Änderungsbedarf bei der europäischen Biozid-Richtlinie
der Abgeordneten Michael Kauch, Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst, Horst Meierhofer, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Den rechtlichen Rahmen für die Herstellung sowie für den Vertrieb und den Einsatz von Bioziden, d. h. vor allem von Schädlingsbekämpfungsmitteln, regelt innerhalb der Europäischen Union insbesondere die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (Biozid-Richtlinie). Diese wurde insbesondere durch das Biozid-Gesetz sowie durch eine Reihe von Rechtsverordnungen in deutsches Recht umgesetzt. Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland war seitens des Deutschen Bundestages ein regelmäßiger Bericht der Bundesregierung eingefordert worden, um auf mögliche Fehlentwicklungen rechtzeitig reagieren zu können. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung soeben den Zweiten Bericht über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Biozid-Richtlinie vorgelegt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/2909 vom 9. Oktober 2006).
Der Bericht weist zwar auf bestimmte Probleme und Fehlentwicklungen hin, scheint jedoch wesentliche Probleme und Auswirkungen, die mit der Umsetzung der EU-Biozid-Produkte-Richtlinie verbunden sind, im Bereich des Gesundheits- und Hygieneschutzes zu unterschätzen. Konkret verdeutlicht ein Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) über die Ergebnisse einer Fachtagung zu diesem Thema eine Reihe nicht beabsichtigter Folgewirkungen der Biozid-Richtlinie (vgl. Dokumentation der Fachtagung vom 16./17. März 2006 zu dem Thema „Gesundheitsschutz durch Schädlingsbekämpfung – weiterhin möglich? Wie viel Biozid braucht der Mensch?“ (UBA-Texte 22/06)). So bedingen die strengen Vorgaben „relativ hohe Aufwendungen für die Zulassung … Diese Aufwendungen werden manchmal gescheut. Die Untersuchungen erscheinen zu teuer und die Wirkstoffe werden nicht notifiziert und unterstützt. Man rechnet, dass 2010 nur noch die Hälfte der Biozidprodukte auf dem Markt sein wird. Warum? Biozidprodukte sind meist nicht so großvolumig wie Pflanzenschutzmittel und deshalb nicht so lukrativ“ (ebenda, S. 114 f.).
Der mittlerweile deutlich spürbare Wegfall bestimmter Wirkstoffe hat aus der Perspektive des Gesundheitsschutzes und der Hygiene bedenkliche Konsequenzen, die beispielsweise „… zu Einschränkungen bei den behördlich anzuordnenden Bekämpfungsmaßnahmen im Seuchen- und Tierseuchenbereich führen können: a) Eine Reduzierung der Zahl vorhandener Wirkstoffe erhöht beispielsweise die Wahrscheinlichkeit, dass Lücken in der Behandlungspalette gegen bestimmte Zieltiere (Mücken, Flöhe, Zecken, Schaben, Stallfliegen) … auftreten … Besondere Konsequenzen hat eine solche Entwicklung für die behördlich anzuordnenden Bekämpfungsmaßnahmen im Seuchen- und Tierseuchenbereich. Das Schutzgut ‚Gesundheit‘ könnte schlechtestenfalls somit in Gefahr geraten. b) Durch die Reduzierung vorhandener Wirkmechanismen kann die Wahrscheinlichkeit der Resistenzentwicklung bei den zu bekämpfenden Zieltieren steigen. Die Resistenz der Zieltiere gegen die zur Verfügung stehenden Mittel hat wiederum Konsequenzen für das Schutzgut Mensch im Infektionsschutz“ (Kurzfassung der zitierten UBA-Studie, S. 3).
„Die Situation ist nach unserer Auffassung tatsächlich ernst“ (Langfassung der zitierten UBA-Studie, S. 109).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass im Vergleich zum gegenwärtigen Stand der Dinge bereits im Jahr 2010 „… nur noch die Hälfte der Biozidprodukte auf dem Markt sein wird“ (Langfassung der zitierten UBA-Studie, S. 15)?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt, und welche Schlussfolgerungen leitet sie daraus ab?
Wenn nein, welche anderslautenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich bei den Insektiziden eine dramatische Situation der Einengung und Bereinigung des Marktes abzeichne, wonach „… nur 100 von 400 bekannten Wirkstoffen notifiziert (seien), und (man) nicht von allen 100 … annehmen dürfe, dass sie letztlich das Review-Verfahren im Wirkstoffprogramm der EU erfolgreich durchlaufen ... (würden, was) in der Tat Schwierigkeiten für den Infektions- und Gesundheitsschutz hervorrufen“ könnte (Langfassung der zitierten UBA-Studie, S. 15)?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt, und welche Schlussfolgerungen leitet sie daraus ab?
Wenn nein, welche anderslautenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich die „… Mittel für die Bekämpfung von Fliegen … in der letzten Zeit von 32 im Jahre 1989 auf neun im Jahre 2006 reduziert (haben), so dass bei gleicher Tendenz in der nächsten Zeit mit einer Lückenindikation für Fliegen zu rechnen“ sei, dass im Vergleich zum Jahr 1989 Lücken für die Indikationen Wanzen und Mücken aufgetreten seien und dass für die Indikationen Flöhe, Kleiderläuse, Lederzecken und Schildzecken bereits zu Beginn des Vergleichszeitraums Behandlungslücken vorhanden waren, da „… entweder zu wenig Mittel oder aber zu wenig Wirkstoffe für die Bekämpfung verfügbar waren“ (Langfassung der zitierten UBA-Studie, S. 103 ff.)?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt, und welche Schlussfolgerungen leitet sie daraus ab?
Wenn nein, welche anderslautenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die gewaltige Rücknahme der propoxurhaltigen Mittel (zehn Mittel 1986 versus ein Mittel 2006) dazu führt, dass aktuell keine Bekämpfungsmöglichkeit für die Indikation Lederzecken zur Verfügung steht und dass die Rücknahme von vier propoxurhaltigen Mitteln zu einer siebzigprozentigen Einbuße an Mitteln zur Bekämpfung von Flöhen, zu einer Verringerung der Mittel gegen Ameisen um 50 Prozent und jeweils um 30 Prozent der Mittel gegen Wanzen und Mücken“ geführt hat (Langfassung der zitierten UBA-Studie, S. 106)?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt, und welche Schlussfolgerungen leitet sie daraus ab?
Wenn nein, welche anderslautenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu vor?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass beispielsweise für akut erforderliche Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen etwa in Schiffscontainern Cyanwasserstoff das einzige Mittel aus der Gruppe der toxischen Gase ist, das nach Infektionsschutzgesetz für entsprechende Maßnahmen zugelassen ist, und wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt stattdessen dar?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung nach Infektionsschutzgesetz in der Pflicht ist, mindestens ein wirksames Mittel für ein im vorstehenden Sinne wichtiges Anwendungsgebiet vorzuhalten, das im Seuchenfall zügig eingesetzt werden kann, und wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt stattdessen dar?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Cyanwasserstoff seit August 2006 hierfür nicht mehr zur Verfügung steht, weil die Nominierungsfristen abgelaufen sind?
Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt stattdessen dar?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt, und welche Schlussfolgerungen leitet sie daraus ab?
Wie viele Biozid-Produkte wurden mit Bezug auf die „Verordnung über die Meldung von Biozidprodukten nach dem Chemikaliengesetz“ bis zum 28. Juli 2005 in Deutschland durch insgesamt wie viele Unternehmen gemeldet?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten und der bürokratische Aufwand für die Wirkstoffüberprüfung und Produktzulassung im Rahmen der Biozid-Richtlinie und der damit in Verbindung stehenden Vorschriften?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass im Unterschied beispielsweise zum Markt für Pflanzenschutzmittel der Markt für Biozid-Produkte durch zahlreiche unterschiedliche Produkttypen und Anwendungen mit in der Regel kleineren Herstellungsmengen sowie durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt ist und dass der kostengetriebene Wegfall vieler Wirkstoffe und Produkte insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland betrifft bzw. betreffen wird?
Erwägt die Bundesregierung, auf europäischer Ebene auf konkrete Änderungen der Biozid-Richtlinie im Sinne der vorstehend erwähnten Aspekte hinzuwirken?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, welche konkreten Ziele will die Bundesregierung bezüglich genau welcher Probleme und bezüglich welcher gegenwärtigen Regelungssachverhalte erreichen?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um auf europäischer Ebene auch im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf die Bestimmungen der Biozid-Richtlinie Einfluss zu nehmen, und welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung in diesem Sinne, zumal die betreffenden Regelungen für Deutschland als herausragendem europäischem Chemiestandort von besonderer Bedeutung sind?