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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Mögliche Einschränkung der kommunalen Daseinsvorsorge im Bereich Wasser durch die geplante Konzessionsrichtlinie der Europäischen Union

Derzeitige Verhandlungen und Verhalten der Bundesregierung, Herausnahme des Wasserbereichs, europaweite Konzessionsausschreibung, mögliche Folgen, weitere erfasste öffentliche Bereiche, intern und extern Beteiligte bei der Erarbeitung, Bewertung der derzeitigen Organisation der Trinkwasserversorgung und fragwürdige positive Auswirkungen der verstärkten Öffnung für Private, Schutz des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

24.04.2013

Antwortdauer

27 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1297028. 03. 2013

Mögliche Einschränkung der kommunalen Daseinsvorsorge im Bereich Wasser durch die geplante Konzessionsrichtlinie der Europäischen Union

der Abgeordneten Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter, Dr. Dagmar Enkelmann, Katrin Kunert, Dorothee Menzner, Jens Petermann, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im November 2011 wurden die Entwürfe der Kommission der Europäischen Union (EU) zu einer Vergabe- und Konzessionsrichtlinie vorgestellt. Kommunale Spitzenverbände, Gewerkschaften, Umweltorganisationen, weitere Nichtregierungsorganisationen aber auch viele Bürger der EU befürchten seitdem eine weitere Öffnung für die Privatisierung von Bestandteilen staatlicher Daseinsvorsorge.

Die europäische Bürgerinitiative „right2water“ hat aktuell rund 1,3 Millionen Unterschriften gegen die Pläne der EU zur Wasserprivatisierung gesammelt und damit die für eine Bürgerbeteiligung vorgeschriebene Zahl von 1 Million Stimmen bereits übertroffen. Die Bürgerinitiative sieht Trinkwasser als Menschenrecht und fordert, dass Wasser für alle bezahlbar sein muss.

Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass durch die Troika aus der Europäischen Zentralbank, dem Internationalen Währungsfonds und der Europäischen Kommission Ländern der Europäischen Union, die finanzielle Hilfen aus den Rettungsfonds benötigen, Privatisierungen öffentlichen Eigentums auferlegt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wann ist aus Sicht der Bundesregierung, mit einer Einigung im Rat der Europäischen Union über die Konzessionsrichtlinie zu rechnen?

2

Fällt die Entscheidung über das Abstimmverhalten des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union im Bundeskabinett oder im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)?

3

Wird die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union die Konzessionsrichtlinie ablehnen? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

4

Warum besteht die Bundesregierung nicht darauf, dass Trinkwasser aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen wird?

5

Hat sich die Bundesregierung in der EU für die Vorlage des Entwurfs der Konzessionsrichtlinie eingesetzt?

6

Würde nach einem Inkrafttreten der Konzessionsrichtlinie in der aktuell vorliegenden Fassung eine europaweite Ausschreibung einer Konzession vollständig ausgeschlossen sein, wenn der kommunale Anteil an der Wasserwirtschaft a) 80 Prozent, b) 70 Prozent bzw. c) 50 Prozent + 1 Prozent beträgt (bitte eine Angabe für jede Prozentzahl)?

7

Was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass der Wasser- und Abwasserbereich aus dem Geltungsbereich der Konzessionsrichtlinie herausgenommen wird?

8

Sollten nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Lebensmittel Wasser bzw. diesem Bestandteil der Daseinsvorsorge Profite erwirtschaftet werden dürfen? Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

9

Wie wird in der Bundesrepublik Deutschland nach einer Konzessionsvergabe sichergestellt, dass notwendige Ersatzinvestitionen in die betroffene Infrastruktur erfolgen?

10

Sind in dem Entwurf der Konzessionsrichtlinie Vorgaben enthalten, die den Werterhalt der mit einer Konzession vergebenen Infrastruktur sicherstellen, und wenn ja, welche? Wenn nein, wie steht die Bundesregierung dazu?

11

Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit es nicht zur Vergabe von Konzessionen auf Basis von Lohndumping durch Anbieter aus anderen Ländern der EU kommt?

12

Plant die Bundesregierung die Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von 1949 mit der Forderung „des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ zu ratifizieren, damit die Gefahr ausgeschlossen ist, dass ausländische Unternehmen Arbeiter und Arbeiterinnen zu Konditionen des Herkunftslandes des Unternehmens einsetzen? Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

13

Sind nach der Auffassung der Bundesregierung auch die Bereiche öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Abwasser, öffentliche Bäder, kommunale Immobilien (Schulen, Kindergärten, Rathäuser usw.) vom Geltungsbereich der Konzessionsrichtlinie erfasst (bitte alle Bereiche im Geltungsbereich der Konzessionsrichtlinie auflisten)?

14

Weshalb investieren die Kommission und die Bundesregierung Zeit und Geld für die Erarbeitung dieser Richtlinie, wenn nach Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto, in der Plenardebatte am 20. Februar 2013 (Plenarprotokoll 17/221) die Konzessionsrichtlinie nichts am geltenden EU-Recht ändert, und worin besteht aus Sicht der Bundesregierung der „Mehrwert“?

15

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob bei der Erarbeitung des Richtlinienentwurfs externer Sachverstand einbezogen wurde? Wurden externe Fachleute bzw. externe Beratungsunternehmen im Rahmen der Verhandlungen zum RL-Entwurf auf EU-Ebene einbezogen (wenn ja, bitte die Fachleute und Unternehmen auflisten)?

16

Wie gestaltete sich das Verfahren für die Einbeziehung externen Sachverstands von den in der Frage 15 genannten Leistungen?

17

Inwieweit waren an der Erarbeitung Lobbyisten beteiligt? Inwieweit treffen Aussagen des ARD-Magazins „Monitor“ (Sendung vom 13. Dezember 2012) zu, dass die EU von der „Steering Group“ beraten wurde?

18

Hat sich das zuständige Bundesministerium im Hinblick auf die Verhandlungen im Rat der EU über die Konzessionsrichtlinie beraten lassen, und wenn ja, von welchen Beratungsunternehmen und Fachleuten?

19

Welche Abteilungen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) oder BMWi haben Zuarbeiten, Stellungnahmen und Hinweise zum Entwurf der Konzessionsrichtlinie geleistet?

20

Welche Vertreter der Bundesregierung waren in der Europäischen Union in die Verhandlungen um die Erarbeitung der Konzessionsrichtlinie eingebunden?

21

Inwieweit treffen Aussagen des Nachrichten-Magazins „DER SPIEGEL“ vom 25. Februar 2013 zu, dass sich der Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler bei den Verhandlungen über die umstrittene EU-Konzessionsrichtlinie über Proteste des Koalitionspartners hinweggesetzt hat und er seine Beamten für die Gespräche in Brüssel mit einem Verhandlungsmandat ausgestattet hat, das weit umfassender war, als es die zuständigen Parlamentarier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ursprünglich vorgesehen hatten?

22

Was war Gegenstand dieses Verhandlungsmandats?

23

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die derzeit in Deutschland überwiegend übliche Organisation der Trinkwasserversorgung durch kommunale Unternehmen für die Verbraucher in qualitativer oder preislicher Hinsicht nachteilig ist? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?

24

Geht die Bundesregierung davon aus, dass eine verstärkte Öffnung der Trinkwasserversorgung für Private zu einer besseren Qualität und niedrigeren Preisen führt? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen, z. B. in Portugal, wo das Wasser seit der Privatisierung 400 Prozent teurer und ungenießbar sein soll (vgl. DEUTSCHE WIRTSCHAFTS NACHRICHTEN vom 18. Januar 2013 „Knallhart: EU treibt Privatisierung des Wassers in Europa voran“), ihre Einschätzung?

25

Wie wird aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die Kommunen bei einem möglichen Inkrafttreten der geplanten Konzessionsrichtlinie ausreichend in ihrem Selbstverwaltungsrecht geschützt sind?

Berlin, den 26. März 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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