[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12457
17. Wahlperiode 25. 02. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12105 –
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand
31. Dezember 2012
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aktuelle Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und
Anerkennungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten,
abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlingen und genauere Angaben
zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar,
weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt.
Daraus ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland
lebenden Flüchtlinge in den letzten 15 Jahren drastisch gesunken ist. Die Zahl der
anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz)
halbierte sich fast von über 200 000 im Jahr 1997 auf nur noch gut 113 000
zum Stand 31. Dezember 2011 (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und
17/8547), vor allem infolge massenhafter Asyl-Widerrufe (über 70 000 im
letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Die Zahl der
(noch) nicht anerkannten nur geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge sank
wegen der erheblich zurückgegangenen Zugangszahlen noch stärker – um fast
80 Prozent – von knapp 650 000 (Ende des Jahres 1997) auf nur noch gut
134 000 Personen (Ende des Jahres 2011).
Zum Stand 31. Dezember 2011 lebten weiterhin gut 27 000 Menschen mit
einem so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland
(Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) und etwa
5 700 Personen aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a
AufenthG.
Etwa 50 000 Personen verfügten Ende des Jahres 2011 über eine
Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1, §§ 104a, 18a und
25a AufenthG), fast 48 000 aufgrund langjährigen Aufenthalts und
unzumutbarer Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG) sowie knapp 16 000
Personen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25 Absatz 4
AufenthG).
Über 213 000 Menschen wurden seit Anfang der 90er-Jahre als „jüdische
Kontingentflüchtlinge“ aus der ehemaligen Sowjetunion dauerhaft
aufgenommen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. Februar 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12457 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2012 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren im Ausländerzentralregister (AZR)
40 690 Personen mit einer Asylberechtigung, darunter 24 735 männliche und
15 954 weibliche, sowie eine Person mit unbekanntem Geschlecht, erfasst.
35 902 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 4 773
Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 15 Personen ist die Aufenthaltsdauer
unbekannt.
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die
Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Asylberechtigte insgesamt 40 690
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 90,8
befristete Aufenthaltsrechte 7,5
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert)
1,7
Asylberechtigte insgesamt 40 690
darunter:
Türkei 15 202
Iran 5 987
Afghanistan 2 585
Sri Lanka 1 768
Irak 1 701
Kosovo 1 227
Syrien 1 147
Pakistan 856
Äthiopien 765
Polen 738
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/124572. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte
Flüchtlinge (§ 3 des Asylverfahrensgesetzes – AsylVfG – in Verbindung
mit § 60 Absatz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2012 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren 74 570 Personen mit
Flüchtlingsschutz, davon 45 496 männliche und 29 070 weibliche, sowie vier Personen mit
unbekanntem Geschlecht, erfasst. 35 696 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 38 860 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 14
Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt.
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die
Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Asylberechtigte insgesamt 40 690
Länder
Baden-Württemberg 6 309
Bayern 3 961
Berlin 1 874
Brandenburg 93
Bremen 630
Hamburg 2 262
Hessen 5 581
Mecklenburg-Vorpommern 49
Niedersachsen 4 863
Nordrhein-Westfalen 11 991
Rheinland-Pfalz 1 141
Saarland 747
Sachsen 169
Sachsen-Anhalt 76
Schleswig-Holstein 857
Thüringen 87
Personen mit Flüchtlingsschutz
insgesamt 74 570
davon mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 57,7
befristete Aufenthaltsrechte 39,8
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert)
2,5
Drucksache 17/12457 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodePersonen mit Flüchtlingsschutz
Deutschland 74 570
darunter:
Irak 33 107
Iran 7 871
Türkei 6 773
Afghanistan 4 552
Syrien 4 419
Russische Föderation 2 823
Eritrea 2 167
Somalia 1 433
Sri Lanka 1 333
Aserbaidschan 1 212
Personen mit Flüchtlingsschutz 74 570
Länder
Baden-Württemberg 8 059
Bayern 12 920
Berlin 2 431
Brandenburg 290
Bremen 998
Hamburg 2 885
Hessen 7 569
Mecklenburg-Vorpommern 410
Niedersachsen 8 645
Nordrhein-Westfalen 22 761
Rheinland-Pfalz 2 339
Saarland 582
Sachsen 1 091
Sachsen-Anhalt 897
Schleswig-Holstein 2 091
Thüringen 602
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/124573. Wie viele Flüchtlinge, bei denen ein Abschiebungsverbot nach § 60
Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG festgestellt bzw. eine Aufenthaltserlaubnis nach
§ 25 Absatz 3 AufenthG erteilt wurde („subsidiärer Schutz“), lebten zum
31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach
Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
Im AZR gespeichert werden Aufenthaltserlaubnisse nach 25 Absatz 3 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), die aufgrund von Abschiebungsverboten nach
§ 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG erteilt werden.
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 sind 36 005 Personen mit einem derartigen
Aufenthaltstitel erfasst, davon 18 788 männliche und 17 216 weibliche. Bei
einer weiteren Person weist das AZR das Geschlecht nicht aus. 20 507 Personen
lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 15 485 Personen sechs Jahre
oder weniger. Bei 13 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt.
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die
Bundesländer?
Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten und Ländern kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 3 AufenthG
Deutschland 36 005
darunter:
Afghanistan 10 594
Syrien 5 929
Kosovo 1 798
Türkei 1 574
Irak 1 558
Ungeklärt 1 170
Serbien 1 083
Somalia 1 039
Iran 998
Russische Föderation 890
Drucksache 17/12457 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Bei wie vielen der nach Frage 1 bis 3 benannten Personen war ein
Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember
2012 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und
Status differenzieren)?
Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 basieren auf Daten des AZR. Anhängige
Widerrufsverfahren werden im AZR jedoch nicht erfasst. Nach Daten des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die nicht nach „aufhältig“
oder „nicht aufhältig“ und auch nicht nach dem jeweiligen Schutzstatus
unterscheiden, waren 4 203 Widerrufsprüfverfahren zum Stichtag 31. Dezember
2012 eingeleitet und anhängig. Die Verteilung nach Hauptherkunftsländern
kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 3 AufenthG 36 005
Länder
Baden-Württemberg 3 049
Bayern 4 059
Berlin 2 170
Brandenburg 656
Bremen 368
Hamburg 3 206
Hessen 5 069
Mecklenburg-Vorpommern 472
Niedersachsen 4 042
Nordrhein-Westfalen 7 633
Rheinland-Pfalz 1167
Saarland 522
Sachsen 823
Sachsen-Anhalt 674
Schleswig-Holstein 1 499
Thüringen 596
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/124575. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch
nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren im AZR 23 055 Personen mit
Widerruf/Rücknahme des Flüchtlingsstatus erfasst. 21 431 Personen lebten seit mehr
als sechs Jahren in Deutschland, 1 613 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei
11 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt.
Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann
den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Anhängige Widerrufsprüfverfahren
Deutschland 4 203
darunter:
Irak 791
Kosovo 544
Iran 348
Türkei 318
Afghanistan 286
Eritrea 177
Russische Föderation 151
Somalia 116
Serbien 111
Sri Lanka 111
Personen mit Widerruf/Rücknahme
des Flüchtlingsstatus insgesamt 23 055
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 73,8
befristete Aufenthaltsrechte 20,2
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert)
6,0
Drucksache 17/12457 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer
Abschiebestoppanordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und welche Abschiebestoppregelungen
gelten derzeit in den einzelnen Bundesländern?
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren 3 415 Personen mit einer Duldung
nach § 60a Absatz 1 AufenthG erfasst. 1 518 Personen lebten seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland, 1 897 Personen sechs Jahre oder weniger.
Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Widerruf/Rücknahme
des Flüchtlingsstatus
Deutschland 23 055
darunter:
Kosovo 6 979
Irak 4 955
Türkei 3 060
Serbien 1 865
Serbien und Montenegro (ehemals) 1 032
Albanien 606
Serbien (ehemals) 503
Jugoslawien (ehemals) 474
Sri Lanka 396
Polen 245
Personen mit Duldung nach § 60a
Absatz 1 AufenthG 3 415
Länder
Baden-Württemberg 188
Bayern 278
Berlin 21
Brandenburg 25
Bremen 268
Hamburg 12
Hessen 150
Mecklenburg-Vorpommern 15
Niedersachsen 367
Nordrhein-Westfalen 1 194
Rheinland-Pfalz 482
Saarland 57
Sachsen 54
Sachsen-Anhalt 23
Schleswig-Holstein 251
Thüringen 30
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12457Auf der Grundlage des IMK-Umlaufbeschlusses vom 26. März 2012 haben die
Länder die Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien gemäß § 60a AufenthG
angeordnet. Weitere Abschiebungsstoppanordnungen nach § 60a AufenthG
durch die einzelnen Länder sind der Bundesregierung nicht bekannt. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 6. Februar 2012 zu Frage 6
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/
8547) verwiesen.
7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren 45 669 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. 41 250 Personen lebten seit
mehr als sechs Jahren in Deutschland, 4 399 Personen sechs Jahre oder weniger.
Bei 20 Personen war die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach
Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden.
Personen mit Duldung
nach § 60a Absatz 1 AufenthG
Deutschland 3 415
darunter:
Serbien 433
Irak 402
Kosovo 291
Türkei 227
Ungeklärt 172
Mazedonien 163
Syrien 136
Libanon 110
Armenien 92
Russische Föderation 81
Drucksache 17/12457 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodePersonen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 23 Absatz 1 AufenthG 45 669
Länder
Baden-Württemberg 5 581
Bayern 2 121
Berlin 4 716
Brandenburg 307
Bremen 828
Hamburg 2 431
Hessen 4 583
Mecklenburg-Vorpommern 161
Niedersachsen 4 353
Nordrhein-Westfalen 16 197
Rheinland-Pfalz 1 721
Saarland 858
Sachsen 320
Sachsen-Anhalt 489
Schleswig-Holstein 602
Thüringen 401
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 23 Absatz 1 AufenthG
Deutschland 45 669
darunter:
Serbien 7 961
Kosovo 7 685
Türkei 4 404
Bosnien-Herzegowina 3 150
Libanon 3 107
Afghanistan 2 139
Ungeklärt 1 646
Syrien 1 592
Iran 1 175
Irak 944
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/124578. Wie viele jüdische Flüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis
zum 31. Dezember 2012 infolge verschiedener politischer Anordnungen in
der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen?
Bei jüdischen Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion, die im Rahmen
des bestehenden Aufnahmeverfahrens in Deutschland aufgenommen werden,
handelt es sich nicht um Flüchtlinge. Dazu wird auf die Entscheidungen des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 1 C 3.11 vom 22. März 2012 sowie
BVerwG 1 C 7.12 vom 15. Januar 2013) verwiesen.
Die Aufnahme richtet sich nach der Anordnung des Bundesministeriums des
Innern vom 24. Mai 2007 in der Fassung vom 21. Dezember 2011, die auf der
Grundlage von § 23 Absatz 2 und § 75 Nummer 8 AufenthG ergangen ist. Nach
dem Stand vom 31. Dezember 2012 sind 205 674 Antragsteller einschließlich
ihrer Familienangehörigen im geordneten Verfahren nach Deutschland
eingereist. Hinzu kommen 8 535 Personen, die vor Beginn oder außerhalb des
geordneten Verfahrens bis zum Stichtag 10. November 1991 eingereist waren.
Insgesamt sind damit 214 209 jüdische Zuwanderer mit ihren Familienangehörigen
aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten eingereist.
9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer
Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und auf welchen einzelnen
Aufnahmeerklärungen (bitte mit Datum und Inhalt aufzählen) basiert dies?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 des AufenthG besaßen zum 31. Dezember
2012 insgesamt 509 Personen. 258 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland und 251 Personen sechs Jahre oder weniger.
Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 22 AufenthG 509
Länder
Baden-Württemberg 51
Bayern 50
Berlin 76
Brandenburg 8
Bremen 5
Hamburg 16
Hessen 32
Mecklenburg-Vorpommern 4
Niedersachsen 53
Nordrhein-Westfalen 161
Rheinland-Pfalz 11
Saarland 7
Sachsen 12
Sachsen-Anhalt 6
Schleswig-Holstein 8
Thüringen 9
Drucksache 17/12457 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAufnahmeerklärungen nach § 22 AufenthG betreffen regelmäßig
Einzelpersonen oder wenige Personen (zum Beispiel Familienangehörige). Aus
datenschutzrechtlichen Gründen kann die Bundesregierung daher keine Angaben
zum Inhalt einzelner Aufnahmeerklärungen machen.
10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der
Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 31. Dezember
2012 insgesamt 5 968 Personen. 5 166 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 800 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei zwei
Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 22 AufenthG
Deutschland 509
darunter:
Iran 86
Libanon 68
Syrien 49
Ungeklärt 34
Irak 26
Türkei 23
Staatenlos 23
Kosovo 19
Eritrea 18
Bosnien-Herzegowina 17
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12457Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 23a AufenthG 5 968
Länder
Baden-Württemberg 707
Bayern 390
Berlin 1 792
Brandenburg 108
Bremen 40
Hamburg 122
Hessen 313
Mecklenburg-Vorpommern 26
Niedersachsen 213
Nordrhein-Westfalen 1 321
Rheinland-Pfalz 160
Saarland 159
Sachsen 162
Sachsen-Anhalt 111
Schleswig-Holstein 143
Thüringen 201
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 23a AufenthG
Deutschland 5 968
darunter:
Kosovo 978
Türkei 789
Serbien 701
Syrien 283
Bosnien-Herzegowina 280
Russische Föderation 237
Armenien 235
Irak 200
Libanon 198
Iran 157
Drucksache 17/12457 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und in der Summe
auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 in Verbindung mit § 104a AufenthG erhalten, weil der
Lebensunterhalt vollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war?
b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG „auf Probe“ erhalten (bzw. – wie aus Bundestagsdrucksache
17/1539 zu Frage 7 hervorgeht – eigentlich nach § 104a Absatz 5 bzw.
Absatz 6 AufenthG)?
c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
in Verbindung mit § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als bei der Einreise
noch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten?
d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 in Verbindung mit § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als
unbegleitete Minderjährige erhalten?
e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b in
Verbindung mit § 23 Absatz 1 AufenthG als Minderjährige unter der
Bedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten?
Zum 31. Dezember 2012 waren im AZR insgesamt 3 149 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach §§ 104a oder 104b AufenthG gespeichert.
Weitere Details können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Länder
11a 11b 11c 11d 11e Zu 11
Altfallregelung
Aufenthaltserlaubnis
auf Probe
Altfallregelung
für volljährige
Kinder von
Geduldeten
Altfallregelung
für
unbegleitete
Flüchtlinge
integrierte
Kinder von
Geduldeten Summe
Baden-Württemberg 138 26 12 4 7 187
Bayern 114 13 4 2 5 138
Berlin 45 33 7 3 88
Brandenburg 44 5 1 3 53
Bremen 46 5 4 1 56
Hamburg 87 9 13 1 110
Hessen 64 7 1 7 79
Mecklenburg-
Vorpommern
19 1 20
Niedersachsen 342 56 49 2 449
Nordrhein-Westfalen 1 439 106 38 8 6 1 597
Rheinland-Pfalz 140 35 9 4 2 190
Saarland 64 1 65
Sachsen 17 1 18
Sachsen-Anhalt 28 8 4 40
Schleswig-Holstein 48 1 49
Thüringen 8 1 1 10
Deutschland 2 643 299 150 24 33 3 149
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/12457f) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a
Absatz 5 bzw. Absatz 6 AufenthG (bitte differenzieren) erhalten?
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 6. Februar 2012 zu Frage 11f der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/8547)
wird verwiesen.
g) Welche aktuellen Angaben der Bundesländer zu dem Personenkreis
der Bleibeberechtigten infolge der §§ 104a und 104b AufenthG bzw.
infolge des Beschlusses der Innenministerkonferenz von Ende 2009
bzw. Ende 2011 liegen der Bundesregierung vor?
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 6. Februar 2012 zu Frage 11g der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/8547)
wird verwiesen.
12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2012 lebten 48 153 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland. 37 567 Personen lebten seit mehr
als sechs Jahren in Deutschland, 10 571 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei
15 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt.
Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
11a 11b 11c 11d 11e Zu 11
Altfallregelung
Aufenthaltserlaubnis
auf Probe
Altfallregelung
für volljährige
Kinder von
Geduldeten
Altfallregelung
für
unbegleitete
Flüchtlinge
integrierte
Kinder von
Geduldeten Summe
Deutschland 2 643 299 150 24 33 3 149
darunter:
Kosovo 769 61 24 2 7 863
Serbien 605 72 17 1 5 700
Türkei 249 29 12 1 3 294
Syrien 159 16 22 0 0 197
Libanon 67 13 9 1 0 90
Afghanistan 66 6 6 2 5 85
Irak 62 13 4 1 1 81
Serbien und
Montenegro (ehemals)
65 6 1 0 0 72
Ungeklärt 55 6 9 0 2 72
Serbien (ehemals) 42 11 1 0 0 54
Drucksache 17/12457 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodePersonen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 3 AufenthG 48 153
Länder
Baden-Württemberg 3 696
Bayern 2 602
Berlin 4 716
Brandenburg 630
Bremen 1414
Hamburg 3 860
Hessen 3 019
Mecklenburg-Vorpommern 379
Niedersachsen 4 757
Nordrhein-Westfalen 15 555
Rheinland-Pfalz 2037
Saarland 423
Sachsen 1042
Sachsen-Anhalt 1055
Schleswig-Holstein 2 193
Thüringen 775
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 5 AufenthG
Deutschland 48 153
darunter:
Kosovo 5 909
Türkei 5 449
Serbien 5 068
Ungeklärt 3 858
Afghanistan 2 363
Bosnien-Herzegowina 1 865
Irak 1 772
Staatenlos 1 618
Syrien 1 539
Libanon 1 255
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/1245713. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit
mehr oder weniger als drei, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren,
nach Bundesländern, nach Alter – 0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20,
21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als
60 Jahre – und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren 85.344 Personen mit einer Duldung
erfasst. Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Alter, Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Duldung 85 344
Aufenthaltsdauer
0–3 Jahre 39 739
mehr als 3 Jahre 45 570
0–5 Jahre 46 807
mehr als 5 Jahre 38 502
0–6 Jahre 49 578
mehr als 6 Jahre 35 731
0–8 Jahre 55 503
mehr als 8 Jahre 29 806
0–10 Jahre 62 964
mehr als 10 Jahre 22 345
0–12 Jahre 69 354
mehr als 12 Jahre 15 955
0–15 Jahre 74 832
mehr als 15 Jahre 10 477
unbekannt 35
Personen mit Duldung 85 344
Alter
0–11 Jahre 14 164
12–15 Jahre 5 003
16–17 Jahre 2 962
18–20 Jahre 5 478
21–29 Jahre 18 783
30–39 Jahre 18 742
40–49 Jahre 12 011
50–59 Jahre 5 310
60–69 Jahre 1 727
70 Jahre und älter 1 164
Drucksache 17/12457 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodePersonen mit Duldung 85 344
Länder
Baden-Württemberg 10 015
Bayern 7 154
Berlin 6 755
Brandenburg 1 560
Bremen 1 643
Hamburg 3 969
Hessen 4 620
Mecklenburg-Vorpommern 1 269
Niedersachsen 9 321
Nordrhein-Westfalen 26 747
Rheinland-Pfalz 2 761
Saarland 872
Sachsen 2 880
Sachsen-Anhalt 2 624
Schleswig-Holstein 1 952
Thüringen 1 202
Personen mit Duldung
Deutschland 85 344
darunter:
Serbien 9 784
Irak 7 478
Ungeklärt 5 733
Kosovo 5 292
Türkei 5 045
Libanon 3 533
Indien 3 145
Mazedonien 3 098
Russische Föderation 2 828
Bosnien-Herzegowina 2 370
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/1245714. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2012 waren im AZR 65 936 Personen mit einer
Aufenthaltsgestattung erfasst. 525 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 65 385 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 26 Personen ist die
Aufenthaltsdauer unbekannt. Die Verteilung nach Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltsgestattung 65 936
Länder
Baden-Württemberg 8 615
Bayern 10 375
Berlin 3 493
Brandenburg 1 798
Bremen 826
Hamburg 2 004
Hessen 5 792
Mecklenburg-Vorpommern 1 428
Niedersachsen 5 300
Nordrhein-Westfalen 14 528
Rheinland-Pfalz 2 813
Saarland 499
Sachsen 2 701
Sachsen-Anhalt 1 529
Schleswig-Holstein 2 708
Thüringen 1 527
Personen mit Aufenthaltsgestattung
Deutschland 65 936
darunter:
Afghanistan 13 029
Iran 5 917
Irak 5 107
Pakistan 5 041
Syrien 4 568
Russische Föderation 4 130
Serbien 3 663
Mazedonien 1 989
Türkei 1 764
Somalia 1 527
Drucksache 17/12457 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK
anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus, den zehn wichtigsten
Herkunftsländern und den zehn wichtigsten vorherigen Aufnahmeländern
differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2012 waren im AZR 558 Personen mit dem Sachverhalt
„als Flüchtling im Ausland anerkannt“ erfasst, wobei vorherige
Aufnahmeländer nicht erfasst werden. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und
nach Satz 1 bzw. Satz 2 differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren 18 935 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 9 057 Personen
nach § 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG sowie 9 878 Personen nach § 25 Absatz 4
Satz 2 AufenthG.
Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen als Flüchtling im Ausland
anerkannt 558
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 78,0
befristete Aufenthaltsrechte 19,5
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert)
2,5
Personen als Flüchtling im Ausland
anerkannt
Deutschland 558
darunter:
Vietnam 57
Irak 54
Türkei 43
Afghanistan 26
Russische Föderation 24
Ukraine 24
Kroatien 24
Äthiopien 22
Iran 21
Libanon 18
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/12457AE nach § 25 Absatz 4 AufenthG
§ 25 Absatz 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Absatz 4 Satz 2
AufenthG Summe
Aufenthaltsdauer 9 057 9 878 18 935
6 Jahre und weniger 6 938 1 382 8 320
mehr als 6 Jahre 2 119 8 493 10 612
unbekannt 0 3 3
AE nach § 25 Absatz 4 AufenthG
§ 25 Absatz 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Absatz 4 Satz 2
AufenthG Summe
Deutschland 9 057 9 878 18 935
Baden-Württemberg 394 461 855
Bayern 1 771 355 2 126
Berlin 2105 1233 3 338
Brandenburg 40 67 107
Bremen 82 130 212
Hamburg 809 743 1 552
Hessen 407 306 713
Mecklenburg-Vorpommern 47 497 544
Niedersachsen 446 2 389 2 835
Nordrhein-Westfalen 2 376 2 837 5 213
Rheinland-Pfalz 262 351 613
Saarland 71 204 275
Sachsen 50 81 131
Sachsen-Anhalt 35 86 121
Schleswig-Holstein 137 120 257
Thüringen 25 18 43
AE nach § 25 Absatz 4 AufenthG
§ 25 Absatz 4 Satz 1
AufenthG
§ 25 Absatz 4 Satz 2
AufenthG Summe
Deutschland 9 057 9 878 18 935
darunter:
Türkei 515 1 837 2 352
Libyen 2 006 16 2 022
Russische Föderation 1 157 246 1 403
Serbien 210 1094 1 304
Kosovo 239 963 1 202
Libanon 87 768 855
Bosnien-Herzegowina 194 444 638
Ungeklärt 91 446 537
Irak 164 350 514
Vereinigte Arabische Emirate 502 4 506
Drucksache 17/12457 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw.
Absatz 4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren 55 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Die Verteilung nach
Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
AE nach § 25 Absatz 4a und 4b
AufenthG § 25 Absatz 4a AufenthG § 25 Absatz 4b AufenthG Summe
Aufenthaltsdauer 54 1 55
6 Jahre und weniger 51 1 52
mehr als 6 Jahre 3 – 3
unbekannt – – –
AE nach § 25 Absatz 4a und 4b
AufenthG § 25 Absatz 4a AufenthG § 25 Absatz 4b AufenthG Summe
Länder 54 1 55
darunter:
Baden-Württemberg 2 – 2
Bayern 5 – 5
Berlin 4 1 5
Brandenburg – – –
Bremen 4 – 4
Hamburg 7 – 7
Hessen 9 – 9
Mecklenburg-Vorpommern 1 – 1
Niedersachsen 5 – 5
Nordrhein-Westfalen 10 – 10
Rheinland-Pfalz 2 – 2
Saarland 4 – 4
Sachsen 1 – 1
Sachsen-Anhalt – – –
Schleswig-Holstein – – –
Thüringen – – –
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/1245718. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde, und wie ist die Auffassung der Bundesregierung zur Anwendung
der Richtlinie 2001/55/EG in Bezug auf syrische Flüchtlinge?
Derartige Aufenthaltserlaubnisse wurden nicht erteilt, da bisher noch kein
Beschluss des Rates der Europäischen Union nach Artikel 5 der Richtlinie 2001/55
EG gefasst wurde.
Die Voraussetzungen für die Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG ergeben
sich aus der Richtlinie selbst. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet
der Rat auf Vorschlag der Europäischen Kommission. In Bezug auf Syrien
liegen die Voraussetzungen für die Anwendung der Richtlinie derzeit nicht vor.
§ 25 Absatz 4a AufenthG § 25 Absatz 4b AufenthG
Deutschland 54 1
darunter
Nigeria 19
Bulgarien 10
Brasilien 3
Rumänien 3
Albanien 1
China 1
Iran 1
Kenia 1
Kosovo 1
Kroatien 1
Libyen 1 1
Marokko 1
Polen 1
Russische Föderation 1
Sudan 1
Thailand 1
Tschechische Republik 1
Tunesien 1
Ukraine 1
Ungarn 1
Usbekistan 1
Venezuela 1
Vereinigte Staaten von Amerika 1
Drucksache 17/12457 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2012 im
Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung
oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen?
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren 751 858 Personen ohne einen
Aufenthaltsstatus erfasst. Von den 751 858 Personen ohne Aufenthaltsstatus sind
574 161 EU-Bürger, bei denen auch keine Abschiebungs- oder
Ausweisungsmaßnahme gespeichert ist. Es ist davon auszugehen, dass diese grundsätzlich
freizügigkeitsberechtigt sind und lediglich die Bescheinigung darüber nicht
erfasst wurde. Weitere 1 139 Personen haben die Staatsangehörigkeit eines EWR-
Staates (Staaten es Europäischen Wirtschaftsraumes). Bei etwa 145 000
Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltsstatus waren ebenfalls keine
Abschiebungsoder Ausweisungsmaßnahmen gespeichert. Nähere Erkenntnisse hierzu lassen
sich aus dem AZR nicht ermitteln.
a) Wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte
nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
b) Was ist Genaueres zum Status, der Staatsangehörigkeit oder dem
aufenthaltsrechtlichen Hintergrund der übrigen Personen zu sagen – auch
solchen, die nicht aus der Europäischen Union oder den Staaten des
Europäischen Wirtschaftsraums stammen (bitte nach Bundesländern
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren 33 003 Personen unmittelbar
ausreisepflichtig. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann
den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Unmittelbar ausreisepflichtige
Personen 33 003
Länder
Baden-Württemberg 2 948
Bayern 4 112
Berlin 3 408
Brandenburg 670
Bremen 372
Hamburg 1 758
Hessen 4 314
Mecklenburg-Vorpommern 329
Niedersachsen 2 133
Nordrhein-Westfalen 8 025
Rheinland-Pfalz 1 591
Saarland 152
Sachsen 1 506
Sachsen-Anhalt 567
Schleswig-Holstein 661
Thüringen 457
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/12457Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Unmittelbar ausreisepflichtige
Personen
Deutschland 33 033
darunter:
Serbien 3 389
Türkei 3 096
Rumänien 1 510
Mazedonien 1502
Bosnien-Herzegowina 1207
Kosovo 1192
Polen 1003
Irak 965
Russische Föderation 885
Jugoslawien (ehemals) 808
Personen ohne gespeicherten Aufenthaltsstatus
Deutschland 751 858
darunter:
Polen 149 743
Rumänien 82 560
Italien 65 038
Bulgarien 44 910
Griechenland 41 622
Ungarn 38 764
Türkei 22 134
Frankreich 21 400
Niederlande 21 081
Spanien 18 338
Drucksache 17/12457 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31.
Dezember 2012 nach § 26 der Aufenthaltsverordnung vom Erfordernis eines
Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und welche typischen
Fallkonstellationen kommen diesbezüglich in der Praxis vor?
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren im Ausländerzentralregister 74 612
aufhältige Personen gespeichert, die insgesamt vom Erfordernis eines
Aufenthaltstitels befreit waren. Die Verteilung nach Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Personen ohne gespeicherten
Aufenthaltsstatus
751 858
Länder
Baden-Württemberg 176 616
Bayern 117 105
Berlin 34 313
Brandenburg 6 672
Bremen 4 278
Hamburg 11 682
Hessen 104 218
Mecklenburg-Vorpommern 4 998
Niedersachsen 54 885
Nordrhein-Westfalen 164 190
Rheinland-Pfalz 32 436
Saarland 12 162
Sachsen 11 963
Sachsen-Anhalt 4 389
Schleswig-Holstein 8 183
Thüringen 3 768
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/12457Bei § 26 der Aufenthaltsverordnung handelt es sich um Fälle des Transits ohne
Einreise in das Bundesgebiet bzw. des Flughafentransitvisums. Derartige Fälle
werden im AZR nicht erfasst.
Vom Erfordernis eines
Aufenthaltstitels befreit 74 612
Länder
Baden-Württemberg 16 690
Bayern 14 984
Berlin 3 418
Brandenburg 158
Bremen 521
Hamburg 2 000
Hessen 6 979
Mecklenburg-Vorpommern 159
Niedersachsen 4 176
Nordrhein-Westfalen 19 030
Rheinland-Pfalz 3 643
Saarland 1 300
Sachsen 226
Sachsen-Anhalt 121
Schleswig-Holstein 1 156
Thüringen 51
Vom Erfordernis eines
Aufenthaltstitels befreit
Deutschland 74 612
darunter:
Italien 22 084
Griechenland 13 412
Frankreich 4 800
Portugal 4 340
Türkei 3 994
Österreich 3 432
Niederlande 3 302
Spanien 2 874
Polen 2 727
Großbritannien mit Nordirland 2 464
Drucksache 17/12457 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2012 einen Antrag
auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt, und wie viele von ihnen
lebten bereits mehr als sechs Jahre in Deutschland (bitte nach Bundesländern
und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren im Ausländerzentralregister 126 242
aufhältige Personen gespeichert, die einen Antrag auf Erteilung eines
Aufenthaltstitels gestellt haben. 59 000 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 67 203 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 39 Personen ist die
Aufenthaltsdauer unbekannt.
Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Antrag auf Erteilung eines
Aufenthaltstitels gestellt
126 242
Länder
Baden-Württemberg 12 599
Bayern 18 001
Berlin 948
Brandenburg 1 199
Bremen 2 514
Hamburg 3 204
Hessen 11 509
Mecklenburg-Vorpommern 637
Niedersachsen 10 584
Nordrhein-Westfalen 49 246
Rheinland-Pfalz 4 220
Saarland 1 224
Sachsen 4 783
Sachsen-Anhalt 1 499
Schleswig-Holstein 2 473
Thüringen 1 602
Antrag auf Erteilung eines
Aufenthaltstitels gestellt
Deutschland 126 242
darunter:
Türkei 21 208
Serbien 8 247
Kosovo 6 366
China 5 983
Russische Föderation 5 354
Irak 4 205
Vereinigte Staaten von Amerika 3 226
Marokko 3 198
Libanon 2 772
Indien 2 770
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/1245722. a) Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1
Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2
Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes – AZRG: illegale
Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember
2012 im AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt
noch in der Bundesrepublik Deutschland, wie viele seit mehr als sechs
Jahren (bitte nach Aufenthaltsstatus und den fünf wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren im AZR 2 909 Personen mit einer
Speicherung nach § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes
(AZRG) erfasst. Darunter waren 1 067 Personen, die sich zum Stichtag noch in
Deutschland aufhielten. 550 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 515 Personen sechs Jahre oder weniger. Bei zwei Personen ist die
Aufenthaltsdauer unbekannt.
Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann
den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
b) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR zum Stand 31.
Dezember 2012 bzw. im Jahr 2012 nach § 54 Nummer 6 AufenthG
sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten
zum 31. Dezember 2012 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl.
§ 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren im AZR 96 278 Personen mit einer
Speicherung nach § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG erfasst, davon 18 975 mit
Speicherung im Jahr 2012. 88 054 Personen mit der genannten Speicherung
hielten sich zum Stichtag in Deutschland auf, davon 18 552 mit einer
Speicherung im Jahr 2012. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Speicherung nach § 2 Absatz 2
Nummer 11 AZRG, aufhältig 1 067
darunter mit Aufenthaltsstatus: in %
befristet 28,7
unbefristet 41,0
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert) 30,4
Speicherung nach § 2 Absatz 2
Nummer 11 AZRG, aufhältig
Deutschland 1 067
darunter:
Türkei 154
Polen 56
Irak 50
Kosovo 44
Russische Föderation 43
Drucksache 17/12457 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Wie viele Personen wurden im Jahr 2012 bzw. waren zum 31.
Dezember 2012 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen
lebten zum 31. Dezember 2012 noch in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren im AZR 373 Personen zur Festnahme
ausgeschrieben, davon 102 mit Speicherung im Jahr 2012. Darunter waren
57 Personen, die sich zum Stichtag noch in Deutschland aufhielten, davon 18
mit einer Speicherung im Jahr 2012.
Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann
den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Speicherung nach § 2 Absatz 2
Nummer 12 AZRG, aufhältig
88 054
darunter mit Aufenthaltsstatus: in %
befristet 60,5
unbefristet 36,8
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert)
2,7
Speicherung nach § 2 Absatz 2
Nummer 11 AZRG, aufhältig
Deutschland 88 054
darunter:
Irak 18 486
Afghanistan 10 132
Marokko 8 945
Iran 7 353
Syrien 4 756
Tunesien 4 081
Libanon 3 901
Pakistan 3 170
Türkei 2 693
Kasachstan 2 569
Zur Festnahme ausgeschrieben,
aufhältig 57
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
befristet 3,5
unbefristet 54,4
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert) 42,1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/12457d) Wie viele Personen wurden im Jahr 2012 aufgegriffen, die über keinen
Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum
abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenziert antworten)?
Die Zahlen im Sinne der Fragestellung liegen für das Jahr 2012 noch nicht vor.
Die von den Ländern übermittelten Einzeldatensätze zu den einzelnen
Straftaten werden jährlich durch das Bundeskriminalamt für die Polizeiliche
Kriminalstatistik aufbereitet und anschließend von der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) gebilligt. Mit den Ländern ist
vereinbart, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik regelmäßig möglichst zeitnah
erst nach den Pressefreigaben bzw. den Pressekonferenzen der Innenminister
der einzelnen Länder durch den Vorsitzenden der IMK und dem Bundesminister
des Innern in einer gemeinsamen Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt
wird. Die gemeinsame Pressekonferenz zur Veröffentlichung der Polizeilichen
Kriminalstatistik 2012 findet voraussichtlich am 15. Mai 2013 statt.
23. Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2012
bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2012 die Zustimmung zur
Beschäftigung erteilt bzw. verweigert (bitte differenzieren, auch im
Folgenden), und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2012 noch in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Bezogen auf die Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) – ohne
Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit – war im AZR zum Stichtag 31.
Dezember 2012 zu insgesamt 113 525 Personen eine Zustimmung der BA zu einer
Erwerbstätigkeit gespeichert. Bei 15 111 Personen war eine Versagung der
Zustimmung einer Erwerbstätigkeit durch die BA erfasst. Für das Jahr 2012 war
zu 19 572 Personen eine Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit und bei
3 415 eine Versagung der Zustimmung zu einer Erwerbstätigkeit erfasst.
Zur Festnahme ausgeschrieben,
aufhältig
Deutschland 57
darunter:
Rumänien 11
Polen 10
Russische Föderation 3
Albanien 3
Bulgarien 3
Litauen 3
Österreich 2
Türkei 2
Vereinigte Staaten von Amerika 2
Afghanistan 2
Niederlande 2
Drucksache 17/12457 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVon den 113 525 Personen mit gespeicherter Zustimmung der BA waren 71 524
zum Stichtag 31. Dezember 2012 in Deutschland aufhältig. Von den 15 111
Personen mit gespeicherter Versagung der Zustimmung der BA waren 11 736 zum
Stichtag 31. Dezember 2012 in Deutschland aufhältig.
Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann
den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Zustimmung zu einer
Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige 71 524
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 19,3
befristete Aufenthaltsrechte 72,5
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert) 8,2
Zustimmung zu einer
Erwerbstätigkeit durch BA, Aufhältige
Deutschland 71 524
darunter:
China 6 636
Vereinigte Staaten von Amerika 5 154
Kosovo 4 361
Türkei 3 503
Russische Föderation 3 339
Serbien 3 263
Japan 3 037
Ukraine 2 570
Afghanistan 2 419
Irak 2 129
Versagung einer Erwerbstätigkeit
durch BA, Aufhältige 11 736
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 13,4
befristete Aufenthaltsrechte 62,9
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert)
23,7
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/12457a) Wie viele Zustimmungen im Jahr 2012 erfolgten ohne Prüfung nach
§ 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG (bitte nach den §§ 6 bis 8
der Beschäftigungsverfahrensverordnung – BeschVerfV –
differenzieren)?
Nach den Vorschriften der §§ 6 bis 8 Beschäftigungsverfahrensverordnung
(BeschVerfV) wurden im Jahr 2012 insgesamt 3 893 Zustimmungen ohne
Prüfung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AufenthG erteilt. Diese verteilen
sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach den einzelnen
Vorschriften wie folgt:
Versagung einer Erwerbstätigkeit
durch BA, Aufhältige
Deutschland 11 736
darunter:
Irak 934
Türkei 880
Afghanistan 835
Kosovo 712
Serbien 604
Iran 489
Syrien 454
Pakistan 381
Vereinigte Staaten von Amerika 356
China 335
Zustimmungen 2012
Insgesamt 3 893
davon
§ 6 BeschVerfV (Fortsetzung eines
Arbeitsverhältnisses) 3 649
§ 6a BeschVerfV
(Opfer von Straftaten) 6
§ 7 BeschVerfV
(Härtefallentscheidung) 139
§ 8 BeschVerfV
(Familienangehörige von Fachkräften) 99
Drucksache 17/12457 – 34 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wie viele Zustimmungen erfolgten nach § 10 Absatz 1 bzw. Absatz 2
BeschVerfV (bitte differenzieren) bei seit mehr als einem Jahr
Geduldeten (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die nach § 10 BeschVerfV erteilten Zustimmungen ergeben sich nach Angaben
der BA aus den nachstehenden Tabellen:
Zustimmungen im Jahr 2012
nach § 10 Absatz 1 BeschVerfV
2 404
darunter:
Irak 701
Afghanistan 472
Pakistan 226
Türkei 99
Indien 95
Nigeria 68
Kosovo 59
Syrien 54
Iran 44
Sri Lanka 29
Zustimmungen im Jahr 2012
nach § 10 Absatz 2 BeschVerfV
972
darunter:
Irak 98
Syrien 79
Türkei 66
Serbien 60
Kosovo 50
China 50
ungeklärt 41
Iran 37
Russische Föderation 33
Aserbaidschan 30
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 35 – Drucksache 17/12457c) Wie viele Versagungen basierten auf § 11 BeschVerfV (bitte nach den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), bzw. welche
sonstigen Informationen und Einschätzungen liegen der Bundesregierung
hierzu vor?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da über die
Versagung der Erlaubnis zur Beschäftigung nach § 11 BeschVerfV die
Ausländerbehörden allein entscheiden und das AZR nicht nach verschiedenen
Versagungsgründen unterscheidet.
d) Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie vielen
zum 31. Dezember 2012 in Deutschland lebenden Personen mit
welchem Aufenthaltsstatus aus welchen Ländern eine Erlaubnis zur
Ausübung einer Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für
Arbeit erteilt wurde und wie vielen von ihnen im Jahr 2011 (bitte
soweit möglich nach den §§ 1 bis 4 der BeschVerfV differenzieren)?
Bezogen auf die Feststellung der zustimmungsfreien Beschäftigung war im
AZR zum Stichtag 31. Dezember 2012 zu insgesamt 35 990 aufhältigen
Personen ein entsprechender Sachverhalt gespeichert. Bei 23 852 Personen war eine
befristete zustimmungsfreie Beschäftigung erfasst, davon bei 2 154 Personen
im Jahr 2012; bei 12 138 Personen eine unbefristete zustimmungsfreie
Beschäftigung auf Grund Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Aufenthalt, davon
706 Personen im Jahr 2012.
Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann
den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Zustimmungsfreie Beschäftigung,
Aufhältige 23 852
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 54,5
befristete Aufenthaltsrechte 43,8
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert) 1,6
Zustimmungsfreie Beschäftigung,
Aufhältige
Deutschland 23 852
darunter:
Türkei 4 793
Russische Föderation 1 749
Kosovo 1 054
China 1 000
Serbien 925
Vereinigte Staaten von Amerika 858
Kroatien 796
Indien 792
Ukraine 765
Bosnien-Herzegowina 700
Drucksache 17/12457 – 36 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodee) Welche ersten Erfahrungen wurden gemacht mit den seit August 2012
geltenden Erleichterungen des Prüfungs- und Zustimmungsverfahrens
gemäß der Beschäftigungsverfahrensverordnung, etwa mit der neuen
Zustimmungsfiktion nach § 14a BeschVerfV, und welche Daten liegen
hierzu vor (bitte Ausführungen soweit möglich nach verschiedenen
Personengruppen differenzieren, etwa Geduldete/Asylsuchende,
Hochqualifizierte, Fachkräfte, Studierende, Familienangehörige usw.)?
Die Fälle, in denen die Zustimmungsfiktion eintritt, und die
Vorabzustimmungen, die zur Beschleunigung des Verfahrens erteilten werden, werden statistisch
nicht erfasst. Differenzierte Aussagen nach Personengruppen sind daher nicht
möglich. Die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass über die
Zustimmungen zur Beschäftigung in der Regel innerhalb von zwei Wochen
entschieden wird, und schätzt, dass im Zeitraum August bis Dezember 2012
Arbeitgeber in rund 300 Fällen von der Möglichkeit der Vorabzustimmung Gebrauch
gemacht haben.
zustimmungsfreie Beschäftigung
auf Grund Vorbeschäftigungszeiten
oder längerem Aufenthalt, Aufhältige 12 138
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 29,5
befristete Aufenthaltsrechte 57,5
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert) 12,8
zustimmungsfreie Beschäftigung auf Grund Vorbeschäftigungszeiten
oder längerem Aufenthalt, Aufhältige
Deutschland 12 138
darunter:
Türkei 960
Serbien 845
Kosovo 763
China 744
Indien 510
Irak 480
Russische Föderation 462
Syrien 434
Iran 336
Polen 316
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/1245724. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den
Buchstaben a, b und c in Nummer 1 von Absatz 1 des § 18a AufenthG
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren 145 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG erfasst, darunter 108 Personen nach § 18a
Absatz1 Nummer 1 Buchstabe a AufenthG, 6 Personen nach § 18a Absatz 1
Nummer 1 Buchstabe b AufenthG sowie 31 Personen nach § 18a Absatz 1
Nummer 1 Buchstabe c AufenthG.
Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Ländern und
Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nummer 1
Buchstabe a
Absatz 1 Nummer 1
Buchstabe b
Absatz 1 Nummer 1
Buchstabe c Summe
Summe 108 6 31 145
männlich 71 4 29 104
weiblich 37 2 2 41
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nummer 1
Buchstabe a
Absatz 1 Nummer 1
Buchstabe b
Absatz 1 Nummer 1
Buchstabe c Summe
Aufenthaltsdauer 108 6 31 145
6 Jahre und weniger 38 3 8 49
mehr als 6 Jahre 70 3 23 96
AE nach § 18a
Absatz 1 AufenthG
Absatz 1 Nummer 1
Buchstabe a
Absatz 1 Nummer 1
Buchstabe b
Absatz 1 Nummer 1
Buchstabe c Summe
Länder 108 6 31 145
Baden-Württemberg 25 – 7 32
Bayern 25 2 10 37
Berlin 2 – – 2
Brandenburg 1 – 1 2
Bremen – 1 – 1
Hamburg 5 – – 5
Hessen 19 – 4 23
Niedersachsen 9 1 3 13
Nordrhein-Westfalen 20 1 6 27
Rheinland-Pfalz 1 1 – 2
Sachsen 1 – – 1
Drucksache 17/12457 – 38 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAE nach § 18a Absatz 1 Nummer 1
Buchstabe a AufenthG
Deutschland 108
darunter:
Irak 19
Türkei 9
Bosnien-Herzegowina 4
China 4
Indien 4
Iran 4
Japan 4
Pakistan 4
Syrien 4
Vietnam 4
AE nach § 18a Absatz 1 Nummer 1
Buchstabe b AufenthG
Deutschland 6
Ukraine 2
China 1
Irak 1
Togo 1
Türkei 1
AE nach § 18a Absatz 1 Nummer 1
Buchstabe c AufenthG
Deutschland 31
Irak 12
China 4
Iran 2
Türkei 2
Vereinigte Staaten von Amerika 2
Afghanistan 1
Bosnien-Herzegowina 1
Korea (Republik) 1
Korea, Demokratische Volksrepublik 1
Kosovo 1
Kroatien 1
Mazedonien 1
Syrien 1
Tunesien 1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39 – Drucksache 17/1245725. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2012 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer
Duldung nach §60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie bewertet die Bundesregierung angesichts dieser Zahlen die
Wirksamkeit der Neuregelung und einen möglichen gesetzlichen
Korrekturbedarf – auch angesichts der unverändert hohen Zahlen langjährig
Geduldeter?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
AE nach § 25a
AufenthG § 25a Absatz 1 § 25a Absatz 2 Satz 1 § 25a Absatz 2 Satz 2 Summe
Summe 1 963 267 178 2 408
männlich 948 120 101 1 169
weiblich 1 015 147 77 1 239
Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a AufenthG § 25a Absatz 1 § 25a Absatz 2 Satz 1 § 25a Absatz 2 Satz 2 Summe
Länder 1 963 267 178 2 408
Baden-Württemberg 205 28 23 256
Bayern 76 17 6 99
Berlin 30 - 2 32
Brandenburg 19 3 – 22
Bremen 74 7 6 87
Hamburg 52 6 3 61
Hessen 107 14 10 131
Mecklenburg-
Vorpommern 33 7 5 45
Niedersachsen 478 79 64 621
Nordrhein-Westfalen 627 71 44 742
Rheinland-Pfalz 56 22 9 87
Saarland 53 2 – 55
Sachsen 42 4 1 47
Sachsen-Anhalt 47 1 – 48
Schleswig-Holstein 43 5 1 49
Thüringen 21 1 4 26
Drucksache 17/12457 – 40 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAufenthaltserlaubnis nach § 25a
Absatz 1 AufenthG
Deutschland 1 963
darunter:
Türkei 342
Serbien 236
Syrien 198
Kosovo 180
Libanon 132
Ungeklärt 123
Irak 118
Armenien 89
Russische Föderation 75
Aserbaidschan 59
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a
Absatz 2 Satz 1 AufenthG
Deutschland 267
darunter:
Türkei 44
Serbien 31
Kosovo 29
Irak 21
Syrien 18
Armenien 14
Iran 14
Libanon 12
Ungeklärt 12
Aserbaidschan 8
Aufenthaltserlaubnis nach § 25a
Absatz 2 Satz 2 AufenthG
Deutschland 178
darunter:
Türkei 67
Serbien 25
Kosovo 17
Syrien 15
Irak 14
Afghanistan 5
Ungeklärt 5
Armenien 4
Albanien 3
Bosnien-Herzegowina 3
Russische Föderation 3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 41 – Drucksache 17/12457Die Zahl der Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG
liegt 2012 mit 2.408 erteilten Aufenthaltstiteln um ein Vielfaches über der Zahl
aus dem Vorjahr 2011 (225 erteilte Aufenthaltstitel). Angesichts dieser
Entwicklung bewertet die Bundesregierung die Neuregelung als äußerst wirksam
und als großen Erfolg ihrer Bemühungen, die Integration von Ausländern mit
aufenthaltsrechtlichen Instrumenten zu fördern.
Duldung nach § 60a Absatz 2b
AufenthG
228
männlich 114
weiblich 114
Länder
Baden-Württemberg 8
Bayern 5
Berlin 24
Brandenburg 1
Hessen 22
Mecklenburg-Vorpommern 7
Niedersachsen 58
Nordrhein-Westfalen 62
Rheinland-Pfalz 1
Saarland 11
Sachsen 3
Sachsen-Anhalt 23
Schleswig-Holstein 3
Duldung nach § 60a Absatz 2b
AufenthG
Deutschland 228
darunter:
Türkei 65
Libanon 23
Irak 17
Kosovo 17
Serbien 15
Ungeklärt 15
Aserbaidschan 14
Syrien 13
Russische Föderation 10
Armenien 10
Drucksache 17/12457 – 42 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im Jahr
2012 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. nach
Kenntnis der Bundesregierung durch Gerichte (bitte differenzieren, bei
Gerichten gegebenenfalls Zahlen für das Jahr 2011 nennen)
ausgesprochen?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
27. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31.
Dezember 2012 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Status, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele (rechtskräftig)
abgelehnte Asylsuchende wurden im Jahr 2012 abgeschoben, wie viele
von ihnen reisten freiwillig aus bzw. hielten sich noch in der
Bundesrepublik Deutschland auf (bitte jeweils nach Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und soweit wie möglich
Angaben dazu machen, in welchem Jahr die Ablehnung der jeweiligen
Personen erfolgte)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren 523 198 Personen mit abgelehntem
Asylantrag im AZR als aufhältig erfasst. Zudem waren 16 334 nichtaufhältige
Personen mit abgelehntem Asylantrag und einer Ausreise im Jahr 2012 erfasst.
Statistiken zur Zahl der Ausländer, die Deutschland aufgrund eines abgelehnten
Asylantrags freiwillig verlassen haben oder abgeschoben wurden, werden nicht
geführt.
Weitere Details können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Ausgesprochene
Anerkennungen
als Asylberechtigte
nach Artikel 60a GG
Ausgesprochene
Gewährungen
von Flüchtlingsschutz
nach § 60 I AufenthG
Ausgesprochene
Abschiebungsverbote
nach § 60 II, III, V, VII
AufenthG
Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge
Jahr 2011 652 6 446 2 577
Jahr 2012 740 8 024 8 376
Gerichte
Jahr 2011 103 929 971
Jahr 2012 liegt noch nicht vor
Geschlecht Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 523 198
männlich 319 885
unbekannt 16
weiblich 203 297
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43 – Drucksache 17/12457Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 523 198
darunter mit dem Aufenthaltsstatus
in %
unbefristete Aufenthaltsrechte 46,0
befristete Aufenthaltsrechte 40,6
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status
gespeichert) 13,4
Länder Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Summe 523 198
Baden-Württemberg 63 215
Bayern 61 082
Berlin 35 939
Brandenburg 6 521
Bremen 8 625
Hamburg 25 177
Hessen 50 065
Mecklenburg-Vorpommern 4 384
Niedersachsen 49 890
Nordrhein-Westfalen 149 049
Rheinland-Pfalz 24 012
Saarland 7 290
Sachsen 11 373
Sachsen-Anhalt 8 145
Schleswig-Holstein 12 563
Thüringen 5 868
Aufhältige mit abgelehntem Asylantrag
Deutschland 523 198
darunter:
Türkei 82 367
Kosovo 59 131
Serbien 41 767
Vietnam 28 410
Afghanistan 25 843
Irak 16 691
Libanon 16 328
Syrien 14 536
Ungeklärt 14 437
Polen 13 725
Drucksache 17/12457 – 44 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeJahr der Asylentscheidung Aufhältige – Asylantrag abgelehnt
nach Jahr
Summe 523 198
vor 1980 71
1980–1989 4 341
1990 6601
1991 8002
1992 9 777
1993 18 496
1994 20 541
1995 22 294
1996 23 199
1997 23 114
1998 24 538
1999 25 734
2000 37 592
2001 32 513
2002 35 000
2003 35 099
2004 31 291
2005 27 137
2006 22 250
2007 15 207
2008 8 547
2009 8 429
2010 12 930
2011 15 269
2012 21 652
unbekannt 33 574
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45 – Drucksache 17/12457Nichtaufhältige Personen mit abgelehntem Asylantrag und Ausreise
im Jahr 2012
Länder Asylantrag abgelehnt
Summe 16 334
Baden-Württemberg 1 803
Bayern 1 890
Berlin 700
Brandenburg 401
Bremen 77
Hamburg 380
Hessen 1 138
Mecklenburg-Vorpommern 278
Niedersachsen 1 645
Nordrhein-Westfalen 4 698
Rheinland-Pfalz 916
Saarland 239
Sachsen 851
Sachsen-Anhalt 430
Schleswig-Holstein 317
Thüringen 571
Nichtaufhältige Personen mit abgelehntem Asylantrag und Ausreise
im Jahr 2012
Deutschland 16 334
darunter:
Serbien 4 332
Mazedonien 1 273
Türkei 1062
Kosovo 927
China 560
Irak 529
Vietnam 522
Jugoslawien (ehemals) 501
Indien 494
Bosnien-Herzegowina 390
Drucksache 17/12457 – 46 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNichtaufhältige Personen mit abgelehntem Asylantrag und Ausreise
im Jahr 2012
Jahr der Asylentscheidung Asylantrag abgelehnt
Summe 16 334
bis 1989 73
1990 86
1991 138
1992 184
1993 353
1994 280
1995 275
1996 258
1997 276
1998 331
1999 310
2000 339
2001 372
2002 510
2003 547
2004 529
2005 434
2006 329
2007 243
2008 203
2009 310
2010 705
2011 1 869
2012 6 924
unbekannt 456
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]