[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11806
17. Wahlperiode 11. 12. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Frank Tempel, Ulla Jelpke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11442 –
Entwicklung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen
von Fußballveranstaltungen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit einigen Monaten steht das Thema Gewalt im Rahmen von Fußballspielen
vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit. Medienberichte und regelmäßige
Äußerungen von Innenpolitikern und Fußballfunktionären lassen den Eindruck
entstehen, es gäbe eine Zunahme von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im
Rahmen von Fußballveranstaltungen. Sowohl von Fanverbänden als auch von
Vereinsseite wird moniert, dass zum einen die zugrunde liegende Annahme
eines Anstiegs von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nicht belegt sei und
zum anderen, dass die medial verbreiteten Aussagen und Lösungsvorschläge
von Innenpolitikern und Fußballfunktionären einseitig auf repressive
Maßnahmen abzielen, den Dialog mit Fangruppierungen verhindern und nicht zu einer
sachlichen Diskussion mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der
Sicherheitslage in den Stadien beitragen. Tatsächlich waren zu den letzten
Gipfeln und Runden Tischen zum Thema Sicherheit keine Fanvertreter, sondern
bestenfalls Vertreter von Fanprojekten, also Einrichtungen die in den
Fanszenen Sozialarbeit betreiben, eingeladen.
Beispielhaft für die völlige Ablehnung eines Dialogs mit Fangruppierungen
war die Drohung des Bundesministers des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich,
Ende Mai 2012, im Vorfeld der Innenministerkonferenz in Göhren-Lebbin, die
Stehplätze in Fußballstadien abzuschaffen, sollte die Situation in den Stadien
sich nicht verbessern. Ob es zu den Verboten käme, läge „jetzt in der Hand der
Fans selber“, so der Bundesinnenminister (dpa vom 31. Mai 2012). Zwei
Wochen vorher hatte er gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ erklärt, die
Vereine „müssen ihren Fans klar machen, […] dass es die Fan-Privilegien für
Ultras und andere nicht mehr geben wird, wenn dort nicht endlich Ruhe und
Ordnung einkehrt.“ Diese Ausführungen des Bundesinnenministers, von oben
herab Regeln festzulegen, die von Fans einzuhalten seien, ist beim Deutschen
Fußball-Bund e. V. (DFB) und der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) nicht
nur als Rechtfertigungsgrund, sondern offenbar auch als druckvolle
Aufforderung verstanden worden, dies möglichst schnell und ohne Einbeziehung aller
Beteiligten zu tun. So konstatierte der DFB-Präsident, Wolfgang Niersbach, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. Dezember 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11806 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenach der Konferenz der Länderinnenminister mit den Präsidenten von DFL und
DFB am 23. Juli 2012: „Über einige Dinge kann man einfach nicht mehr
verhandeln, denn der Druck ist da“ (
www.zdf.de vom 23. Juli 2012).
Angesichts der Mischung aus den vor und nach geschlossenen Sitzungen
geäußerten Verlautbarungen und Forderungen stellt sich die Frage, welchen
Einfluss die Innenminister von Bund und Ländern auf die Verbände nehmen,
welche politische Intention dahinter steht und auf welcher Rechtsgrundlage sowie
auf welcher Faktenlage die Innenminister handeln.
Ein Ergebnis des politischen Drucks ist das Konzept „Sicheres
Stadionerlebnis“ der DFL, das offiziell „Information und Diskussion über weitere Schritte
zur Umsetzung der Ergebnisse der Sicherheitskonferenz in Berlin und der
Innenministerkonferenz“ heißt und mittlerweile von verschiedenen
Bundesligavereinen abgelehnt wird. Die in dem Papier präsentierten Vorschläge zum
Umgang mit Gewalt und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen von Fußballspielen
bezeichnet der 1. FC Union Berlin in seiner Stellungnahme als inakzeptabel
und kritisiert die Schaffung einer „privaten Ersatzjustiz“ (Positionierung des
Präsidiums und der aktiven Fanszene des 1. FC Union Berlin e. V. zum
Konzeptpapier „Sicheres Stadionerlebnis“, S. 6). Union Berlin und der FC St.
Pauli kritisieren die dem Papier zugrunde liegende Annahme, dass die Gewalt
im Umfeld von Fußballereignissen zugenommen habe. Der FC St. Pauli
moniert in seiner auf der Vereinshomepage veröffentlichten Stellungnahme „dass
der vielfach unterstellte Anstieg von Gewalttaten im Fußball empirisch bislang
unbelegt geblieben ist und damit die vorgeschlagenen Maßnahmen als
unverhältnismäßig, unangemessen und in Teilen unzweckmäßig zu bewerten sind.“
Fanvertreter kritisieren seit geraumer Zeit, dass die Fanseite bei den Treffen
von DFL, DFB und Innenministern nicht gehört wurde. Die Fanhilfe
Hannover wertet in einer Positionierung zum DFL-Papier auf ihrer Homepage (fan-
hilfehannover.blogspot.de) das „Vorgehen seitens der DFL als einen Angriff
auf die derzeit bestehende Fankultur.“ Der 1. FC Union Berlin e. V. bezeichnet
in seiner Stellungnahme „die nach wie vor fanvertreterfreie Besetzung von
Verbandsgremien sowie der Kommission Sicherheit [als] ein weiteres Indiz
dafür, dass DFB/DFL den selbst immer wieder hervorgehobenen Dialog
tatsächlich nicht ernst zu nehmen scheinen“ (Positionierung des Präsidiums und
der aktiven Fanszene des 1. FC Union Berlin e. V. zum Konzeptpapier
„Sicheres Stadionerlebnis“, S. 2) und führt weiter aus: „Ein Mehr an Sanktionen
anstelle von Prävention und Dialog bestraft nicht nur die Falschen mit, sondern
sorgt für einen weiteren, unbedingt zu vermeidenden, Bruch zwischen
Verband, Verein und Fans. Eine problembewusste Deeskalationsstrategie ist die
derzeitige Verbandspolitik in keinem Fall, sie verschärft problematische
Tendenzen sogar noch.“ Deutliche Kritik hat auch der VfL Wolfsburg geäußert.
Der Verein erklärte in seiner Stellungnahme zum Papier „Sicheres
Stadionerlebnis“, er halte „große inhaltliche Teile für rechtlich bedenklich,
unverhältnismäßig, praxisfern und damit nicht zielführend. Wird das Konzept in dieser
Form und ohne Dialog mit den Fangruppen beschlossen, befürchten wir einen
unbedingt zu vermeidenden Anstieg von Gewalt sowie ein stark vermehrtes
Abbrennen von Pyrotechnik in den Bundesliga-Stadien“ und macht damit
indirekt den von der DFL und vom Bundesinnenminister forcierten Kurs der
Repression verantwortlich für eine Eskalation des Konflikts.
Auch der Kriminologe Prof. Dr. Thomas Feltes, ehemaliges Mitglied im
wissenschaftlichen Beirat der DFL zum Thema Sicherheit und
Zuschauerverhalten, sieht ein erhebliches Defizit bei den Fußballverbänden und -vereinen im
Umgang mit Fangruppen. Seiner in einem Interview geäußerten Ansicht nach
habe „der DFB die Chance nicht genutzt, in der Sommerpause das Gespräch
mit den Fans zu führen“, um eine weitere Eskalation bei den Themen
Pyrotechnik und Gewalt zu verhindern („Feltes: Es drohen Eskalationen bei
Pyrotechnik und Gewalt“, sportbild.bild.de vom 12. September 2012). Nach dem
Interview wurde er von der DFL aus dem Beirat entfernt, weil er, laut dem
DFL-Direktor Spielbetrieb, Andreas Nagel, die „dringend notwendige
Deeskalation massiv erschwert“ habe („Zu kritisch? DFL feuert Gewalt-Experten“,
sportbild.bild.de vom 18. September 2012).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11806In dem Interview hatte der Kriminologe unter anderem auf die Frage, ob erst
Fans bei Ausschreitungen oder durch Pyrotechnik ums Leben kommen
müssten, „bevor die Fußball-Verantwortlichen aufwachen“ ausgeführt, seine große
Angst wäre es „dass irgendwann ein Fan im Stadion ernsthaft zu Schaden
kommt, z. B. indem er bei einer Panik zu Tode gedrückt wird, wie dies bei der
‚Loveparade‘ geschehen ist oder über eine Brüstung stürzt, wie dies 2009 in
Aachen passierte. Eine solche Panik kann auch durch Pfefferspray oder einen
Polizeieinsatz ausgelöst werden.“ Unterstützt wird diese Aussage von den
Ereignissen um das Bundesligaspiel zwischen Hannover 96 und Bayern
München am 23. Oktober 2011, in dessen Vorfeld ein massives Polizeiaufgebot im
96-Fanblock auf der Suche nach Pyrotechnik Pfefferspray und Schlagstöcke
eingesetzt hatte. Bei dem Einsatz, von dem laut „SPIEGEL-ONLINE“
(„Draufhauen statt Dialog“, SPIEGEL-ONLINE vom 1. November 2011)
Kinder, Jugendliche und Erwachsene betroffen waren, wurden 36 Menschen
verletzt, Leuchtraketen wurden hingegen nicht gefunden. In der Antwort auf die
mündliche Anfrage der Landtagsabgeordneten Christa Reichwaldt und Pia-
Beate Zimmermann (Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 11.
November 2011, Fragestunde Nr. 34) führt der niedersächsischen Innenminister,
Uwe Schünemann, aus, in der Folge des Polizeieinsatzes vom 23. Oktober
2011 „entstand in Teilbereichen [des Fanblocks, die Fragesteller] eine
Wellenbewegung von Störern und Einsatzkräften in Richtung der Balustrade, so dass
die vor dieser stehenden Einsatzkräfte und die vor den Polizeikräften
stehenden Zuschauer in die Gefahr eines Absturzes gerieten. Eine Person konnte nur
durch den beherzten Zugriff eines Polizeibeamten vor dem Herabstürzen
bewahrt werden. Die Distanz vom oberen Rand der Balustrade bis zum Erdboden
bzw. Unterrang beträgt ca. 4,10 Meter. In dieser Situation kamen polizeiliche
Zwangsmittel, u. a. der Reizstoff Capsaicin, zum Einsatz, um die dargestellten
Straftaten zu beenden und den drohenden Absturz von Personen zu
verhindern.“ Trotz dieser Vorkommnisse und der offensichtlichen Zielverfehlung des
Einsatzes, der laut niedersächsischem Innenminister erforderlich war, „um die
durch die Verwendung von Pyrotechnik drohenden Gefahren zu verhindern“
(ebd.), aber eben diese nicht zu Tage brachte, kommt er zum Schluss, die „Art
und Intensität der durch den Einsatz beeinträchtigten Rechtsgüter“ hätten „in
einem angemessenen Verhältnis zu den durch das Störerverhalten gefährdeten
Rechtsgütern“ gestanden.
Der Polizeieinsatz in Hannover zeigt, dass alleine anhand der Verletztenzahlen
bei Fußballspielen keine Aussage über das Gewaltpotential auf Fanseite
getroffen werden kann. Es stellt sich also die Frage, ob der Bundesregierung
Zahlen vorliegen, die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen, wenn der
Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich, wie vor dem Sicherheitsgipfel
im Juli 2012 sagte: „Wir alle können unsere Augen nicht vor der zunehmenden
Gewalt in und um die Stadien herum verschließen.“
1. Aufgrund welcher Datenlage geht die Bundesregierung von „zunehmender
Gewalt in und um die Stadien herum“ aus?
Hinweise auf die Entwicklung der Gewalt im Rahmen von Fußballspielen
liefern die Erhebungen des standardisierten polizeilichen Informationsaustausches
Fußball. In dem seit 1992 praktizierten, bundesweit abgestimmten Verfahren
werden Kennzahlen erhoben, ausgewertet und statistisch erfasst. Neben einem
separaten Erfassungsbogen, in dem alle Polizeibehörden mit Vereinen der
Bundesligen jährlich ihre Erfahrungen im Zusammenhang mit der Bewältigung von
Fußballspielen darlegen und mitteilen, bilden die im Nachgang zu jedem Spiel
zu fertigenden Verlaufsberichte der Spielortbehörden die Datenbasis für die
polizeiliche Berichterstattung. Darin sind als relevante Kennzahlen die Anzahl
der Strafverfahren, freiheitsentziehenden Maßnahmen, verletzten Personen und
Einsatzstunden der Polizeien der Länder und des Bundes zur unmittelbaren
Einsatzbewältigung ausgewiesen.
Drucksache 17/11806 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Welche empirischen Daten liegen der Bundesregierung zur Entwicklung
der Gewalt gegen Personen im Umfeld von Fußballspielen vor, von wem
werden sie nach welchem System erhoben, und welchen genauen
Untersuchungsgegenstand verfolgt die Erhebung?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Wenn der Bundesregierung keine empirischen Daten vorliegen, welcher
Quellen bedient sie sich zum Zwecke der Einschätzung der Sicherheitslage
im Umfeld von Fußballspielen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Darüber hinaus werden fortlaufend
öffentlich zugängliche Quellen gesichtet und ausgewertet.
4. Hat die Bundesregierung detaillierte Kenntnisse über die Entwicklung von
Gewaltdelikten im Zusammenhang mit Fußballspielen in dem Zeitraum
von 2002 bis heute, und wenn ja (bitte nach Ligen und Jahren
aufschlüsseln),
Die Entwicklung der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit Fußballspielen wird
regelmäßig mit den Jahresberichten Fußball der Zentralen Informationsstelle
Sporteinsätze (ZIS) erhoben und ist öffentlich einsehbar.
a) wie viele Zivilpersonen wurden wegen Körperverletzungen angezeigt,
und wie viele davon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
verurteilt,
b) wie viele Polizeibeamte wurden im Rahmen von Einsätzen bei
Fußballspielen und auf dem Anreiseweg wegen Körperverletzungen angezeigt,
und wie viele davon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
verurteilt,
Für die Spiele in den beiden Bundesligen, die in diesen Standorten
ausgetragenen Begegnungen des DFB-Pokals, der UEFA-Club-Wettbewerbe sowie
sonstiger Wettbewerbe und Länderspiele sind Körperverletzungsdelikte in
nachfolgend aufgeführter Anzahl berichtet worden:
Saison 2001/2002: 861
Saison 2002/2003: 911
Saison 2003/2004: 913
Saison 2004/2005: 1 296
Saison 2005/2006: 1 294
Saison 2006/2007: 1 232
Saison 2007/2008: 1 237
Saison 2008/2009: 1 696
Saison 2009/2010: 1 439
Saison 2010/2011: 1 572
Saison 2011/2012: 1 831.
Eine Differenzierung zwischen Zivilpersonen und Polizeivollzugsbeamten
erfolgt nicht. Zum Anteil der Verurteilungen liegen keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11806c) wie viele Personen wurden wegen aktiven Widerstands gegen die
Staatsgewalt angezeigt, und wie viele davon wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung verurteilt,
Für die Spiele in den beiden Bundesligen, die in diesen Standorten
ausgetragenen Begegnungen des DFB-Pokals, der UEFA-Club-Wettbewerbe sowie
sonstiger Wettbewerbe und Länderspiele sind Widerstandsdelikte in
nachfolgend ausgeführter Anzahl berichtet worden:
Saison 2001/2002: 187
Saison 2002/2003: 177
Saison 2003/2004: 238
Saison 2004/2005: 287
Saison 2005/2006: 235
Saison 2006/2007: 270
Saison 2007/2008: 338
Saison 2008/2009: 371
Saison 2009/2010: 324
Saison 2010/2011: 306
Saison 2011/2012: 371.
Zum Anteil der Verurteilungen liegen keine Erkenntnisse vor.
d) in wie vielen Fällen bestand eine Wechselwirkung zwischen einer
Anzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung
oder Beleidigung auf der einen Seite und einer Anzeige wegen
Körperverletzung im Amt bzw. der Forderung einer Auskunft über den Namen
von Polizeibeamten auf der anderen,
Erkenntnisse zur Wechselwirkung zwischen Strafanzeigen wegen Widerstands,
Körperverletzung oder Beleidigung und Strafanzeigen wegen Körperverletzung
im Amt bzw. der Forderung einer Auskunft zum Namen einschreitender
Polizeibeamtinnen und -beamten liegen nicht vor.
e) wie viele dieser Gewaltdelikte sind dem Bereich der „Politisch
motivierten Kriminalität-rechts“ zuzuordnen?
Die statistische Erfassung und Auswertung Politisch motivierter Kriminalität
(PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von
der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“ im Rahmen
des „Kriminalpolizeilichen Meldediensts – Politisch motivierte Kriminalität“
(KPMD – PMK). Hier werden sämtliche mit politisch motiviertem Hintergrund
begangenen Straftaten erfasst. Eine automatisierte Auswertung politisch
motivierter Taten, die durch gewaltbereite Fußballfans im Zusammenhang mit
Sportveranstaltungen begangen wurden, ist jedoch nicht möglich, da im
Rahmen des KPMD – PMK nicht nach den Kategorien „Sportveranstaltungen“ oder
„Fußball“ gefiltert werden kann.“
Im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches Fußball werden
statistisch ausschließlich Straftaten gemäß § 86a des Strafgesetzbuchs (StGB)
(Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) erfasst. Für die
Spiele in den beiden Bundesligen, die in diesen Standorten ausgetragenen
Begegnungen des DFB-Pokals, der UEFA-Club-Wettbewerbe sowie sonstiger
Drucksache 17/11806 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWettbewerbe und Länderspiele sind Straftaten gemäß § 86a StGB in
nachfolgend aufgeführter Anzahl berichtet worden:
Saison 2001/2002: 118
Saison 2002/2003: 163
Saison 2003/2004: 148
Saison 2004/2005: 272
Saison 2005/2006: 229
Saison 2006/2007: 163
Saison 2007/2008: 150
Saison 2008/2009: 134
Saison 2009/2010: 114
Saison 2010/2011: 74
Saison 2011/2012: 97.
5. Wie viele Fälle von Verletzungen durch den nicht genehmigten Einsatz von
Pyrotechnik in Bundesligastadien sind der Bundesregierung aus den letzten
zehn Jahren bekannt (bitte nach Jahren, sowie leicht, schwer und schwerst
verletzten Personen auflisten)?
Die Zahlen der verletzten Personen werden in den Verlaufsberichten der Einsatz
führenden Polizeibehörden der Spielorte und der Bundespolizei berichtet.
Unfallopfer sind in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt. Weitergehende
Angaben über den Grad der Verletzungen und deren Ursachen werden nicht
erhoben.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der in der Frage 4
erfragten Gewaltdelikte sich direkt im Stadion bzw. im befriedeten Bereich,
sich am Veranstaltungsort und sich auf der An- und Abreise ereignet haben,
und wenn nein, wie stellt sich die Sicherheitslage nach Einschätzung der
Bundesregierung in- und außerhalb der Stadien im Verhältnis dar?
Ja. Im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches Fußball berichten die
Einsatz führenden Polizeibehörden, in welchem Umfeld ihrer Einschätzung
nach der Schwerpunkt der Straftaten mit Fußballbezug liegt.
7. Ist es der Bundesregierung, wenn sie zu den in den Fragen 4 bis 6
abgefragten Daten keine oder unvollständige Informationen besitzt, ein Anliegen,
diese Datenlage zu verbessern, z. B. anhand einer differenzierteren
Ausgestaltung von Schlüsselzahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik, um sich
ein fundiertes Bild des Phänomens Gewalt im Zusammenhang mit
Fußballspielen machen zu können, und wenn ja, welche Maßnahmen wird sie
hierzu konkret ergreifen?
Das Phänomen Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen wird
differenziert auf der Grundlage der von den Einsatz führenden Polizeibehörden
spieltäglich und jährlich zur Verfügung gestellten Daten und Einschätzungen
erhoben.
Die gleichbleibende Erhebung von Kennzahlen und Daten ermöglicht einen
objektiven Vergleich des Phänomens Gewalt im Zusammenhang mit
Fußballspielen über Jahre hinweg.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/118068. Ist die alleinstehende Zahl der Anzeigen oder eingeleiteten Strafverfahren
für die Bundesregierung, in Anbetracht der Tatsache, dass die Zahl der
tatsächlich wegen Körperverletzungen verurteilten Personen erheblich von
der Anzahl der Anzeigen und der von der Polizei an die
Staatsanwaltschaft übergebenen Fälle abweicht, ausreichend, um die Entwicklung von
Körperverletzungsdelikten im Rahmen von Fußballspielen zu bewerten?
Zum Anteil der Verurteilungen der wegen Körperverletzung im Zusammenhang
mit Fußballspielen angezeigten Personen liegen keine Informationen vor.
Polizeiliche Statistiken zur Anzahl der wegen Körperverletzung im
Zusammenhang mit Fußballspielen eingeleiteten Strafverfahren sind ein wichtiges
Hilfsmittel, um Erkenntnisse über Häufigkeit, Formen und Entwicklungstendenzen
dieses Deliktsfeldes zu gewinnen.
9. Liegen der Bundesregierung detailliertere Angaben zu im
Zusammenhang mit Fußballspielen verletzten Personen vor, als in der Kurzfassung
des Jahresberichts 2010/2011 der Zentralen Informationsstelle
Sporteinsätze (ZIS) gemacht werden?
Wenn ja,
a) ist der Bundesregierung bekannt und kann sie darüber Auskunft
geben, an welchem Ort, in welcher Schwere, durch wessen Einwirkung
oder durch welche Umstände die im Jahresbericht der ZIS
angegebenen 243 Polizeibeamten verletzt wurden (bitte nach Austragungsorten,
Schwere der Verletzung, Einwirkung oder Umstände auflisten),
b) ist der Bundesregierung bekannt und kann sie darüber Auskunft
geben, an welchem Ort, in welcher Schwere, durch wessen Einwirkung
oder durch welche Umstände die im Jahresbericht der ZIS
angegebenen 259 „Störer“ verletzt wurden (bitte nach Austragungsorten,
Schwere der Verletzung, Einwirkung oder Umstände auflisten),
c) ist der Bundesregierung bekannt und kann sie darüber Auskunft
geben, an welchem Ort, in welcher Schwere, durch wessen Einwirkung
oder durch welche Umstände die im Jahresbericht der ZIS
angegebenen 344 „Unbeteiligten“ verletzt wurden (bitte nach
Austragungsorten, Schwere der Verletzung, Einwirkung oder Umstände auflisten)?
Detailliertere Informationen zu dem Grad von Verletzungen und deren
Ursachen liegen nicht vor. Es erfolgt anlassbezogen eine Auswertung der
Verlaufsberichte sowie Presseberichterstattung.
10. Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie bereits Ende
2011 keine Auskunft über die Umstände von Verletzungen geben konnte
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Gewalt beim
Fußball“ der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8051),
es für die Beurteilung der Sicherheit im Rahmen von Fußballspielen für
verzichtbar, die Gründe oder Täterschaften bei Verletzungen zu kennen?
a) Ist es ein Anliegen der Bundesregierung, diese Datenlage zu
verbessern?
b) Wenn ja (zu Frage 10a), welche Maßnahmen hat sie bereits konkret
ergriffen bzw. wird sie zukünftig ergreifen?
Die Beurteilung der Sicherheit bei Fußballspielen beruht im Wesentlichen auf
den im Rahmen des standardisierten polizeilichen Informationsaustausches
Fußball erhobenen Daten. Die erfassten und analysierten Kennzahlen sowie die
Einschätzungen der Einsatz führenden Polizeibehörden zu einzelnen Aspekten
des Phänomens Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen sind eine
geeignete Grundlage zur Beurteilung der Sicherheit im Rahmen von Fußballspielen.
Drucksache 17/11806 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Welche konkreten Forderungen hat die Bundesregierung auf welchen
Treffen mit Vertretern der DFL und/oder des DFB im Zusammenhang mit
der Sicherheit bei Fußballspielen an die Fußballverbände und Vereine
gestellt, und welche Forderungen der Innenminister der Länder hat sie auf
welchen Treffen unterstützt?
Anlässlich des Runden Tisches zum Thema „Gewalt im Zusammenhang mit
Fußballspielen“ am 23. April 2010 beinhaltete der dort von der Deutschen
Fußball Liga (DFL) vorgeschlagene 10-Punkte-Plan im Wesentlichen die Ansätze
zur Eindämmung von Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen. Hierüber
bestand Einvernehmen. Durch den Bundesminister des Innern wurde
insbesondere gefordert:
– Fanbeauftragte für die Bundesliga und 2. Bundesliga
– Personelle Trennung zwischen Fanbeauftragten und Sicherheitsbeauftragten
– Verzicht auf Profifußball am 1. Mai
– Bewährungsmodelle bei Stadionverboten.
Hinsichtlich des Runden Tisches am 14. November 2011 wird auf die
Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Bundestagsdrucksache 17/7730 (Antwort:
Bundestagsdrucksache 17/8051 vom 2. Dezember 2011) verwiesen.
Im Wesentlichen wurde durch den Bundesminister des Innern gefordert, an dem
beschlossenen 10-Punkte-Plan festzuhalten und diesen fortzuführen. Des
Weiteren stellte er klar, dass eine Diskussion über die Legalisierung von
Pyrotechnik in Fußballstadien nicht in Betracht kommt.
Auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
(IMK) vom 31. Mai bis 1. Juni 2012 in Göhren-Lebbin wurde an die DFL und
den Deutschen Fußball Bund (DFB) die Forderung gerichtet, weitere
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in Stadien zu prüfen und über deren
Umsetzung anlässlich eines länderoffenen Spitzengesprächs zu berichten.
Bei der Sicherheitskonferenz am 17. Juli 2012 haben DFB und DFL den 55
anwesenden Fußballvereinen der drei Profiligen – der 1. FC Union Berlin fehlte –
ein gemeinsames, konkretes Handlungskonzept vorgelegt. Dieses wurde zuvor
durch die von DFB und DFL eingesetzten „Task Force Sicherheit“ (bestehend
aus Vertreter von DFB, DFL, Vereinen, Fanorganisationen, Justiz, Polizei)
erarbeitet. Hierbei forderte der Bundesminister des Innern:
– Bekenntnis für friedliche Fußballkultur (Fan-Charta)
– Klare Absage an Pyrotechnik
– Rücknahme der Laufzeitverkürzung von Stadionverboten
– Technische und personelle Ressourcen zu optimieren
(Qualifizierungsoffensive)
– Präventions- und Fanarbeit voranzutreiben
– Vorbildwirkung seitens Spieler und Trainer.
Sollte darüber hinaus kein deutlicher Rückgang in Bezug auf gewalttätige
Zwischenfälle und das Abbrennen von Pyrotechnik zu verzeichnen sein, sollten
auch Maßnahmen wie:
– Rückbau von Stehplätzen
– Reduzierung von Kartenkontingenten bei Auswärtsspielen
– Verhängung von Geisterspielen
– personalisiertes Ticketing
geprüft werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11806In einem länderoffenen Spitzengespräch am 23. Juli 2012 ist mit DFB und DFL
vereinbart worden, das Handlungskonzept in konkrete Maßnahmenansätze
umzusetzen und diese in der Frühjahrssitzung der IMK vorzustellen.
Das Handlungskonzept umfasst u. a. folgende Punkte:
• Verbesserung Videotechnik,
• Ordnungskräfte qualifizieren,
• Einlasskontrollen intensivieren,
• Fanarbeit ausbauen,
• Stadionverbote,
• Pyrotechnik und
• Sportgerichtsbarkeit.
Darüber hinaus wird die Sicherheit im Zusammenhang mit Fußballspielen
innerhalb der Gremienstruktur der IMK wiederkehrend behandelt. Hinsichtlich
der dort getroffenen Beschlüsse gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Des Weiteren
wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
12. Welche informellen, nicht dokumentierten Treffen und Gespräche hat es
zwischen Vertretern des Bundesministeriums des Innern und/oder nach
Kenntnis der Bundesregierung der Innenministerien der Länder sowie
Vertretern des DFB oder der DFL gegeben, wann fanden diese statt, mit
welcher Beteiligung, aus welchem Anlass und mit welchem Ergebnis?
Die Kontakte zwischen DFB/DFL und dem Bundesministeriums des Innern
sind vielfältig und betreffen eine Vielzahl unterschiedlicher Themen, so dass
eine Dokumentation aller Treffen und Gespräche nicht möglich ist. Treffen und
Gespräche zwischen Vertretern der Innenminister der Länder und DFB/DFL
fallen in die Zuständigkeit der Länder.
13. Inwieweit hat die Bundesregierung durch den Bundesinnenminister oder
seine Vertreter an der Entscheidungsfindung der Innenministerkonferenz
(IMK) in Göhren-Lebbin vom 31. Mai und 1. Juni 2012 an Forderungen
an die Fußballverbände und Vereine mitgewirkt?
Der Bundesminister des Innern ist bei der IMK formal nur Gast, er beteiligt sich
jedoch an der fachlichen Diskussion. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 11 verwiesen.
14. Teilt sie die auf der IMK in Göhren-Lebbin abgestimmten Forderungen in
Gänze, und wenn nicht, welche Punkte erachtet die Bundesregierung aus
welchem Grund als problematisch?
Die Forderung der IMK an DFB/DFL, einen Teil der Mehreinnahmen aus den
Fußballübertragungsrechten für die finanziell bessere Ausstattung der
Fanprojekte zur Verfügung zu stellen, begrüßt die Bundesregierung. Denn die
Fanprojekte leisten sehr wichtige Arbeit im Bereich der Gewaltprävention. Dabei
sollte die bisher so erfolgreiche Verankerung in der kommunalen Jugendhilfe
erhalten bleiben, um eine einseitige Abhängigkeit der Fanprojekte zu
vermeiden.
Drucksache 17/11806 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Ist der Bundesregierung bekannt, welche „Dinge“ DFB-Präsident
Wolfgang Niersbach mit den Innenministern aufgrund des Drucks
„einfach nicht mehr verhandeln“ konnte, und gibt es Punkte, deren Diskussion
mit den Verbänden die Bundesregierung von vornherein ablehnt?
Wenn ja, welche sind diese, und aus welchem Grund sieht die
Bundesregierung zu diesen Punkten keinen Beratungsbedarf?
Nein. Darüber hinaus lehnt die Bundesregierung jegliche Diskussion zur
Legalisierung von Pyrotechnik in Fußballstadien ab.
16. Ist der Bundesregierung bekannt, welche konkreten „rechtlichen und
operativen Möglichkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit“ die Länder für
den Fall in Betracht ziehen (Sammlung der zur Veröffentlichung
freigegebenen Beschlüsse der 195. Sitzung der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder, Nummer 6), dass ihre Forderungen
nicht umgesetzt werden?
a) Wenn ja, welche sind diese?
b) Wenn nein, mit welchen Konsequenzen müssen die Vereine und
Verbände nach Ansicht der Bundesregierung rechnen, wenn sie den
Aufforderungen der IMK und des Bundesinnenministers nicht Folge
leisten?
In der Diskussion befindet sich derzeit vor allem die Frage der
Kostenbeteiligung an Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit Fußballspielen durch die
Vereine.
17. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage könnten nach Auffassung der
Bundesregierung den Verbänden und Vereinen die Kosten für polizeiliche
Maßnahmen außerhalb der Stadien bzw. des befriedeten Bereichs
auferlegt werden?
Sofern es sich um Maßnahmen der Länderpolizei handelt, fällt eine solche
Regelung in die Zuständigkeit der Länder. Soweit die Bundespolizei betroffen ist,
verfügt sie derzeit über keine Rechtsgrundlage, um Vereinen und Verbänden
Kosten für polizeiliche Maßnahmen außerhalb der Stadien bzw. des befriedeten
Bezirks aufzuerlegen.
18. Spiegeln sich im Papier „Sicheres Stadionerlebnis“ der DFL die
Forderungen der Bundesregierung und/oder der Innenministerkonferenz
vollständig wider?
Wenn nein,
a) welche Forderungen wurden nicht erfüllt,
b) welche in dem Papier aufgeführten Punkte erachtet die
Bundesregierung als rechtlich unzulässig oder kritisch?
Es handelt es sich hierbei um ein Diskussionspapier, das den Vereinen zur
Stellungnahme vorgelegt wurde und erst am 12. Dezember 2012 bei einem Treffen
der DFL mit den Vereinen endabgestimmt werden soll. Für die
Bundesregierung ist entscheidend, welche konkreten Ergebnisse letztendlich vorliegen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1180619. Hält die Bundesregierung dieses Papier für geeignet, „Ruhe und
Ordnung“ in den Stadien herzustellen, wie es der Bundesinnenminister von
den Vereinen und Verbänden verlangt hat?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
20. Hat der Bundesinnenminister, Dr. Hans-Peter Friedrich, nicht nur gegenüber
der Presse, wie im Vorfeld der Innenministerkonferenz in Göhren-Lebbin,
sondern auch gegenüber Vertretern der Fußballverbände und -vereine mit
einer Abschaffung der Stehplätze gedroht, und wenn ja, wann und in
welcher Form?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
21. Auf welcher existierenden gesetzlichen Grundlage kann seitens der
Bundesregierung ein Verbot von Stehplätzen umgesetzt werden, und
entspräche ein Stehplatzverbot, gemessen an der heutigen Sicherheitslage in den
Stadien, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?
Öffentlich-rechtliche Maßnahmen zur sicheren Nutzung von
Versammlungsstätten, wie Fußballstadien, sind Gegenstand des Bauordnungsrechts. Nach dem
Grundgesetz liegt das Bauordnungsrecht in der ausschließlichen
Gesetzgebungskompetenz der Länder. Auch für den Vollzug der entsprechenden
Rechtsvorschriften sind allein die Länder verantwortlich.
22. Welche wissenschaftlichen Untersuchungen oder Forschungsergebnisse
liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen eines Stehplatzverbots
auf die Sicherheitslage in Austragungsorten vor?
Der Bundesregierung liegen keine wissenschaftlichen Untersuchungen oder
Forschungsergebnisse vor.
23. Welche konkreten Konzepte und Szenarien hat die Bundesregierung
gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Ländern entwickelt, um
gegebenenfalls ein Stehplatzverbot in den Bundesligastadien durchzusetzen?
Konkrete Konzepte bestehen zum aktuellen Zeitpunkt nicht.
24. Wäre ein Stehplatzverbot nach Auffassung der Bundesregierung mit den
derzeit bei Bundesligaspielen verfügbaren Einsatzkräften polizeilich
durchsetzbar, und stünde der Zweck dieser Maßnahme, wie die Abwehr
einer abstrakten Gefahr, in einem vertretbaren Verhältnis zur konkreten
Gefahr durch einen Polizeieinsatz mit Zwangsmitteln?
Die Bundesregierung versteht die Frage derart, dass es um eine mögliche
Durchsetzung eines Verbots dauerhaften Stehens im Sitzplatzbereich gehen
soll. Die Umsetzung eines solchen „Stehverbots“ ist vorrangig eine
Angelegenheit des Hausrechts und fällt somit in den Verantwortungsbereich der Vereine.
Diesbezügliche polizeiliche Einsatzkonzepte und Maßnahmen würden in die
Zuständigkeit der Spielortbehörden der Länder fallen.
Drucksache 17/11806 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode25. Wie positioniert sich die Bundesregierung grundsätzlich zu dem Problem,
dass jede politisch beschlossene repressive Maßnahme von
Einsatzkräften der Polizei durchgesetzt werden muss, die an Spieltagen schon jetzt
sehr hohe Einsatzzeiten zu verzeichnen haben?
Die Maßnahmen der Polizeien von Bund und Ländern an den Spieltagen
basieren auf einer ständig aktualisierten Risikoanalyse und Lagebeurteilung.
Hierbei werden sämtliche relevante Faktoren berücksichtigt. Diese fließen in die
jeweilige Kräftedisposition ein.
26. Sind der Bundesregierung die Vorkommnisse des Polizeieinsatzes beim
Bundesligaspiel des Hannoverschen Sportvereins von 1896 gegen den
FC Bayern München vom 23. Oktober 2011 bekannt, und hat sie
Kenntnis über andere vergleichbare Einsätze der Polizei oder von privaten
Sicherheitskräften in Bundesligastadien, bei denen eine erhebliche Anzahl
unbeteiligter Zuschauer verletzt wurden (bitte auflisten)?
Die Vorkommnisse anlässlich des Bundesligaspiels zwischen Hannover 96 und
dem FC Bayern München am 23. Oktober 2011 sind der Bundesregierung
bekannt.
In der Saison 2011/2012 kam es in den beiden höchsten deutschen Spielklassen
zu folgenden, ähnlichen Einsatzverläufen:
3. Dezember 2011 2. Bundesliga: Eintracht Frankfurt – Karlsruher SC
5. Februar 2012 2. Bundesliga: VfL Bochum – FC Hansa Rostock
14. Mai 2012 Relegationsspiel: Karlsruher SC – Jahn Regensburg.
27. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Kriminologen und
ehemaligen Mitglieds im wissenschaftlichen Beirat der DFL zum Thema
Sicherheit und Zuschauerverhalten, Prof. Dr. Thomas Feltes, dass Pfefferspray
und Polizeieinsätze in Stadien tödliche Paniken auslösen könnten und hier
Handlungsbedarf bestünde?
Es obliegt den Ländern im Rahmen der Ausgestaltung ihres allgemeinen
Polizeirechts die Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit des unmittelbaren Zwanges
und deren Hilfsmitteln festzulegen.
28. Wie oft wurden seit dem Jahr 2005 im Zuständigkeitsbereich der
Bundespolizei zur Trennung von Fangruppen an Tunneln oder
Gleisunterführungen von Bahnhöfen errichtete Polizeiabsperrungen oder -ketten
durchbrochen (bitte auflisten)?
a) Wie oft kam es dabei zu Paniken oder panikartigen Zuständen?
b) Wie viele Fans und wie viele Polizeibeamte wurden dabei verletzt
(bitte nach Schwere der Verletzung aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei führt hierzu keine gesonderte statistische Erfassung.
29. Haben Vertreter des Bundesinnenministeriums oder der
Sicherheitsbehörden des Bundes im Zusammenhang mit dem am 12. September 2012
erschienenen Interview der Zeitschrift „SportBild“ mit Prof. Dr. Thomas
Feltes mit der DFL Kontakt aufgenommen, und wenn ja, zu welchem
Zweck?
Nein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1180630. Welche konkreten Vorschläge zu nichtrepressiven Maßnahmen zur
Verbesserung der Sicherheit in Fußballstadien hat die Bundesregierung in
Sitzungen der Innenminister, bei Gesprächen, Gipfeln oder Treffen mit
den Fußballverbänden und -vereinen vorgebracht?
Die Bundesregierung äußert sich bei Treffen und Gesprächen zur Sicherheit im
Fußball auch immer zu präventiven Maßnahmen, da sie der Ansicht ist, dass
eine rein repressive Herangehensweise nicht zur Lösung der bestehende
Gewaltprobleme führen kann. Konkret bereits vorgeschlagene Maßnahmen
umfassen z. B. die Verbesserung der strukturellen Kommunikation zwischen allen für
die Sicherheit zuständigen Netzwerkpartnern (u. a. Polizei, Sicherheitsdienste,
Fans), die Stärkung des kontinuierlichen Dialogs zwischen Polizei, Vereinen
und Fans durch ein Konzept für einen nachhaltigen Dialog, die Erarbeitung von
Fankodexen durch die Vereine und ihre Fans und die bessere Qualifizierung der
Ordnungskräfte.
31. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung zukünftig ergreifen oder
unterstützen, um in der derzeitigen Konfliktsituation die Attraktivität des
Fußballs, die maßgeblich von einem positiven Zusammenspiel von
Vereinen, Spielern, passiven sowie aktiven Fans wie den Ultras und anderen
organisierten Fans abhängt, zu erhalten?
Die Bundesregierung wird die Erarbeitung von Fankodexen und Konzepten für
einen nachhaltigen Fandialog sowie die Koordinationsstelle Fanprojekte
weiterhin unterstützen, da alle Ansätze für mehr Sicherheit im Fußball nur fruchten,
wenn sie von den mehrheitlich friedlichen Fans mitgetragen werden.
32. Welche in der Anhörung des Sportausschusses des Deutschen
Bundestages am 8. Februar 2012 gemachten Vorschläge der Vereins- und
Fanvertreter hat sich die Bundesregierung zu eigen gemacht und umgesetzt oder
in Gipfeltreffen eingebracht?
Folgende von den Vereins- und Fanvertretern in der Anhörung des
Sportausschusses des Deutschen Bundestages am 8. Februar 2012 gemachten
Vorschläge werden von der Bundesregierung unterstützt und wurden bereits auf
verschiedenen Ebenen eingebracht: die Verbesserung der strukturellen
Kommunikation zwischen allen für die Sicherheit zuständigen Netzwerkpartnern
(u. a. Polizei, Sicherheitsdienste, Fans), die Stärkung des kontinuierlichen
Dialogs zwischen Polizei, Vereinen und Fans durch ein Konzept für einen
nachhaltigen Dialog, die Einbeziehung der Fans vor Ort durch Erarbeitung von
Fankodexen, die stärkere finanzielle Unterstützung von Fanprojekten sowie die
bundeseinheitliche Umsetzung von Stadionverboten.
33. Wird die Bundesregierung ihre Teilnahme an zukünftigen Gipfeltreffen
zum Thema Sicherheit in Stadien unter die Bedingung stellen, dass dort
Vertreter von Fanverbänden zu einer gleichberechtigten Teilnahme
eingeladen sind bzw. dies auf von ihr selbst organisierten Treffen
gewährleisten?
Zu den von ihr selbst organisierten Treffen zum Thema Sicherheit in den
Stadien hat die Bundesregierung bisher stets die Koordinierungsstelle Fanprojekte
(KOS) als Vertreter der Fans eingeladen und wird in Zukunft darauf achten,
auch Vertreter von Fanverbänden einzubeziehen. Auf den Teilnehmerkreis von
Treffen, die durch andere Stellen organisiert werden, hat die Bundesregierung
grundsätzlich keinen Einfluss. Sie hat in der Vergangenheit aber durchaus die
Einladung von Fanvertretern angeregt und wird dies auch weiterhin tun.
Drucksache 17/11806 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode34. Ist es der Bundesregierung bekannt, dass es einen Unterschied zwischen
Fanverbänden, also Zusammenschlüssen von Fußballfans, und
Fanprojekten, die im Wesentlichen Angebote der Sozialarbeit für Fußballfans
bereitstellen, gibt, und wenn ja, seit wann?
Ja, dieser Unterschied ist der Bundesregierung seit Bestehen der Fanprojekte
bekannt.
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ISSN 0722-8333]