Stellenplanung und -besetzung bei der Bundespolizei
der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Wolfgang Gunkel, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Fograscher, Michael Hartmann (Wackernheim), Frank Hofmann (Volkach), Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Thomas Oppermann, Gerold Reichenbach, Rüdiger Veit, Dr. Dieter Wiefelspütz, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundespolizei hat in den letzten Jahren eine zunehmende Zahl von Aufgaben zu erfüllen, für die sie dringend Personal braucht. Insofern ist die augenblickliche Situation einer Vielzahl unbesetzter Stellen unbefriedigend und erschwert der Bundespolizei die Erfüllung ihrer Aufgaben. Zudem führt die Erfahrung leistungsstarker Polizisten und Polizistinnen, trotz ihrer Eignung jahrelang nicht befördert zu werden, zu Frustration und Motivationsverlust.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass sich die Stellenbesetzungen bei der Bundespolizei nicht mit der entsprechenden Planung im Haushalt des Bundesministeriums des Innern decken. Während im mittleren Dienst (mD) der Bundespolizei mehr Personen eingestellt sind, als planmäßige Stellen vorhanden sind, ist es im gehobenen Dienst (gD) umgekehrt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Nach welchen Kriterien werden die jährlichen Einstellungszahlen bei der Bundespolizei berechnet (Pensionierung, vorzeitiger Ruhestand, Mehrbedarf durch Elternzeit etc.)?
Warum wird die Zahl der jährlichen Einstellungen nicht erhöht, um eine annäherungsweise Deckungsgleichheit zwischen Planstellen und Personal herzustellen?
Wie hoch waren die Ausgabereste aus dem Personaletat der Bundespolizei in den Jahren 2010 und 2011, und wofür genau (bitte Titel/Gruppen angeben) wurden sie ausgegeben?
Auf wie vielen der zum 1. Juni 2012 insgesamt 1 337 nicht besetzten Stellen der Bundespolizei in den Besoldungsstufen A10 und A9 gD wurde Personal aus A9+Z und A9 mD geführt (gemäß dem Haushaltsvermerk Nr. 6 zu Titel 422 01 im Einzelplan 06), und was geschah mit den restlichen Stellen?
Warum wurden auf die restlichen freien Planstellen A10 gD nicht umgehend entsprechend viele Beamtinnen und Beamte aus A9 gD befördert?
Bei wie vielen der insgesamt 1 996 Beamtinnen und Beamte in der Besoldungsstufe A9 gD lagen im Jahr 2012 Beförderungshemmnisse vor, aufgrund derer sie nicht auf eine der freien A10-Planstellen befördert werden konnten?
Aus welchem Titel wurden die zusätzlichen 52,6 Stellenhebungen im Bereich A8 finanziert, die nicht als Planstellen im Haushalt 2012 standen, so dass über die vorgesehenen 7 548 A8-Planstellen hinaus am 1. Juni 2012 tatsächlich 7 600,6 A8-Stellen besetzt waren?
Aus welchen Gründen führt das Bundesministerium des Innern gemeinsam mit der Bundespolizei keine Bereinigung des Stellenplans durch, mit der Personen des mD auch tatsächlich auf einer Planstelle des mD geführt werden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein Programm nach dem Muster des „Aufschichtungsprogramms zur Verbesserung der Planstellenstruktur im Polizeivollzugsdienst“ aufgelegt (bzw. dieses Programm fortgeführt) werden sollte mit dem Ziel, jeweils 500 neue Planstellen der Besoldungsgruppen A9 und A9+Z mD einzurichten, um den Beförderungsstau aufzulösen?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Unterstellt, ein wie in Frage 8 beschriebenes Programm würde aufgelegt, welche Kosten entstünden für diese neuen Stellen (gerechnet nach Stellenäquivalent)?
Wie sah die Altersverteilung der Beamtinnen und Beamten innerhalb der einzelnen Besoldungsstufen (bitte nach Frauen und Männern innerhalb der jeweiligen Geburtsjahrgänge aufführen) am 1. Januar 2012 aus?