[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13093
17. Wahlperiode 16. 04. 2013
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 15. April 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12789 –
Bildung, Kultur und regionale Identität in ländlichen Räumen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der ländliche Raum im engeren Sinne nimmt circa 58 Prozent des
Bundesgebiets ein. Hier lebt ein Viertel der Bevölkerung.
Mittel- und Oberzentren, also eher städtische Gebiete, übernehmen viele
kulturelle, wirtschaftliche und soziale Aufgaben für die ländlichen Räume. Finanziell
führt dies einerseits zu Mehreinnahmen dieser Städte durch
Umsatzsteueraufkommen, andererseits zu Mehrausgaben z. B. durch ortsfremde
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an subventionierten Kultur- oder Bildungsveranstaltungen.
Das Grundgesetz (GG) verpflichtet den Gesetzgeber in Artikel 72 Absatz 2 zur
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Dies ist auch
erklärtermaßen die politische Leitvorstellung der Bundesregierung (siehe
Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume;
Bundestagsdrucksache 17/8499, im Folgenden: Fortschrittsbericht). Abgesehen von
Stadt-Land-Unterschieden unterscheiden sich auch die Lebensverhältnisse in
den ländlichen Räumen untereinander: Auf der einen Seite gibt es florierende
Räume im Süden und Westen Deutschlands, während ländliche Räume in
anderen Regionen ausbluten. Schrumpfung bedeutet dabei nicht nur abnehmende
Bevölkerungsdichte, sondern vielmehr auch einen Rückgang an
Infrastrukturangeboten, Kaufkraft und regionalem Entwicklungspotential. Dies gilt in
besonderer Weise im Falle mangelhafter Ausstattung der Regionen mit
Bildungseinrichtungen aller Art. Da weite Anfahrtswege zu weiterführenden Schulen der
Normalfall sind, ist durch hohe Beförderungsentgelte vor allem Kindern aus
ärmeren Familien der Zugang zu höherer Bildung erschwert. Dies gilt in gleicher
Weise für die Teilnahme an kulturellen Aktivitäten von Institutionen
(Volkshochschulen, Musikschulen, Bibliotheken und Museen), freier Szene und Vereinen.
Der Erhalt des ländlichen Raumes in seiner spezifischen Naturbeschaffenheit
und Besiedlungsweise ist ein soziokulturelles Bedürfnis der ganzen Gesellschaft
und insbesondere der Landbevölkerung selbst. Oft identifizieren sich die
Bewohnerinnen und Bewohner ländlicher Räume in besonderer Weise mit ihrer
Region. Die Pflege ländlichen Brauchtums, von lokalen und regionalen
Dialekten, Regional- und Minderheitensprachen muss auch vom Bund gefördert
werden. Die Bundesregierung hat die Europäische Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen zwar 1998 ratifiziert, überlässt deren Umsetzung jedoch
weitestgehend den Bundesländern.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zur Stärkung
ländlicher Räume bekannt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land bleibt politische
Leitvorstellung der Bundesregierung. Dabei wird den peripheren ländlichen
Regionen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Zu ihrer Entwicklung gehört
insbesondere der Bildungssektor, für den nach der föderalen Ordnung der
Bundesrepublik die Länder und Kommunen zuständig sind. Gemeinsames Ziel von
Bund und Ländern ist es, vielfältige bildungs-, kompetenz- und
leistungsfördernde Angebote bereitzustellen. Dabei spielt die Vernetzung der Aus- und
Weiterbildungsträger im ländlichen Raum eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung
unterstützt mit hohen Investitionen Länder und Kommunen im Rahmen ihrer
Zuständigkeit.
Die geringer vorhandenen Finanzmittel der staatlichen Institutionen dürfen in
den ländlichen Räumen insbesondere bei Bildung und Kultur nicht zu einer
Benachteiligung führen. Das bedeutet sowohl eine effiziente Abstimmung
politischer Aktivitäten aller Akteure im ländlichen Raum als auch eine Überprüfung
der bisherigen Instrumente.
1. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung ein differenziertes und
nachfragegerechtes Bildungsangebot in ländlichen Räumen sichergestellt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung Verlauf und Ergebnisse der Initiative
„Lernen vor Ort“, die im Fortschrittsbericht als eine Maßnahme zur
Unterstützung kommunalen Bildungsmanagements vorgestellt wurde?
Mit der Initiative „Lernen vor Ort“ unterstützt das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) seit 2009 Kommunen (Kreise und kreisfreie
Städte) dabei, ein integriertes datenbasiertes Bildungsmanagement aufzubauen,
das durch die Etablierung geeigneter Kooperations- und
Abstimmungsstrukturen auf der kommunalen Ebene lokale bzw. regionale
Verantwortungsgemeinschaften für Bildung ermöglicht. In der zweiten Förderphase, die noch bis
31. August 2014 dauert, werden aktuell 35 Kommunen gefördert. Durch die
Initiative, die bei der Entwicklung der Strukturebene des kommunalen
Bildungssystems ansetzt, sind in zahlreichen Kommunen wichtige Fortschritte
erzielt worden:
• In fast allen beteiligten Kommunen liegen mittlerweile Bildungsberichte vor,
die eine valide Datengrundlage für bildungspolitische
Steuerungsentscheidungen bereitstellen. Durch systematisches Bildungsmonitoring können die
tatsächlichen Abstimmungs- und Förderungsbedarfe im lokalen
Bildungssystem identifiziert und die verfügbaren Mittel gezielt eingesetzt werden.
• Alle Kommunen haben außerdem Koordinierungsmechanismen entwickelt,
die die vorhandenen Bildungsangebote und -anbieter systematisch
miteinander vernetzen. Dadurch wird zum einen den Bürgerinnen und Bürgern der
Zugang zu passenden Bildungsangeboten erleichtert und zum anderen die
zeitliche und räumliche Abstimmung von Bildungsangeboten verbessert.
• Durch die Beteiligung von insgesamt rund 180 Stiftungen als Partner des
BMBF in „Lernen vor Ort“ sind vielfältige Kooperationen der Kommunen
mit der Zivilgesellschaft entstanden, die beratend und häufig auch fördernd
bei der Verbesserung des Bildungsmanagements mitwirken.
Die Veränderungen der Steuerungs- und Abstimmungsstrukturen in den
kommunalen Bildungssystemen, die durch „Lernen vor Ort“ initiiert werden,
reagieren durchgängig auf Problemlagen – so auch auf die spezifischen Probleme
ländlicher Räume. Konkret befinden sich 14 der 35 „Lernen vor Ort“-
Kommunen in ländlichen Räumen. Im Zuge des Aufbaus von Strukturen für ein
datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement werden hier vor allem Strategien in
Bezug auf den demographischen Wandel und den Fachkräftemangel entwickelt.
Die Ergebnisse der Initiative „Lernen vor Ort“ sollen in einer an die Förderphase
anschließenden Transferphase allen interessierten Kommunen zur Verfügung
gestellt werden, um die bisher modellhaft entwickelten Lösungen in die Breite
zu tragen.
2. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Verlauf und den Ergebnissen des Modellprojekts „Überregionale
Partnerschaften“, das u. a. in den Handlungsfeldern Fachkräftesicherung,
Wissenschaftskooperation und Familienfreundlichkeit neue Ansätze
entwickelt?
Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Stellungnahme zum
Raumordnungsbericht 2011 die Herausbildung und Stärkung von Stadt-Land-Partnerschaften als
einen Handlungsschwerpunkt betont. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
der Regionen wird mit dem Modellvorhaben der Raumordnung „Stadt-Land-
Partnerschaften: großräumig – innovativ – vielfältig“ (2011 bis 2013; vormals
„Überregionale Partnerschaften“) auch weiterhin die Entwicklung und Stärkung
funktionaler Räume über administrative Grenzen hinweg unterstützt. In der
Förderung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen unterschiedlich
strukturierten Räumen (das heißt zwischen Städten, Metropolen und ländlichen
Wachstumsregionen sowie peripheren und strukturschwachen Regionen) sieht
sie einen wichtigen Beitrag zur Verringerung regionaler Disparitäten.
Diese Position hat die Bundesregierung auch in ihrem Fortschrittsbericht zur
Entwicklung ländlicher Räume (Kabinettbeschluss 18. Januar 2012) sowie im
Jahresbericht zum Stand der deutschen Einheit 2012 bekräftigt. Das oben
angeführte Modellvorhaben leistet als Bestandteil der Initiative Ländliche
Infrastruktur des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
somit auch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung ländlicher Räume. Im
Rahmen der europäischen Konferenz „Stadt.Land.Europa. Partnerschaften
nachhaltig gestalten“ am 19. Juni 2012 wurde der in Deutschland erfolgreich erprobte
raumordnerische Ansatz der Stadt-Land-Partnerschaften vor dem Hintergrund
der Verhandlungen zur neuen Förderperiode der europäischen Strukturfonds
2014 bis 2020 mit einem breiten europäischen Publikum diskutiert und
Vorschläge zur möglichen Einbeziehung von Stadt-Land-Partnerschaften in die
Europäische Strukturförderung entwickelt.
3. Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um Problemen wie fehlender
Qualifikation und Abwanderung gut ausgebildeter Menschen aus ländlichen
Regionen gegenzusteuern?
Langfristig ist aufgrund der demografischen Entwicklung ein deutlicher
Rückgang der Anzahl der Erwerbspersonen zu erwarten. Vor diesem Hintergrund hat
die Bundesregierung im Juni 2011 ein umfassendes Konzept zur
Fachkräftesicherung beschlossen. Es definiert Ziele und zeigt noch ungenutzte Potenziale
auf. Das Fachkräftekonzept der Bundesregierung wird jährlich anhand von
wirkungsorientierten Indikatoren überprüft. Der erste Fortschrittsbericht wurde im
Januar 2013 veröffentlicht.
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist Kernelement der
Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung. Die Bundesagentur für Arbeit verfügt über ein
breites Angebot an Förderleistungen, mit denen arbeitslose Personen und
Beschäftigte Anpassungsqualifizierungen bzw. Umschulungen gefördert erhalten
können. Mit der im Jahr 2010 aufgelegten Initiative zur Flankierung des
Strukturwandels, einem Programm zur Umschulung von arbeitslosen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in am Arbeitsmarkt nachgefragten Berufen, soll ein
Beitrag zur arbeitsmarktpolitischen Flankierung des Strukturwandels und zur
Fachkräftesicherung geleistet werden. Ziel ist es, beruflich nicht oder gering
qualifizierten Personen einen Berufsabschluss oder zumindest eine
Teilqualifikation zu ermöglichen. Im Jahr 2012 haben Arbeitsagenturen und Jobcenter
über 2 Mrd. Euro für die Förderung der beruflichen Weiterbildung ausgegeben.
Notwendig sind auch das Engagement und die Kompetenz der Verantwortlichen
auf regionaler Ebene, um Fachkräfte zu sichern und passgenaue Lösungen zu
finden. Mit dem seit März 2011 tätigen Innovationsbüro „Fachkräfte für die
Region“ wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die
regionale Netzwerkarbeit zur Fachkräftesicherung von der Auftaktveranstaltung bis
zur Zielerreichung, aber auch mittels bundesweiter Verbreitung guter Praxis
unterstützt. So gibt es zum Beispiel Netzwerke, deren Aktivitäten darauf abzielen,
Unternehmen für die Sicherung der benötigten Fachkräftebasis in der ländlichen
Region zu sensibilisieren und zu unterstützen und gleichzeitig für die Region als
attraktiven Standort mit beruflichen Perspektiven zu werben.
4. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass
schulpflichtige Kinder eine Schule in Wohnortnähe besuchen können?
Aufgrund der Regelungen der Artikel 70 bis 74 des Grundgesetzes (GG) liegt
die Zuständigkeit für Schulen ausschließlich bei den Ländern. Diese sind für die
Umsetzung von Maßnahmen in der schulischen Bildung zuständig.
5. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der „Resolution von Bleiwäsche 2012“ des Interdisziplinären
Arbeitskreises Dorfentwicklung, und wie gedenkt die Bundesregierung, Akteure bei
der Umsetzung der dort formulierten Ziele zu unterstützen?
Die Bundesregierung sieht in der Stärkung des ländlichen Raumes eine der
wichtigen Zukunftsaufgaben. Dieses gilt insbesondere vor dem Hintergrund des
demografischen Wandels, der regional die ländlichen Räume vor besondere
Herausforderungen stellt. Zur Stärkung des ländlichen Raumes gehört auch die
Sicherstellung eines ausreichenden wohnortnahen Angebots an Bildung, was in
der angesprochenen Resolution hervorgehoben wurde.
Die Bundesregierung sieht vor allem die Notwendigkeit von neuen
Kooperationen für die Sicherung von Bildungsangeboten im ländlichen Raum. Deshalb
werden mit dem Programm „Lernen vor Ort“ (siehe Antwort zu Frage 1) auch
bundesweit die Landkreise bei der Entwicklung eines abgestimmten und
verzahnten Angebots für lebenslanges Lernen unterstützt. Die Förderung der
Kooperation von Bildungsträgern gehört auch zu den Anliegen des neuen
Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“. Gefördert werden ab
2013 auf lokaler Ebene, das heißt auch im ländlichen Raum, Angebote
insbesondere der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte junge Menschen. Die
beteiligten zivilgesellschaftlichen Akteure müssen dafür Kooperationen
eingehen, um die Bildungsangebote zu entwickeln und durchzuführen. Am
Förderprogramm beteiligt ist unter anderem auch der Verband der Bildungszentren im
ländlichen Raum.
6. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Recht auf Bildung, und wie
nimmt sie ihre Verantwortung für einen flächendeckenden Zugang zu
öffentlichen Bildungsangeboten in strukturschwachen Räumen wahr?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Ersetzung der Schulpflicht durch
eine Unterrichtspflicht/Bildungspflicht, wie es sie in anderen europäischen
Ländern gibt, eine mögliche Antwort auf die Ausdünnung der
Schullandschaft in ländlichen Räumen?
Es wird verwiesen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/985): Das „Recht auf
Bildung“ im Sinne eines Teilhaberechts auf allgemeine und gleiche
Bildungschancen in öffentlichen Bildungseinrichtungen ist im Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich abgesichert. Es ergibt sich
aus dem einschlägigen Freiheitsrecht (Artikel 12 Absatz 1, Artikel 2 Absatz 1
GG) in Verbindung mit dem Gleichheitssatz (Artikel 3 GG).
Bildung hat eine Kernfunktion für die ökonomische und innovative Stabilität
unserer Volkswirtschaft. Die Sicherstellung eines differenzierten und
nachfragegerechten Bildungsangebots bildet deshalb eine zentrale bildungspolitische
Herausforderung für die ländlichen Räume. Bildungseinrichtungen in
ländlichen Räumen sind allerdings weit stärker als städtische Einrichtungen darauf
angewiesen, sich untereinander zu vernetzen, um so Ressourcen zur Erhaltung
oder zum Ausbau eines differenzierten und damit bedarfsorientierten Bildungs-
und Beratungsangebots bündeln zu können.
Die gemeinsame Initiative des BMBF „Lernen vor Ort“ (siehe Antwort zu
Frage 1) mit Stiftungen unterstützt modellhaft Kommunen bei der Entwicklung
eines kohärenten kommunalen Bildungsmanagements vor Ort.
Der Bund unterstützt Länder und Kommunen im Rahmen seiner Zuständigkeit
unter anderem bei der Sicherstellung eines ausreichenden
Ausbildungsplatzangebotes.
Fragen der Schulpflicht und ihrer Umsetzung sind in Deutschland in den
Landesverfassungen geregelt und fallen damit in die ausschließliche Zuständigkeit
der Bundesländer. Die Schulpflicht beschränkt sich nicht nur auf die
Unterrichtspflicht, sondern beinhaltet auch die regelmäßige Teilnahme am
schulischen Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten
Veranstaltungen der Schule. Die organisatorische und inhaltliche Gestaltung obliegt aber
allein den Ländern und den Schulträgern.
7. Wie viele Schulschließungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen 1990 und 2011 in ländlichen Räumen (bitte nach Schulart,
Bundesland und Landkreis aufgliedern)?
a) Wie viele und welche dieser Schulschließungen hätten durch einen
niedrigeren Klassenteiler verhindert werden können?
b) Wie viele und welche dieser Schulschließungen hätten durch ein weniger
stark gegliedertes Schulsystem verhindert werden können?
c) Wie stark haben sich die Schulwege der betroffenen Schülerinnen und
Schüler durch die Schulschließungen verlängert (im Durchschnitt pro
Bundesland)?
d) Wie viele Dörfer haben zwischen 1990 und 2011 ihren
Grundschulstandort verloren?
e) Hat sich der Verlust von Grundschulen in statistisch signifikanter Weise
negativ auf die Bevölkerungsentwicklung der betroffenen Dörfer
ausgewirkt (im Vergleich zu Dörfern, die noch über eine Grundschule
verfügen)?
Die Bundesregierung hat betreffend der Anzahl der Schulschließungen im
ländlichen Raum keine Kenntnis. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen.
8. Welche Kulturpolitik verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf die
Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume?
Die Bundesregierung misst der Kulturpolitik eine hohe Bedeutung bei. Sie
kommt ihrer Verantwortung auf Bundesebene im kooperativen
Zusammenwirken mit den Ländern nach. Nach der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung
liegt die Zuständigkeit für Kultur vorrangig bei den Ländern und Kommunen. In
Beachtung dieser verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung und im Sinne
des Subsidiaritätsprinzips konzentriert sich die Bundesregierung daher auf die
Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kulturelle Leben in Deutschland
insgesamt. In den letzten Jahren hat sie beispielsweise Verbesserungen im
Steuer- und Stiftungsrecht und die Stärkung des Ehrenamtes angestoßen, die
auch und gerade für die Kultur relevant sind. Sie wirkt weiterhin auf die
Stabilisierung der Künstlersozialversicherung hin. Im Recht der
Arbeitslosenversicherung hat sie zur Verbesserung der sozialen Absicherung bei
Arbeitslosigkeit eine Sonderregelung eingeführt. Diese Regelung ermöglicht dem
Personenkreis der überwiegend kurz befristet Beschäftigten, zu denen
Kulturschaffende in bedeutendem Umfang zählen, einen erleichterten Erwerb von
Ansprüchen auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld.
Solche Verbesserungen der Rahmenbedingungen zielen nicht auf bestimmte
Regionen ab. Sie kommen vielmehr allen Akteuren der Kulturlandschaft zugute
auch und gerade denjenigen, die das kulturelle Leben in ländlichen Gebieten
prägen. Hierzu gehören auch die Träger der zivilgesellschaftlich geprägten
Breitenkultur, wie Kulturvereine und -initiativen, Volkshochschulen, Bibliotheken,
Kunst- und Musikschulen und soziokulturelle Zentren. Dies gilt ebenfalls für
das im Rahmen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft eingerichtete
Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes, dessen
Ansprechpartner in ganz Deutschland an rund 80 Orten Kulturschaffende beraten. Diese
Möglichkeit kann auch von Kulturschaffenden in ländlichen Räumen in Anspruch
genommen werden.
Auch die finanzielle Förderung von Kultureinrichtungen unter
Berücksichtigung regionaler Besonderheiten ist ureigene Aufgabe der Länder und
Kommunen. Die Bundesregierung kann Einrichtungen und Vorhaben nur dann fördern,
wenn sie von gesamtstaatlicher Bedeutung sind. Die Stärkung der
Rahmenbedingungen für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik Deutschland
insgesamt sowie die Förderung von Einrichtungen und Vorhaben von
gesamtstaatlicher Bedeutung tragen positiv zu der reichen Kulturlandschaft bei, von der
auch der ländliche Raum profitiert.
9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um kulturelle
Angebote in ländlichen Räumen zu fördern und deren Erreichbarkeit zu
gewährleisten?
Welche Maßnahmen sind künftig geplant?
Die Gestaltung der Rahmenbedingung und die Stärkung der auf föderaler Basis
wachsenden bundesweiten Strukturen kommen den ländlichen Regionen
mittelbar zugute. So entfalten auch gesamtstaatlich bedeutsame Einrichtungen
durchaus Wirkung in ländlichen Regionen. Hierfür gibt es zahlreiche Beispiele.
Kulturstätten in ländlichen Räumen werden auch durch das langjährige
Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ des Bundes und die
umfangreichen Sonderprogramme für den Denkmalschutz aus dem Haushalt des
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) nachhaltig
unterstützt. Seit 2008 beträgt die Förderung des Bundes rund 200 Mio. Euro, die
sich durch Kofinanzierungen nahezu verdoppeln. In Kooperation mit den
Ländern wird damit die Sanierung von Denkmälern in der Fläche, die die große
Vielfalt des baulichen Kulturerbes zeigen, unterstützt.
Die Laienmusik und das Amateurtheater sind wesentliche Bestandteile der
Breitenkultur im ländlichen Raum und werden durch die Bundesregierung
unterstützt. Dies umfasst sowohl die Gestaltung der Rahmenbedingungen, die
Stärkung der bundesweiten Strukturen und die generelle kulturpolitische
Anerkennung der Laienmusik sowie des Amateurtheaters als auch die Förderung
konkreter Projekte. Beispielhaft können hier die Förderungen des BKM für die
Dachverbände im Bereich der instrumentalen und vokalen Laienmusik sowie
des Amateurtheaters genannt werden.
Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm aufgelegt, das gerade auch Kinos
in ländlichen Räumen ins digitale Zeitalter führt und so zur Bestandserhaltung
einer vielfältigen deutschen Kinolandschaft beiträgt. Gleichzeitig haben auch
die Filmförderungsanstalt, die Länder und die Filmverleiher Mittel für die
Umrüstung der Kinos auf digitale Technik bereitgestellt.
Im Bereich der historisch-politischen Bildung (hier: Aufarbeitung SED- Unrecht)
fördert die Bundesregierung z. B. den kommunalen Zweckverband Deutsch-
Deutsches Museum-Mödlareuth und die Gedenkstätte Deutsche Teilung
Marienborn institutionell. Bei der Bildungsinitiative „JMB on.tour“ besucht das
Jüdische Museum Berlin seit 2007 mit einem speziell ausgerüsteten Bus Schulen in
allen Bundesländern, um in persönlichen Begegnungen mit den Schülern vor Ort
das Interesse an deutsch-jüdischer Geschichte zu wecken und auf diese Weise
ihre Fähigkeit zu vorurteilsfreiem und kritischem Denken zu stärken.
Die Bundesregierung fördert des Weiteren Bau- und Umbaumaßnahmen von
gemeinnützigen Familienferienstätten mit gegenwärtig 1,8 Mio. Euro jährlich.
Familienferienstätten befinden sich zumeist in strukturschwachen Gebieten und
geben wirtschaftliche Impulse für ländliche Räume. Die Bildungs-, Sport-,
Gesundheits-, Kreativ- und Kulturangebote von Familienferienstätten, wie auch die
seelsorgerische Betreuung, stehen zunehmend auch Familien sowie insbesondere
Kindern und Jugendlichen aus der unmittelbaren räumlichen Umgebung offen.
Für den neu eingeführten Bundesfreiwilligendienst ist neben dem sozialen
Bereich insbesondere auch der Kulturbereich vorgesehen. Parallel dazu wurde der
Jugendfreiwilligendienst Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) umfassend gestärkt
und ausgebaut; auch im Rahmen des FSJ kann der Freiwilligendienst im Bereich
der Kultur abgeleistet werden.
10. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Möglichkeiten für kulturelle
Bildung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern?
Der BKM konzentriert sich insbesondere auf Aktivitäten zur aktivierenden
kulturellen Vermittlung, wobei Kinder und Jugendliche einen zentralen
Schwerpunkt bilden. Seit 2010 werden aus dem neu eingerichteten Fördertitel
„Kulturelle Vermittlung“ Projekte der kulturell-künstlerischen Vermittlung unterstützt,
die nachhaltig wirken und die durch ihre Innovationskraft bundesweit
vorbildlich sind.
Bereits seit 2009 gibt es den BKM-Preis Kulturelle Bildung, der die
Vermittlungsarbeit von Kultureinrichtungen und bürgerschaftlichen Initiativen
prämiert. Jedes Jahr werden drei innovative und bundesweit beispielhafte Projekte
mit einem Preisgeld von insgesamt 60 000 Euro ausgezeichnet. Auch hier liegt
der Fokus vor allem auf Kindern und Jugendlichen.
Zudem sind alle vom BKM geförderten Museen, Bibliotheken und Archive
aufgefordert, spezielle Programme zur besseren Vermittlung von Kunst und Kultur
anzubieten. Schon jetzt gibt es viele Angebote, die Hemmschwellen abbauen
und damit Menschen erreichen sollen, die diese Einrichtungen bislang kaum
besuchen.
Kunst- und Kulturvermittlung in Europa ist auch ein Arbeitsschwerpunkt der
vom BKM geförderten Stiftung Genshagen. Die Stiftung initiiert den Dialog
zwischen europäischen Expertinnen und Experten der kulturellen Bildung.
Außerdem setzt sie Jugendprojekte mit europäischen Partnern um.
Ein Programmschwerpunkt der ebenfalls vom BKM geförderten Kulturstiftung
des Bundes liegt seit dem Jahr 2005 auf Projekten und Programmen, die gezielt
die Vermittlung von Kunst und Kultur an die junge Generation sowie die
Erprobung neuer Vermittlungsformen und modellhafter Kooperationen zwischen
Schulen und Kulturinstitutionen fördern.
2013 wird es im Rahmen der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) für Kinder
und Jugendliche ein eigenes Portal geben. Die DDB ist der deutsche Beitrag zur
Europäischen Digitalen Bibliothek „Europeana“, die die Kulturgüter aller EU-
Mitgliedstaaten zugänglich macht. Auch weitere Initiativen des BKM zur
Stärkung der Medienkompetenz vermitteln Kulturelle Bildung für Kinder und
Jugendliche – so die „Nationale Initiative Printmedien“, „Vision Kino“ und „Frag-
Finn – Ein Netz für Kinder“.
Im Rahmen des Kinder- und Jugendplans werden jährlich aus dem Programm
„Kulturelle Jugendbildung“ Haushaltmittel in Höhe von 8,8 Mio. Euro
bereitgestellt, um die Infrastruktur bundeszentraler Träger zu sichern und deren Arbeit
unter anderem im ländlichen Raum zu unterstützen.
Der Bundesfreiwilligendienst und die Jugendfreiwilligendienste sind als Lern-
und Bildungsdienste ausgestaltet und stellen eine Chance dar, sich
weiterzuentwickeln. Jüngere Freiwillige erwerben Fähigkeiten und persönliche
Kompetenzen, die ihre kulturelle Bildung verbessern und die auch im Familien- und
Berufsleben wichtig sind.
Das BMBF fördert ab 2013 mit „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“
konkrete außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für
bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren. Für dieses
Programm werden in den kommenden fünf Jahren bis zu 230 Mio. Euro
bereitgestellt. Die Maßnahmen sollen auf lokaler Ebene im Rahmen von
Bildungskooperationen durch zivilgesellschaftliche Akteure durchgeführt werden. Das
Programm hat damit eine doppelte Zielsetzung: Es soll Bildungsgerechtigkeit
fördern und vor Ort das bürgerschaftliche Engagement für Bildung stärken.
Insgesamt 35 bundesweite Verbände und Initiativen mit Konzepten, die von
Tanz und Theater über Foto und Film bis hin zu den bildenden Künsten die
ganze Brandbreite der kulturellen Bildung abdecken, wurden durch eine Jury zur
Förderung ausgewählt. Darunter ist beispielsweise der Verband der
Bildungszentren im ländlichen Raum. Alle weiteren Verbände und Initiativen werden
ihre Maßnahmen nicht nur in den Städten bzw. in den Stadtteilen, sondern auch
in Landkreisen und Dörfern anbieten.
11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den von der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ in ihrem
Abschlussbericht 2007 gegebenen Handlungsempfehlungen für die Kultur
im ländlichen Raum sowie für die Laien- und Breitenkultur, die dort eine
besondere Rolle spielt?
Wie ist der Stand ihrer Umsetzung?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Die Handlungsempfehlungen für
die Kultur im ländlichen Raum im Schlussbericht der Enquete-Kommission des
Deutschen Bundestages richten sich vorrangig an die Länder und Kommunen.
12. Wie werden kulturelle Aktivitäten von Institutionen (Volkshochschulen,
Musikschulen, Bibliotheken und Museen), freier Szene und Vereinen nach
Kenntnis der Bundesregierung in Ziele und Prioritäten der ländlichen
Entwicklungspolitik eingebunden, damit z. B. auch die genannten Träger von
Kultur durch EU-Mittel gefördert werden können?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
Der Bundesregierung liegen wegen der Zuständigkeit der Länder und
Kommunen keine Informationen zur Förderung der Träger von Kultur durch EU-Mittel
im Rahmen der ländlichen Entwicklungspolitik vor.
13. Welche Besonderheiten der Kulturarbeit im ländlichen Raum sind bei
deren Entwicklung zu beachten?
Welche Chancen und Potentiale gibt es für den Erhalt und Ausbau der
vorhandenen regionalen Vielfalt an kulturellen Aktivitäten?
Welche Besonderheiten gibt es in Bezug auf die kulturelle Infrastruktur
(z. B. Stadt-Land-Gefälle bezüglich kultureller Einrichtungen), und welche
Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
daraus resultierenden Unterschieden und Problemen?
14. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich fiskalischer,
wirtschaftlicher und sozialer Probleme, die daraus entstehen, dass viele
Einwohnerinnen und Einwohner ländlicher Gemeinden subventionierte
kulturelle Angebote (Volkshochschulen, Musikschulen, Theater) in Mittel-
und Oberzentren wahrnehmen?
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Schließung
und Fusion von Museen, Theatern, Orchestern, Volkshochschulen,
Musikschulen, Bibliotheken und soziokulturellen Einrichtungen, die entweder in
ländlichen Räumen angesiedelt waren oder prioritär in ländliche Räume
hinein wirkten?
16. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung für die Breiten-,
Hoch- und Laienkultur angesichts der gewandelten Bevölkerungsstruktur
und -dichte in vielen ländlichen Regionen?
Bezüglich der Fragen 13 bis 16 wird auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
17. Welche Erkenntnisse über den Sanierungsbedarf von Kulturstätten in
ländlichen Räumen liegen der Bundesregierung vor (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Zum Sanierungsbedarf von Kulturstätten in ländlichen Räumen gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung keine umfassenden belastbaren Erhebungen.
Zahlreiche Kulturstätten sind als Baudenkmäler nach Landesrecht
denkmalrechtlich geschützt. In vielen kleinen und mittleren Städten sowie Gemeinden in
ländlichen Räumen prägen bedeutende Baudenkmäler unsere
Kulturlandschaften und wirken für die Bevölkerung vor Ort identitätsstiftend. Hier fördert der
BKM aus Denkmalschutzprogrammen in erheblichem Umfang gemeinsam mit
den Ländern die Sanierung von Baudenkmälern, die national wertvoll sind oder
das nationale kulturelle Erbe mitprägen, wie historische Burganlagen, kirchliche
Bauwerke und Bürgerhäuser und stärkt damit die kulturelle Bedeutung von
Regionen und ländlichen Räumen bundesweit.
BKM fördert zudem auch im ländlichen Raum gelegene national bedeutsame
Kultureinrichtungen (sogenannte Leuchtturmförderung) und die
Welterbestätten der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und
Kultur in Deutschland und stellt Mittel für Sanierungsmaßnahmen zur
Verfügung. Hinzu kommt eine umfangreiche institutionelle Förderung national
bedeutsamer Kultureinrichtungen. Dazu zählen beispielsweise die Stiftung
Bauhaus Dessau, die Stiftung Luthergedenkstätten oder die Stiftung Fürst Pückler
Park Bad Muskau. Mit diesen Mitteln werden regelmäßig auch
Sanierungsmaßnahmen realisiert. Auch die Substanzerhaltung und Restaurierung der
Welterbestätte Völklinger Hütte wird mit erheblichen Mitteln des BKM gefördert.
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeiten von
Menschen mit Behinderungen, in ländlichen Regionen kulturelle Angebote
aktiv und passiv wahrzunehmen?
Mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
(UN-BRK) im Jahr 2009 hat die Bundesregierung noch einmal bekräftigt, wie
wichtig es ist, dass Menschen mit Behinderungen vollen Zugang zur physischen,
sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung
sowie zu Information und Kommunikation haben, damit sie alle
Menschenrechte und Grundfreiheiten voll genießen können. Artikel 30 der UN-BRK
enthält unter anderem ausführliche rechtliche Gewährleistungen zur Teilhabe am
kulturellen Leben. Die Regelungen beziehen sich insbesondere auf den Zugang
zu den Orten und Aktivitäten sowie zu den Dienstleistungen, die mit ihnen
zusammenhängen und auf die Förderung des kreativen, künstlerischen und
intellektuellen Potenzials. Benachteiligend für Menschen mit Behinderungen kann
sich auswirken, wenn die Orte, an denen kulturelle Angebote stattfinden, zu
wenig die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Daher
ist es Ziel, unter Berücksichtigung der Vorgaben der UN-BRK, einen
gleichberechtigten Zugang zu kulturellen Angeboten für alle zu gewährleisten sowie
Barrieren zu erkennen und zu überwinden. Diesem Ziel auch unter den
Rahmenbedingungen ländlicher Regionen näher zu kommen, ist eine große
Herausforderung, die nur unter der Mitwirkung aller Akteure gelingen kann.
19. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zur Förderung der
Integration von Migrantinnen und Migranten in ländlichen Räumen durch
kulturelle Angebote?
Der BKM finanziert im Rahmen seiner Förderung von Projekten der kulturellen
Bildung auch bundesweite Modellprojekte im ländlichen Raum. Diese sollen
vor allem auf Personen gerichtet sein, die bislang kaum oder wenig von den
Angeboten der traditionellen Kultureinrichtungen Gebrauch machen. Davon
profitieren grundsätzlich auch Migrantinnen und Migranten.
Bereits im Programm „Neues Wohnen – Beratung und Kooperation für mehr
Lebensqualität im Alter“ unterstützte die Bundesregierung ein Modellquartier
„ländliche Region“, bei dem in Kleinstädten und Dörfern des Landkreises
Hannover besondere Beratungs- und Teilhabemöglichkeiten auch für ältere
Menschen mit einer Migrationsbiografie geschaffen worden sind, etwa in den
kleinteilig und niedrigschwellig organisierten sogenannten Wohnwinkeln.
20. Welche Kriterien – außer ökonomischen – betrachtet die Bundesregierung
als relevant bei Beschaffung, Vergabe und Bereitstellung kultureller
Angebote?
Voraussetzung für ein Engagement der Bundesregierung für die Kultur ist unter
Bezugnahme auf die Ausführungen zu Frage 8 die gesamtstaatliche Bedeutung.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Großen
Anfrage „Musikförderung des Bundes“ (Bundestagsdrucksache 17/7222)
verwiesen. Die dortigen Ausführungen gelten über die Musik hinaus.
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Schließung und
Umwandlung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften in
der DDR (und ebenso der Staatsgüter) im ländlichen Raum nicht nur
ökonomische, sondern auch soziale und geistig-kulturelle Lücken entstanden
sind?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie und in welchem Umfang
(quantitativ und qualitativ) nach der Wende diesbezüglich entstandene
Lücken geschlossen worden sind?
Welchen Beitrag zur Schließung dieser Lücken hat die Bundesregierung
leisten können?
Ein Großteil der sozialen und kulturellen Einrichtungen der
genossenschaftlichen und volkseigenen Betriebe der ehemaligen DDR wurde Anfang der
neunziger Jahre im Zuge der Umwandlung des Agrarsektors an andere Trägern
übertragen oder geschlossen. So waren die Nachfolgeunternehmen der
Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften im Rahmen der bilanziellen
Entlastung von Altschulden verpflichtet, eigene nicht betriebsnotwendige
Vermögenswerte grundsätzlich zur Begleichung von Verbindlichkeiten einzusetzen.
Die Bundesregierung hat den Erhalt und die Neueinrichtung von sozialen
und kulturellen Einrichtungen im ländlichen Raum umfassend unterstützt. Das
betrifft die Betreuung von Kindern und Jugendlichen ebenso, wie z. B.
Freizeitangebote, das Vereinsleben und kulturelle Aktivitäten.
22. Sieht sich die Bundesregierung in der Pflicht, die Bemühungen von
Kommunen und Ländern bezüglich der Förderung und des Erhalts von
regionaler Kultur und Brauchtum durch eigene Bemühungen zu ergänzen?
Die Pflege von regionaler Kultur und Brauchtum fällt in die Zuständigkeit der
Länder. Als wichtiger Bestandteil der deutschen Kulturlandschaft unterstützt die
Bundesregierung diese Bereiche durch die Gestaltung von Rahmenbedingungen
(siehe Antwort zu Frage 8). Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die
generelle kulturpolitische Anerkennung der Pflege der regionalen Kultur und des
Brauchtums durch die ideelle Begleitung national bedeutsamer Ereignisse dieser
Bereiche in Form von Schirmherrschaften und Grußworten.
23. Hält die Bundesregierung den Status der Regional- und
Minderheitensprachen für ausreichend (Verwendung im öffentlichen Leben, in der Schule,
in den Medien usw.)?
Die Bundesregierung hält den rechtlichen Status der durch das „Gesetz zu der
Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarats
vom 5. November 1992“ vom 9. Juli 1998 geschützten Sprachen Dänisch,
Friesisch, Niederdeutsch, Niedersorbisch, Nordfriesisch, Obersorbisch, Romanes
und Saterfriesisch für hinreichend geregelt. Die von Deutschland eingegangenen
Verpflichtungen sind teils durch den Bund, zum größten Teil gemäß der
Kompetenzordnung des Grundgesetzes durch die Länder zu erfüllen.
In Erfüllung der eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen wurden in
Deutschland bereits vielfältige Maßnahmen zum Schutz der Regional- und
Minderheitensprachen ergriffen. Der faktische Status der Sprachen wird auf Ebene
der Kommunen, der Länder und auf Bundesebene im Dialog mit den Vertretern
der anerkannten Sprachgruppen stetig verbessert.
Dem regelmäßigen Austausch über den Stand der Umsetzung der Charta dienen
jährliche Implementierungskonferenzen zwischen dem Bund, den Ländern und
den Vertretern der betroffenen Sprachgruppen. Für die Regionalsprache
Niederdeutsch besteht außerdem ein Länder-Bund-Arbeitskreis.
Der Bundesminister des Innern hat für die nationalen Minderheiten und die
Niederdeutschsprecher beratende Ausschüsse eingerichtet, in denen Vertreter der
jeweiligen Gruppe und Bundestagsabgeordnete mit Vertretern der zuständigen
Bundes- und Länderressorts aktuelle Fragen der jeweiligen Minderheit bzw. der
Sprachgruppe erörtern.
Schließlich steht der Beauftrage der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und
nationale Minderheiten, der auch den vorgenannten Beratenden Ausschüssen
vorsitzt, jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
Bei dem dynamischen Prozess der Erfüllung der eingegangenen
Verpflichtungen wird Deutschland zudem nachhaltig durch ein durch die Charta errichtetes
Überprüfungsverfahren unterstützt, in dessen Rahmen die Vertragsstaaten alle
drei Jahre zu berichten haben. Ein unabhängiger Sachverständigenausschuss des
Europarates prüft die Situation im jeweiligen Vertragsstaat und leitet dem
Ministerkomitee einen Bericht zu, das schließlich Empfehlungen an den
Vertragsstaat ausspricht. Bei der Ausarbeitung des Staatenberichts arbeiten Bund und
Länder eng zusammen und beteiligen an der Berichterstattung die
zivilgesellschaftlichen Verbände der Minderheiten und der Regionalsprache.
24. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein wesentliches Ziel der
Europäischen Regional- und Minderheitensprachencharta von 1992, die in
der Bundesrepublik Deutschland 1999 in Kraft trat, der
grenzüberschreitende Schutz und die grenzüberschreitende Förderung von Minderheiten-
und Regionalsprachen ist?
Wenn ja, leitet sich daraus eine starke Verantwortung der Bundesebene ab,
und in welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung trotz der
Zuständigkeit der Bundesländer für Kulturpolitik, auf die Politik bezüglich der
Regional- und Minderheitensprachen, die in mehr als nur einem Bundesland
verbreitet sind (Niederdeutsch, Sorbisch/Wendisch), stärker als bisher
Einfluss auszuüben?
Wenn nein, warum nicht?
Die Frage geht von einem falschen rechtlichen Verständnis von Artikel 14
(Grenzüberschreitender Austausch) der europäischen Charta der Regional- oder
Minderheitensprachen aus. Diese Norm bezieht sich auf den
grenzüberschreitenden Austausch zwischen Staaten, nicht aber zwischen Bundesländern in
einem Bundesstaat.
25. Plant die Bundesregierung sprach- und/oder minderheitenpolitische
Initiativen, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung fördert – wie auch die Länder – die zivilgesellschaftlichen
Organisationen der nationalen Minderheiten in Deutschland, ihre nationalen und
internationalen Verbände sowie die Verbände der Regionalsprache
Niederdeutsch. Diese Verbände sind zumeist die Träger von sprach- und
minderheitenpolitischen Initiativen und werden bei deren Durchführung vom Bund und/oder
den Ländern finanziell unterstützt. Darüber hinaus finanziert die
Bundesregierung ein Minderheitensekretariat in Berlin, das den Verbänden der nationalen
Minderheiten Deutschlands den ständigen Kontakt mit dem Deutschen
Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung ermöglicht. Außerdem
veröffentlicht die Bundesregierung Informationsmaterial über die nationalen Minderheiten
und die Regionalsprache in Deutschland und unterstützt die Veröffentlichung
von Fachliteratur.
26. Plant die Bundesregierung, wie in der Schweiz geschehen, dem Jenischen
Rechte und Status als Minderheitensprache zuzugestehen?
Nein.
27. Plant die Bundesregierung Initiativen zum Erhalt und zur Pflege von
ländlichem Brauchtum, ländlichen Traditionen und gerade im ländlichen Raum
verbreiteter Sprachen und Dialekte?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
28. Wie gedenkt die Bundesregierung in den ländlichen Räumen in
Deutschland die EU-Roma-Strategie umzusetzen?
Eine gesamteuropäische Roma-Strategie der Europäischen Union gibt es nicht.
In der von der Kommission veröffentlichten Mitteilung „EU-Rahmen für
nationale Strategien zur Integration der Roma 2020“ vom 5. April 2011 wurden die
Mitgliedsstaaten zur Einführung nationaler Roma-Strategien bis Ende 2011
aufgefordert.
Statt der Entwicklung nationaler Roma-Strategien ist auch die Ausarbeitung
integrierter Pakete politischer Maßnahmen im Rahmen einer breiter angelegten
Politik der sozialen Einbeziehung zulässig.
Deutschland hat sich für diese zweite Variante entschieden und keine nationale
Roma-Strategie verabschiedet.
Deutschland hat diese Variante gewählt, um eine Stigmatisierung der Roma zu
vermeiden. Deutlich macht die Problematik der Zentralrat Deutscher Sinti und
Roma in seinem Positionspapier zur Rahmenvorgabe der Europäischen Union
für die Verbesserung der Lage von Roma in Europa, wenn er darstellt, dass die
„Fokussierung auf die sozialen und wirtschaftlichen Probleme das Bild der
Roma-Minderheit als einer vorgeblichen ,europäischen sozialen Randgruppe‘
reproduziert.“
Es existiert mithin weder eine EU-Roma-Strategie noch eine explizite nationale
deutsche Strategie.
Gesonderte Maßnahmen für Roma sind nicht erforderlich, da in Deutschland
allen Menschen – unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft – dieselben
Integrationsprogramme offenstehen. Die im Bericht „EU-Rahmen für nationale
Strategien zur Integration der Roma bis 2020 – Integrierte Maßnahmenpakete
zur Integration und Teilhabe der Sinti und Roma in Deutschland“ der
Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission aus dem Jahr 2011 sowie
im Fortschrittsbericht vom 4. Dezember 2012 genannten Maßnahmen finden
zudem auch auf Menschen in ländlichen Räumen Anwendung.
Integrationsmaßnahmen werden allerdings problemorientiert und passgenau an die regional
unterschiedlichen Integrations- und Unterstützungsbedürfnisse angepasst.
29. Von welchen kulturellen Initiativen von und für Flüchtlinge(n) und
Asylsuchende(n) hat die Bundesregierung Kenntnis, und beabsichtigt sie, diese
zu unterstützen?
Eine Übersicht zu entsprechenden Initiativen der Länder und Kommunen liegt
der Bundesregierung nicht vor.
30. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung
der Lebensqualität in ländlichen Räumen bei, und welche diesbezüglichen
Maßnahmen plant sie zu ergreifen?
Die ländlichen Räume und die in ihnen lebenden und arbeitenden Menschen in
Deutschland stehen insbesondere aufgrund eines fortschreitenden
gesellschaftlichen und technischen Wandels in allen Sektoren verbunden mit einer
zunehmenden Globalisierung vieler Märkte unter einem permanenten
Anpassungsdruck. Zusätzliche Herausforderungen ergeben sich aus der demografischen
Entwicklung. Der Bevölkerungsrückgang und die Verschiebung in der
Altersstruktur führen regional zu einer spürbaren Veränderung in der Nachfrage nach
Angeboten der Daseinsvorsorge und beim Angebot an Erwerbsfähigen auf den
Arbeitsmärkten. Die Bewältigung erfordert abgestimmte politische
Rahmenbedingungen in Kommunen, Ländern und Bundesressorts. Das Ziel ist ein
gemeinsamer Rahmen, der differenzierte Antworten auf die anstehenden Fragen in
den unterschiedlich geprägten Regionen unter Beachtung des
Subsidiaritätsprinzips ermöglicht.
Bei einer umfassenden und konsistenten Weiterentwicklung der Politik für die
ländlichen Räume sind bestehende Instrumente auf veränderte gesellschaftliche,
ökonomische und klimatische Bedingungen anzupassen und zugleich
Lösungsansätze für neue Herausforderungen zu entwickeln.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]