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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Tierschutz in Zoologischen Gärten

Entwicklung der Zoos in den letzten 20 Jahren, rechtliche Regelungen der Tierhaltung, Überarbeitung des &quot;Gutachtens über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren&quot; (Säugetiergutachten), Beteiligung an Europäischen Erhaltungszuchtprogrammen, Erhaltungszucht bedrohter Arten sowie Selektion durch Tiertötungen<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

31.01.2013

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1205415. 01. 2013

Tierschutz in Zoologischen Gärten

der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Haltung von Tieren in Zoologischen Gärten und Tierparks (im Folgenden: Zoos) gerät zunehmend in das Blickfeld des Tierschutzes. Zoos genießen einerseits eine hohe Akzeptanz in der Öffentlichkeit, was sich in ihren Besucherzahlen widerspiegelt, andererseits mehren sich kritische Stimmen, die das Tierwohl bei der Haltung bestimmter Arten nicht gewährleistet sehen.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung so genannter Europäischer Erhaltungszuchtprogramme europäischer Zoologischer Gärten kann der Tierschutz in einen Widerspruch zu den Anliegen des Artenschutzes geraten. Das ist im Besonderen dann der Fall, wenn Zoos für sich reklamieren, in bestimmten Fällen eine Selektion durch Tiertötungen durchführen zu dürfen.

Grundlage für die Haltung von Säugetieren in Zoos ist das „Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ (Säugetiergutachten) der Bundesregierung. Dieses wird derzeit überarbeitet, die dabei mitwirkenden Tierschutzverbände beklagen im Arbeitsprozess erhebliche Zugeständnisse zu Lasten des Tierschutzes.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

a) Wie viele Zoos gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit in Deutschland?

b) Wie hat sich die Zahl der Zoos in den letzten 20 Jahren entwickelt?

2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Bedeutung der deutschen Zoos vor?

3

Welche grundsätzlichen rechtlichen Regelungen bestimmen die Haltung von Tieren in Zoos?

4

Welchen Auftrag hat die Kommission zur Überarbeitung des „Gutachtens über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ (Säugetiergutachten), und wie setzt sie sich zusammen?

5

a) Welchen Arbeitsstand hat die Überarbeitung des Säugetiergutachtens?

b) Wann ist mit dem Abschluss der Arbeiten zu rechnen, und wann mit der Veröffentlichung des Gutachtens?

c) Ist bereits absehbar, für welche Tierarten eine Haltung in Zoos nicht mehr möglich sein wird, bzw. für welche Tierarten eine Haltung in Zoos mit höheren Auflagen verbunden sein wird?

6

a) Welche Haltung nehmen die in der Kommission mitarbeitenden Vertreter der deutschen Tierschutzverbände zum derzeitigen Arbeitsstand der Überarbeitung des Säugetiergutachtens ein?

b) Ist es zutreffend, dass von diesen sowohl fachliche Ablehnungsgründe geltend gemacht werden als auch der intransparente Entstehungsprozess beanstandet wird?

c) Ist mit einer Unterzeichnung des überarbeiteten Gutachtens durch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in die Kommission berufenen Vertreterinnen und Vertreter der Tierschutzverbände zu rechnen?

7

a) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren gegen Zoos oder deren Betreiber Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet, und kam es zu Verurteilungen?

b) Wenn ja, um welche Zoos handelte es sich, und was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe?

8

a) Wie viele deutsche Zoos beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung an den so genannten Europäischen Erhaltungszuchtprogrammen?

b) Welche bedrohten und besonders bedrohten Tierarten werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit sowohl in nationalen, europäischen und internationalen Zuchtprogrammen gelistet und in deutschen Zoos gezüchtet?

9

Welchen Stellenwert hat nach Auffassung der Bundesregierung der Tierschutz im Rahmen des Ex-situ-Artenschutzes?

10

a) Welchen Beitrag leisten die Europäischen Erhaltungszuchtprogramme nach Einschätzung der Bundesregierung im Hinblick auf den Bestand der Arten in der freien Natur?

b) Wurden in den letzten 20 Jahren für Zuchtprogramme in Deutschland Tiere aus der Natur entnommen, und wenn ja, welche und in welchem Umfang?

11

a) Welche Tierarten werden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Umfang in deutschen Zoos als so genannte Futtertiere gezüchtet und verfüttert?

b) Wie steht die Bundesregierung zu dieser Praxis?

12

Hält es die Bundesregierung mit dem deutschen Tierschutzrecht für vereinbar, im Sinne einer effektiven Erhaltungszucht bedrohter Arten, gezielt einen gewissen Überschuss an Tieren zu züchten, und die überzähligen Exemplare dann – sofern sie nicht artgerecht untergebracht werden können – zu euthanasieren und (wenn möglich) zu verfüttern?

13

Hält es die Bundesregierung für zulässig, dass § 42 Absatz 8 Satz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes dahingehend ausgelegt wird, dass überzählige Tiere einer Erhaltungszucht gefährdeter Arten in Zoos mit laufendem Betrieb getötet werden dürfen?

14

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Forderung nach einem generellen Euthanasieverbot im Rahmen der Erhaltungszucht bedrohter Arten ein?

Berlin, den 14. Januar 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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