Keine offenen Daten im neuen Portal govdata.de des Bundes
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Dr. Rosemarie Hein, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Offene Daten sind die Grundlage für transparente Prozesse, Partizipationsmodelle, neue Bildungs- und Kulturangebote, wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt und auch neue kommerzielle Anwendungen. Im Rahmen der Nationalen E-Government-Strategie der Bundesrepublik Deutschland wird ein Datenportal umgesetzt, das den Zugang zu Datensätzen aus Verwaltungen, Behörden, Forschungs- und Kultureinrichtungen bieten soll. Vorbilder sind etwa die Portale data.gov (USA) oder data.gov.uk (GB), die bereits seit längerem einen solchen Zugang bieten. Zur Vorbereitung eines solchen Portals in Deutschland wurde die Studie „Open Government Data Deutschland“ erstellt, die die Rahmenbedingungen für die offene Zugänglichmachung von Daten aus staatlichen Einrichtungen untersucht. In der Studie empfehlen die Autorinnen und Autoren eine weitgehend freie Öffentlichmachung, die auch bei der geltenden Rechtslage umzusetzen sei. Der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, erklärte anlässlich der Veröffentlichung der Studie am 1. August 2012, man werde die zentralen Empfehlungen aufgreifen: „Die Bundesregierung hat sich ein offeneres Regierungs- und Verwaltungshandeln zum Ziel gesetzt. Grundlage hierfür sind frei zugängliche Daten und Informationen, die für Dritte einfach und in standardisierten Formaten verfügbar sein müssen.“
Dem IT-Planungsrat, in dem Bund, Länder und Kommunen vertreten sind, oblag die Schaffung des entsprechenden Portals, unter Federführung des Bundesministeriums des Innern sowie des Fraunhofer-Instituts für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS). In so genannten Community Workshops kamen Akteure der Open-Data-Bewegung zu Wort und fanden Austausch mit den Zuständigen aus der Verwaltung zu den rechtlichen und technischen Leitlinien des Portals. Besonders zur Frage der Lizenzierung aber auch des Umfangs der veröffentlichten Datenbestände wurden Konflikte deutlich. Zivilgesellschaftliche Organisationen setzten sich für offene Lizenzen ein, die weitgehende, auch kommerzielle Nutzungen der Datensätze ermöglichen. Eine solche Lizenz wäre unter den international üblichen Standards von Open Data geboten und würde Rechtsunsicherheiten vermeiden.
Im Ergebnis wurde auf dem letzten Community Workshop am 1. Februar 2013 ein Prototyp vorgestellt, der entgegen des Arbeitstitels nur noch govdata.de heißt. Der Zusatz „Open“ wurde gestrichen. Die angebotenen Daten sollen unter zwei eigens für das Portal entwickelten „Datenlizenzen Deutschland“ veröffentlicht werden. Das Portal soll in einer ersten Version noch vor der Computermesse CEBIT online gehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Welche Kosten fallen für die Konzeption, die Entwicklung und den Betrieb des neuen Datenportals an?
Aus welchem Haushalt werden diese Kosten getragen?
Welche Dritten bzw. Auftragnehmer sind in die Umsetzung des Portals eingebunden?
Welche Leistungen zur Konzeption, zur Entwicklung und zum Betrieb des neuen Datenportals wurden wann ausgeschrieben?
Welche Anzahl von Datensätze wird „datagov.de“ zum Start des Portals enthalten (bitte nach Herkunft, Verwendung und Lizenz aufschlüsseln)?
Welche Institutionen werden Datensätze in das neue Portal einstellen können bzw. dürfen?
Plant die Bundesregierung gesetzliche oder untergesetzliche Maßnahmen, um Behörden und öffentliche Einrichtungen zu einer Zugänglichmachung weiterer Datensätze zu verpflichten?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Anreize über die reine Freiwilligkeit hinaus, die Behörden und öffentliche Einrichtungen zu einer Offenlegung von Datensätzen bewegen sollen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wo werden bei den beteiligten Ebenen von Kommunen bis zu Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Regel die Entscheidungen über eine Zugänglichmachung von Daten in „datagov.de“ getroffen?
Ist gesetzlich eine Umkehr der Begründungspflicht für die Nichtveröffentlichung von Datensätzen geplant (open by default)?
Welche Gründe bewegten die Bundesregierung, den Namen des Portals von „Open Government Data Deutschland“ in „GovData Deutschland“ umzubenennen?
Aus welchem Grund sollen eigens entwickelte „Daten-Lizenzen Deutschland“ bei der Zugänglichmachung von Datensätzen zum Einsatz kommen statt der interoperableren Lizenzen wie Creative Commons BY oder anderen Open-Lizenzen?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorwurf, durch die eigenen Lizenzen würde eine weitere Fragmentierung der Lizenzlandschaft befördert und damit die Interoperabilität behindert?
Welchen Umfang werden zum Start von „govdata.de“ Datensätze einnehmen, deren Lizenzierung nur eine nichtkommerzielle Nutzung zulässt (NC-Lizenzen)?
Welche rechtlichen Unsicherheiten sieht die Bundesregierung bei der Nutzung von NC-lizenzierten Daten etwa im Bereich Journalismus oder bei kollektiv erstellten Werken wie der Wikipedia?
Aus welchem Grund sollen NC-Lizenzen bei „govdata.de“ zum Einsatz kommen?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, den Zielen der Richtlinie 2003/98/EG und dem Informationsweiterverwendungsgesetz durch die Verwendung der Deutschland-Lizenzen für das Datenportal gerecht zu werden – insbesondere dem Ziel der Förderung der Schaffung von gemeinschaftsweiten Dienstleistungen, die öffentliche Informationen integrieren oder darauf basieren sowie zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Weiternutzung öffentlicher Informationen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz der „Deutschland-Lizenz“ bei gemeinfreien Werken nach § 5 des Urheberrechtsgesetzes?
Plant die Bundesregierung eine Änderung des § 5 des Urheberrechtsgesetzes, um weitere öffentliche Daten und Werke in die Gemeinfreiheit zu überführen?
Wie soll die Einhaltung der NC-Lizenzen im Nachgang geprüft werden?
Wie soll im Fall eines Konfliktes zwischen Nutzern und Anbietern der Datensätze verfahren werden?
Plant die Bundesregierung, die Einrichtung einer Clearingstelle?
Welche Lizenz hält die Bundesregierung zur Veröffentlichung von öffentlichen Daten unter Berücksichtigung der OpenStreetMap-Teilnehmervereinbarung für OpenStreetMap-kompatibel?
Plant die Bundesregierung, die dort verwendeten Lizenzen einzusetzen?
Sollen auch Metadaten und Datenverzeichnisse maschinenlesbar zur Verfügung stehen?
Wenn ja, in welcher Form, und unter welcher Lizenz?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Zugänglichmachung von Haushaltsdaten unter www.bundeshaushalt-info.de gesammelt – insbesondere mit der kommerziellen Nutzung dieser Daten?
Plant die Bundesregierung die Zugänglichmachung weiterer Haushaltsdaten etwa zu den einzelnen Erläuterungspunkten in den Haushaltstiteln?
Ist die Einbindung der Daten des Statistischen Bundesamtes in das neue Portal geplant?
Welchen Entwicklungsstand hat nach Kenntnis der Bundesregierung das geplante dezentrale Open-Data-Portal der Europäischen Kommission?
Wie soll das Portal „datagov.de“ in das von der Europäischen Kommission angekündigte dezentrale Open-Data-Projekt eingebunden werden?
Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union im Hinblick auf Open Data sowie die Deutschland-Lizenzen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Europäische Kommission zurzeit eine Rahmenrichtlinie für die kollektive Rechteverwertung erarbeitet, bei der auch die Empfehlung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „OECD Recommendation of the Council for Enhanced Access and More Effective Use of Public Sector Information“ Berücksichtigung finden soll?
Warum ist Deutschland bislang nicht der internationalen OpenGovernment-Partnership beigetreten?
Plant die Bundesregierung, das Thema Open Government beim Staatsminister im Bundeskanzleramt anzusiedeln – analog etwa der Situation in Großbritannien?