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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Studien und Modellversuche "Gigaliner" (G-SIG: 16011176)

Rechtmäßigkeit der Studien und Modellversuche zum 60-Tonnen-Lkw, Haltung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dazu, Erfahrungen zum 60-Tonnen-Lkw in der EU <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

17.10.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/284229. 09. 2006

Studien und Modellversuche „Gigaliner“

der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) bewertet den derzeit in Niedersachsen auf Initiative des Landesverkehrsministeriums bis zum 31. Juli 2007 befristeten Pilotversuch „Gigaliner“ als rechtswidrig.

Dies geht aus einem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs, Achim Großmann, vom 25. August 2006 an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages hervor.

Begründet wird diese Auffassung damit, dass die Grundentscheidung des Verordnungsgebers unterlaufen werde und somit die Voraussetzungen für Abweichungen gemäß § 46 II StVO des Landes gegenüber dem Bundesrecht nicht vorlägen.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat im Auftrag des Abgeordneten Patrick Döring am 13. September 2006 in einem Sachstandsbericht dargelegt, dass die in Niedersachsen nach § 70 StVZO und § 29 StVO erteilten Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der durch das Bundesministerium aufgezeigten rechtlichen Aspekte nicht zu beanstanden sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie bewertet die Bundesregierung den in Niedersachsen durchgeführten Modellversuch „Gigaliner“ unter den Gesichtspunkten Rechtmäßigkeit und Nutzen?

2

Wie bewertet die Bundesregierung – sollte sie keine Meinung zu einem Landesprojekt haben – die Ausführungen des BMVBS in dieser Sache unter Berücksichtigung des Sachstandsberichts „Gigaliner“ des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 13. September 2006?

3

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um sich ein Bild über die Rechtmäßigkeit des Modellversuchs „Gigaliner“ in Niedersachsen zu bilden?

4

Wie viele Mitarbeiter des BMVBS waren an der Erstellung der Anlage 1 des Schreibens an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages vom 25. August 2006 beteiligt, und wie viele davon verfügen über eine juristische Ausbildung?

5

Über welche Erkenntnisse aus vergleichbaren Projekten in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfügt die Bundesregierung, und wie bewertet sie diese Erkenntnisse?

Berlin, den 28. September 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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