[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12779
17. Wahlperiode 15. 03. 2013
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 14. März 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Schneider, Sven-Christian Kindler,
Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12563 –
Weiterentwicklung der Freiwilligendienste
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bereitschaft, sich zu engagieren, wächst weiter, und zwar in allen
Altersstufen der Gesellschaft. Freiwilligendienste sind eine besondere Form dieses
Engagements für die Gesellschaft. Im Juli 2011 kamen zu den bereits
bestehenden Jugendfreiwilligendiensten der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sowie der
Internationale Jugendfreiwilligendienst hinzu. Dieser ist im Gegensatz zum
Freiwilligen Sozialen Jahr oder Freiwilligen Ökologischen Jahr (FSJ/FÖJ) nicht
durch zivilgesellschaftliche Träger organisiert. Die Organisation und Steuerung
für den Bundesfreiwilligendienst liegen im Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und beim Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
In den vergangenen Monaten hat die Bundesregierung neue Förderrichtlinien
zur Kostenerstattung in den Jugendfreiwilligendienst und dem
Bundesfreiwilligendienst erlassen. Die vielen Neuregelungen stellen Einsatzstellen und Träger
sowohl der Jugendfreiwilligendienste als auch des Bundesfreiwilligendienstes
immer wieder vor neuen Herausforderungen.
Nach Einführung des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes gibt es nun
einen zusätzlichen Freiwilligendienst, der grenzübergreifend stattfindet. Auf
Ebene der Europäischen Union gibt es schon länger einen Europäischen
Freiwilligendienst. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments Daniel Cohn-
Bendit und Ulrich Beck haben mit ihrem Manifest Europa ein Freiwilliges
Europäisches Jahr für alle gefordert. Die Chance, grenzübergreifend
Freiwilligendienste und den Austausch von Freiwilligen zu organisieren, ist da.
Nach einer ersten Phase, in der der neue Bundesfreiwilligendienst parallel zu
den Jugendfreiwilligendiensten existiert hat, konnten inzwischen viele
Erfahrungen im Hinblick auf die notwendige Weiterentwicklung der
Freiwilligendienste für mehr grenzübergreifenden Austausch, ein nachhaltiges
qualitätsvolles Bildungskonzept, eine ausreichende finanzielle Grundlage und
ausreichende Interessenvertretung der Freiwilligen gesammelt werden, auch im
Austausch mit Freiwilligen aus anderen Ländern.
1. Plant die Bundesregierung, die Plätze im Internationalen
Jugendfreiwilligendienst auszubauen?
Wenn ja, um wie viele Plätze und finanzielle Mittel?
Der zum 1. Januar 2011 eingeführte „Internationale Jugendfreiwilligendienst“
(IJFD) hat sich höchst erfolgreich etabliert. Das Ziel, 3 000 Freiwillige pro
Jahrgang zu fördern, wurde bereits 2012 erreicht. Die Förderung des Dienstes erfolgt
nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste (RL-JFD vom
11. April 2012) mit bis zu 350 Euro pro Teilnehmerin/Teilnehmer im Monat für
teilnehmendenbezogene Ausgaben und pädagogische Begleitung. Ein
sukzessiver Ausbau des Angebotes für die jungen und interessierten Menschen wird
angestrebt. Nach Lage der Antragsstellung für den Jahrgang 2013/2014 wird
durch die Träger geplant, über 3 300 Freiwillige im IJFD zu entsenden.
2. Wie viele Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst kommen aus dem EU-
Ausland?
3. Wie viele Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst kommen aus Nicht-EU-
Staaten?
Aus welchen einzelnen Ländern kommen diese?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erfasst nicht
statistisch, wie viele Freiwillige aus dem EU-Ausland oder aus Nicht-EU-
Staaten stammen.
4. Gibt es Pläne, die Zahl der Incoming-Freiwilligen aus EU- und Nicht-EU-
Ländern zu erhöhen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Ausländischen Freiwilligen, die in Deutschland einen Dienst leisten und sich
gesellschaftlich engagieren wollen, möchte das BMFSJ vermehrt Gelegenheit
dazu bieten. Seit 2011 werden daher in enger Zusammenarbeit mit den
Trägerorganisationen die Möglichkeiten für dieses sogenannte Incoming verbessert.
5. Wie viele Freiwillige in den anderen Freiwilligendiensten (außer dem BFD)
von denjenigen, die die Bundesregierung mit fördert (Internationaler
Jugendfreiwilligendienst, FSJ/FÖJ etc.), kamen im Jahr 2012 aus EU-
Ländern sowie Nicht-EU-Ländern (bitte getrennt nach Herkunftsländern
aufschlüsseln)?
Nach der vorliegenden Statistik im FSJ/FÖJ für den Jahrgang 2011/2012
zum Stichtag 1. Dezember 2011, die auf Daten der in der Förderung
befindlichen Träger bzw. Länder beruht, gab es insgesamt 47 077 Freiwillige im FSJ
und 2 671 Freiwillige im FÖJ. Darunter waren 691 ausländische Teilnehmende
– sogenannte Incomer –, die für das FSJ eingereist sind, und 31 Incomer im FÖJ.
Eine Aufschlüsselung nach Herkunftsländern ist mangels statistischer Erfassung
nicht möglich.
Der Internationale Jugendfreiwilligendienst als Auslandsfreiwilligendienst wird
nicht in Form von Incoming umgesetzt.
Im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes kamen 2012 531 Freiwillige
nach Deutschland. Davon kamen aus 393 EU- und 138 aus nicht EU-Ländern.
Albanien 2
Algerien 2
Armenia 7
Aserbaidschan 1
Australien 1
Austria 1
Belarus 4
Belgien 3
Bosnien und Herzegowina 5
Bulgarien 10
Dänemark 10
Estland 9
Finnland 4
Frankreich 55
Georgien 5
Griechenland 9
Irland 1
Island 1
Israel 3
Italien 25
Kroatien 1
Lettland 9
Litauen 5
Makedonien 3
Marokko 1
Moldawien 1
Norwegen 5
Polen 50
Rumänien 21
Russland 22
Schweden 7
Serbien 5
Slowakei 18
Slowenien 4
Spanien 71
Tschechien 13
Türkei 61
Ukraine 28
Ungarn 28
Vereinigtes Königreich 20
Der Freiwilligendienst „kulturweit“ des Auswärtigen Amts ist kein sogenanntes
Reverse-Programm. Ein sogenanntes Incoming aus dem Ausland findet derzeit
nicht statt. Zum weltwärts-Freiwilligendienst liegen der Bundesregierung keine
Angaben zu der Zahl der Freiwilligen mit einem Nicht-Deutschen-Pass vor, da
sie sich direkt bei den zivilgesellschaftlichen Entsendeorganisationen bewerben.
6. Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag der Europäischen
Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Errichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe?
Beim geplanten Europäischen Freiwilligenkorps geht es um das Engagement
hochqualifizierter Fachleute, die einen freiwilligen Beitrag zur humanitären
Hilfe leisten; im Unterschied zu den als Lern- und Orientierungsdiensten
konzipierten und ausgestalteten Freiwilligendiensten. Das geplante Freiwilligenkorps
sollte daher nicht mit einem Freiwilligendienst verwechselt werden und wird
nicht primär unter engagementpolitischen Aspekten ausgestaltet.
Die Einrichtung eines Europäischen Freiwilligenkorps für Humanitäre Hilfe
(EUAV) wurde im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(2009), Artikel 214.5, festgeschrieben. Inhaltliche Vorgaben enthält der Vertrag
nicht. Er bestimmt lediglich, dass im EUAV-Rahmen junge Europäer einen
Beitrag zur humanitären Hilfe der EU leisten sollen. Der Bundesregierung kommt
es darauf an, dass der Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur
Schaffung eines EUAV einen Mehrwert für die humanitäre Hilfe leistet. Der
Entwurf enthält aus Sicht der Bundesregierung eine Reihe guter und nützlicher
Elemente, die der Verbesserung der humanitären Hilfe der EU dienen können.
Dazu zählen die Festlegung europäischer Standards für die Auswahl, Ausbildung
und Entsendung von Freiwilligen, die Zertifizierung von Entsende- und
Aufnahmeorganisationen, die Schaffung von Rekrutierungs- und
Kontaktnetzwerken sowie die Förderung der Ausbildung von Freiwilligen und des
Kapazitätsaufbaus in betroffenen Ländern.
Über die konkrete Mittelausstattung für den vorliegenden Legislativvorschlag
ist jedoch noch keine endgültige Entscheidung getroffen worden, da die
Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen derzeit noch nicht abgeschlossen
sind. Insgesamt ist die Entsendung von 9 600 Freiwilligen in diesem Zeitraum
geplant. Für eine eigenständige Entsendung von Freiwilligen durch die Union in
Konkurrenz zu den Humanitären Organisationen und dem Katastrophenschutz
sieht die Bunderegierung keinen Bedarf.
Skeptisch gesehen wird auch die Konkurrenz des EUAV um Mittel mit dem als
prioritär erachteten humanitären Hilfsprogramm der Kommission.
Daher streben die Bundesregierung und andere EU-Mitgliedstaaten eine
Reduzierung des Gesamtumfangs des EUAV an. Gleichzeitig setzt sich die
Bundesregierung für eine Stärkung der Komponente Kapazitätsaufbau inklusive der
Aufnahme von Angehörigen betroffener Staaten in das Freiwilligenprogramm
ein, denn aus Sicht der Bundesregierung ist die Stärkung lokaler Kapazitäten ein
essenzielles Element im Rahmen einer umfassenden Strategie zur Bewältigung
humanitärer Krisen.
7. Wie steht die Bundesregierung zu dem Konzept eines „Freiwilligen
Europäischen Jahres für alle“, das die Abgeordneten des Europäischen Parlaments
Daniel Cohn-Bendit und Ulrich Beck gemeinsam mit vielen anderen
Europäerinnen/Europäern in ihrem Manifest Europa gefordert haben?
Das Konzept sieht einen Einsatz von Freiwilligen aller Altersgruppen und aller
Lebenssituationen vor. Viele wohlfahrtsverbandliche und zivilgesellschaftliche
Träger bieten schon jetzt eine Vielzahl von Freiwilligenprogrammen an, die
auch Einsatzmöglichkeiten für „ältere“ Freiwillige ab 30 Jahren vorgesehen, so
dass es dem Grunde nach keines zusätzlichen Programmes bedarf.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung bereits jetzt schon zahlreiche
Initiativen zur Förderung grenzüberschreitender Mobilität junger Menschen auf
vielfältige Weise, denn es zählt zu den jugendpolitischen Zielen der
Bundesregierung, jungen Menschen Lernerfahrungen in einem anderen Land zu
ermöglichen. Das im Jahr 2012 begonnene Modellprojekt „Lernerfahrungen durch
grenzüberschreitende Mobilität für Jugendliche ermöglichen“ soll exemplarisch
Wege aufzeigen, wie dieses Ziel nachhaltig realisiert werden kann.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für die Fortführung des
Europäischen Freiwilligendienstes ein. Die Verhandlungen über die
Nachfolgeprogramme laufen zurzeit, so dass das Ergebnis abzuwarten bleibt.
8. Gibt es Pläne, den Europäischen Freiwilligendienst (EFD) stärker mit den
nationalen Freiwilligendiensten zu vernetzen und den europäischen
Austausch in den Freiwilligendiensten stärker zu fördern?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Auf europäischer Ebene empfiehlt die Ratsempfehlung zur Mobilität junger
Freiwilliger (14825/08, vom 18. November 2008) die bessere Abstimmung
grenzüberschreitender nationaler Freiwilligenaktivitäten. Dazu hat die Europäische
Kommission eine Expertengruppe eingerichtet, an der Deutschland teilnimmt.
Empfehlungen oder Pläne, den Europäischen Freiwilligendienst stärker mit
nationalen Freiwilligendiensten zu vernetzen, gibt es derzeit nicht. Um mehr und
bessere Möglichkeiten für grenzüberschreitende Freiwilligendienste junger
Menschen zu schaffen hat das BMFSFJ in den Jahren 2011 und 2012 ein multilaterales
Kooperationsprojekt gemeinsam mit Polen, Frankreich, der Tschechischen
Republik, Österreich und Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus anderen Ländern
durchgeführt. Nach einer Konferenz der zuständigen Ministerien im September
2011 wurde im Dezember ein europäisches Partner-Kontaktseminar mit
Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Freiwilligenorganisationen aus acht Ländern
zur direkten Vereinbarung von Entsendungen und Aufnahmen im
Bundesfreiwilligendienst, dem französischen Service Civique und dem EFD durchgeführt.
9. Wie will die Bundesregierung zukünftig „Bildung für nachhaltige
Entwicklung“ im Bundesfreiwilligendienst als Standard und Ziel der
begleitenden Bildung in den pädagogischen Rahmenrichtlinien entwickeln und
verankern, und bis wann?
Bei der konkreten Ausgestaltung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) wird
die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung beachtet. Sowohl in der
Bildungsarbeit selbst als auch an den Bildungszentren des Bundes ist
Nachhaltigkeit als eine zentrale Qualitätsanforderung konzeptionell und in der Praxis
fest verankert. Sie wird festgelegt in den Rahmenrichtlinien zur pädagogischen
Begleitung im BFD. Die Konkretisierung obliegt in Folge der individuellen
pädagogischen Rahmenkonzeptionen den einzelnen Zentralstellen.
10. Wie will die Bundesregierung zukünftig „Bildung für nachhaltige
Entwicklung“ in den Jugendfreiwilligendiensten als Standard und Ziel der
begleitenden Bildung in den pädagogischen Rahmenrichtlinien entwickeln
und verankern, und bis wann?
Die Jugendfreiwilligendienste sind als Bildungs- und Orientierungsdienste eine
besondere Form von bürgerschaftlichen Engagement. Bereits im
Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) ist verankert, dass die Freiwilligen bei der
inhaltlichen Gestaltung und Durchführung der Seminare aktiv einbezogen werden und
partizipieren sollen. Die Jugendfreiwilligendienste sichern einen nachhaltigen
Erfolg, da hierbei die personalen, sozialen, kommunikativen,
handlungsorientierten, fachlichen sowie kulturellen und interkulturellen Kompetenzen gestärkt
werden. Im Rahmen der qualitativen Weiterentwicklung wird auf die
Einbringung des Querschnittsthemas Bildung für nachhaltige Entwicklung geachtet.
Der Freiwilligendienst weltwärts versteht sich als wichtiger Beitrag zur
entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit im Sinne des „Globalen
Lernens“.
11. Wie sieht das Bildungskonzept der Zentralstelle BAFzA für die über
27-jährigen Freiwilligen aus?
Welche Seminare werden konkret angeboten?
Wie viele Freiwillige haben daran teilgenommen?
Das Ü27-Bildungskonzept der Zentralstelle BAFzA ist in der „Pädagogischen
Rahmenkonzeption zur Seminararbeit an den staatlichen Bildungszentren“
fixiert. Es werden einerseits Seminare ausschließlich für die Ü27-
Bundesfreiwilligen und andererseits – im Sinne des „intergenerationellen Lernens“ –
Seminare gemeinsam mit den U27-Bundesfreiwilligen angeboten. Die Ü27-
Freiwilligen können bei Interesse an allen Seminarmodulen teilnehmen, die an
staatlichen Bildungszentren angeboten werden. Die Teilnahme erfolgt
überwiegend in den Seminaren zur politischen Bildung und in den Seminaren zur
Weiterentwicklung sozialer, persönlicher, ökologischer und interkultureller
Kompetenzen. Des Weiteren finden Tagesseminare zu ausgewählten Themen für die
Ü27-Bundesfreiwilligen statt. Insgesamt haben an den staatlichen
Bildungszentren bundesweit bisher rund 1 400 Ü27-Freiwillige ein Ü27-Seminar besucht,
und mehr als 500 Ü27-Freiwillige haben in „altersgemischten“ Seminaren
gemeinsam mit U27-Freiwilligen teilgenommen. Für die übrigen Ü27-
Freiwilligen organisieren die BAFzA-Einsatzstellen selbst Bildungstage, in der Regel
mindestens einen Tag pro Monat.
12. Wie viele über 27-jährige Freiwillige leisten einen Dienst im Umfang von
18 Monaten (inkl. Verlängerungen)?
Wie viele sind es im Vergleich dazu bei den unter 27-Jährigen?
Im März 2013 leisten 9 187 über 27-jährige Freiwillige einen Dienst im Umfang
von 18 Monaten, 1 259 Freiwillige sind es bei den unter 27 Jahre alten
Freiwilligen.
13. Was sind die Gründe für die Kürzung in der aktuellen
Kostenerstattungsrichtlinie im Bundesfreiwilligendienst, nach der die über 27-jährigen
Teilnehmer/Teilnehmerinnen an einem BFD nicht mehr mit 100 Euro
monatlich, sondern nur noch mit 75 Euro monatlich gefördert werden?
Wie viele Personen, die sich derzeit engagieren, sind von der Kürzung
betroffen?
Für die über 27-Jährigen sieht § 4 des BFDG eine Teilnahme an den Seminaren
im angemessenen Umfang vor. Als angemessen gilt ein Seminartag pro Monat
des abgeleisteten BFD, so dass im Verhältnis zu den für unter 27-jährigen
festgelegten 25 Seminartagen eine Differenzierung bei der Erstattung der Kosten für
die pädagogische Begleitung erfolgen musste. Darüber hinaus werden weiterhin
die Kosten für Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von bis
zu 350 Euro pro Freiwilligen und Monat erstattet. Die neue Regelung betrifft
alle Ü27-Freiwilligen, die ab dem 1. Januar 2013 eine BFD-Vereinbarung
abgeschlossen haben. Derzeit sind 199 Freiwillige davon betroffen.
14. Wie viele der älteren Freiwilligen über 27 Jahre haben sich in welchem
Umfang an Bildungsmaßnahmen im Bundesfreiwilligendienst beteiligt?
Wie viele der über 27-jährigen haben gar keine Bildungstage
wahrgenommen?
Die Planung und Durchführung dieser Bildungstage erfolgt in eigener
Verantwortung jeder einzelnen Zentralstelle. Darüber wird keine zentrale Statistik
geführt. (Für die Zentralstelle BAFzA vgl. Beantwortung der Frage 11.)
15. Wie viele der für die pädagogische Begleitung vorgesehenen Finanzmittel
im Jahr 2012 sind für die über 27-jährigen Freiwilligen verfallen?
Es sind keine Finanzmittel für die pädagogische Begleitung der über 27-
Jährigen verfallen.
16. Orientiert sich die Bundesregierung in der Kostenerstattung tatsächlich
ausschließlich am FSJ oder auch am FÖJ vor dem Hintergrund, dass sich
die Kostenerstattung für den Bundesfreiwilligendienst (§ 17 des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes – BFDG) ausschließlich an den Vorgaben im
FSJ orientiert?
Entsprechend § 17 Absatz 3 Satz 3 BFDG richtet sich die Kostenerstattung für
die pädagogische Begleitung der Bundesfreiwilligen (ausschließlich) nach den
für das Freiwillige Soziale Jahr im Inland geltenden Richtlinien.
17. Welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung in der Forderung eines
Zwischenverwendungsnachweises bei den Trägern der
Jugendfreiwilligendiensten, wenn abschließend sowieso ein Gesamtverwendungsnachweis
erbracht werden muss?
Bei der Förderung überjähriger Projekte hat der Zuwendungsempfänger
Zwischennachweise über die im abgelaufenen Haushaltsjahr erhaltenen Beträge
vorzulegen. Sie dienen der begleitenden Kontrolle bei überjährigen Projekten.
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus den VV zu § 44 BHO sowie den
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P).
18. Welche Fahrtkosten außer der Fahrt zu den Bildungsseminaren können für
die Bundesfreiwilligen abgerechnet werden?
Welche Fahrtkosten können für die Jugendfreiwilligendienste abgerechnet
werden?
Plant die Bundesregierung die Mobilität aller Freiwilligendienstler/
Freiwilligendienstlerinnen zu verbessern und zusätzliche Mittel für
Fahrtkosten für ein Monatsticket im öffentlichen Personennahverkehr o. Ä.
bereitzustellen oder dessen Abrechnung im Rahmen der Zuwendungen und
Kostenpauschalen zu ermöglichen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie und wann?
Im BFD wie in den Jugendfreiwilligendiensten haben die Einsatzstellen die
Möglichkeit, im Rahmen einer Taschengeldregelung einen Teil des
Taschengeldes nicht monatlich in bar, sondern in Sachleistungen, etwa einer BahnCard oder
einem ÖPNV-Ticket vorzusehen. Diese Leistungen sind im Rahmen der
geltenden Regelungen zuschuss- bzw. erstattungsfähig. Beim Internationalen
Jugendfreiwilligendienst werden neben den Fahrtkosten im Rahmen der Seminare auch
die Reisekosten zur Dienststelle im Ausland als zuwendungsfähige Ausgaben
anerkannt. Freiwillige sind gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe h der
Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im
Straßenpersonenverkehr bzw. Eisenbahnverkehr zum Erwerb von preisreduzierten
Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs berechtigt.
19. Wie hoch war der Zuschuss zu Fahrtkosten im Bundesfreiwilligendienst im
Jahr 2012?
Der Zuschuss zu Fahrtkosten im Bundesfreiwilligendienst betrug im Jahr 2012
878 131,05 Euro.
20. Wann sollen die ersten Zwischenergebnisse aus der Evaluation für alle
Freiwilligendienste vorliegen?
Wann werden diese dem Deutschen Bundestag vorliegen?
Plant die Bundesregierung aus dieser Zwischenevaluation bereits erste
Anpassungen in den Freiwilligendiensten vorzunehmen?
Wenn ja, welche?
Im Herbst 2012 ist die gemeinsame Evaluation des Gesetzes über den BFD und
des Gesetzes zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste angelaufen. Eine
umfassende quantitative, mit qualitativen Ansätzen ergänzte Erforschung ist
Voraussetzung für eine zielgerichtete Weiterentwicklung von BFD und FSJ/FÖJ
und die Optimierung der mit diesen Freiwilligendiensten verbundenen positiven
Wirkungen. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Erfassung der individuellen
und institutionellen Rahmenbedingungen, der Bildungswirkungen und einer
Zielgruppenanalyse (insbesondere bezüglich der bislang wenig erreichten
Zielgruppen von Menschen mit Migrationshintergrund und aus bildungsfernen
Schichten, sowie der neuen Zielgruppe der über 27-jährigen Freiwilligen im
BFD). Erste Ergebnisse werden Endes des Jahres vorliegen. Es ist vorgesehen,
sie zu veröffentlichen und allgemein zugänglich zu machen. Ob sich aus diesen
ersten Ergebnissen ein akuter Handlungsbedarf ableitet, wird bei deren
Vorliegen geprüft werden. Ein Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen und
eine Abschlusstagung sind für Ende 2015 geplant.
21. Wer sind die Mitglieder des Beirats zur Evaluation des BFD, und nach
welchen Kriterien wurden die Mitglieder des Beirats zur Begleitung der
Evaluation des BFD ausgewählt?
22. Welche Instrumente stehen dem Evaluierungsbeirat zur Verfügung?
Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Begleitung der gemeinsamen Evaluation des Gesetzes über den
Bundesfreiwilligendienst und des Gesetzes zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste
wurde ein Beirat eingerichtet, der eine beratende Funktion hat. Er tritt ein- bis
zweimal jährlich zusammen und wird mit Berichten über den Stand und Fortgang
der einzelnen Evaluationsbestandteile sowie Entwürfen und abgestimmten
Versionen von Erhebungskonzepten und -instrumenten beteiligt. Um seine beratende
und begleitende Funktion sicherzustellen, wurde eine breite Aufstellung
angestrebt, die die Einbindung aller an der Durchführung der Freiwilligendienste
beteiligten Kräfte sicherstellt. Neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
aus den einschlägigen fachlichen und methodischen Bereichen wurden
Vertretungen der Länder, Zentralstellen/Trägerstrukturen, der Einsatzstellen und
kommunalen Spitzenverbänden in den Beirat berufen. Dazu wurden die Länder
gebeten, drei Vertretungen (jeweils eine für BFD, FSJ und FÖJ) zu benennen. Die
BFD-Zentralstellen bzw. bundeszentralen FSJ-Träger haben unter Einbeziehung
des ökologischen Bereiches acht Zentralstellenvertretungen, sechs
Einsatzstellenvertretungen und vier Pädagoginnen und Pädagogen benannt. Der Deutsche
Städtetag hat eine Person vorgeschlagen. Die Mitglieder des Beirates sind:
Annelie Beller Centrum für soziale Investitionen und Innovationen
Thomas Bibisidis DRK – Generalsekretariat
Elly Bijloos Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd)
Rainer Borcherding Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Prof. Dr. Gerhard Christe Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (IAJ)
Dr. Jaana Eichhorn Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e.V. (dsj)
Markus Förner Hufeland-Haus
Dr. Andreas Frank Bayrisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Ute Giesecke-Tapp Evangelische Freiwilligendienste gGmbH
Gerd Häuser Bundesverband Deutsche Tafel e.V.
Dirk Hennig Vorstandsvorsitzender des Bundesarbeitskreises FÖJ
Christine Hesse Forstamt Hachenburg, Forstliches Bildungszentrum Rheinland-Pfalz
Dana Hieronimus Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (BKJ)
Martin Hilbrecht BUND – Regionalstelle Leipzig
Olav Homburg Internationaler Bund (IB)
Günter Jek Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.
Lena Klose Allgemeiner Sportclub Göttingen von 1846 e.V.
Stefan Malik Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)
Dr. Tim Meike Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e.V.
Michael Panse Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Dr. Christa Perabo LandesEhrenamtsagentur Hessen
Dr. Dorothee Sallet Arbeiter-Samariter-Bund NRW e.V.
Jürgen Schill Bundesgeschäftsstelle Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Prof. Dr. Jan Skrobanek Universität Zürich, Soziologisches Institut
Barbara Spieler Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Dr. Simone Tünnermann Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Nicole Wein-Yilmaz Deutscher Städtetag
Katharina Westphal Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG)
Prof. Dr. Werner Wüstendörfer EMWE-Sozialforschung
23. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung zum Aufbau der bisher
fehlenden Vertretung der Bundesfreiwilligen, da im
Bundesfreiwilligendienst nach § 10 BFDG die Freiwilligen das Recht haben, Sprecher/
Sprecherinnen als Vertreter/Vertreterinnen ihrer Interessen zu wählen?
Das BMFSFJ ist gemäß § 10 Satz 2 BFDG ermächtigt, eine Rechtsverordnung
zu erlassen, die Einzelheiten zum Wahlverfahren regelt. Das BMFSFJ hat
dementsprechend ein Verordnungsverfahren eingeleitet, das noch nicht
abgeschlossen ist.
24. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung zum Aufbau eines
Sprecher-/Sprecherinnen-Systems im FSJ, um die im Beirat für die
Freiwilligendienste angedachte Vertretung der Freiwilligen selbst zu garantieren?
Ein Beirat für die Freiwilligendienste ist gesetzlich nicht vorgesehen und wurde
vom BMFSFJ nicht eingerichtet, entsprechende Überlegungen sind hier nicht
bekannt. Im Rahmen der Förderung sind Ausgaben zum Aufbau und zur
Durchführung eines Sprecherinnen- bzw. Sprecher-Systems im FSJ zuwendungsfähig.
Die eigentliche Organisation und Umsetzung obliegt den Verbänden.
25. Wer ist in der Runde der Bund-Länder-Runde zu den Freiwilligendiensten
außer den Vertreterinnen und Vertretern der Länder und des Bundes
vertreten?
Was waren die Gründe, die FÖJ-Sprecher/Sprecherinnen von den Treffen
auszuschließen?
In der jährlich als Klausurtagung stattfindenden Bund-Länder-Besprechung sind
ausschließlich Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Länder
vertreten. Die Vertreterinnen und Vertreter der Länder haben auf der Klausurtagung
2010 beschlossen, ab 2011 weder die FÖJ-Bundessprecherinnen und -sprecher
noch Teilnehmende des FSJ einzuladen.
Auf der Klausurtagung 2011 wurde nach erneuter Diskussion über eine
Einladung der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesarbeitskreise FSJ und FÖJ
sowie von Freiwilligensprechern und -sprecherinnen von den
Ländervertreterinnen und -vertretern ergänzend beschlossen, dass im Rahmen der Bund-Länder-
Klausurtagung 2012 am Nachmittag zuvor ein jeweils gesondertes Treffen der
FSJ-Ländervertretungen mit dem BAK FSJ sowie ein Treffen der FÖJ-
Ländervertretungen mit dem BAK-FÖJ und den FÖJ-Bundessprechern ohne Teilnahme
von Vertreterinnen/Vertreter des BMFSFJ stattfinden solle. Eine Teilnahme an
der Bund-Länder-Runde wurde damit für entbehrlich gehalten. Es ist
beabsichtigt, das Thema auf der Bund-Länder-Tagung 2013 erneut aufzugreifen.
26. Gibt es Pläne ähnlich dem Bundestutoriat in den
Jugendfreiwilligendiensten, eine unabhängige Stelle zur Qualitätsentwicklung und -prüfung im
BFD zu etablieren?
Wenn ja, wie und wann?
Wenn nein, warum nicht?
Es gibt keine Pläne, ein Bundestutorat im BFD zu etablieren. Im gegenwärtigen
Entwurf der „Rahmenrichtlinien der Mindeststandards für die pädagogische
Begleitung im BFD unter besonderer Berücksichtigung der Seminararbeit und des
dabei eingesetzten pädagogischen Personals“ werden gemeinsame
Mindestanforderungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsweiterentwicklung im BFD
festgeschrieben. Die Konkretisierung und weitere Verfahren des
Qualitätsmanagements (z. B. Zertifizierungen) erfolgen in Eigenverantwortung jeder
einzelnen Zentralstelle gemäß der jeweiligen pädagogischen Rahmenkonzeption.
27. Kam es seit Einführung des BFD zu Aberkennungen von
Freiwilligendienstplätzen aufgrund fehlender Arbeitsmarktneutralität?
Wer ist an dem Prüfverfahren zur Ab- bzw. Anerkennung von BFD-Plätzen
beteiligt?
Es gab bislang keine Aberkennungen von BFD-Plätzen wegen fehlender
Arbeitsmarktneutralität. Wenn Hinweise oder Anhaltspunkte auf eine mögliche
Verletzung der Arbeitsmarktneutralität vorliegen, so wird dies vom BAFzA
entsprechend überprüft. An der Anerkennung von BFD-Einsatzstellen und Plätzen
sind neben dem Antragsteller und – soweit vorhanden – dessen
Personalvertretung die jeweilige Zentralstelle und das zuständige Fachreferat im BAFzA
beteiligt.
Der Widerruf von BFD-Einsatzstellen und Plätzen wird in der Regel vom
Rechtsträger der Einsatzstelle beantragt und vom Fachreferat des BAFzA
bearbeitet. Bei Widerrufen von Amts wegen werden auch die zuständige
Zentralstelle und das BFD-Durchführungsreferat des BAFzA eingebunden. Sofern ein
Verstoß gegen die Arbeitsmarktneutralität der Grund für die Widerrufsprüfung
ist, wird in der Regel auch die Personalvertretung der Einsatzstelle beteiligt.
28. Auf welcher Grundlage und nach welchem Verfahren können Betriebsräte
fehlende Arbeitsmarktneutralität beim BAFzA anzeigen, nachdem, laut
Aussage der Bundesregierung in einer vergangenen Antwort auf die Kleine
Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/9548), vorhandene Betriebs- oder
Personalräte zu beteiligen sind?
Es besteht jederzeit die Möglichkeit für die Betriebs- oder Personalräte, sich bei
einem Verdacht auf die Verletzung der Arbeitsmarktneutralität an das BAFzA zu
wenden.
29. Inwieweit wird die Bundesregierung versuchen, das Potential weiter zu
fördern und die Zahl der Plätze zu erhöhen, nachdem es inzwischen über
48 000 Freiwillige in den Jugendfreiwilligendiensten und 35 000 „Bufdis“
gibt?
Ein weiterer Ausbau der Förderung der Freiwilligendienste wäre nur mit einer
Erhöhung der Haushaltsmittel möglich. Dies berührt jedoch das Budgetrecht des
Parlaments. Die Haushaltspolitiker aller im Bundestag vertretenen Parteien
haben jedoch übereinstimmend erklärt, dass keine zusätzlichen Mittel für die
Freiwilligendienste zur Verfügung gestellt werden können. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass die Förderung der pädagogischen Begleitung der
Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr
seit 1998 schrittweise ausgebaut worden ist. Ab 2008 wurden zusätzliche
Beträge zur Integration benachteiligter Jugendlicher in Freiwilligendiensten
bereitgestellt, ab 2011 zusätzlich der Internationale Jugendfreiwilligendienst
gefördert. Von 2010 zu 2011 ist ein deutlicher Aufwuchs der Bundesförderung um
mehr als das Doppelte erfolgt. Im Vergleich zu 2011 wurde der Haushaltsansatz
2012 erneut fast verdoppelt, so dass im Titel für die Jugendfreiwilligendienste
für 2013 nunmehr 92,7 Mio. Euro bereit stehen. Wie bereits im Jahr 2012 stehen
für den BFD auch im Jahr 2013 rund 200 Mio. Euro zur Verfügung.
30. Wie viele Migrantinnen-/Migrantenorganisationen als Träger von
Freiwilligendiensten gibt es inzwischen, und welche sind das?
Wie viele Freiwilligendienstplätze und -kontingente haben diese?
Im aktuellen Jahrgang 2012/2013 sind mindestens vier Migrantenorganisationen
als Träger im Freiwilligen Sozialen Jahr tätig und erhalten eine Förderung. Es
sind dies die Türkische Gemeinde in Deutschland e.V. (Berlin) mit 70
Freiwilligen, die Türkische Gemeinde Hessen mit 20 Freiwilligen, die Türkische
Gemeinde in Niedersachsen e.V. mit 20 Freiwilligen und der Club Dialog e.V.
(Berlin) mit 40 Freiwilligen. Alle genannten Migrantenorganisationen erhalten
die Förderung über das BAFzA, welches hier die Funktion der Zentralstelle und
des Bundestutorats wahrnimmt. Ob weitere nicht geförderte
Migrantenorganisationen als Träger tätig sind, ist nicht bekannt.
Statistische Daten zum europäischen Freiwilligendienst (EFD) über
Migrantenorganisationen als Träger von Freiwilligendiensten werden nicht erfasst. Eine
Analyse der in Deutschland akkreditierten Organisationen (ca. 600) ergab, dass
davon ca. 50 Organisationen den EFD (Entsendung und/oder Aufnahme) zu den
Themen „Minorities“ bzw. „Roma communities“ durchführen. Der
Freiwilligendienst des Auswärtigen Amts „kulturweit“ wird in Kooperation mit der
Deutschen UNESCO-Kommission durchgeführt. Eine Zusammenarbeit mit der
Fragestellung entsprechenden Organisationen findet nicht statt. Weltwärts arbeitet
nach den der Bundesregierung derzeit vorliegenden Daten nicht mit
spezialisierten Migrantenorganisation zusammen.
31. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Jahr 2012 unternommen,
um für mehr Migrantinnen-/Migrantenorganisationen als Träger zu werben?
Welche Maßnahmen sind für das Jahr 2013 geplant?
Durch den mit Einführung des BFD erfolgten Umbruch im Jahr 2011 und die
aufgrund der Forderungen des Bundesrechnungshofes notwendig gewordene
Umgestaltung der Fördergrundlagen im Jahr 2012 werden erst in 2013 wieder
aktive Maßnahmen zur Beteiligung von Migrantenorganisationen bei den
Jugendfreiwilligendiensten möglich. Hierzu sind innovative Förderprojekte
vorgesehen, deren Konzeptionen noch ausgearbeitet werden müssen. Im Jahr 2012
stand die Servicestelle Jugendfreiwilligendienste im BAFzA für die Beratung
von Migrantenorganisationen bereit. Es haben sich 2012 zwei neue
Migrantenorganisationen als FSJ Träger etabliert (TGD Hessen und TGD Niedersachsen).
Seit 2010 werden Migrant/innenorganisationen in der deutschen
Nationalagentur mit einer hohen Förderpriorität im Rahmen des EFD gefördert.
Darüber hinaus wird im Rahmen der jugendpolitischen Initiative JIVE
(Jugendarbeit international – Vielfalt erleben), die zur stärkeren Einbeziehung von
benachteiligten Jugendlichen (und darunter auch benachteiligten Jugendlichen mit
Migrationshintergrund) in den Austausch bis 2014 aus Mitteln des Kinder- und
Jugendplans (KJP) gefördert wird, für alle grenzüberschreitenden
Mobilitätsprogramme geworben. An der Initiative beteiligen sich unter anderem
Bundesländer, die kommunalen Spitzenverbände, der Deutsche Bundesjugendring, der
Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, Migrantenselbstorganisationen und
Vereine junger Migrantinnen und Migranten sowie die Deutsche Sportjugend.
Für den Freiwilligendienst des Auswärtigen Amts „kulturweit“ ist nicht geplant,
den Kreis der Träger zu erweitern. Im weltwärts-Programm sollen künftig zur
besseren Erreichung unterrepräsentierter Zielgruppen Pilotprojekte von
Entsendeorganisationen gefördert werden, die gezielt unter anderem junge Menschen
mit Migrationshintergrund ansprechen. Zu den weiteren Einzelheiten wird auf
die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
32. Wie ist im Hinblick auf die eingeführte Süd-Nord-Komponente (Reverse)
bei weltwärts die angekündigte Kooperation mit dem
Bundesfreiwilligendienst ausgestaltet?
Wie viele Entsendungen sind für das Jahr 2013 im Rahmen der Süd-Nord-
Komponente geplant, und aus welchen Ländern stammen die Reverse-
Freiwilligen?
In einer dreijährigen Pilotphase soll eine sogenannte Süd-Nord-Komponente
(Reverse) für das weltwärts-Programm eingeführt werden. In einem zunächst
auf jährlich bis zu 100 Entsendungen begrenzten Rahmen können Freiwillige,
die über die Partnerorganisationen des weltwärts-Programms vermittelt werden,
einen Freiwilligeneinsatz durchführen. Dieser soll in Zusammenarbeit mit dem
BFD ermöglicht. Fördermittel werden von Seiten des BMZ bereitgestellt.
Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit wird derzeit zwischen den zuständigen
Ressorts geklärt. Ziel ist, das entwicklungspolitische Profil von weltwärts mit
der vorhandenen Struktur des BFD so zu verknüpfen, dass die Verfahren dem
Bedarf der Entsendeorganisationen und Freiwilligen im weltwärts-Programm
entsprechen.
33. Was plant die Bundesregierung zu unternehmen, um die Schwierigkeiten
bei der Visaerteilung für Freiwillige, die durch das Programm Weltwärts
ins Ausland ausreisen, zu beheben?
In den Richtlinien des weltwärts-Programms ist festgehalten, dass die
Verantwortung für die Beschaffung ausreichender Aufenthaltsgenehmigungen bei den
Entsendeorganisationen liegt. In vielen Ländern ist der Erhalt von
Aufenthaltsgenehmigungen jedoch schwierig, da es keinen geregelten Status für
Freiwilligendienste gibt.
Eine Entsendung mit einem vorläufigen Visum ist nur dann zulässig, wenn es
zur Erlangung eines für die Dauer des Aufenthalts erforderlichen Status
verfahrensmäßig vorgesehen ist.
Sofern eine grundsätzliche Regelung für die Visumerteilung an Freiwillige von
den Partnerländern erwünscht ist, strebt die Bundesregierung in diesen Ländern
in gemeinsamer Aktion von BMZ, Auswärtigem Amt und den Botschaften vor
Ort jeweils eine länderspezifische, generell gültige Regelung zur
Visumausstellung für Freiwillige an. Diese Praxis wird auch in Zukunft beibehalten werden.
Des Weiteren sollen in einer Pilotphase in einigen Ländern zentrale
Ansprechpartner eingesetzt werden. Es handelt sich um kompetente Ansprechpartner für
die Botschaften, Freiwilligen im Land und Entsendeorganisationen. Diese
Länderansprechpersonen sollen in den jeweiligen Ländern auch bei Visa-Fragen
unterstützt.
34. Wie schätzt die Bundesregierung die Umsetzung des Konzepts zur
„Diversifizierung von Zielgruppen im weltwärts-Programm“ sowie der Strategie
zur sozialen Inklusion ein?
Im weltwärts-Programm sollen künftig zur besseren Erreichung
unterrepräsentierter Zielgruppen Pilotprojekte von Entsendeorganisationen gefördert werden,
die gezielt insbesondere junge Menschen mit Behinderung oder Jugendliche mit
Berufsausbildung, Migrationshintergrund und aus einkommensschwächeren
Familien ansprechen. Die Erfahrungen und Ergebnisse dieser Projekte werden
in eine Gesamtstrategie für das Programm einfließen. Zentraler Baustein des
Konzeptes sind Zusammenschlüsse von Entsendeorganisationen, die
Erfahrungen und Expertise mit der Erreichung von diversen Zielgruppen haben. Diese
Zusammenschlüsse erarbeiten z. B. Leitfäden und organisieren Veranstaltungen.
Sie geben ihre Expertise gezielt an andere Organisationen weiter. Insgesamt soll
das Thema Zielgruppen auf Programmebene verortet werden und gemeinsam
mit der Zivilgesellschaft strategisch und nicht mehr reaktiv ausgebaut und
angegangen werden.
35. Liegt die für Ende des Jahres 2012 angekündigte neue weltwärts-Richtlinie
bereits vor, und wenn ja, worin unterscheidet sich diese von den vorherigen
Regelungen?
Die derzeitige weltwärts-Richtlinie wird ausgehend von den Ergebnissen der
Evaluierung und den bisherigen Programmerfahrungen überarbeitet. Ein
Entwurf soll bis Mitte 2013 vorliegen.
36. Läuft der angekündigte Kleinstmaßnahmenfonds für Rückkehrer/
Rückkehrerinnen, der den Zugang zu Fördermitteln flexibilisieren und stärker
an den Bedarfen der Rückkehrer/Rückkehrerinnen ausrichten soll, bereits?
Woher stammen die Mittel für den Fonds, und in welcher Höhe werden
Mittel zur Verfügung stehen?
Die Bundesregierung plant eine vereinfachte Regelung zur Finanzierung von
Kleinstmaßnahmen von Rückkehrerinnen und Rückkehrern noch in diesem
Frühjahr umzusetzen. Die hierfür vorgesehenen Mittel in Höhe von 20 000 Euro
sind in die Förderlinie Rückkehrmaßnahmen des weltwärts-Programm
eingebunden (Kapitel 23 02, Titel 687 74).
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ISSN 0722-8333]