[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12248
17. Wahlperiode 01. 02. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann,
Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12043 –
Prekäre Beschäftigung in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und
Behörden
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit einigen Jahren befragt die Fraktion DIE LINKE. die Bundesregierung
jährlich über die prekär Beschäftigten beim Bund, seinen Bundesministerien
und nachgeordneten Behörden und Einrichtungen. Danach stieg innerhalb von
zehn Jahren die Zahl der eingesetzten Leiharbeitskräfte von nur einigen
Dutzend auf zuletzt über tausend. Daneben gibt es Hinweise darauf, dass es eine
hohe Zahl befristet Beschäftigter gibt. Hinzu kommt, dass eine Fülle von
Dienstleistungen von Fremdfirmen erbracht werden, deren Beschäftigte nicht
selten zu schlechten Löhnen und Arbeitsbedingungen arbeiten.
Für das Ziel „Gute Arbeit“ sollte der Bund als öffentlicher Arbeitgeber mit
gutem Beispiel vorangehen, statt prekäre Beschäftigung zu fördern.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die nachfolgenden Angaben geben die Ergebnisse wieder, die in der Kürze der
Zeit in allen Bundesministerien und den zu ihrem Geschäftsbereich gehörenden
Behörden ermittelbar waren. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Januar 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12248 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter wurden im Jahr 2012 in den
Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden
eingesetzt (bitte nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den
entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden aufschlüsseln)?
3. Wie viele der im Jahr 2012 beschäftigten Leiharbeiterinnen und
Leiharbeiter sind in ein festes Arbeitsverhältnis in einer der oben genannten
Dienststellen übernommen worden?
Welchem Anteil an allen im Jahr 2012 beschäftigten Leiharbeitern und
Leiharbeiterinnen entspricht dies?
Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres Sachverhaltes zusammen beantwortet.
Statistische Angaben über die Beschäftigung in Form von
Leiharbeitsverhältnissen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz werden von der
Bundesregierung nicht zentral erhoben. Die im Jahr 2012 beim Bund
(Bundesministerien und Bundesämter bzw. -behörden) Beschäftigten mit einem
Leiharbeitsverhältnis sowie die davon in ein befristetes oder unbefristetes
Arbeitsverhältnis zum Bund übernommenen Beschäftigten ergeben sich aus der Übersicht
in Anlage 1. Der Anteil der übernommenen Beschäftigten entspricht rund
1,1 Prozent.
2. Gibt es Planungen dazu, wie viele Leiharbeitskräfte voraussichtlich im Jahr
2013 eingesetzt werden sollen, und wenn ja, wie lauten die Zahlen?
Ganz überwiegend gibt es für 2013 keine Planung, die eine präzise Bezifferung
der Anzahl der Leiharbeitskräfte ermöglicht, die voraussichtlich eingesetzt
werden sollen. Da die Leiharbeitskräfte ganz überwiegend als Vertretung bei auch
kurzfristig entstehenden Abwesenheiten eingesetzt werden (vgl. Antwort zu
Frage 5), ist eine solche Planung auch kaum möglich.
4. Wie hoch war im Jahr 2012 der Anteil von Leiharbeiterinnen und
Leiharbeitern an allen Beschäftigten, die in den oben genannten
Bundesministerien bzw. Ämtern/Behörden arbeiten?
Unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Beschäftigungsdauer der
Leiharbeiter im Jahr 2012 von unter 1,5 Monaten (vgl. Antwort 7) hat der Anteil von
Beschäftigten in einem Leiharbeitsverhältnis zu den Bundesbeschäftigten im
Jahr 2012 durchschnittlich unter 0,1 Prozent betragen. Die Gesamtzahl der
Bundesbeschäftigten wurde zuletzt zum Stichtag 30. Juni 2011 erhoben.
5. Aus welchen Gründen wurden im Jahr 2012 Leiharbeitskräfte eingesetzt
(bitte die drei häufigsten Gründe mit Fallzahlen auflisten)?
Im Jahr 2012 wurden Beschäftigte mit einem Leiharbeitsverhältnis
überwiegend aus folgenden Gründen eingesetzt:
Fallzahl Gründe
1. 1 237 Krankheits- und Urlaubsvertretung
2. 328 Überbrückung bei Nachbesetzungen/Vakanzen
3. 120
Abwesenheitsvertretung für Personal im
Auslandseinsatz
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/122486. Für welche Tätigkeiten wurden im Jahr 2012 die Leiharbeiterinnen und
Leiharbeiter hauptsächlich eingesetzt (bitte die zehn meist ausgeübten
Tätigkeiten mit den entsprechenden Fallzahlen auflisten)?
Im Jahr 2012 wurden Beschäftigte mit einem Leiharbeitsverhältnis
überwiegend für folgende Tätigkeiten eingesetzt:
7. Wie war im Jahr 2012 die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von den
eingesetzten Leiharbeitskräften?
Die Beschäftigungsdauer der Beschäftigten mit einem Leiharbeitsverhältnis hat
im Jahr 2012 durchschnittlich unter 1,5 Monate betragen. Im Vergleich zu 2011
ist die durchschnittliche Beschäftigungsdauer leicht gesunken.
8. Zu welchem Anteil arbeiteten diese Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in
Vollzeit bzw. Teilzeit?
Im Jahr 2012 waren rund 56 Prozent der Beschäftigten mit einem
Leiharbeitsverhältnis vollzeitbeschäftigt und rund 44 Prozent teilzeitbeschäftigt.
9. Wie setzen sich die Leiharbeitskräfte nach Geschlecht, Alter, Behinderung
und Staatsbürgerschaft zusammen?
Soweit Angaben vorliegen, ergibt sich folgende Zusammensetzung:
Rund 47 Prozent der Beschäftigten mit einem Leiharbeitsverhältnis waren
weiblich und rund 53 Prozent waren männlich.
Die Beschäftigten mit einem Leiharbeitsverhältnis waren in folgenden
Altersgruppen verteilt:
Altersgruppe 20 bis 29 Jahre rd. 32 Prozent
Altersgruppe 30 bis 39 Jahre rd. 23 Prozent
Altersgruppe 40 bis 49 Jahre rd. 23 Prozent
Altersgruppe 50 bis 59 Jahre rd. 14 Prozent
älter als 60 Jahre rd. 8 Prozent.
Fallzahl Gründe
1. 1667 Küchenfach- und Küchenhilfskräfte, Kantinenkräfte
2. 184 Ausbildung/Lehrtätigkeit
3. 35 Sekretariats- und Assistenzdienst
4. 32 Service
5. 31 Wachschutz/Pförtner
6. 20 Bürosachbearbeitung Verwaltung
7. 14 Techniker/Ingenieure
8. 14 IT-Technik
9. 14 Projektmitarbeiter
10. 10 Chemielaboranten/Labortätigkeiten
Drucksache 17/12248 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVon den Beschäftigten mit einem Leiharbeitsverhältnis wiesen vier
Beschäftigte eine Behinderung auf.
Rund 86 Prozent waren deutscher Staatsangehörigkeit und rund 14 Prozent
waren nichtdeutscher Staatsangehörigkeit.
10. Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, ob die
Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter weniger Lohn als die regulär Beschäftigten
erhalten?
Wie groß ist gegebenenfalls der Unterschied oder andernfalls auf welcher
Grundlage erfolgt die Gleichbezahlung, und welche Lohn- bzw.
Gehaltsbestandteile sind davon erfasst?
Gibt es inzwischen tarifvertragliche Regelungen zur Gleichbezahlung?
11. Wie hoch ist im Allgemeinen oder/und im Einzelnen die Diskrepanz
zwischen dem Stundenlohn, den die Beschäftigten erhalten, und dem Geld,
das die entsprechenden Leiharbeitsfirmen pro Stunde erhalten?
Wie viele Leiharbeitskräfte erhalten einen Stundenlohn unter
a) 8,50 Euro und
b) 10 Euro?
Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachverhaltes zusammen beantwortet.
Für die überwiegende Zahl der Fälle sind keine Angaben möglich (zur
Begründung siehe Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 10 auf
Bundestagsdrucksache 17/4626, S. 3 f.).
Soweit den Ressorts vor diesem Hintergrund Angaben möglich waren
– ist kein Fall bekannt, in dem eine Leiharbeitskraft weniger Lohn als die
regulär Beschäftigten erhalten hat,
– ist Grundlage für die Gleichbezahlung überwiegend das Tabellenentgelt des
Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD),
– ist die Diskrepanz zwischen dem Stundenlohn, den die Beschäftigten
erhalten, und dem Geld, das die entsprechenden Leiharbeitsfirmen pro Stunde
erhalten, 105 bis 175 Prozent.
Der TVöD und andere tarifvertragliche Regelungen der Bundesverwaltung
enthalten keine Gleichbezahlungsregelungen. Andere tarifvertragliche Regelungen
zur Gleichbezahlung sind nicht bekannt.
Es sind keine Fälle bekannt, in denen eine Leiharbeitskraft einen Stundenlohn
von unter 10 Euro erhielt.
12. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass unter den beschäftigten
Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern in den oben genannten Dienststellen
des Bundes auch so genannte Aufstocker sind, also Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen, deren niedriges Arbeitseinkommen durch
Arbeitslosengeld II aufgestockt werden muss?
Kann Sie dies für den Fall eines alleinstehenden vollzeittätigen
Beschäftigten ausschließen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache
17/8664, S. 5 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1224813. Mit wie vielen Firmen gab es im Jahr 2012 Verträge zur
Arbeitnehmerüberlassung?
Wie hoch waren die getätigten Gesamtausgaben für
Arbeitnehmerüberlassung?
Es wurden Leiharbeitsverhältnisse mit 106 Leiharbeitsfirmen bundesweit
abgeschlossen. Die Gesamtausgaben im Jahr 2012 betrugen rund 12,4 Mio. Euro.
14. Befinden oder befanden sich im Jahr 2012 unter den Tarifverträgen, nach
denen die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bezahlt wurden,
auch Verträge mit der Scheingewerkschaft CGZP (Tarifgemeinschaft
Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit) oder anderen nicht
tariffähigen „Gewerkschaften“?
Wie viele Leiharbeitskräfte waren bzw. sind davon betroffen, und nach
welchen Tarifverträgen werden bzw. sollen diese künftig bezahlt werden?
Gab es im Jahr 2012 Beschäftigte, die ausgehend vom Urteil des
Bundesarbeitsgerichts über die Nichttariffähigkeit der CGZP, Nachzahlungen
geltend gemacht haben?
Welche Tarifverträge kamen sonst zur Anwendung (bitte jeweils mit
Entgelthöhen nennen)?
Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt, in dem Jahr 2012 Leiharbeitskräfte
nach einem Tarifvertrag bezahlt wurden, der mit der Tarifgemeinschaft
Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) oder einer anderen Gewerkschaft,
deren fehlende Tariffähigkeit rechtskräftig festgestellt ist, abgeschlossen wurde.
Es sind der Bundesregierung keine Fälle bekannt, in denen Beschäftigte
ausgehend von dem angesprochenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Nachzahlungen geltend gemacht haben.
Soweit der Bundesregierung bekannt, kamen folgende Tarifverträge zur
Anwendung:
– Entgelttarifvertrag zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-
Dienstleistungen (BZA, inzwischen Bundesarbeitgeberverband der
Personaldienstleister, BAP) und Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB)
– Entgelttarifvertrag Zeitarbeit zwischen dem Interessenverband Deutscher
Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und Mitgliedsgewerkschaften des DGB
– Entgelttarifvertrag der Deutschen Post AG, geschlossen zwischen Deutsche
Post AG sowie ver.di und der Kommunikationsgewerkschaft DPV
(DPVKOM).
15. Durften im Jahr 2012 die Leiharbeitskräfte an Betriebs- und
Personalratswahlen in den jeweiligen Ämtern bzw. Behörden teilnehmen?
Es gab dazu in den Dienststellen keine einheitliche Praxis. Die entsprechenden
Entscheidungen liegen nach den bundespersonalvertretungsrechtlichen
Vorschriften in der Hand der jeweiligen Wahlvorstände. Die Dienststellenleitung
hat sich jeder Einflussnahme auf den Wahlablauf zu enthalten: Die
Wahlberechtigung bei Personalratswahlen in der Bundesverwaltung richtet sich nach dem
Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und der Wahlordnung zum
Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO). Wählen kann nur, wer in das
Wählerverzeichnis eingetragen ist (§ 15 Absatz 1 BPersVWO). Das
Wählerverzeichnis wird vom Wahlvorstand erstellt (§ 2 Absatz 2 BPersVWO), der von
der Dienststellenleitung unabhängig ist und nicht den Weisungen des Dienst-
Drucksache 17/12248 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodestellenleiters unterliegt. Die Beschäftigten können beim Wahlvorstand
Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses erheben (§ 3 Absatz 1
BPersVWO).
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass vormals bei
den Bundesministerien und nachgelagerten Ämtern und Behörden
befristet Beschäftigte nach Auslaufen ihrer Verträge für gleiche oder ähnliche
Tätigkeiten als Leiharbeiterinnen bzw. Leiharbeiter beschäftigt werden
bzw. wurden?
Wie hoch ist gegebenenfalls die Zahl dieser Fälle, und wo sind diese
aufgetreten?
Der Bundesregierung ist aus dem Jahr 2012 kein solcher Fall bekannt.
17. Wie haben sich seit dem Jahr 1996 bis 2012 die Zahl und der Anteil der in
den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden
befristet Beschäftigten entwickelt (bitte jeweils jährlich insgesamt
angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den
entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden und Instituten
aufschlüsseln)?
23. Wie setzen sich die befristet Beschäftigten nach Vollzeit, Teilzeitarbeit,
Geschlecht, Alter, Behinderung und Staatsbürgerschaft zusammen?
Die Fragen 17 und 23 werden wegen ihres Sachverhaltes zusammen beantwortet.
Die Angaben für die Jahre 2004 bis 2011 aufgeschlüsselt nach Einzelplänen des
Bundeshaushalts ergeben sich aus Anlage 2. Angesichts der Kürze der zur
Verfügung stehenden Zeit sind belastbare detailliertere oder weiter
zurückreichende Angaben nicht darstellbar. Für 2012 liegen im Statistischen
Bundesamt noch keine abschließenden Zahlen vor.
Die auf Zahlen des Statistischen Bundesamts beruhenden Angaben in Anlage 2
sind mit den in der Antwort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten
Jutta Krellmann vom 21. Dezember 2012 übermittelten Zahlen, die per
Ressortabfrage erhoben wurden, nicht vergleichbar. So umfasste die Ressortabfrage im
nachgeordneten Bereich nur die Bundesoberbehörden und es wurden Zahlen
für das Gesamtjahr 2012 mit dem Stand Dezember erhoben. In der
Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamts ist demgegenüber der gesamte
unmittelbare Bundesdienst einschließlich der Ortskräfte bei Vertretungen des
Bundes im Ausland enthalten und die Angaben beziehen sich jeweils auf den
Stichtag 30. Juni.
Rund 23 Prozent der befristet Beschäftigten waren weiblich und rund 77
Prozent waren männlich. Von den befristet Beschäftigten waren rund 51 Prozent in
Vollzeit und rund 49 Prozent in Teilzeit beschäftigt.
Die befristet Beschäftigten waren in folgende Altersgruppen verteilt:
Altersgruppe 20 bis 29 Jahre rd. 40 Prozent
Altersgruppe 30 bis 39 Jahre rd. 32 Prozent
Altersgruppe 40 bis 49 Jahre rd. 18 Prozent
Altersgruppe 50 bis 59 Jahre rd. 8 Prozent
älter als 60 Jahre rd. 2 Prozent.
Angaben zu Staatsangehörigkeit und Behinderung von befristet Beschäftigten
werden vom Statistischen Bundesamt nicht erhoben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1224818. Wie hoch werden die Zahl und der Anteil der befristet Beschäftigten nach
aktueller Planung im Jahr 2013 liegen?
Eine erhebliche Veränderung ist nach aktueller Planung in 2013 nicht zu
erwarten.
19. Wie viele der im Jahr 2012 befristet Beschäftigten sind in ein festes
Arbeitsverhältnis in einer der oben genannten Dienststellen übernommen
worden?
Welchem Anteil an allen im Jahr 2012 befristet Beschäftigten entspricht
dies?
Es sind 1476 der zuvor befristet Beschäftigten in ein unbefristetes
Beschäftigungsverhältnis übernommen worden. Das sind rund 11 Prozent der in 2011
befristet Beschäftigten (vgl. Antwort 17).
20. Aus welchen Gründen wurden Beschäftigte befristet eingesetzt (bitte
neben der Anzahl der kalendermäßigen Befristungen die fünf häufigsten
sachlichen Gründe mit Fallzahlen auflisten)?
Im Jahr 2012 hatten rund 10 000 befristet Beschäftigte einen kalendermäßig
befristeten Arbeitsvertrag. Die fünf häufigsten sachlichen Gründe (genaue
Fallzahlen liegen für die Bundesverwaltung insgesamt nicht vor) für eine
Befristung waren:
– Vorübergehender Arbeitskräftebedarf, § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des
Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG)
– Vertretung, § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 TzBfG
– Erstanstellung im Anschluss an Ausbildung/Studium, § 14 Absatz 1 Satz 2
Nummer 2 TzBfG
– Wissenschaftliches Personal/Drittmittelfinanzierung nach
Wissenschaftszeitvertragsgesetz
– Eigenart der Arbeitsleistung, § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 TzBfG.
21. Für welche Tätigkeiten wurden im Jahr 2012 die befristet Beschäftigten
hauptsächlich eingesetzt (bitte die zehn meist ausgeübten Tätigkeiten mit
entsprechenden Fallzahlen auflisten)?
Befristet Beschäftigte wurden für ganz unterschiedliche Tätigkeiten eingesetzt,
die zehn meist ausgeübten Tätigkeiten (genaue Fallzahlen liegen für die
Bundesverwaltung insgesamt nicht vor) waren:
– Sachbearbeiter/Bürosachbearbeiter
– wissenschaftliche Mitarbeiter
– technische Tätigkeiten/Ingenieure
– Chemisch-technische Assistenten
– Referenten
– IT-Projektarbeit
– Haussicherungsdienst/Telefonvermittlung
– Versuchsfeldarbeiten
– Registratur
– Botendienst/Fahrer.
Drucksache 17/12248 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Wie war im Jahr 2012 die durchschnittliche Beschäftigungsdauer der
befristet Beschäftigten (bitte getrennt nach zeitlicher und sachlicher
Befristung angeben)?
Die durchschnittliche Laufzeit der Arbeitsverträge betrug in 2012 bei zeitlich
befristeten Arbeitsverträgen rund 20 Monate, bei sachlicher Befristung rund
27 Monate.
24. Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, ob die
befristet Beschäftigten weniger Lohn als die regulär Beschäftigten erhalten?
Wie groß ist gegebenenfalls der Unterschied oder andernfalls auf welcher
Grundlage erfolgt die Gleichbezahlung, und welche Lohn- bzw.
Gehaltsbestandteile sind davon erfasst?
Der TVöD ist auch für befristet Beschäftigte anwendbar, die Möglichkeit von
befristeten Arbeitsverträgen ist in § 30 TVöD ausdrücklich vorgesehen. Die
Regeln zur Festlegung des Tabellenentgelts, insbesondere § 15 TVöD, gelten
auch für befristet Beschäftigte. Insoweit bestehen also keine Unterschiede
zwischen befristet Beschäftigten und Beschäftigten mit einem unbefristeten
Arbeitsvertrag.
25. Inwiefern ist sichergestellt, dass befristet Beschäftigte – abgesehen von
Vertretungen wie Elternzeit oder Angehörigenpflege – keine regulären
Pflichtaufgaben sowie keine regulären Verwaltungsaufgaben
wahrnehmen?
Die Einstellung von befristet Beschäftigten richtet sich nach den für alle
Arbeitgeber geltenden Rechtsnormen, insbesondere dem TzBfG. Darüber hinaus
haben die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes in § 30 TVöD
ausdrücklich vereinbart, dass befristete Arbeitsverträge nach Maßgabe des TzBfG
zulässig sind. Die Zulässigkeit eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich
ausschließlich nach diesen rechtlichen Vorschriften, in denen die in der Frage
genannten „regulären Pflichtaufgaben“ bzw. „regulären Verwaltungsaufgaben“
keine relevanten Kriterien sind.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g z u d e n F r a g e n 2 6 b i s 3 9
Der Begriff „Fremddienstleister“ wird im Rahmen der Beantwortung dieser
Fragen wie folgt verstanden:
Ein Fremddienstleister im Sinne der Anfrage ist ein mit der Erledigung von
Dienstleistungen innerhalb einer Behörde (Tätigkeiten bzw. Arbeitsaufgaben)
beauftragtes externes Dienstleistungsunternehmen, wobei die Dienstleistungen
zuvor von der Behörde mit eigenen Beschäftigten selbst erbracht wurden. Bei
der Beantwortung der Fragen werden daher nicht berücksichtigt:
• externe Beratungsleistungen
• Leistungen, die nach Umorganisationen von verwaltungsinternen
Dienstleistungsorganisationen erbracht werden
• Kooperationsvorhaben mit der Wirtschaft im Bereich der Bundeswehr
(Dabei wird Personal der Bundeswehr im Wege der Personalgestellung/-
zuweisung im Sinne der §§ 4 TVöD und 27 des Bundesbeamtengesetzes
[BBG] beschäftigt).
Sofern in den Fragen vom „Bund und seinen Behörden/Ämtern“ bzw. von den
„Bundesministerien und nachgelagerten Behörden und Ämtern“ gesprochen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12248wird, wird davon ausgegangen, dass damit die Bundesministerien sowie die zu
ihrem Geschäftsbereich gehörenden Behörden zu verstehen sind. Einrichtungen
der mittelbaren Bundesverwaltung oder Zuwendungsempfänger des Bundes
sind nicht berücksichtigt.
26. Was sind die wesentlichen Gründe dafür, dass der Bund und seine
Behörden zwischen den Jahren 1997 und 2011 in 928 Fällen vormals in
Eigenregie ausgeführte Arbeiten an Fremddienstleister auslagerte (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu
Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 17/8664)?
27. Inwiefern sind davon hoheitliche Aufgaben betroffen?
Die Fragen 26 und 27 werden wegen ihres Sachverhaltes zusammen beantwortet.
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE., zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 17/8664
ausgeführt, waren es in der Regel wirtschaftliche Gründe, die zu einer Auslagerung
von vormals in Eigenregie ausgeführte Arbeiten an Fremddienstleister führten.
Die Entscheidung für eine Auslagerung ergibt sich in der Regel durch eine
Organisationsuntersuchung, die eine organisatorische und wirtschaftliche
Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Stellen- und Budgetsituation der
Behörde zum Inhalt hat. Teilweise wurde eine solche Auslagerung auch vom
Bundesrechungshof empfohlen.
Es waren keine hoheitlichen Aufgaben betroffen.
28. Wie verteilen sich die seit 1997 bis heute erfolgten Auslagerungen auf die
einzelnen Jahre?
Die Verteilung der erfolgten Auslagerungen ergibt sich aus nachfolgender
Übersicht:
Hinzu kommen weitere 347 Auslagerungsfälle im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung aus den Jahren 1997 bis 2011 aus dem
Bereich Bewachung, die sich nicht einzelnen Kalenderjahren zuordnen lassen. Für
diesen Bereich wurden bislang keine statistischen Daten vorgehalten.
Ein entsprechendes DV-Verfahren im Bereich Bewachung arbeitet in
Echtzeitverarbeitung. Im Rahmen der Beantwortung der gleichgelagerten Kleinen
Anfrage DIE LINKE. im letzen Jahr wurden Daten ermittelt, die hier aufgegriffen
wurden.
Zu den Werten der Tabelle ist weiterhin anzumerken, dass der aufaddierte
Zahlenwert für die Jahre 1997 bis 2011 insgesamt geringer ist, als in der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., zu
Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 17/8664 angegeben. Dies ist dadurch zu er-
Jahr 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004
Anzahl
Auslagerungsfälle 40 25 23 44 25 37 24 38
Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Anzahl
Auslagerungsfälle 37 30 41 31 34 28 50 91
Drucksache 17/12248 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeklären, dass bei der diesjährigen Abfrage in der Bundesverwaltung konkretisiert
wurde, dass es sich bei einem Auslagerungsfall um die erstmalige Vergabe der
Dienstleistung an einen Fremddienstleister handelt. Hierauf korrigierten
einzelne Behörden ihre Meldungen.
Mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gibt es darüber hinaus
eine Verwaltungseinrichtung, die im Sinne eines Dienstleistungszentrums von
einer Vielzahl von Bundesbehörden Dienstleistungen übernommen hat. Nach
dem Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben obliegt der zum
1. Januar 2005 als bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen
Rechts (mittelbare Bundesverwaltung) errichteten BImA im Rahmen des
Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM) die „Verwaltung von
Liegenschaften, die von Dienststellen der Bundesverwaltung zur Erfüllung ihrer
Aufgaben genutzt werden (Dienstliegenschaften)“. Hierzu gehören unter anderem
die vielfältigen Leistungen des technischen, infrastrukturellen und
kaufmännischen Gebäudemanagements. Soweit es sich hierbei um im Eigentum der
Bundesanstalt stehende Dienstliegenschaften handelt, werden im Einzelnen
regelmäßig die Übernahme des Winterdienstes, von Grünpflege-,
Gärtnerarbeiten und der Pflege von Außenanlagen als sonstigen Leistungen der BImA zu
den ELM-Mietverträgen vereinbart. Ausnahmen hiervon sind denkbar bei
Dienstliegenschaften, die die Bundesanstalt bei Dritten anmietetet, oder in
Fällen, in denen der Nutzer liegenschaftsbezogene Aufgaben der Verwaltung
weiterhin durch eigenes Personal wahrnimmt und dabei keine
Personalgestellung auf die Bundesanstalt erfolgt ist. Darüber hinaus kann die Bundesanstalt
im Rahmen der sonstigen Leistungen zu den ELM-Mietverträgen weitere
fakultative Leistungen übernehmen, wie zum Beispiel die Gebäudereinigung, Wach-
und Sicherheitsdienste oder Hausmeisterdienstleistungen.
Da die BImA als behördliche Einrichtung kein Fremddienstleister im Sinne der
Anfrage ist, sind Auslagerungen an die BImA nicht Gegenstand der
Beantwortung der Frage.
29. Was sind die Hauptbereiche, die ausgelagert wurden bzw. in denen am
meisten Arbeiten ausgelagert wurden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.
30. Wie viele Fremddienstleister waren seit 1997 bis heute jeweils jährlich
tätig?
Die Abfrage ergab die in nachfolgender Tabelle dargestellte Anzahl von
Fremddienstleistern, die in der Bundesverwaltung tätig waren, aufgeschlüsselt nach
Jahren.
Jahr 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004
Anzahl Firmen 142 156 189 214 230 263 275 288
Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Anzahl Firmen 308 322 328 314 328 321 315 528
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1224831. Wie hoch war im Jahr 2012 die Zahl und der Anteil der
Fremddienstleister in den Bereichen Gebäudereinigung, Informationstechnologie,
Gastronomie und Wach- und Sicherheitsdienst (bitte jeweils einzelne Bereiche
ausweisen)?
Die Zahl der Fremddienstleister, die im Jahr 2012 in den Bereichen
Gebäudereinigung, IT, Gastronomie und Wach- und Sicherheitsdienst in den
Bundesministerien sowie den zu ihrem Geschäftsbereich gehörenden Behörden tätig
waren, sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass
einige Fremddienstleister in mehreren Behörden gleichzeitig tätig waren.
Der Anteil der Fremddienstleister ist nicht ermittelbar. Es ist keine Bezugsgröße
definierbar, zu der sich sinnvoll der Anteil der Fremddienstleister ermitteln
ließe.
32. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der für Fremdfirmen
tätigen Beschäftigten?
Kann sie Angaben über die zentralen Einsatzbereiche machen?
Eine Einschätzung der Anzahl der Beschäftigten in den
Dienstleistungsunternehmen, die in Bundesministerien sowie in den zu ihrem Geschäftsbereich
gehörenden Behörden tätig sind, ist der Bundesregierung nicht möglich.
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE., zu Frage 19a auf Bundestagsdrucksache 17/8664
festgestellt, ist dem öffentlichen Auftraggeber die Zahl der Mitarbeiter, die beim
Dienstleister mit der Aufgabe betraut werden, in der Regel nicht bekannt.
Einerseits wird üblicherweise nur die Übernahme der Dienstleistung durch das
Dienstleistungsunternehmen mit geeignetem Personal vereinbart, anderseits
erfolgt in der Regel keine Kontrolle der Anzahl der vom
Dienstleistungsunternehmen eingesetzten Personen durch die Behörde. Es besteht darüber hinaus in
der Regel auch keine Kenntnis der Behörde als Auftraggeber, wie viele
Beschäftigte im gesamten beauftragten Dienstleistungsunternehmen beschäftigt
sind.
Die zentralen Einsatzbereiche entsprechen den in der Antwort zu Frage 37
genannten Bereichen.
33. Wie oft kommen Fremddienstleister in folgenden Bereichen, wie
Winterdienst, Gebäudemanagement/Hausmeister/technischer Hausmeister und
Grünpflege/Gärtnerarbeiten/Pflege von Außenanlagen zum Einsatz?
Inwiefern wurden diese Dienstleistungen in den zurückliegenden 16
Jahren noch ganz oder teilweise selbst erbracht?
Im Bereich Winterdienst kamen im letzten Jahr in 70 Behörden
Fremddienstleister zum Einsatz. Von diesen 70 Behörden hatten 51 diese Aufgabe in den
letzten 16 Jahren noch ganz oder teilweise selbst erbracht.
Im Bereich Gebäudemanagement/Hausmeister/technischer Hausmeister kamen
im letzten Jahr in 39 Behörden Fremddienstleister zum Einsatz. Von diesen
Dienstleistungsbereich Gebäudereinigung IT Gastronomie
Wach- und
Sicherheitsdienst
Anzahl Firmen 195 102 21 67
Drucksache 17/12248 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode39 Behörden hatten 34 diese Aufgabe in den letzten 16 Jahren noch ganz oder
teilweise selbst erbracht.
Im Bereich Grünpflege/Gärtnerarbeiten/Pflege von Außenanlagen kamen im
Jahr 2012 in 60 Behörden Fremddienstleister zum Einsatz. Von diesen
60 Behörden hatten 44 diese Aufgabe in den letzten 16 Jahren noch ganz oder
teilweise selbst erbracht.
34. Welche Erkenntnisse über das Entgelt und die Arbeitsbedingungen bei
den beauftragten Fremdfirmen liegen der Bundesregierung vor?
Kann sie ausschließen, dass Beschäftigte dort zu Niedriglöhnen arbeiten?
Wie geht sie mit diesem Problem um?
Die Bundesregierung hat über die offensichtlichen Erkenntnisse hinaus, welche
durch den Kontakt mit den Beschäftigten der Fremddienstleister im Rahmen
ihrer Tätigkeit entstehen, keine näheren Erkenntnisse über die
Arbeitsbedingungen bei Fremddienstleistern.
Bei der Vergabe solcher Dienstleistungen an Fremddienstleister ist durch die
behördlichen Auftraggeber immer auch die Eignung der
Dienstleistungsunternehmen zu prüfen. So sind Aufträge mit einem Auftragswert über den in § 2
Vergabeverordnung genannten Schwellenwerten (derzeit 130 000,00 Euro für
Liefer- und Dienstleistungen) grundsätzlich an fachkundige, leistungsfähige,
gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen zu vergeben (§ 97 Absatz 4 Satz 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Das Eignungskriterium der
„Gesetzestreue“ umfasst die Einhaltung der für allgemeinverbindlich erklärten
Tarifverträge wie auch die Entgeltgleichheit von Männern und Frauen. Die
international vereinbarten Grundprinzipien und Rechte wie die
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Verbot der Kinder-
und Zwangsarbeit sind ebenfalls zwingender Bestandteil unserer
Rechtsordnung und damit der Vergaberegeln. In Deutschland agierende Unternehmen, die
diese Grundprinzipien und Rechte nicht beachten, müssen prinzipiell aufgrund
fehlender Zuverlässigkeit vom Wettbewerb um öffentliche Aufträge
ausgeschlossen werden (Gesetzesbegründung zur GWB-Novelle 2009 [Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen], Bundestagsdrucksache 16/10117, S. 16).
Eine entsprechende Eignungsprüfung hat auch bei Vergaben unterhalb des
Schwellenwertes zu erfolgen.
35. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Fremddienstleister bisher bestehende
Mindestlohnregelungen oder Tarifverträge verletzt haben?
Um welche Fälle handelt es sich (bitte Firmenname, Zahl der betroffenen
Arbeitnehmer sowie Gegenstand der Verletzung nennen)?
Es sind keine derartigen Fälle bekannt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1224836. Wie hoch war das Leistungsvolumen der seit dem Jahr 1997 an
Fremddienstleister vergebenen Aufträge insgesamt sowie jeweils jährlich (bitte
in Euro nennen)?
37. Was sind gemessen am Leistungsvolumen die fünf größten Bereiche
(bitte mit konkreten Zahlen in Euro benennen)?
Die Fragen 36 und 37 werden wegen ihres Sachverhaltes zusammen beantwortet.
Als Leistungsvolumen der in den Jahren 1997 bis 2012 an Fremddienstleister
vergebenen Aufträge konnten die in den nachfolgenden beiden Tabellen
dargestellten Angaben erhoben werden:
Daraus ergibt sich ein Gesamtleistungsvolumen für die Jahre 1997 bis 2012 von
gerundet 1 940 247 T Euro.
Aus dieser Datenerhebung wurden die in der nachfolgenden Tabelle
dargestellten fünf Bereiche mit den dazu ermittelten Leistungsvolumina für die Jahre
1997 bis 2012 ermittelt.
Zu den Daten in vorstehenden Tabellen ist anzumerken, dass die
Datengrundlage für die früheren Jahre lückenhaft ist. Die maßgeblichen
zahlungsbegründenden Unterlagen und Vertragsunterlagen sind teilweise nicht mehr
verfügbar, weil die Aufbewahrungsfristen für diese Unterlagen abgelaufen sind.
Die Festsetzung der Aufbewahrungsfristen erfolgt im Einzelfall, soweit nicht in
Sonderbereichen spezialgesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten. So beträgt
z. B. die Aufbewahrungsfrist für haushaltsbegründende Unterlagen fünf Jahre
(Nummer 4.1.3. Aufbewahrungsbestimmungen für die Unterlagen für das
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (ABestB-HKR, VV-BHO-
Anhang zur BHO; Teil IV zu § 79, vom 2. Juni 2004).
38. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, einen
Großteil oder alle ausgelagerten Dienstleistungen wieder in Eigenregie
mit eigenem Personal zu erbringen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
Jahr 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004
Leistungsvolumen
in T Euro (gerundet) 4 317 4 795 15 904 33 482 23 604 48 716 52 919 40 975
Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Leistungsvolumen
in T Euro (gerundet) 44 741 91 100 95 337 109 475 303 954 327 197 343 859 399 872
Dienstleistungsbereich
Wach- und
Sicherheitsdienst IT
Gebäudereinigung
Gebäudemanagement/
Hausmeister/technischer
Hausmeister
Grünpflege/
Gärtnerarbeiten/
Pflege von
Außenanlagen
Leistungsvolumen
in T Euro (gerundet) 945 574 597 223 259 092 45 676 21 145
Drucksache 17/12248 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode39. Hat es in den zurückliegenden Jahren in einzelnen Fällen solche
Rückverlagerungen gegeben?
Wenn ja, welche, und warum?
In den nachfolgend beschriebenen Fällen kam es zu einer Rückverlagerung von
Aufgaben:
Rückverlagerungen aus organisatorischen bzw. wirtschaftlichen Gründen:
Im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde auf
Grund von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen die Gebäudereinigung
zurückverlagert.
Bei der Bundesnetzagentur wurde auf Grund von
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen eine Gebäudereinigungsdienstleistung zurückverlagert.
Bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt wurde aus
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und wegen mangelnder Qualität der Fremddienstleistung die
Dachrinnenreinigung zurückverlagert.
Beim Robert-Koch-Institut wurden auf Grund von
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen zwei IT-Dienstleistungen zurückverlagert.
Rückverlagerungen aus personalwirtschaftlichen Gründen:
Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und im Bundesamt für
Verfassungsschutz wurde jeweils eine zeitweilig ausgelagerte IT-Dienstleistung
rückverlagert, nachdem geeignetes Technikerpersonal am Arbeitsmarkt
gewonnen werden konnte.
Rückverlagerungen wegen Qualitätsdefiziten beim Fremddienstleister:
Im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wurde eine
Hausmeisterdienstleistung wegen fehlender Kompetenz des Dienstleisters
zurückverlagert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/12248Anlage 1
Drucksache 17/12248 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode* Ergänzend ist auf folgenden Tatbestand hinzuweisen:
Der Haushaltsvermerk 13 zu Kapitel 2 3 02 Titel 896 03 im Haushaltsplan
2012: „Aus den Ausgaben können übergangsweise Personalausgaben für
65 Beschäftigte bei der GIZ für Aufgaben im Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geleistet werden“
ermöglichte dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) die weitere Beschäftigung der in 2011 zu diesem
Zweck gewonnenen GIZ-Beschäftigten. Ziel der Maßnahme war eine feste
Übernahme dieses Personals nach Ausbringung der entsprechenden
(Plan)Stellen im Stellenhaushalt des Ministeriums. Ende 2012 war die
Übernahme dieser Beschäftigten in das BMZ abgewickelt. Die Gestellung
des Personals von der GIZ an das BMZ erfolgte zwar rechtlich mittels
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, jedoch handelte es sich bei den
überlassenen Fachkräften nicht um klassische Leiharbeitnehmer/
Leiharbeitnehmerinnen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/12248Anlage 2
Zahl und Anteil der befristeten Beschäftigten nach Jahren
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/12248
Drucksache 17/12248 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeQuelle : Statistisches Bundesamt
1 Da für den Einzelplan des BMVg als Einzelplan mit den meisten Beschäftigten für die Jahre 2005 bis 2010 keine vollständigen
Angaben vorliegen, haben zusammenfassende Zahlen für diese Jahre praktisch kaum Aussagekraft und wären mit den Zahlen für 2004
und 2011 nicht vergleichbar. Deshalb wurde darauf verzichtet, für diese Jahre eine Zusammenfassung auszuweisen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]