Entsorgung von Giftmüll vor der Küste Somalias
der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Katja Keul, Dorothea Steiner, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Tom Koenigs, Oliver Krischer, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Dr. Hermann E. Ott, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Juni 2012 erschien das Buch „Crime, trafics et réseaux“ von Michel Koutouzis über die illegale Entsorgung von Giftmüll vor der Küste Somalias. Dies nahm der Sonderbeauftragte der Europäischen Union für das Horn von Afrika, Alexander Rondos, zum Anlass, das lang vergessene Thema wieder auf die Agenda zu setzen (DER SPIEGEL vom 25. Juni 2012, S. 90). In seinem Buch beschreibt Michel Koutouzis, wie die italienische Mafia Handel mit somalischen Warlords treibt, wobei sie diese mit Waffen ausrüstet und im Gegenzug die Genehmigung erhält, Giftmüll in Somalia zu entsorgen („Crime, trafics et réseaux“, S. 44 f.). Er geht davon aus, dass die Verantwortlichen der Atalanta-Mission Kenntnis von den Giftmülltransporten haben, es jedoch nicht in ihrem Interesse liege, etwas dagegen zu unternehmen (EUobserver, 20. Juni 2012, EU studying links between Italian mafia and Somalian pirates). Das Mandat der Atalanta-Mission beinhaltet ausdrücklich die „Erfassung und Zusammenstellung von Daten über Fischereiaktivitäten vor Somalia“ (Bundestagsdrucksache 17/9339). Darüber hinaus verfügt die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), die zukünftig auch an der Bekämpfung der Piraterie zur See beteiligt sein wird, über von Satelliten stammende Daten, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Überwachung illegaler Tätigkeiten im Seeverkehr genutzt werden können.
Stichhaltige Beweise für illegale Giftmüllentsorgungen zu erhalten, scheint heute noch schwieriger zu sein als früher. Dies liegt unter anderem auch daran, dass eine zuverlässige Untersuchung des Problems, aufgrund der schwierigen Sicherheitslage vor, Ort nach wie vor nicht möglich ist.
Die ersten Anzeichen für eine illegale Entsorgung von Giftmüll vor der Küste Somalias traten in den 90er-Jahren auf.
Berichten aus der Bevölkerung sowie aus einem Krankenhaus in Mogadischu zufolge, hat sich die Zahl der Krebs- und Hauterkrankungen sowie Missbildungen bei Kindern in den letzten Jahren auffällig erhöht. Einer toxikologischen Untersuchung der Ursachen stand und steht die fehlende Ausstattung im Wege.
Durch den Tsunami im Jahr 2004 wurden nicht gekennzeichnete Fässer an die Küste Somalias gespült, die Giftmüll enthalten haben könnten. Fischer aus der Region schilderten, dass Menschen, die in Kontakt mit den Fässern kamen, krank wurden und tausende tote Fische gefunden wurden (vgl. Amber Ransey, „Alternative Approaches. Land-based strategies to Countering Piracy off the Coast of Somalia“, NATO Civil-Military Fusion Centre, November 2011, S. 2).
Die somalische Nichtregierungsorganisation (NGO) Daryeel Bulsho Guud, die sich mit der Untersuchung befasste, konnte mangels passender Ausrüstung und der problematischen Sicherheitslage, den Inhalt nicht untersuchen und musste sich darauf beschränken, die Fässer mit Schutzhüllen zu überziehen.
Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen UNEP (United Nations Environment Programme) hat diese Aussagen im Jahr 2005 in einem Gutachten in weiten Teilen bestätigt (FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 23. April 2009, S. 24; Chris Milton in The Ecologist, 1. März 2009, „Somalia used as toxic dumping ground“).
Auch die somalische Regierung bestätigte das vermehrte Auftauchen solcher Fässer, konnte jedoch ebenfalls keine Quelle nennen.
Häufig wird die Vergiftung der Lebensgrundlagen der Somalis durch Giftmüll sowie die Überfischung der Küstenregion durch Großkonzerne als Grund und Rechtfertigung angeführt, dass immer mehr Menschen in Somalia sich der Piraterie zuwenden.
Ebenfalls in den 90er-Jahren recherchierte die italienische Journalistin Ilaria Alpi zu dem Verdacht, dass durch italienische Fischfrachter („sifco trawlers“) Waffen und Giftmüll nach Somalia geschmuggelt werden. Nach einem Interview mit einem somalischen Milizen, den Ilaria Alpi zu der Ladung der genannten Schiffe befragte, wurden sie und ihr Kammeramann Miran Hrovatin im Jahr 1994 in Mogadischu erschossen.
Daraufhin wurde im Zuge von Ermittlungen in Italien das sogenannte Scaglione Netzwerk aufgedeckt. Dieses Netzwerk, bestehend aus dem ehemaligen Honorarkonsul für Somalia E. S., dem damaligen somalischen Präsidenten Ali Mahdi und zwei weiteren Personen, organisierte illegale Giftmülltransporte von Italien nach Somalia. Ermittlungen im Jahr 1998 deckten ein weiteres international arbeitendes Netzwerk auf und bestätigten den Verdacht von Ilaria Alpi. In keinem der Fälle folgte eine Verurteilung der Beteiligten (arte-Reportage „Somalia und die Giftmüllmafia“, Frankreich 2012).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Sind der Bundesregierung die Erkenntnisse und Informationen aus den in der Vorbemerkung genannten Quellen bekannt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entsorgung von Giftmüll aus der Europäischen Union in den Küstengewässern Somalias in der Vergangenheit und heute?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Beteiligung oder Verstrickung deutscher Unternehmen bei der Giftmüllentsorgung vor Somalia?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn ja, unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen, welche zur Aufklärung eines solchen Sachverhalts dienen und eine unabhängige Untersuchung der Vorwürfe ermöglichen?
Wenn ja welche?
Worin besteht diese Unterstützung?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage aus dem oben genannten Buch „Crime, trafics et réseaux“ von Michel Koutouzis, die Verantwortlichen der Atalanta-Mission hätten Kenntnis dieser Giftmülltransporte, jedoch kein Interesse gegen sie vorzugehen?
Inwiefern werden die im Rahmen der Atalanta-Mission über die Fischereiaktivitäten am Horn von Afrika erfassten Daten in Hinblick auf etwaige Giftmülltransporte und die Aktivitäten von Fischfangflotten aus der Europäischen Union ausgewertet, und welche Stellen innerhalb der Europäischen Union sind mit der Auswertung dieser Daten befasst?
Inwiefern wird es in Zukunft auch zum Aufgabenbereich der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs gehören, Daten über den Schiffsverkehr vor dem Horn von Afrika auf Giftmüllverklappung und illegalen Fischereiaktivitäten auszuwerten?
Falls diese Aufgabenübertragung nicht geplant ist, warum nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Fischbestände vor der Küste Somalias seit dem Jahr 1991?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die in Presseberichten geäußerte Ansicht, dass die Aktivitäten der Piraten zu einer Erholung der Fischbestände beigetragen und damit die Lebenssituation der Menschen in den Küstenregionen indirekt verbessert haben (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 17. Mai 2010, „Piraterie mit Nebeneffekt“)?
Inwiefern hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die somalische Bevölkerung über die Art der Anti-Piraterie-Mission aufzuklären und sich dort auch von der illegalen Fischerei und den Giftmüllverklappungen zu distanzieren, die vor Ort offensichtlich mit dem Atalanta-Einsatz in Verbindung gebracht werden (vgl. Bronwyn E. Bruton, „Somalia. A New Approach“, Council on Foreign Relations Special Report Nr. 52, S. 33 f.)?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Lebensgrundlage der Küstenbevölkerung Somalias durch die Giftmüllentsorgung und die Überfischung beeinträchtigt wird?
Wenn ja, sieht die Bundesregierung in der Überfischung und Giftmüllentsorgung und der damit einhergehenden Beeinträchtigung der somalischen Bevölkerung eine Ursache für die Piraterie in Somalia?
Welche Regeln gibt es in Deutschland und nach Kenntnis der Bundesregierung in der Europäischen Union für die Entsorgung von Giftmüll?
Werden Unternehmen durch die Bundesregierung darin unterstützt, anfallenden Giftmüll auf legale Weise zu entsorgen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Werden Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom (14. Juni 2006) über die Verbringung von Abfällen in Deutschland registriert und verfolgt?
Wenn ja, wie?
Wie wird in diesem Zusammenhang das „Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung“ umgesetzt, d. h. wie funktioniert hier die Datenübermittlung zwischen den Vertragsparteien des Übereinkommens und wie gegebenenfalls die Verfolgung von Vergehen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen der oben genannten Quellen
– für ihre (entwicklungspolitische) Zusammenarbeit mit Somalia,
– bezüglich des Atalanta-Einsatzes?
Inwiefern sind Schiffe im Rahmen der Mission Atalanta bereits gegen illegale Fischerei vorgegangen?