Pläne der Bundesregierung zum Bildungssparen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11856)
der Abgeordneten Kai Gehring, Katja Dörner, Ekin Deligöz, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Ulrich Schneider, Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Pläne der Bundesregierung zum Bildungssparen“ (Bundestagsdrucksache 17/11856) sah sich die Bundesregierung im November 2012 nicht in der Lage, ihr Konzept zum Bildungssparen und zur Bildungssparkomponente des Betreuungsgeldes ausreichend zu erläutern. Auf Nachfrage im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages am 27. Februar 2013 antwortete der Vertreter der Bundesregierung, zum Sachstand „nicht viel Kluges sagen“ zu können. Deshalb stellen die Anfragenden die aus ihrer Sicht gar nicht oder unzureichend beantworteten Fragen erneut.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP wurde unter dem Stichwort „Bildungsfinanzierung“ angekündigt, „jedem neu geborenen Kind beispielsweise ein Zukunftskonto mit einem Startguthaben von 150 Euro [einzurichten] und Einzahlungen bis zur Volljährigkeit mit einer Prämie [zu] unterstützen“. Im Gesetzentwurf für ein Betreuungsgeldergänzungsgesetz (Bundestagsdrucksache 17/11315) wird vorgeschlagen, dass „Betreuungsgeldberechtigte, die sich dafür entscheiden, das Betreuungsgeld für eine zusätzliche private Altersvorsorge oder für ein Bildungssparen einzusetzen, einen Bonus von 15 Euro pro Monat“ erhalten sollen.
In der Debatte zur Einbringung des Gesetzes am 9. November 2012 wurde es aus den Reihen der Regierungskoalition als „Türöffner für ein Bildungssparen in der Bundesrepublik Deutschland“ bezeichnet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie habe „ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben […], damit wir in der Bundesrepublik Deutschland eine breite Diskussion über die richtigen Wege eines klugen und intelligenten Sparens ein Leben lang führen können“. Die neue Leistung sei als „Vorsorge für die Ausbildung“ gedacht. Zudem wolle die „christlich-liberale Koalition die Lücke mit einem Bildungssparbuch von der Geburt bis hin zur Erwerbstätigkeit schließen“. Es solle „ein lebensbegleitendes Bildungskonto“ aufgebaut werden. Mit „einem solchen Bildungssparbuch von Geburt an“ ließe sich „auch das Bildungspaket verbinden, wodurch vieles einfacher [werde].“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Ist die Bildungssparkomponente nach dem Betreuungsgeldergänzungsgesetz die einzige Initiative der Bundesregierung zur Etablierung des Bildungssparens in der laufenden Legislaturperiode?
Falls ja, warum?
Falls nein, welche weiteren Initiativen sind dies, und bis wann wird die Bundesregierung diese vorlegen?
Bis wann und in welcher Form wird die Bundesregierung Vorschläge zur „konkrete[n] Ausgestaltung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz) genannten Bildungssparens“ vorlegen?
Wann sind eine Kabinettsbefassung und eine erste Lesung im Deutschen Bundestag geplant?
Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ihrer Haltung, dass sie „dem Ansatz, Anreize für private Investitionen in Bildung zu setzen, nach wie vor positiv gegenüber"[steht]?
Welche Zielgruppen sollten nach Einschätzung der Bundesregierung durch das Bildungssparen besonders angesprochen werden, und wie will sie diese erreichen?
Welche Zielzahlen zur Inanspruchnahme der Bildungssparkomponente des Betreuungsgeldes strebt die Bundesregierung an?
Mit welchen Verteilungswirkungen im Hinblick auf Einkommen, Geschlecht, Bildungsgrad und Migrationshintergrund rechnet die Bundesregierung?
Mit welchen Kosten für das Bildungssparen im Rahmen des Betreuungsgeldes rechnet die Bundesregierung, und wie hoch wird der Verwaltungsanteil an den Kosten beziffert?
Inwiefern müssen das Vermögensbildungsgesetz und andere Gesetze zugunsten des Bildungssparens analog zum Bausparen weiterentwickelt werden, und wie ist der Zeitplan der Bundesregierung bezüglich der Umsetzung dieser Änderungen?
Wie bewertet die Bundesregierung politisch und rechtlich den Umstand, dass die Möglichkeiten des Bildungssparens zunächst auf Betreuungsgeldberechtigte beschränkt bleiben sollen, wie es etwa im Betreuungsgeldergänzungsgesetz vorgesehen ist?
Welche Regelungen erwägt die Bundesregierung bei vollständiger oder teilweiser Kündigung eines Bildungssparvertrages, insbesondere bezogen auf die Rückzahlung der geleisteten Erhöhungsbeträge?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch Familien im Transferbezug die Bildungsspargelder vollumfänglich nutzen können und ihnen keine Nachteile beispielsweise durch die Anrechnung des Bildungssparkontos erwachsen?
Sollte die gleiche Regelung wie bei der Kündigung von Altersvorsorgeverträgen gelten, wonach die auf den Altersvorsorgevertrag geleisteten Erhöhungsbeträge an die nach § 12 zuständige Behörde zurückzuzahlen sind?
Für welche Bildungsmaßnahmen sollten die Bildungsspargelder nach Einschätzung der Bundesregierung verwendet werden?
Welche Zweckbestimmungen bzw. Einschränkungen sind geplant?
Welche Regelungen erwägt die Bundesregierung für den Fall, dass es zu Konflikten über die Verwendung der Bildungsspargelder zwischen Eltern und denjenigen Kindern, für die das Bildungssparkonto angelegt wurde, kommt, und wären diese rechtlich auszugestalten?
Inwiefern will die Bundesregierung Erkenntnisse, die sie aus dem Forschungsauftrag „Künftige Ausrichtung der staatlich geförderten Vermögensbildung“ ergeben, in der laufenden Legislaturperiode nutzen, vor dem Hintergrund, dass „Ergebnisse des Gutachtens […] bis Sommer 2013 erwartet“ werden?
Werden die Ergebnisse des Gutachtens angesichts des genannten Zeitrahmens noch in der laufenden Legislaturperiode als Grundlage für Gesetzgebungsverfahren genutzt werden können?
Inwiefern wird die Bundesregierung noch vor Veröffentlichung des Gutachtens Initiativen zur Neuausrichtung der „Vermögensbildung insbesondere zu den Punkten geförderter Personenkreis, Anlageformen, Anlagezeitrahmen/Sperrfristen, Möglichkeiten der vorzeitigen Verfügung sowie Ansätze zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung“ ergreifen?
Durch welche konkreten Regelungen beabsichtigt die Bundesregierung, Verbraucherschutzfragen in der Ausgestaltung der Bildungssparkomponente bzw. des Bildungssparkontos zu berücksichtigen?
Wen sieht die Bundesregierung als Anbieter für Bildungssparverträge?
Welche gesetzlichen Regelungen und Mindeststandards plant die Bundesregierung, den Bildungssparvertragsanbietern vorzugeben?
Welche Ergebnisse hat die angekündigte Erarbeitung von „Details der Verwendungsoption Bildungssparen“ und die anbieterübergreifende Prüfung „geeignete[r] Finanzprodukte“ durch die Bundesregierung ergeben?
Welches konkrete Vereinfachungspotential sieht die Bundesregierung bei einer Kombination aus Bildungspaket und Bildungskonto („wodurch vieles einfacher [würde]“, vgl. Plenarprotokoll 17/205 der Bundestagsdebatte vom 9. November 2012)?
Inwiefern sollen auch die Leistungen und Erträge des Bildungssparens nach dem Betreuungsgeldergänzungsgesetz mit denen des Bildungs- und Teilhabepakets kombinierbar sein?