Perspektiven der europäischen Kulturpolitik
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Gemeinsamkeiten der europäischen Kultur herausstellen und das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken, ohne die kulturellen, nationalen und regionalen Unterschiede einzuebnen, ist ein wichtiges Ziel auch der deutschen Politik. Dies verdeutlicht nicht zuletzt die zunehmende Verankerung des Politikfeldes „Kultur“ im Institutionengefüge der Europäischen Union. Mit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages am 1. November 1993 hat die Gemeinschaft eine eigenständige kulturelle Kompetenz erlangt. In einem Kulturartikel – Artikel 151 nach Annahme des Vertrags von Amsterdam (1997) – wurden die wichtigsten Ziele für die Tätigkeit der Gemeinschaft im Kulturbereich festgelegt. Der Kulturartikel schuf zugleich die rechtliche Grundlage für die Programme, Aktionen und Initiativen der EU, die gezielt zur Förderung kultureller Aktivitäten im Gemeinschaftsgebiet aufgelegt werden. Im Laufe des europäischen Einigungsprozesses hat sich – unterstützt durch die kulturpolitischen Debatten und Aktivitäten des Europarates und des Europäischen Parlaments – ein Bewusstsein dafür herausgebildet, dass die gemeinsame europäische Kultur im Rahmen der gegenseitigen Wahrnehmung der Vielfalt der Kulturen in Europa eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen des europäischen Integrationsprozesses sein würde.
Es geht nun – gerade vor dem Hintergrund einer geschwundenen öffentlichen Zustimmung zu Europa – vor allem um die Frage, wie die Kultur zur Stärkung der europäischen Identität und der gemeinsamen europäischen Wertgrundlagen beitragen kann. Die europäische Einigung wird deshalb zu Recht auch als ein kulturelles Projekt wahrgenommen. Gerade das Europäische Parlament machte wiederholt deutlich, dass sich europäische Kulturpolitik nicht als Instrument der kulturellen Homogenisierung verstehen dürfe, sondern ein komplexes, aus dem Zusammentreffen von Unterschieden entstehendes Identitätsmodell entwickeln müsse. Dieses Leitmotiv durchzog auch die Debatten über die ab 2007 beginnende neue Programmgeneration und hier insbesondere das künftige Rahmenförderprogramm „Kultur 2007“. Das größere Gewicht einer europäischen Kulturpolitik zeigt sich auch in den Ergebnissen der Verfassungsdiskussion. Ein besonderes Kennzeichen für den künftigen Stellenwert der Kultur ist die Aufnahme der Grundrechte-Charta der Europäischen Union in den Entwurf einer künftigen EU-Verfassung.
Ein wesentlicher Schwachpunkt der Kulturförderung der Europäischen Union ist deren Unübersichtlichkeit. Es gibt nur wenig Erkenntnisse auf europäischer Ebene über die Interdependenzen und Komplementaritäten der verschiedenen Kulturfördermaßnahmen, ebenso wenig können Überschneidungen in Zielrichtung und Adressatenkreis exakt ermittelt werden. Es ist insgesamt – wie auch der Kulturfinanzbericht 2006 der statistischen Ämter des Bundes und der Länder darlegt – äußerst schwierig, sich einen genauen Überblick über diese zahlreichen kulturellen Aktivitäten und Programme der EU zu verschaffen, die von einer Vielzahl von Generaldirektionen der Europäischen Kommission verwaltet werden. Auch eine belastbare Quantifizierung der Höhe der EU-Fördermittel insgesamt und auch auf Ebene einzelner Mitgliedstaaten ist bisher kaum möglich.
Zunehmende Bedeutung erhalten inzwischen auch die ökonomischen Aspekte der Kulturpolitik. Ungeachtet der marktkritischen Zielsetzung der jetzt zur Ratifizierung vorgesehenen UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt hat die Gemeinschaft – gemäß Artikel 157 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) – die Aufgabe, die Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Gemeinschaft zu gewährleisten. Dies betrifft nicht zuletzt die Kultur- und Kreativindustrien (Musik, Verlagswesen, Film und audiovisuelle Medien). Die Europäische Union hat hierzu eine Reihe von Programmen aufgelegt, die die Wettbewerbsbedingungen dieses Sektors stärken sollen. Während der österreichischen EU-Präsidentschaft wurde versucht, eine partielle Einbindung der Kulturindustrien in die Lissabon-Strategie auf europäischer Ebene zu erreichen.
Die Bundesregierung hat Zielsetzungen und Projektplanungen auf dem Gebiet der Kultur für die deutsche EU-Präsidentschaft bisher nicht deutlich gemacht. Sie hat auch nicht dargelegt, welche Rolle die Kulturpolitik auf europäischer Ebene insgesamt spielen soll. Ebenso wenig gibt es Informationen darüber, welche Schwerpunkte sie im neuen Arbeitsplan des Rates im Bereich der Kultur für die Jahre nach 2007 setzen will. Der Arbeitsplan gibt mehrere thematische Aufgaben vor, die unter den fortfolgenden Präsidentschaften kontinuierlich weiterentwickelt werden. Dies erfordert eine dauerhafte Kooperationsarbeit zwischen mehreren Vorsitzländern. Hinzu kommt, dass die Abstimmungsprozesse zwischen Bund und Ländern im Hinblick auf kulturpolitische Vorhaben der EU – auch nach der Föderalismusreform – keineswegs einfacher geworden sind. Nur eine enge Abstimmung und Koordinierung zwischen Bund und Ländern kann für eine hinreichende Interessenvertretung auf der europäischen Ebene sorgen. Notwendig ist deshalb neben einer Darlegung der konzeptionellen Ausrichtung des deutschen Beitrages zur Weiterentwicklung der EU-Kulturpolitik auch eine Überprüfung der institutionellen Grundlagen des politischen Handelns von Bund und Ländern auf europäischer Ebene.
I. Kulturpolitische Schwerpunkte der deutschen Ratspräsidentschaft 2007
Fragen und Antworten52
Welche Projekte und Themen im Kulturbereich wird die Bundesregierung in der Zeit der EU-Präsidentschaft in besonderer Weise in den Mittelpunkt stellen?
Ein Schwerpunkt der Ratsagenda unter deutscher EU-Präsidentschaft wird der Beitrag der Kultur zu Wachstum und Beschäftigung im Rahmen der Lissabon-Strategie und die Rolle der Kultur in Europa sein.
Die wirtschaftliche Bedeutung des Kultursektors für Arbeitsmarkt, Wachstum und technologischen Fortschritt in Deutschland und Europa wird immer noch unterschätzt. Die Europäische Kommission hat kürzlich eine Studie zur Kulturwirtschaft in Europa vorgelegt, die das Potential des Kultursektors eindrucksvoll unterstreicht.
Am 13. November 2006 fand hierzu im Rat eine erste Orientierungsaussprache der Kulturminister statt. Im Frühjahr 2007 wird eine Kommissions- Mitteilung zur Rolle der Kultur in Europa erwartet, die als Teilaspekt sowohl die Kulturwirtschaft als auch die so genannte Kulturverträglichkeitsklausel des Artikels 151 Absatz 4 EG-Vertrag aufgreift. Hierauf aufbauend wird die deutsche EU-Ratspräsidentschaft gemeinsam mit den europäischen Partnern weitere Schritte zur Stärkung des kreativen Sektors erarbeiten.
Zu Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft treten auch eine Reihe wichtiger Instrumente der EU-Kulturförderpolitik in Kraft. Dazu zählen das Nachfolgeprogramm von „Kultur 2000“, KULTUR (2007 bis 2013) zur Förderung kultureller Netzwerke und Mobilität im Kulturbereich und das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (2007 bis 2013), das die Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft zum Ziel hat. Auch das Programm „Jahr des interkulturellen Dialogs 2008“ läuft bereits im Jahr 2007 an. Deutschland misst diesen Förderprogrammen hohe Bedeutung bei, da Bürgerinnen und Bürger, die sich in Kulturprojekten engagieren, in sehr konkreter Weise an Austausch und Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg teilhaben können. Dadurch wird eine gemeinsame europäische Identität gefördert.
Wie sollen die thematischen Schwerpunkte in Deutschland und auf europäischer Ebene besonders hervorgehoben werden? Welche Veranstaltungen und anderen Maßnahmen sind nach gegenwärtiger Planung in diesem Zusammenhang vorgesehen, und in welcher Weise werden zivilgesellschaftliche Organisationen und Einrichtungen in dieses Programm einbezogen?
Auf einem informellen Treffen der Kultur- und Medienminister im Februar 2007 soll neben der Fernsehrichtlinie die Kulturwirtschaft erörtert werden. Zu kulturpolitischen Schwerpunktthemen finden an verschiedenen Orten in Deutschland und im Ausland außerdem größere internationale Fachkonferenzen statt. Themen sind insbesondere Kulturelle Vielfalt, Kulturelle Identität, Interkultureller Dialog, Kulturwirtschaft, Kulturtourismus, Digitalisierung und Archivierung von Kulturgütern sowie Mobilität von Kulturschaffenden und Sammlungen. Dabei wird auf die Einbeziehung der Zivilgesellschaft besonderer Wert gelegt. Diese Fachkonferenzen werden in Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Partnern auf Ebene der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen durchgeführt.
Im Rahmen des Barcelona-Prozesses wird die Bundesregierung für Jugendliche aus den EU-Mitgliedstaaten und den Mittelmeer-Anrainern ein „Euromediterranes Jugendparlament“ veranstalten.
Welche institutionellen und prozeduralen Vorkehrungen wird die Bundesregierung vorschlagen, um eine erfolgreiche Kooperationsarbeit mit vorangehenden bzw. nachfolgenden Vorsitzländern auf dem Gebiet der Kulturpolitik zu garantieren?
Die Bundesregierung arbeitet mit ihren europäischen Partnern eng und vertrauensvoll zusammen. Eine besonders enge und intensive Abstimmung auf allen Ebenen findet mit den früheren und nachfolgenden Ratspräsidentschaften – insbesondere also mit Großbritannien (2. Hj. 2005), Österreich (1. Hj. 2006), Finnland (2. Hj. 2006), Portugal (2. Hj. 2007), Slowenien (1. Hj. 2008) und Frankreich (2. Hj. 2008) – statt.
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die kulturpolitischen Vorhaben ihrer EU-Präsidentschaft in geeigneter Weise in den Kontext der Lissabon-Strategie – als einem zentralen Ziel der EU-Politik – einordnen lassen?
Die in Antwort zu Frage 1 genannte von der Kommission in Auftrag gegebene Studie zur Kulturwirtschaft und die im 1. Halbjahr 2007 erwartete umfassende Mitteilung der Kommission zur Rolle der Kultur in Europa werden Grundlage der Diskussionen um den Beitrag der Kultur zu Wachstum und Beschäftigung unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in formellen und informellen Treffen der Kulturminister sein. Möglicherweise wird auch der Europäische Rat im Frühjahr 2007 dieses Thema im Rahmen seiner Befassung mit der Lissabon-Strategie aufgreifen.
Welche Fachdebatten und Konferenzen plant die Bundesregierung zu den Themen der Kreativwirtschaft für die deutsche Präsidentschaft? Wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine eigene Studie zur Kulturwirtschaft vorlegen?
Das Thema der Kultur- und Kreativwirtschaft wird in einer Reihe von Fachkonferenzen unter deutschem Ratsvorsitz im Kultur- und Medienbereich (Medienpolitische Tagung in Leipzig und Kulturwirtschaftstagungen in Hamburg und Berlin) aufgegriffen werden, die von der Bedeutung einzelner Branchen für diesen Sektor über den Stellenwert der so genannten kreativen Klasse bis hin zu Fragen des Kulturtourismus reichen und sich gegenseitig ergänzen. Diese Konferenzen richten sich sowohl an Fachleute, als auch an die Zivilgesellschaft und werden in Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Partnern auf Ebene der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen durchgeführt. Das Thema wird darüber hinaus auch den Rat der Kultur- und Medienminister im Mai 2007 beschäftigen. Angesichts einer ganzen Reihe von Studien und Berichten zur Kulturwirtschaft sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene wird die Bundesregierung keine Studie zu diesem Themenkreis vorlegen.
Die Bundesregierung hält es für vordringlich, die politischen Prioritäten auf diesem Gebiet im Kreise der Mitgliedstaaten zu erörtern.
Wie lauten die Ziele der Bundesregierung im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Arbeitsplans im Bereich der Kultur für die Jahre nach 2006? Welche Schwerpunkte sollen gesetzt werden, und welche neuen prioritären Vorhaben werden gegenüber dem bisherigen Arbeitsplan besonders hervorgehoben? Wird sich die Bundesregierung für eine Verlängerung der Geltungsdauer des Arbeitsplans auf drei oder vier Jahre einsetzen?
Derzeit wird angestrebt, den gegenwärtigen Arbeitsplan (2005 bis 2006) um ein Jahr zu verlängern. Während der deutschen Ratspräsidentschaft wird mit der Erörterung eines neuen, voraussichtlich dreijährigen Arbeitsplans begonnen werden. Dieser wird auf dem bisherigen Arbeitsplan aufbauen, der fünf Schwerpunktthemen (Lissabon-Strategie, Digitalisierung von Kulturerbe, Mobilität von Künstlern, Mobilität von Sammlungen, Kulturportal) beinhaltet.
Einbezogen werden sollen auch Erkenntnisse der angekündigten Mitteilung der Europäischen Kommission zur Rolle der Kultur in Europa. Zur Gestaltung des künftigen Arbeitsplans findet auf Arbeitsebene bereits eine enge Abstimmung mit den nachfolgenden Präsidentschaften statt.
Was erwartet die Bundesregierung von der Initiative „Europa eine Seele geben“, die nach den Konferenzen in Paris, Budapest und Granada im Herbst 2006 erneut in Berlin tagen wird?
Ziel der auf einer zivilgesellschaftlichen Initiative beruhenden Konferenzen „Europa eine Seele geben“ in den Jahren 2004 und 2006 ist es, die Dimension der Kultur in allen Politikbereichen des europäischen Einigungsprozesses zu stärken und ihre Schlüsselrolle bei der weiteren Integration bewusst zu machen. Adressaten der Konferenzen sind daher auch nicht in erster Linie die Kulturpolitiker im engeren Sinne, sondern die Zivilgesellschaft.
Kultur ist das Fundament für die Stärkung der europäischen Bürgeridentität. Sie rückt damit vom Rand in den Mittelpunkt des europäischen Integrationsprozesses. Spätestens mit den Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden wurde deutlich, dass die Frage der Identität und des Zusammengehörigkeitsgefühls in einem Europa der Bürger von entscheidender Bedeutung ist.
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Projekt zur Schaffung einer europäischen Kultur-Charta bei? Mit welchen konkreten Maßnahmen – insbesondere im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft – wird dieses Vorhaben durch die Bundesregierung unterstützt?
Die Idee einer Europäischen Kultur-Charta wurde im Rahmen der Berliner Konferenz für Europäische Kulturpolitik (November 2004) entwickelt. Inhalt und Format eines solchen Dokumentes wurden dabei allerdings nicht festgelegt.
Mit Initiativen auf europäischer Ebene zu einer deutlicheren Herausarbeitung der Bedeutung der Kultur gerade für den europäischen Einigungsprozess dürfte erst nach Behandlung der Mitteilung der Europäischen Kommission zur Rolle der Kultur in Europa zu rechnen sein, die diese im Frühjahr 2007 vorlegen will. Hierzu wurde gerade eine Online-Anhörung der Zivilgesellschaften in den Mitgliedstaaten durchgeführt.
Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis und die Kooperationsbeziehungen zwischen Europäischer Union und Europarat? Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Ergebnissen des Juncker-Berichts vom April 2006 („Eine einheitliche Zielstellung für den europäischen Kontinent“) in kulturpolitischer Hinsicht, und welche Aufgaben ergeben sich hieraus für die künftige Kooperation zwischen der Gemeinschaft und dem Europarat?
Die Europäische Union und der Europarat arbeiten in Bereichen gemeinsamer Zielsetzung eng zusammen. Das Gremium zur Abstimmung zwischen Europäischer Union und Europarat ist seit 1989 das so genannte Vierer-Treffen (Quadripartite Meeting), das zweimal jährlich tagt. Alle vier Wochen trifft in Brüssel die Ratsarbeitsgruppe COSCE zusammen, die jeweils hälftig Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Europäischer Union und OSZE sowie Europäischer Union und Europarat erörtert. Zwischen Europäischer Union und Europarat ist der Abschluss eines Memorandum of Understanding vorgesehen, das die Zusammenarbeit weiter systematisieren soll. Die Arbeiten daran befinden sich im fortgeschrittenen Stadium. Der Juncker-Bericht und die in diesem enthaltenen Empfehlungen werden in den verschiedenen Koordinierungsgremien besprochen. Wesentliche, auf mehr Komplementarität abzielende Elemente des Juncker-Berichts im kulturpolitischen Bereich sind bereits Bestandteil des Entwurfs des Memorandum of Understanding.
Wie beurteilt die Bundesregierung die in den letzten Jahren erfolgten Veränderungen in der Arbeitsstruktur der Europäischen Kommission auf kultur- und medienpolitischem Gebiet und die damit verbundenen Neuzuschnitte der Generaldirektionen, und welche Maßnahmen wird sie für die künftige Arbeitsteilung in der Kommission, insbesondere nach dem Hinzutreten weiterer Mitgliedstaaten im Jahr 2007, vorschlagen?
Die Europäische Kommission organisiert ihre Arbeit selbst und definiert in diesem Zusammenhang auch die Zuständigkeitsverteilung ihrer Dienststellen.
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, mehr Transparenz für die Arbeit und die Arbeitsergebnisse der Gremien des Rates und seiner Gliederungen auf kulturpolitischem Gebiet zu schaffen?
Die Bundesregierung hat sich schon in der Vergangenheit allgemein – und nicht beschränkt auf den Bereich der Kultur – dafür eingesetzt, dass die Arbeiten des Rates für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter werden, sei es durch eine schnellere und erweiterte Zugänglichkeit von Dokumenten oder durch die Einführung öffentlicher Beratungen der einzelnen Ratsformationen. Dafür wird sich die Bundesregierung auch weiterhin einsetzen.
Welche Ressorts sind in die Formulierung und Koordinierung kultur- und medienpolitischer Vorhaben auf europäischer Ebene jeweils involviert? Welche formellen Vorgaben und sachlichen Gründe sind dafür maßgeblich? Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen bei der Arbeitsteilung innerhalb der Bundesregierung – insbesondere zwischen Bundeskanzleramt (BMK) und Auswärtigem Amt –, und sieht sie Anlass für Änderungen?
Entsprechend der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland und gemäß den Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung wirken an der Erarbeitung von Positionen zu kultur- und medienpolitischen Themen verschiedene Ressorts der Bundesregierung – darunter das Auswärtige Amt (AA), der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Bildung und Forschung – und der Länder mit. Die federführende Wahrnehmung einzelner Themen durch das jeweils zuständige Ressort sichert eine bestmögliche fachliche Behandlung.
Die Zusammenarbeit zwischen den Ressorts verläuft eng und vertrauensvoll.
Wie sehen die Verfahren zur Koordination der innerstaatlichen Willensbildung im Bereich kulturpolitischer Vorhaben auf europäischer Ebene im Einzelnen aus? Welche Veränderungen ergaben sich aus der Föderalismusreform und den damit verbundenen Änderung von Artikel 23 des Grundgesetzes (GG) bzw. EUZLBG und der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union? Sieht die Bundesregierung Anlass zu Gesprächen mit den Ländern, um künftig eine hinreichende deutsche Interessenvertretung in kulturpolitischen Fragen auf der europäischen Ebene zu garantieren?
Schon vor Inkrafttreten des neuen Artikels 23 des Grundgesetzes (GG) wurden die Länder über die vom Bundesrat benannten Ländervertreter und das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder eng in den Abstimmungsprozess zu Fragen der Kulturpolitik auf europäischer Ebene und zu der Frage, ob die Verhandlungsführung auf die Länder übertragen werden soll, einbezogen. Artikel 23 GG hat insoweit an den Abstimmungsprozessen nichts geändert.
Die frühere Regelung in Artikel 23 Absatz 6 GG sah vor, dass die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der EU zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen werden soll, wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind. Artikel 23 Absatz 6 GG wurde nunmehr so gefasst, dass die Verhandlungsführung auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen werden muss, wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten schulische Bildung, Kultur oder Rundfunk betroffen sind. In allen anderen Fällen führt die Bundesregierung die Verhandlungen.
In welchem Umfang beteiligen sich zivilgesellschaftliche Akteure an der Formulierung und Entwicklung von Vorhaben im Rahmen der EU-Kulturpolitik (Verbände, private und politische Stiftungen, Religionsgemeinschaften)? Welche Verfahren der Konsultation und Koordinationen zwischen Politik und den zivilgesellschaftlichen Akteuren haben sich hierzu entwickelt? Welche Möglichkeiten gibt es nach Auffassung der Bundesregierung, die zivilgesellschaftlichen Akteure künftig besser in den Beratungs- und Koordinierungsprozess einzubeziehen?
Entsprechend der Aufgabenverteilung innerhalb der Europäischen Union werden Vorhaben überwiegend von der Europäischen Kommission angestoßen. Die Bundesregierung misst den Impulsen, die zivilgesellschaftliche Akteure in die Formulierung und Entwicklung von Vorhaben im Rahmen der EU-Kulturpolitik geben können, hohen Stellenwert bei. Die Bundesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission seit geraumer Zeit verschiedene Verfahren der Beteiligung der Zivilgesellschaft entwickelt hat, sei es in Form von Anhörungen von Experten am Sitz der Dienststellen der Kommission oder in Form von Online-Anhörungen. Darüber hinaus steht die Kommission in einem ständigen Dialog mit den Akteuren der Zivilgesellschaft in den Mitgliedstaaten.
Ein Beispiel für die Einbeziehung leistungsstarker zivilgesellschaftlicher Netzwerke in kulturpolitische Entscheidungsprozesse auf zunächst nationaler Ebene ist die von der deutschen UNESCO-Kommission initiierte bundesweite Koalition zur kulturellen Vielfalt. Dieses Netzwerk, in dem Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Medien mitwirken, hat die Erarbeitung des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen konstruktiv begleitet und will – in Zusammenarbeit mit anderen europäischen Netzwerken – auch Impulse für den Ratifizierungsprozess in Europa geben.
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der bisherigen Arbeit des „Cultural Contact Point Germany“ bei? Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass es auch in Zukunft in Deutschland eine solche Kontakt- und Informationsstelle für die EU-Kulturprogramme geben wird, und ist sie auch künftig bereit, die dafür erforderlichen (Bundes-)Mittel zur Verfügung zu stellen?
Die Bundesregierung hält es für notwendig, dass die Zivilgesellschaft umfassend über die Möglichkeiten der Förderung aus EU-Mitteln unterrichtet wird. Der „Cultural Contact Point“ erfüllt nach Einschätzung der Bundesregierung seine Funktion als Beratungsgremium entsprechend seiner Konzeption. Die Bundesregierung beabsichtigt, auch in Zukunft die erforderlichen Mittel für die Ko-Finanzierung zur Finanzierung durch die europäischen Stellen in die Haushaltsplanung einzustellen. Die Entscheidung über die Bewilligung dieser Mittel obliegt dem Deutschen Bundestag.
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die kulturpolitisch relevanten Internetinformationen der EU, insbesondere der GD Bildung und Kultur, künftig vollständig in deutscher Sprache angeboten werden?
Die Bundesregierung setzt sich aktiv und regelmäßig dafür ein, dass die Stellung der deutschen Sprache in den Institutionen der EU ihrer Bedeutung entsprechend berücksichtigt wird. Dies gilt auch im Hinblick auf kulturpolitisch relevante Informationen, welche durch die EU im Internet bereitgestellt werden. So wurde im Oktober dieses Jahres der Fragebogen für die Online-Konsultation zur geplanten Mitteilung der Kommission „Rolle der Kultur in Europa“ auch auf Deutsch zur Verfügung gestellt und Antworten auch in deutscher Sprache entgegengenommen, nachdem die Bundesregierung in dieser Angelegenheit interveniert hatte.
Welche EU-Normsetzungen sieht die Bundesregierung neben Artikel 151 EGV gegenwärtig als besonders bedeutsam im Hinblick auf Kultur und Kulturpolitik in Deutschland? Welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus im Hinblick auf die kulturpolitischen Aspekte der künftigen Dienstleistungsrichtlinie, deren wesentliches Ziel es ist, bürokratische Hindernisse abzubauen, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beizutragen?
Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an einer Reihe von Normsetzungsprojekten auf europäischer Ebene. Diese können zum Teil deutliche Rückwirkungen auf die Kultur- und Medienpolitik in Deutschland haben. Dazu zählt nicht nur die Überarbeitung der EG-Fernsehrichtlinie, sondern z. B. auch das Vorhaben der Kommission, die Grundzüge der Beihilfenpolitik zu überprüfen. Dabei sollen auch die Grundsätze für kulturelle Beihilfen geprüft werden. Bei der Erarbeitung der Dienstleistungsrichtlinie ist es der Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten und mit dem Europäischen Parlament gelungen, die notwendigen Sicherungen für die Besonderheiten des Medien- und des Kultursektors im Text zu verankern, die zur Fortführung tradierter Grundsätze der deutschen Politik in diesen Bereichen erforderlich waren.
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Kulturaspekten der Lissabon-Strategie und insbesondere der Rolle kulturwirtschaftlicher Aktivitäten für das Wirtschaftswachstum bei? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung im Einzelnen auf dem Gebiet der Kulturförderung, aber auch auf den Rechtsgebieten des Binnenmarktes, des Wettbewerbs, des Steuerrechts und des internationalen Handels für erforderlich, damit die Kulturwirtschaft einen substantiellen Beitrag zur Verwirklichung der Lissabonner Ziele leisten kann?
Die Bundesregierung wird im Rahmen ihres Ratsvorsitzes im 1. Halbjahr 2007 zu diesen Fragen einen umfassenden Dialog zwischen den Mitgliedstaaten anstoßen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Wie beurteilt die Bundesregierung die künftigen Wirkungen des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Deutschland und Europa? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich hierbei um ein „Gegenmodell“ zu dem auf Liberalisierung setzenden WTO-Recht handele, das die bestehenden Systeme der Kultur- und Medienpolitik in Europa und ebenso die nationalen Förderinstrumente im Kulturbereich in ihrem Bestand bedrohe?
Das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen vom 20. Oktober 2005 wird derzeit von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert. Auch die Europäische Gemeinschaft wird dem Übereinkommen ergänzend beitreten. In Deutschland wird der Entwurf eines entsprechenden Vertragsgesetzes derzeit im Bundesrat behandelt. Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens ist in wenigen Monaten zu rechnen.
Ein Grund für die breite Unterstützung des Übereinkommens in Europa ist das Bewusstsein, dass die fortschreitende wirtschaftliche Liberalisierung im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) auch Auswirkungen auf den Kulturbereich haben wird. Wichtige kulturpolitische Gestaltungsinstrumente wie Filmförderung oder der öffentlich-rechtliche Rundfunk könnten künftig nicht mehr möglich sein. Mit dem UNESCO-Übereinkommen wird das Recht der Vertragsparteien auf eine eigenständige Kulturpolitik mit allen Gestaltungsinstrumenten völkerrechtlich verankert. Die Vertragsparteien bewahren sich damit kulturpolitischen Handlungsspielraum.
Nach seiner Zielsetzung soll das Übereinkommen kulturelle Vielfalt stärken und den Austausch von Ideen fördern. Die konkreten Wirkungen des Übereinkommens werden von der Art und Weise seiner Umsetzung durch die Vertragsparteien abhängen.
Sieht die Bundesregierung in der UNESCO-Konvention ein mögliches Hemmnis für die Einbindung der Kulturindustrien insbesondere im audiovisuellen Bereich in die Lissabon-Strategie, die sich zum Ziel gesetzt hat, den europäischen Wirtschaftsraum zur wettbewerbsstärksten Region der Welt zu machen? Sieht die Bundesregierung Gefahren für die kulturelle Vielfalt im Lissabon-Prozess?
Zielsetzung des UNESCO-Übereinkommens ist eine Stärkung der kulturellen Vielfalt gerade auch durch die Förderung der Kulturwirtschaft. Hemmnisse und Gefahren für diese Bereiche durch das Übereinkommen sind nicht ersichtlich.
Wie will die Bundesregierung ausschließen, dass die Vorgaben und Empfehlungen der UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur argumentativen Absicherung und Rechtfertigung protektionistischer Maßnahmen und der Marktabschottung auf dem Gebiet der Kultur und insbesondere im Bereich der europäischen Medien- und Kreativwirtschaft verwendet werden?
Aus Sicht der Bundesregierung ist ein Aufbau von Handelsbarrieren auf Grundlage des Übereinkommens weder beabsichtigt noch zu erwarten. Das Übereinkommen zielt im Gegenteil seinem Wortlaut nach auf freien Austausch und verstärkte internationale Zusammenarbeit. Der Text des Übereinkommens, insbesondere die dort normierten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, bieten alle Möglichkeiten, den kulturellen Austausch und die individuelle Freiheit zu fördern. Es gibt derzeit keine Hinweise, dass das Übereinkommen zur argumentativen Absicherung protektionistischer Maßnahmen herangezogen wird.
Wie will die Bundesregierung dazu beitragen, dass die Zielsetzungen und Grundprinzipien – insbesondere freie Meinungsäußerung, Medienfreiheit, gleichberechtigter Zugang zu kulturellen Ausdrucksformen aus der ganzen Welt, wie Offenheit gegenüber anderen Kulturen (Artikel 1 und 2 der Konvention) – in den künftigen Unterzeichnerstaaten beachtet werden?
Durch die Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Europäische Gemeinschaft wird sichergestellt, dass die EU bereits an der konstituierenden Sitzung der Konferenz der Vertragsparteien (Artikel 22 des Übereinkommens) im Herbst 2007 teilnehmen wird und dort gemeinsame Positionen einbringen kann. Die Bundesregierung wird an der Erarbeitung der gemeinsamen Positionen aktiv mitwirken und sich für die Beachtung der Zielsetzungen und Grundprinzipien des Übereinkommens einsetzen.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Deutschen UNESCO-Kommission, die übergreifenden Zielsetzungen und Rahmenbedingungen der deutschen und europäischen Kulturpolitik auf der Grundlage des UNESCO-Übereinkommens zu überprüfen und einen Diskussionsprozess zu den Zielen und Instrumenten nationaler, europäischer und multilateraler Kulturpolitik anzustoßen? Welche Vorschläge wird die Bundesregierung hierzu unterbreiten?
Die Bundesregierung hat eine internationale Fachkonferenz „Kulturelle Vielfalt – Europas Reichtum. Das UNESCO-Übereinkommen mit Leben füllen“ zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens in Europa initiiert, die von der Deutschen UNESCO-Kommission veranstaltet wird und im April 2007 in Essen (Kulturhauptstadt Europas 2010) stattfindet. Diese Tagung wird – unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft und internationaler Fachexperten – insbesondere der Diskussion über Ziele und Instrumente nationaler, europäischer und multilateraler Kulturpolitik dienen.
Die Bundesregierung unterstützt zudem die Deutsche UNESCO-Kommission in ihrem Bestreben, die deutsche Zivilgesellschaft im Rahmen der bundesweiten Koalition für kulturelle Vielfalt aktiv in die Umsetzung des Übereinkommens einzubinden.
Wie beurteilt die Bundesregierung die von der EU aufgelegten Kulturförderprogramme im Licht der von der EU-Kommission veröffentlichten und veranlassten Studien und Evaluierungen? Welche Schlussfolgerungen hat sie daraus gezogen, und in welcher Weise hat sie diese dem Deutschen Bundestag präsentiert?
Die Europäische Kommission hat die verschiedenen Förderprogramme selbst in verschiedenen Formen evaluiert und diese Bewertungen in ihre formellen Vorschläge zu Fortführung bzw. Neuauflage der einzelnen Programme für die Zeit nach dem 1. Januar 2007 einfließen lassen. Die Bundesregierung hat sich diesen Bewertungen in ihren Grundzügen angeschlossen und daher die Fortführung der entsprechenden Programme im Rat nachdrücklich unterstützt. Die formellen Vorschläge für diese Programme sind dem Deutschen Bundestag – ebenso wie die Einschätzungen durch die Bundesregierung – jeweils zugeleitet worden.
Wie beurteilt die Bundesregierung das künftige Programm „Kultur 2007“? Worin sieht die Bundesregierung im neuen Programm die wesentlichen Fortschritte und Verbesserungen gegenüber den bisherigen Programmgenerationen?
Das zum 1. Januar 2007 in Kraft tretende neue Kulturprogramm der Europäischen Union (2007 bis 2013) stellt aus Sicht der Bundesregierung eine optimierte Fortführung des bisherigen Programms Kultur 2000 dar. Beruhend auf einer umfassenden Evaluierung des Vorgängerprogramms wurde eine Reduzierung der Förderziele und die Zusammenfassung mehrerer Programme, die zuvor auf unterschiedliche Haushaltslinien verteilt waren, erreicht. Das spartenübergreifende Programm ist auf nunmehr drei Schwerpunkte mit besonderem europäischem Mehrwert – grenzüberschreitende Mobilität, internationale Verbreitung von künstlerischen und kulturellen Werken und Erkenntnissen und interkultureller Dialog – ausgerichtet. Außerdem wurde das Programm hinsichtlich der Antragsmodalitäten und der finanziellen Abwicklung vereinfacht.
Es ist daher zu erwarten, dass künftig noch mehr Bürger und Institutionen aus den Mitgliedstaaten und unter bestimmten Voraussetzungen auch aus Drittstaaten an der Kulturförderung der Europäischen Union partizipieren können.
Wie beurteilt die Bundesregierung das künftige Programm „Bürger für Europa“, und worin sieht sie die wesentlichen Fortschritte gegenüber dem vorangehenden Aktionsprogramm „Bürgerbeteiligung“?
Das Programm gewährleistet die Kontinuität des für den Zeitraum 2004 bis 2006 aufgelegten Programms „Bürgerbeteiligung“. Es ist jedoch für neue Aktivitäten offen. Es soll dazu beitragen, die Europäische Union näher an die Bürgerinnen und Bürger heranzubringen. Dafür enthält es Instrumente zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft.
Verschiedene Aktionen sind in einer Programmlinie zusammengefasst. Dies ist gegenüber dem Aktionsprogramm ein deutlicher Fortschritt.
Außerdem haben die Mitgliedstaaten im neuen Programm mehr Mitspracherechte. Es wird einen Programmausschuss aus Mitgliedstaaten und EU-Kommission geben.
Welche Vorhaben plant die Bundesregierung im Hinblick auf das „Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008“? Welche Initiativen und Veranstaltungen sind nach jetziger Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland vorgesehen? In welcher Weise wird die Bundesregierung das Thema in der Zeit ihrer EU- Präsidentschaft berücksichtigen?
In den nächsten Wochen werden die Legislativarbeiten hinsichtlich des Vorschlages für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) abgeschlossen. Parallel hierzu beginnt die Europäische Kommission in Kooperation mit den Mitgliedstaaten informelle Vorarbeiten. Derzeit ist nicht absehbar, in welchem Umfang die Mitgliedstaaten finanzielle Mittel für nationale Aktivitäten erhalten werden. Aufgrund dieser Tatsache sind gegenwärtig verbindliche Aussagen zur nationalen Umsetzung des Jahres nicht möglich. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es eine der Hauptzielsetzungen des Jahres ist, die Ergebnisse bisher vorhandener Aktionen und Programme sichtbar zu machen. Dies soll im Wesentlichen durch Aktionen auf Gemeinschaftsebene erfolgen.
Welche EU-Förderprogramme und sonstigen Unterstützungsmaßnahmen der EU besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung eine kulturelle Komponente im Sinn des „ersten Berichts über die Berücksichtigung der kulturellen Aspekte in der Tätigkeit der Europäischen Gemeinschaft“ aus dem Jahr 1996 (KOM (96) 160 endg.)?
Neben den Förderprogrammen, deren zentrales Anliegen die Förderung von Kultur und Medien ist, lassen sich bei der Mehrzahl der europäischen Förderprogramme kulturelle Aspekte oder zumindest Rückwirkungen auf den Bereich der Kultur feststellen (sei es z. B. bei der Regionalförderung, bei der Förderung im Bereich von Forschung und Entwicklung oder bei der Förderung von Studienaufenthalten im Ausland), ohne dass in der Mehrzahl der Fälle eine präzise Quantifizierung möglich ist.
Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass der seit langem von Rat und EU-Parlament geforderte Folgebericht von der EU-Kommission möglichst rasch vorgelegt wird? Wird die Bundesregierung außerdem dazu beitragen, dass der bereits vorliegende partielle Bericht zu den kulturellen Aspekten der Strukturfonds auch in deutscher Sprache publiziert wird?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Europäische Kommission einen entsprechenden Bericht vorlegt, und hat dafür im Rat die Unterstützung anderer Mitgliedstaaten gefunden. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass alle wichtigen Dokumente der Europäischen Union auch in deutscher Sprache vorgelegt werden müssen.
Wie will die Bundesregierung dazu beitragen, die Unübersichtlichkeit in der Vielfalt der kulturfördernden Maßnahmen der Europäischen Union zu überwinden? Mit welchen Mitteln kann erreicht werden, dass im Feld der kulturfördernden Maßnahmen größere Transparenz erreicht wird, und wie kann gewährleistet werden, dass die Interdependenzen und Komplementaritäten der verschiedenen Kulturfördermaßnahmen von der EU-Kommission regelmäßig überprüft werden und die Ergebnisse dieser Evaluierungen auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten einer Diskussion – auch auf parlamentarischer Ebene – zugänglich gemacht werden?
Die Bundesregierung erinnert auch in diesem Zusammenhang daran, dass es Aufgabe der Europäischen Kommission ist, formelle Vorschläge für europäische Förderprogramme vorzulegen, die anschließend vom Europäischen Parlament und vom Rat beraten werden. Generell tritt die Bundesregierung dafür ein, dass in den verschiedenen Förderbereichen auch den Interessen der Kultur Rechnung getragen wird, soweit dies möglich und sachdienlich ist. Dabei lässt sich dann allerdings eine gewisse Zersplitterung der Förderung systembedingt oft nicht vermeiden.
Wie hoch war das Ausgabenvolumen der kultur- und medienbezogenen Förderprogramme und Unterstützungsmaßnahmen der EU – sowohl die „normalen“ Kulturprogramme wie etwa „Kultur 2000“ oder MEDIA als auch anderer Programme der Gemeinschaft mit einer kulturellen Dimension (insbesondere Strukturfonds) – verteilt auf die Jahre 2001 bis 2006?
Die Zuordnung der Ausgaben aus Strukturfonds und anderen Programmen der EU zu „Ausgabe für Kultur“ ist mangels einer einheitlichen Definition des Begriffs „Kultur“ grundsätzlich nicht möglich. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 31 bis 36 wird insoweit verwiesen. In Strukturfonds und „Programmen mit kultureller Dimension“ werden Daten daher nicht oder nicht umfassend erhoben.
Für die gesamte Laufzeit von sieben Jahren des Programms Kultur 2000 stehen insgesamt 236,5 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Vorgängerprogramme des ab 2007 laufenden Programms MEDIA 2007 stehen insgesamt 513 Mio. Euro zur Verfügung („Media Plus 453,6 Mio. Euro, Media Fortbildung 59,4 Mio. Euro). Alle Programme laufen noch bis Ende 2006. Das tatsächliche Fördervolumen kann von der Kommission erst anschließend festgestellt werden.
Wie verteilten sich diese Mittel – unterteilt nach den verschiedenen Programmen und Maßnahmen – auf Deutschland, die anderen EU-Mitgliedstaaten, die Beitrittsländer sowie andere Staaten?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
Wie wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Ermittlung und Darstellung aller kulturrelevanten Maßnahmen der Gemeinschaft umfassend ermöglicht werden und gleichzeitig ihr finanzielles Volumen insgesamt und auf die Mitgliedstaaten und andere begünstigte Staaten ermittelt wird?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 31 bis 36 wird verwiesen. Ferner ruft die Bundesregierung in Erinnerung, dass die Durchführung europäischer Förderprogramme den damit betrauten Dienststellen der Europäischen Kommission und den in den Programmen selbst vorgesehenen Gremien obliegt. Diese sind zunächst aufgerufen, über den Umfang und die Einzelheiten einer Datenerhebung im Kontext der einzelnen Fördermaßnahmen zu entscheiden.
In welcher Weise wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass möglichst rasch eine belastbare Quantifizierung der Höhe der EU-Fördermittel im kulturellen Bereich sowohl insgesamt als auch auf Ebene einzelner Mitgliedstaaten möglich ist?
Auf die Antworten zu den Fragen 31 bis 33 wird verwiesen.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der statistischen Ämter des Bundes und der Länder, wonach es von größter Bedeutung sei, in Zukunft auch für Europa detaillierte und konsistente Informationen zu der Lage der öffentlichen Mittel im Kunst- und Kulturbereich zu gewinnen?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich sowohl die innerstaatlichen Zuständigkeiten als auch die Haushaltsverfahren und Fördersysteme zwischen den einzelnen Staaten der Europäischen Union zum Teil deutlich unterscheiden. So lassen sich etwa die Zuständigkeiten der Länder in Deutschland nur schwer mit denen der Regionen in Frankreich oder Spanien vergleichen. Selbst die föderativen Systeme in Deutschland und Österreich weisen deutliche Unterschiede auf. Soweit man daher – bezogen auf öffentliche Mittel zur Förderung von Kunst und Kultur – eine Datenerhebung in den Mitgliedstaaten der EU für wünschenswert hält, stößt dies auch auf praktische Schwierigkeiten.
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Bemühungen zur Schaffung einer einheitlichen europäischen Kulturstatistik? Welche Institutionen auf nationaler und europäischer Ebene sind damit befasst, welche Ergebnisse wurden bisher erzielt, wo sind diese dokumentiert, und wie veranschlagt die Bundesregierung ihren Beitrag hierzu? Welche Notwendigkeiten sieht die Bundesregierung, Harmonisierung der Kulturstatistiken in den Zusammenhang ähnlicher Bemühungen auf der Ebene der UNESCO zu stellen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 31 bis 36 wird verwiesen.
Welche Zielsetzungen verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich Aufgabenstellung, Kompetenzumfang und finanzieller Ausstattung der Programme, Aktionen und Initiativen der EU, die gezielt zur Förderung kultureller Aktivitäten im Gemeinschaftsgebiet aufgelegt werden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Definition und (Mit-)Gestaltung der europäischen Kulturpolitik?
Gestützt auf Artikel 151 EG-Vertrag ergänzt die Kulturpolitik der Europäischen Union unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips die nationalen Politiken der Mitgliedstaaten. Sie ist von Bedeutung dort, wo sie in europäischer Dimension und Perspektive Zusammenarbeit, Austausch und Netzwerkbildung unterstützen kann und einen europäischen Mehrwert bietet. Die wesentlichen Weichenstellungen für die Förderpolitik der EU sind mit den Beschlüssen zur finanziellen Vorausschau und der anschließenden Verabschiedung der Einzelprogramme durch Rat und Europäisches Parlament bereits gestellt. Ziel der Bundesregierung bei der Erarbeitung entsprechender Instrumente in den Gremien der EU ist es grundsätzlich, auf eine sinnvolle Ergänzung der Kulturarbeit der Mitgliedstaaten hinzuwirken und den europäischen Mehrwert der Maßnahmen zu sichern.
Worin sieht die Bundesregierung die wesentlichen Herausforderungen für den kulturellen Sektor in der Europäischen Union in den kommenden Jahren? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den kulturpolitischen Auftrag von Artikel 151 EGV?
Nach der Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament über den Umfang und die Details der europäischen Förderpolitik wird es in den kommenden Jahren zunächst darauf ankommen, diese Förderprogramme umzusetzen. Darüber hinaus entstehen für die europäische Kulturpolitik neue Herausforderungen insbesondere aus der Globalisierung. Dem Schutz und der Förderung der kulturellen Vielfalt wird auf Dauer das besondere Augenmerk sowohl der Zivilgesellschaften in Europa wie derjenigen verlangen, die in der Kulturpolitik Verantwortung tragen. Das gilt namentlich für die Beziehungen zu Drittstaaten und die Verhandlungen in internationalen Foren wie der Welthandelsorganisation (WTO).
Die Aktionspläne, die in den Bereichen „Mobilität von Sammlungen“ und „Digitalisierung von Kulturgut“ in den vergangenen Jahren formuliert wurden, gilt es in den kommenden Jahren konsequent umzusetzen. Gerade das Thema der Digitalisierung wird die europäische Kulturpolitik in den kommenden Jahren verstärkt beschäftigen. Hier erscheint die Entwicklung gemeinsamer Lösungen unabweisbar, sei es zur Sicherung gemeinsamer Standards oder weil Einzelprojekte wie etwa die Entwicklung neuer Suchmaschinen die Finanzkraft einzelner Unternehmen oder einzelner Mitgliedstaaten überfordern könnten. Angesichts des besonders einfachen weltweiten Austausches digitalisierter Inhalte ergeben sich hier künftig besondere Herausforderungen für die Sicherung kultureller Vielfalt. Dies belegt etwa die Debatte um den Aufbau einer Europäischen Digitalen Bibliothek.
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der sich vertiefenden Vertrauenslücke zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den europäischen Institutionen die bisherigen Wirkungen der Programme, Aktionen und Initiativen der EU auf kulturpolitischem Gebiet? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus vor dem Hintergrund des Appells des Rates vom 21. Januar 2002, Kultur als einen wesentlichen Bestandteil der europäischen Integration, insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung der Union, zu betrachten?
Der Kulturbereich bietet in sehr konkreter Weise Möglichkeiten, den Bürgerinnen und Bürgern durch Teilnahme an Kooperation und Austausch Europa nahe zu bringen. Die Programme und Maßnahmen der Europäischen Union im Rahmen ihrer Kulturpolitik tragen zur Herausbildung einer europäischen Identität bei. Dies lässt sich an vielen erfolgreichen grenzüberschreitenden Kulturprojekten ablesen, die Menschen unterschiedlicher Sprache und Herkunft zusammenbringen. Eine besonders erfolgreiche Initiative mit Breitenwirkung ist die Gemeinschaftsaktion „Kulturhauptstadt Europas“. Schon durch Auswahlverfahren auf nationaler Ebene haben sich viele Bürgerinnen und Bürger für Europa engagiert. Aus der Zusammenarbeit der Kulturhauptstädte und der Kandidatenstädte sind neue, belastbare Netzwerke entstanden.
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die europäische Identität und das europäische Wertebewusstsein der Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedstaaten zu stärken? Welche Rolle soll dabei die Kulturpolitik der Europäischen Union spielen, und welche (komplementäre) Aufgabe ergibt sich hieraus für die Kulturpolitik in Deutschland?
Kennzeichnend für den europäischen Integrationsprozess ist einerseits die Suche und bewusste Wahrnehmung über Jahrhunderte gewachsener kultureller Gemeinsamkeiten, andererseits das Bestreben, Eigenständigkeit und Unterscheidbarkeit der Kulturen als Lebenselement Europa zu erhalten. Der aus der gemeinsamen europäischen Geschichte resultierende kulturelle Reichtum und die kulturelle Vielfalt Europas sollen als ein Fundament des Integrationsprozesses wirksam zur Geltung gebracht werden. Der Kulturpolitik der Europäischen Union kommt – in Ergänzung der Kulturpolitiken der Mitgliedstaaten und unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips – Bedeutung dort zu, wo sie in europäischer Dimension und Perspektive Zusammenarbeit, Austausch und Netzwerkbildung unterstützt und damit zur Herausbildung einer europäischen Identität beiträgt.
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung das kulturelle Leben in den Mitgliedstaaten und Regionen der Europäischen Union gestärkt werden und gleichzeitig für den Prozess der Herausbildung einer europäischen Identität nutzbar gemacht werden? Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als besonders wichtig an, um die bisher noch zu sehr auf die europäischen Eliten begrenzte kulturelle Europäisierung zu überwinden?
Die Kulturpolitik der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union wird in einem Europa wirksam, das in viel stärkerem Maße als früher von grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Austausch geprägt ist. Diese beschränken sich keinesfalls auf europäische Eliten. Besonderes Augenmerk muss daher auf der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen liegen, die die Entstehung von Netzwerken begünstigen, den Austausch von Kulturschaffenden und kulturellen Erzeugnissen in jeder Form erleichtern und die Chancen aller Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union erhöhen, am kulturellen Leben anderer Mitgliedstaaten teilzunehmen.
Wie beurteilt die Bundesregierung die neue Konzeption der EU-Kommission, die Kulturpolitik stärker in den Dienst der europäischen Integration zu stellen und eine europäische „Agenda für Kultur“ zu schaffen? Welche Erwartungen richtet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an den im kommenden Jahr erscheinenden Bericht der Kommission, der eine Gesamtübersicht über die Perspektiven der EU-Kulturpolitik liefern soll? In welcher Weise wird die Bundesregierung die Diskussion dieses Berichtes in ihre Planungen zur EU-Präsidentschaft einbeziehen?
Die Bundesregierung begrüßt das Anliegen der Europäischen Kommission, dem Beitrag der Kultur auch für andere Politikbereiche stärkere Beachtung zu widmen. In diesem Zusammenhang wird der Behandlung der für April 2007 vorgesehenen Mitteilung der Europäischen Kommission zur Rolle der Kultur in Europa in den europäischen Gremien Bedeutung zukommen. So wird diese Kommissionsmitteilung voraussichtlich Gegenstand des Kulturministerrats im Mai 2007 unter deutschem Vorsitz sein.
Noch sind allerdings Umfang und Inhalt der Mitteilung nicht absehbar: Nach Abschluss des laufenden Konsultationsverfahrens wird Anfang Dezember 2006 eine Anhörung in Brüssel stattfinden, an der auch Vertreter der deutschen Zivilgesellschaft teilnehmen werden.
Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen eigenen Bericht zur Lage und zur Entwicklung der Kulturpolitik der Europäischen Union vorlegen?
Die Europäische Kommission beabsichtigt, im Frühjahr 2007 eine Mitteilung zur Rolle der Kultur in Europa vorzulegen, die dann auch dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden wird. Danach wird die Bundesregierung prüfen, ob und gegebenenfalls welchen Mehrwert ein eigenständiger Bericht der Bundesregierung zur europäischen Kulturpolitik gegenüber der laufenden Berichterstattung der Bundesregierung zur europäischen Integration haben kann.
Welche von Einrichtungen der EU verfassten bzw. in Auftrag gegebenen Gutachten und Evaluierungen und andere Sachstandsberichte zum Stand und zu den Perspektiven der EU-Kulturpolitik liegen der Bundesregierung vor? Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung jeweils daraus gezogen, und in welcher Weise ist der Deutsche Bundestag darüber in Kenntnis gesetzt worden?
Die Organe der Europäischen Gemeinschaft haben eine Vielzahl von Berichten, Studien und Evaluationen mit zum Teil sehr unterschiedlicher Themenausrichtung selbst erstellt, bzw. professionelle Beratungsfirmen und Forschungseinrichtungen damit beauftragt. Nicht alle diese Dokumente sind den Mitgliedstaaten formell oder informell zur Kenntnis gegeben worden. Solche Berichte können beispielsweise auf das Erfordernis einer Zwischenevaluierung von Förderprogrammen zurückgehen. Dies war z. B. bei dem Förderprogramm „Kultur 2000“ oder bei der Gemeinschaftsaktion „Kulturhauptstadt Europas“ der Fall.
Soweit Schlüsse etwa von Seiten der Europäischen Kommission in Form offizieller Vorlagen gezogen wurden, hat die Bundesregierung ihre Kommentierung jeweils der Zuleitung der entsprechenden Dokumente an den Deutschen Bundestag beigefügt.
Welche Evaluierungsinstrumente hat die Bundesregierung selbst eingesetzt, um die Stärken und Schwächen der EU-Kulturpolitik festzustellen? Welche Gutachten, Evaluierungen und andere Expertiseaufträge sind von der Bundesregierung, einzelnen Bundesministerien oder anderen Einrichtungen im Bereich der Bundesregierung zum Themenbereich der EU-Kulturpolitik seit 2001 vergeben worden?
Zur Feststellung möglicher Stärken und Schwächen der europäischen Kulturpolitik, soweit es sich um Förderpolitik handelt, steht Datenmaterial aus anderen Mitgliedstaaten nicht oder nicht vollständig zur Verfügung. Daher hat die Bundesregierung zur Analyse dieser Formen der europäischen Kulturpolitik verstärkt auf Untersuchungen von Institutionen zurückgegriffen, die aufgrund eigener Aktivitäten Daten auf europäischer Ebene zusammentragen, wie etwa der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle in Straßburg oder der Europäischen Kulturstiftung in Amsterdam. Daneben hat die Bundesregierung ihre Evaluierung der europäischen Kulturpolitik wesentlich auf Kommentierungen und Hinweise der jeweils betroffenen Akteure aus der Zivilgesellschaft gestützt, die in vielen Bereichen aufgrund eigener Erfahrungen einen sehr fundierten Einblick in Detailmechanismen der europäischen Förderpolitik haben.
Diese Erfahrungen sind insbesondere in die Formulierung der zwischen Bund und Länder abgestimmten deutschen Zielsetzungen für die neuen Förderprogramme ab dem Jahre 2007 eingeflossen, die Deutschland in vielen Punkten bei den Verhandlungen in Brüssel durchsetzen konnte.
Welche Schlussfolgerungen und Aufgaben ergeben sich aus diesen Analysen für die deutsche EU-Präsidentschaft im Jahr 2007, und welche Maßnahmen werden für diesen Zeitraum für die Weiterentwicklung der EU-Kulturpolitik von der Bundesregierung im Einzelnen vorgeschlagen?
Nach Abschluss der Beratungen zur Förderpolitik der EU für die Jahre 2007 bis 2013 wendet sich die aktuelle kulturpolitische Agenda der EU anderen Fragestellungen zu. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 45 verwiesen.
Welche Aufgaben ergeben sich hieraus für die deutsch-französische Kooperation auf dem Gebiet der Kulturpolitik? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das „Memorandum der französischen Regierung zur europäischen kulturellen Zusammenarbeit“ aus dem Jahr 2004? Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung daraus gezogen, und in welcher Weise sind diese öffentlich gemacht worden?
Die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit ist primär bilateral ausgerichtet. Sie erfolgt in Abstimmung zwischen Bund und Ländern (vertreten durch den Ministerpräsidenten des Saarlandes, Peter Müller, den „Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit“). Über kulturelle Vorhaben in der EU informieren sich Deutschland und Frankreich möglichst frühzeitig gegenseitig. Eine Abstimmung zu Erörterungen in Brüssel erfolgt durch eigens angesetzte Gespräche zu Einzelfragen, oder als Bestandteil regelmäßiger Konsultationen auf Leitungs- und Fachebene. Gemeinsame Evaluierungen oder gemeinsame Sachstände zu Stand oder Perspektiven der EU-Kulturpolitik wurden bislang nicht vorgenommen. Über das „Memorandum der französischen Regierung zur europäischen kulturellen Zusammenarbeit“ vom Januar 2004 wurde die deutsche Seite vor dessen Vorstellung durch Frankreich auf dem EU-Kulturministerrat am 27. Mai 2004 informiert. Bilateral wurden im Februar 2004 alle 16 Vorschläge erörtert. Allerdings konnte die Bundesregierung die überwiegende Zahl der französischen Vorschläge auch mit Blick auf finanzielle Auswirkungen nicht oder nur eingeschränkt mittragen. Eine formelle oder auch öffentliche Reaktion der Bundesregierung hat es nicht gegeben. In bilateralen Kontakten in jüngerer Zeit hat die französische Seite nicht deutlich gemacht, in welchem Umfang sie an dem Memorandum noch festhält.
Welche Vorhaben plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf dem Gebiet der deutsch-französischen Zusammenarbeit, und welche Erwartungen hat sie im Hinblick auf die Umsetzung im Rahmen der Konsultations- und Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene?
Während der deutschen EU-Präsidentschaft wird der Kommissionsvorschlag zur Revision der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ (Fernsehrichtlinie) intensiv weiterverhandelt. In diesem Zusammenhang werden die bilateralen deutsch-französischen Erörterungen fortgeführt. Fortgesetzt wird auch die bilaterale Erörterung der Möglichkeiten, die Gründung einer Europäischen Digitalen Bibliothek voranzubringen. Darüber hinaus gibt es einen Austausch auf Arbeitsebene zwischen dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und französischem Kulturministerium zum Thema Kulturwirtschaft. Diesem Thema kommt während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft besondere Bedeutung zu. Im Rahmen des 2005 begonnenen deutsch-französischen integrationspolitischen Dialogs erfolgt ein breit angelegter bilateraler Erfahrungsaustausch zu Fragen der Integrationspolitik und der Chancengleichheit, dessen Ergebnisse in die deutsche EU-Ratspräsidentschaft einfließen sollen.
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich der künftigen kulturpolitischen Kooperation zwischen der Europäischen Union und den USA, insbesondere nachdem Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der Regierungserklärung (30. November 2005) die Wertegemeinschaft der westlichen Welt als ein hohes und kaum zu überschätzendes Gut bezeichnet hat? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der von der EU-Kommission veranlassten Studie „The Europeans, Culture and Cultural Values“, die u. a. feststellt, dass in Europa die europäische Kultur vielfach in Abgrenzung und als „Gegenmodell“ zur US-amerikanischen Kultur gesehen wird?
Die Bundesregierung begrüßt das Engagement der EU bei der Förderung der Hochschul- und Wissenschaftskooperation mit den USA. Die „European Centers of Excellence“ sind wie das ehemalige deutsche Gegenstück, die „Centers of Excellence for German and European Studies“, geeignet, an ausgewählten amerikanischen Universitäten (Washington D. C., University of Wisconsin, University of Washington (Seattle), Texas A. u. M. University), den Diskurs über Europa und den transatlantischen Dialog voranzutreiben und dem nachlassenden Interesse an europarelevanten Studiengängen entgegenzuwirken.
Auch die Einbeziehung von US-Studenten in das Erasmus-Mundus-Programm sowie das EU/US Co-operation Programme in Higher Education and Vocational Education Training 2006–2013 wird dazu beitragen, die transatlantischen Kontakte in der nachwachsenden Bildungsgeneration weiter auf eine zukunftsweisende Grundlage zu stellen und über gemeinsame Studienerfahrungen sowie Fortbildungsaufenthalte den gesellschaftspolitischen transatlantischen Dialog nachhaltig mitzubeeinflussen.
Durch die Verlängerung des EU/USA-Hochschulabkommens anlässlich des EU/US-Gipfels in Wien 2006 wurde für die EU/USA Kooperation im Hochschulbereich ein solider rechtlicher Rahmen geschaffen.
Mit dem „European Dream Festival“ in New York (20. September bis 31. Oktober 2006) sowie dem jährlichen „EU Filmshowcase“ in Washington präsentiert sich Europa bzw. ihre EU-Mitgliedstaaten unter einem Dach in seiner kulturellen Vielfalt.
Die Mittler der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, wie das Goethe- Institut, sind verpflichtet, in ihren Programmaktivitäten die europapolitische Komponente adäquat mitabzudecken und sich als Forum für den transatlantischen Wertedialog miteinzubringen. Oftmals veranstalten sie gemeinsame Kulturprogramme mit Kulturinstitutionen anderer EU-Mitgliedstaaten. Auch die deutschen Auslandsvertretungen führen zusammen mit den Auslandsvertretungen der anderen EU-Mitgliedstaaten an ausgewählten Hochschulstandorten Veranstaltungen zu europarelevanten Themen durch. Damit wird in den USA stärker als in der Vergangenheit ein europäisches Profil in das Bewusstsein einer politisch interessierten Öffentlichkeit gerückt.