[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11793
17. Wahlperiode 10. 12. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Kaczmarek, Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/11420 –
Forschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien
und Universellem Design
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte
und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede
Diskriminierung zu gewährleisten und zu fördern. Es besteht die Notwendigkeit,
geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine umfassende barrierefreie Gestaltung in
allen Lebensbereichen zu gewährleisten. Für die uneingeschränkte Teilhabe
sind behinderungskompensierende Technologien unverzichtbar.
In seinem Bericht „Chancen und Perspektiven behinderungskompensierender
Technologien am Arbeitsplatz“ (Bundestagsdrucksache 16/13860) hat das
Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) bereits
im Juli 2009 auf Defizite und Herausforderungen in der Forschung und
Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien hingewiesen. Es
wurde bemängelt, dass Forschungsstrukturen zu
behinderungskompensierenden Technologien in Deutschland rar sind. Die Forschung findet eher singulär
in der Industrie, in einigen Hochschulen und Projekten statt.
Im Kontext der behinderungskompensierenden Technologien spielt zudem das
Konzept des „Universellen Designs“ (auch: „Design für Alle“) eine wichtige
Rolle, dessen Umsetzung in Artikel 2 der UN-BRK gefordert wird. Im Sinne
des Überkommens bedeutet Universelles Design die Gestaltung von Produkten,
Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen
Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles
Design genutzt werden können. Durch Universelles Design sollen anhand
bestimmter Richtlinien in allen Bereichen der Gesellschaft getrennte Lösungen
und spezielle Dienstleistungen verringert und das alltägliche Leben für alle
Menschen – und zwar unabhängig von ihren Fähigkeiten und
Beeinträchtigungen – vereinfacht werden.
Die Erforschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden
Technologien und Universeller Designs ist für die Umsetzung der UN-BRK von
elementarer Bedeutung. Zudem sollte sie auch vor dem Hintergrund des demo- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
6. Dezember 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11793 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegraphischen Wandels intensiviert werden. Aus diesem Grund ist eine Klärung
und Erläuterung der Haltung der Bundesregierung in diesem Zusammenhang
erforderlich.
Behinderungskompensierende Technologien
1. Gibt es in der Bundesregierung eine Strategie zur Forschung und
Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien?
Wenn ja, welche konkreten Schritte verfolgt sie?
Wenn nein, warum nicht, und wird eine solche Strategie noch in dieser
Legislaturperiode beschlossen?
Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien sind wichtige
Schlüsseltechniken in einer Vielzahl von Berufen. Der Einsatz spezieller Technologien
ist ein wichtiger Bestandteil für die Verbesserung der Teilhabe behinderter
Menschen am Arbeitsleben. Die aktiven Maßnahmen zur Arbeitsmarktpolitik in
Deutschland legen dementsprechend einen besonderen Fokus auf die
einzelfallbezogene, adäquate Ausstattung von Arbeitsplätzen, ggf. unter dem Einsatz von
technischen Hilfsmitteln sowie barrierefreier Hard- und Software, die auf die
Bedürfnisse der Beschäftigten mit verschiedenen Behinderungsmerkmalen
zugeschnitten sind. Es ist allerdings in erster Linie Aufgabe der Sozialleistungs- und
Rehabilitationsträger, auf diesem Gebiet über den aktuellen Kenntnisstand zu
verfügen, um die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben adäquat erbringen zu
können. Innerhalb der Bundesregierung fördern verschiedene Bundesministerien
einzelne Maßnahmen mit Bezug auf behinderungskompensierende Technologien
(siehe hierzu auch Antworten zu den Fragen 5, 6, 16 und 17).
2. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung im Bereich der
Forschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden
Technologien, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diesen
Herausforderungen zukünftig zu begegnen?
Bei der Eingliederung in Beschäftigung und Beruf kommt es im Einzelfall auf
individuelle und passgenaue Maßnahmen an, die gemeinsam mit den Reha-
Beratern der Rehabilitationsträger und dem Technischen Beratungsdienst der
Integrationsämter vorgenommen werden. Es ist somit Aufgabe der beratenden
Ingenieure, technische und organisatorische Lösungen für die Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen zu finden. Dabei kann es unter anderen um den
Einsatz von Arbeitsassistenzen gehen, die Nutzung von Telefon-Relay-
Vermittlungsdiensten für gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder um die
Auswahl geeigneter Computer-Hilfsmittel für blinde und körperbehinderte
Beschäftigte. Die Technologien sind am Markt in einer großen Vielzahl und
Bandbreite verfügbar. Aufgrund der Vielzahl der Produkte und des komplexen
Versorgungsprozesses besteht aber ein hoher Informationsbedarf. Die
Bundesregierung fördert dementsprechend auch Modellvorhaben und Projekte, die zum
Ziel haben, den Hilfsmittelmarkt transparent darzustellen und als nützliche
Hilfswerkzeuge von allen Beteiligten an der beruflichen Integration
schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben genutzt werden können. Als Beispiel
hierfür kann die Webseite des Projekts INCOBS – Informationspool
Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte –
www.incobs.de (siehe auch Antwort zu
den Fragen 5 und 6) sowie die Datenbank REHADAT,
www.rehadat.de (siehe
auch Antwort zu Frage 9) genannt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/117933. In welchen technologischen Bereichen sieht die Bundesregierung den
dringendsten Handlungsbedarf zur Ausweitung oder Initiierung von Forschung
an behinderungskompensierenden Technologien?
Für den Bereich der Gehörlosigkeit ist die Erforschung der Avatartechnologie
(künstliche Personen in einer virtuellen Welt) von großer Bedeutung. In der
Entwicklung von Gebärdensprachavataren kann eine langfristige Lösung zur
durchgehenden Barrierefreiheit von Internetangeboten für gehörlose Menschen
liegen. Dieses Instrument lässt sich auch für betriebliche Kommunikation am
Arbeitsplatz nutzbar machen. Derzeit werden für die Information im Internet
Gebärdensprachvideos eingesetzt, die aufgrund der hohen Verständlichkeit zwar
sehr gut von den Betroffenen angenommen werden, jedoch immer wieder neu
produziert werden müssen, sobald sich Änderungen im Text ergeben.
Insbesondere bei dynamischen Texten, die einer häufigen Aktualisierung unterliegen,
könnte der Einsatz eines Gebärdensprachavatars einen wirtschaftlichen
Mehrwert bieten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu
eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um zu klären, inwieweit ein
Projekt zur Nutzung von Gebärdensprachavataren wesentliche Fortschritte in der
Erreichung von Barrierefreiheit im Internet erzielen kann und unter welchen
Bedingungen dies erreicht werden kann. In der Studie wurden die Möglichkeiten
und Grenzen des Einsatzes von Gebärdensprachavataren eingeschätzt, konkrete
Anforderungen an ein potenzielles Hauptprojekt definiert und weitere
Anwendungsmöglichkeiten über die Übersetzung von Internetseiten hinaus geprüft.
Zusammengefasst zeigen die Ergebnisse, dass ein wesentlicher Fortschritt
sowohl erreichbar ist als auch von den gehörlosen Menschen für sinnvoll gehalten
wird. Hierfür legt die Studie ein mehrjähriges Forschungsvorhaben nahe, in dem
hohe wissenschaftliche Kompetenzen in den Bereichen Computerlinguistik
(Schwerpunkt Deutsche Gebärdensprache – DGS), Computeranimation und
Maschinelle Übersetzung vorhanden sein müssen. Ausdrücklich weist die
Studie darauf hin, dass eine integrale und zeitlich durchgehende Einbindung von
gehörlosen Experten sowie der Gehörlosen-Community wesentliche
Voraussetzung für das Gelingen eines solchen Vorhabens ist.
Die Machbarkeitsstudie gehört zu den Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN = United Nations) im
Handlungsfeld „Gesellschaftliche und politische Teilhabe“. Im Rahmen der
Evaluation des Aktionsplans, die im Jahr 2013 erstmals erfolgen wird, wird auch zu
untersuchen sein, welche Rückschlüsse aus den einzelnen Maßnahmen zu ziehen
sind und welche weiteren Aktivitäten mit Blick auf die Gesamtschau aller
Maßnahmen des Aktionsplans empfohlen werden. Auf Grundlage dieser
wissenschaftlichen Evaluation und unter Berücksichtigung der finanziellen
Rahmenbedingungen wird die Bundesregierung dann auch über die Realisierung eines
möglichen Folgeprojektes zur Avatarforschung entscheiden. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
4. Aus welchem Grund fehlen im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (NAP) Verweise auf
behinderungskompensierende Technologien, und plant die Bundesregierung hier eine
Ergänzung des NAP mit konkreten Maßnahmen?
Im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention (NAP) finden sich in den unterschiedlichen
Handlungsfeldern eine Reihe von Maßnahmen zu assistiven Technologien. Im Rahmen des
Programms „Soziales Wohnen im Alter“ des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wird unter anderem der Einsatz
innovativer Technologien gefördert, die den Lebensalltag wirksam erleichtern und
die Lebensqualität erhöhen. Ein weiteres Beispiel ist das Projekt des Bundes-
Drucksache 17/11793 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung von Forschung
und Entwicklung auf dem Gebiet „Mensch-Technologie-Kooperation:
Assistenzsysteme zur Unterstützung körperlicher Funktionen“ (siehe auch Antwort zu
Frage 24).
5. Mit Mitteln in welcher Höhe fördert der Bund aktuell und in den
vergangenen Jahren die Erforschung und Entwicklung von
behinderungskompensierenden Technologien (bitte nach Projekten, Fördervolumen und
Ressortzuständigkeiten aufschlüsseln)?
6. Welche Mittel fließen im Bereich der Forschung und Entwicklung von
behinderungskompensierenden Technologien in welche konkreten Vorhaben
und Titel?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Beim BMBF existieren im Rahmenprogramm „IKT 2020“ sowie im
Rahmenprogramm „Gesundheitsforschung“ mehrere Förderschwerpunkte, in denen
aktuell Projekte gefördert werden, die Technologien bzw. Forschungsvorhaben
adressieren, die zur Kompensation von Behinderungen geeignet sind bzw. die
Grundlagen schaffen, auf denen behinderungskompensierende Technologien
entwickelt werden können:
Förderschwerpunkt Anzahl der Projekte bzw.
Teilprojekte mit Bezug zu
behinderungskompensierenden Technologien
Gesamtfördervolumen
für diese Projekte bzw.
Teilprojekte
Haushaltstitel
Rahmenprogramm „IKT 2020“
Initiative „KMU innovativ“ (IKT) 42 41,3 Mio. Euro 30 04/683 21
„Altersgerechte Assistenzsysteme
für ein gesundes und unabhängiges
Leben“
18 49,9 Mio. Euro 30 04/683 22
„Mobil bis ins hohe Alter – nahtlose
Mobilitätsketten zur Beseitigung,
Umgehung und Überwindung von
Barrieren“
14 21,1 Mio. Euro 30 04/683 22
„Assistierte Pflege von morgen –
ambulante technische Unterstützung
und Vernetzung von Patienten,
Angehörigen und Pflegekräften“
12 17,2 Mio. Euro 30 04/683 22
„Mensch-Technik-Kooperation:
Assistenzsysteme zur Unterstützung
körperlicher Funktionen“
49 11,8 Mio. Euro 30 04/683 22
„Mit 60+ mitten im Arbeitsleben –
Assistierte Arbeitsplätze im
demografischen Wandel“
Auswahl der
Fördervorhaben derzeit noch laufend
Geplantes
Gesamtfördervolumen:
bis zu 15 Mio. Euro
30 04/683 22
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11793Das BMAS fördert überregionale Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der
Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben mit
Mitteln aus der Ausgleichsabgabe. Die Ausgleichsabgabe haben die Unternehmen
zu leisten, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Hierzu ist beim
BMAS ein Ausgleichsfonds eingerichtet. Für die Verwendung der Mittel aus
dem Ausgleichsfonds ist § 41 der
Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung maßgebend. Bei der Vergabe von Mitteln des Ausgleichsfonds wirkt der
Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen nach § 64 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IX) mit. Aktuell werden bzw. wurden folgende Projekte
gefördert, die einen Bezug zum Einsatz behinderungskompensierender
Technologien haben:
Förderschwerpunkt Anzahl der Projekte bzw.
Teilprojekte mit Bezug zu
behinderungskompensierenden Technologien
Gesamtfördervolumen
für diese Projekte bzw.
Teilprojekte
Haushaltstitel
Rahmenprogramm „Gesundheitsforschung“
„Innovative Hilfen in der
Rehabilitation und für Behinderte“
18 26,9 Mio. Euro 30 04/685 30
„Förderung von europäischen
Forschungsprojekten für die
Entwicklung und Optimierung von
Methoden und Technologien zum
besseren Verständnis von
Hirnerkrankungen“
42 0,75 Mio. Euro 30 04/685 30
„Förderung von europäischen
Forschungsprojekten zu
zerebrovaskulären Erkrankungen“
42 40,6 Mio. Euro 30 04/685 30
„Nationales Bernstein Netzwerk
Computational Neuroscience“
51 24,4 Mio. Euro 30 04/685 31
Projekt Kosten Titel
„Digital informiert – im Job integriert – DiJi“,
Forschungsinstitut Technologie und Behinderung
(FTB), Wetter (NRW)
Laufzeit: 01.05.10 – 30.04.13
www.di-ji.de
Finanzvolumen: 1 749 000 Euro
Zuwendung: 1 591 000 Euro
11 02/685 02
„Tangram“ – Darstellung von Grafiken in Fachbüchern
für blinde und sehbehinderte Menschen, TU Dresden
Laufzeit: 01.05.12 – 30.04.15
www.inf.tu-dresden.de
Finanzvolumen: 360 000 Euro
Zuwendung: 332 000 Euro
11 02/893 71
Barrierefrei informieren und kommunizieren
(BIK@work), D.I.A.S. GmbH Hamburg,
www.bik-work.de/
Finanzvolumen: 2 116 000 Euro
Zuwendung: 1 800 000 Euro
11 02/685 02
Drucksache 17/11793 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie unterstützt die Bundesregierung die in Deutschland wichtige
Rehabilitations- und Hilfsmittelwirtschaft im Bereich Forschung und
Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien?
Im Bereich der Versorgung mit Hilfsmitteln in der Kriegsopferversorgung
fördert das BMAS die Prüfung orthopädischer Hilfsmittel im Hinblick auf den
Nutzen für die älteren Kriegsopfer. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den
Fragen 1, 2, 5 und 6 verwiesen.
8. Welchen Beitrag leisten die außeruniversitären Forschungsorganisationen
für die Forschung und Entwicklung von behinderungskompensierenden
Technologien?
Die Bundesregierung sieht in der Entwicklung neuer Angebote auf dem Gebiet
der behinderungskompensierenden Technologien ein großes Potenzial. Deshalb
kommt leistungsstarken öffentlichen und privaten Forschungskapazitäten eine
hohe Bedeutung zu. Allerdings ist es kaum möglich, für diesen Bereich
maßgebliche Forschungs- und Entwicklungsaufgaben eindeutig abzugrenzen.
Entsprechend findet die Forschung und Entwicklung (FuE) vielfältig und dezentral in
der Industrie sowie an einzelnen Forschungseinrichtungen, Hochschulinstituten
und in der Projektförderung statt. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend
„Forschung an behinderungskompensierenden Technologien am Arbeitsplatz“ auf
Bundestagsdrucksache 17/4169 vom 10. Dezember 2010 wird verwiesen.
Mit der Fraunhofer-Allianz Ambient Assisted Living (AAL) leistet die
Fraunhofer Gesellschaft einen wichtigen Beitrag zur hier genannten Thematik. Die
13 Fraunhofer-Institute der AAL-Allianz arbeiten gemeinsam an ganzheitlichen
AAL- und „Personal Health“-Systemlösungen für Komfort, Sicherheit und
Energieeffizienz, Arbeit und Wohnen, Gesundheit und soziale Vernetzung.
Dabei soll insbesondere älteren, behinderten und betreuungsbedürftigen Menschen
ermöglicht werden, ein langes selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wän-
Projekt Kosten Titel
Aachener Internet-Lernsoftware zur
Berufsqualifizierung von Gehörlosen AILB III –
Vibelle-Info 2.0 und Vibelle-eLearning 2.0,
RWTH Aachen.
Laufzeit: 01.09.08 – 30.04.12
www.vibelle.de
www.fit.fraunhofer.de
Finanzvolumen: 1 195 000 Euro
Zuwendung: 996 000 Euro
11 02/685 02
Barrierefreier Zugang zur universitären
Berufsqualifizierung für Hör- und Sehgeschädigte und ihre
Integration in den Arbeitsmarkt (GATEWAY),
Karlsruher Institut für Technologie (KIT),
Studienzentrum für Sehgeschädigte (SZS).
Laufzeit: 01.05.10 – 31.12.12
www.szs.uni-karlsruhe.de
Finanzvolumen: 2 430 000 Euro
Zuwendung: 1 891 000 Euro
11 02/685 02
Informationspool Computerhilfsmittel für Blinde und
Sehbehinderte (INCOBS III),
D.I.A.S GmbH Hamburg
Laufzeit: 01.07.07 – 30.11.11
http://www.incobs.de/
Finanzvolumen: 1 092 000 Euro
Zuwendung: 1 092 000 Euro
11 02/685 02
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11793den zu führen. Dabei wird ein Ansatz verfolgt, der verschiedene Technologien,
Anwendungen und Nutzergruppen integriert, flankierende Aktivitäten im
Bereich der Forschungskoordination, Geschäftsmodellentwicklung und
Standardisierung einbezieht. Die Institute der Allianz bieten für die gesamte
Wertschöpfungskette vom privaten Nutzer bis zum professionellen Dienstleister komplette
Systemlösungen, mit denen eine Vielzahl von Szenarien und Projekte umgesetzt
werden. Die Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft erbringen innerhalb Ihrer
Programmbereiche auch Beiträge zur Forschung und Entwicklung von
behinderungskompensierenden Technologien. Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG)
führt Grundlagenforschung im medizinisch-biologischen Bereich durch, sie
entwickelt keine Technologien und insofern auch keine
behinderungskompensierenden Technologien. Allerdings gibt es in einer Vielzahl von Projekten der
Max-Planck-Institute, die längerfristig auch Verbesserungen
behinderungskompensierender Technologien bewirken können.
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Ergebnisse der Forschung an
und Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien auch
öffentlich zugänglich sind und zügig eine praktische Umsetzung der
Forschungsergebnisse sichergestellt wird?
Eine umfangreiche Datenbank in diesem Bereich bietet „REHADAT – das
Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation“. REHADAT sammelt und
veröffentlicht Informationen zu den Themen Behinderung, Integration und
Beruf. Alle Informationen gibt es kostenlos im Internet unter
www.rehadat.de.
Mehr als 86 000 Texte und 20 000 Bilder stehen in REHADAT zur Verfügung.
REHADAT wird gefördert durch das BMAS aus Mitteln des Ausgleichsfonds
und ist ein Projekt des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln).
Aktuell neu ist die Datenbank „REHADAT Hilfsmittel“ (
www.rehadat-
hilfsmittel.de). In diesem Web-Portal sind mehr als 21 000 Produkte nach
Bereichen wie Arbeitsplatz, Mobilität, Haushalt oder Kommunikation gruppiert und
detailliert beschrieben. Bilder, Produktmerkmale, Hersteller- und
Vertriebsadressen werden genannt. Ergänzt werden die Inhalte durch zahlreiche
Gerichtsurteile (z. B. Kostenübernahme), Literatur (Testberichte), Praxisbeispiele (zum
Einsatz von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz) und Adressen (Beratungsstellen).
Besonders hilfreich ist die Rubrik „Infothek“. Sie enthält praxisorientierte
Hintergrundinformationen dazu, wie man an das gewünschte Hilfsmittel kommt und
wie die Finanzierung geregelt ist. Die Datenbank informiert auch über
Forschungs- und Modellprojekte auf dem Gebiet der beruflichen Rehabilitation. Es
werden laufende und abgeschlossene Projekte dokumentiert. Für jedes Projekt
werden die Inhalte, die Namen und Anschriften der Forscher und die
Veröffentlichungen beschrieben. Wenn forschende Institutionen über eine eigene
Homepage verfügen, lässt sich diese direkt über einen Link aufrufen. Die
Forschungsdatenbank wird in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft
Rehabilitation erstellt. Das BMAS veröffentlicht seit Jahren Forschungsberichte
auf der Seite von REHADAT und verweist in einer Vielzahl von öffentlichen
Unterlagen (Broschüren, Veröffentlichungen etc.) auf die entsprechenden
REHADAT-Seiten.
Mit Artikel 4h der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten sich die
Vertragsstaaten für behinderte Menschen zugängliche Informationen über
Mobilitätshilfen, Geräte und unterstützende Technologien, einschließlich neuer
Technologien, sowie andere Formen von Hilfe, Unterstützungsdiensten und
Einrichtungen zur Verfügung stellen. Dieser Verpflichtung wird mit dem
Informationsangebot von REHADAT Rechnung getragen.
Drucksache 17/11793 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBei der forschungs- und innovationsorientierten Projektförderung des BMBF
wird ebenfalls ein besonderes Gewicht auf eine adäquate Verwertung der
Projektergebnisse durch die Zuwendungsempfänger gelegt. Vom BMBF geförderte
FuE-Vorhaben und deren Ergebnisse werden auf öffentlichen Statusseminaren,
Kongressen (z. B. der jährliche AAL-Kongress), Messen (z. B. RehaCare) und
großen Publikumsveranstaltungen (z. B. Deutscher Seniorentag der BAGSO)
vorgestellt.
10. Aus welchem Grund wurde die Förderung des Aktionsbündnisses für
barrierefreie Informationstechnik (AbI) durch das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales im April 2010 eingestellt?
Das „Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik – AbI“ war ein vom
BMAS gefördertes Projekt aus Mitteln des Ausgleichsfonds (vgl. Antwort zu
den Fragen 5 und 6). Die Förderung von Modellvorhaben ist grundsätzlich auf
die Dauer der Projektlaufzeit beschränkt. Eine dauerhafte, institutionelle
Förderung eines Zuwendungsempfängers ist haushaltsrechtlich nicht zulässig. Beim
AbI-Projekt wurde aufgrund der besonderen Bedeutung bei der begleitenden
Umsetzung der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) vom
Juni 2002 das Vorhaben mit der Fortentwicklung von Projektmaßnahmen und
Zielen ausnahmsweise in zwei aufeinanderfolgenden Projekten gefördert:
Abl II 01.02.2003 bis 31.07.2006, Zuwendungssumme 1 843 821 Euro
Abl II 01.08.2006 bis 31.04.2010, Zuwendungssumme 1 782 175 Euro.
Das aktuell vom BMAS aus Mitteln des Ausgleichsfonds geförderte Projekt
„Digital informiert – im Job integriert!“ (siehe Antwort zu den Fragen 5 und 6)
verfolgt das Ziel, die Voraussetzungen für die berufliche Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen, den Zugang zu berufsrelevanten elektronischen
Informations-, Kommunikations- und Transaktionsprozessen, dauerhaft zu verbessern.
Damit unterstützt das Projekt die Umsetzung des Rechts auf Arbeit sowie die
Förderung der Umsetzung von Zugänglichkeit und universellem Design – wie
im UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
gefordert. Das Projekt baut auf den Ergebnissen des AbI-Projektes auf und deckt
in seiner Realisierung den gesamten Prozess der barrierefreien Gestaltung von
elektronischen Informations-, Kommunikations- und Transaktionsangeboten
ab: von den Herstellern bzw. Anbietern von Hard- und Software über die
Anbieter von Web-Inhalten und Dienstleistungen bis zu den Nutzern. Besonderes
Augenmerk wird dabei auf das Potenzial und die Realisierung von universellem
Design gelegt. Darüber hinaus ist die Nachhaltigkeit der Projektarbeiten über
eine Dokumentation der Ergebnisse und deren Verbreitung durch
Öffentlichkeitsarbeit sichergestellt.
11. Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie die Forschung an
behinderungskompensierenden Technologien im Sport in anderen Ländern
gefördert wird?
Der Bundesregierung liegen gesicherte Erkenntnisse über die Förderung der
Forschung an behinderungskompensierenden Technologien im Sport in anderen
Ländern nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1179312. Wie und in welchem Umfang wird die Forschung an
behinderungskompensierenden Technologien im Sport nach Kenntnis der Bundesregierung
in Deutschland gefördert?
Die Forschung durch das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) fokussiert
sich im Technologiebereich auf die Optimierung von Sportgeräten. Dabei stehen
nicht die behinderungskompensierenden Faktoren im Vordergrund, sondern
Sicherheitsaspekte sowie die Optimierung von Wettkampfleistung. Aktuelle
Beispiele für die Forschungsförderung des BISp im Leistungssport von
Menschen mit Behinderung sind:
• 2011: „Entwicklung von leistungsdiagnostischen Methoden der
Sitzschlittenfahrerinnen und -fahrer zur Optimierung der Ausdauer in Abhängigkeit von
Sitzposition, Stocklänge sowie anzustrebender Frequenzen“.
• 2011 bis 2012: „Entwicklung einer sportartspezifischen Leistungsdiagnostik
und Trainingssteuerung im alpinen Skirennlauf der Monoskifahrerinnen und
-fahrer unter Berücksichtigung tatsächlicher Belastungen und
Beanspruchungen“.
• 2012: „Der Einfluss der Kurbelfrequenz auf die Leistungsfähigkeit in der
Sportart Handcycling“.
• 2012: „Längsschnittstudie zur belastungsinduzierten Anpassung,
Schädigung bzw. Degeneration der Schulter bei Rollstuhlathleten/-innen“.
• 2012 bis 2013: „Spielanalyse Goalball“.
Im Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) werden nur
spezielle technologische Anpassungsarbeiten an Sportgeräten für behinderte
Sportlerinnen und Sportler – ausschließlich für den Spitzensport – vorgenommen.
13. Inwiefern findet nach Kenntnis der Bundesregierung ein Austausch der
Erkenntnisse des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft
(Leipzig) und des Instituts für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten
(Berlin) mit Initiativen und Verbänden des Behindertensports statt?
Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) ist Mitglied im Trägerverein von
IAT/FES des DOSB e. V. Über seine Mitgliedschaft im Trägerverein hat der
DBS Zugang zu allen Informationen zu trainingswissenschaftlichen
Erkenntnissen, wie z. B. Datenbanken und Publikationen des IAT. Zudem hat der DBS im
Rahmen des Erkenntnisaustauschs an dem Bundestrainergroßseminar
teilgenommen und bezieht Informationen wie den Newsletter von IAT und FES. Im
Rahmen der Zusammenarbeit zwischen DBS und dem FES unterstützt das FES
die Entwicklungen für Spitzensportler mit Behinderung punktuell in einzelnen
Sportarten. So kooperierten FES und DBS zum Beispiel im Hinblick auf die
Optimierung der Segelboote der Klassen 2.4mR und Sonar, um die
Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Grundsätzlich sind Entwicklungsarbeiten in den
vom FES betreuten Sportarten auch für die Sportler und Sportlerinnen mit
Behinderung anwendbar. Soweit Anträge des DBS auf Unterstützung im
technischen Bereich an das Bundesministerium des Innern (BMI) gerichtet wurden,
konnten diese vollständig erfüllt werden. Dahin gehende Klagen des DBS, mit
dem das BMI in sehr enger und konstruktiver Zusammenarbeit steht, sind der
Bundesregierung nicht bekannt. Anknüpfungspunkte für eine konkrete
Zusammenarbeit des DBS mit dem Institut für Angewandte Trainingswissenschaft
(IAT) ergeben sich derzeit nicht.
Drucksache 17/11793 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeUniverselles Design
14. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Universellen Design
allgemein bei?
Welchen Beitrag leistet ihrer Auffassung nach Universelles Design auf
dem Weg in eine inklusive Gesellschaft im Sinne der UN-BRK und des
NAP der Bundesregierung?
Universelles Design und Barrierefreiheit sind zentrale Aspekte des im Jahr 2009
von Deutschland ratifizierten Übereinkommens der Vereinten Nationen über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention).
Während im Bereich der Barrierefreiheit bereits gesetzliche Grundlagen in den
Behindertengleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern und dem SGB IX
geschaffen wurden, gibt es verpflichtende Regelungen zur Anwendung des
„Universellen Designs“ nicht. Aufgrund der Definition und der Prinzipien des
Universellen Designs (auch: „Design für Alle“, „Universal Design“) ist hier aus
Sicht der Bundesregierung eine aufklärende, fördernde und unterstützende
Umsetzung statt einer gesetzlichen Vorgabe angezeigt. Gleichwohl sind die
gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit und zur beruflichen Teilhabe von
Menschen mit Behinderung eng mit dem Konzept des universellen Designs und der
Inklusion verbunden. Die weitere Verbreitung und Umsetzung des Konzepts
Universelles Design ist aber eine wichtige Voraussetzung auf dem Weg in eine
inklusive Gesellschaft. Daher ist im Nationalen Aktionsplan der
Bundesregierung „Barrierefreiheit“ ein zentrales Querschnittsthema und es sind mehrere
Maßnahmen zur Umsetzung des Konzeptes Universelles Design aufgeführt, da
diesem Konzept ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Im Übrigen wird auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage betreffend
„Nutzenfür-Alle Konzept umsetzen“ der Fraktion DIE LINKE. vom 3. März 2010 auf
Bundestagsdrucksache 17/631 verwiesen.
15. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Verbreitung und
Entwicklung Universeller Designs etwa durch die Projektförderung des
Bundes oder auch im Beschaffungswesen zu fördern?
Die Bundesregierung hat die Umsetzung des Konzepts Universelles Design
bereits 2008/2009 durch das Forschungsprojekt „Impulse für
Wirtschaftswachstum und Beschäftigung durch Orientierung von Unternehmen und
Wirtschaftspolitik am Konzept „Design für Alle“ gefördert. Unmittelbar im Anschluss
daran wurde das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen
Wirtschaft e. V. (RKW) gebeten, durch Unternehmerkonferenzen insbesondere
kleine und mittlere Unternehmen auf die längerfristigen Vorteile dieses
Konzepts im Wettbewerb aufmerksam zu machen. Die Studie des Jahres 2009 hat
gezeigt, dass erheblicher Konkretisierungsbedarf besteht, das Konzept des
Universellen Designs in der unternehmerischen Praxis umzusetzen. Die Ergebnisse
sind, ebenso wie die Berichte über die durchgeführten
Unternehmerkonferenzen, öffentlich zugänglich. Am 6. November 2012 wurde der Auftrag für ein
weiteres Projekt zur Entwicklung handlungsleitender Kriterien für kleine und
mittlere Unternehmen erteilt. Hinsichtlich der Förderung des Konzepts des
Universellen Designs im Beschaffungswesen hat die Bundesregierung die
Richtlinie 2004/18/EG umgesetzt. Barrierefreiheit ist damit ein Kriterium bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge. Die nachfolgend in der Antwort zu Frage 17
aufgeführten Fördermaßnahmen zeigen, dass das Instrument der
Projektförderung des Bundes eine Handlungsoption darstellt, mit innovativen Ansätzen zur
Weiterentwicklung und Verbreitung im Bereich Universelles Design
beizutragen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1179316. Wie viel investiert die Bundesregierung, um Projekte und Innovationen im
Bereich des Universellen Designs voranzutreiben?
17. Welche staatlichen Mittel fließen im Bereich des Universellen Designs in
welche konkreten Projekte und Haushaltstitel (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ausgaben für die in der Frage genannten Projekte belaufen sich für die Jahre
2009 bis 2012 auf insgesamt rund 444 000 Euro. Soweit Projekte des Bundes
angesprochen sind, wird auf nachstehende Übersicht verwiesen:
Das BMBF fördert im Rahmenprogramm „IKT 2020“ in mehreren
Förderschwerpunkten Projekte, die Aspekte des Universellen Designs
berücksichtigen:
Beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt es im
Bereich der Forschung gezielt zum Thema Universelles Design keine aktuellen
Projekte für die Jahre 2012 und 2013. Allerdings sind zum – weiter gefassten –
Thema „Barrierefreiheit“ in den Jahren 2012 und 2013 drei Projekte von
Relevanz, die nachfolgend dargestellt sind:
Projekt Kosten Kapitel/Titel
Impulse für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung
durch Orientierung von Unternehmen und
Wirtschaftspolitik am Konzept Design für Alle
131 368 Euro 09 02/544 41
Entwicklung handlungsleitender Kriterien für KMU
zur Berücksichtigung des Konzepts Design für Alle
in der Unternehmenspraxis
180 935 Euro 09 02/686 09
Sensibilisierung von Unternehmen für das
Design für Alle
132 000 Euro 09 02/686 08
09 02/686 61
Förderschwerpunkt Anzahl der Projekte, die
Aspekte des Universellen
Designs berücksichtigen
Gesamtfördervolumen
für diese Projekte
Haushaltstitel
Initiative „KMU innovativ“ (IKT) 22 1,6 Mio. Euro 30 04/683 21
Förderlinie „Soziale
Innovation für Lebensqualität im
Alter (SILQUA-FH)“
27 4,6 Mio. Euro 30 04/685 11
F+E Projekt Kosten Kapitel/Titel
Innovative Stadtbahnen in Deutschland Gesamtsumme: 126 373,98 Euro)
Mittel 2012: 80 000,00 Euro)
VE 2013: 46 373,98 Euro)
12 18/544 01
Mobilitätseingeschränkte Personen im ÖPNV –
Analyse der derzeitigen Entwicklungsstands
barrierefreier Lösungen
Gesamtsumme: 48 967,15 Euro)
Mittel 2012: 4 967,15 Euro)
(Mittel 2011: 44 000,00 Euro)
12 18/544 01
Barrierefreie Querungsstellen an
Hauptverkehrsstraßen
Gesamtsumme: 148 169,78 Euro)
Mittel 2012: 76 500 Euro)
VE 2013: 33 169,78 Euro)
(Mittel 2011: 38.500 Euro)
12 18/544 01
Drucksache 17/11793 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Gibt es in der Bundesregierung eine Strategie zur Umsetzung von
Universellem Design in allen Lebensbereichen, die über die im Nationalen
Aktionsplan Inklusion enthaltenen abstrakten Absichtserklärungen
hinausgeht, und falls nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
19. Warum beschränkt die Bundesregierung im NAP das Konzept des
Universellen Designs auf die Bereiche Bauen und Wohnen sowie Kultur und
Freizeit?
Die Bundesregierung sieht die Themen „Barrierefreiheit“ und „Universelles
Design“ nicht nur beschränkt auf die Bereiche „Bauen und Wohnen“ sowie
„Kultur und Freizeit“. Im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind diese Themen als
Querschnittsthemen in allen zwölf Handlungsfeldern verankert.
20. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung im Bereich der
Umsetzung von Universellem Design, und welche Maßnahmen plant sie,
um diesen Herausforderungen zukünftig zu begegnen?
Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode einleiten?
21. Wo sieht die Bundesregierung den dringendsten Handlungsbedarf zur
verstärkten Umsetzung von Universellem Design, und welche Faktoren
behindern am stärksten nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung
von Universellem Design?
Die Fragen 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen nach den Prinzipien des
Universellen Designs ist primär Zielsetzung und Aufgabe der Wirtschaft. Ziel
der Bundesregierung ist es, hierfür die Rahmenbedingungen positiv zu
gestalten. Das RKW hat dazu in den Jahren 2010 bis 2012 zehn
Unternehmerkonferenzen durchgeführt, um vorrangig mittelständische Unternehmen für die
Wachstumschancen zu sensibilisieren, die sich durch die Strategie des
Universellen Designs bieten. An den Konferenzen nahmen politische
Entscheidungsträger und Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen teil (siehe auch Antwort
zu Frage 15). Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am
6. November 2012 in Auftrag gegebene Projekt zur Entwicklung
handlungsleitender Kriterien zur Umsetzung von Design für Alle in Unternehmen wertet
auch die Erfahrungen dieser Konferenzen aus.
Im Jahr 2006 wurde an der Universität der Künste Berlin ein Wettbewerb „pack
aus, pack ein, pack zu“ durchgeführt, der vom BMFSFJ gefördert wurde. Bei
dem bundesweiten Wettbewerb beteiligten sich Designerinnen und Designer,
denen so unter anderem auch die Bedürfnisse älterer Menschen bei
Verpackungen bewusst gemacht wurden. Die Ergebnisse wurden in einer Ausstellung
präsentiert und eine Publikation stellt die in dem Wettbewerb ausgezeichneten
Arbeiten vor.
Die Bundesregierung unterstützt auch Initiativen der Europäischen Union sowie
der Internationalen Normungsgremien, Kriterien für eine weitgehend
barrierefreie oder universelle Nutzbarkeit von Produkten, Gütern und Dienstleistungen
zu entwickeln, um den Anforderungen der Wirtschaft auf den regionalen und
globalen Märkten sowie im Europäischen Binnenmarkt gerecht zu werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1179322. Welche der sieben im Nationalen Aktionsplan Inklusion aufgeführten
Maßnahmen zu Universellem Design wurden bisher umgesetzt?
23. Wie ist bei den laufenden Maßnahmen der aktuelle Stand?
24. Welche Ergebnisse haben bereits abgeschlossene Maßnahmen gebracht,
und sind diese Ergebnisse öffentlich zugänglich?
Die Fragen 22 bis 24 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention sind die folgende Maßnahmen zur Umsetzung zu Universellem Design
aufgeführt:
1. Sicherstellung der Barrierefreiheit bei Ausschreibungen des Bundes:
Die Bundesregierung hat die Richtlinie 2004/18/EG umgesetzt. Derzeit wird auf
Ebene der EU ein neuer Richtlinienvorschlag zur Modernisierung des
Vergaberechtes verhandelt. Der Ausgang der Verhandlungen ist noch offen. Der
Ausschuss der Ständigen Vertreter hat sich am 21. November 2012 mit dem
Richtlinienentwurf befasst. Der Richtlinienentwurf ist für die Tagesordnung des Rates
für Wettbewerbsfähigkeit am 11./12. Dezember 2012 vorgesehen.
2. Hinwirken auf handlungsleitende Kriterien im Bereich Design für Alle:
Der Auftrag zur Entwicklung dieser Kriterien zusammen mit Unternehmen und
Behindertenverbänden wurde am 6. November 2012 an die Bietergemeinschaft
NeumannConsult, grauwert, TU Hamburg-Harburg, Europäisches Institut Design
für Alle in Deutschland erteilt.
3. Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Mensch-
Technik-Kooperation“: Assistenzsysteme zur Unterstützung körperlicher
Funktionen:
Das BMBF hat für dieses Vorhaben im Dezember 2010 eine
Förderbekanntmachung veröffentlicht. Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden neun
Verbundvorhaben mit einer Gesamtsumme von insgesamt 11,8 Mio. Euro gefördert.
acht Verbundprojekte haben ihre Arbeiten bereits zwischen dem 1. April 2012
und dem 1. November 2012 aufgenommen, das Neunte wird voraussichtlich am
1. Dezember 2012 starten. Die Verbundvorhaben werden im Laufe des Jahres
2015 abgeschlossen sein. Erste Zwischenergebnisse werden voraussichtlich im
Rahmen der Konferenz „Technically Assisted Rehabilitation“ im März 2013 in
Berlin präsentiert.
4. Sensibilisierung von Unternehmen für das Design für Alle:
Die Studie des Jahres 2009 hat gezeigt, dass erheblicher Konkretisierungsbedarf
besteht, um das Konzept des Universellen Designs in der unternehmerischen
Praxis umzusetzen. Die vorgesehenen Unternehmerkonferenzen wurden vom
RKW auftragsgemäß durchgeführt. Die Ergebnisse sind, ebenso wie die
Berichte über die durchgeführten Unternehmerkonferenzen, öffentlich zugänglich.
5. Fachforum und Ausstellung zum Thema „Design für Alle“:
Im Rahmen der Initiative „Wirtschaftsfaktor Alter“ fand ein Fachforum mit dem
Internationalen Design Zentrum Berlin zum Thema „Design für Alle“ statt. Im
Rahmen des Fachforums stellten Expertinnen und Experten aus dem
Kompetenznetzwerk Universal Design des Internationalen Design Zentrums Berlin ihre
Arbeit vor und diskutierten über Ansätze und Strategien zur Umsetzung des
Konzeptes in der Praxis. Die sich daran anschließende Wanderausstellung „Uni-
Drucksache 17/11793 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeversal Design: Unsere Zukunft gestalten“ wurde an unterschiedlichen Orten
zwischen den Jahren 2009 und 2011 gezeigt. Eine Begleitpublikation greift das
Thema inhaltlich auf.
6. Förderung des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit:
Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
7. Projekt mit Design-Professoren und Studenten „Konferenz-Werbeartikel“ etc.
des BMAS in Design für Alle:
Das BMAS fördert aktuell ein Projekt zur Erarbeitung und Durchführung einer
Vorlesungsreihe, mit der das Problembewusstsein künftiger Architekten für das
Thema Barrierefreiheit sowie ihr Verantwortungsbewusstsein für die
Realisierung einer möglichst barrierefreien baulichen Umwelt gestärkt werden soll. Auf
Grundlage der Ergebnisse und der Resonanz auf das Projekt wird das BMAS
über die weiteren Schritte und Maßnahmen entscheiden.
25. Wird das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. auch über 2012
hinaus vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem Projekt
„Förderung des Abschlusses von Zielvereinbarungen“ gefördert werden,
und falls nein, warum nicht?
Das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. (BKB) führt derzeit das
Projekt „Förderung des Abschlusses von Zielvereinbarungen“ nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) durch. Das vom BMAS geförderte Projekt
hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2012. Die Förderung
läuft somit planmäßig Ende dieses Jahres aus. Eine Weiterförderung dieses
Projekts ist schon wegen der nach dem Nationalen Aktionsplan der
Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention „Unser Weg in eine
inklusive Gesellschaft“ für 2013 geplanten Evaluation BGG, in dem unter
anderem das Instrument der Zielvereinbarung geregelt ist, nicht möglich. Die
Expertise des BKB, das sich nach seinem Satzungszweck für die Umsetzung des
Behindertengleichstellungsgesetzes – insbesondere für die Herstellung
umfassender Barrierefreiheit für alle Menschen mit Behinderungen – einsetzt, kann
aus Sicht der Bundesregierung aber für die Evaluation des BGG genutzt werden.
Deshalb ist das BKB zwischenzeitlich auch bereits mit der Begleitung und
Beratung des BMAS beim Forschungsvorhaben Evaluation des BGG beauftragt
worden. Außerdem wird das BKB im Jahr 2013 mit einem Projekt „Barrierefreie
Wahlen“ vom BMAS gefördert.
26. Wie wird die Bundesregierung die Ausbildung von Ingenieuren,
Informatikern u. a. für Forschungsfragen bezüglich der allumfassenden
Barrierefreiheit fördern?
Für die inhaltliche Gestaltung von Studium und Lehre sind die
Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer bzw. die Hochschulen verantwortlich. Die
Bundesregierung regelt nicht die akademischen Ausbildungsinhalte.
Zwei vom BMFSFJ initiierte Wettbewerbe sind darauf ausgerichtet, den
Gedanken des Universellen Designs im Bereich Bauen und Wohnen zu verankern:
• Der laufende Wettbewerb für Studentinnen und Studenten „Altersgerecht
Bauen und Wohnen – barrierefrei, quartierbezogen, integrativ“ zielt darauf
ab, die nutzungs- und bedarfsgerechte Gestaltung von Wohnraum und
Wohnumfeld in der Ausbildung von Architekten und Stadtplanern besser zu
verankern und im universitären Betrieb mehr Akzeptanz für das Thema zu
schaffen. Die Preisverleihung ist für Sommer 2013 geplant.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/11793• Der Wettbewerb „Technikunterstütztes Wohnen – Selbstbestimmt leben
zuhause“ mit 18 ausgezeichneten und geförderten Projekten verfolgt das Ziel,
technische Hilfen im Haushalt niedrigschwellig und anwendungsfreundlich
zu gestalten und ältere und behinderte Menschen bei der Entwicklung der
Hilfen nach Möglichkeit mit einzubeziehen.
27. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung der Interessenvertretung
Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL) nach einem Aktionsplan
„Barrierefreiheit/Universelles Design“ mit verbindlichen
Verantwortlichkeiten und Fristen sowie nach einer zwingenden Verknüpfung jedweder
staatlicher Förderung an die Kriterien der Barrierefreiheit?
Die Bundesregierung sieht die Themen „Barrierefreiheit“ und „Universelles
Design“ umfangreich im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK
berücksichtigt. Im neuen Teilhabebericht zu den Lebenslagen von Menschen mit
Behinderungen, den die Bundesregierung im Frühjahr 2013 veröffentlichen
wird, wird auch auf diesen Aspekt eingegangen. Darüber hinaus wird die
Bundesregierung ab dem Jahr 2013 das Behindertengleichstellungsgesetz
evaluieren. Dabei werden auch die Instrumente und Mechanismen des BGG betrachtet,
die zur Herstellung von Barrierefreiheit im Regelungsbereich des Bundes
dienen. Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 20 und 21 dargelegt, ist die
Anwendung der Prinzipien des Universellen Designs primär eine Aufgabe der
Wirtschaft. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist zu
beobachten, dass die Unternehmen diese Herausforderung auch bereits erkannt haben
und in bestimmten Branchen Produkte und Dienstleistungen bereits die
Erwartungen an ein Design für Alle erfüllen. Das Spektrum an Gütern, Produkten und
Dienstleistungen ist jedoch so breit gefächert, dass ein verbindlicher
Regelungsrahmen, einschließlich einer Ziel- und Fristsetzung nicht möglich ist und dies
von den Unternehmen auch abgelehnt werden würde. Dass Lösungen im
Rahmen der Selbstverpflichtung und Freiwilligkeit möglich sind, zeigt
beispielsweise das beim RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung
e. V. (RAL) im Sommer dieses Jahres neu beschlossene „Gütezeichen
Barrierefreiheit“. Das Gütezeichen bezieht sich umfassend auf die Barrierefreiheit von
Objekten, Produkten und Dienstleistungen. Die Beantragung der Erteilung des
RAL-Gütesiegels ist für die Unternehmen freiwillig. Nach (kostenpflichtiger)
Zuerkennung des Gütezeichens sind die Unternehmen zur Einhaltung der Güte-
und Prüfbestimmungen verpflichtet. Die Bundesregierung begrüßt diese
Initiative grundsätzlich, insbesondere wenn dadurch Produkte, Güter und
Dienstleistungen besser zugänglich werden und das Merkmal der Barrierefreiheit stärker
in der Wirtschaft verankert werden kann. Allerdings bleibt zunächst abzuwarten,
ob die Unternehmen auch hinreichend Interesse an dem Gütezeichen zeigen
werden.
Bei dem vom BMFSFJ im Rahmen des Programms „Neues Wohnen“
geförderten Projekts „RaumWandel“ des Landesfachverbands Schreinerhandwerk
Baden-Württemberg wird in Kooperation mit der Hochschule für Technik
erkundet, wie Möbel, Ausstattungsgegenstände und Wohnräume so beschaffen
sein können, dass sie komfortabel und barrierefrei und auch bei Veränderungen
des Gesundheitszustandes weiter gut nutzbar sind und den Alltag unterstützen
(
www.raumwandel.info/Start_I2480.whtml).
Drucksache 17/11793 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode28. Gibt es für Unternehmen mit Bundesbeteiligung eine Verpflichtung zur
Umsetzung von Universellem Design?
Wenn nein, warum nicht?
Der Bund nimmt grundsätzlich keinen Einfluss auf die operationellen
Entscheidungen der Unternehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 20
und 21 verwiesen. In den Bereichen Bauen und Verkehr sind die Regelungen des
BGG zur Herstellung von Barrierefreiheit zu beachten. Die Definition von
Barrierefreiheit nach dem BGG entspricht den Prinzipien des Universellen Designs.
Ziel des BGG ist es, die Gleichberechtigung behinderter Menschen in allen
Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens durchzusetzen und zu sichern. Mit
seinem Verständnis von barrierefreier Umweltgestaltung hat es wichtige
Grundlagen für die Gestaltung der Infrastruktur in Deutschland geschaffen. Die
Deutsche Bahn AG hat im April dieses Jahres ihr fortgeschriebenes, zweites
Programm zur Barrierefreiheit vorgestellt. Das Programm sieht Maßnahmen in den
Bereichen Infrastruktur, Fahrzeuge, Information und Services im Zeitraum bis
zum Jahr 2015 vor, um Fahrgästen mit Handicap eine möglichst selbstbestimmte
Mobilität bei der Benutzung von Bahnhöfen und Zügen zu ermöglichen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]