[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12072
17. Wahlperiode 16. 01. 2013
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 14. Januar 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten
Tackmann, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11903 –
Wertschöpfung in ländlichen Räumen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Grundgesetz (GG) verpflichtet den Gesetzgeber in Artikel 72 Absatz 2 zur
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Dies ist auch
erklärtermaßen die politische Leitvorstellung der Bundesregierung (siehe
Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume;
Bundestagsdrucksache 17/8499. Im Folgenden: „Fortschrittsbericht“).
Die Struktur der Landwirtschaft in Deutschland ist sehr differenziert. Die
Unterschiede in der Betriebsgröße zwischen Ost und West und, in geringerem
Umfang, auch Nord und Süd, sind erheblich: Laut Statistischem Jahrbuch
2011 beträgt der Anteil der Betriebe mit mehr als 200 Hektar
landwirtschaftlicher Fläche in Bayern 4,9 Prozent, in Nordrhein-Westfalen 7,4 Prozent, in
Niedersachsen 19,4 Prozent, im Saarland 20 Prozent, in Schleswig-Holstein
25,1 Prozent, in Sachsen 79,6 Prozent, in Brandenburg und Thüringen
87,1 Prozent, in Sachsen-Anhalt 88 Prozent und in Mecklenburg-Vorpommern
89,3 Prozent.
Ein ökonomisches Problem besteht darin, dass die Intensivierung der
Landwirtschaft für den einzelnen Betrieb Vorteile bringen kann, für die
Allgemeinheit jedoch sozialer und ökologischer Schaden entsteht, zum Beispiel durch
die Nitratbelastung des Grundwassers, vor allem aber durch den Rückgang der
Artenvielfalt nicht zuletzt durch den Einsatz von Glyphosat. Ein großes
Problem ist auch der Energieverbrauch der Agrarwirtschaft hierzulande: Um
50 Nahrungskalorien zu erzeugen, werden bis zu 5 000 Kalorien Energie
verbraucht (vgl. Henkel, Gerhard, 2004. Der Ländliche Raum. Gegenwart und
Wandlungsprozesse seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland. Berlin und
Stuttgart: Gebrüder Borntraeger, S. 132). Dies konterkariert zum Teil die
ökologische Wirkung des Anbaus von Energiepflanzen. Mit dem Anbau von
Energiepflanzen ist darüberhinaus der „Teller-Tank-Konflikt“ verbunden, mit der
Intensivtierhaltung zusätzlich der „Teller-Trog-Konflikt“. Die
Intensivtierhaltung hierzulande ist nur möglich durch den indirekten Import von Ackerfläche
durch die Einfuhr von Futtermitteln, die in Übersee zum Teil unter
katastrophalen sozialen und ökologischen Bedingungen produziert wurden. Ein nicht
geringer Teil des in Intensivtierhaltung erzeugten Fleisches wiederum ist für
den Export bestimmt.
Es stellt sich die Frage, welche Parameter – von wirtschaftlicher Rentabilität
abgesehen – in eine Wertung des Nutzens landwirtschaftlicher Betriebe und
Nutzungsformen einfließen sollen. Hier kann Agrarpolitik als Scharnier
zwischen Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik verstanden werden.
Ländliche Räume sollten – abgesehen von hochveredelten und speziellen
Produkten – ihre Wertschöpfung weniger durch Orientierung an volatilen
Weltmärkten als vielmehr durch vielfältige regionale Kreisläufe sichern und
stärken. Die neoliberale Politik der Konzentration auf städtische
Metropolregionen als wirtschaftliche und kulturelle Zentren führte im Gegenzug zu einer
rapide abnehmenden wirtschaftlichen und kulturellen Attraktivität ländlicher
Räume.
Der Erhalt des ländlichen Raumes in seiner spezifischen Naturbeschaffenheit
und Besiedlungsweise ist ein hohes Gut für die ländliche Bevölkerung
unmittelbar sowie von unschätzbarem Wert für die gesamte Gesellschaft,
insbesondere im Hinblick auf Erholung und gesunde, nachhaltige regionale Ernährung.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die ländlichen Räume und die in ihnen lebenden und arbeitenden Menschen in
Deutschland stehen insbesondere aufgrund eines fortschreitenden
gesellschaftlichen und technischen Wandels in allen Sektoren verbunden mit einer
zunehmenden Globalisierung vieler Märkte unter einem permanenten
Anpassungsdruck. Zusätzliche Herausforderungen ergeben sich aus der demografischen
Entwicklung, aber auch im Zusammenhang mit den Auswirkungen des
Klimawandels.
Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung das Erfordernis, die
Attraktivität der ländlichen Räume weiter zu verbessern. Zur Aktivierung des
wirtschaftlichen Potenzials ländlicher Räume gilt es, die Wirtschaftskraft und
Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Rahmenbedingungen müssen so gestaltet
werden, dass in ländlichen Räumen Wertschöpfung entsteht bzw. gesichert wird.
Land- und Ernährungswirtschaft prägen nicht nur das Erscheinungsbild der
ländlichen Räume, sie tragen auch maßgeblich zur Wertschöpfung und damit
einer starken regionalen Wirtschaftsstruktur bei. Eine Steigerung ihrer
Produktivität bei gleichzeitig ressourcenschonender Wirtschaftsweise ist unverzichtbar,
um Zielen wie der Sicherstellung der Versorgung mit hochwertigen
Nahrungsmitteln und der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Quellen für die
Energieversorgung sowie für nichtenergetische Zwecke gerecht zu werden.
Darüber hinaus ist es aber unumgänglich, auch neue Einkommensperspektiven
und Beschäftigungsmöglichkeiten für Bewohner des ländlichen Raumes hin zu
nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten wie z. B. der Ansiedlung neuer
gewerblicher Unternehmen oder dem Ausbau moderner touristischer Angebote zu
erschließen. Dabei nehmen neben der Förderung von Investitionen und einer
entsprechenden Infrastruktur die Vermittlung von Ideen, neuen Erkenntnissen und
Kompetenz sowie die Nutzung moderner Informationstechnologien einen
wichtigen Platz ein.
Regionale Wertschöpfung kann wesentlich zur wirtschaftlichen Entwicklung
ländlicher Räume beitragen. Regionale Wertschöpfung bedeutet, die
Wachstumspotenziale der heimischen Region entdecken, regionale Ressourcen
nachhaltig nutzen, die Region als eigenständige Marke bewerben und verkaufen
sowie auf regionale Produkte und Leistungen setzen. Landwirtschaftliche
Betriebe mit ihren qualitativ hochwertigen Erzeugnissen, aber auch die
Qualitätserzeugnisse von Handwerksbetrieben sind Schlüsselfaktoren der regionalen
Wertschöpfung.
1. Welche ländlichen Landkreise weisen nach Kenntnis der Bundesregierung
eine überdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung auf (bitte nach
Bundesländern aufgliedern)?
2. Welche ländlichen Landkreise weisen nach Kenntnis der Bundesregierung
eine unterdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung auf (bitte nach
Bundesländern aufgliedern)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam
beantwortet.
Die in Anlage 1 aufgeführten Landkreise werden vom Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR) als „ländliche Region“ eingestuft. Die
wirtschaftliche Entwicklung kann anhand der Veränderung der
Bruttowertschöpfung dieser Kreise dargestellt werden, die von 2000 bis 2009 durchschnittlich
bei 16,2 Prozent liegt. Die Landkreise, die in Anlage 1 oberhalb des Kreises
Demmin liegen, weisen eine überdurchschnittliche Veränderung auf, während
die Landkreise unterhalb des Kreises Demmin eine Veränderung der
Bruttowertschöpfung von unter 16,2 Prozent aufweisen. Über die Kreisnummern sind
die Länder zuordenbar.
3. Wie hat sich die Investitionstätigkeit der kommunalen
Gebietskörperschaften in ländlichen Räumen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 2005 entwickelt (bitte nach Bundesländern und kommunalen
Gebietskörperschaftsgruppen sowie nach Bau- und sonstigen
Investitionsmaßnahmen aufgliedern)?
Daten zur Investitionstätigkeit nur der ländlichen Räume liegen der
Bundesregierung nicht vor.
In der Anlage 2 sind die Sachinvestitionen und Baumaßnahmen der Gemeinden
und Gemeindeverbände, nach Ländern aufgegliedert, von 2005 bis 2011
dargestellt. Daten zu Investitionsausgaben nach Gebietskörperschaftsgruppen sind,
wie in Anlage 3 enthalten, nur für Deutschland (gesamt) und derzeit nur bis
2010 vorhanden.
4. Welche Potenziale und Risiken sieht die Bundesregierung in den
deutlichen Unterschieden vor allem zwischen Ost und West, aber auch
zwischen Nord und Süd, bezüglich der Agrarstruktur, insbesondere der Größe
landwirtschaftlicher Betriebe?
Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu veranlassen oder zu
unterstützen, die zum Ausgleich dieser Unterschiede beitragen könnten (z. B.
die Gründung von Erzeugergemeinschaften oder Genossenschaften)?
Die unterschiedlichen agrarstrukturellen Verhältnisse in Deutschland sind
aufgrund regionaler Gegebenheiten und historischer Entwicklungen entstanden.
Die Vielfalt betrieblicher Ausprägungen erleichtert es dem Agrarsektor
insgesamt, sich an geänderte wirtschaftliche, politische oder natürliche
Rahmenbedingungen anzupassen. Ziel der Bundesregierung ist eine nachhaltige
Entwicklung der Landwirtschaft. Dies gilt unabhängig von Größe, Betriebstyp oder
Rechtsform der Betriebe. Darüber hinaus ist es Ziel der Bundesregierung, eine
flächendekkende Landbewirtschaftung auch in Gebieten mit schwierigen
natürlichen Bedingungen zu erhalten.
Dafür setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen auf EU-
Ebene über die Abgrenzung benachteiligter Gebiete sowie der Verhandlungen
über die GAP nach 2013 ein.
5. Sieht die Bundesregierung in Genossenschaften eine Organisationsform,
die für die ganze Bundesrepublik Deutschland Zukunft hat und deren
Gründung erleichtert werden sollte?
Genossenschaften sind eine bewährte Form wirtschaftlicher Tätigkeit, bei
denen sich unternehmerische Initiative, Selbsthilfe und soziale Orientierung
miteinander verbinden. Bereits durch die Novelle des Genossenschaftsgesetzes im
Jahr 2006 wurden Gründungserleichterungen für Genossenschaften geschaffen.
Seit dieser Novelle ist es zu einer vermehrten Gründung von Genossenschaften
gekommen. Gleichwohl wird die Rechtsform der Genossenschaft von kleineren
Existenzgründern häufig als zu teuer und zu aufwändig gegenüber anderen
Rechtsformen gehalten. Um Existenzgründungen im Genossenschaftsbereich
zu erleichtern, wird daher derzeit an einem Gesetzentwurf zum
Bürokratieabbau bei Genossenschaften gearbeitet. In diesem geht es insbesondere um die
Entlastung kleinster Genossenschaften.
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein breit gestreutes
Grundeigentum ein wichtiger Beitrag zu einer positiven sozioökonomischen
Entwicklung ist, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie aus dieser
Auffassung?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass ein breit gestreutes
Grundeigentum ein wichtiger Beitrag zu einer positiven sozioökonomischen Entwicklung
ist. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die
Gesetzgebungskompetenz für den landwirtschaftlichen Grundstückverkehr mit der
Föderalismusreform I 2006 auf die Länder übergegangen ist. Davon unabhängig beobachten
sowohl die Länder als auch der Bund die Entwicklungen auf dem
landwirtschaftlichen Bodenmarkt und stehen darüber miteinander in einem fachlichen
Austausch.
7. Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen ein, dass bei der Kappung
der Direktzahlungen der Europäischen Union (EU) die Zahl der
Beschäftigten eine Rolle spielen wird?
Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht eine Kürzung und Kappung
der Direktzahlungen für Betriebsinhaber mit hohen Direktzahlungen vor, wobei
die Zahl der Beschäftigten über die Anrechnung nachgewiesener Lohnkosten
und Sozialbeiträge kürzungsmindernd berücksichtigt werden soll.
Die Bundesregierung lehnt jegliche Form der Kappung und die
Berücksichtigung von Arbeitskräften aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Sie wird dabei
von anderen Mitgliedstaaten unterstützt.
Die Frage der Kappung ist Teil der Verhandlungsbox in den Verhandlungen
zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 – 2020 (MFR). Der auf dem
Europäischen Rat am 22. bis 23. November 2012 vom Präsidenten des Rates vorgelegte
Kompromissvorschlag stellte eine Anwendung der Kappung der
Direktzahlungen in das Ermessen der Mitgliedstaaten. Der weitere Fortgang der
Verhandlungen bleibt abzuwarten.
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber wie viele Landwirtinnen und
Landwirte ein Recht auf Sozialleistungen nach den Sozialgesetzbüchern
(SGB) haben, diese aber nicht beantragen?
Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, diesbezüglich
Informationen einzuholen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Inwieweit
Sozialleistungen, die nur auf Antrag gewährt werden, tatsächlich nicht beantragt
wurden, lässt sich statistisch nicht erfassen.
9. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland von Frauen geleitet (bitte nach
Betriebsgröße, konventioneller Landbewirtschaftung bzw. Ökolandbau und
Bundesland aufschlüsseln)?
Wie sieht diese Situation nach Kenntnis der Bundesregierung in den
anderen EU-Mitgliedstaaten aus?
In Deutschland werden rd. 25 200 Betriebe (8,4 Prozent) aller
landwirtschaftlichen Betriebe von Frauen geleitet (siehe Anlage 4). In der Europäischen
Union gibt es nahezu 3,4 Millionen Leiterinnen landwirtschaftlicher Betriebe.
Besonders hoch liegt ihr Anteil an den Betriebsleitungen in den baltischen
Staaten; am niedrigsten ist er in den Niederlanden. In allen Staaten ist die
durchschnittliche Betriebsgröße der von Frauen geleiteten Betriebe kleiner als der
jeweilige nationale Durchschnitt. Als Kenngrößen der Betriebsgröße enthält die
Anlage 4 die durchschnittliche Flächenausstattung sowie den Standardoutput je
Betrieb.
Nach Ländern und Größenklassen der landwirtschaftlich genutzten (LF)
gegliederte Angaben stehen nur für die Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher
Betriebe von Einzelunternehmen (also ohne Betriebe von
Personengesellschaften und juristischen Personen) zur Verfügung. In Ostdeutschland liegt der
Anteil weiblicher Betriebsinhaber in dieser Betriebsgruppe generell höher als im
früheren Bundesgebiet (siehe Anlage 5). Angaben zur Zahl von
Betriebsleiterinnen bzw. Betriebsinhaberinnen in Betrieben des ökologischen Landbaus
liegen nicht vor.
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
„Sozialbrache“ an der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Bundesländern und Landkreisen aufgliedern)?
Unter Sozialbrache ist das Brachfallen landwirtschaftlicher Nutzflächen zu
verstehen, das nicht planmäßig zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit oder im
Rahmen von Fördermaßnahmen geschieht, sondern seine Ursache darin hat, dass
eine Bewirtschaftung oder Pflege dieser Flächen nicht mehr lohnt. Sie wird
statistisch nicht erfasst. Sozialbrache spielt heute keine große Rolle mehr, da in
den letzten Jahren auf den meisten Standorten landwirtschaftliche Flächen
knapp sind und verschiedene Ansprüche um die landwirtschaftliche und
außerlandwirtschaftliche Nutzung der Flächen miteinander konkurrieren.
11. Wie ist die Preisentwicklung für Grün- und Ackerland nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen den Jahren 1990 und 2011 (bitte nach
Bundesländern und Landkreisen aufgliedern)?
Nach Jahren des leichten Rückgangs der Kaufwerte für landwirtschaftliche
Grundstücke ist seit 2007 eine erhebliche Preissteigerung auf den deutschen
Bodenmärkten zu beobachten (siehe Anlage 6). So stiegen die Kaufwerte
landwirtschaftlicher Grundstücke zwischen 2007 und 2011 in den neuen Ländern
um 114 Prozent bzw. 4 700 Euro/ha auf 8 838 Euro/ha Fläche der
landwirtschaftlichen Nutzung (FdlN), in den alten Ländern um 25 Prozent bzw. 4 100
Euro/ha auf 20 503 Euro/ha. Angaben nach Landkreisen werden in einigen
Ländern von den Landesämtern für Statistik veröffentlicht.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der im
Fortschrittsbericht unter „Handlungsfeld 3: Natur und Umwelt“ genannten
Maßnahmen zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs-
und Verkehrszwecke?
Die Bundesregierung sieht die diskutierten Maßnahmen als zielführend an.
Deren Umsetzung obliegt der kommunalen Ebene.
13. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung bezüglich der Steigerung
der Eigenversorgung mit Eiweißpflanzen auch vor dem Hintergrund der
vorgeschlagenen 7-Prozent-Regelung für ökologische Vorrangflächen im
EU-Vorschlag zur Förderperiode in den Jahren 2014 bis 2020?
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und verbraucherschutz
(BMELV) hat am 21. Dezember 2012 eine Eiweißpflanzenstrategie vorgelegt,
die den Anbau von Leguminosen vor dem Hintergrund der Eigenversorgung
mit Eiweiß und dem Umweltschutz voranbringen soll. Dabei werden
bestehende Wissenslücken dadurch geschlossen, dass Forschungsaktivitäten
verstärkt werden und der Technologie- und Wissenstransfer zwischen Forschung
und Praxis gefördert wird.
Als erste Schritte werden zwei Demonstrationsnetzwerke für Sojabohnen und
Lupinen auf den Weg gebracht, in denen sich bis zum Jahr 2016 mindestens
100 Soja- und 30 Lupinenbetriebe organisieren sollen. In den
Netzwerkbetrieben sollen praxisnah vorliegende wissenschaftliche Ergebnisse sowie neue
Technologien und Verfahren in Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel
erprobt, demonstriert und weiterentwickelt werden. Die Projekte werden eng mit
zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben verzahnt. Gewonnene
Ergebnisse sollen direkt in die Betriebe des Demonstrationsnetzwerks
zurückfließen, damit sie wiederum unter Praxisbedingungen geprüft werden. Die
Ausschreibung dieser Demonstrationsnetzwerke wurde am 20. Dezember 2012
bekannt gemacht (
www.ble.de/eiweißpflanzenstrategie). Es ist vorgesehen, dass
im Frühjahr 2013 ähnliche Vorhaben für Ackerbohnen und Erbsen
ausgeschrieben werden. Die Projekte werden aus dem Bundesprogramm Ökologischer
Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) finanziert, in
dem 2013 insgesamt 17 Mio. Euro Bundesmittel bereit stehen. Das BÖLN
wurde 2010 auch für andere nachhaltige Formen der Landwirtschaft geöffnet.
Darüber hinaus wird im Rahmen der Verhandlungen zur Weiterentwicklung der
Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) diskutiert, wie Flächen, auf
denen Pflanzen angebaut werden, bei denen im Anbauzeitraum kein Stickstoff
gedüngt wird (d. h. insbesondere Leguminosen) bei der Frage der ökologischen
Vorrangflächen im Rahmen des „Greening“ berücksichtigt werden können.
Der vollständige Text der Eiweißpflanzenstrategie kann unter der Internet-
Adresse
www.bmelv.de/eiweißpflanzenstrategie heruntergeladen werden.
14. Hat die Bundesregierung die Absicht, Tiermehl als Dünger oder Futter
wieder zuzulassen bzw. sich innerhalb der EU für dessen
Wiederzulassung einzusetzen?
In der Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit am 18. Juli 2012 wurde ein Verordnungsvorschlag der Kommission
mehrheitlich angenommen, wonach die Verfütterung von verarbeitetem
tierischem Nichtwiederkäuer-Protein an Tiere der Aquakultur mit Wirkung vom
1. Juni 2013 zugelassen werden soll. Deutschland hatte sich dagegen
ausgesprochen, weil die EU nicht bestätigen konnte, dass eine vollständige Methode
zum amtlichen Nachweis von Bestandteilen tierischer Herkunft in Futtermitteln
vorliegt. Diese Verordnung befindet sich derzeit im
Regelungsauschussverfahren mit Kontrolle. Das Ergebnis dieses Verfahrens bleibt abzuwarten.
Die Vorschriften für die Verwendung von tierischen Nebenprodukten als
organische Düngemittel oder Bodenverbesserungsmittel beruhen auf europäischem
Recht. Der verwendete Begriff Tiermehl lässt keinen Rückschluss darauf zu,
um welches Risikopotenzial es sich dabei handelt. Die Europäische Union
unterscheidet in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 nach Risikokategorien in
Material der Kategorie 1, 2 und 3. Material der Kategorie 1 kann auch
spezifiziertes Risikomaterial enthalten. Organische Düngemittel und
Bodenverbesserungsmittel dürfen gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung
(EG) Nr. 1069/2009 nur in Verkehr gebracht werden, sofern sie aus Material der
Kategorie 2 oder 3 gewonnen wurden. Das Inverkehrbringen eines
Folgeproduktes von Material der Kategorie 1 zur Ausbringung auf Flächen, von denen
Nutztiere gefüttert werden sollen, wird zudem ausdrücklich in Artikel 36
Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 nicht gestattet. Änderungen
des Europäischen Rechts könnten basierend auf wissenschaftlichen
Stellungnahmen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit herbeigeführt
werden. Die Bundesregierung setzt sich aus Gründen des vorsorgenden
Verbraucherschutzes nicht aktiv für die Lockerung dieser Vorschriften ein.
15. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung gegen Agrarexporte (vor
allem Hähnchenfleisch) zu Dumpingpreisen insbesondere nach
Westafrika unternehmen?
Die Bundesregierung setzt sich innerhalb der EU weiterhin für die sofortige
Abschaffung aller EU-Exporterstattungen ein, um dem Ziel, möglichst faire
Handelsbedingungen für alle Marktbeteiligten zu erreichen, näher zu kommen.
Unabhängig hiervon hat die EU auf die vielfach in der Öffentlichkeit geäußerte
Kritik an der Praxis der Exporterstattungen bereits umfassend reagiert. Im
Verlauf der letzten zwei Jahrzehnte hat die starke Einschränkung der
Erstattungszahlungen dazu geführt, dass das Instrument der Exporterstattungen aus
finanzieller Sicht heute fast bedeutungslos geworden ist.
Für eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (z. B. in den Sektoren
Rind- und Schweinefleisch sowie Eier) werden aktuell keine
Exporterstattungen mehr gezahlt. Daneben steht mit der gezielten Beschränkung von
Erstattungszahlungen auf einzelne Bestimmungsländer bzw. -regionen (z. B. im
Sektor Geflügelfleisch) ein Instrument zur Verfügung, um den
entwicklungspolitischen Erfordernissen Rechnung zu tragen und Erstattungszahlungen für
Exporte in Entwicklungsländer auszuschließen.
Im Sektor Geflügelfleisch besteht zudem die Situation, dass in den
Industrieländern nur bestimmte Teilstücke des Mastgeflügels (z. B. Brust und Schenkel)
bevorzugt nachgefragt werden. Die übrigen Teilstücke (z. B. Geflügelteile mit
Knochen wie Rücken, Hälse oder Flügel) haben für die betriebliche
Gesamtkalkulation eine eher geringe Bedeutung, so dass sie – ohne Exporterstattungen –
zu günstigen Preisen auch in die Länder (West-)Afrikas exportiert werden
können. Das trifft auch auf Geflügelfleischexporte aus Brasilien und Thailand zu.
Die Bundesregierung sieht hier keine Handlungsmöglichkeit ihrerseits.
Vielmehr haben die Importländer die Möglichkeit, in dem im Abkommen der
Welthandelsorganisation (WTO) festgelegten Rahmen Einfuhrzölle zu erheben, um
gegebenenfalls die heimische Produktion zu schützen.
16. Wann ist mit der Weiterentwicklung des Landwirtschaftsgesetzes, die sich
die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
vorgenommen hat, zu rechnen?
Das BMELV hat im Jahr 2011 einen breiten gesellschaftlichen Dialogprozess
über Ziele und Prioritäten der Weiterentwicklung der Landwirtschaftspolitik
und der Politik für den ländlichen Raum geführt. Auf Grundlage dieses
Prozesses hat das BMELV im Jahr 2012 die Charta für Landwirtschaft und
Verbraucher vorgelegt, in der Ziele und Maßnahmen für die nationale und die EU-
Agrarpolitik formuliert sind, und mit deren Umsetzung begonnen. Die
Umsetzung der Maßnahmen ist nach Auffassung der Bundesregierung vorrangig.
17. Wann und wie gedenkt die Bundesregierung ihr Vorhaben zum Abbau
von Agrarsubventionen, zu dem sie sich in ihrem Koalitionsvertrag
bekannt hat, umzusetzen?
Im Koalitionsvertrag ist das Ziel formuliert: „Wir werden uns für einen
schnellen und entwicklungsorientierten Abschluss der Welthandelsverhandlungen
einsetzen, sowie den Abbau der Agrarsubventionen und die Beendigung
handelsverzerrender Fördermaßnahmen im Rahmen der WTO-Verhandlungen, den
Süd-Süd-Handel und regionale Wirtschaftspartnerschaften fördern und durch
Handelshilfen dazu beitragen, dass Entwicklungsländer an der wirtschaftlichen
Globalisierung Teil haben können.“
Die Bundesregierung tritt weiterhin für einen erfolgreichen und ausgewogenen
Abschluss der Doha-Runde ein, der auch das europäische
Landwirtschaftsmodell berücksichtigt. Sie setzt sich im Rahmen der Verhandlungen zur
Weiterentwicklung der GAP für das Auslaufen des Instruments der Exporterstattungen
ein.
18. Welche agrarpolitischen Vorschläge und Ideen hat die Bundesregierung
im Blick auf die Förderperiode ab dem Jahr 2020?
Die großen Herausforderungen – wie etwa die Ernährungssicherung einer
wachsenden Weltbevölkerung, Sicherheit und Qualität der Lebensmittel, der
Klimawandel und der Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen,
Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe, die Erhaltung einer
nachhaltigen, flächendeckenden Landbewirtschaftung, die Sicherung vitaler
ländlicher Räume, oder eine nachhaltige Tierhaltung – werden bereits jetzt im
Rahmen der Landwirtschaftspolitik und der Politik für den ländlichen Raum der
Bundesregierung sowie in den Verhandlungen auf EU-Ebene für die
Förderperiode 2014 bis 2020 aufgegriffen. Die Bundesregierung wird ihre Politik im
Hinblick auf die Förderperiode ab 2020 ausgehend von den bestehenden
Herausforderungen weiterentwickeln.
19. Was tut die Bundesregierung gegen den Aufkauf landwirtschaftlicher
Flächen durch Personen und Konzerne, die überwiegend nicht in der
Landwirtschaft tätig sind, und den damit verbundenen Anstieg der
Bodenpreise?
Der in den letzten Jahren zu beobachtende Anstieg der Bodenpreise in
Deutschland und darüber hinaus geht auf eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren
zurück. Er ist vor allem der zu erwartenden weltweit steigenden Nachfrage nach
agrarischen Rohstoffen geschuldet. Das verstärkte Interesse
nichtlandwirtschaftlicher Investoren am Bodenerwerb spielt in diesem Zusammenhang auch
eine Rolle.
Da der Bundesregierung keine Angaben über Umfang und Auswirkungen des
Flächenerwerbs durch nichtlandwirtschaftliche Investoren vorlagen, wurde das
Thünen-Institut (TI) mit der Erstellung einer entsprechenden Studie beauftragt.
Darin wird dem Bodenerwerb durch nichtlandwirtschaftliche Investoren zwar
eine gewisse Bedeutung beigemessen, eine spürbare Zunahme der Aktivitäten
im Zeitablauf konnte das TI auf der Grundlage der vorliegenden Informationen
jedoch nicht feststellen. Bezüglich der Auswirkungen der Tätigkeit
nichtlandwirtschaftlicher Investoren ergab sich kein einheitliches Bild; sie hängen sehr
stark vom jeweiligen Verhalten des Investors ab.
Die Ergebnisse der Studie wurden im Rahmen eines Workshops, zu dem u. a.
Verbandsvertreter, Abgeordnete des Ausschusses für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages sowie
Wissenschaftler eingeladen waren, eingehend diskutiert. Nach Einschätzung vieler Experten
gewinnt der Kauf von Anteilen an landwirtschaftlichen Unternehmen, die in
Form einer Gesellschaft betrieben werden, durch nichtlandwirtschaftliche
Investoren an Bedeutung. Da dieser Aspekt in der genannten Studie nicht
eingehender analysiert worden war, wurde das TI mit der Erstellung einer weiteren
Studie beauftragt, in der dieser Aspekt untersucht werden soll. Das TI wird
diese Studie voraussichtlich Ende Februar 2013 vorlegen.
Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat Bund und Länder beauftragt, die
beiden genannten Studien einschließlich einer dritten vom Bundesverband der
gemeinnützigen Landgesellschaften vorgelegten Studie zur Weiterentwicklung
des bodenpolitischen Ordnungsrahmens beim Grundstücksverkehr
zusammenfassend auszuwerten und den daraus resultierenden Handlungsbedarf
aufzuzeigen. Der Bericht soll auf der Frühjahrs-AMK vorgelegt werden.
Die Gesetzgebungskompetenz für das bodenrechtliche Instrumentarium wie
z. B. Grundstücks- oder Landpachtverkehrsgesetz ist mit der
Föderalismusreform I auf die Länder übergegangen.
20. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen fehlende
Fruchtfolgewechsel beim Anbau von Energiepflanzen?
Die Bundesregierung hat im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012)
für die Stromerzeugung aus Biogas eine Begrenzung des Mais- und
Getreidekorneinsatzes im Gärsubstrat auf 60 Prozent festgeschrieben. Hiermit wird den
in einigen Regionen zu beobachtenden negativen Auswirkungen eines
flächendeckenden Anbaus insbesondere der Energiepflanze Mais entgegengewirkt.
Darüber hinaus trägt auch die im EEG 2012 aufgenommene
Einsatzstoffvergütungsklasse II zur Förderung von ökologisch besonders wertvollen
Anbaualternativen und Zwischenfrüchten bei. So werden die Biogassubstrate Kleegras und
Luzernegras zusätzlich gefördert, wenn sie als Zwischenfrucht auf
Ackerstandorten angebaut werden.
Die Bundesregierung unterstützt ferner die Erhöhung der Agrobiodiversität
durch umfangreiche Maßnahmen im Rahmen des BMELV-Förderprogramms
Nachwachsende Rohstoffe und des Energie- und Klimafonds. Hierzu werden
mehrere relevante Förderbekanntmachungen angeboten. Nach weitreichender
Forschungsförderung in den vergangenen Jahren widmeten sich in 2012 im
Rahmen dieser Programme mehr als 130 laufende Vorhaben mit einem
Gesamtfördervolumen von mehr als 45 Mio. Euro der Forschung zu nachhaltigen
landwirtschaftlichen Produktionsverfahren für Energiepflanzen. Das
umfangreichste Agrarforschungsprojekt in diesem Bereich ist das bereits 2005
begonnene Verbundvorhaben „Entwicklung und Vergleich von optimierten
Anbausystemen für die landwirtschaftliche Produktion von Energiepflanzen unter den
verschiedenen Standortbedingungen Deutschlands“, das sich in
Zusammenarbeit mit Partnern aus dem gesamten Bundesgebiet schwerpunktmäßig der
pflanzenbaulichen, ökonomischen und ökologischen Optimierung von
Fruchtfolgesystemen widmet (Homepage
www.eva-verbund.de).
Weitere Projekte beschäftigen sich mit der pflanzenbaulichen und züchterischen
Optimierung der gesamten Bandbreite potenziell nutzbarer Energiepflanzen,
einschließlich schnellwachsender Baumarten. Dabei geht es sowohl um
etablierte Anbaukulturen, als auch um völlig neue ein- und mehrjährige Arten sowie
Mischkulturen.
21. Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung des Ökolandbaus für die
Wertschöpfung in ländlichen Räumen ein, und wie gedenkt sie, zu dessen
Ausbau (Fläche, Anzahl der Betriebe) künftig beizutragen?
Im Jahr 2011 wurden in Deutschland 1 015 626 Hektar LF von 22 506 Betrieben
ökologisch bewirtschaftet. Das entspricht einem Anteil an der gesamten LF von
6,1 Prozent und an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe von
7,5 Prozent. Regional erreicht der Flächenanteil des ökologischen Landbaus
über 20 Prozent der LF. Auch die Zahl der verarbeitenden Betriebe und
Importeure im Öko-Sektor hat zugenommen. Insgesamt waren im Jahr 2010 in D
33 905 Unternehmen (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Importeure) im Öko-
Sektor tätig. Das entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um
5,9 Prozent.
Die ökonomische Entwicklung der ökologisch wirtschaftenden Unternehmen
unterscheidet sich nicht wesentlich von der der konventionell wirtschaftenden
Betriebe. Im Vergleich zu den konventionell wirtschaftenden
Haupterwerbsbetrieben erzielen die Betriebe des ökologischen Landbaues im Wirtschaftsjahr
2011/2012 etwas geringere Einkommen je Arbeitskraft (AK), aber höhere
Gewinne je Unternehmen. Daten für eine quantitative Aussage zur Wertschöpfung
des Ökolandbaus in ländlichen Räumen liegen nicht vor.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es der freien unternehmerischen
Entscheidung der Landwirte obliegen muss, wie sie ihre Betriebe zukunftsfähig
machen wollen. Dem Staat obliegt es, die geeigneten Rahmenbedingungen für
ein ausgewogenes Wachstum von Angebot und Nachfrage zu schaffen. Neben
der Umstellung auf ökologischen Landbau gibt es eine Vielzahl anderer
betrieblicher Ausrichtungen, die ebenfalls zur Steigerung der Wertschöpfung und zu
mehr Nachhaltigkeit in ländlichen Räumen beitragen können.
Als besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform
orientiert sich der ökologische Landbau in besonderem Maße am Prinzip der
Nachhaltigkeit. Er zeichnet sich durch klare rechtliche Regelungen und
transparente Produktionsprozesse aus und leistet einen Beitrag zur Pflege und zum
Erhalt der Kulturlandschaft sowie zur Stabilisierung des ländlichen
Wirtschaftsraums. Die Bundesregierung wird daher auch in Zukunft die bewährten
Instrumente für den Öko-Sektor weiterentwickeln, um die hier vorhandenen
Nachfrage-Potenziale für die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft zu nutzen.
Dazu gehören:
– Die Weiterentwicklung der EU-Öko-Verordnung und des Öko-
Landbaugesetzes und damit die Sicherstellung einer klaren Kennzeichnung und eines
zuverlässigen Kontrollsystems in Deutschland, das eine zentrale
Voraussetzung für Erhalt und Vertiefung des Vertrauens der Verbraucherinnen und
Verbraucher in Öko-Erzeugnisse ist.
– Die Fortführung des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und anderer
Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) im Rahmen zur Verfügung
stehender Haushaltsmittel, um damit auch künftig mit praxisorientierten
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur spezifischen Problemlösung und
zur Verbesserung des Wissenstransfers und der Beratung bei allen Teilen der
Wertschöpfungskette und zur Stärkung der Wettbewerbsstellung der
deutschen Erzeuger und Verarbeiter beizutragen.
– Die Stärkung der Förderung ökologischer Anbauverfahren nach den
Grundsätzen für die Förderung einer markt- und standortangepassten
Landbewirtschaftung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und ihre Ausrichtung auf die
Bedingungen der nächsten EU-Förderperiode 2014 bis 2020.
Die Landwirtschaftskammern, die Verbände und die Beratung sind gemeinsam
bemüht, verstärkt Betriebe bei der Umstellung zu unterstützen.
22. Welchen Beitrag kann aus Sicht der Bundesregierung der Tourismus im
ländlichen Raum leisten, um Fehlentwicklungen im Strukturwandel der
Landwirtschaft entgegenzuwirken?
Die gesamtwirtschaftlichen und sektoralen Rahmenbedingungen für die
Landwirtschaft bedingen deren stetigen Strukturwandel. Nicht alle Inhaber
landwirtschaftlicher Unternehmen werden auch in Zukunft ein ausreichendes
Einkommen aus der landwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften können. Deshalb
wird die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger
Tätigkeit im Rahmen der GAK unterstützt und damit ein Beitrag zur Erhaltung der
Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes geleistet.
Die Tourismuswirtschaft in Deutschland ist ein ökonomisches Schwergewicht und
ein Jobmotor. Die Branche steht für eine Bruttowertschöpfung von fast 100 Mrd.
Euro und beschäftigt 2,9 Millionen Erwerbstätige. Gerade in den häufig
strukturschwachen ländlichen Räumen kann der Tourismus einen wichtigen Beitrag zur
Schaffung und Sicherung von Einkommen und Arbeitsplätzen leisten. „Urlaub auf
dem Bauernhof“ hat sich im Laufe der Zeit immer mehr zu einem professionellen
Tourismuszweig entwickelt. Mit ihrem Projekt „Tourismusperspektiven in
ländlichen Räumen“ möchte die Bundesregierung erreichen, dass das Potenzial des
Tourismus in ländlichen Räumen noch stärker genutzt wird.
Die gestiegene Nachfrage nach nachhaltigen, qualitativ hochwertigen
Tourismusangeboten dient auch Wertschöpfung und Wohlstand im ländlichen Raum.
Mehr als die Hälfte aller Urlauber (Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen
e. V., 2011) geben an, dass eine intakte Umwelt wichtig für die Wahl ihres
Urlaubsziels ist. Deshalb will der Bundeswettbewerb „Nachhaltige
Tourismusregionen 2012/2013“, den das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit auf Initiative des Tourismusausschusses des Deutschen
Bundestages gemeinsam mit dem Deutschen Tourismusverband (DTV)
durchführt, besonders aktive deutsche Tourismusregionen für ihr Engagement bei der
Umsetzung eines nachhaltigen Tourismus auszeichnen und in der breiten
Öffentlichkeit bekannter machen.
23. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Jahren
1990 und 2011 die Anzahl handwerklicher Betriebe und die Anzahl in
handwerklichen Betrieben Beschäftigter entwickelt (bitte nach
Bundesländern und Größe der Gemeinde untergliedern)?
Nach Angaben der Handwerksorganisation wuchs die Anzahl der
Handwerksbetriebe von 738 694 in 1991 auf 1 000 385 in 2011 (für 1990 liegen keine
vergleichbaren gesamtdeutschen Zahlen vor). Die Anzahl der in
Handwerksbetrieben Beschäftigten verringerte sich von rd. 6,2 Millionen im Jahr 1994 (letzte
Vollerhebung durch die Handwerkszählung 1994) auf ca. 5,0 Millionen in 2011
(nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sowie Berechnungen des
Zentralverbands des Deutschen Handwerks und des Rheinisch-Westfälischen
Instituts für Wirtschaftsforschung). Zahlen über die regionale Aufteilung (nach
Ländern und Gemeinden) liegen der Bundesregierung nicht vor.
24. Welche Entwicklungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung für
Arbeitgeberzusammenschlüsse (AGZ) in den ländlichen Räumen?
25. Ist die Bundesregierung immer noch der Ansicht, dass es durch den Bund
keinen Bedarf zur Förderung von AGZ gibt (vgl. Bundestagsdrucksache
16/8936)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 24 und 25 gemeinsam
beantwortet.
Die Bildung von AGZ ist zu begrüßen, da sie für bestimmte
Wirtschaftsbereiche eine Lösung bieten können, wenn Betriebe nicht allein dauerhaft einen
oder mehrere Mitarbeiter beschäftigen können. Zum anderen können
Beschäftigte in AGZ eher saisonunabhängige ganzjährige
Beschäftigungsmöglichkeiten finden, als dies ansonsten der Fall wäre. AGZ greifen damit den
Flexicurityansatz auf – Beschäftigungssicherheit verbunden mit der Möglichkeit
verschiedene Arbeitsplätze flexibel auszufüllen. Ein AGZ kann vor allem für
kleinere Betriebe von Interesse sein. Allerdings ist im Vorfeld genau zu analysieren,
welcher Arbeitskräftebedarf in einer Region und in einem Wirtschaftsbereich
existiert. Im Bedarfsfall steht der Bildung eines AGZ nichts entgegen.
Bezüglich einer möglichen Förderung von AGZ hat sich die Position der
Bundesregierung gegenüber der auf Bundestagsdrucksache 16/8936 enthaltenen
Antwort auf die damalige Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. nicht geändert.
26. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Entwicklung
der Wirtschaftskraft des ländlichen Raums in Ostdeutschland
– im Bereich der konventionellen Landwirtschaft,
– im Bereich der ökologischen Landwirtschaft,
– im Bereich des Gartenbaus,
– im Bereich der Binnenfischerei und Aquakultur,
– im Bereich der Forst- und Holzwirtschaft,
– im Bereich der verarbeitenden Industrie in der Lebensmittelbranche,
– im Bereich der verarbeitenden Industrie und
– in der Branche der erneuerbaren Energieträger?
Die landwirtschaftlichen Unternehmen sind für die Entwicklung der
Wirtschaftskraft des ländlichen Raums in Ostdeutschland von großer Bedeutung. In
vielen ländlich geprägten Regionen Mecklenburg-Vorpommerns, aber auch in
Teilen Sachsen-Anhalts entfällt auf die Landwirtschaft ein Anteil von 5 Prozent
der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung, während dieser Anteil im
Bundesdurchschnitt weniger als einen Prozentpunkt beträgt. Zusammen mit
Unternehmen der vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche bilden die
landwirtschaftlichen Unternehmen vor allem in diesen Regionen eine tragende Säule der
ländlichen Entwicklung.
In zeitlicher Hinsicht ist die Entwicklung der Landwirtschaft in den neuen
Ländern vergleichsweise günstig verlaufen. Hier zeigen die folgenden Ergebnisse,
dass die Wirtschaftskraft der Landwirtschaft in den neuen Ländern seit 2007 bis
2010 (neuere Zahlen liegen nicht vor) jährlich um 0,4 Prozent zugenommen
hat. Im gesamten Bundesgebiet nahm die Bruttowertschöpfung dagegen um
1,5 Prozent ab.
Die landwirtschaftliche Gesamtrechnung weist keine Unterscheidung
landwirtschaftlicher Betriebe nach Bewirtschaftungsformen (konventionell, ökologisch)
oder betriebswirtschaftlicher Ausrichtung (Gartenbau) aus. Ersatzweise kann
die Entwicklung der „Einkommen je Arbeitskraft“ in diesen
landwirtschaftlichen Betriebsgruppen als Indikator zur Beurteilung der Entwicklung der
Wirtschaftskraft herangezogen werden. Einkommen bezeichnet den Erfolgsmaßstab
„Gewinn plus Personalaufwand je Arbeitskraft“. Grundlage für diese
Berechnungen sind die Buchführungsergebnisse der BMELV-Testbetriebe.
Die Daten in der nachstehenden Übersicht zeigen, dass im Zeitraum 2008/2009
bis 2011/2012 die Einkommen je Arbeitskraft in den konventionell
wirtschaftenden Betrieben in den neuen Ländern abnahmen und in Deutschland
insgesamt gestiegen sind. Trotz dieser Veränderungen erwirtschaften die Betriebe in
den neuen Ländern weiterhin ein höheres Einkommen je Arbeitskraft als der
Durchschnitt der konventionellen Betriebe in Deutschland insgesamt.
Die Daten in der nachstehenden Übersicht zeigen die Entwicklung der
Einkommen je Arbeitskraft in den ökologisch wirtschaftenden Betrieben. Im Zeitraum
2008/2009 bis 2011/2012 stiegen die Einkommen in Deutschland jährlich um
0,4 Prozent. In den neuen Ländern gingen sie dagegen im gleichen Zeitraum um
1,6 Prozent zurück. Das Einkommen je Arbeitskraft der ökologisch
wirtschaftenden Betriebe in den neuen Ländern liegt unter dem Durchschnitt der Betriebe
in Gesamtdeutschland.
Bruttowertschöpfung der Landwirtschaft – in jeweiligen Preisen –
– Mio. Euro –
Jahr Deutschland % Veränd.
geg. Vorj.
Neue Länder % Veränd.
geg. Vorj.
2007 14 764 + 12,2 3 417 + 27,5
2008 16 982 + 15,0 4 047 + 18,4
2009 12 712 – 25,1 2 938 – 27,4
2010 14 099 + 10,9 3 461 + 17,8
jährliche Veränderung in %1)
2007 gegen
2010 – 1,5 + 0,4
1) Jährlicher Durchschnitt nach Zinseszins.
Wirt- % Veränderung % Veränderung
schaftsjahr gegen Vorjahr gegen Vorjahr
2008/09 27 231 - 23,9 36 989 - 7,1
2009/10 25 109 - 7,8 29 710 - 19,7
2010/11 33 175 + 32,1 34 929 + 17,6
2011/12 34 660 + 4,5 35 442 + 1,5
2008/09
gegen
2011/12
2) Jährlicher Durchschnitt nach Zinseszins.
+ 8,4 - 1,4
1) Hochgerechnete Ergebnisse der konventionell wirtschaftenden Haupterwerbs- ohne
Gartenbau- und Dauerkulturbetriebe.
Konventionell wirtschaftende
landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe 1)
- Einkommen je AK in € -
Deutschland Neue Länder
- jährliche Veränderung in % 2) -
Für den Bereich Gartenbau, der zur Landwirtschaft in der o. g. Darstellung
gehört, können zum Gebietsstand der neuen Länder auf Grund einer zu geringen
Zahl an Testbetrieben keine Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung
dargestellt werden.
Für den Bereich der Forstwirtschaft können die Ergebnisse aus dem
Testbetriebsnetz Forst Hinweise zur wirtschaftlichen Entwicklung geben. Die
Reinerträge je ha Holzbodenfläche der Privat- und Körperschaftsbetriebe mit 200 ha
Wald und mehr stiegen sowohl in Deutschland insgesamt als auch in den neuen
Ländern. Der Vergleich der Forstwirtschaftsjahre 2008 zu 2011 zeigt für
Deutschland mit + 3,2 Prozent jährlich einen deutlich kleineren Anstieg als in
den neuen Ländern mit jährlich + 26,8 Prozent. In der absoluten Höhe liegen
die Reinerträge je ha Holzbodenfläche in den Forstbetrieben der neuen Länder
weiterhin unter dem Durchschnitt in Deutschland insgesamt. Dabei ist jedoch
zu beachten, dass in den neuen Ländern die standortbedingten
Wuchsverhältnisse vielerorts ungünstiger sind.
1) Jährlicher Durchschnitt nach Zinseszins.
Die Daten der Clusterstatistik Forst und Holz des Thünen-Instituts für
Forstökonomie zeigen für die Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum 2002 bis
2008 einen kontinuierlichen Anstieg des Umsatzes von 160 Mrd. Euro im Jahr
2002 bis 174 Mrd. Euro im Jahr 2007. Im Jahr 2008 kommt es krisenbedingt
bereits zu einer leichten Abschwächung dieser Entwicklung auf einen
jährlichen Umsatz von 172 Mrd. Euro. Die Umsatzentwicklung der Unternehmen
in Ostdeutschland verläuft parallel. Ihr Anteil am Umsatz in Deutschland
insgesamt liegt relativ konstant bei etwa 6 Prozent. Im Gegensatz zur
Bundesrepublik Deutschland insgesamt kann der Cluster Forst und Holz in Ostdeutschland
im Jahr 2008 aber noch Umsatzzuwächse verzeichnen.
Die Entwicklung in den Jahren 2009 bis 2011, gemessen an den Umsatzzahlen
der Fachserie 4 des Statistischen Bundesamtes, zeigt eine weitere Zunahme des
Wirt- % Veränderung % Veränderung
schaftsjahr gegen Vorjahr gegen Vorjahr
2008/09 33 114 - 3,9 34 005 + 10,7
2009/10 27 704 - 16,3 25 234 - 25,8
2010/11 34 237 + 23,6 31 909 + 26,5
2011/12 33 501 - 2,2 32 434 + 1,6
2008/09
gegen
2011/12
1) Nicht hochgerechnete Werte.
2) Jährlicher Durchschnitt nach Zinseszins.
+ 0,4 - 1,6
Haupterwerbsbetriebe des ökologischen Landbaus 1)
- Einkommen je AK in € -
Deutschland Neue Länder
- jährliche Veränderung in % 2) -
Reinerträge in der Forstwirtschaft
- € je ha Holzbodenfläche -
Forstwirt- Deutschland % Veränd. Neue Länder % Veränd.
schafsjahr geg. Vorj. geg. Vorj.
2008 136 - 23,9 56 - 53,2
2009 82 - 40,1 39 - 29,1
2010 115 + 41,2 78 + 97,2
2011 149 + 29,7 113 + 45,8
jährliche Veränderung in %1)
2008 gegen
2011 + 26,8+ 3,2
Umsatzanteils der ostdeutschen Forst- und Holzwirtschaft in Bezug zu
Deutschland insgesamt.
Die Beschäftigtenzahlen sind nach der Clusterstatistik des Thünen-Instituts
sowohl im Bund als auch in Ostdeutschland leicht rückläufig. Die neuen Länder
können den Anteil der Beschäftigten gegenüber der Bundesrepublik
Deutschland leicht ausbauen. In den Jahren 2009 bis 2011 hält auch dieser Trend in
Ostdeutschland an.
Sowohl im Bereich der Binnenfischerei als auch der Aquakultur liegt die
Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Die Entwicklung der Branchen ist
daher von Land zu Land, auch in Ostdeutschland, sehr unterschiedlich. Generelle
Aussagen über die Entwicklung der Aquakultur bzw. der Binnenfischerei in
Ostdeutschland lassen sich daher nicht treffen. Ein Schwerpunkt der
Aquakulturerzeugung in Ostdeutschland liegt in Sachsen, wo die Karpfenteichwirtschaft
eine besondere Rolle spielt. Hauptregion der erwerbsmäßigen Seen- und
Flussfischerei ist Brandenburg. Im Übrigen wird auf den Jahresbericht zur Deutschen
Binnenfischerei 2011, zu finden unter
www.portal-fischerei.de, verwiesen.
Die Landwirtschaft und die Ernährungsindustrie sind wichtige Teile der
Lebensmittelkette. Sie sind stark miteinander verflochten, da die
Ernährungsindustrie rund zwei Drittel der landwirtschaftlichen Produkte zu hochwertigen
Lebensmitteln verarbeitet, was sie zum wichtigsten Partner der Landwirtschaft
macht. Die Branche ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für den ländlichen
Raum in Ostdeutschland. Das Produzierende Ernährungsgewerbe ist in den
neuen Ländern die umsatzstärkste Branche des Verarbeitenden Gewerbes. Sie
schafft dort vielfältige, vergleichsweise sichere Arbeitsplätze. Kreisdaten der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Ernährungsindustrie liegen
nicht vor. Daten1 zur Entwicklung der Zahl der Betriebe und Beschäftigten in
den Landkreisen und kreisfreien Städten des ländlichen Raums in
Ostdeutschland im Zeitraum 2009 bis 2011 für das Verarbeitende Gewerbe sowie die
Bereiche „Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln“ und
„Getränkeherstellung“ können der Anlage 7 entnommen werden.
Die ökonomischen Kennziffern für Ostdeutschland zeigen sowohl das Erreichte
als auch die Herausforderungen auf. Der Anteil der Industrie an der
Bruttowertschöpfung liegt bei knapp 20 Prozent, deutlich über der in anderen großen
Industriestaaten. Der Arbeitsmarkt hat sich erfreulich entwickelt, wenngleich die
Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland noch merklich über der in Westdeutschland
liegt. Dabei bestehen deutliche regionale Unterschiede.
Auch im ländlichen Raum2 verlief die wirtschaftliche Entwicklung
differenziert. So liegen die Entwicklungsraten der Bruttowertschöpfung von 2000 bis
2009 in den ostdeutschen Landkreisen und kreisfreien Städten, die dem
ländlichen Raum zugeordnet werden, zwischen +40,4 Prozent in Sonneberg und
–11,6 Prozent in Eisenach. Die Veränderungsraten bei den Erwerbstätigen
bewegen sich in diesem Zeitraum zwischen einem Zuwachs von 7,8 Prozent in
Greifswald und einem Rückgang von 17 Prozent in Suhl.
Die erneuerbaren Energien haben beschäftigungspolitisch seit Jahren eine
wachsende Bedeutung für die neuen Länder. Die Anzahl der
Bruttobeschäftigten in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) lag im Jahr 2011 gemäß der
Studie des Bundesumweltministeriums „Erneuerbar beschäftigt in den
Bundesländern! Bericht zur daten- und modellgestützten Abschätzung der aktuellen
Bruttobeschäftigung in den Bundesländern“ (Osnabrück, Stuttgart, Stand:
8. Juni 2012) bei 97 240 Personen.
Will man die gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungswirkungen
energiepolitischer Maßnahmen (für ein Land) abschätzen, müssen jedoch deren Nettowir-
1)
www.regionalstatistik.de/genesis/online/logon.
2) Klassifizierung gemäß Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
kungen ermittelt werden. Hierbei werden auch mögliche negative Wirkungen
wie die Mehrkosten durch Ausbau der erneuerbaren Energien und der
Energieeffizienz oder die Substitution von Investitionen in herkömmliche Kraftwerke
berücksichtigt. Der Netto-Beschäftigungseffekt lässt sich letztlich nur anhand
komplexer gesamtwirtschaftlicher Modelle ermitteln. Es ist jedoch aus oben
genannten Gründen davon auszugehen, dass der Nettobeschäftigungseffekt der
erneuerbaren Energien in den neuen Ländern geringer als der Bruttoeffekt
ausfällt. Frühere Studien stützen diese Einschätzung.
Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine spezifischen Daten zur
Beschäftigungssituation bei erneuerbaren Energien im ländlichen Raum in den
neuen Ländern vor.
27. Hält die Bundesregierung die in ländlichen Räumen vielerorts
unternommenen Anstrengungen, energieversorgungsautarke regionale Kreisläufe
zu schaffen, für ausreichend (bitte begründen)?
Welche dieser Anstrengungen sind aus der Sicht der Bundesregierung
besonders bedeutungsvoll?
Durch den dezentralen Ausbau auf Basis von erneuerbaren Energien oder auch
fossil befeuerter Blockheizkraftwerke wird zukünftig ein größerer Anteil der
benötigten Energie in ländlichen Regionen erzeugt werden. Für einzelne
Regionen bietet dies die Möglichkeit, einen Großteil der Energie vor Ort zu erzeugen
oder sogar zu Stromexporteuren zu werden. Die erforderliche
Versorgungssicherheit kann jedoch nicht durch voneinander unabhängige Regionen
sichergestellt werden, sondern ist auch in Zukunft national, bzw. europäisch zu
betrachten. Auch so genannte energieautarke Kreisläufe können nicht auf einen
Anschluss an das übergelagerte Stromnetz verzichten, sondern greifen
beispielsweise in windschwachen Starklastphasen auf Kapazitäten anderer
Netzgebiete zurück bzw. geben beispielsweise in windstarken Schwachlastphasen
Überschussstrom in andere Netze ab. Selbst wenn es gelänge, alle Stromkunden
einer Region zu allen Tages- und Nachtzeiten mit vor Ort erzeugtem Strom zu
versorgen, müssen Stromkunden nach dem gesetzlich verankerten
wettbewerblichen Ansatz ihren Stromversorger frei wählen können.
Deshalb kann nicht unabhängig von der gesamten Energieversorgung und der
konkreten regionalen Situation beurteilt werden, ob ein weiterer Ausbau
regionaler Kapazitäten energiewirtschaftlich oder mit Blick auf die Wertschöpfung
im ländlichen Raum angezeigt ist. Ein nicht abgestimmter Ausbau lokaler
Kapazitäten kann sogar zu nicht nachhaltigen Investitionen und höheren Kosten
für Verbraucher und Gesellschaft führen. Hier sind alle Beteiligten –
Energiewirtschaft, Kommunen, Länder und Bund, aber auch weitere Akteure –
gleichermaßen gefordert, damit ein nachhaltiges, bezahlbares und sicheres
Energiesystem der Zukunft entsteht. Die Bundesregierung prüft fortlaufend, welche
Maßnahmen dazu erforderlich sind.
Zur Förderung regionaler Maßnahmen vergleiche Antwort zu Frage 31.
Spezifische, auf die Energie bezogene weitere Maßnahmen hält die Bundesregierung
nicht für erforderlich.
28. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Erfahrungen, die im
ländlichen Raum in Ostdeutschland mit der „doppelten Transformation“ –
Transformation der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch
Herstellung der deutschen Einheit und Veränderungen der
landwirtschaftlichen Produktionsweise (Entwicklung des ökologischen Landbaus und
Entwicklung erneuerbarer Energieträger) – gewonnen worden sind, zu
einem ostdeutschen Erfahrungsvorsprung geführt haben?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Die Umwandlung der ostdeutschen Landwirtschaft hin zu einem
leistungsfähigen, nachhaltigen und vielseitig strukturierten Sektor war eine der größten
wirtschaftspolitischen Herausforderungen nach der Wiedervereinigung. Dazu
zählte auch die Bewältigung der Folgen der Bodenreform sowie der nach 1949
erfolgten Enteignungen von Grund und Boden. Eine ausführliche Darstellung
der Situation der Landwirtschaft und der ländlichen Räume in den ostdeutschen
Ländern, der stattgefundenen Veränderungen wie auch der Perspektiven enthält
der Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2010
(Bundestagsdrucksache 17/3000, Kapitel B.14), der aus Anlass des 20.
Jahrestages der Wiedervereinigung einen ausführlichen Überblick über die bis dahin
abgelaufenen Transformationsprozesse gibt.
Der agrarstrukturelle Wandel in den ostdeutschen Ländern ist erfolgreich
verlaufen. Es entstand ein wettbewerbsfähiger Agrar- und Ernährungssektor. Die
Produktivität der Landwirtschaft konnte seit der Wiedervereinigung erheblich
gesteigert werden, die Einkommen je AK liegen – unter anderem bedingt durch
die größeren Produktionskapazitäten – über denen im früheren Bundesgebiet.
Hervorzuheben ist auch der hohe Anteil an ökologisch bewirtschafteten
Flächen sowie von Flächen, die für die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe
bestimmt sind.
Die im Rahmen dieses Transformationsprozesses gewonnenen Erfahrungen
können insbesondere auch für andere Länder, die sich ähnlichen
Herausforderungen ausgesetzt sehen, wertvolle Hilfestellungen bieten. Ein derartiger
Informationsaustausch ist im Sinne der Bundesregierung und wurde bzw. wird daher
über verschiedene Maßnahmen und Programme gefördert.
29. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den
Konversionsleistungen, die in den vergangenen beiden Jahrzehnten in ostdeutschen
ländlichen Räumen an ehemaligen Militärstützpunkten und an
Bergbaustandorten (Wismut in Sachsen und Thüringen; Braunkohlereviere in
Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt) erbracht worden sind, für die künftige
Entwicklung ländlicher Räume bei?
30. Wie beurteilt die Bundesregierung Versuche, die Konversion für die
Entwicklung zukunftsträchtiger Ansiedlungs- und Produktionsformen zu
nutzen, und welche dieser Versuche hält die Bundesregierung für
besonders bedeutsam?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 29 und 30 gemeinsam
beantwortet.
Die Konversionsleistungen haben in den vergangenen beiden Jahrzehnten zur
Steigerung der Attraktivität ländlicher Regionen beigetragen. Mit Blick auf die
Entwicklung zukunftsträchtiger Ansiedlungs- und Produktionsformen im
Rahmen der Renaturierung von ehemaligen Braunkohletagebauen kann
beispielsweise auf verschiedene Formen der Freizeitnutzung und des Tourismus
verwiesen werden.
Die Bundesregierung bewertet in diesem Zusammenhang die erfolgte
Konversion ehemaliger Bergbauflächen im Zuständigkeitsbereich der Lausitzer und
Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) als wichtigen
Beitrag. Im Rahmen der Braunkohlesanierung in Brandenburg, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden in den vergangenen zwei Jahrzehnten vom
Bund und den beteiligten Ländern mehr als 9,4 Mrd. Euro für Leistungen der
Braunkohlesanierung aufgewandt. 2013 tritt das Verwaltungsabkommen V
Braunkohlesanierung zwischen Bund und den Ländern Brandenburg, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen mit einer Laufzeit bis 2017 in Kraft, so dass für
diesen Zeitraum die Finanzierung der weiteren Braunkohlesanierung
sichergestellt werden kann.
Die Entwicklung ländlicher Räume hat für die Bundesregierung große
Bedeutung. Allein für die Sanierung und Wiedernutzbarmachung der Flächen des
ehemaligen Wismut-Uranerzbergbaus in Sachsen und Thüringen hat die
Bundesregierung seit 1990 fast 6 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung
gestellt. Ziel ist, in diesen Regionen wieder intakte Lebens- und
Umweltbedingungen zu schaffen und die Nachnutzung von Flächen, vor allem für forst- und
landwirtschaftliche Zwecke und die Ansiedlung von Investoren, zu
ermöglichen.
31. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung regionalen Wirtschafts-
und Energiekreisläufen zur Stärkung der Wertschöpfung in ländlichen
Räumen bei, und wie gedenkt sie, diese zu fördern?
Regionale Wirtschafts- und Energiekreisläufe sind für die Stärkung der
Wertschöpfung in ländlichen Räumen von großer Bedeutung. Im Rahmen der beiden
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ und „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
können über die Förderung eines Regionalmanagements u. a. die Identifizierung
und Erschließung regionaler Entwicklungspotenziale sowie bei Vorliegen der
Fördervoraussetzungen entsprechende regionale Projekte gefördert werden.
Auf diese Weise werden die Verantwortlichen auf regionaler Ebene dabei
unterstützt, die Stärken ihrer Region für die Region zu erschließen und nachhaltig zu
nutzen.
Für viele Regionen ist die Vermarktung regionaler Produkte ein wichtiger
Ansatzpunkt für die regionale Entwicklung. Sie entsprechen damit der Nachfrage
der Verbraucher nach regionalen Produkten. In einer Umfrage im Auftrag des
BMELV Anfang 2012 gaben 48 Prozent der Verbraucher an, häufig oder sehr
häufig beim Einkauf darauf zu achten, dass Lebensmittel aus einer bestimmten
Region stammen. Damit sich die Verbraucher beim Einkauf über die Herkunft
der Lebensmittel verlässlich informieren können, hat sich Bundesministerin Ilse
Aigner für eine klare und wahre Kennzeichnung von regional erzeugten
Produkten durch das Regionalfenster ausgesprochen. Das Regionalfenster ist ein
freiwilliges Deklarationsfeld, in dem die regionale Herkunft des Produkts oder
der Hauptzutaten dargestellt wird mit Hinweis auf die Prüfung durch ein
mehrstufiges Kontrollsystem. Derzeit wird das Regionalfenster im Rahmen eines
Forschungs- und Entwicklungsvorhabens unter Realbedingungen erprobt.
32. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung Maßnahmen zur
Stärkung der Lebensqualität in ländlichen Räumen bei, und welche
diesbezüglichen Maßnahmen plant sie zu ergreifen?
Die Bundesregierung misst Maßnahmen zur Stärkung der Lebensqualität in
ländlichen Räumen einen sehr hohen Stellenwert bei, da sie maßgeblich zur
Attraktivität ländlicher Räume beitragen und somit der Abwanderung
entgegenwirken können. Die Lebensqualität in ländlichen Räumen wird sehr
wesentlich von der wirtschaftlichen Perspektive und den kommunalen
Einnahmequellen bestimmt. Mit der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ wird die wirtschaftliche Entwicklung und die
Schaffung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen ländlichen Räumen
gefördert.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ werden verschiedene Maßnahmen zur Förderung der
integrierten ländlichen Entwicklung unterstützt. So sind Aufwendungen für die
Dorferneuerung und -entwicklung ländlich geprägter Orte zur Erhaltung und
Gestaltung des dörflichen Charakters einschließlich der Sicherung und
Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der
Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung nach den Vorgaben des GAK-
Gesetzes förderfähig. Auf diese Weise kann das äußere Erscheinungsbild des
Dorfes positiv weiterentwickelt werden. Über die Förderung von
Gemeinschaftseinrichtungen kann auch das Vereinsleben im Dorf und somit der soziale
Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft gestärkt werden.
Weiterhin können dem ländlichen Charakter angepasste
Infrastrukturmaßnahmen, wie z. B. der Wegebau, finanziell gefördert werden und somit den
Freizeitwert der ländlichen Räume erhöhen. Zudem ist die Verbesserung der
Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten förderfähig. Diese trägt neben der
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere land- und forstwirtschaftlicher
Unternehmen gleichzeitig auch zur Verbesserung der Lebensqualität in
ländlichen Räumen bei.
Zur Lebensqualität in ländlichen Räumen trägt auch die Erhaltung von Natur
und Umwelt bei. So können geschützte Landschaften nicht nur einen wichtigen
Beitrag zur regionalen Entwicklung leisten, sondern stärken auch die
Lebensqualität der dort ansässigen Bevölkerung und tragen damit zur Attraktivität
ländlicher Räume bei.
Weitere Maßnahmen wurden im Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur
Entwicklung ländlicher Räume dokumentiert und werden auch künftig in der
Interministeriellen Arbeitsgruppe „Ländliche Räume“ behandelt.
Anlage 1
Drucksache 17/12072 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
A
n
la
g
e
2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Drucksache 17/12072 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Seite 3 von 5
Drucksache 17/12072 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333
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