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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Transparenz der Bezüge von Vorstandsmitgliedern der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/2484) (G-SIG: 16011488)

Detaillierte Nachfragen zu Sitzungsgeldregeln für drei Vorstandsmitglieder der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Höhe und Aufteilung der Gelder, Zeitpunkt der letzten Aufsichtsprüfung gem. § 274 SGB V durch das Bundesversicherungsamt, Inhalte der Aufsichtsprüfung, Einsichtnahme in Prüfbericht durch Mitglieder des Deutschen Bundestages, Regelung für Dienstwagen, Nutzung von Bahn, Flugzeug und Taxi für Dienstreisen; Anerkennung als Nebentätigkeit <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

04.01.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/378311. 12. 2006

Transparenz der Bezüge von Vorstandsmitgliedern der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/2484)

der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Seit wann sind die in der Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 16/2484 erwähnten Sitzungsgeldregeln für die drei Mitglieder des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) in Kraft?

2

Wie hoch ist die Summe der Sitzungsgelder, die die drei Mitglieder des Vorstandes der KZBV seit Inkrafttreten der vorgenannten Sitzungsgeldregelungen erhalten haben?

3

Wie verteilt sich die vorgenannte Summe auf die drei Mitglieder des Vorstandes der KZBV?

4

Wann hat die letzte Aufsichtsprüfung nach § 274 SGB V bei der KZBV stattgefunden?

5

Wann wird die nächste in der Antwort auf die Fragen A3 und A4 erwähnte vom Bundesversicherungsamt durchzuführende Aufsichtsprüfung nach § 274 SGB V bei der KZBV stattfinden?

6

Wird das Bundesversicherungsamt bei der vorgenannten Aufsichtsprüfung insbesondere prüfen, in welchem zeitlichen Umfang pro Woche die drei Mitglieder des Vorstandes der KZBV für die KZBV und in welchem zeitlichen Umfang pro Wochen sie in ihrer Praxis arbeiten?

7

Wenn ja, wird das Bundesversicherungsamt im Rahmen der vorgenannten Aufsichtsprüfung auch die Unterlagen über die Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen durch die drei Mitglieder des Vorstandes der KZBV heranziehen, die bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen aufbewahrt werden, denen die drei Mitglieder des Vorstandes der KZBV angehören?

8

Ist das Bundesministerium für Gesundheit gewillt, den Mitgliedern des Deutschen Bundestages den vom Bundesversicherungsamt zur vorgenannten Aufsichtsprüfung zu fertigenden Prüfbericht zur Verfügung zu stellen?

9

Wie hoch ist der monatliche finanzielle Ausgleichsbetrag, der jedem der drei Mitglieder des Vorstandes der KZBV dafür gezahlt wird, dass ihnen kein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird?

10

Seit wann wird der vorgenannte finanzielle Ausgleichsbetrag an die drei Mitglieder des Vorstandes der KZBV gezahlt?

11

Werden den drei Mitgliedern des Vorstandes der KZBV die ihnen entstehenden Kosten bei der Nutzung von Bahn, Flugzeug und Taxi für Dienstreisen von der KZBV erstattet?

12

Wenn ja, wie hoch ist der Kostenbetrag, der den drei Mitgliedern des Vorstandes der KZBV seit deren Amtsantritt am 1. Januar 2005 für die Nutzung von Bahn, Flugzeug und Taxi für Dienstreisen von der KZBV erstattet worden ist?

13

Warum erfolgt bei der KZBV keine Verkürzung der vertraglich vereinbarten Vorstandsvergütung infolge der Ausübung einer Nebentätigkeit?

Berlin, den 11. Dezember 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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