[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12144
17. Wahlperiode 22. 01. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Dittrich, Heidrun Bluhm,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11965 –
Wohnsituation von Seniorinnen und Senioren in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland wird im Jahr 2020 fast jeder Dritte 60 Jahre und älter sein.
Die Menschen möchten so lange wie möglich selbstständig in ihren
Wohnungen und ihrem Wohnumfeld leben. Damit dies möglich ist, müssen ihre
Wohnungen und ihr Umfeld auch altersgerecht und weitgehend barrierefrei sein.
Diese wachsende Zahl von älteren Menschen wird in naher Zukunft zu einem
steigenden Bedarf an altersgerechten, weitgehend barrierefreien und
bezahlbaren Wohnungen führen.
Mit dieser Entwicklung sind Veränderungen der Bedürfnisse, sowie
Anforderungen und Wünsche der Bevölkerung an Wohnen, Wohnumfeld, Freizeit und
Infrastruktureinrichtungen verbunden.
Die meisten Seniorinnen und Senioren leben mit einer Partnerin oder einem
Partner zusammen, mit zunehmendem Alter aber auch häufiger alleine. Die
Wohnung, ihr Umfeld und dessen Infrastruktur sind entscheidend für ein
selbstständiges Leben im Alter.
Selbst bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ziehen ältere
Menschen die eigene Wohnung und das bekannte Wohnumfeld vor. Umzüge
in Alten- und Pflegeheime finden vor allem erst bei schwerer oder
zunehmender Pflegebedürftigkeit statt.
Die Wohnsituation älterer Menschen bleibt wegen ihres wachsenden Anteils
an der Bevölkerung, der zunehmenden Nutzung der eigenen Wohnung auch
im höheren Alter und der Notwendigkeit, die verschiedenen Altersgruppen
differenziert zu betrachten, weiterhin ein wichtiges gesellschaftliches Thema.
Besonders unter dem Aspekt der drohenden Altersarmut vieler Menschen
wegen gebrochener Erwerbsbiografien und geringer Arbeitseinkommen ist es
wichtig zu erfahren, ob und wie diese Menschen es sich leisten können,
weiterhin in ihren Wohnungen zu leben. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 18. Januar 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12144 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Zusammenleben
und Wohnen von Seniorinnen und Senioren mit anderen Personen?
a) Welche Gruppen von Seniorinnen und Senioren lassen sich hinsichtlich
ihres Lebensstils und Freizeitverhaltens unterscheiden?
Lebensstil und Freizeitverhalten sind wichtige Indikatoren für die
Lebensverhältnisse älterer Menschen. Deshalb werden hierzu regelmäßig Daten in dem
vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
geförderten Deutschen Alterssurvey erhoben.
Der Deutsche Alterssurvey ist eine bundesweit repräsentative Befragung von
Personen in der zweiten Lebenshälfte (ab 40 Jahre), die in den Jahren 1996,
2002 und 2008 erhoben wurde. Die Befragten geben Auskunft zu ihrer
Lebenssituation, z. B. zum beruflichen Status oder ihrem Leben im Ruhestand, zu
gesellschaftlicher Partizipation und nachberuflichen Aktivitäten, zu
wirtschaftlicher Lage und Wohnsituation, zu familiären und sonstigen sozialen Kontakten
sowie zu Gesundheit, Wohlbefinden und Lebenszielen. Die aktuellen Daten aus
dem Jahr 2008 sind in der Veröffentlichung „Altern im Wandel – Zentrale
Ergebnisse des Deutschen Alterssurveys“ enthalten. Die nächste Erhebung erfolgt
im Jahr 2014.
b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen
für die zukünftige Wohnsituation?
Die Vielfalt von Altersbildern und Lebenssituationen im Alter sowie der
häufigste Wunsch älterer Menschen, so lange wie möglich selbstbestimmt in der
vertrauten Umgebung zu wohnen, lassen vermuten, dass auch in Zukunft die
Mehrheit der Seniorinnen und Senioren in Ein- und Zweipersonenhaushalten
leben wird. Dies gilt sicherlich auch für weiter die zunehmende Zahl älterer
Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf.
2. Welche Eigenschaften muss eine durchschnittliche Wohnung für
Seniorinnen und Senioren bieten (bitte folgende Punkte beachten: Ausstattung,
Wohnfläche, Lage, Wohnumfeld)?
Die deutliche Mehrheit der Seniorinnen und Senioren möchte auch im Alter in
der angestammten Wohnung und der vertrauten Umgebung leben. Die für
Seniorinnen und Senioren erforderlichen Eigenschaften einer
Durchschnittswohnung sind jedoch nicht definiert. Zur Berücksichtigung der Bedürfnisse
bestimmter Personengruppen (z. B. seh-, hör-, gehbehinderte Menschen) hat der
Normungsausschuss Bauwesen die DIN 18 040 für „Barrierefreies Bauen“ –
jedoch nur für den Neubau – erarbeitet. „Grundsatz dieser Norm ist es,
weitgehend allen Menschen zu ermöglichen, durch barrierefreie Gestaltung den
gebauten Lebensraum in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere
Erschwernis und ohne fremde Hilfe nutzen zu können. Die Norm definiert,
unter welchen Voraussetzungen Gebäude und bauliche Anlagen barrierefrei sind“
(vgl. Vorwort zu DIN 18 040 – 1 und 2). Im Wohnungsbestand ist
Barrierefreiheit im Sinne der DIN 18040 – 2 aus baustrukturellen Gründen häufig nicht
oder nur mit hohem Aufwand herstellbar. Daher wurden im Rahmen des
Programms der KfW Bankengruppe „Altersgerecht Umbauen“ technische
Mindestanforderungen zum Abbau von Barrieren entwickelt, die den regelmäßigen
altersbedingten Nutzungserfordernissen entsprechen (vgl. Merkblatt 159 der
KfW Bankengruppe unter
www.kfw.de). Notwendig ist neben der alters- und
behindertengerechten Anpassung des Wohnungsbestands die entsprechende
Anpassung von Wohnumfeld und Infrastruktur (z. B. Schaffung von
Einkaufsmöglichkeiten, Unterhaltungseinrichtungen, Arztpraxen und Apotheken,
Verkehrsflächen). Zur Unterstützung hat die KfW Bankengruppe am 1. September
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/121442012 das Eigenmittelprogramm „Barrierearme Stadt“ gestartet. Das
Förderprogramm dient der langfristigen, zinsgünstigen Finanzierung von Investitionen in
den Abbau von Barrieren bei kommunalen und sozialen Gebäuden sowie
Sportstätten, bei kommunalen Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum.
3. Wie viel Wohnfläche steht durchschnittlich einer Seniorin bzw. einem
Senior zur Verfügung (bitte nach Ost- und Westdeutschland sowie nach
Klein-, Mittel-, Großstadt und ländlichem Raum aufschlüsseln)?
Die Wohnfläche wird differenziert nach den genannten Merkmalen im Rahmen
der Zusatzerhebung Wohnen des Mikrozensus erfasst. Einer Seniorin/einem
Senior standen dabei im Jahr 2010 durchschnittlich 57,6 m2 Wohnfläche zur
Verfügung. Die durchschnittliche Wohnfläche bezogen auf alle Altersklassen
betrug 45,2 m2 je Einwohner. Die nachstehende Tabelle gibt die Ergebnisse der
letzten Mikrozensus-Zusatzerhebung Wohnen im Jahr 2010 ausführlich wieder.
Wohnfläche von Senioren im Jahr 2010
Durchschnittliche Wohnfläche in m² der Bevölkerung im Alter von 60 Jahren und älter
4. Wie viel Prozent müssen Seniorinnen und Senioren durchschnittlich von
ihrem Einkommen für die Mietbelastung aufwenden (bitte nach Ost- und
Westdeutschland, nach Frauen und Männern, sowie nach
Einpersonenhaushalten, Zweipersonenhaushalten, mehr als Dreipersonenhaushalten
und Mehrgenerationenhaushalte, aufschlüsseln)?
Personen, die 65 Jahre oder älter sind, wendeten im Jahr 2011 durchschnittlich
24,8 Prozent ihres Einkommens für die Wohnkosten auf. Die
Wohnkostenbelastung von Frauen betrug 25,9 Prozent und von Männern 23,9 Prozent (Quelle:
Statistisches Bundesamt/EUROSTAT: EU-SILC). Zu den weiteren
gewünschten Aufschlüsselungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Regionale Gliederungsmerkmale Insgesamt Männer Frauen
Deutschland insgesamt 57,8 54,4 60,6
Westdeutschland 60,5 56,8 63,5
Ostdeutschland 47,9 45,3 50,0
Ländlicher Raum 58,2 55,2 60,7
Kleinstadt 60,9 57,8 63,5
Mittelstadt 58,3 54,7 61,1
Großstadt 53,0 49,1 56,0
darunter mit Einwohnern …
100 000 bis unter 500 000 54,4 50,3 57,6
500 000 und mehr 51,4 47,9 54,2
Berechnung: Wohnungsgröße dividiert durch Bewohner der Wohnung; keine Gewichtung nach Alter.
Quelle: Mikrozensus 2010 – Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts.
Drucksache 17/12144 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wie ist die Verteilung auf die unterschiedlichen Wohnformen (bitte in
absoluten Zahlen sowie nach Miete/Eigentum, eigener Wohnung/Eigenheim,
Gemeinschaftsunterkünfte, alternativen Wohnformen und Verteilung
Mann/Frau auf die Wohnformen aufschlüsseln)?
Für eine differenzierte Darstellung der Wohnformen von Senioren (Miete/
Eigentum, eigene Wohnung/Eigenheim) in der Verteilung nach Mann/Frau stellt die
Zusatzerhebung Wohnen im Rahmen des Mikrozensus Informationen zur
Verfügung. Die nachstehende Tabelle enthält die Ergebnisse der
Mikrozensuserhebung im Jahr 2010.
Wohnformen der Senioren im Jahr 2010
Bevölkerung im Alter von 60 Jahren und älter
6. Wie ist die Verteilung der Seniorinnen und Senioren auf die
unterschiedlichen Haushaltsgrößen insgesamt (bitte in Einpersonenhaushalte,
Zweipersonenhaushalte, mehr als Dreipersonenhaushalte und
Wohngemeinschaften aufschlüsseln)?
Die Angaben sind in der nachfolgenden Tabelle enthalten.
Merkmale
Bevölkerung im Alter von 60 Jahren und älter
Insgesamt Männlich Weiblich
Anzahl in 1 000
Insgesamt 21 689 9 621 12 068
Eigentümer 11 935 5 629 6 305
Ein-/Zweifamilienhaus 9 606 4 566 5 041
Eigentumswohnung 2 328 1 064 1 265
Mieter* 8 965 3 763 5 201
Wohnheim/Gemeinschaftsunterkunft 789 229 562
in Prozent Bevölkerung
Insgesamt 100 100 100
Eigentümer 55 59 52
Ein-/Zweifamilienhaus 44 47 42
Eigentumswohnung 11 11 10
Mieter* 41 39 43
Wohnheim/Gemeinschaftsunterkunft 4 2 5
* einschließlich „Ohne Angabe“ zu Eigentümer/Mieter.
Quelle: Mikrozensus 2010 – Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12144Senioren in Gemeinschaftsunterkünften und in privaten Haushalten
nach der Haushaltsgröße im Jahr 2010
7. Wie ist die Verteilung von Männern und Frauen auf die unterschiedlichen
Haushaltsgrößen, und wie erklärt sich die Bundesregierung diese
Verteilung (bitte in Einpersonenhaushalte, Zweipersonenhaushalte und mehr als
Dreipersonenhaushalte aufschlüsseln)?
Die statistischen Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die
Verteilung auf die Haushaltsgrößenklassen ist Ausdruck des Trends zu
kleineren Haushalten und damit eine wesentliche Ausprägung des demografischen
Wandels. Der Vergleich des Anteils der Einpersonenhaushalte an der
Bevölkerung insgesamt (19 Prozent) mit dem Anteil an allen Seniorinnen und Senioren
(29 Prozent) verdeutlicht auch, dass mit steigendem Anteil älterer Menschen in
der Bevölkerung der Anteil der Einpersonenhaushalte insgesamt an relativer
Bedeutung gewinnen wird. Dies spiegelt sich in der rückläufigen
durchschnittlichen Haushaltsgröße wieder (vgl. Antwort zu Frage 13).
Merkmale
Bevölkerung im Alter von 60 Jahren und älter
Insgesamt Männlich Weiblich
Anzahl in 1000
Personen im Haushalt
Insgesamt 21 689 9 621 12 068
davon:
1 Person 6 382 1 704 4 678
2 Personen 12 927 6 756 6 171
3 Personen und mehr 1 764 996 768
Gemeinschaftsunterkunft 616 165 452
darunter in Wohngemeinschaften 98 45 53
in Prozent der Bevölkerung
Personen im Haushalt
Insgesamt 100,0 100,0 100,0
davon:
1 Person 29,4 17,7 38,8
2 Personen 59,6 70,2 51,1
3 Personen und mehr 8,1 10,4 6,4
Gemeinschaftsunterkunft 2,8 1,7 3,7
darunter in Wohngemeinschaften 0,5 0,5 0,4
Quelle: Mikrozensus 2010 – Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes
Drucksache 17/12144 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBevölkerung insgesamt in Gemeinschaftsunterkünften und in privaten
Haushalten nach der Haushaltsgröße im Jahr 2010
8. Wie viele Mehrgenerationenhaushalte gibt es im Vergleich mit dem Jahr
2005 in Deutschland, und wie beurteilt die Bundesregierung diese
Veränderung unter dem Aspekt, dass es immer mehr Mehrgenerationenfamilien
gibt?
Im Jahr 2011 gab es in Deutschland nach den Ergebnissen des Mikrozensus
rund 11,744 Millionen Mehrgenerationenhaushalte. Davon waren 11,532
Millionen Zweigenerationenhaushalte und in 212 000 Haushalten wohnten drei
oder mehr Generationen zusammen. Gegenüber 2005 (12,587 Millionen
Mehrgenerationenhaushalte) ist die Zahl der Mehrgenerationenhaushalte damit um
knapp 7 Prozent zurückgegangen. Damals gab es 12,335 Millionen
Zweigenerationenhaushalte und 252 000 Haushalte, in denen drei oder mehr
Generationen zusammen lebten. Als Mehrgenerationenhaushalte gelten hier nur
Haushalte, deren Bewohner in direkter Linie miteinander verwandt sind.
Merkmale
Bevölkerung insgesamt
Insgesamt Männlich Weiblich
Anzahl in 1000
Personen im Haushalt
Insgesamt 81 715 40 059 41 657
davon:
1 Person 15 718 7 312 8 406
2 Personen 27 341 13 217 14 124
3 Personen und mehr 37 799 19 214 18 585
Gemeinschaftsunterkunft 857 315 542
darunter: in Wohngemeinschaften 860 446 414
in Prozent der Bevölkerung
Personen im Haushalt
Insgesamt 100,0 100,0 100,0
davon:
1 Person 19,2 18,3 20,2
2 Personen 33,5 33,0 33,9
3 Personen und mehr 46,3 48,0 44,6
Gemeinschaftsunterkunft 1,0 0,8 1,3
darunter: in Wohngemeinschaften 1,1 1,1 1,0
Quelle: Mikrozensus 2010 – Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/121449. Wie viele Seniorinnen und Senioren leben in Hausfamilien (bitte nach
absoluten Zahlen und im prozentualen Verhältnis zu den übrigen
Wohnformen aufschlüsseln)?
Der Begriff „Hausfamilien“ ist hier nicht präzisiert und wird im Folgenden als
„Mehrgenerationenhaushalt“ interpretiert. In der nachfolgenden Tabelle ist die
Anzahl der Seniorinnen und Senioren dargestellt, die in
Mehrgenerationenhaushalten leben (siehe Definition in Antwort zu Frage 8). Datengrundlage ist
der Mikrozensus.
Senioren in Mehrgenerationenhaushalten in den Jahren 2010 und 2005
10. Wie viele Seniorinnen und Senioren leben in Wohngemeinschaften (bitte
nach absoluten Zahlen und im prozentualen Verhältnis zu den übrigen
Wohnformen aufschlüsseln)?
Im Jahr 2010 lebten nach Ergebnissen des Mikrozensus rd. 98 000 Seniorinnen
und Senioren in Wohngemeinschaften. Dies entspricht einem Anteil von
0,5 Prozent der Seniorinnen und Senioren. Damit lebten 99,5 Prozent in den
übrigen Wohnformen.
11. ��ber wie viel altersgerechten und barrierefreien Wohnraum in
Wohneinheiten verfügt Deutschland derzeit nach Erkenntnis der
Bundesregierung?
Nicht zuletzt aus Abgrenzungsgründen gibt es keine amtliche Statistik über
altersgerechte, d. h. barrierefreie oder barrierearme Wohnungen in Deutschland.
Zur Quantifizierung des Bestands und Bedarfs an altersgerechten
Wohnungsangeboten hat das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA), Köln, in den Jahren
2008 bis 2010 im Auftrag des Bundeministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) das Forschungsvorhaben „Wohnen im Alter –
Marktprozesse und wohnungspolitischer Handlungsbedarf“ durchgeführt. Die
Ergebnisse wurden im Auftrag des BMVBS als Bericht „Wohnen im Alter“, Reihe
Jahr und Merkmale
Bevölkerung im Alter von
60 Jahren und älter
Anzahl in 1000
in Prozent
der Bevölkerung
2010
Insgesamt 21 689 100
davon:
Mehrgenerationenhaushalt 2 143 10
Übrige Wohnformen 19 546 90
2005
Insgesamt 20 842 100
davon:
Mehrgenerationenhaushalt 2 361 11
Übrige Wohnformen 18 481 89
Quelle: Mikrozensus 2010 – Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes
Drucksache 17/12144 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeForschungen, Heft 147 im Mai 2011 vorgestellt und veröffentlicht. Sie haben
eine weite Verbreitung gefunden. Die Studie basiert u. a. auf einer im Jahre
2009 durchgeführten Befragung von rund 1 000 Seniorenhaushalten. Danach
weisen rund 5 Prozent der von Haushaltsangehörigen ab 65 Jahren bewohnten
Wohnungen keine Barrieren auf. Durch Hochrechnung kann auf etwa 570 000
von Seniorinnen und Senioren bewohnte, weitgehend barrierefreie Wohnungen
geschlossen werden.
12. Mit welcher Entwicklung rechnet die Bundesregierung auf dem
Wohnungsmarkt unter dem Aspekt der Nachfrage nach altersgerechten
Wohnungen im Jahr 2015 und bis zum Jahr 2030?
Nach den Berechnungen der oben genannten Studie „Wohnen im Alter“ werden
allein für den Bedarf älterer Menschen mit Bewegungseinschränkungen bis 2020
zusätzlich ca. 3 Millionen barrierefreie/-arme Wohnungsangebote benötigt.
Bei einer kurz- bis mittelfristig erreichbaren Neubauproduktion von ca.
200 000 Wohnungen pro Jahr insgesamt muss der zusätzliche Bedarf auch
durch Umbau des bestehenden Wohnungsangebotes gedeckt werden.
Angesichts der intensiven Sensibilisierung und Beratung der Eigentümer von
Wohngebäuden sowie der bauplanenden und bauausführenden Berufe für den Abbau
von Barrieren ist von zunehmenden Investitionen in das altersgerechte Bauen
und Umbauen auszugehen. Dazu tragen die Förderprogramme der KfW
Bankengruppe sowie die soziale Wohnraumförderung durch die seit der
Föderalismusreform I ab dem Jahr 2007 insoweit zuständigen Länder bei.
13. Mit welcher Entwicklung rechnet die Bundesregierung bezüglich der
Haushaltsgrößen bis zum Jahr 2020?
Die durchschnittliche Haushaltsgröße aller Haushalte betrug 2010 ca. 2,0
Personen je Haushalt. Nach der Raumordnungsprognose des Bundesinstituts für
Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird die Haushaltsgröße bis 2030 auf
1,92 Personen sinken.
14. Wie viele Wohnungen sind insgesamt im Besitz des Bundes?
Wie viele davon sind altersgerechte und barrierefreie Wohnungen (bitte
in relativen und absoluten Zahlen aufschlüsseln)?
Aktuell befinden sich rd. 45 000 Wohnungen, die jedoch ganz überwiegend in
einer Zeit errichtet wurden, in der noch keine oder unzureichende Vorschriften
zur Barrierefreiheit im Neubau bestanden, im Besitz des Bundes. In
Einzelfällen sind Wohnungen jedoch bereits nach individuellem und mieterseitigem
Umbau gemäß § 554 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) barrierefrei
umgebaut worden. Hierbei stand überwiegend die behindertengerechte Einrichtung
der Badezimmer im Vordergrund. Angaben, bei wie vielen Wohnungen
entsprechende Umbaumaßnahmen durchgeführt wurden, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Aktuell ist im Zuge laufender bzw. künftiger Sanierungsmaßnahmen aufgrund
der demografischen Entwicklung ein am Bedarf orientierter altersgerechter
Umbau von Wohnungen beabsichtigt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1214415. Wie verhält sich die Anzahl der barrierefreien Wohneinheiten zur Zahl
der derzeit über 65-Jährigen in Deutschland?
Wie viele im Besitz des Bundes befindliche barrierefreie Wohnungen
werden von Seniorinnen und Senioren bewohnt (bitte in absoluten Zahlen
aufschlüsseln)?
Zur Beantwortung des ersten Teils der Frage wird auf die Antwort zu Frage 11
verwiesen.
Zu Frage 15 liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
16. Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert die Bundesregierung
gemeinschaftsorientierte sowie generationsübergreifende Wohnformen, die
ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter ermöglichen sollen?
Die Bundesregierung stellt die kontinuierliche Zunahme
gemeinschaftsorientierter sowie generationenübergreifender Wohnprojekte fest. Im Rahmen einer
BMVBS-Studie sind z. B. im Jahr 2012 insgesamt 106 gemeinschaftliche
Wohnprojekte erfasst worden, die zwischen 2000 und Ende 2011 in der
Rechtsform der Genossenschaft realisiert worden sind. Davon sind 57 als
Mehrgenerationen-Wohnprojekte entstanden. Die in dieser Studie gewonnenen
Erfahrungen werden weiter vertieft und für interessierte Bau- und Wohn-Gruppen zur
Nachnutzung aufbereitet. Eine unmittelbare materielle Förderung solcher
Projekte durch den Bund ist nicht möglich, da die Zuständigkeit für die soziale
Wohnraumförderung durch die Föderalismusreform I ab 2007 vollständig auf
die Länder übergegangen ist.
Auch im Rahmen des Programms „Wohnen für (Mehr)Generationen –
Gemeinschaft stärken, Quartier beleben“ des BMFSFJ werden unterschiedliche
gemeinschaftsorientierte sowie generationsübergreifende Wohnformen
modellhaft gefördert. Zahlreiche weitere inzwischen überregional bekannt gewordene
und geförderte Projekte wie „Wohnen Plus – Alte, Alleinerziehende und
Kinder“ der Genossenschaft Anderswohnen in Nürnberg, das
Gemeinschaftswohnprojekt Bärenhof in Hamburg-Langenhorn und andere gemeinschaftliche
Wohnprojekte für demenzkranke Menschen oder für Menschen mit
Behinderung setzen beispielgebende Impulse. Durch Kooperationen etwa mit dem
Forum für Gemeinschaftliches Wohnen oder der Stiftung Trias werden
Informationen praxisnah und bedarfsgerecht weitergegeben.
Zusätzlich wurden mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II
bundesweite Impulse zum generationenübergreifenden Miteinander in der
Gesellschaft gesetzt.
17. Wie schätzt die Bundesregierung den Erfolg des Programms der KfW
Bankengruppe „Altersgerechtes Umbauen“ ein, und worin sieht sie
Verbesserungsbedarf?
Welchen Anteil leistet der Bund aktuell zu diesem Förderprogramm?
Der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP,
Wohnraum alters- und generationengerecht zu gestalten, wird von der
Bundesregierung durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Im Rahmen des
Konjunkturpakets I hat die Bundesregierung befristet für die Jahre 2009 bis 2011 jeweils
rd. 80 bis 100 Mio. Euro für die Zinsverbilligung von Darlehen und für
Investitionszuschüsse für das Programm der KfW Bankengruppe „Altersgerecht
Umbauen“ bereitgestellt. Damit wurden Investitionsanreize für alters- und
behindertengerechte Anpassung von Wohnungsbestand und Wohnumfeld gesetzt.
Das Programm stand selbst nutzenden Wohnungseigentümern, privaten Ver-
Drucksache 17/12144 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemietern und Mietern sowie Wohnungsunternehmen und -genossenschaften zur
Verfügung. Seit Programmbeginn im April 2009 wurden hiermit bis Ende des
Jahres 2011 insgesamt rd. 82 500 Wohneinheiten altersgerecht saniert und
Investitionen von rd. 1,4 Mrd. Euro angestoßen. Durch das geförderte
Investitionsvolumen konnten z. B. im Jahr 2011 mehr als 11 000 Arbeitsplätze in der
mittelständischen Bauwirtschaft und im Handwerk pro Jahr gesichert werden.
Zugleich wurden erstmals praktikable Standards für den Abbau von Barrieren
in Bestandswohnungen in Deutschland entwickelt.
Die KfW Bankengruppe setzt seit dem 1. Januar 2012 das Programm
„Altersgerecht Umbauen“ in der Darlehensvariante in modifizierter Form als
Eigenmittelprogramm fort. Die Förderung des altersgerechten, d. h. barrierefreien/
barrierearmen Umbaus ist außerdem in den Entwurf des gegenwärtig im
parlamentarischen Verfahren befindlichen Altersvorsorgeverbesserungsgesetzes
aufgenommen worden (sog. Wohnriester). Damit erhalten förderberechtigte
Eigentümer die Möglichkeit, die Förderung auch für die rechtzeitige bauliche
Vorsorge im Alter einzusetzen.
18. Für wie viele Wohneinheiten (in absoluten Zahlen) wurden bis dato
Förderungen aus dem Programm der KfW Bankengruppe „Altersgerechtes
Umbauen“ beantragt?
Im Rahmen des Programms „Altersgerecht umbauen“ hat die KfW
Bankengruppe seit Programmstart im April 2009 bis zum 30. November 2012 für
rd. 103 200 Bestandswohnungen die Förderung der Reduzierung oder
Beseitigung von Barrieren zugesagt.
19. Wie viel wurde bis dato ausgeschüttet?
Von den durch die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpaketes I für
das Programm der KfW Bankengruppe „Altersgerecht Umbauen“ in den Jahren
2009 bis 2011 bereitgestellten Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 270 Mio.
Euro sind durch Zusagen der KfW Bankengruppe für die Zinsverbilligung von
Darlehen und für Investitionszuschüsse sowie durch Modellvorhaben und
Öffentlichkeitsarbeit rd. 165 Mio. Euro gebunden. Bei dem Mittelabfluss ist die
bei jedem neuen Programm zu berücksichtigende Anlaufphase und die Laufzeit
der Programme zu berücksichtigen.
20. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um Menschen auch im
Alter und/oder bei Pflegebedürftigkeit den Verbleib im angestammten
Quartier zu ermöglichen?
21. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für dringend notwendig,
um auf die wachsende Anzahl von alleinlebenden Seniorinnen und
Senioren ohne jegliches soziales Umfeld und familiäre Kontakte zu reagieren?
Die Fragen 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Recht der Pflegeversicherung (Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI) gilt
der grundsätzliche Vorrang ambulanter vor stationärer Pflege. Die Leistungen
der Pflegeversicherung sind darauf ausgerichtet, den Verbleib Pflegebedürftiger
im häuslichen Umfeld zu ermöglichen.
Das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-
Neuausrichtungsgesetz – PNG) sieht zum 1. Januar 2013 erhebliche Leistungserhöhungen
insbesondere für für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen,
geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/12144Im Rahmen des Programms „Soziales Wohnen“ des BMFSFJ werden innerhalb
des Programmbausteins „Nachbarschaftshilfe und soziale Dienstleistungen“
modellhaft unter anderem Begleit- und Besuchsdienste sowie ehrenamtliches
Engagement gefördert. Gerade im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements
steckt ein hohes Potenzial, da eine auch wachsende Anzahl älterer Menschen
bereit ist, sich zu engagieren. Durch dieses Engagement vor Ort können
Netzwerke und neue Beziehungen aufgebaut werden, die soziale Kontakte erhalten
und auch bei Hilfebedürftigkeit einen Verbleib in der angestammten Wohnung
bzw. dem vertrauten Wohnumfeld ermöglichen. Auch Maßnahmen zur
Qualifizierung von Handwerkerinnen und Handwerkern für das altersgerechte Bauen
und Wohnen und der Einsatz niedrigschwelliger moderner Technik zur
Kommunikation und Hilfe unterstützen dieses Ziel.
Zudem finden ältere Menschen in den bundesweit 450 vom BMFSFJ über das
Programm Mehrgenerationenhäuser II geförderten Einrichtungen vielfältige
Angebote für ein freiwilliges Engagement und Teilhabemöglichkeiten. Sie
haben sich inzwischen als Teil einer innovativen, den sozialen Zusammenhalt
fördernden kommunalen Infrastruktur etabliert, die den Herausforderungen einer
älter werdenden Gesellschaft angepasst werden muss. Weitergehende Impulse
und Handlungsempfehlungen werden in den Ebenen übergreifenden
Arbeitsgruppen der Demografiestrategie der Bundesregierung zum „Selbstbestimmten
Leben im Alter“ und „Allianz für Menschen mit Demenz“ erarbeitet. Sie
werden im Frühjahr 2013 vorgestellt. Außerdem erarbeitet die
Expertenkommission zum 7. Altenbericht der Bundesregierung mit dem Thema: „Sorge und
Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger
Gemeinschaften.“
Die im Jahr 2012 eingeführte Familienpflegezeit fördert die Vereinbarkeit von
Beruf und Pflege für pflegende Angehörige, verbessert damit die Möglichkeiten
der familiären Pflege und unterstützt so auch den Verbleib der Pflegebedürftigen
im angestammten Quartier.
Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen können ehrenamtliche Helferinnen
und Helfer von besonderer Bedeutung zur Sicherstellung der häuslichen Pflege
sein. Auf der Grundlage der §§ 45b, 45c und 45d SGB XI werden
niedrigschwellige Betreuungsangebote, Ehrenamt und Selbsthilfe gefördert. Mit dem
Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) wurden die Mittel für die Förderung von
Ehrenamt und Selbsthilfe mit Wirkung zum 30. Oktober 2012 erhöht. Zudem
werden durch das PNG nun erstmals spezifische Leistungen für
Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen zur Verfügung gestellt. Damit wird
gerade auch alleinstehenden Pflegebedürftigen – als Alternative zum
Pflegeheim – ein gemeinsames Wohnen und Leben mit anderen Pflegebedürftigen
und Nichtpflegebedürftigen erleichtert.
22. Wie viele Seniorinnen und Senioren erhalten Wohngeld, und in welcher
Höhe erhalten sie dieses (bitte nach Frauen und Männern aufschlüsseln)?
Am Jahresende 2010 erhielten 408 000 Rentnerhaushalte Wohngeld. Das waren
39 Prozent der Wohngeldhaushalte insgesamt. In 143 000 dieser Haushalte war
der Antragsteller männlich, in 265 000 Haushalten war die Antragstellerin eine
Rentnerin oder Pensionärin.
Das durchschnittliche monatliche Wohngeld der Haushalte von Rentnern und
Pensionären betrug im Jahr 2010 sowohl für die Haushalte mit weiblichem als
auch mit männlichem Antragsteller 91 Euro.
Daten der Wohngeldstatistik für das Jahr 2011 liegen noch nicht vor.
Drucksache 17/12144 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Wie viele Seniorinnen und Senioren haben im vergangenen Kalenderjahr
Wohngeld in Form von Grundsicherung im Alter erhalten (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
SGB XII werden die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung bei der
Bedarfsberechnung in angemessener Höhe berücksichtigt. Bei der
Berücksichtigung dieser Bedarfe handelt es sich nicht um eine Form des Wohngelds.
Am 31. Dezember 2011 waren nach der Statistik der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung 436 000 Seniorinnen und Senioren im Alter ab
65 Jahren leistungsberechtigt. Dies entspricht 2,6 Prozent der
Gesamtbevölkerung im Alter ab 65 Jahren.
Bei 2 Prozent aller Leistungsberechtigten ab 65 Jahren wurden keine Bedarfe
für Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Dies ist stets dann der Fall, wenn
keine tatsächlichen Aufwendungen hierfür nachweisbar sind. Damit wurden am
Jahresende 2011 bei 427 000 Leistungsberechtigten ab 65 Jahren in der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Aufwendungen für Unterkunft
und Heizung als sozialhilferechtlicher Bedarf anerkannt.
Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter (65 Jahre und älter)
am 31. Dezember 2011, Länderübersicht nach durschnittlichem monatlichen Bedarf
Quelle: Statistisches Bundesamt
Land
Insgesamt Empfänger/-innen
mit Aufwendungen für
Unterkunft und Heizung
Durchschnittliche Aufwendungen
für Unterkunft und Heizung gemäß
§42 SGB XII im Berichtsmonat
Anzahl Anzahl Euro
Baden-Württemberg 41 540 40 891 318
Bayern 56 522 55 637 329
Berlin 33 195 29 394 323
Brandenburg 6 879 6 829 278
Bremen 7 503 7 415 325
Hamburg 19 730 19 515 382
Hessen 39 002 38 314 337
Mecklenburg-Vorpommern 5 605 5 573 278
Niedersachsen 44 430 43 732 296
Nordrhein-Westfalen 117 502 116 533 317
Rheinland-Pfalz 19 433 19 026 271
Saarland 6 791 6 719 297
Sachsen 9 656 9 607 260
Sachsen-Anhalt 7 197 7 122 261
Schleswig-Holstein 16 527 16 365 314
Thüringen 4 698 4 661 261
Deutschland 436 210 427 333 315
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1214424. Was will die Bundesregierung unternehmen, um steigende Wohnkosten
zu verhindern und damit einen erzwungenen Umzug von Seniorinnen und
Senioren aus ihrer gewohnten Wohnumgebung zu verhindern?
30. Wie möchte die Bundesregierung unter dem Aspekt der drohenden
Altersarmut von Seniorinnen und Senioren innerhalb der nächsten zehn
Jahre auf die Wohnkostenentwicklung reagieren?
Die Fragen 24 und 30 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Eine zukunftssichere Altersvorsorge muss auf drei Säulen ruhen: der
gesetzlichen Rente, der privaten und der betrieblichen Vorsorge. In allen Säulen gilt
es auch weiterhin die richtigen Weiterentwicklungen auf den Weg zu bringen.
Durch veränderte wirtschaftliche Strukturen und den demografischen Wandel
besteht in Zukunft die Gefahr, dass die Altersarmut zunimmt. Die
Bundesregierung möchte sicherstellen, dass jeder, der ein Leben lang beschäftigt war und
vorgesorgt hat, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhält.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung prüfen, inwieweit es finanzielle
Spielräume gibt, Müttern mit mehreren Kindern, die vor 1992 geboren worden
sind, zusätzliche Entgelte zu ermöglichen.
Über die konkrete Umsetzung wird derzeit in der Bundesregierung beraten.
Zu einer wirksamen Entlastung bei den Wohnkosten von einkommensschwachen
Seniorinnen und Senioren dienen vor allem das Wohngeld und die Übernahme
der Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung im Alter.
Mehr Neubau kann ebenfalls zu einer Entlastung bei den Wohnkosten
beitragen. Dabei ist es Aufgabe der Länder und Gemeinden, unter Einsatz der
Kompensationsmittel des Bundes über die soziale Wohnraumförderung
preisgünstigen Wohnraum zu schaffen.
Die Bundesregierung fördert zudem den Neubau im Rahmen des CO2-
Gebäudesanierungsprogramms. So ist etwa die Hälfte der in den letzten Jahren neu
errichteten Wohngebäude gefördert durch die KfW Bankengruppe. Das
Programm ist somit auch ein wirksames Neubauförderprogramm und trägt dazu
bei, dass Wohnungen mit hohem energetischen Standard nicht nur im oberen
Preissegment angeboten werden können. Auch Seniorinnen und Senioren
profitieren davon.
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, über Strom-, Gas- und
Warmwassersperren in Haushalten von Seniorinnen und Senioren (bitte
nach Gründen, Länge der Sperre, Auftreten in den Haushaltsformen und
Gesamtzahl der Sperren im letzten Jahr aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der Versorgungsunterbrechungen bei Strom und Erdgas bei
Haushaltskunden wird auf die Ausführungen im Monitoringbericht 2012 von
Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt verwiesen. Gesonderte Erhebungen
bezogen auf Haushalte von Seniorinnen und Senioren hat die Bundesnetzagentur
nicht vorgenommen. Weitergehende eigene Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Drucksache 17/12144 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung um zu verhindern, dass
Seniorinnen und Senioren längere Zeit ohne Strom, Gas oder
Warmwasser leben müssen?
Für die Belieferung von Seniorinnen und Senioren mit Strom und Gas gelten
dieselben Regelungen wie für die Belieferung aller privaten Haushalte.
Ergänzend verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort vom 30. August 2012 auf
die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Energiearmut
erkennen und Lösungen anbieten“ (Bundestagsdrucksache 17/10582).
27. Wie will die Bundesregierung die Versorgung der älteren ländlichen
Bevölkerung sicherstellen (z. B. nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten,
Ärztinnen und Ärzte in der unmittelbaren Umgebung)?
Die Politik der Bundesregierung ist darauf ausgerichtet, eine angemessene
Daseinsvorsorge zu sichern, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Innovationen
zu unterstützen, Entwicklungspotenziale zu fördern und Ressourcen nachhaltig
zu schützen. Unter Federführung des Bundesministeriums des Innern hat sie im
Oktober 2011 einen Demografiebericht und im April 2012 eine
Demografiestrategie vorgelegt. Darin hat sie dargelegt, mit welchen Initiativen und
Rahmenbedingungen die einzelnen Fachpolitiken unter anderem die Sicherstellung
ausreichender Daseinsvorsorge-Infrastrukturen bereits konkret unterstützen
oder zu unterstützen planen. Das BMVBS fördert beispielsweise mit seinen
Programmen der Städtebauförderung insbesondere auch Städte und Gemeinden
in ländlichen Räumen. Das im Jahr 2010 aufgelegte
Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – Überörtliche Zusammenarbeit und
Netzwerke“ zielt explizit auf die Sicherung und Stärkung der öffentlichen
Daseinsvorsorge in Kommunen in ländlichen, dünn besiedelten oder vom
demografischen Wandel betroffenen Räumen. Das Aktionsprogramm regionale
Daseinsvorsorge unterstützt bis zum Jahr 2014 21 vom demografischen Wandel
besonders betroffene Regionen fachlich und finanziell bei der Erarbeitung und
Umsetzung von Regionalstrategien zur Entwicklung innovativer Lösungen. Im
Programm werden neue Ansätze zu einzelnen Bereichen der Daseinsvorsorge,
so auch zur ärztlichen Versorgung und zur Pflegesituation in ländlichen
Räumen aufgezeigt und erprobt.
Im Rahmen des Programms „Soziales Wohnen“ des BMFSFJ werden unter
anderem auch Projekte gefördert, die auf ländliche Besonderheiten eingehen und
auch ein selbstständiges Wohnen im ländlichen Umfeld ermöglichen. Hierzu
gehört z. B. der Einsatz eines Senioreneinkaufsmobils oder die mobile
Versorgung mehrerer kleiner Orte mit Dienstleistungsangeboten oder
Beratungsmöglichkeiten (mobile Wohnberatung) oder auch die gezielte Kombination von in
der Region vorhandenen Angeboten mit freiwilligem Engagement.
Elektronische Plattformen und soziale Netzwerke spielen ebenso eine Rolle, um in der
Region vorhandene, aber bisher verstreute Angebote besser zu bündeln und
leichter zugänglich zu machen.
Auch die Projekte des Schwerpunkts „Ländliche Lage“ im Programm „Wohnen
für (Mehr)Generationen“ und das bereits im Programm Neues Wohnen des
BMFSFJ geförderte Modellquartier „Ländliche Region des Landkreises
Hannover“ zeigen exemplarisch, wie Angebote miteinander verbunden werden
können.
Mehr als die Hälfte der im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II
geförderten Einrichtungen sind im ländlichen oder kleinstädtischen Raum
angesiedelt.
Der gesetzliche Auftrag zur Sicherstellung der Versorgung Pflegebedürftiger
(§ 69 SGB XI) liegt bei den Pflegekassen. Sie haben im Rahmen ihrer Leis-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/12144tungsverpflichtung eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein
anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse entsprechende
pflegerische Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Dazu schließen sie
Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen mit zugelassenen
Pflegeeinrichtungen und sonstigen Leistungserbringern.
Für den Bereich der ärztlichen Versorgung wurden mit dem am 1. Januar 2012
in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG)
die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch in Zukunft in ganz
Deutschland eine flächendekkende, möglichst wohnortnahe und bedarfsgerechte
medizinische Versorgung gewährleisten bleibt. Dies geschieht durch ein Bündel von
Maßnahmen, insbesondere durch eine zielgenauere, den regionalen
Besonderheiten Rechnung tragende Bedarfsplanung mit erweiterten Einwirkungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten der Länder. Zudem wurden die bisherigen
Instrumente zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung ausgebaut. Zu nennen sind
hier z. B. zusätzliche Niederlassungsanreize sowie der Ausbau von „mobilen“
Versorgungskonzepten (z. B. Tätigkeit an weiteren Orten, Zweigpraxen).
28. Welche Anforderungen haben Seniorinnen und Senioren nach Ansicht
der Bundesregierung an ihre Wohnung?
Die Mehrheit der Seniorinnen und Senioren möchte so lange wie möglich ein
selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Umgebung
führen, auch bei möglichem Eintritt von Hilfsbedürftigkeit und Pflege.
Daher erachten laut einer Befragung, die in den Jahren 2010 bis 2011 vom
Institut TNS-Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH durchgeführt wurde,
95 Prozent der Befragten über 50 Jahre die Möglichkeit, Hilfe und Pflege zu
Hause zu bekommen als wichtig oder sehr wichtig für ein selbstständiges
Leben im Alter. 94 Prozent der Befragten halten die gute Erreichbarkeit von
Geschäften, Ärzten und öffentlichem Nahverkehr für wichtig oder sehr wichtig,
84 Prozent die Möglichkeit zum Einbau von Notruf und anderer
Technikunterstützung und 81 Prozent Barrierefreiheit innerhalb und außerhalb der
Wohnung.
Aufgrund des Sachzusammenhangs wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
29. Welche ist die bevorzugte Wohnform, wenn Seniorinnen und Senioren
sich für einen Umzug entscheiden?
Die Mehrheit der über 50-jährigen Menschen möchte lieber ihre aktuelle
Wohnung altersgerecht umbauen statt umzuziehen. Die Umzugsbereitschaft sinkt
generell mit höherem Lebensalter. Nach einer Erhebung der
Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenorganisationen BAGSO aus dem Jahr 2005 tragen sich
rund 16 Prozent der Befragten (Durchschnittsalter 69 Jahre) mit dem
Gedanken, in ein gemeinschaftliches Wohnprojekt zu ziehen; einer älteren Erhebung
des BHW zufolge sind dies in der Altersgruppe der 40 bis 50-Jährigen sogar
48 Prozent.
Die Empirica AG hat aktuell im Auftrag der LBS bei Berliner Bürgern im Alter
von 45 bis 65 eine repräsentative Befragung über ihre Wohnwünsche für das
Alter durchgeführt. Danach zieht etwa die Hälfte der Befragten auch einen
Umzug in Betracht. Bei den präferierten Wohnformen dominiert die konventionelle
Form „allein oder mit Partner“. Rund 10 Prozent würden eine
generationenübergreifende gemeinschaftliche Wohnform im gleichen Haus bevorzugen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]