[Deutscher Bundestag Drucksache 17/12979
17. Wahlperiode 04. 04. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Petra Pau,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/12797 –
Rechtsextreme Betätigung im Strafvollzug
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Neonazis nutzen Gefängnisaufenthalte zur Verbreitung rechtsextremer
Propaganda unter Mitgefangenen, zum Gewinnen neuer Anhänger sowie zum
Prestigegewinn innerhalb der rechten Szene. Zu diesem Ergebnis kommen
antifaschistisch orientierte Mitgefangene ebenso wie Fachjournalistinnen und
Fachjournalisten. Für Neonazis stellt das Gefängnis oft einen regelrechten
Aktionsraum zur Selbstorganisation dar. Neonazis gründeten in der
Jugendhaftanstalt Hameln die „Kerkerkameradschaft Hameln“. Einer der
Rechtsextremen war vor seiner Haft in militanten Nazikameradschaften in der Region
Weserbergland organisiert und verhalf so seinen Mitgefangenen zum Einstieg
in die rechtsextreme Szene. Beobachter der rechtsextremen Szene wissen von
Rechtsrockbands, die im Gefängnis gegründet wurden, und von
rechtsextremen Propagandaschriften, die in Gefängniswerkstätten gedruckt wurden. Im
Gefängnisalltag seien die rechtsextremen Gefangenen „unkompliziert,
pflegeleicht“, sie übernähmen oft „Hilfsaufgaben“ und stünden bei größeren
Revolten oft auf der Seite des Wachpersonals (
www.netz-gegen-nazis.de/
artikel/nazis-im-knast-aktionsraum-und-kaderschmiede-7684).
Die Zeitschrift „gefangenen info“ berichtet unter Berufung auf Gefangene von
JVA-Bediensteten, „die das rechte Treiben passiv tolerieren und teilweise auch
selbst rassistisch und reaktionär agieren“. „In den letzten Jahren ist der braune
Gedanke unter den Gefängniswärtern wieder populär geworden“, wird der
Gefangene H. B. in „gefangenen info“ zitiert. Das junge, schlecht bezahlte und
perspektivlose Gefängnispersonal werde vornehmlich in den neuen
Bundesländern, unter ehemaligen Soldaten und Afghanistan-Veteranen rekrutiert.
H. B. spricht daher von einer „Wehrsportgruppe Strafvollzug“ (
www.gefange-
nen.info/index.php/archiv/65-gi-373--nazis-im-knast).
Offenbar greift der Verfassungsschutz auch auf inhaftierte Neonazis als
V- Leute zurück. So wurde im NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen
Bundestages in der Sitzung vom 28. Februar 2013 deutlich, dass der wegen
Mordversuchs verurteilten Neonazi C. S. als V-Mann des brandenburgischen
Verfassungsschutzes in den 90er-Jahren im Gefängnis das Nazi-Fanzine
„United Skins“ herausgab, um als Freigänger und nach seiner Haftentlassung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 2. April 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/12979 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeals Quelle in der Nazi-Szene platziert zu werden (
www.linksfraktion.de/
nachrichten/nazi-v-leuten-kennt-verfassungsschutz-keine-grenzen/).
Zwar gelingt einigen Neonazis während der Haft – auch mit Hilfe von
Organisationen wie Exit Deutschland – der Ausstieg aus der rechtsextremen Szene.
Doch häufig ist auch das Gegenteil der Fall. „Der Knast wird oft zum
Aufstiegssprungbrett. Es ist nicht übertrieben, von einer ‚neonazistischen
Kaderschmiede‘ zu sprechen“, heißt es im Onlineportal „Netz-gegen-Nazis“.
Bekanntes Beispiel ist S. K., der 2006 in Dortmund als 17-jähriger unorganisierter
Nazi-Skinhead den antifaschistisch orientierten Punker Thomas „Schmuddel“
Schulz erstach. S. K. wurde wegen Totschlags zu sieben Jahren Jugendhaft
verurteilt, der Vorsitzende Richter schloss einen politischen Tathintergrund
aus. Im Gefängnis wurde S. K. von der „Hilfsorganisation für nationale
Gefangene“ betreut und so in seiner rechtsextremen Überzeugung gefestigt. Nach
seiner vorzeitigen Haftentlassung im Jahr 2010 wurde S. K. in der
rechtsextremen Szene als Held gefeiert. Als Redner auf einer Neonazidemonstration in
Hamm trug er kurz nach seiner Haftentlassung ein T-Shirt mit der Aufschrift:
„Was sollten wir bereuen“. Inzwischen sitzt S. K., der dem 2012 verbotenen
„Nationalen Widerstand Dortmund“ beigetreten war, aufgrund eines Angriffs
auf zwei jugendliche Migranten wieder im Gefängnis (
www.netz-gegen-na-
zis.de/artikel/nazis-im-knast-aktionsraum-und-kaderschmiede-7684;
www.zeit.de/2011/51/Dortmund-Nazis/seite-2).
Im September 2011 wurde die „Hilfsorganisation für nationale Gefangene und
deren Angehörige e. V“ vom Bundesministerium des Innern verboten. Doch
„gefangenen info“ nennt eine Reihe von Gruppierungen und Medien, die
weiterhin inhaftierte Rechtsextreme betreuen, darunter die 1951 zur
Unterstützung verurteilter NS-Täter gegründete „Stille Hilfe für Kriegsgefangene und
Internierte“, die Website „JVA Report“, der als Organisator von Mahnwachen
und Demonstrationen in Erscheinung getretene „Freundeskreis Brandenburg“
sowie das „Widerstandsinfo“ mit vielen Meldungen aus dem Strafvollzug
(
www.gefangenen.info/index.php/archiv/65-gi-373--nazis-im-knast).
Während die Durchführung des Strafvollzugs den Ländern obliegt, ist es nach
Ansicht der Bundesregierung „das gemeinsame Anliegen von Bund und
Ländern, entschieden gegen rechtsextremistische Aktivitäten in unserer
Gesellschaft vorzugehen. Das gilt auch für den Bereich des Strafvollzugs.“
(Bundestagsdrucksache 17/8983).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Durchführung des Strafvollzuges und die Gesetzgebung hierzu sind nach
der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland
ausschließlich eine Angelegenheit der Länder. Auch obliegt dem Bundesministerium der
Justiz nicht die Dienstaufsicht über die Strafvollzugsbehörden; vielmehr wird
diese von der jeweiligen obersten Justizbehörde des zuständigen Landes
ausgeübt. Die Bundesregierung verfügt damit nur über punktuelle Erkenntnisse in
diesem Bereich. Die Antworten der Bundesregierung auf die folgenden Fragen
erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
1. Inwieweit ist sich die Bundesregierung der Problematik bewusst, dass
Rechtsextreme ihren Aufenthalt als Strafgefangene in JVAs gezielt zur
Verbreitung rechtsextremer Propaganda unter Mitgefangenen, zum Gewinnen
neuer Anhänger sowie zum Prestigegewinn innerhalb der rechten Szene
nutzen?
Die am 21. September 2011 durch den Bundesminister des Innern verbotene
„Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige
e. V.“ (HNG) warb offensiv um Kontakte zu inhaftierten Rechtsextremisten.
Die in der Vereinspublikation „Nachrichten der HNG“ veröffentlichte
Gefangenenliste sowie die von sogenannten Gefangenenbetreuern des Vereins in Brief-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12979kontakten übermittelten Informationen boten Möglichkeiten, Kontakte unter
den Gefangenen zu knüpfen, die zum Teil auch nach der Haftentlassung
fortbestehen. Auch nach dem Verbot der HNG ist die rechtsextreme Szene bestrebt,
die Betreuung inhaftierter rechtsextremistischer Straftäter aufrechtzuerhalten.
2. Auf wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der JVA-Insassen mit
rechtsextremer Einstellung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine aktuellen gesicherten, repräsentativen
Erkenntnisse vor. Auf Schätzungen möchte sich die Bundesregierung nicht
einlassen.
Es gibt allerdings einige kriminologische Untersuchungen, die sich mit dieser
Thematik befassen. Die Bundesregierung gibt im Folgenden nur einige wenige
Erkenntnisse aus diesen Studien wieder:
Nach den Ergebnissen einer Bestandsaufnahme der Kriminologischen
Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden aus dem Jahr 2003 zu „Maßnahmen der
Landesjustizverwaltungen zur Bekämpfung und zur Prävention von
Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt“, haben die meisten
Länder auf die Frage nach Strafgefangenen, „die wegen rechtsextremistischer,
fremdenfeindlicher oder antisemitischer Straftaten, insbesondere Gewalttaten“
verurteilt worden sind, betont, dass regelmäßig nur sehr wenige Straftäter aus
dem rechtsextremistischen Spektrum inhaftiert seien und dass über diese keine
statistischen Erhebungen vorlägen. Einzelne Länder teilten jedoch auch mit,
dass die Zahl der Gefangenen, die einer rechtsextremistischen Orientierung
zuneigen, erheblich größer sei. Brandenburg schätzte diesen Anteil bei den
Jugendstrafgefangenen auf 25 bis 30 Prozent und Sachsen-Anhalt für die
Jugendstrafanstalt Halle im August 2000 auf 20 Prozent.
Eine im Jahr 2002 durchgeführte Umfrage der „Informationsgruppe zur
Bekämpfung rechtsextremistischer/terroristischer, insbesondere
fremdenfeindlicher Gewaltakte“ (IGR) hat ergeben, dass es sich nach Schätzungen der
Justizvollzugsanstalten bei knapp 0,6 Prozent der einsitzenden Personen um klar
erkannte Rechtsextremisten handelt.
Insgesamt bildet nach den damit vorliegenden Erkenntnissen die Gruppe der
rechtsextremen Gefangenen eine Minderheit, wenngleich sich dies auch aktuell
in einzelnen Justizvollzugsanstalten anders darstellen kann, wie eine
Untersuchung in vier Jugendstrafanstalten von Prof. Dr. Wolfgang Kühnel zu
Gruppenprozessen und Bewältigungsstrategien im Jugendvollzug (Monatsschrift für
Kriminologie und Strafrechtsreform Heft 4/2066, S. 276 ff.) nahelegt.
Neuere Daten liegen der Bundesregierung zu dieser Frage nicht vor.
Insbesondere lassen sich keine belastbaren Angaben über die Anzahl der Gefangenen
mit „rechtsextremer Einstellung“ machen.
a) Inwieweit befinden sich in ostdeutschen JVAs nach Kenntnis der
Bundesregierung mehr Gefangene mit rechtsextremer Einstellung als im
Bundesschnitt?
Auch zu dieser Fragestellung liegen keine aktuellen und belastbaren Daten vor.
Die aus dem Bericht der KrimZ zu entnehmenden Angaben sowohl auf die
Anfrage der KrimZ als auch auf die Anfrage der IGR zeigen allerdings, dass aus
den neuen Ländern durchgängig ein höherer Anteil entsprechender Straftäter
berichtet wird. In diese Richtung deuten ferner auch die Ergebnisse eines
Projekts zum Thema „Bewältigungsmuster und Gruppenprozesse im
Jugendstrafvollzug“, die auf Interviews mit 65 Gefangenen und 27 Bediensteten in drei
ostdeutschen und einer Berliner Haftanstalt basieren. Allerdings sind diese Ergeb-
Drucksache 17/12979 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenisse aufgrund der geringen Datenbasis und der Sondersituation Berlins als
Großstadt nur mit äußerster Vorsicht zu interpretieren. Hinzu kommt, dass die
Daten dieser Untersuchung nur den Jugendstrafvollzug erfassen.
b) Inwieweit befinden sich im Jugendstrafvollzug nach Kenntnis der
Bundesregierung mehr Gefangene mit rechtsextremer Einstellung als im
Erwachsenenstrafvollzug?
Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 2a wird verwiesen.
3. Inwieweit liegen der Bundesregierung eigene aktuelle Zahlen oder
Untersuchungen zur Fragestellung von rechtsextremen Einstellungen und
Betätigung von JVA-Insassen vor?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
a) Wenn der Bundesregierung keine eigenen Zahlen dazu vorliegen,
inwieweit sieht sie die Notwendigkeit, solche festzustellen?
Der Erforschung von Subkulturbildung im Strafvollzug kommt große
Bedeutung zu; dies gilt selbstverständlich auch für rechtsextreme Subkulturen. Im
Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht sich die Bundesregierung gemeinsam mit
den für den Vollzug zuständigen Ländern, entsprechende Forschungsvorhaben
zu unterstützen; ein aktuelles Forschungsvorhaben mit der genannten
Zielrichtung ist der Bundesregierung jedoch nicht bekannt.
b) Welche wissenschaftlichen Studien und Untersuchungen zur
Problematik von rechtsextremen Einstellungen im Strafvollzug außer den in der
Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/8983
genannten Studien der „Informationsgruppe zur Bekämpfung
rechtsextremistischer/terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher
Gewaltakte“ (IGR) aus dem Jahr 2002, der Kriminologischen Zentralstelle
(KrimZ) in Wiesbaden zu „Maßnahmen der Landesjustizverwaltungen
zur Bekämpfung und zur Prävention von Rechtsextremismus,
Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt“ aus dem Jahr 2003 sowie
einer Untersuchung von Prof. Dr. Wolfgang Kühnel zu Gruppenprozessen
und Bewältigungsstrategien im Jugendvollzug in der Monatsschrift für
Kriminologie und Strafrechtsreform (Heft 4/2006) sind der
Bundesregierung noch bekannt?
Die auf Bundestagsdrucksache 17/8983 vom 14. März 2012 zu den Fragen 2 bis 4
mitgeteilten Informationen entsprechen auch weiterhin dem aktuellen
Sachstand. Neuere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aktuell nicht vor.
Insbesondere erfassen die Statistiken zum Strafvollzug auch weiterhin keine
kriminologischen Merkmale zu einem rechtsextremistischen Tathintergrund oder zu
politischen Einstellungen der inhaftierten Personen.
4. Inwieweit sind der Bundesregierung Berichte oder Klagen von JVA-
Leitungen oder Landesjustizbehörden über Probleme mit Rechtsextremen im
Strafvollzug bekannt?
Derartige Berichte oder Klagen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/129795. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Versuche von
Rechtsextremen, sich innerhalb von JVAs zu organisieren (bitte JVAs benennen)?
a) Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass
organisierte rechtsextreme Inhaftierte in den JVAs neue Mitglieder oder
Sympathisanten gewinnen oder werben?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
b) Inwieweit existierten oder existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung so genannte Knastkameradschaften (bitte JVAs benennen)?
Hinweise auf die Existenz strukturierter „Knastkameradschaften“ liegen der
Bundesregierung nicht vor.
c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
inhaftierte Rechtsextreme aus den Haftanstalten heraus Propaganda
betreiben, für rechtsextremistische Medien (welche) schreiben oder
Organisationsaufgaben übernehmen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine aktuellen gesicherten, repräsentativen
Erkenntnisse vor. Jedoch gibt es Hinweise darauf, dass Rechtsextremisten auch
während ihrer Haftzeit versuchen, den Kontakt in die rechtsextremistische
Szene zu halten. In diesem Kontext verfasste Briefe und Texte werden mitunter
in rechtsextremistischen Publikationen veröffentlicht. So bildeten bis zum
Verbot der HNG Briefe inhaftierter Rechtsextremisten einen festen Bestandteil der
Vereinspublikation.
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Beschlagnahmungen
oder Sicherstellungen von NS-Symbolen, NS-Devotionalien, Fahnen
oder Kleidungsstücken mit rechtsextremer Symbolik bei Inhaftierten?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
6. Welchen Stellenwert nimmt die Thematik rechtsextremer Gefangener nach
Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der rechtsextremen Szene ein?
Innerhalb der rechtsextremistischen Szene wird die Solidarität mit inhaftierten
Rechtsextremisten regelmäßig thematisiert. Häufig handelt es sich dabei um
Aktionen für Szeneaktivisten, wie beispielweise Solidaritätsaktionen für
Mitglieder des „Aktionsbüro Mittelrhein“, die im Zuge exekutiver Maßnahmen im
März 2012 inhaftiert wurden oder für einen mutmaßlichen und angeklagten
Unterstützer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) aus Thüringen.
Die Betreuung in Haft spielt sowohl für die Inhaftierten als auch für ihre
Unterstützer eine wichtige Rolle. Die in Haft befindlichen Rechtsextremisten
verfügen in der Regel über wenige Kontakte außerhalb der Szene und sind insoweit
für Kontaktaufnahmen dankbar und dadurch auch häufig ideologisch weiterhin
beeinflussbar. Da im Rahmen der Gefangenenbetreuung immer wieder der
Eindruck vermittelt wird, dass die begangenen Taten der gemeinsamen „guten
Sache“ dienen und die Inhaftierung als ungerechtes und willkürliches Mittel des
„Systems“ bezeichnet wird, werden rechtsextremistische Straftäter in ihrer
Ideologie bestärkt und fühlen sich als ein Teil der „Gemeinschaft“.
Für die Szene ist die Gefangenenbetreuung insbesondere aufgrund ihrer
vernetzenden Wirkung von Bedeutung. Die Kontakte, die im Rahmen der Betreuung
entstanden und vertieft wurden, bestehen meist nach der Haftentlassung fort.
Außerdem entfalten diese Aktivitäten, an denen Rechtsextremisten jeden Alters
und unterschiedlicher Gruppierungen teilnehmen, eine szeneübergreifende, ver-
Drucksache 17/12979 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebindende Wirkung. Die Gefangenenhilfsorganisationen genießen innerhalb der
rechtsextremistischen Szene große Anerkennung. Ursächlich dafür ist
insbesondere das Eigeninteresse der Szeneangehörigen, in entsprechenden
Situationen selbst unterstützt zu werden.
7. Welche und wie viele Aufzüge Rechtsextremer mit dem
Themenschwerpunkt der Solidarität mit rechtsextremen Gefangenen gab es nach Kenntnis
der Bundesregierung im Jahr 2012 (bitte Datum, Orte, Veranstalter,
Teilnehmerzahl und Thema benennen)?
Im Jahr 2012 wurden vereinzelt Demonstrationen festgestellt, die als
Solidaritätsbekundung mit rechtextremistischen Straftätern bewertet werden können:
• So wurde am 13. März 2012 in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) von der
„Kameradschaft Dortmund“ unter dem Motto „Gegen staatliche Repression
– Freiheit für die inhaftierten Mitglieder des Aktionsbüros Mittelrhein“ eine
Demonstration mit rund 85 Teilnehmern veranstaltet.
• Zum gleichen Thema fand am 24. März 2012 eine ebenfalls von diesem
Personenkreis in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) organisierte Demonstration
mit ca. 40 Teilnehmern statt.
• Am 18. August 2012 nahmen in Koblenz (Rheinland-Pfalz) rund 200
Personen an der von dem bekannten Neonazi Christian Worch organisierten
Demonstration zum Thema „Weg mit § 129 StGB – Freiheit für alle
politischen Gefangenen“ teil.
8. Welche Unterstützerorganisationen für rechtsextreme Gefangene bestehen
nach Kenntnis der Bundesregierung heute in der Bundesrepublik
Deutschland?
Die Internetpräsenz des „JVA-Report“ bietet eine Plattform für die
Gefangenenbetreuung und ruft zu Besuchen und der Aufnahme von Briefkontakten auf.
Eine weitere Internetseite, die sich mit dieser Thematik beschäftigt, ist die
Homepage „Kameraden in Haft“, die mit dem Slogan „Helft unseren
inhaftierten Kameraden“ für die Unterstützung rechtsextremistischer Häftlinge wirbt.
Die Seite befindet sich derzeit im Aufbau; nähere Erkenntnisse liegen noch
nicht vor.
Eine weitere 2012 aktive Internetinitiative zur Unterstützung inhaftierter
Rechtsextremisten stellt der „White Prisoner and Supporter Day“ (WPSD) dar.
Dieser bezeichnete sich auf seiner mittlerweile nicht mehr erreichbaren
Internetseite als ein Zusammenschluss von freien und unabhängigen Kameraden auf
der ganzen Welt. Dieser veröffentlichte Haftadressen von rechtsextremistischen
Straftätern überwiegend aus Deutschland, aber auch mit internationalen
Bezügen, um andere Rechtsextremisten zu motivieren, diesen zu schreiben.
Darüber hinaus erfolgen sowohl aus regionalen Szenen als auch überregional
vereinzelt Solidaritätsaktionen für inhaftierte Rechtsextremisten. Neben
Internetaufrufen zu Spenden konnten auch Einzelaktionen bei Veranstaltungen der
rechtsextremistischen Szene oder Kameradschaftsabenden festgestellt werden.
a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über ausländische bzw. im
Ausland ansässige Unterstützerorganisationen für rechtsextreme
Gefangene, die rechtsextreme Gefangene im bundesdeutschen Strafvollzug
unterstützen?
Im Jahr 2012 wurde das Internet-Projekt „Gefangenenhilfe.info“ (GH) bekannt.
Nach Eigenangaben handelt es sich dabei um einen in Schweden eingetragenen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12979gemeinnützigen Verein, dessen Hauptanliegen die finanzielle Unterstützung der
Inhaftierten und ihrer Familien ist. Es wird zu Geld- und Sachspenden für die
„Opfer staatlicher Willkür“ aufgerufen. Das Projekt will Initiativen bündeln mit
dem Ziel, durch Betreuung und Direkthilfe die Wiedereingliederung in die
rechtsextremistische Szene zu ermöglichen. Dabei wird betont, dass eine
direkte Betreuung der Inhaftierten erfolgen soll, die „in den
bundesrepublikanischen Haftanstalten ihre Strafe verbüßen müssen“.
b) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Strukturen
der verbotenen Hilfsorganisation für nationale Gefangene fort oder
wurden Nachfolge- oder Ersatzorganisationen für die HNG gebildet?
Durch das vom Bundesminister des Innern mit Verfügung vom 30. August 2011
ausgesprochene Verbot der „Hilfsgemeinschaft für nationale politische
Gefangene und deren Angehörige e. V.“ (HNG) wurde der rechtsextremistischen
Szene eine bedeutende Netzwerk bildende Organisation entzogen. Die
rechtsextremistische Szene ist allerdings weiterhin bestrebt, die Betreuung
inhaftierter rechtsextremistischer Straftäter aufrecht zu erhalten. Die durch das Verbot
der HNG entstandene organisatorische Lücke konnte durch andere
rechtsextremistische Gefangenenhilfsorganisationen nicht geschlossen werden. Bislang
konnten sich noch keine Nachfolge- oder Ersatzorganisationen etablieren.
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ein Weiterbestehen
der „Stillen Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte“?
a) Inwieweit und mit welchen Mitteln unterstützt die „Stille Hilfe“ nach
Kenntnis der Bundesregierung Rechtsextreme in Haft?
b) Welche Stellung nimmt die „Stille Hilfe“ heute im rechtsextremen
Spektrum ein?
c) Wie viele Mitglieder und Unterstützerinnen/Unterstützer zählt die
„Stille Hilfe“ nach Kenntnis der Bundesregierung?
d) Welche Veröffentlichungen der „Stillen Hilfe“ aus den letzten zehn
Jahren sind der Bundesregierung bekannt geworden?
Zu dieser Organisation liegen keine verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse
vor.
10. Welche rechtsextremen Websites und Zeitschriften, die sich regelmäßig
oder überwiegend mit der Thematik inhaftierter Rechtsextremer befassen,
sind der Bundesregierung bekannt?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über besondere
Bemühungen der NPD, in Wahlkämpfen Strafgefangene zu erreichen?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
12. Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass es gängige Praxis
des Bundesamtes oder nach ihrer Kenntnis der Landesämter für
Verfassungsschutz ist, inhaftierte Neonazis als V-Leute zu führen bzw.
anzuwerben?
Drucksache 17/12979 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Wie viele und welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in
denen inhaftierte Neonazis vom Bundesamt oder einem Landesamt als
V-Leute geführt wurden?
b) Inwieweit hält die Bundesregierung die Anwerbung oder Führung
inhaftierter Neonazis als V-Leute generell für zulässig?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist sich seiner besonderen
Verantwortung im Umgang mit V-Leuten bewusst. Deshalb beachtet das BfV bei der
Werbung und Führung von V-Leuten einen hohen Qualitätsstandard.
Dementsprechend stehen begangene Straftaten und die daraus folgende Verurteilung
eines Rechtsextremisten einer vertrauensvollen und verlässlichen
Zusammenarbeit grundsätzlich im Wege, was sowohl eine Werbung, aber auch eine
weitere Zusammenarbeit ausschließt.
13. Welche besonderen Maßnahmen und Programme von Bund und nach
ihrer Kenntnis Ländern sowie von Nichtregierungsorganisationen gibt es,
um inhaftierten Rechtsextremen einen Ausstieg aus der rechten Szene zu
ermöglichen?
Die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug wurde im Rahmen der
Föderalismusreform den Ländern übertragen. Eigene Programme des Bundes gibt
es daher weder im Rahmen der gesetzgeberischen Tätigkeit noch im Rahmen
des Vollzuges, der ausschließlich durch die Länder gestaltet wird.
Im Rahmen seiner Möglichkeiten macht der Bund gegenüber den Ländern die
Notwendigkeit einer kontinuierlichen Extremismusprävention auch und gerade
im Strafvollzug regelmäßig geltend.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert im Rahmen
des XENOS-Sonderprogramms „Ausstieg zum Einstieg“ (von 2009 bis 2014)
insgesamt zwei Projekte, die auch die Zielgruppe der Strafgefangenen mit
rechtsextremen Einstellungen im Blick haben. In Zusammenarbeit mit Trägern
der Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe sowie staatlicher Behörden stellen
diese Einrichtungen Beratungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Diese
haben einerseits die Loslösung von einem rechten Umfeld zum Ziel, bieten aber
auch Unterstützung beim Zugang zum oder der Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt.
Auch das im Jahr 2001 vom BfV gestartete Aussteigerprogramm für
Rechtsextremisten steht ausstiegswilligen Personen aus dem Strafvollzug grundsätzlich
offen. Es richtet sich an sämtliche – auch inhaftierte – Angehörige des
rechtsextremistischen Spektrums und wird auch von inhaftierten Rechtsextremisten
frequentiert. Das Programm orientiert sich in seiner Gestaltung und
Durchführung stets an der individuellen Situation der ausstiegswilligen Person. Die
Maßnahmen erfolgen im Kontext des persönlichen Hintergrunds und der jeweiligen
Ausstiegsmotivation. Durch diese Orientierung am Einzelfall ist ein eigens auf
Rechtsextremisten in Haft zugeschnittenes Programm hinfällig.
Der Bundesregierung ist ferner bekannt, dass Violence Prevention Network
(VPN) sein Programm „Verantwortung übernehmen – Abschied von Hass und
Gewalt“, das Elemente der politischen Bildung und des sozialen Trainings
verbindet, im Jahr 2012 in Justizvollzugsanstalten von neun Ländern durchgeführt
hat. Dieses Programm dient letztlich ebenfalls dem Ausstieg aus der
rechtsextremen Szene.
Darüber hinaus ist der Bundesregierung ein in Niedersachsen vom dortigen
Justizministerium seit 2002 betriebenes Aussteigerprogramm unter dem Titel
„Aussteigerhilfe Rechts“, welches der Rückfallprävention dient und in dessen
Rahmen gezielt in Haft einsitzende Rechtsextremisten angesprochen werden,
bekannt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/12979a) Wie stark werden diese Maßnahmen und Programme genutzt?
Eine Aussage zur Anzahl ausstiegswilliger rechtsextremistischer
Strafgefangener ist aufgrund von fehlenden spezifischen statistischen Erfassungen nicht
möglich.
b) Wie viele rechtsextreme Strafgefangene stiegen in den letzten fünf
Jahren mit Hilfe solcher Programme und Maßnahmen aus der
rechtsextremen Szene aus?
Der Bundesregierung sind – vor allem im Zusammenhang mit dem
Verbotsverfahren gegen die HNG – eine Vielzahl von Einzelfällen für die Betreuung von
Gefangenen, jedoch keine umfassenden, nach Jahren gegliederten
Zahlenangaben bekannt.
14. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung besondere
Präventionsprogramme, um eine Festigung rechtsextremer Einstellungen von
bislang nur am Rande der rechten Szene aktiven Gefangenen während
ihrer Haftzeit und ihre Einbindung in das rechtsextreme Milieu nach ihrer
Haftentlassung zu verhindern?
Im Anschluss an die 116. Sitzung des Strafvollzugsausschusses der Länder im
Herbst des vergangenen Jahres hat das Vorsitzland, unter anderem aufgrund
einer entsprechenden Anregung der Bundesregierung, eine Abfrage unter den
Ländern initiiert, die eine Auflistung von im Vollzug zur Anwendung
kommenden Programmen öffentlicher oder privater Träger mit dem Ziel der
Deradikalisierung zum Gegenstand hatte. Das Ergebnis liegt seit Mitte März 2013 vor und
konnte noch nicht vollständig ausgewertet werden.
Eine erste Analyse zeigt jedoch, dass es erfreulicher Weise in nahezu allen
Bundesländern Angebote für Strafgefangene gibt, die sich explizit gegen
Extremismus und Gewalt richten. Spezifisch gegen Rechtsextremismus wird
beispielsweise in Bayern das Programm „Change“ des Trägers „Power for peace e. V.“
angeboten. Das Programm „Abschied von Hass und Gewalt“ von Violence
Prevention Network wird in Berlin, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen durchgeführt. Es richtet sich in einigen Ländern auch an Extremisten
islamistischer Prägung. In Thüringen bietet der Verein „Drudel 11“
Bildungsprogramme für rechtsextrem orientierte jugendliche Straftäter an.
Darüber hinaus werden in der Auflistung auch von den Bundesländern
geförderte Ausstiegsprogramme sowie von den Strafanstalten selbst organisierte
Programme genannt, die z. B. in Mecklenburg-Vorpommern unter der Überschrift
„Demokratie lernen“ eine Vielzahl von Einzelprojekten versammeln. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. Welche Erkenntnisse, Hinweise oder Einschätzungen liegen der
Bundesregierung zu einem „Wechsel“ von gewalttätigen Neonazis in andere,
kriminelle Milieus (so genannte Rockerkriminalität u. Ä.) in der Zeit ihrer
Strafhaft vor, welche Verknüpfungen von rechtsextremistischen und
allgemein kriminellen Milieus entstehen in diesem Zusammenhang?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 17/12979 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über rechtsextreme
Einstellungen oder Betätigungen von JVA-Personal?
a) Inwieweit sind der Bundesregierung entsprechende Probleme aus den
Ländern bekannt geworden?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
Disziplinarmaßnahmen gegen JVA-Bedienstete aufgrund rechtsextremer Betätigungen
oder Äußerungen (bitte JVA benennen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu diesen Fragen vor.
c) Inwieweit wird das JVA-Personal nach Kenntnis der Bundesregierung
besonders im Umgang mit rechtsextremen Gefangenen und im
Erkennen rechtsextremer Symbolik geschult?
Das Problembewusstsein ist bei allen Ländern seit vielen Jahren ausgeprägt.
Dies hat sich beispielsweise bereits in der 92. Sitzung des
Strafvollzugsausschusses der Länder im Oktober 2000 gezeigt, die sich u. a. mit der Behandlung
von rechtsextremistischen Straftätern im Justizvollzug befasste. Umfassende
aktuelle Erkenntnisse über die Situation in den einzelnen Ländern liegen der
Bundesregierung jedoch nicht vor.
17. Inwieweit treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Beobachtungen
von Gefangenen zu, wonach neu eingestelltes JVA-Personal in
besonderem Maße unter ehemaligen Bundeswehrsoldaten, insbesondere
Afghanistan-Veteranen, rekrutiert wird (
www.gefangenen.info/index.php/
archiv/65-gi-373--nazis-im-knast)?
Über die Einstellungsquoten der Länder von ehemaligen Soldatinnen und
Soldaten im Bereich des Justizvollzugs – insbesondere auch zur Frage einer
Afghanistanvorverwendung – liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]