[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12888
17. Wahlperiode 21. 03. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy, Dr. Gerhard Schick,
Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12629 –
Überarbeitung und Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards der
Weltbankgruppe
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Weltbankgruppe prägt als größte multilaterale Entwicklungsbank die
internationale Entwicklungszusammenarbeit. Ihre Investitionsentscheidungen
und Politikleitlinien sind von großer Bedeutung für multi- und bilaterale
Geber. Auch die Umwelt- und Sozialstandards der verschiedenen Institutionen
der Weltbankgruppe haben einen weitreichenden Einfluss auf die
Gebergemeinschaft und darüber hinaus. Die seit Januar 2012 gültigen „Performance
Standards“ der International Finance Corporation (IFC) dienen beispielsweise
als Grundlage für die sogenannten Äquator-Prinzipien, einer Reihe von
Umwelt- und Sozialstandards, zu deren Einhaltung sich mittlerweile 79
Privatbanken bei ihrer Projektfinanzierung verpflichtet haben. Auch regionale
Entwicklungsbanken nehmen in ihren Projektrichtlinien Bezug auf die IFC
„Performance Standards“. Gleichzeitig orientieren sich die Leitlinien für
Exportkredite (Common Approaches on Environment and Officially Supported Export
Credits) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) an den IFC „Performance Standards“, die damit auch
maßgebend für die Vergabe deutscher Exportkredite sind. Neben den IFC-
Standards sind auch die „Safeguard Policies“ der Weltbankarme International
Bank for Reconstruction and Development (IBRD) und International
Development Association (IDA) grundlegende Umwelt- und Sozialstandards, zu deren
Einhaltung sich die Institutionen verpflichten und öffentlich zur
Verantwortung gezogen werden können. Im Jahr 2010 gab die Weltbank bekannt, dass
diese Standards aktualisiert und konsolidiert werden sollen. Die Weltbank
lancierte den offiziellen zweijährigen „Safeguard Review“-Prozess im Oktober
2012.
Zivilgesellschaftliche Organisationen und von Projekten der Weltbankgruppe
betroffene Bevölkerungsgruppen mahnen jedoch immer wieder Verstöße
gegen die genannten Richtlinien an und kritisieren außerdem das mangelnde
Monitoring und die ungenügende Supervision der Umwelt- und
Sozialauswirkungen von Entwicklungsvorhaben der Weltbankgruppe. Auch bankinterne
Strukturen wie etwa die Independent Evaluation Group (IEG) unterstreichen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 20. März 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12888 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodediese Defizite. Außerdem äußern sich der unabhängige Compliance Advisor
Ombudsman-Mechanismus (CAO) der IFC und der Multilateral Investment
Guarantee Agency (MIGA) sowie das ebenfalls unabhängige Inspection Panel
der Weltbank kritisch zu einzelnen Projekten, in denen die
selbstverpflichtenden Richtlinien durch die Weltbankinstitutionen verletzt wurden bzw. werden.
Der Bundesrepublik Deutschland kommt hier als einer der größten
Anteilseigner der Weltbank eine besondere Verantwortung zu.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die umfassende Überarbeitung der Umwelt- und Sozialstandards (Safeguards
Review) der Weltbank hat im Herbst 2012 begonnen und befindet sich zurzeit
in der ersten von drei vorgesehenen, breit angelegten globalen
Konsultationsphasen mit Geber- und Partnerländern, zivilgesellschaftlichen Organisationen
und dem Privatsektor.
In dieser frühen Phase des Konsultationsprozesses sammelt die Weltbank durch
Expertengespräche, in Diskussionen mit Fokus- bzw. Betroffenengruppen
sowie durch Konsultationen in Partnerländern Informationen und Anregungen zu
Themen, Problemen und Chancen, die für die Überarbeitung der Safeguard
Policies Relevanz haben könnten. Auf dieser Basis wird durch die Weltbank ein
erster Entwurf erstellt, der für den Frühsommer dieses Jahres erwartet wird.
Die Bundesregierung unterstützt den integrativen Ansatz des Reformprozesses
und bringt sich aktiv ein. Dabei verfolgt sie das Ziel, die Umwelt- und
Sozialstandards der Bank zu verbessern und zu modernisieren sowie das Regelwerk
an die veränderten Rahmenbedingungen und Schwerpunkte des Bankgeschäfts
anzupassen. Die Rolle der Bank als globaler Standardsetzer in diesem Bereich
soll bewahrt und gestärkt werden. Bei der Bewertung des Reformprozesses ist
zu beachten, dass die Bank aufgrund ihres unpolitischen Mandats keine eigene
Menschenrechtsagenda verfolgen kann. Jedoch gilt mit der Verabschiedung der
VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch den
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Juni 2011 auch für internationale
Organisationen, dass diese ihre Aktivitäten mit der gebotenen menschenrechtlichen
Sorgfaltspflicht ausüben.
Die Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank können wesentlich zur
Sicherung politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte in
der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit beitragen. Das System der
Umwelt- und Sozialstandards eröffnet auch formelle Beschwerdemöglichkeit im
Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (WSK-Rechte)
bei der Bank über das sog. Inspection Panel. Es ist das Ziel der
Bundesregierung, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte verstärkt
im System der Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank zu verankern.
Der Beitrag der Bundesregierung zur ersten Konsultationsphase der Weltbank
(bis April 2013) fokussiert auf die inhaltliche und finanzielle Unterstützung
thematisch spezialisierter internationaler Expertenkonsultationen zu den
Themen Menschenrechte und Landrechte. Für die zweite Konsultationsphase
(Mai bis November 2013), wenn ein erster Entwurf des überarbeiteten
Regelwerks vorliegt, sind breit angelegte Weltbankkonsultationen mit der deutschen
(Fach-)Öffentlichkeit in Deutschland vorgesehen.
1. Welche Fortschritte wurden aus Sicht der Bundesregierung vor dem
Hintergrund der für das Jahr 2013 anstehenden Wiederauffüllung der IDA
seitens der Weltbank im Hinblick auf den Schutz globaler öffentlicher Güter
wie Klima und Biodiversität bislang erzielt, anhand welcher Erfolgsindi-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12888katoren werden diese Fortschritte gemessen, und wo sieht die
Bundesregierung noch Nachholbedarf?
In den letzten Jahren erfolgte innerhalb der Weltbank Gruppe eine stärkere
Fokussierung auf umweltrelevante Themen (v. a. Klima und Biodiversität)
sowie eine stärkere Integration dieser Themen in strategische Planungs- und
Umsetzungsprozesse, insbesondere durch verbesserte Nachhaltigkeits- und
Qualitätsstandards (Operational Policies, Performance Standards, etc.). Die 2011
verabschiedete Umweltstrategie (Environmental Strategy for 2012–2022) verfolgt
das Ziel, eine ökologisch verträgliche, saubere und widerstandsfähige
Entwicklung zu fördern. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Umwelt- und
Klima-Aspekte als Querschnittsthema in den Strategiepapieren (z. B.
Länderstrategien) nachgehalten werden. Im Hinblick auf den Erhalt biologischer
Vielfalt sollte der Strategische Plan 2011–2020 der Konvention über die biologische
Vielfalt maßgeblich sein. Die Weltbank engagiert sich bereits bei Initiativen zur
besseren Integration von Naturkapital in Entwicklungsplanungen. Eine
wichtige Herausforderung wird künftig sein, die Wirkungen von Finanzierungen
besser nachzuhalten.
Bereits in der letzten Runde der IDA Wiederauffüllungsverhandlungen hat sich
die Bundesregierung für die Verankerung von Klima und Biodiversität als
Spezialthemen eingesetzt. Seitdem hat IDA in diesen Bereichen nennbare
Fortschritte erzielt. Mittlerweile wird in 100 Prozent der IDA-
Länderstrategiepapieren die Verletzlichkeit gegenüber dem Klimawandel bei den
Entwicklungsherausforderungen und Prioritäten der Länder diskutiert. Ein neu eingeführtes
Trackingsystem zur Klimarelevanz des IDA-Portfolios erlaubt inzwischen, die
Beiträge zu einer kohlenstoffarmen und klimaresilienten Entwicklung
nachzuverfolgen und zu messen. IDA ist auch dabei, eine Methode zum Screening und
Mainstreaming von Klimaanpassung und -minderung zu entwickeln, die 2013
fertiggestellt werden soll. Die Bundesregierung wird sich auch in den IDA17
Verhandlungen für die Themen Klima und Biodiversität einsetzen und sie als
Spezialthemen verankern.
2. In welcher Form war und ist die Bundesregierung an der aktuellen
Überarbeitung der „Safeguard Policies“ der Weltbank beteiligt?
Die Bundesregierung bringt sich seit Beginn des Review-Prozesses fortlaufend
in den Überarbeitungsprozess ein (siehe dazu auch die Vorbemerkung der
Bundesregierung). Über das deutsche Büro in der Weltbankgruppe (German
Executive Director Office, GEDO) ist die Bundesregierung kontinuierlich vor Ort
involviert und bringt darüber ihre Positionen, Stellungnahmen oder Vorschläge in
die Diskussion ein. Zusätzlich unterstützen wir die o. g. Expertenkonsultationen
zu Menschenrechten und Landrechten.
a) Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei dem derzeit laufenden
Aktualisierungs- und Konsolidierungsprozess der Umwelt- und
Sozialrichtlinien, und für welche Änderungen der „Safeguard Policies“ setzt
sie sich im Rahmen der damit verbundenen Verhandlungen ein?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass der Konsultationsprozess
möglichst inklusiv ausgerichtet wird und auch die Erfahrungen anderer
Organisationen (z. B. bilaterale und multilaterale Geber, OECD Export Credit Group)
einbezogen werden, damit die Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank auch
künftig als globaler Standard dienen können. Aus Sicht der Bundesregierung ist
es gerade in dieser frühen Phase der Konsultationen von großer Bedeutung,
dass der Prozess transparent und thematisch offen erfolgt. Direkt betroffene
Bevölkerungsgruppen sollten genauso involviert werden wie Partnerländer und
Drucksache 17/12888 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedie Zivilgesellschaft. Die Bundesregierung hat ferner deutlich gemacht, dass
neue aufkommende Themen, die bisher nicht von den bestehenden Safeguard
Policies abgedeckt wurden, wie z. B. Landrechte und natürliche Ressourcen,
Klimawandel, Gender und Gesundheit in den Safeguard-Prozess einbezogen
werden sollten und legt zudem einen starken Fokus auf die weitere Erhöhung
der Wirksamkeit des SG-Systems.
b) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung bei der Überarbeitung der
Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank für eine Erweiterung des
Anwendungsbereiches der „Safeguard Policies“ über die abnehmende
traditionelle Projektfinanzierung hinaus auf andere Instrumente wie
beispielsweise Development Policy Loans oder Programs for Results
und für die Aufnahme weiterer oder strengerer Richtlinien in den
bisherigen Katalog ein, und falls sie dies nicht tut, warum nicht?
Die Überarbeitung der Umwelt- und Sozialstandards in der
Investitionskreditvergabe der IDA/IBRD leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung
nachhaltiger entwicklungspolitischer Ergebnisse des Bankportfolios insgesamt.
Deutschland wird daher anstehende Diskussionen zu Fragen der Erweiterung
und der besseren Verzahnung des Anwendungsbereichs der Safeguards in
andere Bankinstrumente aktiv begleiten und entsprechende Vorschläge prüfen,
sobald sie vorliegen.
Hinsichtlich der Aufnahme weiterer Aspekte in die Richtlinien unterstützt die
Bundesregierung grundsätzlich die Bemühungen der Weltbank, neue Themen
wie die in der Antwort zu Frage 2a genannten in das Standardrahmenwerk
aufzunehmen (s. auch die Vorbemerkung der Bundesregierung).
c) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass einer eventuell zu
befürchtenden Abschwächung der bisherig gültigen „Safeguard Policies“ der
Weltbankgruppe durch weniger verbindliche Leitlinien im Laufe des
momentan stattfindenden Überarbeitungsprozesses oder durch die
Übernahme der IFC-„Performance Standards“ als Richtlinien für
Projekte der IBRD/IDA im Privatsektor präventiv entgegengewirkt werden
muss, und wenn ja, was tut sie dafür, bzw. wenn nein, warum nicht?
Deutschland hat gemeinsam mit vielen anderen Anteilseignern klar gemacht,
dass das Regelwerk gestärkt und wirksamer gemacht werden soll. Dabei muss
die Verbindlichkeit der Standards erhalten bleiben. Die Weltbank hat ihrerseits
wiederholt betont, dass keine Abschwächung der bisherigen „Safeguard
Policies“ angestrebt werde. Die Bundesregierung unterstützt die Weltbank in Ihrer
Absicht, zusätzliche Themen wie Landrechte (siehe Vorbemerkung der
Bundesregierung) zu integrieren und damit bestehende Lücken im Regelwerk zu
schließen.
d) Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die „Safeguard
Policies“ als verbindliche Umwelt- und Sozialstandards nicht durch
Prinzipienerklärungen ersetzt werden sollten?
Eine Abschwächung der Schutzklauseln ist nicht intendiert. Es geht bei der
Reform um eine verbesserte Anwendbarkeit und damit um eine Erhöhung der
Wirksamkeit des Systems.
e) Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die Weltbank für die
Implementierung ihrer „Safeguards“ selbst rechenschaftspflichtig ist,
obgleich die Stärkung von Systemen für gesetzlich bindende Umwelt-
und Sozialstandards in den Partnerländern zweifelsohne wichtig ist?
Die Bundesregierung befürwortet eine Regelung, die auch eine stärkere
Rechenschaftspflicht der Weltbank mit einschließt und betont vor diesem Hin-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12888tergrund auch die wichtige Rolle des Inspection Panels als unabhängige
Kontrollinstanz. Zugleich setzt sich die Bundesregierung für ein verbessertes
unabhängiges Monitoring, gerade auch während der Projektimplementierung ein.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Stärkung der Systeme der
Partnerländer die wichtigste Maßnahme ist, um über einzelne Projekte hinaus,
breitenwirksam und nachhaltig den Umwelt- und Sozialstandards Geltung zu
verschaffen. Entsprechend setzen sie sich dafür ein, dass in dem
Überarbeitungsprozess ein umfassender Ansatz zur Stärkung der Partnersysteme
verankert wird und die Bank während der Implementierung die Partner bei der
Projektdurchführung und der Einhaltung der Schutzklauseln unterstützt.
f) Inwieweit und in welcher Form setzt die Bundesregierung sich dafür
ein, dass das Inspection Panel der Weltbank seine Erfahrungen in den
„Safeguard Review“-Prozess mit einbringen kann?
Die Bundesregierung hält die Erfahrungen des Inspection Panels für sehr
wichtig und setzt sich im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Fachausschuss für
Entwicklungseffektivität des Weltbankexekutivdirektoriums maßgeblich dafür ein,
dass diese Erfahrungen im Überarbeitungsprozess berücksichtigt werden.
g) Setzt sich die Bundesregierung für die Schaffung von bankinternen
Anreiz- und Haftungsstrukturen, welche die Einhaltung der „Safeguard
Policies“ voraussichtlich besser gewährleisten könnten, ein, und wenn
ja, in welcher Form, bzw. wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung befürwortet angemessene Anreizstrukturen, und setzt sich
insbesondere für bessere Überwachung, mehr Training, dezentrale Strukturen
(mehr Mitarbeiter vor Ort) und einen größeren Fokus auf Implementierung
(Projektbegleitung durch die Mitarbeiter) ein. Ein Element dazu sind
angemessene Anreizstrukturen für Mitarbeiter zur Einhaltung der Safeguards. Dies
könnte bspw. im Rahmen der laufenden Überarbeitung des Beurteilungswesens
für die Bankmitarbeiter sowie des accountability framework der Bank erfolgen.
Die Bundesregierung setzt sich auch dafür ein, dass ein besseres
Risikomanagement durch das Management der Bank und ihre Mitarbeiter gewährleistet wird.
Auch die Safeguards helfen der Bank dabei, mit den – unvermeidbaren –
Risiken des Bank-Engagements bewusst und auf der Grundlage klarer Regularien
umzugehen.
3. Was unternimmt die Bundesregierung um sicherzustellen, dass die
Umsetzung der angekündigten besseren „Kundenorientierung“ von Krediten,
die aus einem „Investment Lending Reform Paper“ des
Überarbeitungsprozesses der Geschäftsprinzipien bei Investitionskrediten der
Weltbankgruppe hervorgeht, die bisherigen Umwelt- und Sozialstandards nicht in
ihrem Umfang, Inhalt oder Anwendungsbereich beschränkt?
Die „Investment Lending Reform: Modernizing and Consolidating Operational
Policies and Procedures“ (vom Aufsichtsrat der Weltbank am 25. Oktober 2012
gebilligt) ist Teil des umfassenden Modernisierungsprozesses der Weltbank und
zielt darauf ab, die Projektfinanzierung den veränderten Anforderungen der
Partnerländer anzupassen (Kundenorientierung) sowie ihre operative
Effektivität zu verbessern (Nutzerfreundlichkeit für Mitarbeiter und kreditnehmende
Länder, Kostensenkungen). Hierzu werden die zahlreichen sich überlappenden
und teils inkonsistenten (19 operationale und 18 prozedurale) Vorgaben der
Projektfinanzierung in einem einzigen operativen Regelwerk (OP 10.00)
konsolidiert und die Verfahren und Prozesse vereinfacht.
Drucksache 17/12888 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Investment Lending Reform hat keine direkten Verbindungen zu Umfang,
Inhalt oder Anwendungsbereich der bisherigen Umwelt- und Sozialstandards.
Die Reformen des Regelwerks im Bereich Beschaffungswesen sowie Umwelt
und Sozialstandards, die Auswirkungen auf das Investment Lending sowie die
anderen Instrumente haben werden, werden zurzeit in separaten Strängen
behandelt. Siehe hierzu die Antwort zu Frage 2 und die Einleitung.
4. Inwiefern wird nach Kenntnisstand der Bundesregierung gewährleistet,
dass durch die vom Board der Exekutivdirektorinnen und -direktoren im
letzten Jahr beschlossene Übernahme der IFC-„Performance Standards“
als Umwelt- und Sozialrichtlinien auch für Projekte der IBRD/IDA im
Privatsektor, für die bis dato die Weltbank „Safeguard Policies“ geltend
waren, die praktische Umsetzung und Kontrolle der Standards nicht
eingeschränkt wird?
Die Bundesregierung setzt sich grundsätzlich für eine Harmonisierung von
Standards für Vorhaben der Privatsektorförderung in der Weltbankgruppe ein,
um deren Wirkungsgrad zu erhöhen und Verfahren ressourceneffizienter und
einfacher zu gestalten. Die Anwendung des Umwelt- und
Sozialstandardrahmenwerks der IFC (die sog. Performance Standards) auf Vorhaben der
IBRD/IDA im Privatsektor ist aus Sicht der Bundesregierung zu begrüßen, da
damit Verfahren harmonisiert werden und die bisherige Anwendung von
unterschiedlichen Standards in einem Vorhaben eingestellt wird. Hierbei setzt sich
die Bundesregierung dafür ein, dass die neu anzuwendenden Standards
materiell nicht hinter die bereits bestehenden Richtlinien und Praktiken zurückfallen
Das Management der Bank hat zugesichert, gezielte Maßnahmen zu ergreifen,
um eine angemessene Kontrolle und Umsetzung der „Performance Standards“
auch bei Vorhaben der IBRD/IDA zu gewährleisten (z. B. durch gezielte
Trainingsprogramme, Verfahrensanleitungen und verbindliche, jährliche
Monitoring Reports zur Dokumentierung der Einhaltung der Standards). Die
Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Pflichten als Anteilseigner der
Weltbankgruppe die Anwendung der IFC-“Performance Standards“ auf
Privatsektorvorhaben der IBRD/IDA eng begleiten.
a) Wie reagiert die Bundesregierung auf die Feststellung der IEG (IEG =
Evaluative Directions of the World Bank Group’s Safeguard and
Sustainability Policies, 2011, S. 23), dass eine Schwachstelle der IFC
darin bestehe, die Supervision von Umwelt- und Sozialauswirkungen
ihrer Projekte hauptsächlich in die Hände ihrer Privatsektorkunden zu
legen und es laut IEG dabei an unabhängiger Verifizierung mangele,
insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass es sich bei den IBRD/
IDA-Projekten, bei welchen nun die IFC-Standards angewendet werden
sollen, auch um Staudamm- und Bergbauprojekte mit hohen Umwelt-
und Sozialrisiken handelt?
Aus Sicht der Bundesregierung wird den von der Independent Evaluation
Group erarbeiteten Empfehlungen zur besseren Überwachung der Umwelt- und
Sozialstandards der IFC dadurch Rechnung getragen, dass die IFC mit ihren
Kunden einen verbindlichen Umwelt- und Sozialplan (Social and Environment
Action Plan) erstellt. Gemeinsam identifizierte Verbesserungspotentiale bei der
Umsetzung dieses Umwelt- und Sozialplans können zudem über zusätzliche
Beratungsleistungen oder spezifische Trainings aufgearbeitet werden. Die IFC
überwacht die Umsetzung der Standards beim Kunden über regelmäßige
Besuche und verpflichtende Fortschrittsberichte. Aus Sicht der Bundesregierung ist
es wichtig, künftig verstärkt unabhängige und international anerkannte
Experten für das Monitoring von Projektaktivitäten einzusetzen, um die von IEG
identifizierten Lücken bei der Anwendung von Standards zu schließen. Auch
bei der beschlossenen Anwendung der Standards auf Privatsektorvorhaben der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12888IBRD/IDA wird die Weltbank eine enge Überwachung sicherstellen und durch
verbindliche Fortschrittsberichte sowie Trainings- und Beratungsmaßnahmen
begleiten. Deutschland hat sich darüber hinaus erfolgreich dafür eingesetzt,
dass das Inspection Panel auch für die Anwendung der „Performance
Standards“ in IBRD/IDA-Vorhaben zuständig ist.
b) Wie wird das von der IEG identifizierte Problem nach Kenntnisstand
der Bundesregierung angegangen, und wie wird sichergestellt, dass
innerhalb der Institution die notwendigen Kapazitäten und die
erforderliche Expertise für eine solche Umstellung der Standards und die
ausnahmslose Anwendung und Einhaltung der Richtlinien vorhanden ist?
Auf Antwort zu Frage 4a wird verwiesen.
c) Wie wird bei Projekten, bei welchen die genannte Umstellung der
Umwelt- und Sozialstandards Anwendung findet, in Zukunft die
unabhängige Prüfung von Beschwerden durch das Inspection Panel
gewährleistet, und wie wird dabei sichergestellt, dass Betroffene
frühzeitig und umfassend von ihren Beschwerdemöglichkeiten in Kenntnis
gesetzt werden?
Für Vorhaben der Privatsektorförderung der IBRD/IDA, auf die nach Beschluss
des Exekutivrats zukünftig die Performance Standards angewendet werden,
wird das Inspection Panel auch weiterhin als unabhängiger Aufsichts- und
Beschwerdemechanismus fungieren. Das Inspection Panel der Weltbank ist aus
Sicht der Bundesregierung ein wichtiger Mechanismus, um mit den Betroffenen
zeitnah und vor Ort Lösungen für Probleme zu finden. Das Inspection Panel
informiert Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Entwicklungspraktiker und andere
Interessierte regelmäßig über seine Arbeit, z. B. durch Veröffentlichungen der
Entscheidungen, Jahresberichte oder Veranstaltungen mit
zivilgesellschaftlicher Beteiligung. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen des
Inspection Panels, seinen Bekanntheitsgrad zu erhöhen und mögliche
Betroffene über ihre Beschwerdemöglichkeiten bei der Weltbank frühzeitig und
umfassend zu informieren.
d) Kennt die Bundesregierung die Liste der von der Umstellung der
Standards betroffenen Projekte, und wenn ja, wie und in welchem Umfang
hat die Bundesregierung die Einzelprojekte auf Konsistenz mit den
deutschen Entwicklungszielen, wie sie in den verschiedenen Konzepten
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ), beispielsweise dem Menschenrechtskonzept,
festgehalten sind, überprüft, und wenn sie das nicht getan hat, warum nicht?
Diese Vorhaben werden gemäß den üblichen Beschlussverfahren dem
Exekutivrat vorgelegt und von der Bundesregierung im Rahmen ihrer Pflichten als
Anteilseigner und mit Blick auf die Konsistenz mit entwicklungspolitischen
Zielen und Grundsätzen des BMZ geprüft.
e) Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung den einzelnen
Projekten (insbesondere das Mphanda Nkuwa Staudammprojekt in
Mosambik, das Guinea Simandou Eisenerzprojekt, das
Braunkohlekraftwerksprojekt im Kosovo sowie die Staudammprojekte in Nepal und
Pakistan) im Hinblick auf ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, ihre
ökologischen und sozialen Auswirkungen, und welche Anstrengungen
unternimmt die Bundesregierung, damit bei diesen Hochrisikoprojekten
eine unabhängige Überprüfung der Umwelt- und Sozialauswirkungen
erfolgt?
Drucksache 17/12888 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZu Mosambik: Die Bundesregierung schätzt das Mphanda Nkuwa
Staudammprojekt als für die Entwicklung Mosambiks potentiell sinnvolles und wichtiges
Vorhaben ein. Es kann u. a. dazu dienen, den steigenden Energiebedarf im Land
zu decken, den Zugang der Bevölkerung zur Energieversorgung zu verbessern
sowie durch Export von Energie zusätzliche Einkommensquellen für die
Armutsbekämpfung und weitere Möglichkeiten für ausländische
Direktinvestitionen zu erschließen. Damit die Nachhaltigkeit des Vorhabens für Mosambik
gesichert ist, sind indes vor der Realisierung noch zahlreiche Fragen zu klären.
Dazu gehören u.a. auch die Fertigstellung und Berücksichtigung der Ergebnisse
der relevanten Studien zu sozialen und ökologischen Auswirkungen des
Vorhabens.
Zu Guinea: Das Eisenerzprojekt in Simandou hat ein hohes Potenzial für die
wirtschaftliche Entwicklung Guineas. Aufgrund der schlechten Governance-
Situation im Land liegen jedoch erhöhte Risiken vor. Aus diesem Grund fordert
die Bundesregierung gegenüber dem IFC erhöhte Aufmerksamkeit hinsichtlich
sozialer und ökologischer Aspekte ein.
Zu Kosovo: Die unzuverlässige Energieversorgung bleibt eines der
Haupthindernisse für eine positive wirtschaftliche Entwicklung in Kosovo. Mittelfristig
wird ein nachhaltiger Energiemix mit verstärktem Ausbau erneuerbarer
Energien angestrebt, in Kombination mit Maßnahmen zur Steigerung der
Energieeffizienz. Die Bunderegierung tritt dafür ein, Kosovo A aus wirtschafts-,
umwelt- und gesundheitspolitischen Erwägungen bis 2017 abzuschalten. Bei den
Diskussionen zu dem Länderprogramm Kosovo hat die Bundesregierung
gefordert, dass bei Förderung eines Kraftwerks dieses der Definition der „besten
verfügbaren Technologie“ gemäß EU-Richtlinie 2008/1/EG entsprechen, die
Emissionsanforderungen der EU an Neuanlagen erfüllen und das Kraftwerk gemäß
EU-Umweltstandards, inklusive einer Überprüfung von Umwelt- und
Sozialauswirkungen, geplant und gebaut werden müsse. Weitere Details zu
Bewertung werden möglich sein, wenn das Environmental and Social Assessment
sowie der Projektvorschlag vorliegen.
Zu Nepal: Die von der Weltbank unterstützten Kraftwerksvorhaben sind
Laufwasserkraftwerke, die ohne große Dammanlagen Energie gewinnen. Diese
risikoarme Technologie ist mit vergleichbar wenigen Eingriffen in die
Umweltbzw. Sozialstruktur der betroffenen Standorte verbunden. In Anbetracht der
extrem angespannten Versorgungslage mit Energie leistet die Weltbank damit
einen signifikanten Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung
Nepals. Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die ebenfalls
einen Schwerpunkt im Energiesektor legt, besteht ein regelmäßiger Austausch
zu aktuellen Ansätzen und Vorhaben der Weltbank. Aus diesen Erfahrungen vor
Ort sowie über unsere Mitwirkung im Exekutivdirektorium können die
Instrumente und Mechanismen der Weltbank zur Absicherung der Umwelt- und
Sozialstandards bei den Kraftwerksvorhaben in Nepal als angemessen bezeichnet
werden.
Zu Pakistan: Die Weltbank ist in Pakistan derzeit lediglich mit der Erweiterung
des 1974 errichteten Tarbela Wasserkraftwerks befasst. Da es sich um die
Errichtung eines weiteren Kraftwerkshauses an einem bereits bestehenden
Stausee und einer bereits bestehenden Tunnelröhre handelt, sind signifikante
Umwelt- und Sozialauswirkungen nicht zu erwarten. Die Bewertung, dass es sich
bei Staudammprojekten in Pakistan per se um „Hochrisikoprojekte“ handelt,
teilt die Bundesregierung nicht. Grundsätzlich schätzt die Bundesregierung die
Erschließung zusätzlicher Wasserkraftpotentiale in Pakistan als wichtig für die
weitere soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Landes ein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/128885. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Überarbeitung des
„Sustainability Framework“ der IFC?
Die Bundesregierung bewertet die im Jahr 2011 erfolgte Überarbeitung der sog.
Performance Standards, des Rahmenwerks der IFC für Umwelt- und
Sozialstandards, positiv. Die revidierten Performance Standards wurden im Mai 2011
vom Direktorium der IFC einstimmig angenommen und sind am 1. Januar 2012
in Kraft getreten. Die Überarbeitung der Standards bezog sich insbesondere auf
eine verbesserte Anwendbarkeit und eine Verbesserung der Überwachung der
Einhaltung der Standards. Ferner wurden arbeitsrechtliche Aspekte sowie der
Umgang mit Klima- und Menschenrechtsaspekten, z. B. in Verbindung mit
indigenen Bevölkerungsgruppen, explizit aufgenommen. Im Ergebnis ist es
gelungen, die IFC-Standards weiterhin als globale Messlatte für Umwelt- und
Sozialstandards bei Vorhaben der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor zu
positionieren.
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Überarbeitung des IFC-
„Performance Standards 6“ zur Biodiversität, der nun die Zerstörung von
„critical natural habit“ erlaubt, sofern dafür ein Ausgleich (off-set)
geschaffen wird?
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit anderen Gebern und Partnern
kontinuierlich für eine Verbesserung der IFC Performance Standards ein, damit
eine Überarbeitung in keinem Fall hinter bereits bestehende Richtlinien
zurückfällt und der Erhalt von Biodiversität und das nachhaltige Management
natürlicher Ressourcen gestärkt werden. Grundsätzlich ist die Integration der
Themen zu Biodiversität in die Performance Standards zu begrüßen und die IFC
ist dazu ein Vorreiter.
Aus Sicht der Bundesregierung ist der Schutz solcher „critical habitats“ sehr
wichtig, um möglicherweise unumkehrbare Folgeschäden zu vermeiden.
„Offsets“ bei Eingriffen in „critical habitats“ dürfen nur in begründeten Sonder- und
Ausnahmefällen auf einer soliden, wissenschaftlichen Informationsbasis zur
Anwendung kommen. Ferner muss ein belastbarer Nachweis eines
„Nettozugewinns“ an Biodiversität durch die Anwendung von „Offsets“ erbracht werden.
b) Welche empirischen Beweise hat die Bundesregierung dafür, dass
„offsets“ auch langfristig den irreversiblen Verlust von Artenvielfalt, der
aus Entwicklungsvorhaben resultiert, kompensieren können, und falls
dafür keine empirischen Belege vorliegen, was tut die Bundesregierung,
um dem in diesem Fall unausgeglichenen und unwiederbringlichen
Verlust von Artenvielfalt entgegenzuwirken?
Die Bundesregierung stützt ihre Bewertung der Anwendungsmöglichkeiten von
„Offsets“ auf bestehende Erfahrungen und wissenschaftlich belastbare
Analysen bereits in Umsetzung befindlicher Offset-Programme (bspw. Business and
Biodiversity Offsets Programme, BBOP) sowie auf unabhängige
Untersuchungen national und international anerkannter Institutionen und Experten.
Demnach sind „Offsets“ eine unter vielen Möglichkeiten dem Verlust biologischer
Vielfalt entgegenzuwirken. Wichtig ist dabei, dass die Wirkungen von „Offsets“
über ein robustes und langfristig angelegtes Biodiversitätsmonitoring überprüft
werden und nicht dazu führen, dass von hohen Standards am Ort der
Entwicklungsmaßnahme (onsite) abgewichen wird. Die Bundesregierung ist sich auch
der Grenzen solcher Ansätze zur Kompensation von Eingriffen in
Naturlandschaften bewusst. Über ihre internationale Zusammenarbeit unterstützt die
Bundesregierung ihre Partner daher bei der Etablierung und Anwendung hoher
Umwelt- und Sozialstandards für Investitionsprojekte und bei der Umsetzung
der drei Ziele des VN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt, um kon-
Drucksache 17/12888 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetinuierlich den Erhalt und die nachhaltige und gerechte Nutzung biologischer
Vielfalt zu fördern.
Bezüglich der Integration des Themas in die IFC-Umweltstandards handelt es
sich um neue und anlaufende Projekte, so dass hier noch keine belastbaren
Erfahrungen vorliegen.
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das IFC-
„Sustainability Framework“ Menschenrechtsprüfungen (human rights due
diligence) auch in Situationen mit hohem Risiko lediglich als optional für
ihre Klienten erklärt?
Das überarbeitete IFC-Nachhaltigkeitskonzept beinhaltet erstmals Vorgaben zur
menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen, zu Menschenhandel,
Zwangsumsiedlung, Gemeinschaftszugang zu kulturellem Erbe und zum Recht
indigener Völker auf freie, vorherige und informierte Zustimmung (Free, Prior
and Informed Consent – FPIC). Damit nimmt IFC eine Vorreiterrolle in der
Frage der Einbeziehung von Menschenrechten in die Umwelt- und
Sozialverträglichkeitsprüfung ein. Das überarbeitete Sustainability Framework geht von
einer Sorgfaltspflicht der Unternehmen für Umwelt- und soziale Belange aus,
setzt jedoch nicht explizit eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht (human
rights due diligence) voraus.
Die Bundesregierung wird die Umsetzung der freiwilligen Verpflichtungen der
Klienten auf Menschenrechte genau beobachten und sich dabei für eine
zunehmende Berücksichtigung menschenrechtlicher Aspekte einsetzen. Für eine
verbindliche Einbeziehung von Menschenrechten in die Umwelt- und
Sozialverträglichkeitsprüfung konnte keine Mehrheit der Anteilseigner im Exekutivrat
mobilisiert werden.
d) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine Erweiterung des
Geltungsbereiches des Konzeptes des „Free, Prior and Informed
Consent“ (FPIC) für indigene Gruppen auch für die von der IFC
finanzierten Projekte, die zwar außerhalb indigener Territorien stattfinden, diese
aber indirekt beeinflussen, ein?
Die Bundesregierung setzt sich bei der IFC für die Umsetzung höherer
menschenrechtlicher Standards ein, insbesondere des Rechts indigener Völker auf
freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) bei Entscheidungen, die
sie und ihre Territorien betreffen. Eine grundsätzliche Erweiterung des
Geltungsbereichs des Konzepts wird von der Bundesregierung als nicht notwendig
erachtet, da nach der den IFC Perfomance Standards zugrunde liegenden
Definition das FPIC-Prinzip auch für Projekte gilt, die zwar außerhalb indigener
Territorien stattfinden, aber direkte oder indirekte Auswirkungen auf sie haben.
e) Inwiefern nutzt die Bundesregierung ihre Rolle im Verwaltungsrat der
IFC, um sich für die Erweiterung oder Verschärfung von Standards für
die von der IFC direkt oder indirekt finanzierten Projekte im Bereich
der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechte einzusetzen?
Die Bundesregierung nutzt ihre Rolle im Aufsichtsrat der IFC, um die
Anwendung der in 2011 überarbeiteten „Performance Standards“ zu überwachen und
das Management auf etwaige kritische Aspekte z. B. im Bereich der
Menschenrechte bei Einzelvorhaben hinzuweisen bzw. auf entsprechende Anpassungen
hinzuwirken. Eine grundsätzliche Erweiterung oder Verschärfung der
„Performance Standards“ wird von den Anteilseignern derzeit nicht als notwendig
erachtet, da ein umfassender Überprüfungs- und Überarbeitungsprozess der
Umwelt- und Sozialstandards der IFC erst in 2011 abgeschlossen und im
Exekutivrat einstimmig angenommen wurde.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/128886. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung bei den genannten
Aktualisierungs- und Überarbeitungsprozessen innerhalb der verschiedenen
Institutionen der Weltbankgruppe für eine praktische Umsetzung des vom BMZ im
Jahr 2011 vorgestellten Menschenrechtskonzeptes ein?
Die Bundesregierung versteht Entwicklungspolitik als praktische
Menschenrechtspolitik und bringt in diesem Sinne auch die deutschen Erfahrungen einer
menschenrechtsbasierten Entwicklungspolitik in Form von
Hintergrundpapieren, Beiträgenund im Rahmen von Diskussionen in den Safeguards-Review-
Prozess ein. Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung die thematisch
spezialisierten internationalen Expertengruppen der ersten Konsultationsphase der
Weltbank (bis ca. April 2013) zu den Themen Menschenrechte und Landrechte
inhaltlich und finanziell. Siehe hierzu auch die Vorbemerkung der
Bundesregierung.
Die Bundesregierung hat angeboten, eine themenspezifische
Konsultationsveranstaltung in Deutschland auszurichten, bei der mit der deutschen
(Fach- )Öffentlichkeit das Thema Menschenrechte diskutiert werden soll.
7. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den Befunden des Prüfberichtes (Audit) des Compliance Advisor/
Ombudsman-Mechanismus von IFC und MIGA vom 5. Februar 2013 zu
Finanzdienstleistern (Third Party Financial Intermediaries), welcher
feststellt, dass die IFC „sehr wenig“ über die ökologischen und sozialen
Auswirkungen ihrer Kreditvergabe an „Financial Intermediaries“ wisse (vgl.
www.cao-ombudsman.org/newsroom/index.html), obwohl die
Unterstützung von „Financial Intermediaries“ ca. 40 Prozent des Portfolios der IFC
ausmacht, und was unternimmt die Bundesregierung, um hier
Verbesserungen herbeizuführen?
Die Bundesregierung hat den Bericht des Compliance Advisor/Ombudsman zu
Investitionen der IFC in sog. Third Party Financial Intermediaries aufmerksam
zur Kenntnis genommen. Eine Diskussion der Ergebnisse und Empfehlungen
des Berichts in den Verwaltungsgremien der Bank steht bislang noch aus. Die
Bundesregierung setzt sich für eine zeitnahe Diskussion des Berichts durch die
Anteilseigner ein und wird in diesem Rahmen konkrete Empfehlungen zur
Verbesserung der Umsetzung der „Performance Standards“ bei Investitionen der
IFC in Finanzdienstleister erarbeiten und nachverfolgen. Darüber hinaus wird
sich die Bundesregierung für eine transparente Berichterstattung zu den
sozialen und ökologischen Auswirkungen der Investitionen der IFC in
Finanzintermediäre einsetzen.
Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung die IFC bei der Weiterentwicklung
und Umsetzung von ökologischen und sozialen Standards für Investitionen,
sowohl auf Ebene der Finanzintermediäre (FI) als auch auf der Ebene der
regulativen Rahmenbedingungen für FI. Die Bundesregierung unterstützt
beispielsweise das IFC-Programm „Environmental and Social Risk Management“ durch
die Einzahlung in einen Trust Fund in Höhe von ca. 500 000 Euro. Ziel des
Programms ist es, das Bewusstsein von FIs für ökologische und soziale Risiken
von Investitionen zu vertiefen und in diesem Sinn die Unternehmenskultur von
FIs zu beeinflussen. Darüber hinaus wird die Entstehung nationaler
Finanzsektor-Regulierungen gefördert, welche auch eine entsprechende
Berichterstattung der FIs zu den ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer
Investitionen vorsehen.
8. Wie steht die Bundesregierung zu dem derzeitig im Weltbank „Board of
Directors“ geprüften Finanzpaket von über 900 Mio. US-Dollar in
Verbindung mit einer Risikoabsicherung von bis zu 1 Mrd. US-Dollar der bei-
Drucksache 17/12888 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeden Weltbanktöchter IFC und MIGA für die von dem Unternehmen Rio
Tinto bzw. des Tochterunternehmens Turquoise Hill betriebene und derzeit
am Ende der ersten Umbauphase befindliche mongolische Gold- und
Kupfermine Oyu Tolgoi (OT) in der südlichen Wüste Gobi, insbesondere
im Hinblick auf mehrere Vorwürfe aus Zivilgesellschaft und Presse (vgl.
z. B. Entwicklungspolitik online vom 24. September 2012 „Mongolei:
Weltbank prüft Investition in umstrittene Mine“), das Projekt verletzte die
dafür eigentlich zwingend geltenden Umwelt- und Sozialstandards?
Die Bundesregierung befürwortet das Engagement von IFC und MIGA in Oyu
Tolgoi, weil dieses Vorhaben insgesamt ein enorm hohes
Entwicklungspotenzial für die mongolische Volkswirtschaft und Bevölkerung birgt, und zwar auf
nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Wir sind uns der Risiken der
Transaktion bewusst. Wir setzen uns daher in den Entscheidungsorganen der
Weltbank und der EBRD intensiv für die Einhaltung und Implementierung der
Umwelt- und Sozialstandards ein.
a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der von mongolischen Nomadinnen/Nomaden bei der
Beschwerdeeinrichtung CAO der IFC und der MIGA eingereichten
Beschwerde, in der die Beschwerdesteller/Beschwerdestellerinnen unter
anderem eine entsprechende Entschädigung für sie betreffende und
ihren traditionellen Lebensstil gefährdende Auswirkungen des Projektes,
wie beispielsweise eine ihrer Ansicht nach zu schnelle Umsiedlung, die
ihnen keine ausreichende Suche nach geeigneten neuen Weideplätzen
ermöglicht oder die von ihnen befürchteten Gefährdungen für den
Wasserhaushalt des regionalen Ökosystems, verlangen?
CAO wurde in zwei Fällen als unabhängige Beschwerdebehörde und als Mittler
zwischen den betroffenen Hirtennomaden bzw. lokalen Volksgruppen und der
Oyu Tolgoi LLC angerufen. Im ersten Fall, in dem es in erster Linie um die
Auswirkungen von Umsiedlung auf mongolische Nomaden geht, sind die
Konfliktparteien nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen in
einen Dialogprozess eingetreten, den CAO als Mediator begleitet. Im zweiten
Fall, der insb. die Auswirkungen der Mine auf den Undai-Fluss betrifft, wird
derzeit eine Beschwerde von CAO geprüft. Dieser Prozess ist noch nicht
abgeschlossen. Die Befassung von CAO in beiden Fällen wird seitens der
Bundesregierung positiv bewertet; eine Vorab-Bewertung dieses unabhängigen
Prüfbzw. Schlichtungsprozesses ist hingegen nicht Aufgabe der Bundesregierung.
Die Bundesregierung wird den Prozess aber weiter eng begleiten.
b) Setzt sich die Bundesregierung für die bis dato noch nicht erfolgte
Anerkennung der mongolischen Nomadinnen und Nomaden als
indigene Gruppe, die den Nomadinnen und Nomaden weitergehende
Rechte im Rahmen der „Performance Standards“ der IFC einräumen
würde und die bislang von den beteiligten Weltbankorganisationen
abgelehnt werden, ein, und wenn ja, in welcher Form, bzw. wenn nein,
warum nicht?
Nomadismus ist in der Mongolei die auf dem Land traditionell praktizierte
Lebensweise. Die IFC betrachtet deshalb die angrenzenden Hirtennomaden als
reguläre mongolische Staatsbürger. Die Bundesregierung teilt diese
Einschätzung. Die Bundesregierung wird sich weiterhin für die Rechte der
angrenzenden NomadInnen einsetzen, wie sie das von Anfang an getan hat.
c) Hält die Bundesregierung eine Überprüfung des bereits in Frage 8b
genannten Streitpunktes der Anerkennung der mongolischen Nomadinnen
und Nomaden durch ein unabhängiges und zur für den weiteren
Fortgang des Projektes bedeutsamen Beantwortung dieser Frage
ausreichend qualifiziertes Team für angebracht, und wenn ja, was tut sie für
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/12888die Einsetzung einer solchen Prüfkommission, bzw. wenn nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung betrachtet, wie in Antwort zu Frage 8b dargelegt, die
Hirtennomaden nicht als indigene Bevölkerungsgruppe. Sie sieht daher keinen
Anlass zur Überprüfung des in Frage 8b genannten Punktes durch eine
Prüfkommission.
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Fortschritt
hinsichtlich der Managementpläne, die laut Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 155 (Bundestagsdrucksache 17/10968) vom
28. September 2012 der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) laufend aktualisiert würden und deren nächste
Aktualisierung spätestens für den Januar 2013 vorgesehen war?
Die Managementpläne wurden der IFC Ende Dezember 2012 von Oyu Tolgoi
LLC vorgelegt und anschließend von der IFC überprüft. Die Managementpläne
werden derzeit zur Veröffentlichung vorbereitet, dies soll laut IFC innerhalb der
nächsten Wochen geschehen. Die Veröffentlichung dieser zusätzlichen
Informationen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Freigabe der Auszahlung
der Kredittranchen durch IFC.
e) Wie genau setzt sich die Bundesregierung für die strikte Einhaltung
aller geltenden Umwelt- und Sozialrichtlinien beim Projekt in Oyu
Tolgoi ein, insbesondere im Hinblick auf die Antwort der
Bundesregierung auf die bereits in Frage 5d genannte Schriftliche Frage, in welcher
die Bundesregierung versicherte, genau dies intensiv zu tun?
Bei Board-Befassungen sowohl der Weltbank als auch der EBRD tritt die
Bundesregierung mit ihren Voten dafür ein, dass beide Banken die Umwelt- und
Sozialstandards respektieren und im Dialog mit den Betroffenen umsetzen.
f) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Kritik zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen an
der Umweltverträglichkeitsprüfung für das OT-Projekt, welche im
August 2012 als Teil des Finanzierungsantrags der Weltbank sowie der
Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) zur
Verfügung gestellt und veröffentlicht wurde, insbesondere im Hinblick
auf den Vorwurf, die Auswirkungen auf die Wasserversorgung im
Ökosystem der Wüste Gobi seien aufgrund der geplanten Nutzung
tiefliegender und fossiler Wasseradern in der Umweltverträglichkeitsprüfung
nicht hinreichend geprüft worden?
Die Bundesregierung nimmt die Anregungen und Kritikpunkte verschiedener
zivilgesellschaftlicher Organisationen ernst. Deshalb begrüßt und unterstützt
die Bundesregierung, dass ein Independent Environmental & Social Consultant
diese Fragen periodisch überprüft und dass dessen Berichte öffentlich
zugänglich gemacht werden. Die Bundesregierung bestärkt IFC/MIGA und die EBRD
darin, Anregungen und Kritikpunkte aus Präsentationen zivilgesellschaftlicher
Gruppen in Washington und in der Mongolei ernst zu nehmen und konstruktiv
in die Beratungen mit Oyu Tolgoi LLC einzubringen. Die Bundesregierung
appelliert an IFC/MIGA und die EBRD, einen engen Dialog zwischen der
Zivilgesellschaft, lokalen Volksgruppen und OT sicherzustellen.
g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die geplante
Umleitung des Undai-Flusses, mit der ohne hinreichende Konsultation mit
den Nomadinnen und Nomaden bereits begonnen wurde, obwohl
schwerwiegende, andauernde Auswirkungen auf das Ökosystem
inklusive dem Verlust der Bor Ovoo Quelle drohen (Entwicklungspolitik
online vom 24. September 2012 „Mongolei: Weltbank prüft Investition in
Drucksache 17/12888 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeumstrittene Mine“), und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen,
dass die Arbeiten an der Umleitung gestoppt werden, soweit sie bereits
begonnen haben?
Nach derzeitigen Erkenntnissen liegt eine diesbezügliche Beschwerde bei CAO
vor, die einer ersten Prüfung unterzogen wird. Die Bundesregierung wird sich
in der Weltbank sowie in der Europäischen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung weiterhin für die Umsetzung der Umwelt- und Sozialstandards im
gesamten Oyu Tolgoi-Projekt einsetzen.
h) Spricht sich die Bundesregierung für eine ernsthafte und robuste
Analyse von Alternativen zum für die Energieversorgung der Mine
geplanten Kohlekraftwerk aus, vor allem im Hinblick auf die Kriterien des
Strategic Framework for Development and Climate Change (SFDCC)
der Weltbank, das unter anderem vorschreibt, eine solche Analyse für
alle im Rahmen von Weltbank-Projekten geplanten Kohlekraftwerke
durchzuführen, und wenn ja, in welcher Form setzt sie sich dafür ein,
bzw. wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich innerhalb der Weltbank für eine Analyse von
Alternativen zum für die Energieversorgung der Mine geplanten
Kohlekraftwerk ein. Sollte es zum Einsatz von Kohle kommen, so wird die
Bundesregierung auf die Anwendung der Weltbank-Kohlerichtlinien „Criteria for Screening
Coal Projects under the World Bank Stratetic Framework for Development and
Climate Change“ hinwirken.
i) Wie steht die Bundesregierung zu den Forderungen der mongolischen
Regierung, die in zurzeit unterbrochenen Gesprächen mit dem
Unternehmen Rio Tinto bzw. Turquoise Hill eine Vergrößerung der eigenen
Anteile am OT-Projekt aushandeln möchte, was laut Medienberichten
bereits zu einer Androhung eines vorübergehenden Baustopps
vonseiten der ausführenden Unternehmen führte (Bloomberg vom
14. Februar 2013 „Rio says Mongolian Project’s Start depends on End
to Dispute“)?
Grundsätzlich sind solche Nachverhandlungen Angelegenheit der
mongolischen Regierung und ihrer Vertragspartner. Andererseits muss darauf
hingewiesen werden, dass ausgehandelte, unterzeichnete und ratifizierte Verträge
einzuhalten sind, wenn Rechtssicherheit und ein vertrauensvolles
Investitionsklima entstehen sollen. Sowohl Rechtssicherheit als auch ein positives
Investitionsklima sind für die Mongolei sehr wichtig.
j) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Stand
und Fortgang der Umbauarbeiten der OT-Mine und über die nähere
Zukunftsplanung des ausführenden Unternehmens hinsichtlich der
geplanten zweiten Bauphase bzw. der (vollständigen) Wiederaufnahme der
kommerziellen Arbeiten in der Mine?
Derzeit sind keine Details bekannt, die über die vorhandene Dokumentation
hinausgehen.
9. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem im Januar 2013 bekannt gewordenen Gutachten der Independent
Evaluation Group (IEG) der Weltbankgruppe, welches den Erfolg der
Waldstrategie der Weltbank an mehreren zentralen Punkten massiv infrage
stellt?
Das Gutachten wurde am 4. Februar 2013 gemeinsam mit einer Stellungnahme
der Geschäftsführung der Weltbankgruppe im Ausschuss für Effektivität der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/12888Entwicklungsarbeit der Weltbankgruppe (Committee on Development
Effectiveness, CODE) besprochen. Die Bundesregierung ist in diesem Ausschuss
vertreten. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung Einvernehmen erzielt und einen
Bericht an das Exekutivdirektorium der Weltbank, dem die Bundesregierung
ebenfalls angehört, übermittelt. In der nächsten Frühjahrstagung der Weltbank
wird darüber beraten. Danach wird die Geschäftsführung der Weltbankgruppe
dem Ausschuss das Konzept für einen Aktionsplan zur Überarbeitung der
Waldstrategie von 2002 vorlegen.
Der Ausschuss zweifelt aufgrund methodischer Schwächen, Analysetiefe und
- gehalt des IEG-Gutachtens an. Es wurde vor der letztjährigen Verbesserung der
methodischen Anleitungen für Evaluierungen erstellt. Die Befunde des
Gutachtens sind daher schwer zu überprüfen. Nichtsdestotrotz folgt der Ausschuss
sechs der sieben Empfehlungen des Gutachtens und erlegt der
Geschäftsführung der Weltbankgruppe zahlreiche zukünftige Verbesserungen auf.
a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem IEG-Bericht im Hinblick auf seine Feststellung, dass bei
drei Vierteln der untersuchten Naturschutzprojekte die ökologische
Nachhaltigkeit gefährdet sei?
Der Ausschuss unterstreicht einvernehmlich, dass zukünftige Vorhaben der
Weltbankgruppe eine strenge Abschätzung der ökonomischen, ökologischen,
sozialen und armutsbezogenen Auswirkungen enthalten müssen, um die
Durchführung zu verbessern. Er erlegt der Weltbankgruppe zudem auf, Indikatoren zu
entwickeln, die näherungsweise langfristig zu erwartende
Entwicklungswirkungen abbilden können.
b) Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerungen der IEG, welche
unter anderem die Nichtbeteiligung von lokalen zivilgesellschaftlichen
Akteurinnen und Akteure an der Planung und Umsetzung der Projekte
als Grund dafür anführt, dass das Ziel der Armutsreduzierung nur bei
zwei der 37 evaluierten Projekte in geschützten Regionen erreicht
wurde (bitte begründen), und wie setzt sich die Bundesregierung für
eine zukünftig stärkere Beteiligung der lokalen Zivilgesellschaft an den
Projekten ein, um die Ziele der Waldstrategie besser erreichen zu
können?
Der Entwicklungsausschuss hat einvernehmlich festgestellt, dass die
Weltbankgruppe mehr tun muss, um sicherzustellen, dass Waldvorhaben eine größere
Wirkung auf die Armutsreduzierung erzielen und dass diese besser
nachgehalten und überprüft werden müssen. Die Weltbank-Geschäftsführung hat sich mit
den beiden Empfehlungen des Gutachtens in Bezug auf die Beteiligung der
lokalen Bevölkerung einverstanden erklärt. Die Bundesregierung setzt sich bei
der Weltbank für die Anwendung des Grundsatzes der „freien, vorherigen und
informierten Zustimmung“ (FPIC: free, prior and informed consent) ein und hat
dies auch in dieser Ausschusssitzung in Bezug auf die Waldstrategie getan.
c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus dem Befund der IEG, dass es bei drei Vierteln der Weltbank-
Naturschutzprojekte in geschützten Regionen zu Zwangsumsiedlungen
und damit zur Anwendung von OP 4.12 kam, es jedoch kaum
Berichterstattung darüber gibt, ob und wie die potentiellen negativen
Auswirkungen auf die Lebensgrundlage der Betroffenen ausgeglichen worden
sind?
Siehe Antwort zu Frage 9b und: Der Bundesregierung ist bekannt, dass die
Berichterstattung zur Anwendung von Operational Policies nicht einheitlich
verpflichtend und teilweise unzureichend ist. Sie wird sich daher bei der Überar-
Drucksache 17/12888 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebeitung der Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank (sog. Safeguard
Review) für die Weiterentwicklung erforderlicher Standards und Instrumente, u. a.
für mehr Transparenz und ein verbessertes Monitoring der Weltbankprojekte,
einsetzen.
d) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Tatsache, dass das genannte Gutachten keine Befunde
dahingehend enthält, dass von der Weltbank unterstützte Reformen des
industriellen Holzeinschlags in tropischen Feuchtwäldern in Ländern
mit schwacher Regierungsführung (governance) zur nachhaltigen und
sozialverantwortlichen Entwicklung beitragen?
Siehe auch Antwort zu Frage 9a. Der Ausschuss ist einvernehmlich der
Auffassung, dass die Weltbank bei der Unterstützung einer erfolgreichen nachhaltigen
Waldbewirtschaftung einschließlich Reformen des industriellen Holzeinschlags
eine Schlüsselrolle zu spielen hat. Sie soll die Gestaltung von förderlichen
Rahmenbedingungen für fundiert nachhaltige Privatinvestitionen beeinflussen.
Auch wird hierzu eine stärkere Zusammenarbeit innerhalb der Weltbankgruppe
zwischen Entwicklungsbank, IFC und MIGA begrüßt.
e) Teilt die Bundesregierung die aus dem in Frage 8d genannten Befund
abgeleitete Forderung der IEG nach einer umfassenden öffentlichen
Studie der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ergebnisse
dieser von der Weltbank unterstützten Vorhaben, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass eine solche Studie auch hilfreich für die genannte
Überarbeitung der „Safeguard Policies“ und außerdem im Interesse des
deutschen Engagements für die REDD-Initiave wäre (bitte begründen)?
Die Bundesregierung teilt nicht die Forderung nach einer gesonderten Studie.
Der Ausschuss hat sich gegen eine Studie außerhalb der Überarbeitung der
Sozial- und Umweltstandards der Weltbank ausgesprochen. Anstelle einer weiteren
rückblickenden Überprüfung der begutachteten Vorhaben schlug er einen
konstruktiven Ansatz zur Weiterentwicklung vor (siehe auch Antwort auf Frage 9a).
Die Bundesregierung hat sich im Ausschuss zudem für eine stärkere und
systematischere Koordinierung der REDD-Aktivitäten mit den übrigen Aktivitäten
der Weltbank im Waldbereich ausgesprochen. Denn die Arbeitseinheit zu
REDD liegt außerhalb der Weltbank-internen Arbeitseinheiten, da der zugrunde
liegende Fonds von mehreren Gebern bestückt und von der Weltbank nur
verwaltet wird.
f) Wie möchte die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund des
genannten IEG-Gutachtens sicherstellen, dass Investitionen oder Kredite
der Weltbankgruppe für Agrarindustrieprojekte oder große
Infrastrukturprojekte die Ziele der Waldstrategie der Weltbankgruppe nicht
weiterhin gefährden, und zieht sie zu diesem Zwecke die Einführung von
strengeren Prüfkriterien und Überprüfungsmaßnahmen für Projekte
solcher und ähnlicher Art in Betracht?
Der Ausschuss erwartet von der Geschäftsführung der Weltbank, dass sie
erarbeiten lässt, wie die Unterstützung für den Waldsektor in breitere
Landnutzungspolitiken eingebracht werden kann. Zusätzlich wird dieses Thema bei
der Überarbeitung der Umwelt- und Sozialsstandards mitbehandelt werden.
10. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Finanzierung von
Projekten fossiler Energien durch die Weltbank vor dem Hintergrund des im
Oktober 2012 von Weltbank-Präsident Jim Yong Kim vorgestellten
Klimaberichtes unter dem Titel „Turn Down the Heat“, der die katastrophalen
Folgen einer möglichen Klimaerwärmung von vier Grad Celsius be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/12888schreibt und die besondere Verantwortung der Weltbank im Kampf gegen
eine solche Erwärmung des globalen Klimas betont sowie im Hinblick
auf die Äußerungen vom Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, der den Bericht in einer
Pressemitteilung des BMZ vom 19. November 2012 als „klimapolitischen
Weckruf“ bezeichnete?
Die Bundesregierung steht in einem permanenten Austausch mit der Weltbank
hinsichtlich deren energiepolitischen Ausrichtung. Sie setzt sich u. a. für eine
restriktive Kreditvergabe hinsichtlich fossiler Projekte ein. Im Rahmen der
Kommentierung der letzten Weltbank-Energiestrategie wurden die sich aus dem
Koalitionsvertrag ergebenden Schwerpunkte der deutschen
Entwicklungspolitik (ländliche Entwicklung, Klimaschutz) betont und eine Intensivierung
der Zusammenarbeit im Bereich erneuerbare Energie und Energieeffizienz
sowie mit der Privatwirtschaft angeregt. Zudem hat die Bundesregierung
vorgeschlagen, die Armutsminderung als Leitprinzip der Arbeit der Weltbank im
Energiesektor zu verankern.
Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass die Weltbank unter dem Leitbild
der Armutsminderung zukünftig einen noch stärkeren Fokus auf den Ausbau
von regenerativen und erneuerbaren Energien in ihrem Energieportfolio legen
sollte, um einen effektiven Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu
leisten und die dafür notwendige energiepolitische Transformation zu unterstützen.
Dabei sollte insbesondere in Ländern mit niedrigen Elektrifizierungsraten im
ländlichen Raum der Ausbau regenerativer und erneuerbarer Energien verstärkt
berücksichtigt werden (inkl. Zugang zu nichtelektrischer Energie und
Energieeffizienz in ländlichen Räumen).
a) Vertritt die Bundesregierung die Meinung, dass die Weltbankgruppe
als Reaktion zur Bekämpfung des Klimawandels die Finanzierung von
Projekten, bei denen fossile Energien gefördert werden, zukünftig
ausschließen bzw. kritischer untersuchen sollte, und wenn ja, in welcher
Form setzt sie sich für eine solch restriktivere Kreditvergabe ein, bzw.
wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der Kommentierung der letzten Weltbank-Energiestrategie hat die
Bundesregierung klare Kriterien hinsichtlich der Förderung von
Kohleprojekten erarbeitet, um sicherzustellen, dass die von Weltbank geförderten
Kohlekraftwerke so sauber wie möglich arbeiten. Zudem wurde die Weltbank
aufgefordert, „Klimachecks” für alle Neuvorhaben einzuführen, um die
Auswirkungen in Bezug auf Klimawandel, Treibhausgasminderung sowie
Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zu berücksichtigen. Zudem wurde gefordert,
den Anteil von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz an den
Gesamtinvestitionen im Bereich Energie der Weltbank auf mindestens 40 Prozent bis
2015 zu steigern.
b) In welcher Form unterstützt die Bundesregierung den Weltbank-
Präsidenten Jim Yong Kim bei der praktischen Umsetzung seiner
angekündigten Neuausrichtung der Weltbank, die das Vorgehen gegen die
Klimaerwärmung zukünftig zu einem der Hauptbestandteile der
Armutsbekämpfung machen soll?
Die Bundesregierung unterstützt Weltbankpräsident Kim aktiv in der
strategischen und organisatorischen Neuausrichtung der Weltbankgruppe. Globale
Öffentliche Güter wie die Minderung von Treibhausgas-Emissionen sowie die
Anpassung an den Klimawandel sind dabei zentrale Bestandteile. Die
Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Internationale Entwicklungsagentur
(IDA) die Herausforderungen von Anpassung an den und Verhinderung des
Klimawandels in Niedrigeinkommensländern ins Zentrum ihrer Armuts-
Drucksache 17/12888 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebekämpfungsanstrengungen stellt. Die Bundesregierung hat das Interesse, dass
die Weltbank einen signifikanten Beitrag zur zukünftigen internationalen
Klimafinanzierung leistet, ihre Möglichkeiten zur Mobilisierung von privatem
Kapital für Klima-relevante Investitionen in Entwicklungsländern nutzt und
dass Investitionen der Weltbank zur Erreichung des 2-Grad-Ziels beitragen. In
Vorbereitung auf eine sich verändernde Klimafinanzierungsarchitektur hat die
Bundesregierung z. B. eine neue Partnerschaft mit der Weltbank vereinbart, die
den Entwicklungsländern dabei helfen soll, Projekte zu identifizieren und zu
entwickeln, die Klimawandelfragen adressieren.
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Tatsache, dass laut dem in Frage 9 genannten Evaluierungsgutachten nur
bei einem Drittel der Weltbankprojekte in geschützten Regionen seit
2008 der Begriff des Klimawandels im Projektdesign berücksichtigt
wird, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Das zitierte Evaluierungsgutachten bezieht sich lediglich auf Waldprojekte der
Weltbank in geschützten Regionen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein,
den Anteil der Projekte, die Klimawandel adressieren – direkt oder indirekt –
weiter zu steigern. Dabei zeigt die jüngste Entwicklung in die richtige Richtung.
Insgesamt behandeln seit dem Weltbank-Fiskaljahr 2011 100 Prozent der
Länderkooperationsstrategien Fragen des Klimawandels. 40 Prozent der im
Fiskaljahr 2012 bewilligten Weltbankprojekte (Kredite und Zuschüsse) tragen zur
Verhinderung des Klimawandels und/oder zur Anpassung an den Klimawandel
bei. Dies stellt im Vergleich zum Fiskaljahr 2011 fast eine Verdopplung dar.
d) Welche Projekte, die die Förderung fossiler Energieträger
beinhalteten, wurden in den letzten fünf Jahren zu Teilen oder ganz von den
Institutionen der Weltbankgruppe (mit-)finanziert (bitte nach Projekt,
Zeitraum, finanziellem Volumen, beteiligter Weltbankorganisation,
beteiligten Unternehmen auflisten)?
In der Anlage findet sich eine Auswertung des Portfolios der Weltbank im
Bereich Energieträger. Dieses Portfolio ist unserem Verständnis nach in der
Tendenz abnehmend und hat den Anspruch emissionsmindernd zu wirken. Der
Anteil an Vorhaben bzw. Elementen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare
Energien ist steigend. Eine Projektliste gemäß der erwünschten Kriterien liegt
uns nicht vor. Informationen zu einzelnen Vorhaben können auf der website der
Weltbank eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/12888Anlage
2010 2011 2012
Greenfield 3417,00
Refit or upgrade 1 106,00
Greenfield 88,00 38,00 208,00
Refit or upgrade 4,00 5,55
Greenfield 688,00 252,00 310,00
Refit or upgrade 35,60
4197,00 437,15 518,00
Wind 152,00 306,00 161,00
Solar PV 152,00 59,00 306,00
Solar CSP 12,00 298,00
Solar water heaters
Solar/Wind hybrid 2
Wave
Biomass 8,00 35,00 32,00
Biofuel
Large scale hydro 353,00 1878,00 1394,00
Small scale hydro 25,00 1,00 9,00
Geothermal 2 361,00 125,00 336,00
Other 854,00 561,00 1079,00
1905,00 2977,00 3615,00
General grid extension or upgrade 2208,00 1397,00 270,00
Transmission lines from FF plant
Transmission lines from RE plant
Urban
Rural
2208,00 1397,00 270,00
Industrial
Domestic
Public sector
Other 1802,00 1551,00 1353,00
1802,00 1551,00 1353,00
10.108 6.215 5.756
Notes:
1 Reported as energy efficiency measures.
2. These figures exclude the WBG's considerable policy lending.
These figures were $2,019m, $1,783m, $1,369m, respectively for FY10-12, inclusive.
En
er
gy
ef
fic
ie
nc
y
Sub-total
TOTAL
Energy
R
en
ew
ab
le
e
ne
rg
y
Sub-total
G
rid
Mini grid
Sub-total
Fo
ss
il
fu
el
Coal
Oil
Gas
Sub-total
Energy investment portfolio lending summary
World Bank Group (IFC, MIGA, World Bank, dedicated climate funds)
Investment type
Investment ($m)
Fiscal Year
Drucksache 17/12888 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]