[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13011
17. Wahlperiode 10. 04. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas,
Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/12917 –
Politik der Bundesregierung im Bereich der Alkoholsucht und des Komatrinkens
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Alkoholkonsum ist in Deutschland noch immer von hoher Brisanz. Laut
des Drogen- und Suchtberichtes der Bundesregierung von 2012 konsumierte
der durchschnittliche Deutsche im Jahr 2010 umgerechnet etwa 9,6 Liter
reinen Alkohol. Im Hinblick auf den Konsum der letzten 20 Jahre kann man von
einem positiven Trend sprechen, da seit 1991 der Alkoholkonsum um circa
3 Liter pro Person sank. Zwar war der Alkoholkonsum von Jugendlichen über
die letzten 10 Jahre betrachtet zunächst rückläufig. Doch 2011 stieg der
Konsum erstmals nach Jahren wieder in dieser Altersgruppe an.
Der Alkoholkonsum hat erschreckende Folgen für die Gesellschaft. Etwa
1,3 Millionen Menschen gelten in Deutschland laut dem Drogen- und
Suchtbericht der Bundesregierung als alkoholabhängig und jedes Jahr sterben über
73 000 Menschen an den Folgen ihres Alkoholmissbrauchs. Problematisch ist
auch die Situation der Älteren. Etwa 400 000 Menschen über 65 Jahre – 28
Prozent der Männer und 17 Prozent der Frauen – trinken laut dem Drogen- und
Suchtbericht Alkohol in gesundheitsgefährdenden Mengen. Bei jungen
Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren ist regelmäßiger Alkoholkonsum
mit 39,8 Prozent derzeit ebenso verbreitet wie noch 2001.
Das sogenannte Rauschtrinken erreichte im Jahr 2007 laut dem Drogen- und
Suchtbericht der Bundesregierung einen Höhepunkt von 25,5 Prozent in der
Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen. 41,9 Prozent der 18- bis 25-Jährigen
gaben an, in den letzten 30 Tagen mindestens einmal fünf Gläser Alkohol oder
mehr bei einer Gelegenheit getrunken zu haben. Erschreckend ist die
Entwicklung der Zahl der vollstationären Patienten mit akuter Alkoholintoxikation.
Diese hat sich in dem Zeitraum von 2002 bis 2011, laut Statistischem
Bundesamt, von 63 124 auf 116 423 in einer konsequenten Steigerung beinahe
verdoppelt. Bundesweit 3,5 Prozent bis 8,2 Prozent (je nach Bundesland) der
Verkehrsunfälle mit Personenschäden werden als Alkoholunfälle eingestuft.
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern weist Deutschland, mit
annähernd 10 Liter reinem Alkohol, einen sehr hohen Alkoholkonsum pro Kopf
auf. In Schweden und Norwegen beträgt er u.a. aufgrund der höheren Steuern
auf alkoholische Getränke nur etwa 6 Liter reinen Alkohol. Problematische Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 8. April 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13011 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKonsummuster stellen eine hohe Belastung für die Volkswirtschaft und für die
Gesellschaft dar. Der volkswirtschaftliche Schaden durch Alkohol beträgt laut
Jahrbuch Sucht der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) jährlich
26,7 Mrd. Euro. Daher wäre eine aktive und moderne Suchtpolitik vonnöten.
Wir fragen die Bundesregierung nach ihren Aktivitäten im Bereich Drogen
und Sucht. Die Kleine Anfrage dient zudem dazu, über neue Erkenntnisse in
diesem Bereich zu informieren.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Reduzierung des missbräuchlichen Konsums von Alkohol ist eines der
vordringlichen Ziele der Gesundheitspolitik der Bundesregierung. Dabei sind in
den letzten Jahren einige Erfolge erzielt worden. So ist der Alkoholkonsum
insgesamt, wie auch bei Jugendlichen, im Trend rückläufig.
Die Entwicklung der Zahl der vollstationär untergebrachten Patienten mit
akuter Alkoholintoxikation unterstreicht allerdings, dass Alkoholprävention bei
Jugendlichen und jungen Erwachsenen weiterhin von höchster Relevanz ist. Die
Zahlen sind jedoch kein Beleg für ein wachsendes Problem. Es ist eher davon
auszugehen, dass gerade durch die erhöhten Präventionsbemühungen die
Aufmerksamkeit steigt und häufiger als früher Rettungssanitäter zu Hilfe gerufen
werden. Dafür spricht z. B. auch, dass die Promillewerte bei den eingelieferten
Jugendlichen eher zurückgehen.
Die Bundesregierung führt eine Vielzahl von Aktivitäten in der Sucht- und
Drogenpolitik durch, dabei liegt ein Schwerpunkt im Bereich des Alkohols. Die
Drogenbeauftragte der Bundesregierung berichtet regelmäßig über die
Entwicklungen in der Sucht- und Drogenpolitik. Der nächste Bericht ist für Mai
2013 zu erwarten.
Auch seitens der Wirtschaft gibt es zahlreiche Initiativen zum verantwortlichen
Umgang mit Alkohol. So setzt sich z. B. der Bundesverband der Deutschen
Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) für einen
verantwortungsvollen Konsum von alkoholhaltigen Getränken sowie für die Reduktion des
missbräuchlichen Konsums ein. Im Jahr 2005 wurde der „Arbeitskreis Alkohol und
Verantwortung“ ins Leben gerufen und befasst sich mit allen „nicht
kommerziellen“ Aufgaben des BSI. Der Arbeitskreis initiiert und unterstützt zahlreiche
Präventionsmaßnahmen sowie Informationsveranstaltungen und verpflichtet
alle Mitglieder des BSI im Bereich der Werbung zu
Selbstregulierungsmechanismen, zum Teil in Kooperation mit öffentlichen Stellen (vgl. 3. CRS-Bericht
2011/2012 des Arbeitskreises).
1. Welche Ziele und Prioritäten verfolgt die Bundesregierung in ihrer
Alkoholpolitik?
Ziel der Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung ist die Reduzierung des
Konsums legaler und illegaler Suchtmittel sowie die Vermeidung der drogen-
und suchtbedingten Probleme in unserer Gesellschaft. Die legalen Suchtmittel
Alkohol, Tabak und psychotrope Medikamente finden aufgrund ihrer
Verbreitung dabei eine besondere Beachtung bei der Weiterentwicklung der
Suchtprävention und des Hilfesystems. In der Nationalen Strategie zur Drogen- und
Suchtpolitik, die die übergreifende nationale Ausrichtung der Drogen- und
Suchtpolitik für die nächsten Jahre in Deutschland beschreibt, sind für den
Bereich Alkohol folgende Ziele vorgesehen:
• Reduzierung der Häufigkeit des Rauschtrinkens unter Kindern und
Jugendlichen,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13011• konsequente Umsetzung der bestehenden Regelungen des
Jugendschutzgesetzes,
• Kinder und Jugendliche vor Alkoholwerbung schützen,
• Alkoholkonsum im Straßenverkehr reduzieren,
• Punktnüchternheit am Arbeitsplatz,
• Punktnüchternheit in Schwangerschaft und Stillzeit,
• Reduzierung der alkoholbedingten Gewalt,
• Konzentration auf Risikogruppen in der erwachsenen Bevölkerung.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Menschen
in Deutschland an der Gesamtbevölkerung mit einem riskanten
Alkoholkonsum, und wie viele Menschen sind alkoholabhängig?
a) Wie haben sich die Zahl und der Anteil der Menschen mit riskantem
Alkoholkonsum an der Gesamtbevölkerung in den letzten 10 Jahren
entwickelt, und welche Auffälligkeiten gibt es diesbezüglich bei
Geschlecht, Alter und Sozialschichten der Konsumenten (bitte gegliedert
nach Jahren angeben)?
Die folgenden Daten beruhen auf Auswertungen des Epidemiologischen
Suchtsurveys. Die Daten werden regelmäßig auf der Website des Instituts für
Therapieforschung, das den Survey im Auftrag des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG) durchführt, unter
www.ift.de sowie in der Zeitschrift Sucht
veröffentlicht.
Der Anteil der Personen mit riskantem Alkoholkonsum an der
Gesamtbevölkerung ist zwischen den Jahren 2000 und 2009 von 28,8 Prozent auf 17,4 Prozent
gesunken. Der Trend findet sich innerhalb aller Geschlechter-, Alters- und
Sozialschichtgruppen (definiert nach der höchsten Schul- oder
Berufsausbildung – Tabellen 2a_1 und 2a_2. Lediglich unter den Frauen der Altersgruppe
18 bis 29 Jahre unterscheiden sich die Werte zwischen den Jahren 2000 und
2009 kaum. Zu jedem beobachteten Zeitpunkt ist die Prävalenz riskanten
Konsums unter Männern höher als unter Frauen. Der Anteil riskanter Konsumenten
ging bei Männern in der niedrigsten sozialen Schicht etwas weniger zurück als
in den anderen Schichten. Bei Frauen finden sich im Zeitvergleich kaum
Unterschiede zwischen den sozialen Schichten (Tabelle 2a_2).
Die letzte Spalte der Tabellen gibt die Änderungen zwischen den Jahren 2000
und 2009 an, wobei Werte um 1,0 keine Änderung, Werte kleiner als 1,0 eine
Abnahme der Prävalenz (je kleiner desto stärker die Abnahme) und Werte
größer als 1,0 eine Zunahme der Prävalenz (je größer desto stärker die Zunahme)
bedeuten.
Tabelle 2a_1:
Anteile Personen mit riskantem Konsum in der Bevölkerung seit dem Jahr
2000: Männer
2000 2003 2006 2009 2009/2000
Alter 18–29 36,3 21,7 22,4 19,2 0,53
30–39 32,8 21,2 17,4 17,1 0,52
40–49 37,1 28,3 23,4 18,6 0,50
50 und älter 39,8 32,6 25,9 24,9 0,63
Gesamt 36,2 25,8 22,7 20,4 0,56
Drucksache 17/13011 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnm.: Kategorie „50 und älter“ enthält in den Jahren 2000 und 2003 Personen bis 59 Jahre, ab 2006
bis 64 Jahre; riskanter Konsum: >24 Gramm Reinalkohol in den letzten 30 Tagen.
Tabelle 2a_2:
Anteile Personen mit riskantem Konsum in der Bevölkerung seit dem Jahr
2000: Frauen
Anm.: Kategorie „50 und älter“ enthält in den Jahren 2000 und 2003 Personen bis 59 Jahre, ab 2006
bis 64 Jahre; riskanter Konsum: >12 Gramm Reinalkohol in den letzten 30 Tagen.
b) Wie haben sich die Zahl und der Anteil der alkoholabhängigen
Menschen an der Gesamtbevölkerung in den letzten 10 Jahren entwickelt,
und welche Auffälligkeiten gibt es diesbezüglich bei Geschlecht, Alter
und Sozialschichten der Konsumenten (bitte gegliedert nach Jahren
angeben)?
Der Anteil alkoholabhängiger Personen an der Gesamtbevölkerung ist über alle
Altersgruppen und sozialen Schichten hinweg unter Frauen geringer als unter
Männern (Tabellen 2b_1 und 2b_2). Über alle Personen aggregiert ist die
Abhängigkeitsrate vom Jahr 1997 zum Jahr 2006 mit 2,6 Prozent konstant. Nach
Altersgruppen gegliedert zeigen die Daten einen Anstieg in den jüngeren
Altersgruppen bei Frauen. In der höchsten Altersgruppe sank bei beiden
Geschlechtern der Anteil Abhängiger (Tabellen 2b_1 und 2b_2). Zudem liegt ein
Effekt der Sozialschicht vor mit einem tendenziellen Anstieg der
Abhängigkeitsrate in der niedrigsten sozialen Schicht und einem tendenziellen Rückgang
in der höchsten Schicht.
Die letzte Spalte der Tabellen gibt die Änderungen zwischen den Jahren 1997
und 2006 an, wobei Werte um 1,0 keine Änderung, Werte kleiner als 1,0 eine
Abnahme der Prävalenz (je kleiner desto stärker die Abnahme) und Werte
größer als 1,0 eine Zunahme der Prävalenz (je größer desto stärker die Zunahme)
bedeuten.
Schicht niedrig 27,7 24,2 23,7 20,2 0,73
mittel 34,9 26,1 20,9 20,7 0,59
hoch 36,3 27,0 22,1 19,8 0,55
2000 2003 2006 2009 2009/2000
Alter 18–29 17,7 13,7 12,3 16,0 0,90
30–39 19,4 10,3 12,9 11,5 0,59
40–49 21,7 18,5 14,6 13,6 0,63
50 und älter 32,3 18,5 17,5 15,4 0,48
Gesamt 20,4 15,1 14,6 14,3 0,70
Schicht niedrig 14,3 11,4 11,0 10,2 0,71
mittel 20,9 15,2 14,9 14,1 0,67
hoch 31,2 23,1 23,0 20,6 0,66
2000 2003 2006 2009 2009/2000
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13011Tabelle 2b_1: Anteile Alkoholabhängiger in der Bevölkerung seit dem Jahr
1997: Männer
Anm.: Kategorie „50 und älter“ enthält in den Jahren 1997 und 2000 Personen bis 59 Jahre, ab 2006
bis 64 Jahre.
Tabelle 2b_2: Anteile Alkoholabhängiger in der Bevölkerung seit dem Jahr
1997: Frauen
Anm.: Kategorie „50 und älter“ enthält in den Jahren 1997 und 2000 Personen bis 59 Jahre, ab 2006
bis 64 Jahrel
c) Wie haben sich die Zahl und der Anteil an der Gesamtbevölkerung der
infolge eines riskanten oder missbräuchlichen Alkoholkonsums
Verstorbenen in den letzten 10 Jahren entwickelt (bitte gegliedert nach
Jahren angeben)?
Untersuchungen zu alkoholbezogenen Gesundheitsstörungen und Todesfällen
gehen von etwa 74 000 Todesfällen aus, die allein durch den Alkoholkonsum
oder durch den Konsum von Tabak und Alkohol bedingt sind. Cirka 26 Prozent
dieser Todesfälle sind allein auf den Alkoholkonsum zurückzuführen (Jahrbuch
Sucht 2013 der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V.).
Zur Beurteilung des zeitlichen Verlaufs der alkoholbedingten Sterblichkeit
(Diagnose nach F10 International Cases of Diseases, psychische und
Verhaltensstörungen durch Alkohol) sind in Tabelle 2c_1 die Absolutwerte und der
Anteil an der Gesamtsterblichkeit für den Altersbereich 15 bis 64 Jahre nach
Geschlecht dargestellt. Zur Übersicht sind die Anteile an der
Gesamtsterblichkeit in Abbildung 2c_1 auch graphisch dargestellt. Wie sich zeigt, schwanken
die Anteile um 1,5 Prozent (Frauen) und 3,4 Prozent (Männer) ohne
ersichtlichen zeitlichen Trend.
1997 2000 2006 2006/1997
Alter 18–29 6,4 4,6 7,2 1,13
30–39 3,8 4,7 3,4 0,89
40–49 2,6 4,7 3,3 1,27
50 und älter 3,5 3,7 2,0 0,57
Gesamt 4,2 4,5 3,7 0,88
Schicht niedrig 4,4 6,5 5,5 1,25
mittel 3,7 3,6 3,0 0,81
hoch 3,8 3,2 1,7 0,45
1997 2000 2006 2006/1997
Alter 18–29 0,5 1,4 2,0 4,00
30–39 0,6 1,3 1,3 2,17
40–49 1,0 1,1 1,8 1,80
50 und älter 0,9 1,1 0,7 0,78
Gesamt 1,0 1,2 1,4 1,4
Schicht niedrig 0,5 1,3 1,4 2,80
mittel 1,2 1,3 1,5 1,25
hoch 1,8 0,9 1,4 0,78
Drucksache 17/13011 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 2c_1: Alkoholbedingte Mortalität (F10, Psychische und
Verhaltensstörungen durch Alkohol) und Anteil an der Gesamtsterblichkeit: 15 bis 64 Jahre
nach Geschlecht, 2000 bis 2010
Abbildung 2c_1
d) Auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen stützt die
Bundesregierung die in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD
(Bundestagsdrucksache 17/9814) geäußerte Annahme, wonach ein
höherer Suchtmittelkonsum sozioökonomisch bedingt ist (bitte mit
Begründung)?
Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die o. g. Kleine Anfrage
(Bundestagsdrucksache 17/9814) keineswegs geäußert, dass ein höherer
Suchtmittelkonsum sozioökonomisch bedingt ist. Sie hat lediglich dargelegt, „dass
Alkohol-, Drogen- und Spielsucht sehr häufig zu einem sozialen Abstieg in eine
prekäre sozioökonomische Situation führen. Ob umgekehrt prekäre
sozioökonomische Situationen bei älteren Menschen eine erhöhte Suchtgefährdung zur
Folge haben, ist gegenwärtig nicht einschätzbar“.
Jahr Frauen
N
Männer
N
Frauen
% Gesamt
Männer
% Gesamt
2010 481 2148 1,512 3,470
2009 471 2095 1,460 3,341
2008 531 2134 1,643 3,401
2007 522 2064 1,624 3,267
2006 538 2088 1,675 3,273
2005 555 2296 1,720 3,573
2004 510 2244 1,590 3,472
2003 537 2266 1,617 3,351
2002 534 2219 1,589 3,251
2001 492 2249 1,451 3,246
2000 582 2405 1,659 3,314
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13011e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das
Alkoholkonsumverhalten der 40 bis 60-Jährigen, und welches Bild ergibt sich bei
einer Untergliederung nach Geschlecht in den letzten 10 Jahren?
Zur Beschreibung des Konsumverhaltens wurden drei Konsumindikatoren
herangezogen. Dabei handelt es sich um die durchschnittlich konsumierte Menge
Reinalkohols, den Anteil der Personen mit riskantem Konsum und der Anteil
der Personen mit Rauschkonsum, jeweils bezogen auf die 30 Tage vor der
Befragung. Insgesamt ging die konsumierte Durchschnittsmenge in Gramm
Reinalkohol von 2000 auf 2009 von 16,7 auf 13,0 Gramm, der Anteil von
Konsumenten mit riskantem Konsum (<12/24 Gramm für Frauen/Männer) von
26,3 Prozent auf 17,1 Prozent und der Anteil von Konsumenten mit
Rauschtrinken (5 oder mehr alkoholische Getränke mindestens einmal in den letzten
30 Tagen) von 23,0 Prozent auf 21,0 Prozent zurück. Männer zeigen einen
stärkeren Alkoholkonsum als Frauen. Zur letzten Erhebung zeigten jeder fünfte
Mann und etwa jede siebte Frau einen riskanten Konsum (Tabellen 2e_1
und 2e_2). Im zeitlichen Verlauf weisen die Werte auf einen sinkenden Konsum
zwischen den Jahren 2000 und 2009 hin. Dieser ist bei beiden Geschlechtern
etwa gleich stark ausgeprägt. Am stärksten ist der Rückgang beim Anteil
riskanter Konsumenten.
Die letzte Spalte der Tabellen gibt die Änderungen zwischen den Jahren 2000
und 2009 an, wobei Werte um 1,0 keine Änderung, Werte kleiner als 1,0 eine
Abnahme der Prävalenz (je kleiner desto stärker die Abnahme) und Werte
größer als 1,0 eine Zunahme der Prävalenz (je größer desto stärker die Zunahme)
bedeuten.
Tabelle 2e_1: Alkoholkonsumverhalten der 40- bis 59-Jährigen seit dem Jahr
2000: Männer
Durchschnittsmenge: bezogen auf konsumierten Reinalkohol in den letzten
30 Tagen; riskanter Konsum: >12 (Frauen) bzw. 24 (Männer) Gramm
Reinalkohol in den letzten 30 Tagen; Rauschtrinken: Konsum von fünf oder mehr
alkoholischen Getränken zu mindestens einer Gelegenheit in den letzten
30 Tagen.
Tabelle 2e_2: Alkoholkonsumverhalten der 40- bis 59-Jährigen seit dem
Jahr2000: Frauen
Durchschnittsmenge: bezogen auf konsumierten Reinalkohol in den letzten
30 Tagen; riskanter Konsum: >12 (Frauen) bzw. 24 (Männer) Gramm
Reinalkohol in den letzten 30 Tagen; Rauschtrinken: Konsum von fünf oder mehr
alkoholischen Getränken zu mindestens einer Gelegenheit in den letzten
30 Tagen.
2000 2003 2006 2009 2009/2000
Durchschnittsmenge (g) 22,8 20,7 19,7 18,0 0,79
riskanter Konsum (%) 30,2 26,1 21,2 19,9 0,66
Rauschtrinken (%) 36,3 36,1 31,0 33,7 0,93
2000 2003 2006 2009 2009/2000
Durchschnittsmenge (g) 10,9 9,0 9,2 8,2 0,75
riskanter Konsum (%) 22,4 18,4 15,7 14,3 0,64
Rauschtrinken (%) 9,3 9,8 10,2 7,8 0,84
Drucksache 17/13011 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodef) Wie hat sich das Alkoholkonsumverhalten der über 60-Jährigen in den
letzten 10 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?
Gesicherte Erkenntnisse über die Anzahl und den Anteil der
Alkoholabhängigen an den über 60-Jährigen in Deutschland im zeitlichen Verlauf von zehn
Jahren liegen der Bundesregierung nicht vor. Die vom Gesundheitsmonitoring
des Robert Koch-Instituts (RKI) seit 2007 regelmäßig durchgeführte Studie
„Gesundheit in Deutschland aktuell“ (GEDA) zeigt, dass im Alter von 60 bis
69 Jahren die Prävalenz von mindestens riskantem Alkoholkonsum bei den
Frauen bei ca. 3 Prozent und bei den Männern bei ca. 4 Prozent liegt und ab
dem Alter von 70 Jahren dann um 0,5 bis 1 Prozentpunkte sinkt. Diese Zahlen
sind in den letzten Jahren stabil geblieben.
Auf der Basis der vom RKI durchgeführten und in diesem Jahr
abgeschlossenen „Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland“ (DEGS) wird es
nach der entsprechenden Datenauswertung möglich sein, die Prävalenzen von
Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit in der Altersgruppe der 60- bis
79-Jährigen mit den Prävalenzen aus dem Bundesgesundheitssurvey (BGS98)
zu vergleichen.
g) Hat die Bundesregierung in den letzten vier Jahren Erkenntnisse
darüber gesammelt, ob es weitere Faktoren gibt, die einen
Alkoholkonsum begünstigen bzw. reduzieren lassen?
Nach Ansicht der Bundesregierung gibt es eine Vielzahl von Faktoren, die den
Alkoholkonsum beeinflussen. Dazu zählen persönliche wie z. B. genetische
oder familiäre Faktoren ebenso wie gesellschaftliche Faktoren wie z. B. die
Verfügbarkeit von Alkohol oder kulturelle Traditionen.
h) Hat die Bundesregierung die Studie „Studie zur Gesundheit
Erwachsener in Deutschland“ (DEGS) aus dem Jahr 2012 inzwischen
ausgewertet?
Und wenn ja, wie beurteilt sie die Ergebnisse, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus?
Mit den Daten zum Alkoholkonsum aus der „Studie zur Gesundheit
Erwachsener in Deutschland“ (DEGS1) wurden erste Auswertungen vorgenommen. Sie
werden in Kürze im Bundesgesundheitsblatt unter dem Titel „Riskanter
Alkoholkonsum und Rauschtrinken unter Berücksichtigung von Verletzungen und
der Inanspruchnahme alkoholspezifischer medizinischer Beratung: Ergebnisse
der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1)“ erscheinen.
Die Prävalenz von Risikokonsum lag bei Frauen mit 25,6 Prozent und bei
Männern mit 41,6 Prozent höher als in GEDA 2010. Auch die Prävalenz von
Rauschtrinken (mindestens monatlich) war bei Frauen mit 10,8 Prozent und bei
Männern mit 31,0 Prozent häufiger als in GEDA 2010. Ein möglicher Grund
für die Prävalenzunterschiede könnte der unterschiedliche Erhebungsmodus
sein. Während in GEDA 2010 telefonische Interviews durchgeführt wurden,
wurde in DEGS1 mittels Selbstausfüller-Fragebogen erhoben. Weiterhin
wurden in diesem Fragebogen die Standardgetränke durch Abbildungen näher
erläutert, so dass wir hier von einer präziseren Erhebung ausgehen.
Alle Ergebnisse deuten aber übereinstimmend darauf hin, dass Risikokonsum
und Rauschtrinken sowie Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit in
Deutschland ein relevantes Gesundheitsproblem sind. Weitere Analysen zu
Zusammenhängen mit den gesundheitlichen Auswirkungen sind geplant.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/130113. Welche Maßnahmen unternimmt und fördert die Bundesregierung zur
Prävention von gesundheitsschädlichem Alkoholkonsum?
a) Welche finanziellen Mittel, gegliedert nach Einzelmaßnahmen, stellt
die Bundesregierung aktuell für die Prävention von
gesundheitsschädlichem Alkoholkonsum zur Verfügung, und welche Planungen gibt es
für das Jahr 2014?
Das BMG stellt nach derzeitigem Stand in 2013 folgende finanziellen Mittel
für die Alkoholprävention zur Verfügung:
Hinzu kommen Präventionsmaßnahmen der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Bereich Alkohol (siehe auch Antworten zu den
Fragen 5, 6 und 14k).
Maßnahmen in 2013 Haushaltsmittel
TU Dresden – RISCA Entwicklungsgefährdungen nach jugendlichen Alkoholvergiftungen –
Laufzeit 01.09.2011 bis 30.06.2014
154 859,00 €
IFT Nord – Alkohol und Drogen als Risikofaktoren für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss –
Laufzeit 01.04.2012 bis 31.03.2015
126 906,00 €
2. Phase Suchtmittelkonsum in Schwangerschaft und Stillzeit – LVG & AFS Niedersachsen –
Laufzeit 01.07.2012 bis 30.06.2014
52 295,00 €
2. Phase Suchtmittelkonsum in Schwangerschaft und Stillzeit – SKF Köln
Laufzeit 01.07.2012 bis 30.06.2014
59 976,00 €
2. Phase Suchtmittelkonsum in Schwangerschaft und Stillzeit – CV Schaumberg-Blies –
Laufzeit 01.08.2012 bis 31.07.2014
63 712,00 €
2. Phase Suchtmittelkonsum in Schwangerschaft und Stillzeit (Evaluation) – Uni Bielefeld –
Laufzeit 01.07.2012 bis 30.09.2014
87 239,00 €
Sucht im Alter – Fachklinik Kamillushaus – Laufzeit 01.10.2010 bis 31.10.2013 43 776,00 €
Sucht im Alter – Landesstelle für Suchtfragen MV e.V. – Laufzeit 01.10.2010 bis 31.10.2013 71 424,00 €
Sucht im Alter – Suchthilfezentrum Schleswig – Laufzeit 01.11.2010 bis 31.10.2013 49 750,00 €
Sucht im Alter – Fachambulanz Sucht Emsland, Diakonisches Werk
Laufzeit 01.10.2010 bis 31.12.2013
59 404,00 €
Sucht im Alter – Diakonie Löbau-Zittau – Laufzeit 01.11.2010 bis 31.12.2013 61 839,00 €
Sucht im Alter – Bildung und Beratung Bethel, Stiftung Nazareth
Laufzeit 01.11.2010 bis 31.12.2013
65 882,00 €
Sucht im Alter – Alida Schmidt Stiftung – Laufzeit 01.10.2010 bis 31.12.2013 92 000,00 €
Sucht im Alter – UKE, ZIS – Projektübergreifende Analyse des Förderschwerpunktes
Laufzeit 01.03.2013 bis 31.05.2014
33 940,00 €
IFT – Alkoholprävention in sozialen Medien – Laufzeit 01.02.2013 bis 31.10.2013 50 034,00 €
IRIS – Universitätsklinikum Tübingen – Laufzeit 01.07.2013 bis 30.06.2015 103 734,00 €
DHS – Kooperationstagung 22.–23.04.2013 in Weimar –
Laufzeit 15.09.2012 bis 30.06.2013
17 222,00 €
Verein zur Hilfe suchtmittelabhängiger Frauen Essen e.V.
Fachgespräch 2013 Essen – Laufzeit 01.12.12 bis 30.04.13
10 966,00 €
DHS – EU-Projekt EWA – Laufzeit 01.10.2011 bis 31.08.2013 20 228,00 €
Jahrestagung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung am 19.06.2013 89 700,00 €
FASD – Fachtagung „Wenn Liebe alleine nicht reicht“ 23 500,00 €
Summe 1 338 386,00 €
Drucksache 17/13011 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWie aus der Tabelle ersichtlich, laufen einige Projekte bis 2014 bzw. 2015.
Darüber hinaus sind in 2014 weitere Einzelprojekte zur Umsetzung der nationalen
Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik für den Bereich Alkohol geplant.
Derzeit zeichnen sich folgende Themenschwerpunkte ab:
• Entwicklung eines Indikators zu alkoholbedingten Schäden für Dritte,
• Entwicklung eines Monitorings zu gesundheitlichen und sozialen Schäden
missbräuchlichen Alkoholkonsums,
• Förderung der Punktnüchternheit am Arbeitsplatz,
• Stärkung präventiven Handelns in der Gesundheitsversorgung im Hinblick
auf missbräuchlichen Alkoholkonsum,
• Verbesserung des Anteils der in Behandlung befindlichen Menschen mit
Alkoholabhängigkeit.
b) Wie hat sich die finanzielle Ausstattung mit diesen Mitteln, gegliedert
nach Einzelmaßnahmen, in den letzten 10 Jahren entwickelt (bitte
gegliedert nach Jahren angeben)?
Die Einzelmaßnahmen sowie die finanzielle Entwicklung ab dem Jahr 2004
ergeben sich aus der als Anlage 1 beigefügten Tabelle. Darüber hinaus gibt es
Projekte zu Querschnittsthemen, bei denen eine exakte Unterscheidung nach
Ausgaben für Alkohol nicht möglich ist. Hinzu kommen
Präventionsmaßnahmen der BZgA im Bereich Alkohol (siehe auch Antworten zu den Fragen 5, 6
und 14k).
c) Welche Maßnahmen zur Prävention von Alkoholkonsum hat die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode aus welchen Gründen
beendet?
Projektförderungen sind stets zeitlich befristet. In der Regel erfolgt eine
Beendigung der Förderung nach Auslaufen des Förderzeitraums und Erreichen des
Projektziels, gegebenenfalls nach Auslaufen einer Verlängerung.
4. Welche spezifischen Maßnahmen mit welcher finanziellen Ausstattung hat
die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode neu eingeführt, um den
Konsum von alkoholischen Getränken in der Bevölkerung
einzuschränken?
a) Auf welche Zielgruppen wurden diese Programme abgestimmt, und
welche Organisationen wurden in die Maßnahmen eingebunden?
Die Zielgruppen der Maßnahmen ergeben sich u.a. aus der Nationalen Strategie
zur Drogen- und Suchtpolitik, in deren Erarbeitung der Drogen- und Suchtrat
eingebunden war. Im Drogen- und Suchtrat sind Expertinnen und Experten aus
Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Verbänden und Einrichtungen des
Gesundheitswesens vertreten. Die Zielgruppen einzelner Projekte können weiter
ausdifferenziert sein. Abhängig von den Projektzielen werden die notwendigen
Akteure eingebunden.
b) Wie hoch sind die Mittel, die für diese Projekte in dieser
Legislaturperiode bisher zur Verfügung standen (bitte gegliedert nach Jahren und
Haushaltstitel angeben)
Die Tabelle in Anlage 1, die eine Übersicht seit 2004 gibt, umfasst auch die
spezifischen Maßnahmen dieser Legislaturperiode. Darüber hinaus werden
Projekte zu Querschnittsthemen gefördert, bei denen eine exakte
Unterscheidung nach Ausgaben für Alkohol nicht möglich ist. Hinzu kommen Präven-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/13011tionsmaßnahmen der BZgA im Bereich Alkohol (siehe auch Antworten zu den
Fragen 5, 6 und 14k)).
c) Welche Daten liegen der Bundesregierung vor, die im Hinblick auf
Effizienz und Effektivität dieser Programme eine Bewertung
vornehmen?
Die Effizienz und Effektivität einzelner Projekte ergibt sich aus den
begleitenden Evaluierungsmaßnahmen.
d) Wie bewertet die Bundesregierung das Projekt „KAfKA – Kein
Alkohol für Kinder Aktion“, und inwiefern plant die Bundesregierung eine
weitere Unterstützung dieses Projektes?
Beim Berliner Projekt „KAfKA– Kein Alkohol für Kinder Aktion“ werden
Langzeitarbeitslose hinsichtlich Sucht und Suchtentstehung mit dem
Schwerpunkt Alkohol geschult. Diese geschulten KAfKA-Mitwirkenden suchen dann
Verkaufstellen von Alkohol auf, um im Gespräch mit den Verkäuferinnen und
Verkäufern eine Sensibilisierung für die besonderen Gefahren von Alkohol für
Kinder und Jugendliche zu erreichen. Das BMG steht dem Projekt positiv
gegenüber, da es dazu beitragen kann, die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke
für unter 16-Jährige und Spirituosen für unter 18-Jährige zu reduzieren. Aus
diesem Grund hatte das BMG eine Förderung des Projekts in den Jahren 2010
bis 2012 bewilligt. Die Förderung wurde jedoch im Einvernehmen mit dem
Zuwendungsempfänger Ende 2011 beendet, da trotz intensiver Bemühungen
keine weitere Kommune bereit war, sich an dem Projekt finanziell zu beteiligen
und somit eine Implementierung an anderen Standorten ausgeschlossen war.
5. Wie ist der Umsetzungsstand der in der „Nationalen Strategie zur Drogen-
und Suchtpolitik“ angekündigten Maßnahmen im Bereich Alkohol?
a) Welche Ergebnisse hat die Evaluierung des 2011 ausgelaufenen
Projektes „Modulares Präventionskonzept für Kinder aus suchtbelasteten
Familien“ (Projekt Trampolin) ergeben, und was hat die in der
„Nationalen Strategie“ angekündigte Prüfung des Transfers dieser Maßnahme
bezüglich einer Weiterverfolgung ergeben?
Die Ergebnisse des Modellprojekts „Trampolin“ sind auf der Homepage der
Drogenbeauftragten abrufbar (
www.drogenbeauftragte.de/drogen-und-sucht/
suchtstoffuebergreifende-themen/suchtbelastete-familien.html). Ein Bestandteil
des Transfers der Ergebnisse von „Trampolin“ sind Fortbildungen für
Fachkräfte, die mit Kindern aus suchtbelasteten Familien arbeiten (wollen). Eine
erste Fortbildung für Fachkräfte in Niedersachsen (gefördert aus Landesmitteln
und in Kooperation mit der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen)
findet im April 2013 statt. Im Frühjahr 2013 wird auch das Manual zu
„Trampolin“ in einem wissenschaftlichen Verlag erscheinen. Darüber hinaus ist
zusätzlich zur komplett überarbeiteten und erweiterten Homepage des Projekts
–
www.projekt-trampolin.de – seitens der Programmentwickler (Deutsches
Zentrum für Suchtfragen im Kindes- und Jugendalter am Universitätsklinikum
Hamburg-Eppendorf zusammen mit dem Deutschen Institut für Sucht- und
Präventionsforschung, Katholische Hochschule in Köln) geplant, in den nächsten
Monaten eine Web-Kampagne zur Unterstützung der Arbeit mit Kindern aus
suchtbelasteten Familien zu starten. Als eine weitere Folge von „Trampolin“
hat das BMG einen Austausch von Expertinnen und Experten am 13. März
2013 in Essen gefördert, in dessen Rahmen die Möglichkeiten diskutiert
wurden, wie alkohol- und drogenabhängige Eltern in den Beratungs- und
Behandlungseinrichtungen für Suchtkranke möglichst frühzeitig so angesprochen
werden können, dass sie unterstützende Hilfeleistungen für sich und ihre Kinder in
Drucksache 17/13011 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnspruch nehmen. Auf der Basis der Dokumentation dieses Austauschs wird
das BMG beraten, ob bzw. inwieweit eine Förderung von Modellprojekten zur
Unterstützung dieses Anliegens in Frage kommt.
b) Wie und in welchem Umfang sind personalintensive Maßnahmen im
Rahmen von „Null Alkohol Voll Power“ umgesetzt worden?
Die Maßnahmen im Rahmen von „Null Alkohol – Voll Power“ richten sich an
12- bis 15-Jährige, die nach dem Jugendschutzgesetz noch keinen Alkohol
konsumieren dürfen. Ein wichtiges Ziel der Maßnahmen ist daher die Förderung
der Alkoholabstinenz in der Zielgruppe. Die Jugendkampagne „Alkohol? Kenn
dein Limit.“ spricht Jugendliche ab 16 Jahren an, die bereits Alkohol
konsumieren dürfen. Sie hat daher zum Ziel, den verantwortungsvollen Umgang mit
Alkohol in der Zielgruppe zu fördern. In beiden Teilkampagnen der BZgA zur
Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen werden personalintensive
Maßnahmen im Freizeitbereich in Peer-Aktionen umgesetzt. Die Kampagnen-
Peers sind speziell geschulte junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren,
die auf Festivals, bei Sport- und anderen Freizeitveranstaltungen, in
Fußgängerzonen, Ferienregionen und an anderen Orten, an denen sich Jugendliche
aufhalten, mit dem Ziel der Alkoholprävention im Einsatz sind. Sie informieren
und diskutieren mit Jugendlichen und regen sie zur Auseinandersetzung mit
ihrem Umgang mit Alkohol an. Jugendliche werden so frühzeitig für die
negativen Folgen von Alkoholkonsum sensibilisiert und zur Kommunikation
untereinander angeregt, denn je früher mit dem Alkoholkonsum begonnen wird,
desto größer ist die Wahrscheinlichkeit gesundheitlicher Schäden und schneller
Abhängigkeit. Die direkte Ansprache durch die Kampagnen-Peers ist ein
Präventionsangebot, das bei jungen Menschen sehr gut ankommt. Im Jahr 2012
wurden mit „Null Alkohol – Voll Power“ rund 20 000 Jugendliche in
persönlichen Gesprächen erreicht. Mit den Kampagnen-Peers der Jugendkampagne
„Alkohol? Kenn dein Limit.“, die ganzjährig bundesweit im Einsatz sind,
konnten sogar 35 000 Jugendliche erreicht werden.
Die Maßnahmen der BZgA zur Alkoholprävention bei Jugendlichen sind
außerdem auch in Schulen verankert: Mit den Jugendfilmtagen „Nikotin und
Alkohol – Alltagsdrogen im Visier“ hat die BZgA ein für Schülerinnen und
Schüler attraktives Angebot geschaffen, das sich an die Schule richtet, aber
außerhalb der Schule stattfindet. Für die Jugendlichen ist dabei das Kino als
Veranstaltungsort besonders beliebt. Die Jugendfilmtage finden jeweils in
regionalen Kinos und in enger Kooperation mit Akteuren der Suchtprävention vor
Ort statt. Sie richten sich an Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 bis 19
Jahren aller Schulformen. Insgesamt wurden im Jahr 2012 bundesweit mehr als
14 000 Teilnehmende mit den Jugendfilmtagen erreicht.
Mit dem MitmachParcours „KlarSicht zu Nikotin und Alkohol“ erreicht die
BZgA Schülerinnen und Schüler im Setting Schule mit einem innovativen
Angebot, das die beiden legalen Suchtstoffe Nikotin und Alkohol interaktiv und
spielerisch thematisiert. Der Parcours richtet sich an Schülerinnen und Schüler
im Alter von 12 bis 18 Jahren. Ziel ist es, über die Risiken des Rauchens und
des Alkoholkonsums zu informieren, Schutzfaktoren zu stärken und eine
kritische Einstellung zu fördern. Im Jahr 2012 fanden in Kooperation mit Schulen
und Suchtpräventionsfachstellen vor Ort bundesweit 52 Einsätze statt. Rund
16 000 Teilnehmende wurden erreicht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/13011c) Wie ist der Stand der Umsetzung der Entwicklung von
evidenzbasierten Handlungsempfehlungen für Eltern bezüglich des Umgangs ihrer
Kinder mit alkoholischen Getränken?
d) Wie ist der Umsetzungsstand der Studie zur Erforschung von
Alkoholprävention durch die Ansprache von Eltern im „Setting Schule“?
Das Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD) hat in
Kooperation mit der Koordinationsstelle Schulische Suchtvorbeugung (KOSS)
und der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e. V. (LSSH) von
August 2010 bis Februar 2011 das vom BMG geförderte Forschungsprojekt
„Entwicklung von evidenzbasierten Handlungsempfehlungen für Eltern bezüglich
des Umgangs ihrer Kinder mit alkoholischen Getränken“ durchgeführt. Ziel des
Projektes war es, evidenzbasierte und wissenschaftlich gestützte Regeln für
Eltern zum risikoarmen Alkoholkonsum ihrer Kinder zu entwickeln, wobei der
Schwerpunkt auf der Verhinderung von kurzfristigen negativen Folgen wie
z. B. Alkoholvergiftung, Unfälle im Straßenverkehr oder Gewaltausübung
unter Alkoholeinfluss lag. Außerdem wurden 16 Regeln generiert, die in einer
langfristigen Perspektive einen eigenverantwortlichen und
gesundheitsbewussten Umgang mit alkoholischen Getränken fördern. Die entwickelten
Empfehlungen wurden gesondert für Suchtfachkräfte aufbereitet und als Broschüre
durch das BMG veröffentlicht.
Seit Juli 2011 fördert das BMG die Erprobung und Evaluierung des o. g.
Präventionsprojekts. Ziel ist die Stärkung des positiven elterlichen Einflusses auf
das Trinkverhalten ihrer Kinder. Ergebnisse liegen hierzu noch nicht vor.
e) Was hat die Bundesregierung zur Sicherstellung der flächendeckenden
Verbreitung des Projekts „HaLT – Hart am Limit“ unternommen, und
inwieweit ist die flächendeckende Verbreitung bereits erfolgt?
HaLT wurde vom BMG von 2004 bis 2006 im Rahmen eines
Bundesmodellprogramms an zwölf Standorten in neun Bundesländern gefördert und erprobt.
Inzwischen wird HaLT in 15 Bundesländern an mehr als 100 Standorten und
damit quasi flächendeckend umgesetzt. In zehn Bundesländern gibt es
mittlerweile eigene Landeskoordinationsstellen, die beim Aufbau von HaLT in
weiteren Gemeinden helfen. In vielen Ländern bestehen Rahmenvereinbarungen mit
den gesetzlichen Krankenkassen, die eine Teilfinanzierung der
Frühinterventionen im Krankenhaus sichern.
Seit September 2011 fördert das BMG eine Studie, die Erkenntnisse zur mittel-
und langfristigen gesundheitlichen Entwicklung nach jugendlichen
Alkoholvergiftungen liefern soll. Das Ziel der Studie besteht darin, ein Instrument zur
Erhebung von Risiko- und Schutzfaktoren bei dieser Patientengruppe zu
entwickeln (RiScA). Mithilfe des angestrebten RiScA-Fragebogens soll bereits am
Krankenbett eine evidenzbasierte und praxistaugliche Entscheidungshilfe dafür
gegeben werden, ob eine Kurzintervention wie z. B. im Rahmen des Projektes
HaLT ausreicht oder ob intensiverer Beratungsbedarf besteht.
f) Wie, und in welchem Umfang hat die Bundesregierung die Kampagnen
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – BZgA („Alkohol? –
Kenn Dein Limit“) ausgebaut?
Die Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ startete in 2009 und wird
seitdem vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit 10 Mio.
Euro jährlich unterstützt. Nur durch diese Mittelausstattung ist es möglich, eine
integrierte Mehr-Ebenen-Kampagne zur Alkoholprävention durchzuführen, die
personalkommunikative Maßnahmen mit jugendspezifischer
Massenkommunikation sowie internetbasierten Angeboten zielführend verknüpft. Die Kam-
Drucksache 17/13011 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodepagne richtet sich an 16- bis 20-Jährige und hat zum Ziel, den
verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu fördern.
Seit ihrem Start wird die Kampagne kontinuierlich weiterentwickelt und
ausgebaut. Als wichtigste personalintensive Maßnahme sind die Peer-Aktionen zu
nennen. Sie wurden seit Start der Kampagne in 2009 deutlich erweitert,
inhaltlich ausgebaut und stärker kommunal verankert. Derzeit sind 40 „Kenn dein
Limit.“-Peers – speziell geschulte junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24
Jahren – im Einsatz. Ganzjährig kommunizieren sie mit jungen Menschen über
Alkohol und regen sie zu einem reflektierten Umgang mit Alkohol an.
In den Schulen ist die Kampagne mit den Jugendfilmtagen „Nikotin und
Alkohol – Alltagsdrogen im Visier“ und mit dem MitmachParcours „KlarSicht zu
Nikotin und Alkohol“ (siehe Antwort zu Frage 5b) präsent. Im Rahmen der
Kampagne konnten die Einsätze bundesweit seit 2009 etwa verdoppelt werden,
so dass nun mit beiden Maßnahmen etwa 30 000 Personen aus der Zielgruppe
und Multiplikatoren jährlich erreicht werden.
Zur Kommunikation in die Breite sind bislang im Rahmen der Kampagne drei
Kinospots, sechs Plakatmotive, zielgruppenspezifische Informationsmedien
und eine umfassende interaktive Internetpräsenz (
www.kenn-dein-limit.info)
erstellt worden. Die Kampagne ist zudem in den Sozialen Netzwerken mit einer
Kampagnenpräsenz (Facebook-Fanseite) vertreten, die derzeit mehr als
230 000 Fans verzeichnet. Die Kampagne setzt mit den Sozialen Netzwerken
auf einen innovativen Zugang zu den Jugendlichen, bei denen dieser
Kommunikationskanal beliebt ist. Ziel der Kampagne ist dabei, mit persönlicher
Ansprache und interaktiven Modulen den verantwortungsvollen Umgang mit
Alkohol zu fördern.
Im Jahr 2012 wurde die Kampagne inhaltlich neu ausgerichtet, wobei
insbesondere die Geschlechterdifferenzierung und eine noch stärker
geschlechtersensible Ansprache im Fokus standen. Neue Kampagnenmotive, neue
Informationsmedien und eine vollständig überarbeitete Internetpräsenz einschließlich
einer Handy-/Smartphone-optimierten Version für die mobile Nutzung wurden
im Sinne des Kampagnenausbaus entwickelt.
Zur Stärkung der regionalen und kommunalen Kooperationsstrukturen werden
im Rahmen der Kampagne außerdem Modellprojekte zur Alkoholprävention
bei Jugendlichen initiiert, die auf ihre Wirkung und auf Transfermöglichkeiten
überprüft werden.
Um darüber hinaus erfolgversprechende Ansätze der Alkoholprävention, die
auf kommunaler Ebene umgesetzt werden, zu fördern, wurde von der BZgA die
Kampagne „Bundeswettbewerb Alkoholprävention“ ins Leben gerufen, mit
dem im Jahr 2013 erstmalig herausragende Projekte auf kommunaler Ebene
prämiert wurden (
www.bundeswettbewerb-alkoholpraevention.de).
Im Rahmen der Kampagne ist ein Evaluationskonzept entwickelt worden, das
auch repräsentative Befragungen gezielt zum Alkoholkonsum bei Jugendlichen
umfasst. Der neu eingeführte BZgA-Alkoholsurvey ergänzt die regelmäßigen
BZgA-Drogenaffinitätsstudien und ermöglicht es, die Wirkung der Kampagne
mit einem Monitoring gezielt zu begleiten, kontinuierlich weiterzuentwickeln
und zu optimieren (siehe auch Antwort zu Frage 6).
Da Erwachsene eine wichtige Vorbildfunktion haben und Verantwortung für
Kinder und Jugendliche tragen, werden Erwachsene in die Kampagne
einbezogen. Die Erwachsenenkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ ist im Bereich
der Internetpräsenz ausgebaut und thematisch erweitert worden, wobei ein
interaktives Informationsmodul zum Thema „Förderung von Alkoholabstinenz
während der Schwangerschaft und Stillzeit“ entwickelt wurde. Ebenfalls zu
diesem Thema sind zwei neue Informationsmedien – Faltblatt: „Informationen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/13011zum Thema Alkohol für Schwangere und ihre Partner“ und Broschüre „Andere
Umstände – neue Verantwortung“ – erstellt worden. Für Eltern hat die BZgA
die Broschüre „Alkohol – reden wir drüber!“ zur Förderung von
Elternkompetenzen bezüglich des Umgangs mit Alkoholkonsum ihrer Kinder entwickelt.
Zur Sensibilisierung für die Risiken des Alkoholkonsums ist seit 2011 zudem
die Infotour „Alkohol? Kenn dein Limit.“ als neues personalkomunikatives
Kampagnenelement für die Ansprache von Erwachsenen im Einsatz.
g) Welche Erfolge haben die „Aktionspläne Jugendschutz“ mit dem
Handelsverband Deutschland und der Tankstellenbranche gebracht, und
inwieweit sind diese Ergebnisse wissenschaftlich evaluiert worden, bzw.
werden diese noch wissenschaftlich evaluiert?
Die Aktionspläne Jugendschutz haben eine flächendeckende Einführung von
neuen Kassensystemen mit einer Jugendschutzabfrage bei alkoholischen
Produkten sowohl im Einzelhandel als auch an den Tankstellen zur Folge. Zudem
wurden an den Kassen Hinweisschilder angebracht, die auf die
Jugendschutzregeln und Alterskontrollen hinweisen. In diesem Zusammenhang erfolgen bei
einem geschätzten Alter von unter 25 Jahren Alterskontrollen, indem das
Kassenpersonal einen Altersnachweis verlangt. Darüber hinaus wird das
Kassenpersonal durch Schulungsmaßnahmen über die Regelungen des
Jugendschutzgesetzes informiert. Eine wissenschaftliche Evaluierung dieser Maßnahmen
liegt der Bundesregierung nicht vor.
h) Wie ist der Umsetzungsstand des Leitfadens zur Alkoholprävention in
Gaststätten?
Mit der Umsetzung dieser in der Nationalen Strategie genannten Maßnahme
wurde noch nicht begonnen.
i) Wie und mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung die
Akzeptanz für die Notwendigkeit eines wirksamen Jugendschutzes
durch die Kampagne „Jugendschutz aktiv“ intensiviert?
Mit dem Nationalen Aktionsplan Jugendschutz hat das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seine Unterstützung für einen
wirksamen Jugendschutz vor Ort verstärkt. Unter dem Motto „Jugendschutz
aktiv“ wurden in den Jahren 2011 und 2012 vorbildliche Projekte in Bund,
Ländern und Kommunen in einer bundesweiten Datenbank zusammengestellt und
auf der Internetseite von „Jugendschutz aktiv“ vorgestellt. Die im Rahmen des
Nationalen Aktionsplans gestartete Projektdatenbank bietet einen umfassenden
Überblick und die Möglichkeit der Vernetzung mit Akteuren im Bereich
Jugendschutz. Darüber hinaus leistet das Internetportal „jugendschutzaktiv.de“
intensive Aufklärungs- und Informationsarbeit zur Stärkung des
Jugendschutzes. Einzelhändler, Gastronomen, Veranstalter und Eltern sowie am Thema
Interessierte erhalten umfangreiche Informationen zur geltenden Rechtslage und
zu Jugendschutzmaßnahmen. Mit der bundesweiten „Infotour“ konnten eine
Vielzahl von Eltern und Erziehende erreicht und auf vier Fachtagungen mit
mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern neue Strategien im
Jugendschutz kennengelernt und diskutiert werden.
Für die Kampagne hat das BMFSFJ in der Zeit vom April 2011 bis April 2013
Mittel in Höhe von insgesamt 1 124 869 Euro aufgewendet. Darüber hinaus
betragen die Kosten für die Pflege und Wartung des Internetportals „jugend-
schutzaktiv.de“ 30 000 Euro im Jahr 2011, 25 700 Euro im Jahr 2012 und
20 000 Euro im Jahr 2013.
Drucksache 17/13011 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodej) Wie sind der Umsetzungsstand und der Zeitplan hinsichtlich der
Evaluation der Effektivität der Werbeselbstkontrolle in Deutschland durch
ein unabhängiges Gremium (Werberat), und welche Ergebnisse liegen
gegebenenfalls bereits vor?
Art und Weise sowie Zeitplan für die Umsetzung dieser Maßnahme sind noch
nicht abschließend geklärt.
k) Welche Modellprojekte im Bereich der betrieblichen Suchtprävention
hat die Bundesregierung mit welchen finanziellen Mitteln gestartet?
Das BMG fördert seit 1. April 2012 das dreijährige Projekt „Alkohol und
Drogen als Risikofaktoren für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss“ mit
Haushaltsmitteln i. H. v. 479 843 Euro. Ziel der Studie ist eine bessere
Abschätzung von Suchtmittel bedingten Problemen in der Ausbildung und sie
beeinflussende Faktoren. Die Studie beinhaltet zudem eine Identifizierung von
Ansätzen der indizierten Prävention für die betroffenen Personen und Betriebe.
Gemeinsam mit der EU fördert das BMG seit dem 1. Oktober 2011 bis 31.
August 2013 das Projekt „European Workplace and Alcohol (EWA) – Nationale
Partnerarbeit“. Deutscher Projektpartner ist die Deutsche Hauptstelle für
Suchtfragen e. V., die mit Haushaltsmitteln i. H. v. 67 948 Euro unterstützt wird. Ziel
ist es, bestehende Strategien betrieblicher Suchtprävention zu untersuchen und
Strategien zu entwickeln, die im betrieblichen Kontext eine Veränderung des
individuellen Verhaltens und des Unternehmensklimas hinsichtlich des
Alkoholkonsums bewirken.
Außerdem förderte das BMG vom 1. März 2012 bis 11. Februar 2013 das
Projekt „Hemmende und fördernde Faktoren zur Umsetzung von
suchtpräventiven Ansätzen in Klein- und Kleinstbetrieben“ mit Haushaltsmitteln i. H. v.
109 386 Euro. Ziel war es, hemmende und fördernde Faktoren von
suchtpräventiven Ansätzen in Klein- und Kleinstbetrieben systematisch zu erheben, zu
bewerten und basierend auf diesen Erkenntnissen konkrete Lösungsansätze zu
entwickeln.
Vom 1. März 2011 bis 29. Februar 2012 förderte das BMG mit
Haushaltsmitteln i. H. v. 66 896 Euro die bundesweite Verbreitung des Projekts
Prev@WORK, das durch die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin
entwickelt wurde. Ziel des Programms ist die Etablierung von Suchtprävention
in der Berufsorientierung, -vorbereitung und -ausbildung.
l) Wie und mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung die
Infokampagne mit Apotheken zur Prävention von Alkoholkonsum während
der Schwangerschaft auf Gynäkologen und Hebammen erweitert?
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat gemeinsam mit den
Apothekern einen Flyer (Kurzinformation) über die Risiken des Suchtstoffkonsums
während der Schwangerschaft entworfen, der durch die Apotheken an
Schwangere verteilt wird. In Kooperation mit Gynäkologen und Hebammen hat das
BMG verschiedene Modellprojekte zur Prävention des Suchtmittelkonsums in
der Schwangerschaft auf den Weg gebracht (siehe auch Tabelle in Anlage 1).
m) Welches „Modellprojekt zur Alkoholprävention im Partybereich“ hat
die Bundesregierung gestartet, und mit welchen finanziellen Mitteln?
Am 2. Oktober 2012 hat ein Expertengespräch zur Prävention des
Mischkonsums legaler und illegaler Suchtmittel im Partysetting im BMG stattgefunden.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtungen, die suchtpräventive
Maßnahmen im Freizeit- und Partybereich durchführen, votierten für präventive
Maßnahmen, die sich nicht auf den Konsum von Alkohol beschränken, sondern
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/13011die besonderen Gefahren des Mischkonsums legaler und illegaler Suchtmittel
im Blickfeld haben. Als Ergebnis des Austauschs wurde eine intensivierte
Unterstützung der Kommunikation und Kooperation der genannten Einrichtungen
in Deutschland durch die Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und
Drogensucht angeregt; ein weiteres Projekt zur Schulung von Beschäftigten in
Diskotheken und Partybetrieben zur Prävention des Mischkonsums legaler und
illegaler Suchtmittel ist noch im Planungsstatus.
n) Was hat die Bundesregierung unternommen, um die
Anschlussbehandlung bei älteren Menschen nach dem Alkoholentzug sicherzustellen?
Bei der nach einem Alkoholentzug vorgesehenen anschließenden Behandlung
kann es sich um eine Entwöhnungsbehandlung handeln, die in die
Zuständigkeit verschiedener Rehabilitationsträger fallen kann. Für den Bereich der
Rentenversicherung ist bei allen Versicherten grundsätzliches Ziel ein nahtloser
Übergang in die Entwöhnungsbehandlung. Dieses Ziel wird durch
verschiedene Maßnahmen (Antragsstellung per Fax, eilbedürftige Bearbeitung,
Hilfestellung durch Gemeinsame Servicestellen) sichergestellt.
6. Welche Maßnahmen der BZgA im Bereich Alkohol wurden oder werden
noch evaluiert, und welche Ergebnisse gab es bisher jeweils für die
einzelnen Maßnahmen?
Welche Maßnahmen der BZgA im Bereich Alkohol wurden oder werden
aus welchen Gründen nicht evaluiert?
Die Maßnahmen der BZgA im Bereich Alkohol werden sukzessive evaluiert,
das heißt es kommen Pretests, Posttests sowie Usabilitybefragungen aber auch
Evaluationsstudien (RCT-Designs) in Abhängigkeit vom
Untersuchungsgegenstand zum Einsatz. Evaluiert werden zum Beispiel Kampagnenposter, -
broschüren, -spots, die Kampagneninternetpräsenzen, aber auch die Peer-Aktionen
und Online-Ausstiegsprogramme.
Für die Förderfähigkeit von Modellprojekten, die die BZgA in Kooperation mit
anderen Akteuren initiiert und umsetzt, ist grundsätzlich ein fundiertes
Evaluationskonzept Voraussetzung.
Mit der Drogenaffinitätsstudie der BZgA erfolgt außerdem ein regelmäßiges
Monitoring aller suchtpräventiven Maßnahmen. Zusätzlich wird derzeit alle
zwei Jahre im Rahmen der von der PKV geförderten Jugendkampagne
„Alkohol? Kenn dein Limit.“ der BZgA-Alkoholsurvey durchgeführt. Die Daten des
Alkoholsurveys 2012 befinden sich in Auswertung.
Im Einzelnen sind in der letzten Zeit zum Beispiel folgende Maßnahmen der
Alkoholprävention der BZgA evaluiert worden:
Eine Facebook-Effektstudie im Rahmen der Jugendkampagne „Alkohol? Kenn
dein Limit.“ zeigte, dass 65 Prozent der befragten Fans der Kampagnenpräsenz
der Meinung sind, dass die Fanseite dazu anregt, kritischer über den eigenen
Alkoholkonsum nachzudenken. 84,7 Prozent der Befragten würden die
Facebook-Fanpage der Kampagne weiterempfehlen.
Eine Evaluationsstudie zur Überprüfung der Wirksamkeit der Peer-Aktionen in
den BZgA-Alkoholpräventionskampagnen für Jugendliche kommt zum
Ergebnis, dass die Peer-Aktionen im Freizeitbereich insbesondere in den Bereichen
Wissenszuwachs und Einstellungsänderung Wirkung zeigen: Beispielsweise
bewerten rund 94 Prozent der Jugendlichen das Gespräch mit den Peers als sehr
gut oder gut, 72 Prozent geben an, etwas Neues gelernt zu haben und 49
Prozent sagen, dass sie zum kritischen Nachdenken über ihren eigenen Umgang
mit Alkohol angeregt wurden.
Drucksache 17/13011 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas vollautomatische Online-Ausstiegsprogramm „Change your Drinking“
wurde erneut nach umfangreicher Überarbeitung im Rahmen einer
Kontrollgruppenstudie in zwei Versionen gegeneinander überprüft. In keinem der
untersuchten Merkmale zeigte sich die modifizierte, leicht gekürzte Version
gegenüber der Originalversion überlegen. Es lässt sich für beide Versionen eine
Konsumreduktion bei den Teilnehmenden feststellen: Sie konsumieren nach
drei Monaten signifikant weniger (im Schnitt 1 bis 2 Tage und 133,3 Gramm
Reinalkohol pro Woche).
Die Infotour „Alkohol? Kenn dein Limit.“ (Erwachsene) wird derzeit in einem
zweistufigen Verfahren evaluiert. Mit der Evaluation sollen Effekte gemessen
und Optimierungspotenziale identifiziert werden. Im ersten Schritt wurden
Nutzungsdaten evaluiert. Die Ergebnisse zeigen, dass die Informationstour
hohen Zuspruch findet. Insbesondere im Rahmen von Verbrauchermessen und in
Einkaufscentern wird die Tour gut angenommen. Einzelne Informationsmodule
werden pro Einsatztag mehr als 8 000 Mal von Besucherinnen und Besuchern
individuell genutzt. Daneben werden rund 300 intensive persönliche
Beratungsgespräche pro Einsatztag geführt. Im zweiten Schritt wird derzeit eine
Wirkungsanalyse durchgeführt. Erste Ergebnisse zeigen, dass die Inhalte der
Tour hohe Akzeptanzwerte erzielen und sich bei etwa 50 Prozent der Besucher
der Vorsatz zur Verhaltensänderung bildet.
Die Gesamtwirkung der Maßnahmen in der Alkoholprävention bei
Jugendlichen lassen sich über den Ansatz der repräsentativen
Bevölkerungsbefragungen beobachten. Hierzu führt die BZgA in regelmäßigen Abständen die
Drogenaffinitätsstudie und den Alkoholsurvey durch. Die aktuellen Ergebnisse der
Drogenaffinitätsstudie 2011 bestätigen zum einen den hohen Bekanntheitsgrad
der Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ – über 70 Prozent der
12- bis 25-Jährigen ist nach nur zwei Jahren Laufzeit der Slogan „Alkohol?
Kenn dein Limit.“ bekannt – und zum anderen auch erste Erfolge der
Alkoholprävention bei der Altersgruppe unter 18 Jahren: So ist unter anderem bei
den Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren die Lebenszeitprävalenz in den
letzten zehn Jahren signifikant auf rund 61 Prozent gesunken. Außerdem ist seit
dem Jahr 2004 das Rauschtrinken sowohl bei 12- bis 15-Jährigen als auch bei
16- bis 17-Jährigen zurückgegangen. In der Altersgruppe der jungen
Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren sind im gleichen Zeitraum keine
entscheidenden Änderungen des Alkoholkonsumverhaltens zu verzeichnen, d. h. es
lassen sich keine klaren Trends erkennen.
Die Evaluationsmaßnahmen erfolgen ressourcenbedingt schrittweise. In
Einzelfällen bislang noch nicht erfolgte Post- oder Usabilitytests bzw.
Evaluationsstudien stehen jeweils zur Durchführung an.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz und Effektivität einer
Anhebung der Alkoholsteuern auf das europäische Durchschnittsniveau in
Hinblick auf eine Senkung des Alkoholkonsums, und auf welcher
wissenschaftlichen Grundlage basiert diese Einschätzung?
a) Welche Erfahrungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
hinsichtlich der Wirkung einer Anhebung der Alkoholsteuern auf den
Konsum bei Jugendlichen sowie insgesamt?
Es ist davon auszugehen, dass auch bei alkoholischen Getränken ein
Zusammenhang zwischen Preisen und Konsumverhalten besteht. Insofern könnte eine
Anhebung der Steuern auf Alkohol gerade bei Jugendlichen, die besonders
preissensibel reagieren, zu einer Verringerung des Konsums beitragen, sofern
eine höhere Steuerbelastung auch tatsächlich einen höheren
(Einzelhandels-)Preis nach sich zieht. Allerdings sind die Preise nur ein Faktor neben
anderen, die das Verhalten beeinflussen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/13011b) Welche Steuersätze auf Alkohol gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Europäischen Union (EU), und wie haben sich diese
Steuersätze in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte gegliedert nach
Land und Jahren angeben)?
Die Regelsteuersätze und deren Entwicklung in den letzten fünf Jahren können
der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
1. (Ethyl)Alkohol
(EUR je Hektoliter reinen Alkohols)
EU-Mitgliedstaat ↓ Jahr → 2009 2010 2011 2012 2013
Belgien 1 752,2354 1 752,2354 1 752,2354 1 752,2354 1 962,00
Bulgarien 562,43 562,43 562,43 562,43 562,43
Dänemark 2 010,62 2 014,80 2 012,80 2 012,80 2 011,96
Deutschland 1 303,00 1 303,00 1 303,00 1 303,00 1 303,00
Estland 1 291,06 1 418,84 1 418,00 1 490,00 1 565,00
Finnland 3 580,00 3 940,00 3 940,00 4 340,00 4 340,00
Frankreich 1 471,75 1 512,96 1 514,47 1 660,00 1 689,05
Griechenland 1 308,00 2 450,00 2 450,00 2 450,00 2 450,00
Irland 3 925,00 3 113,00 3 113,00 3 113,00 3 685,00
Italien 800,01 800,01 800,01 800,01 800,01
Lettland 1 163,45 1 256,53 1 254,94 1 325,44 1 350,19
Litauen 1 278,96 1 278,96 1 278,96 1 278,96 1 278,96
Luxemburg 1 041,1528 1 041,1528 1 041,1528 1 041,1528 1 041,15
Malta 1 400,00 1 400,00 1 250,00 1 250,00 1 400,00
Niederlande 1 504,00 1 504,00 1 504,00 1 504,00 1 594,00
Österreich 1 000,00 1 000,00 1 000,00 1 000,00 1 000,00
Polen 1 466,63 1 168,43 1 259,84 1 132,03 1 208,08
Portugal 1 001,35 1 009,36 1 009,36 1 108,94 1 192,11
Rumänien 750,00 750,00 750,00 750,00 750,00
Schweden 5 154,93 4 921,09 4 921,09 5 474,39 5 917,67
Slowakei 939,38 939,38 1 080,00 1 080,00 1 080,00
Slowenien 694,79 911,00 1 000,00 1 000,00 1 200,00
Spanien 830,25 830,25 830,25 830,25 830,25
Tschechien 1 081,10 1 121,16 1 167,08 1 145,59 1 136,36
Ungarn 976,62 1 021,61 1 008,22 984,38 1 167,48
Vereinigtes Königreich 2 803,38 2 612,94 2 743,19 2 968,82 3 358,39
Zypern 598,01 598,01 598,01 598,01 956,82
Drucksache 17/13011 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. nicht schäumende Zwischenerzeugnisse
(EUR je Hektoliter des Getränks)
3. stiller Wein
(EUR je Hektoliter des Getränks)
EU-Mitgliedstaat ↓ Jahr → 2009 2010 2011 2012 2013
Belgien 99,1575 99,1575 99,1575 99,1575 111,00
Bulgarien 46,01 46,01 46,01 46,01 46,01
Dänemark 123,32 123,57 123,45 191,07 197,71
Deutschland 153,00 153,00 153,00 153,00 153,00
Estland 142,01 156,20 156,20 164,00 172,20
Finnland 515,00 568,00 568,00 625,00 625,00
Frankreich 217,21 223,29 223,51 180,00 183,15
Griechenland 54,00 102,00 102,00 102,00 102,00
Irland 476,06 380,52 380,52 380,52 537,81
Italien 68,51 68,51 68,51 68,51 68,51
Lettland 98,72 98,83 98,70 98,70 100,55
Litauen 88,04 88,04 88,04 88,04 88,04
Luxemburg 66,9313 66,9313 66,9313 66,9313 66,93
Malta 150,00 150,00 150,00 150,00 150,00
Niederlande 119,24 119,24 122,75 122,75 141,17
Österreich 73,00 73,00 73,00 73,00 73,00
Polen 88,41 74,91 80,77 72,58 77,45
Portugal 58,31 58,78 58,78 64,57 65,41
Rumänien 51,08 65,00 165,00 165,00 165,00
Schweden 464,39 443,32 443,32 499,06 533,10
Slowakei 82,98 82,98 82,98 84,24 84,24
Slowenien 62,59 82,00 100,00 100,00 120,00
Spanien 55,53 55,53 55,53 55,53 55,53
Tschechien 95,46 92,05 95,82 94,06 93,30
Ungarn 77,80 81,77 80,70 78,78 89,37
Vereinigtes Königreich 353,25 316,40 345,74 374,14 423,17
Zypern 45,00 45,00 45,00 45,00 45,00
EU-Mitgliedstaat ↓ Jahr → 2009 2010 2011 2012 2013
Belgien 47,0998 47,0998 47,0998 47,0998 52,75
Bulgarien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Dänemark 123,32 123,57 123,45 191,07 197,71
Deutschland 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Estland 66,47 73,12 73,11 76,80 80,64
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/130114. Schaumwein
(EUR je Hektoliter des Getränks)
Finnland 257,00 283,00 283,00 312,00 312,00
Frankreich 3,45 3,55 3,55 3,60 3,66
Griechenland 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Irland 476,06 380,52 380,52 380,52 537,81
Italien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Lettland 56,41 63,53 63,45 63,45 64,64
Litauen 57,34 57,34 57,34 57,34 57,34
Luxemburg 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Malta 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Niederlande 68,54 68,54 70,56 70,56 83,56
Österreich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Polen 46,72 37,22 40,13 36,06 38,48
Portugal 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Rumänien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Schweden 221,86 211,80 211,80 235,61 254,69
Slowakei 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Slowenien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Spanien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Tschechien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Ungarn 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Vereinigtes Königreich 264,96 247,02 259,33 280,63 317,41
Zypern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
EU-Mitgliedstaat ↓ Jahr → 2009 2010 2011 2012 2013
Belgien 161,1308 161,1308 161,1308 161,1308 180,50
Bulgarien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Dänemark 164,33 164,68 164,51 232,19 240,23
Deutschland 136,00 136,00 136,00 136,00 136,00
Estland 66,47 73,12 73,11 76,80 80,64
Finnland 257,00 283,00 283,00 312,00 312,00
Frankreich 8,53 8,77 8,78 8,91 9,07
Griechenland 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Irland 656,18 524,48 524,48 524,48 741,28
Italien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Lettland 56,41 63,53 63,45 63,45 64,64
Litauen 57,34 57,34 57,34 57,34 57,34
EU-Mitgliedstaat ↓ Jahr → 2009 2010 2011 2012 2013
Drucksache 17/13011 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Bier
(EUR je Grad Plato je Hektoliter des Getränks bzw. je Grad Alkohol je Hektoliter des Getränks)
Luxemburg 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Malta 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Niederlande 233,70 233,70 240,58 240,58 240,58
Österreich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Polen 46,72 37,22 40,13 36,06 38,48
Portugal 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Rumänien 34,05 34,05 34,05 34,05 34,05
Schweden 221,86 211,80 211,80 235,61 254,69
Slowakei 79,66 79,66 79,66 79,65 79,65
Slowenien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Spanien 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Tschechien 95,46 92,05 95,82 94,06 93,30
Ungarn 50,49 52,73 52,04 50,80 57,64
Vereinigtes Königreich 339,37 316,40 332,18 359,46 406,56
Zypern 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
EU-Mitgliedstaat ↓ Jahr → 2009 2010 2011 2012 2013
Belgien1 1,7105 1,7105 1,7105 1,7105 1,7105
Bulgarien1 0,767 0,767 0,767 0,767 0,767
Dänemark2 6,82 6,84 6,83 8,55 8,84
Deutschland1 0,787 0,787 0,787 0,787 0,787
Estland2 4,92 5,43 5,43 5,70 6,00
Finnland2 23,60 26,00 26,00 29,90 29,90
Frankreich2 2,64 2,71 2,71 2,75 7,20
Griechenland1 1,36 2,60 2,60 2,60 2,60
Irland2 19,87 15,71 15,71 15,71 19,13
Italien1 2,35 2,35 2,35 2,35 2,35
Lettland2 2,04 3,08 3,07 3,07 3,13
Litauen2 2,46 2,46 2,46 2,46 2,46
Luxemburg1 0,7933 0,7933 0,7933 0,7933 0,7933
Malta1 0,75 0,75 1,50 1,50 1,50
Niederlande5 24,49 24,49 24,49 24,49 26,94
Österreich1 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00
Polen1 2,03 1,84 1,98 1,78 1,90
Portugal1 13,81 13,92 13,92 14,72 14,91
Rumänien1 0,748 0,748 0,748 0,748 0,748
EU-Mitgliedstaat ↓ Jahr → 2009 2010 2011 2012 2013
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/13011(Quelle: „Excise Duty Tables Part I – Alcoholic Beverages” der Europäischen
Kommission, jeweils zum Stand Januar eines jeden Jahres, veröffentlicht unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/excise_duties/alcoholic_
beverages/rates/index_de.htm)
c) Plant die Bundesregierung eine Anhebung der Alkoholsteuern, und
wenn ja, in welchem Ausmaß (bitte mit Begründung)?
d) Welche Effekte würde die Bundesregierung von der Anhebung der
Alkoholsteuern auf das europäische Durchschnittsniveau erwarten?
Die Bundesregierung plant keine Anhebung der Alkoholsteuern.
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das
Alkopopsteuergesetz und dessen Auswirkungen auf das Konsumverhalten seit dessen
Einführung, und welche Sondersteuern auf Alkopops in Europa sind
der Bundesregierung bekannt?
Hierzu wird auf den „Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des
Alkopopsteuergesetzes auf den Alkoholkonsum von Jugendlichen unter 18
Jahren sowie die Marktentwicklung von Alkopops und vergleichbaren Getränken“
(Bundestagsdrucksache 15/5929 vom 18. Juli 2005) verwiesen. Es liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse über existierende Sondersteuern auf
Alkopops in Europa vor.
f) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Maßnahme „Mindestpreis pro Getränk“ (Serviereinheit Alkohol), und
welche Erfahrungen aus Schottland und Kanada sind der Bundesregierung
zu dieser Maßnahme bekannt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Maßnahme „Mindestpreis pro
Getränk“ in Schottland noch nicht umgesetzt. Erkenntnisse zu Kanada liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Schweden2 17,07 16,29 16,29 18,12 19,59
Slowakei3 1,65 1,65 1,65 3,587 3,587
Slowenien2 6,86 9,00 10,00 10,00 11,00
Spanien1 0,91 9,96 9,96 9,96 9,96
Tschechien1 0,979 1,259 1,31 1,286 1,27886
Ungarn4 2,23 2,34 2,31 4,99 5,67
Vereinigtes Königreich2 20,39 19,01 19,96 21,60 24,44
Zypern2 4,78 4,78 4,78 4,78 6,00
1 je Grad Plato je Hektoliter
2 je Hektoliter reinen Alkohols
3 bis 2012 je Grad Plato ab 2013 je hl A
4 bis 2011 je Grad Plato ab 2012 je hl A
5 je Hektoliter des Getränks (bei 11 Grad Plato Standardbier)
EU-Mitgliedstaat ↓ Jahr → 2009 2010 2011 2012 2013
Drucksache 17/13011 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz und Effektivität von
Maßnahmen zur Einschränkung der Verfügbarkeit von alkoholischen
Getränken, und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert diese
Einschätzung?
a) Wie schätzt die Bundesregierung eine Einschränkung von
Verkaufszeiten für alkoholische Getränke im Hinblick auf Machbarkeit und
Wirkung ein, und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert diese
Einschätzung?
b) Wie bewertet die Bundesregierung, im Hinblick auf Machbarkeit und
Wirkung, die Möglichkeit, den Verkauf an Tankstellen und Bahnhöfen
zeitlich einzuschränken oder vollständig zu untersagen, und auf
welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert diese Einschätzung?
Entsprechende Regelungen würden nach der Kompetenzordnung des
Grundgesetzes in die Zuständigkeit der Länder fallen.
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Einhaltung des Jugendschutzes
beim Kauf von alkoholischen Getränken, und auf welcher
wissenschaftlichen Grundlage basiert diese Einschätzung?
Bundesweite Erkenntnisse zur Einhaltung der Jugendschutzvorschriften und zu
Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 28 des Jugendschutzgesetzes liegen der
Bundesregierung nicht vor. Eine Länderbefragung Ende 2010/Anfang 2011 hat
ergeben, dass nur sehr wenige Bundesländer über gesicherte Erkenntnisse zu
Häufigkeit und Höhe verhängter Bußgelder verfügen.
Allgemein wird hierzu in dem Endbericht „Analyse des
Jugendmedienschutzsystems – Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag“ des
Hans-Bredow-Institutes vom 30. Oktober 2007 “–
www.hans-bredow-institut.de/
de/forschung/analyse-des-jugendmedienschutzsystems-jugendschutzgesetz-
jugendmedienschutz-staatsvertrag – festgestellt (vgl. S. 88 und 115), dass
insgesamt der Eindruck einer nach Regionen differenzierten und eher punktuell als
systematisch erfolgenden Kontrolle entsteht. Auch wenn die tatsächliche Zahl
von Verstößen nicht geschätzt werden könne, sei es auf Grundlage der
vorhandenen Informationen unplausibel anzunehmen, dass hier eine hinreichende
Sanktionswahrscheinlichkeit bestehe. An dieser Stelle zeige sich ein Defizit des
Systems.
Neben einer Novellierung gesetzlicher Bestimmungen hat die Evaluation den
Bedarf einer Optimierung des Vollzugs bereits bestehender Regelungen zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie den Bedarf verstärkter Initiativen
und Maßnahmen der Sensibilisierung und Akzeptanzförderung ergeben.
d) Welche neuen Maßnahmen für einen besseren Jugendschutz im Bereich
Alkohol hat die Bundesregierung seit Amtsantritt ergriffen?
Mit der Kampagne „Jugendschutz aktiv“ hat das BMFSFJ seit 2011 seine
vielfältigen bereits bestehenden Projekte und Maßnahmen gebündelt und verstärkt.
Auf die Antwort zu Frage 5c wird verwiesen.
e) Wie schätzt die Bundesregierung die Einführung und Wirksamkeit eines
staatlichen Monopols auf den Verkauf von alkoholischen Getränken
ein, und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert diese
Einschätzung?
f) Wie wird die Einschränkung des Verkaufes von alkoholischen
Getränken auf lizensierte Verkaufsstellen von der Bundesregierung bewertet,
und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert diese
Einschätzung?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/13011Die Einführung eines Monopols für den Verkauf alkoholischer Getränke oder
die Einführung von lizensierten Verkaufsstellen würde eine Vielzahl von
rechtlichen Problemen aufwerfen. Innerhalb der Bundesregierung gibt es dazu
keinerlei Planungen.
g) Unterstützt die Bundesregierung ein Verbot des Versandhandels von
Alkohol, und falls nein, wie will sie den Jugendschutz in diesem
Bereich sicherstellen?
Derzeit werden die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes von der
Bundesregierung auf ihren Novellierungsbedarf hin überprüft. Auf dem Prüfstand steht
u. a. die Sicherstellung, dass branntweinhaltige Getränke und Tabakwaren auch
im Wege des Versandhandels nur an Erwachsene abgegeben werden. Die
Bundesregierung hat die Prüfungen noch nicht abgeschlossen.
h) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
die Wirksamkeit der von ihr angestrebten Sensibilisierung der
Gewerbetreibenden und des Handels im Umgang mit den gesetzlichen
Zugangs- und Abgabebestimmungen respektive des Vertriebs und der
Abgabe von Alkohol?
Auf die Antworten zu den Fragen 5g und 8c wird verwiesen.
9. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Entwicklung der Fallzahlen vollstationär behandelter Patienten aufgrund einer
akuten Alkoholintoxikation (akuter Rausch) in den verschiedenen
Altersgruppen?
a) Wie haben sich diese Zahlen bei Jugendlichen zwischen 10 und 15
Jahren sowie bei Jugendlichen zwischen 15 und 20 Jahren nach
Erkenntnissen der Bundesregierung in den letzten 10 Jahren entwickelt (bitte
gegliedert nach Jahren angeben)?
b) Welche Entwicklung sieht die Bundesregierung bei der Altersgruppe
der 20 bis 25-Jährigen in den letzten 10 Jahren (bitte gegliedert nach
Jahren angeben)?
c) In welchen Altersgruppen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
die höchste Steigerung der Fallzahlen vollstationär behandelter
Patienten aufgrund einer akuten Alkoholintoxikation (akuter Rausch) in den
letzten 10 Jahren?
Die gewünschten Daten werden regelmäßig im Rahmen der
Gesundheitsberichterstattung des Bundes veröffentlicht und finden sich unter folgendem Link:
www.gbe-bund.de/gbe10/k?k=AMKJ
Im Jahr 2011 wurden insgesamt 26 349 Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene zwischen 10 und 20 Jahren wegen einer Alkoholvergiftung ins
Krankenhaus eingeliefert; 2010 waren es 25 995 Personen. Damit ist die absolute Zahl
der Krankenhauseinweisungen bei Kindern und Jugendlichen um 1,4
Prozentpunkte leicht angestiegen. Anstiege gab es in allen Altersgruppen und bei
beiden Geschlechtern. Der stärkste Anstieg (2,1 Prozentpunkte) ist bei den 10- bis
15-Jährigen zu verzeichnen.
Betrachtet man die Geschlechterverteilung, so fällt auf, dass es in der Gruppe
der 10- bis 15-jährigen Jungen einen deutlichen Anstieg gegeben hat (3,8
Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr). Die größte Gruppe der Jugendlichen mit
Alkoholvergiftungen sind immer noch die 15- bis 20-jährigen jungen Männer.
Die Zahlen haben sich in dieser Altersgruppe in den letzten zwölf Jahren mehr
als verdreifacht, von 4 726 Fällen im Jahr 2000 auf 14 239 Fälle im Jahr 2011.
Drucksache 17/13011 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioded) Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Fallzahlen
vollstationär behandelter Patienten aufgrund einer akuten
Alkoholintoxikation in den letzten 10 Jahren, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie aus dieser Entwicklung?
Die Bundesregierung betrachtet die Entwicklung der Fallzahlen vollstationär
behandelter Patienten aufgrund einer akuten Alkoholintoxikation mit großer
Sorge. Deshalb hat sie bereits in der Vergangenheit u. a. mit dem HALT-Projekt
Maßnahmen entwickelt, um diesem Trend zu begegnen. Die Zahlen alleine
lassen keine Aussagen darüber zu, ob es sich wirklich um ein wachsendes
Problem handelt. Denkbar ist auch, dass gerade durch die erhöhten
Präventionsbemühungen die Aufmerksamkeit steigt und häufiger als früher Rettungssanitäter
zu Hilfe gerufen werden. Dafür spricht z. B. auch, dass die Promillewerte bei
den eingelieferten Jugendlichen eher zurückgehen.
e) Welche kultur-, schicht- oder geschlechterspezifischen Muster gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung bei akuten
Alkoholintoxikationen?
Die BZgA untersucht den Alkoholkonsum junger Menschen in Deutschland,
indem sie regelmäßig bundesweite Repräsentativbefragungen durchführt. In der
aktuellsten Studie, der Drogenaffinitätsstudie des Jahres 2011, wurden 5 001
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 25 Jahren befragt.
Die Ergebnisse zeigen, dass das Rauschtrinken bei Jugendlichen im Alter von
12 bis 17 Jahren rückläufig ist. Rauschtrinken bedeutet, große Mengen Alkohol
– d. h. mindestens fünf Gläser – bei einer Gelegenheit zu trinken. Der Anteil
der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen, die in den letzten 30 Tagen vor der
Befragung Rauschtrinken betrieben haben, ist von 22,6 Prozent im Jahr 2004 auf
15,2 Prozent im Jahr 2011 gesunken. Im Gegensatz zu den Jugendlichen zeigt
sich bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren im Rauschtrinken
nur eine geringfügige Veränderung (2004: 43,5 Prozent; 2011: 41,9 Prozent).
Die Drogenaffinitätsstudie 2011 belegt unter anderem auch deutliche
Geschlechtsunterschiede beim Rauschtrinken. Bei männlichen Jugendlichen ist es
mit 19,6 Prozent etwa doppelt so weit verbreitet wie bei weiblichen
Jugendlichen (10,5 Prozent).
Anders als das Geschlecht und das Alter haben Bildung und soziale
Unterschiede keinen Einfluss auf das Rauschtrinken. In allen sozialen Gruppen ist es
ähnlich weit verbreitet. Bei den jüngeren Befragten, die in der Sekundarstufe I
sind, betreiben 7,5 Prozent bis 14,5 Prozent Rauschtrinken. Bei den älteren
Befragten außerhalb der Sekundarstufe I sind es 35,8 Prozent bis 44,9 Prozent.
Das sind keine statistisch signifikanten Unterschiede.
f) Mit welchen neuen Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode die Prävention der akuten Alkoholintoxikation
verbessert, und welche weiteren Maßnahmen plant sie?
Die Maßnahmen ergeben sich aus der Tabelle in Anlage 1. Darüber hinaus wird
das Problem der akuten Alkoholintoxikation vor allem im Rahmen der
Kampagne der BZgA „Alkohol? – Kenn Dein Limit.“ thematisiert.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung im
Bereich alkoholbedingter Verkehrsunfälle und Verkehrstoter in
Deutschland?
Eine der gefährlichsten Erscheinungen beim Führen eines Kraftfahrzeuges im
öffentlichen Straßenverkehr ist das Fahren unter Alkoholeinfluss. Die Bundes-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/13011regierung und der Gesetzgeber bemühen sich daher seit langem um eine
wirksame Bekämpfung dieses Problems und dies mit Erfolg: Die Entwicklung der
Alkoholunfälle im Straßenverkehr ist seit Jahrzehnten positiv. Seit 1975 liegen
für Deutschland Daten zu Alkoholunfällen mit Personenschaden vor. Mit
gewissen Schwankungen sind die Unfälle mit Personenschaden kontinuierlich
gesunken. Im Jahr 1975 waren 51 593 Alkoholunfälle mit Personenschaden zu
verzeichnen. Die Entwicklung der Unfallzahlen (siehe nachfolgende
Antworten) zeigt, dass sich das gesetzliche Instrumentarium bewährt hat.
a) Wie viele Verkehrsunfälle mit Personenschäden sind jährlich in den
letzten 10 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung alkoholbedingt
geschehen, und wie viele Verkehrstote durch Alkohol am Steuer gab
es jeweils (bitte gegliedert nach Jahren angeben)?
Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes können für die Jahre
2002 bis 2011 (die Daten für das Jahr 2012 liegen noch nicht vor) folgende
Angaben zu den Hauptverursachern bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen
gemacht werden:
2002............. 25333 932
2003............. 24245 817
2004............. 22548 704
2005............. 22004 603
2006............. 20685 599
2007............. 20785 565
2008............. 19603 523
2009............. 17434 440
2010............. 15070 342
2011............. 15898 400
2002............. 23 506 834
2003............. 22 529 724
2004............. 21 018 639
2005............. 20 502 537
2006............. 19 279 524
2007............. 19 384 473
2008............. 18 375 457
2009............. 16 360 392
2010............. 14 182 304
2011............. 14 995 358
Statistisches Bundesamt, Verkehrsunfälle, Sonderauswertung, 2013
*) Alkoholunfälle sind Unfälle, bei denen mindestens ein
Beteiligter alkoholisiert war.
darunter Hauptverursacher
Insgesamt*)
Alkoholunfälle im Straßenverkehr
Unfälle mit
PersonenschadenJahr dabei Getötete
Drucksache 17/13011 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wie viele Verkehrsunfälle mit Personenschäden sind jährlich in den
letzten 10 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt
geschehen, und wie viele Verkehrstote insgesamt gab es jeweils (bitte
gegliedert nach Jahren angeben)?
Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes können folgende
Angaben gemacht werden:
c) Wie viele Verkehrsunfälle mit Personenschäden sind jährlich in den
letzten 10 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung alkoholbedingt
durch Fahrer im Alter bis 21 Jahre geschehen, und wie viele
Verkehrstote gab es bei dieser Altersgruppe jeweils (bitte gegliedert nach
Jahren angeben)?
Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes können folgende
Angaben gemacht werden.
darunter
Jahr schwerwiegende
zusammen Unfälle mit
Sachschaden1)
2002 ........................ 2 289 474 362 054 6 213 355 841 106 591 483 255 6 842 88 382 388 031
2003 ........................ 2 259 567 354 534 6 054 348 480 102 615 468 783 6 613 85 577 376 593
2004 ........................ 2 261 689 339 310 5 361 333 949 99 821 445 968 5 842 80 801 359 325
2005 ........................ 2 253 992 336 619 4 984 331 635 100 073 438 804 5 361 76 952 356 491
2006 ........................ 2 235 318 327 984 4 717 323 267 96 460 427 428 5 091 74 502 347 835
2007 ........................ 2 335 005 335 845 4 609 331 236 97 278 436 368 4 949 75 443 355 976
2008 ........................ 2 293 663 320 614 4 117 316 497 91 144 413 524 4 477 70 644 338 403
2009 ........................ 2 313 453 310 806 3 867 306 939 89 519 401 823 4 152 68 567 329 104
2010 ........................ 2 411 271 288 297 3 387 284 910 92 107 374 818 3 648 62 620 308 550
2011 ......................... 2 361 457 306 266 3 724 302 542 81 487 396 374 4 009 68 985 323 380
2012 Jan. - Nov. 2 163 908 279 149 … … 73 077 360 861 3 347 61 961 295 553
1) 1991 - 1994 Unfälle mit nur Sachschaden von DM 4 000 und mehr bei
einem der Geschädigten. Ab 1995 schwerwiegende Unfälle mit
Sachschaden (im engeren Sinne).
darunter mit Personenschaden
insgesamt Getötete Schwerverletzte
Straßenverkehrsunfälle
Unfälle und Verunglückte 2002 - 2012
Polizeilich erfasste Unfälle Verunglückte
Leichtverletztemit
Getöteten
mit
Verletzten
insgesamt
(Statistisches Bundesamt, Verkehrsunfälle, Sonderauswertung 2013)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/13011d) Welche unterschiedlichen Promillegrenzen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Europa, und inwiefern drängt die
Bundesregierung auf eine europäische Vereinheitlichung (bitte mit
Sonderregelungen für Fahranfänger angeben)?
In den EU-Mitgliedstaaten bestehen nach den Erkenntnissen aus dem DRUID-
Projekt (Driving under the Influence of Drugs, Alcohol and Medicines)
folgende Promillegrenzen:
BAK-Grenzwerte
0,0 ‰ Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn
0,2 ‰ Estland, Polen, Schweden,
0,4 ‰ Litauen
0,5 ‰ Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Italien, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Österreich,
Portugal, Slowenien, Spanien, Zypern, Irland
0,8 ‰ Großbritannien, Malta
Sonderbestimmungen für Fahranfänger
BAK-Grenze Fahranfänger
0,0 ‰ Deutschland, Slowenien
0,1 ‰ Österreich
0,2 ‰ Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Irland
0,3 ‰ Spanien
(Quelle: DRUID Deliverable 6.1, S. 14 (2010). Für Irland sind die Zahlen
aktualisiert worden. Im Jahre 2010 bestand dort noch die Promillegrenze von 0,8.)
insgesamt
im Alter von
15 bis 21 Jahren
2002............. 3 973 152 124
2003............. 3 897 159 129
2004............. 3 564 141 117
2005............. 3 343 95 85
2006............. 3 188 87 68
2007............. 3 141 89 75
2008............. 2 779 85 69
2009............. 2 495 70 64
2010............. 2 052 55 44
2011............. 2 151 73 58
Statistisches Bundesamt, Verkehrsunfälle, Sonderauswertung, 2013
15- bis 21- jährige Fahrer von Kraftfahrzeugen
Unfälle, bei denen der Hauptverursacher unter Alkoholeinfluss stand
dabei GetöteteUnfälle mit
Personenschade
n
Jahr
Drucksache 17/13011 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNach der Empfehlung der EU-Kommission aus dem Jahre 2001 (ABl. L 43
vom 14. Februar 2001, S. 31) soll in den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union eine Promillegrenze von 0,5 Promille für alle Kraftfahrer und von
0,2 Promille für junge Fahrer vorgesehen werden. Dieser Auffassung schließt
sich die Bundesregierung an.
e) Wie stellt sich die Zahl der alkoholbedingten Verkehrsunfälle mit
Personenschäden und der Verkehrstoten in Deutschland im europäischen
Vergleich dar?
Belastbare Zahlen aus dem europäischen Ausland liegen der Bundesregierung
nicht vor.
f) Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen einer
Absenkung der Promillegrenze und der Entwicklung der
Verkehrsunfälle in der Vergangenheit, und welche wissenschaftlichen
Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang von
Promillegrenze und der Zahl der Verkehrsunfälle?
Im Jahre 1998 wurde in § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die
Promillegrenze auf 0,5 Promille gesenkt und die Atemalkoholkontrolle eingeführt und
damit die Kontrollsituation im Straßenverkehr verbessert. Im Jahre 2001 wurde
der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen die 0,5-Promille-Regelung angehoben
und das im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelfahrverbot für Alkoholverstöße
auf erstmalige Verstöße mit einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5 und
0,8 Promille erweitert. Im Jahre 2007 wurde ein Alkoholverbot für
Fahranfänger und Fahranfängerinnen eingeführt (siehe Antwort zu Frage 10g). Der
stärkste Einfluss auf das Unfallgeschehen ist für das Jahr 1998 zu beobachten.
In diesem Jahr hat sich die Anzahl der Alkoholunfälle mit Personenschaden um
über 12 Prozentpunkte verringert. Die Unfälle mit Personenschaden sind
insgesamt nur um 1 Prozentpunkt zurückgegangen. Im Jahre 2001 ist ebenfalls eine
erhebliche Veränderung zu verzeichnen. Mit einem Rückgang der
Alkoholunfälle mit Personenschaden von 6 Prozentpunkten ist dieser stärker ausgeprägt,
als der Rückgang aller Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2001 um 2
Prozentpunkte (Quelle: Statistisches Bundesamt 2012, Unfälle unter Einfluss von
Alkohol und anderen berauschenden Mitteln im Straßenverkehr 2011). Ob
dieser Rückgang der Alkoholunfälle in einem unmittelbaren Zusammenhang zu
den genannten Gesetzesänderungen steht, ist wissenschaftlich nicht zwingend
belegt.
g) Welchen Einfluss hatte das Fahrverbot unter Alkoholeinfluss für
Fahranfänger und für Fahrer unter 21 Jahre auf die Entwicklung der
Verkehrsunfälle?
Im Jahre 2007 wurde mit § 24c StVG ein Alkoholverbot für Fahranfänger und
Fahranfängerinnen in das Straßenverkehrsgesetz eingeführt. In einer
Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (M211: Alkoholverbot für
Fahranfänger) wurde festgestellt, dass die Anzahl der unfallbeteiligten
alkoholisierten Fahranfänger (Pkw) mit einem BAK-Wert von mindestens 0,3 Promille in
den ersten zwölf Monaten nach Einführung der Maßnahme im Vergleich zum
entsprechenden Zeitraum vor der Einführung um 15 Prozentpunkte
zurückgegangen ist.
Für die Beurteilung des Gesamteffekts der Maßnahme wurde ein Vergleich der
Zielgruppe mit Personen durchgeführt, die nicht vom Alkoholverbot betroffen
sind. Danach wurde durch die Einführung des Alkoholverbots eine zusätzliche
Reduzierung der Anzahl der unfallbeteiligten alkoholisierten Pkw-Fahrer
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/13011(BAK-Wert mindestens 0,3 Promille) zwischen 18 und 20 Jahren bzw. mit
Führerschein auf Probe um 9 Prozentpunkte erreicht.
h) Wie beurteilt die Bundesregierung die Handlungsempfehlung der von
ihr in Auftrag gegebenen DRUID-Studie, wonach die Praxis des
Führerscheinentzuges in der EU harmonisiert werden sollte, und welche
konkrete Maßnahmen ergreift sie ggf. hierfür (bitte mit Zeitplan
angeben)?
Das Projekt „DRUID“ wurde von der Europäischen Kommission im 6.
Forschungsrahmenprogramm in Auftrag gegeben und von der Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) koordiniert. Das Projekt sollte wissenschaftliche
Grundlagen für verkehrspolitische Entscheidungen innerhalb der EU schaffen und
wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Rauschmitteln im Straßenverkehr
vorschlagen. Mit 18 beteiligten EU-Mitgliedstaaten und der Zusammenarbeit
von 37 Forschungseinrichtungen war DRUID das bisher größte Europäische
Forschungsprojekt im Bereich Verkehrssicherheit.
Die Frage nach nationalen Strategien des Führerscheinentzugs wurde in
Workpackage 6 („Withdrawal“) untersucht. Die hier durchgeführten Analysen
zeigten eine große Heterogenität der nationalen gesetzlichen Regelungen innerhalb
der EU-Mitgliedstaaten auf. Vor diesem Hintergrund wurde der Europäischen
Kommission eine Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts im Rahmen der
Überarbeitung der 4. EU-Führerscheinrichtlinie empfohlen, die für 2014
geplant ist (siehe „DRUID Final Report“ August 2012, S. 89).
i) Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis der DRUID-Studie,
wonach die Prävalenz von THC bei Verkehrsteilnehmern mit 1,37
Prozent ein Drittel der Alkoholprävalenz ausmacht, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus hinsichtlich der Ungleichbehandlung von
Alkohol- und Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr unter
Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen der DRUID-Studie?
Der Prävalenzwert von 1,32 Prozent stellt den europäischen Mittelwert dar, der
im Rahmen sog. Roadside-Surveys ermittelt wurde, an denen sich 13 Länder
beteiligt haben und dem eine Stichprobe von über 50 000 Fahrzeugführern
zugrunde lag. Hinsichtlich der THC-Prävalenz zeigten sich z. T. deutliche
Abweichungen innerhalb der beteiligten EU-Mitgliedstaaten von diesem
Gesamtmittelwert. Deutschland war an diesen Roadside-Surveys nicht beteiligt. Derzeit
beschäftigt sich die Grenzwertkommission des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit den Implikationen der DRUID-
Ergebnisse für die nationale Gesetzgebung.
j) Wie bewertet die Bundesregierung eine Senkung der Obergrenze der
Blutalkoholkonzentration von 0,5 auf 0,2 Promille?
k) Wie wird außerdem das Ziel einer Null-Promille-Grenze, im Hinblick
auf die Zahl der alkoholinduzierten Verkehrsunfälle, von der
Bundesregierung bewertet?
Eine Senkung der Obergrenze der Blutalkoholkonzentration von 0,5 auf 0,2 bzw.
0 Promille ist nicht geplant. Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 10f
und 10g sowie auf die Vorbemerkung zu Frage 10 verwiesen.
Zwar leistet die Einführung eines Alkoholverbotes für Fahranfänger einen
wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei den
Fahranfängern und Fahranfängerinnen. Eine Ausdehnung des Alkoholverbotes für
Fahranfänger auf weitere Personengruppen ist aber nicht vorgesehen. Der
Gesetzgeber hat in den letzten Jahren das Instrumentarium zur Bekämpfung von Alkohol
Drucksache 17/13011 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeund Drogen im Straßenverkehr verbessert. Die derzeitigen Regelungen haben
sich bewährt:
Der Grenzwert von 0,5 Promille wird in der Bevölkerung inzwischen allgemein
akzeptiert. Primär sollte deshalb auch in der Zukunft im Rahmen der
Verkehrssicherheit durch Präventionsarbeit und Aufklärung auf einen freiwilligen
Alkoholverzicht im Straßenverkehr hingewirkt werden.
l) Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Effekte von
verdachtsunabhängigen Alkoholkontrollen, und inwiefern will sie diese stärken?
Alkoholkontrollen werden in Deutschland von den Polizeien der Länder in
erheblichen Umfang durchgeführt. Die Polizei darf zur Verkehrskontrolle auch
ohne konkreten Anlass Verkehrsteilnehmer anhalten. Die Aufforderung, an einem
Atemalkoholtest mitzuwirken oder sich einem Blutalkoholtest zu unterziehen,
ist jedoch im Fall der Weigerung mit einem körperlichen Eingriff, der
Blutprobe, verbunden und bedarf daher eines konkreten Verdachts, dass der
Betroffene gegen Bußgeld- oder Strafvorschriften verstoßen hat. Die Einführung
anlassfreier Atemalkoholtests müsste mit einer Regelung verbunden werden, die
eine gesetzliche Verpflichtung zur aktiven Mitwirkung an der
Atemalkoholkontrolle enthält. Dies ist rechtlich problematisch und von der Bundesregierung
nicht beabsichtigt.
m) Wie bewertet die Bundesregierung das „Peer-Projekt in Fahrschulen“,
und inwiefern will sie es stärken?
Das Peer-Projekt wurde ab 2000 in Deutschland entwickelt und von der BZgA
Aufklärung unterstützt („PEER-Projekt an Fahrschulen“) sowie im Rahmen eines
europäischen Projekts auch in zehn EU-Staaten erprobt („PEER-Drive Clean!“;
eine ausführliche Projektdarstellung findet sich im Internet unter
www.peer-
projekt.de). Das Projekt adressiert das Verkehrssicherheitsproblem des Fahrens
junger Fahranfänger unter Einfluss von Alkohol und/oder anderen
psychoaktiven Substanzen. Es verfolgt einen Präventionsansatz, bei dem sogenannte Peer-
Edukatoren in Fahrschulen eine Aufklärungsveranstaltung durchführen. Peer-
Edukatoren sind Personen, die sich im gleichen Alter wie die jungen
Fahranfänger befinden und speziell für ihre Aufklärungstätigkeit geschult wurden.
Gemäß Fahrschülerausbildungsordnung (FahrschAusbO) ist in Deutschland die
Thematik Alkohol/Drogen ein Pflichtbestandteil des theoretischen
Fahrschulunterrichts, der ausschließlich von Fahrlehrern durchgeführt werden darf. Der
Einsatz von Peer-Edukatoren kann daher nur ergänzend und freiwillig erfolgen.
Die Bundesregierung hat das „Peer-Projekt an Fahrschulen“ auch in der
jüngsten Zeit durch die Förderung von Vernetzungstreffen unterstützt. Grundsätzlich
werden Maßnahmen, die der Alkohol- und Drogenprävention im
Straßenverkehr dienen, von der Bundesregierung begrüßt. Das gilt auch für weitere
verkehrserzieherische Ansätze, die der Alkohol- und Drogenprävention im
Verkehr dienen und ebenfalls das generelle Konzept der „peer education“
verwenden (vgl. u. a. auf der Internetseite
www.schule-begleitet-fahren.de:
„Schutzengelprojekt“, BOB-Kampagne, „TEO“).
n) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Integration der
Alkoholprävention in die Ausbildung von Fahrschülern?
Schon heute sind Themen wie die Einschränkungen der körperlichen
Fähigkeiten durch Alkohol, Drogen und Medikamente gesetzlich vorgeschriebener
Inhalt der Fahrausbildung für alle Fahrerlaubnisklassen (Anlage 1 zu § 4
FahrschAusbO). Zusätzlich wird beim Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D und D1
das Thema „Alkohol“ als fahrerbedingter Unfallfaktor geschult (Anlage 2.5
Nr. 16 FahrschAusbO).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/13011o) Welche Zwischenergebnisse gibt es zu dem Forschungsprojekt, das
die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag für das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung seit Juli 2011
durchführt zum Einsatz atemalkoholgesteuerter Wegfahrsperren
(Alkohol-Interlocks) im Rahmen einer begleitenden rehabilitativen
Maßnahme bei alkoholauffälligen Kraftfahrern?
p) Ist ein Hauptziel dieses Forschungsprojektes, nämlich die
Entwicklung eines von Behörden und Gerichten akzeptierten
Programmkonzepts zum bundesweit flächendeckenden Einsatz von Alkohol-
Interlocks in Deutschland, erreicht worden?
q) Wenn ja, wie sieht dieses aus?
r) Wenn nein, was sind die Gründe dafür?
Das BASt-Projekt FE82.514/2010 „Verbesserung der Sicherheitswirksamkeit
von Rehabilitationsmaßnahmen für alkoholauffällige Kraftfahrer durch die
Nutzung von Alkohol-Interlocks“ wurde am 1. Juli 2011 mit einer Laufzeit von
30 Monaten gestartet. Ziel des Projekts ist die Überprüfung des
Verkehrssicherheitspotenzials des Einsatzes von Alkohol-Interlocks in Verbindung mit einer
Rehabilitationsmaßnahme bei alkoholauffälligen Kraftfahrern. Durch die
Erprobung dieser kombinierten Strategie im Rahmen eines Pilotversuchs soll ein
von Behörden und Gerichten akzeptiertes Programmkonzept zum bundesweit
flächendeckenden Einsatz in Deutschland erarbeitet werden.
Bislang liegen hierzu nachfolgende Zwischenergebnisse vor:
Eine Literaturrecherche hat gezeigt, dass durch den alleinigen Einsatz von
Alkohol-Interlocks keine langfristige Verhaltensänderung bzgl. des Trennens von
Trinken und Fahren erwartet werden kann. Eine langfristige
Verhaltensänderung kann nur durch den begleitenden Einsatz psychologischer
Rehabilitationsmaßnahmen erwartet werden.
Die Auswertung von Experteninterviews ergab, dass die Mehrheit der
Befragten über die Funktionsweise von Alkohol-Interlocks (68 Prozent) und über die
Verbreitung von Alkohol-Interlocks in anderen europäischen Ländern (54
Prozent) informiert sind. 64 Prozent der Befragten beurteilen die Einführung von
Alkohol-Interlocks als „eher gute“ oder „gute“ Möglichkeit die
Verkehrssicherheit zu erhöhen. Befragte, die den Einsatz von Alkohol-Interlocks nicht
befürworten, schätzten in erster Linie die Anzahl der in Frage kommenden
Betroffenen als zu gering ein.
Die Zielgruppe, die potenziell für die Teilnahme an einem Alkohol-Interlock-
Programm in Frage kommt, konnte eingegrenzt werden. Vorteile würden sich
vor allem für Personen mit einem laufenden Strafverfahren aufgrund einer
Alkoholfahrt ergeben, die durch Teilnahme an einem Alkohol-Interlock-
Programm den Verlust der Mobilität und sich daraus ergebender Folgeprobleme
reduzieren könnten. Für die diagnostische Untersuchung potenzieller Teilnehmer
an einem Alkohol-Interlock-Programm wurden spezifische
Beurteilungskriterien und Ausschlusskriterien definiert.
Der Projektnehmer hat ein zielführendes Konzept für die begleitende
Rehabilitationsmaßnahme vorgelegt. Die Überprüfung der Güte und Optimierbarkeit
der Qualität dieses Konzepts kann erst durch die Erprobung und Evaluation
dieser Maßnahme im Rahmen eines Pilotprojekts erfolgen.
Endergebnisse des BASt-Projekts werden Ende 2013 vorliegen.
Drucksache 17/13011 – 34 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodes) Wurde der Pilotversuch, mithilfe dessen überprüft werden soll, ob die
Anwendung eines Programms Alkohol-Interlock in Kombination mit
einer Rehabilitierungsmaßnahme in Deutschland praktikabel ist und
zur Erhöhung der Sicherheitswirksamkeit des bisherigen
Maßnahmensystems beiträgt, bereits gestartet?
t) Wenn ja, in welcher Phase der Umsetzung befindet sich der
Pilotversuch, mithilfe dessen überprüft werden soll, ob die Anwendung eines
Programms Alkohol-Interlock in Kombination mit einer
Rehabilitierungsmaßnahme in Deutschland praktikabel ist und zur Erhöhung der
Sicherheitswirksamkeit des bisherigen Maßnahmensystems beiträgt?
u) Wenn nein, was sind die Gründe dafür?
Der Pilotversuch konnte bislang nicht gestartet werden. Bislang wurde im
Rahmen des Projekts der Entwurf einer Ausnahmeverordnung zur
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erarbeitet, der als Grundlage für die Erteilung von
Fahrerlaubnissen mit Beschränkung auf Interlock-ausgerüstete Kraftfahrzeuge für
alkoholauffällige Kraftfahrer dienen könnte. Es hat sich allerdings ergeben,
dass es derzeit an einer gesetzlichen Grundlage mangelt, die das BMVBS
ermächtigt, diese Ausnahmeverordnung zu erlassen. So ermächtigt § 6 StVG das
BMVBS nur Ausnahmen von der FeV zu erlassen, nicht aber Ausnahmen vom
StVG. Für die Zulassung der Teilnahme ungeeigneter Personen am
Straßenverkehr wäre aber eine Ausnahmeverordnung zu § 2 StVG erforderlich. Eine
Ausnahmeverordnung könnte nur im Rahmen einer Änderung der
Ermächtigungsgrundlage, d. h. einer Änderung des § 6 StVG, vom BMVBS erlassen werden.
Darüber hinaus bestehen Bedenken im Hinblick auf einen effektiven
Rechtsschutz vor Manipulationen. Das betrifft vor allem die Identifikation der Person,
die die Atemprobe abgibt. Hier wird derzeit die Effektivität und
Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen geprüft. Des Weiteren wird geprüft, wie mit nicht
durchgeführten Kontrolltests umzugehen ist.
Die Fragestellungen sollen im Rahmen der Laufzeit des Projekts bis Ende 2013
weiter mit allen beteiligten Institutionen diskutiert werden. Vorgesehen ist
auch, auf Erfahrungen aus dem Ausland zurückzugreifen. Hierzu wird die
BASt einen internationalen Erfahrungsaustausch organisieren.
v) Wurden im Rahmen des Projektes Kriterien für die Gruppe der
Alkoholfahrer definiert, die für ein Alkohol-Interlock-Programm infrage
kommen, und wurden gleichzeitig die Kriterien für die Qualität dieser
kombinierten Maßnahme erarbeitet?
Auf die Antworten zu den Buchstaben 10o und 10p wird verwiesen.
11. Welche aktuellen Zahlen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, die
den gesamtwirtschaftlichen Schaden durch Alkoholkonsum darstellen,
und wie haben sich diese Zahlen in den letzten 10 Jahren entwickelt?
Die gesundheitsökonomische Schätzung für das Jahr 2007 ergab, dass sich die
durch den Alkoholkonsum verursachten direkten und indirekten Kosten auf
26,7 Mrd. Euro belaufen. Dies ist eine Erhöhung um 9 Prozentpunkte
gegenüber der Schätzung für 2002 mit 24, 4 Mrd. Euro (Jahrbuch Sucht 2011 der
Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V.).
12. Wie hoch sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die jährlichen
Kosten im Gesundheitssystem allein durch alkoholinduzierten
Krankheiten und durch Behandlungen die nur aufgrund von Alkoholkonsum
entstehen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 35 – Drucksache 17/13011Die direkten Kosten (Ressourcenverbrauch) alkoholbezogener Erkrankungen
werden für das Jahr 2007 auf 10 Mrd. Euro geschätzt (Erkrankungen, die auf
den gemeinsamen Konsum von Alkohol und Tabak zurückzuführen sind,
blieben unberücksichtigt). Diese verteilen sich zu 36 Prozent auf ambulante und zu
27 Prozent auf stationäre Behandlungen, zu 19 Prozent auf Kosten für
Sachschäden/Verkehrsunfälle und zu 18 Prozent auf weitere direkte Kosten (z. B.
Rettungsdienste/Gesundheitsschutz) (Jahrbuch Sucht 2011 der Deutschen
Hauptstelle für Suchtfragen e. V.).
13. Welche aktuellen Zahlen hat die Bundesregierung zum Thema
Alkoholkonsum während der Schwangerschaft?
a) Wie viele Kinder leiden nach Kenntnis der Bundesregierung unter
dauerhafter körperlicher und geistiger Behinderung, die auf den
Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft zurückzuführen ist,
und wie haben sich diese Zahlen in den letzten 10 Jahren entwickelt
(bitte gegliedert nach Jahren angeben)?
b) Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den
gegenwärtigen Zahlen über das fetale Alkoholsyndrom (FASD), und welche
Entwicklung bei der Häufigkeit dieser Fälle kann die
Bundesregierung über die letzten 10 Jahre feststellen (bitte gegliedert nach Jahren
angeben)?
Alkoholkonsum in der Schwangerschaft ist die häufigste Ursache für kindliche
Fehlbildungen, die keine genetische Ursache haben, sogenannte Fetale
Alkoholspektrumsstörungen (FASD). Alkohol wirkt auf das ungeborene Kind
bereits in kleinen Mengen wie ein Zellgift. Er hemmt das Zellwachstum und führt
zu Missbildungen. Vor allem aber schädigt Alkohol die Nervenzellen und das
Gehirn. Die schwerwiegendste Form von FASD ist das Fetale Alkoholsyndrom
(FAS), dessen Krankheitsbild sich in Wachstumsstörungen, körperlichen
Missbildungen sowie geistigen und seelischen Behinderungen äußert. Nach
Schätzungen sind etwa 2 000 bis 4 000 Neugeborene pro Jahr betroffen. Insgesamt
leiden aber noch deutlich mehr Kinder in Deutschland an FASD, die sich in
emotionalen Auffälligkeiten und Verhaltensstörungen wie Hyperaktivität,
Ablenkbarkeit und Auffälligkeit in der Schule äußern. Exakte Zahlen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
c) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode getroffen, um den Konsum von Alkohol während der
Schwangerschaft einzuschränken?
Das BMG förderte ab Frühjahr 2011 eine Reihe von einjährigen
Modellprojekten, die „neue Präventionsansätze zur Vermeidung und Reduzierung von
Suchtmittelkonsum in Schwangerschaft und Stillzeit“ entwickeln und erproben
sollten. Die Projekte dienen der Stärkung der zielgruppenspezifischen Prävention
bei Frauen mit besonderen Risiken. Zur überregionalen Implementierung der
besten Ansätze werden drei Projekte im Rahmen einer zweiten Förderphase bis
Sommer 2014 fortgesetzt.
In Ergänzung zu diesen Projekten fördert das BMG seit August 2011 das
Projekt „Individualisierte, risikoadaptierte internetbasierte Interventionen zur
Verringerung des Alkohol- und Tabakkonsums in der Schwangerschaft“ der
Universität Tübingen. Ziele sind die Entwicklung einer internetbasierten
Beratungsplattform mit einer an das Risikoprofil (Alkohol- und Tabakkonsum)
adaptierten Intervention mit hohem Individualisierungsgrad und die
Überprüfung bezüglich Praktikabilität, Anwendbarkeit und Akzeptanz der Maßnahme
auf der Basis erster Erfahrungen.
Drucksache 17/13011 – 36 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAußerdem informiert die BZgA im Rahmen ihrer Aufklärungsmaßnahmen für
werdende Eltern, insbesondere in ihrem Internetauftritt
www.familienplanung.de,
regelmäßig auch über die Gefahren von Rauchen und Alkoholkonsum während
der Schwangerschaft.
Darüber hinaus informiert die BZgA im Rahmen ihrer Erwachsenenkampagne
„Alkohol? Kenn dein Limit“ Frauen und ihre Partner über die Gefahren von
Alkohol in der Schwangerschaft. Die Informationen sind in einem Flyer und auf
der Internetseite
www.kenn-dein-limit.de aufbereitet.
d) Hat die Bundesregierung diesbezüglich verpflichtende
Informationsleitfäden für Ärztinnen und Ärzte geplant oder vorangetrieben?
Die BZgA hat einen Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte zum Thema Alkohol
sowie einen Beratungsleitfaden für Frauenärztinnen und -ärzte „Alkoholfrei
durch die Schwangerschaft“ veröffentlicht, die allen Ärztinnen und Ärzten
kostenfrei zur Verfügung stehen.
e) Mit einem Etat in welcher Höhe und mit welchen Kampagnen
unterstützt die Bundesregierung die Prävention von Alkoholkonsum
während der Schwangerschaft, und wie hat sich dieser Etat in den letzten
10 Jahren entwickelt (bitte gegliedert nach Jahren angeben)?
Auf die Antworten zu den Fragen 3a und 3b sowie 13c wird verwiesen.
f) Wie unterstützt das Bundesministerium für Gesundheit die
Fachgesellschaften bei einer praxisnahen und flächendeckenden Umsetzung
der evidenzbasierten Leitlinie zur Diagnose des Fetalen
Alkoholsyndroms (FAS), und welche zeitlichen Planungen gibt es dafür?
Das BMG hat von Anfang März 2011 bis Ende August 2012 ein Projekt
zur Standardisierung der Diagnostik des FAS mit Haushaltsmitteln i. H. v.
159 839 Euro gefördert. Die S3-Leitlinien zur Diagnostik des FAS wurden am
10. Dezember 2012 im Rahmen einer Pressekonferenz mit der
Drogenbeauftragten der Öffentlichkeit präsentiert. Die Leitlinie wurde auf der Homepage
der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften e. V. und auf der Internetseite der Drogenbeauftragten veröffentlicht.
Die nun vorliegende evidenzbasierte Leitlinie ermöglicht erstmals in
Deutschland eine einheitliche Diagnose von FAS bei Kindern und Jugendlichen. Die
betroffenen Familien erfahren dadurch frühzeitig von der Ursache der
Behinderung und können von Anfang an ihren Alltag auf die Besonderheiten des Kindes
einstellen und entsprechende Hilfen organisieren. Kinderärzte, Psychologen
und Therapeuten können ihre Fördermaßnahmen anpassen und
Kindertagesstätten und Schulen können sich besser auf Kinder mit FAS einstellen.
Begleitend wurde ein Pocket Guide FAS entwickelt, der eine praktische und rasche
diagnostische Orientierung für alle Interessierten der verschiedenen Berufs- und
Interessengruppen erlaubt. Ergänzend dazu fördert das BMG mit
Haushaltsmitteln i. H. v. 41 000 Euro den Druck der Leitlinie und des Pocket Guide in einem
renommierten medizinischen Verlag für die tatsächliche Verbreitung und
Anwendung der Leitlinie in der klinischen Praxis. Die Verteilung an die relevanten
Stellen wird von den medizinischen Fachgesellschaften übernommen.
g) Welche der von der Bundesregierung seit Frühjahr 2011 geförderten
Modellprojekte mit „neuen Präventionsansätzen zur Vermeidung und
Reduzierung von Suchtmittelkonsum in Schwangerschaft und
Stillzeit“ sind über das Jahr 2012 hinaus verlängert worden, und welche
Evaluierungsergebnisse hat die Bundesregierung über diese
Modellprojekte?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/13011Auf die beschränkte öffentliche Bekanntmachung zur zweiten Förderphase des
Schwerpunktes „Neue Präventionsansätze zur Vermeidung und Reduzierung
von Suchtmittelkonsum in Schwangerschaft und Stillzeit“ gingen sechs
Anträge ein, von denen ein Gutachtergremium nach ausführlicher vergleichender
Diskussion drei für besonders förderungswürdig befunden hat. Das BMG
fördert daher die Projekte des Caritasverbandes Region Schaumberg-Blies e. V.,
des Sozialdienstes katholischer Frauen Köln e. V. und der Landesvereinigung
für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V. in einer
zweiten Förderphase. Zudem fördert das BMG von Anfang Juli 2012 bis Ende
September 2014 die externe Evaluation des Förderschwerpunktes „Neue
Präventionsansätze zur Vermeidung und Reduzierung von Suchtmittelkonsum in
Schwangerschaft und Stillzeit“. Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor.
h) Welche erfolgreichen Ansätze aus diesen Modellprojekten werden in
der Fläche implementiert oder zumindest auf andere Standorte
übertragen (bitte mit Begründung)?
Die Bundesregierung wird nach Abschluss der Modellprojekte und
Auswertung der Evaluation (siehe Antwort zu Frage 13g) über das weitere Vorgehen
entscheiden.
i) Wie bewertet die Bundesregierung Warnhinweise für Schwangere auf
den Verpackungen von Alkohol, und welche Kenntnisse hat die
Bundesregierung über deren Einsatz und Wirksamkeit in anderen
europäischen Ländern?
Die Bundesregierung steht der Einführung einer Warnpflicht gegenüber
Schwangeren auf alkoholischen Getränken zurückhaltend gegenüber, da sie den
Ansatz der Prävention durch gezielte Aufklärungs- und
Informationskampagnen über die Gefahren des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft und
Stillzeit für wirkungsvoller hält.
Die Wirksamkeit von bildlichen Warnhinweisen auf Alkoholprodukten ist
bisher wenig untersucht. Die Einführung des Piktogramms in Frankreich, mit dem
vor den Gefahren des Alkoholkonsums für Schwangere gewarnt wird, konnte
laut einer Studie des Institut national de prévention et d’éducation pour la santé
von 2008 zur Wissenssteigerung über die Schäden von Alkohol in der
Schwangerschaft beitragen. Ob der Warnhinweis zu einer Veränderung des Konsums
führt, wurde bisher nicht untersucht.
14. Welche Einschätzung über Effekt und Effizienz von Werbeeinschränkung
für Alkohol vertritt die Bundesregierung, und auf welcher
wissenschaftlichen Grundlage basiert diese Einschätzung?
a) Welchen Einschränkungen unterliegt die Alkoholwerbung in
Deutschland, und welche Einschränkungen sind der Bundesregierung aus
anderen europäischen Ländern bekannt?
Für Werbung generell – und damit auch bezüglich der Werbung für
alkoholhaltige Getränke – gibt es auf nationaler und europäischer Ebene detaillierte
gesetzliche Regelungen.
Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind
beispielsweise geschäftliche Handlungen unlauter, mit denen die Entscheidungsfreiheit
der Umworbenen durch Ausübung von Druck oder sonstigen unangemessenen,
unsachlichen Einfluss beeinträchtigt wird (§ 4 Nummer 1 UWG). Auch Kinder
und Jugendliche werden besonders geschützt: Werbung ist etwa auch dann
unlauter, wenn sie die geschäftliche Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit dieser
Bevölkerungsgruppe ausnutzt (§ 4 Nummer 2 UWG). Schließlich ist auch Wer-
Drucksache 17/13011 – 38 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebung, die gegen gesetzliche Werbeverbote verstößt, unlauter (§ 4 Nummer 11
UWG). Unlautere geschäftliche Handlungen im dargelegten Sinne sind nach
§ 3 Absatz 1 UWG unzulässig, sofern sie jeweils geeignet sind, die Interessen
von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu
beeinträchtigen.
Das Lebensmittelrecht regelt in § 11 des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) den Schutz vor Täuschung und irreführender Werbung.
Gemäß § 11 Absatz 5 des Jugendschutzgesetzes darf Alkoholwerbung bei
öffentlichen Filmveranstaltungen (z. B. im Kino) erst nach 18 Uhr gezeigt
werden.
Für elektronische Medien bestimmt der JMStV, dass sich Werbung für
alkoholische Getränke weder an Minderjährige richten, noch durch die Art der
Darstellung diese besonders ansprechen oder beim Genuss von Alkohol darstellen
darf (§ 6 Absatz 5 JMStV).
Auf europäischer Ebene enthält die Richtlinie über Audiovisuelle
Mediendienste (Richtlinie 2010/13/EU, die konsolidierte Fassung der Richtlinie 89/
552/EWG in der Fassung der Richtlinie 2007/65/EG vom 19. Dezember 2007,
kurz AVMD-RL) folgende Beschränkungen:
Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation, d. h. Werbung im klassischen
Fernsehen und bei audiovisuellen Abrufdiensten, wie z. B. „Video-on-
Demand“, darf nicht Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit oder
Sicherheit gefährden (Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c Nummer 3 AVMD-RL).
Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation für alkoholische Getränke darf sich
nicht speziell an Minderjährige richten und darf nicht den übermäßigen Genuss
alkoholischer Getränke fördern (Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe e AVMD-RL).
Fernsehwerbung für alkoholische Getränke muss darüber hinaus folgenden
Kriterien entsprechen (Artikel 22 AVMD-RL):
– Sie darf nicht speziell an Minderjährige gerichtet sein und insbesondere
nicht Minderjährige beim Alkoholgenuss darstellen.
– Es darf keinerlei Verbindung zwischen einer Verbesserung der physischen
Leistung und Alkoholgenuss oder dem Führen von Kraftfahrzeugen und
Alkoholgenuss hergestellt werden.
– Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, Alkoholgenuss fördere sozialen
oder sexuellen Erfolg.
– Sie darf nicht eine therapeutische, stimulierende, beruhigende oder
konfliktlösende Wirkung von Alkohol suggerieren.
– Unmäßigkeit im Genuss alkoholischer Getränke darf nicht gefördert oder
Enthaltsamkeit oder Mäßigung nicht negativ dargestellt werden.
– Die Höhe des Alkoholgehalts von Getränken darf nicht als positive
Eigenschaft hervorgehoben werden.
Diese Bestimmungen sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und
Rundfunkstaatsvertrag der Länder in deutsches Recht umgesetzt worden (§ 6 JMStV,
§ 7 RStV). Sie gelten für Fernsehen, Radio und Video-on-Demand.
b) Welche Position vertritt die Bundesregierung auf europäischer Ebene
im Bereich der Werbeeinschränkung für Alkohol?
Die Bundesregierung vertritt die in der AVMD-RL (siehe Antwort zu Frage 14a)
geregelte Auffassung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39 – Drucksache 17/13011c) Wie bewertet die Bundesregierung ein vollständiges Verbot von
Alkoholwerbung (bitte mit Begründung)?
Werbung ist nach Auffassung der Bundesregierung ein legitimes
marktwirtschaftliches Instrument. Andererseits ist Alkohol aber kein gewöhnlicher
Konsumartikel. Und weil Alkoholmissbrauch schwere Gesundheitsschäden
verursachen kann, muss Werbung für alkoholhaltige Getränke bestimmte Standards
erfüllen. Die Bundesregierung baut in diesem Zusammenhang darauf, dass hier
die Selbstkontrolle der Wirtschaft funktioniert. Werbende Firmen, Medien,
Handel und Agenturen sind aufgefordert, die „Verhaltensregeln des Deutschen
Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke“
einzuhalten. Dort ist u. a. festgelegt, dass alles zu unterlassen ist, was als
Aufforderung zum Missbrauch alkoholhaltiger Getränke gedeutet werden könnte.
Besondere Bestimmungen sichern den Jugendschutz: So soll beispielsweise die
kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke nicht in Medien
erfolgen, deren redaktioneller Teil sich mehrheitlich an Kinder und/oder
Jugendliche richtet; außerdem sollen keine trinkenden oder zum Trinken auffordernde
Kinder und Jugendliche in den Werbemaßnahmen gezeigt werden.
Werbung ist zugleich nicht der einzige Einflussfaktor auf das Trinkverhalten
von Erwachsenen und Jugendlichen. Den hauptsächlichen Handlungsbedarf
sieht die Bundesregierung zum einen bei der Überwachung der bestehenden
gesetzlichen Regelungen und zum anderen in einer Präventionsstrategie, die auf
das Bewusstsein der Gefährlichkeit und des Suchtpotentials sowie bei
Erwachsenen auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol abzielt.
d) Wie bewertet die Bundesregierung ein Verbot von Werbung, die
spezifische Altersgruppen anspricht (bitte mit Begründung)?
Für Rundfunk und elektronische Medien bestimmt der JMStV, dass sich
Werbung für alkoholische Getränke weder an Minderjährige richten noch durch die
Art der Darstellung diese besonders ansprechen oder beim Genuss von Alkohol
darstellen darf. Für öffentliche Filmveranstaltungen regelt das
Jugendschutzgesetz, dass Werbefilme oder -programme für Tabakwaren oder alkoholische
Getränke ausschließlich nach 18 Uhr vorgeführt werden dürfen. Für die
Durchsetzung dieser Regelungen sind die jeweiligen Landesbehörden zuständig.
e) Wie bewertet die Bundesregierung eine Einschränkung des
Sponsoring durch Alkoholproduzenten, zum Beispiel für
Sportveranstaltungen oder in deren Umfeld (bitte mit Begründung)?
Die Bundesregierung begrüßt freiwillige Maßnahmen, die das Sponsoring
durch Alkoholproduzenten, zum Beispiel bei Sportveranstaltungen
einschränken. Die BZgA führt im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit dem
Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) die Aktion „Alkoholfrei Sport
genießen“ durch, in deren Rahmen den Sportvereinen eine Aktionsbox zur
Verfügung gestellt wird. Mehr Informationen finden sich unter
www.alkoholfrei-
sport-geniessen.de.
f) Wie bewertet die Bundesregierung ein Verbot der Werbung für
festgelegte Orte (z. B. Fußballstadien und andere Sportstätten) oder
bestimmte Zeiten im Fernsehen und in Kinos (bitte mit Begründung)?
Maßnahmen der Bundesregierung in Bezug auf die Alkoholwerbung im
Fernsehen kommen aufgrund der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung
zwischen Bund und Ländern nicht in Betracht. Im Kino existieren bereits
Beschränkungen. Auf die Antwort zu Frage 14d wird verwiesen.
Drucksache 17/13011 – 40 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeg) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einhaltung des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, wonach Werbung für
alkoholische Getränke sich weder an Kinder oder Jugendliche richten noch
durch die Art der Darstellung Kinder und Jugendliche besonders
ansprechen oder diese beim Alkoholgenuss darstellen darf?
Auf die Antwort zu Frage 14d wird verwiesen.
h) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode unternommen, um die Werbung für Alkohol einzuschränken?
Auf die Antwort zu Frage 14c wird verwiesen.
i) Wie schätzt die Bundesregierung die Effekte von Werbeverboten
und -einschränkungen auf den Konsum von alkoholischen Getränken
und auf eine Reduzierung des Rauschtrinkens sowie der Zahl der
Abhängigen ein, und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert
diese Einschätzung?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 14c ausgeführt, existieren eine Vielzahl
von Einflussfaktoren auf das Trinkverhalten von Erwachsenen und
Jugendlichen, so dass sich Auswirkungen einer Einzelmaßnahme wie der
Einschränkung von Werbung nur schwer abschätzen lassen.
j) Sind der Bundesregierung internationale Untersuchungen über den
Einfluss von Werbeverboten auf den Konsum und die damit
verbundene deutliche Absenkung des Rauschtrinkens und der Zahl der
Unfalltoten infolge von Alkoholeinfluss bekannt, und wenn ja, welche
Folgen für ihr Regierungshandeln zieht die Bundesregierung aus
dieser Kenntnis?
Der Bundesregierung sind internationale Studien zum Zusammenhang
zwischen der Wahrnehmung von Alkoholwerbung und Alkoholkonsum bekannt,
jedoch keine Studien, die speziell den Zusammenhang von Werbeverboten mit
einer deutlichen Absenkung des Rauschtrinkens und der Zahl der Unfalltoten in
Folge von Alkoholeinfluss belegen.
k) Welches Budget stellt die Bundesregierung jährlich für Kampagnen
zur Alkoholprävention zur Verfügung, und welchen Werbeetat setzt
nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich die Alkoholwirtschaft
ein, um für den Alkoholkonsum zu werben?
Für Aufklärungs- und Präventionskampagnen der BZgA zu Alkohol sind im
Jahr 2013 Haushaltsmittel i. H. v. 2,25 Mio. Euro veranschlagt. Hinzu kommen
die vom Verband der Privaten Krankenversicherung zur Verfügung gestellten
Mittel.
Die Ausgaben für die Bewerbung alkoholischer Getränke (Spirituosen, Bier,
Wein und Sekt) in den klassischen Werbegattungen lag im Jahr 2011 bei
insgesamt 585 Mio. Euro (Jahrbuch Sucht 2013 der Deutschen Hauptstelle für
Suchtfragen e. V.).
l) Wie viele Gespräche führte die Bundesregierung mit der
Alkoholwirtschaft, um Verbesserungen im Bereich des Jugendschutzes
umzusetzen, und mit welchem Ergebnis?
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung führt in unregelmäßigen
Abständen Gespräche mit der Alkoholwirtschaft, um sich beispielsweise über
Maßnahmen zur Verbesserung im Jugendschutz zu informieren. Zu den Ergebnissen
dieser Gespräche zählen u. a. die „Aktionspläne Jugendschutz“.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 41 – Drucksache 17/1301115. Welche wissenschaftliche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
präventive Wirkung einer eventuellen Kostenbeteiligung der Eltern an
den Behandlungskosten für jugendliche „Komatrinker“ und generell für
Bestrafungen der Eltern für Fehlverhalten Jugendlicher?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor.
16. Plant die Bundesregierung generell eine Beteiligung Kranker oder deren
Eltern an den Behandlungskosten bei „Selbstverschulden“, wie z. B. bei
Erkrankungen infolge von ungesunder Ernährung oder Sportunfällen
(bitte mit Begründung)?
Entsprechende Diskussionen, Leistungsbeschränkungen bei
gesundheitsschädlicher Lebensführung einzuführen, werden immer wieder geführt. Die Nennung
einzelner Verhaltensweisen zieht aber unweigerlich die Frage nach der
Gleichbehandlung anderer Bereiche nach sich. Die Bundesregierung hält es für
äußerst schwierig, hier sinnvolle Abgrenzungen zu finden. Zudem bestünde
gegebenenfalls die Gefahr, dass am Ende größere gesundheitliche Risiken (und
damit Kosten) für die Betroffenen entstehen.
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koholsucht und des Komatrinkens“Maßnahme Zuwendungsempfänger
Kapitel
1502
Titel
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HaLT - Hart am Limit.
Alkoholvergiftungen bei
Kindern und Jugendlichen.
Badischer Landesverband
für Prävention und
Rehabilitation e. V.
68469 01.01.2005 31.12.2006 99.379 49.026 50.353
HaLT - Hart am Limit. Wiss.
Begleitung des Modellprojekts
"Alkoholvergiftete Kinder und
Jugendliche"
Prognos AG 68469 01.07.2004 31.01.2008 230.098 60.000 52.428 0 93.454 24.216
HaLT - Hart am Limit.
Alkoholvergiftete Kinder und
Jugendliche
Caritasverband für die
Diözese Osnabrück
68469 01.08.2004 31.12.2007 102.797 13.781 31.298 31.739 25.979
HaLT - Hart am Limit.
Alkoholvergiftete Kinder und
Jugendliche
Ministerium für Arbeit,
Soziales, Familie und
Gesundheit des Landes
Rheinland-Pfalz
68469 01.11.2004 31.12.2007 138.329 9.947 51.255 32.742 44.385
HaLT - Hart am Limit.
Alkoholvergiftete Kinder und
Jugendliche
Thüringer Ministerium für
Soziales, Familie und
Gesundheit
68469 01.07.2004 31.12.2007 194.707 48.590 42.476 43.334 60.307
HaLT - Hart am Limit.
Alkoholvergiftete Kinder und
Jugendliche.
Ministerium für Arbeit,
Gleichstellung und Soziales
Mecklenburg-Vorpommern
68469 01.07.2004 31.12.2007 345.758 58.502 101.778 102.252 83.226
HaLT - Hart am Limit.
Alkoholvergiftete Kinder und
Jugendliche.
Hessisches Ministerium für
Arbeit, Familie und
Gesundheit
68469 01.10.2004 31.12.2007 140.178 17.739 14.844 64.557 43.038
HaLT - Hart am Limit.
Alkoholvergiftete Kinder und
Jugendliche
Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-
Westfalen
68469 01.10.2004 31.12.2007 160.207 16.200 20.520 77.760 45.727
HaLT - Hart am Limit.
Alkoholvergiftete Kinder und
Jugendliche.
Ministerium für Arbeit,
Soziales, Gesundheit,
Familie und Gleichstellung
des Landes Schleswig-
Holstein
68469 01.10.2004 31.12.2007 155.288 36.745 73.489 45.054
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Politik der Bundesregierung im Bereich Al
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Maßnahme Zuwendungsempfänger
Kapitel
1502
Titel
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HaLT - Hart am Limit.
Alkoholvergiftete Kinder und
Jugendliche
Senatsverwaltung für
Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz von
Berlin
68469 01.01.2005 31.12.2007 284.530 101.054 101.985 81.491
EU-Projekt "Bridging the Gap"
- Alkoholpolitik in einem
erweiterten Europa -
Reduzierung der
alkoholbezogenen Probleme in
der EU und in Deutschland"
Deutsche Hauptstelle für
Suchtfragen e.V. (DHS)
68467 01.09.2004 30.04.2007 100.983 21.300 35.330 43.265 1.088
EU-Projekt ELSA „Darstellung
und Bewertung von
gesetzlichen Vorschriften und
selbsttätiger Regulation zur
Werbung für und Vermarktung
von alkoholhaltigen
Erzeugnissen
ZEUS GmbH 68562 01.01.2005 31.12.2006 5.800 5.800
ALITA - Ambulante Langzeit-
Intensivtherapie für
Alkoholkranke
Max Planck Institut 68469 01.05.2004 30.04.2006 187.033 62.400 93.600 31.033
Pathways for Health Project on
drink driving, binge drinking,
health warnings and labelling
for alcoholic beverages - PHP”
Deutsche Hauptstelle für
Suchtfragen e.V. (DHS)
68562 01.01.2006 30.06.2007 55.280 20.000 20.000 0 15.280
EU-Studie der Bundesanstalt
für Straßenwesen "Driving
under the influence of Alcohol,
Drugs and Medicines (DRUID)"
IFT Institut für
Therapieforschung
gemeinnützige Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
68469 15.10.2006 14.10.2008 35.740 3.681 20.121 11.938
Permanente Beobachtung von
an Jugendliche gerichtete
Alkoholwerbung
Deutsche Hauptstelle für
Suchtfragen e.V. (DHS)
68562 01.11.2005 31.10.2007 33.300 7.100 11.500 14.700
Multiplikatorenschulungen im
Rahmen des Projektes
"Bridging the Gap -
Alkoholpolitik in einem
erweiterten Europa"
Deutsche Hauptstelle für
Suchtfragen e.V. (DHS)
68467 10.07.2006 31.12.2006 13.350 13.350
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Maßnahme Zuwendungsempfänger
Kapitel
1502
Titel
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
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2015
ESPAD - Bundesauswertung
des Projektes: The European
School Survey Project on
Alcohol and Other Drugs
(ESPAD)
IFT Institut für
Therapieforschung
gemeinnützige Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
68562 01.09.2006 31.01.2008 43.138 7.030 33.099 3.009
Fußball ohne Alkohol: geht
das? Sport in der
Suchtrehabilitation und
Primärprävention - neue
Ansätze für Trainer, Training
und Gemeinschaftsbildung.
Tannenhof Berlin-
Brandenburg e.V.
68467 01.09.2006 31.12.2006 5.827 5.827
Internationaler Fachkongress
"Rausch als Risiko"
Mentor Stiftung
Förderverein e.V.
68467 01.02.2007 31.08.2007 37.936 37.936
Building Capacity - Projektteil
WP4 Implementierung einer
koordinierten Alkoholpolitik in
Europa Reduzierung der
alkoholbezogenen Probleme in
der Europäischen Union und in
Deutschland Projekteil:
Workpackage 4 - Vernetzung
Deutsche Hauptstelle für
Suchtfragen e.V. (DHS)
68467 01.05.2007 30.04.2010 73.126 21.482 23.452 20.402 7.790
Building Capacity - Projektteil:
Nationale Partnerarbeit
Implementierung einer
koordinierten Alkoholpolitik in
Europa
Deutsche Hauptstelle für
Suchtfragen e.V. (DHS)
68467 01.05.2007 28.02.2010 120.723 35.068 42.390 43.265
Wissenschaftliches Symposium
der DHS vom 04. bis 06. Juni
2007 in der Evangelischen
Akademie Tutzing zum Thema
"Alkohol in Deutschland und
Europa"
Deutsche Hauptstelle für
Suchtfragen e.V. (DHS)
68467 01.02.2007 30.09.2007 20.519 20.519
Untersuchung des
Psychopharmaka- und
Alkoholkonsums bei älteren
Menschen
Robert Koch-Institut (RKI) 68469 01.07.2007 31.01.2008 28.825 28.825
Videoprojekt über jugendliche
Alkoholsucht
Medienprojekt Wuppertal
e.V.
68467 05.06.2007 31.12.2007 6.500 6.500
D
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Maßnahme Zuwendungsempfänger
Kapitel
1502
Titel
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Summe
der
Bewilligung in
€
davon
2004
davon
2005
davon
2006
davon
2007
davon
2008
davon
2009
davon
2010
davon
2011
davon
2012
davon
2013
davon
2014
davon
2015
Fachkonferenz "Alkohol - Neue
Strategien für ein altes
Problem"
Deutsche Hauptstelle für
Suchtfragen e.V. (DHS)
68467 23.01.2007 31.12.2007 54.840 54.840
Tagung der
Drogenbeauftragten der
Bundesregierung am
22.10.2007 in Berlin zum
Thema "Jugendlicher
Alkoholkonsum"
Deutsche Hauptstelle für
Suchtfragen e.V. (DHS)
68469 09.08.2007 31.08.2008 43.313 39.040 4.273
Fachtagung "Konstruktionen
und Krisen von Männlichkeiten
im Kontext von Rausch und
Sucht" am 15. und 16.11.2007
in der Jugendherberge Bremen
Universität Bremen 68467 20.09.2007 28.02.2008 2.715 2.715
HaLT - Erneute Herstellung
eines Manuals im Rahmen des
Modellprojekts HaLT -
Alkoholvergiftungen bei
Kindern und Jugendlichen
Baden-Württembergischer
Landesverband für
Prävention und
Rehabilitation gGmbH
68469 01.01.2008 31.03.2008 13.049 13.049
JuR - Jugendliche und
Rauschtrinken: Evaluation
subjektiver
Begründungszusammenhänge
hinsichtlich Einflussfaktoren,
Motivation und Anreize beim
Rauschtrinken
Eberhard-Karls-Universität
Tübingen -
Universitätsklinikum und
Medizinische Fakultät -
Institut für
Erziehungswissenschaften
68469 01.02.2008 30.04.2009 157.520 143.000 14.520
Internationales Symposium
zum Thema "Fetale
Alkoholspektrum-Störungen"
am 12.09.2009 in Berlin
Evangelischer Verein
Sonnenhof e.V.
68467 01.01.2009 30.11.2009 29.077 29.077
EU-Projekt SMART:
Standardizing Measurement of
Alcohol Related Troubles
IFT Institut für
Therapieforschung
gemeinnützige Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
68562 01.09.2008 31.10.2010 9.261 602 6.891 1.768
D
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Maßnahme Zuwendungsempfänger
Kapitel
1502
Titel
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Summe
der
Bewilligung in
€
davon
2004
davon
2005
davon
2006
davon
2007
davon
2008
davon
2009
davon
2010
davon
2011
davon
2012
davon
2013
davon
2014
davon
2015
Fachtagung der DdB
"Alkoholwerbung - Wirkung
und (Selbst-)kontrolle" am
25.09.2008
Bundesministerium für
Gesundheit (BMG)
68469 12.08.2008 31.12.2008 37.389 37.389
EU-Projekt AMMIE -
Monitoring Alcohol
Commercial Communication in
Europe - Beobachtung von
Alkoholwerbung in Europa zum
Schutz alkoholbezogener
Schäden bei Kindern und
Jugendlichen
Deutsche Hauptstelle für
Suchtfragen e.V. (DHS)
68467 01.08.2009 30.09.2011 24.217 3.797 6.788 13.632
EU-Projekt AMPHORA ZEUS GmbH 68562 01.01.2009 31.12.2012 20.104 4.566 6.794 8.744
ESPAD - Bundesauswertung
des Projektes: The European
School Survey Project on
Alcohol and other Drugs
(ESPAD)
IFT Institut für
Therapieforschung
gemeinnützige Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
68562 01.06.2010 31.01.2012 46.360 9.213 34.100 3.047
Expertentreffen zur
Koordination von
Forschungsaktivitäten im
Zusammenhang mit dem
Alkoholpräventionsprojekt
"HaLT - Hart am Limit"
Otto-Friedrich-Universität
Bamberg
68469 13.04.2010 31.08.2010 6.634 6.634
Jahrestagung der DdB "Alkohol
- für Frauen (k)ein
Problem?"am 05.10.2010 in
Berlin
Bundesministerium für
Gesundheit (BMG)
68469 10.06.2010 11.01.2011 81.231 81.231
Weiterentwicklung des
Beratungsprogramms für
Cannabisabhängige „Realize it“
- Beratungsmodule "Alkohol"
delphi 68469 01.07.2010 30.11.2010 31.544 31.544
Entwicklung von
evidenzbasierten
Handlungsempfehlungen für
Eltern bezüglich des Umgang
ihrer Kinder mit alkoholischen
Getränken
Institut für interdisziplinäre
Sucht- und
Drogenforschung
68469 15.08.2010 28.02.2011 28.243 28.243
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Maßnahme Zuwendungsempfänger
Kapitel
1502
Titel
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Summe
der
Bewilligung in
€
davon
2004
davon
2005
davon
2006
davon
2007
davon
2008
davon
2009
davon
2010
davon
2011
davon
2012
davon
2013
davon
2014
davon
2015
Die Rolle des riskanten
Alkoholkonsums im
Stressbewältigungsverfahren
von weiblichen Fach- und
Führungskräften
Leibniz Universität
Hannover
68469 01.09.2010 30.04.2011 25.012 24.908 104
Bundesweite Implementierung
des Alkoholpräventionsprojekts
KAfKA - Kein Alkohol für
Kinder Aktion
BEQUIT Beschäftigungs-
und
Qualifizierungsgesellschaft
in Tempelhof mbH
68469 01.10.2010 31.03.2011 28.764 23.378 5.386
Internationale Fachtagung zum
Thema "Fetale
Alkoholspektrum-Störungen"
am 23./24.09.2011
FASD Deutschland e.V. 68467 01.01.2011 29.02.2012 23.588 23.588
Arbeitstreffen für die
Leitlinienentwicklung zur
Diagnostik des Fetalen
Alkoholsyndroms (FAS)
Bundesministerium für
Gesundheit (BMG)
68469 01.12.2010 28.02.2011 2.513 1.178 1.334
Gewaltreduktion durch
Prävention - Recherche
evidenzbasierter Good
Practice-Projekte und
Konzepte zur Gewalt- und
Alkoholprävention sowie zur
Verringerung von Gewalttaten
(unter Alkoholeinfluss)
Deutsche Hauptstelle für
Suchtfragen e.V. (DHS)
68469 01.01.2011 31.12.2011 55.430 55.430
Fachtagung der DdB
"Kommunale Alkoholverbote
und Alkoholprävention" am
16.02.2011 in Berlin
Bundesministerium für
Gesundheit (BMG)
68469 11.01.2011 30.04.2011 8.879 8.879
Alkoholkonsum im Kindes- und
Jugendalter - Differenzierte
Analyse der Daten des Kinder-
und Jugendgesundheitssurveys
(KiGGS)
Charité -
Universitätsmedizin Berlin
68469 15.05.2011 30.09.2011 5.496 5.496
STOP FAS-Störung -
Diagnostischer Standard für
Deutschland
Gesellschaft für
Neuropädiatrie
68469 01.03.2011 31.08.2012 159.839 108.092 51.747
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Maßnahme Zuwendungsempfänger
Kapitel
1502
Titel
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Summe
der
Bewilligung in
€
davon
2004
davon
2005
davon
2006
davon
2007
davon
2008
davon
2009
davon
2010
davon
2011
davon
2012
davon
2013
davon
2014
davon
2015
Erarbeitung und erste
Evaluation einer
Trinkmotivbasierten Intervention am
Krankenbett im Rahmen des
Projektes "HaLT - Hart am
Limit"
Otto-Friedrich-Universität
Bamberg
68469 01.03.2011 31.05.2012 53.191 51.050 2.141
STOP-FAS S3-Leitlinie in
Buchform
Gesellschaft für
Neuropädiatrie
68469 01.12.2012 11.02.2013 41.000 41.000
IRIS - Individualisierte,
risikoadaptierte
internetbasierte Interventionen
zur Verringerung des Alkohol-
und Tabakkonsums bei
Schwangeren
Eberhard-Karls-Universität
Tübingen -
Universitätsklinikum und
Medizinische Fakultät -
Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie
68469 01.07.2013 30.06.2015 224.711 103.734 85.496 35.481
Fachtagung "Perspektiven für
Menschen mit FASD"
FASD Deutschland e.V. 68467 01.01.2012 30.11.2012 28.500 28.500
Kooperationstagung vom 22.
bis 23.04.2013 in Weimar
Deutsche Hauptstelle für
Suchtfragen e.V. (DHS)
68467 15.09.2012 30.06.2013 25.850 8.628 17.222
Fachgespräch 2013 Essen
Verein zur Hilfe
suchtmittelabhängiger
Frauen Essen e.V.
68467 01.12.2012 30.04.2013 13.063 2.097 10.966
Fachtagung "Wenn Liebe
alleine nicht reicht"
FASD Deutschland e.V. 68467 15.01.2013 31.10.2013 23.500 23.500
RISCA-Prognostizieren und
Erkennen mittel- und
langfristiger
Entwicklungsgefährdungen
nach jugendlichen
Alkoholvergiftungen
Technische Universität
Dresden
68469 01.09.2011 30.06.2014 420.547 51.138 171.535 154.859 43.015
Evaluation des Pilotprojekts
"Eltern stärken für den Umgang
mit dem Alkoholkonsum ihrer
Kinder"
Institut für interdisziplinäre
Sucht- und
Drogenforschung
68469 01.07.2011 31.12.2012 102.710 31.380 71.330
IRIS - Individualisierte,
risikoadaptierte
internetbasierte Interventionen
zur Verringerung des Alkohol-
und Tabakkonsums bei
Schwangeren
Eberhard-Karls-Universität
Tübingen -
Universitätsklinikum und
Medizinische Fakultät -
Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie
68469 01.08.2011 30.06.2013 112.734 48.690 64.044
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Maßnahme Zuwendungsempfänger
Kapitel
1502
Titel
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Summe
der
Bewilligung in
€
davon
2004
davon
2005
davon
2006
davon
2007
davon
2008
davon
2009
davon
2010
davon
2011
davon
2012
davon
2013
davon
2014
davon
2015
EWA - European Workplace
and Alcohol (Nationale
Partnerarbeit)
Deutsche Hauptstelle für
Suchtfragen e.V. (DHS)
68467 01.10.2011 31.08.2013 67.948 6.648 41.072 20.228
Broschüre "Empfehlungen für
Eltern im Umgang mit dem
Alkoholkonsum ihrer Kinder"
Bundesministerium für
Gesundheit (BMG)
68469 11.11.2011 31.12.2012 7.763 4.362 3.400
Alkohol und Drogen als
Risikofaktoren für einen
erfolgreichen
Ausbildungsabschluss
IFT-Nord Institut für
Therapie- und
Gesundheitsforschung
gemeinnützige Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
68469 01.04.2012 31.03.2015 479.843 137.875 126.906 160.799 54.263
Internationale Fachtagung
"Problematischer
Alkoholkonsum Jugendlicher
im öffentlichen Raum", Okt.
2012 in Münster
Landschaftsverband
Westfalen-Lippe - Dezernat
50 - LWL-
Koordinationsstelle Sucht
68562 15.05.2012 30.11.2012 19.150 19.150
Peer-Projekt an Fahrschulen
MISTEL/SPI Forschung
gGmbH
68467 13.06.2012 31.12.2012 5.423 5.423
Machbarkeitsstudie zur
Erhebung alkoholbedingter
Schäden basierend auf
vorhandenen Daten
Technische Universität
Dresden
68469 01.09.2012 11.02.2013 44.553 44.553
Fachgespräch am 02.10.2012
zur Prävention des
Mischkonsums von Alkohol
und illegalen Drogen im
Nachtleben
Bundesministerium für
Gesundheit (BMG)
68469 01.10.2012 31.12.2012 3.927 3.927
Machbarkeit von universeller
und selektiver
Alkoholprävention in sozialen
Medien
IFT Institut für
Therapieforschung
gemeinnützige Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
68469 01.02.2013 31.10.2013 50.034 50.034
Neue Präventionsansätze zur
Vermeidung und Reduzierung
von Suchtmittelkonsum in
Schwangerschaft und Stillzeit
Caritasverband
Schaumberg-Blies e.V.
68469 01.04.2011 31.03.2012 29.498 22.380 7.118
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Maßnahme Zuwendungsempfänger
Kapitel
1502
Titel
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Summe
der
Bewilligung in
€
davon
2004
davon
2005
davon
2006
davon
2007
davon
2008
davon
2009
davon
2010
davon
2011
davon
2012
davon
2013
davon
2014
davon
2015
Neue Präventionsansätze zur
Vermeidung und Reduzierung
von Suchtmittelkonsum in
Schwangerschaft und Stillzeit
Sozialdienst Katholischer
Männer e.V. Köln
68469 01.04.2011 31.03.2012 53.800 40.397 13.403
Neue Präventionsansätze zur
Vermeidung und Reduzierung
von Suchtmittelkonsum in
Schwangerschaft und Stillzeit
dw-osl Diakonisches Werk
in Stadt und Landkreis
Osnabrück gemeinnützige
GmbH
68469 01.07.2011 30.06.2012 45.937 32.788 13.149
Neue Präventionsansätze zur
Vermeidung und Reduzierung
von Suchtmittelkonsum in
Schwangerschaft und Stillzeit
Baden-Württembergischer
Landesverband für
Prävention und
Rehabilitation gGmbH
68469 01.05.2011 30.11.2012 57.311 43.052 14.259
Neue Präventionsansätze zur
Vermeidung und Reduzierung
von Suchtmittelkonsum in
Schwangerschaft und Stillzeit
Rheinische Kliniken Essen -
Kliniken/Institut der
Universität Duisburg-Essen
68469 01.04.2011 31.03.2012 35.675 27.324 8.351
Neue Präventionsansätze zur
Vermeidung und Reduzierung
von Suchtmittelkonsum in
Schwangerschaft und Stillzeit
Landesvereinigung für
Gesundheit und Akademie
für Sozialmedizin
Niedersachsen e.V.
68469 01.03.2011 30.06.2012 26.578 25.710 868
Neue Präventionsansätze zur
Vermeidung und Reduzierung
von Suchtmittelkonsum in
Schwangerschaft und Stillzeit
Stadt Offenburg 68469 01.03.2011 29.02.2012 12.330 12.330
2. Förderphase im
Schwerpunkt "Verbreitung
bewährter Präventionsansätze
zur Vermeidung und
Reduzierung von
Suchtmittelkonsum in
Schwangerschaft und Stillzeit"
Sozialdienst katholischer
Frauen e. V.
68469 01.07.2012 30.06.2014 128.084 38.596 59.976 29.512
2. Förderphase im
Schwerpunkt "Verbreitung
bewährter Präventionsansätze
zur Vermeidung und
Reduzierung von
Suchtmittelkonsum in
Schwangerschaft und Stillzeit"
Landesvereinigung für
Gesundheit und Akademie
für Sozialmedizin
Niedersachsen e.V.
68469 01.07.2012 30.06.2014 110.390 27.924 63.712 34.834
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Maßnahme Zuwendungsempfänger
Kapitel
1502
Titel
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Summe
der
Bewilligung in
€
davon
2004
davon
2005
davon
2006
davon
2007
davon
2008
davon
2009
davon
2010
davon
2011
davon
2012
davon
2013
davon
2014
davon
2015
Evaluation des
Förderschwerpunkts "Neue
Präventionsansätze zur
Vermeidung und Reduzierung
von Suchtmittelkonsum in
Schwangerschaft und Stillzeit"
Universität Bielefeld 68469 01.07.2012 30.09.2014 177.288 25.285 52.295 32.810
2. Förderphase im
Schwerpunkt "Verbreitung
bewährter Präventionsansätze
zur Vermeidung und
Reduzierung von
Suchtmittelkonsum in
Schwangerschaft und Stillzeit"
Caritasverband
Schaumberg-Blies e.V.
68469 01.08.2012 31.07.2014 126.470 31.081 87.239 58.968
Sucht im Alter - Repräsentative
Erhebung zum Umgang mit
suchtmittelabhängigen älteren
Menschen in stationären und
ambulanten
Pflegeeinrichtungen
Universität Hamburg -
Universitätsklinikum
Hamburg-Eppendorf -
Klinik und Poliklinik für
Psychiatrie und
Psychotherapie - Zentrum
für Interdisziplinäre
Suchtforschung (ZIS)
68469 01.10.2008 31.12.2008 5.634 5.634
Sucht im Alter: Sensibilisierung
und Qualifizierung von
Fachkräften in der Alten- und
Suchthilfe
Landesstelle für
Suchtfragen Mecklenburg-
Vorpommern e.V.
68469 01.10.2010 31.10.2013 254.992 36.725 72.092 74.751 71.424
Sucht im Alter: Sensibilisierung
und Qualifizierung von
Fachkräften in der Alten- und
Suchthilfe
Alida Schmidt-Stiftung 68469 01.10.2010 31.12.2013 282.000 17.460 79.120 93.420 92.000
Sucht im Alter: Sensibilisierung
und Qualifizierung von
Fachkräften in der Alten- und
Suchthilfe
Fachklinik Fredeburg 68469 01.11.2010 31.10.2012 93.227 21.841 53.979 17.407
Sucht im Alter: Sensibilisierung
und Qualifizierung von
Fachkräften in der Alten- und
Suchthilfe
Fachklinik Kamillushaus
Fördergesellschaft mbH
68469 01.10.2010 31.10.2013 154.349 22.069 38.294 50.210 43.776
D
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Maßnahme Zuwendungsempfänger
Kapitel
1502
Titel
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Summe
der
Bewilligung in
€
davon
2004
davon
2005
davon
2006
davon
2007
davon
2008
davon
2009
davon
2010
davon
2011
davon
2012
davon
2013
davon
2014
davon
2015
Sucht im Alter: Sensibilisierung
und Qualifizierung von
Fachkräften in der Alten- und
Suchthilfe
Bildung & Beratung Bethel
in der Stiftung Nazareth
68469 01.11.2010 31.12.2013 257.459 31.928 79.824 79.825 65.882
Sucht im Alter: Sensibilisierung
und Qualifizierung von
Fachkräften in der Alten- und
Suchthilfe
Suchthilfezentrum
Schleswig
68469 01.11.2010 31.10.2013 247.736 36.238 78.610 83.138 49.750
Sucht im Alter: Sensibilisierung
und Qualifizierung von
Fachkräften in der Alten- und
Suchthilfe
Diakonisches Werk
Papenburg
68469 01.10.2010 31.12.2013 189.399 26.131 56.305 47.559 59.404
Sucht im Alter: Sensibilisierung
und Qualifizierung von
Fachkräften in der Alten- und
Suchthilfe
Diakonisches Werk im
Kirchenbezirk Löbau-Zittau
gGmbH
68469 01.11.2010 31.12.2013 206.765 27.400 54.963 62.563 61.839
Projektübergreifende Analyse
des Förderschwerpunkts
"Sucht im Alter -
Sensibilisierung und
Qualifizierung von Fachkräften
in der Alten- und Suchthilfe"
Universitätsklinikum
Hamburg-Eppendorf
68469 01.03.2013 31.05.2014 59.985 33.940 26.045
Jahrestagung der
Drogenbeauftragten der
Bundesregierung am 18. Juni
2013 zum Thema "Sucht im
Alter"
Bundesministerium für
Gesundheit (BMG)
68469 01.03.2013 31.08.2013 89.700 89.700
G
esam
therstellung: H
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eenem
ann
G
m
bH
&
C
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uch- und
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ffsetdruckerei, B
essem
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83–91, 12103
B
erlin, w
w
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ann-druck.de
V
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undesanzeiger V
erlagsgesellschaft m
bH
, P
ostfach
10
05
34, 50445
K
öln, Telefon
(02
21) 97
66
83
40, F
ax
(02
21) 97
66
83
44, w
w
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.betrifft-gesetze.de
IS
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0722-8333]