Schutzmaßnahmen zur Rettung des Europäischen Aals
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Jan Korte, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Europäische Aal (Anguilla anguilla) ist eine der gefährdetsten Fischarten in der Europäischen Union. Der Fisch steht als „vom Aussterben bedroht“ auf der Roten Liste der International Union for Conservation of Nature und ist im Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgeführt. In der Roten Liste der gefährdeten Tierarten Deutschlands ist der Aal als „gefährdet“ eingestuft. Der Aal ist in den vergangenen Jahren zu einem Symbol für den Fischartenschutz geworden. Viele Anglerinnen und Angler sowie Fischerinnen und Fischer engagieren sich aktiv für den Natur- und Umweltschutz, beispielsweise durch Besatzmaßnahmen oder Gewässerpflege.
Aale sind schlangenförmige Fische und kommen in Europa, Asien und Nordafrika vor. Zum Schutze des Europäischen Aals sind mehrere Bundesländer und Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den vergangenen Jahren aktiv geworden. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE. hat sich im Jahr 2009 im Rahmen einer Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/11484) bei der Bundesregierung nach den Schutzmaßnahmen zur Rettung des Europäischen Aals erkundigt.
Die Bundesregierung stellte in ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 16/11590) die damals aktuellen Aktivitäten zusammen, welche nun – vier Jahre später – erneut und ergänzt abgefragt werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bis heute ergriffen, um den Bestand des Aals in der Bundesrepublik Deutschland und auf europäischer Ebene zu sichern?
Wie arbeitet sie diesbezüglich mit den für die Regelung der Binnen- und Küstenfischerei zuständigen Bundesländern zusammen?
Welche Bundeshaushaltsmittel in welcher Höhe sind in den letzten zehn Jahren in Maßnahmen zur direkten oder indirekten Erhöhung des einheimischen Aalbestandes geflossen (bitte nach Jahren und Bundesländern auflisten)?
In welcher Art und Weise werden die Berufsfischerei, Anglerinnen und Angler sowie Naturschützerinnen und Naturschützer in diese Maßnahmen einbezogen?
Welche Sofortmaßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig und sinnvoll?
Welche in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/11590 genannten Sofortmaßnahmen wurden bereits umgesetzt, und waren wie erfolgreich?
Wie bewertet die Bundesregierung die einzelnen Aalbewirtschaftungspläne hinsichtlich ihrer Effektivität?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Rückgang des Aalbestandes durch nicht vorhandene Abstiegsanlagen bei Wasserkraftwerken oder anderen wasserbaulichen Anlagen ein?
Liegt dieser noch bei den 400 Tonnen, welche die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/11590 als Schätzzahl angegeben hatte?
Welche konkreten Verbesserungen im Bereich der „wasserkraftbedingten Mortalität“ hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/11590 gegeben?
Welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und welche neuen technischen Lösungsmöglichkeiten haben sich seit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/11590 diesbezüglich ergeben?
Hält die Bundesregierung die derzeit gültigen Exportbeschränkungen für Glasaale in Drittstaaten für ausreichend und kontrollierbar?
Sind der Bundesregierung offizielle bzw. geschätzte Fangzahlen für Glasaale im Bereich der Europäischen Union bekannt, und wenn ja, wie stellen sich diese in den letzten zehn Jahren dar, und was ist über den Verbleib bekannt?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Wiederfangquote bei ausgesetzten Aalen, und wie stellt sich diese im Verlauf der letzten zehn Jahre dar?
Wie viele Aale fallen nach dem wissenschaftlichen Bestandsmodell der Aalbewirtschaftungspläne in Deutschland jährlich Wasserkraftanlagen zum Opfer, werden von Kormoranen gefressen bzw. von der Erwerbsfischerei gefangen und vermarktet (bitte die Angaben zu den einzelnen Mortalitätsursachen wegen der besseren Vergleichbarkeit und Aussagekraft als Stückzahlen angeben)?
Welchen Effekt hätte nach diesem Bestandsmodell rein rechnerisch eine Halbierung des Brutpaarbestandes des Kormorans in der Bundesrepublik Deutschland auf die Stückzahl der von Kormoranen gefressenen Aale innerhalb der jeweiligen Flusseinzugsgebiete Deutschlands?
Welche unterschiedlichen Mindestmaße für Aale haben die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung erlassen?
Welches Mindestmaß hält die Bundesregierung für sinnvoll?
Welche Strategie hat die Bundesregierung für ein nationales Kormoranmanagement unter dem Gesichtspunkt, dass der Kormoran eine geschützte Tierart ist, bzw. was sind die Eckpunkte zur Entwicklung einer solchen Strategie?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussicht auf politische Verbündete in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union für ein europaweites Kormoranmanagement (bitte begründen)?
Hält es die Bundesregierung für realistisch, als ersten Schritt ein länderübergreifendes Kormoranmanagement mit den Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland zu entwickeln, beispielsweise mit den Niederlanden und der Republik Polen?
Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit der unterschiedlichen Kormoranverordnungen der einzelnen Bundesländer bzw. entsprechender Maßnahmen in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor?
Welche Rückschlüsse zieht sie daraus hinsichtlich der Wirkung der Kormoran- auf die Aalpopulation in der Bundesrepublik Deutschland?