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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Überarbeitung und Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards der Weltbankgruppe

Aktualisierung der Umwelt- und Sozialstandards für Entwicklungsvorhaben der Weltbankgruppe, Anwendung der Sozialstandards der International Finance Corporation (IFC), Überarbeitung des "Sustainability Framework" der IFC sowie der "Safeguard Policies", Umsetzung des vom BMZ vorgestellten Menschenrechtskonzepts, Finanzmittel für den Umbau der mongolischen Mine Oyu Tolgoi (OT), Kritik an der Waldstrategie der Weltbank, Folgerungen aus dem Gutachten der Independent Evaluation Group (IEG), Finanzierung von fossilen Energieprojekten<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

21.03.2013

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1262901. 03. 2013

Überarbeitung und Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards der Weltbankgruppe

der Abgeordneten Ute Koczy, Dr. Gerhard Schick, Uwe Kekeritz, Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Frithjof Schmidt, Dorothea Steiner, Dr. Harald Terpe, Markus Tressel, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Weltbankgruppe prägt als größte multilaterale Entwicklungsbank die internationale Entwicklungszusammenarbeit. Ihre Investitionsentscheidungen und Politikleitlinien sind von großer Bedeutung für multi- und bilaterale Geber. Auch die Umwelt- und Sozialstandards der verschiedenen Institutionen der Weltbankgruppe haben einen weitreichenden Einfluss auf die Gebergemeinschaft und darüber hinaus. Die seit Januar 2012 gültigen „Performance Standards“ der International Finance Corporation (IFC) dienen beispielsweise als Grundlage für die sogenannten Äquator-Prinzipien, einer Reihe von Umwelt- und Sozialstandards, zu deren Einhaltung sich mittlerweile 79 Privatbanken bei ihrer Projektfinanzierung verpflichtet haben. Auch regionale Entwicklungsbanken nehmen in ihren Projektrichtlinien Bezug auf die IFC „Performance Standards“. Gleichzeitig orientieren sich die Leitlinien für Exportkredite (Common Approaches on Environment and Officially Supported Export Credits) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an den IFC „Performance Standards“, die damit auch maßgebend für die Vergabe deutscher Exportkredite sind. Neben den IFC-Standards sind auch die „Safeguard Policies“ der Weltbankarme International Bank for Reconstruction and Development (IBRD) und International Development Association (IDA) grundlegende Umwelt- und Sozialstandards, zu deren Einhaltung sich die Institutionen verpflichten und öffentlich zur Verantwortung gezogen werden können. Im Jahr 2010 gab die Weltbank bekannt, dass diese Standards aktualisiert und konsolidiert werden sollen. Die Weltbank lancierte den offiziellen zweijährigen „Safeguard Review“-Prozess im Oktober 2012.

Zivilgesellschaftliche Organisationen und von Projekten der Weltbankgruppe betroffene Bevölkerungsgruppen mahnen jedoch immer wieder Verstöße gegen die genannten Richtlinien an und kritisieren außerdem das mangelnde Monitoring und die ungenügende Supervision der Umwelt- und Sozialauswirkungen von Entwicklungsvorhaben der Weltbankgruppe. Auch bankinterne Strukturen wie etwa die Independent Evaluation Group (IEG) unterstreichen diese Defizite. Außerdem äußern sich der unabhängige Compliance Advisor Ombudsman-Mechanismus (CAO) der IFC und der Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) sowie das ebenfalls unabhängige Inspection Panel der Weltbank kritisch zu einzelnen Projekten, in denen die selbstverpflichtenden Richtlinien durch die Weltbankinstitutionen verletzt wurden bzw. werden.

Der Bundesrepublik Deutschland kommt hier als einer der größten Anteilseigner der Weltbank eine besondere Verantwortung zu.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Fortschritte wurden aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der für das Jahr 2013 anstehenden Wiederauffüllung der IDA seitens der Weltbank im Hinblick auf den Schutz globaler öffentlicher Güter wie Klima und Biodiversität bislang erzielt, anhand welcher Erfolgsindikatoren werden diese Fortschritte gemessen, und wo sieht die Bundesregierung noch Nachholbedarf?

2

In welcher Form war und ist die Bundesregierung an der aktuellen Überarbeitung der „Safeguard Policies“ der Weltbank beteiligt?

a) Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei dem derzeit laufenden Aktualisierungs- und Konsolidierungsprozess der Umwelt- und Sozialrichtlinien, und für welche Änderungen der „Safeguard Policies“ setzt sie sich im Rahmen der damit verbundenen Verhandlungen ein?

b) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung bei der Überarbeitung der Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank für eine Erweiterung des Anwendungsbereiches der „Safeguard Policies“ über die abnehmende traditionelle Projektfinanzierung hinaus auf andere Instrumente wie beispielsweise Development Policy Loans oder Programs for Results und für die Aufnahme weiterer oder strengerer Richtlinien in den bisherigen Katalog ein, und falls sie dies nicht tut, warum nicht?

c) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass einer eventuell zu befürchtenden Abschwächung der bisherig gültigen „Safeguard Policies“ der Weltbankgruppe durch weniger verbindliche Leitlinien im Laufe des momentan stattfindenden Überarbeitungsprozesses oder durch die Übernahme der IFC-„Performance Standards“ als Richtlinien für Projekte der IBRD/ IDA im Privatsektor präventiv entgegengewirkt werden muss, und wenn ja, was tut sie dafür, bzw. wenn nein, warum nicht?

d) Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die „Safeguard Policies“ als verbindliche Umwelt- und Sozialstandards nicht durch Prinzipienerklärungen ersetzt werden sollten?

e) Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die Weltbank für die Implementierung ihrer „Safeguards“ selbst rechenschaftspflichtig ist, obgleich die Stärkung von Systemen für gesetzlich bindende Umwelt- und Sozialstandards in den Partnerländern zweifelsohne wichtig ist?

f) Inwieweit und in welcher Form setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das Inspection Panel der Weltbank seine Erfahrungen in den „Safeguard Review“-Prozess mit einbringen kann?

g) Setzt sich die Bundesregierung für die Schaffung von bankinternen Anreiz- und Haftungsstrukturen, welche die Einhaltung der „Safeguard Policies“ voraussichtlich besser gewährleisten könnten, ein, und wenn ja, in welcher Form, bzw. wenn nein, warum nicht?

3

Was unternimmt die Bundesregierung um sicherzustellen, dass die Umsetzung der angekündigten besseren „Kundenorientierung“ von Krediten, die aus einem „Investment Lending Reform Paper“ des Überarbeitungsprozesses der Geschäftsprinzipien bei Investitionskrediten der Weltbankgruppe hervorgeht, die bisherigen Umwelt- und Sozialstandards nicht in ihrem Umfang, Inhalt oder Anwendungsbereich beschränkt?

4

Inwiefern wird nach Kenntnisstand der Bundesregierung gewährleistet, dass durch die vom Board der Exekutivdirektorinnen und -direktoren im letzten Jahr beschlossene Übernahme der IFC-„Performance Standards“ als Umwelt- und Sozialrichtlinien auch für Projekte der IBRD/IDA im Privatsektor, für die bis dato die Weltbank „Safeguard Policies“ geltend waren, die praktische Umsetzung und Kontrolle der Standards nicht eingeschränkt wird?

a) Wie reagiert die Bundesregierung auf die Feststellung der IEG (IEG = Evaluative Directions of the World Bank Group’s Safeguard and Sustainability Policies, 2011, S. 23), dass eine Schwachstelle der IFC darin bestehe, die Supervision von Umwelt- und Sozialauswirkungen ihrer Projekte hauptsächlich in die Hände ihrer Privatsektorkunden zu legen und es laut IEG dabei an unabhängiger Verifizierung mangele, insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass es sich bei den IBRD/IDA-Projekten, bei welchen nun die IFC-Standards angewendet werden sollen, auch um Staudamm- und Bergbauprojekte mit hohen Umwelt- und Sozialrisiken handelt?

b) Wie wird das von der IEG identifizierte Problem nach Kenntnisstand der Bundesregierung angegangen, und wie wird sichergestellt, dass innerhalb der Institution die notwendigen Kapazitäten und die erforderliche Expertise für eine solche Umstellung der Standards und die ausnahmslose Anwendung und Einhaltung der Richtlinien vorhanden ist?

c) Wie wird bei Projekten, bei welchen die genannte Umstellung der Umwelt- und Sozialstandards Anwendung findet, in Zukunft die unabhängige Prüfung von Beschwerden durch das Inspection Panel gewährleistet, und wie wird dabei sichergestellt, dass Betroffene frühzeitig und umfassend von ihren Beschwerdemöglichkeiten in Kenntnis gesetzt werden?

d) Kennt die Bundesregierung die Liste der von der Umstellung der Standards betroffenen Projekte, und wenn ja, wie und in welchem Umfang hat die Bundesregierung die Einzelprojekte auf Konsistenz mit den deutschen Entwicklungszielen, wie sie in den verschiedenen Konzepten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), beispielsweise dem Menschenrechtskonzept, festgehalten sind, überprüft, und wenn sie das nicht getan hat, warum nicht?

e) Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung den einzelnen Projekten (insbesondere das Mphanda Nkuwa Staudammprojekt in Mosambik, das Guinea Simandou Eisenerzprojekt, das Braunkohlekraftwerksprojekt im Kosovo sowie die Staudammprojekte in Nepal und Pakistan) im Hinblick auf ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, damit bei diesen Hochrisikoprojekten eine unabhängige Überprüfung der Umwelt- und Sozialauswirkungen erfolgt?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der Überarbeitung des „Sustainability Framework“ der IFC?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Überarbeitung des IFC-„Performance Standards 6“ zur Biodiversität, der nun die Zerstörung von „critical natural habit“ erlaubt, sofern dafür ein Ausgleich (off-set) geschaffen wird?

b) Welche empirischen Beweise hat die Bundesregierung dafür, dass „offsets“ auch langfristig den irreversiblen Verlust von Artenvielfalt, der aus Entwicklungsvorhaben resultiert, kompensieren können, und falls dafür keine empirischen Belege vorliegen, was tut die Bundesregierung, um dem in diesem Fall unausgeglichenen und unwiederbringlichen Verlust von Artenvielfalt entgegenzuwirken?

c) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das IFC-„Sustainability Framework“ Menschenrechtsprüfungen (human rights due diligence) auch in Situationen mit hohem Risiko lediglich als optional für ihre Klienten erklärt?

d) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine Erweiterung des Geltungsbereiches des Konzeptes des „Free, Prior and Informed Consent“ (FPIC) für indigene Gruppen auch für die von der IFC finanzierten Projekte, die zwar außerhalb indigener Territorien stattfinden, diese aber indirekt beeinflussen, ein?

e) Inwiefern nutzt die Bundesregierung ihre Rolle im Verwaltungsrat der IFC, um sich für die Erweiterung oder Verschärfung von Standards für die von der IFC direkt oder indirekt finanzierten Projekte im Bereich der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechte einzusetzen?

6

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung bei den genannten Aktualisierungs- und Überarbeitungsprozessen innerhalb der verschiedenen Institutionen der Weltbankgruppe für eine praktische Umsetzung des vom BMZ im Jahr 2011 vorgestellten Menschenrechtskonzeptes ein?

7

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Befunden des Prüfberichtes (Audit) des Compliance Advisor/Ombudsman-Mechanismus von IFC und MIGA vom 5. Februar 2013 zu Finanzdienstleistern (Third Party Financial Intermediaries), welcher feststellt, dass die IFC „sehr wenig“ über die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Kreditvergabe an „Financial Intermediaries“ wisse (vgl. www.cao-ombudsman.org/newsroom/index.html), obwohl die Unterstützung von „Financial Intermediaries“ ca. 40 Prozent des Portfolios der IFC ausmacht, und was unternimmt die Bundesregierung, um hier Verbesserungen herbeizuführen?

8

Wie steht die Bundesregierung zu dem derzeitig im Weltbank „Board of Directors“ geprüften Finanzpaket von über 900 Mio. US-Dollar in Verbindung mit einer Risikoabsicherung von bis zu 1 Mrd. US-Dollar der beiden Weltbanktöchter IFC und MIGA für die von dem Unternehmen Rio Tinto bzw. des Tochterunternehmens Turquoise Hill betriebene und derzeit am Ende der ersten Umbauphase befindliche mongolische Gold- und Kupfermine Oyu Tolgoi (OT) in der südlichen Wüste Gobi, insbesondere im Hinblick auf mehrere Vorwürfe aus Zivilgesellschaft und Presse (vgl. z. B. Entwicklungspolitik online vom 24. September 2012 „Mongolei: Weltbank prüft Investition in umstrittene Mine“), das Projekt verletzte die dafür eigentlich zwingend geltenden Umwelt- und Sozialstandards?

a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der von mongolischen Nomadinnen/Nomaden bei der Beschwerdeeinrichtung CAO der IFC und der MIGA eingereichten Beschwerde, in der die Beschwerdesteller/Beschwerdestellerinnen unter anderem eine entsprechende Entschädigung für sie betreffende und ihren traditionellen Lebensstil gefährdende Auswirkungen des Projektes, wie beispielsweise eine ihrer Ansicht nach zu schnelle Umsiedlung, die ihnen keine ausreichende Suche nach geeigneten Weideplätzen ermöglicht oder die von ihnen befürchteten Gefährdungen für den Wasserhaushalt des regionalen Ökosystems, verlangen?

b) Setzt sich die Bundesregierung für die bis dato noch nicht erfolgte Anerkennung der mongolischen Nomadinnen und Nomaden als indigene Gruppe, die den Nomadinnen und Nomaden weitergehende Rechte im Rahmen der „Performance Standards“ der IFC einräumen würde und die bislang von den beteiligten Weltbankorganisationen abgelehnt werden, ein, und wenn ja, in welcher Form, bzw. wenn nein, warum nicht?

c) Hält die Bundesregierung eine Überprüfung des bereits in Frage 8b genannten Streitpunktes der Anerkennung der mongolischen Nomadinnen und Nomaden durch ein unabhängiges und zur für den weiteren Fortgang des Projektes bedeutsamen Beantwortung dieser Frage ausreichend qualifiziertes Team für angebracht, und wenn ja, was tut sie für die Einsetzung einer solchen Prüfkommission, bzw. wenn nein, warum nicht?

d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Fortschritt hinsichtlich der Managementpläne, die laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 155 (Bundestagsdrucksache 17/10968) vom 28. September 2012 der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) laufend aktualisiert würden und deren nächste Aktualisierung spätestens für den Januar 2013 vorgesehen war?

e) Wie genau setzt sich die Bundesregierung für die strikte Einhaltung aller geltenden Umwelt- und Sozialrichtlinien beim Projekt in Oyu Tolgoi ein, insbesondere im Hinblick auf die Antwort der Bundesregierung auf die bereits in Frage 5d genannte Schriftliche Frage, in welcher die Bundesregierung versicherte, genau dies intensiv zu tun?

f) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen an der Umweltverträglichkeitsprüfung für das OT-Projekt, welche im August 2012 als Teil des Finanzierungsantrags der Weltbank sowie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) zur Verfügung gestellt und veröffentlicht wurde, insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf, die Auswirkungen auf die Wasserversorgung im Ökosystem der Wüste Gobi seien aufgrund der geplanten Nutzung tiefliegender und fossiler Wasseradern in der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht hinreichend geprüft worden?

g) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die geplante Umleitung des Undai-Flusses, mit der ohne hinreichende Konsultation mit den Nomadinnen und Nomaden bereits begonnen wurde, obwohl schwerwiegende, andauernde Auswirkungen auf das Ökosystem inklusive dem Verlust der Bor Ovoo Quelle drohen (Entwicklungspolitik online vom 24. September 2012 „Mongolei: Weltbank prüft Investition in umstrittene Mine“), und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Arbeiten an der Umleitung gestoppt werden, soweit sie bereits begonnen haben?

h) Spricht sich die Bundesregierung für eine ernsthafte und robuste Analyse von Alternativen zum für die Energieversorgung der Mine geplanten Kohlekraftwerk aus, vor allem im Hinblick auf die Kriterien des Strategic Framework for Development and Climate Change (SFDCC) der Weltbank, das unter anderem vorschreibt, eine solche Analyse für alle im Rahmen von Weltbank-Projekten geplanten Kohlekraftwerke durchzuführen, und wenn ja, in welcher Form setzt sie sich dafür ein, bzw. wenn nein, warum nicht?

i) Wie steht die Bundesregierung zu den Forderungen der mongolischen Regierung, die in zurzeit unterbrochenen Gesprächen mit dem Unternehmen Rio Tinto bzw. Turquoise Hill eine Vergrößerung der eigenen Anteile am OT-Projekt aushandeln möchte, was laut Medienberichten bereits zu einer Androhung eines vorübergehenden Baustopps vonseiten der ausführenden Unternehmen führte (Bloomberg vom 14. Februar 2013 „Rio says Mongolian Project’s Start depends on End to Dispute“)?

j) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen Stand und Fortgang der Umbauarbeiten der OT-Mine und über die nähere Zukunftsplanung des ausführenden Unternehmens hinsichtlich der geplanten zweiten Bauphase bzw. der (vollständigen) Wiederaufnahme der kommerziellen Arbeiten in der Mine?

9

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem im Januar 2013 bekannt gewordenen Gutachten der Independent Evaluation Group (IEG) der Weltbankgruppe, welches den Erfolg der Waldstrategie der Weltbank an mehreren zentralen Punkten massiv infrage stellt?

a) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem IEG-Bericht im Hinblick auf seine Feststellung, dass bei drei Vierteln der untersuchten Naturschutzprojekte die ökologische Nachhaltigkeit gefährdet sei?

b) Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerungen der IEG, welche unter anderem die Nichtbeteiligung von lokalen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure an der Planung und Umsetzung der Projekte als Grund dafür anführt, dass das Ziel der Armutsreduzierung nur bei zwei der 37 evaluierten Projekte in geschützten Regionen erreicht wurde (bitte begründen), und wie setzt sich die Bundesregierung für eine zukünftig stärkere Beteiligung der lokalen Zivilgesellschaft an den Projekten ein, um die Ziele der Waldstrategie besser erreichen zu können?

c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Befund der IEG, dass es bei drei Vierteln der Weltbank-Naturschutzprojekte in geschützten Regionen zu Zwangsumsiedlungen und damit zur Anwendung von OP 4.12 kam, es jedoch kaum Berichterstattung darüber gibt, ob und wie die potenziellen negativen Auswirkungen auf die Lebensgrundlage der Betroffenen ausgeglichen worden sind?

d) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass das genannte Gutachten keine Befunde dahingehend enthält, dass von der Weltbank unterstützte Reformen des industriellen Holzeinschlags in tropischen Feuchtwäldern in Ländern mit schwacher Regierungsführung (governance) zur nachhaltigen und sozialverantwortlichen Entwicklung beitragen?

e) Teilt die Bundesregierung die aus dem in Frage 8d genannten Befund abgeleitete Forderung der IEG nach einer umfassenden öffentlichen Studie der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ergebnisse dieser von der Weltbank unterstützten Vorhaben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine solche Studie auch hilfreich für die genannte Überarbeitung der „Safeguard Policies“ und außerdem im Interesse des deutschen Engagements für die REDD-Initiave wäre (bitte begründen)?

f) Wie möchte die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund des genannten IEG-Gutachtens sicherstellen, dass Investitionen oder Kredite der Weltbankgruppe für Agrarindustrieprojekte oder große Infrastrukturprojekte die Ziele der Waldstrategie der Weltbankgruppe nicht weiterhin gefährden, und zieht sie zu diesem Zwecke die Einführung von strengeren Prüfkriterien und Überprüfungsmaßnahmen für Projekte solcher und ähnlicher Art in Betracht?

10

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Finanzierung von Projekten fossiler Energien durch die Weltbank vor dem Hintergrund des im Oktober 2012 von Weltbank-Präsident Jim Yong Kim vorgestellten Klimaberichtes unter dem Titel „Turn Down the Heat“, der die katastrophalen Folgen einer möglichen Klimaerwärmung von vier Grad Celsius beschreibt und die besondere Verantwortung der Weltbank im Kampf gegen eine solche Erwärmung des globalen Klimas betont sowie im Hinblick auf die Äußerungen vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, der den Bericht in einer Pressemitteilung des BMZ vom 19. November 2012 als „klimapolitischen Weckruf“ bezeichnete?

a) Vertritt die Bundesregierung die Meinung, dass die Weltbankgruppe als Reaktion zur Bekämpfung des Klimawandels die Finanzierung von Projekten, bei denen fossile Energien gefördert werden, zukünftig ausschließen bzw. kritischer untersuchen sollte, und wenn ja, in welcher Form setzt sie sich für eine solch restriktivere Kreditvergabe ein, bzw. wenn nein, warum nicht?

b) In welcher Form unterstützt die Bundesregierung den Weltbank-Präsidenten Jim Yong Kim bei der praktischen Umsetzung seiner angekündigten Neuausrichtung der Weltbank, die das Vorgehen gegen die Klimaerwärmung zukünftig zu einem der Hauptbestandteile der Armutsbekämpfung machen soll?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass laut dem in Frage 9 genannten Evaluierungsgutachten nur bei einem Drittel der Weltbankprojekte in geschützten Regionen seit 2008 der Begriff des Klimawandels im Projektdesign berücksichtigt wird, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

d) Welche Projekte, die die Förderung fossiler Energieträger beinhalteten, wurden in den letzten fünf Jahren zu Teilen oder ganz von den Institutionen der Weltbankgruppe (-mit-)finanziert (bitte nach Projekt, Zeitraum, finanziellem Volumen, beteiligter Weltbankorganisation, beteiligten Unternehmen auflisten)?

Berlin, den 1. März 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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