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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Die deutsche Finanzaufsicht in der Libor-Affäre

Im Sommer 2012 bekannt gewordene Manipulationen am Londoner Interbanken-Zinssatz Libor: Kenntnisnahme durch Bundesbank und BaFin, Untersuchungen und Sonderprüfung, insbes. zu Verwicklungen der Deutschen Bank und weiterer deutscher Kreditinstitute, internationale Kooperationen und Amtshilfeersuchen, etwaige Manipulationen des Euribor; mögliche Kosten und Risiken der Bankenstabilisierungen in Spanien und Zypern<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.02.2013

Antwortdauer

56 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1191614. 12. 2012

Die deutsche Finanzaufsicht in der Libor-Affäre

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Kerstin Andreae, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im vergangenen Sommer wurden Manipulationen am Londoner Interbanken- Zinssatz Libor bekannt. Wenige der vielen Fehlentwicklungen an den Finanzmärkten haben derart breite Auswirkungen. Denn dieser Zins ist Referenzpunkt von Darlehen, Derivaten und Wertpapieren im Wert von Hunderten Billionen Euro.

Zur Rolle der deutschen Finanzaufsicht bei Aufdeckung und Aufarbeitung der Manipulation gibt es bisher kaum gesicherte Informationen, obwohl auch zumindest die Deutsche Bank AG (vgl. beispielsweise Süddeutsche Zeitung vom 26. Juli 2012, „Wie die ,French Connection‘ zuschlug“) beteiligt war und gegen die damalige West LB AG (vgl. Reuters vom 17. März 2011, „Kreise: Ermittler nehmen wegen Libor fünf Banken ins Visier“) ermittelt wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

An welchem Tag und durch wen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bundesbank oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstmals Kenntnis von einer möglichen Manipulation des Libor-Zinses erhalten, und zu welchen konkreten Handlungen, wie beispielsweise Untersuchungen oder Aufsichtsgesprächen, hat diese Kenntnis dann geführt?

2

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Berichte zutreffend, nach denen die Deutsche Bundesbank prüft oder geprüft hat, bis zu welcher Hierarchiestufe in der Deutschen Bank AG die mutmaßliche Verwicklung in die Libor- Manipulation gereicht hat und ob auch Anshu Jain in seiner Rolle als früherer Chef der Investmentsparte der Deutschen Bank AG von der Manipulation Kenntnis hatte (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 26. Juli 2012, „Wie die ,French Connection‘ zuschlug")?

Wenn ja, wann wurden diese Untersuchungen nach Kenntnis der Bundesregierung aufgenommen?

Zu welchen Ergebnissen haben diese Untersuchungen nach Kenntnis der Bundesregierung bisher geführt?

Wann ist mit einem Abschluss dieser Untersuchungen nach Kenntnis der Bundesregierung zu rechnen?

3

Sind Berichte zutreffend, wonach die BaFin im Jahr 2010 Untersuchungen im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Manipulation des Libor-Zinses aufnahm und sich hierbei mit den britischen (FSA) und US-amerikanischen Finanzaufsichtsbehörden (CFTC) abstimmte (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 26. Juli 2012, „Wie die ,French Connection‘ zuschlug“, oder FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 7. Juli 2012, „Libor-Skandal: BaFin beraumt Sonderprüfung bei Deutscher Bank an")?

Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen führten die damaligen Untersuchungen, und was war der konkrete Auslöser der Untersuchung und Untersuchungsgegenstand?

4

Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der internen Aufarbeitung der Libor-Manipulation innerhalb der Deutschen Bank AG (vgl. beispielsweise Süddeutsche Zeitung vom 26. Juli 2012, „Wie die ,French Connection‘ zuschlug“) eine Zusammenarbeit und/ oder einen Informationsaustausch mit den deutschen Finanzaufsichtsbehörden, und seit wann?

5

Welche Schritte haben nach Kenntnis der Bundesregierung die BaFin und/ oder die Deutsche Bundesbank infolge von Medienberichten im März 2011 unternommen, wonach die Aufsichtsbehörden in den USA, Japan und Großbritannien international abgestimmt wegen mutmaßlicher Manipulation des Libor u. a. gegen die damalige West LB AG Ermittlungen aufgenommen haben (vgl. Reuters, 17. März 2011, „Kreise: Ermittler nehmen wegen Libor fünf Banken ins Visier")?

6

An welchem Tag wurde konkret die BaFin-Sonderprüfung bei der Deutschen Bank AG im Zusammenhang mit der Libor-Manipulation anberaumt, was ist Untersuchungsgegenstand dieser Sonderprüfung, und wann wird die Sonderprüfung voraussichtlich abgeschlossen sein?

7

Wurde im Zusammenhang mit etwaigen im Jahr 2010 beginnenden Untersuchungen der BaFin auch der Frage einer möglichen Verwicklung deutscher Kreditinstitute nachgegangen, und wieso hat es dann noch bis mutmaßlich zum Jahr 2012 gedauert, eine entsprechende Sonderprüfung bei der Deutschen Bank AG zu veranlassen (vgl. beispielsweise FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND, 7. Juli 2012, „Libor-Skandal: BaFin beraumt Sonderprüfung bei Deutscher Bank an")?

8

Wann gab es nach Kenntnis der Bundesregierung von welchen anderen Aufsichts- und/oder Justiz- oder sonstigen Behörden aus dem In- oder Ausland Ersuchen auf Amtshilfe an die BaFin und/ oder die Deutsche Bundesbank und/ oder andere Behörden in Deutschland im Zusammenhang mit einer möglichen Manipulation des Libor-Zinses (bitte einzeln nach Datum und Amtshilfe beantragender Behörde sowie angefragter Institution in Deutschland aufschlüsseln)?

9

Wann haben nach Kenntnis der Bundesregierung die BaFin und/ oder die Deutsche Bundesbank und/ oder andere Behörden in Deutschland im Zusammenhang mit einer möglichen Libor-Manipulation jeweils Amtshilfe für welche konkreten anderen Aufsichts- und/ oder Justiz- oder sonstigen Behörden aus dem In- oder Ausland geleistet (bitte einzeln nach Datum, Amtshilfe leistender sowie empfangender Behörde aufschlüsseln)?

10

War nach Kenntnis der Bundesregierung die mögliche Manipulation des Libor in der Vergangenheit bereits Thema in internationalen Aufsichtsgremien (beispielsweise Financial Stability Board oder supervisory colleges), und wenn ja, wann genau in welchen konkreten Gremien?

11

Welche sonstigen, in vorherigen Fragen nicht thematisierten Handlungen, Analysen oder sonstige Tätigkeiten hat die deutsche Finanzaufsicht nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der (zunächst mutmaßlichen) Libor-Manipulation wann unternommen?

12

Welche konkreten Handlungen, Analysen oder sonstigen Tätigkeiten hat nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Finanzaufsicht hinsichtlich etwaiger Manipulation des Euribor (Euro Interbank Offered Rate) infolge der (zunächst mutmaßlichen) Manipulation des Libor unternommen, und wann genau?

13

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zum Stand und zu Zwischenergebnissen von Ermittlungen der Europäischen Kommission hinsichtlich einer etwaigen Manipulation des Euribor, inwiefern sind deutsche Finanzaufsichtsbehörden an diesen Ermittlungen beteiligt, und wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Kommissionsermittlungen abgeschlossen sein?

14

Welche konkreten Schritte hat nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Finanzaufsicht infolge von Berichten des Jahres 2011 unternommen, wonach die Deutsche Bank AG zwischen den Jahren 2007 bis 2009 Verluste in Höhe von bis zu 12 Mrd. US-Dollar nicht ausgewiesen habe (vgl. Reuters, 6. Dezember 2012: „Deutsche Bank weist ,FT‘-Bericht über versteckte Verluste zurück")?

15

Liegen der Bundesregierung inzwischen Daten des Anhangs 1 des mit Spanien vereinbarten Memorandum of Understanding vor (wenn ja, bitte alle vorhandenen Daten anfügen; vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 17/11585)?

16

Liegen der Bundesregierung gemäß des mit Zypern vereinbarten Memorandum of Understanding die Zwischenergebnisse der Werthaltigkeitsprüfungen („due diligence review“) hinsichtlich der Kreditportfolien zypriotischer Banken vor (wenn ja, bitte alle vorliegenden Daten anfügen)? Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Passivastruktur der voraussichtlich zu stützenden zypriotischen Banken vor (bitte etwaig vorhandene Daten bankenspezifisch nach Eigenkapital, Einlagen, nachrangige Verbindlichkeiten/Hybridkapital, besicherte Verbindlichkeiten wie beispielsweise Pfandbriefe und unbesicherte Verbindlichkeiten aufführen)?

17

Falls der Bundesregierung die in beiden vorherigen Fragen erfragten Daten nicht vorliegen, wie kann die Bundesregierung dann einschätzen und kontrollieren, dass die anstehenden Bankenstabilisierungen in Spanien und Zypern für die europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler so kostenschonend wie möglich erfolgen und nicht stattdessen im Zuge der Bankenstabilisierungen höhere Risiken als nötig auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler übertragen werden?

Berlin, den 14. Dezember 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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