[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11969
17. Wahlperiode 20. 12. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Herbert Behrens,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11757 –
Zusammenarbeit deutscher Behörden bei „grenzüberschreitenden europäischen
Cybersicherheitsvorfällen“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zur „Bekämpfung der Cyberkriminalität und zum Verbraucherschutz beim
elektronischen Geschäftsverkehr“ will die Europäische Union ab Januar 2013
ein eigenes „EU-Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität“ errichten.
Laut einem Vorschlag soll es im Europäischen Polizeiamt Europol in Den
Haag angesiedelt werden. Das Zentrum soll als „europäische Schaltstelle für
die Bekämpfung von Cyberstraftaten“ dienen. Dabei geht es nicht nur um
Strafverfolgung, sondern auch um „Gefahrenabwehr“: „Cyberstraftaten bei
elektronischen Bankgeschäften und Onlinebuchungen“ soll vorgebeugt
werden. Die Zuständigkeitsbereiche sind aber unklar, zumal über das Internet
begangene Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder „Cyberangriffe“
auf Infrastrukturen und Informationssysteme in der EU bereits jetzt von
Europol verfolgt werden. Im September 2012 hat die Europäische Union zudem ihr
zunächst provisorisches „Computer Emergency Response Team“ (CERT-EU)
in eine permanente Einrichtung überführt (heise.de, 12. September 2012). Das
CERT-EU ist für die Sicherheit aller Netze von EU-Institutionen,
einschließlich des Europäischen Gerichtshofs und der Europäischen Zentralbank
zuständig.
Bezüglich „Cyberkriminalität“ geht es nach Ansicht der Fragesteller um die
Inszenierung einer neuen Gefahr, die dann zur Ergreifung weiterer
Maßnahmen ins Feld geführt wird. So erklärt auch die Europäische Kommissarin
für Inneres, Cecilia Malmström: „Wir dürfen nicht zulassen, dass
Cyberkriminelle unser digitales Leben zerrütten“ (Pressemitteilung der Europäischen
Kommission, 28. März 2012). Cecilia Malmström will die „Freiheit, die
Offenheit und die Sicherheit des Internets“ gewahrt wissen. Indes betreiben
die Europäische Kommission und der EU-Anti-Terrorbeauftragte auf
mehreren Ebenen eine Einschränkung des Internets und des Datenschutzes. Mit der
Begründung der Abwehr von „Cyberterrorismus“ werden zahlreiche
Maßnahmen vorgeschlagen, obschon es bis heute keinen bekannten
„cyberterroristischen“ Vorfall gegeben hat. Dies bestätigt die Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 17/7578). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Dezember 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11969 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDeshalb steht zu vermuten, dass das „EU-Zentrum zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität“ lediglich die Arbeit von Europol festschreiben soll. So spricht
auch die Kommission in ihrer Pressemitteilung davon, die Polizeiagentur solle
im Rahmen des „EU-Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität“ die
Mitgliedstaaten „durch computerforensische Hilfe oder durch Mitwirkung bei
der Zusammenstellung gemeinsamer Untersuchungsteams“ operativ
unterstützen. Hierfür soll Europol „Informationen aus offenen Quellen, aus der
Privatwirtschaft, von Polizeidiensten und aus akademischen Kreisen
zusammentragen“. Umgekehrt sollen entsprechende Anfragen von „Ermittlern, Richtern
und Staatsanwälten sowie aus dem Privatsektor“ beantwortet werden. Neben
der Informationsbeschaffung soll Europol insbesondere mit
„privatwirtschaftlichen Unternehmen“ zusammenarbeiten. Die Unvoreingenommenheit des
„EU-Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität“ kann also bezweifelt
werden. Hinzu kommt, dass die Einrichtung des Zentrums womöglich den
Prinzipien der Europäischen Union zuwiderläuft: Einrichtungen der EU dürfen
keine Aufgaben übernehmen, die bereits in den Mitgliedstaaten verrichtet
werden.
1. Auf welche Weise soll das „EU-Zentrum zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität“ in den operativen Betrieb übergehen?
Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität soll der
Abteilung „Operations Department“ von Europol zugeordnet werden und im
Januar 2013 seine Arbeit aufnehmen. Eigene Ermittlungen bzw. operative
Tätigkeiten des Zentrums, das seine Aufgaben zunächst auf der Grundlage des
geltenden EUROPOL-Verordnung wahrnehmen soll, sind nicht vorgesehen.
a) Welche Aufgabe hat das Zentrum, und wie korrespondiert es mit
Strukturen der Bundesregierung, die sich ebenfalls mit „Cybersicherheit“
befassen?
Vorbehaltlich der Budget- und Haushaltsplanung sind derzeit folgende vier
Aufgabenbereiche für das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität vorgesehen:
1. Data fusion function
„Wissenszentrum für die Mitgliedstaaten“, z.B. Sammlung und
Aufbereitung von Cybercrime-relevanten Daten sowie Koordinierung von Anfragen
und Auswertungen.
2. The Operation function
Unterstützung für die operativen Arbeit der Mitgliedstaaten in technischer,
analytischer und forensischer Hinsicht.
3. R&D and training function
Ausbildung, Forschung und Awareness-Initiativen, Aufbau eines Experten-
Netzwerks.
4. Strategy function
Bearbeitung von strategischen Angelegenheiten und Auswertung operativer
Entwicklungen.
b) Wo wird das Zentrum angesiedelt, und mit welchen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern wird es nach derzeitiger Planung ausgestattet?
Nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung wird der Personalbedarf
durch Mitarbeiter von Europol gedeckt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11969c) Wie viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören zu welchen
Abteilungen der Polizeiagentur Europol?
Derzeit sind bei Europol ca. 700 Mitarbeiter beschäftigt. Wie sich diese auf die
einzelnen Abteilungen aufteilen, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
d) Inwieweit und mit welchen Kapazitäten sind Behörden aus
„Drittstaaten“ eingebunden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind Drittstaaten nicht in die Arbeit des
Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität eingebunden.
Soweit Europol mit einem Drittstaat ein Abkommen abgeschlossen hat, das
Regelungen über die operative Zusammenarbeit enthält, kann der Drittstaat auf
dieser Grundlage an der operativen Kriminalitätsauswertung im Europäischen
Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität teilnehmen.
e) Welche internationalen Organisationen, Internetdienstleister oder
Interessenverbände sind am „EU-Zentrum zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität“ beteiligt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind keine sonstigen Organisationen an
dem Zentrum beteiligt. Allerdings sind strategische Partnerschaften mit dem
Privatsektor langfristig beabsichtigt.
f) Welche Firmen oder Banken sollen weshalb am „EU-Zentrum zur
Bekämpfung der Cyberkriminalität“ beteiligt werden?
g) Inwieweit und auf welche Art und Weise werden die nationalen
„Computer Emergency Response Teams“ in das „EU-Zentrum zur
Bekämpfung der Cyberkriminalität“ eingebunden?
Auf die Antwort zu Frage 1e wird verwiesen.
2. Inwieweit und auf welche Art und Weise soll das „EU-Zentrum zur
Bekämpfung der Cyberkriminalität“ die bereits existierenden analytischen
und forensischen Kapazitäten Europols unterstützen (Europol Work
Programme 2013, Ratsdokument 12667/12)?
Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität soll in erster
Linie im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen die operative Tätigkeit der
Mitgliedstaaten analytisch und forensisch unterstützen.
a) Auf welche Art und Weise sollen diesbezüglich Europols „intelligence
analysis tools“ ausgebaut oder ersetzt werden?
b) Worum geht es bei der „EAS Evolution initiative“ von Europol?
d) Was ist damit gemeint, wenn Europol neue „means of modern
information processing tools“ entwickelt (Europol Work Programme 2013,
Ratsdokument 12667/12)?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
c) Wie ist die Bundesregierung daran beteiligt?
Die Bundesregierung ist daran nicht beteiligt.
Drucksache 17/11969 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Inwieweit ist das CERT-EU von einem Pilotprojekt zu einer permanenten
Einrichtung geworden (heise.de, 12. September 2012)?
Das CERT-EU wurde nach einer einjährigen Pilotphase mit anschließender
Evaluierung in eine permanente Einrichtung überführt. Zugrunde liegt ein
interinstitutioneller Beschluss der Generalsekretariate der EU-Institutionen vom
9. August 2012. Die Europäische Kommission hat daraufhin am 11. September
2012 die dafür notwendigen administrativen Maßnahmen veranlasst. Die Mittel
für CERT-EU werden von den großen Institutionen und Agenturen der EU
bereitgestellt, u. a. von der Kommission, dem Rat, dem Europäischen Parlament,
dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit
(ENISA).
a) Mit welcher Aufgabenstellung wurde das CERT-EU errichtet?
In der Digitalen Agenda für Europa, die im Mai 2010 beschlossen wurde,
verpflichtete sich die Kommission, im Rahmen des allgemeinen Engagements für
eine verstärkte und auf hoher Ebene getragenen Politik für die Netz- und
Informationssicherheit in Europa ein CERT für die EU-Institutionen aufzubauen. Im
Juni 2011 wurde unter der Federführung der Vizepräsidenten der Kommission,
Neelie Kroes und Maros¬ Sµefc¬ovic¬, das CERT-EU als zunächst einjähriges
Pilotprojekt eingerichtet (CERT-EU pre-configuration team). Das CERT-EU wurde
mit der Zielsetzung errichtet, die EU-Institutionen, EU-Organe und EU-
Agenturen beim Schutz ihrer IT-Systeme und -Infrastrukturen vor Cyber-Angriffen
und Störungen zu unterstützen. Dazu bietet ihnen das CERT-EU
Dienstleistungen an, die präventive und reaktive Maßnahmen bei sicherheitsrelevanten
Vorfällen in IT-Systemen umfassen. Dazu gehören die Warnung vor
Schwachstellen in Hardware- und Softwareprodukten, Handlungsempfehlungen zur
Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung oder -beseitigung sowie die
Unterstützung bei der Reaktion auf eintretende IT-Sicherheitsvorfälle. Zu diesem
Zweck soll das CERT-EU eng mit den jeweiligen IT-Sicherheitsteams der
einzelnen EU-Institutionen zusammenarbeiten.
b) Über wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt das CERT-EU,
und wo ist es angesiedelt?
Das Team des CERT-EU setzt sich aus elf Mitarbeitern (Stand: 14. September
2012) zusammen, die von der Europäischen Kommission, dem
Generalsekretariat des Rates, dem Europäischen Parlament, den Gemeinsamen Diensten des
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der
Regionen und der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit
(ENISA) zur Verfügung gestellt werden. Das CERT-EU ist funktional dem
Generaldirektor der Generaldirektion Informatik (DIGIT) der Europäischen
Kommission unterstellt und arbeitet unter der strategischen Aufsicht eines
interinstitutionellen Lenkungsausschusses.
c) Inwieweit ist das CERT-EU auch mit der Vorbeugung oder Bekämpfung
speziell politisch motivierter Proteste von Gruppen wie „Anonymous“
befasst?
Das CERT-EU agiert nach Kenntnis der Bundesregierung unabhängig von
möglichen Motivationen spezieller Täter bzw. Angriffsgruppen koordinierend bei
der Abwehr konkreter IT-Sicherheitsvorfälle.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/119694. Auf welche Weise sind Regierungen von EU-Mitgliedstaaten im CERT-EU
vertreten?
Das CERT-EU bietet technische CERT-Dienstleistungen für EU-Institutionen.
Regierungen von EU-Mitgliedstaaten sind dort grundsätzlich nicht vertreten. In
Einzelfällen können aus den Mitgliedsländern abgeordnete technische Experten
als „Seconded National Experts“ die Arbeit des CERT-EU über einen
begrenzten Zeitraum unterstützen.
a) Welche weiteren CERTs oder entsprechende „IT-Expertengruppen“
sind mit welchen Mitgliedern auf EU-Ebene geplant?
b) Wo wären diese angebunden, bzw. wem gegenüber wären diese
rechenschaftspflichtig?
Der Bundesregierung sind derzeit keine entsprechende Planungen bekannt.
c) Auf welche Weise werden welche Institutionen der USA angebunden
bzw. eingebunden, und welchen Zugriff auf Informationssysteme wird
ihnen gewährt?
d) Auf welche Weise werden welche Institutionen weiterer „Drittstaaten“
angebunden bzw. eingebunden, und welchen Zugriff auf
Informationssysteme wird ihnen gewährt?
Institutionen aus den USA sowie aus Drittstaaten sind nicht im CERT-EU
eingebunden, und es wird ihnen nach Kenntnis der Bundesregierung auch kein
Zugriff auf Informationssysteme gewährt. Es wird davon ausgegangen, dass
CERT-EU im Rahmen der normalen CERT-Arbeit auch mit internationalen
Institutionen zusammenarbeiten wird.
5. Auf welche Weise hat die Bundesregierung zur Entwicklung einer
„umfassenden Strategie für Cyber-Sicherheit“ beigetragen, die von der
Europäischen Kommission noch im Jahr 2012 vorgestellt werden soll?
a) Welche Beiträge haben Bundesbehörden hierfür erbracht?
Das Vorhaben wurde erstmalig mit dem Arbeitsprogramm der Europäischen
Kommission für das Jahr 2012 vorgestellt, die Veröffentlichung in Form einer
Mitteilung ist für Ende Januar 2013 vorgesehen. Der Bundesminister des Innern
hatte im März 2012 ein Positionspapier an die Vizepräsidentin der
Europäischen Kommission, Neelie Kroes, mit Kernforderungen übersandt. Im Juli 2012
hat die Bundesregierung zudem an einer gemeinsamen Stellungnahme „For a
comprehensive European Union approach on cyberspace“ für den Europäischen
Auswärtigen Dienst zusammen mit Großbritannien, Frankreich, den
Niederlanden und Schweden mitgewirkt. Die Europäische Kommission hat
zwischenzeitlich angekündigt, sich auf eine Strategie für Cybersicherheit zu beschränken.
Weiterhin hat sich die Bundesregierung in Konsultationen aktiv eingebracht:
Dies gilt insbesondere für die wiederholte Befassung mit dem Thema im
European Forum for Member States (EFMS), aber auch für die Cyber Security
Strategy Conference am 6. Juli 2012 in Brüssel.
b) Welche besonderen Bedrohungen haben Bundesbehörden hierfür
analysiert, und was wurde der Europäischen Kommission dazu mitgeteilt?
Aus Sicht der Bundesregierung bedarf es keiner gesonderten Bedrohungslage
für strategische Bündelungsmaßnahmen auf EU-Ebene zu Cybersicherheit.
Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sind in hohem Maße angewiesen auf eine
sichere IT-Infrastruktur, weil Prozesse in all diesen Bereichen zunehmend über
Drucksache 17/11969 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedas Internet gesteuert werden. Dieser Umstand zusammen mit den bekannten
Bedrohungsszenarien (siehe Veröffentlichung des Bundesamtes für Sicherheit
in der Informationstechnik – BSI: „Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland“,
2011) zeigt bereits die Notwendigkeit auf.
6. Welche „Angriffe“ auf Computer bzw. Computersysteme von Angehörigen
des Rates der Europäischen Union wurden in den Jahren 2011 und 2012
jeweils verzeichnet?
Der Bundesregierung ist die konkrete Anzahl der Angriffe auf Systeme des Rats
der Europäischen Union nicht bekannt.
a) Welche Werkzeuge oder andere Mittel wurden für die „Angriffe“
verwendet?
b) Welche Urheberschaft wird für die Störungen vermutet (bitte, soweit
möglich, in konkreten Zahlen angeben)?
c) Inwiefern sind davon auch die Europäische Kommission bzw. hohe
Beamte der Bereiche Wirtschaft, Sicherheit und Außenpolitik betroffen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
7. Welche „Angriffe“ auf Computer bzw. Computersysteme von Institutionen
der Bundesregierung wurden in den Jahren 2011 und 2012 jeweils
verzeichnet?
Gezielte Angriffe auf Computersysteme der Bundesregierung finden durch
E- Mails mit schadhaften Anhängen und durch den Download von
Schadsoftware (sowohl Drive-By-Downloads als auch manuell ausgeführt) mittels HTTP
statt.
a) Welche Werkzeuge oder andere Mittel wurden für die „Angriffe“
verwendet?
In der Regel werden Schadprogramme (Trojanische Pferde, Viren, etc.) für die
Angriffe verwendet.
b) Welche Urheberschaft wird für die Störungen vermutet (bitte, soweit
möglich, in konkreten Zahlen angeben)?
Elektronische Angriffe stellen ein effektives und nur schwer aufzuklärendes
Mittel zur Informationsbeschaffung dar, bei dem insbesondere die sich bietende
Anonymität des Internets eine Identifizierung der Täter extrem erschwert.
Aufgrund bestimmter Merkmale und Indizien bei den erkannten Angriffen ist
allerdings meist eine regionale Zuordnung der Herkunft elektronischer Angriffe
möglich. Danach besitzt die überwiegende Zahl der in Deutschland
festgestellten elektronischen Angriffe mit einem mutmaßlich nachrichtendienstlichen
Hintergrund einen möglichen chinesischen Ursprung. Weiterhin ist davon
auszugehen, dass auch andere Staaten elektronische Angriffe als Mittel zur
Informationsbeschaffung nutzen.
8. Worin besteht der „freiwillige Mechanismus zur Zusammenarbeit bei
grenzüberschreitenden europäischen Cybersicherheitsvorfällen“, der laut
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11969Bundesregierung zur „Verbesserung der vorfallbezogenen europäischen
Kommunikation“ erstellt wird (Bundestagsdrucksache 17/7578)?
Zur „Verbesserung der vorfallbezogenen europäischen Kommunikation“ wurde
ein unverbindliches Regelwerk erstellt. Es dient dazu, im Krisenfall den
Informationsaustausch und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten während einer
IT-Krise zu verbessern und so die gemeinsame Krisenbewältigung zu
unterstützen. Das Regelwerk enthält Vorgehensweisen und Verhaltensregeln, die die
Zusammenarbeit verbessern sollen.
a) Auf welche Weise wurde dieser bzw. ein vergleichbarer
„Mechanismus“ entwickelt, und wer war daran beteiligt?
Der Mechanismus wurde in einer Arbeitsgruppe entwickelt, in der die
nationalen Fachbehörden der EU-Mitgliedstaaten und ENISA vertreten waren.
b) Auf welche Weise wurde dieser bzw. ein vergleichbarer
„Mechanismus“ bei der diesjährigen Übung getestet?
Wie bei jeder Übung wurden durch entsprechend gewählte Szenarioelemente
und Spieleinlagen bestimmte Mechanismen (z. B. Alarmierungsschritte,
Verschlüsselung, Vorgehensweisen) ausgelöst und deren Praktikabilität im
„gespielten“ Krisenfall getestet. Dabei wird während der Übungsplanung
ausgehend vom jeweiligen Übungszielelement eine gewünschte/erwartete Reaktion
des Krisenstabs oder des Spielers abgeleitet. Hierzu wird dann ein Szenario-
Element/fiktives Übungsereignis/auslösende Einspielung (z. B. Mail,
Webartikel, Anruf, technische Vorfallsbeschreibung), passend zur gespielten
Gesamtlage erstellt und zum gewünschten Zeitpunkt während der Übung eingespielt.
Dann wird die Reaktion des Krisenstabs oder des Spielers auf die Einspielung
beobachtet, dies mit der erwarteten Reaktion verglichen und in der
Übungsauswertung dann besprochen.
9. Welche Konferenzen zu „Cybersicherheit“ haben auf Ebene der
Europäischen Union in den Jahren 2011 und 2012 stattgefunden?
Der Bundesregierung liegen folgende Kenntnisse zu Konferenzen zu
„Cybersicherheit“ in den Jahren 2011 bis 2012 vor:
European Union Ministerial Conference on Critical Information Infrastructure
Protection, Balatonfüred, 14. bis 15. April 2011 (im Folgenden „Konferenz“
oder „Ministerkonferenz“ genannt)
a) Welche Tagesordnung bzw. Zielsetzung hatten diese jeweils?
Die Konferenz beschäftigte sich mit dem Schutz der europäischen kritischen
Informationsinfrastrukturen. Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Mitteilung
der Europäischen Kommission über den Schutz kritischer
Informationsinfrastrukturen „Ergebnisse und nächste Schritte: der Weg zur globalen
Netzsicherheit“ (KOM(2011) 163). Die Konferenz wurde in Fortsetzung des sogenannten
Tallinn-Prozesses ausgerichtet, welcher 2009 durch ein EU-Ministertreffen zu
dieser Thematik initiiert wurde.
b) Wer hat diese jeweils organisiert und vorbereitet?
Die Konferenz wurde vom ungarischen Ministerium für nationale Entwicklung
in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission organisiert und
vorbereitet. Sie fand unter der Schirmherrschaft der ungarischen EU-
Ratspräsidentschaft statt.
Drucksache 17/11969 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Welche weiteren Nicht-EU-Staaten waren daran mit welcher
Zielsetzung beteiligt?
d) Mit welchen Aufgaben oder Beiträgen waren auch Behörden der USA
eingebunden?
Nach Kenntnisstand der Bundesregierung waren staatliche Vertreter von EU-
Drittstaaten nicht aktiv an der Durchführung der Konferenz beteiligt, befanden
sich aber möglicherweise unter den Teilnehmern (die Teilnehmerliste liegt der
Bundesregierung nicht vor).
e) Mit welchem Personal waren deutsche öffentliche und private
Einrichtungen beteiligt?
Auf der Konferenz war Deutschland mit einer Delegation bestehend aus
Mitarbeitern des Bundesministeriums des Innern, des Bundesamtes für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSI) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie (BMWi) vertreten. Private Einrichtungen waren in der deutschen
Delegation nicht vertreten.
f) Welche weiteren privaten Akteure waren auf den Konferenzen
anwesend?
Neben staatlichen Vertretern leisteten auch geladene Unternehmensvertreter als
Vortragende oder Teilnehmer an Podiumsdiskussionen einen aktiven Beitrag
zum Konferenzprogramm (z. B. von Nokia Siemens Networks, Microsoft oder
Deutsche Telekom).
EU Cyber Security Conference, Brüssel, 6 Juli 2012
Zu Frage 9a
Die EU Cyber Security Conference wurde ausgerichtet mit dem Ziel, einen
Meinungsaustausch zwischen der EU und den Mitgliedstaaten zur geplanten
Europäischen Cyber-Sicherheitsstrategie durchzuführen. Im Kern der
Diskussionen standen die Themen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der
Europäischen Union (EU) durch Netz- und Informationssicherheit, Stärkung der
inneren Sicherheit durch Bekämpfung von Cybercrime sowie Cybersicherheit im
Kontext der internationalen Politik und der Gemeinsamen Außen- und
Verteidigungspolitik der EU.
Zu Frage 9b
Die Konferenz wurde gemeinsam von der Europäischen Kommission und dem
Europäischen Auswärtigen Dienst organisiert.
Zu den Fragen 9c und 9d
Es waren keine Behörden der USA oder anderer Nichtmitgliedstaaten an der
Konferenz beteiligt.
Zu Frage 9e
Die Bundesrepublik Deutschland war durch Mitarbeiter des Auswärtigen
Amtes, des BMWi, des BMI und des BSI vertreten. Private Einrichtungen waren
nicht an der Konferenz beteiligt.
Zu Frage 9f
Private Einrichtungen waren auf der Konferenz nicht anwesend.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11969First International Conference Cyber Crisis Cooperation: Cyber Exercises,
Paris, 27. Juni 2012
Zu Frage 9a
Die Zielsetzung dieser Konferenz war ein Erfahrungsaustausch über die
internationale Kooperation während Cyberkrisen mit speziellem Fokus auf Übungen
in diesem Bereich.
Zu Frage 9b
Die Konferenz wurde von ENISA organisiert.
Zu den Fragen 9c und 9d
Vertreter aus den USA und Japan beteiligten sich mit Vorträgen über die von
ihren Behörden organisierten Übungen und Techniken zur
Übungsunterstützung.
Zu Frage 9e
Auf der Konferenz war Deutschland durch Mitarbeiter/-innen des BSI
vertreten. Private Einrichtungen waren an der Konferenz nicht beteiligt.
Zu Frage 9f
Ein Großteil der Teilnehmer kam aus dem Behördenumfeld. Einige Teilnehmer
stammten aus der Privatwirtschaft. Die Firma Crisis Plan beispielsweise wurde
von ENISA zur Organisation von Cyber Europe 2012 beschäftigt.
10. An welchen der Konferenzen hat die Polizeiagentur Europol mit welchen
Aufgaben teilgenommen?
Welche Ergebnisse brachte der gemeinsame Workshop von Europol und
der früheren polnischen Ratspräsidentschaft zur Erarbeitung der
„Operational Action Plans“ bezüglich Cybersicherheit?
Europol hat gemeinsam mit den jeweils federführenden Staaten zur
Vorbereitung der Operational Actions Plans (OAP) für das Jahr 2013 Workshops
durchgeführt. Ein OAP zu Cybersicherheit ist der Bundesregierung nicht bekannt,
weitergehende Informationen zu den Workshops liegen der Bundesregierung
nicht vor.
11. Mit welchem Ziel sollen bei Europol eine „Virtual Task Force on Violent
Extremism“ und ein „Portal on Violent Extremism“ eingerichtet werden,
und woraus bestehen diese?
Im Rahmen der Virtual Task Force on Violent Extremism (TFVE) sollen
Experten der Mitgliedstaaten über die Anpassung einer EU-weiten Strategie zur
Erkennung und Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus beraten. Ziel ist
die Schaffung eines einheitlichen Instruments zur Harmonisierung
entsprechender Maßnahmen auf Grundlage europäischer Rechtsnormen. Der reguläre
Kontakt zwischen den Mitgliedern der TFVE soll über die „Europol Platform for
Experts (EPE)“ durchgeführt werden. Der Austausch von operativen
Informationen ist hierbei nicht vorgesehen.
Ein „Portal on Violent Extremism“ ist im Europol-Review genannt (www.
europol.europa.eu/sites/default/files/publications/europolreview2011.pdf), zu
einer Realisierung ist der Bundesregierung aber nichts bekannt.
12. Welche Zielsetzung hat die „Cybercrime Training and Education Group“
(ECTEG), und wer gehört ihr an?
Die European Cybercrime Training and Education Group (ECTEG) besteht seit
2001 und hat sich zum Ziel gesetzt, ein einheitliches Cybercrime Training zu
Drucksache 17/11969 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeentwickeln und allen Strafverfolgungsbehörden der EU zur Verfügung zu
stellen.
Full members sind die Strafverfolgungsbehörden der 27 EU-Mitgliedstaaten,
Europol und CEPOL. Associate members sind Polizeien von Drittstaaten wie
zum Beispiel Norwegen, Schweiz und der Türkei sowie Universitäten.
a) Welche Aufgabe übernehmen private Firmen in der ECTEG?
Die Cybercrime Trainingsmodule werden in Zusammenarbeit mit der
Wissenschaft (Universitäten) und der Industrie entwickelt, um eine qualitativ
hochwertige Fortbildung mit aktuellen Inhalten anbieten zu können. Dabei stellen
private Firmen auch Trainer zur Verfügung (z. B. Microsoft).
b) Mit welchem Personal sind Behörden der Bundesregierung an der
ECTEG beteiligt?
Das Bundeskriminalamt (BKA) ist seit 2008 aktives Mitglied der ECTEG.
13. Welche Zielsetzung hat die „European Union Cybercrime Task Force“
(EUCTF), und wer gehört ihr an?
In der European Cybercrime Task Force (EUCTF) arbeiten die mit der
Bekämpfung von „Cybercrime“ befassten Dienststellen der Mitgliedstaaten mit der
High Tech Crime Unit von Europol sowie Vertretern der Europäischen
Kommission und Eurojust zusammen. Neben der Intensivierung des
Informationsaustauschs im Bereich der Cybercrime ist die Unterstützung bei der
Entwicklung von Strategien zur effektiven Bekämpfung von Cybercrime Gegenstand
der Arbeit.
a) Welche Aufgabe übernehmen private Firmen in der EUCTF?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben private Firmen in der EUCTF keine
Aufgaben übernommen.
b) Mit welchem Personal sind Behörden der Bundesregierung an der
EUCTF beteiligt?
Das BKA ist in der EUCTF durch Mitarbeiter der Fachdienststelle zur
Bekämpfung von Cybercrime vertreten.
14. Mit welchem Personal und Ausrüstung haben Behörden der
Bundesregierung an den von Europol koordinierten Operationen „Crossbill“,
„Mariposa II“, „Rescue“ und „Icarus“ teilgenommen?
a) Welches Ziel verfolgten die Operationen?
Operation „Icarus“
Als Ergebnis von Ermittlungen der dänischen Polizei im September 2011 im
Zusammenhang mit dem Besitz und der Verbreitung kinderpornografischen
Materials im Internet wurden insgesamt 269 verdächtige Personen in 22 Staaten
identifiziert. Die Operation wurde durch Europol koordiniert und begleitet. Die
deutsche Polizei, das BKA mit Unterstützung der Länderpolizeien, hat im
Rahmen der Bearbeitung der 20 an Deutschland übermittelten Hinweise zehn
Personen identifiziert. Die vergleichsweise geringe Identifizierungsrate ist auf die
in Deutschland nicht gesetzlich geregelte Mindestspeicherung für IP-Adressen
zurückzuführen. Bei neun der zehn Verdächtigen erfolgten in Deutschland ope-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/11969rative Maßnahmen. Ein Verdächtiger war französischer Staatsangehöriger. Der
Vorgang wurde an die französischen Behörden abgegeben. Die aktuellen
Ermittlungsstände bei den Länderpolizeien liegen dem BKA derzeit nicht vor.
Operation „Rescue“
Bei der Operation „Rescue“ handelt es sich gleichfalls um eine von Europol
initiierte Operation. Sie hatte ihren Ursprung bei den niederländischen
Behörden und bezog sich auf eine Webseite, die als Portal für Personen mit sexuellem
Interesse an Kindern (speziell Jungen) diente. Das Portal zählte zum Zeitpunkt
seiner Feststellung 2011 ca. 60 000 registrierte Nutzer. An der Operation waren
außer Europol, deutsche, französische, niederländische, britische und US-
amerikanische Behörden beteiligt. Das BKA führte die Ermittlungen wegen
Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung von
kinderpornografischem Material. Grundlage des Verfahrens war der Austausch von
Material und Gesprächen in dem oben bezeichneten Portal. Der Teilbereich, der
Deutschland betraf, wurde als Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt bei der
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main (ZIT) anhängig gemacht. Zum
Zwecke der Beweiserhebungen wurden ca. 400 Forenbeiträge gesichtet und auf
strafrechtliche Relevanz geprüft. In Deutschland wurden die Täter zu acht
konkreten Verdachtsfällen ermittelt. In vier Fällen kam es zu weiteren operativen
Maßnahmen.
b) Welche Ergebnisse erzielten die Operationen, und wie wurden diese
von den Beteiligten bewertet?
Beide Operationen hatten ein international koordiniertes Vorgehen gegen
Straftäter im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern zum Ziel. Da
Straftaten im Internet nicht an Staatsgrenzen halt machen, ist eine internationale
Bekämpfung und Vernetzung der Verfolgungsbehörden unabdingbar und
mittlerweile Gegenstand der täglichen polizeilichen Arbeit. Grundsätzlich sind solche
Operationen positiv zu bewerten, jedoch sind die jeweiligen
Erfolgsmöglichkeiten von verschiedenen Faktoren abhängig (z. B. von den gesetzlichen und
technischen Möglichkeiten und dem Fachwissen in den einzelnen an den
Operationen teilnehmenden Behörden).
Zu den Operationen „Crossbill“ und „Mariposa“ liegen der Bundesregierung
keine Informationen vor.
15. Worum geht es bei dem von Europol angeführten „Project 2020“?
Im „Projekt 2020“ will Europol nach Kenntnis der Bundesregierung die Trends
im Bereich Cybercrime untersuchen und eine Prognose der Entwicklung für die
nächsten acht Jahre erstellen.
a) Welche Behörden, Verbände, Wissenschaftler/-innen und Firmen sind
in die Entwicklung von „Project 2020“ eingebunden?
Am Projekt nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung neben Europol die
„City of London police“, die Europäische Agentur für Netzwerk- und
Informationssicherheit (ENISA), Experten des International Information System
Security Certification Consortium (ISC) und der International Association of Public
Prosecutors teil. Aus dem Bereich der Privatwirtschaft nehmen außerdem Visa
Europe, Shop Direct Group, Transactis, Yodel, McAfee, CGI Canada, Atosm
Cassidian, Digiware, Core Security Technologies und Trend Micro teil.
Drucksache 17/11969 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Welche Treffen haben nach Kenntnis der Bundesregierung zum
„Project 2020“ stattgefunden, und welche Mitglieder der Bundesregierung
nahmen daran teil?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, Mitglieder der
Bundesregierung sind am Projekt nicht beteiligt.
c) Mit welchen Aufgaben sind Europol, die City of London Police, die
Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)
und die International Association of Public Prosecutors am „Project
2020“ beteiligt?
d) Mit welchen Aufgaben ist die European Aeronautic Defence and
Space Company (EADS) mit Cassidian am „Project 2020“ beteiligt,
und wie unterscheidet sich dies von der Teilnahme übriger Hersteller
von Anti-Virus-Produkten?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
e) Inwieweit ist geplant, „Project 2020“ in eine permanente Einrichtung
bzw. ein permanentes Netzwerk zu überführen?
Solche Pläne sind der Bundesregierung nicht bekannt.
16. Inwieweit hat sich Europol bisher auch mit dem Phänomen „Hacktivism“
beschäftigt?
Europol hat aufgrund von Straftaten in mehreren Mitgliedstaaten, die dem
Bereich des sog. Hacktivism zugerechnet wurden, ein Arbeitstreffen durchgeführt,
um die verschiedenen Ermittlungsverfahren zu koordinieren und das weitere
Vorgehen zu planen. Die Ergebnisse werden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit noch ausgewertet.
a) Welche Treffen haben zu den Protesten von „Anonymous“, „Lulzsec“
oder „Antisec“ sowie anderen virtuellen Protesten stattgefunden?
b) Inwieweit ist Europol mit der Koordination entsprechender
Ermittlungen der EU-Mitgliedstaaten befasst?
c) Mit welchem Personal und welcher Zielsetzung sind deutsche
Behörden daran beteiligt?
d) Welche weiteren Maßnahmen sind hierzu geplant?
e) Welche Berichte hat Europol zum Komplex „Hacktivism“,
„Anonymous“, „Lulzsec“ oder „Antisec“ zu welchem Zeitpunkt verfasst?
f) Wie und mit welchen Inhalten haben deutsche Behörden dazu
beigetragen?
Weitere Aktivitäten von Europol im Phänomenbereich „Hacktivism“ sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
17. Welchen Stand haben die Verhandlungen um die Erweiterung des
Mandates der ENISA?
Inwieweit hat die ENISA 2012 etwa im Rahmen von Workshops EU-
Mitgliedstaaten bei der Planung nationaler „Krisenübungen“ unterstützt, und
worin bestand die Unterstützung genau?
Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über ENISA steht im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zur
Ersten Lesung im Europäischen Parlament an.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/11969Derzeit werden Verhandlungen über das Dossier zwischen der
Ratspräsidentschaft, Vertretern des Europäischen Parlaments und der Europäischen
Kommission im Rahmen informeller Triloge geführt. Dazu verlieh der Ausschuss der
Ständigen Vertreter (1. Teil) in seiner Sitzung am 17. Oktober 2012 der
zyprischen Ratspräsidentschaft ein allgemeines Mandat zur Aufnahme der
Verhandlungen im Trilog. Die zyprische Präsidentschaft hat zwei Triloge
durchgeführt. Die Verhandlungen werden mit der irischen Präsidentschaft (ab 1. Januar
2013) fortgeführt.
Der Bundesregierung sind keine ENISA-Workshops zur Unterstützung bei der
Planung nationaler „Krisenübungen“ bekannt.
18. Welchen Stand hat der Aufbau eines „Europäischen Informations- und
Warnsystems“ (EISAS), und wie beteiligt sich die Bundesregierung
daran?
Welche Stellen innerhalb der EU sollen nach gegenwärtiger Planung der
Europäischen Kommission an das EISAS angeschlossen sein?
Nach Kenntnis der Bundesregierung befindet sich das „Europäische
Informations- und Warnsystem“ (EISAS) weiter im Stadium der
Machbarkeitsüberprüfung. Die Bundesregierung ist daran nicht beteiligt.
Über den gegenwärtigen Planungsstand der Europäischen Kommission, welche
Stellen innerhalb der EU an EISAS angeschlossen werden sollen, besitzt die
Bundesregierung keine Kenntnis.
19. Mit welcher Zielsetzung nehmen das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) und die Bundesnetzagentur an der
„Europäischen öffentlich-privaten Partnerschaft für Robustheit“ (EP3R) teil,
und welche Arbeiten werden dort übernommen?
Das BSI nimmt an der EP3R teil, um Arbeiten, die das BSI betreffen, dort zu
begleiten. Das Gleiche gilt für die Bundesnetzagentur, welche im Auftrag des
BMWi teilnimmt. Das BSI und die Bundesnetzagentur nehmen an
Arbeitsgruppen teil. Es wurden bisher keine weiterführenden Aufgaben übernommen.
a) Welche Arbeitsgruppe oder Unterarbeitsgruppen existieren innerhalb
des EP3R?
Bisher existieren drei Arbeitsgruppen:
Working Group 1:
Key assets, resources and functions for the continuous and secure provisioning
of electronic communications across countries.
Working Group 2:
Baseline requirements for the security and resilience of electronic
communications.
Working Group 3:
Coordination and cooperation needs and mechanisms to prepare for and respond
to large-scale disruptions affecting electronic communications.
b) Welche Treffen haben hierzu in den letzten beiden Jahren
stattgefunden, und wer nahm daran teil (bitte Behörden und private Firmen
sowie Banken nennen)?
In den Jahren 2011 und 2012 haben bisher sieben Treffen stattgefunden, ein
weiteres findet noch im Dezember 2012 statt. Teilnehmende Behörden sind das
Drucksache 17/11969 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBMI, das BSI und die Bundesnetzagentur. Des Weiteren nimmt der eco-
Verband regelmäßig an den Sitzungen teil, deutsche Banken sind nach BSI-
Kenntnisstand nicht vertreten.
c) Wer hat die Treffen jeweils vorbereitet?
Die Treffen werden von ENISA vorbereitet und durchgeführt, teilweise mit
Unterstützung der Europäischen Kommission (DG CONNECT).
d) Welche Tagesordnung hatten die Treffen, und welche Verabredungen
wurden jeweils getroffen?
Die Tagesordnungen enthielten die Themen der jeweiligen Arbeitsgruppen.
Zudem gab es immer Sachstandsberichte von ENISA und der Europäischen
Kommission. Vereinzelt wurden Firmenpräsentationen oder Vorstellungen von
Studienergebnissen in die Veranstaltungen mit aufgenommen.
e) Auf welche Art und Weise ist es innerhalb des EP3R möglich, an den
Aktivitäten der EU-USA-Kooperation mitzuwirken?
Die Europäische Kommission berichtet im EP3R über die EU-USA-
Aktivitäten. Es besteht die Möglichkeit, dies zu kommentieren.
20. Mit welcher Zielsetzung nehmen das BSI und die Bundesnetzagentur am
„Europäischen Forum der Mitgliedstaaten“ (EFMS) teil, und welche
Arbeiten werden dort übernommen?
Das BSI und Bundesnetzagentur nehmen am EFMS teil, um die deutschen
Interessen zu vertreten und die die Behörden betreffenden Arbeiten dort zu
begleiten. Es wurden bisher keine weiterführenden Aufgaben im EFMS übernommen.
a) Welche Arbeitsgruppe oder Unterarbeitsgruppen existieren innerhalb
des EFMS?
Das EFMS hat keine Arbeitsgruppen oder Unterarbeitsgruppen.
b) Welche Treffen haben hierzu in den letzten beiden Jahren
stattgefunden, und wer nahm daran teil (bitte Behörden und private Firmen
sowie Banken nennen)?
In den Jahren 2011 und 2012 haben bisher sechs Treffen stattgefunden, eines
findet noch im Dezember statt. Das EFMS ist nur für Behörden zugänglich, aus
Deutschland haben das BMI, das BSI und die Bundesnetzagentur
teilgenommen.
c) Wer hat die Treffen jeweils vorbereitet?
Die Treffen werden von der Europäischen Kommission vorbereitet, teilweise
mit Unterstützung von ENISA.
d) Welche Tagesordnung hatten die Treffen, und welche Verabredungen
wurden jeweils getroffen?
Die Tagesordnungen orientierten sich an den jeweils aktuellen Themen der
Kooperation der Mitgliedstaaten zum Schutz kritischer
Informationsinfrastrukturen. Themen waren beispielsweise die EPCIP-Richtlinie, EU-Übungen, die
EU-USA-Kooperation, Sachstandsdarstellungen aus den Mitgliedstaaten, die
Cyber-Sicherheitsstrategie der EU, der Europäische Cyber-Sicherheitsmonat,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/11969Initiativen zum Informationsaustausch sowie Aktivitäten der Europäischen
Kommission zum Informationsaustausch mit Drittstaaten. Konkrete
Verabredungen wurden nicht getroffen, da das EFMS ein Gremium für den
Informationsaustausch ist und über keine Entscheidungskompetenzen verfügt.
e) Auf welche Art und Weise ist es innerhalb des EFMS möglich, an den
Aktivitäten der EU-USA-Kooperation mitzuwirken?
Im EFMS werden Planung und Fortschritte auf der EU-USA-Kooperation
vorgestellt. Im Rahmen des EFMS besteht die Möglichkeit, die Planungen zu
kommentieren und so Einfluss auf Entscheidungen und den weiteren Projektverlauf
zu nehmen.
21. Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wo es im
Jahr 2012 einen versuchten oder erfolgreich ausgeführten
„cyberterroristischen Anschlag“ gegeben hat?
Zu versuchten oder erfolgreich ausgeführten „cyberterroristischen Anschlägen“
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
22. Inwieweit verfügt die Bundesregierung mittlerweile über neue Hinweise
zur Urheberschaft der Computerviren „Stuxnet“ und „Flame“?
Dem BSI liegen keine eigenen Hinweise zur Urheberschaft der Computerviren
„Stuxnet“ und „Flame“ vor.
a) Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über „Stuxnet“
und „Flame“ gesammelt?
Komplexität und Wirkungsweise dieser Computerviren lassen auf höchste
Professionalität mit großen personellen und finanziellen Ressourcen schließen.
b) Hat die Bundesregierung eine Analyse dieser Schadsoftware extern
oder intern in Auftrag gegeben?
Das BSI hat eine externe Firma mit der Analyse der genannten Schadsoftware
beauftragt. Das BSI hat im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags technische
Informationen über die Wirkungsweise der beiden Schadprogramme gesammelt
und diese ausgewertet.
c) Welche Erkenntnisse über diese Schadsoftware hat die
Bundesregierung von anderer Seite erhalten?
Das BSI (CERT-Bund) hat durch seine nationalen und internationalen Kontakte
technische Details zum Verhalten und zu Rückmeldekanälen der
Schadsoftware, sowie über die weltweite Verteilung von infizierten Systemen erhalten.
d) Hat die Bundesregierung, angesichts der Tatsache, dass für die
Programmierung von „Stuxnet“ detaillierte Kenntnisse des
Steuerungssystems PCS-7 nötig waren, Hinweise, wie diese in Umlauf geraten
sind?
Drucksache 17/11969 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodee) Ist die Bundesregierung zur Klärung dieser Frage an die Firma
Siemens AG herangetreten, deren Produkte von „Stuxnet“ betroffen sind,
und welche Kenntnisse hat sie dabei gewonnen?
Die Bundesregierung ist zur Klärung dieser Frage an die Siemens AG
herangetreten. Grundsätzlich ist die Programmierung von Steuerungssystemen
ausgiebig durch die Hersteller dokumentiert. Es gibt weltweit eine Vielzahl von
Entwicklern, die über entsprechende Kenntnisse verfügen.
f) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung diesbezüglich
für die Sicherheit jener Industrieanlagen in Deutschland, die das
Steuerungssystem PCS-7 nutzen?
Die Siemens AG hat Empfehlungen für die sichere Konfiguration des
Steuerungssystems PCS-7 veröffentlicht. Die Umsetzung der Empfehlungen
inklusive Patch-Management eingesetzter Software-Produkte und der Einsatz
weiterer Sicherheitsprodukte bietet einen nach dem Stand der Technik ausreichenden
Schutz. Zusätzlich gibt es Empfehlungen des BSI zu grundlegenden
Schutzmaßnahmen für Kontrollsysteme. Zum Schutz der Kritischen Infrastrukturen
vor IT-Ausfällen hat der Bundesminister des Innern im Jahre 2012 Gespräche
mit den Betreibern kritischer Infrastrukturen geführt. Derzeit befinden sich
gesetzliche Maßnahmen in der Prüfung.
23. Welche „best practices“ existieren hinsichtlich der Verhinderung einer
„illegalen Nutzung“ bzw. „terroristischen Nutzung“ des Internets in
Deutschland?
Die Nutzung des Internets zu rechtswidrigen Zwecken in Deutschland kann
nicht allein durch Strafverfolgungs- bzw. Sicherheitsbehörden verhindert
werden. Nur gesamtgesellschaftliche Ansätze können eine effektive Verhinderung
solcher Nutzung, insbesondere im terroristischen Zusammenhang
gewährleisten. Als „best practices“, an denen staatliche Stellen beteiligt sind, werden in
diesem Sinne Kooperationen mit Partnerbehörden, Unternehmen,
Nichtregierungsorganisationen und anderen Stellen, die mit dem Thema befasst sind,
angestrebt und gegebenenfalls weiter ausgebaut (Beispiele: Mitwirkung am
Projekt „Clean IT“, Aufbau von Präventionsforen, Zusammenarbeit mit
Einrichtungen wie Jugendschutz.net).
Neben diesem gesamtgesellschaftlichen Ansatz haben sich die etablierten
nationalen und internationalen polizeilichen und justiziellen Wege bewährt.
a) Welche weiteren „best practices“ sind zukünftig geplant?
„Best practices“ sind regelmäßig nicht planbar, sondern bilden sich aus
verschiedenen Ansätzen heraus.
b) Welche Details dieser „best practices“ kann die Bundesregierung
angeben hinsichtlich der Akteure, Aktionen, Regierungsführung,
Kosten, Effekte?
„Best practices“ sind bereits begrifflich kein Bündel abgetrennter Maßnahmen,
die im Rahmen einer isolierten Strategie verfolgt werden. Vielmehr werden
„best practices“ gerade dadurch definiert, dass sie Vorgehensweisen im Rahmen
der gewöhnlichen Tätigkeit von Behörden, Unternehmen oder Organisationen
darstellen, die sich im Vergleich als besonders zielführend erwiesen haben und
sich oftmals erst im Rahmen einer anstehenden Diskussion über ein bestimmtes
Thema als mitteilenswert erweisen. Es besteht daher keine zentrale
Katalogisierung solcher „best practices“.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/11969c) Welche „terroristische Nutzung“ des Internets wird in Deutschland als
problematisch angesehen?
Von extremistischen und terroristischen Gruppen „autorisierte“ Medienarbeit
hat inzwischen für extremistische und terroristische Gruppierungen im
Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus eine herausragende Bedeutung und
ist neben Anschlägen wesentlicher Teil der Aktivität terroristischer
Gruppierungen. Das Internet ist hierbei inzwischen das entscheidende Leitmedium. Es
bietet – zumeist als einziges den Gruppen zur Verfügung stehendes relevantes
Medium – die Möglichkeiten, schnell und weltumspannend eine Vielzahl von
Gleichgesinnten zu erreichen, virtuell zu missionieren, zu mobilisieren, zu
radikalisieren oder gar zu rekrutieren.
d) Welche Beispiele existieren, um diese zu begrenzen?
Hierzu wird als ein Beispiel auf die erfolgreichen Strafverfolgungsmaßnahmen
verwiesen, in deren Rahmen Personen, die im Auftrag oder im Sinne
terroristischer Gruppierungen sich deren Propaganda zu eigen gemacht haben und sie
dann im Internet verbreitet haben. Zudem wird auf das Gemeinsame
Internetzentrum und die Indizierungen terroristischer Inhalte durch die
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hingewiesen, die dafür gesorgt haben,
dass die entsprechenden Inhalte in Suchmaschinenergebnissen nicht mehr
angezeigt werden, sowie auf Vereinsverbote, die zur Schließung der Internetauftritte
der dann verbotenen Vereine führten.
e) Welche deutschen Firmen, Provider, Behörden, Organisationen oder
sonstigen Stellen würden aus Sicht der Bundesregierung Interesse
haben, Einladungen zum „Clean IT“-Projekt zu erhalten?
Das „Clean IT“-Projekt wird im Januar 2013 mit einer öffentlichen Konferenz
in Brüssel zum Abschluss gelangen und zuvor sind keine Treffen mehr geplant.
Einladungen zum „Clean IT“-Projekt werden daher nicht mehr ausgesprochen.
24. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht
„The Use of the Internet for Terrorist Purposes“ des United Nations
Office on Drugs and Crime (UNODC)?
Die Bundesregierung hat keine abgestimmte Auffassung zum Bericht gebildet.
a) Auf welche Art und Weise arbeiten Bundesbehörden mit dem
UNODC hinsichtlich des Abhörens von Kommunikationstechnologie
bzw. Rahmenbedingungen zusammen?
Eine solche Kooperation findet nicht statt. Das Auswärtige Amt hat in den
Jahren 2011 und 2012 je einen von dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen-
und Verbrechenbekämpfung (UNDOC) veranstalteten Workshop zum Thema
„Countering the Use of he Internet for Terrorist Purposes“ mit Projektmitteln
gefördert. Der Schwerpunkt des Vorhabens lag auf der Implementierung
vorhandener Rechtsgrundlagen im internationalen Rahmen zur Vorbeugung und
Verfolgung der Benutzung des Internets zur Vorbereitung und Ausführung von
Terrorakten.
b) Inwieweit teilt die Bundesregierung die im Bericht geäußerte
Auffassung, dass ein „international anerkanntes Abkommen über die
Speicherung von bei Internet-Providern gesammelten Daten“ fehle
(
www.gulli.com/news/20029-un-fordert-internet-ueberwachung-
zurterrorismus-bekaempfung-2012-10-22)?
Die Bundesregierung hat sich hierzu keine Auffassung gebildet.
Drucksache 17/11969 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Sollten nach Ansicht der Bundesregierung wie im UNODC-Bericht
beschrieben auch Anbieter von Instant Messaging und
Internettelefonie (VoIP) Logs der über den Dienst geführten Gespräche archivieren?
Die Bundesregierung hat sich hierzu noch keine abschließende Meinung
gebildet.
d) Auf welche Art und Weise hat die Bundesregierung zum Bericht „The
Use of the Internet for Terrorist Purposes“ beigetragen?
Am 25. und 26. Januar 2009 nahm ein Referent des BMI an einem CITIF-
Workshop mit dem Titel „Countering Terrorist Use of the Internet – Addressing
Legal Aspects“ zum fachlichen Austausch teil, dessen Ergebnisse als Vorarbeit
zu dem UNODC-Bericht dienten. Vonseiten des BKA nahm ein
wissenschaftlicher Mitarbeiter des kriminalistischen Instituts an der Sitzung vom 5. bis
6. Oktober 2012 zur Erstellung des VN-Berichts zur Verwendung des Internets
für terroristische Zwecke in Wien teil.
e) Welche Empfehlungen oder Anregungen für den Report „The Use of
the Internet for Terrorist Purposes“ wurden dem UNODC übermittelt?
Dem UNODC wurden keine Empfehlungen oder Anregungen der
Bundesregierung übermittelt. Soweit ein fachlicher Austausch in den genannten Gesprächen
stattfand, ist dieser nicht nachvollziehbar.
25. Inwieweit existiert ein „Notfallplan“ des Bundes für den Fall eines
großangelegten IT-Angriffs oder Störungen anderer Art?
a) Wenn ja, was sind die Eckpunkte dieses Notfallplans?
b) Wenn nicht, warum nicht?
Das IT-Krisenmanagement setzt auf die existierenden Mechanismen und
Maßnahmen des allgemeinen Krisenmanagements auf. Eine zentrale Rolle bei der
Bewältigung von IT-Krisen spielt dabei das Nationale Cyber-Abwehrzentrum,
das IT-Vorfälle bewertet und Handlungsempfehlungen ausspricht. Das BSI mit
den zuständigen Entitäten CERT-Bund, IT-Lagezentrum und IT-
Krisenreaktionszentrum unterstützt dabei. Festgestellte groß angelegte IT-Angriffe oder
Störungen anderer Art werden bewertet und Betroffene bei der Bewältigung mit
konkreter technischer Hilfestellung unterstützt. Dabei wird mit den zuständigen
Stellen in der öffentlichen Verwaltung, den kritischen Infrastrukturen, der
Wirtschaft und den Bürgern jeweils geeignet zusammengearbeitet. Die
Reaktionsfähigkeit zur Krisenbewältigung wird von der Bundesverwaltung in
Zusammenarbeit mit den Ländervertretungen regelmäßig geübt. Im Rahmen des
Umsetzungsplans KRITIS arbeitet das BSI bereits seit 2007 auf kooperativer Basis
mit zahlreichen Vertretern kritischer Infrastrukturen zusammen, übt regelmäßig
die Abwehr von IT-Sicherheitsvorfällen und Kommunikationswege und
erarbeitet mögliche Krisenreaktionsmaßnahmen.
26. Wie wurde die privatwirtschaftliche Entwicklung oder Forschung in den
Bereichen IT-Sicherheit und IT-abhängige „kritische Infrastruktur“ seit
2009 durch den Bund gefördert (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art der
Förderung, finanzielle Mittel, beteiligte Firmen)?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im
Bereich „Kommunikationssysteme; IT-Sicherheit“ seit 2010 26 Verbundprojekte
und drei Kompetenzzentren mit insgesamt 104 Partnern aus Hochschulen,
Forschungseinrichtungen und Industrie mit einem Gesamtfördervolumen von rund
47,5 Mio. Euro. Eine Liste der Industriepartner ist beigefügt (siehe Anlage).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/11969a) Welche Forschungen finden hierzu im Auftrag des Bundes statt?
Im obigen Zusammenhang ist nur das IT-Sicherheitsforschungsprogramm des
BMBF bekannt. Im Jahr 2008 haben sich das BMI und das BMBF auf ein
gemeinsames IT-Sicherheitsforschungsprogramm verständigt. Vier Schwerpunkte
des Arbeitsprogramms wurden über Ausschreibungen (Zeitraum 2009 bis 2011)
abgedeckt. Diese sind:
– Sicherheit in unsicheren Umgebungen
– Schutz von Internet-Infrastrukturen
– Eingebaute Sicherheit
– Neue Herausforderungen zum Schutz von IT-Systemen und der
Identifikation von Schwachstellen.
Die Projekte laufen zum größten Teil (siehe oben) bzw. befinden sich in der
Bewilligungsphase. Die Zuständigkeit liegt beim BMBF.
b) Welche Art von Forschung oder Entwicklung wird hierzu seitens der
Bundeswehr betrieben?
Die Bundeswehr realisiert im Bereich der IT-Sicherheit anwendungsnahe
Forschungs- und Technologievorhaben ausschließlich für eigene Zwecke.
Eine Förderung der Privatwirtschaft auf diesem Gebiet in Form von
Zuwendungen erfolgt nicht.
27. In wie vielen Fällen leistete das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik Unterstützung nach § 3 Absatz 13 des BSIG-Gesetzes
(BSIG) seit Inkrafttreten des Gesetzes (bitte aufschlüsseln nach Datum,
vorgeworfene Straftat auf Grund derer Daten gesammelt wurden,
erhobene Anklagen und rechtskräftige Verurteilungen, die u. a. aufgrund der
Analyse des BSI zustande kamen sowie der jeweiligen Behörde, die vom
BSI unterstützt wurde)?
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der
Informationstechnik des Bundes im Jahre 2009 wurden 131 (2009: 24, 2010: 45, 2011:
46, 2012: 16) Unterstützungsersuchen der Polizeien und
Strafverfolgungsbehörden bearbeitet. Es wurde zu folgenden Delikten unterstützt:
Eigentumsdelikte (34 Fälle), Straftaten gegen das Leben (10), Landesverrat und
Gefährdung der äußeren Sicherheit (8), Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung (10), Straftaten gegen die persönliche Freiheit (3), Verstoß gegen das
Betäubungsmittel-Gesetz (2), Amtsdelikte (1) und Straftaten gegen die Öffentliche
Ordnung (10). In 53 Fällen wurden keine Angaben zum Delikt gemacht.
Hintergründe, etwa zu anschließenden strafrechtlichen Auswirkungen, sind dem BSI
nicht bekannt.
Unterstützte das BSI im Rahmen des § 3 Absatz 13 BSIG Behörden in
Fällen, die in Zusammenhang mit der rechtsextremen Gruppierung NSU
bzw. entsprechenden Ermittlungen stehen oder standen, und wenn ja,
welche, und in welchem Umfang?
Im Zusammenhang mit der rechtsextremen Gruppierung NSU hat das BSI
keine Unterstützungsarbeit geleistet.
28. In welchem Umfang hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren
Exportkreditgarantien in Form von Hermesbürgschaften zur Absicherung
der Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich der
Drucksache 17/11969 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTelekommunikationstechnik übernommen (siehe Bundestagsdrucksache
17/8052; bitte als Tabelle mit Produkt, Hersteller/Herstellerin,
Finanzvolumen des Auftrags bzw. der übernommenen Exportkreditgarantie,
Datum und belieferter Behörde/Stelle darstellen)?
Seit 2008 wurden in folgendem Umfang Exportkreditgarantien für Lieferungen
und Leistungen im Bereich Telekommunikationstechnik übernommen:
Jahr Warenart Land Volumen in Mio. EUR
2008 Telekommunikationsgeräte Algerien 8,6
Jemen 15,2
Kasachstan 31,8
Kolumbien 10,5
Mobil- und Funknetze Pakistan 0,4
Russland R.F. 38,0
2009 Telekommunikationsgeräte Algerien 2,8
Bangladesch 7,7
Iran 1,8
Pakistan 13,5
Türkei 0,4
Mobil- und Funknetze Äthiopien 2,2
Bangladesch 37,0
Jemen 4,9
Mexiko 1,4
Pakistan 4,3
Russland R.F. 15,1
Senegal 0,1
Vereinigte Arab. Emirate 156,0
Leitungsnetze Ägypten 8,5
2010 Telekommunikationsgeräte Iran 0,2
Pakistan 38,8
Russland R.F. 3,4
Mobil- und Funknetze Brasilien 68,5
Dubai, VAE 158,4
Kuwait 6,0
Libyen 0,3
Pakistan 22,8
Russland R.F. 25,8
Tschechische Republik 0,3
Tunesien 4,1
2011 Telekommunikationsgeräte Irak 17,6
Pakistan 22,9
Peru 6,0
Türkei 21,3
Mobil- und Funknetze Mexiko 0,9
Pakistan 2,4
2012 Telekommunikationsgeräte Ägypten 2,1
Pakistan 0,5
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/11969a) Welche der gelieferten Anlagen oder Produkte erlauben nach Kenntnis
der Bundesregierung auch eine Überwachung oder Unterbrechung der
Telekommunikation?
Keine der gelieferten Anlagen oder Produkte erlauben nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Überwachung oder Unterbrechung der Telekommunikation.
b) In welchen Fällen musste die Exportkreditversicherung tatsächlich
wegen Zahlungsausfällen eintreten?
Die staatliche Exportkreditversicherung musste in keinem der Fälle aufgrund
eines Zahlungsausfalls eintreten.
c) In welchen Fällen wurde die beantragte Übernahme einer
Hermesbürgschaft nicht gewährt?
Seit 2008 sind im Bereich der Telekommunikationstechnik in 23 Fällen
Exportkreditgarantien nicht endgültig übernommen worden.
29. Welchen Stand hat der Vorschlag des früheren polnischen Ratsvorsitzes,
auf EU-Ebene die Erstellung eines „Glossars“ mit einheitlichen
Definitionen zu „Cyberbedrohungen“ zu erarbeiten?
a) Inwieweit wurde dies auch in „Anti-Terror-Arbeitsgruppen“ der EU
behandelt?
b) Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung davon spricht, die
Arbeiten am Glossar sollten „auf Terroraspekte beschränkt werden“
(Bundestagsdrucksache 17/7578)?
Das Vorhaben wurde unter polnischer Ratspräsidentschaft innerhalb der
Ratsarbeitsgruppe Terrorismus bearbeitet, von den nachfolgenden
Ratspräsidentschaften jedoch nicht weiter verfolgt. Die Bundesregierung hatte sich dafür
eingesetzt, die Arbeiten in der Ratsarbeitsgruppe Terrorismus auf Terroraspekte
der Cyberbedrohungen zu beschränken, andere Facetten wie Cybercrime sollten
ausgenommen sein.
30. Welche konkreten Vorschläge hatte der Rat der Europäischen Union an
die „Internet Corporation for Assigned Names and Numbers“ (ICANN)
gerichtet, um „die Vorschläge im Strafverfolgungsbereich zur Minderung
der Missbrauchsgefahren“ im Internet umzusetzen
(Bundestagsdrucksache 17/7578)?
Es wurden eine Reihe von Maßnahmen entwickelt, die die Eindämmung der
Missbrauchsgefahr von Domainnamen bei der Erweiterung der Top-Level-
Domains und beim Übergang zu IPv6-Adressen unterstützen sollen. Die
Maßnahmen wurden in einem Dokument mit der Bezeichnung „Law Enforcement
Recommendations Regarding Amendments to the Registrar Accreditation
Agreement“ zusammengefasst, das auf der Internetseite der ICANN
(
www.icann.org) abrufbar ist. Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichen von
der Akkreditierung von Antragstellern vor der Vergabe neuer Domainnamen bis
hin zur Bekanntmachung von Kontaktstellen in Fällen einer missbräuchlichen
Verwendung.
31. Auf welche Art und Weise konnte die Löschung kinderpornographischer
Internetinhalte „durch intensivere Zusammenarbeit der zuständigen
Stellen verbessert werden“, wie es die Bundesregierung in ihrer Antwort auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7578 erläutert?
Drucksache 17/11969 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWelche „zuständigen Stellen“ sind gemeint, und worin bestand ihre
Aufgabe?
Zur Verbesserung der Löschung kinderpornographischer Internetinhalte haben
sich das BKA, die Selbstregulierungseinrichtungen der Internetwirtschaft und
jugendschutz.de sowie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf
eine enge Kooperation verständigt und die Grundlagen ihrer Zusammenarbeit
schriftlich in einer Kooperationsvereinbarung fixiert. Insbesondere wurden die
Meldewege zu und Meldeverfahren an Nichtregierungsorganisationen
optimiert.
Dabei wird zur Beförderung von Löschbemühungen für im Ausland gehostete
Angebote neben dem polizeilichen Weg auch auf das INHOPE-Netzwerk
zurückgegriffen, dem die vorgenannten deutschen Internet-Beschwerdestellen
angehören.
Bei im Ausland gehosteten Angeboten meldet das BKA die Hinweise über den
Interpolweg an die zuständige Dienststelle im Standortland des Servers,
verbunden mit einem Löschungsersuchen. Den Ersuchen wird in der Regel
innerhalb weniger Tage entsprochen. Zudem werden dem BKA bekannt gewordene
einschlägige Seiten parallel zur Übermittlung auf dem Interpolweg mit einem
Löschungsersuchen an die jeweiligen INHOPE-Partner im Standortland des
Servers übermittelt, auf dem die Angebote gehostet werden. Diese Aufgabe
übernimmt jeweils jugendschutz.net.
Die Kooperationspartner jugendschutz.net, eco und die Freiwillige
Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter (fsm) bieten ebenso wie das BKA und
Landespolizeien die Möglichkeit für Bürger an, Hinweise auf Websites mit
Missbrauchsdarstellungen an Kindern online zu melden. Soweit Hinweise bei den
Beschwerdestellen eingehen, werden diese alle an das BKA weitergeleitet.
Die eingehenden Hinweise werden durch die Strafverfolgungsbehörden
tagesaktuell bearbeitet.
Soweit in Deutschland gehostete Websites mit Missbrauchsdarstellungen an
Kindern bekannt werden, entspricht es der gemeinsamen Erfahrung von BKA
und Nichtregierungsorganisationen, dass die Inhalte regelmäßig binnen
Tagesfrist nach Meldung an den Provider gelöscht werden.
32. Welches „technology monitoring tool“ hatte der Chef des
Bundeskriminalamts (BKA) bei einer Sitzung der „European Police Chiefs
Convention“ vorgestellt (Ratsdokument 16538/12)?
a) Welche Tagesordnung hatte das Treffen der „European Police Chiefs
Convention“, und wer hatte diese erstellt?
b) Welche weiteren Beiträge wurden auf dem Treffen gehalten?
Zu dem im EU-Ratsdokument 16538/12 angeführten „technology monitoring
tool“ referierte der Präsident des BKA über die technologische Früherkennung
als Komponente einer ganzheitlichen Früherkennungsstrategie des BKA. Dazu
wird auch auf Seite 14 f. des Vermerks zur „European Police Chiefs
Convention“ in EU-Ratsdokument 11572/12 verwiesen.
Die Tagesordnung zur „European Police Chiefs Convention“ wurde von
Europol erstellt. Im Übrigen wird zur Beantwortung dieser Fragen auf den
umfangreichen Vermerk zur „European Police Chiefs Convention“ in EU-
Ratsdokument 11572/12 verwiesen.
33. Inwieweit ist der wegen Fälschung seiner Doktorarbeit zurückgetretene,
frühere Bundesminister der Verteidigung Karl-Theodor Freiherr zu
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/11969Guttenberg nach Kenntnis der Bundesregierung als Berater bzw. sonstiger
Vertragsnehmer für Gremien oder Institutionen der EU hinsichtlich
netzpolitischer Fragen aktiv?
a) Welche Leistungen wurden von ihm nach Kenntnis der
Bundesregierung hierzu in den Jahren 2011 und 2012 erbracht?
b) Hat die Bundesregierung dieser Tätigkeit des früheren deutschen
Bundesverteidigungsministers in einem EU-Gremium oder einer
Arbeitsgruppe zugestimmt?
c) Falls ja, was bewog die Bundesregierung zur Auffassung, dass Karl-
Theodor Freiherr zu Guttenberg für die Aufgabe geeignet wäre?
Nach Beendigung der Amtszeit als Bundesminister sieht das Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz)
keine Einschränkungen oder Anzeigepflichten in Bezug auf die Ausübung eines
neuen Amtes, Gewerbes oder Berufes vor. Der Bundesregierung liegen
demnach keine amtlichen Erkenntnisse über netzpolitische Aktivitäten des
ehemaligen Bundesministers der Verteidigung, Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
vor. Aus diesem Grunde können die Fragen 33a bis 33c nicht beantwortet
werden.
34. Ist der Bundesregierung bekannt, wo und inwiefern auf EU-Ebene über
eine Nachfolge des „Stockholm-Programms“ diskutiert wird?
Welche Bestimmungen sollen in einem neuen Fünfjahresplan nach
Ansicht der Bundesregierung hinsichtlich Cybersicherheit oder der
Kontrolle des Internets besonders priorisiert werden?
Am 13. November hat die Ratspräsidentschaft eine Halbzeitbewertung des noch
bis 2014 laufenden Stockholmer Programms vorgelegt. Im Rahmen der
politischen Diskussion des JI-Rates am 6. und 7. Dezember 2012 sprachen sich
einige Mitgliedstaaten für ein Nachfolgeprogramm zum Stockholmer Programm
aus. Insbesondere Italien, dass zum Zeitpunkt des Auslaufens des Stockholmer
Programms Ende 2014 die EU-Ratspräsidentschaft innehaben wird, zeigte sich
an der Entwicklung eines Nachfolgeprogramms interessiert. Die Europäische
Kommission zeigte sich zurückhaltend. Konkrete Fragen der Ausgestaltung
wurden bislang aber nicht diskutiert.
Drucksache 17/11969 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnlage
Zuwendungsempfänger Ort
adesso mobile solutions GmbH Dortmund
Alcatel-Lucent Deutschland AG Stuttgart
Astaro GmbH & Co. KG Mannheim
Avira Operations GmbH & Co. KG Ulm
Collax GmbH München
Controlware GmbH Kommunikationssysteme Offenbach am Main
DE-CIX Management GmbH Köln
DECOIT GmbH Bremen
Deutsche Akademie der Technikwissenschaften e. V. (acatech) München
Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH Kaiserslautern
DFN-CERT Services GmbH Hamburg
Dr. Bülow & Masiak GmbH Gelsenkirchen
EADS Deutschland GmbH München
EANTC Aktiengesellschaft Berlin-Charlottenburg
ERNW Enno Rey Netzwerke GmbH Mannheim
escrypt GmbH Embedded Security Bochum
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. München
G DATA Software AG Bochum
GeNUA Gesellschaft für Netzwerk- und Unix-Administration mbH München
Globalways AG Stuttgart
GSMK Gesellschaft für sichere mobile Kommunikation mit beschränkter Haftung Berlin
Hirschmann Automation and Control GmbH Stuttgart
idalab GmbH Berlin-Charlottenburg
Infineon Technologies AG München
ISACO GmbH Berlin-Charlottenburg
Kontron Europe GmbH Kempten (Allgäu)
macmon secure gmbh Berlin-Charlottenburg
N C P e GmbH Network Communications Products engineering Nürnberg
Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG München
Recurity Labs GmbH Berlin-Charlottenburg
SCHUTZWERK GmbH Memmingen
secunet Security Networks Aktiengesellschaft Essen
Sirrix Aktiengesellschaft Saarbrücken
Software Aktiengesellschaft Darmstadt
SYSGO AG Mainz
The unbelievable Machine Company GmbH Berlin-Charlottenburg
ToasterNET GmbH Fürth
Utimaco Safeware AG Bad Homburg v. d. Höhe
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