Haftungsrechtliche Prüfung der Verantwortlichkeiten für die Terminverschiebungen beim geplanten Berliner Flughafen Berlin Brandenburg
der Abgeordneten Stephan Kühn, Renate Künast, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Cornelia Behm, Lisa Paus, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH) hat in seiner Sitzung am 1. November 2012 eine haftungsrechtliche Prüfung gegen den bereits entlassenen ehemaligen Technischen Geschäftsführer der FBB GmbH, Dr. Manfred Körtgen, und den noch amtierenden Sprecher der Geschäftsführung, Prof. Dr. Rainer Schwarz, beschlossen.
Der Vorwurf gegen die Geschäftsführung durch eine vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingesetzte SoKo BER (SoKo = Sonderkommission) lautet, dass Prof. Dr. Rainer Schwarz den Aufsichtsrat spätestens in der Sitzung am 20. April 2012 über die von der Beratungsgesellschaft McKinsey & Company, Inc. in zwei Schreiben vom 15. März 2012 und vom 13. April 2012 geäußerten erheblichen Bedenken gegen die Inbetriebnahme am 3. Juni 2012 hätte unterrichten müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Rechtsanwaltskanzlei und welche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden mit den haftungsrechtlichen Prüfungen gegen Prof. Dr. Rainer Schwarz und Dr. Manfred Körtgen beauftragt?
Inwieweit trifft es zu, dass die Beauftragung durch die Geschäftsführung der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH und damit durch Prof. Dr. Rainer Schwarz selbst erfolgt?
Welche Fragen sollen die Rechtsanwaltskanzlei und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beantworten, und wer hat diese Fragen formuliert?
Wann erfolgte die Beauftragung, und wann sollen die Ergebnisse vorliegen?
Wann wird der Aufsichtsrat voraussichtlich über die Ergebnisse der Prüfung entscheiden?
Inwieweit umfasst diese Prüfung auch eine Befragung von Dr. Manfred Körtgen hinsichtlich der Frage, wann und in welchem Umfang er den Sprecher der Geschäftsführung, Prof. Dr. Rainer Schwarz, über Risiken der Inbetriebnahme zum 3. Juni 2012 informiert hat?
Falls nein, hat die SoKo BER des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine solche Befragung vorgenommen, oder plant sie dies?
Welche Zuständigkeiten wurden Prof. Dr. Rainer Schwarz bisher durch den Aufsichtsrat entzogen, und inwieweit hat dies Auswirkungen auf die Höhe seines Gehalts?
Wann wurde Prof. Dr. Rainer Schwarz von der SoKo BER mit dem Inhalt des ersten Schreibens von McKinsey vom 15. März 2012 konfrontiert, und wie hat er sich dazu geäußert?
Trifft es zu, dass Mitarbeiter der SoKo BER Prof. Dr. Rainer Schwarz mehrfach aufgefordert haben, die Schreiben von McKinsey offiziell zuzuleiten und Prof. Dr. Rainer Schwarz dies zunächst verweigerte?
Trifft die von Prof. Dr. Rainer Schwarz in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 25. Oktober 2012 geäußerte Behauptung bezüglich des Inhalts eines McKinsey-Schreibens vom 13. April 2012 zu, „dass wir den geplanten Termin am 3. Juni schaffen können, wenn wir an einer Reihe von Punkten hart arbeiten.“ ?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Ansicht von Prof. Dr. Rainer Schwarz, die Verschiebung der Eröffnung am 3. Juni 2012 sei allein auf die Nichtgenehmigung des Brandschutzkonzepts zurückzuführen, nicht aber auf Probleme im Probebetrieb?
Besteht für den Bund – unabhängig vom Ausgang der haftungsrechtlichen Prüfung – vor dem Hintergrund seines Umgangs mit den McKinsey-Briefen noch eine Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Rainer Schwarz?
Hat es ein Gespräch der Staatsekretäre im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Rainer Bomba und Michael Odenwald mit dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, über die Frage eines Antrags des Bundes auf Entlassung von Prof. Dr. Rainer Schwarz gegeben, und wenn ja, was war Ergebnis dieses Gesprächs?
Inwieweit wurde die Position zu einem möglichen Entlassungsantrag zwischen den beiden vom Bund entsandten Aufsichtsräten Staatssekretär Rainer Bomba und Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Werner Gatzer abgestimmt, und was war Ergebnis dieser Abstimmung?
Hat es im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung vom 1. November 2012 ein Gespräch zwischen den Vertretern der Anteilseigner über die Frage einer Entlassung von Prof. Dr. Rainer Schwarz gegeben?
Falls ja, wer war daran beteiligt, und welche Positionen wurden von wem vertreten?
Trifft es zu, dass der Staatssekretär Rainer Bomba, Prof. Dr. Rainer Schwarz in der Aufsichtsratssitzung vom 1. November 2012 aufgefordert hat, von sich aus Konsequenzen zu ziehen und dieser das ablehnte?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die in einem gemeinsamen Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Brandenburg (Drucksache 5/6276) formulierte Forderung, Prof. Dr. Rainer Schwarz zu entlassen?