Bildung, Kultur und regionale Identität in ländlichen Räumen
der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Dr. Lukrezia Jochimsen, Katrin Kunert, Sabine Leidig, Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kersten Steinke, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der ländliche Raum im engeren Sinne nimmt circa 58 Prozent des Bundesgebiets ein. Hier lebt ein Viertel der Bevölkerung.
Mittel- und Oberzentren, also eher städtische Gebiete, übernehmen viele kulturelle, wirtschaftliche und soziale Aufgaben für die ländlichen Räume. Finanziell führt dies einerseits zu Mehreinnahmen dieser Städte durch Umsatzsteueraufkommen, andererseits zu Mehrausgaben z. B. durch ortsfremde Teilnehmerinnen und Teilnehmer an subventionierten Kultur- oder Bildungsveranstaltungen.
Das Grundgesetz (GG) verpflichtet den Gesetzgeber in Artikel 72 Absatz 2 zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Dies ist auch erklärtermaßen die politische Leitvorstellung der Bundesregierung (siehe Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume; Bundestagsdrucksache 17/8499, im Folgenden: Fortschrittsbericht). Abgesehen von Stadt-Land-Unterschieden unterscheiden sich auch die Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen untereinander: Auf der einen Seite gibt es florierende Räume im Süden und Westen Deutschlands, während ländliche Räume in anderen Regionen ausbluten. Schrumpfung bedeutet dabei nicht nur abnehmende Bevölkerungsdichte, sondern vielmehr auch einen Rückgang an Infrastrukturangeboten, Kaufkraft und regionalem Entwicklungspotential. Dies gilt in besonderer Weise im Falle mangelhafter Ausstattung der Regionen mit Bildungseinrichtungen aller Art. Da weite Anfahrtswege zu weiterführenden Schulen der Normalfall sind, ist durch hohe Beförderungsentgelte vor allem Kindern aus ärmeren Familien der Zugang zu höherer Bildung erschwert. Dies gilt in gleicher Weise für die Teilnahme an kulturellen Aktivitäten von Institutionen (Volkshochschulen, Musikschulen, Bibliotheken und Museen), freier Szene und Vereinen.
Der Erhalt des ländlichen Raumes in seiner spezifischen Naturbeschaffenheit und Besiedlungsweise ist ein soziokulturelles Bedürfnis der ganzen Gesellschaft und insbesondere der Landbevölkerung selbst. Oft identifizieren sich die Bewohnerinnen und Bewohner ländlicher Räume in besonderer Weise mit ihrer Region. Die Pflege ländlichen Brauchtums, von lokalen und regionalen Dialekten, Regional- und Minderheitensprachen muss auch vom Bund gefördert werden. Die Bundesregierung hat die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zwar 1998 ratifiziert, überlässt deren Umsetzung jedoch weitestgehend den Bundesländern.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zur Stärkung ländlicher Räume bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung ein differenziertes und nachfragegerechtes Bildungsangebot in ländlichen Räumen sichergestellt werden? Wie bewertet die Bundesregierung Verlauf und Ergebnisse der Initiative „Lernen vor Ort“, die im Fortschrittsbericht als eine Maßnahme zur Unterstützung kommunalen Bildungsmanagements vorgestellt wurde?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Verlauf und den Ergebnissen des Modellprojekts „Überregionale Partnerschaften“, das u. a. in den Handlungsfeldern Fachkräftesicherung, Wissenschaftskooperation und Familienfreundlichkeit neue Ansätze entwickelt?
Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um Problemen wie fehlender Qualifikation und Abwanderung gut ausgebildeter Menschen aus ländlichen Regionen gegenzusteuern?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass schulpflichtige Kinder eine Schule in Wohnortnähe besuchen können?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der „Resolution von Bleiwäsche 2012“ des Interdisziplinären Arbeitskreises Dorfentwicklung, und wie gedenkt die Bundesregierung, Akteure bei der Umsetzung der dort formulierten Ziele zu unterstützen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Recht auf Bildung, und wie nimmt sie ihre Verantwortung für einen flächendeckenden Zugang zu öffentlichen Bildungsangeboten in strukturschwachen Räumen wahr? Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Ersetzung der Schulpflicht durch eine Unterrichtspflicht/Bildungspflicht, wie es sie in anderen europäischen Ländern gibt, eine mögliche Antwort auf die Ausdünnung der Schullandschaft in ländlichen Räumen?
Wie viele Schulschließungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 1990 und 2011 in ländlichen Räumen (bitte nach Schulart, Bundesland und Landkreis aufgliedern)?
a) Wie viele und welche dieser Schulschließungen hätten durch einen niedrigeren Klassenteiler verhindert werden können?
b) Wie viele und welche dieser Schulschließungen hätten durch ein weniger stark gegliedertes Schulsystem verhindert werden können?
c) Wie stark haben sich die Schulwege der betroffenen Schülerinnen und Schüler durch die Schulschließungen verlängert (im Durchschnitt pro Bundesland)?
d) Wie viele Dörfer haben zwischen 1990 und 2011 ihren Grundschulstandort verloren?
e) Hat sich der Verlust von Grundschulen in statistisch signifikanter Weise negativ auf die Bevölkerungsentwicklung der betroffenen Dörfer ausgewirkt (im Vergleich zu Dörfern, die noch über eine Grundschule verfügen)?
Welche Kulturpolitik verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf die Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um kulturelle Angebote in ländlichen Räumen zu fördern und deren Erreichbarkeit zu gewährleisten? Welche Maßnahmen sind künftig geplant?
Welche Maßnahmen sind geplant, um die Möglichkeiten für kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den von der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ in ihrem Abschlussbericht 2007 gegebenen Handlungsempfehlungen für die Kultur im ländlichen Raum sowie für die Laien- und Breitenkultur, die dort eine besondere Rolle spielt? Wie ist der Stand ihrer Umsetzung?
Wie werden kulturelle Aktivitäten von Institutionen (Volkshochschulen, Musikschulen, Bibliotheken und Museen), freier Szene und Vereinen nach Kenntnis der Bundesregierung in Ziele und Prioritäten der ländlichen Entwicklungspolitik eingebunden, damit z. B. auch die genannten Träger von Kultur durch EU-Mittel gefördert werden können?
Welche Besonderheiten der Kulturarbeit im ländlichen Raum sind bei deren Entwicklung zu beachten? Welche Chancen und Potentiale gibt es für den Erhalt und Ausbau der vorhandenen regionalen Vielfalt an kulturellen Aktivitäten? Welche Besonderheiten gibt es in Bezug auf die kulturelle Infrastruktur (z. B. Stadt-Land-Gefälle bezüglich kultureller Einrichtungen), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den daraus resultierenden Unterschieden und Problemen?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich fiskalischer, wirtschaftlicher und sozialer Probleme, die daraus entstehen, dass viele Einwohnerinnen und Einwohner ländlicher Gemeinden subventionierte kulturelle Angebote (Volkshochschulen, Musikschulen, Theater) in Mittel- und Oberzentren wahrnehmen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Schließung und Fusion von Museen, Theatern, Orchestern, Volkshochschulen, Musikschulen, Bibliotheken und soziokulturellen Einrichtungen, die entweder in ländlichen Räumen angesiedelt waren oder prioritär in ländliche Räume hinein wirkten?
Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung für die Breiten-, Hoch- und Laienkultur angesichts der gewandelten Bevölkerungsstruktur und -dichte in vielen ländlichen Regionen?
Welche Erkenntnisse über den Sanierungsbedarf von Kulturstätten in ländlichen Räumen liegen der Bundesregierung vor (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeiten von Menschen mit Behinderungen, in ländlichen Regionen kulturelle Angebote aktiv und passiv wahrzunehmen?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in ländlichen Räumen durch kulturelle Angebote?
Welche Kriterien – außer ökonomischen – betrachtet die Bundesregierung als relevant bei Beschaffung, Vergabe und Bereitstellung kultureller Angebote?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Schließung und Umwandlung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in der DDR (und ebenso der Staatsgüter) im ländlichen Raum nicht nur ökonomische, sondern auch soziale und geistig-kulturelle Lücken entstanden sind? Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie und in welchem Umfang (quantitativ und qualitativ) nach der Wende diesbezüglich entstandene Lücken geschlossen worden sind? Welchen Beitrag zur Schließung dieser Lücken hat die Bundesregierung leisten können?
Sieht sich die Bundesregierung in der Pflicht, die Bemühungen von Kommunen und Ländern bezüglich der Förderung und des Erhalts von regionaler Kultur und Brauchtum durch eigene Bemühungen zu ergänzen?
Hält die Bundesregierung den Status der Regional- und Minderheitensprachen für ausreichend (Verwendung im öffentlichen Leben, in der Schule, in den Medien usw.)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein wesentliches Ziel der Europäischen Regional- und Minderheitensprachencharta von 1992, die in der Bundesrepublik Deutschland 1999 in Kraft trat, der grenzüberschreitende Schutz und die grenzüberschreitende Förderung von Minderheiten- und Regionalsprachen ist? Wenn ja, leitet sich daraus eine starke Verantwortung der Bundesebene ab, und in welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung trotz der Zuständigkeit der Bundesländer für Kulturpolitik, auf die Politik bezüglich der Regional- und Minderheitensprachen, die in mehr als nur einem Bundesland verbreitet sind (Niederdeutsch, Sorbisch/Wendisch), stärker als bisher Einfluss auszuüben? Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung sprach- und/oder minderheitenpolitische Initiativen, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung, wie in der Schweiz geschehen, dem Jenischen Rechte und Status als Minderheitensprache zuzugestehen?
Plant die Bundesregierung Initiativen zum Erhalt und zur Pflege von ländlichem Brauchtum, ländlichen Traditionen und gerade im ländlichen Raum verbreiteter Sprachen und Dialekte?
Wie gedenkt die Bundesregierung in den ländlichen Räumen in Deutschland die EU-Roma-Strategie umzusetzen?
Von welchen kulturellen Initiativen von und für Flüchtlinge(n) und Asylsuchende(n) hat die Bundesregierung Kenntnis, und beabsichtigt sie, diese zu unterstützen?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung der Lebensqualität in ländlichen Räumen bei, und welche diesbezüglichen Maßnahmen plant sie zu ergreifen?