[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13462
17. Wahlperiode 14. 05. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/13168 –
Politik der Europäischen Union und der Bundesregierung gegenüber Libyen und
Tunesien in den Bereichen Justiz und Inneres
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In früheren Anfragen hatte die Bundesregierung bereits Projekte zur
Unterstützung und Ausbildung von Polizeien nordafrikanischer Länder beauskunften
müssen (Bundestagsdrucksachen 17/10107 und 17/11986). Mit Libyen will
die Europäische Union (EU) ein „Memorandum of Understanding“ (MoU)
umsetzen, das vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und der
Europäischen Kommission verhandelt wurde. Ziel ist ein „Kapazitätsaufbau für
Krisenbewältigungskoordinierung und öffentliche Sicherheit“. Die
„Reintegration der libyschen Milizen nach dem Sturz Muammar al-Gaddafis“ soll
erleichtert werden. Ein „Krisenreaktionszentrum und Frühwarnsystem“
befindet sich im Aufbau, „nationale Verbrechensdaten“ sollen zukünftig „effektiv
zum Kampf gegen nationale und internationale kriminelle Netzwerke“
eingesetzt werden. Gleichzeitig verhandelt die Europäischen Agentur für die
operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU
(FRONTEX) ein Arbeitsabkommen mit der Regierung und wurde hierfür vom
EAD zu einer gemeinsamen Reise eingeladen. Der EAD plant seinerseits die
Umsetzung einer „Krisenbewältigungsoperation im Bereich
Grenzmanagement in Libyen“. In den betreffenden libyschen Regionen wurde der
militärisch kontrollierte Ausnahmezustand ausgerufen. Die Bundesregierung plant
ein eigenes „bilaterales Projekt zum Kapazitätsaufbau im Sicherheitsbereich“
in Libyen.
Tunesien und Libyen, aber auch Algerien und Mauretanien haben mitgeteilt,
eigene Grenzüberwachungssysteme aufzubauen. Die EU forciert die
Einbindung dieser Kapazitäten. Die Länder sollen in das von Spanien geführte
„Seahorse Mediterraneo Project“ eingebunden werden, dessen
Aufklärungsdaten in der Grenzüberwachungsplattform EUROSUR (europäisches
Grenzkontrollsystem) zusammenlaufen sollen. Anvisierte Partnerländer sind Algerien,
Tunesien, Ägypten und Libyen. Tunesien weigert sich bislang, an „Seahorse
Mediterraneo“ teilzunehmen (Gefangenen Info 373 „International: EU-
Migrationsabwehr auf Kosten des arabischen Frühlings“). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Mai 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13462 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAls erstes Land der arabischen Welt soll Tunesien eine
„Sicherheitssektorreform“ durchlaufen, die von der Bundesregierung maßgeblich unterstützt
wird (Antwort auf die Mündliche Frage 36 des Abgeordneten Andrej Hunko in
der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 20. März 2013,
Plenarprotokoll 17/230). Eingebunden sind das Bundesamt für Verfassungsschutz, der
Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundeskriminalamt (BKA) und die
Bundespolizei. Obwohl die deutschen Geheimdienste zuletzt wegen ihrer
Rolle im NSU-Skandal (NSU = Nationalsozialistischer Untergrund) vielfach
kritisiert wurden, betreiben sie „Kooperationsprojekte“ mit den Titeln
„Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat“ und „Terrorismusabwehr“.
Allein eine als Ausbildungsmaßnahme bezeichnete Mission der Bundespolizei
zur Verhinderung unerwünschter Migration kostet 650 000 Euro (Antwort auf
die Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf
Bundestagsdrucksache 17/12949). Die Europäische Kommission will jetzt zur eigenen
Unterstützung der tunesischen „Sicherheitssektorreform“ 14 Spezialisten für
„Informationsaustausch und technische Unterstützung“ nach Tunesien
entsenden, um Schwachstellen im dortigen Sicherheitsapparat zu finden.
Obwohl von der EU und der Bundesregierung gefordert
(Bundestagsdrucksache 17/11986), sind aus Libyen und Tunesien wenig Anstrengungen zur
„Ausrichtung ihrer Fähigkeiten zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und
Terrorismus entlang rechtsstaatlicher Normen und zur Wahrung der
Menschenrechte“ bekannt. Der Bericht einer EU-Delegation vom 13. März 2013
(Local EU Statement on Religious Freedom and Fundamental Rights) stellt für
Libyen weiterhin gravierende Menschenrechtsverletzungen seitens staatlicher
Behörden fest. Die Behinderung der Bewegungs- und Meinungsfreiheit in
Tunesien illustrierte zuletzt das polizeiliche und militärische Vorgehen gegen
migrantische Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Weltsozialforum (siehe
www.ffm-
online.org/category/mittelmeerraum/tunesien seit dem 25. März 2013).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Umbrüche in der arabischen Welt sind eine historische Chance für die
Europäische Union, in ihrer südlichen Nachbarschaft demokratische Strukturen
und Institutionen, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz zu fördern.
Deutschland hat dies als EU-Mitgliedstaat von Beginn an unterstützt. Bilateral
trägt die Bundesregierung zu diesen Prozessen seit 2011 im Rahmen von
Transformationspartnerschaften bei. Der Deutsche Bundestag hat für die
Unterstützung der Transformationsprozesse in den Jahren 2012 und 2013 insgesamt
100 Mio. Euro bereitgestellt.
Ein Element bei der Verankerung demokratischer Strukturen in Tunesien und
Libyen ist der Aufbau demokratisch geprägter und kontrollierter
Sicherheitsstrukturen. Die Regierungen von Tunesien und Libyen haben sich dem
verpflichtet und wünschen ausdrücklich im Bereich Justiz und Inneres die
Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und mit Deutschland.
1. Inwieweit sind Einrichtungen der EU (soweit der Bundesregierung in
Ergänzung ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/10107 bekannt, auch
der EU-Mitgliedstaaten) in den Aufbau von Grenzmanagement,
Kriminalitätsbekämpfung, Migrationsabwehr oder einer „Sicherheitssektorreform“ in
Libyen, Tunesien, Algerien und Ägypten eingebunden?
Tunesien
In Tunesien hat die Europäische Kommission Anfang März 2013 mit der
Übergangsregierung einen „peer review“ des Sicherheitssektors vereinbart, an dem
nunmehr zwölf Experten teilnehmen sollen. Dieses im Rahmen des „Technical
Assistance and Information Exchange“-Programms (TAIEX) aufgelegte
Projekt soll der Reorganisation (Reform) des tunesischen Sicherheitsapparates die-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13462nen und umfasst alle dem tunesischen Innenministerium unterstellten Bereiche.
Die „Terms of Reference“ des Projekts sind als Anlage beigefügt.
Zum Themenbereich Migration wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
Ägypten
In Ägypten haben neben der EU eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten
Unterstützung bei der Verbesserung des Sicherheitssektors angeboten bzw. Interesse an
einer Zusammenarbeit signalisiert. Dies betrifft insbesondere
Ausbildungsmaßnahmen und technische Unterstützung.
Libyen
In Libyen plant die EU eine zivile GSVP-Mission zum integrierten
Grenzmanagement, die im Juni 2013 ihre Arbeit aufnehmen soll (EU Integrated Border
Management Assistance Mission in Libya, EUBAM Libya). Beim Aufbau des
libyschen Sicherheitssektors haben die Vereinten Nationen die Koordinierung
der internationalen Unterstützung übernommen, der Europäische Auswärtige
Dienst vertritt dabei die EU. Zur Einbindung der EU-Agentur FRONTEX wird
auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Zur EU-Unterstützung bei der
Kriminalitätsbekämpfung in Libyen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Laut Listung der für die Koordinierung der Polizeilichen Aufbauhilfe (PAH) in
Libyen zuständigen Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen
(UNSMIL) führt die EU derzeit drei Projekte durch:
• Border Management,
• Development of criminal investigations intelligence project (RELINC –
Durchführung obliegt INTERPOL),
• Support of national crisis anticipation and response capability.
Darüber hinaus wird seitens der EU ein Projekt „Security and Justice Sectors
Programme“ durchgeführt. Monatlich werden Treffen bei der EU-Delegation
in Tripolis durchgeführt, in denen unter anderem zu dem Thema irreguläre
Migration (vor allem durch das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen,
UNHCR) berichtet wird.
Algerien
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor.
2. Welchen konkreten Inhalt haben die „Transformationspartnerschaften in
der MENA-Region“ (Middle East & North Africa) hinsichtlich der
Maßnahmen in den Bereichen Demokratie- und Rechtsstaatsförderung sowie
Medien- und Pressefreiheit (Bundestagsdrucksache 17/10107)?
a) Inwiefern sind die Projekte einer „Anlaufphase“ entwachsen, und
welche (ersten) Einschätzungen kann die Bundesregierung zur Evaluation
mitteilen?
b) Inwieweit hält die Bundesregierung die Maßnahmen zur „Förderung
und Implementierung der Menschenrechte“ für gelungen?
Seit Anfang 2012 wurde eine Vielzahl von Maßnahmen im Rahmen der
Transformationspartnerschaften umgesetzt. Im Bereich Justiz wurden beispielsweise
Maßnahmen der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche
Zusammenarbeit e. V. (IRZ) in Tunesien gefördert. Projektpartner sind u. a. das tunesische
Justizministerium, die Richterhochschule und die Organisation Junger Anwälte.
Eine Maßnahme der Hanns-Seidel-Stiftung in diesem Bereich („Rechts-, Justiz-
Drucksache 17/13462 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeund Verwaltungsreform im Rahmen des demokratischen Übergangsprozesses in
Tunesien“) wurde ebenfalls aus Transformationsmitteln gefördert.
Für den Bereich Inneres wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
Im Bereich Menschenrechte/Übergangsjustiz wurde beispielsweise eine
Maßnahme der Gedenkstätte Hohenschönhausen („Aufarbeitung diktatorischer
Vergangenheit in Tunesien“) gefördert. Ebenso wurde eine Maßnahme der
Friedrich-Ebert-Stiftung („Förderung einer breiten gesellschaftlichen Debatte und
Akzeptanz der Universalität von Menschenrechten“) unterstützt.
Da die Maßnahmen noch laufen (vorerst bis Ende 2013), ist es für eine
Evaluierung noch zu früh.
3. Welche Arbeitsbesuche, Fachgespräche, Lehrgänge oder sonstige
Ausbildungshilfen haben welche deutschen Behörden seit 2011 mit Behörden
nordafrikanischer Länder durchgeführt?
a) Welchen Inhalt hatten die jeweiligen Maßnahmen?
b) Welche Behörden welcher Abteilungen nahmen daran teil?
c) Welche Kosten entstanden hierfür, und wie wurden diese übernommen?
Bundesministerium der Justiz
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) unterstützt in Abstimmung mit dem
Auswärtigen Amt (AA) seit 2011 in Nordafrika vor allem die Länder Tunesien
und Ägypten beim Aufbau rechtsstaatlicher und demokratischer Strukturen
durch Maßnahmen im Rechtsbereich. Dies erfolgt in erster Linie durch die
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ).
Schwerpunkte der bilateralen Kooperation sind die Aus- und Fortbildung von
Richtern, die Stellung der Rechtsanwälte und deren Fortbildung, gute
Gesetzgebung, der Schutz der Menschenrechte sowie das Strafvollzugswesen; in
Ägypten darüber hinaus im Bereich Wirtschafts- und Bankenrecht sowie
Schiedsgerichtsbarkeit. Mit Marokko wurde eine Veranstaltung mit den
Justizbehörden zur Korruptionsbekämpfung durchgeführt.
An den Aktivitäten nehmen aus dem BMJ Vertreter aus der für internationale
Angelegenheiten zuständigen Arbeitseinheit sowie aus den für die jeweiligen
Themen zuständigen Abteilungen teil.
Die Kosten für die bilaterale Kooperation mit Tunesien, Ägypten und Marokko
belaufen sich seit dem Jahr 2011 für das BMJ auf etwa 16 000 Euro.
Durch die IRZ-Maßnahmen sind in der bilateralen Kooperation mit Tunesien
im Jahr 2011 Kosten in Höhe von etwa 27 000 Euro entstanden.
Durch die IRZ-Maßnahmen sind in der bilateralen Kooperation mit Ägypten im
Jahr 2011 Kosten in Höhe von etwa 25 000 Euro entstanden.
Die Kosten für die bilaterale Kooperation der IRZ mit Tunesien im Jahr 2012
belaufen sich auf etwa 210 000 Euro, die aus Mitteln des AA finanziert sind
(Transformationspartnerschaft).
Die Kosten für die bilaterale Kooperation der IRZ mit Ägypten im Jahr 2012
belaufen sich auf etwa 150 000 Euro, die aus Mitteln des AA finanziert sind
(Transformationspartnerschaft).
Bundesministerium des Innern
I. Katastrophenschutz
Seit einem Hochwassereinsatz in Tunesien 1988 hat sich die Zusammenarbeit
der deutschen Seite, für die das Technische Hilfswerk (THW) tätig wird, mit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13462dem tunesischen Partner ONPC (Office National de Protection Civile, dortiger
Bevölkerungsschutz) kontinuierlich weiter entwickelt. Seit 2011 gab es
folgende Kontakte mit Tunesien:
• Transformationspartnerschaftsprojekt des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) „Schutz und Rettung von
Menschenleben – Stärkung der tunesischen Feuerwehr“. Ziel: Verbesserte Ausbildung
und Ausstattung des tunesischen Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes.
Zum Zweck der Projektsteuerung zuletzt Besuch des tunesischen
Generaldirektors des ONPC zu Beratungen mit dem BBK in Deutschland am
8./9. April 2013.
• Reise einer 20-köpfigen Delegation der THW-Jugend nach Tunesien vom
23. Februar bis 3. März 2012. Regelmäßiger Besuch einer Jugendgruppe des
THW; Teilnahme an den dortigen Feierlichkeiten zum 1. März
(Internationaler Tag des Katastrophenschutzes). Ziel: Darstellung der Fähigkeiten der
THW-Jugend. Kostenteilung zwischen ONPC/THW.
• Besuch einer dreiköpfigen Delegation beim THW in Deutschland vom
22. bis 29. April 2012. Vorstellung von Aufgaben und Struktur des THW,
Erarbeitung eines Grobkonzepts für ein Projekt zur Einführung des
Ehrenamts im tunesischen ONPC. Kostenteilung zwischen ONPC/THW.
• Reise eines THW-Angehörigen als Mitglied einer BMI-Delegationsreise
nach Tunesien vom 13. bis 16. Mai 2012. Vorbereitungen für die weitere
Zusammenarbeit im Bereich Bevölkerungsschutz. Kostenteilung zwischen
ONPC/THW.
• Reise zur ersten Sitzung der sog. Gemeinsamen Kommission von THW und
ONPC vom 8. bis 11. Juli 2012 nach Tunis; Festlegung eines
Zweijahresarbeitsplans. Kostenteilung zwischen ONPC/THW.
• Besuch von fünf Offizieren des ONPC beim „USAR basic training for
youngsters“, einer Ortungs-/Bergungsausbildung für jugendliche
Ehrenamtliche in Osnabrück vom 22. bis 29. Juli 2012. Ziel: Information über die
Arbeit mit Ehrenamtlichen im THW. Kostenteilung zwischen ONPC/THW.
• Reise einer vierköpfigen THW-Delegation vom 10. bis 13. Dezember 2012
nach Tunis. Teilnahme am dortigen Tag des Ehrenamts. Besprechung zu
Projektfortschritten und pressewirksame Übergabe ausgesonderter THW-
Fahrzeuge für einen künftigen Einsatz im tunesischen Bevölkerungsschutz.
Kostenteilung zwischen ONPC/THW.
• Veranstaltung von drei Lehrgängen für 35 tunesische Ausbilder und eine
Ausbilderin in Deutschland (Sinzig 17. Februar bis 2. März 2013, Dessau
17. bis 29. März 2013 und Dresden/Dippoldiswalde 6. bis 20. April 2013).
Kosten aus Projektmitteln des Auswärtigen Amtes.
• Treffen des zehnköpfigen binationalen Projektsteuerungsteams vom 18. bis
23. September 2012 in Tunis und vom 16. bis 19. Dezember 2012 in
Oberwinter. Voraussichtlich weiterer Termin im Jahr 2013 in Deutschland, um die
Projektplanung für die nächste Projektphase zu erarbeiten. Kosten aus
Projektmitteln des Auswärtigen Amtes.
II. Polizeiliche Zusammenarbeit
Algerien
17. bis 25. April 2012: Multinationaler Lehrgang des BKA „Operative
Analyse“ des in Algerien ansässigen „Centre Africain d’Études et de Recherche sur
le Terrorisme“ (CAERT).
Drucksache 17/13462 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTunesien
Die Bundespolizei engagiert sich im Rahmen der Ausbildungs- und
Ausstattungshilfe in den Bereichen „Dokumenten- und Urkundensicherheit“ und
„Maritime Sicherheit/Seenotrettung“ in Tunesien. Adressat ist hierbei die tunesische
Nationalpolizei für den Bereich der Grenzpolizei und die tunesische
Nationalgarde für den Bereich See.
• 19. bis 21. November 2012: Abstimmungsreise BMI/
Bundespolizeipräsidium zum beabsichtigten Engagement der Bundespolizei in Tunesien.
Bedarfsanalyse für die Projekte Dokumenten- und Urkundensicherheit und
Maritime Sicherheit/Seenotrettung, Kosten ca. 6 800 Euro.
• 10. bis 14. Dezember 2013: Informationsbesuch einer Delegation der
tunesischen Grenzpolizei am Flughafen Frankfurt/Main; Theoretische/Praktische
Einweisung in die 1. und 2. Kontrolllinie, Automatisierte Grenzkontrolle,
EASY-Pass und Automatisierte und Biometriegestützte Grenzkontrolle
(ABG), Technische Ausstattung für Kontrollen; Theoretische Einweisung in
Arbeitsweise, Informationssammlung/-gewinnung und Informationsquellen
am Flughafen; Einweisung Schengener Grenzkodex, Kosten ca. 1 500 Euro.
• 25. Februar bis 1. März 2013: Informationsbesuch der tunesischen
Nationalgarde bei der Bundespolizei See im Maritimen Ausbildungs- und
Schulungszentrum in Neustadt/H.; Vorstellung der deutschen Standards im Bereich der
maritimen Sicherheit, Kosten ca. 11 000 Euro.
• 4. bis 7. Februar 2013: Basislehrgang/Grundeinweisung im Bereich
Dokumenten- und Urkundensicherheit bei der tunesischen Grenzpolizei am
Flughafen Tunis mit zwei Polizeivollzugsbeamten (PVB) des
Bundespolizeipräsidiums; Erscheinungsformen von Urkundenfälschungen,
Sicherheitsmerkmale von Urkunden und Echtheitsprüfung, Manipulationstechniken/
Fälschungsmethoden, Kosten ca. 2 500 Euro.
• 15. bis 20. April 2013: Multiplikatorenausbildung im Bereich Urkunden-
und Dokumentensicherheit bei der tunesischen Grenzpolizei am Flughafen
Tunis mit zwei PVB des Bundespolizeipräsidiums; Bewertung von
Urkunden- Dokumentenfälschungen in der 1. und 2. Kontrolllinie und Einleitung
erforderlicher Folgemaßnahmen, Kosten ca. 2 500 Euro.
• 23. bis 24. Oktober 2012: Workshop des BKA zum Thema
„Verbindungsbeamtenwesen“ in der Polizeischule Tunis-Mannouba, Kosten ca. 4 200 Euro.
• 29. Oktober bis 2. November 2012: Lehrgang des BKA zum Thema
„Bekämpfung der KfZ-Kriminalität“ im Hauptquartier der Garde Nationale in
Tunis, Kosten ca. 6 700 Euro.
• 5. bis 9. November 2012: Lehrgang des BKA zum Thema
„Terrorismusbekämpfung“ zugunsten der „Direction de la Sécurité Extérieur“ (DSE),
Kosten ca. 3 700 Euro.
• 5. Dezember 2012: Lehrgang des BKA zum Thema „Personalgewinnung
Polizeikräfte“, Kosten ca. 4 500 Euro.
• 4. bis 7. Juli 2011: Hospitation von Führungspersonal der Police Nationale
sowie der Gendarmerie bei der Abteilung Staatsschutz des BKA, Kosten ca.
1 800 Euro.
• 16. bis 18. November 2011, Hospitation von Führungspersonal der Police
Nationale und der Gendarmerie bei der Kriminaltechnik des BKA, Kosten
ca. 270 Euro.
• 9. bis 12. Juli 2012: Besuch der DGSN und der Police Judiciaire zum Thema
Korruptionsbekämpfung bei der Abteilung Schwere und Organisierte
Kriminalität des BKA; Kosten ca. 4 700 Euro.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13462Marokko
● 17. bis 23. Oktober 2011: Hospitation zum Themenkomplex
Erkennungsdienst von Angehörigen der „Direction Générale de la Sûrété Nationale“
(DGSN) bei der Abteilung Zentrale Dienste des BKA, Kosten ca. 1 200 Euro.
● 10. bis 18. Juli 2012: Lehrgang des BKA zum Thema „Operative Analyse“
in Rabat für die nationale Gendarmerie, Kosten ca. 3 000 Euro.
● 9. bis 12. Januar 2012: Arbeitsbesuch von Vertretern der „Direction générale
de surveillance du territoire“ (DGST) bei der Abteilung Staatsschutz des
BKA, Kosten ca. 660 Euro.
● 12. bis 14. Juni 2012: Arbeitsbesuch von Vertretern der DGSN zum Thema
„Tatortaufnahme nach Bombenattentaten“ bei der Abteilung Zentrale
Dienste des BKA, Kosten ca. 3 700 Euro.
● 5. bis 9. November 2012: Teilnahme von zwei Mitarbeitern der DGSN am
Internationalen Sprengstoffsymposium in Berlin, Kosten ca. 1 300 Euro.
● 22. bis 26. Oktober 2012: Arbeitsbesuch „Phantombilderstellung“ durch
Polizei Niedersachsen in Kenitra für die DGSN (Finanzierung BKA), Kosten
ca. 3 300 Euro.
● 18. Januar bis 30. Juni 2011: Teilnahme eines Angehörigen der DGSN am
Stipendiatenprogramm des BKA (Basismodul), Kosten ca. 15 000 Euro.
● 1. bis 24. Oktober 2011: Teilnahme eines Angehörigen der „Brigade
nationale de la police judiciaire“ (BNPJ) am Aufbaumodul des
Stipendiatenprogramms des BKA, Kosten ca. 2 000 Euro.
● 18. Januar bis 30. Juni 2012: Teilnahme eines Angehörigen der Gendarmerie
am Stipendiatenprogramm des BKA (Basismodul), Kosten ca. 13 500 Euro.
● 19. bis 24. November 2012: Informationsbesuch einer Delegation der
marokkanischen Polizeiakademie in der Bundespolizeiakademie Lübeck;
Vorstellung der Ausbildungs- und Fortbildungskonzepte der Bundespolizei,
Darstellung der Personalgewinnung der Bundespolizei, Darstellung der
Ausbildung an der Bundespolizeiakademie, Einweisung im Bereich der
Fachgruppen Polizeitechnik/Materialmanagement und Kriminalistik; Kosten ca.
1 440 Euro.
Libyen
● 20. bis 27. Mai 2012: Besuch Leiter Interpol Tripolis, Leiter der
Ermittlungsabteilung sowie des für Deutschland zuständigen Sachbearbeiters im
libyschen Innenministerium an den BKA-Standorten in Wiesbaden und Berlin.
Es fanden Gespräche in den Abteilungen Internationale Koordinierung,
Schwere und Organisierte Kriminalität, Kriminaltechnik und Zentrale
Dienste statt. Zudem fanden Gespräche im BMI zur internationalen
polizeilichen Zusammenarbeit statt; Kosten ca. 7 800 Euro.
Ägypten
● 13. bis 15. Dezember 2011: Hospitation zweier Angehöriger der ägyptischen
Gerichtsmedizin bei den Abteilungen Kriminaltechnik und Zentrale Dienste,
Kosten ca. 1 800 Euro.
● 22. bis 29. September 2012: Fachbesuch der Abteilung Staatsschutz des
BKA beim „General Intelligence Service“ (GIS) und des „National Security
Sectors“ (NSS), Kosten nicht bekannt.
● 5. November bis 14. Dezember 2012: Fortbildung von zwei
Diensthundeführern durch die Polizei Sachsen-Anhalt (Finanzierung durch BKA), Kosten
ca. 6 300 Euro.
Drucksache 17/13462 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDarüber hinaus erfolgten kleinere Schulungsmaßnahmen durch die in
Nordafrika eingesetzten Dokumenten- und Visumberater der Bundespolizei
(Algerien und Ägypten) bei den Immigrationsbehörden der jeweiligen Länder im
Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung.
Nachrichtendienst
Eine Beantwortung der Frage 3 kann nicht offen erfolgen, da in der
Zusammenarbeit der Nachrichtendienste davon ausgegangen wird, dass Einzelheiten über
Art, Mittel, Formen und den zeitlichen Umfang der Kooperation vertraulich
behandelt werden. Diese Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die
Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Dies umfasst auch
einzelne konkrete Projekte der Ausbildungshilfe für andere Nachrichtendienste.
Bei Bekanntwerden von Details einer Zusammenarbeit mit den hinterlegten
Ausbildungsinhalten bestünde die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf
die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der
Nachrichtendienste gezogen werden können und damit die Interessen der
Nachrichtendienste unmittelbar tangiert werden. Dies würde für die Zusammenarbeit des
Bundesnachrichtendienstes mit anderen Nachrichtendiensten erhebliche
Nachteile bedeuten und mithin für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
schädlich sein. Aus diesem Grund wurde eine Unterlage, eingestuft als „VS-
Vertraulich“, bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur
Einsichtnahme gemäß den Geheimschutzregelungen hinterlegt.*
4. Welche neueren Details kann die Bundesregierung zum (geplanten)
Abschluss eines MoU zwischen der EU und Libyen mitteilen
(Bundestagsdrucksache 17/11986)?
Das „Memorandum of Understanding“ (MoU) der EU mit Libyen zur
Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau zur Koordinierung von Krisenreaktionen und
Öffentlicher Sicherheit befindet sich in der finalen Abstimmung zwischen der
EU-Delegation in Tripolis und der libyschen Regierung. Libyen hatte zuletzt
um die Voranstellung eines allgemeinen Zusatzes im Text des MoU gebeten,
wonach dieses als Rahmenvereinbarung für die darin vorgesehenen
Einzelmaßnahmen zur Krisenprävention zu betrachten sei. Der EAD hat diesem Anliegen
entsprochen.
a) Welche weiteren Berichte des EAD oder der Europäischen Kommission
hat die Bundesregierung in den letzten drei Monaten erhalten?
Es hat wegen der eingetretenen Verzögerung der Unterzeichnung des MoU
keine weiteren entsprechenden Berichte gegeben.
b) Welchen Inhalt hat die „Absichtserklärung“ bzw. ein hierzu
vorliegender Entwurf hinsichtlich eines „Kapazitätsaufbaus für
Krisenbewältigungskoordinierung und öffentliche Sicherheit“?
Das MoU verfolgt die Einrichtung eines Frühwarnsystems, den Aufbau von
Kapazitäten für ein Krisenreaktionszentrum der libyschen Regierung, die
Ausbildung und internationale Einbindung der libyschen Polizei sowie die
Beschaffung von Räumgerät und technischer Unterstützung bei der gesicherten
Lagerung von Waffen und Munition. Die EU beabsichtigt, die
Kommunikationsinfrastruktur und Unterrichtung in operativen Abläufen und Management, u. a.
zu Frühwarnungen, vorbeugender Risikobewertung und Koordinierung von
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/13462Krisenreaktionsoperationen, sowie die Förderung polizeilicher
Aufklärungsfähigkeiten in Libyen zu unterstützen.
5. Welchen neuen Stand hat die Umsetzung einer zivil-militärischen
„Krisenbewältigungsoperation im Bereich Grenzmanagement in Libyen“
gegenüber den Erläuterungen in der Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 17/11986?
Am 19. April 2013 hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK)
der EU das Operationskonzept für die Mission gebilligt. Der designierte
finnische Missionsleiter befindet sich gemeinsam mit einem Kernteam der Mission
vor Ort, um den Missionsbeginn vorzubereiten.
a) Welche Treffen auf offizieller Ebene oder im „informelle[n] Format“
haben seit November 2012 mit welchen Beteiligten stattgefunden?
Im März 2013 reiste eine Erkundungsmission des EAD („Technical Assessment
Mission“, TAM) nach Libyen und hat vorbereitende Gespräche mit den
libyschen Ansprechpartnern geführt. Über inoffizielle Treffen liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
b) Wann soll das Projekt offiziell beginnen?
Derzeit ist vorgesehen, dass der Rat für Außenbeziehungen Ende Mai 2013 den
Beschluss zur Entsendung der „European Union Integrated Border
Management Assistance Mission in Libya“ (EUBAM Libya) verabschiedet.
c) Welche Kosten entstehen für die Operation, und wie werden diese
übernommen?
Erste Schätzungen gehen von Kosten in Höhe von etwa 30 Mio. Euro jährlich
aus. Die vergleichsweise hohen Kosten erklären sich durch die zum Schutz der
Mission erforderlichen aufwendigen Sicherheitsmaßnahmen.
d) Welche Maßnahmen werden von welchen Akteurinnen und Akteuren
durchgeführt?
Auf Seiten der EU wird derzeit die Planung der Entsendung der Mission
vorbereitet. Hierzu beraten sich die zuständigen Ratsarbeitsgruppen regelmäßig.
e) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die besagte
„Operation“ in Regionen umgesetzt werden soll, in denen im Dezember
2012 ein militärisch kontrollierter Ausnahmezustand angeordnet wurde?
Die zivile GSVP-Grenzschutzmission EUBAM Libya soll zunächst in Tripolis
tätig werden. Dort sollen auch Grenzschützer für einen Einsatz im Süden des
Landes ausgebildet werden. Eine Ausweitung des Einsatzgebiets der Mission
ist möglich und abhängig von der Sicherheitslage. Die Bundesregierung wird
sich zu gegebener Zeit und vor dem Hintergrund einer aktuellen
Sicherheitseinschätzung zu der Frage positionieren, wie ein Einsatz der Mission in den
südlichen Gebieten zu bewerten ist.
6. Über welche neueren Details verfügt die Bundesregierung zum Aufbau
eines „Krisenreaktionszentrums“ und der Ausbildung und internationalen
Einbindung der libyschen Polizei?
Mit finanzieller Unterstützung von Katar wird seit 2011 am Flughafen Mitiga in
Tripolis ein Krisenreaktionszentrum aufgebaut. Interpol unterstützt mit EU-
Drucksache 17/13462 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFinanzierung aus dem Stabilitätsinstrument die Passkontrolle am Flughafen
Tripolis und von dort aus an den Landgrenzen zu Tunesien und Ägypten, nicht
aber an der Südgrenze von Libyen. Zudem bilden zwei Angehörige von Interpol
Mitarbeiter des libyschen Innenministeriums bei der Verbrechensaufklärung im
Rahmen des Kapazitätsaufbaus aus.
a) Inwiefern bewertet die Bundesregierung die in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11986 erwähnte
„Sicherstellung und Lagerung von Kleinwaffen und Munition“ als erfolgreich?
Das Auswärtige Amt unterstützt seit Ende 2011 drei Projekte im Bereich der
Kontrolle von konventionellen Waffen und Munition in Libyen. Mit 750 000
Euro wurde in Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika eine
Anschubfinanzierung zum Aufbau eines libyschen Minen- und
Kampfmittelräumdienstes „Libyan Centre for Mine Action and Explosive Remnants of War“
(LMAC) geleistet. LMAC ist inzwischen voll funktionsfähig und ein
Hauptansprechpartner von VN, EU und Hauptgebern sowie Koordinator von Projekten
im Bereich Minenräumung und Implementierung von Kleinwaffen- und
Munitionskontrolle in Libyen.
Im Auftrag des Auswärtigen Amts wurde im September 2012 die internationale
Nichtregierungsorganisation „Handicap International“ in einem
Zweijahresprojekt beauftragt, in Misrata eine ehemalige Bunkeranlage für die Lagerung von
Waffen und Munition von Kampfmittelresten befreien und in einen gesicherten
Zustand zu versetzen. Während der Kämpfe in Misrata waren mehrere
Bunkeranlagen zerstört worden. Dabei wurden große Mengen explosiver Kampfstoffe
– Munition jedweden Kalibers, Raketen, Minen – in und um die Anlagen herum
verstreut. Es bestand die Gefahr der Plünderung und Manipulation der Munition
und Kampfmittel zur Gewinnung von Altmetall durch die lokale Bevölkerung.
Es hatten sich mehrere zum Teil tödliche Unfälle ereignet. Durch die Räumung
wird außerdem dem Risiko entgegengewirkt, dass terroristische Kräfte die
explosiven Überreste für Angriffe nutzen könnten. Das vom Auswärtigen Amt
mit 662 000 Euro finanzierte Projekt sieht den Einsatz zweier
hochspezialisierter Räumteams über einen mehrmonatigen Zeitraum vor. Im Rahmen des
Projektes soll auch libysches Personal geschult und das Lager wieder instandgesetzt
werden. Zwischen November 2012 und Februar 2013 wurden fünf
Waffenbunker und eine Fläche von 62 288 m2 Fläche komplett von explosiven
Kampfmittelrückständen geräumt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden mehr als 5 500
Einzelteile explosiver Kampfmittelrückstände, welches 9,3 Tonnen sog. net
explosive quantity (NEQ) entspricht, zerstört.
Hinsichtlich des dritten Projekts zum Kapazitätsaufbau bei der Kontrolle
konventioneller Waffen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
b) Wie ist die „Reintegration der libyschen Milizen nach dem Sturz
Muammar al-Gaddafis“ aus Sicht der Bundesregierung verlaufen?
Die seit November 2012 amtierende libysche Übergangsregierung kommt nur
allmählich mit der Auflösung der revolutionären Brigaden voran. Insoweit
Brigaden aufgelöst wurden, konnten sich ihre Mitglieder für die Aufnahme in
Armee und Polizei bewerben. Nach Schätzungen der VN-
Unterstützungsmission in Libyen (UNSMIL) wurden bislang einige hundert Personen in die Armee
integriert. Von den verbliebenen Brigaden agieren viele im Auftrag von Armee
und Polizei und sind dadurch offiziell für die Gewährleistung von Sicherheit
verantwortlich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/13462Im Bereich der Polizei (inklusive Justizvollzug) erfolgten mit Stichtag 12. März
2013 nach offiziellen Informationen des libyschen Innenministeriums die
folgenden Maßnahmen zur Umsetzung der Reintegration der Milizen:
● 34 500 ehemalige Rebellen haben sich um eine Aufnahme in die Polizei
beworben,
● 9 528 befinden sich derzeit noch im Auswahlverfahren,
● 1 356 haben die medizinische Überprüfung nicht bestanden,
● 14 454 haben bestanden und warten auf den Ausbildungsbeginn,
● 6 425 befinden sich derzeit in Ausbildung,
● 841 haben in der 10. KW ihre Ausbildung in Tripolis beendet, 550 in
Bengasi,
● 1 143 haben in der 11. KW ihre Ausbildung beendet,
● 2013 sollen insgesamt 15 000 ehemalige Kämpfer die Ausbildung
absolvieren.
7. Mit welchen Techniken und Methoden soll das in Libyen zu etablierende
nationale „Krisenreaktionszentrum und Frühwarnsystem“
(Bundestagsdrucksache 17/11986) nach Kenntnis bzw. Ansicht der Bundesregierung in
„operativen Abläufen und Datenmanagement“ zur „vorausschauenden
Risikobewertung und -analyse“ genutzt werden?
Die Nutzung des nationalen Krisenreaktionszentrums und des Frühwarnsystems
befindet sich in der ersten Aufbauphase. Anhand der Passkontrolle findet eine
erste Einweisung in operative Abläufe und Datenmanagement statt. Die
Ausarbeitung und Unterrichtung einer vorausschauenden Risikobewertung ist Teil
des Interpol-Programms in Libyen. Dieses soll der Vorbeugung von
Bedrohungen wie Menschenhandel, organisierter Kriminalität und Terrorismus dienen.
a) Welche Behörden und Einrichtungen welcher Länder sind daran
beteiligt oder erbringen Beiträge?
Interpol führt das Programm mit Unterstützung aus dem Stabilitätsinstrument
der Europäischen Kommission durch.
b) Welche weiteren „Projekte zur Verbesserung der
Ermittlungsfähigkeiten der libyschen Polizei“ anderer Länder oder der EU sind der
Bundesregierung bekannt, und wie sollen diese helfen, „nationale
Verbrechensdaten“ zukünftig „effektiv zum Kampf gegen nationale und
internationale kriminelle Netzwerke einzusetzen“?
Das zentrale Projekt zur „Verbesserung der Ermittlungsfähigkeit der libyschen
Polizei“ wird durch Interpol durchgeführt und durch die EU finanziert
(„Rebuilding Libya’s Investigative Capacitiy“, RELINC). Der Bundesregierung liegen
keine eigenen Erkenntnisse zu Projekten anderer Länder vor.
8. Welche neueren Entwicklungen kann die Bundesregierung zum Mandat
der EU-Agentur FRONTEX mitteilen, Verhandlungen zum Abschluss
eines Arbeitsabkommens mit Libyen aufzunehmen?
Das Mandat hat weiterhin Bestand. Die Verhandlungen sind noch nicht weiter
vorangeschritten. Die EU-Agentur FRONTEX beabsichtigt, einer Delegation
aus Libyen zeitnah die mögliche Unterstützung der Mission durch die Agentur
FRONTEX sowie den etwaigen Regelungsgehalt eines Arbeitsabkommens
vorzustellen.
Drucksache 17/13462 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Welche weiteren Projekte oder Maßnahmen hat die FRONTEX im
Rahmen der „Fact Finding Mission“ im November 2012 in Libyen
thematisiert?
Bisher wurden keine konkreten Projekte oder Maßnahmen thematisiert.
b) Welchen Regelungsgehalt hat das (angestrebte) „Arbeitsabkommen“
hinsichtlich etwaiger Maßnahmen von der FRONTEX?
Auf den o. g. Stand der Verhandlungen wird verwiesen. Hinsichtlich des
grundsätzlichen Inhalts bisheriger Arbeitsabkommen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/9757 vom 23. Mai 2012 verwiesen.
c) Im Rahmen welcher anderer Vorhaben in welchen Ländern arbeitet die
FRONTEX wie in der „Fact Finding Mission“ mit dem zivil-
militärischen Auswärtigen Dienst zusammen oder wurde zu gemeinsamen
Reisen eingeladen?
Weitere vergleichbare Beteiligungen der EU-Agentur FRONTEX sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
9. Wie hat die libysche Regierung nach Ansicht der Bundesregierung die von
der EU, aber auch der Bundesregierung geforderte und begrüßte
„Ausrichtung ihrer Fähigkeiten zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und
Terrorismus entlang rechtsstaatlicher Normen und zur Wahrung der
Menschenrechte“ (Bundestagsdrucksache 17/11986) bislang umgesetzt?
Grundsätzlich kann konstatiert werden, dass die libysche Sicherheitsarchitektur
nach wie vor nur rudimentär vorhanden ist. Sowohl die Regierung von
Ministerpräsident Seidan als auch die leitenden Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden
sehen sich internationalen Menschenrechtsstandards verpflichtet und werden
seitens der internationalen Akteure vor Ort soweit ersichtlich auch dahingehend
beraten und angeleitet.
a) Inwiefern sieht die Bundesregierung die „umfassende Sicherstellung
des Schutzes persönlicher Daten und d[ie] Achtung der
Menschenrechte“ in den oben genannten Vorhaben umgesetzt?
Angesichts des anhaltenden politischen Umbruchs hält es die Bundesregierung
für zu früh, um die Umsetzung der genannten Punkte bereits abschließend
bewerten zu können.
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht
einer EU-Delegation vom 13. März 2013 (Local EU Statement on
Religious Freedom and Fundamental Rights), wonach im Land weiterhin
gravierende Menschenrechtsverletzungen seitens staatlicher Behörden
vorgenommen werden, und wie wird sich dies auf ihre eigenen
Vorhaben im Land auswirken?
Aus Sicht der Bundesregierung bleibt die Achtung der Menschenrechte ein
zentrales politisches Anliegen beim Aufbau des neuen Libyen. Die
Bundesregierung wird sich gegenüber der libyschen Regierung weiterhin bilateral sowie im
Einklang mit seinen multilateralen Partnern dafür einsetzen. Sie begrüßt, dass
im Nachgang zur in der Fragestellung genannten Erklärung die fünf seit Februar
2013 inhaftierten Ausländer christlichen Glaubens freigelassen worden sind.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1346210. Welches „bilaterale Projekt zum Kapazitätsaufbau im Sicherheitsbereich“
will die Bundesregierung in Libyen fördern, und wie soll dies EU-
Maßnahmen ergänzen (Bundestagsdrucksache 17/11986)?
Im Verlauf der libyschen Revolution 2011 verlor das Gaddafi-Regime die
Kontrolle über große Teile seines Waffenarsenals. Infolge dessen wurden die
Waffenlager des Regimes sowohl für Rebellen und Zivilisten als auch für die
Soldaten des Regimes frei zugänglich. Seit Ende der Kampfhandlungen konnte die
zentrale Kontrolle über das Waffenarsenal nicht vollständig wieder hergestellt
werden. Nach Angaben libyscher Behörden herrscht ein akuter Bedarf für eine
verbesserte, zentrale Kontrolle von Waffen und Munition in Libyen. Um dies
effektiv zu gewährleisten, wurde von libyscher Seite der Bedarf an
Wissenstransfer, Ausstattung und technische Kapazitäten identifiziert. Als Antwort auf
diese Herausforderungen zielt das Projekt darauf ab, in Partnerschaft mit
libyschen Regierungsbehörden Kapazitäten im Bereich der konventionellen
Rüstungskontrolle zu stärken. Dadurch soll ein Beitrag geleistet werden, die
Waffenproliferation in Libyen und in den angrenzenden Ländern zu reduzieren und
die sicherheitsrelevanten Folgen des libyschen Bürgerkriegs zu bewältigen.
a) Welche Maßnahmen sind hierzu geplant?
Die nach einer Prüfmission erarbeitete Umsetzungsstrategie umfasst ein
Programm der konventionellen Rüstungskontrolle in Libyen, das aus drei
Komponenten bestehen soll:
● Kapazitätsaufbau libyscher Institutionen im Bereich der Minenräumung und
Rüstungskontrolle,
● Unterstützung libyscher Initiativen im Bereich physischer Sicherheit und
Management von Lagerstätten,
● Unterstützung libyscher Aktivitäten im Bereich Minenräumung und
Kampfmittel- und Gefechtsfeldräumung.
Die Unterstützung erfolgt in Form von Wissenstransfer durch Langzeit- und
Kurzzeitexperten und durch die Organisation und Durchführung von
spezialisierten Trainings, Ausstattung mit Material und Ausrüstung und im Einzelfall
finanziellen Beiträgen für die Implementierung von Maßnahmen durch
Regierungsinstitutionen und spezialisierte Nichtregierungsorganisationen. Zurzeit
läuft mit der Phase 1 die Gründungsphase, die dem Aufbau der vollen
Implementierungsfähigkeit zu Beginn der Phase 2 dient. Zwei weitere Phasen sind bis
zur Umsetzung einer Exit-Strategie und Übergabe an die libyschen Partner im
Jahr 2017 vorgesehen.
Ein weiteres bilaterales Projekt zum Kapazitätsaufbau im Sicherheitsbereich ist
derzeit nicht beabsichtigt.
b) Welche Kosten entstehen hierfür, und wie werden diese übernommen?
Das bilaterale Vorhaben wird aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts,
Kapitel 05 02 Projekttitel 687 77 – Maßnahmen der Abrüstung, Rüstungskontrolle
und Nichtverbreitungszusammenarbeit – finanziert, wofür Mittel in den Jahren
2013 bis 2017 in Höhe von 2,8 Mio. Euro eingeplant sind. Das deutsche Projekt
dient auch dazu, die Voraussetzungen für das geplante mehrjährige EU-Projekt
mit besonderem Schwerpunkt auf sicherer Lagerhaltung zu schaffen.
Drucksache 17/13462 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Anstrengungen
Tunesiens und Libyens, aber auch Algeriens und Mauretaniens, eigene
Grenzüberwachungssysteme aufzubauen?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung bemühen sich die Regierungen aller
genannten Länder aufgrund der aktuellen Sicherheitslage, die bestehende
Grenzüberwachung und die Kooperation untereinander zu stärken. Im Rahmen
der sog. 5+5-Gespräche der Innenminister und Außenminister kamen die
Staaten des Maghreb überein, im Bereich der Grenzkontrollen besser und effektiver
zusammenzuarbeiten. Zuletzt haben sich die Innenminister der „5+5“-Gruppe
am 9. April 2013 in Algier getroffen (Libyen, Tunesien, Algerien, Marokko,
Mauretanien und Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Malta).
Algerien hat Interesse an der Installation eines Grenzüberwachungssystems.
In Mauretanien besteht seit 2010 ein von der EU ko-finanziertes Projekt zur
Errichtung und materiellen Ausstattung von Grenzposten und mobilen
Überwachungseinheiten im Rahmen von EU-Fördermitteln der West-Sahel-
Sicherheitsstrategie. Partner Mauretaniens in diesem Projekt sind neben der EU unter
anderem Frankreich und die Internationale Organisation für Migration (IOM).
Im Jahr 2012 wurden 34 feste Polizeiposten und 100 mobile Einheiten von den
mauretanischen Sicherheitskräften eingerichtet. Ziel ist die professionelle
Sicherung der Landesgrenzen zur ordnungsgemäßen Abwicklung des
Grenzverkehrs.
Tunesien ist aufgrund der aktuellen Sicherheitslücken bestrebt, ein
Grenzüberwachungssystem aufzubauen. Zu Libyen liegen diesbezüglich keine
Erkenntnisse vor.
a) Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Mitarbeit der genannten
Länder im „Seahorse Mediterraneo Project“?
b) Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich zur
von der EU gewünschten Beteiligung Tunesiens am „Seahorse
Mediterraneo Project“ und entsprechenden Initiativen?
Deutschland ist an der Projektgruppe nicht beteiligt. Eine Bewertung der
Mitarbeit der genannten Länder durch die Bundesregierung ist daher nicht möglich.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 20. Dezember 2012
zu den Fragen 10 bis 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/11986 verwiesen.
12. Auf welche Art und Weise arbeiten Bundesbehörden mit der tunesischen
Regierung in den Bereichen Justiz und Inneres gegenwärtig zusammen?
Grundlage der bilateralen Zusammenarbeit mit dem ONPC (Office National de
Protection Civile) ist die Gemeinsame Erklärung der Staatssekretäre vom
12. September 2012 sowie die Absichtserklärung über Zusammenarbeit vom
10. November 2012. Aktuell erfolgt die Umsetzung des Zwei-
Jahresarbeitsplans vom 9. Juli 2012. Grundsätzlich erfolgen alle Maßnahmen nur nach
detaillierter Einzelabsprache im Konsens.
Im Jahr 2013 ist von Seiten des Bundeskriminalamtes zunächst die
Durchführung folgender Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen:
• Lehrgang „Tatortarbeit“; ausbildungsbegleitend werden dazu noch drei
Tatortfahrzeuge sowie Tatorttaschen und Fotoausrüstung zur Spurensicherung
übergeben,
• Lehrgang „Umgang mit unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen
(USBV)/Entschärfung“,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/13462• Lehrgang „Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität als besondere
Erscheinungsform der Organisierten Kriminalität“,
• Aufbaulehrgang „Kfz-Kriminalität“ für Teilnehmer der Basisausbildung im
Jahr 2012,
• Hospitation zum Thema „Kfz-Kriminalität“ für ausgewählte Teilnehmer der
Basisausbildung im Jahr 2012,
• Lehrgang „Personenschutz“,
• Teilnahme eines Mitarbeiters der tunesischen Sicherheitsbehörden am
Vorbereitungsmodul des Stipendiatenprogramms.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
a) Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu den
Maßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des BND, des BKA und
der Bundespolizei in Tunesien mitteilen, deren Inhalte sie bislang nur
mit Titeln und Untertiteln umrissen hat (Mündliche Frage 36 des
Abgeordneten Andrej Hunko in der Fragestunde des Deutschen
Bundestages vom 20. März 2013, Plenarprotokoll 17/230)?
Das Projekt „Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat“ wird von der
Fachhochschule des Bundes als tunesisch-deutscher Rechtsstaatsdialog
moderiert. Es thematisiert die Legitimation und die Kontrolle von
Nachrichtendiensten in einem Rechtsstaat. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Regulierung
nachrichtendienstlicher Tätigkeit auf der Grundlage des BNDG, des BVerfSchG, des
G10 sowie des PKGrG. Der Bundesnachrichtendienst wird an dem Projekt
insoweit beteiligt, als er Erfahrungen aus der Rechtspraxis in das Projekt
einbringt.
Bezüglich der Maßnahmen des Bundeskriminalamtes wird auf die Antworten
zu den Fragen 3 und 21 verwiesen. Im Übrigen beschränkt sich das Engagement
des Bundeskriminalamtes auf den kriminalpolizeilichen Informationsaustausch
in strafrechtlichen Angelegenheiten.
b) Welche Behörden welcher Länder nehmen mit welchen Abteilungen
an den Maßnahmen teil?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 12a verwiesen.
c) Welche Kosten entstehen für die jeweiligen Projekte, und wie werden
diese übernommen?
Bei einzelnen Maßnahmen entstehen Reise- und Unterbringungskosten, die
noch nicht abschließend beziffert werden können. Die Maßnahmen der
Bundespolizei werden aus Mitteln des BMI und des AA
(Transformationspartnerschaften) bezahlt. Die Maßnahmen des BKA werden aus dem Haushalt des BMI
finanziert. Die tatsächlichen Kosten können erst nach Durchführung der
Maßnahmen angegeben werden.
d) Welchen Inhalt haben die Maßnahmen „Nachrichtendienste im
demokratischen Rechtsstaat“ und die „Lehrgänge und Workshops“ des
Verfassungsschutzes zur „Terrorismusabwehr“ (bitte so ausführlich wie
möglich darstellen und, sofern vorhanden, gehaltene oder geplante
Präsentationen anfügen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12a verwiesen.
Drucksache 17/13462 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodee) Welchen Inhalt haben die Maßnahmen des BKA und der
Bundespolizei, und inwieweit thematisieren diese auch technische Möglichkeiten
zur Strafverfolgung, Gefahrenabwehr oder Verhinderung
unerwünschter Migration (bitte so ausführlich wie möglich darstellen und, sofern
vorhanden, gehaltene oder geplante Präsentationen anfügen)?
Die Bundespolizei führt Schulungen in den Bereichen der Dokumenten- und
Urkundensicherheit sowie Maritime Sicherheit/Seenotrettung für die
tunesischen Behörden durch. Die Ausbildungshilfe hat folgende Inhalte:
Dokumenten- und Urkundensicherheit (Modulausbildung „Train the trainer“)
• Basistraining: Erscheinungsformen von Urkundenfälschungen,
Sicherheitsmerkmale von Urkunden und Echtheitsprüfung, Manipulationstechniken/
Fälschungsmethoden.
• Multiplikatorenausbildung: Bewertung von Urkundenfälschungen in der
1. und 2. Kontrolllinie und Durchführung erforderlicher Folgemaßnahmen.
• Multiplikatorenfortbildung 1: Auswertung von Urkundenfälschungen,
Durchführung erforderlicher Folgemaßnahmen in der 2. Stufe (überörtliche
Ebene), themenbezogene Fachinhalte im Rahmen der dezentralen
Fortbildung vermitteln.
• Multiplikatorenfortbildung 2: Kontroll- und Prüfmethoden, Aktuelles aus
den Bereichen, Trägermaterialien und Drucktechnik, besondere
Sicherungsmerkmale, Ausstellungs- und Personalisierungsmethoden, Erstellung von
Warnhinweisen und Informationsunterlagen.
Maritime Sicherheit/Seenotrettung (Modulausbildung „Train the trainer“)
• Multiplikatorenausbildung: Schaffung einer Basis zur eigenverantwortlichen
Übernahme von Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der maritimen
Ausbildung:
– Sea Survival Training
– Emergency-Training (Fremdrettung)
– Helo-Transfer
– Brandbekämpfung
– Leckagebekämpfung etc.
• Multiplikatorenfortbildung/Ausbildungstraining: Fortbildung der
Multiplikatoren in den o. a. Bereichen.
Darüber hinaus wurde die Beschaffung von Ausstattungshilfe in den Bereichen
Maritime Sicherheit/Seenotrettung zur Seenot-/Fremdrettung (hier:
Rettungswesten und -inseln, Material zu Eigen- und Fremdrettung, Feuerlöscher) und
Dokumenten-/Urkundensicherheit (Dokumentenprüftechnik für die 1. und 2.
Kontrolllinie, Schulungsausstattung) zur Verbesserung der grenzpolizeilichen
Aufgabenwahrnehmung initiiert. Sie soll ausbildungsbegleitend an die tunesischen
Behörden übergeben werden.
Im Rahmen der Lehrgänge des Bundeskriminalamtes werden auch technische
Maßnahmen (Standardmaßnahmen) zur Strafverfolgung angesprochen. Das
Bundeskriminalamt hat in Bezug auf Gefahrenabwehr nur eine eingeschränkte
Zuständigkeit.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/13462f) Inwieweit thematisiert das „Kooperationsprojekt“ des BND
„Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat“ oder die „Lehrgänge
und Workshops“ des Verfassungsschutzes zur „Terrorismusabwehr“
auch die kritisierte Rolle deutscher Geheimdienste im NSU-Skandal,
unter anderem wegen der Finanzierung einiger Mitglieder der
Organisation oder der behinderten Aufklärung durch Nichtweitergabe von
Informationen?
Die in der Antwort zu Frage 12a skizzierten Themen werden in dem von der
Fachhochschule des Bundes moderierten Rechtsstaatsdialog umfassend und
hinreichend kritisch betrachtet und vermittelt. Für den Bereich des
Verfassungsschutzes sind keine Lehrgänge oder Workshops zu Terrorismusabwehr geplant.
g) In welchen anderen Ländern haben die genannten Behörden bereits
ähnliche Projekte durchgeführt, und welche weiteren Details kann die
Bundesregierung hierzu mitteilen?
Bei dem Projekt „Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat“ handelt
es sich um ein Novum.
13. Aus welchem Grund wurde die nach Angaben des Auswärtigen Amts seit
Frühjahr 2012 bestehende Tätigkeit des Bundesnachrichtendienstes nicht
in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/10107 vom Sommer 2012 beauskunftet (siehe die
Mündliche Frage 36 des Abgeordneten Andrej Hunko in der Fragestunde
des Deutschen Bundestages am 20. März 2013, Plenarprotokoll 17/230),
obwohl dort explizit danach gefragt wurde („Auf welche Art und Weise
arbeiten Bundesbehörden mit der tunesischen Regierung in den Bereichen
Justiz und Inneres zusammen?“)?
Bei dem bezeichneten Projekt „Nachrichtendienste im demokratischen
Rechtsstaat“ – dessen erster gemeinsamer Workshop im Mai 2013 stattfinden soll –
handelt es sich um einen von der Fachhochschule des Bundes moderierten
Rechtsstaatsdialog. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 12a verwiesen. Eine
Zusammenarbeit von Justiz- oder Innenbehörden, wie sie der Frage 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom Juni 2012 auf
Bundestagsdrucksache 17/9894, zugrunde liegt, ist in diesem Falle nicht gegeben.
14. Inwiefern hat sich an der Haltung der Bundesregierung zur Bitte
Tunesiens nach Ausstattungshilfe (Bundestagsdrucksache 17/7587)
mittlerweile etwas geändert (bitte etwaige Maßnahmen hierzu ebenfalls
darstellen)?
Die polizeiliche Ausstattungshilfe ist die Ergänzung zur polizeilichen
Ausbildungshilfe und erfolgt grundsätzlich mit dem Ziel der Nachhaltigkeit einer
zuvor erfolgten Ausbildungsmaßnahme. Ausstattungshilfe für Tunesien erfolgt
anlassbezogen im Rahmen der derzeitigen Unterstützungsmaßnahmen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Drucksache 17/13462 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Welche weiteren Entwicklungen kann die Bundesregierung zur Absicht
des Bundesministerium des Innern (BMI) mitteilen, das mit Tunesien
Gespräche über „bilaterale Projekte“ führt, die bei der „Stabilisierung und
Demokratisierung des Landes“ helfen sollen (Bundestagsdrucksache
17/10107)?
a) Welche weiteren Entwicklungen nahmen die Überlegungen,
„aufbauend auf der seit 20 Jahren bestehenden Zusammenarbeit zwischen der
tunesischen Katastrophenschutzbehörde ONPC und dem deutschen
Technischen Hilfswerk“ ebenfalls weitere Vorhaben zu prüfen
(Bundestagsdrucksache 17/10107)?
Die Überlegungen wurden in einem konkreten Projekt zur Einführung des
Ehrenamts im ONPC umgesetzt. Das Pilotprojekt soll dem tunesischen Partner
ONPC aufzeigen, wie er seine Ressourcen durch den Aufbau und die
Einbindung von ehrenamtlichen Einheiten stärken kann. Das Projekt soll nicht nur zu
einem verbesserten Bevölkerungsschutz in Tunesien, sondern auch zur
Demokratisierung und Stärkung der Zivilgesellschaft beitragen, indem ehrenamtlich
getragener Bevölkerungsschutz an drei Standorten (Ben Arous, Jendouba und
Sidi Bouzid) aufgestellt wird.
b) Wie kann die Bundesregierung ihre Antwort „Aus den Bewertungen
im Sinne der Antwort zu Frage 4e lässt sich die Erforderlichkeit einer
Unterstützung durch das BMI im Transformationsprozess Tunesiens
ableiten“ inhaltlich begründen bzw. mit entsprechenden Nachweisen
belegen (Bundestagsdrucksache 17/10107)?
Die in der Antwort zu Frage 4e aufgeführten Bereiche Migration, Kriminalität
und Terrorismus stellen weiterhin Herausforderungen im tunesischen
Transformationsprozess dar. Insoweit bestehen die genannten Gründe für die
Zusammenarbeit mit Tunesien fort. Deutschland hat auch weiterhin ein Interesse an
der Entwicklung der tunesischen Sicherheitsbehörden nach rechtsstaatlichen
Grundsätzen.
16. Mit welchen konkreten Maßnahmen ist die Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH hinsichtlich der Auflösung
„rechtsstaatlicher und demokratischer Defizite“ befasst?
a) Welche Inhalte und konkrete Vorhaben sind im Regionalvorhaben
„Gute Regierungsführung – Maghreb“ vorgesehen?
Ziel des Regionalvorhabens „Gute Regierungsführung – Maghreb“ ist es,
staatliche Einrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft sowohl
untereinander als auch miteinander in den Dialog über gute Regierungsführung zu
bringen. Der Schwerpunkt hierbei liegt darauf, die Transparenz in der Verwendung
öffentlicher Mittel zu erhöhen. Dazu baut das Regionalvorhaben ein regionales
Netzwerk zum Austausch zwischen den Rechnungshöfen der Maghreb-Staaten
auf.
b) Welche staatliche Einrichtungen und „Organisationen der
Zivilgesellschaft“ aus Algerien, Marokko, Mauretanien und Tunesien werden
von der Maßnahme adressiert?
Bei den staatlichen Einrichtungen handelt es sich um die Rechnungshöfe der
Maghreb-Staaten. Bei den nichtstaatlichen Organisationen der Zivilgesellschaft
handelt es sich um berufsständische Verbände, (regionale)
Nichtregierungsorganisationen sowie akademische Netzwerke.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/13462c) Mit welchem Ziel wurde der Verein forum zenith e. V. seitens der
Bundesregierung angesprochen?
Das Projekt „Diktaturbewältigung“ des Vereins „forum zenith e. V.“, das vom
Auswärtigen Amt und vom „Institut für Auslandsbeziehungen“ im Rahmen der
Transformationspartnerschaften finanziell gefördert wurde, hat sich die
Aufgabe gestellt, zu untersuchen, welchen Stellenwert die Aufarbeitung der
Vergangenheit im postrevolutionären Übergang in Ägypten und Tunesien
einnimmt.
17. Wie ist es gemeint, wenn der tunesische Staatspräsident gegenüber der
Deutschen Welle (DW) erklärt, „Wir sind sehr froh, dass Deutschland
akzeptiert hat, einen Teil der tunesischen Schulden in
Entwicklungsprojekte umzuwandeln.“, und um welche Maßnahmen handelt es sich dabei
(DW, Interview am 21. März 2013)?
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Aussage Moncef
Marzoukis mitteilen, beide Länder wollten in „Schlüsselbereichen wie
zum Beispiel der Energie zusammenarbeiten“?
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat am 26. Mai 2011 im Rahmen der G8-
Deauville-Partnerschaft angekündigt, Ägypten und Tunesien in der Phase des
politischen Umbruchs durch zusätzliche Finanzhilfen aus FZ-
Schuldenumwandlungen in Höhe von bis zu 300 Mio. Euro zu unterstützen. Hiervon
entfallen auf Tunesien bis zu 60 Mio. Euro.
Über die erste Teilzusage i. H. v. 30 Mio. Euro konnte bereits im Dezember
2012 eine Schuldenumwandlungsvereinbarung unterzeichnet werden. Die
zweite Vereinbarung wurde am 2. Mai 2013 unterzeichnet. Die tunesischen
Gegenwertmittel werden für beschäftigungsintensive Investitionen im Bereich
Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in benachteiligten Regionen
Tunesiens verwendet.
Staatspräsident Moncef Marzouki stellte aus Sicht der Bundesregierung auf die
Energiepartnerschaft zwischen Deutschland und Tunesien ab, die am 9. Januar
2012 vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, und dem
tunesischen Außenminister, Rafik Abdessalem, in Tunis unterzeichnet wurde.
Schwerpunkte der Kooperation bilden die Themenbereiche Erneuerbare
Energien, Energieeffizienz, allgemeine Fragen der Energiepolitik und der
Versorgungssicherheit, Energiemärkte, Energieforschung, Energietechnologien sowie
Aus- und Weiterbildung. Die Energiepartnerschaft wird durch ein hochrangiges
Steuerungsgremium mit Regierungsvertretern beider Seiten gelenkt, das am
28. Januar 2013 erstmals getagt hat. Am 30. April 2013 fand in Tunis der erste
Planungsworkshop zur konkreten Ausgestaltung der Partnerschaft statt.
Fachlich umgesetzt wird die Energiepartnerschaft in thematischen Arbeitsgruppen,
an denen Regierungs- und Industrievertreter beider Seiten teilnehmen.
18. Inwiefern trifft es zu, dass das BKA mit dem Aufspüren von
Vermögenswerten ehemaliger Regierungsmitglieder Tunesiens und Ägyptens befasst
ist (Handelsblatt vom 29. Oktober 2012 „Geldwäsche erreicht neuen
Höchststand“), und welche weiteren Behörden sind hierzu mit welchen
Maßnahmen beauftragt?
Ägypten und Tunesien haben Rechtshilfeersuchen an Deutschland gerichtet, in
denen um Rückführung von Vermögen straf- oder zivilrechtlich verfolgter
Personen ersucht wird. Zur Erledigung dieser Ersuchen haben Gespräche mit
Vertretern Ägyptens und Tunesiens stattgefunden. Die Rechtshilfeersuchen sind
auf diplomatischem Geschäftsweg über das Auswärtige Amt eingegangen und
Drucksache 17/13462 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedem Bundesamt für Justiz vorgelegt worden, das dem Bundesministerium der
Justiz berichtet hat. Das Bundeskriminalamt hat Ermittlungen zum Aufspüren
von Vermögenswerten der in den Ersuchen bezeichneten Personen
durchgeführt.
a) Wer gab den Auftrag für die Ermittlungen?
Das Bundesamt für Justiz hat dem Bundeskriminalamt im Januar 2011
eingegangene Rechtshilfeersuchen des Gerichts erster Instanz in Tunis zur Sicherung
von Vermögenswerten übermittelt. Die darin genannten 48 Personen
entsprechen den in der EU-Verordnung Nr. 101/2011 des Rates vom 4. Februar 2011
gelisteten Personen, bei denen eine Vermögenssicherung durchzuführen ist.
Ferner hat das Bundesamt für Justiz im Februar 2011 eingegangene
Rechtshilfeersuchen aus Ägypten weitergegeben. Das Bundeskriminalamt wurde in allen
Fällen gebeten, in Deutschland belegene Vermögenswerte festzustellen.
b) Welche Ergebnisse erbrachten die Ermittlungen?
Ein Rechtshilfeersuchen aus Ägypten wurde zurückgenommen. Die
Möglichkeit der Erledigung der übrigen Rechtshilfeersuchen wird weiterhin geprüft.
Abschließende Ergebnisse können derzeit nicht mitgeteilt werden.
c) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung mittlerweile gegenüber
Saudi-Arabien dafür ein, den früheren Präsidenten Ben Ali nach
Tunesien auszuliefern, um ihm dort unter anderem wegen der
Unterschlagung von Vermögen den Prozess zu machen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9894 vom 6. Juni 2012
wird verwiesen.
d) Sofern sie hierzu keine Anstrengungen unternimmt, welche
Beweggründe führten zu der Entscheidung?
Auf Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9894 vom 6. Juni 2012 wird
verwiesen.
19. In welchen Kriminalitätsbereichen ist der BKA-Verbindungsbeamte in
Tunesien in den letzten zwei Jahren sowohl „ermittlungsinitiierend als
auch ermittlungsunterstützend“ tätig geworden?
Inwiefern bezog sich dessen „Informationssammlung und -auswertung
und sein sonstiger ermittlungsbezogener Einsatz“ auch auf verdeckte
Ermittlungen oder politisch motivierte Kriminalität?
Die Hauptaufgabe des seit März 2012 in Tunis ansässigen BKA-
Verbindungsbeamten lag in der Informationssammlung und -auswertung sowie in der
polizeilichen Aufbauhilfe. Er war bisher nicht ermittlungsinitiierend, sondern
lediglich ermittlungsunterstützend durch Informationsaustausch tätig.
Hinsichtlich politisch motivierter Kriminalität erfolgt regelmäßig ein
Informationsaustausch mit den tunesischen Sicherheitsbehörden, der sich bisher
allerdings nicht auf verdeckte Ermittlungen erstreckt.
Für den Phänomenbereich des religiös motivierten Terrorismus ist der für
Tunesien zuständige Verbindungsbeamte des Bundeskriminalamtes
ermittlungsunterstützend wie folgt tätig geworden:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/13462• Sachbearbeitung in Gefährdungssachverhalten im Phänomenbereich
islamistischer Terrorismus.
• Berichterstattung über Vorfälle im Bereich der Politisch motivierten
Kriminalität in Tunesien.
• Unterstützung in Ermittlungsverfahren, allgemeiner Informationsaustausch
mit den tunesischen Behörden (z. B. Erhebung von Einreisedaten).
Verdeckte Ermittlungen waren hiervon nicht betroffen.
20. Mit welchen Vorhaben war der grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der
Bundespolizei in Tunesien in den letzten zwölf Monaten befasst?
a) In wie vielen Fällen wurden in den letzten zwölf Monaten
„Lageerkenntnisse über illegale Migration mit den tunesischen
Sicherheitsbehörden“ ausgetauscht?
Der Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte (GVB) berichtete regelmäßig und
anlassbezogen über „illegale Migration“ aus bzw. über Tunesien. Ein Austausch
mit deutschen Erkenntnissen zu illegaler Migration erfolgte nicht.
b) Mit welchen „Fragen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe“ war
der Beamte in den letzten zwölf Monaten befasst?
Der GVB stimmte als Ansprechpartner die jeweiligen Maßnahmen der
Ausbildungs- und Ausstattungshilfe mit der tunesischen Seite ab und koordinierte die
Vorbereitung der Schulungsveranstaltungen vor Ort. In die tatsächliche
Umsetzung der Maßnahmen ist er organisatorisch eingebunden.
21. Welchen konkreten Inhalt hatten die vom BKA im vierten Quartal 2012 in
Tunesien durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen „VB-Wesen“, „Kfz-
Kriminalität“, „Personalgewinnung von Polizeiangehörigen“ sowie
„Terrorismusbekämpfung“ (Bundestagsdrucksache 17/12469), und welche
Techniken und Verfahren wurden in diesem Zusammenhang dargestellt?
Im Rahmen des Lehrganges „Personalgewinnung von Polizeibeamten/innen“
wurde die Verfahrensweise bei der Gewinnung von Nachwuchskräften des
gehobenen und höheren Kriminaldienstes vorgestellt. Dies insbesondere im
Hinblick auf die eingesetzten psychodiagnostischen Verfahren und den Prozess der
Urteils- und Entscheidungsfindung bei der Personalauswahl. Folgende Inhalte
wurden vermittelt: Rechtliche Grundlagen der Personalgewinnung (GG, BBG,
BLV, KrimLV, BPersVG, BGleiG, AGG), Aufbau und Ablauf der
Gewinnungsverfahren für den gehobenen und höheren Kriminaldienst (Voraussetzungen,
Ausschreibung, Auswahlverfahren, Einstellung), Strukturen und
eignungsdiagnostische Instrumente für die Personalauswahl (Testdiagnostik,
halbstrukturiertes Interview, Assessment Center) für verschiedene Zielgruppen
(gehobener und höherer Kriminaldienst) sowie Grundlagen der Qualitätssicherung und
Evaluation.
Bei der im vierten Quartal 2012 in Tunesien durchgeführten
Ausbildungsmaßnahme „Kfz- Kriminalität“ wurden folgende Inhalte vermittelt: Lagedarstellung
der Kfz-Kriminalität, rechtliche Betrachtung der Kfz-Kriminalität, Darstellung
verschiedener Modi Operandi, Kfz-Identifizierung unter Berücksichtigung von
Besonderheiten verschiedener Hersteller, Sicherheitsmerkmale in Kfz-
Dokumenten und Erkennen von Fälschungen, Fahndungsmöglichkeiten, Aufbau
einer professionellen Kontrollstelle und Rückführung sichergestellter Kfz.
Im Bereich des Lehrgangs „VB-Wesen“ wurde den tunesischen
Lehrgangsteilnehmern das Verbindungsbeamtensystem des BKA vorgestellt. Dabei wurde
Drucksache 17/13462 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeauf folgende Punkte eingegangen: Auswahl der BKA-Verbindungsbeamten,
Entsendeplanung, Vorbereitung der BKA-Verbindungsbeamten, Entsendung
und Aufgaben des BKA-Verbindungsbeamten im Ausland, Zusammenarbeit
mit Behörden im Inland und Ausland, Logistik und Betreuung.
Der genannte Lehrgang „Terrorismusbekämpfung“ beinhaltete die Vorstellung
der deutschen Polizei, der Methodik der Gefährdungsbewertung sowie
internationale Aspekte der Terrorismusbekämpfung. Darüber hinaus wurden
Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamtes dargestellt.
22. Welche konkreten Inhalte hatten die von der hessischen Polizei in
Verantwortung des BKA in Tunesien durchgeführten Lehrgänge
(Bundestagsdrucksache 17/12971) hinsichtlich der Themen „Taktische
Kommunikation mit Demonstranten“, „Maßnahmen im Rahmen von Fußballspielen“
sowie „Aufbau und Einrichtung einer Befehlsstelle“ (bitte in groben
Zügen wiedergeben, welchen Mehrwert die tunesische Polizei durch die
referierten Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung erzielen soll)?
Bei der von der hessischen Polizei realisierten Maßnahme handelt es sich nicht
um in Verantwortung des Bundeskriminalamtes durchgeführte einzelne
Lehrgänge. Vielmehr wurden Vorträge vor einer tunesischen Delegation im
Polizeipräsidium Frankfurt am Main gehalten. Das Bundesland Hessen führte mit
finanzieller Unterstützung des Auswärtigen Amtes einen viertägigen
Arbeitsbesuch für eine tunesische Delegation durch.
23. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über so genannte
antiterroristische Krisenzellen, wie sie im Rahmen der von ihr unterstützten
„Sicherheitssektorreform“ errichtet werden (
www.rfi.fr/afrique/20130327-
tunisie-creation-cellules-crise-antiterroristes)?
a) Was ist der Zweck der Einheit, und unter wessen Leitung bzw.
Kommando soll sie stehen?
Die Einrichtung der genannten „anti-terroristischen Krisenzellen“ ist der
Bundesregierung aus der Presse bekannt. Darüber hinaus liegen ihr keine
Informationen vor.
b) Inwiefern ist die Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar (auch
mit Beratung) in die Errichtung der neuen Einheit involviert?
Die Bundesregierung ist nicht in die Errichtung der genannten Einheiten
involviert.
c) Welche sonstigen Beziehungen, Absprachen oder Maßnahmen
unterhält die Bundesregierung zum „Conseil supérieur de la sécurité“, das
für den Aufbau der Spezialeinheit verantwortlich ist?
Die Bundesregierung unterhält bisher keine Beziehungen zum „Conseil
supérieur de la sécurité“.
d) Inwieweit wird sie angesichts ihrer umfangreichen Unterstützung und
Beratung bei der „Sicherheitssektorreform“ in Tunesien die Meldung
zum Anlass nehmen, eigene Nachforschungen zu den angeblichen
„antiterroristischen Krisenzellen“ anzustellen?
Die Bundesregierung steht in regelmäßigen Kontakt mit der tunesischen
Übergangsregierung, um aktuelle, auch sicherheitspolitische Entwicklungen des
Landes zu erörtern.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/1346224. Über welche Kenntnis oder Hinweise verfügt die Bundesregierung zur
Meldung des renommierten oppositionellen Internetportals „Nawaat“ vom
26. März 2013, wonach in Tunesien eine „parallele Polizei“ aufgebaut
wird, deren Ausbildung in einer Polizeikaserne auf dem Flughafen Tunis-
Carthage vorgenommen wird, und deren Existenz seitens der tunesischen
Regierung als „Flughafenpolizei“ begründet wird (
www.tinyurl.com/
clgggoe)?
Inwieweit wird sie angesichts ihrer umfangreichen Unterstützung und
Beratung bei der „Sicherheitssektorreform“ in Tunesien die Meldung zum
Anlass nehmen, hierzu eigene Nachforschungen anzustellen?
Der Bundesregierung sind entsprechende Presseberichte bekannt. Der neue
Innenminister der Übergangsregierung, Lotfi Ben Jeddou, hat im April 2013 eine
Reihe von Personalveränderungen am Flughafen Tunis-Carthage verfügt.
Weitere Einzelheiten sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Kontakt mit der tunesischen
Übergangsregierung, um aktuelle, auch sicherheitspolitische Entwicklungen des
Landes zu erörtern.
25. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass angeblich
Tausende tunesische Jugendliche in Syrien Kämpfe gegen die Regierung
unterstützen würden (
www.magharebia.com/fr/articles/awi/features/2013/03/
27/feature- 02), und welche tunesischen und deutschen Behörden waren in
einen etwaigen Informationsaustausch eingebunden?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung angesichts ihrer
Unterstützung und Beratung bei der „Sicherheitssektorreform“ in Tunesien zu der
Nachricht, dass in diesem Zusammenhang strafrechtliche Ermittlungen
gegen die Betroffenen eingeleitet wurden?
Nach nachrichtendienstlichen Erkenntnissen der Bundesregierung halten sich
derzeit Tunesier in Syrien auf und unterstützen zumindest zum Teil die
Opposition gegen die Regierung. Zu Gesamtzahl und Altersstruktur der in Syrien
aufhältigen Tunesier können keine Aussagen getroffen werden.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die tunesischen
Strafermittlungsbehörden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und im Einklang mit
internationalen rechtlichen Vorgaben gegen Personen vorgehen, die sich eines
Verbrechens schuldig machen.
26. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Inhalte und Teilnehmende
des Workshops „Promoting constructive political participation of and
with Salafi actors in North Africa“, den die tschechische Regierung in
Tunis veranstaltet hatte?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Inhalt und Teilnehmer der
angeführten Veranstaltung in Tunis vor.
Drucksache 17/13462 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Welche Treffen der „Taskforce Tunesien“ haben in den letzten zwölf
Monaten mit welchem Inhalt stattgefunden, und wer nahm daran teil?
a) Welche konkreten „internationale Finanzinstitutionen“, welche
Firmen aus dem „Privatsektor“, welche Organisationen der
„Zivilgesellschaft“ und welche Mitglieder des Europäischen Parlaments sind
gegenwärtig Teil der „Taskforce“ (Bundestagsdrucksache 17/10107)?
b) Welchen „wichtigen Beitrag zur Unterstützung des tunesischen
Reformprozesses“ leisten die Europäische Investitionsbank, die
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und andere
internationale Institutionen nach Ansicht der Bundesregierung in Tunesien
(Bundestagsdrucksache 17/10107)?
c) Mit welchem Anliegen bzw. welchen Initiativen sind nach Kenntnis
der Bundesregierung die Hersteller von Rüstungs- und
Sicherheitstechnologie Finmeccanica, INDRA und Siemens AG sowie die
Energiekonzerne Maire Tecnimont Group, British Gas Tunisia,
ACCIONA, Prolea-Sofiproteol sowie Gas de France Suez in der
„Taskforce Tunesien“ präsent (sofern dies nicht aus Protokollen
ersichtlich ist, bitte soweit erinnerlich darstellen)?
Der 2011 als EU-Sonderbeauftragter für die Transformationsländer ernannte
spanische Diplomat Bernardino Léon hat das Mandat, durch sog. Task Forces
die Kohärenz des EU-Handelns sicherzustellen. Am 28./29. September 2011
fand das bisher einzige Treffen einer solchen Task Force mit Tunesien unter
Vorsitz der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Lady
Catherine Ashton, und des damaligen tunesischen Premierministers, Béji Caid
Essebsi, in Tunesien statt. Über die Ergebnisse der Task Force wurde eine
gemeinsame Erklärung der Ko-Vorsitzenden veröffentlicht. Diese Task Forces
sind keine stehenden Strukturen, sondern öffentlichkeitswirksame Treffen, die
zwischenzeitlich auch mit Jordanien (Februar 2012) und Ägypten (November
2012) stattgefunden haben.
Die Mandate der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) wurden zur Unterstützung
der Übergangsstaaten auf die Staaten der Südlichen Nachbarschaft ausgeweitet.
Mit Hilfe dieser Institutionen sollen Infrastruktur- und
Modernisierungsmaßnahmen mit entsprechenden Arbeitsplatz- und Ausbildungseffekten
verwirklicht sowie wirtschaftliche Reformmaßnahmen unterstützt werden.
Die Mitwirkung von Unternehmen an Begleitveranstaltungen am Rande der
Task Forces dient der Standortwerbung gegenüber ausländischen Investoren,
die für die Schaffung von Arbeitsplätzen von den jeweiligen Gastregierungen
als bedeutsam erachtet werden.
28. Welchen Fortgang zeigte der im Oktober 2011 zwischen der EU und
Tunesien begonnene „Dialog zu Migration, Mobilität und Sicherheit“, und
wer ist an entsprechenden Initiativen beteiligt?
a) Mit welchen Anliegen oder Vorschlägen waren die Agenturen
FRONTEX, EASO (Europäisches Unterstützungsbüro für
Asylfragen), EUROPOL (Europäisches Polizeiamt) vertreten, und in welche
aus dem „Dialog“ resultierende Kooperationen sind diese auf welche
Weise eingebunden?
b) Welchen Stand haben die Verhandlungen um ein Arbeitsabkommen
zwischen FRONTEX und Tunesien?
Der Bundesregierung sind keine Fortschritte in den Verhandlungen eines
Arbeitsabkommens zwischen FRONTEX und Tunesien bekannt. FRONTEX
beabsichtigt, zeitnah eine Delegation aus Tunesien einzuladen, um Fortschritte in
den Verhandlungen zu initiieren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/13462c) Welche Organisationen der tunesischen Zivilgesellschaft sind in den
„Dialog“ eingebunden, wozu die Bundesregierung im Sommer 2012
berichtete, es sei „geplant, im Rahmen der Mobilitätspartnerschaft
Institutionen der Zivilgesellschaft einzubeziehen, beispielsweise
Vertreterinnen und Vertreter von Diasporaorganisationen aus den
Mitgliedstaaten und tunesische Nichtregierungsorganisationen aus den
Bereichen Kampf gegen Menschenhandel und Korruptionsbekämpfung“
(Bundestagsdrucksache 17/10107)?
Nachdem Tunesien im November 2012 seine Einschätzungen zum Vorschlag
für eine gemeinsame Erklärung über eine Mobilitätspartnerschaft übermittelt
hatte, überreichte die EU Anfang 2013 einen überarbeiteten Text an Tunesien.
Bisher gibt es von tunesischer Seite noch keine Antwort darauf.
In den Gesprächen in Tunesien waren Vertreterinnen und Vertreter der
Agenturen FRONTEX, EASO und Europol jeweils im Rahmen ihres Mandates
beratend vertreten.
Inzwischen finden regelmäßige Gespräche mit Organisationen der tunesischen
Zivilgesellschaft statt. So traf zum Beispiel Anna Terrón, Sonderberaterin von
EU-Kommissarin Cecilia Malmström, bei ihrer Reise vom 25. bis 27 Februar
2013 Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft und sprach mit ihnen
über eine künftige Mobilitätspartnerschaft. Sie traf u. a. Vertreter der folgenden
Organisationen: IOM, Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen
(UNHCR), Euro-Mediterranean Human Rights Network (EMHRN), Le Centre
de Tunis pour la migration et l’asile (CETUMA), Forum tunisien pour les droits
économiques et sociaux (FTDES) und das Institut Arabe des chefs d’Entreprise.
Die EU-Delegation in Tunis nimmt ebenfalls regelmäßig an von
zivilgesellschaftlichen Organisationen organisierten Veranstaltungen teil, auf denen die
Mobilitätspartnerschaft diskutiert wird.
29. Welchen Stand kann die Bundesregierung zur Durchführung eines
„Aktionsplans“ der Europäischen Union zu Tunesien mitteilen?
Inwiefern werden von dem „Aktionsplan“ Bereiche der Justiz und des
Innern, vor allem zur Polizeizusammenarbeit und Migrationsabwehr,
berührt (bitte ausführlicher, als in der Antwort auf Bundestagsdrucksache
17/10107 umrissen, darstellen)?
Tunesien und die Europäische Union haben sich am 19. November 2012
anlässlich des Assoziationsrates in Brüssel politisch auf einen neuen Aktionsplan für
die „privilegierte Partnerschaft“ geeinigt. Die Fertigstellung des Dokumentes
hat sich durch die Regierungskrise in Tunesien verzögert, wird jedoch für Mai
2013 erwartet.
Der Aktionsplan ist auf der Internetseite der EU-Delegation Tunis und der EU-
Kommission (DEVCO) einsehbar und umfasst auch Bereiche der Justiz und des
Inneren.
Das Thema Migration wird im Rahmen der privilegierten Partnerschaft unter
dem Aspekt der Stärkung von Austausch in den Bereichen (berufliche) Bildung,
Arbeitsmarktzugang, Forschung, Gesundheit, Kultur und Jugendaustausch
behandelt. Zudem soll der Dialog über Migration, Mobilität und Sicherheit einen
Rahmen für eine ausgewogene Zusammenarbeit in den Bereichen legale
Migration und Migrationsmanagement, Verknüpfung von Migration und Entwicklung,
Schutz der Rechte von Migrantinnen und Migranten sowie der Bekämpfung von
irregulärer Migration und organisiertem Verbrechen schaffen. In diesem
Zusammenhang wird auf das gemeinsame Ziel des Abschlusses einer
Mobilitätspartnerschaft verwiesen.
Drucksache 17/13462 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer Aktionsplan geht im Einzelnen vertieft auf eine Kooperation im Bereich
der Bekämpfung von Menschenhandel und den Schutz von Asylbewerbern und
Flüchtlingen ein. Letzteres zum Beispiel durch Unterstützung beim Aufbau
einer auf Asylverfahren spezialisierten Verwaltung in Tunesien.
30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu der nach Erkenntnissen
der Fragesteller erfolgten Gründung eines „Rechtsstaatsinstituts“ in
Tunesien, das sich unter anderem mit einer „Rechtsstaatsförderung“ sowie der
Beachtung von Menschenrechten befassen soll?
Das „International Institute of Justice and the Rule of Law in Tunisia“ soll mit
Sitz in Tunis errichtet werden. Derzeit wird daran gearbeitet, die rechtlichen
und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen und die inhaltliche
Ausrichtung der Lehrpläne zu klären.
a) Inwiefern und wozu soll sich das Institut auch mit „Extremismus“
beschäftigen?
An der Erstellung der Lehrpläne wird derzeit gearbeitet. Ob und inwieweit auch
das Thema „Extremismus“ eine Rolle spielt, ist daher zu diesem Zeitpunkt
offen.
b) Welche Rolle spielt das Global Counterterrorism Forum bzw.
dessen Arbeitsgruppe „Countering Violent Extremism“ hinsichtlich der
Initiative?
Das „International Institute of Justice and the Rule of Law in Tunisia“ soll im
Kontext des „Global Counterterrorism Forum“ (GCTF) errichtet werden, ohne
ein Teil des GCTF zu sein. Zwischen der Arbeitsgruppe „Countering Violent
Extremism“ des GCTF und dem „International Institute of Justice and the Rule
of Law in Tunisia“ bestehen bislang keine Berührungspunkte.
31. Wie hat sich die Bundesregierung seit Sommer 2012 „für die
Gewährleistung der Grundfreiheiten in Tunesien, darunter die Meinungs-,
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit“ eingesetzt (Bundestagsdrucksache
17/10107)?
Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit die Meinungsfreiheit
mittlerweile von der Regierung Tunesiens garantiert wird, und wie bewertet sie
die in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/10107 angemahnte
Umsetzung entsprechender Maßnahmen?
Die Bundesregierung hat im Rahmen der deutsch-tunesischen
Staatssekretärskonsultationen, die erneut am 12. September 2013 in Berlin stattfinden werden,
die Bedeutung der Grundfreiheiten im tunesischen Transformationsprozess
unterstrichen und in der Gemeinsamen Erklärung der Staatssekretäre
festgeschrieben. Darüber hinaus wurde die Gewährleistung der Grundfreiheiten im Rahmen
der Projekte zur Begleitung des tunesischen Verfassungsprozesses sowie im
Rahmen von Diskussionen zu diesem thematisiert. Die Bundesregierung setzt
sich weiter für die Gewährleistung von Meinungs-, Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit ein.
Auch die neue tunesische Übergangsregierung unter Leitung von
Premierminister Ali Laarayedh bekennt sich zur Meinungsfreiheit. Sie ist unverändert in der
Übergangsverfassung, der sog. Kleinen Verfassung, festgeschrieben. Die
rechtliche Umsetzung der Vorhaben zum Ausbau und der Stärkung auf einfach
gesetzlicher Ebene, insbesondere der Medienfreiheit ist jedoch aufgrund der
Regierungskrise in den vergangenen Monaten in Verzug geraten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/1346232. Inwiefern trifft es zu, dass die Kommission zur Vorbereitung einer
„Sicherheitssektorreform“ Spezialistinnen oder Spezialisten für
„Informationsaustausch und technische Unterstützung“ nach Tunesien entsendet
(netzpolitik.org vom 15. März 2013 „The revolution will be intercepted
and databased: EU-Polizeiprojekte beglücken den Arabischen Frühling“),
und welche weiteren Details kann die Bundesregierung hierzu mitteilen?
Die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst haben
Mitte April 2013 zwölf Experten zur Entsendung nach Tunesien identifiziert
(darunter kein deutscher Staatsangehöriger). Die Auswahl wurde dem
tunesischen Innenministerium übersandt.
a) Mit welchen Aufgaben war oder ist die Delegation betraut?
Ziel der Experten-Mission ist eine Bestandsaufnahme des tunesischen
Sicherheitssektors, insbesondere der nachgeordneten Behörden des
Innenministeriums, sowie die Funktionsweise der Sicherheitsbehörden mit Blick auf
Rechtsstaat, Finanzierung, Verteidigung und demokratische Kontrolle. Die
Bestandsaufnahme soll Ausgangspunkt für eine Einschätzung der notwendigen
Reformschritte werden.
b) Welche Treffen oder sonstige Aktivitäten sind bzw. waren vorgesehen?
Zur Vorbereitung des „peer review“ fand im Oktober 2012 ein Treffen in Tunis
zu den sog. Terms of References für die Experten statt.
c) Auf welche Art und Weise waren Bundesbehörden in die Diskussion,
Durchführung oder Auswertung der Maßnahme involviert?
Die Bundesregierung war im Rahmen der Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe
in Brüssel an der Vorbereitung der Maßnahme beteiligt.
d) Inwiefern und mit welchem Inhalt liegen bereits Ergebnisse vor?
Die Entsendung der Experten steht noch aus. Ergebnisse liegen daher noch
nicht vor.
Drucksache 17/13462 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnlage
Drucksache 17/13462 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/13462 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/13462 – 34 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/13462 – 36 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]