[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12802
17. Wahlperiode 19. 03. 2013
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. März 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Andrej Hunko,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12388 –
Rüstungsexporte nach Algerien – Kooperation, Finanzierung und
Waffenausfuhrkontrolle
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der aktuelle Rüstungsexportbericht der Bundesregierung (Berichtsjahr 2011)
führt Algerien mit einem Genehmigungsvolumen von 481 Mio. Euro als den
achtgrößten Importeur deutscher Rüstungsgüter auf. Algerien bezieht aus
Deutschland unter anderem Produktionslinien und Komponenten für
Militärfahrzeuge, wie dem Transportpanzer Fuchs, ein Grenzsicherungssystem und
Fregatten bzw. wird diese in den nächsten Jahren beziehen.
Algerien liegt in einer höchst instabilen Region. Die Lage im Nachbarland
Libyen ist nach dem Sturz von Muammar al Gaddafi weiterhin durch Gewalt,
fragile Waffenruhen und fehlende Sicherheit geprägt, der Ausgang des
politischen Übergangsprozesses ist ungewiss. Die Situation in Mali ist nach der
Machtübernahme islamistischer Gruppierungen im Norden des Landes und dem
Eingreifen des französischen Militärs auf Seiten der Putschregierung in Bamako
katastrophal. Diese Konflikte strahlen auf angrenzende Staaten aus und drohen
die Gesamtregion weiter zu destabilisieren.
Die Geiselnahme Hunderter Arbeiter auf dem Gasfeld bei In Amenas Mitte
Januar 2013 im Grenzgebiet Algeriens zu Libyen durch die Terrorgruppe
Al Qaida im Maghreb (AQIM), die damit nach eigenen Angaben auf das
Eingreifen französischer Truppen in Mali reagierte, verdeutlicht das
Eskalationspotential in der Region.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der „Bericht der Bundesregierung
über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2011“ den
Gesamtwert der im Jahr 2011 für Ausfuhren von in Teil I Abschnitt A der
Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) gelisteten Rüstungsgütern
nach Algerien erteilten Genehmigungen mit 217 433 476 Euro angibt.
1. Gehört Algerien zu denjenigen Staaten, die es im Sinne der von der
Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, bei der Akademie der Bundeswehr am
22. Oktober 2012 gehaltenen Rede zu befähigen gilt, durch „Unterstützung
und Ausrüstung“, in ihrer jeweiligen Region „Sicherheit und Frieden“
durchzusetzen?
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in ihrer Rede am 22. Oktober 2012 in
der Akademie der Bundeswehr für Information und Kommunikation darauf
hingewiesen, dass Schwellenländer und Regionalorganisationen ermuntert werden
sollten, entsprechend ihrer gewachsenen wirtschaftlichen und politischen
Bedeutung Verantwortung für Frieden und Sicherheit zu übernehmen. Dabei gehe
es auch um Ertüchtigung, die von Unterstützung zur guten Regierungsführung
und Ausbildung bis hin zu einer Unterstützung bei Ausrüstung reichen könne.
Die Bundesregierung entscheidet über die Erteilung von
Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im Einzelfall nach Maßgabe der „Politischen Grundsätze
der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und des „Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/
GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend
gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und
Militärgütern“. In diesem Rahmen werden sämtliche relevanten Umstände
berücksichtigt.
2. Welche Staaten zählen weiterhin zu dieser Kategorie?
Die Bundesregierung operiert nicht mit einer eigenständigen Kategorie von
Staaten im Sinne der Fragestellung.
3. Welche Kriterien müssen die Staaten erfüllen, die es nach der
Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, mit Rüstungsexporten zu „ertüchtigen“ gilt?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
4. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie der von
der algerischen Regierung kommunizierte Stückzahlbedarf von 1 200 Fuchs-
Radpanzern angesichts der derzeitigen Sicherheitslage Algeriens errechnet
wurde, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Stückzahl freizugeben?
Fuchs-Radpanzer werden unter anderem zur Bekämpfung von Terrorismus und
zur Sicherung von Grenzen eingesetzt. Algerien ist der größte afrikanische Staat
mit – teilweise schwer zu überwachenden – Landgrenzen zu Libyen (982 km),
Mali (1 376 km), Marokko (1 559 km), Mauretanien (463 km), Niger (956 km),
Tunesien (965 km) und dem Gebiet der Westsahara. Grenzüberschreitender
Terrorismus ist für Algerien und die Länder der Region eine ernste Bedrohung. Die
aktuelle Krise in Mali hat diese Gefahr weiter verschärft. Algerien hat in dieser
Situation Verantwortungsbewusstsein und Kooperationsbereitschaft gezeigt.
Vor diesen Hintergrund scheint der von Algerien kommunizierte
Stückzahlbedarf an Fuchs-Radpanzern plausibel.
5. Sieht die Bundesregierung das Risiko, dass die in Algerien produzierten
Fuchs-Radpanzer auch zu repressiven Zwecken gegen die eigene
Bevölkerung, wie zur Niederschlagung von Demonstrationen und zur
Aufstandsbekämpfung, eingesetzt werden könnten (bitte begründen)?
Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 6 wird verwiesen. Vor diesem
Hintergrund ist aus Sicht der Bundesregierung von einem Szenario im Sinne der
Fragestellung derzeit nicht auszugehen.
6. Sieht die Bundesregierung die Einhaltung und Achtung der
Menschenrechte durch die algerischen Streitkräfte und die algerische Polizei gewahrt
(bitte begründen)?
Es wird auf den 10. Bericht der Bundesregierung über ihre
Menschenrechtspolitik verwiesen. Die Bundesregierung steht in Kontakt mit
Nichtregierungsorganisationen. Aus Sicht der Bundesregierung sind in Algerien in jüngerer Zeit
Verbesserungen im Menschenrechtsbereich festzustellen. Der erstmalige Besuch
eines Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Algier im
September 2012 setzte die 2010 begonnene graduelle Öffnung für
Menschenrechtsinstrumente fort (Besuche der VN-Berichterstatter für Frauenrechte im
November 2010, für Meinungsfreiheit im April 2011 sowie für Wohnen im Juli
2011). Seit Frühjahr 2011 ist der 1992 eingeführte Ausnahmezustand
aufgehoben. Gleichwohl ist die Versammlungsfreiheit weiterhin eingeschränkt.
Sicherheitskräfte haben nicht zugelassene Demonstrationen aufgelöst, nach Kenntnis
der Bundesregierung jedoch nicht mit unverhältnismäßiger Gewalt.
7. Für welche militärischen hauptsächlichen Aufgaben sind die für Algerien
bestimmten Meko-Fregatten geeignet, deren geplante Lieferung bereits
durch eine Hermesbürgschaft abgesichert wurde (siehe Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11286)?
Die für Algerien bestimmten Fregatten sind in der Lage, selbstständige
Operationen durchzuführen. Sie dienen zur Unterwasser-Seezielbekämpfung,
Flugabwehr oder Bekämpfung von Überwasserfahrzeugen.
8. Wie viele Hubschrauber welchen Typs sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung als Teil des Meko-Fregatten-Geschäfts, so wie es durch die
Exportbürgschaft abgesichert worden ist, nach Algerien geliefert werden?
Es handelt sich um sieben Hubschrauber. Weitere Angaben zu Einzelheiten des
Exportgeschäftes können nicht gemacht werden, da hierdurch Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse verletzt werden könnten.
9. Welche außen-, sicherheits-, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen
Faktoren haben jeweils für eine Genehmigung des Exports von Fregatten nach
Algerien den Ausschlag gegeben?
Die Bundesregierung hat keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Fregatten
nach Algerien erteilt. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
10. Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der vereinbarten
Lieferung von Fregatten mit der algerischen Seite Gespräche über
Ausbildungsmaßnahmen geführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Am 5. Juni 2012 wurde eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) und dem algerischen Ministerium für Nationale
Verteidigung (MND) über die Ausbildung von Mitgliedern der algerischen
Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland anlässlich des beabsichtigten Erwerbs
von Fregatten des Typs MEKO-A-200 AN durch das MND unterzeichnet.
Die von der Deutschen Marine geplante und inzwischen vertraglich vereinbarte
Ausbildung umfasst im Wesentlichen:
– Unterstützung der jeweiligen ersten Besatzung der beiden Fregatten beim
Erwerb der Befähigung zur sicheren Teilnahme am Seeverkehr einschließlich
der Ausbildung der Bordhubschrauberbesatzungen,
– Unterstützung der algerischen Seestreitkräfte beim Erwerb von Erfahrungen,
die für die Organisation und Durchführung von Ausbildungen des eigenen
Personals erforderlich sind.
Die Ausbildungsmodule finden überwiegend an Ausbildungseinrichtungen der
Deutschen Marine statt.
a) Sofern bereits eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen worden ist,
wie viel Bundeswehrpersonal soll in welchen Zeitraum diese
Ausbildungshilfe leisten?
Die Ausbildungsunterstützung für Algerien umfasst nachfolgenden
Personalansatz:
– Ausbildungsunterstützungsgruppe in Stärke von 16 Soldaten der Deutschen
Marine für voraussichtlich zwei Jahre und drei Monate. Das
Ausbildungsteam ist für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von
Ausbildungsmaßnahmen an Bord der algerischen Fregatten zuständig.
– Zusätzlich erfolgen Ausbildungsmaßnahmen an den
Ausbildungseinrichtungen der Marine sowie im Marinefliegerkommando und im
Bundessprachenamt.
Der Beginn der Ausbildung ist für den 4. April 2013 mit der Sprachausbildung
am Bundessprachenamt geplant. Der gesamte Zeitansatz bis zum Abschluss der
Ausbildung beträgt insgesamt ca. fünf Jahre. Die Ausbildung wird von den
Ausbildungseinrichtungen der Marine mit dem vorhandenen Lehrpersonal geleistet.
b) Welchen finanziellen Gesamtwert wird diese Ausbildungshilfe nach
Einschätzung der Bundesregierung haben, und wie werden die Kosten
zwischen Bundesregierung, dem exportierenden Unternehmen und der
algerischen Seite aufgeteilt?
Die von der Deutschen Marine durchzuführenden, die Industrieausbildung
ergänzenden Ausbildungsmaßnahmen erstrecken sich insgesamt auf einen
Zeitraum von fünf Jahren. Alle im Zusammenhang mit der Durchführung dieser
Ausbildung entstehenden Kosten sind von algerischer Seite in voller Höhe zu
tragen (Vollkostenerstattung).
11. Aus welchen Gründen deckt die Exportbürgschaft der Bundesregierung
auch das Training von Personal für die Meko-Fregatten ab (siehe Antwort
der Bundesregierung zu Frage 6 auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/11286)?
Mit den Exportkreditgarantien haben deutsche Exportunternehmen die
Möglichkeit, neben Warenlieferungen auch Leistungen aus Ausfuhrgeschäften
abzusichern.
12. Wann und im Rahmen welcher Veranstaltungen haben sich seit dem Jahr
2008 Delegationen der algerischen Regierung (Militärdelegationen bzw.
Delegationen, die auf Sicherheitskooperation, Rüstungskooperation o. Ä.
ausgerichtet waren) auf Einladung der Bundesregierung bzw. von
Bundesministerien und anderer Bundesbehörden und Dienststellen in Deutschland
aufgehalten, und welche Rüstungsgüter wurden den Angehörigen der
jeweiligen Delegationen dabei von der Bundeswehr oder anderen
Sicherheitsorganen der Bundesrepublik Deutschland vorgeführt?
Im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit des Bundeskriminalamtes
(BKA) mit algerischen Sicherheitsbehörden werden regelmäßig
Arbeitsbesuche, Fachgespräche und Lehrgänge zu unterschiedlichen kriminalpolizeilichen
Themen durchgeführt. So fanden seit 2008 folgende Maßnahmen in
Deutschland statt:
– 31. August bis 4. Dezember 2009: Ausbildung von Diensthundeführern für
Angehörige der „Direction Générale de la Sécurité et de la Protection
Présidentielle“ (DGSPP) durch die Polizei Hessen,
– 7. bis 25. Juli 2008: Besuch zweier Wissenschaftler der „Direction Générale
de la Sécurité Nationale“ (DGSN) zum Thema DNA-Analytik im BKA
Wiesbaden,
– 22. bis 23. Oktober 2008: Fachgespräche mit Angehörigen der „Direction de
la Documentation et de Sécurité Extérieure“ (DDSE) zum Thema
Terrorismus im BKA Berlin,
– 27. bis 31. Oktober 2008: Besuch von fünf Wissenschaftlern der DDSE beim
BKA Wiesbaden,
– 10. bis 18. November 2008: Arbeitsbesuch einer Delegation der DGSPP zum
Thema „Vorbereitung von Schutzmaßnahmen anhand konkreter
Veranstaltungen“ im BKA Berlin,
– 16. bis 19. Februar 2009: Hospitation von Angehörigen der DDSE bei der
Identifizierungskommission des BKA,
– 10. bis 16. November 2009: Hospitation von zwei algerischen Beamten der
DGSPP im Bereich Personenschutz im BKA Berlin,
– 10. bis 12. November 2009: Teilnahme von algerischen Beamten am
Sprengstoffsymposium in Magdeburg,
– 7. bis 9. Juni 2010: Arbeitsbesuch einer algerischen Delegation der DDSE bei
der Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität im BKA Wiesbaden.
Im Rahmen des Besuchskontrollverfahrens im Verantwortungsbereich des
BMVg wurden durch den algerischen Militärattaché seit 2008 folgende Besuche
beim BMVg beantragt: 2010 ein Besuch, 2011 elf Besuche, 2012 sieben
Besuche und mit Stand 1. März 2013 für 2013 ein Besuch. Am 6. und 7. September
2011 nahmen vier Konferenzteilnehmer aus Algerien an der durch die Firmen
Howaldtswerke-Deutsche Werft (HDW) und MarineForce International LLP
veranstalteten U-Boot-Fachmesse „Submarine Conference“ in Kiel teil. Im
Rahmen dieser Konferenz wurde das Ausbildungszentrum U-Boote in Eckernförde
besucht. Die restlichen Besuche fanden an Ausbildungseinrichtungen der
Bundeswehr statt und wurden als Jahresprogrammmaßnahmen durchgeführt bzw.
dienten Besuchen des algerischen Militärattachés bei algerischen
Lehrgangsteilnehmern, die im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe (beispielsweise
Ausbildung im Sanitätsdienst und Materialerhaltung, Übungen) an
Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr ausgebildet wurden bzw. werden.
13. Welche Delegationen der algerischen Regierung, die
Rüstungsunternehmen in Deutschland besichtigten, wurden von welchen Vertretern der
Bundesregierung empfangen (bitte mit Angabe des Datums der
Delegationsreisen, des Orts des Treffens mit den Vertretern und der Bezeichnung des
Vertreters – Bundesministerium, Rang)?
Keine.
14. Welche Maßnahmen im Rahmen der Ausbildungskooperationen der
Bundeswehr, der Bundespolizei und anderer Sicherheitsorgane der
Bundesrepublik Deutschland für algerische Sicherheitskräfte hat die
Bundesregierung mit der algerischen Regierung vereinbart, bzw. welche werden
gegenwärtig verhandelt?
Deutschland gewährt Algerien seit 1967 Militärische Ausbildungshilfe. Die
Ausbildungshilfe findet in Absprache mit dem Auswärtigen Amt statt und
unterstützt die Entwicklung der Streitkräfte in Staaten und Regionen, deren
Stabilisierung im deutschen Interesse liegt. Sie dient auch der Festigung
vertrauensvoller Beziehungen zu den Kooperationspartnern. Die Ausbildung erfolgt
grundsätzlich in deutscher Sprache in Ausbildungseinrichtungen und
Truppenteilen der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung. Sie wird kostenfrei
gewährt. Überwiegend handelt es sich im Falle Algeriens um Offiziersausbildung
im Bereich der Marine, Stabsoffiziersausbildung an der Führungsakademie der
Bundeswehr in Hamburg sowie um weitere technische Ausbildungsgänge.
Bisher haben 124 Angehörige der algerischen Streitkräfte eine Ausbildung in
Deutschland erfolgreich abgeschlossen. Algerien erhält jährlich ein Angebot,
bis zu zehn Ausbildungsplätze zu nutzen.
Im Bereich der polizeilichen Ausbildungshilfe sind für Algerien im Jahr 2013
drei Unterstützungsmaßnahmen beabsichtigt. Es handelt sich hierbei um einen
Informationsaustausch unter anderem zu den Themen Organisierte Kriminalität/
Drogenbekämpfung und Terrorismusbekämpfung.
15. Wie viele Konsultationen wurden im Jahr 2011 auf Grundlage der
Bestimmungen im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates
zwischen den EU-Staaten wegen möglicher Rüstungsgeschäfte mit Algerien
durchgeführt?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wurden im Jahr
2011 zwei Konsultationen auf Grundlage der Bestimmungen im Gemeinsamen
Standpunkt 2008/944/GASP zwischen den EU-Staaten wegen möglicher
Rüstungsgeschäfte mit Algerien durchgeführt.
16. Aufgrund welcher Genehmigungsanträge für Rüstungsexporte nach
Algerien hat die Bunderegierung Konsultationen mit welchen Ländern
aufgenommen?
Welche EU-Länder haben Deutschland betreffend welcher
Rüstungsgeschäfte mit Algerien konsultiert, und was waren jeweils die Ergebnisse
dieser Konsultationen?
Deutschland führte im Jahr 2011 mit zwei EU-Staaten Konsultationen wegen
möglicher Rüstungsgeschäfte mit Algerien. Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des oben
genannten für die Bundesrepublik Deutschland rechtlich verbindlichen
Gemeinsamen Standpunkts 2008/944 GASP behandeln die Mitgliedstaaten die
entsprechenden Konsultationen über den Transfer von Militärtechnologie und
Militärgütern vertraulich und ziehen daraus keine wirtschaftlichen Vorteile. Dies dient
dem Schutz der Mitgliedstaaten, die über die Verweigerung von
Ausfuhrgenehmigungen und die Gründe für die Verweigerung informieren, sowie – im Falle
entsprechender Informationen durch die Bundesregierung – dem Schutz des
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses der betroffenen deutschen Unternehmen. Die
Bundesregierung kann daher zum Inhalt der Konsultationen keine Angaben
machen. Deutschland wurde im Jahr 2011 nicht von EU-Staaten wegen möglicher
Rüstungsgeschäfte mit Algerien konsultiert.
17. In welchen Fällen hat die Bundesregierung trotz Verweigerung einer
Genehmigung durch einen anderen EU-Mitgliedstaat die Genehmigung „für
eine im Wesentlichen gleichartige Transaktion“ (Gemeinsamer Standpunkt
2008/944/GASP des Rates) erteilt?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
18. Was ist der Bundesregierung über Lieferungen von Ausrüstung oder
Fahrzeugen zur Grenzüberwachung an Algerien durch andere Mitgliedstaaten
der Europäischen Union bekannt (bitte für die letzten drei Jahre ausführen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
19. Welche Projekte betreiben welche Institutionen der Europäischen Union
hinsichtlich einer Unterstützung der Grenzsicherung in Algerien?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass es hierzu aktuell Projekte gäbe.
20. Inwieweit ist Algerien in die politische und operative Zusammenarbeit zur
Migrationsabwehr der Europäischen Union eingebunden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu einer solchen
Zusammenarbeit, z. B. mit der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an
den Außengrenzen (FRONTEX), vor.
21. Inwieweit stehen diese Projekte im Zusammenhang mit ähnlichen
Vorhaben in Libyen, wo die Europäische Agentur für operative Zusammenarbeit
an den Außengrenzen (FRONTEX) erstmals eingebettet in einen
militärisch kontrollierten Ausnahmezustand in einigen Regionen an der Grenze
zur Sahara tätig werden soll?
Auf die Antworten zu den Fragen 19 und 20 wird verwiesen.
22. Welchen Fortschritt dieser CSDP-Mission (CSDP = Common Security
and Defence Policy) an der libyschen Grenze kann die Bundesregierung
nach ihrer Kenntnis mitteilen, und inwiefern wird über eine militärische
Sicherung der FRONTEX-Beamten oder anderer, ziviler Teilnehmer der
Mission nachgedacht?
Am 31. Januar 2013 billigte der Rat der Europäischen Union in der
Zusammensetzung der Ratsformation für Außenbeziehungen das
Krisenmanagementkonzept für eine zivile Mission in Libyen im Rahmen der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Ziel der Mission ist es, mit Beratung,
Betreuung und Ausbildung die Grenzsicherheit in Libyen zu verbessern und
damit einen Beitrag zu mehr Sicherheit für Libyen und in der Region zu leisten.
Der Europäische Auswärtige Dienst bereitet in Zusammenarbeit mit der
Kommission der Europäischen Union und verstärkt durch Expertise aus der
EU-Grenzagentur FRONTEX und den EU-Mitgliedstaaten die Entsendung
einer Erkundungsmission vor, um eine Bestandsaufnahme der technischen
Voraussetzungen für eine Mission zu erstellen. Diesbezüglich werden libysche
Vertreter zu einem Informationsaustausch in die Agentur eingeladen. Darüber
hinaus wird die Möglichkeit der Entsendung eines FRONTEX-
Verbindungsbeamten geprüft. Eine militärische Sicherung der zivilen Mission selbst oder von
Missionsteilnehmern ist nicht vorgesehen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 28. Dezember 2012
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
17/11986 verwiesen.
23. Bilden deutsche oder europäische Sicherheitskräfte algerische
Sicherheitskräfte für Aufgaben der Grenzüberwachung und Grenzsicherung aus?
Deutsche Sicherheitskräfte bilden weder bilateral noch im Rahmen der
Europäischen Union algerische Sicherheitskräfte für Aufgaben der
Grenzüberwachung und Grenzsicherung aus. Im Rahmen der Europäischen Union werden
europäische Sicherheitskräfte nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zur
Ausbildung algerischer Sicherheitskräfte für Aufgaben der Grenzüberwachung
und Grenzsicherung tätig. Über eventuelle Ausbildungsaktivitäten zugunsten
algerischer Sicherheitskräfte für Aufgaben der Grenzüberwachung und
Grenzsicherung, die von Sicherheitskräften europäischer Staaten außerhalb des
Rahmens der Europäischen Union geleistet werden, liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor. Bezüglich der Ausbildung für die Besatzungen der
algerischen Fregatten wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
24. Erhält Algerien aus Mitteln der Europäischen Union finanzielle
Unterstützung für den Aufbau eines Grenzsicherungssystems?
Im Rahmen des EU-Programms „Centres d’Excellence“ können Projekte im
Bereich Grenzschutz und -überwachung von der Europäischen Kommission
finanziert werden. Über Auswahl, Finanzierung und Umsetzung solcher Projekte ist
nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht entschieden worden.
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine geplante Nutzung
der durch das algerische Grenzsicherungssystem zukünftig gewonnenen
Daten durch die Europäische Union, wie z. B. beim EUROSUR
(Europäischen Grenzkontrollsystem)?
Der Bundesregierung liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Informationen
hinsichtlich einer beabsichtigten Beteiligung Algeriens am Projekt des
Europäischen Grenzkontrollsystems (EUROSUR) oder an einer anderweitig geplanten
Datennutzung durch die Europäische Union vor.
26. Hat die Bundesregierung Kenntnis über laufende Verhandlungen der
Europäischen Union mit der algerischen Regierung über das in der Frage 22
genannte Vorhaben?
Die Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
27. Welche außen-, sicherheits-, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen
Faktoren haben jeweils für eine Genehmigung des Exports eines
Grenzsicherungssystems nach Algerien den Ausschlag gegeben?
Deutschland hat ein erhebliches außen- und sicherheitspolitisches Interesse
daran, dass Algerien seine Grenzen sichern kann. Die Bundesregierung
entscheidet über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im
Einzelfall nach Maßgabe der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den
Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000
und des „Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP des Rates der
Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die
Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. In diesem
Rahmen werden sämtliche relevante Umstände berücksichtigt.
Beschäftigungspolitische Gründe spielen bei der Entscheidungsfindung keine
ausschlaggebende Rolle.
28. Was ist der Bundesregierung über die Gründe und den Verlauf der
Grenzschließungen Algeriens zum Nachbarland Mali bekannt, die bereits einige
Wochen vor der Geiselnahme in der Erdgasanlage bei In Amenas vollzogen
wurde?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hält die algerische Regierung die Grenze
zur Republik Mali auch vor dem Hintergrund der französischen Unterstützung
der malischen Armee seit dem 14. Januar 2013 geschlossen, um ein Einsickern
von Terroristen zu verhindern.
29. Inwiefern waren von den Grenzschließungen auch Maßnahmen der
Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten betroffen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
30. Über welche aktuellen, belastbaren Erkenntnisse verfügt die
Bundesregierung hinsichtlich der aktuellen Aufenthaltsorte von Kämpfern der Gruppen
AQIM oder Ansar Dine, die nach den Auseinandersetzungen in Mali nach
Algerien geflohen sein könnten?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor.
31. Inwiefern sind welche Institutionen der Europäischen Union oder ihrer
Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu mit der algerischen
Regierung in Kontakt, und womit befassen sich etwaige gemeinsame
Unterrichtungen oder Maßnahmen?
In Verbindung mit dem in der Antwort zu Frage 24 erwähnten Programm besteht
Kontakt zwischen dem Gemeinsamen Forschungszentrum der Europäischen
Union und den algerischen Behörden. Darüber hinaus gibt es auch Kontakte
seitens des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Europäischen
Kommission mit algerischen Stellen. Es ist davon auszugehen, dass verschiedene EU-
Mitgliedstaaten in Fragen der Terrorismusbekämpfung Kontakte zu algerischen
Stellen unterhalten.
32. Welche Maßnahmen oder Projekte betreiben welche Institutionen der
Europäischen Union hinsichtlich einer Unterstützung der Grenzsicherung in
Mauretanien und Niger, und auf welche Weise sind welche Mitgliedstaaten
daran beteiligt?
Am 16. Juli 2012 beschloss der Rat, eine zivile Mission der Europäischen Union
im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in
der Republik Niger einzurichten, um den Ausbau der Kapazitäten der nigrischen
Sicherheitsakteure zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter
Kriminalität zu unterstützen (EUCAP SAHEL Niger). Ziel der Mission ist es, im
Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union für Sicherheit und
Entwicklung in Sahel die nigrischen Behörden zu unterstützen und damit zur
Verbesserung der Sicherheit in der Region beitragen. Die Mission steht allen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Teilnahme offen. Mit den
Instrumenten der GSVP werden keine Maßnahmen oder Projekte zur Grenzsicherung
in der Islamischen Republik Mauretanien unterstützt.
33. Wie häufig hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2008 die Ausfuhr
von Rüstungsgütern und Dual-Use-Gütern, insbesondere von
sicherheitsrelevanter Aufklärungs- und Kommunikationstechnologie, nach Italien mit
dem Endempfängerland Algerien genehmigt?
Die Bundesregierung hat seit 2008 nach vorläufiger Auswertung insgesamt zehn
Genehmigungen für die Ausfuhr von in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste
(Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) gelisteten Rüstungsgütern nach
Italien mit dem Endempfängerland Algerien erteilt.
Es wurden in diesem Zeitraum keine Genehmigungen für die Ausfuhr von
Dualuse-Gütern nach Italien mit dem Endempfängerland Algerien erteilt.
Der Begriff „sicherheitsrelevante Aufklärungs- und
Kommunikationstechnologie“ ist gesetzlich nicht definiert.
34. Welche Gründe haben dazu geführt, dass Algerien gemäß des EU-
Ratsbeschlusses 2009/1012/GASP in die Gruppe von Ländern aufgenommen
wurde, die technische Unterstützung der EU erhalten sollten, um „ihre
Normen und Praktiken auf dem Gebiet der Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern zu verbessern“?
Algerien wurde gemäß dem EU-Ratsbeschluss 2009/1012/7GASP als Land der
Europa-Mittelmeerpartnerschaft im Rahmen der Europäischen
Nachbarschaftspolitik in die Gruppe der Länder aufgenommen, die technische Unterstützung
der EU erhalten sollten, um ihre Normen und Praktiken auf dem Gebiet der
Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern zu verbessern.
In die Gruppe dieser Länder gehören neben Algerien zahlreiche weitere Staaten
Nordafrikas, des westlichen Balkans, Osteuropas und des Kaukasus.
35. Welche Defizite der algerischen Ausfuhrkontrolle machten aus Sicht der
EU diese „technische Unterstützung“ notwendig?
Gemäß Artikel 11 des Gemeinsamen Standpunktes 2008/944/GASP setzen sich
die EU-Mitgliedstaaten nach Kräften dafür ein, andere Militärtechnologie und
Militärgüter exportierende Staaten zu ermutigen, die Grundsätze dieses
Gemeinsamen Standpunktes anzuwenden. Die Bereitstellung der technischen
Unterstützung für Algerien diente dazu, diese Zielsetzung des Gemeinsamen Standpunkts
praktisch umzusetzen.
36. Nahmen an den von der EU bzw. unter Mitwirkung des Bundesamtes für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführten Seminare für
Waffenausfuhrkontrolle in Algier/Algerien außer den Mitarbeitern des
BAFA weitere deutsche bzw. europäische Vertreter teil, und falls ja, welche
Institution vertraten sie jeweils?
An dem vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am
23. und 24. März 2010 durchgeführten „Regional seminar on the control of arms
exports“ nahmen neben den Vertretern des BAFA Vertreter folgender
Institutionen teil: Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, Europäischer
Auswärtiger Dienst, Expertengruppe und italienischer Delegierter des
Wassenaar-Abkommens, Regierungen Österreichs, Polens, Portugals, Spaniens und
des Vereinigten Königreiches, Föderation Wallonien-Brüssel, Amt für
Ausfuhrkontrolle Ungarn, britische Organisation „Saferworld“.
37. Hat die algerische Regierung in der Folge des Ratsbeschlusses bzw. nach
der technischen Unterstützung durch Beauftragte der EU Änderungen an
der nationalen Ausfuhrkontrolle vorgenommen, und wenn ja, welche?
Wenn nein, sieht die Bundesregierung die Wirksamkeit der algerischen
Ausfuhrkontrolle insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Algerien
deutsche Rüstungsgüter in Lizenz hergestellt werden bzw. hergestellt
werden sollen, gewahrt (bitte begründen)?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob die algerische Regierung in der Folge
des Ratsbeschlusses bzw. nach einer technischen Unterstützung durch
Beauftragte der EU Änderungen an der nationalen Ausfuhrkontrolle vorgenommen
hat. Soweit in Algerien Rüstungsgüter in Lizenz hergestellt werden, sind diese
zum Verbleib in Algerien bestimmt. Im Fall eines Exports in andere Länder als
die EU- und NATO-Mitgliedstaaten sowie Australien, Japan, Neuseeland und
die Schweiz wäre die Genehmigung der Bundesregierung erforderlich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]