Finanzierung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna Lührmann, Winfried Hermann, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Entscheidung über die Art des Börsenganges der Bahn ist die wichtigste verkehrspolitische Entscheidung der letzten Jahrzehnte. Noch immer gibt es erhebliche Ungereimtheiten bezüglich der Finanzierung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes in den vergangenen Jahren sowie bei der Bilanzierung der Grundstückserlöse innerhalb der Deutsche Bahn AG (DB AG) sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf die Finanzierung zuwendungsfähiger Schienenwegeinvestitionen durch den Bund.
Um eine Entscheidung über die Privatisierung der DB AG treffen zu können, müssen dem Parlament verlässliche Daten über die Vermögensverhältnisse der Bahn und den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Bahn vorliegen.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Unternehmensvorstände, ob und in welcher Höhe die Deutsche Bahn AG (DB AG) und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU) Eigenmittel für zuwendungsfähige oder nicht zuwendungsfähige Investitionen in die Schienenwege bereitstellen. Das in § 10 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes vorgesehene Finanzierungsverfahren sieht vor, dass bei Vorliegen eines unternehmerischen Interesses der EIU an einer aus Bundesmitteln finanzierten Baumaßnahme diese eine Zahlung an den Bund mindestens in Höhe der jährlichen Abschreibung der vom Bund finanzierten Schienenwege zu leisten haben. Die Bereitstellung der Eigenmittel ist durch die zuständigen Gremien zu legitimieren.
Der Bundesregierung liegen Informationen zum Einsatz von Eigenmitteln für zuwendungsfähige Schienenwegeinvestitionen vor, sofern diese auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung eingebracht werden sollten. Über einen darüber hinausgehenden Eigenmitteleinsatz für zuwendungsfähige Schienenwegeinvestitionen liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor. Letzteres gilt auch für den Einsatz von Eigenmitteln für nicht zuwendungsfähige Schienenwegeinvestitionen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 13. November 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Fragen und Antworten46
Wieso vermied es die Bundesregierung bisher Fragen seitens der Mitglieder des Bundestages über die von der DB AG jährlich tatsächlich geleisteten Eigenmittel bei zuwendungsfähigen Investitionen zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen zu beantworten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend „Finanzierung der Schienenwege und Immobilienzuordnung im DB Konzern“ auf Bundestagsdrucksache 16/2966: lediglich kumulierte Zahlen verschiedener Perioden bis 2003, keine Aussagen für 2004 und 2005)?
Die Darstellung in kumulierten Zahlen entsprechend der Laufzeit der jeweiligen zugrunde liegenden Vereinbarung sollte allein der Klarstellung dienen. Die Angaben über die geleisteten Eigenmittel sind jahresbezogen verfügbar (siehe Beantwortung der Fragen 4 bis 25 in Anlage 1).
Wird die Bundesregierung überprüfen, ob die DB AG die Zusagen zur Erbringung von Eigenmitteln bei zuwendungsfähigen Investitionen zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen in den letzten Jahren erfüllt hat, nachdem bisher „dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine vollständige Übersicht über alle von der DB AG bzw. den EIU eingesetzten Eigenmitteln für zuwendungsfähige Schienenwegeinvestitionen seit 1994 nicht vorliegt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend „Finanzierung der Schienenwege und Immobilienzuordnung im DB Konzern“ auf Bundestagsdrucksache 16/2966)?
Wenn ja, plant die Bundesregierung die Mitglieder des Bundestages über die Ergebnisse der Überprüfung zu unterrichten und in welcher Form?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die DB AG und die EIU haben die Bereitstellung von Eigenmitteln für zuwendungsfähige Schienenwegeinvestitionen in unterschiedlichen Vereinbarungen in Aussicht gestellt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat anhand jeder Vereinbarung geprüft, inwieweit die DB AG und die EIU diese Absicht erfüllt haben (siehe Anlage 1). Darüber hinaus sind keine Prüfungen oder Unterrichtungen der Mitglieder des Deutschen Bundestages vorgesehen (siehe Vorbemerkung).
In welcher Höhe sagte die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 1996 zu (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe leistete die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 1996 (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe sagte die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 1997 zu (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe leistete die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 1997 (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe sagte die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 1998 zu (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe leistete die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 1998 (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe sagte die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 1999 zu (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe leistete die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 1999 (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe sagte die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 2000 zu (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe leistete die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 2000 (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe sagte die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 2001 zu (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe leistete die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 2001 (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe sagte die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 2002 zu (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe leistete die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 2002 (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe sagte die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 2003 zu (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe leistete die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 2003 (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe sagte die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 2004 zu (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe leistete die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 2004 (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe sagte die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 2005 zu (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe leistete die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 2005 (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe sagte die DB AG bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 2006 zu (Wert in Euro ist ausreichend)?
In welcher Höhe leistete die DB AG bisher bei zuwendungsfähigen Investitionen Eigenmittel zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen für das Jahr 2006 (Wert in Euro ist ausreichend)?
Die Fragen 4 bis 25 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.
Wie wurde die fehlende „Verfügbarkeit entsprechender Finanzierungsmittel“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Finanzierung der Schienenwege und Immobilienzuordnung im DB Konzern“ – Bundestagsdrucksache 16/2831), die zur Unterschreitung der zugesagten Eigenmittel bei zuwendungsfähigen Investitionen zur Erfüllung der abgestimmten Schienenwegeinvestitionen seitens der DB AG führten, durch die DB AG nachgewiesen?
Wie hat die Bundesregierung diese Nachweise überprüft?
Die Fragen 26 und 27 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die DB AG und die EIU haben für jedes Jahr nachgewiesen, in welcher Höhe Eigenmittel für zuwendungsfähige Schienenwegeinvestitionen geleistet worden sind (siehe Anlage 1). Eine Prüfung der Gründe, worauf die geringfügige Abweichung von den in Aussicht gestellten Eigenmitteln von minus 1,4 Prozent beruht, ist nicht erfolgt.
Kann die Bundesregierung einen Zusammenhang erkennen, zwischen steigenden Investitionen der DB AG in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes im – nicht zuwendungsfähigen – kommerziellen Bereich (bzw. Investitionen in Ausstattungsstandards, die die vom Bund finanzierbaren Standards überschreiten), und der gesunkenen „Verfügbarkeit entsprechender Finanzierungsmittel“ für zugesagte Eigenmittel bei zuwendungsfähigen Schieneninvestitionen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Finanzierung der Schienenwege und Immobilienzuordnung im DB Konzern“ – Bundestagsdrucksache 16/2831, Antwort zu den Fragen 1 bis 3)?
Nein, ein solcher Zusammenhang ist für die Bundesregierung nicht erkennbar.
Hat die DB AG im Zuge der 2. Trilateralen Vereinbarung („Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bundesministerium für Finanzen und der Deutschen Bahn AG über die Grundsätze der Finanzierung der Schienenwegeinvestitionen von 1998 bis 2002 sowie das dabei anzuwendende Verfahren“ vom 17. Dezember 1997) die „Bereitstellung von jährlich 300 Mio. DM an Eigenmitteln für Schienenwegeinvestitionen“ („Gesamtschau aller finanziellen Vorteile zugunsten der Deutschen Bahn AG und ihrer Unternehmen seit der Bahnreform“ (Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen Nr. 79/06, S. 4)) zugesichert oder sollte sich die DB AG mit einem Eigenanteil von 30 Prozent jeder zuwendungsfähigen Investition beteiligen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Finanzierung der Schienenwege und Immobilienzuordnung im DB Konzern“ auf Bundestagsdrucksache 16/2831, Antwort zu den Fragen 5 und 6)?
Beurteilt die Bundesregierung im Rückblick die 2. Trilaterale Vereinbarung, in der die Umstellung der Finanzierung von Bedarfsplanvorhaben von zinslosen Darlehen auf nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse verbunden mit der Bereitschaft der DB AG jährliche Eigenmittel von 30 Prozent der Kosten einer jeden Investition bereitzustellen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend „Finanzierung der Schienenwege und Immobilienzuordnung im DB Konzern“ auf Bundestagsdrucksache 16/2831, Antwort zu den Fragen 5 und 6) festgelegt wurde, immer noch als ausgewogenen Kompromiss, nachdem die DB AG sich im Jahr 2001 „nicht mehr in der Lage sah, ihren Eigenanteil zu erbringen“?
Die Fragen 29 und 30 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach der Vereinbarung vom 17. Dezember 1997 sollte die DB AG Eigenmittel in Höhe von rund 153 Mio. Euro für zuwendungsfähige Schienenwegeinvestitionen bereitstellen. Im Gegenzug wurde die Finanzierung von Bedarfsplanvorhaben vollständig mit nicht rückzahlbaren Baukostenzuschüssen zugesagt. Das Volumen der Eigenmittel ist durch Kapitalisierung künftig unterbleibender Tilgungsleistungen bei alternativer Ausreichung von zinslosen Darlehen errechnet worden.
In dieser Vereinbarung wurde außerdem geregelt, dass für Bestandsnetzinvestitionen die Einführung einer vereinfachten Verwendungsprüfung geprüft werden sollte. Im Ergebnis der Prüfung wurde in der „Vereinbarung über die Umstellung des Verfahrens zur Umstellung des Verfahrens zur Finanzierung von Investitionen in die Schienenwege der DB AG“ vom 8. Juni 1998 die Möglichkeit geschaffen, dass die EIU Investitionsvorhaben in das bestehende Schienennetz einhergehend mit einem vereinfachten Nachweis- und Prüfverfahren anteilig finanzieren (siehe hierzu auch Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen Nr. 79/06, Seiten 4 und 5 und Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Finanzierung der Schienenwege und Immobilienzuordnung im DB-Konzern“ auf Bundestagsdrucksache 16/2966, Antworten auf die Fragen 5 und 6).
Hinweis: Die Umrechnung DM/Euro ist hier nicht Gegenstand der Antwort, es wird der angegebene Wert (rund 153 Mio. Euro) beibehalten.
Auf Grund welcher Nachweise hat die Bundesregierung akzeptiert, dass sich die EIU ab 2001 nicht mehr in der Lage sahen, den Eigenanteil von mindestens 30 Prozent zu erbringen?
Die DB AG und die EIU haben versichert, Finanzierungsverträge über Bestandsnetzinvestitionen mit einer Eigenmittelquote von 30 Prozent nicht mehr abschließen zu können, da hierfür ausreichende Eigenmittel nicht verfügbar seien. Damit ist auch das vereinfachte Nachweis- und Prüfverfahren entfallen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
In welcher Höhe konnten Investitionen in Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes in den Jahren 1999 bis 2005 nicht realisiert werden, weil die DB AG die vom Bund zur Verfügung gestellten Baukostenzuschüsse nicht abgerufen hat?
Die EIU haben Bundesmittel in Höhe von rund 1,4 Mrd. Euro nicht abgerufen.
In welcher Höhe konnten Investitionen in Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes in den Jahren 1999 bis 2005 nicht realisiert werden, weil die DB AG zugesagte Eigenmittel nicht zur Verfügung stellen konnte?
Hierbei handelt es sich um ein Volumen von rund 110 Mio. Euro (siehe Anlage 1). Darüber, ob und in welcher Höhe darüber hinaus gegebenenfalls zeitliche Streckungen von Bauvorhaben durch die EIU auch im Zusammenhang mit fehlenden Eigenmitteln stehen, kann seitens der Bundesregierung keine Aussage getroffen werden.
Wie ist die vertragliche Ausgestaltung zwischen Bund und DB AG hinsichtlich § 19 der Bundeshaushaltsordnung („Ausgaben für Investitionen und Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen sind übertragbar“)?
Eine vertragliche Regelung über die Verwendung der gemäß § 19 BHO übertragbaren Ausgaben für Investitionen und Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen zwischen Bund und DB AG ist entbehrlich.
In Höhe der nicht abgeflossenen Ausgaben für Schienenwegeinvestitionen (Kapitel 1222) können gemäß § 45 BHO Ausgabereste gebildet werden. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste setzt voraus, dass in demselben oder in einem anderen Einzelplan Ausgaben in gleicher Höhe bis zum Ende des laufenden Haushaltsjahres nicht geleistet werden.
Die aus zweckgebundenen Mauteinnahmen gespeisten Schienenwegeinvestitionen bei Kapitel 1202 Titel 891 51 stehen überjährig ohne Einsparung an anderer Stelle zur Verfügung.
Welche Maßnahmen wurden mit Baukostenzuschüssen des Bundes im Jahre 2005 gefördert?
Die Vorhaben (Maßnahmen) sind aus Anlage 2 ersichtlich.
Wann wurden diese Maßnahmen jeweils beantragt?
Der Zeitraum zwischen dem Antrag der EIU auf Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und der Unterzeichnung der Vereinbarung unterliegt vielfältigen Einflüssen (z. B. Qualität der Antragsunterlagen, Verfügbarkeit der Eigen- und Bundesmittel). Im Durchschnitt beträgt dieser Zeitraum 10 bis 13 Wochen. Insofern lassen sich aus dem Abschluss des jeweiligen Finanzierungsvertrages Rückschlüsse auf die Antragstellung beim EBA ziehen (siehe Antwort auf Frage 38). Die Ermittlung der exakten Angaben zur jeweiligen Beantragung könnte vom EBA nur mit einem unverhältnismäßig hohen personellen Aufwand mit einem geringen Erkenntnisgewinn erfolgen.
Wie hoch waren jeweils die genehmigten Kosten?
Wann ist jeweils der Zuwendungsbescheid ergangen?
Wann war die Maßnahme abgeschlossen?
Die Fragen 37 bis 39 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zu den genehmigten Kosten, dem Abschluss des Finanzierungsvertrages (an die Stelle des Zuwendungsbescheids tritt bei Schienenwegeinvestitionen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag) und dem Abschluss der Vorhaben siehe Anlage 2.
Zu welchen Zeitpunkten sind die Mittel geflossen?
Die EIU sind an das Verfahren des Bundes zur Geldversorgung von Zuwendungsempfängern außerhalb der Bundesverwaltung angeschlossen. Danach können die EIU innerhalb des Rahmens einer vom EBA erteilten monatlichen Ermächtigung Bundesmittel bedarfsgerecht für alle laufenden Vorhaben abrufen. In der Regel rufen die EIU zweimal wöchentlich Bundesmittel ab.
Welche Maßnahmen wurden bzw. werden voraussichtlich mit Baukostenzuschüssen des Bundes im Jahre 2006 gefördert?
Die Vorhaben (Maßnahmen) sind aus Anlage 2 ersichtlich.
Wann wurden diese Maßnahmen jeweils beantragt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen.
Wie hoch waren jeweils die genehmigten Kosten?
Wann ist jeweils der Zuwendungsbescheid ergangen?
Wann war die Maßnahme abgeschlossen bzw. wann wird die Maßnahme voraussichtlich abgeschlossen sein?
Die Fragen 43 bis 45 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zu den genehmigten Kosten, dem Abschluss des Finanzierungsvertrages und dem Abschluss der Vorhaben siehe Anlage 2.
Zu welchen Zeitpunkten sind die Mittel bisher geflossen bzw. werden die Mittel voraussichtlich abfließen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 40 verwiesen.