Verteilung der Eingliederungsmittel des SGB II nach der Entsperrung von 230 Mio. Euro
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kornelia Möller, Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Mai 2006 eine qualifizierte Sperre von 1,1 Mrd. Euro der Eingliederungsmittel des SGB II beschlossen. Die Fraktion DIE LINKE. hat hierzu bereits eine Kleine Anfrage gestellt (Bundestagsdrucksache 16/2366) und eine schnelle Entsperrung der Mittel gefordert, um die Gelder für Vermittlung und Qualifizierung von Erwerbslosen zur Verfügung zu stellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales regte dagegen an, Mittel in Höhe von 116 Mio. Euro zwischen den Grundsicherungsträgern freiwillig und überregional umzuverteilen. Im September 2006 beschloss schließlich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, Mittel in Höhe von 230 Mio. Euro freizugeben.
Der Geschäftsführer der ARGE Leipzig weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass „zwar nach heftiger Kritik“ noch ein einige Millionen nachgereicht wurden, „das aber sehr spät, so dass wir nicht das gesamte Geld binden konnten. […] Die Projekte machen nur Sinn, wenn sie langfristig laufen. Und wir können ausgereichtes Geld nicht ins Folgejahr mitnehmen“ (vgl. Leipziger Volkszeitung, 26. Oktober 2006, S. 15).
Vorbemerkung der Bundesregierung
Grundsätzlich ist vorab anzumerken, dass allen Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Trägern trotz vorläufiger Haushaltsführung bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Jahr ca. 85 Prozent ihrer Eingliederungsmittel zur Bewirtschaftung zur Verfügung standen. Mit der am 31. Mai 2006 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossenen Haushaltssperre, durch die die restlichen Eingliederungsmittel zunächst nicht mehr zur Bewirtschaftung zugewiesen werden konnten, musste die Bundesregierung sehr kurzfristig Lösungen für die Träger finden, die bereits zu diesem Zeitpunkt einen sehr hohen Ausgaben- und Bindungsstand aufwiesen. Dabei waren auch die gesetzlichen Vorgaben zur Mittelverteilung zu beachten.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 14. November 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Fragen und Antworten6
Nach welchen Kriterien wurden die 116 Mio. Euro im Rahmen des überregionalen und freiwilligen Umverteilungsprozesses an die zu finanzierenden Träger verteilt? Welche Grundsicherungsträger haben bis wann welchen Betrag erhalten (bitte einzeln aufführen)?
Die Verteilung der im Rahmen der freiwilligen regionalen Umverteilung zur Verfügung gestellten Mittel und die Verteilung der entsperrten Mittel stehen in einem engen Zusammenhang und erfolgten nach dem gleichen Verfahren. Dabei wurde wie folgt vorgegangen:
Arbeitsgemeinschaften und zugelassene kommunale Träger haben zusätzliche Mittel in der Höhe erhalten, wie die voraussichtlichen Jahresausgaben bei den Eingliederungsmitteln 80 Prozent des zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Eingliederungsbudgets überschritten haben. Basis für die Schätzung der voraussichtlichen Jahresausgaben bildeten dabei die Ausgaben und Bindungen bei den Eingliederungsmitteln zum 30. Juni 2006 unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Deckung für Verwaltungskosten aus dem Eingliederungsbudget. Lagen die voraussichtlichen Jahresausgaben bei einem Träger beispielsweise bei 83 Prozent der bereits zugewiesenen Eingliederungsmittel, hat der Träger weitere Mittel in Höhe von 3 Prozent des bisher zugewiesenen Budgets erhalten. Sofern die voraussichtlichen Jahresausgaben unter 80 Prozent lagen, hat der Träger keine weiteren Mittel erhalten.
Der im Rahmen der regionalen Umverteilung bis zum 18. August 2006 – dabei handelt es sich um den Zeitpunkt, zu dem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die zusätzliche Mittelzuweisung aus der regionalen Umverteilung informiert hat – bereitgestellte Betrag in Höhe von ca. 116 Mio. Euro, hat allerdings nur ausgereicht, um zunächst Mittel in Höhe von maximal 4,9 Prozent der bereits zugewiesenen Eingliederungsmittel zuzuweisen. Die Zuweisung dieses Betrages an die Träger erfolgte am 28. August 2006. Mit der Zuweisung wurde die Handlungsfähigkeit der Träger kurzfristig sichergestellt. Die Höhe der Beträge für die einzelnen Träger können der beigefügten Anlage entnommen werden.
Um den darüber hinausgehenden geschätzten Mittelbedarf erfüllen zu können, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales – gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen – einen Antrag auf Teilentsperrung der gesperrten Haushaltsmittel gestellt. Diesem Antrag hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 5. September 2006 stattgegeben und Mittel in Höhe von 230 Mio. Euro entsperrt. Diese Mittel wurden auf die Träger verteilt, deren voraussichtliche Jahresausgaben über 84,9 Prozent des vor der regionalen Umverteilung zur Verfügung stehenden Eingliederungsbudgets lagen (Mittel bis zu 4,9 Prozent wurden bereits im Rahmen der regionalen Umverteilung zur Verfügung gestellt). Die Träger haben dabei jedoch höchstens 17 Prozent zusätzlich zu dem vor der Umverteilung vorhandenen Eingliederungsbudget erhalten. Dieser Prozentsatz wurde so gewählt, dass die Träger mit besonders hohen Ausgaben- und Bindungsständen im Ergebnis über ihr ohne Haushaltssperre für das Jahr 2006 zu erwartendes Budget vollständig verfügen können. Die Zuweisung der für die Umsetzung dieses Verfahrens notwendigen Mittel in Höhe von 211 Mio. Euro erfolgte am 11. September 2006. Mit dieser Zuweisung wurde sichergestellt, dass alle Träger ihr Arbeitsmarktprogramm in dem geplanten Umfang bis zum Jahresende fortsetzen konnten. Eine Aufteilung des Betrages auf die einzelnen Träger kann wiederum der beigefügten Anlage entnommen werden.
Wie wurde die im Antrag auf Entsperrung angekündigte bedarfsgerechte Verteilung der entsperrten Mittel realisiert? Nach welchen Kriterien ist die Verteilung erfolgt? Welche Grundsicherungsträger haben bis wann welchen Betrag erhalten (bitte einzeln aufführen)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Grundsicherungsträger aufgrund der Haushaltssperre Maßnahmen für Erwerbslose unterbrechen mussten, und wenn ja, in wie vielen Fällen und bei wie vielen Grundsicherungsträgern mussten aufgrund der Haushaltssperre Maßnahmen unterbrochen werden?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/2366) verwiesen.
Welche Art von Maßnahmen sind hiervon betroffen?
Inwiefern sind – vor dem Hintergrund der über mehrere Monate andauernden Prozesse der Umverteilung und Entsperrung – nach Ansicht der Bundesregierung die Grundsicherungsträger nun überhaupt noch in der Lage, die durch den überregionalen Umverteilungsprozess und die Teilaufhebung der Haushaltssperre zur Verfügung gestellten Eingliederungsmittel in diesem Jahr auszuschöpfen, wenn man berücksichtigt, dass eine Vielzahl von Maßnahmen einer gewissen Vorlaufzeit bedürfen und über den Sommer hinweg für die Grundsicherungsträger, die bereits einen großen Teil ihrer Mittel ausgeschöpft haben, keine Planungssicherheit bestand?
Die Bundesregierung hat den Trägern, die durch die vom Haushaltsausschuss beschlossene Haushaltssperre bei der Bewilligung von Eingliederungsmaßnahmen eingeschränkt waren, im Rahmen der regionalen Umverteilung und der Teilfreigabe der gesperrten Mittel so zeitnah wie möglich zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Diese zusätzlichen Mittel wurden unter Berücksichtigung der bisherigen Ausgaben und Bindungen gewährt, so dass im Ergebnis bei den Trägern ein maximaler Neubewilligungsspielraum von 20 Prozent (bezogen auf das jeweilige Eingliederungsbudget) sichergestellt wurde. Nach Auffassung der Bundesregierung wurde damit für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Voraussetzung geschaffen, um die aktive Arbeitsmarktförderung in den verbleibenden Monaten des Jahres 2006 auf hohem Niveau umzusetzen.
Eine Bewertung darüber, ob die Mittel unter Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bis Jahresende vollständig eingesetzt werden können, kann dabei nur unter Abwägung der jeweiligen regionsspezifischen Besonderheiten vor Ort erfolgen. Dabei spielt sowohl die arbeitsmarktpolitische Ausrichtung (z. B. die Art der geplanten Maßnahmen) als auch die regionale Entwicklung des Arbeitsmarktes eine Rolle.
Inwiefern leistet somit nach Ansicht der Bundesregierung die Haushaltssperre einen Beitrag dazu, dass zumindest bei einigen Grundsicherungsträgern auf Kosten der Erwerbslosen weniger für aktive Arbeitsmarktpolitik ausgegeben werden kann als möglich wäre?
Die Bundesregierung hat keine Informationen darüber, ob in einem konkreten Einzelfall durch die Haushaltssperre weniger Mittel ausgegeben wurden, als dies ohne die Haushaltssperre der Fall gewesen wäre, oder ob durch entsprechende Dispositionen auf Ebene des Trägers (z. B. Verschiebung von Eingliederungsmaßnahmen, Bewilligung anderer kurzfristigerer Maßnahmen oder Deckung von Maßnahmen aus dem Verwaltungsbudget) die Haushaltssperre insgesamt Auswirkungen auf die Gesamtausgaben im Jahr 2006 haben wird.
Die vorläufige Haushaltsführung und die Sperre beim Eingliederungsbudget haben die Planungssicherheit für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in diesem Jahr wohl aber erschwert.