[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12026
17. Wahlperiode 03. 01. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Daniela
Wagner, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/11489 –
Spitzensportförderung durch die Bundeswehr
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Neben der Förderung durch das Bundesministerium des Innern (BMI) spielt
die Bundeswehr nach wie vor eine wichtige Rolle innerhalb des
Fördersystems im Bereich des Spitzensports. Spätestens mit dem wachsenden
Spardruck auch im Verteidigungsetat und der Verkleinerung der Streitkräfte stellt
sich die Frage, ob die Bundeswehr Spitzensportförderung in Deutschland
aktiv betreiben kann und soll. Auch im Anschluss an die erbrachten Leistungen
deutscher Athletinnen und Athleten bei den Olympischen Spielen in London
2012 stellt sich die Frage nach der Effizienz der Spitzensportförderung durch
die Bundeswehr und nach den beruflichen Perspektiven der bei der
Bundeswehr beschäftigten Spitzensportlerinnen und Spitzensportler.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Spitzensportförderung von
öffentlichem und nationalem Interesse. So hat der Deutsche Bundestag unter anderem
auf der Grundlage einer entsprechenden Beschlussempfehlung des
Sportausschusses des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 16/13058) in
seiner 230. Sitzung am 2. Juli 2009 die Bundesregierung unter anderem
aufgefordert
– darauf hinzuwirken, dass alle staatlichen Stellen den sozialen und
gesellschaftspolitischen Beitrag des Sports bei ihren Entscheidungen angemessen
berücksichtigen sowie
– die über viele Jahrzehnte gewachsene staatliche Förderung des olympischen
und nichtolympischen Spitzensports der Menschen mit und ohne
Behinderung ergebnisorientiert fortzuführen.
Hierzu gehört auch die Förderung des Spitzensports im eigenen Dienstbetrieb
des Bundes bei Bundeswehr, Bundespolizei und Zoll. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 13. Dezember
2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12026 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Förderung des Spitzensports ist unter anderem dadurch legitimiert, dass
Erfolge deutscher Athletinnen und Athleten bei internationalen Wettbewerben im
In- und Ausland das Bild Deutschlands in der Welt mitprägen und damit der
gesamtstaatlichen Repräsentation dienen.1
Die staatliche Spitzensportförderung durch Bundeswehr, Bundespolizei und
Zoll ermöglicht den Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern – ungeachtet der
verschiedenen Ausbildungsgänge – die Vereinbarkeit von Leistungssport und
beruflicher Karriereplanung.
Die jeweiligen Konzeptionen der Ressorts bieten den Athletinnen und Athleten
eine umfassende Auswahlmöglichkeit entsprechend ihrer Vorbildung, ihres
Lebensalters und den jeweiligen Berufs- und Ausbildungswünschen.
Auf Grund der datenschutzrechtlichen Vorgaben2 sind die Ressorts lediglich bei
den sich im aktiven Dienstverhältnis befindlichen Spitzensportlerinnen und
Spitzensportlern in der Lage, Daten zu erheben. Für den statistischen Anteil der
„Kleinen Anfrage“ (Fragen 1a, 1b, 6 und 7) erfolgte aus diesen Gründen die
Orientierung an den festgelegten Obergrenzen und Jahresdurchschnitten.
1. a) Wie viele Athletinnen und Athleten, Betreuerinnen und Betreuer sowie
Trainerinnen und Trainer des A-, B- oder C-Kaders wurden im Rahmen
der Sportförderung in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012
jeweils bei der Bundeswehr, bei der Bundespolizei und beim Zoll
beschäftigt, und welche von den oben genannten Personen erst ab dem Jahr
2012?
Antwort Bundeswehr:
Die Bundeswehr stellt dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zur
Förderung der Spitzenverbände, derzeit 744 Förderplätze (inklusive sechs
Plätze für paralympische Sportarten) zur Verfügung.
Für eine Übergangsphase hatte sich das Bundesministerium der Verteidigung
bereit erklärt, die zunächst nur für das Jahr 2008 vereinbarte flexible
Ausschöpfung der Obergrenze von seinerzeit bis zu 824 Förderplätzen bis einschließlich
der Olympischen Winterspiele 2010 in Vancouver zu ermöglichen.3 Die Anzahl
der bereitgestellten Förderplätze war daher nach den Olympischen
Sommerspielen 2012 in London auf die festgelegte Zielgröße von bis zu 744
zurückzuführen. Inzwischen ist diese Vorgabe erreicht.
Diese Umfänge an Förderplätzen werden regelmäßig zu 100 Prozent
ausgeplant. Durch unterschiedliche sportartspezifische Diensteintritts- und
Entlassungstermine kommt es jedoch zu Unterschreitungen der Obergrenze und somit
auch zu geringeren Jahresdurchschnittswerten.
Die Besetzung der Förderplätze erfolgt ausschließlich mit
Bundeskaderathletinnen und -athleten sowie Trainerinnen und Trainern mit Bundesaufgaben
(siehe auch Antwort zu Frage 3).
Auf Grund datenschutzrechtlicher Bestimmungen sind nur die
Jahresdurchschnittswerte verfügbar.
1 Leistungssportprogramm des Bundesministeriums des Innern vom 28. September 2005
(GMBl 2005, S. 1270 ff.).
2 VMBl 2008, S. 93 ff. vom 30. Juli 2008 Durchführungsbestimmungen zum BDSG im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung i. V. m. VMBl 1995, S. 360 ff.
vom 31. August 1995.
3 I. V. m. mit Beschluss Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages –
Bereinigungssitzung vom 15. November 2007.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12026Antwort Bundespolizei:
Derzeit werden durch die Bundespolizei 161 Sportlerinnen und Sportler
gefördert; 21 davon wurden erst im Jahr 2012 in die Förderung aufgenommen.
Zur Betreuung der Sportlerinnen und Sportler der Bundespolizei sind in den
Organisations- und Dienstpostenplänen derzeit insgesamt 18 Stellen für
Sportlehrer, Trainer zuzüglich Fachlehrer, Trainer zuzüglich Lehrkraft bzw.
Lehrkraft zuzüglich Assistenztrainer oder Konditionstrainer und drei Stellen für
Physiotherapeuten zuzüglich Sachbearbeiter bzw. Leistungsdiagnostiker
eingerichtet. Die Dienstposteninhaber sind als Beamte auf Lebenszeit oder als
Tarifbeschäftigte dauerhaft hauptamtlich bei der Bundespolizei beschäftigt.
Antwort Zoll:
Im Jahr 2012 wurden eine Sportlerin und ein Sportler sowie ein Betreuer in die
Spitzensportförderung des Zolls eingestellt.
b) Wie viele der betroffenen Athletinnen und Athleten, Betreuerinnen und
Betreuer sowie Trainerinnen und Trainer des A-, B- oder C-Kaders
wurden seit dem Jahr 2000 gefördert („Kettenverträge“ sind
zusammenzuzählen, bitte in die Zeiträume 1 bis 6 Monate, 7 bis 12 Monate, 13 bis
24 Monate, 24 bis 48 Monate, 48 bis 72 Monate und mehr als 72 Monate
aufschlüsseln)?
Antwort Bundeswehr:
Auf Grundlage datenschutzrechtlicher Bestimmungen werden für die Jahre
2008 bis 2012 die Jahresdurchschnittswerte aufgelistet. Eine Datenerhebung
vor 2008 ist nicht mehr möglich.
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler Bundeswehr
Jahresdurchschnitt
2008 707
2009 773
2010 777
2011 785
2012 761
Im Jahr 2012 wurden 186 Sportlerinnen und Sportler neu oder als Wiedereinsteller in
die Spitzensportförderung der Bundeswehr eingestellt.
2008 2009 2010 2011 2012
Sportförderplätze
in der Bundespolizei
153 159 163 163 161
Bundeskader ohne Bundeskader
2008 33 9
2009 37 9
2010 44 8
2011 47 5
2012 41 11
Drucksache 17/12026 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDa Spitzensportlerinnen und Spitzensportler grundsätzlich für zwölf Monate
(Sportjahr) eingestellt werden, kommen Zeiträume unter zwölf Monaten in der
Statistik nicht in Betracht.
Antwort Bundespolizei:
Die Bundespolizei fördert junge talentierte Spitzensportlerinnen und -sportler
und bietet ihnen darüber hinaus eine berufliche Ausbildung zur
Polizeivollzugsbeamtin bzw. zum Polizeivollzugsbeamten. Die Sportlerinnen und Sportler
der Bundespolizei werden daher in die Laufbahn des mittleren
Polizeivollzugsdienstes als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf eingestellt. Nach Bestehen
der Laufbahnprüfung werden sie als Beamtinnen und Beamte auf Probe und
danach als Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit übernommen.
Antwort Zoll:
Die Sportlerinnen und Sportler des Zoll Ski Teams werden in die Laufbahn des
einfachen Zolldienstes eingestellt. Dementsprechend handelt es sich bei diesen
je nach Dauer der Zugehörigkeit um Beamte auf Widerruf bzw. auf Probe oder
auf Lebenszeit. Insofern gibt es in der Zollverwaltung keine von vornherein
zeitlich befristete Förderung.
2. Wie viele der bei der Bundeswehr, bei der Bundespolizei und beim Zoll
geförderten Spitzensportlerinnen und Spitzensportler haben im
Förderzeitraum zusätzliche berufliche Qualifikationen erreicht, und wie viele davon
haben diese Qualifikationen
a) innerhalb der Bundeswehr, der Bundespolizei und des Zolls, und
b) außerhalb dieser Institutionen erreicht?
Antwort Bundeswehr:
Berücksichtigt sind hierbei alle zusätzlichen beruflichen Qualifikationen außer
der Grundausbildung, die zu Beginn der Förderung für jede Spitzensportlerin
und jeden Spitzensportler mit Einstellung verpflichtend ist.
2008 2009 2010 2011 2012
12 Monate 135 118 75 109 139
bis 24 Monate 185 199 112 147 85
bis 48 Monate 122 108 169 195 182
bis 72 Monate 76 101 113 130 139
mehr als 72 Monate 189 247 308 204 216
Jahresdurchschnitt Förderplätze 707 773 777 785 761
Bundeswehr 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamt
Insgesamt berufliche
Qualifikationen, davon:
378 412 498 516 575 2 379
• innerhalb
Bundeswehr
377 409 496 512 559 2 353
• außerhalb
Bundeswehr
1 3 2 4 16 26
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12026Antwort Bundespolizei:
Bei der Bundespolizei ist mit der Aufnahme einer Athletin/eines Athleten in die
Spitzensportförderung zwingend der Beginn der Ausbildung für den mittleren
Polizeivollzugsdienst verbunden, die nach ca. dreieinhalb Jahren mit der
Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst abgeschlossen wird. Somit
erlangen die bei der Bundespolizei geförderten Sportlerinnen und Sportler die
uneingeschränkte Laufbahnbefähigung für den mittleren Polizeivollzugsdienst
und werden nach erfolgreicher Probezeit in das Beamtenverhältnis auf
Lebenszeit übernommen.
Sollte im Einzelfall trotz guter sportlicher Leistungen die Laufbahnprüfung
endgültig nicht bestanden werden, endet automatisch auch die
Spitzensportförderung.
Seit Bestehen der Spitzensportförderung für Sommer- und Ganzjahressportarten
haben insgesamt 148 Sportler und Sportlerinnen die Ausbildung zum mittleren
Polizeivollzugsdienst in Cottbus bzw. Kienbaum begonnen. Davon haben
129 noch während der Zugehörigkeit zur Sportförderung die Ausbildung zum
Polizeivollzugsbeamten erfolgreich abgeschlossen.
Für die Bundespolizeisportschule (BPOLSPSCH) Bad Endorf liegen valide
Daten nur für die Jahre 2008 bis 2012 vor. In diesem Zeitraum wurden 51
Spitzensportler und Spitzensportlerinnen neu eingestellt, während 44 die
Ausbildung im Rahmen der Sportförderung erfolgreich abgeschlossen haben. Dabei
wird gebeten zu beachten, dass die Zahlen „Neueinstellung“ und „Abschluss“
jahrgangsversetzt nicht immer übereinstimmen, da einige Sportler z. B. im
Rahmen der Olympiavorbereitung die Ausbildung für ein Jahr unterbrechen,
andere während der Ausbildung aus der Sportförderung ausscheiden und die
Ausbildung außerhalb der Sportförderung in einem Bundespolizeiaus- und -
fortbildungszentrum fortsetzen.
Von den derzeit 161 bei der Bundespolizei geförderten Sportlerinnen und
Sportlern befinden sich 83 in der laufenden Ausbildung für den mittleren
Polizei-vollzugsdienst.
Nach Beendigung der Sportförderung verbleiben durchschnittlich 80 bis 85
Prozent der Sportlerinnen und Sportler im Dienst der Bundespolizei.
Antwort Zoll:
Innerhalb des Zolls ist allen Spitzensportlerinnen und -sportlern, Trainern und
Betreuern während des Förderzeitraums zumindest die Laufbahnbefähigung für
den einfachen Zolldienst zuerkannt worden. Sechs Trainer haben die
Laufbahnbefähigung des mittleren Zolldienstes (davon zwei im Wege des
Praxisaufstiegs) und gehören dieser Laufbahn an.
Weitergehende innerdienstliche Qualifikationen sind entsprechend der
Förderstrategie im Zoll Ski Team bewusst nicht vorgesehen. Während ihrer sportlichen
Laufbahn sollen sich die geförderten Mitglieder von Beginn an voll und ganz
auf ihre sportliche Karriere konzentrieren. Um aber auch ihre berufliche
Zukunft möglichst frühzeitig verbindlich und sicher planen zu können, haben
diese bereits während ihrer sportlich aktiven Zeit die Möglichkeit, entsprechend
ihrer schulischen Qualifikation an den jährlich stattfindenden
Auswahlverfahren für eine höhere Laufbahn in der Zollverwaltung teilzunehmen. Eine
erfolgreiche Eignung ermöglicht ihnen dann nach Ende ihrer sportlichen Karriere
ohne zeitliche Verzögerung eine qualifizierte Ausbildung mit entsprechenden
Aufstiegschancen für das allgemeine Berufsleben.
Von der Möglichkeit der Teilnahme am Auswahlverfahren noch während des
Förderzeitraums haben seit dem Jahr 2005 bisher 24 Athletinnen und Athleten
Gebrauch gemacht. Hiervon absolvierten 16 das Auswahlverfahren für den
Drucksache 17/12026 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemittleren (davon zwölf erfolgreich) und acht das Auswahlverfahren für den
gehobenen Dienst (davon sechs erfolgreich).
Berufliche Qualifikationen, die Spitzensportlerinnen und -sportler während des
Förderzeitraums außerhalb der Zollverwaltung erhalten haben, wurden keine
von diesen angezeigt. Da solche ausschließlich außerhalb der Dienstzeit erlangt
werden können, handelt es sich insoweit auch nicht um einen
anzeigepflichtigen Umstand.
3. Durch wen und nach welchen Kriterien wird entschieden, welche
Sportarten in welchem Umfang mit diesen Stellen gefördert werden?
Die Förderkonzepte für den Spitzensport des DOSB dienen als Grundlage für
die Festlegung der Förderung von Sportarten durch die Bundeswehr. Die
Bundeswehr folgt damit den Zielsetzungen der Bundesregierung4 und trägt somit
aktiv zur Förderung des Spitzensports in Deutschland bei. Dabei räumt die
Bundeswehr – wie das Bundesministeriums des Innern (BMI) und der DOSB –
der Förderung olympischer Sportarten/Disziplinen und den entsprechenden
Bundessportfachverbänden höchste Priorität ein. Sie gewährleistet günstige
Rahmenbedingungen für die leistungssportliche und berufliche Laufbahn der
geförderten Spitzensportlerinnen und Spitzensportler.
Die Spitzensportförderung der Bundeswehr ist in erster Linie eine Förderung
der Bundessportfachverbände. Die jeweiligen Förderplätze ergeben sich aus
den hierfür bereitgestellten Ressourcen und werden durch den DOSB in
Zusammenarbeit mit dem Kommando der Streitkräftebasis in Förderkontingente
für Bundessportfachverbände mit olympischen und nichtolympischen
Sportarten/Disziplinen5 aufgeteilt.
Der zuständige Spitzenverband beantragt die Aufnahme in eine
Sportfördergruppe der Bundeswehr (SportFGrpBw) für seine bundeskaderangehörigen
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die bei der Bundeswehr gefördert
werden wollen über den DOSB. Dieser begutachtet die Anträge und schlägt die
Athletinnen und Athleten dem Sportreferat des Kommandos Streitkräftebasis
anlassbezogen zur Förderung durch die Bundeswehr vor. Das Kommando
Streitkräftebasis entscheidet grundsätzlich im Rahmen regelmäßig
stattfindender Personalplanungsgespräche Spitzensport mit entscheidungsbefugten
Vertreterinnen bzw. Vertretern der Stammdienststelle der Bundeswehr (SDBw),
des DOSB und der Bundessportfachverbände mit olympischen und
nichtolympischen Sportarten/Disziplinen abschließend über die Aufnahme in die oder
den Verbleib in der Spitzensportförderung der Bundeswehr. Dabei werden
weitere erforderliche Maßnahmen (z. B. Dienstantrittstermin, Beginn/Abfolge
militärischer Ausbildungen) festgelegt und veranlasst.
Antwort Bundespolizei:
Das Bundesministerium des Innern regelt die Spitzensportförderung der
Bundespolizei grundsätzlich. Es legt die zu fördernden Sportarten unter fachlicher
Beteiligung des Bundespolizeipräsidiums fest. Das Bundespolizeipräsidium
setzt die Regelungen um und entscheidet im Einvernehmen mit dem BMI über
die Aufnahme einzelner Disziplinen innerhalb der Sportarten.
4 Vgl. 12. Sportbericht der Bundesregierung vom 3. September 2010
(Bundestagtsdrucksache 17/2880).
5 Gemäß DOSB-Förderrichtlinien für den nichtolympischen Spitzensport, insbesondere zur
Vorbereitung auf und Teilnahme an den World Games. Die Förderrichtlinien des BMI sind
dabei zu beachten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12026Antwort Zoll:
Die Zollverwaltung fördert den Skisport bereits seit dem Jahr 1952. Diese
Sportförderung war anfänglich ausgerichtet auf eine erfolgreiche Teilnahme
von skibegeisterten Zollbeamten an den jährlich ausgetragenen Internationalen
Zollskiwettkämpfen, entwickelte sich aber im Laufe der Jahre zu einer
zielorientierten Spitzensportförderung in den Sportarten Biathlon, Skilanglauf
sowie Ski alpin. Aufgrund dieses historischen Hintergrundes sowie der
Erfahrung, dass in einem kleinen schlagkräftigen Team mit wenigen Sportarten eine
besonders intensive und letztlich erfolgreiche Förderung möglich ist, schied
eine Änderung der Fördersportarten aus.
4. Welche Eignungs- und/oder Persönlichkeitstests müssen sich angehende
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler vor der Aufnahme der Förderung
durch die Bundeswehr unterziehen?
Grundsätzlich durchlaufen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler die
gleichen Verfahren zur Eignungsfeststellung wie alle übrigen Bewerberinnen und
Bewerber. Voraussetzung für eine Aufnahme in die Spitzensportförderung
durch die Bundeswehr ist grundsätzlich die Dienst- und Verwendungsfähigkeit
gemäß den Tauglichkeitsrichtlinien.
Das Kommando Streitkräftebasis entscheidet über die sportart-/
verbandsbezogene Einstellung der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler (siehe auch
Antwort zu Frage 3). Es leitet dann das vorgesehene
Eignungsfeststellungsverfahren am jeweils zuständigen Karrierecenter (bisher Kreiswehrersatzamt – für
Freiwilligen Wehrdienst) oder Zentrum für Nachwuchsgewinnung (für
Wiedereinsteller – Soldat auf Zeit) ein.
Dieses Testverfahren gliedert sich wie folgt:
– Eignungsuntersuchung,
– computerunterstützer Eignungstest,
– Sporttests,
– Vorstellungsgespräch (Psychologe) und
– Gruppensituationsverfahren (nur für Wiedereinsteller – Soldat auf Zeit in
Verbindung mit vorgesehener Feldwebelausbildung).
5. Erfolgt eine Abstimmung vor der Aufnahme der Förderung mit dem
jeweiligen Betreuungspersonal (z. B. Laufbahnberater) der Sportlerin bzw. des
Sportlers, und wenn ja, wie ist diese Abstimmung formell geregelt?
Eine Abstimmung mit den Laufbahnberatern der Olympiastützpunkte erfolgt
vor Einstellung nicht. Jedoch sind die Laufbahnberater in das
Genehmigungsverfahren für eine dienstzeitbegleitende leistungssportgerechte Ausbildung
bzw. ein dienstzeitbegleitendes leistungssportgerechtes Studium mit individuell
angepassten Präsenzphasen im Rahmen verfügbarer zeitlicher Kapazitäten
während der Förderung – insbesondere in das Abstimmungsverfahren mit der
Ausbildungseinrichtung bzw. Hochschule/Universität – mit eingebunden.
Für geförderte Sportsoldatinnen und Sportsoldaten besteht eine enge
Zusammenarbeit, Beratung und Begleitung durch den Berufsförderungsdienst der
Bundeswehr. Die sich daraus ergebenden Möglichkeiten wie Berufsförderung,
Studium, Weiterbildung, Erwerb von Qualifikationen und Abschlüssen bilden
die Grundlage für die Lebensplanung nach der Sportkarriere.
Drucksache 17/12026 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Welche Erfolge konnten die in den Jahren 2000 bis 2012 durch die
Bundeswehr geförderten Sportlerinnen und Sportler während des
Förderzeitraums erzielen (bitte nach dem höchsten Erfolg der jeweiligen Person
innerhalb des Förderzeitraums sowie dem höchsten Erfolg vor dem
Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Bei den letzten sieben Olympischen Spielen seit 2000 (Sydney, Salt Lake City,
Athen, Turin, Peking, Vancouver und London) waren Spitzensportlerinnen und
Spitzensportler der Bundeswehr an 143 Medaillen (44 Gold, 51 Silber,
48 Bronze) beteiligt. Das sind mehr als 50 Prozent der insgesamt 283
Medaillen (87 Gold, 103 Silber, 93 Bronze) der deutschen Olympiamannschaften.
Darüber hinaus wurden seit 2000 bis November 2012 insgesamt 315
Weltmeistertitel, 311 Europameistertitel und eine Vielzahl deutscher Meistertitel von
Sportsoldatinnen und Sportsoldaten der Bundeswehr erkämpft.
Über Erfolge vor den Förderzeiträumen liegen keine Daten vor. In der Regel
sind die Erfolge im Förderzeitraum höher, weil die sportfachliche Entwicklung
sich im Rahmen der Spitzensportförderung kontinuierlich weiterentwickelt.
Anmerkung:
Die Sportförderung bezieht sich auf den gesamten Leistungskader der
Verbände und nicht nur auf die potentiellen Teilnehmer an Olympischen Spielen.
So finden in den Statistiken die Vielzahl der ehemals geförderten
Nachwuchsathletinnen und Nachwuchsathleten keine Berücksichtigung, die zwar einen
längeren Förderzeitraum bei der Bundeswehr durchlaufen haben, jedoch auf
Grund sportartspezifischer Besonderheiten nach ihrem Ausscheiden aus der
Spitzensportförderung der Bundeswehr (oder im Einzelfall auch
Behördenwechsel) zu vielen Medaillenerfolgen bei Europa- und Weltmeisterschaften
sowie Olympischen Spielen beigetragen haben (z. B. Hockey, Kanu oder Rudern).
Europameisterschaft Weltmeisterschaft Olympische Spiele
Gold Silber Bronze Gold Silber Bronze Gold Silber Bronze
2000 23 24 31 32 35 10 7 6 11
2001 34 26 19 48 25 22
2002 32 29 15 37 7 19 8 11 6
2003 27 30 17 49 33 29
2004 21 17 23 22 18 15 6 9 9
2005 27 10 8 11 7 14
2006 21 24 18 19 18 23 9 8 2
2007 24 17 14 26 25 18
2008 18 19 18 12 9 13 5 2 8
2009 15 16 20 22 29 19
2010 20 26 16 15 19 12 4 9 4
2011 24 26 27 17 23 21
2012 25 22 35 5 12 8 5 6 8
Gesamt 311 286 261 315 260 223 44 51 48
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/120267. Welche Erfolge konnten die in den Jahren 2000 bis 2012 durch Zoll und
Bundespolizei geförderten Sportlerinnen und Sportler während des
Förderzeitraums erzielen (bitte nach dem höchsten Erfolg der jeweiligen Person
innerhalb des Förderzeitraums sowie dem höchsten Erfolg vor dem
Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Antwort Bundespolizei:
In den Jahren 2000 bis 2012 erzielten Spitzensportler und Spitzensportlerinnen
der Bundespolizei folgende sportliche Erfolge:
Ferner wurden bei Weltcups folgende Platzierungen erreicht:
1. Platz 428
2. Platz 422
3. Platz 386.
Die personelle Aufschlüsselung der größten Erfolge der in der Zeit von 2000
bis 2012 an der BPOLSPSCH Kienbaum geförderten Sportlerinnen und
Sportler ist der folgenden Liste zu entnehmen. Aus Gründen des Datenschutzes
erfolgt die Auflistung ohne Namen.
Für die Bundespolizeisportschule Bad Endorf liegen diese Daten nicht vor.
Veranstaltung Gold Silber Bronze Gesamt
Olympische Spiele 13 18 13 44
Weltmeisterschaften 59 67 65 191
Hallenweltmeisterschaften 1 1
Teamweltmeisterschaft 2 5 7
Junioren-Weltmeisterschaften U 23 6 1 6 13
Juniorenweltmeisterschaften U 20 53 31 31 115
Jugend-Weltmeisterschaften 2 2
Europameisterschaften 57 51 60 168
Halleneuropameisterschaften 2 2
Teameuropameisterschaft 5 12 10 27
Junioren-Europameisterschaften U 23 18 19 20 57
Junioren-Europameisterschaften U 20 4 14 4 22
Deutsche Meisterschaften 475 361 334 1 170
Deutsche Hallenmeisterschaften 31 14 17 62
Deutsche Juniorenmeisterschaften 42 26 31 99
Deutsche Jugendmeisterschaften 22 26 15 63
Sportler
Erfolg vor Zugehörigkeit zur
Förderung
Erfolg während Zugehörigkeit
zur Förderung
ohne Namen 7. Platz Junioren- WM 2. Platz EM
ohne Namen 3. Platz WC 2. Platz DM
ohne Namen 1. Platz U23- WM
ohne Namen 4. Platz U23- WM
ohne Namen 2. Platz WM
Drucksache 17/12026 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeohne Namen 7. Platz WM
ohne Namen 3. Platz Junioren- WM 1. Platz WM
ohne Namen 2. Platz WM 3. Platz WM
ohne Namen 7. Platz U20- EM 3. Platz EM
ohne Namen 3. Platz WM 1. Platz EM
ohne Namen 1. Platz WM 2. Platz WM
ohne Namen 3. Platz Junioren- WM 2. Platz WC
ohne Namen 1. Platz WM 2. Platz WM
ohne Namen 1. Platz U23- EM 1. Platz WC
ohne Namen 2. Platz WM 1. Platz OS
ohne Namen 3. Platz DM
ohne Namen 2. Platz U23- EM
ohne Namen 1. Platz U-20 EM
ohne Namen 1. Platz OJS
ohne Namen 3. Platz Junioren- WM 2. Platz WC
ohne Namen 1. Platz U23- EM 1. Platz EM
ohne Namen 2. Platz U23- EM 1. Platz DM
ohne Namen 1. Platz EM 3. Platz OS
ohne Namen 1. Platz U20- EM 3. Platz EM
ohne Namen 3. Platz EM
ohne Namen 1. Platz Junioren- WM 5. Platz EM
ohne Namen 2. Platz EM 3. Platz OS
ohne Namen 2. Platz U23- EM 1. Platz U23- EM
ohne Namen 1. Platz WM
ohne Namen 1. Platz WC
ohne Namen 5. Platz U23- EM
ohne Namen 2. Platz WM 2. Platz EM
ohne Namen 1. Platz Junioren- EM 3. Platz EM
ohne Namen 3. Platz WM 2. Platz WM
ohne Namen 5. Platz U23- EM 5. Platz DM
ohne Namen 1. Platz DM 2. Platz EM
ohne Namen 1. Platz WM 1. Platz WM
ohne Namen 5. Platz Junioren- EM 2. Platz DM
ohne Namen 1. Platz EM 3. Platz DM
ohne Namen 4. Platz U23- EM 3. Platz OS
ohne Namen 7. Platz WM 2. Platz WM
ohne Namen 1. Platz U23- EM
Sportler
Erfolg vor Zugehörigkeit zur
Förderung
Erfolg während Zugehörigkeit
zur Förderung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/12026ohne Namen 5. Platz Junioren- EM
ohne Namen 3. Platz U23- EM
ohne Namen 1. Platz WC
ohne Namen 3. Platz U23- EM
ohne Namen 7. Platz EM 2. Platz DM
ohne Namen 1. Platz DM
ohne Namen 1. Platz U20- EM 2. Platz EM
ohne Namen 1. Platz OS 3. Platz OS
ohne Namen 1. Platz DM
ohne Namen 3. Platz U20- EM
ohne Namen 1. Platz DM 2. Platz DM
ohne Namen 3. Platz WC
ohne Namen 3. Platz WM
ohne Namen 3. Platz DM 3. Platz DM
ohne Namen 1. Platz EM
ohne Namen 3. Platz WM 2. Platz U23- EM
ohne Namen 1. Platz Junioren- WM
ohne Namen 3. Platz WM
ohne Namen 3. Platz EM
ohne Namen 1. Platz DM 3. Platz WM
ohne Namen 1. Platz Junioren- WM 15. Platz OS
ohne Namen 2. Platz DM
ohne Namen 3. Platz WM 1. Platz OS
ohne Namen 2. Platz Junioren- WM 3. Platz EM
ohne Namen 4. Platz Junioren- WM 7. Platz Junioren- WM
ohne Namen 1. Platz OS 2. Platz OS
ohne Namen 2. Platz WM 1. Platz WM
ohne Namen 6. Platz Junioren- WM 2. Platz EM
ohne Namen 3. Platz U23- EM
ohne Namen 2. Platz U23- EM
ohne Namen 1. Platz WM
ohne Namen 3. Platz DM
ohne Namen 13. Platz Junioren- WM 1. Platz EM
ohne Namen 1. Platz Junioren- WM 1. Platz WM
ohne Namen 3. Platz U20- EM 6. Platz DM
ohne Namen 2. Platz WM
ohne Namen 2. Platz DM
Sportler
Erfolg vor Zugehörigkeit zur
Förderung
Erfolg während Zugehörigkeit
zur Förderung
Drucksache 17/12026 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeohne Namen 3. Platz Junioren- EM 7. Platz EM
ohne Namen 2. Platz WM 2. Platz WM
ohne Namen 2. Platz DM
ohne Namen 1. Platz Junioren- WM 1. Platz EM
ohne Namen 7. Platz WM 2. Platz EM
ohne Namen 1.Platz EM 1. Platz WC
ohne Namen 1. Platz U23- EM 2. Platz WM
ohne Namen 2. Platz OS 2. Platz OS
ohne Namen 9. Platz OS
ohne Namen 2. Platz DM
ohne Namen 1. Platz U20- EM 2. Platz DM
ohne Namen 2.Platz U23- EM
ohne Namen 5. Platz Junioren- EM 3.Platz DM
ohne Namen 4. Platz Junioren- WM 3. Platz Junioren- WM
ohne Namen 2. Platz WM 2. Platz DM
ohne Namen 2. Platz EPM
ohne Namen 1. Platz U23- EM
ohne Namen 3. Platz U23- EM 18. Platz OS
ohne Namen 3. Platz DM
ohne Namen 1. Platz Junioren- WM 4. Platz U23- EM
ohne Namen 1. Platz DM
ohne Namen 2. Platz DM
ohne Namen 5. Platz Junioren- WM 3. Platz U23- EM
ohne Namen 1. Platz U23- EM
ohne Namen 1. Platz Junioren- WM 1. Platz OS
ohne Namen 3. Platz Junioren- EM 1. Platz DPM
ohne Namen 1. Platz DM
ohne Namen 2. Platz Junioren- WM 1. Platz U23- EM
ohne Namen 3. Platz WM
ohne Namen 3. Platz U23- EM
ohne Namen 1. Platz U20- WM 2. Platz OS
ohne Namen 1. Platz U23- EM
ohne Namen 2. Platz WC
ohne Namen 2. Platz U23- WM 2. Platz OS
ohne Namen 1. Platz U20- EM 2. Platz OS
ohne Namen 2. Platz DM
ohne Namen 2. Platz WM 3. Platz EM
Sportler
Erfolg vor Zugehörigkeit zur
Förderung
Erfolg während Zugehörigkeit
zur Förderung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12026Legende
OS = Olympische Spiele,
OJS = Olympische Jugendspiele
WM = Weltmeisterschaften (gegebenenfalls mit Angabe des
Altersbereiches Nachwuchs)
EM = Europameisterschaften (gegebenenfalls mit Angabe des
Altersbereiches Nachwuchs)
DM = Deutsche Meisterschaften (gegebenenfalls mit Angabe des
Altersbereiches Nachwuchs)
EPM = Europäische Polizeimeisterschaften,
DPM = Deutsche Polizeimeisterschaften
WC = Weltcup
In der Auflistung sind nur die Sportlerinnen und Sportler aufgelistet, bei denen
die erforderlichen Daten zumindest teilweise vorlagen.
ohne Namen 3. Platz Junioren- EM 7. Platz Junioren- WM
ohne Namen 1. Platz Junioren- WM 1. Platz OS
ohne Namen 2. Platz U20- WM 2. Platz EM
ohne Namen 6. Platz EM
ohne Namen 3. Platz U20- WM 6. Platz OS
ohne Namen 2. Platz EM
ohne Namen 1. Platz U20- WM 1. Platz EPM
ohne Namen 1. Platz OS 2. Platz OS
ohne Namen 1. Platz Junioren- WM
ohne Namen 3. Platz U20- EM 3. Platz EM
ohne Namen 2. Platz DM
Sportler
Erfolg vor Zugehörigkeit zur
Förderung
Erfolg während Zugehörigkeit
zur Förderung
Drucksache 17/12026 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAntwort Zoll:
Anmerkung:
Sämtliche Erfolge wurden im Förderzeitraum erzielt. Da die Sportlerinnen und
Sportler regelmäßig bereits im Jugendlichenalter in das Zoll Ski Team
aufgenommen werden, blieben Erfolge bei Jugendwettkämpfen vor Förderbeginn,
unberücksichtigt.
8. Wurde die Möglichkeit seitens der Bundesregierung geprüft, die Etats von
Bundeswehr, Zoll und Bundespolizei um die Kosten der
Spitzensportförderung zu kürzen und den Sportlerinnen und Sportlern den Zuschuss über
die durch Bundesgelder geförderten Stiftungen zukommen zu lassen?
a) Wenn ja, was waren die Ergebnisse dieser Prüfung?
b) Wenn nein, warum nicht?
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages (RPA) hat in
seiner Sitzung am 25. März 2011 die Vorlage des BMI „Stellungnahme zur
Einbindung der Spitzensportförderung in die (Kern-) Aufgaben der jeweiligen
Gastbehörden (Bundespolizei, Bundeswehr und Zoll) und zur Bewertung evtl.
Alternativen, zum Beispiel einer Stipendiumslösung“ (Drucksache 101) ohne
Beratung zu Kenntnis genommen. Danach schafft die staatliche
Spitzensportförderung durch Bundespolizei, Bundeswehr und Zoll umfassend die
notwendigen Rahmenbedingungen zur Ausübung des Spitzensports auf einem
international wettbewerbsfähigen Niveau und bewirkt zugleich die berufliche und
soziale Absicherung der Sportlerinnen und Sportler auch über den Zeitraum der
spitzensportlichen Leistungsphase hinaus. Damit wird deutlich, dass jedes der
alternativen Modelle – einschließlich der Stipendiumsförderung – gegenüber
den Fördermodellen des Bundes für eine duale Karriereplanung zurückbleibt.
Europameisterschaft Weltmeisterschaft Olympische Spiele
Gold Silber Bronze Gold Silber Bronze Gold Silber Bronze
2000 2 2
2001 3
2002 1 3
2003 2 2
2004
2005 1 1 1 2
2006 3
2007 2 3 3
2008 2 3
2009 4 1 2 2 1
2010 5 1 1 5 5 3
2011 1 1 4 2 2
2012 1 1 3 1 2
Gesamt 18 13 13 22 5 5 5 3 0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/120269. Welche Konsequenzen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung
für die Sportförderung der Bundeswehr im Zuge der Reform der
Bundeswehr, und wie gedenkt die Bundesregierung, die Sportförderung
beizubehalten und zugleich die Strukturen innerhalb der Bundeswehr zu straffen?
Durch die Reform der Bundeswehr ergeben sich absehbar keine Konsequenzen
für die Sportförderung.
10. Wie begründet die Bundeswehr die Förderung des Spitzensports durch
Bundeshaushaltsmittel aus dem Einzelplan 14 besonders hinsichtlich der
Kürzungen und Einsparungen im Bereich Personal und militärisches
Material?
Die Spitzensportförderung durch die Bundeswehr ist zwar kein Kernauftrag der
Streitkräfte. Sie ist jedoch als gesamtstaatliche Aufgabe durch die Streitkräfte
zu berücksichtigen.
Die Förderung des Spitzensports durch den Bund ist unter anderem dadurch
legitimiert, dass Erfolge deutscher Athletinnen und Athleten bei internationalen
Wettkämpfen das Bild Deutschlands in der Welt mitprägen und damit der
gesamtstaatlichen Repräsentation dienen.
Der Begriff „Gesamtstaatliche Repräsentation“ umfasst dabei nicht nur – in
Abgrenzung zur Zuständigkeit der Länder – die Verantwortung des Bundes für
das Bild Deutschlands in der Welt, sondern auch die Einbeziehung aller
Institutionen des Bundes in diese Aufgabe. Die Einrichtung von
Sportfördereinrichtungen bei Bundeswehr, Bundespolizei und Bundeszollverwaltung entspricht
dieser Aufgabenstellung.
11. Neben dem hervorgebrachten Argument, dass Spitzensportförderung ein
„identitätsstiftendes Merkmal“ für die Bundeswehr sein kann, mit
welchen weiteren Argumenten begründet die Bundesregierung die
Notwendigkeit der Spitzensportförderung der Bundeswehr?
Die Spitzensportförderung im öffentlichen Dienst des Bundes (Bundeswehr,
Bundespolizei und Zoll) eröffnet den Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern
– ungeachtet der verschiedenen Ausprägungen – die Vereinbarkeit ihrer
sportlichen mit einer beruflichen Karriere. Gerade dieser Aspekt ist für die jungen
Sportlerinnen und Sportler von besonderer Bedeutung. Denn in dem Zeitraum,
in dem junge Erwachsene den Grundstein für ihre berufliche Zukunft legen,
müssen die jungen Athletinnen und Athleten in Vollzeit trainieren, um eine
reelle Chance zu haben, in ihrer Sportart die Weltspitze zu erreichen. Nur mit
einer frühzeitigen sozialen und beruflichen Absicherung können die
Sportlerinnen und Sportler im gesamtgesellschaftlichen Interesse dieses Ziel erreichen.
Das Fördersystem der Bundeswehr ist als fester Bestandteil in das
Gesamtsystem des deutschen Leistungssports eingebunden. Die durch Sportsoldatinnen
und Sportsoldaten erbrachten Leistungen stellen die Leistungsfähigkeit des
Fördersystems der Bundeswehr unter Beweis und werden in den jeweiligen
Sportberichten der Bundesregierung deutlich herausgestellt.
Erfolge von Athletinnen und Athleten aus den Sportfördereinrichtungen bei
internationalen Wettkämpfen sind allerdings auch geeignet, der eigentlichen
Aufgabenerfüllung von Bundespolizei, Bundeswehr und Zoll zu dienen. Sie
steigern das öffentliche Ansehen und die Akzeptanz der Aufgabenerfüllung dieser
Einrichtungen, indem diese auch durch Erfolge im Sport in der Öffentlichkeit
präsent sind.
Drucksache 17/12026 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Sind im Zuge der Reform der Bundeswehr, Konsequenzen für einzelne
Sportfördergruppen zu erwarten, und
a) wenn ja, welche,
b) wenn nein, warum nicht?
Die 15 SportFGrpBw bleiben bestehen, lediglich die SportFGrpBw Altenstadt
(Bayern) wird nach Oldenburg i. O. verlegt.
Eine Reduzierung des Streitkräfteumfangs sowie die Aussetzung der
Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes haben darüber hinaus keine
unmittelbaren Auswirkungen auf einzelne Sportfördergruppen.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Deutschen Olympischen
Sportbund (DOSB) im „Nationalen Spitzensportkonzept“ konstatierte
„unverzichtbare Rolle“ der Bundeswehr vor dem Hintergrund des
Reformprozesses, und wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass
künftig auch nichtolympische Sportarten durch die Bundeswehr gefördert
werden?
Die Spitzensportförderung der Bundeswehr sichert Spitzensportlerinnen und
Spitzensportlern günstige Rahmenbedingungen für ihre leistungssportliche und
berufliche Laufbahn. Sie ist auch in Zukunft ein wichtiger Garant dafür, dass
die Bundesrepublik Deutschland eine führende Stellung im Weltsport
beibehalten kann.
Alle leistungssportorientierten Bundessportfachverbände des DOSB profitieren
von der Spitzensportförderung der Bundeswehr. So werden wie bisher unter
Beachtung der Priorität olympischer Sportarten/Disziplinen im Rahmen der
Gleichbehandlung weiterhin Bundessportfachverbände mit nichtolympischen
Sportarten/Disziplinen gefördert.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten für Sportlerinnen
und Sportler, über die Spitzensportförderung der Bundeswehr einen
beruflichen Abschluss zu erlangen (Duale Laufbahnplanung) im Vergleich
zur Förderung durch Stipendienprogramme?
Gemeinsames Ziel der Bundeswehr, des DOSB und der Stiftung Deutsche
Sporthilfe ist die Vereinbarkeit von Spitzensport und Beruf als Beitrag zur
beruflichen Förderung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern der
Bundeswehr im Rahmen einer „Dualen Karriere-/Laufbahnplanung“.
In der Bundeswehr wird dies durch aufeinander abgestimmte Ausübung des
Spitzensports, militärische Laufbahnausbildung und zivilverwertbare
Berufsförderung realisiert.
Die Bundeswehr bietet Möglichkeiten wie Berufsförderung, Weiterbildung,
Erwerb von militärisch und zivil verwertbaren Qualifikationen in
Zusammenarbeit mit dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr als grundlegende
Voraussetzungen, um die Lebensplanung nach der Sportkarriere zu gestalten.
So ist auch der Erwerb von Trainerqualifikationen in Kooperation mit den
Spitzenverbänden möglich. Im Rahmen verfügbarer zeitlicher Kapazitäten ist darüber
hinaus auch die Aufnahme einer dienstzeitbegleitenden,
leistungssportgerechten Ausbildung bzw. ein Studium mit individuell angepassten Präsensphasen
möglich. Hierbei haben die Terminsetzungen des Dienstherrn Bundeswehr,
insbesondere für militärische Ausbildungsgänge, als auch die sportfachlichen
Vorgaben der Bundessportfachverbände Priorität.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/12026Die Beratung und Kontrolle durch erfahrene Vorgesetzte spielt dabei eine
maßgebliche Rolle und kann durch eine reine Zuschussförderung (Stipendiat) nicht
kompensiert oder ersetzt werden (vergleiche hierzu auch Antworten zu den
Fragen 6 und 8).
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Ziel zur Vereinbarkeit von
Spitzensport und Beruf („Duale Karriereplanung“) innerhalb der Bundeswehr
durch eine aufeinander abgestimmte Durchführung der Ausübung des
Spitzensports, militärischer Laufbahnausbildung und zivilverwertbarer
Berufsförderung bereits verwirklicht ist.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von vergleichbaren
Systemen der Spitzensportförderung im europäischen und außereuropäischen
Ausland?
Das Ergebnis des Forschungsvorhabens „Organisation des Hochleistungssports –
ein Systemvergleich zwischen den erfolgsreichsten Sportnationen bei den
Olympischen Sommerspielen“6 ist bekannt. In dem im Sportausschuss des
Deutschen Bundestages am 16. Februar 2005 vorgestellten Abschlussbericht
wurden u. a. Fördersysteme des Militärs und militärnaher Organisationen von
Australien, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Russland
und USA verglichen.
Besondere Fördersysteme und -einrichtungen (z. B. Fördergruppen, -einheiten
etc.) werden in völlig unterschiedlichen Formen in China, Deutschland,
Frankreich, Italien und Russland betrieben. In Australien, Großbritannien und den
USA gibt es vergleichbare Förderung nur in eingeschränkter Form.
Das Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) hat im
Zusammenhang mit den Olympischen Spielen 2012 die Leistungssportentwicklung in
Groß-britannien, Frankreich, USA und Russland analysiert. Daraus ergeben
sich unter anderem folgende Erkenntnisse:
– Großbritannien:
Die britische Armee spielt innerhalb der Leistungssportförderung eine
geringe Rolle. Unter den erfolgreichen Olympiateilnehmerinnen und -
teilnehmern in London 2012 befand sich mit der Goldmedaillengewinnerin im
Rudern, Heather Stanning, nur eine Armeeangehörige.
– Frankreich:
Zur Kombination von beruflicher und sportlicher Karriere gibt es die
Möglichkeit, beim Verteidigungsministerium eine Ausbildung zu wählen. Dafür
wurde bereits 2003 ein Abkommen zur „Förderung des Hochleistungssports
innerhalb der Armee“ zwischen dem Sportministerium und dem
Verteidigungsministerium geschlossen. Darin ist die Strukturierung des Systems
festgehalten und definiert u. a. die Anzahl der Arbeitsstellen.
Es gibt 80 Militärstellen, die ausschließlich für die Sportarten Ski, Triathlon,
Reiten, Fallschirmspringen, Segeln und Schießen vorgesehen sind.
Weiterhin gibt es zehn Zivilstellen, die nur von Sportlerinnen und Sportlern
olympischer Disziplinen beansprucht werden können. Diese Posten sind auf zwei
Jahre befristet und können für weitere zwei Jahre verlängert werden.
Neben diesen 90 Planstellen existieren weitere 80 bis 90 Stellen außerhalb
der offiziellen Strukturen. Dadurch können weitere Athletinnen und Athle-
6 Prof. Dr. Helmut Digel et. al., Uni Tübingen, Abschlussbericht, Februar 2005 (44 Seiten;
nur Hardcopy).
Drucksache 17/12026 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeten ihre Sportart innerhalb der Streitkräfte und der Nationalpolizei
ausführen.
Für London 2012 steuerten 34 Militärsportlerinnen und -sportler vier
Goldmedaillen, eine Silbermedaille und zwei Bronzemedaillen bei und holten
damit rund 21 Prozent aller französischen Medaillen.
– USA:
Es gibt „Programme zur Sportlerunterstützung“, die in verschiedenen
Sportarten auf unterschiedlichen Leistungsebenen genutzt werden können, z. B.
das „USA- Paralympic Community/Military Grant Program“. Dieses
Programm zielt auf die Entwicklung „communitybasierter paralympischer
Sportprogramme durch Förderung versehrter Bediensteter“ von Armee und
Polizei. Die maximale Förderung beträgt 50 000 US-Dollar.
Darüber hinaus unterstützt die Armee mit einem speziell auf
Sportsoldatinnen und -soldaten zugeschnittenen „Army World Class Athlete Program“
die Umsetzung von mit den „Nationalen Spitzenverbänden der Sportarten
(NGB)“ und dem „United States Olympic Committee (USOC)“
abgestimmten Leistungszielen.“
– Russland:
Armee und Polizei spielen im russischen Leistungssport eine große Rolle
und sind wichtige Stützpfeiler des Systems.
72 Athletinnen und Athleten des russischen Teams in London und damit
etwa 16,5 Prozent waren Armeesportlerinnen und -sportler. Sie errangen
insgesamt 28 Medaillen (etwas mehr als ein Drittel der russischen Medaillen).
Die Sportlerinnen und Sportler von Polizei und Sicherheitsdienst stellten mit
83 Athletinnen und Athleten 19 Prozent des Teams. 61 dieser Athletinnen
und Athleten kehrten mit einer Medaille aus London zurück. Insgesamt
gewannen die Polizeisportlerinnen und -sportler 51 Medaillen, darunter
19 goldene (80 Prozent der russischen Goldmedaillen), 13 silberne und
19 bronzene.
Die Spitzensportförderung der Bundeswehr wird im europäischen und
außereuropäischen Ausland als nachahmenswert und ausgesprochen
effizient anerkannt. Dies kommt unter anderem darin zum Ausdruck, dass
Vertreter der Bundeswehr bei Veranstaltungen des CISM7 regelmäßig über die
Spitzensport-förderung vortragen. Der letzte offizielle
Informationsaustausch hierzu zwischen Bundeswehr und den Streitkräften der Schweiz und
Österreichs fand im Mai 2012 statt.
7 Conseil International du Sports Militaire mit 133 Mitgliedsnationen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]