[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13056
17. Wahlperiode 12. 04. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Andrej Hunko,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12704 –
Forschungen zum Einsatz automatisierter Mustererkennung und Biometrie
zum Aufspüren von sogenanntem bedrohlichem Verhalten
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In zahlreichen Verbundprojekten beforscht die Bundesregierung die so
genannte Mustererkennung. Daten aus verschiedenen Sensoren, darunter Video-
und Audiodaten, werden automatisiert erfasst und analysiert. Die erlangten
Informationen werden dafür nach Auffälligkeiten abgesucht. Hierfür muss das
aufzuspürende Verhalten zunächst als „verdächtig“ oder „unerwünscht“
klassifiziert werden. Zu den Verbundprojekten werden vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) folgende Vorhaben aufgeführt:
• Automatisierte Detektion interventionsbedürftiger Situationen durch
Klassifizierung visueller Muster (ADIS)
• Analyse von Personenbewegungen an Flughäfen mittels zeitlich
rückwärts- und vorwärtsgerichteter Videodatenströme (APFel)
• Automatische Situationseinschätzung für ereignisgesteuerte
Videoüberwachung (ASEV)
• Verteilte, vernetzte Kamerasysteme zur in situ-Erkennung
personeninduzierter Gefahrensituationen (CamInSens)
• Digitale Fingerspuren (DigiDak)
• Interaktionsgesteuerte Bilddatenanalyse zur Bekämpfung von
Kinderpornografie (INBEKI)
• Mustererkennung und Video Tracking: sozialpsychologische,
soziologische, ethische und rechtswissenschaftliche Analysen (MuViT)
• Sicherheits-Untersuchungen mittels Röntgenbild-Analyse (SICURA)
• Visual Analytics for Security Applications (VASA)
• Multi-Biometrische Gesichtserkennung (GES-3D)
• Multi-Biometriebasierte Forensische Personensuche in Lichtbild- und
Videomassendaten (MisPel). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
12. April 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13056 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAuf der Webseite des BMBF werden die Forschungen als „innovative
Verfahren zur automatischen Erfassung, gezielten Erkennung und Verarbeitung von
Daten aus unterschiedlichen Quellen“ angepriesen. „Potenzielle
Gefährdungen“ sollen dadurch frühzeitiger und genauer eingeschätzt werden. Neben der
Erkennung unerwünschten Verhaltens sollen Auswertungsroutinen sogar
Gestik und Mimik untersuchen und einen Alarm auslösen, wenn diese womöglich
auf eine „bedrohliche Handlung“ hinweist. Betroffene Personen könnten dann
von Bedienerinnen/Bediener des Systems „markiert“ werden, um sie mit
Kameras autonom verfolgen zu lassen. Diese Technologie kann auch rückwirkend
genutzt werden, um ein Bewegungsprofil der Überwachten anzufertigen.
Indem Statistiken zu „typischen Bewegungsmustern“ angefragt werden, sollen
dadurch sogar „Prognosen für den weiteren Weg dieser Personen“ erstellt
werden.
Aus Sicht der Fragesteller findet hier eine gravierende Verlagerung
polizeilicher Arbeit, in Richtung einer Vorkontrolle unbehelligter Personen, statt.
Dass hierfür zunehmend Technologie genutzt wird, bringt weitere nicht nur
datenschutzrechtliche Problemlagen hervor. Insbesondere ist eine
Diskriminierung von Personen (Männer, Ältere, Nicht-Weiße) durch die automatisierte
„Erkennung“ zu befürchten (Introna & Wood, 2004). Wohl deshalb befassen
sich die Forschungen teilweise auch mit Fragen des Datenschutzes und der
sozialen Akzeptanz der Anwendungen. Dennoch sind die Fragesteller der
Ansicht, dass die brisanten Forschungen umgehend beendet werden müssen.
Projekte dieser Art bedürfen einer ausführlichen Problemanalyse, die nicht nur
Behörden oder der Industrie überlassen werden kann. Stattdessen müssen jene
unabhängigen Stimmen aus den Bereichen Datenschutz, Bürgerrechte und
Netzpolitik angehört werden, die hierzu seit Jahren Kritik vortragen. Überdies
müssen die tief in die Privatsphäre eingreifenden Vorhaben auf ihren Gehalt
zur Beeinträchtigung von Grundrechten überprüft werden. Wegen der
besonderen Dimension der „Mustererkennung“ regen wir deshalb an, die
Grundrechteagentur der Europäischen Union (EU) damit zu betrauen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ ist als Rahmenprogramm
der Bundesregierung konzipiert. Projektvorschläge können ausschließlich
innerhalb thematisch fokussierter, zeitlich beschränkter Bekanntmachungen von
Förderrichtlinien eingereicht werden. Diese werden im Bundesanzeiger und
unter
www.bmbf.de veröffentlicht. Es handelt sich um ein Wettbewerbsverfahren,
in dem die eingereichten Projektvorschläge entsprechend den im
Bekanntmachungstext beschriebenen Kriterien unter Hinzuziehung unabhängiger externer
Experten begutachtet werden. Die am besten bewerteten Projekte werden unter
Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und in
Abstimmung mit den Ressorts zur Förderung ausgewählt. Gefördert werden
ausschließlich Projekte der anwendungsorientierten Grundlagenforschung in Form
einer Anteilsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuwendungen. Aufträge
werden nicht erteilt. Die Verwertung der Ergebnisse obliegt den
Zuwendungsempfängern. Sie verpflichten sich, dass diese Ergebnisse nach Projektende
grundsätzlich in Deutschland verwertet werden.
Ziele der Bekanntmachungen „Mustererkennung“ vom 14. Mai 2008 und
„Biometrie“ vom 19. Februar 2010 sind die Erforschung innovativer Verfahren zur
automatischen Erfassung, gezielten Erkennung und Verarbeitung von Daten aus
unterschiedlichen Quellen für zivile Sicherheitslösungen. Darüber hinaus soll
die Sicherheit von Zugangsprüfungen zu sensiblen Anwendungen oder zu
Infrastrukturen verbessert werden und Behörden sollen bei der Ermittlung von
Straftätern unterstützt werden. Im Vordergrund stehen präventive Lösungen
unter besonderer Berücksichtigung des Datenschutzes und der sozialen Akzeptanz
der Technologien.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13056Durch das Projekt „Mustererkennung und Video Tracking:
sozialpsychologische, soziologische, ethische und rechtswissenschaftliche Analysen (MuVit)“
werden die Verbundvorhaben bei der Entwicklung von Mustererkennungs-
Technologien begleitet und Anwendungsfragen im Kontext von Werten wie
Freiheit, Sicherheit, Menschenwürde und Recht auf Privatheit untersucht. Das
Ziel dieses Projekts ist es, Kriterien herauszuarbeiten, wie die Entwicklung und
der Einsatz von Systemen zur Mustererkennung den gesellschaftlichen,
ethischen und rechtlichen Anforderungen genügen können, und hierfür Lösungen
anzubieten.
1. Welches sind die an den Forschungsprojekten ADIS, ASEV, CamInSens,
DigiDak, INBEKI, MuViT, SICURA, APFel, VASA, MisPel und GES-3D
jeweils beteiligten Projektpartnerinnen/Projektpartner, assoziierte
Partnerinnen/Partner und Verbundkoordinatorinnen bzw. Verbundkoordinatoren?
Die Informationen sind in Anlage 1 zusammengestellt.
a) Welche Beweggründe führten im Einzelnen zu einer Entscheidung über
deren Beteiligung?
In den Bekanntmachungen der Förderrichtlinien wird darauf hingewiesen, dass
für die Zielerreichung notwendige Partner sowie für die jeweilige Thematik
relevante Begleitforschung und Endnutzer einbezogen werden sollen. Die
Verbundpartner finden sich im Vorfeld der Vorschlagserarbeitung selbstständig
zusammen. Eine Einflussnahme seitens der Bundesregierung auf die Auswahl und
Zusammensetzung der Partner erfolgt nicht.
b) Aus welchen Gründen wurden mögliche andere Partner nicht an dem
jeweiligen Projekt beteiligt?
Die Zusammensetzung der Verbünde obliegt ausschließlich den
Projektpartnern.
2. Welches Finanzvolumen haben bzw. hatten die Forschungsprojekte ADIS,
ASEV, CamInSens, DigiDak, INBEKI, MuViT, SICURA, APFel, VASA,
MisPel und GES-3D?
a) Welche finanziellen Mittel stellt oder stellte bei dem jeweiligen Projekt
der Bund?
b) Welche finanziellen Mittel stellen oder stellten welche der jeweiligen
anderen Projektpartner?
Es wird auf Anlage 1 verwiesen.
3. Welche personellen Mittel stellt oder stellte die Bundesregierung für die
Forschungsprojekte ADIS, ASEV, CamInSens, DigiDak, INBEKI, MuViT,
SICURA, APFel, VASA, MisPel und GES-3D jeweils in welchem Umfang
zur Verfügung?
Welche personellen Mittel stellen oder stellten in welchem Umfang die
weiteren jeweiligen Projektpartner zur Verfügung?
Es wird auf Anlage 2 verwiesen.
Drucksache 17/13056 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Welche Hard- und Software (bitte Hersteller nennen) von Drittherstellern
wurde oder wird zu welchen Zwecken in den Projekten ADIS, ASEV,
CamInSens, DigiDak, INBEKI, MuViT, SICURA, APFel, VASA, MisPel
und GES-3D jeweils beforscht?
In den Projekten werden unterschiedlichste Hard- und Softwarekomponenten
eingesetzt. Die Auswahl der Komponenten obliegt nicht dem BMBF, sondern
liegt in der Verantwortung der Projektpartner.
a) Aus welchen Gründen fiel die Entscheidung für das jeweilige Produkt?
b) Welche Alternativen zu dem jeweiligen Produkt wurden diskutiert?
Informationen über die detaillierten Gründe für die Auswahl der Komponenten
sowie die möglichen Alternativen liegen der Bundesregierung nicht vor.
5. Inwieweit wurde auf eine Bewerbung bzw. sonstige, mögliche Teilnahme
an den Projekten ADIS, ASEV, CamInSens, DigiDak, INBEKI, MuViT,
SICURA, APFel, VASA, MisPel und GES-3D öffentlich hingewiesen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den
Fragen 1a und 1b verwiesen.
6. Wann und wo fanden an welchen Orten öffentliche oder nicht öffentliche
Testläufe, Demonstrationen oder andere Vorführungen im Rahmen der
Forschungsprojekte ADIS, ASEV, CamInSens, DigiDak, INBEKI, MuViT,
SICURA, APFel, VASA, MisPel und GES-3D statt?
In den Verbünden CamInSens und APFel fanden folgende Vorführungen und
Testläufe statt:
• CamInSens: Unter anderem im September 2011 und am 25. Februar 2013 in
der Universität Hannover.
• APFel: Unter anderem am 13. März 2013 am Flughafen Erfurt-Weimar
sowie am Flugplatz Schönhagen.
Weitere Termine sind der Bundesregierung nicht bekannt.
a) Wenn kein Testlauf stattfand, warum nicht?
MuViT ist ein gesellschaftswissenschaftliches Projekt, in dem keine
Vorführungen und Testläufe geplant sind. In den Projekten ADIS und ASEV sind
Vorführungen und Testläufe geplant, die genauen Termine liegen noch nicht vor. Die
Projekte MisPel und GES-3D sind im Rahmen der Bekanntmachung
„Biometrie“ bewilligt und zum 1. Januar 2012 gestartet. Dort sind nach Kenntnis der
Bundesregierung noch keine lauffähigen Demonstratoren vorhanden.
b) In welcher Form wurde vorab auf die jeweiligen Testläufe aufmerksam
gemacht?
Die Testläufe fanden nach vorheriger Abstimmung mit der Universität
Hannover und den Flughäfen statt.
c) Wie viele Personen waren an den jeweiligen Testläufen beteiligt?
Darüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13056d) Welche Personen wurden aus welchen Gründen zu der jeweiligen
Vorführung eingeladen?
Im Rahmen des Projekts CamInSens waren die Bundespolizei und das
Bundeskriminalamt (BKA) eingeladen. Im Rahmen des Projekts APFel war u. a. der
Datenschutzbeauftragte des Landes Thüringen eingeladen.
e) Welche Personen nahmen an den Vorführungen jeweils teil?
Darüber liegen der Bundesregierung keine detaillierten Informationen vor.
f) Wer wurde mit der Durchführung der jeweiligen Demonstration
beauftragt, und warum?
Die Demonstrationen wurden von den Projektpartnern selbst durchgeführt.
7. Sind weitere Testläufe, Demonstrationen oder andere Vorführungen im
Rahmen der jeweiligen Forschungsprojekte geplant?
Ja.
a) Wenn ja, zu welchem Zweck, an welchen Standorten, und in welchen
Zeiträumen?
Das Projekt APFel wird weitere Testläufe und Demonstrationen am Flughafen
Erfurt-Weimar durchführen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6a
verwiesen. Die geplanten Testläufe, Vorführungen und Demonstrationen sollen die
grundsätzliche Machbarkeit der erforschten Systeme zeigen und ein Feedback
der potentiellen Endnutzer ermöglichen.
b) Auf welche Art und Weise wird auf die jeweils geplanten Testläufe
aufmerksam gemacht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6b verwiesen.
8. Fand ein Austausch über Erfahrungen bei den Forschungsprojekten mit
Dritten statt?
a) Wenn ja, wer waren diese Dritten im Einzelfall?
b) Wann, und in welcher Form fand ein Austausch statt (ggf. an welchem
Ort)?
Die Ergebnisse der Vorhaben werden auf Konferenzen und Workshops
vorgestellt.
9. Wurden im Rahmen der Forschungsprojekte ADIS, ASEV, CamInSens,
DigiDak, INBEKI, MuViT, SICURA, APFel, VASA, MisPel und GES-3D
personenbeziehbare oder personenbezogene Daten genutzt?
In den Projekten APFel, CamInSens, MisPel und GES-3D wurden
personenbezogene Daten im Rahmen von Testaufnahmen erhoben.
a) Wenn ja, zu welchem Zweck, und aus welcher Quelle?
Es wurden nur Daten von Personen erhoben, die vorab schriftlich in die
Aufnahme und Nutzung der Daten für das jeweilige Projekt eingewilligt hatten,
sowie von direkt am Projekt beteiligten Personen. Die Daten wurden zur
Evaluation der grundsätzlichen Funktion und Machbarkeit der Systeme verwendet.
Drucksache 17/13056 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Von wie vielen verschiedenen Personen stammen diese Daten?
Im Projekt GES-3D wurden in einem ersten Schritt die Daten von 38
Testpersonen mit deren Einverständnis aufgenommen. Weitere Informationen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
10. Wurden im Rahmen der jeweiligen Testläufe Bilddaten aufgenommen?
Bei einigen Testläufen wurden Bilddaten aufgenommen.
a) Wenn ja, an welchen Standorten, zu welchem Zweck, und in welchen
Zeiträumen?
In den Projekten CamInSens und APFel wurden unter anderem an der
Universität Hannover und den Flughäfen Erfurt-Weimar und Schönhagen Daten
aufgenommen. Im Projekt GES-3D erfolgte die bisherige Datenerhebung Mitte 2012
im Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung in Darmstadt (siehe
auch Antworten auf Frage 6 und 9a). Weitere Aufnahmeorte sowie die genauen
Zeiträume sind nicht bekannt.
b) Soweit noch kein Testlauf stattgefunden hat, bei welchen Testläufen
sollen Bilddaten aufgenommen werden?
In den Projekten ASEV, MisPel und GES-3D sollen noch Bilddaten
aufgenommen werden.
c) Wie viele verschiedene Personen sind im Rahmen der jeweiligen
Forschungsprojekte auf Bild oder Video erfasst?
Diese Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen gilt das
in der Antwort zu Frage 9a Ausgeführte.
11. Soweit im Rahmen der Forschungsprojekte Bilddaten,
personenbeziehbare oder personenbezogene Daten erhoben wurden, nach welchem
Zeitraum wurden die jeweiligen Daten der jeweiligen Projekte gelöscht, und
auf welche Art und Weise geschah das?
Die Daten wurden teilweise gar nicht gespeichert, teilweise direkt nach den
Testläufen beziehungsweise nach den Demonstrationen gelöscht und teilweise
für die Projektlaufzeit gespeichert. Alle Daten werden bzw. wurden
entsprechend der von den aufgezeichneten Personen erteilten Zustimmungen
verwendet.
12. Beeinträchtigte einer der Testläufe den Betriebsablauf?
Wenn ja, in welcher Art und Weise?
Die Testläufe fanden parallel zum Normalbetrieb statt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1305613. Inwieweit wurden bei einem Einsatz der Forschungsprojekte (auch zu
Testzwecken) die/der jeweilige betriebliche Datenschutzbeauftragte, die/
der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Landes, des Bundes und der
Betriebsrat informiert?
Wenn die jeweils oben aufgeführte Stelle nicht informiert wurde, warum
nicht?
Nach Kenntnisstand der Bundesregierung wurden die Datenschutzbeauftragten
sowie die Verantwortlichen des Veranstaltungsortes mit einbezogen. Die
Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, einschließlich etwaiger
datenschutz- oder betriebsverfassungsrechtlicher Anforderungen, obliegt den
Zuwendungsnehmern.
14. Bedurfte es für den (Test-)Einsatz der jeweiligen Forschungsprojekte
einer Zustimmung des jeweiligen Betriebsrates des Betriebes, dessen
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen möglicherweise von Bildaufnahmen im
Rahmen der jeweiligen Forschungsprojekte betroffen waren oder sind?
Wenn nein, warum nicht?
Alle Aufnahmen wurden nur nach Absprache und Zustimmung der
Verantwortlichen vor Ort durchgeführt. Die Einbindung der Betriebsräte obliegt der
Zuständigkeit der Verantwortlichen. Die Betriebsräte wurden teilweise in die
Planungen mit eingebunden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13
verwiesen.
15. In welcher Art und Weise werden die im Zuge der jeweiligen
Forschungsprojekte gesammelten Erkenntnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung
gestellt?
Inwieweit wird die Software oder Teile der Software, die im Zuge der
jeweiligen Forschungsprojekte entwickelt wurde oder wird, der
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (bitte nach Forschungsprojekt aufschlüsseln)?
Die Abschlussberichte der Partner der Verbundprojekte werden durch die
Technische Informationsbibliothek Hannover veröffentlicht und können unter
www.tib-hannover.de bezogen werden.
Gemäß der im Rahmen jedes Teilvorhabens definierten Verwertungsplanung
erfolgt eine individuelle Verwertung der Projektergebnisse, die sich an den
Projektinhalten des jeweiligen Teilvorhabens ausrichtet. Da aufgrund der
Projektlaufzeiten keines der in der Anfrage angesprochenen Verbundprojekte bislang
einen Abschlussbericht vorgelegt hat, gibt es noch keine weiteren
Informationen zur Verwendung der in den Teilvorhaben entwickelten Software.
16. In welcher Art und Weise wird die Software oder Teile der Software, die
im Zuge der Forschungsprojekte entwickelt wurde, weiter genutzt
werden, und unter welcher Lizenz wird die Software oder Teile von ihr stehen
(bitte nach Forschungsprojekt und entsprechender Software
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
a) Ergeben sich aus den im Rahmen der Forschungsprojekte gewonnenen
Erkenntnisse und der entwickelten Software möglicherweise Einnah-
Drucksache 17/13056 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemen, und wenn ja, welche Stellen profitieren davon (bitte nach
Forschungsprojekt und profitierender Stelle aufschlüsseln)?
Da das BMBF ausnahmslos in Form von Anteilsfinanzierungen fördert,
verbleiben sowohl die Ergebnisse als auch mögliche Einnahmen beim jeweiligen
Zuwendungsempfänger. Die Ergebnisse aus den Forschungsprojekten liegen noch
nicht vor (siehe Antwort auf Frage 15).
b) Unter welcher Lizenz steht bzw. soll die Skriptsprache BIV zukünftig
stehen?
Darüber liegen der Bundesregierung bislang keine Informationen vor.
17. Welche weiteren deutschen staatlichen oder privaten Forschungsprojekte
sind der Bundesregierung bekannt, die sich ebenfalls mit der
Mustererkennung befassen?
Welche dieser Forschungsprogramme beschäftigen sich ebenfalls mit der
Erkennung interventionsbedürftiger Situationen?
Anlage 1 gibt die im Rahmen des Sicherheitsforschungsprogramms geförderten
Mustererkennungsprojekte mit Bezug zur Videotechnik vollständig wieder.
Hinsichtlich der Projekte des Europäischen Sicherheitsforschungsprogramms
mit Bezug zur Mustererkennung wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen.
18. Wer hat im Rahmen von ADIS definiert, welches Verhalten, welche
Gestik und Mimik „typischerweise“ zu einer „bedrohlichen Handlung“ führt?
Die Definition wurde durch die Partner des Verbunds vorgenommen. Im Projekt
ADIS wird die datenschutzrechtliche Begleitung in Form eines Unterauftrages
von Herrn Prof. Dr. Hansjürgen Gaarstka durchgeführt. Er war der
Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin (1989 bis 2005) und ist seit 2002
Vorstandsvorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und
Datenschutz in Berlin. Darüber hinaus beschäftigt sich das Verbundprojekt
„Mustererkennung und Video Tracking: sozialpsychologische, soziologische,
ethische und rechtswissenschaftliche Analysen (MuViT)“ im Rahmen der
Teilvorhaben mit Aspekten der Ethik, der Analyse der Diskurse sowie
organisationalen Prozessen.
a) Wie kam die Definition zustande bzw. welche Forschungen wurden
hierfür herangezogen?
Im Verlauf des Forschungsprozesses hat sich gezeigt, dass bedrohliche Gestiken
und Mimiken zum jetzigen Zeitpunkt nicht als zuverlässige Indikatoren für eine
sich anbahnende Situation mit Bedrohungspotential verwendet werden können.
Daher wurde der Schwerpunkt auf die zeitnahe Detektion von aggressiven
Akten gelegt.
b) Wie bewertet die Bundesregierung nach dem gegenwärtigen Stand der
Forschung, ob die in ADIS entwickelte Methode zur Erkennung
„bedrohlicher“ Gestik und Mimik geeignet ist?
Da bisher nur die Auswertung von nachgestellten Laboraufnahmen vorliegt, ist
keine angemessene Bewertung möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1305619. Inwieweit kann ausgeschlossen werden, dass die im Rahmen von ADIS
entwickelte Software BIV (Beschreibung von interventionsbedürftigem
Verhalten) nicht ausschließlich zur Erkennung von
interventionsbedürftigen Situationen genutzt wird?
Wie hoch ist derzeit die Fehlerquote bei der Erkennung von
interventionsbedürftigen Situationen mittels ADIS?
Die Intention dieses Systems liegt darin, das Sicherheitspersonal in Form eines
Assistenzsystems zu unterstützen, um die entstehenden Datenmengen
intelligent vorfiltern zu können. Die tatsächliche Bewertung der detektierten Szene ist
und bleibt die Aufgabe des Sicherheitspersonals.
20. Inwieweit ist es bei den innerhalb von APFel entwickelten Verfahren
möglich, „markierte“ Personen auch rückwärtsgerichtet zu verfolgen,
also ein Bewegungsprofil zu erstellen?
Mit den in APFel erforschten Verfahren ist es grundsätzlich möglich, eine
Bewegungsspur zu erstellen. Allerdings ist dieses System nur für einen
bestimmten Bereich (Flughafen) konzipiert. Für eine Verallgemeinerung auf ein
großflächiges Szenario ist der Aufbau zu komplex.
a) Auf welche Weise soll der „Abgleich mit typischen
Bewegungsmustern“ helfen, „Prognosen für den weiteren Weg dieser Personen“ zu
erstellen?
Der Abgleich mit typischen Bewegungsmustern soll den Suchraum für die
Prognose verkleinern.
b) Wer hat bei APFel diese „typischen Bewegungsmuster“ als
„bedrohlich“ klassifiziert, um sie dann als Statistik zur Analyse
bereitzustellen?
Diese Klassifizierung findet nicht statt. Auffällige Personen können lediglich
durch den Operator markiert werden. Die typischen Bewegungsmuster sind rein
statistisch.
c) Auf welcher Grundlage wurde diese Klassifizierung vorgenommen?
Es gibt keine Klassifizierung. Auf die Antwort zu Frage 20b wird verwiesen.
21. Auf welche Art und Weise soll die im Rahmen des Forschungsprogramms
ASEV entwickelte Technologie einen Missbrauch von Videodaten
verhindern?
Der Missbrauch soll im Rahmen der Sicherung und Verschlüsselung der
aufgenommenen Daten verhindert werden. So werden die Zugriffsrechte und
Zugriffe über eine Public-Key-Infrastruktur gelöst.
22. Aus welchen Gründen wurden für das Forschungsprojekt ASEV die
assoziierten Partner Flughafen Hannover-Langenhagen, Flughafen
Braunschweig und Flughafen Hamburg ausgewählt?
Verfügen diese Flughäfen im Vergleich zu anderen deutschen Flughäfen
über Besonderheiten, die für die Auswahl dieser Flughäfen eine Rolle
gespielt haben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen.
Drucksache 17/13056 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Wurden die verschiedenen Anteilseigner der jeweiligen Flughäfen, die
assoziierte Partner des Forschungsprojektes ASEV sind, vorab über das
Forschungsvorhaben informiert?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche Aussagen der jeweiligen Anteileigner über das
Forschungsprojekt ASEV sind der Bundesregierung bekannt?
Alle Aktivitäten an den Flughäfen sind mit den entsprechenden
Verantwortlichen vor Ort abgestimmt. Ob die Anteilseigner informiert worden sind, liegt in
der Verantwortung der dort zuständigen Personen.
24. Inwieweit profitieren aus Sicht der Bundesregierung die Firmen Orfix
International GmbH & Co. KG und Pro Design Electronic GmbH von der
Teilnahme an dem Forschungsprojekt ASEV?
Inwieweit ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, dass die
genannten Firmen auch finanziell an Entwicklungen und Forschungsergebnissen,
die im Rahmen von ASEV gewonnen wurden, profitieren?
Beide Unternehmen profitieren von den Ergebnissen ihrer jeweiligen
Teilvorhaben und können diese verwerten. Abschlussberichte, aus denen geplante
Verwertungen entnommen werden können, liegen noch nicht vor. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 16a verwiesen.
25. Anhand welcher Kriterien zur automatischen Situationseinschätzung
werden Personen durch ASEV als potentielle Risiken eingestuft?
Inwiefern werden dadurch nach Ansicht der Bundesregierung Personen
stigmatisiert oder ausgegrenzt?
Im Projekt ASEV werden Personen weder stigmatisiert noch ausgegrenzt. Es
wird lediglich ein Alarm ausgelöst, wenn Personen, Gegenstände, Flugzeuge
oder Fahrzeuge sich außerhalb des ihnen erlaubten Bereiches aufhalten.
26. Wurden im Rahmen der Erprobung von ASEV am Flughafen
Braunschweig bereits Passagiere von der eingesetzten Überwachungstechnik
erfasst?
Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?
Nein. Es wurden bisher lediglich Übersichtsaufnahmen mit herkömmlichen
Videokameras erstellt.
27. Wurden im Rahmen der Erprobung von ASEV am Flughafen
Braunschweig bereits Arbeitskräfte von der eingesetzten Überwachungstechnik
erfasst?
a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?
b) Wurden die jeweiligen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Betriebe, die
auf dem Gelände des Flughafens Braunschweig tätig sind, auf die
Möglichkeit hingewiesen, dass diese von einer (teil-)automatisierten
Videoüberwachung erfasst werden?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/13056c) Gab es die Möglichkeit, gegen die Erfassung durch das System ASEV
Widerspruch einzulegen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. Die geplanten Aufnahmen sind
mit dem Betriebsrat abgestimmt. Dieser hat alle Mitarbeiter über die
Aufnahmen informiert.
28. Wer hat innerhalb von CamInSens „auffällige Bewegungsmuster“
klassifiziert, und welche Bewertung lag dieser Einschätzung zugrunde?
Der Bewertung der „auffälligen Bewegungsmuster“ liegen zwei Ansätze zu
Grunde. Einerseits wird eine statistische Analyse der Bewegungsmuster
durchgeführt, und andererseits kann durch den Nutzer eine Konfiguration zum
Beispiel von verbotenen Bereichen vorgenommen werden.
29. Zu welchen Zeitpunkten und an welchen Standorten wurde CamInSens an
der Universität Hannover (zu Testzwecken) eingesetzt?
Wurden die Studentinnen bzw. Studenten der Hochschule vorab über den
Einsatz informiert?
Der Einsatz erfolgte im Lichthof der Universität Hannover im September 2011
und Februar 2013. Während der Tests wurde durch Hinweisschilder auf den
Einsatz hingewiesen. Es bestand zu jeder Zeit die Möglichkeit, den
überwachten Bereich ohne Einschränkungen zu umgehen.
30. Auf welche Datensätze welcher Herkunft wurde für die Entwicklung im
Rahmen von CamInSens zurückgegriffen?
Es wurde auf mit Einverständnis der Betroffenen erhobene Projektdaten
zurückgegriffen.
31. Inwieweit ist ausgeschlossen, dass die Bewertung der Auffälligkeit der
Trajektorien durch CamInSens nicht zu einer Stigmatisierung oder
Ausgrenzung bestimmter Personen führt?
Diese Möglichkeit wurde im Rahmen des Projektes rechtswissenschaftlich und
zusammen mit dem MuViT-Projekt auch unter Einbeziehung weiterer
gesellschaftswissenschaftlicher Disziplinen ausführlich diskutiert. Die Ergebnisse
dieser Diskussionen flossen unmittelbar in die technischen Arbeiten mit ein.
32. Inwieweit können die durch CamInSens gewonnenen Erkenntnisse im
Bereich Marketing (z.B. zur Analyse des Besucherstroms) genutzt
werden?
Marketingfragen sind nicht Gegenstand des Projektes.
33. In welcher Art und Weise finden die durch INBEKI gewonnenen
Erkenntnisse Einzug in die Arbeit von Ermittlungsbehörden, bzw. welche
Planungen existieren hierzu?
Der im Projekt INBEKI erarbeitete Demonstrator wird zu vertiefenden Tests in
die Arbeit des Landeskriminalamts (LKA) Nordrhein-Westfalen integriert.
Drucksache 17/13056 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode34. Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die im Rahmen des
Forschungsprojekts INBEKI gewonnenen Erkenntnisse von den
Projektpartnern L-1 Identity Solutions AG und rola Security Solutions GmbH nicht
für militärische Anwendungen genutzt werden?
35. Ist der Bundesregierung bewusst, dass der Projektpartner L-1-Identity-
Solutions-Produkte für den militärischen Einsatz, insbesondere für den
sogenannten global war on terrorism herstellt und vertreibt (vgl.
www.l1id. com/pages/3l-department-of-defence-intelligence-solutions)?
a) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bunderegierung daraus?
b) Wenn nein, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser
Erkenntnis?
Die Fragen 34 und 35 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der zivilen Sicherheitsforschung handelt es sich um ein Programm mit
ausschließlich zivilem Charakter. Alle an geförderten Projekten beteiligten Partner
arbeiten an der Umsetzung der zivilen Projektziele für zivile Anwendungen.
Die am Forschungsprojekt INBEKI beteiligten Partner haben bereits im Antrag
dargestellt, dass die Ergebnisse des Projektes nur für zivile Zwecke genutzt
werden. Dies gilt auch für die Firma L-1 Identity Solutions AG in Bochum.
36. Welche „grafischen Auswertungen“ werden innerhalb des Projekts VASA
beforscht bzw. entwickelt?
Im Projekt VASA werden Systeme zur Analyse und Simulation von einzelnen
kritischen Infrastrukturen miteinander verknüpft und mit neuartigen visuellen
Schnittstellen versehen, um Entscheidungsträger (z. B. Leitstand- oder
Einsatzverantwortliche) in die Lage zu versetzen, in kurzer Zeit auf einfache Art
komplexe Krisensituationen zu verstehen, zu bewerten und Maßnahmen zu
veranlassen, die Ausfälle verhindern oder deren Auswirkungen minimieren.
37. Inwieweit, und auf welche konkrete Art und Weise werden die
Überwachung und Analyse von „Störungen“ in Verkehrsnetzen,
Energieversorgungs- oder Kommunikationsnetzwerken innerhalb von VASA untersucht?
a) Auf welche Weise bringt sich das US-Department of Homeland
Security (DHS) in das Projekt ein?
b) Inwieweit ist das DHS an der Finanzierung von VASA beteiligt?
Im Projekt VASA wird ein Fokus auf die Verflechtung von Strom- und
Informationsinfrastrukturen gelegt. Neben der Integration von Real- und
Simulationsdaten der betrachteten Infrastrukturen werden innovative Werkzeuge zur
Gewinnung weiterer Informationen aus öffentlichen Quellen erarbeitet und in das
System eingebunden. Im Rahmen des Vorhabens werden auch rechtliche und
ethische Richtlinien zur Nutzung von „Visual Analytics“ Technologien und
Vorschläge für eine verfassungs- und datenschutzkonforme Gestaltung der
Systeme erarbeitet. Die deutschen Partner des VASA Projekts werden durch das
BMBF gefördert. Das DHS fördert amerikanische Institutionen im Bereich
Visual Analytics, die ähnliche Ziele verfolgen. Dies sind insbesondere:
• VACCINE – Visual Analytics for Command, Control, and Interoperability
Environments (DHS Center of Excellence)
• NVAC – National Visual Analytics Center (Pacific Northwest National
Laboratory).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1305638. Welche weiteren Forschungsprojekte sind der Bundesregierung auf Ebene
der Europäischen Union bekannt, die sich ebenfalls mit der
Mustererkennung befassen?
a) Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung hieran Behörden,
Universitäten, Institute, Firmen oder sonstige Einrichtungen aus
Deutschland beteiligt?
b) Welche Ziele werden in den genannten Vorhaben verfolgt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden auf EU-Ebene im 7.
Forschungsrahmenprogramm – Bereich „Sicherheit“ – zurzeit elf Forschungsprojekte
gefördert, die sich im weitesten Sinne mit Musterkennung befassen. An fünf
dieser Projekte sind deutsche Partner beteiligt. Dabei handelt es sich um:
• Projekt CAPER: Fraunhofer Institut für Graphische Datenverarbeitung
• Projekt INDECT: Bergische Universität Wuppertal, PSI Transcom GmbH,
Innotec Data GmbH & Co. KG
• Projekt MOSAIC: DResearch Digital Media Systems GmbH, Technische
Universität Berlin
• Projekt SMART: Georg August Universität Göttingen, Gottfried Wilhelm
Leibniz Universität Hannover
• Projekt VIDEOSENSE: Technische Universität Berlin.
Weitere Informationen sowie die Projektziele sind auf der jeweiligen Webseite
der Projekte ersichtlich:
39. Da in vielen der Projekte explizit betont wird, „Belange des Rechtes auf
informationelle Selbstbestimmung und Anforderungen der
Datensicherheit werden von Beginn mit untersucht und datenschutzrechtliche
Aspekte in die Entwicklung der Verfahren einbezogen“, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Abschluss- oder
Zwischenberichten hinsichtlich einer möglichen Gefährdung von Grund- und
Menschenrechten oder der Beeinträchtigung der Privatsphäre durch den
Einsatz der oben abgefragten Technologie?
Aus den vorliegenden Zwischenberichten ergeben sich keine Anzeichen, dass
durch die Projekte Grund- und Menschenrechte gefährdet werden oder die
Privatsphäre beeinträchtigt ist. Die Konzeption und der Einsatz der Technologien
wurden von den technischen Partnern gemeinsam mit den rechtlichen,
ethischen, psychologischen und sozialwissenschaftlichen Partnern so erforscht,
dass genau diese Beeinträchtigungen nicht stattfinden.
Akronym des Projektes Webseite des Projektes
ADABTS
www.adabts-fp7.eu
ADDPRIV
www.addpriv.eu
ADVISE
www.advise-project.eu
CAPER
www.fp7-caper.eu
HEMOLIA
www.hemolia.eu
INDECT
www.indect-project.eu
MOSAIC
www.mosaic-fp7.eu
SAVASA
www.savasa.eu
SMART
www.smartsurveillance.eu
VIDEOSENSE
www.videosense.eu
VIRTUOSO
www.virtuoso.eu
Drucksache 17/13056 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass auch
die Partnerinnen/Partner der oben abgefragten Projekte die dort
entwickelte Technologie nicht zu einer Gefährdung von Grund- und
Menschenrechten oder der Beeinträchtigung der Privatsphäre nutzen bzw.
aus ihrem Verkauf Profit schlagen?
Die Projektpartner sind bei der Verwertung der Ergebnisse an Recht und Gesetz
gebunden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
b) Wurden in den Projekten unabhängige Gruppen oder Einzelpersonen
aus den Bereichen Datenschutz, Bürgerrechte und Netzpolitik zu den
aufgeworfenen gesellschaftlichen, ethischen und rechtlichen Fragen
gehört?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt die Bundesregierung dies
nachzuholen?
Es sind Gruppen und Einzelpersonen aus dem Bereich Datenschutz in Projekte
eingebunden. Im Projekt ADIS wird die datenschutzrechtliche Begleitung in
Form eines Unterauftrages von Herrn Prof. Dr. Hansjürgen Gaarstka
durchgeführt. Er war der Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin (1989-2005) und ist
seit 2002 Vorstandsvorsitzender der Europäischen Akademie für
Informationsfreiheit und Datenschutz in Berlin. Im Projekt MisPel ist das unabhängige
Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein als Projektpartner beteiligt.
Darüber hinaus beschäftigt sich das Verbundprojekt „Mustererkennung und
Video Tracking: sozialpsychologische, soziologische, ethische und
rechtswissenschaftliche Analysen (MuViT)“ im Rahmen der Teilvorhaben mit Aspekten der
Ethik, der Analyse der Diskurse sowie organisationalen Prozessen und
europarechtlichen Vorgaben sowie Rechtsvergleichen. Hierbei werden u. a.
Behindertenorganisationen einbezogen.
40. Inwieweit, und auf welche Weise waren oder sind bei der Planung,
Entwicklung, Vergabe oder Durchführung von
Sicherheitsforschungsprojekten des BMBF nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereinigungen
European Organisation for Security (EOS) oder German European
Security Association (GESA) beteiligt?
EOS und GESA sind oder waren nicht bei der Planung, Entwicklung, Vergabe
oder Durchführung von Projekten der zivilen Sicherheitsforschung beteiligt, die
durch das BMBF gefördert werden.
41. Inwieweit, und auf welche Weise waren oder sind bei der Planung,
Entwicklung, Vergabe oder Durchführung von
Sicherheitsforschungsprojekten der Europäischen Union bzw. Kommission nach Kenntnis der
Bundesregierung die Vereinigungen EOS oder GESA beteiligt?
GESA ist als Partner an folgenden EU-Projekten des 7.
Forschungsrahmenprogramms – Bereich „Sicherheit“ – beteiligt:
• ARCHIMEDES – Support to security end users.
EOS war bzw. ist als Partner an folgenden EU-Projekten des 7.
Forschungsrahmenprogramms – Bereich „Sicherheit“ beteiligt:
• ARCHIMEDES – Support to security end users
• CONTAIN – Container Security Advanced Information Networking
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/13056• COPRA – Comprehensive European Approach to the Protection of Civil
Aviation
• EURACOM – European Risk Assessment and Contingency planning
methodologies for interconnected energy networks
• SAFEPOST – Reuse and development of Security Knowledge assets for
International Postal supply chains
• SECUR-ED – Secured Urban Transportation
• STRAW – Security technology active watch
• CRISYS – Critical Response in Security and Safety Emergencies.
42. Inwiefern ist die Bundesregierung informiert, welche Abgeordneten und
Industrievertreterinnen/Industrievertreter der EOS und der GESA als
Mitglieder angehören (bitte, soweit bekannt und/oder erinnerlich aufzählen)?
Der Bundesregierung liegen keine über die auf den Webseiten der
Organisationen hinausgehenden Informationen vor.
43. Inwieweit, und auf welche Weise waren oder sind bei der Planung,
Entwicklung, Vergabe oder Durchführung von
Sicherheitsforschungsprojekten des BMBF nach Kenntnis der Bundesregierung andere Vereinigungen
der Rüstungs- und Sicherheitsindustrie, in denen sich auch Abgeordnete
beteiligen, involviert?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass sich Vereinigungen der Rüstungs-
und Sicherheitsindustrie an der Planung, Entwicklung, Vergabe oder
Durchführung von Projekten der zivilen Sicherheitsforschung des BMBF beteiligen.
44. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus, wenn sich Abgeordnete des Deutschen Bundestages
zusammen mit der Rüstungs- und Sicherheitsindustrie in Vereinigungen
organisieren, deren Zweck in der Einflussnahme auf deutsche und europäische
Forschungsprojekte besteht, und hierfür überdies Steuergelder verwenden
(
www.ehrenhauser.at/assets/eos_gesa_studie.pdf)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen.
45. Auf welcher Grundlage basiert die Annahme, Videoüberwachung könnte
Gewaltsituationen im Vorfeld verhindern?
Es wird von einer abschreckenden Wirkung ausgegangen, da potentielle Täter
damit rechnen müssen, dass sie bei der Tat beobachtet und ggf. aufgezeichnet
werden. Die Videoaufzeichnung könnte im Rahmen der Strafverfolgung als
Beweismittel genutzt werden.
46. Wie wird in dem Bereich „Face Recognition“ mit systematischen, dem
Algorithmus inhärenten Verzerrungen (siehe beispielsweise Introna &
Wood, 2004) umgegangen?
Der Algorithmus von Produkten ist normalerweise eine „Black Box“, von
dessen innerem Aufbau Externe in der Regel keine Kenntnis haben, da es sich um
Firmengeheimnisse handelt. Die angeführte Studie zeigt jedoch bei detaillierter
Drucksache 17/13056 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBetrachtung, dass die auf Kundenseite getroffene Auswahl der Referenzdaten
für das Anlernen des Systems und die Identifikation von Personen bei den heute
als lernende Systeme aufgebauten Produkten zur Personenerkennung einen aus
dem Anlernprozess resultierenden Einfluss auf die Erkennungsleistung hat.
47. Aus welchen Gründen wurden für den Feldversuch des Projekts „Parallele
Gesichtserkennung in Videoströmen“ (PaGeVi) im Karlsruher
Wildparkstadion (2011) nicht im Vorfeld notwendige Einwilligungen bzw.
Genehmigungen eingeholt (vgl. Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN im Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 15/470)?
Die zur Bewilligung vorgelegte Projektbeschreibung des Projekts PaGeVi
umfasste u. a. Teilaufgaben hinsichtlich noch im Projektverlauf zu klärender
rechtlicher und insbesondere auch datenschutzrechtlicher Fragen. Der
Projektplanung zufolge war von Anfang an die Durchführung der personenbezogenen
Datenerhebungen zur Evaluierung ausschließlich mit freiwilligen geworbenen und
belehrten Testpersonen geplant.
In der Projektlaufzeit erfolgten datenschutzrechtliche Bewertungen der
geplanten Aufzeichnung von Videoströmen als Teil des Feldversuchs zur
automatisierten Gesichtserkennung. Diese Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass die
Videoüberwachung in Form der Beobachtung auch zu Evaluierungszwecken bei
Veranstaltungen prinzipiell durchführbar sei, sofern eine Datenspeicherung nur
bei Testpersonen erfolge, die freiwillig in die Speicherung eingewilligt haben.
Diesem gutachterlichen Ergebnis entsprechend lagen Einwilligungen aller
Testpersonen vor.
48. Welche Folgen hatte die Absage des Feldversuchs im Karlsruher
Wildparkstadion (2011) für das Projekt PaGeVi?
Zur Evaluation der wissenschaftlichen Ergebnisse haben sich die Projektpartner
zu einem Alternativszenario auf dem Betriebsgelände des Projektpartners b.i.g.
entschlossen.
a) Welche Schlüsse zog die Bundesregierung aus der Intervention des
baden-württembergischen Landesbeauftragten für Datenschutz?
Aus den Unterschieden in der juristischen Bewertung zwischen dem von den
Projektpartnern eingeholten Rechtsgutachten und der des baden-
württembergischen Landesbeauftragten für Datenschutz (LfD) sieht die Bundesregierung
keinen Ansatz für konkrete Schlussfolgerungen.
b) Fanden an anderer Stelle Feldversuche des Projekts PaGeVi statt, und
wenn ja, wann und wo?
Die ursprünglich für das zweite Halbjahr 2011 im Wildparkstadion geplanten
Feldversuche wurden gemäß der geänderten Fassung des Projektplans des
Verbundes PaGeVi in einem neuen Evaluierungsszenario ab Frühjahr 2012 auf dem
nichtöffentlichen Betriebsgelände des Projektpartners und Konsortialführers
b.i.g. mit freiwillig geworbenen und belehrten Testpersonen durchgeführt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/13056c) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des Projekts PaGeVi?
d) Welche grundlegenden Schlüsse zog die Bundesregierung für den
Einsatz sog. Face-Recognition-Technologie aus den Erfahrungen mit dem
Projekt PaGeVi?
Die Fragen 48c und 48d werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Abschlussbericht des Projekts PaGeVi liegt dem BMBF noch nicht vor. Die
vorliegenden Zwischenberichte wiederum lassen keine abschließende
Bewertung zu, da die Evaluierung der wissenschaftlich-technischen Ergebnisse erst
im letzten Halbjahr der Laufzeit erbracht wurde.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/13056
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/13056
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/13056
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]