[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12137
17. Wahlperiode 21. 01. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Uwe Kekeritz,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/11941 –
Umsetzung des Schwerpunkts ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung
in der Entwicklungszusammenarbeit und die Rolle der Privatwirtschaft
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Dirk Niebel hat den Bereich ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung
zu einem Schwerpunkt seines Ressorts erklärt. In diesem Rahmen legte das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) unter anderem das Konzept zur „Entwicklung ländlicher Räume und
ihr Beitrag zur Ernährungssicherung“ im März 2011 vor. Wiederholt betonte
das Bundesministerium, dass es die Privatwirtschaft in diesem Bereich
vermehrt einbinden und deren Potenziale nutzen möchte. Diese Fokussierung auf
den privaten Sektor drückt sich nicht zuletzt durch die gezieltere Förderung
von Public-Private Partnerships (PPP), die Unterstützung der G8-Initiative
New Alliance for Food Security and Nutrition (im Folgenden: New Allicance)
sowie einer Beteiligung am Africa Agriculture and Trade Investment Fund
(AATIF) aus. Welche Rolle der Privatsektor und insbesondere transnationale
Konzerne bei einer nachhaltigen Hungerbekämpfung und Landnutzung
spielen können, muss jedoch kritisch beleuchtet werden.
1. Wie viele Barmittel plant die Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2015
(bitte pro Jahr auflisten) für den Bereich ländliche Entwicklung und
Ernährungssicherung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu
verausgaben, und wie hoch ist der Anteil, der als Darlehen vergeben wird?
Die Bundesregierung hat ihre Verpflichtung aus der G8 L’Aquila Food Security
Initiative (AFSI) von 2009 vollständig erfüllt und durch das BMZ zwischen
2010 und 2012 mehr als 2,1 Mrd. Euro für Ländliche Entwicklung und
Ernährungssicherung zugesagt.
Die Zusagen der Bundesregierung werden über bilaterale Programme der
technischen und finanziellen Zusammenarbeit sowie internationale Organisationen
sukzessive umgesetzt. Die Barmittelplanung für das laufende Geschäftsjahr
2013 erfolgt durch Deutcshe Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH dezentral und ist noch nicht abgeschlossen. Die Barmittelveraus- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16. Januar 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12137 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegabung der KfW Bankengruppe für das laufende Jahr ergibt sich aus den
Auszahlungen für die jeweiligen Vorhaben, die nach Projektfortschritt erfolgen, und
steht endgültig erst nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres fest, dies gilt
auch für Darlehen. Für die Jahre 2014 und 2015 wird dies erst nach der
Inkraftsetzung der jeweiligen Haushalte durch den Deutschen Bundestag erfolgen.
2. Wie viele Barmittel wurden in den Jahren 2003 bis 2007 (bitte pro Jahr
auflisten) für den Bereich ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt, wie hoch war der
Anteil, der als Darlehen vergeben wurde, und welche Form von Darlehen
wurde in diesem Bereich vorwiegend gewährt?
Die Bundesregierung hat im Zuge der Umsetzung von AFSI 2010 im BMZ eine
Kennung für Vorhaben der Ländlichen Entwicklung und Ernährungssicherung
eingeführt, die eine individuelle Zuordnung von Programmen der
Entwicklungszusammenarbeit ermöglicht. Für die Jahre 2003 bis 2007 gab es noch
keine Kennung, daher kann lediglich das Volumen der Barmittel für die
Maßnahmen ermittelt werden, die den OECD/DAC Kennungen für die
Kernbereiche Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Ernährung, Biomasse,
Agro-Industrien, Ländliche Entwicklung, Nichtlandwirtschaftliche alternative
Entwicklung und Entwicklungsorientierte Nahrungsmittelhilfe zugeordnet
wurden. Die Barmittel der technischen und finanziellen Zusammenarbeit
(frühere GTZ und KfW) für diese OECD-Kennungen betrugen 2003 373,6 Mio.
Euro, 2004 371 Mio. Euro, 2005 383,3 Mio. Euro, 2006 439,3 Mio. Euro, 2007
440 Mio. Euro. Der Anteil von Darlehen im Zeitraum von 2003 bis 2007 betrug
17,9 Prozent. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um FZ-Darlehen (FZ =
Finanzielle Zusammenarbeit) zu sog. IDA- oder Standardkonditionen (letztere
auch als IBRD-Konditionen bezeichnet) der Weltbank.
3. Wird das BMZ die Zielgröße für ländliche Entwicklung in gleicher Höhe
wie in den Vorjahren beibehalten oder gibt es Pläne, diese zu erhöhen?
Das BMZ plant, die Zielgröße für ländliche Entwicklung und
Ernährungssicherung in der Höhe von 700 Mio. Euro aufrechtzuerhalten und sein Engagement
auf diesem Niveau zu verstetigen. Für 2013 sind weitere Zusagen in Höhe von
700 Mio. Euro geplant.
4. Welche Differenz ergibt sich zwischen der Höhe der Mittel, die das BMZ
nach eigenen Kriterien für ländliche Entwicklung bereitstellt und der Höhe
der Mittel, die sich errechnen ließen, wenn das BMZ ausschließlich die
Kriterien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) für die Bestimmung der Öffentlichen
Entwicklungszusammenarbeit (ODA) im Bereich ländliche Entwicklung und
Ernährungssicherung anlegte?
Im statistischen System der OECD gibt es keine Kennung (policy marker) für
Ernährungssicherung. Vorhaben können dort nur über ihre
Förderbereichsschlüssel (und einige Marker, jedoch für andere Querschnittsbereiche wie für
Umwelt, Aid for Trade etc.) sektoral zugeordnet werden. Diese
Förderbereichsschlüssel erfassen den Hauptförderbereich eines Vorhabens und
können nur einmal vergeben werden. Mit der OECD-Kennung können daher nur
Vorhaben erfasst werden, deren Hauptzweck Landwirtschaft, Fischerei oder
Forstwirtschaft ist oder die der Entwicklungsorientierten Nahrungsmittelhilfe
(Hilfe zur Ernährungssicherung) dienen. Vorhaben im ländlichen Raum, die
zum Beispiel der Entwicklung der ländlichen Wirtschaft oder der Bereitstellung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12137sozialer Dienste und Infrastruktur auf dem Land dienen, werden mit der
OECD-Kennung nicht unter ländliche Entwicklung, sondern ganz überwiegend
unter der jeweiligen Sektorkennung (Bildung, Gesundheit, Transport etc.)
erfasst.
Der multisektorale Ansatz ländlicher Entwicklung und Ernährungssicherung
kann daher mit der OECD-Kennung nicht erfasst werden. Die BMZ-interne
Kennung macht hingegen die Erfassung aller Vorhaben, die für
Ernährungssicherung relevant sind möglich. Alle Vorhaben, mit dieser internen Kennung
belegt werden, sind immer auch grundsätzlich ODA-fähig. Zur
Rechenschaftslegung der internationalen Verpflichtungen von AFSI arbeiten auch andere
Geber mit internen Kennungen, da die OECD Marker keine vollständige
Erfassung des Engagements für Ernährungssicherung erlauben.
5. In welchen Ländern hat das BMZ momentan einen Schwerpunkt
„Ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung“, und in welchen weiteren
Ländern strebt das BMZ einen solchen Schwerpunkt an?
Das BMZ hat derzeit mit dreizehn Ländern einen Schwerpunkt im Bereich
Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Ernährungssicherung vereinbart.
Neben Bolivien, Laos und Kambodscha gehören dazu zehn afrikanische
Länder: Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Cote d’Ivoire, Ghana, Kenia, Kongo,
Mali, Niger und Togo. Die Ausweitung dieses Schwerpunktes in weiteren
Ländern hängt vom Bedarf und Interesse der Partnerländer ab.
6. In welchen Ländern wurde seit 2011 in Regierungsverhandlungen der
Schwerpunkt „Ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung“ neu
vereinbart?
In Togo wurde bei der Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit
(EZ) in 2012 ein Schwerpunkt im Bereich Ländliche Entwicklung und
Landwirtschaft in den Regierungsverhandlungen vereinbart.
7. Welchen Anteil hatte die Förderung des Sachbereichs Landwirtschaft in
den Jahren 2007 bis 2011 (bitte nach Jahr auflisten) an den Mitteln zur
Förderung der ländlichen Entwicklung und Ernährungssicherung, und wie
hoch war dieser Anteil an der Gesamt-ODA?
Der Anteil der Mittel für den Förderbereich Landwirtschaft an den Mitteln für
ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung kann erst ab 2010 erhoben
werden, da die BMZ-interne Kennung für Ländliche Entwicklung und
Ernährungssicherung erst 2010 eingeführt wurde. 2010 betrug der Anteil für Zusagen
des BMZ für bilaterale Programme im Förderbereich Landwirtschaft gemessen
an den Mitteln des BMZ für bilaterale Programme der Ländliche Entwicklung
und Ernährungssicherung insgesamt 27,5 Prozent, 2011 stieg der Anteil auf
28,8 Prozent. Der Anteil der Auszahlungen des BMZ für Landwirtschaft an der
Gesamt-ODA der Bundesregierung betrug 2007 und 2008 1,3 Prozent, 2009
1,7/ Prozent, 2010 1,6 Prozent, 2011 1,8 Prozent. Aussagekräftiger ist ein
Vergleich der Auszahlungen für Landwirtschaftsprogramme der bilateralen EZ mit
den Gesamtaufwendungen der technischen und finanziellen Zusammenarbeit
(Zuschüsse): 2007 3,7 Prozent, 2008 3,3 Prozent, 2009 3,5 Prozent, 2010
3,6 Prozent. Endgültige Zahlen für 2011 liegen noch nicht vor.
Die Zusagen des BMZ für Ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung
von jährlich rund 700 Mio. Euro seit 2010 betragen über 10 Prozent des
Einzelplans 23.
Drucksache 17/12137 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Welche Maßnahmen plant das BMZ, um die Förderung der
Landwirtschaft absolut und relativ zu steigern, um die Ernährungssicherheit in
Entwicklungsländern zu verbessern und das Recht auf Nahrung umzusetzen?
Seit 2009 wurde die Förderung ländlicher Entwicklung und
Ernährungssicherung wieder in den Mittelpunkt des entwicklungspolitischen Engagements des
BMZ gerückt. Die Förderung der Landwirtschaft ist hierbei ein zentrales
Element. Doch auch andere Aspekte der ländlichen Entwicklung wie der Auf- und
Ausbau der Infrastruktur, die Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen,
die Förderung von Bildung und des ländlichen Gesundheitswesens sind
wichtige Bausteine eines integrierten Ansatzes zur Förderung der Landwirtschaft.
9. Wie groß ist der Anteil der deutschen ODA im Bereich ländliche
Entwicklung und Ernährungssicherung, der Kleinbäuerinnen und -bauern,
Pastoralisten oder Kleinfischerinnen und -fischern zugutekommt?
Wie wird sichergestellt, dass diese Hilfe auch tatsächlich den genannten
Zielgruppen zugutekommt?
Sämtliche ODA-Vorhaben der ländlichen Entwicklung zielen direkt oder
indirekt auf die Bekämpfung von Armut und Hunger ab und adressieren somit
insbesondere die arme ländliche Bevölkerung. Diese besteht zum größten Teil
aus Kleinbäuerinnen und -bauern, Pastoralisten oder Kleinfischerinnen und
-fischern.
Der Anteil der Maßnahmen, die explizit auf die Förderung der Landwirtschaft
und Fischerei zielen und damit direkt diesen Zielgruppen zugutekommen, liegt
derzeit bei knapp 30 Prozent der Zusagen für die gesamten bilateralen
Programme für Ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung. Zusätzlich
profitieren Kleinbetriebe auch von anderen Ansätzen der Förderung ländlicher
Räume. So erleichtert der Aufbau der Infrastruktur den Zugang dieser
Zielgruppen zum Markt, die Lagerung von Agrarprodukten oder den Zugang zu
Finanzierung.
Durch Befragungen werden die Effekte auf die Lebensbedingungen der
Kleinbäuerinnen und -bauern konkret erhoben. In vielen Vorhaben wird ein positiver
Effekt auch direkt über entsprechende Indikatoren wie Einkommenssteigerung
und Verbesserung der Ernährungssituation erfasst.
10. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Förderung agrar-
ökologischer Anbauverfahren (z. B. Agroforstsysteme, Ökolandbau,
Gründüngung, Zwischenfrüchte, Fruchtwechsel) in Entwicklungsländern bei?
Wie spiegelt sich dies in der Förderpolitik und im Haushalt wider?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit des
BMZ ausschließlich nachhaltige Anbauverfahren. Je nach Standort werden
hierbei unterschiedliche Ansätze verfolgt, darunter sowohl der ökologische
Anbau, als auch konservierende Bodenbearbeitung, ein System der so genannten
sustainable rice intensification, integrierter Pflanzenbau und andere nachhaltige
Verfahren. Kernelemente sind, dass die natürlichen Ressourcen nicht
verbraucht oder übernutzt werden, die Bodenfruchtbarkeit erhalten bleibt,
Schädigungen des Ökosystems vermieden werden, die Mehrkosten für die Betriebe
sich wirtschaftlich rentieren und soziale Aspekte Berücksichtigung finden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1213711. Wann und durch wen wurde die letzte Evaluation der PPPs im Bereich
ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung durchgeführt, und was
war das Ergebnis?
Wird diese Evaluation dem Deutschen Bundestag vorgelegt, und wenn
nein, mit welcher Begründung?
Wenn ja, wann?
Entwicklungspartnerschaften (EPWs) mit der Wirtschaft im Bereich Ländliche
Entwicklung und Ernährungssicherung wurden bislang nicht evaluiert.
12. Plant die Bundesregierung, PPPs im Bereich Ernährungssicherung in
naher Zukunft durch das DEval evaluieren zu lassen?
Wenn ja wann, welche und in welchem Umfang?
Wenn nein, wie begründet sie das?
Es ist vorgesehen, dass DEval den Bereich Ländliche Entwicklung und
Privatwirtschaftsförderung in sein mittelfristiges Evaluierungsprogramm aufnimmt.
Dabei werden auch entsprechende EPWs geprüft werden.
13. Welche PPPs wurden seit 2009 neu vereinbart, die das Ziel verfolgen, die
Ernährungssicherheit zu verbessern (bitte nach Unternehmen, Land,
Volumen und Zielstellung auflisten)?
Die Liste in der Anlage 1 enthält die seit 2009 neu vereinbarten developpp.de-
Projekte (EPWs) sowie die Projekte der Afrika-Fazilität im Bereich ländliche
Entwicklung und Ernährungssicherung.
14. Arbeitet das BMZ bei PPPs im Bereich ländliche Entwicklung und
Ernährungssicherung mit lokalen Akteuren zusammen (wenn ja, bitte nach PPP
auflisten)?
Wird die Zivilgesellschaft vor Ort in die Entwicklung von PPPs mit
einbezogen (wenn ja, bitte Beispiele nennen)?
Ja, lokale Akteure und die Zivilbevölkerung werden in der Regel in
Entwicklungspartnerschaften einbezogen, um einen entwicklungspolitischen Mehrwert
zu erreichen. Beispiele hierfür wären:
• Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Kooperativen (z. B. Maßnahme
Partnership Farming India mit Contract Farming India AG (CFI).
• Zusammenarbeit mit lokalen Zertifizierungsstellen (z. B. Maßnahme
Förderung klimafreundlicher Produktionsmethoden in Lateinamerika mit der
Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH).
• Zusammenarbeit mit nationalen Agrarbehörden (z. B. Maßnahme
Certification Capacity Enhancement mit der Mars GmbH).
15. Inwieweit betreffen die PPPs im Bereich ländliche Entwicklung und
Ernährungssicherung das Kerngeschäft der Unternehmen, mit denen die
Bundesregierung kooperiert (bitte jene Unternehmen nennen, bei denen
dies der Fall ist)?
EPWs betreffen generell nicht das Kerngeschäft der kooperierenden
Unternehmen.
Drucksache 17/12137 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Bilden die folgenden fünf Kriterien nach wie vor die Grundlage für die
Bewertung von PPPs:
1. Vereinbarkeit mit entwicklungspolitischen Zielvorgaben,
2. Komplementarität (durch Kooperationen werden Ziele
kostengünstiger, wirksamer und schneller erreicht),
3. Subsidiarität (privater Partner würde die Maßnahme nicht durchführen
ohne öffentlichen Partner),
4. Wettbewerbsneutralität,
5. Eigenbeitrag der Wirtschaft: mindestens 50 Prozent,
und wenn nein, warum nicht?
Ja, die genannten Kriterien bilden weiterhin die Grundlage für die Bewertung
von PPPs.
17. Hat die Bundesregierung zusätzliche Kriterien für die Entwicklung und
Durchführung von PPPs im Bereich ländliche Entwicklung und
Ernährungssicherung entwickelt, um sicherzustellen, dass sie einen
entwicklungspolitischen Beitrag leisten und negative soziale und ökologische
Auswirkungen vermieden werden, und wenn ja, wie werden diese
Kriterien überprüft?
Grundsätzlich gelten für alle EPWs dieselben Kriterien. Negative soziale und
ökologische Auswirkungen sollen nicht nur bei EPWs im Bereich Ländliche
Entwicklung und Ernährungssicherung vermieden werden, sondern auch in
anderen Bereichen. Die Einhaltung dieser Kriterien wird in einem mehrstufigen
Qualitästssicherungsprozess in der Projektvorbereitung tiefgehend überprüft.
Bei Vorschlägen zu Biofuels, Ölfrüchten oder nachwachsenden Rohstoffen
wird indes zusätzlich zu den fünf oben genannten Kriterien ein
Bewertungsraster zugrunde gelegt, nach welchem unter anderem Fragen zur Konkurrenz
um Flächen für Nahrungsmittelproduktion (Landverfügbarkeit), zu
Auswirkungen auf aktuelle Nutzungs- und Eigentumsrechte (Verdrängung, Umsiedlung),
zur Berücksichtigung von internationalen Umwelt- und Sozialstandards oder zu
Auswirkungen auf die Umwelt überprüft werden (Biodiversität,
Schadstoffeintrag). Auf Grundlage der Ergebnisse wird über eine Weiterverfolgung des
Vorschlages entschieden.
18. In welchen Fällen wurden PPPs im Bereich ländliche Entwicklung und
Ernährungssicherung angepasst oder abgebrochen, und was waren die
genauen Hintergründe dafür?
Projektabbrüche können aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Dazu
gehören die Veränderung von Rahmenbedingungen im Partnerland, erhebliche
Verzögerungen beim Projektfortschritt oder der Rückzug von Unternehmen aus
unternehmenspolitischen Gründen.
Um veränderten Kontexten Rechnung zu tragen, sind Anpassungen von
Projekten zahlreich. Hier können menschenrechtliche, soziale und ökologische
Kriterien durchaus eine Rolle spielen. Statistisch erfasst werden derartige
Anpassungen nicht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1213719. Was sind Inhalte, Ansatz, Partner und Ziele folgender Projekte im
Schwerpunkt Sicherung der Ernährung, Landwirtschaft:
a) Projekt der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
GmbH mit der Mars GmbH in Ghana in Höhe von 510 000 Euro, das
seit 2010 läuft,
b) Projekt der DEG mit der Bell Holding AG auf den Philippinen in
Höhe von 200 000 Euro, das seit 2010 läuft,
c) Projekt der GIZ GmbH mit der BASF Personal Care and Nutrition
GmbH auf den Philippinen in Höhe von 315 000 Euro, das seit 2011
läuft,
d) Projekt der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft
mbH (DEG) mit Bakker Brothers Gebroeders Bakker auf den
Philippinen in Höhe von 191 900 Euro, das seit 2011 läuft,
e) Projekt der DEG mit Schluter SA in der Demokratischen Republik
Kongo (DRC) in Höhe von 198 877 Euro, das seit 2011 läuft,
f) Projekt der GIZ GmbH mit Google Germany GmbH mit der Comisión
Centroamerican a de Ambiente y Desarrollo in Höhe von 699 360
Euro, das seit 2010 läuft?
Siehe Anlage 2.
20. Welche Risiken sieht das BMZ bei Projekten, die inklusive
Geschäftsmodelle verfolgen?
Was unternimmt das BMZ, um diese Risiken zu minimieren?
Das BMZ sieht in inklusiven Geschäftsmodellen einen wertvollen Beitrag zur
Armutsbekämpfung. Speziell im Agrarbereich können durch solche
Geschäftsmodelle Kleinbauernfamilien sowohl als Kunden (z. B. für Saatgut und
Dünger) als auch als Zulieferer (zum Absatz ihrer Produkte) eingebunden werden.
Um mögliche Risiken wie etwa die Schaffung einseitiger Abhängigkeiten der
Kleinbauern oder eine mangelnde Bereitschaft zu langfristigem Engagement
der Vertragspartner zu vermeiden, fördert das BMZ ausschließlich solche
Geschäftsbeziehungen, die vertraglich und organisatorisch so geregelt sind, dass
sie einen langfristigen Nutzen für die zu fördernde kleinbäuerliche
Landwirtschaft versprechen. Zu den hierbei zum Einsatz kommenden Maßnahmen
gehören: (1) Unterstützung von Produzentengruppen zur Stärkung der
Handlungs- und Verhandlungsposition von Kleinbauernfamilien; (2) Parallele
Förderung landwirtschaftlicher Grundausbildung und produktspezifischer Trainings,
um Produktivität, Qualität und Diversität der kleinbäuerlichen Produktion zu
erhöhen und die Beschäftigungsbedingungen von Lohnarbeiterinnen und
Lohnarbeitern zu verbessern; (3) Die Vermittlung von betriebswirtschaftlichem
Grundwissen, damit Kleinbauernfamilien Investitions- und
Anbauentscheidungen nach wirtschaftlichen Kriterien fällen und ihren Betrieb
wettbewerbsorientiert ausbauen können; (4) Förderung geeigneter Service- und
Kommunikationsstrukturen sowie Unterstützung bei der Etablierung von
Schlichtungsverfahren; (5) Verbesserung des Zugangs zu Agrarfinanzierung durch Einführung
von innovativen und angepassten Finanzprodukten insbesondere auch
Agrarversicherungslösungen wie Klima- und Ernteausfallversicherungen.
Drucksache 17/12137 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Wie viele Mittel setzt das BMZ für gemeinsame Vorhaben im Bereich der
Ernährungssicherung und Landwirtschaft mit der Bill und Melinda Gates
Stiftung ein, und wofür werden diese Mittel verwendet (bitte auflisten
nach Projekt, Land, Volumen)?
Die folgende Tabelle führt die in 2012 abgeschlossenen und laufenden
gemeinsamen Vorhaben des BMZ in Zusammenarbeit mit der Bill und Melinda Gates
Stiftung im Bereich der Ernährungssicherung und Landwirtschaft auf.
* Es handelt sich um länderübergreifende Maßnahmen. Die Mittelzusage erfolgt nicht für ein einzelnes Land und kann nicht nach Ländern getrennt
ausgewiesen werden.
Projekt Laufzeit TZ-Beitrag* Wesentliche Arbeitsbereiche Länder
Competitive
African Cotton
Initiative
(COMPACI)
Phase 1:
2009–2012
Phase 2:
2013 – 2015
7,5 Mio. €
7,5 Mio. €
• Stärkung der landwirtschaftlichen und
betriebswirtschaftlichen Kompetenzen
auf bäuerlicher Ebene
• Stärkung der ländlichen
Dienstleistungen
• Beratung zu Agrarpolitiken und
Förderstrategien
• Unterstützung der Produktion von
Nahrungskulturen im Rahmen von
Fruchtfolgen.
Benin, Burkina Faso,
Côte d’Ivoire,
Malawi, Mosambik
und Sambia
Phase zwei soll auf
zwei weitere Länder
südlich der Sahara
ausgedehnt werden.
Der Auswahlprozess
ist noch nicht
abgeschlossen.
African
Cashew
Initiative
Phase 1:
2009–2012
Phase 2:
2012–2015
6,4 Mio. €
3,4 Mio. €
• Verbesserung der Produktion in
Quantität, Qualität und Effizienz
• Verbesserung und Ausweitung der
Verarbeitung von Cashew-Nüssen und
Cashew-Nebenprodukten
• Einrichten und Vernetzen nachhaltiger
Lieferketten
• Verbesserung der Organisation des
Cashew-Sektors
Benin, Burkina Faso,
Côte d’Ivoire,
Ghana, Mosambik
Sustainable
Cocoa
Business
West Africa
Phase 1:
2009–2014 3,9 Mio. €
• Förderung von Farmer Business
Schools
• Vernetzung der Kakao-Bauern mit
Input-Lieferanten, mit ländlichen
Finanzinstitutionen, Aufkäufern und
Verarbeitern
• Erhöhung des Organisationsgrads der
Kleinbauern
• Erhöhung der Ernährungssicherheit
und -qualität
Côte d’Ivoire,
Ghana, Kamerun,
Nigeria
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1213722. Wie gestaltet sich die Beteiligung der Bundesregierung an der Scaling Up
Nutrition-Initiative (quantitativ und qualitativ)?
Deutschland hat den Kovorsitz in der Gebergruppe der SUN-Initiative. Ein
wichtiger Aspekt, der von Seiten der Bundesregierung eingebracht wird, ist die
Multidimensionalität der Ernährungssicherung und die besondere Bedeutung
einer ernährungssensitiven Landwirtschaft. Zudem unterstützt die
Bundesregierung SUN in Malawi (Ernährungserziehung und Schulspeisung) und
Bangladesch (Kofinanzierung eines Ernährungsprogramms über das nationale
Gesundheitsministerium). Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Vorhaben mit
Bezug zur quantitativen und qualitativen Verbesserung der Ernährung, die zwar
nicht unter dem Dach der SUN-Initiative durchgeführt werden, die aber mit den
nationalen Ernährungssicherungsstrategien – der Grundlage für die Arbeit von
SUN – im Einklang stehen und substantiell zu deren Umsetzung beitragen.
23. Wie viele Stellen sind innerhalb des BMZ angesiedelt, um die
Kooperation mit der Privatwirtschaft zu verbessern oder entwicklungsorientierte
Partnerschaften anzustoßen?
Hat sich der Stellenplan diesbezüglich innerhalb der letzten vier Jahre
geändert?
Aus welchen Bereichen wurden gegebenenfalls Stellen abgezogen, um
mit diesen Personalressourcen Kooperationsprojekte mit der
Privatwirtschaft zu realisieren?
Das Thema Kooperation mit der Privatwirtschaft ist ein Querschnittsthema,
welches anteilsmäßig im BMZ sowohl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
in Sektor- als auch in Länderreferaten bearbeitet wird. Eine stellenscharfe
Bezifferung der Arbeitskapazität ist daher nicht möglich. Mit dem Haushalt
2012 hat das BMZ einen Stellenzuwachs erhalten, welcher sich auch auf das
Querschnittsthema Kooperation mit der Privatwirtschaft auswirkte. Ein Abzug
von Stellen aus anderen Bereichen zu Gunsten der Kooperation mit der
Privatwirtschaft fand nicht statt.
24. Welche Rolle kommt der Privatwirtschaft in der gerade in Erarbeitung
befindlichen Ernährungssicherungsstrategie zu?
Die Strategie befindet sich noch in der Erarbeitung.
25. Wie wird sichergestellt, dass bei Fördervorhaben von Cash Crops und
Monokulturen eine diversifizierte Landwirtschaft in der Region erhalten
bleibt bzw. ebenfalls gefördert wird?
In den Zielindikatoren der Vorhaben des BMZ zu den Cash Crops Baumwolle,
Kakao und Cashews wird die Förderung der Fruchtfolge oder des
Intercroppings explizit eingefordert und nachgehalten. Im Rahmen des überregionalen
Vorhabens zur Förderung der Baumwolle wird explizit eine Zielmarke zur
parallelen Steigerung der Nahrungsmittelproduktion eingeführt. Zudem wurden
hier konkrete Programme zur Vorfinanzierung weiterer Agrarprodukte
aufgelegt. Darüber hinaus wird die Verarbeitung und Vermarktung von
Nebenprodukten gefördert.
Drucksache 17/12137 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Erhebt die Bundesregierung Daten, wie sich die Einsätze von
Düngemitteln und chemischen Pflanzenschutzmitteln in den geförderten Projekten
entwickeln?
Wenn ja, wie werden diese Daten den Fachausschüssen des Deutschen
Bundestages zugänglich gemacht?
Wenn nein, warum nicht?
Direkte Erhebungen führt die Bundesregierung in Vorhaben der
Entwicklungszusammenarbeit derzeit nicht durch. Allerdings zielen die Vorhaben des BMZs
auf einen sparsamen und zurückhaltenden Einsatz von Düngemitteln und
chemischen Pflanzenschutzmitteln unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen ab,
wodurch sogar ein Beitrag zu einem geringeren Einsatz dieser Mittel geleistet
wird. Darüber hinaus werden die Bäuerinnen und Bauern z. B. in einem
überregionalen Baumwollvorhaben in Techniken der nachhaltigen Landnutzung
sowie des integrierten Pflanzenschutzes geschult. Auch dies trägt zu einem
verminderten Einsatz von Dünger und chemischen Pflanzenschutzmitteln bei.
27. Sind der Bundesregierung Projekte bekannt, bei denen der Geldgeber
einen Eigenanteil an der Finanzierung in Form von Sachwerten, d. h. in
dem betreffenden Unternehmen hergestellten Dünge- oder
Pflanzenschutzmitteln leistet oder bei denen vom Geldgeber hergestellte Produkte
zum Einsatz kommen (bitte mit Angabe des Projekts und eingesetzten
Produkts auflisten)?
Es ist nicht unüblich, dass Unternehmen Eigenanteile in beschränktem Umfang
auch in Form von Sachwerten zu Selbstkosten einbringen. Dabei wird stets
darauf geachtet, dass die Partnerländer eine produktneutrale Beratung erhalten.
Eine detaillierte Erfassung hierzu gibt es nicht.
28. Kommen in den geförderten Projekten Substanzen zum Einsatz, die nicht
in der EU zugelassen sind?
Generell gelten in den Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit die
international vereinbarten Grundsätze und Richtlinien zum Schutz von Mensch,
Tier und Umwelt (siehe Antwort zu Frage 29).
29. Welche Standards gelten für den Chemikalieneinsatz auf den geförderten
Flächen, und entsprechen die Anforderungen den europäischen Auflagen
zum Schutz der Anwenderinnen und Anwender sowie der Umwelt?
Es gelten in den Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit die in
den einschlägigen internationalen Regelwerken vorgegebenen Grundsätze und
Richtlinien zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt und zur Förderung des
Integrierten Pflanzenschutzes (integrated pest management). Von besonderer
Bedeutung sind die internationalen Chemikalien-Konventionen (Rotterdam
und Stockholm Konvention), der International Code of Conduct on the
Distribution and Use of Pesticides der FAO und die operativen Kriterien für
Weltbankprojekte (Operational Manual 4.09).
Diese Standards gehen meist über nationale Regelungen und Vorschriften
hinaus, die selbstverständlich ebenfalls zu Grunde gelegt werden. Europäische
Regelungen sind in vielen Ländern nicht adäquat, da die natürlichen
Gegebenheiten (klimatisch, naturräumlich, sowie im Hinblick auf Pflanzen und
Schädlinge und das geltende Rechtssystem) nicht vergleichbar sind.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1213730. Inwiefern beruht die Unterstützung der New Alliance auf einer Analyse
früherer PPP-Erfahrungen und insbesondere deren Auswirkungen auf
Mangelernährung und Ernährungssouveränität?
Es ist nicht bekannt, ob der New Alliance for Food Security and Nutrition eine
Analyse früherer PPP-Erfahrungen durch den G8-Vorsitz der USA in 2012
vorausging. Von Deutscher Seite wurden bislang Entwicklungspartnerschaften“
(EPWs) mit der Wirtschaft im Bereich ländliche Entwicklung und
Ernährungssicherung nicht evaluiert.
31. Wie genau wird sich die von der Parlamentarischen Staatssekretärin
Gudrun Kopp in New York im September dieses Jahres bekräftigte deutsche
Unterstützung für die New Alliance ausgestalten?
Die Bundesregierung unterstützt die Ziele der New Alliance for Food Security
and Nutrition vorrangig durch ihre bilateralen und regionalen Programme des
BMZ in Afrika im Bereich Ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung.
Punktuell ergeben sich auch Ansatzpunkte für andere Ressorts (z. B. für das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
bilaterale Programme in Äthiopien).
32. Wie kann vermieden werden, dass die an der New Alliance beteiligten
transnationalen Agrarunternehmen, wie Cargill, DuPont, Monsanto und
Unilever, nicht ihre geschäftlichen Interessen in den Vordergrund stellen,
sondern die Fähigkeit von Kleinbäuerinnen und -bauern fördern, sich
selbst und den lokalen sowie regionalen Markt zu versorgen?
Die Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden-
und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern, die im Mai 2012
beschlossen wurden, sind ein explizit genannter und klarer Bezugsrahmen für alle
Kooperationsabkommen zwischen den bisher sechs afrikanischen
Partnerländern, den beteiligten Unternehmen und der G8. Zusätzlich haben sich die
beteiligten Unternehmen verpflichtet, jährlich über die Umsetzung auch in
Bezug auf die Freiwilligen Leitlinien zu berichten.
33. Inwiefern sehen die Pläne der New Alliance vor, gentechnisch
verändertes Saatgut in Afrika zu verwenden, und welche Position bezieht die
Bundesregierung hierzu?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihrer Vorhaben den Einsatz von
gentechnisch verändertem Saatgut nicht. Dies ist auch nicht Ziel der New Alliance
for Food Security and Nutrition.
Drucksache 17/12137 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode34. Wie bewertet die Bundesregierung den bereits vorliegenden New-
Alliance-Plan für Mosambik, in dem sich das Land zum Verzicht auf die
Verteilung traditionellen, lizenzfreien Saatguts und zur Umsetzung von
Regeln zum geistigen Eigentum im Saatgutbereich verpflichtet, in Bezug auf
mögliche Auswirkungen auf die Lebensgrundlage von Kleinbäuerinnen
und -bauern sowie die Ernährungssouveränität des Landes?
Ziel der New Alliance in Mosambik ist, die Voraussetzungen für lokale und
internationale Investitionen in den Landwirtschaftssektor zu erhöhen, um so
Armut und Hunger im Land zu reduzieren. Kleinbäuerinnen und -bauern stehen
im Fokus des Plans. In diesem Kontext wird es als wichtig erachtet, die
Verbreiterung und heimische Produktion von verbessertem Saatgut zu fördern und
hierfür Anreize für den Privatsektor zu schaffen (z. B. durch Schutz der
Eigentumsrechte). Die Bundesregierung setzt sich innerhalb der G8-Initiative dafür
ein, einen breiten Technologieansatz zu verfolgen, der insbesondere
züchterische Methoden berücksichtigt und traditionelle und standortgerechte
Lösungen einschließt. Ziel ist es, einen Beitrag zur Ernährungssicherung zu leisten
und keine Abhängigkeiten für Kleinbauern zu schaffen.
35. Wie bewertet die Bundesregierung den von der Elfenbeinküste
vorgelegten New-Alliance-Plan, in dem sich das Land zur Förderung der
Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten verpflichtet vor dem Hintergrund der
erheblichen Risiken, die mit dem Einsatz von Milchersatzprodukten in
Regionen mit mangelhafter Trinkwasserqualität verbunden sind?
Im Cooperation Framework to Support the New Alliance for Food Security and
Nutrition in Côte d’Ivoire wird im Zusammenhang mit Ernährungssicherung
ein Gesetzesprojekt zur Vermarktung von Muttermilchersatz erwähnt.
Muttermilchersatz ist z. B. notwendig bei Müttern mit HIV/AIDS. In Fällen von
Unter- und Mangelernährung sollen über Gesundheitszentren
Nahrungsergänzungsmittel, u. a. Therapeutische Milchprodukte, verteilt werden. Bisher wird
Muttermilchersatz in Côte d’Ivoire nur in sehr geringem Umfang und nur in
urbanen Gegenden genutzt, wo die Trinkwasserqualität als ausreichend eingestuft
wird.
Grundsätzlich soll der Einsatz von Muttermilchersatzprodukten jedoch nicht
als Alternative zur Brustfütterung ausgeweitet werden. Das umfassende Stillen
in den ersten sechs Monaten hat in Côte d’Ivoire Priorität und soll weiter
ausgebaut werden.
36. Wie wird generell die Wirksamkeit marktbasierter Ansätze beurteilt, es
mangel- und unterernährten Menschen zu ermöglichen, ihr Recht auf
angemessene Ernährung wahrzunehmen?
Um Mangel- und Unterernährung zu bekämpfen, bedarf es eines übersektoralen
und integrierten Ansatzes. Ein elementares Element stellt die Marktintegration
von Kleinbäuerinnen und -bauern dar. Diese kann zu einer
Einkommenssteigerung, einer verbesserten Versorgung mit Inputgütern und Technologien sowie
einer besseren Versorgung mit Nahrungsmitteln auf den lokalen Märkten
führen. Zudem trägt ein verbesserter Handel zu einem besseren Ausgleich von
Überschuss- und Defizitgebieten bei.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1213737. Inwieweit hat die Deutsche Initiative für Agrarwirtschaft und Ernährung
(DIAE) ihr Ziel erreicht, einen nachhaltigen Beitrag zur
Ernährungssicherung in Schwellen- und Entwicklungsländern zu leisten?
Wird die Zivilgesellschaft in den jeweiligen Ländern in die Initiative
einbezogen, und wenn ja, inwiefern?
Wie wird die Erreichung des Ziels gemessen?
Die DIAE wurde erst im Juni 2012 gegründet, bislang wurden keine Vorhaben
abgeschlossen oder evaluiert. Derzeit sind Vorhaben zur Förderung der
Wertschöpfungsketten Reis, Kartoffeln, Ölsaaten sowie zur Bekämpfung der
Mangelernährung in Planung. Im Falle des Vorhabens zur Bekämpfung der
Mangelernährung ist bereits jetzt ein starkes Engagement der lokalen Zivilgesellschaft
vorgesehen. In den anderen Fällen laufen die Planungsprozesse. Über klare
Indikatoren, die in der noch laufenden Planungsphase erarbeitet werden, soll der
konkrete Beitrag des Vorhabens zur Verbesserung der Ernährungssicherung bis
auf die Haushaltsebene hinunter über einschlägige und international
vereinbarte Indikatoren gemessen werden.
Über die Einbindung der lokalen Zivilgesellschaft hinaus wird das BMZ im
Rahmen des Arbeitskreises Welternährung ab Ende Januar 2013 einen Prozess
zur Erarbeitung von klaren und verpflichtenden Qualitätskriterien für DIAE-
Vorhaben starten, die verpflichtend in diesen Vorhaben eingehalten werden
müssen.
38. Gibt es Pläne für weitere Direktinvestitionen des Africa Agriculture and
Trade Investment Fund (AATIF) neben den bereits laufenden in Sambia
und Ghana?
Wenn ja, in welchem Land, mit welchem Partner, und wie soll die
Investition genau aussehen?
Die Direktfinanzierungen sollen planmäßig ausgebaut werden. In
verschiedenen Ländern werden derzeit Prüfungen durchgeführt, deren Ergebnisse noch
offen sind. Grundsätzlich ist der Fonds verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren
in mindestens sechs verschiedenen Ländern in Subsahara-Afrika
Finanzierungen herauszulegen, vier davon sollen LDC sein. Derzeit arbeitet der Fonds vor
allem mit lokalen afrikanischen Finanzinstitutionen als Partner zusammen. Der
Fonds hat sich nicht auf einen bestimmten Typ von Investitionen festgelegt,
sondern prüft in jedem Einzelfall den entwicklungspolitischen Mehrwert und
die Beiträge der Partner. Zudem hat sich der Fonds verpflichtet, innerhalb von
fünf Jahren mindestens 20 Mio. Euro für Vertragslandwirtschaften, in denen
Kleinbauern eingebunden sind, zur Verfügung zu stellen.
A
n
la
g
e
1
S
ta
n
d
2
0
.1
2
.2
0
1
2
Drucksache 17/12137 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/12137 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
A
n
la
g
e
2
Drucksache 17/12137 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]