[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12796
17. Wahlperiode 18. 03. 2013
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 15. März 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12590 –
Einrichtungen des Jugendwohnens – Bestandsaufnahme und Perspektiven
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Jugendwohnen ist ein Angebot, das sich an Jugendliche im Alter von 14 bis
27 Jahren richtet. Einrichtungen des Jugendwohnens bieten Unterkunft,
Verpflegung und sozialpädagogische Begleitung aus einer Hand. Insbesondere
Jugendliche aus ärmeren Familien greifen auf die Angebote des Jugendwohnens zurück
und sind vielfach auf sie angewiesen. Die Angebote werden jedes Jahr von mehr
als 200 000 jungen Menschen genutzt. Zielgruppe sind junge Menschen, die
aufgrund ihrer Ausbildung, wegen der Teilnahme an schulischen oder beruflichen
Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen sowie aus sonstigen sozialen Gründen
ihr Elternhaus verlassen und an einem anderen Ort auf sich alleine gestellt sind.
Ein bedeutender Teil der Bewohner/Bewohnerinnen sind minderjährig, so dass
die Einrichtungen des Jugendwohnens auch die Aufsichtspflicht über diese
Jugendlichen wahrnehmen müssen. Aber auch Jugendliche mit Behinderung
sind im Rahmen von Eingliederungsleistungen in besonderem Maße von der
Existenz dieser Einrichtungen abhängig. Die Anforderungen an Einrichtungen
des Jugendwohnens sind folglich groß und vielfältig.
Ihre Bedeutung wird parallel zu den steigenden Mobilitätsanforderungen an
junge Menschen in Ausbildung weiter zunehmen. Eine neue Entwicklung stellt
hierbei die europaweite Mobilität dar. Jugendwohnheime sind oftmals die
einzige Möglichkeit, kostengünstig und vor allem in der Gemeinschaft zu wohnen
und mit Gleichaltrigen die Freizeit zu verbringen. In den Jugendwohnheimen,
die der Kinder- und Jugendhilfe zuzuordnen sind, werden junge Frauen und
Männer zudem pädagogisch betreut. Sie profitieren in ihrer persönlichen
Entwicklung von Unterstützungs-, Informations- und Beratungsangeboten, die sie
in ihren Unterkünften vorfinden. Abhängig von der Situation vor Ort können im
Rahmen des Jugendwohnens auch die Angebote der Hilfen zur Erziehung in
Anspruch genommen werden. Dies ist regional unterschiedlich ausgestaltet und
hängt auch von der Ausrichtung des jeweiligen Trägers ab.
Im Gegensatz zu dieser Bedeutung und des Erfolges dieser Einrichtungen sowie
des prognostizierten wachsenden Bedarfes von Einrichtungen des
Jugendwohnens und deren Kapazitäten wirft die tatsächliche Situation, in der sich die
Angebote des Jugendwohnens vor Ort befinden, viele Fragen auf. Über die Hälfte
der Einrichtungen befindet sich in lediglich vier Bundesländern. Dadurch
entstehen ungleiche Zugangsmöglichkeiten für junge Menschen zu diesem Angebot,
die sich, wenn die Entwicklung anhält, noch weiter verschärfen werden. So stellt
der 14. Kinder- und Jugendbericht fest, dass das Jugendwohnen nicht mehr in
der Breite vorhanden ist, wie dies in früheren Jahren der Fall war. Auch ein
Ausbau, der diese Entwicklung umkehren könnte, ist nicht in Sicht. Die bestehenden
Einrichtungen bleiben sich weitestgehend selbst überlassen, die Programme zur
Sanierung von Einrichtungen des Jugendwohnens wurden ab dem Jahr 2004
eingestellt. Der Verband der Kolpinghäuser e. V. beziffert bereits für das Jahr
2007 den Investitionsstau auf durchschnittlich 1 Mio. Euro pro Einrichtung.
Jugendwohnen hat zwar eine lange Tradition in der Jugendsozialarbeit, ist aber
in der Trägerschaft der Kinder- und Jugendhilfe sehr unterschiedlich
ausgeprägt. Träger von Jugendwohnheimen sind vor allem kirchliche Träger (z. B.
das Kolpingwerk) sowie der Internationale Bund für Sozialarbeit e. V. Aber
auch gewerbliche Träger verfügen über Jugendwohnheime, die häufig bei
entsprechenden Zusammenschlüssen der Industrie angesiedelt sind. Dies führt
unter anderem zu einer wenig zuverlässigen Datenbasis und in der Folge zu
erheblichen Problemen. Über die Kinder- und Jugendhilfestatistik 2010 werden
lediglich 210 Jugendwohnheime erfasst. In der Studie des Verbandes der
Kolpinghäuser in Deutschland e. V. (2012) ist für das Jahr 2007 von 558
Einrichtungen die Rede. Diese irritierenden Ergebnisse von 210 Einrichtungen in einer
bundesweiten amtlichen Statistik zur Kinder- und Jugendhilfe und 558 in einer
bundesweiten Erhebung weisen unter anderem auf die ganz unterschiedlichen
Finanzierungsstrukturen der Jugendwohnheime sowie deren aktueller
struktureller Verortung gerade auch jenseits der Kinder- und Jugendhilfe hin, fasst der
14. Kinder- und Jugendbericht die Lage zusammen.
Dementsprechend stellt sich die Frage, ob neben einem zentralen
Informationsangebot, wie es mit der Internetplattform Auswärts-Zuhause zumindest in
Teilen gegeben ist, eine bundesweit tätige Koordinierungsstelle erforderlich ist,
deren Aufgaben unter anderen eine Erarbeitung einer Bedarfs- und
Angebotsstruktur zum Entwickeln einer bedarfsgerechten Angebotsgestaltung sowie
Entwicklung und Implementierung von Qualitätsstandards umfassen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten auf Bund- und Länderebene für
Finanzierung und Zielgruppen des Jugendwohnens liegen nur wenige und sehr
heterogene empirische Daten über den Umfang des Jugendwohnens vor. Die
vorhandenen amtlichen Statistiken erfassen jeweils nur bestimmte Bereiche des
Handlungsfeldes. So werden in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik
nur die Angebote erfasst, die im Zuständigkeitsbereich der Kinder- und
Jugendhilfe zur Gewährung von Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten
Wohnformen nach § 13 Absatz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
bereitgestellt bzw. in Anspruch genommen werden.
Daher hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) im Zeitraum von 2007 bis 2011 das Forschungs- und
Praxisentwicklungsprojekt „leben.lernen.chancen nutzen.“ beim Verband der Kolpinghäuser
e. V. (VKH) gefördert.
Aufgabe des Projektes war unter anderem eine verbandsübergreifende
Bestandsaufnahme zu Quantität und Finanzierung des Jugendwohnens in
Deutschland und die Schaffung einer validen Datenbasis (vergleiche Endbericht vom
Januar 2012 auf
www.projekt-jugendwohnen.de).
1. Wie viele Einrichtungen des Jugendwohnens gibt es in Deutschland?
Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt (wenn möglich bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Das Forschungs- und Praxisentwicklungsprojekt des VKH erhob die Zahl von
bundesweit 558 Einrichtungen des Jugendwohnens im Jahr 2007. Die Erhebung
zeigte, dass bezüglich der Verteilung der Einrichtungen des Jugendwohnens
deutliche Disparitäten zwischen den Bundesländern bestehen; mehr als die
Hälfte der Einrichtungen befanden sich in nur vier Bundesländern: Dies waren
Bayern mit 15,9 Prozent der Einrichtungen (absolute Zahl: 89), Nordrhein-
Westfalen 14,7 Prozent (82), Baden-Württemberg 12,9 (72) und Sachsen
12,0 Prozent (67). In weiteren vier Bundesländern lag der Anteil zwischen 9 und
6 Prozent. Das waren Thüringen mit 8,8 (49), Sachsen-Anhalt 7,2 (40),
Mecklenburg-Vorpommern 7,0 (39) und Brandenburg mit 6,3 Prozent (35). In allen
anderen Bundesländern lag der Anteil der Einrichtungen jeweils unter 5 Prozent:
Schleswig-Holstein 4,8 (27), Niedersachsen 4,5 (25), Rheinland-Pfalz und
Hessen jeweils 2,3 (13), Berlin 0,5 (3), Saarland 0,4 (2) sowie Bremen und Hamburg
mit jeweils 0,2 Prozent (je 1).
2. Befinden sich unter diesen Einrichtungen, Einrichtungen, die ausschließlich
einem Geschlecht zur Verfügung stehen (wenn möglich bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
3. Ist die Barrierefreiheit dieser Einrichtungen flächendeckend gewährleistet
(wenn möglich bitte nach Bundesländern aufführen)?
Zu den Fragen 2 und 3 liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
4. Wie viele Plätze stellen die Einrichtungen des Jugendwohnens zur
Verfügung?
Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt?
Wie viele davon sind barrierefrei (wenn möglich bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
5. Wie viele Jugendliche nutzen das Angebot „Jugendwohnen“?
Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt?
Wie viele von ihnen sind minderjährig (wenn möglich bitte nach
Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Laut Erhebung des VKH standen in den bundesweit 558 Einrichtungen des
Jugendwohnens 58 483 Plätze zur Verfügung (im Jahr 2007), die von etwa
200 000 jungen Menschen genutzt wurden. Dabei lebten ca. 40 000 bis 50 000
junge Menschen dauerhaft in den Einrichtungen, 150 000 bis 160 000 junge
Menschen als Blockschülerinnen und Blockschüler für eine kürzere, aber
wiederkehrende Dauer.
Die knapp 60 000 Plätze verteilten sich wie folgt auf die Bundesländer: Bayern
15,7 Prozent der Plätze (absolute Zahl: 9 197), Nordrhein-Westfalen 14,2
Prozent (8 329), Baden-Württemberg 11,7 (6 831), Thüringen 10,9 (6 363),
Sachsen 10,5 Prozent (6 148), Brandenburg 7,2 Prozent (4 213), Mecklenburg-
Vorpommern 6,4 (3 768), Niedersachsen 6,0 (3 505), Sachsen-Anhalt 5,7 (3 325),
Schleswig-Holstein 4,7 (2 727), Hessen 2,8 (1 657), Rheinland-Pfalz 2,4
(1 418), Saarland 0,6 (364), Bremen 0,5 (300), Berlin 0,4 (238) und Hamburg
0,2 Prozent (103).
Etwa die Hälfte der jungen Menschen war bei Einzug ins Jugendwohnen
minderjährig; es überwogen die jungen Männer (60 Prozent).
Das Projekt des VKH wies bzgl. der Veränderungen bei Platzangebot und
Nutzerzahlen ein knappes Drittel aller Einrichtungen (32,4 Prozent) aus, die im
Vergleich zum Jahr 2001 über ein etwa gleichbleibendes Platzangebot und gleiche
Belegung berichteten. Der weitaus größere Teil der Einrichtungen (67,6 Prozent)
hatte sich im Vergleich der Jahre 2001 und 2007 jedoch entweder verringert oder
ausgeweitet. Etwas mehr als die Hälfte der Einrichtungen wies eine Erhöhung
der Platz- und/oder Belegungszahlen auf. Bei der knappen Hälfte der
Einrichtungen kam es zu einer Verringerung der Platz- und/oder Belegungszahlen.
Nach der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik hat sich die Anzahl der
Plätze in Einrichtungen des Jugendwohnens öffentlicher und freier Träger der
Jugendhilfe seit dem Jahr 2002 bundesweit und in den einzelnen Bundesländern
wie folgt entwickelt:
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Einrichtungen und tätige
Personen (ohne Tageseinrichtungen für Kinder), verschiedene Jahrgänge; Zusammenstellung Arbeitsstelle
Kinder- und Jugendhilfestatistik.
Daten zur Entwicklung der Nutzerzahlen, Anzahl der barrierefreien Plätze und
Aufteilung der Anzahl der (minderjährigen) Nutzerinnen und Nutzer nach
Bundesländern und Geschlecht liegen der Bundesregierung nicht vor.
Plätze in Einrichtungen des Jugendwohnens im Rahmen
der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 Absatz 3 SGB VIII
(Bundesländer, 2002 bis 2010 *; Anzahl absolut)
2002 2006 2010
Deutschland 18 891 17 186 16 152
Baden-Württemberg 3 548 2 583 2 375
Bayern 7 786 6 030 6 026
Berlin 57 38 24
Brandenburg 669 157 91
Bremen 0 0 0
Hamburg 0 0 10
Hessen 583 504 354
Mecklenburg-Vorpommern 966 529 198
Niedersachsen 194 178 41
Nordrhein-Westfalen 3 874 3 680 2 802
Rheinland-Pfalz 275 365 469
Saarland 0 275 470
Sachsen 527 676 642
Sachsen-Anhalt 67 1 686 2 023
Schleswig-Holstein 228 16 155
Thüringen 117 469 472
* Die Einrichtungs- und Personalstatistik wird laut aktuellen Regelungen im
SGB VIII alle vier Jahre bei öffentlichen und freien Trägern als
Stichtagserhebung durchgeführt – zuletzt zum 31. Dezember 2010.
6. Wie viele der Jugendlichen nutzten das Angebot aufgrund von
Blockunterricht im Rahmen ihrer Berufsausbildung?
Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt?
Wie viele von ihnen sind minderjährig (wenn möglich bitte nach
Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?
Die Gruppe der Blockschülerinnen und Blockschüler war bezogen auf die
Personen, die das Angebot im Verlauf eines Jahres in Anspruch nehmen, laut
Erhebung des VKH mit fast 40 Prozent am größten. Diese Gruppe nutzte die zur
Verfügung stehenden Plätze im Verlauf eines Jahres mehrfach. Knapp die Hälfte
der Blockschülerinnen und Blockschüler war bei Einzug minderjährig; bei den
Blockschülern im Jugendwohnen überwogen die jungen Männer. Angaben zur
Aufteilung nach Bundesländern und Geschlecht liegen der Bundesregierung
nicht vor.
7. Wie viele der Jugendlichen nutzten das Angebot, um einer Ausbildung
nachgehen zu können?
Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt?
Wie viele von ihnen sind minderjährig (wenn möglich bitte nach
Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?
Die Gruppe der Auszubildenden machte laut Erhebung des VKH ungefähr ein
Fünftel aller jungen Menschen aus, die Jugendwohnen im Verlauf eines Jahres
in Anspruch nahmen. Mehr als zwei Drittel der Auszubildenden waren bei
Einzug ins Jugendwohnen noch minderjährig. Bei den Auszubildenden war das
Geschlechterverhältnis fast ausgeglichen. Angaben zur Entwicklung des Anteils
der Auszubildenden im Jugendwohnen und Aufteilung nach Bundesländern und
Geschlecht liegen der Bundesregierung nicht vor.
8. Wie vielen Jugendlichen wurde der Antrag aufgrund einer Vollbelegung der
Einrichtung abgelehnt?
Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt?
Wie viele von ihnen sind minderjährig (wenn möglich bitte nach
Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?
Das Projekt des VKH erhob auf der Grundlage der Befragung von 166
Einrichtungen im Jahr 2009, dass gut ein Fünftel der Einrichtungen (33 Einrichtungen)
nicht alle junge Menschen aufnehmen konnten. Insgesamt musste 566 jungen
Menschen aufgrund Vollbelegung eine Absage erteilt werden. Weitergehende
Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor.
9. Wie vielen Jugendlichen wurde der Antrag aufgrund einer Vollbelegung der
Einrichtung abgelehnt?
Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt?
Wie viele von ihnen sind minderjährig (wenn möglich bitte nach
Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?
Der Anteil der jungen Menschen mit Behinderungen war laut Erhebung des
VKH quantitativ am bedeutsamsten; ihr Anteil machte fast ein Drittel aller
Plätze im Jugendwohnen aus; es handelte sich überwiegend um junge Männer.
Weitergehende Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor.
10. Wie viele junge Menschen mit so genannten individuellen
Beeinträchtigungen und/oder sozialen Benachteiligungen nutzen das Angebot des
Jugendwohnens?
Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt?
Wie viele von ihnen sind minderjährig (wenn möglich bitte nach
Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?
Das Projekt des VKH erhob einen zahlenmäßig kleinen Anteil (kleiner 10
Prozent) der Gruppe der sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigen
jungen Menschen im Jugendwohnen. Gut 60 Prozent dieser Gruppe waren bei
Einzug ins Jugendwohnen noch minderjährig. Angaben zur Entwicklung dieser
Zahl und Aufteilung nach Bundesländern und Geschlecht liegen der
Bundesregierung nicht vor.
11. Wie viele der bestehenden Jugendwohneneinrichtungen mit wie vielen
Plätzen werden durch Kammern, Innungen und Betriebe getragen?
Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt (wenn möglich bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Laut Erhebung des VKH wurde im Jahr 2007 etwa jede fünfte Einrichtung des
Jugendwohnens durch Kammern, Innungen und Betriebe getragen. Angaben zur
Entwicklung dieser Zahl und Aufteilung nach Bundesländern liegen der
Bundesregierung nicht vor.
12. Wie viele der bestehenden Plätze im Jugendwohnen wurden nach
Maßgabe durch § 13 Absatz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
finanziert?
Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt (wenn möglich bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Im Jahr 2007 wurden laut Erhebung des VKH 5,4 Prozent der Plätze im Rahmen
der Jugendsozialarbeit nach § 13 Absatz 3 SGB VIII finanziert. Weitere
Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die amtliche Kinder- und
Jugendhilfestatistik weist nur die Anzahl der Plätze in Einrichtungen des
Jugendwohnens öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe aus, gibt jedoch
keine Auskunft über deren Finanzierung.
13. Wie viele der bestehenden Einrichtungen des Jugendwohnens arbeiten mit
der Agentur für Arbeit und den Jugendämtern als zentrale Kostenträger
regelmäßig zusammen?
Wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt (wenn möglich bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Mit der Agentur für Arbeit und dem Jugendamt arbeiteten laut Projekt des VKH
ca. 60 Prozent der Einrichtungen regelmäßig zusammen. Angaben zur
Entwicklung dieser Zahl und Aufteilung nach Bundesländern liegen der
Bundesregierung nicht vor. Die in der Frage liegende Behauptung, Agentur für Arbeit und
Jugendamt seien zentrale Kostenträger, trifft ausweislich des Projektberichts des
VKH nicht zu. Jugendämter finanzieren nur 5,4 Prozent der Plätze, Agenturen
für Arbeit 25,4 Prozent (Reha-Maßnahmen). An erster Stelle stehen hingegen
Selbstzahler mit 27 Prozent. Kammern, Innungen und Betriebe haben einen
Anteil von 13,5 Prozent. Blockschulförderung durch das Schulamt hat einen Anteil
von 9,7 Prozent.
14. Wie viele der Einrichtungen des Jugendwohnens haben mit keinem der
möglichen Kostenträger eine Entgeltvereinbarung geschlossen, und wie
hat sich die Zahl dieser Einrichtungen seit dem Jahr 2000 entwickelt (wenn
möglich bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der VKH erhob, dass bei einem Drittel der Einrichtungen (32,1 Prozent) mit
keinem Kostenträger eine Entgeltvereinbarung geschlossen wurde. Angaben zur
Entwicklung dieser Zahl und Aufteilung nach Bundesländern liegen der
Bundesregierung nicht vor.
15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die rechtliche
Verankerung des Jugendwohnens im SGB VIII und die tatsächliche Finanzierung
durch andere Sozialleistungsbereiche und Kostenträger nicht aufeinander
abgestimmt sind, und dass dadurch eine bedarfsorientierte Steuerung und
Finanzierung erschwert wird, und sieht die Bundesregierung hier
Handlungsbedarf (bitte begründen)?
Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf bezüglich der Abstimmung
der rechtlichen Verankerung des Jugendwohnens im SGB VIII und der
Finanzierung durch andere Sozialleistungsbereiche und Kostenträger.
Das Jugendwohnen zeichnet sich durch die Erbringung unterschiedlicher
Angebote für verschiedene Nutzergruppen mit unterschiedlichen Bedarfslagen aus:
Unterkunft, gegebenenfalls auch Verpflegung und sozialpädagogische
Begleitung für Auszubildende, Blockschülerinnen und Blockschüler, junge Menschen
mit Behinderungen sowie sozial benachteiligte und individuell beeinträchtige
junge Menschen. Es ist folgerichtig, dass aufgrund dessen verschiedene
Rechtskreise und Leistungsträger – bzw. Selbstzahlerinnen und Selbstzahler – für das
Jugendwohnen zuständig sind (vergleiche Antwort zu Frage 13).
Im Übrigen trägt das SGB VIII in § 13 Absatz 4 den unterschiedlichen
Zuständigkeiten in diesem Bereich Rechnung und verpflichtet den Träger der
öffentlichen Jugendhilfe zur Abstimmung mit den Maßnahmen anderer Träger.
16. Welche Bundesländer gewähren nach Kenntnis der Bundesregierung
Blockschüler/Blockschülerinnen einen Zuschuss für den Zeitraum der
Unterkunft in Einrichtungen des Jugendwohnens während des
Berufsschulunterrichts?
Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf (auch in Folge des Urteils
des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes von 1987, dass junge Menschen
durch die Zentralisierung des berufsschulischen Unterrichts und der damit
verbundenen zusätzlichen finanziellen Mehraufwendungen nicht belastet
werden dürfen), und wenn nein, warum nicht?
Laut Erhebung des VKH gewährten neun von 16 Bundesländern in 2007
Kostenzuschüsse an ihre Blockschülerinnen und Blockschüler. Weitere
Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 15 verwiesen.
17. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Bedeutung des
Jugendwohnens aufgrund des demographischen Wandels und der
zunehmend erforderlichen Mobilität zunimmt?
Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am
Arbeitsmarkt wurde die Möglichkeit einer anteiligen investiven Förderung von
Jugendwohnheimen vor dem Hintergrund des Berichts des VKH wieder ins Recht der
Arbeitsförderung (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) aufgenommen, wenn dies
zum Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt und zur Förderung der
Berufsausbildung erforderlich ist. Ziel ist insoweit der Abbau eines in der Vergangenheit
entstandenen Sanierungsbedarfs. Die Träger der Wohnheime oder Dritte müssen
sich in angemessenem Umfang an den Kosten beteiligen. Der Verwaltungsrat
der Bundesagentur für Arbeit hat zur näheren Konkretisierung der Förderung
eine Anordnung erlassen. Zudem können seit April 2012 auf der Grundlage von
§§ 61, 62 Absatz 3 SGB III die Entgelte für sozialpädagogische Begleitung für
Minderjährige im Rahmen der Inanspruchnahme von Berufsausbildungsbeihilfe
bei Wohnheimunterbringung berücksichtigt werden.
18. Plant die Bundesregierung eine Initiative, um das Jugendwohnen zu
stärken, und wenn nein, warum nicht?
Über die in der Antwort zu Frage 17 genannte Rechtsänderung hinaus plant die
Bundesregierung derzeit keine weiteren Initiativen.
19. Plant die Bundesregierung, die Datenbasis bezüglich des Jugendwohnens
zu verbessern, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant über die im letzten Jahr vorgelegten Ergebnisse des
vierjährigen VKH-Projekts hinaus keine weiteren Datenerhebungen.
20. Plant die Bundesregierung, ein Programm zur baulichen Instandsetzung
und Nachrüstung der Jugendwohnheime aufzulegen, in Anbetracht der
Tatsache, dass seit dem Jahr 2004 keine Fördermittel mehr für bauliche
Instandsetzungen verfügbar sind und von einem Investitionsstau von
insgesamt 500 Mio. Euro ausgegangen werden kann?
Und wenn nein, wie kann nach Ansicht der Bundesregierung dieser
Instandhaltungsstau aufgelöst werden?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Die Bundesagentur für Arbeit
beteiligt sich im Rahmen der Jugendwohnheimförderung an der Sanierung von
Jugendwohnheimen.
21. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um Angebote des
Jugendwohnens flächendeckend und bedarfsgerecht sicherzustellen, und damit
die bestehenden ungleichen Zugangsmöglichkeiten zu reduzieren?
22. Worin sieht die Bundesregierung die Gründe für die derzeitige
bundesweite ungleiche Verteilung der Einrichtungen des Jugendwohnens?
Die Antworten zu den Fragen 21 und 22 werden aufgrund des
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Bereitstellung von Angeboten des Jugendwohnens ist nur zu einem Teil
Aufgabe des Bundes. Gefordert sind vielmehr insbesondere die Kommunen,
die Länder und Dritte wie zum Beispiel Kammern, Innungen und Betriebe. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
23. Plant die Bundesregierung, eine Koordinationsstelle Jugendwohnen
einzurichten oder zu fördern, deren Aufgaben unter anderem darin bestehen,
Informationsstelle zu sein, Angebots- und Bedarfsstruktur zu erfassen mit
dem Ziel der Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots sowie
Qualitätsstandards zu entwickeln und zu implementieren, und wenn nein, warum
nicht?
Das BMFSFJ fördert im Rahmen der Aktivitäten der im „Kooperationsverbund
Jugendsozialarbeit“ zusammengeschlossenen sieben Verbände der
Jugendsozialarbeit (Internationaler Bund, Arbeiterwohlfahrt, Der PARITÄTISCHE,
Deutsches Rotes Kreuz, Bundesarbeitsgemeinschaften Katholische und
Evangelische Jugendsozialarbeit sowie Örtlich regionaler Träger) bei der
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit seit 2012 eine
Personalstelle für den Bereich Jugendwohnen. Diese aus dem Kinder- und Jugendplan
des Bundes geförderte Stelle ist für die Entwicklungen zum Thema
Jugendwohnen stellvertretend für die Träger zuständig und berichtet dem BMFSFJ über
neue Entwicklungen von jugendpolitischer Bedeutung.
24. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem von ihr
geförderten Bericht des Verbandes der Kolpinghäuser e. V. „Jugendwohnen
in Deutschland. Ergebnisse des Forschungs- und
Praxisentwicklungsprojektes ‚leben. lernen. chancen nutzen.‘“?
Auf die Antworten zu den Fragen 18 und 20 wird verwiesen.
25. Zu welchen Terminen seit Januar 2010 und mit welchen Verbänden hat das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
fachliche Gespräche zum Thema Jugendwohnen geführt?
Welche Schritte wurden durch das BMFSFJ nach diesen Fachgesprächen
eingeleitet?
Das BMFSFJ führt mit den zuvor genannten im Kooperationsverbund
Jugendsozialarbeit zusammengeschlossenen Verbänden der Jugendsozialarbeit
regelmäßige Abstimmungsgespräche zu fachlichen Themen der Jugendsozialarbeit.
In diesem Kontext werden turnusmäßig Gespräche mit der
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit geführt, die für das Thema
„Jugendwohnen“ innerhalb des Kooperationsverbunds federführend zuständig ist und
bei der hierfür eine Personalstelle aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes
(KJP) angesiedelt ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]