[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11998
17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner,
Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/11755 –
Erfahrungen mit dem Förderprogramm Energetische Stadtsanierung
der KfW Bankengruppe
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor einem Jahr wurde das Förderprogramm der KfW Bankengruppe
„Energetische Stadtsanierung“ ins Leben gerufen. Damit soll der Sanierungsprozess
über das Einzelgebäude hinaus auf das Quartier ausgeweitet werden.
Ziel ist es laut Merkblatt im Teilprogramm Energetische Quartierssanierung
einerseits, „vertiefte integrierte Quartierskonzepte zur Steigerung der
Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur insbesondere zur
Wärmeversorgung zu entwickeln und umzusetzen“1. Zweitens soll im Teilprogramm
Energieeffiziente Quartiersversorgung die „Energieeffizienz der kommunalen
Versorgungssysteme – Wärme, Wasser und Abwasser – nachhaltig“ verbessert
werden2.
In den geförderten Konzepten soll „unter Beachtung aller anderen relevanten
städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen,
wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte auf[gezeigt werden], welche technischen und
wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier bestehen und welche
konkreten Maßnahmen ergriffen werden können, um kurz-, mittel- und
langfristig CO2-Emissionen zu reduzieren.“
3
Allerdings werden ebenfalls geförderte Investitionen in die effiziente
Quartiersversorgung gar nicht an diese Konzepte gebunden. Außerdem sind nur ein
kleiner Ausschnitt der CO2-mindernden Maßnahmen der Konzepte
förderfähig, nämlich Investitionen in die Wärme- und Wasserversorgung. Eine
rechtliche Angliederung der Maßnahmen an das Sanierungsrecht des
Baugesetzbuchs steht noch aus. Die Finanzierung der Programmfamilie Energetische
1. KfW Bankengruppe: Merkblatt Kommunale und Soziale Infrastruktur. Energetische
Quartierssanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager, Stand 11/2011.
2. KfW Bankengruppe: Steckbrief Kommunale und Soziale Infrastruktur. Energetische Stadtsanierung,
Energieeffiziente Quartiersversorgung Kommunen“, Stand 2/2012.
3. Siehe Fußnote 1. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 27. Dezember 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11998 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeStadtsanierung über das unsichere Sondervermögen Energie- und Klimafonds
ist nicht gesichert. Insgesamt bestehen Zweifel, ob die Ziele des Programms
mit den geförderten Maßnahmen verwirklicht werden können.
Energetische Stadtsanierung
1. Wie hoch war die Anzahl der Antragstellerinnen und Antragsteller bei dem
Programm Energetische Stadtsanierung der KfW Bankengruppe im
Zeitraum vom 15. November 2011 bis zum 15. November 2012 in absoluten
und prozentualen Zahlen, aufgeteilt nach den Einzelprogrammen
Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager,
Energieeffiziente Quartiersversorgung Kommunen (seit Februar 2012) und
Energieeffiziente Quartiersversorgung Kommunale Unternehmen (seit
Februar 2012)?
2. Wie hoch waren die Anzahl und das Volumen der Bewilligungen bei dem
Programm Energetische Stadtsanierung der KfW Bankengruppe im
Zeitraum vom 15. November 2011 bis zum 15. November 2012 (bitte jeweils
die Haushaltsjahre und den Umfang im entsprechenden Jahr angeben, in
denen die Bewilligungen haushaltswirksam werden) in absoluten und
prozentualen Zahlen, aufgeteilt nach den Einzelprogrammen Zuschüsse für
integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager, Energieeffiziente
Quartiersversorgung Kommunen (seit Februar 2012) und Energieeffiziente
Quartiersversorgung Kommunale Unternehmen (seit Februar 2012)?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
(Hinweis: Aufgrund von Mehrfachanträgen einzelner Kommunen für verschiedene Quartiere, wie z.B. in
Berlin, ist die Zahl der Zusagen größer als die der Antragsteller)
Das Zuschussprogramm ist auf große Resonanz gestoßen. Durch das Programm
wurden deutliche Impulse für die energetische Quartierssanierung bei den
Kommunen, kommunalen Unternehmen und weiteren Investoren gesetzt.
Das Programm „Energieeffiziente Quartiersversorgung“ steht seit dem 1.
Februar 2012 zur Verfügung. Bei der Bewertung ist daher die erst sehr kurze
Programmlaufzeit im Zusammenhang mit in der Regel sehr zeitintensiven
Planungsvorläufen, insbesondere angesichts vielfach hoher Investitionsvolumina,
zu berücksichtigen.
3. In wie vielen Fällen wurden Projekte in Programmgebieten der
Städtebauförderung gefördert (bitte nach Städtebauförderprogramm und dem
Status aktive Teilnahme, ruhende Teilnahme, abgeschlossene Teilnahme
am Programm der Städtebauförderung aufschlüsseln)?
Eine Zuordnung zu den Programmgebieten der Städtebauförderung ist nicht
möglich, da eine solche Angabe nicht Bestandteil der Antragstellung ist. Nach
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11998Aussage der Länder befinden sich von den 77 Pilotprojekten, die im November
2011 gemeinsam mit den Ländern gestartet wurden, 45 in Gebieten der
Städtebauförderung.
4. Inwiefern plant oder prüft die Bundesregierung eine Integration der
energetischen Stadtsanierung in die Systematik der Städtebauförderung, wie es
von der Bauministerkonferenz gefordert wird?
5. Welche Vorteile und welche Nachteile einer solchen Integration kennt und/
oder erwägt die Bundesregierung?
6. Inwiefern wird im Rahmen der Begleitforschung zum Programm der KfW
Bankengruppe Energetische Stadtsanierung die Frage erörtert, ob eine
Integration der energetischen Stadtsanierung in die Systematik
Städtebauförderung sinnvoll ist?
Die Fragen 4 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Förderprogramm wird aus dem „Energie- und Klimafonds“ der
Bundesregierung finanziert. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, bis zum Jahr
2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu schaffen.
Zur Erreichung dieses Ziels ist eine Beschränkung ausschließlich auf die
Gebiete der Städtebauförderung nicht sachgerecht.
Bundesfinanzhilfen zur Städtebauförderung, über deren Zuteilung an die
Kommunen die Länder entscheiden, können und sollten jedoch die Förderung der
KfW Bankengruppe sinnvoll flankieren. Die Bundesländer – die bereits bei der
Programmentwicklung eng eingebunden waren – haben das Programm
konstruktiv aufgenommen und genutzt. Sie unterstützen bzw. ergänzen es teilweise
mit eigenen Landesprogrammen.
Das Programm enthält in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung bereits eine
Vielzahl von Ansatzpunkten für eine Verknüpfung mit der Städtebauförderung. So
erfolgt die Förderung auf Grundlage integrierter Konzepte und eine sinnvolle
Kombination der Zuschüsse mit Fördermitteln der Städtebauförderung ist
zulässig und wünschenswert.
Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager
7. In wie vielen Projekten des Programms Energetische Stadtsanierung –
Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager wurde
die Förderfähigkeit des Gebiets durch einen förmlichen Beschluss der
Kommune bestätigt?
Die Bestätigung über die Förderfähigkeit des Quartiers durch die Kommune
(sofern sie nicht selbst Zuschussbegünstigte ist) ist entsprechend den
Programmbestimmungen zwingende Fördervoraussetzung in diesem Programm.
Die Förderfähigkeit wird durch die/den nach jeweiliger Kommunalverfassung
berechtige/n Vertreter der Kommune bestätigt. Ein förmlicher Beschluss der
Kommune ist nicht zwingend.
Drucksache 17/11998 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. In wie vielen Projekten und in welcher Höhe wurde bisher die Erstellung
integrierter Quartierskonzepte gefördert?
9. In wie vielen Projekten und in je welcher Höhe wurden bisher die Kosten
für einen Sanierungsmanager gefördert?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Entwicklung integrierter Quartierskonzepte wurden bisher 154
Zuschussanträge über ein Gesamtvolumen von 7,3 Mio. Euro zugesagt.
Für Sanierungsmanager wurden fünf Zusagen mit einem Gesamtvolumen von
426 000 Euro erteilt.
Diese Zahlen spiegeln den sachlogischen Aufbau der Sanierungsvorhaben
wider, nämlich zunächst eine Konzepterstellung und in der Regel anschließend
die Einstellung eines Sanierungsmanagers zur Begleitung der
Konzeptumsetzung.
10. Wie viele Antragsteller sind kommunale Gebietskörperschaften, wie viele
deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe, bei den geförderten
Projekten im Programm Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte
Quartierskonzepte und Sanierungsmanager?
Im Zuschussprogramm sind neben kommunalen Gebietskörperschaften auch
deren unselbständige Eigenbetriebe antragsberechtigt. Da unselbständige
Eigenbetriebe keine juristische Person darstellen, wird der Zuschuss an die
Kommune vergeben. Auswertbare Angaben über die Inanspruchnahme durch
Eigenbetriebe liegen der KfW Bankengruppe nicht vor.
11. In wie vielen Fällen ist der Sanierungsmanager einer der folgenden
Gruppe zuzuordnen (bitte aufschlüsseln):
a) fachkundiger Beamter oder Tarifbeschäftigter einer Kommune oder
eines kommunalen Unternehmens,
b) Träger der städtebaulichen Sanierung oder sonstige Beauftragte im
Sinne der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung,
c) Planungsgemeinschaft?
Mit Blick auf die in der Antwort zu den Fragen 8 und 9 dargestellten Abläufe
der Investitionsprozesse – zunächst Konzeptphase, anschließend
Umsetzungsphase unter Beteiligung eines Sanierungsmanagers ist angesichts einer
Programmlaufzeit von weniger als einem Jahr hier noch keine empirisch belastbare
Aussage möglich.
12. Welche Anforderungen stellt der Fördergeber an die Bürgerbeteiligung
zur Erstellung der Konzepte?
13. Inwieweit überprüft der Fördergeber diese Anforderungen?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Konzepterstellung gehört die Bürgerbeteiligung, beispielsweise
durch Einbindung der Betroffenen in Aktions- und Handlungspläne, bei
Information und Öffentlichkeitsarbeit, der Mobilisierung von Betroffenen und Be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11998rücksichtigung von Umsetzungshindernissen, zu den zentralen qualitativen
Anforderungen. Die Einhaltung der im Merkblatt genannten Anforderungen sowie
die Plausibilität des Konzepts sind Fördervoraussetzungen, die von der KfW
Bankengruppe vor Auszahlung der Zuschussmittel geprüft werden.
Im Rahmen der Umsetzung gehört die Koordination von Mieter-, Eigentümer-
und Bürgerinformation und -partizipation zu den Kernaufgaben des
Sanierungsmanagers. Nach den bisherigen Erfahrungen messen die Antragsteller in
den Kommunen der Bürgerbeteiligung eine wichtige Rolle zu.
Energieeffiziente Quartiersversorgung
14. Welche Einsparung (kWh/Jahr und Tonnen CO2/Jahr) wird auf Grundlage
der bislang in das Förderprogramm Energetische Stadtsanierung –
Energieeffiziente Quartiersversorgung aufgenommenen Projekte angestrebt
und konkret erwartet?
Die Erhebung der durch die Förderung ausgelösten Energieeinsparung wird im
Rahmen der regelmäßigen Evaluierung der Programme der „Energetischen
Stadtsanierung“ erfolgen. Auf Grund der erst knapp einjährigen
Programmlaufzeit liegen dazu noch keine Auswertungen vor.
15. Wie vielen geförderten Projekten liegen von der KfW Bankengruppe
geförderte integrierte Quartierskonzepte zugrunde?
16. Wie vielen geförderten Projekten liegen andere integrierte Konzepte auf
Quartiersebene zugrunde?
17. Wie vielen geförderten Projekten liegen Stadtentwicklungskonzepte auf
Gemeindeebene zugrunde?
18. Wie vielen geförderten Projekten liegen wohnwirtschaftliche Konzepte
zugrunde?
19. Wie vielen geförderten Projekten liegen Klimaschutzkonzepte zugrunde?
20. Wie viele der genannten Konzepte sind kommunal beschlossen worden,
und wie viele nicht (bitte aufschlüsseln)?
Die Fragen 15 bis 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Maßnahmen, die im Rahmen des Programms „Energieeffiziente
Quartiersversorgung“ gefördert werden, müssen im Einklang mit den Zielen der Stadt- bzw.
Stadtteilentwicklung (insbesondere der Stadtentwicklungs-/
Stadtumbauplanung bzw. der Bauleitplanung oder gegebenenfalls bereits beschlossenen
wohnwirtschaftlichen und/oder Klimaschutzkonzepten) stehen. Dies ist bei der
Antragstellung durch die Kommune zu bestätigen. Eine Statistik über die Art der
Konzepte liegt gegenwärtig noch nicht vor, da diese sich derzeit in der
Erstellungsphase befinden.
21. Welche der folgenden Maßnahmen wird mit welchem Anteil im
Programm Energetische Stadtsanierung – Energieeffiziente
Quartiersversorgung gefördert (bitte nach den Programmteilen Kommunen und
Kommunale Unternehmen aufschlüsseln):
Drucksache 17/11998 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Neubau/Erweiterung einer hocheffizienten wärmegeführten Anlage
zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis
konventioneller Energieträger (Gas),
b) Neubau/Erweiterung einer Anlage zur Nutzung industrieller Abwärme
zur Wärmeversorgung im Quartier,
c) Installation dezentraler Wärmespeicher,
d) Neu- und Ausbau des Wärmenetzes zur Wärmeversorgung aus Kraft-
Wärme-Kopplung bzw. Abwärme,
e) Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung?
Folgende Maßnahmen sind bisher im Programm „Energetische Stadtsanierung –
Quartiersversorgung“ zugesagt worden (Unterteilung nach
Verwendungszwecken analog der in der Kleinen Anfrage gewählten Gruppierungen):
22. Welche Ämter haben für die kommunalen Unternehmen im Programm
Energetische Stadtsanierung – Energieeffiziente Quartiersversorgung
(Kommunale Unternehmen) die Bestätigung unterzeichnet, dass die
geplanten Maßnahmen im Einklang mit den Zielen der Stadtentwicklung
stehen (bitte nach Ressort und Anzahl aufschlüsseln)?
Kommunale Unternehmen müssen eine Bestätigung durch die Kommune
einreichen, dass die geplante Maßnahme im Einklang mit den Zielen der
Stadtentwicklung steht. Angaben darüber, durch welche Ämter diese Bestätigungen
abgegeben wurden, werden nicht erhoben.
23. Inwiefern sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen geförderte
Maßnahmen in Konflikt zu dezentralen Energieversorgungslösungen
Einzelner im Quartier (z. B. der Wohnungswirtschaft) stehen?
Der Bundesregierung sind keine solchen Fälle bekannt.
Verwendungszweck(-
gruppe)
Kommunen
Kommunale
Unternehmen
Insgesamt
Anzahl Volumen
in Mio. EUR
Anzahl Volumen
in Mio. EUR
Anzahl
[Anteil]
Volumen
in Mio. EUR
[Anteil].
Neubau/ Erweiterung einer
hocheffizienten
wärmegeführten Anlage zur
Versorgung mit Wärme aus KWK
auf Basis konventioneller
Energieträger (Gas)
2 0,8 13 16,4
15
[32 %]
17,2
[52 %]
Neu- und Ausbau des
Wärmenetzes zur
Wärmeversorgung aus KWK bzw.
Abwärme
3 0,9 7 6,9
10
[22 %]
7,8
[24 %]
Energieeffiziente
Wasserver- und
Abwasserentsorgung
21 8,1 - -
21
[46 %]
8,1
[24 %]
TOTAL 26 9,8 20 23,3 46 33,1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1199824. Inwieweit stellt die Bundesregierung bei der Förderung der Investitionen
Bürgerbeteiligung sicher?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.
25. Inwieweit stellt die Bundesregierung bei der Förderung sicher, dass die
Energie- und Wasserversorgung im Zuge der Sanierung bezahlbar bleibt
und etwaige Mehrkosten der Verbraucher durch Energieeinsparungen
aufgewogen werden?
26. Inwieweit steht die Bundesregierung mit den Energie- und
Wasserversorgern diesbezüglich (Frage 25) im Dialog, und welche Ergebnisse
liegen vor?
Die Fragen 25 und 26 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bezahlbarkeit der Energiepreise im Rahmen des Umbaus der
Energieversorgung ist für die Bundesregierung ein zentrales Anliegen, zu dem sie im
Dialog mit allen Akteuren und Verantwortlichen steht. Die Bundesregierung
unterstützt die energetische Sanierung des Gebäudebestands mit erheblichen
Fördermitteln. Hierzu zählen insbesondere die Mittel für das bewährte und
erfolgreiche CO2-Gebäudesanierungsprogramm, die Vor-Ort-Energieberatung und das
Marktanreizprogramm.
Die staatlichen Fördermittel dienen zugleich auch immer der Begrenzung der
Belastungen der Mieter, Nutzer und Eigentümer durch die Sanierungskosten.
Hierbei sind bestehende gesetzliche Regelungen u. a. gemäß § 559a des
Bürgerlichen Gesetzbuchs einzuhalten, so z. B. durch die Reduzierung der
umlagefähigen Kosten auf die Miete.
Finanzierung über den Energie- und Klimafonds
27. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die eingeplanten Fördermittel
im Haushaltstitel des Sondervermögens Energie- und Klimafonds auch
bereitstehen, wenngleich der heutige Emissions-Zertifikatepreis unter
dem bei Haushaltsaufstellung geschätzten Preis liegt und damit die
Einnahmeseite hinter den Erwartungen zurückbleibt?
Der Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (EKF) für das Jahr 2013 sieht
bei Titel 661 01 – Energetische Stadtsanierung für Ausgaben und
Verpflichtungen – zusammen insgesamt 100 Mio. Euro vor.
Für 2013 wurde zur Finanzierung des EKF von einer Versteigerungsmenge von
206,25 Millionen Zertifikaten und einem durchschnittlichen Zertifikatepreis
von 10 Euro/Zertifikat ausgegangen. Abzüglich der für die Finanzierung der
Deutschen Emissionshandelsstelle benötigten Erlöse geht der Wirtschaftsplan
2013 somit von Einnahmen i. H. v. 2 046,5 Mio. Euro aus.
Sollten die geplanten Einnahmen im Laufe des Jahres 2013 nicht erzielt
werden, könnte zum Ausgleich auf die bis Ende 2012 auf voraussichtlich rund
200 Mio. Euro anwachsende Rücklage zurückgegriffen werden. Sollte darüber
hinaus weiterer Bedarf bestehen, könnte der Bund dem EKF unter der
Voraussetzung von § 4 Absatz 4 Satz 2 EKFG ein Liquiditätsdarlehen aus dem
Bundeshaushalt zur Verfügung stellen.
Die Bundesregierung wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages bis zum 31. März 2013 über die im Wirtschaftsplanjahr 2013 erwartete
Einnahmen- und Ausgabenentwicklung berichten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]