Verbindliche Unterrichtungspflichten im Rahmen der Operation Enduring Freedom und Evaluation und Kontrolle von Auslandseinsätzen
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Alexander Bonde, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Die halbjährliche, kontinuierliche Unterrichtung über alle den Einsatz betreffenden Fragen war und ist eine parlamentarische Grundvoraussetzung für die Bewertung der Operation ENDURING FREEDOM (OEF) und die Fortsetzung der deutschen Beteiligung. Die Bundesregierung hat nach Auffassung der Fragesteller in den vergangenen zwölf Monaten ihre Informations- und Berichtspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag auch hinsichtlich der Operation ENDURING FREEDOM mehrfach und grob verletzt. Die Ankündigung der Bundesregierung (Antrag der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/3150), „den Deutschen Bundestag entsprechend bisheriger Praxis regelmäßig über Einsätze auf der Grundlage dieses Mandats zu unterrichten“, ist vor diesem Hintergrund nicht glaubwürdig.
Auf Drängen der damaligen Regierungsfraktionen hat am 14. November 2001 der Bundesminister des Auswärtigen im Namen der Bundesregierung zu Protokoll gegeben (Bundestagsdrucksache 14/7447): „Die Bundesregierung sichert dem Deutschen Bundestag und den beteiligten Ausschüssen kontinuierliche Unterrichtung über alle den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen dieses Mandats betreffende Fragen zu. Spätestens nach der Hälfte der in Ziffer 4 des Antrags der Bundesregierung genannten Zeitraums wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen bilanzierenden Gesamtbericht über den Einsatz der bewaffneten deutschen Streitkräfte vorlegen.“
Diese Protokollnotiz ist Bestandteil der Anträge zur Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung an OEF, so auch der Bundestagsdrucksache 16/26 (v. 3. November 2005) und der Bundestagsdrucksache 16/3150 (v. 25. Oktober 2006).
Die siebte und letzte Fortschreibung der „Gemeinsamen Unterrichtung durch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung zum Stand der Beteiligung deutscher bewaffneter Streitkräfte an der Operation ENDURING FREEDOM“ stammt vom Oktober 2005 und umfasst den Zeitraum vom 16. April 2005 bis zum 15. Oktober 2005. Die Bundesregierung unter Führung der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, hat dem Deutschen Bundestag bis zum heutigen Tage keine Unterrichtung mehr vorgelegt. Damit hat die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller eine zentrale Zusage gebrochen, die Pflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag grob verletzt und das Vertrauen erschüttert.
Vor dem Hintergrund der krisenhaften Entwicklung in Afghanistan haben Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregierung in den vergangenen Monaten wiederholt darum gebeten, das Parlament gründlicher über Einzelheiten im Zusammenhang mit der Operation ENDURING FREEDOM, den Einsatz des KSK und das militärische Vorgehen anderer NATO-Staaten im Rahmen der ISAF-Mission zu unterrichten. Ein Schreiben der zuständigen Fachpolitiker vom 5. September 2006 an die Bundesminister des Auswärtigen, der Verteidigung, des Innern sowie die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung blieb bis zum heutigen Tage unbeantwortet (http://www.nachtwei.de/index.php/articles/news/395).
In § 6 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes vom März 2005 hat der Gesetzgeber die Bundesregierung verpflichtet, regelmäßig über den Verlauf der Einsätze und über die Entwicklung im Einsatzgebiet zu unterrichten. In der Begründung (Bundestagsdrucksache 15/2742) zu § 6 fordert er die Bundesregierung auf: „Sie soll darüber hinaus dem Deutschen Bundestag jährlich einen bilanzierenden Gesamtbericht über den jeweiligen Einsatz bewaffneter Streitkräfte und die politische Entwicklung im Einsatzgebiet vorlegen. … Die Bundesregierung soll nach Beendigung des Einsatzes einen Evaluierungsbericht erstellen, der sowohl die militärischen als auch die politischen Aspekte des Einsatzes darstellt und bewertet.“
Die Regelungen im Parlamentsbeteiligungsgesetz erfolgten auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und in Anlehnung an die umfangreichen schriftlichen Unterrichtungen des niederländischen Parlaments. Hierzu gehören auch Zwischen- und Abschlussevaluierungen aller Einsätze. Neben Auswertungen zum ISAF-Einsatz oder der niederländischen Beteiligung an der OEF-Mission am Horn von Afrika unterrichtet die niederländische Regierung – im Gegensatz zur Bundesregierung – das Parlament auch über den Einsatz der Spezialkräfte. Das „Angebot“ der niederländischen Regierung, das Parlament im kleinen Kreis und nur vertraulich zu unterrichten, wurde vom Parlament abgelehnt. In der Vorbemerkung zum Evaluationsbericht zum Einsatz niederländischer Special Operation Forces im Rahmen von OEF (April 2005 bis April 2006) heißt es, dass man angesichts des Wunsches des Parlaments, die Vertraulichkeit auf ein Minimum zu beschränken, eine öffentliche Evaluation gewählt habe. Damit liefern die Niederlande ein Beispiel, wie parlamentarische Kontrolle und Schutz der Mission ohne übertriebene Geheimhaltung vereinbart werden können.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Das Parlamentsbeteiligungsgesetz (ParlBetG) enthält eine allgemeine Unterrichtungspflicht gegenüber dem Parlament (§ 6 Abs. 1): „Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag regelmäßig über den Verlauf der Einsätze und über die Entwicklung im Einsatzgebiet.“ Der Gesetzgeber hat im ParlBetG selbst nicht konkretisiert, in welcher Form, in welchem Umfang und in welchen Abständen die Bundesregierung ihren Unterrichtungspflichten nachzukommen hat. Zu einzelnen Bundestagsmandaten hat die Bundesregierung spezifische Zusagen gemacht, zu bestimmten Sachverhalten gesondert zu unterrichten. Dies betrifft auch das Bundestagsmandat zur Beteiligung an der gemeinsamen Reaktion auf die Terroranschläge gegen die Vereinigten Staaten (ENDURING FREEDOM). Mit Inkrafttreten des ParlBetG – seit 24. März 2005 – konkretisieren diese Zusagen der Bundesregierung die sich aus § 6 Abs. 1 ParlBetG ergebende gesetzliche Informationspflicht für den jeweiligen Einsatz.
Fragen und Antworten12
Wer wacht in der Bundesregierung darüber, dass die „Unterrichtung des Parlaments“ sowie die Berichtspflichten aus den Protokollnotizen und dem Parlamentsbeteiligungsgesetz eingehalten sowie zeit- und fachgerecht vorgelegt werden?
Die Überwachung der Berichtspflichten obliegt dem jeweils federführenden Ressort. Im Fall der „Unterrichtung des Paralaments“ ist das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) für die zeit- und fachgerechte Vorlage der Berichte zuständig.
Wer ist innerhalb der Bundesregierung federführend für die Erstellung des bilanzierenden Gesamtberichts zu OEF verantwortlich?
Für die Erstellung des gemeinsam durch das BMVg und das Auswärtige Amt zu erstellenden bilanzierenden Gesamtberichts zu OEF gemäß Bundestagsdrucksache 14/7447 sowie die Fortschreibungen dieses Berichtes hat das BMVg die Federführung übernommen.
Warum hat die Bundesregierung unter Führung der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, die Unterrichtungspflichten und -zusagen nicht erfüllt und dem Deutschen Bundestag weder im April noch im Oktober den geforderten bilanzierenden Gesamtbericht zu OEF vorgelegt?
Mit der Erklärung zu Protokoll vom 14. November 2001 hat die Bundesregierung zugesagt, „spätestens nach der Hälfte des in Ziffer 4 des Antrags der Bundesregierung genannten Zeitraums … dem Deutschen Bundestag einen bilanzierenden Gesamtbericht über den Einsatz der bewaffneten deutschen Streitkräfte vor[zu]legen.“ In der zitierten Ziffer 4 des Antrags vom 7. November 2001 (Bundestagsdrucksache 14/7296) ist bestimmt, dass die deutsche Beteiligung zunächst auf zwölf Monate begrenzt sei und dass dieser Zeitraum von zwölf Monaten mit der Zustimmung des Deutschen Bundestages zur deutschen Beteiligung beginne. Der Bundestag hat dem Antrag am 16. November 2001 zugestimmt. Der Zusage, nach der Hälfte dieses Zeitraums einen bilanzierenden Gesamtbericht vorzulegen, ist die Bundesregierung mit dem Bericht vom 8. Mai 2002 gefolgt. Zur weiteren Information des Parlaments hat die Bundesregierung in der Folge acht Fortschreibungen des ursprünglichen bilanzierenden Gesamtberichtes angefertigt, zuletzt am 6. November 2006, zeitnah zur Mandatsverlängerung vom 10. November 2006.
Handelt es sich bei der Nichtvorlage des bilanzierenden Gesamtberichts zu OEF um einen bürokratischen Kontrollverlust, und wenn ja, wie ist dieser Kontrollverlust angesichts mehrfacher Nachfragen aus dem parlamentarischen Raum zu erklären?
Aus Sicht der Bundesregierung wurde die Berichtspflicht aus der Erklärung zu Protokoll vom 14. November 2001 in vollem Umfang erfüllt.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung in nahezu jeder Sitzung des Verteidigungsausschusses (unter TOP 2 „Lage in den Einsatzgebieten“), in Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses sowie in den im Rahmen der Auslandseinsätze ebenfalls mitberatenden Ausschüssen im Deutschen Bundestag zur „Operation ENDURING FREEDOM“ berichtet. Hinzu kamen gesonderte Unterrichtungen der Fraktionsvorsitzenden und der Obleute des Verteidigungsausschusses.
Durch „Sofortunterrichtungen“ aus dem Bereich des BMVg wird sichergestellt, dass das Parlament unverzüglich über besondere Vorkommnisse wie den Tod von Soldaten, schwere Unglücksfälle oder Selbstverteidigungs- und Nothilfefälle von erheblichem Umfang unterrichtet wird.
Mit Schreiben vom 16. Mai 2006 hat das Auswärtige Amt die letzte der in regelmäßigen Abständen vorgelegten „Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch das Auswärtige Amt über die relevanten Fragen der Entwicklung und des Wiederaufbaus in Afghanistan“ an den Auswärtigen Ausschuss, den Verteidigungsausschuss und den Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages versandt. Ergänzend hierzu hat das Kabinett am 13. September 2006 das Afghanistan-Konzept der Bundesregierung zustimmend zur Kenntnis genommen und am gleichen Tag den Sekretariaten des Auswärtigen Ausschusses, des Innenausschusses, des Verteidigungsausschusses, des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung übersandt.
Weiterhin dienen auch die seit 2003 durchgeführten 63 Reisen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages (darunter vier Reisen zum OEF-Marineverband, zuletzt vom 24. bis 27. September 2006) der Information des parlamentarischen Bereichs.
Die Bundesregierung ist gerne bereit, den von mehreren Fraktionen geäußerten Wünschen nach einer Fortschreibung des bilanzierenden Gesamtberichtes zu OEF nachzukommen.
Welche bilanzierenden Gesamtberichte hat die Regierung seit ihrem Amtsantritt dem Deutschen Bundestag vorgelegt, und wann kommt die Bundesregierung der Aufforderung des Gesetzgebers nach, „dem Deutschen Bundestag jährlich einen bilanzierenden Gesamtbericht über den jeweiligen Einsatz bewaffneter Streitkräfte und die politische Entwicklung im Einsatzgebiet“ vorzulegen?
Zur Information des Parlaments hat die Bundesregierung am 8. Mai 2002 den bilanzierenden Gesamtbericht zu OEF und in der Folge acht Fortschreibungen angefertigt. Eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung der Bundesregierung zur Vorlage von „bilanzierenden Gesamtberichten“ sieht § 6 Abs. 1 ParlBetG nicht vor.
Gibt es weitere Zusagen aus den einsatzrelevanten Protokollnotizen, die die Bundesregierung nicht eingehalten hat, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat die eingegangenen Verpflichtungen und Zusagen eingehalten.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Nichteinhaltung der Unterrichtungspflichten geeignet ist, das Vertrauen des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit gegenüber den Zusagen der Bundesregierung zu untergraben, und wenn nein, warum nicht?
Auch die Bundesregierung ist der Ansicht, dass eine umfassende Information des Parlamentes über den Einsatz der Streitkräfte von höchster Bedeutung ist. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 6.
Was ist vor dem Hintergrund der in den oben genannten Bereichen defizitären Unterrichtung über Auslandseinsätze im Allgemeinen und dem OEF-Einsatz im Besonderen darunter zu verstehen, wenn die Bundesregierung in ihrem Antrag (Bundestagsdrucksache 16/3150) ankündigt, „den Deutschen Bundestag entsprechend bisheriger Praxis regelmäßig über Einsätze auf der Grundlage dieses Mandats zu unterrichten“?
Um dem Informationsbedürfnis des Parlamentes in Bezug auf den Einsatz deutscher Streitkräfte bei der Operation ENDURING FREEDOM Rechnung zu tragen, wurde in der Begründung des Antrages der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/3150) die Zusage aufgenommen, „den Deutschen Bundestag entsprechend bisheriger Praxis regelmäßig über Einsätze auf der Grundlage dieses Mandats zu unterrichten.“ Hierunter sind insbesondere ein jährlicher, bilanzierender Bericht, die wöchentliche schriftliche „Unterrichtung des Parlamentes“, die seit dem 1. Dezember 2005 neben dem früheren Verteiler auch an die Fraktionsvorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführer verteilt wird, die Informationen im Rahmen der Ausschüsse des Deutschen Bundestages sowie gesonderte, anlassbezogene Informationen zu verstehen. Die Bundesregierung hat als Reaktion auf die von mehreren Fraktionen erhobene Forderung nach einer veränderten Informationspolitik beim Einsatz von Spezialkräften in ihrem Antrag ferner zugesagt, die Unterrichtung auf der Grundlage dieses Mandats in Zukunft nach einem besonderen, mit den Fraktionsvorsitzenden noch abzustimmenden, Verfahren durchzuführen. Die besonderen Sicherheitsbedürfnisse werden aber auch weiterhin zu berücksichtigen sein.
Wird die Bundesregierung im Fall der EUFOR-Mission in der DR Congo dem Wunsch des Gesetzgebers folgen und „nach Beendigung des Einsatzes einen Evaluierungsbericht erstellen, der sowohl die militärischen als auch die politischen Aspekte des Einsatzes darstellt und bewertet“?
Die Bundesregierung ist gemäß § 6 Abs. 1 Parlamentsbeteiligungsgesetz vom Gesetzgeber verpflichtet, „den Bundestag regelmäßig über den Verlauf der Einsätze und über die Entwicklung im Einsatzgebiet [zu unterrichten].“ Eine Verpflichtung zur Erstellung eines Evaluierungsberichts nach Beendigung des Einsatzes ergibt sich aus dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 ParlBetG nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Ist der Bundesregierung die niederländische Praxis der Parlamentsunterrichtung zu Auslandseinsätzen bekannt, und ist die Bundesregierung bereit, im Sinne einer Best practice, dem niederländischen Beispiel zu folgen?
Die niederländische Praxis der Parlamentsunterrichtung ist der Bundesregierung bekannt. Für die Bundesregierung sind jedoch die Verpflichtungen aus dem Parlamentsbeteiligungsgesetz maßgeblich.
Ist die Bundesregierung bereit, dem niederländischen Beispiel folgend, dem Deutschen Bundestag einen schriftlichen Evaluationsbericht über den bisherigen Einsatz des Kommandos Spezialkräfte im Rahmen der Operation ENDURING FREEDOM in Afghanistan vorzulegen und damit vielen Gerüchten und Spekulationen über die Aktivitäten des KSK entgegenzutreten?
Zur künftigen Unterrichtung über den Einsatz von Spezialkräften wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
Welche anderen Bündnispartner in NATO und EU unterrichten nach Kenntnis der Bundesregierung deren Parlamente hinsichtlich von Auslandseinsätzen umfassender und besser als die Niederlande oder Deutschland, und ist die Bundesregierung bereit, sofern eine zufriedenstellende Antwort auf diese Frage in der für die Beantwortung der Anfrage vorgesehenen Frist nicht möglich ist, die Antwort schnellstmöglich nachzureichen?
Die Unterrichtung der Parlamente in den Mitgliedstaaten von NATO und Europäischer Union erfolgt auf der Grundlage nationaler Rechtsvorschriften und Übung, die von der Bundesregierung nicht bewertet werden.