Politik der Europäischen Union und der Bundesregierung gegenüber Libyen und Tunesien in den Bereichen Justiz und Inneres
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Frank Tempel, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In früheren Anfragen hatte die Bundesregierung bereits Projekte zur Unterstützung und Ausbildung von Polizeien nordafrikanischer Länder beauskunften müssen (Bundestagsdrucksachen 17/10107 und 17/11986). Mit Libyen will die Europäische Union (EU) ein „Memorandum of Understanding“ (MoU) umsetzen, das vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und der Europäischen Kommission verhandelt wurde. Ziel ist ein „Kapazitätsaufbau für Krisenbewältigungskoordinierung und öffentliche Sicherheit“. Die „Reintegration der libyschen Milizen nach dem Sturz Muammar al-Gaddafis“ soll erleichtert werden. Ein „Krisenreaktionszentrum und Frühwarnsystem“ befindet sich im Aufbau, „nationale Verbrechensdaten“ sollen zukünftig „effektiv zum Kampf gegen nationale und internationale kriminelle Netzwerke“ eingesetzt werden.
Gleichzeitig verhandelt die Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU (FRONTEX) ein Arbeitsabkommen mit der Regierung und wurde hierfür vom EAD zu einer gemeinsamen Reise eingeladen. Der EAD plant seinerseits die Umsetzung einer „Krisenbewältigungsoperation im Bereich Grenzmanagement in Libyen“. In den betreffenden libyschen Regionen wurde der militärisch kontrollierte Ausnahmezustand ausgerufen. Die Bundesregierung plant ein eigenes „bilaterales Projekt zum Kapazitätsaufbau im Sicherheitsbereich“ in Libyen.
Tunesien und Libyen, aber auch Algerien und Mauretanien haben mitgeteilt, eigene Grenzüberwachungssysteme aufzubauen. Die EU forciert die Einbindung dieser Kapazitäten. Die Länder sollen in das von Spanien geführte „Seahorse Mediterraneo Project“ eingebunden werden, dessen Aufklärungsdaten in der Grenzüberwachungsplattform EUROSUR (europäisches Grenzkontrollsystem) zusammenlaufen sollen. Anvisierte Partnerländer sind Algerien, Tunesien, Ägypten und Libyen. Tunesien weigert sich bislang, an „Seahorse Mediterraneo“ teilzunehmen (Gefangenen Info 373 „International: EU-Migrationsabwehr auf Kosten des arabischen Frühlings“).
Als erstes Land der arabischen Welt soll Tunesien eine „Sicherheitssektorreform“ durchlaufen, die von der Bundesregierung maßgeblich unterstützt wird (Antwort auf die Mündliche Frage 36 des Abgeordneten Andrej Hunko in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 20. März 2013, Plenarprotokoll 17/230). Eingebunden sind das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei. Obwohl die deutschen Geheimdienste zuletzt wegen ihrer Rolle im NSU-Skandal (NSU = Nationalsozialistischer Untergrund) vielfach kritisiert wurden, betreiben sie „Kooperationsprojekte“ mit den Titeln „Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat“ und „Terrorismusabwehr“. Allein eine als Ausbildungsmaßnahme bezeichnete Mission der Bundespolizei zur Verhinderung unerwünschter Migration kostet 650 000 Euro (Antwort auf die Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 17/12949). Die Europäische Kommission will jetzt zur eigenen Unterstützung der tunesischen „Sicherheitssektorreform“ 14 Spezialisten für „Informationsaustausch und technische Unterstützung“ nach Tunesien entsenden, um Schwachstellen im dortigen Sicherheitsapparat zu finden.
Obwohl von der EU und der Bundesregierung gefordert (Bundestagsdrucksache 17/11986), sind aus Libyen und Tunesien wenig Anstrengungen zur „Ausrichtung ihrer Fähigkeiten zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Terrorismus entlang rechtsstaatlicher Normen und zur Wahrung der Menschenrechte“ bekannt. Der Bericht einer EU-Delegation vom 13. März 2013 (Local EU Statement on Religious Freedom and Fundamental Rights) stellt für Libyen weiterhin gravierende Menschenrechtsverletzungen seitens staatlicher Behörden fest. Die Behinderung der Bewegungs- und Meinungsfreiheit in Tunesien illustrierte zuletzt das polizeiliche und militärische Vorgehen gegen migrantische Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Weltsozialforum (siehe www.ffm-online.org/ category/mittelmeerraum/tunesien seit dem 25. März 2013).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Inwieweit sind Einrichtungen der EU (soweit der Bundesregierung in Ergänzung ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/10107 bekannt, auch der EU-Mitgliedstaaten) in den Aufbau von Grenzmanagement, Kriminalitätsbekämpfung, Migrationsabwehr oder einer „Sicherheitssektorreform“ in Libyen, Tunesien, Algerien und Ägypten eingebunden?
Welchen konkreten Inhalt haben die „Transformationspartnerschaften in der MENA-Region“ (Middle East & North Africa) hinsichtlich der Maßnahmen in den Bereichen Demokratie- und Rechtsstaatsförderung sowie Medien- und Pressefreiheit (Bundestagsdrucksache 17/10107)?
a) Inwiefern sind die Projekte einer „Anlaufphase“ entwachsen, und welche (ersten) Einschätzungen kann die Bundesregierung zur Evaluation mitteilen?
b) Inwieweit hält die Bundesregierung die Maßnahmen zur „Förderung und Implementierung der Menschenrechte“ für gelungen?
Welche Arbeitsbesuche, Fachgespräche, Lehrgänge oder sonstige Ausbildungshilfen haben welche deutschen Behörden seit 2011 mit Behörden nordafrikanischer Länder durchgeführt?
a) Welchen Inhalt hatten die jeweiligen Maßnahmen?
b) Welche Behörden welcher Abteilungen nahmen daran teil?
c) Welche Kosten entstanden hierfür, und wie wurden diese übernommen?
Welche neueren Details kann die Bundesregierung zum (geplanten) Abschluss eines MoU zwischen der EU und Libyen mitteilen (Bundestagsdrucksache 17/11986)?
a) Welche weiteren Berichte des EAD oder der Europäischen Kommission hat die Bundesregierung in den letzten drei Monaten erhalten?
b) Welchen Inhalt hat die „Absichtserklärung“ bzw. ein hierzu vorliegender Entwurf hinsichtlich eines „Kapazitätsaufbaus für Krisenbewältigungskoordinierung und öffentliche Sicherheit“?
Welchen neuen Stand hat die Umsetzung einer zivil-militärischen „Krisenbewältigungsoperation im Bereich Grenzmanagement in Libyen“ gegenüber den Erläuterungen in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/11986?
a) Welche Treffen auf offizieller Ebene oder im „informelle[n] Format“ haben seit November 2012 mit welchen Beteiligten stattgefunden?
b) Wann soll das Projekt offiziell beginnen?
c) Welche Kosten entstehen für die Operation, und wie werden diese übernommen?
d) Welche Maßnahmen werden von welchen Akteurinnen und Akteuren durchgeführt?
e) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die besagte „Operation“ in Regionen umgesetzt werden soll, in denen im Dezember 2012 ein militärisch kontrollierter Ausnahmezustand angeordnet wurde?
Über welche neueren Details verfügt die Bundesregierung zum Aufbau eines „Krisenreaktionszentrums“ und der Ausbildung und internationalen Einbindung der libyschen Polizei?
a) Inwiefern bewertet die Bundesregierung die in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11986 erwähnte „Sicherstellung und Lagerung von Kleinwaffen und Munition“ als erfolgreich?
b) Wie ist die „Reintegration der libyschen Milizen nach dem Sturz Muammar al-Gaddafis“ aus Sicht der Bundesregierung verlaufen?
Mit welchen Techniken und Methoden soll das in Libyen zu etablierende nationale „Krisenreaktionszentrum und Frühwarnsystem“ (Bundestagsdrucksache 17/11986) nach Kenntnis bzw. Ansicht der Bundesregierung in „operativen Abläufen und Datenmanagement“ zur „vorausschauenden Risikobewertung und -analyse“ genutzt werden?
a) Welche Behörden und Einrichtungen welcher Länder sind daran beteiligt oder erbringen Beiträge?
b) Welche weiteren „Projekte zur Verbesserung der Ermittlungsfähigkeiten der libyschen Polizei“ anderer Länder oder der EU sind der Bundesregierung bekannt, und wie sollen diese helfen, „nationale Verbrechensdaten“ zukünftig „effektiv zum Kampf gegen nationale und internationale kriminelle Netzwerke einzusetzen“?
Welche neueren Entwicklungen kann die Bundesregierung zum Mandat der EU-Agentur FRONTEX mitteilen, Verhandlungen zum Abschluss eines Arbeitsabkommens mit Libyen aufzunehmen?
a) Welche weiteren Projekte oder Maßnahmen hat die FRONTEX im Rahmen der „Fact Finding Mission“ im November 2012 in Libyen thematisiert?
b) Welchen Regelungsgehalt hat das (angestrebte) „Arbeitsabkommen“ hinsichtlich etwaiger Maßnahmen von der FRONTEX?
c) Im Rahmen welcher anderer Vorhaben in welchen Ländern arbeitet die FRONTEX wie in der „Fact Finding Mission“ mit dem zivil-militärischen Auswärtigen Dienst zusammen oder wurde zu gemeinsamen Reisen eingeladen?
Wie hat die libysche Regierung nach Ansicht der Bundesregierung die von der EU, aber auch der Bundesregierung geforderte und begrüßte „Ausrichtung ihrer Fähigkeiten zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Terrorismus entlang rechtsstaatlicher Normen und zur Wahrung der Menschenrechte“ (Bundestagsdrucksache 17/11986) bislang umgesetzt?
a) Inwiefern sieht die Bundesregierung die „umfassende Sicherstellung des Schutzes persönlicher Daten und d[ie] Achtung der Menschenrechte“ in den oben genannten Vorhaben umgesetzt?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht einer EU-Delegation vom 13. März 2013 (Local EU Statement on Religious Freedom and Fundamental Rights), wonach im Land weiterhin gravierende Menschenrechtsverletzungen seitens staatlicher Behörden vorgenommen werden, und wie wird sich dies auf ihre eigenen Vorhaben im Land auswirken?
Welches „bilaterale Projekt zum Kapazitätsaufbau im Sicherheitsbereich“ will die Bundesregierung in Libyen fördern, und wie soll dies EU-Maßnahmen ergänzen (Bundestagsdrucksache 17/11986)?
a) Welche Maßnahmen sind hierzu geplant?
b) Welche Kosten entstehen hierfür, und wie werden diese übernommen?
Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Anstrengungen Tunesiens und Libyens, aber auch Algeriens und Mauretaniens, eigene Grenzüberwachungssysteme aufzubauen?
a) Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Mitarbeit der genannten Länder im „Seahorse Mediterraneo Project“?
b) Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich zur von der EU gewünschten Beteiligung Tunesiens am „Seahorse Mediterraneo Project“ und entsprechenden Initiativen?
Auf welche Art und Weise arbeiten Bundesbehörden mit der tunesischen Regierung in den Bereichen Justiz und Inneres gegenwärtig zusammen?
a) Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu den Maßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des BND, des BKA und der Bundespolizei in Tunesien mitteilen, deren Inhalte sie bislang nur mit Titeln und Untertiteln umrissen hat (Mündliche Frage 36 des Abgeordneten Andrej Hunko in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 20. März 2013, Plenarprotokoll 17/230)?
b) Welche Behörden welcher Länder nehmen mit welchen Abteilungen an den Maßnahmen teil?
c) Welche Kosten entstehen für die jeweiligen Projekte, und wie werden diese übernommen?
d) Welchen Inhalt haben die Maßnahmen „Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat“ und die „Lehrgänge und Workshops“ des Verfassungsschutzes zur „Terrorismusabwehr“ (bitte so ausführlich wie möglich darstellen und, sofern vorhanden, gehaltene oder geplante Präsentationen anfügen)?
e) Welchen Inhalt haben die Maßnahmen des BKA und der Bundespolizei, und inwieweit thematisieren diese auch technische Möglichkeiten zur Strafverfolgung, Gefahrenabwehr oder Verhinderung unerwünschter Migration (bitte so ausführlich wie möglich darstellen und, sofern vorhanden, gehaltene oder geplante Präsentationen anfügen)?
f) Inwieweit thematisiert das „Kooperationsprojekt“ des BND „Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat“ oder die „Lehrgänge und Workshops“ des Verfassungsschutzes zur „Terrorismusabwehr“ auch die kritisierte Rolle deutscher Geheimdienste im NSU-Skandal, unter anderem wegen der Finanzierung einiger Mitglieder der Organisation oder der behinderten Aufklärung durch Nichtweitergabe von Informationen?
g) In welchen anderen Ländern haben die genannten Behörden bereits ähnliche Projekte durchgeführt, und welche weiteren Details kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?
Aus welchem Grund wurde die nach Angaben des Auswärtigen Amts seit Frühjahr 2012 bestehende Tätigkeit des Bundesnachrichtendienstes nicht in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10107 vom Sommer 2012 beauskunftet (siehe die Mündliche Frage 36 des Abgeordneten Andrej Hunko in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 20. März 2013, Plenarprotokoll 17/230), obwohl dort explizit danach gefragt wurde („Auf welche Art und Weise arbeiten Bundesbehörden mit der tunesischen Regierung in den Bereichen Justiz und Inneres zusammen“)?
Inwiefern hat sich an der Haltung der Bundesregierung zur Bitte Tunesiens nach Ausstattungshilfe (Bundestagsdrucksache 17/7587) mittlerweile etwas geändert (bitte etwaige Maßnahmen hierzu ebenfalls darstellen)?
Welche weiteren Entwicklungen kann die Bundesregierung zur Absicht des Bundesministerium des Innern (BMI) mitteilen, das mit Tunesien Gespräche über „bilaterale Projekte“ führt, die bei der „Stabilisierung und Demokratisierung des Landes“ helfen sollen (Bundestagsdrucksache 17/10107)?
a) Welche weiteren Entwicklungen nahmen die Überlegungen, „aufbauend auf der seit 20 Jahren bestehenden Zusammenarbeit zwischen der tunesischen Katastrophenschutzbehörde ONPC und dem deutschen Technischen Hilfswerk“ ebenfalls weitere Vorhaben zu prüfen (Bundestagsdrucksache 17/10107)?
b) Wie kann die Bundesregierung ihre Antwort „Aus den Bewertungen im Sinne der Antwort zu Frage 4e lässt sich die Erforderlichkeit einer Unterstützung durch das BMI im Transformationsprozess Tunesiens ableiten“ inhaltlich begründen bzw. mit entsprechenden Nachweisen belegen (Bundestagsdrucksache 17/10107)?
Mit welchen konkreten Maßnahmen ist die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hinsichtlich der Auflösung „rechtsstaatlicher und demokratischer Defizite“ befasst?
a) Welche Inhalte und konkrete Vorhaben sind im Regionalvorhaben „Gute Regierungsführung – Maghreb“ vorgesehen?
b) Welche staatliche Einrichtungen und „Organisationen der Zivilgesellschaft“ aus Algerien, Marokko, Mauretanien und Tunesien werden von der Maßnahme adressiert?
c) Mit welchem Ziel wurde der Verein forum zenith e. V. seitens der Bundesregierung angesprochen?
Wie ist es gemeint, wenn der tunesische Staatspräsident gegenüber der Deutschen Welle (DW) erklärt, „Wir sind sehr froh, dass Deutschland akzeptiert hat, einen Teil der tunesischen Schulden in Entwicklungsprojekte umzuwandeln.“, und um welche Maßnahmen handelt es sich dabei (DW, Interview am 21. März 2013)? Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Aussage Moncef Marzoukis mitteilen, beide Länder wollten in „Schlüsselbereichen wie zum Beispiel der Energie zusammenarbeiten“?
Inwiefern trifft es zu, dass das BKA mit dem Aufspüren von Vermögenswerten ehemaliger Regierungsmitglieder Tunesiens und Ägyptens befasst ist (Handelsblatt vom 29. Oktober 2012 „Geldwäsche erreicht neuen Höchststand“), und welche weiteren Behörden sind hierzu mit welchen Maßnahmen beauftragt?
a) Wer gab den Auftrag für die Ermittlungen?
b) Welche Ergebnisse erbrachten die Ermittlungen?
c) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung mittlerweile gegenüber Saudi-Arabien dafür ein, den früheren Präsidenten Ben Ali nach Tunesien auszuliefern, um ihm dort unter anderem wegen der Unterschlagung von Vermögen den Prozess zu machen?
d) Sofern sie hierzu keine Anstrengungen unternimmt, welche Beweggründe führten zu der Entscheidung?
In welchen Kriminalitätsbereichen ist der BKA-Verbindungsbeamte in Tunesien in den letzten zwei Jahren sowohl „ermittlungsinitiierend als auch ermittlungsunterstützend“ tätig geworden? Inwiefern bezog sich dessen „Informationssammlung und -auswertung und sein sonstiger ermittlungsbezogener Einsatz“ auch auf verdeckte Ermittlungen oder politisch motivierte Kriminalität?
Mit welchen Vorhaben war der grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei in Tunesien in den letzten zwölf Monaten befasst?
a) In wie vielen Fällen wurden in den letzten zwölf Monaten „Lageerkenntnisse über illegale Migration mit den tunesischen Sicherheitsbehörden“ ausgetauscht?
b) Mit welchen „Fragen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe“ war der Beamte in den letzten zwölf Monaten befasst?
Welchen konkreten Inhalt hatten die vom BKA im vierten Quartal 2012 in Tunesien durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen „VB-Wesen“, „Kfz-Kriminalität“, „Personalgewinnung von Polizeiangehörigen“ sowie „Terrorismusbekämpfung“ (Bundestagsdrucksache 17/12469), und welche Techniken und Verfahren wurden in diesem Zusammenhang dargestellt?
Welche konkreten Inhalte hatten die von der hessischen Polizei in Verantwortung des BKA in Tunesien durchgeführten Lehrgänge (Bundestagsdrucksache 17/12971) hinsichtlich der Themen „Taktische Kommunikation mit Demonstranten“, „Maßnahmen im Rahmen von Fußballspielen“ sowie „Aufbau und Einrichtung einer Befehlsstelle“ (bitte in groben Zügen wiedergeben, welchen Mehrwert die tunesische Polizei durch die referierten Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung erzielen soll)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über so genannte antiterroristische Krisenzellen, wie sie im Rahmen der von ihr unterstützten „Sicherheitssektorreform“ errichtet werden (www.rfi.fr/afrique/20130327-tunisiecreation-cellules-crise-antiterroristes)?
a) Was ist der Zweck der Einheit, und unter wessen Leitung bzw. Kommando soll sie stehen?
b) Inwiefern ist die Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar (auch mit Beratung) in die Errichtung der neuen Einheit involviert?
c) Welche sonstigen Beziehungen, Absprachen oder Maßnahmen unterhält die Bundesregierung zum „Conseil supérieur de la sécurité“, das für den Aufbau der Spezialeinheit verantwortlich ist?
d) Inwieweit wird sie angesichts ihrer umfangreichen Unterstützung und Beratung bei der „Sicherheitssektorreform“ in Tunesien die Meldung zum Anlass nehmen, eigene Nachforschungen zu den angeblichen „antiterroristischen Krisenzellen“ anzustellen?
Über welche Kenntnis oder Hinweise verfügt die Bundesregierung zur Meldung des renommierten oppositionellen Internetportals „Nawaat“ vom 26. März 2013, wonach in Tunesien eine „parallele Polizei“ aufgebaut wird, deren Ausbildung in einer Polizeikaserne auf dem Flughafen Tunis-Carthage vorgenommen wird, und deren Existenz seitens der tunesischen Regierung als „Flughafenpolizei“ begründet wird (www.tinyurl.com/clgggoe)? Inwieweit wird sie angesichts ihrer umfangreichen Unterstützung und Beratung bei der „Sicherheitssektorreform“ in Tunesien die Meldung zum Anlass nehmen, hierzu eigene Nachforschungen anzustellen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass angeblich Tausende tunesische Jugendliche in Syrien Kämpfe gegen die Regierung unterstützen würden (www.magharebia.com/fr/articles/awi/features/2013/03/27/feature-02), und welche tunesischen und deutschen Behörden waren in einen etwaigen Informationsaustausch eingebunden? Welche Haltung vertritt die Bundesregierung angesichts ihrer Unterstützung und Beratung bei der „Sicherheitssektorreform“ in Tunesien zu der Nachricht, dass in diesem Zusammenhang strafrechtliche Ermittlungen gegen die Betroffenen eingeleitet wurden?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Inhalte und Teilnehmende des Workshops „Promoting constructive political participation of and with Salafi actors in North Africa“, den die tschechische Regierung in Tunis veranstaltet hatte?
Welche Treffen der „Taskforce Tunesien“ haben in den letzten zwölf Monaten mit welchem Inhalt stattgefunden, und wer nahm daran teil?
a) Welche konkreten „internationale Finanzinstitutionen“, welche Firmen aus dem „Privatsektor“, welche Organisationen der „Zivilgesellschaft“ und welche Mitglieder des Europäischen Parlaments sind gegenwärtig Teil der „Taskforce“ (Bundestagsdrucksache 17/10107)?
b) Welchen „wichtigen Beitrag zur Unterstützung des tunesischen Reformprozesses“ leisten die Europäische Investitionsbank, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und andere internationale Institutionen nach Ansicht der Bundesregierung in Tunesien (Bundestagsdrucksache 17/10107)?
c) Mit welchem Anliegen bzw. welchen Initiativen sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hersteller von Rüstungs- und Sicherheitstechnologie Finmeccanica, INDRA und Siemens AG sowie die Energiekonzerne Maire Tecnimont Group, British Gas Tunisia, ACCIONA, Prolea-Sofiproteol sowie Gas de France Suez in der „Taskforce Tunesien“ präsent (sofern dies nicht aus Protokollen ersichtlich ist, bitte soweit erinnerlich darstellen)?
Welchen Fortgang zeigte der im Oktober 2011 zwischen der EU und Tunesien begonnene „Dialog zu Migration, Mobilität und Sicherheit“, und wer ist an entsprechenden Initiativen beteiligt?
a) Mit welchen Anliegen oder Vorschlägen waren die Agenturen FRONTEX, EASO (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen), EUROPOL (Europäisches Polizeiamt) vertreten, und in welche aus dem „Dialog“ resultierende Kooperationen sind diese auf welche Weise eingebunden?
b) Welchen Stand haben die Verhandlungen um ein Arbeitsabkommen zwischen FRONTEX und Tunesien?
c) Welche Organisationen der tunesischen Zivilgesellschaft sind in den „Dialog“ eingebunden, wozu die Bundesregierung im Sommer 2012 berichtete, es sei „geplant, im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft Institutionen der Zivilgesellschaft einzubeziehen, beispielsweise Vertreterinnen und Vertreter von Diasporaorganisationen aus den Mitgliedstaaten und tunesische Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen Kampf gegen Menschenhandel und Korruptionsbekämpfung“ (Bundestagsdrucksache 17/10107)?
Welchen Stand kann die Bundesregierung zur Durchführung eines „Aktionsplans“ der Europäischen Union zu Tunesien mitteilen? Inwiefern werden von dem „Aktionsplan“ Bereiche der Justiz und des Innern, vor allem zur Polizeizusammenarbeit und Migrationsabwehr, berührt (bitte ausführlicher, als in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/10107 umrissen, darstellen)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu der nach Erkenntnissen der Fragesteller erfolgten Gründung eines „Rechtsstaatsinstituts“ in Tunesien, das sich unter anderem mit einer „Rechtsstaatsförderung“ sowie der Beachtung von Menschenrechten befassen soll?
a) Inwiefern und wozu soll sich das Institut auch mit „Extremismus“ beschäftigen?
b) Welche Rolle spielt das Global Counterterrorism Forum bzw. dessen Arbeitsgruppe „Countering Violent Extremism“ hinsichtlich der Initiative?
Wie hat sich die Bundesregierung seit Sommer 2012 „für die Gewährleistung der Grundfreiheiten in Tunesien, darunter die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit“ eingesetzt (Bundestagsdrucksache 17/10107)? Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit die Meinungsfreiheit mittlerweile von der Regierung Tunesiens garantiert wird, und wie bewertet sie die in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/10107 angemahnte Umsetzung entsprechender Maßnahmen?
Inwiefern trifft es zu, dass die Kommission zur Vorbereitung einer „Sicherheitssektorreform“ Spezialistinnen oder Spezialisten für „Informationsaustausch und technische Unterstützung“ nach Tunesien entsendet (netz-politik.org vom 15. März 2013 „The revolution will be intercepted and databased: EU-Polizeiprojekte beglücken den Arabischen Frühling“), und welche weiteren Details kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?
a) Mit welchen Aufgaben war oder ist die Delegation betraut?
b) Welche Treffen oder sonstige Aktivitäten sind bzw. waren vorgesehen?
c) Auf welche Art und Weise waren Bundesbehörden in die Diskussion, Durchführung oder Auswertung der Maßnahme involviert?
d) Inwiefern und mit welchem Inhalt liegen bereits Ergebnisse vor?