[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13015
17. Wahlperiode 10. 04. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy, Thilo Hoppe, Katja Keul,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12892 –
Langfristige, entwicklungspolitische und zivile Aspekte des deutschen
Engagements in Mali
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Für den zivilen Aufbau in Mali kommt Deutschland eine besondere
Verantwortung und Rolle zu, nachdem die Bundesrepublik Deutschland den Vorsitz
der Gebertroika für Mali seit Januar 2013 innehat. Die Eskalation in Mali ist
eine Folge der langjährigen Abwesenheit von Staatlichkeit im Norden, die
islamistischen Terroristen und organisierter Kriminalität insbesondere seit
2003 rechtsfreie Räume geschaffen hat, dem Einsickern von Waffen und
Kämpfern aus Libyen und der fehlenden Aufmerksamkeit der internationalen
Gemeinschaft. Die dauerhafte Armut, Dürren und Perspektivlosigkeit tragen
zur Verschärfung der Situation bei. Gleichzeitig ist die Lage in Mali auch im
Kontext der Fragilität in der Region zu sehen. Angesichts der Mandate für
EUTM (European Union Training Mission) und AFISMA (African-led
International Support Mission to Mali) stellt sich die Frage, inwiefern das
Engagement Deutschlands und der internationalen Gemeinschaft im Bereich des
zivilen Aufbaus geeignet ist, zu einer langfristigen und nachhaltigen Entwicklung
in Mali beitragen zu können.
1. Was tut die Bundesregierung, um demokratische Strukturen und Prozesse
innerhalb der malischen Gesellschaft schon jetzt zu unterstützen und damit
den Aufbau eines langfristigen und stabilen Friedens nach Ende des
internationalen militärischen Engagements zu gewährleisten?
Die Republik Mali hat seit 1992 eine demokratische Verfassung und mehrfach
demokratische Machtwechsel erlebt. Eine vielfältige Parteienlandschaft ist
ebenfalls etabliert. Seitens der Bundesrepublik Deutschland werden
demokratische Strukturen und Prozesse in Mali unterstützt, zum Beispiel im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) im Schwerpunkt „Dezentralisierung und
gute Regierungsführung“, aber auch durch die Arbeit der deutschen politischen
Stiftungen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 8. April 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13015 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Was plant und tut die Bundesregierung, um eine innermalische
Partizipation und Aussöhnung zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen
und Ethnien voranzutreiben?
Die Bundesregierung wird im Rahmen des EZ-Schwerpunkts
„Dezentralisierung und gute Regierungsführung“ die Arbeit mit den kommunalen
Gebietskörperschaften fortsetzen. Dabei soll insbesondere auf Gemeindeebene in
ausgewählten Projektregionen der lokale Dialog zur Versöhnung durch die
Unterstützung der sogenannten „kommunalen Debatte“ begleitet werden. Daneben
unterstützt Deutschland die malische Regierung beim Aufbau eines langfristigen und
stabilen Friedens durch ein Dialogprojekt.
b) Wie unterstützt die Bundesregierung die malische Regierung bei ihren
Bemühungen, im Juni/Juli 2013 faire Wahlen im Land durchführen zu
wollen?
Die Bundesregierung wird im Rahmen der Europäischen Union (EU) an der
Sensibilisierung der Wählerinnen und Wähler sowie an der Beobachtung der
Wahlen in Mali mitwirken. Die Bundesregierung befürwortet zudem das
Engagement der EU, mit voraussichtlich 17 Mio. Euro einen Beitrag zur
Vorbereitung der Wahlen in Mali zu leisten.
c) Wie stellt sie sicher, dass innerhalb dieses politischen Lösungs- und
Verhandlungsprozesses alle Konfliktstränge und -akteure des Landes
berücksichtigt und neben dem Norden auch die anderen
marginalisierten Regionen des Landes adressiert werden?
Die Bundesregierung ist hierzu, auch über die deutsche Botschaft und
gemeinsam mit den europäischen Partnern vor Ort, im ständigen Dialog mit der
Regierung Malis. Mit der Einrichtung der Kommission für Dialog und Versöhnung
hat die malische Regierung einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der
„Roadmap“ getan. Die Bundesregierung unterstützt diese Kommission.
d) Inwiefern beobachtet, begleitet und unterstützt die Bundesregierung
den politischen Prozess in Mali auch über die angestrebte faire und freie
Durchführung von Wahlen hinaus?
Die Bundesregierung ist über die deutsche Botschaft und gemeinsam mit den
europäischen Partnern vor Ort im ständigen Dialog mit der Regierung Malis
und der Zivilgesellschaft.
Die Bundesregierung wird die Entwicklungszusammenarbeit im Schwerpunkt
„Dezentralisierung und gute Regierungsführung“ fortsetzen. Durch die
Förderung z. B. des Bürgerdialogs, von effizientem und transparentem
Verwaltungshandeln und durch die Vergrößerung der Finanzbasis der territorialen
Gebietskörperschaften werden die politische Teilhabe gestärkt und die
Lebensbedingungen der Menschen verbessert. Damit leistet Deutschland einen wichtigen
Beitrag zur dauerhaften Stabilisierung in Mali.
e) Wie wird die Beteiligung und Konsultation von Akteuren der
innermalischen und regionalen Zivilgesellschaft sowie der Regionen und
Kommunen sichergestellt, und welche Akteure sind dies?
Mali hat eine lange Tradition der Beteiligung und Konsultation mit der
Zivilgesellschaft. In die jeweiligen Dialogprozesse auf kommunaler Ebene im Rahmen
des EZ-Schwerpunkts „Dezentralisierung und gute Regierungsführung“ sowie
beim Dialogprojekt werden relevante Akteure einbezogen (z. B. Vertreter der
Zivilgesellschaft, verschiedener Ethnien und religiöser Gruppen, die
kommunale Verwaltung, lokale Mandatsträger etc.).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/130152. Was tut die Bundesregierung, um regional bedeutsame Akteure wie die
Staaten Westafrikas, insbesondere Mauretanien und Algerien, einzubinden
und so der Problematik der Grenzüberschreitung der Krise
entgegenzutreten?
Die Bundesregierung betont die Rolle der Regionalorganisationen Afrikanische
Union (AU) und Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS). Sie
setzt sich auf internationaler Ebene für die Einbeziehung der Nachbarstaaten ein
und führt verstärkt eigene Gespräche mit Vertretern ihrer Regierungen, dies gilt
insbesondere für Algerien. Mauretanien ist im Rahmen der EU-Sahel-Strategie
eingebunden. Auch durch die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit
Mauretanien leistet die Bundesregierung einen Beitrag zur Stabilisierung des
Landes und in der Region. Dabei liegt ein Schwerpunkt im Bereich Governance
(gute Regierungsführung, Dezentralisierung und Kontrolle öffentlicher
Finanzen).
3. Welche entwicklungspolitischen Maßnahmen plant die Bundesregierung,
um den tieferliegenden Ursachen der Krise innerhalb der Gesellschaft
Malis wirksam und langfristig entgegenzutreten?
a) Warum hält die Bundesregierung die Gelder für die regierungsnahe
Entwicklungszusammenarbeit mit Mali zurück, und welche Anforderungen
müssen erfüllt sein, damit sich dies ändert?
Unmittelbar nach dem Putsch vom 22. März 2012 hat die Bundesregierung die
regierungsnahe Entwicklungszusammenarbeit mit Mali suspendiert. Sämtliche
Vorhaben, die bevölkerungsnah und regierungsfern durchgeführt werden
konnten, insbesondere solche, die der Ernährungssicherung dienen, wurden jedoch
fortgesetzt.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung klare Kriterien für die schrittweise
Wiederaufnahme der Entwicklungskooperation mit Mali formuliert:
1. Die Vorlage einer substantiierten Roadmap für die Rückkehr zur
verfassungsgemäßen Ordnung durch die Übergangsregierung und die
glaubwürdige und überprüfbare Umsetzung erster Zwischenschritte.
2. Für die volle Wiederaufnahme der deutschen EZ (einschließlich
Regierungsverhandlungen) ist die Durchführung freier und fairer Präsidentschafts- und
Parlamentswahlen Voraussetzung.
b) In welchen Schritten plant die Bundesregierung die im Zuge der Krise
ausgesetzte Entwicklungszusammenarbeit stufenweise wieder
aufzunehmen?
Anhand welcher Kriterien macht sie dies fest?
Die Bundesregierung hat die Vorlage des Fahrplans für die Rückkehr zur
demokratischen Ordnung und die Festsetzung eines Wahltermins durch die malische
Regierung honoriert: Im Februar 2013 hat sie beschlossen, insgesamt
11 Mio. Euro für Kleinbewässerung in Mali zuzusagen als Beitrag zur
nachhaltigen Ernährungssicherung. Zusammen mit den in Aussicht gestellten Mitteln
für delegierte Kooperation durch die EU und einen bilateralen Geber könnte
sich diese Summe auf ein signifikantes Paket von 100 Mio. Euro erhöhen.
Aufgrund der erfolgten weiteren Schritte zur Umsetzung der Roadmap durch
die malische Regierung hat der Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, anlässlich seiner Reise nach Mali vom
22. bis 24. März 2013 die Aufhebung der Suspendierung der
Entwicklungszusammenarbeit verkündet. Damit wird die Regierungsberatung wieder aufge-
Drucksache 17/13015 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenommen und die Auszahlung vor dem Putsch zugesagter und dann
eingefrorener Gelder für den Kommunalentwicklungsfonds erfolgen.
Die malische Regierung steht in der Verantwortung für die weitere Umsetzung
der Roadmap. Deutschland ist bereit, weitere Implementierungsfortschritte zu
honorieren. Die volle Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit, die
auch Regierungsverhandlungen umfasst, ist aber erst wieder mit einer
demokratisch gewählten malischen Regierung und damit nach der Durchführung freier
und fairer Präsidentschafts- und Parlamentswahlen möglich.
c) Wendet die Bundesregierung für die volle Wiederaufnahme der
Entwicklungszusammenarbeit andere Kriterien an als für die Unterstützung
der militärische Ausbildungs- und Trainingsmission (EUTM) und der
afrikanischen Unterstützungsmission (AFISMA), und wenn ja, warum?
Die Kriterien für die Entwicklungszusammenarbeit sind zu unterscheiden von
den Kriterien für die Unterstützung von EUTM und AFISMA, weil militärische
Zusammenarbeit anders ansetzt als Entwicklungszusammenarbeit. Dennoch
dienen diese verschiedenen Arten und Instrumente der Zusammenarbeit
insgesamt den gleichen Zielen: Frieden, Sicherheit, Rückkehr zur
verfassungsgemäßen Ordnung, gute Regierungsführung und nachhaltige Entwicklung Malis.
d) Wie bewertet die Bundesregierung die politische Zusammenarbeit
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mali über den
Zeitraum der letzten 15 Jahre, bzw. tut sie dies aktuell?
Die Bundesregierung und die malische Regierung arbeiten seit Beginn der
demokratischen Regierung Malis 1992 eng und im offenen Dialog zusammen.
Eine Vielzahl gegenseitiger hochrangiger Besuche, so z. B. des
Bundespräsidenten in Mali und der Besuch des malischen Präsidenten Amadou Toumani
Touré in Berlin sind Ausdruck intensiver Kontakten auch auf Ebene der Staats-
und Regierungschefs. Deutschland wird von Mali als wichtiger Partner und
enger Freund angesehen.
e) Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus gegebenenfalls für
einzelne Projekte und Durchführungsmaßnahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit?
Die Schwerpunkte der Entwicklungszusammenarbeit werden einvernehmlich
zwischen Deutschland und Mali festgelegt und auf dieser Basis die
durchzuführenden Projekte und Programme vereinbart. Im Prozess der schrittweisen
Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit werden wir gemeinsam mit der
malischen Regierung und in Absprache mit anderen Gebern – auch im Kontext
des geplanten „EU Joint Programming“ – notwendige Anpassungen der
Entwicklungszusammenarbeit prüfen.
f) Inwiefern hat die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit
der letzten Jahre mit Mali einer kritischen Prüfung unterzogen, bei der
auch menschenrechtliche Kriterien berücksichtigt wurden?
Menschenrechte sind Leitprinzip der deutschen Entwicklungspolitik. Die
Bundesregierung überprüft ihre Entwicklungszusammenarbeit mit Mali laufend im
Rahmen der strategischen Planung, Beauftragung, des Monitorings und der
Evaluierung der Programme und Projekte in den Schwerpunkten der
Zusammenarbeit.
Im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Governance-Niveaus und der
Entwicklungsorientierung ihrer Kooperationsländer überprüft die Bundesregierung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13015zudem explizit die Menschenrechtslage und zieht die notwendigen
Konsequenzen für ihre Entwicklungszusammenarbeit.
Im Politikdialog werden sowohl Fortschritte als auch bestehende Defizite im
Bereich der Menschenrechte angesprochen. Darüber hinaus werden alle
Neuvorhaben der staatlichen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit auf
menschenrechtliche Wirkungen und Risiken geprüft.
g) Was tut die Bundesregierung insbesondere im Hinblick auf ihre
verantwortungsvolle Rolle der Führung der internationalen
Gebergemeinschaft, um ein kohärentes Vorgehen der verschiedenen Geber
sicherzustellen?
Deutschland hat im Jahr 2013 die Rolle des Sprechers aller in Mali vertretenen
Geber inne. Eine der zentralen Aufgaben ist es dabei, die Koordinierung der
Geber sicherzustellen und den Geberdialog mit der Partnerregierung zu führen.
Dies findet in enger Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern der
Gebertroika (Weltbank und Dänemark) statt.
Die Bundesregierung hat zudem das Thema der Stärkung der Dezentralisierung
als Querschnittsthema in den Geberdialog eingebracht. Ziel dabei ist es, den
demokratisch legitimierten Gebietskörperschaften eine zentrale Rolle bei
Koordinierung und Umsetzung von externer Unterstützung zukommen zu lassen,
damit die malische Rolle in der Umsetzung externer Unterstützung zu stärken und
den malischen Staat über die Dezentralisierung näher an seine Bürger und die
verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu bringen.
h) Welche andauernden Auswirkungen der durch EU-
Agrarexportsubventionen weggebrochenen Märkte für einheimische Agrarprodukte sieht
die Bundesregierung, und unterstützt die Bundesregierung
entwicklungspolitische Maßnahmen zum Aufbau lokaler landwirtschaftlicher
Märkte, Großmärkte und anderer Vermarktungsstrukturen für
heimische Agrarprodukte?
EU-Ausfuhrerstattungen wurden in den letzten Jahren deutlich reduziert und
betrugen im Jahr 2011 mit rund 160 Mio. Euro nur noch 0,4 Prozent des EU-
Agrarbudgets (im Vergleich zu 10,2 Mrd. Euro im Jahr 1993).
Insbesondere der malische Baumwollsektor ist verstärkt internationaler
Konkurrenz ausgesetzt, die einerseits von Subventionen in der US-
Baumwollproduktion beeinflusst ist, zum anderen aber grundsätzlichen strukturellen
Veränderungen in der Welttextilindustrie geschuldet ist. Der Ausbau einer malischen
Milchverarbeitungsindustrie wird u. a. auch durch die Einfuhr von
Milchprodukten erschwert.
Die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung im Schwerpunkt
„Förderung einer produktiven und nachhaltigen Landwirtschaft“ trägt zur Erhöhung
der Produktion von Reis und Gemüse durch Bewässerung bei. Sie fördert die
Vermarktung und den Zugang zu Märkten durch die Finanzierung von
Infrastruktur (Lagerhäuser, Fähren im Niger-Binnendelta und ländliche Wege) und
durch die Beratung von bäuerlichen Vereinigungen und deren Dachverbänden.
i) Inwiefern kann die Bundesregierung aktuell von Kontakten zu
Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft in Mali aus der früheren
Zusammenarbeit profitieren?
Die Bundesregierung hat über die Deutsche Botschaft in Bamako, die
entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen, die politischen Stiftungen und
durch die Förderung nichtstaatlicher Entwicklungszusammenarbeit eine Viel-
Drucksache 17/13015 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezahl von Kontakten zu Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft in
Mali. Diese Kontakte sind nie unterbrochen gewesen.
j) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um ein „joint
programming“ in der EU für die Entwicklungszusammenarbeit mit
Mali zu erreichen, und wie ist hier der konkrete Zeitplan?
Mali ist eines der Länder, in denen „Joint Programming“ stattfinden soll. Dies
wurde von der EU in Absprache mit der malischen Regierung bereits im Jahr
2012 entschieden. Durch die Krise rückten allerdings zunächst andere
Prioritäten in den Vordergrund. Im Kontext der schrittweisen Wiederaufnahme der
Entwicklungszusammenarbeit mit Mali wird nun auch „Joint Programming“
wieder prioritär werden. Dabei kann auf einen mehrjährigen Prozess der
Arbeitsteilung und gemeinsamen Strategiebildung in der Gebergemeinschaft als
Startpunkt zurückgegriffen werden. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit
seinen europäischen Partnern dafür ein, dass beginnend mit der Geberkonferenz
zu Mali im Mai 2013 ein Prozess der Analyse und Abstimmung stattfindet, um
bis spätestens 2014 mit einer neuen demokratisch gewählten Regierung
gemeinsame Dokumente für „Joint Programming“ zu erstellen und zu
verabschieden. Die Bundesregierung wird „Joint Programming“ auch durch die
Gebersprecherrolle befördern.
k) Inwiefern soll eine differenzierte Gesamtstrategie zur Koordinierung
der verschiedenen Geber und der einzelnen Maßnahmen unter Einbezug
der Zivilgesellschaft und mit Hinblick auf die besondere Rolle der
Frauen in Mali erarbeitet werden, und wenn keine solche Strategie
erarbeitet wird, warum nicht?
Die Prozesse des „Joint Programming“ (siehe Antwort zu Frage 3j) und der
geberweiten gemeinsamen Länderstrategie (SCAP – Stratégie Commune
d’Assistance Pays) sollen auf Basis der malischen Entwicklungsplanung auch
weiterhin die differenzierte Gesamtstrategie für die Zusammenarbeit mit Mali
und für die Geberkoordinierung vorgeben.
Darüber hinaus erfolgt die laufende Geberkoordinierung in Mali auf der Basis
eines regelmäßigen Arbeitsprogramms.
l) Was tut die Bundesregierung auch in ihrer Rolle als Vorsitzende der
internationalen Gebergemeinschaft, um sicherzustellen, dass die
humanitäre Hilfe und die entwicklungspolitischen Maßnahmen geographisch
ausgewogen, konfliktpräventiv und gerecht eingesetzt werden?
Deutschland ist, auch als Teil der „Good Humanitarian Donorship-Initiative“
den humanitären Grundsätzen Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und
Unabhängigkeit verpflichtet. Humanitäre Hilfe soll das Überleben der
Betroffenen sicherstellen und ihre Grundbedürfnisse decken und richtet sich so nach
dem humanitären Bedarf und nicht nach politischen Zielen oder Schwerpunkten
der Entwicklungszusammenarbeit. Auch zwischen humanitärer Hilfe und
Krisenprävention wird klar getrennt, um die Unabhängigkeit der humanitären
Hilfe von politischen Zielsetzungen, und damit den dauerhaften Zugang zu
Menschen in Not, zu gewährleisten.
Um die Gesamtkoordinierung der humanitären Hilfe in Mali zu fördern,
beteiligt sich die Bundesregierung an der Finanzierung des für die Koordinierung der
internationalen humanitären Hilfe zuständigen Büros der Vereinten Nationen
für die Koordinierung Humanitärer Hilfe (UN OCHA), dessen Arbeit
strategische Planung, sowie die Ermittlung von Bedarf und Versorgungslücken
unterstützt. Diese Unterstützung der VN-geleiteten internationalen Koordinierung
der humanitären Hilfe drückt sich auch im derzeitigen deutschen Vorsitz der
„OCHA Donor Support Group“ aus.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13015Die humanitäre Hilfe wird in Mali im Rahmen von VN-geleiteten
Koordinierungsgremien auf technischer Ebene koordiniert. Die Bundesregierung als
Mitglied der Gebertroika setzt sich dafür ein, die „Anschlussfähigkeit“ an der
Schnittstelle zwischen humanitärer Hilfe und Übergangshilfe bzw.
Entwicklungszusammenarbeit zu gestalten. Es finden regelmäßige Treffen zwischen der
Troika und den Vorsitzenden der Koordinierung der Humanitären Hilfe statt.
Die Koordinierung entwicklungspolitischer Maßnahmen (geographisch
ausgewogen, konfliktpräventiv, gerecht) geschieht in den Gremien der
Geberkoordinierung. Dabei setzt sich Deutschland insbesondere dafür ein, dass die Rolle der
demokratisch legitimierten Gebietskörperschaften gestärkt wird und
zunehmend über nationale malische Programme gearbeitet wird, um die Partnerseite
möglichst stark selbst in die Verantwortung zu nehmen.
In Bezug auf den Norden Malis wird derzeit unter Vorsitz der Gebertroika ein
weiteres Koordinierungsgremium geschaffen, zu dem zusätzlich die
Vorsitzenden der Sektorarbeitsgruppen der EZ-Geber eingeladen werden. Dabei soll auch
die ausgewogene Unterstützung des Nordens und des Südens Malis Gegenstand
der Koordinierung sein.
Auf die Antworten zu den Fragen 3g, 3j und 3k wird verwiesen.
4. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Ergebnisse der
internationalen Entschuldung Malis im Rahmen der HIPC-Initiative und
die aktuelle Verschuldung Malis vor, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Mali hat im Rahmen der HIPC-Initiative den sog. Completion Point erreicht,
d. h. es hat die HIPC-Entschuldungsinitiative komplett durchlaufen und wurde
entsprechend von Deutschland, den übrigen G8-Partnern sowie Weltbank,
Afrikanischer Entwicklungsbank und IWF vollständig entschuldet.
Die aktuelle externe Verschuldung liegt nach aktuellen Schätzungen des IWF
für das Jahr 2013 bei 27,1 Prozent des BIP, die interne Verschuldung bei
3,4 Prozent des BIP. Der Schuldendienst beträgt 4 Prozent der Exporte. Allen
drei Zahlen schreibt der IWF eine fallende Tendenz zu.
Die HIPC-Initiative hat wesentlich dazu beigetragen, trotz der Krise in Mali
geringe Verschuldung und hohe fiskalische Stabilität zu wahren. Damit können
die Wirkungen der HIPC-Initiative als nachhaltig bezeichnet werden.
5. Was unternimmt die Bundesregierung im Bereich der humanitären Hilfe
für Mali?
a) Welche der zugesagten Hilfen wurden bislang geleistet?
Von Ende 2011 bis März 2013 hat die Bundesregierung Mittel für humanitäre
Hilfe und entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe in Mali
i. H. v. 16,85 Mio. Euro zur Verfügung gestellt (davon 9,9 Mio. Euro durch das
Auswärtige Amt). Wichtigste Partner unserer humanitären Zusammenarbeit
waren und sind dabei neben den deutschen Nichtregierungsorganisationen
(insbes. Deutsche Welthungerhilfe, Caritas) vor allem UN-OCHA und die
Hilfsorganisationen der VN: Welternährungsprogramm (WEP), der Hohe
Flüchtlingshochkommissar (UNHCR) sowie das Internationale Komitee vom Roten
Kreuz (IKRK).
Drucksache 17/13015 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Inwiefern wird die Bundesregierung die humanitäre Hilfe für 2013
entsprechend dem von den Vereinten Nationen formulierten Bedarf an
Hilfsgeldern und dem angemessenen Anteil Deutschlands, auch
gemessen an seiner Wirtschaftskraft, erhöhen?
Die Bundesregierung wird ihr humanitäres Engagement in Mali als Priorität
bedarfsgerecht fortsetzen, um den Erfordernissen der besonders Bedürftigen
Rechnung zu tragen.
c) Wann genau sind die nächsten Erhöhungen geplant, und aus welchen
Titeln werden sie geschöpft?
Humanitäre Hilfe – auch für Mali – erfolgt aus dem Einzelplan 0502, Titel 687 72
„Für Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland“. Die Bundesregierung verfolgt
die Entwicklung des humanitären Bedarfs in Mali und beteiligt sich im Rahmen
der vorhandenen Mittel an der internationalen humanitären Hilfe.
d) Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung mit den im Rahmen der
zivilen Krisenprävention vorgesehenen Mitteln in Mali?
Die Bundesregierung unterstützt aus Mitteln der Krisenprävention (Einzelplan 0502,
Titel 687 74 „Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten
Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung durch das
Auswärtige Amt“) die Förderung des malischen Friedensprozesses und die
Umsetzung der Roadmap mit dem Ziel einer nachhaltigen Stabilisierung des Landes.
e) Inwiefern trifft es zu, dass bislang anderweitig eingeplante Mittel für
andere Regionen und Länder nun nicht bereitgestellt werden, um Mittel
aus dem entsprechenden Titel für Mali zur Verfügung zu stellen?
In der strategischen Planung für die Verwendung der humanitären Mittel 2013
wurden die jüngsten Entwicklungen in Mali bereits berücksichtigt. Der
humanitäre Bedarf hat sich seither nicht so sehr verändert, dass über den vorhandenen
Spielraum hinaus umgeschichtet werden müsste; Hilfsprojekte in anderen
Ländern laufen insofern wie geplant.
f) Welche Hilfsorganisationen setzen derzeit die humanitäre Hilfe
Deutschlands für Mali um (bitte nach Höhe der Zuwendung, Zeitraum
und Organisation, Region, Sektor und Zielgruppe auflisten)?
Im Jahr 2013 fördert das Auswärtige Amt in Mali humanitäre Hilfsprojekte des
UNHCR, WEP und des IKRK sowie der Nichtregierungsorganisationen
Deutsche Welthungerhilfe und Deutscher Caritas Verband.
Die Bundesregierung hat die Arbeit des IKRK im Mali-Konflikt 2012
unterstützt und wird die Arbeit des IKRK in Mali voraussichtlich auch 2013 fördern.
Der Sahel ist ein Schwerpunktgebiet des IKRK. Das IKRK leistet gute Arbeit in
gefährlichem Umfeld – indem es für die Wahrung des humanitären
Völkerrechts eintritt, Kriegsverletzte medizinisch versorgt, 1,1 Millionen Menschen
Ernährungshilfe gibt, die Wasserversorgung für 115 000 Menschen in Gao,
Kidal und Timbuktu sicherstellt und in Zusammenarbeit mit regionalen
Landwirtschaftsbehörden hilft, die Lebensgrundlagen für 2,1 Millionen Menschen in
der Landwirtschaft zu sichern. Die Operationen zugunsten der notleidenden
Bevölkerung werden aus Bamako, Mopti, Gao und Kidal vorangetrieben. Die
Betreuung von ca. 300 Gefangenen läuft zufriedenstellend.
Über UNHCR wurden malische Flüchtlinge in Burkina Faso und anderen
Aufnahmestaaten u. a. im Bereich Unterkünfte, Wasser- und Sanitärversorgung,
Bereitstellung von energieeffizienten Kochgelegenheiten etc. unterstützt. Wei-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/13015tere Unterstützung für malische Flüchtlinge wird auch über die deutsche
Nichtregierungsorganisation Help in Burkina Faso im Bereich Wasser/Sanitär
geleistet.
Der Deutsche Caritas Verband erhält eine Zuwendung für die Durchführung
von „Cash-for-Work-Maßnahmen“ über einen Zeitraum von elf Monaten in
zehn ländlichen Gemeinden in den Regionen Kayes, Koulikoro, Ségou und
Mopti mit dem Ziel, besonders vulnerablen Haushalten Mittel zur
Überlebenssicherung zur Verfügung zu stellen.
Die Deutsche Welthungerhilfe führt mit ihrem sechsmonatigen Projekt in Ségou
und Timbuktu Maßnahmen in den Bereichen der Nahrungsmittelversorgung,
der Bereitstellung von Nichtnahrungsmitteln und Bargeldzuwendungen für
Binnenvertriebene sowie im Sektor Wasser/Hygiene/Sanitär (WASH) durch.
Das WEP leistet Ernährungshilfe über den innovativen Ansatz von
Bargeldzuwendungen an Binnenvertriebene aus dem Norden Malis und an Gastfamilien.
Eine Ausweitung der vom Auswärtigen Amt geförderten Maßnahmen auf den
Norden des Landes ist geplant.
g) Inwiefern sieht die Bundesregierung es als problematisch an, dass
humanitäre Organisationen sich vor allem auf die Region rund um (die
Stadt) Mopti konzentrieren, und was plant die Bundesregierung zu
unternehmen, um die Hilfe entsprechend den Bedarfen besser zu
verteilen?
Eine gewisse Konzentration im südlichen und zentralen Mali war dem
erschwerten Zugang zum Norden des Landes geschuldet; seit Anfang Februar
2013 hat sich der Zugang zum Norden schrittweise verbessert, die Aktivitäten
der humanitären Organisationen können nun auch Notlagen in anderen
Regionen lindern helfen.
Die Welthungerhilfe ist mit ihrem Hilfsprojekt sowohl im Zentrum des Landes
(Ségou) als auch im Norden des Landes (Timbuktu) tätig, die Caritas neben
Mopti auch in Kayes, Koulikoro, und Ségou.
Das WEP leistet Bargeldzuwendungen in den Regionen Bamako, Ségou und
Mopti und liefert Nahrungsmittel in die Regionen Gao und Timbuktu.
Das IKRK arbeitet neben Bamako und Mopti auch in Gao und Kidal.
h) Inwiefern sind die Kommunen in Mali in die Akutversorgung
eingebunden?
Die durchführenden Partner arbeiten wo immer möglich eng mit lokalen
Partnern zusammen. Die öffentliche Verwaltung ist in weiten Teilen des Nordens
jedoch weitgehend zum Erliegen gekommen.
i) Inwiefern ist die malische Übergangsregierung an der Verteilung oder
Koordination der humanitären Hilfe beteiligt?
Die humanitäre Hilfe, die in Mali durch multilaterale Organisationen und
nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen geleistet wird, erfolgt
unabhängig von der Übergangsregierung. Die zentrale Koordinierung erfolgt
vor allem durch UN-OCHA. Darüber hinaus gibt es eine sektorale Koordination
durch das humanitäre „Cluster-System“.
Drucksache 17/13015 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodej) Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang mit dem Ministerium für humanitäre Angelegenheiten (Ministère
de l’action humanitaire, de la solidarit�� et des personnes âgées)
gemacht, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die von der Bundesregierung geleistete humanitäre Hilfe wird von
multilateralen Hilfsorganisationen und internationalen Nichtregierungsorganisationen in
Zusammenarbeit mit der lokalen Zivilbevölkerung umgesetzt.
k) Für wie sinnvoll erachtet es die Bundesregierung, humanitäre Hilfe in
enger Abstimmung mit oder sogar über die malische Regierung
umzusetzen, um die Binnenvertriebenen in Mali, die vor allem bei Familien
in Südmali untergekommen sind, besser zu erreichen?
Zur Wahrung der humanitären Grundsätze setzt die Bundesregierung
humanitäre Hilfe direkt über internationale Hilfsorganisationen um, die wo möglich
mit der lokalen Zivilgesellschaft zusammenarbeiten.
l) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Unabhängigkeit der
humanitären Hilfe in Mali gewährleistet wird?
Die Bundesregierung fördert in der Umsetzung humanitärer Hilfe multilaterale
Hilfsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen, die in der humanitären
Hilfe erfahren sind und diese auf Grundlage der humanitären Grundsätze
leisten.
m) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Vorwürfen von Ärzte ohne Grenzen, die Bundesregierung vermische
humanitäre und militärische Aufgaben in Mali und gefährde so nicht nur die
Arbeit von Hilfsorganisationen, sondern auch das Leben vieler
hilfsbedürftiger Malierinnen und Malier (Pressemitteilung vom 30. Januar
2013)?
Für die Bundesregierung gelten die Prinzipien der humanitären Hilfe
uneingeschränkt: Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Neutralität. Die Wahrung
dieser Grundsätze ist eine Voraussetzung für dauerhaften Zugang zur
hilfsbedürftigen Bevölkerung.
6. Wie plant die Bundesregierung, durch ihre zukünftige Zusammenarbeit mit
der malischen Regierung gezielt Menschenrechte zu achten und zu
fördern?
Achtung, Schutz und Gewährleistung von Menschenrechten sind Leitprinzip
der deutschen Entwicklungspolitik. Die Verfolgung der Straflosigkeit und die
Achtung der Menschenrechte sind zwei Themen, auf die die Bundesregierung
bei der Überprüfung der Umsetzung des Fahrplans zur Rückkehr zur
verfassungsgemäßen Ordnung besonderen Wert legt.
Im Rahmen des Schwerpunkts „Dezentralisierung und gute
Regierungsführung“ und der Unterstützung der EUTM-Mission sind Menschenrechtsthemen
regelmäßig Teil des Politikdialogs oder der konkreten Zusammenarbeit.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/130157. Wie plant die Bundesregierung, die organisierte Kriminalität in der Sahel-
Region, vor allem den Drogen-, Waffen- und Menschenhandel, der
bedeutend zur Destabilisierung beiträgt, zu bekämpfen?
Wie werden diese Pläne international abgestimmt?
Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit der VN-Organisation für Drogen-
und Verbrechensbekämpfung (UNODC). Im Rahmen der EU-Sahel-Strategie
werden die nationalen Sicherheitsbehörden gestärkt, damit sie sich in der
Region im Kampf gegen den Drogen-, Waffen- und Menschenhandel besser
koordinieren können. Diese Themen werden auch in anderen internationalen Foren,
in denen Deutschland Mitglied ist, angesprochen, wie zum Beispiel im Rahmen
der G8-Roma/Lyon-Gruppe.
8. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Herkunft und die
Endverbrauchsmärkte von durch Mali geschmuggelten Drogen?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen belastbaren Informationen über die
Herkunft und Endverbrauchsmärkte von durch Mali geschmuggelten Drogen
vor.
9. Welchen Zusammenhang sieht sie zwischen dem Drogenschmuggel
durch Mali und Absatzmärkten in Europa, und welche Konsequenzen
zieht sie daraus?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen belastbaren Informationen über den
Drogenschmuggel durch Mali und einen möglichen Zusammenhang mit
Absatzmärkten in Europa vor.
10. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Einhaltung
bzw. Nichteinhaltung relevanter internationaler Sozial- und
Umweltstandards im Bergbausektor Malis und insbesondere bei der Erkundung von
Uranvorkommen vor?
In Mali findet derzeit kein Uranbergbau statt. Es liegen keine Informationen zur
Nichteinhaltung von Umwelt- und Sozialstandards vor. Die kanadische Firma
Rockgate berichtet zu den Uran-Explorationsarbeiten entsprechend dem
kanadischen und international verbreiteten Berichtsstandard für Bergbauprojekte
NI 43 101, dieser beinhaltet auch entsprechende Angaben zu Umwelt- und
Sozialaspekten eines geplanten Projektes.
Grundsätzlich ist die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards im Bergbau
in Mali für den industriellen und den Kleinbergbau gesondert zu betrachten.
Dabei ist derzeit vor allem der Goldbergbau relevant.
Der industrielle Goldabbau setzte sich in Mali im Krisenjahr 2012 weitgehend
unbeeinträchtigt fort und sorgte so für fortlaufende Staatseinnahmen.
Industrieller Goldbergbau wird aktuell v. a. durch die Firmen Anglo Gold Ashanti
(AGA), Randgold Resources und Pearl Gold betrieben. Die Firma Pearl Gold
AG arbeitet mit GIZ International Services zusammen, um ein
Nachhaltigkeitskonzept (lokale Wirtschaftsförderung, Umwelt- und Sozialverträglichkeit) im
Umfeld der Kodiéran-Goldmine zu entwickeln. AGA ist als internationaler
Bergbaubetreiber Mitglied der „Extractive Industries Transparency Initiative“
(EITI). Zudem berichtet die Firma regelmäßig entsprechend den
Performanzindikatoren der „Global Reporting Initiative“. Randgold Resources zählt im
globalen Maßstab zu den kleineren Bergbauunternehmen. Randgold zertifiziert
seine Minen nach ISO 14001 (weltweit anerkannte Anforderungen an ein Um-
Drucksache 17/13015 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeweltmanagementsystem). Für alle drei Bergbaubetreiber liegen der
Bundesregierung keine Befunde zur Verletzung von Umwelt- und Sozialstandards aus
der lokalen Zivilgesellschaft oder seitens der malischen Regierung vor.
Für den Kleinbergbau liegen für Mali aktuell keine gesicherten Daten vor. Der
Sektor ist von traditionellen Strukturen geprägt. Unter dem Einfluss der Krise
mit verminderten Einkommensmöglichkeiten für die Bevölkerung in Mali
dürfte der Zulauf in den informellen Kleinbergbau steigen. Gesundheits- und
Umweltrisiken sind im Kleinbergbau unmittelbar mit den spezifischen
Abbaumethoden (tiefer, ungesicherter Erdaushub, Einsatz von Quecksilber, ohne
ausreichende Kenntnis der Giftigkeit, etc.) verbunden.
Insgesamt besteht eine Notwendigkeit, die Bergbauaktivitäten in den Regionen
stärker in die Entwicklungsstrategien der Gemeinden einzubinden.
Das BMZ-Menschenrechtskonzept sieht die freie, vorherige und informierte
Zustimmung von betroffenen indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften
als wichtiges Element zu deren Schutz vor. Dementsprechend ist sie
Prüfungsmaßstab für die Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
11. Unterstützt sie entwicklungspolitische Maßnahmen, die Informations-
und Mitbestimmungsrechte betroffener lokaler Bevölkerungen und eine
transparente Verwendung der Gewinne beim Rohstoffabbau
sicherstellen?
Deutschland unterstützte Mali 2009 im Hinblick auf die Validierung im
Rahmen der EITI-Initiative in Mali. Seit dem 29. August 2011 hat Mali den Status
eines EITI-erfüllenden Landes (EITI compliant country).
Des Weiteren haben die deutsche und die malische Regierung 2010 vereinbart,
die Rohstoffgovernance in Mali langfristig zu stärken. Derzeit befindet sich ein
Vorhaben in Prüfung. Die Prüfung hat allerdings durch den Putsch 2012 eine
Verzögerung erfahren. Ob die Finanzierung fortgeführt werden kann, hängt
auch von den weiteren Fortschritten bei der Umsetzung des Fahrplans zur
Rückkehr zur verfassungsgemäßen Ordnung ab.
12. Wann wird AFISMA nach Kenntnis der Bundesregierung die volle
Einsatzfähigkeit erreichen, wo wird das Hauptquartier sein, und wer wird die
Mission leiten?
Das AFISMA-Missionshauptquartier liegt in Bamako/Mali, der AFISMA-
Kommandeur ist der nigerianische Generalmajor Abdoul Kadir. Das AFISMA-
Kontingent befindet sich zum überwiegenden Teil in Mali – der Bericht des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 26. März 2013 spricht von etwa
80 Prozent. Es bestehen noch Defizite im Bereich des Transports und der
Logistik, die einen Einsatz in Nord-Mali erschweren. Die volle Einsatzbereitschaft
aller Truppenteile des Kontingentes ist momentan nicht absehbar.
13. Wann und inwiefern wird die französische Operation Servail nach
Kenntnis der Bundesregierung dem Kommando von AFISMA unterstellt
werden, oder ist geplant, beide Operationen parallel zu führen und nur im
Bedarfsfall französische Truppenteile dem Kommando von AFISMA zu
unterstellen?
Ungeachtet der Tatsache, dass die französische Operation dem nationalen
Kommando Frankreichs untersteht, hat die Operation zum Ziel, die afrikanisch
geführte Unterstützungsmission in Mali nach Ziffer 14 des Beschlussteiles der Re-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/13015solution 2085 vom 20. Dezember 2012 des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen zu unterstützen. Letzteres hat Frankreich auch in einer Verbalnote
gegenüber der Bundesregierung ausdrücklich so erläutert. Die französische
Regierung hat öffentlich geäußert, dass sie ein Ende dieser französischen
Unterstützungsoperation sowie die Übergabe an AFISMA anstrebt. Am 28. März hat
Staatspräsident Hollande angekündigt, die AFISMA-Truppen in Mali
schrittweise reduzieren zu wollen. Ziel sei es, Ende des Jahres mit ca. 1 000 Soldaten
vor Ort präsent zu sein. Dies solle auch von der Mandatierung einer
Friedensmission der Vereinten Nationen abhängen.
14. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die African
Peace Facility, durch die Missionen wie AFISMA finanziert werden,
künftig nicht mehr aus Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds
gespeist wird?
Die „African Peace Facility“ (APF) ist ein Instrument der EU zur finanziellen
Unterstützung von Friedensmissionen der Afrikanischen Union (AU) und
afrikanischer Regionalorganisationen. Die Mittelbereitstellung erfolgt aus dem
Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Seit 2004 ist die APF ein tragendes
Instrument der EU-Afrikapartnerschaft und insbesondere zur Sicherung von
Frieden und Stabilität in Afrika geworden. Sie trägt insofern zur
afrikapolitischen Glaubwürdigkeit der EU auch bei unseren afrikanischen Partnern bei.
Die bisherigen Modalitäten zur Finanzierung der APF aus Mitteln den 10. EEF
werden Ende 2013 mit der Laufzeit des 10. EEF enden. Für den ab 2014
laufenden 11. EEF müssten daher die rechtlichen Grundlagen zur Finanzierung der
APF neu bestimmt werden. Die Diskussion über die künftige Finanzierung der
APF hat begonnen und soll bis zum Jahresende 2013 abgeschlossen werden.
Die Bundesregierung hat den Diskussionsprozess in den zuständigen EU-
Ratsarbeitsgruppen Afrika und AKP mit angeregt und die europäischen Partner auf
die Notwendigkeit zur Neuorientierung bei der Finanzierung hingewiesen.
Diese Diskussion soll auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen zu
tragfähigen, langfristigen Lösungen führen. Daher wird derzeit ein ausführlicher
Evaluierungsbericht zu den Entscheidungsstrukturen und Mittelallokationen
der APF erstellt. Zudem hat die EU-Kommission ein Informationspapier
angekündigt, in dem sie auch Vorschläge für alternative Finanzierungsquellen für
die APF unterbreiten möchte.
Die Bundesregierung wird den Evaluierungsbericht und das Vorschlagspapier
der Kommission abwarten, bevor sie eigene Vorschläge für die künftige
Finanzierung der APF unterbreitet.
Die Finanzierung der Afrikanischen Friedensfazilität aus dem EEF war
zunächst als Übergangslösung konzipiert. Daher wird sich die Bundesregierung
dafür einsetzen, eine dauerhafte Lösung für die Kofinanzierung von
Friedensmaßnahmen in Afrika auch außerhalb des EEF aktiv zu prüfen, ohne dass die
Zweckbindung der Fazilität geändert wird. Zudem darf die ODA-
Anrechenbarkeit des deutschen EEF-Beitrags nicht gefährdet werden.
15. Welche Möglichkeiten und Hindernisse sieht die Bundesregierung darin,
die African Peace Facility in Zukunft aus anderen Töpfen zu speisen,
etwa aus dem EU-Stabilitätsinstrument?
Nach bisheriger rechtlicher Prüfung von Rat und Europäischer Kommission
konnten für die Finanzierung der APF keine Mittel aus anderen Töpfen des
gemeinsamen EU-Budgets bereitgestellt werden.
Drucksache 17/13015 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZudem ist die finanzielle Ausstattung des EU-Stabilitätsinstruments und der
Instrumente der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zu gering,
als dass sich hieraus die Kofinanzierung afrikanisch-geführter
Friedensmissionen sicherstellen ließe. Daher wurde die Finanzierung über den EEF bisher von
der Bundesregierung mitgetragen.
Wie in der Antwort zu Frage 14 ausgeführt, will die Europäische Kommission
Vorschläge für die künftige Finanzierung vorlegen, die dann zu diskutieren
sind. Ergänzende Finanzierungen, die weiterer Prüfung bedürfen, könnten
beispielsweise freiwillige Beiträge durch die Mitgliedstaaten (ATHENA-
Mechanismus) oder ein Anreizsystem zur Kofinanzierung durch die afrikanische Seite
sein.
16. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der 2011 beschlossenen EU-
Strategie für Sicherheit und Entwicklung in der Sahel-Region die Grundlage
für das koordinierte Handeln der EU in dieser Region, und welche
Ansätze dieser Strategie müssen nach ihrer Ansicht angesichts der Ereignisse
in Mali verändert werden?
Die EU-Sahel-Strategie für Sicherheit und Entwicklung betrifft in erster Linie
Mali, Mauretanien und Niger. Ihr Ziel ist die Entwicklung eines integrierten
Gesamtansatzes Sicherheit/Entwicklung für die Sahel-Region als Referenz für die
EU-Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen Partner. Es gibt
derzeit Überlegungen, die Strategie anzupassen und weitere
Konfliktpräventionsprojekte, auch in Mauretanien und Niger zu verstärken. Um die Strategie weiter
zu stärken wird zudem überlegt, Tschad in die Gruppe der Hauptstaaten mit
aufzunehmen.
a) Welche Verhandlungsprozesse haben dazu geführt, dass die 2008
begonnene Arbeit an der EU-Sahel-Strategie erst 2011 abgeschlossen
werden konnte, und welche Verantwortung trägt die Bundesregierung
daran und an der nach Auffassung der Fragesteller zögerlichen
Umsetzung der Strategie 2011 und 2012?
2008 hat Frankreich als Präsidentschaft die Erarbeitung einer Sahelstrategie auf
die Agenda gesetzt. Daraufhin haben der Ministerrat und die Europäische
Kommission gemeinsam 2010 ein Dokument erarbeitet. Im März 2011 wurde das
Dokument dem Rat zugeleitet und mit der Umsetzung begonnen. Derzeit laufen
die Arbeiten des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) am 2.
Implementierungsbericht der Sahelstrategie.
b) Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber dem
Leitmotiv der EU-Sahel-Strategie „Entwicklung durch Sicherheit“ und den
sich daraus ergebenden Handlungsschwerpunkten?
Die Bundesregierung teilt die Ansicht, dass zur Verbesserung der
Sicherheitslage und einer dauerhaften Stabilisierung der Sahelregion die kohärente
Umsetzung der in der Strategie enthaltenen vier Aktionslinien notwendig ist.
c) Inwiefern werden im Rahmen der Strategie Mittel aus dem EDF
(European Development Fund – Europäischer Entwicklungsfonds) für
den Bereich der Sicherheitssektorreform verwendet, und wie ist die
Position der Bundesregierung zu einer solchen Verwendung von
Geldern der Entwicklungszusammenarbeit?
Durch die „mid-term review“ des 10. EDF konnten im vergangenen Jahr
zusätzliche Mittel bereitgestellt werden (insbesondere für Mauretanien und
Niger). Es geht bei den Maßnahmen der Aktionslinie drei der Strategie (Sicher-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/13015heit und Rechtsstaatlichkeit) um Kapazitätsaufbau beim Kampf gegen
internationale Kriminalität, Terrorismus und Drogenhandel.
Durch dieses Engagement für mehr Sicherheit und Stabilität sollen u. a. die
Voraussetzungen für nachhaltige Entwicklungsprozesse geschaffen werden.
Allerdings werden nicht allein aus dem EDF Beiträge für Sicherheit und
Stabilität geleistet:
Eine wichtige Rolle spielt seit 2012 die neue Mission im Rahmen der
Gemeinsamen Außen- und Verteidigungspolitik (GSVP) EUCAP Sahel Niger, die das
EU-Handeln in diesen Bereichen zusammenführen soll.
Der Beitrag zur Restrukturierung der malischen Streitkräfte durch EUTM Mali
wird durch den Haushalt der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
(GASP) finanziert.
17. Was tut die Bundesregierung, um die im Laufe des Konfliktes im Norden
Malis zerstörten Kulturgüter so weit als möglich wieder instand zu setzen
und um kulturell wertvolle Stätten im ganzen Land in Zukunft
entsprechend der äußerst angespannten Sicherheitslage zu schützen?
Mit Unterstützung der Deutschen Botschaft in Bamako (10 000 Euro
Soforthilfe) sind in einer Rettungsaktion auf Initiative des Direktors der islamischen
Handschriftensammlungen in Timbuktu ca. 4 100 Manuskripte des am 24.
Januar 2013 in Brand gesetzten Ahmed Baba Instituts, Timbuktu, nach Bamako in
Sicherheit gebracht worden. Neben Sachleistungen (Archivkartons) werden
Kulturerhaltmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Gerda Henkel Stiftung
durchgeführt: Für eine „Fact Finding Mission“ zur Erfassung des Bestands
sowie für Maßnahmen zur Konservierung und Digitalisierung der Timbuktu-
Handschriften werden 50 000 Euro aus dem Kulturerhalt-Programm des
Auswärtigen Amts bereitgestellt.
18. Welche konkreten Planungen existieren bei der Bundesregierung und auf
europäischer Ebene in Bezug auf die menschenrechtlichen Inhalte der
EU-Ausbildungsmission EUTM Mali, die in Mali ansässigen
Menschenrechtsorganisationen einzubinden?
Die Ausgestaltung der Ausbildung der malischen Streitkräfte im Rahmen der
EU-Trainingsmission Mali obliegt dem Kommandeur der Mission sowie der
Nation, die ein Ausbildungsgebiet federführend durchführt. Für die Ausbildung
im Bereich humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte ist dies
Großbritannien. Seitens der Mission bestehen Überlegungen,
Menschenrechtsorganisationen, wie z. B. Human Rights Watch, einzubeziehen, um die Ausbildung in
diesem Bereich als Beobachter zu begleiten. Zurzeit wird eine Liste der vor Ort in
Bamako aktiven Menschenrechtsorganisationen erstellt, um diese im Weiteren
bezüglich ihrer Bereitschaft zur Zusammenarbeit zu kontaktieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]