Wertschöpfung in ländlichen Räumen
der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Werner Dreibus, Katrin Kunert, Kornelia Möller, Jens Petermann, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Johanna Voß und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Grundgesetz (GG) verpflichtet den Gesetzgeber in Artikel 72 Absatz 2 zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Dies ist auch erklärtermaßen die politische Leitvorstellung der Bundesregierung (siehe Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume; Bundestagsdrucksache 17/8499. Im Folgenden: „Fortschrittsbericht“).
Die Struktur der Landwirtschaft in Deutschland ist sehr differenziert. Die Unterschiede in der Betriebsgröße zwischen Ost und West und, in geringerem Umfang, auch Nord und Süd, sind erheblich: Laut Statistischem Jahrbuch 2011 beträgt der Anteil der Betriebe mit mehr als 200 Hektar landwirtschaftlicher Fläche in Bayern 4,9 Prozent, in Nordrhein-Westfalen 7,4 Prozent, in Niedersachsen 19,4 Prozent, im Saarland 20 Prozent, in Schleswig-Holstein 25,1 Prozent, in Sachsen 79,6 Prozent, in Brandenburg und Thüringen 87,1 Prozent, in Sachsen-Anhalt 88 Prozent und in Mecklenburg-Vorpommern 89,3 Prozent.
Ein ökonomisches Problem besteht darin, dass die Intensivierung der Landwirtschaft für den einzelnen Betrieb Vorteile bringen kann, für die Allgemeinheit jedoch sozialer und ökologischer Schaden entsteht, zum Beispiel durch die Nitratbelastung des Grundwassers, vor allem aber durch den Rückgang der Artenvielfalt nicht zuletzt durch den Einsatz von Glyphosat. Ein großes Problem ist auch der Energieverbrauch der Agrarwirtschaft hierzulande: Um 50 Nahrungskalorien zu erzeugen, werden bis zu 5 000 Kalorien Energie verbraucht (vgl. Henkel, Gerhard, 2004. Der Ländliche Raum. Gegenwart und Wandlungsprozesse seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland. Berlin und Stuttgart: Gebrüder Borntraeger, S. 132). Dies konterkariert zum Teil die ökologische Wirkung des Anbaus von Energiepflanzen. Mit dem Anbau von Energiepflanzen ist darüberhinaus der „Teller-Tank-Konflikt“ verbunden, mit der Intensivtierhaltung zusätzlich der „Teller-Trog-Konflikt“. Die Intensivtierhaltung hierzulande ist nur möglich durch den indirekten Import von Ackerfläche durch die Einfuhr von Futtermitteln, die in Übersee zum Teil unter katastrophalen sozialen und ökologischen Bedingungen produziert wurden. Ein nicht geringer Teil des in Intensivtierhaltung erzeugten Fleisches wiederum ist für den Export bestimmt.
Es stellt sich die Frage, welche Parameter – von wirtschaftlicher Rentabilität abgesehen – in eine Wertung des Nutzens landwirtschaftlicher Betriebe und Nutzungsformen einfließen sollen. Hier kann Agrarpolitik als Scharnier zwischen Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik verstanden werden.
Ländliche Räume sollten – abgesehen von hochveredelten und speziellen Produkten – ihre Wertschöpfung weniger durch Orientierung an volatilen Weltmärkten als vielmehr durch vielfältige regionale Kreisläufe sichern und stärken.
Die neoliberale Politik der Konzentration auf städtische Metropolregionen als wirtschaftliche und kulturelle Zentren führte im Gegenzug zu einer rapide abnehmenden wirtschaftlichen und kulturellen Attraktivität ländlicher Räume.
Der Erhalt des ländlichen Raumes in seiner spezifischen Naturbeschaffenheit und Besiedlungsweise ist ein hohes Gut für die ländliche Bevölkerung unmittelbar sowie von unschätzbarem Wert für die gesamte Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf Erholung und gesunde, nachhaltige regionale Ernährung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Welche ländlichen Landkreise weisen nach Kenntnis der Bundesregierung eine überdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung auf (bitte nach Bundesländern aufgliedern)?
Welche ländlichen Landkreise weisen nach Kenntnis der Bundesregierung eine unterdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung auf (bitte nach Bundesländern aufgliedern)?
Wie hat sich die Investitionstätigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften in ländlichen Räumen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte nach Bundesländern und kommunalen Gebietskörperschaftsgruppen sowie nach Bau- und sonstigen Investitionsmaßnahmen aufgliedern)?
Welche Potenziale und Risiken sieht die Bundesregierung in den deutlichen Unterschieden vor allem zwischen Ost und West, aber auch zwischen Nord und Süd, bezüglich der Agrarstruktur, insbesondere der Größe landwirtschaftlicher Betriebe?
Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu veranlassen oder zu unterstützen, die zum Ausgleich dieser Unterschiede beitragen könnten (z. B. die Gründung von Erzeugergemeinschaften oder Genossenschaften)?
Sieht die Bundesregierung in Genossenschaften eine Organisationsform, die für die ganze Bundesrepublik Deutschland Zukunft hat und deren Gründung erleichtert werden sollte?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein breit gestreutes Grundeigentum ein wichtiger Beitrag zu einer positiven sozioökonomischen Entwicklung ist, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie aus dieser Auffassung?
Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen ein, dass bei der Kappung der Direktzahlungen der Europäischen Union (EU) die Zahl der Beschäftigten eine Rolle spielen wird?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber wie viele Landwirtinnen und Landwirte ein Recht auf Sozialleistungen nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) haben, diese aber nicht beantragen?
Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, diesbezüglich Informationen einzuholen?
Wie viele landwirtschaftliche Betriebe werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland von Frauen geleitet (bitte nach Betriebsgröße, konventioneller Landbewirtschaftung bzw. Ökolandbau und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie sieht diese Situation nach Kenntnis der Bundesregierung in den anderen EU-Mitgliedstaaten aus?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der „Sozialbrache“ an der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundesländern und Landkreisen aufgliedern)?
Wie ist die Preisentwicklung für Grün- und Ackerland nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Jahren 1990 und 2011 (bitte nach Bundesländern und Landkreisen aufgliedern)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der im Fortschrittsbericht unter „Handlungsfeld 3: Natur und Umwelt“ genannten Maßnahmen zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Zweckzwecke?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung bezüglich der Steigerung der Eigenversorgung mit Eiweißpflanzen auch vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen 7-Prozent-Regelung für ökologische Vorrangflächen im EU-Vorschlag zur Förderperiode in den Jahren 2014 bis 2020?
Hat die Bundesregierung die Absicht, Tiermehl als Dünger oder Futter wieder zuzulassen bzw. sich innerhalb der EU für dessen Wiederzulassung einzusetzen?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung gegen Agrarexporte (vor allem Hähnchenfleisch) zu Dumpingpreisen insbesondere nach Westafrika unternehmen?
Wann ist mit der Weiterentwicklung des Landwirtschaftsgesetzes, die sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vorgenommen hat, zu rechnen?
Wann und wie gedenkt die Bundesregierung ihr Vorhaben zum Abbau von Agrarsubventionen, zu dem sie sich in ihrem Koalitionsvertrag bekannt hat, umzusetzen?
Welche agrarpolitischen Vorschläge und Ideen hat die Bundesregierung im Blick auf die Förderperiode ab dem Jahr 2020?
Was tut die Bundesregierung gegen den Aufkauf landwirtschaftlicher Flächen durch Personen und Konzerne, die überwiegend nicht in der Landwirtschaft tätig sind, und den damit verbundenen Anstieg der Bodenpreise?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen fehlende Fruchtfolgewechsel beim Anbau von Energiepflanzen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Bedeutung des Ökolandbaus für die Wertschöpfung in ländlichen Räumen ein, und wie gedenkt sie, zu dessen Ausbau (Fläche, Anzahl der Betriebe) künftig beizutragen?
Welchen Beitrag kann aus Sicht der Bundesregierung der Tourismus im ländlichen Raum leisten, um Fehlentwicklungen im Strukturwandel der Landwirtschaft entgegenzuwirken?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Jahren 1990 und 2011 die Anzahl handwerklicher Betriebe und die Anzahl in handwerklichen Betrieben Beschäftigter entwickelt (bitte nach Bundesländern und Größe der Gemeinde untergliedern)?
Welche Entwicklungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung für Arbeitgeberzusammenschlüsse (AGZ) in den ländlichen Räumen?
Ist die Bundesregierung immer noch der Ansicht, dass es durch den Bund keinen Bedarf zur Förderung von AGZ gibt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8936)?
Welche Bilanz zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Entwicklung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raums in Ostdeutschland
- im Bereich der konventionellen Landwirtschaft,
- im Bereich der ökologischen Landwirtschaft,
- im Bereich des Gartenbaus,
- im Bereich der Binnenfischerei und Aquakultur,
- im Bereich der Forst- und Holzwirtschaft,
- im Bereich der verarbeitenden Industrie in der Lebensmittelbranche,
- im Bereich der verarbeitenden Industrie und
- in der Branche der erneuerbaren Energieträger?
Hält die Bundesregierung die in ländlichen Räumen vielerorts unternommenen Anstrengungen, energieversorgungsautarke regionale Kreisläufe zu schaffen, für ausreichend (bitte begründen)?
Welche dieser Anstrengungen sind aus der Sicht der Bundesregierung besonders bedeutungsvoll?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Erfahrungen, die im ländlichen Raum in Ostdeutschland mit der „doppelten Transformation“ – Transformation der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch Herstellung der deutschen Einheit und Veränderungen der landwirtschaftlichen Produktionsweise (Entwicklung des ökologischen Landbaus und Entwicklung erneuerbarer Energieträger) – gewonnen worden sind, zu einem ostdeutschen Erfahrungsvorsprung geführt haben?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Konversionsleistungen, die in den vergangenen beiden Jahrzehnten in ostdeutschen ländlichen Räumen an ehemaligen Militärstützpunkten und an Bergbaustandorten (Wismut in Sachsen und Thüringen; Braunkohlereviere in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt) erbracht worden sind, für die künftige Entwicklung ländlicher Räume bei?
Wie beurteilt die Bundesregierung Versuche, die Konversion für die Entwicklung zukunftsträchtiger Ansiedlungs- und Produktionsformen zu nutzen, und welche dieser Versuche hält die Bundesregierung für besonders bedeutsam?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung regionalen Wirtschafts- und Energiekreisläufen zur Stärkung der Wertschöpfung in ländlichen Räumen bei, und wie gedenkt sie, diese zu fördern?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung der Lebensqualität in ländlichen Räumen bei, und welche diesbezüglichen Maßnahmen plant sie zu ergreifen?