Forschungen zum Einsatz automatisierter Mustererkennung und Biometrie zum Aufspüren von sogenanntem bedrohlichem Verhalten
der Abgeordneten Herbert Behrens, Andrej Hunko, Annette Groth, Ulla Jelpke, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In zahlreichen Verbundprojekten beforscht die Bundesregierung die sogenannte Mustererkennung. Daten aus verschiedenen Sensoren, darunter Video- und Audiodaten, werden automatisiert erfasst und analysiert. Die erlangten Informationen werden dafür nach Auffälligkeiten abgesucht. Hierfür muss das aufzuspürende Verhalten zunächst als „verdächtig“ oder „unerwünscht“ klassifiziert werden. Zu den Verbundprojekten werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) folgende Vorhaben aufgeführt:
- Automatisierte Detektion interventionsbedürftiger Situationen durch Klassifizierung visueller Muster (ADIS)
- Analyse von Personenbewegungen an Flughäfen mittels zeitlich rückwärts- und vorwärtsgerichteter Videodatenströme (APFel)
- Automatische Situationseinschätzung für ereignisgesteuerte Videoüberwachung (ASEV)
- Verteilte, vernetzte Kamerasysteme zur in situ-Erkennung personeninduzierter Gefahrensituationen (CamInSens)
- Digitale Fingerspuren (DigiDak)
- Interaktionsgesteuerte Bilddatenanalyse zur Bekämpfung von Kinderpornografie (INBEKI)
- Mustererkennung und Video Tracking: sozialpsychologische, soziologische, ethische und rechtswissenschaftliche Analysen (MuViT)
- Sicherheits-Untersuchungen mittels Röntgenbild-Analyse (SICURA)
- Visual Analytics for Security Applications (VASA)
- Multi-Biometrische Gesichtserkennung (GES-3D)
- Multi-Biometriebasierte ForensischePersonensuche in Lichtbild- und Videomassendaten (MisPel).
Auf der Webseite des BMBF werden die Forschungen als „innovative Verfahren zur automatischen Erfassung, gezielten Erkennung und Verarbeitung von Daten aus unterschiedlichen Quellen“ angepriesen. „Potenzielle Gefährdungen“ sollen dadurch frühzeitiger und genauer eingeschätzt werden. Neben der Erkennung unerwünschten Verhaltens sollen Auswertungsroutinen sogar Gestik und Mimik untersuchen und einen Alarm auslösen, wenn diese womöglich auf eine „bedrohliche Handlung“ hinweist. Betroffene Personen könnten dann von Bedienerinnen/Bediener des Systems „markiert“ werden, um sie mit Kameras autonom verfolgen zu lassen. Diese Technologie kann auch rückwirkend genutzt werden, um ein Bewegungsprofil der Überwachten anzufertigen. Indem Statistiken zu „typischen Bewegungsmustern“ angefragt werden, sollen dadurch sogar „Prognosen für den weiteren Weg dieser Personen“ erstellt werden.
Aus Sicht der Fragesteller findet hier eine gravierende Verlagerung polizeilicher Arbeit, in Richtung einer Vorkontrolle unbehelligter Personen, statt. Dass hierfür zunehmend Technologie genutzt wird, bringt weitere nicht nur datenschutzrechtliche Problemlagen hervor. Insbesondere ist eine Diskriminierung von Personen (Männer, Ältere, Nicht-Weiße) durch die automatisierte „Erkennung“ zu befürchten (Introna & Wood, 2004). Wohl deshalb befassen sich die Forschungen teilweise auch mit Fragen des Datenschutzes und der sozialen Akzeptanz der Anwendungen. Dennoch sind die Fragesteller der Ansicht, dass die brisanten Forschungen umgehend beendet werden müssen. Projekte dieser Art bedürfen einer ausführlichen Problemanalyse, die nicht nur Behörden oder der Industrie überlassen werden kann. Stattdessen müssen jene unabhängigen Stimmen aus den Bereichen Datenschutz, Bürgerrechte und Netzpolitik angehört werden, die hierzu seit Jahren Kritik vortragen. Überdies müssen die tief in die Privatsphäre eingreifenden Vorhaben auf ihren Gehalt zur Beeinträchtigung von Grundrechten überprüft werden. Wegen der besonderen Dimension der „Mustererkennung“ regen wir deshalb an, die Grundrechteagentur der Europäischen Union (EU) damit zu betrauen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen48
Welches sind die an den Forschungsprojekten ADIS, ASEV, CamInSens, DigiDak, INBEKI, MuViT, SICURA, APFel, VASA, MisPel und GES-3D jeweils beteiligten Projektpartnerinnen/Projektpartner, assoziierte Partnerinnen/Partner und Verbundkoordinatorinnen bzw. Verbundkoordinatoren?
a) Welche Beweggründe führten im Einzelnen zu einer Entscheidung über deren Beteiligung?
b) Aus welchen Gründen wurden mögliche andere Partner nicht an dem jeweiligen Projekt beteiligt?
Welches Finanzvolumen haben bzw. hatten die Forschungsprojekte ADIS, ASEV, CamInSens, DigiDak, INBEKI, MuViT, SICURA, APFel, VASA, MisPel und GES-3D?
a) Welche finanziellen Mittel stellt oder stellte bei dem jeweiligen Projekt der Bund?
b) Welche finanziellen Mittel stellen oder stellten welche der jeweiligen anderen Projektpartner?
Welche personellen Mittel stellt oder stellte die Bundesregierung für die Forschungsprojekte ADIS, ASEV, CamInSens, DigiDak, INBEKI, MuViT, SICURA, APFel, VASA, MisPel und GES-3D jeweils in welchem Umfang zur Verfügung?
Welche personellen Mittel stellen oder stellten in welchem Umfang die weiteren jeweiligen Projektpartner zur Verfügung?
Welche Hard- und Software (bitte Hersteller nennen) von Drittherstellern wurde oder wird zu welchen Zwecken in den Projekten ADIS, ASEV, CamInSens, DigiDak, INBEKI, MuViT, SICURA, APFel, VASA, MisPel und GES-3D jeweils beforscht?
a) Aus welchen Gründen fiel die Entscheidung für das jeweilige Produkt?
b) Welche Alternativen zu dem jeweiligen Produkt wurden diskutiert?
Inwieweit wurde auf eine Bewerbung bzw. sonstige, mögliche Teilnahme an den Projekten ADIS, ASEV, CamInSens, DigiDak, INBEKI, MuViT, SICURA, APFel, VASA, MisPel und GES-3D öffentlich hingewiesen?
Wann und wo fanden an welchen Orten öffentliche oder nicht öffentliche Testläufe, Demonstrationen oder andere Vorführungen im Rahmen der Forschungsprojekte ADIS, ASEV, CamInSens, DigiDak, INBEKI, MuViT, SICURA, APFel, VASA, MisPel und GES-3D statt?
a) Wenn kein Testlauf stattfand, warum nicht?
b) In welcher Form wurde vorab auf die jeweiligen Testläufe aufmerksam gemacht?
c) Wie viele Personen waren an den jeweiligen Testläufen beteiligt?
d) Welche Personen wurden aus welchen Gründen zu der jeweiligen Vorführung eingeladen?
e) Welche Personen nahmen an den Vorführungen jeweils teil?
f) Wer wurde mit der Durchführung der jeweiligen Demonstration beauftragt, und warum?
Sind weitere Testläufe, Demonstrationen oder andere Vorführungen im Rahmen der jeweiligen Forschungsprojekte geplant?
a) Wenn ja, zu welchem Zweck, an welchen Standorten, und in welchen Zeiträumen?
b) Auf welche Art und Weise wird auf die jeweils geplanten Testläufe aufmerksam gemacht?
Fand ein Austausch über Erfahrungen bei den Forschungsprojekten mit Dritten statt?
a) Wenn ja, wer waren diese Dritten im Einzelfall?
b) Wann, und in welcher Form fand ein Austausch statt (ggf. an welchem Ort)?
Wurden im Rahmen der Forschungsprojekte ADIS, ASEV, CamInSens, DigiDak, INBEKI, MuViT, SICURA, APFel, VASA, MisPel und GES-3D personenbeziehbare oder personenbezogene Daten genutzt?
a) Wenn ja, zu welchem Zweck, und aus welcher Quelle?
b) Von wie vielen verschiedenen Personen stammen diese Daten?
Wurden im Rahmen der jeweiligen Testläufe Bilddaten aufgenommen?
a) Wenn ja, an welchen Standorten, zu welchem Zweck, und in welchen Zeiträumen?
b) Soweit noch kein Testlauf stattgefunden hat, bei welchen Testläufen sollen Bilddaten aufgenommen werden?
c) Wie viele verschiedene Personen sind im Rahmen der jeweiligen Forschungsprojekte auf Bild oder Video erfasst?
Soweit im Rahmen der Forschungsprojekte Bilddaten, personenbeziehbare oder personenbezogene Daten erhoben wurden, nach welchem Zeitraum wurden die jeweiligen Daten der jeweiligen Projekte gelöscht, und auf welche Art und Weise geschah das?
Beeinträchtigte einer der Testläufe den Betriebsablauf?
Wenn ja, in welcher Art und Weise?
Inwieweit wurden bei einem Einsatz der Forschungsprojekte (auch zu Testzwecken) die/der jeweilige betriebliche Datenschutzbeauftragte, die/der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Landes, des Bundes und der Betriebsrat informiert?
Wenn die jeweils oben aufgeführte Stelle nicht informiert wurde, warum nicht?
Bedurfte es für den (Test-)Einsatz der jeweiligen Forschungsprojekte einer Zustimmung des jeweiligen Betriebsrates des Betriebes, dessen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen möglicherweise von Bildaufnahmen im Rahmen der jeweiligen Forschungsprojekte betroffen waren oder sind?
Wenn nein, warum nicht?
In welcher Art und Weise werden die im Zuge der jeweiligen Forschungsprojekte gesammelten Erkenntnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?
Inwieweit wird die Software oder Teile der Software, die im Zuge der jeweiligen Forschungsprojekte entwickelt wurde oder wird, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (bitte nach Forschungsprojekt aufschlüsseln)?
In welcher Art und Weise wird die Software oder Teile der Software, die im Zuge der Forschungsprojekte entwickelt wurde, weiter genutzt werden, und unter welcher Lizenz wird die Software oder Teile von ihr stehen (bitte nach Forschungsprojekt und entsprechender Software aufschlüsseln)?
a) Ergeben sich aus den im Rahmen der Forschungsprojekte gewonnenen Erkenntnisse und der entwickelten Software möglicherweise Einnahmen, und wenn ja, welche Stellen profitieren davon (bitte nach Forschungsprojekt und profitierender Stelle aufschlüsseln)?
b) Unter welcher Lizenz steht bzw. soll die Skriptsprache BIV zukünftig stehen?
Welche weiteren deutschen staatlichen oder privaten Forschungsprojekte sind der Bundesregierung bekannt, die sich ebenfalls mit der Mustererkennung befassen?
Welche dieser Forschungsprogramme beschäftigen sich ebenfalls mit der Erkennung interventionsbedürftiger Situationen?
Wer hat im Rahmen von ADIS definiert, welches Verhalten, welche Gestik und Mimik „typischerweise“ zu einer „bedrohlichen Handlung“ führt?
a) Wie kam die Definition zustande bzw. welche Forschungen wurden hierfür herangezogen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung, ob die in ADIS entwickelte Methode zur Erkennung „bedrohlicher“ Gestik und Mimik geeignet ist?
Inwieweit kann ausgeschlossen werden, dass die im Rahmen von ADIS entwickelte Software BIV (Beschreibung von interventionsbedürftigem Verhalten) nicht ausschließlich zur Erkennung von interventionsbedürftigen Situationen genutzt wird?
Wie hoch ist derzeit die Fehlerquote bei der Erkennung von interventionsbedürftigen Situationen mittels ADIS?
Inwieweit ist es bei den innerhalb von APFel entwickelten Verfahren möglich, „markierte“ Personen auch rückwärtsgerichtet zu verfolgen, also ein Bewegungsprofil zu erstellen?
a) Auf welche Weise soll der „Abgleich mit typischen Bewegungsmustern“ helfen, „Prognosen für den weiteren Weg dieser Personen“ zu erstellen?
b) Wer hat bei APFel diese „typischen Bewegungsmuster“ als „bedrohlich“ klassifiziert, um sie dann als Statistik zur Analyse bereitzustellen?
c) Auf welcher Grundlage wurde diese Klassifizierung vorgenommen?
Auf welche Art und Weise soll die im Rahmen des Forschungsprogramms ASEV entwickelte Technologie einen Missbrauch von Videodaten verhindern?
Aus welchen Gründen wurden für das Forschungsprojekt ASEV die assoziierten Partner Flughafen Hannover-Langenhagen, Flughafen Braunschweig und Flughafen Hamburg ausgewählt?
Verfügen diese Flughäfen im Vergleich zu anderen deutschen Flughäfen über Besonderheiten, die für die Auswahl dieser Flughäfen eine Rolle gespielt haben?
Wurden die verschiedenen Anteilseigner der jeweiligen Flughäfen, die assoziierte Partner des Forschungsprojektes ASEV sind, vorab über das Forschungsvorhaben informiert?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche Aussagen der jeweiligen Anteileigner über das Forschungsprojekt ASEV sind der Bundesregierung bekannt?
Inwieweit profitieren aus Sicht der Bundesregierung die Firmen Orfix International GmbH & Co. KG und Pro Design Electronic GmbH von der Teilnahme an dem Forschungsprojekt ASEV?
Inwieweit ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, dass die genannten Firmen auch finanziell an Entwicklungen und Forschungsergebnissen, die im Rahmen von ASEV gewonnen wurden, profitieren?
Anhand welcher Kriterien zur automatischen Situationseinschätzung werden Personen durch ASEV als potentielle Risiken eingestuft?
Inwiefern werden dadurch nach Ansicht der Bundesregierung Personen stigmatisiert oder ausgegrenzt?
Wurden im Rahmen der Erprobung von ASEV am Flughafen Braunschweig bereits Passagiere von der eingesetzten Überwachungstechnik erfasst?
Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?
Wurden im Rahmen der Erprobung von ASEV am Flughafen Braunschweig bereits Arbeitskräfte von der eingesetzten Überwachungstechnik erfasst?
a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?
b) Wurden die jeweiligen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Betriebe, die auf dem Gelände des Flughafens Braunschweig tätig sind, auf die Möglichkeit hingewiesen, dass diese von einer (teil-)automatisierten Videoüberwachung erfasst werden?
c) Gab es die Möglichkeit, gegen die Erfassung durch das System ASEV Widerspruch einzulegen?
Wer hat innerhalb von CamInSens „auffällige Bewegungsmuster“ klassifiziert, und welche Bewertung lag dieser Einschätzung zugrunde?
Zu welchen Zeitpunkten und an welchen Standorten wurde CamInSens an der Universität Hannover (zu Testzwecken) eingesetzt?
Wurden die Studentinnen bzw. Studenten der Hochschule vorab über den Einsatz informiert?
Auf welche Datensätze welcher Herkunft wurde für die Entwicklung im Rahmen von CamInSens zurückgegriffen?
Inwieweit ist ausgeschlossen, dass die Bewertung der Auffälligkeit der Trajektorien durch CamInSens nicht zu einer Stigmatisierung oder Ausgrenzung bestimmter Personen führt?
Inwieweit können die durch CamInSens gewonnenen Erkenntnisse im Bereich Marketing (z.B. zur Analyse des Besucherstroms) genutzt werden?
In welcher Art und Weise finden die durch INBEKI gewonnenen Erkenntnisse Einzug in die Arbeit von Ermittlungsbehörden, bzw. welche Planungen existieren hierzu?
Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die im Rahmen des Forschungsprojekts INBEKI gewonnenen Erkenntnisse von den Projektpartnern L-1 Identity Solutions AG und rola Security Solutions GmbH nicht für militärische Anwendungen genutzt werden?
Ist der Bundesregierung bewusst, dass der Projektpartner L-1-Identity-Solutions-Produkte für den militärischen Einsatz, insbesondere für den sogenannten global war on terrorism herstellt und vertreibt (vgl. www.l1id. com/pages/3l-department-of-defence-intelligence-solutions)?
a) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bunderegierung daraus?
b) Wenn nein, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Erkenntnis?
Welche „grafischen Auswertungen“ werden innerhalb des Projekts VASA beforscht bzw. entwickelt?
Inwieweit, und auf welche konkrete Art und Weise werden die Überwachung und Analyse von „Störungen“ in Verkehrsnetzen, Energieversorgungs- oder Kommunikationsnetzwerken innerhalb von VASA untersucht?
a) Auf welche Weise bringt sich das US-Department of Homeland Security (DHS) in das Projekt ein?
b) Inwieweit ist das DHS an der Finanzierung von VASA beteiligt?
Welche weiteren Forschungsprojekte sind der Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union bekannt, die sich ebenfalls mit der Mustererkennung befassen?
a) Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung hieran Behörden, Universitäten, Institute, Firmen oder sonstige Einrichtungen aus Deutschland beteiligt?
b) Welche Ziele werden in den genannten Vorhaben verfolgt?
Da in vielen der Projekte explizit betont wird, „Belange des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und Anforderungen der Datensicherheit werden von Beginn mit untersucht und datenschutzrechtliche Aspekte in die Entwicklung der Verfahren einbezogen“, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Abschluss- oder Zwischenberichten hinsichtlich einer möglichen Gefährdung von Grund- und Menschenrechten oder der Beeinträchtigung der Privatsphäre durch den Einsatz der oben abgefragten Technologie?
a) Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass auch die Partnerinnen/Partner der oben abgefragten Projekte die dort entwickelte Technologie nicht zu einer Gefährdung von Grund- und Menschenrechten oder der Beeinträchtigung der Privatsphäre nutzen bzw. aus ihrem Verkauf Profit schlagen?
b) Wurden in den Projekten unabhängige Gruppen oder Einzelpersonen aus den Bereichen Datenschutz, Bürgerrechte und Netzpolitik zu den aufgeworfenen gesellschaftlichen, ethischen und rechtlichen Fragen gehört?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt die Bundesregierung dies nachzuholen?
Inwieweit, und auf welche Weise waren oder sind bei der Planung, Entwicklung, Vergabe oder Durchführung von Sicherheitsforschungsprojekten des BMBF nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereinigungen European Organisation for Security (EOS) oder German European Security Association (GESA) beteiligt?
Inwieweit, und auf welche Weise waren oder sind bei der Planung, Entwicklung, Vergabe oder Durchführung von Sicherheitsforschungsprojekten der Europäischen Union bzw. Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereinigungen EOS oder GESA beteiligt?
Inwiefern ist die Bundesregierung informiert, welche Abgeordneten und Industrievertreterinnen/Industrievertreter der EOS und der GESA als Mitglieder angehören (bitte, soweit bekannt und/oder erinnerlich aufzählen)?
Inwieweit, und auf welche Weise waren oder sind bei der Planung, Entwicklung, Vergabe oder Durchführung von Sicherheitsforschungsprojekten des BMBF nach Kenntnis der Bundesregierung andere Vereinigungen der Rüstungs- und Sicherheitsindustrie, in denen sich auch Abgeordnete beteiligen, involviert?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, wenn sich Abgeordnete des Deutschen Bundestages zusammen mit der Rüstungs- und Sicherheitsindustrie in Vereinigungen organisieren, deren Zweck in der Einflussnahme auf deutsche und europäische Forschungsprojekte besteht, und hierfür überdies Steuergelder verwenden (www.ehrenhauser.at/assets/eos_gesa_studie.pdf)?
Auf welcher Grundlage basiert die Annahme, Videoüberwachung könnte Gewaltsituationen im Vorfeld verhindern?
Wie wird in dem Bereich „Face Recognition“ mit systematischen, dem Algorithmus inhärenten Verzerrungen (siehe beispielsweise Introna & Wood, 2004) umgegangen?
Aus welchen Gründen wurden für den Feldversuch des Projekts „Parallele Gesichtserkennung in Videoströmen“ (PaGeVi) im Karlsruher Wildparkstadion (2011) nicht im Vorfeld notwendige Einwilligungen bzw. Genehmigungen eingeholt (vgl. Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 15/470)?
Welche Folgen hatte die Absage des Feldversuchs im Karlsruher Wildparkstadion (2011) für das Projekt PaGeVi?
a) Welche Schlüsse zog die Bundesregierung aus der Intervention des baden-württembergischen Landesbeauftragten für Datenschutz?
b) Fanden an anderer Stelle Feldversuche des Projekts PaGeVi statt, und wenn ja, wann und wo?
c) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des Projekts PaGeVi?
d) Welche grundlegenden Schlüsse zog die Bundesregierung für den Einsatz sog. Face-Recognition-Technologie aus den Erfahrungen mit dem Projekt PaGeVi?