[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12633
17. Wahlperiode 06. 03. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Michael Schlecht,
Roland Claus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12324 –
Korrekturen am sogenannten zweiten Hilfsprogramm für Griechenland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Deutsche Bundestag hat am 30. November 2012 dem Antrag
„Änderungen im bestehenden Anpassungsprogramm für Griechenland – Änderungen
der Garantieschlüssel“ des Bundesministeriums der Finanzen
(Bundestagsdrucksache 17/11647) mehrheitlich zugestimmt. Die Fraktion DIE LINKE. hat
diesen Antrag geschlossen abgelehnt.
Die Anpassungsprogramme werden Griechenland von der Troika (EU-Staats-
und Regierungschefs, Internationalem Währungsfonds und Europäischer
Zentralbank) als Gegenleistung für die sogenannten Hilfskredite vorgeschrieben.
Das erste Anpassungsprogramm hat im Mai 2010 begonnen. Seitdem ist die
griechische Wirtschaft massiv eingebrochen. Zwischen Ende 2009 und Ende
2012 ist ein Fünftel der griechischen Wirtschaftsleistung der Rezession zum
Opfer gefallen. Die offizielle Arbeitslosenrate liegt inzwischen bei 26 Prozent
(Labor Force Survey Hellenic Republic, Press Release vom 10. Januar 2013)
und die Jugendarbeitslosigkeit bei 58 Prozent (Eurostat-Abfrage vom 1.
Februar 2013). Die griechischen Schulden haben während der sogenannten
Anpassungsprogramme trotz einer sogenannten privaten Gläubigerbeteiligung
und einem Schuldenrückkauf um 12 Mrd. Euro zugenommen. Die griechische
Staatsschuldenquote ist zwischen Ende 2009 und Ende 2012 von 134 auf
160 Prozent gestiegen.
Die Bundesregierung behauptet, dass mit den Korrekturen am zweiten
sogenannten Hilfsprogramm für Griechenland, Ergebnis der Eurogruppe vom
27. November 2012, die griechische Staatsschuldenquote im Jahr 2020 auf
128 Prozent bzw. mit „Eventualmaßnahmen“ auf 124 Prozent gesenkt werden
könne (BMF, Haushaltsausschussdrucksache 17/5858, 12. Dezember 2012).
Die Maßnahmen umfassen eine Zinssenkung um einen Prozentpunkt auf die
gewährten bilateralen Kredite aus dem sogenannten ersten Hilfspaket für
Griechenland, eine temporäre Nichtzahlung der Zinsen auf die Kredite der
Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), eine Ausschüttung der
Erträge aus Käufen griechischer Anleihen der Europäischen Zentralbank
(Security Market Programme) und einen Verzicht auf Gebühren für Bürgschaften
(sogenannte Avalgebühren) bei EFSF-Krediten. Diese Maßnahmen werden
den Bundeshaushalt in den nächsten Jahren in Milliardenhöhe belasten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. März 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12633 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wann und unter welchen Voraussetzungen werden die
„Eventualmaßnahmen“ (Anlage 2a der Information des BMF an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages vom 12. Dezember 2012) im
Griechenlandprogramm im Zeitraum bis Ende 2014 umgesetzt?
Die Eurogruppe ist zuversichtlich, dass die im Dezember 2012 beschlossenen
Initiativen von Griechenland und den anderen Mitgliedstaaten im Euro-
Währungsgebiet zusammen die Staatsschulden Griechenlands in diesem und dem
nächsten Jahrzehnt wieder auf einen tragfähigen Pfad führen und eine
schrittweise Rückkehr zur Marktfinanzierung ermöglichen werden. Die
Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet werden weitere Maßnahmen und Hilfe in Betracht
ziehen, damit eine glaubwürdige und nachhaltige Reduzierung der griechischen
Schuldenquote erreicht werden kann, sobald Griechenland, wie im aktuellen
MoU angestrebt und abhängig von der vollständigen Umsetzung sämtlicher im
Programm beinhalteten Bedingungen, einen jährlichen Primärüberschuss
erreicht, um sicherzustellen, dass Griechenland 2020 eine Schuldenquote von
124 Prozent des BIP erreichen kann und die Schuldenquote im Jahr 2022 unter
110 Prozent liegt.
2. Sind die „Eventualmaßnahmen“ (Anlage 2a der Information des BMF an
den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 12. Dezember
2012) in eine Position der Tabelle 14 „Financing programme: quarterly
financing needs and disbursements“ (The Second Economic Adjustment
Programme for Greece, December 2012, S. 60) eingeflossen, und wenn ja,
in welche?
Nein, die Eventualmaßnahmen sind nicht in die genannte Tabelle 14 des
zweiten wirtschaftlichen Anpassungsprogramms eingeflossen. Sie sind nicht zur
Finanzierung der aktuellen Programmperiode vorgesehen.
3. Wie haben sich die offenen Rechnungen der griechischen Regierung von
Anfang Oktober bis Ende Dezember 2012 entwickelt?
Bestand offener Rechnungen
Quelle: Griechisches Finanzministerium
4. Wie haben sich die Bestände der Barreserven des griechischen Staates in
Euro seit Januar 2010 bis Ende 2012 entwickelt (bitte mit monatlichen
Angaben)?
5. Wie sieht die Prognose des griechischen Barmittelbestands bis Ende 2014
aus?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:
Im ersten wirtschaftlichen Anpassungsprogramm für Griechenland war der
Aufbau eines Liquiditätspuffers nicht vorgesehen. Im Programm Stand März
in Mio. Euro 31. Okt. 2012 30. Nov. 2012 31. Dez. 2012
Ministerien 915 900 524
Kommunen 1 007 1 048 950
Krankenhäuser 1 875 1 888 1 765
Sozialversicherung 4 610 4 456 4 437
Andere öffentl. Einrichtungen 382 388 374
Gesamtstaat 8 789 8 680 8 050
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/126332012 war die Bildung eines Liquiditätspuffers der Staatskasse geplant. Dieser
sollte sich in den Jahren 2013 (je Quartal 0,3 Mrd. Euro) und 2014 (je Quartal
1 Mrd. Euro) aufbauen.
Im Rahmen der im Dezember 2012 beschlossenen Programmanpassungen
wurde der Aufbau des Liquiditätspuffers in der Summe auf 1,5 Mrd. Euro
begrenzt, der mit der im Dezember bereitgestellten Tranche aufgebaut werden
soll.
6. Macht die um 3,5 Mrd. Euro niedrigere Aufstockung der griechischen
Barreserven im Programmhorizont bis Ende 2014 einen Anstieg der offenen
Rechnungen der griechischen Regierung wahrscheinlicher, und wenn nein,
warum nicht?
Der Liquiditätspuffer (Cash Buffer) war und ist nicht für die Begleichung
offener Rechnungen vorgesehen.
7. Warum liegen die geplanten Zinszahlungen in der Tabelle 14 „Financing
programme: quarterly financing needs and disbursements“ (The Second
Economic Adjustment Programme for Greece, December 2012, S. 60) für
den Zeitraum 2012 bis 2014 um 12,2 Mrd. Euro niedriger als noch im März
2012 angegeben (The Second Economic Adjustment Programme for
Greece, March 2012, Tabelle 19, S. 46), obwohl in der Anlage 2a des
Schreibens des BMF an den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages vom 12. Dezember 2012 der Liquiditätseffekt durch Zinssenkungen,
Zinsstundungen und niedrigere Kreditgebühren für diesen Zeitraum nur
mit lediglich 4,5 Mrd. Euro angegeben wird?
Die Höhe der Zinszahlungen wird über die in Anlage 2a des Schreibens des
Bundesministeriums der Finanzen genannten Liquiditätseffekte hinaus von
weiteren Faktoren beeinflusst. Dazu gehören die getroffenen Annahmen für die
Zinssätze der Hilfskredite für beide Programme, die aufgrund aktueller
Entwicklungen gegenüber den Annahmen vom März geringer sind. Zudem hat der
Schuldenrückkauf von etwa der Hälfte der am Markt befindlichen Anleihen im
Dezember 2012 zu einer deutlichen Reduzierung der Zinsbelastungen
beigetragen. Die geringeren Zinsausgaben, die sich nicht auf Maßnahmen der
Eurogruppe vom 13. Dezember 2012 beziehen, sind bereits im Basisszenario der
Troika enthalten.
8. Warum ist die Barmittelanpassung (Estimated cash adjustment) in der
Tabelle 14 „Financing programme: quarterly financing needs and
disbursements“ (The Second Economic Adjustment Programme for Greece,
December 2012, S. 60) für den Zeitraum 2012 bis 2014 um 4,1 Mrd. Euro
niedriger als noch im März 2012 angegeben (The Second Economic
Adjustment Programme for Greece, March 2012, Tabelle 19, S. 46), obwohl in
der Anlage 2a des Schreibens des BMF an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages vom 12. Dezember 2012 dieser Liquiditätseffekt
nicht aufgeführt wird, und durch welchen Sachverhalt ist der geringer
ausgewiesene Liquiditätsbedarf für die Barmittelanpassung zu erklären?
Die Differenz der Position Barmittelanpassung (Estimated Cash Adjustment)
vom zweiten wirtschaftlichen Anpassungsprogramm Stand März 2012 und
Stand Dezember 2012 ist in die Ermittlung der errechneten Finanzierungslücke
in Höhe von 14 Mrd. Euro der Anlage 2a des Schreibens des Bundesministers
der Finanzen eingeflossen.
Drucksache 17/12633 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wann waren die jeweiligen Anleihen des Schuldenrückkaufs regulär
fällig, die auf Seite 5 des Schreibens des BMF an den Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages vom 12. Dezember 2012 angegeben wurden?
Vor dem Schuldenrückkauf befanden sich am Markt insgesamt 20 neue
griechische Anleihen, die zwischen den Jahren 2023 und 2042 fällig geworden wären.
10. Ist festgelegt worden, zu welchen Terminen und in welchen Beträgen die
bis zum Jahr 2022 gestundeten Zinszahlungen der griechischen
Regierung an den EFSF ab dem Jahr 2022 nachgeholt werden (wenn ja, bitte
auflisten)?
Griechenland wird die gestundeten Zinsen im Zeitraum 2024 bis 2040 an die
EFSF zurückzahlen. Die Beträge gliedern sich voraussichtlich wie folgt (in
Mrd. Euro):
11. In welche Position ist der Posten „GLF margin reduction (retroactive
application)“ aus der alten Tabelle 19 „Schedule of disbursement for the
new programme“ vom März 2012 (The Second Economic Adjustment
Programme for Greece, March 2012, S. 46) in die neue Tabelle 14
„Financing programme: quarterly financing needs and disbursements“
(The Second Economic Adjustment Programme for Greece, December
2012, S. 60) eingeflossen?
Die Position GLF margin reduction (retroactive application) aus Tabelle 19 des
Programms vom März 2012 trägt zu geringeren Zinszahlungen bei und wurde
in Tabelle 14 des Berichtes vom Dezember 2012 unter dieser Position
berücksichtigt.
12. Ist aus Sicht der Bundesregierung eine erfolgreiche Konsolidierung der
Staatsfinanzen gegeben, wenn der Anteil der gesamten Staatsausgaben
nach Abzug der Zinszahlungen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) in
Griechenland Ende 2012 genauso hoch war wie zum Beginn des ersten
Anpassungsprogramms im Jahr 2010 (siehe Second Economic Adjustment
Programme for Greece, March 2012, S. 135 und 137: „Total expenditure“
abzüglich „Interest“ im Verhältnis zum „Gross domestic product at
market prices“)?
Der Erfolg der Haushaltskonsolidierung ist an der Verbesserung des
Primärsaldos abzulesen. Das Primärdefizit in Griechenland hat sich von –4,9 Prozent
der Wirtschaftsleistung (BIP) im Jahr 2010 auf voraussichtlich –1,5 Prozent
reduziert. In diesem Jahr soll ein ausgeglichener Primärsaldo erreicht werden.
Der Primärsaldo gibt den um die Zinsausgaben verbesserten
Finanzierungssaldo an. Ein im Durchschnitt positiver Primärsaldo stellt in GRC eine
notwendige Bedingung für eine langfristig tragfähige Haushaltslage dar.
13. Sind in der ursprünglichen Finanzierungslücke von 14 Mrd. Euro, die in
der Anlage 2a des Schreibens des BMF an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages vom 12. Dezember 2012 für den Zeitraum von
2012 bis 2014 angegeben wurde, die geringeren Privatisierungserlöse von
7,3 Mrd. Euro berücksichtigt, die sich aus der Differenz der Position
„Privatisation“ im März und Dezember 2012 ergeben (Tabelle 14, The
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040
2,210 2,210 2,210 2,210 2,210 2,210 2,210 2,210 2,210 2,210 2,210 2,210 2,210 2,210 2,210 2,210 0,637
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12633Second Economic Adjustment Programme for Greece, December 2012,
S. 60 und Tabelle 19, The Second Economic Adjustment Programme for
Greece, March 2012, S. 46), und wenn ja, welche Gründe hat das?
Die revidierten Annahmen der Privatisierungseinnahmen sind bei der
Finanzierungslücke von 14 Mrd. Euro berücksichtigt. Die Revision der erwarteten
Privatisierungseinnahmen reflektiert die politischen Unsicherheiten durch die
beiden Parlamentswahlen im Jahr 2012 und das schlechter als erwartete
makroökonomische Umfeld.
14. Aus welchen Einzelpositionen der Finanzpläne vom März und Dezember
2012 (Tabelle 14, The Second Economic Adjustment Programme for
Greece, December 2012, S. 60 und Tabelle 19, The Second Economic
Adjustment Programme for Greece, March 2012, S. 46) lässt sich die
ursprüngliche Finanzierungslücke von 14 Mrd. Euro für den Zeitraum
von 2012 bis 2014 vollständig zusammensetzen, bzw. welche Teilbeträge
entfallen auf die höheren Primärdefizite und welche auf die niedrigeren
Privatisierungserlöse?
Die genannten Tabellen vom März 2012 und Dezember 2012 lassen sich nicht
unmittelbar vergleichen. Die Tabelle im Dezember enthält bereits die Beschlüsse
der Eurogruppe vom 26. November und 13. Dezember 2012. Insbesondere die
Position der Zinszahlungen im Dezember-Bericht in Höhe von 20 Mrd. Euro für
die Programmperiode ist von den genannten Entscheidungen der Eurogruppe
betroffen. Die Zahl, mit der die Troika vor der Eurogruppe gearbeitet hatte, lag in
der Größenordnung von 27 Mrd. Euro. Die von der Troika errechnete
Finanzierungslücke in Höhe von 14 Mrd. Euro setzt sich zusammen aus dem reduzierten
Primärüberschuss (rund 11 Mrd. Euro), geringeren Privatisierungserlösen (rund
7 Mrd. Euro) und höheren Zahlungsrückstanden (ca. 1 Mrd. Euro), kompensiert
durch geringere Zinszahlungen (rund 5 Mrd. Euro).
15. Wann werden die fiskalischen Maßnahmen definiert, die in Höhe von
zusammen 6,6 Mrd. Euro in der Zeile „Measures to be identified“ für die
Jahre 2015 und 2016 eingeplant sind (Second Economic Adjustment
Programme for Greece, December 2012, S. 137)?
Die in der Tabelle C 1 (S. 137, Second Economic Adjustment Programme for
Greece, December 2012) aufgeführte Position „Measures to be identified“
umfasst für das Jahr 2015 1,5 Mrd. Euro; für das Jahr 2016 1,9 Mrd. Euro, d. h. in
Summe für die Jahre 2015/2016 3,4 Mrd. Euro. Die Maßnahmen sind im
Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung von der griechischen Regierung in
Absprache mit der Troika zu definieren.
16. Hält es die Bundesregierung für möglich, dass öffentlich geäußerte
Empfehlungen von Funktionsträgern der Troika an die griechische Regierung,
ihren Schuldenstand durch einen Schuldenrückkauf zu senken, die Preise
für griechische Anleihen in den Monaten vor dem erfolgten
Schuldenrückkauf beeinflusst haben könnten, und wenn ja, sollte dieser Einfluss
auf die Kurse in Zukunft vermieden werden?
Den Beschlüssen der Eurogruppe zur Fortführung des zweiten
Anpassungsprogramms und der Einigung der Eurogruppe am 27. November 2012 gingen
umfangreiche und schwierige Beratungen zwischen Troika und den
Euromitgliedstaaten über geeignete Maßnahmen voraus. Im Zuge dieser Verhandlungen im
Herbst 2012 waren gewisse Lösungsmöglichkeiten zur Programmfortführung
auch für Marktbeobachter absehbar.
Drucksache 17/12633 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Wieso wurde der Erfolg des Schuldenrückkaufs lediglich vom
teilnehmenden Anleihevolumen abhängig gemacht und nicht vom gezahlten
Preis für die Anleihen?
Für die Reduzierung des Schuldenstandes auf ein tragfähiges Niveau war eine
Beteiligung von etwa der Hälfte der am Markt befindlichen griechischen
Anleihen am Rückkaufprogramm notwendig. Auf dieser Basis wurden die
Auswirkungen auf die Verbesserung der langfristigen Schuldentragfähigkeit kalkuliert.
Um diese erforderliche Beteiligung an der Transaktion zu erreichen, hat
Griechenland in Abhängigkeit von den aktuellen Marktentwicklungen die
durchschnittliche Preisspanne festgelegt.
18. Wieso wertete die Bundesregierung den Schuldenrückkauf als Erfolg,
obwohl damit das von der Bundesregierung für einen Erfolg definierte Ziel
der Schuldenreduktion um rund 3,5 Mrd. Euro unterschritten wurde und
der Schuldenstand damit lediglich um 9,5 anstelle von 11 Prozentpunkten
gemessen am geschätzten BIP von 240 Mrd. Euro im Jahr 2020 reduziert
werden konnte (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen
Fragen 53 und 54 auf Bundestagsdrucksache 17/11906)?
Die Bundesregierung wertet den Schuldenrückkauf insgesamt als erfolgreich,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine solche Transaktion in der
Eurozone ohne Beispiel war und somit verlässliche Erfahrungswerte fehlten. Der
Schuldenrückkauf trägt erheblich zur Reduzierung des Schuldenstandes und
damit zur langfristigen Verbesserung der Schuldentragfähigkeit Griechenlands
bei. Damit wurden die Voraussetzungen erfüllt, das zweite
Anpassungsprogramm überhaupt fortzuführen.
19. Welches Anleihevolumen zum Nennwert hat sich letztendlich und
insgesamt an der sogenannten freiwilligen Gläubigerbeteiligung des
Privatsektors beteiligt, bei dem die Gläubiger auf 53,5 Prozent ihrer
Forderungen gegenüber Griechenland verzichteten?
Aus einem Gesamtbestand griechischer Staatsanleihen im Umfang von
205 Mrd. Euro, die für das Umtauschangebot in Betracht kamen, erhielt
Griechenland Gebote für einen Umtausch sowie die Zustimmung von Inhabern im
Rahmen der Ausübung von Umschuldungsklauseln für Staatsanleihen im Wert
von 198 Mrd. Euro; dies entspricht 96 Prozent des in Umlauf befindlichen
Nennbetrags dieser Anleihen.
20. Welche Ursachen (bitte entsprechende Sachverhalte für jedes Jahr
aufschlüsseln) hatten die Ausgleichsbeträge (stock-flow adjustment) in den
Jahren 2010 bis 2012, die neben dem laufenden Haushaltsaldo zu einer
Veränderung der griechischen Staatsschulden geführt haben (The Second
Economic Adjustment Programme for Greece, December 2012, S. 138)?
Die Zusammensetzung der „stock-flow adjustments“ der Jahre 2010 und 2011
ergibt sich wie folgt:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12633Abweichung durch Rundungsdifferenzen; Quelle: Eurostat
Angaben zur Zusammensetzung der Stock Flow Adjustments ab 2012 liegen
der Bundesregierung im Detail nicht vor. Sie werden erst mit den jeweiligen
Haushaltsnotifizierungen der Länder für die entsprechenden Jahre
veröffentlicht.
21. Welche Sachverhalte werden angenommen, die in der Prognose für die
Jahre 2013 bis 2016 zu Schulden abbauenden Ausgleichsbeträgen
(stockflow adjustment) bei den griechischen Staatsschulden führen (The Second
Economic Adjustment Programme for Greece, December 2012, S. 138)?
Wesentliche Komponente der im Troika-Bericht ausgewiesenen Stock Flow
Adjustments sind die veranschlagten Einnahmen aus Privatisierungen.
22. Mit welchen nominalen Wachstumsraten, BIP-Deflatoren, jährlichen
Zinszahlungen und Primärüberschüssen rechnet die Bundesregierung für
die Jahre 2015 bis 2020 (bitte für jedes Jahr einzeln angeben), damit Ende
2020 in Griechenland eine Staatsschuldenquote von 124 Prozent des BIP
erreicht werden kann?
Differenzen ergeben sich durch Rundungen
23. Mit welchem fiskalischen Multiplikator sind die kurzfristigen
Auswirkungen der geplanten fiskalischen Konsolidierungsmaßnahmen in Grie-
2010 2011
Stock flow Adjustments –2,7 –3,1
Netto-Geldvermögensbildung –2,1 –0,2
dar. Währungen und Einlagen –2,3 –1,0
Wertpapiere außer Aktien –0,1 –0,0
Kredite –0,1 –0,4
Aktien und andere Beteiligungen –0,2 –0,3
Andere finanzielle Aktiva –0,3 –0,4
Anpassungen –0,7 –2,9
dar. Nettozugang an Verbindlichkeiten von Finanzderivaten –0,3 –0,0
Nettozugang anderer Verbindlichkeiten –0,7 –1,9
Emission über/unter Nominalwert –0,1 –0,3
Differenz zwischen aufgelaufenen und gezahlten Zinsen –0,0 –0,4
Tilgung von Schulden über/unter Wert –0,0 –0,0
Abwertung/Aufwertung von Auslandsschulden –0,1 –0,0
Veränderung in der Sektor Klassifikation –0,0 –0,3
Andere Volumenänderungen bei finanziellen
Verbindlichkeiten
–0,0 –0,0
Statistische Diskrepanzen –0,0 –0,1
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Reales BIP (%-Veränderung) 2,9 3,7 3,6 3,4 3,0 2,6
Nominales BIP (%-Veränderung) 3,3 4,8 4,8 5,0 4,6 4,3
Deflator (%) 0,3 1,1 1,2 1,6 1,6 1,6
Primärüberschuss (in % des BIP) 3,0 4,5
Zinszahlungen (Mrd. Euro) 9,9 10,2
Drucksache 17/12633 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodechenland für die aktuelle Prognose des BIP der Jahre 2013 bis 2016 für
die jeweiligen Jahre des genannten Zeitraums in das zweite
Anpassungsprogramm für Griechenland eingeflossen, und wie hoch war der
Fiskalmultiplikator bei den Prognosen des BIP im ersten Anpassungsprogramm
für Griechenland?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Troika die
gesamtwirtschaftlichen Effekte der Konsolidierung angemessen berücksichtigt.
In der aktuellen Debatte um die Auswirkung von Konsolidierungen werden
hohe negative Fiskalmultiplikatoren häufig als Argument für fiskalische
Expansion beziehungsweise weniger ambitionierte Konsolidierungsziele verwendet.
Insgesamt sind hohe negative Multiplikatoren jedoch fachlich höchst
umstritten. Die Europäische Zentralbank, die Europäische Kommission sowie eine
Reihe von Wirtschaftswissenschaftlern gehen insbesondere mittel- und
langfristig von positiven Effekten der Konsolidierung aus. Entscheidend ist vor allem
die Qualität der Konsolidierung. Mit steigender Glaubwürdigkeit einer
Konsolidierung werden im Allgemeinen auch kurzfristig negative Wachstumseffekte
eines Anpassungsprogramms geringer.
24. Wie viel frisches Kapital und andere Finanzhilfen wurden bis Ende 2012
vom Hellenischen Financial Stability Fund (HFSF) an die griechischen
Banken ausgezahlt, und welche Auszahlungen sind im Jahr 2013 geplant
(bitte dabei die einzelnen Beträge für die National Bank of Greece,
Eurobank, Alphabank und Piräus Bank angeben)?
Für die Bankenrekapitalisierung wurden aus dem zweiten wirtschaftlichen
Anpassungsprogramm insgesamt 41 Mrd. Euro ausgezahlt.
Auszahlungen/Zusagen durch den HFSF an folgende griechische Banken (in
Mrd. Euro):
Rund 13,5 Mrd. Euro sind der Rekapitalisierung beziehungsweise Abwicklung
der kleineren Institute gewidmet.
25. Welche Beiträge zur Rekapitalisierung der griechischen Banken haben
bisher deren Eigentümer geleistet, und welche Beiträge sollen sie noch
leisten (bitte dabei die einzelnen Beträge für die National Bank of Greece,
Eurobank, Alphabank und Piräus Bank angeben)?
Das Rahmenkonzept für die Rekapitalisierung der griechischen Banken zielt
auf die Beteiligung privater Anleger ab. Grundsätzlich sollen auch in Zukunft
Chancen, Risiken und Haftung in privater Hand liegen.
Das Rekapitalisierungsverfahren der in der Frage aufgelisteten Banken ist noch
nicht abgeschlossen. Das Verfahren wird in drei Phasen durchgeführt. Ende
2012 hat der HFSH eine weitere „Überbrückungs“-Rekapitalisierungsfazilität
in Form eines Kapitalvorschusses an die Kernbanken bereitgestellt. In einem
zweiten Schritt wird der HFSF 100 Prozent wandelbarer Instrumente zeichnen,
28. Mai 2012 21. Dezember 2012 Summe
EFSF bonds EFSF bonds Kreditzusage
(Commitment letters)
National Bank of Greece 7,43 2,326 0 9,756
Eurobank 3,97 1,341 0,528 5,839
Alpha Bank 1,9 1,042 1,629 4,571
Piraeus Bank 4,7 1,553 1,082 7,335
Summe 18 6,262 3,239 27,501
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12633die von den Banken ausgegeben werden. In der dritten Stufe (voraussichtlich
bis Ende April 2013) werden die Kernbanken die Bezugsrechtemission
abschließen und alle Anteile, die nicht vom privaten Sektor gezeichnet wurden,
werden durch die Zeichnung des harten Kernkapitals durch den HFSF
erworben. Das Finanzministerium hat zusammen mit der griechischen Zentralbank
und dem HFSF die Konditionsvereinbarung für die Rekapitalisierung der vier
größten Banken ausgearbeitet. Das aufgestellte Rahmenkonzept für die
Rekapitalisierung zielt auf die Beteiligung privater Anleger ab, indem Anreize wie
z. B. Optionsscheine und vollständige Stimmrechte für den privaten Sektor
angeboten werden, sofern sich der private Sektor mit mindestens 10 Prozent an
der Eigenkapitalbeschaffung beteiligt.
Die Beschlüsse der Eurogruppe im Dezember 2012 sehen zudem einen Bail-in
für nachrangige Gläubiger vor. Von den größten griechischen Banken wird die
Durchführung weiterer Rückkaufsoperationen von Hybridkapitalinstrumenten
(Liability Management Exercises (LMEs)) erwartet. Die von der griechischen
Zentralbank der Troika zur Verfügung gestellten Daten deuten darauf hin, dass
diese Operation 600 Mio. Euro zusätzliches Tier-1-Kernkapital einbringen und
so den verbleibenden Betrag, der zur Deckung des Rekapitalisierungs- und
Abwicklungsbedarfs ausgezahlt wird, senken könnte. Eine Aufschlüsselung nach
Banken liegt der Bundesregierung nicht vor.
Die Eigentümer haben einen großen Teil des Aktienwertes infolge der Krise
verloren, mittelbar wurden sie in 2012 durch PSI und Schuldenrückkauf
belastet.
Quelle: Reuters
26. Wie viele Mittel aus den sogenannten Hilfspaketen für Griechenland
waren für den HFSF vorgesehen?
Für die Rekapitalisierung der Banken sind bis zu 50 Mrd. Euro vorgesehen.
27. Über wie viele freie Mittel verfügt der HFSF aktuell?
Für die Bankenrekapitalisierung wurden aus dem zweiten wirtschaftlichen
Anpassungsprogramm insgesamt 41 Mrd. Euro ausgezahlt.
Drucksache 17/12633 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode28. Wie hoch waren das Eigenkapital (Tier 1, 2 und 3) und die
Eigenkapitalquote der griechischen National Bank of Greece, Eurobank, Alphabank
und Piräus Bank Ende 2011 und Ende 2012?
Quelle: Bank of Greece, Report on the Recapitalization and Restructuring of the Greek Banking Sector;
December 2012;
www.nbg.gr; www.eurobank.gr; www.alpha.gr; www.piraeusbank.gr
Angaben zum Ende 2012 sind noch nicht verfügbar.
29. Wie haben sich die notleidenden Kredite (Non Performing Loans) der
griechischen Banken, die Kreditforderungen der griechischen Banken
insgesamt und die Forderungen der griechischen Nationalbank (Bank of
Greece) gegenüber den griechischen Banken seit dem Jahr 2010 (bitte
quartalsweise in Euro angeben) entwickelt?
Die notleidenden Kredite der griechischen Banken haben sich wie folgt
entwickelt:
Quelle: IMF Country Report No. 13/20, Januar 2013, Table 6, Seite 49
* Speech by Bank of Greece Governor George A. Provopoulos at the 80th Annual Meeting of
Shareholders, 25. Februar 2013; veröffentlicht unter
www.bankofgreece.gr
Die Kreditforderungen der griechischen Banken und die Forderungen der
griechischen Nationalbank gegenüber griechischen Finanzinstitutionen haben sich
wie folgt entwickelt:
* Projektionen; Quelle: IMF Country Report No. 13/20, Januar 2013, Table 5, Seite 48
30. Würden negative Folgen für den griechischen Staathaushalt entstehen,
wenn Teile der Forderungen der griechischen Nationalbank (Bank of
Greece) gegenüber dem Bankensektor abgeschrieben werden müssten?
Die griechische Zentralbank hat griechischen Banken mittels ELA (Emergency
Liquidity Assistance) Liquidität zur Verfügung gestellt. Die Gewährung von
ELA erfolgt außerhalb der gemeinsamen Geldpolitik des Eurosystems auf der
Basis nationaler Notenbankstatute. Danach haben nationale Zentralbanken die
Möglichkeit, in eigener Verantwortung solventen Banken kurzfristig
zusätzliche Liquiditätshilfen zur Verfügung zu stellen, wobei ein über den
geldpolitischen Sätzen liegender Zins zu verlangen ist.
in Mio. Euro/in % Ende 2011
Tier 1 EK-Quote
NBG 7,287 –0,23 %
Eurobank 3,515 1,14 %
Alphabank 4,526 3,32 %
Piräus Bank 2,615 9,51 %
in % 2010 2011 2012
März Juni Sept. Dez. März Juni Sept. Dez. März Dez.
Non performing
loans to total gross
loans
8,2 9,0 10,0 10,5 11,5 12,8 14,7 16,0 18,7 22,5*
in Mrd. Euro 2010 2011 2012
März Juni Sept. Dez. März Juni* Sept.* Dez.*
Kredite ggü. Nicht-Banken 289,0 281,1 279,7 279,5 275,9 269,4 260,8 252,7 251,1
Verbindlichkeiten der
Finanzinstitute ggü. der
Bank of Greece
97,8 88,0 103,1 78,2 76,9 78,9 135,8 131,0 122,5
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/12633Risiken, die aus der ELA-Vergabe entstehen, werden von der Notenbank
getragen, die die Notliquidität gewährt.
31. Ist es richtig, dass die griechische Proton-Bank mit 900 Mio. Euro gerettet
wurde und die griechische Staatsanwaltschaft gegenwärtig prüft, ob
700 Mio. Euro davon illegal durch einen ihrer Eigentümer ins Ausland
transferiert wurden?
Der Bundesregierung sind unbestätigte Berichte der griechischen Presse dazu
bekannt. Zu ausländischen Ermittlungsverfahren äußert sich die
Bundesregierung nicht.
32. Welchen Anteil hält die Familie Latsis nach Kenntnis der
Bundesregierung an der Eurobank?
Nach Angaben der Eurobank stellt sich die Aktionärsstruktur wie folgt dar:
15,8 Prozent institutionelle Anleger, 32,2 Prozent private Anleger und 52
Prozent sonstige juristische Personen. Zu den Vermögensverhältnissen von
Privatpersonen kann sich die Bundesregierung nicht äußern.
33. Hatte die griechische „Treuhandanstalt“ Hellenic Republic Asset
Development Fund (HRADF) Kontakt zur bundeseigenen Germany Trade und
Invest (GTAI) oder der GIZ International Services, und wenn ja, welchen
Zweck hatten die Kontakte?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hatte weder die Germany Trade and Invest
(GTAI) noch die GIZ International Services Kontakte mit dem griechischen
Privatisierungsfonds HRADF.
34. Haben die Bundesregierung oder bundeseigene Unternehmen die
griechische Regierung bei der Bildung der HRADF beraten, und wenn ja, durch
wen, und mit welcher Zielsetzung?
Auf Empfehlung des Bundesministeriums der Finanzen hatte die Kreditanstalt
für Wiederaufbau bei der Europäischen Kommission ihre Expertise in das
Beratungsgremium (Council of Experts) eingebracht. Ziel war die Beratung der
Institution beim Privatisierungsprozess bzw. individuellen
Privatisierungsvorhaben und institutionellen Fragestellungen.
35. Werden deutsche Unternehmen vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie oder von bundeseigenen Unternehmen dabei unterstützt,
wenn sie von der HRADF angebotene staatliche Vermögenspositionen
erwerben wollen, und wenn ja, in welcher Weise?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wurde bisher nicht von
deutschen Unternehmen um Unterstützung beim Erwerb von staatlichen
Vermögenspositionen gebeten, die von dem griechischen Privatisierungsfonds
angeboten werden. Entsprechende Bitten an bundeseigene Unternehmen sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
Drucksache 17/12633 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode36. Nach welchem Verfahren werden die staatlichen Vermögenspositionen
durch die HRADF veräußert?
Durch welche Kriterien wird dabei sichergestellt, dass Bieter keine
Preisabsprachen treffen, potentielle Käufer nicht ausgeschlossen und
Vermögen unter dem Substanzwert veräußert werden?
Die Privatisierung ist in Griechenland durch Gesetz vom 1. Juli 2011 geregelt.
Darin sind u. a. Vorschriften zum Privatisierungsverfahren und zur
parlamentarischen Befassung von Privatisierungsvorhaben enthalten.
Der Privatisierungsprozess für jeden Vermögenswert umfasst mehrere Phasen.
Hierzu zählen insbesondere die Übertragung des betreffenden
Vermögenswertes auf den Privatisierungsfonds und die Ernennung der Berater. Weitere
Schritte beinhalten die Umstrukturierung von Vermögenswerten, das Schließen
von ordnungs- und aufsichtsrechtlichen Gesetzeslücken sowie die Ausarbeitung
des Ausschreibungsverfahrens, das Einholen der Genehmigungen bei der
Europäischen Kommission (Vergabeverfahren, Wettbewerb, staatliche Beihilfen),
den Start des Ausschreibungsverfahrens und das Einholen aller rechtlich
erforderlichen Genehmigungen.
Der HRADF wurde zu dem Zweck errichtet, auf offene und transparente Weise
so zeitnah wie technisch möglich die Privatisierung zu Marktbedingungen
vorzunehmen. Die Vermögenswerte unterliegen der Aufsicht des HRADF und es
wird auf eine beschleunigte Übertragung an den Privatsektor hingearbeitet. Der
HRADF kann Vermögenswerte nicht zurück an den Staat übertragen, und
kommt der Verwaltungsrat zu dem Schluss, dass ein Vermögenswert in seiner
aktuellen Form nicht veräußert werden kann, erfolgt entweder dessen
Veräußerung in Teilen oder Auflösung.
Bei dem offenen Bieterverfahren muss ein Bieter zunächst seine Qualifikation
nachweisen (Kriterien u. a.: verfügbares Eigenkapital, Erfahrung im Sektor
bzw. mit vergleichbaren Vorhaben, Zugang zu Bankgarantien). Das Verfahren
orientiert sich an EU-Ausschreibungen mit der entsprechenden Transparenz in
Verbindung mit der Dokumentation. Preisgeboten wird das Ergebnis eines
unabhängigen Gutachters gegenübergestellt, das erst anlässlich der Öffnung der
Gebote geöffnet wird. Liegt der Preis darunter, erfolgt eine Ablehnung des
Angebots.
37. Ist es richtig, dass Ex-Manager des Firmenimperiums Latsis in der
HRADF arbeiten (Magazin stern Nr. 52/2012)?
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Kenntnisse darüber. Der
HRADF hat auf seiner Internetseite die Lebensläufe seines Führungspersonals
veröffentlicht.
38. An welchen Privatisierungen öffentlichen Eigentums (bitte die
entsprechenden Firmen auflisten) ist die Deutsche Bank AG in Griechenland und
in anderen Programmländern beteiligt, und welche Honorare erhält sie
dafür?
Die Deutsche Bank AG hat zusammen mit anderen Investmentbanken das
Mandat zur Privatisierung der OPAP (Beratungsvertrag) erhalten. Diese
Auftragsvergabe wurde öffentlich bekannt gegeben.
39. Welche Gewinne hat das Lotterieunternehmen OPAP nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren gemacht, und welcher Privati-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12633sierungserlös ist nach Meinung der Bundesregierung, durch die
angestrebte Veräußerung von 33 Prozent der Firmenanteile zu erreichen?
Die Bundesregierung verfügt nicht über eigene Erkenntnisse zur
Gewinnsituation der OPAP. Auf die veröffentlichten Bilanzdaten des Unternehmens wird
verwiesen (siehe Diagramm). In den letzten zehn Jahren wurde eine Dividende
gezahlt, zuletzt (2011) 0,72 Euro pro Aktie. An den in Presse und im Internet
veröffentlichten Spekulationen zum Wert der OPAP beteiligt sich die
Bundesregierung nicht.
Quelle:
www.opap.gr
40. Welcher Anteil am gesamten griechischen privaten Nettovermögen
gehört nach Kenntnis der Bundesregierung dem reichsten 1 Prozent der
Bevölkerung in Griechenland?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Daten über die personelle
Vermögensverteilung in Griechenland vor.
41. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich durch eine
vorübergehende Einschränkung und Kontrolle des Kapitalverkehrs die
Kapitalflucht einschränken ließe?
Wenn ja, unter welchen Umständen bzw. ab welchem Ausmaß der
Kapitalflucht hielte sie diese Maßnahme für angemessen?
In der Europäischen Union gelten hier sehr enge rechtliche Grenzen.
Kapitalverkehrskontrollen innerhalb der EU sowie im Verhältnis zu Drittstaaten sind
nach den europäischen Verträgen grundsätzlich verboten. Innerhalb der EU sind
Ausnahmen hiervon, d. h. Beschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit, nur bei
einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung denkbar. An dieses
Erfordernis sind zu Recht sehr hohe Anforderungen zu stellen. Die
Bundesregierung plant keine Initiativen, dies zu ändern.
0
200
400
600
800
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Entwicklung der Nettogewinne Mio.€
Drucksache 17/12633 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode42. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob der ehemalige
Siemensmanager M. C. gegenüber den deutschen Strafverfolgungsbehörden
ein Geständnis abgelegt hat?
Die Bundesregierung besitzt keine entsprechenden Kenntnisse.
43. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Geldvolumen, dass zwischen
den Jahren 2010 und 2012 am griechischen Fiskus vorbei ins Ausland
geschafft worden ist?
In welche Länder sind diese Beträge geflossen, waren nach Kenntnis der
Bundesregierung an diesen Transaktionen auch deutsche Banken
beteiligt, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um dem
griechischen Staat bei der Aufdeckung dieser kriminellen
Steuerhinterziehung zu helfen?
Es gibt weltweit keine belastbaren Daten zum Volumen des so genannten
Schwarzgeldaufkommens in Griechenland. Der Bereich Bekämpfung der
Steuerhinterziehung ist aber ein zentrales Element des zweiten
wirtschaftspolitischen Anpassungsprogramms. Griechenland erhält deshalb u. a. in den
Bereichen Steuerverwaltung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung fachliche
Unterstützung, die von der Arbeitsgruppe der Kommission (so genannte Task
Force) koordiniert und von der Kommission, den Mitgliedstaaten, dem IWF
und aus anderen Quellen geleistet wird.
44. Seit wann hatte die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass die
damalige französische Finanzministerin Christine Lagarde ihrem griechischen
Kollegen Giorgos Papaconstantinou eine Liste mit rund 2 000
mutmaßlichen griechischen Steuerhinterziehern übergeben hat (SPIEGEL ON-
LINE vom 8. Januar 2013 „Lagarde-Liste: Athen prüft
Steuerhinterziehungen in 9 620 Fällen“)?
Sind in diesem Zusammenhang von der inzwischen vom griechischen
Finanzministerium geforderten Offenlegung von 6 000 Konten auch
deutsche Institute betroffen?
Die Bundesregierung hat über die Medien Kenntnis von dem Austausch einer
Liste von mutmaßlichen Steuerhinterziehern erlangt. Es können daher keine
weiteren Ausführungen darüber getroffen werden, ob in diesem
Zusammenhang deutsche Institute von der geforderten Offenlegung betroffen sind.
45. Warum ist der Kampf gegen die Steuerhinterziehung kein „zentrales
Element“ der sogenannten Prior Actions (Antrag des Bundesministeriums
der Finanzen auf Bundestagsdrucksache 17/11647, S. 3)?
Der Kampf gegen Steuerhinterziehung ist ein zentrales Element des zweiten
wirtschaftlichen Anpassungsprogramms. Bei den Prior Actions handelt es sich
um eine Liste von Maßnahmen, die zeitlich vor Auszahlung umgesetzt werden
müssen. Teil der Prior Action waren Maßnahmen, die den Kampf gegen die
Steuerhinterziehung unterstützen, wie beispielsweise die Stärkung der Position
der Steuerverwaltung.
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ISSN 0722-8333]