[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13442
17. Wahlperiode 10. 05. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Nicole Gohlke,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/13189 –
EU-Forschungsprojekte zur polizeilichen Handhabung von Gipfelprotesten
und Sportereignissen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit mehreren Vorhaben beforscht die Europäische Union (EU) die
Vereinheitlichung von Sicherheitsarchitekturen bei polizeilichen Großlagen. Nicht immer
wird zwischen Sportereignissen oder politischen Ereignissen unterschieden.
Als sogenannte Major Events gelten Gipfeltreffen, aber auch
Fußballmeisterschaften oder olympische Spiele. Im Programm „Coordinating National
Research Programmes on Security during Major Events in Europe“ (EU-SEC)
wollten Beteiligte aus 22 EU-Mitgliedstaaten entsprechende Standards für
Polizeien entwickeln. Das Programm wurde als EU-SEC II verlängert und lief
2011 aus. Ein Abschlussbericht sollte nach Auskunft der Bundesregierung im
Herbst 2011 präsentiert werden (Bundestagsdrucksache 17/7018), bleibt aber
bis heute unter Verschluss. Nach Ende von EU-SEC und EU-SEC II werden die
erarbeiteten Standards und Zusammenarbeitsformen im von der EU
geförderten Vorhaben „Enhancing European Coordination for National Research
Programmes in the Area of Security at Major Events“ (THE HOUSE)
weitergeführt. THE HOUSE will Polizeien bei Großlagen unterstützen und hat bereits
„operational assistance“ bei früheren Ereignissen geleistet. Auf der Webseite
des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms wird davon gesprochen, im Rahmen
von THE HOUSE einen „European Coordinator for Major Events“ zu
bestimmen (
www.tinyurl.com/ccb69pc).
Ähnliche Forschungen wie in EU-SEC, EU-SEC II und THE HOUSE werden
im Programm „Good practice for dialogue and communication as strategic
principles for policing political manifestations in Europe“ (GODIAC)
betrieben. In zehn „Feldstudien“ werden Versammlungen in mehreren Ländern
beobachtet und die polizeiliche Einsatztaktik und -technik ausgewertet.
GODIAC wird vom Swedish National Police Board geleitet und endet im Juli
2013. Das Projekt wird zu 70 Prozent über das EU-Programm „Prevention of
and Fight against Crime“ gefördert, den Rest steuert die schwedische Polizei
bei. Zum Projektende sollen Ergebnisse auf einer Konferenz in Stockholm
präsentiert werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. Mai 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13442 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGODIAC adressiert grenzüberschreitend aktive Protestbewegungen. In der
Projektbeschreibung werden die Gipfel von 2009 genannt, darunter der
NATO-Gipfel in Strasbourg und Baden-Baden, der G20-Gipfel in London und
der G8-Gipfel im italienischen Erdbebengebiet in L’Aquila (
www.statewatch.
org/news/2010/nov/eu-policing-protests-godiac-project.pdf). Als „Problem“
wird umrissen, dass die Gipfel jeweils „Tausende internationaler
Demonstranten und Aktivisten“ mobilisieren. Diese „Internationalisierung“ würde zudem
mit einer Entwicklung neuer Taktiken einhergehen, die eine „große
Herausforderung für Polizeibehörden in ganz Europa“ darstellten. GODIAC will
polizeiliches Wissen über „Demonstranten und Aktivisten, ihre Ideologie,
Mobilität und Strategien gegenüber der Polizei“ deshalb ebenfalls
internationalisieren. Zu den 20 beteiligten Organisationen gehören elf Innenministerien
und Polizeien aus EU-Mitgliedstaaten, darunter aus Österreich, Zypern,
Ungarn und Großbritannien. Rumänien ist sowohl mit dem Ministerium als
auch mit seiner quasimilitärischen Gendarmerie vertreten. Deutsche
Projektpartner sind die Polizei Niedersachsen und wie bei EU-SEC die Deutsche
Hochschule der Polizei in Münster. „Forschungsbeiträge“ der deutschen
Polizei galten einem „Media Management bei Großereignissen“ und wurden
„in Zusammenarbeit mit den Vertretern Frankreichs, Spaniens, der Slowakei
und Bulgariens erbracht“ (Bundestagsdrucksache 17/7018). Zu den „Partnern“
gehört auch die EU-Polizeihochschule CEPOL. Die erste „Feldstudie“ führte
GODIAC anlässlich des Castor-Transports 2010 im Wendland durch, als
Tausende Aktivistinnen und Aktivisten durch den Einsatz von über 2 000
Reizgaskartuschen am Protest gehindert wurden (Bundestagsdrucksache 17/4013).
In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage erklärt der niedersächsische
Innenminister Uwe Schünemann, dass „insgesamt acht Angehörige der
Polizeien Schwedens, der Niederlande, Portugals, Österreichs und Englands
sowie ein ungarischer Wissenschaftler“ für GODIAC die Castor-Proteste
beobachteten (Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 9. Dezember
2010; Plenarprotokoll 16/92, Anlage 26). Die ausländischen Polizisten waren
hierfür vom Sozialwissenschaftlichen Dienst der Zentralen Polizeidirektion
Niedersachsen unterstützt worden und führten „Interviews mit Polizeibeamten
sowie Demonstrationsteilnehmern“ durch.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Europäische Union (EU) beschäftigt sich in Forschungsprojekten mit der
Frage, wie Polizeiarbeit bei politischen Großdemonstrationen und sportlichen
Großereignissen möglichst dialogorientiert, transparent und offen gestaltet
werden kann. Die demokratische Verantwortlichkeit und Transparenz polizeilichen
Handelns sollen in einem europaweiten Rahmen der Zusammenarbeit gefördert
werden. Mögliche Gewaltsituationen oder Eskalationen, wie sie in der
Vergangenheit bei Protestdemonstrationen und Großereignissen häufiger
aufgetreten sind, sollen vermieden werden. Im Übrigen dienen diese Projekte dazu,
die Vernetzung von europäischen Polizeiforschern in dieser demokratischen
und transparenten Tradition zu verstärken.
Großereignisse dieser Art, die im Rahmen dieser Projekte begleitet wurden oder
noch werden, sind z. B. das Champions League Finale 2011, der Besuch des
Papstes in Zypern, der Nato-Gipfel in Portugal sowie eine rechtsgerichtete
Demonstration in Dänemark.
Abschließend sei der Hinweis erlaubt, dass Cepol – entgegen der Annahme der
Fragesteller – keine EU-Polizeihochschule im universitären Sinn ist, sondern
ein „European Police College“, das gleichzeitig die Funktion einer
Europäischen Polizeiakademie als auch einer Agentur der Europäischen Union
besitzt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/134421. Welche Forschungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
hinsichtlich der Ausgestaltung von Sicherheitsarchitekturen bei polizeilichen
Großlagen auf Ebene der EU betrieben?
Im Themenbereich „Sicherheit“ des 7. Forschungsrahmenprogramms wird
gegenwärtig das Projekt „Enhancing European Coordination for National
Research Programmes in the Area of Security at Major Events – THE HOUSE“,
das Bezug zur Zusammenarbeit bei polizeilichen Großlagen hat, gefördert. Die
Vorgängerprojekte EU-SEC und EU-SEC II sind bereits abgeschlossen.
Im Programm „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ wird neben
dem Projekt GODIAC (siehe hierzu Frage 18 ff.) – soweit recherchierbar – ein
weiteres Projekt zu Großveranstaltungen im Bereich Sport gefördert, das sich
allerdings mit Aus- und Fortbildung und nicht mit Forschung beschäftigt. Bei
diesem Projekt werden Polizeioffiziere aus Estland, Litauen und Polen in der
Koordinierung von Sicherheitsmaßnahmen bei großen internationalen
sportlichen Ereignissen ausgebildet. Das Projekt hatte eine Laufzeit vom 1. Mai 2010
bis 30. April 2013. Beteiligt waren die Belgium Federal Police; General Police
Directorate, Ministry of Interior (Croatia); Estonian Police Board (Estonia);
Lithuanian Basketball Federation (Lithuania); Voivodship Police Headquarters,
Bialystok (Poland); National Police Headquarters (Poland); Higher Institute of
Police Sciences and Internal Security (Portugal). Weitere Einzelheiten zu diesem
Projekt sind der Bundesregierung mangels Beteiligung nicht bekannt.
Zu weiteren Forschungen auf EU-Ebene ist der Bundesregierung nichts
bekannt.
2. Welche Ziele werden in den einzelnen Projekten verfolgt?
Das im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm geförderte Projekt „The House“
soll die demokratische Verantwortlichkeit und Transparenz polizeilichen
Handelns in einem europaweiten Rahmen der Zusammenarbeit fördern.
Mögliche Gewaltsituationen oder Eskalationen, wie sie in der Vergangenheit bei
Protestdemonstrationen und Großereignissen häufiger aufgetreten sind, sollen
vermieden werden. Im Übrigen dienen das Projekt „The House“ und die
Vorgängerprojekte EU-SEC und EU-SEC II dazu, die Vernetzung von europäischen
Polizeiforschern in dieser demokratischen und transparenten Tradition zu
verstärken.
3. Inwiefern dienten oder dienen die Vorhaben dem Zweck, Register über
technische und personelle Kapazitäten von Polizeien einzelner
Mitgliedstaaten zu erstellen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Der deutsche
Projektpartner, die Deutsche Hochschule der Polizei, hat an der Erstellung eines
solchen Registers nicht mitgewirkt.
Drucksache 17/13442 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Welche Mitgliedstaaten beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
mit welchen Behörden und welchen Beiträgen an den jeweiligen
Projekten?
Nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligen sich folgende Institutionen an
dem Forschungsprojekt „The House“:
Ob es sich bei den einzelnen Institutionen nach jeweiligem innerstaatlichen
Recht um Behörden handelt, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Festgelegt sind jeweils nur die Hauptverantwortlichen für bestimmte Beiträge;
diese können jeweils von mehreren Projektteilnehmern Unterstützung erhalten.
Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, von wem jeweils
Unterstützungsbeiträge erwartet werden. Die Hauptverantwortlichen sind:
Mitgliedstaat Behörde
Frankreich Ministere de l’Interieur
Großbritannien Metropolitan Police Service
Ungarn Hungarian Ministry of Interior
Finnland Poliisiammattikorkeakoulu
Rumänien Ministry of Administration and Interior
Zypern Cyprus Police
Schweden Rikspolisstyrelsen
Bulgarien Academy of the Ministry of Interior Bulgaria
Slowakei Ministry of Interior of the Slovak Republic
Griechenland Center for Security Studies
Deutschland Deutsche Hochschule der Polizei
Österreich Bundesministerium für Inneres
Polen Wyzsza Szkola Policji w Szczytnie
Litauen Ministry of the Interior of the Republic of Lithuania
Irland An Garda Siochana
Slowenien Ministrstvo za Notranje Zadeve
Dänemark National Police Department
Estland Ministry of the Interior
Spanien Minsiterio del Interior
Aufgabe Hauptverantwortliche
Aufgabe 1.1 Common research and technology taxonomy Portugal
Aufgabe 1.2 Common standards Großbritannien
Aufgabe 1.3 Common evaluation standards Dänemark
Aufgabe 1.4 Networking and Training Frankreich
Aufgabe 2.1 Common research and technology taxonomy Rumänien
Aufgabe 2.2 Common standards Österreich
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/134425. Welche nichtstaatlichen Akteurinnen oder Akteure beteiligen sich an
welchen Projekten bzw. sind in diese eingebunden, und was sind deren
spezifische Beiträge?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
6. Inwiefern nehmen an den Projekten auch Gendarmerien teil, die unter
militärischem Kommando stehen bzw. gestellt werden können?
Die Bundesregierung hat zu der internen Organisation der teilnehmenden
Polizeibehörden keine vertieften Kenntnisse, die über öffentlich verfügbare
Informationen hinausgehen.
7. Mit welchen Einrichtungen und mit welcher Zielsetzung beteiligt sich
die EU an den jeweiligen Projekten?
Das Projekt „THE HOUSE“ wird im Rahmen des 7.
Forschungsrahmenprogramms gefördert. Die EU ist Eigner und Träger dieses Rahmenprogramms.
Durchführende Organisation ist die Europäische Kommission. Es besteht keine
Beteiligung von EU-Einrichtungen als Teilnehmer im Projekt „THE HOUSE“.
8. Unter welcher Leitung stehen die jeweiligen Projekte bzw. damit
verbundenen Arbeitsgruppen?
Der Koordinator des Projektes „THE HOUSE“ ist das United Nations
Interregional Crime and Justice Research Institute (UNICRI). Siehe auch Antwort
zu Frage 4.
9. Wie werden die einzelnen Projekte jeweils finanziert, und inwiefern bzw.
in welcher Höhe beteiligen sich nichtstaatliche Finanziers?
Das Projekt „THE HOUSE“ wird im Rahmen des 7.
Forschungsrahmenprogramms als Koordinationsmaßnahme (CSA-CA) gefördert. Die Förderung der
direkten Kosten erfolgt hierbei zu 100 Prozent aus Mitteln der EU. Die
Finanzierung der Gemeinkosten erfolgt anteilig durch die EU und die
Projektteilnehmer. Eine Beteiligung nichtstaatlicher Finanziers ist daher auszuschließen.
Aufgabe 2.3 Common evaluation standards Spanien
Aufgabe 2.4 A study on what legal and governance framework would
best suit a structure such as the House
United Nations Interregional
Crime and Justice Research
Institute (UNICRI)
Aufgabe 3.1 Handover Meeting Zypern
Aufgabe 3.2 Manual Zypern
Aufgabe 3.3 THE HOUSE Final Meeting UNICRI
Aufgabe Hauptverantwortliche
Drucksache 17/13442 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Mit welchen Kapazitäten, Einrichtungen, Abteilungen, Finanzmitteln und
Beiträgen sind welche Angehörigen der Bundesregierung an einer
Finanzierung beteiligt?
Einziger deutscher Partner im Projekt „THE HOUSE“ ist die Deutsche
Hochschule der Polizei (DHPol). Das Projekt wird an der DHPol in der
Geschäftsstelle „Polizeiwissenschaftliche Lehre, Fortbildung und Forschung –
Allgemeine Polizeiwissenschaft“ betreut. Zur Finanzierung vgl. Antwort zu Frage 9.
11. Welche Schlüsse zog die Deutsche Hochschule der Polizei aus EU-SEC
und EU-SEC II, da ihre Beteiligung nach Auskunft der Bundesregierung
dem Zweck diente, „Wissen zu erwerben, wie der Bedarf der Polizei
besser und kostengünstiger zu decken ist“ (Antwort auf die Schriftliche
Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 17/4639)?
Die Ergebnisse aus EU-SEC und EU-SEC II wurden den Forschungspartnern
vorgetragen und mit ihnen diskutiert. Im Rahmen von EU-SEC III („THE
HOUSE“) ist das Fachgebiet 01 der Deutschen Hochschule der Polizei an der
Erarbeitung eines Course-Curriculum (Kurs-Curriculum) für ein Seminar von
CEPOL beteiligt, in dem es darum gehen wird, die wichtigsten Ergebnisse dieser
Forschung polizeilichen Praktikern auf der Führungsebene zugänglich zu
machen. Die Beiträge des Fachgebiets 01 werden sich hierbei besonders auf die
Öffentlichkeitsarbeit und die Einhaltung von Menschenrechten und ethischen
Prinzipien beziehen.
12. Worin bestanden deutsche Beiträge, die laut einem „EU-SEC MANUAL“
(
www.unicri.it/topics/major_events_security/the_house/EU-SEC_manual_
english.pdf) unter anderem zu „Ethical issues related to security during
major events“ angekündigt waren?
Der Beitrag bestand in einem mehrseitigen Text zum beschriebenen Thema, der
auf Grundlage frei verfügbarer wissenschaftlicher Literatur entstanden ist.
Dokumente aus der polizeilichen Praxis wurden nicht verwandt.
13. Worum handelt es sich bei den im „EU-SEC MANUAL“ erwähnten
Dokumenten oder „Studies and reports into security evaluation during
major events by country“, die aus Deutschland zu den Themen „Reports
of Former Events“, „Manuals“, „Lesson“, „Reports or Checklists“ und
„Rules/Orders and Legislation“ eingebracht wurden?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
14. Worum handelt es sich bei den im „EU-SEC MANUAL“ erwähnten
nationalen „Research Centres“, wonach aus Deutschland nicht nur die
Deutsche Hochschule der Polizei, sondern darüberhinaus die Beteiligten
„Police or Ministry of Interior“, „Universities“ und „Independent centres“
Beiträge für EU-SEC erbrachten?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, was damit gemeint ist. Von deutscher
Seite war an EU-SEC und EU-SEC II nur die DHPol beteiligt; nur diese hat
Beiträge geliefert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1344215. Inwiefern und mit welchem Ergebnis befasste sich EU-SEC auch mit der
Ausrüstung von Polizeien bei „Major Events“, und welche Rolle spielte
hierbei die Joint Organisation for Armaments Cooperation (OCCAR)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
16. Welche innerhalb von EU-SEC und EU-SEC II entwickelten Standards
und Zusammenarbeitsformen hält die Bundesregierung aus welchen
Gründen für besonders bedeutsam?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
17. Aus welchem Grund wird der Abschlussbericht von EU-SEC II nicht
öffentlich zugänglich gemacht, und welche Haltung vertritt die
Bundesregierung hierzu?
Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Neue Kooperationen und Projekte europäischer Polizeien“
(Bundestagsdrucksache 17/7018 vom 20. September 2011) verwiesen:
„Die Veröffentlichung von Projektergebnissen richtet sich – wie bei allen EU-
Forschungsprojekten im Rahmen des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms –
nach der Verordnung (EG) 1906/2006 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 18. Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln über die Beteiligung
von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an Maßnahmen des
7. Forschungsrahmenprogramms sowie für die Verbreitung von
Untersuchungsergebnissen (2007 bis 2013), insbesondere die Artikel 28 und 46.“
18. In welchem Stadium befindet sich das Projekt „Good practice for
dialogue and communication as strategic principles for policing political
manifestations in Europe“ (GODIAC)?
Das Projekt GODIAC endet am 31. Juli 2013.
19. In welchen Ländern wurden welche „Feldstudien“ oder ähnliche
Maßnahmen im Zusammenhang mit GODIAC durchgeführt?
Im Zusammenhang mit GODIAC wurden folgende Feldstudien zu den
angegebenen Anlässen durchgeführt:
Deutschland – Castor Transport
Portugal – NATO Summit
Österreich – Wiener Korporations-Ball
Großbritannien – TUC March for the Alternative
Spanien – La Diada (katalanischer Nationalfeiertag)
Ungarn – Gedenkmarsch anlässlich des Ungarnaufstandes 1956
Dänemark – European Counter Jihad meeting
Slowakei – Rainbow PRIDE Bratislava
Schweden – Global Counter Jihad Movement.
Drucksache 17/13442 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Wer nahm daran jeweils teil?
In der Regel nahmen neben den Projektpartnern aus dem jeweiligen
Gastgeberland eine Auswahl weiterer Partner teil. Nicht an allen Feldstudien war eine
deutsche Beteiligung aus Niedersachsen und/oder der DHPol gegeben, da die
Zahl der Projektpartner die Zahl der durchgeführten Feldstudien überstieg.
21. Wer waren die jeweiligen Partnerinnen und Partner bzw. sonstige
Beteiligte der Maßnahmen, und wer hat diese geleitet?
Die Feldstudien wurden durch die Projektpartner aus den jeweiligen
Gastländern der Feldstudien organisiert und geleitet. Für die Feldstudie in
Deutschland (Castortransport) waren dies die Polizei Niedersachsen.
22. Wann und wo werden Ergebnisse von GODIAC präsentiert?
Die Abschlusskonferenz und Präsentation der Ergebnisse von GODIAC findet
im Mai 2013 in Uppsala (Schweden) statt.
23. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob die Ergebnisse
von GODIAC öffentlich verfügbar sein sollten?
Die Freigabe der Projektergebnisse richtet sich nach den Regularien der EU-
Kommission für ISEC-Projekte sowie nach den konkret zu diesem Projekt
getroffenen Vereinbarungen. Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür,
dass diese Regularien generell oder bei diesem Projekt unsachgerecht sind.
24. Sofern sie dies verneint, wie begründet sie ihre Haltung?
Entfällt.
25. Wie bewertet die Bundesregierung das Ziel von GODIAC (vgl.
Präsentation vom 1. November 2010 auf
www.statewatch.org), wonach als
„Problem“ umrissen wird, dass Gipfelproteste jeweils „Tausende
internationaler Demonstranten und Aktivisten“ mobilisieren würden, und
diese „Internationalisierung“ mit neuen Taktiken der Demonstrierenden
einhergingen, die eine „große Herausforderung für Polizeibehörden in
ganz Europa“ darstellen?
Die Formulierung soll unterstreichen, dass sich das Protestgeschehen in den
letzten Jahrzehnten stark gewandelt hat. Dies stellt die Polizeien aller
europäischen Länder vor neue Herausforderungen, ihre Arbeit bürgernah zu
gestalten.
26. Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung der Beitrag der Polizei
Niedersachsen für GODIAC?
Die Polizei Niedersachsen organisierte die Teilnahme von GODIAC-
Teilnehmern an der „Feldstudie“ in Deutschland während des Castortransportes.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1344227. Inwiefern trifft es zu, dass die ausländischen Polizisten innerhalb von
GODIAC beim Castor-Transport 2010 „Interviews mit Polizeibeamten
sowie Demonstrationsteilnehmern“ durchführten, und wie wurden diese
ausgewählt?
Dies trifft zu. Die Interviewteilnehmer wurden durch Zufall angesprochen und
auf die Freiwilligkeit ihrer Teilnahme hingewiesen. Personenbezogene Daten
wurden nicht erhoben, die Anonymität so sichergestellt. Zusätzlich wurden sie
über die Hintergründe des Interviews informiert. Dies trifft auf Interviewpartner
aus dem Kreis der Demonstranten wie der Polizei gleichermaßen zu.
28. Worin bestand der Beitrag der Deutschen Hochschule der Polizei konkret,
den die Bundesregierung zunächst als „Media Management bei
Großereignissen“ umrissen hatte (Bundestagsdrucksache 17/7018)?
Der Beitrag bestand in einem mehrseitigen Text zum beschriebenen Thema,
der auf Grundlage frei verfügbarer wissenschaftlicher Literatur entstanden ist.
Dokumente aus der polizeilichen Praxis wurden seitens der DHPol nicht
verwandt.
29. Worin bestand die „Zusammenarbeit mit den Vertretern Frankreichs,
Spaniens, der Slowakei und Bulgariens“, und welche eigenen Beiträge
wurden von den Beteiligten erbracht, bzw. inwiefern haben diese an dem
Beitrag der Deutschen Hochschule der Polizei mitgewirkt?
Die Vertreter Frankreichs, Spaniens, der Slowakei und Bulgariens berichteten
über ihre Erfahrungen zum Thema, lieferten jedoch keine direkten Beiträge zu
der in Frage 28 genannten Leistung der Deutschen Hochschule der Polizei.
30. Inwiefern hält es die Deutsche Hochschule der Polizei für erfolgreich im
Sinne von GODIAC, dass deutsche Länderpolizeien sowie die
Bundespolizei den Castor-Transport 2010 erst durch den Einsatz von über 2 000
Reizgaskartuschen unter Kontrolle bringen konnten, und wie wird dies
innerhalb von GODIAC diskutiert und bewertet?
Die Deutsche Hochschule der Polizei hat sich über den in der Fragestellung
genannten Polizeieinsatz kein Urteil gebildet und diesen auch nicht innerhalb
von GODIAC diskutiert oder bewertet.
31. Welche innerhalb von GODIAC entwickelten Standards und
Zusammenarbeitsformen hält die Deutsche Hochschule der Polizei bislang aus
welchen Gründen für besonders bedeutsam?
Eine Folge der Forschungsarbeit ist, dass sich die Deutsche Hochschule der
Polizei zusammen mit dem niederländischen Partner an der Entwicklung eines
Course-Curriculum beteiligt.
32. Welche weiteren Details zu Zielen, Finanzierung und Beteiligten kann die
Bundesregierung zum 2012 begonnen Vorhaben „Enhancing European
Coordination for National Research Programmes in the Area of Security
at Major Events“ (THE HOUSE) mitteilen?
„THE HOUSE“ ist ein Projekt, das von der Europäischen Kommission im
Themenbereich „Sicherheit“ des 7. Forschungsrahmenprogramms gefördert
Drucksache 17/13442 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewird und von März 2012 bis Februar 2014 durchgeführt wird. „THE HOUSE“
soll Standards entwickeln, nach denen Großveranstaltungen innerhalb der EU
koordiniert werden können. Diese Standards werden auf Schlüsselbereiche
übertragen, die als regelmäßig wiederkehrende Abläufe während
Großveranstaltungen identifiziert wurden und als grundlegender Bestandteil der
Sicherheitsplanung europäischer Großveranstaltungen gelten und verbesserter Koordination
bedürfen.
Die Deutsche Hochschule der Polizei hat für die erste Hälfte des Projekts einen
Betrag in Höhe von 34 680 Euro erhalten. Im Herbst 2013 erfolgt die
Auszahlung eines weiteren Teilbetrages.
33. Auf wessen Initiative kam das Projekt zustande?
Das Projekt kam auf Initiative des Projektleiters von EU-SEC II zustande und
ist als Anschlussprojekt zu verstehen.
34. Welche Beiträge erbringt das United Nations Interregional Crime and
Justice Research Institute (UNICRI) für THE HOUSE?
UNICRI ist Projektinitiator, -organisator und -koordinator sowie
Ansprechpartner gegenüber der Europäischen Kommission.
35. Inwiefern stellt das Projekt THE HOUSE nach Einschätzung der
Bundesregierung den Versuch dar, Initiativen und Maßnahmen des UNICRI-
Instituts International Permanent Observatory (IPO) auf Ebene der EU zu
mehr Durchsetzungskraft zu verhelfen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
36. Inwiefern baut THE HOUSE auf Ergebnissen und Strukturen der
Programme EU-SEC und EU-SEC II auf, und welche sind dies konkret?
THE HOUSE baut auf den Erkenntnissen auf, die in den vorangegangenen
Projekten „EU-SEC“ und „EU-SEC II“ gewonnen und in Form des Manuals
verschriftlicht worden sind.
37. Welche konkreten Maßnahmen (auch Konferenzen, Seminare,
Fortbildungen) sind wann in welchen Ländern geplant bzw. wurden bereits
durchgeführt?
Vom 18. bis 19. April 2013 fand das zweite Treffen des gesamten Konsortiums
in Porto, Portugal statt. Für September 2013 ist die dritte Konferenz geplant.
Der Tagungsort wird voraussichtlich Zypern sein.
38. Worin bestand die „operational assistance“ von THE HOUSE beim
UEFA Euro Cup 2012 bzw. anderen, früheren Unterstützungsleistungen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1344239. Inwiefern widmet sich THE HOUSE auch kommenden EU-Gipfeln, der
Fussballweltmeisterschaft in Brasilien 2014 bzw. sonstigen konkreten,
zukünftigen Großereignissen?
Ausweislich der Website (
www.thehouse-majorevents.org) werden die
Erkenntnisse der bisherigen Forschung bei folgenden Ereignissen getestet:
• Euro Athletic Championships, Finland, June/July 2012
• UEFA Euro Cup, Poland, June/July 2012
• Bulgaria – Italy FIFA WC Qualification, Bulgaria, September 2012
• EU Presidency, Ireland, Jan–June 2013
• Rainbow March, Slovakia, June 2013
• EU Presidency, Lithuania, June–Dec 2013
• CEV Euro Volley, Poland, September 2013
• Nuclear Safety Summit, Netherlands, April 2014.
40. Welche konkreten Beiträge sollen hierfür erbracht werden (bitte jeweils
kurz skizzieren)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
41. Was ist damit gemeint, wenn auf der Webseite des 7. EU-
Forschungsrahmenprogramms davon gesprochen wird, im Rahmen von THE HOUSE
einen „European Coordinator for Major Events“ zu bestimmen
(
www.tinyurl.com/ccb69pc), und welche Haltung vertritt die
Bundesregierung hierzu?
Vor Abschluss des Projektes ist es nicht möglich, hypothetische
Handlungsfelder eines „European Coordinator for Major Events“ zu nennen. Derzeit ist
angedacht, dass ein möglicher „European Coordinator for Major Events“ als
Berater bei Großveranstaltungen hinzugezogen werden kann, wenn dies
erwünscht ist.
42. Welche neueren Überlegungen existieren hinsichtlich der Frage, ob im
Jahr 2014 ein neuer Mehrjahresplan als Folge des „Stockholmer
Programms“ verabschiedet werden soll, und wie haben sich die EU-
Mitgliedstaaten und die Bundesregierung hierzu positioniert?
Mit dem „Stockholmer Programm“ sind die Prioritäten der EU für den Raum
der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für den Zeitraum 2010 bis 2014
festgelegt worden. Die Bundesregierung wird sich zur Thematik, ob und inwieweit
es ein Nachfolgeprogramm geben soll, frühzeitig auf EU-Ebene einbringen.
43. Worum handelt es sich bei den Initiativen „Polizeiliche Zusammenarbeit
mit Drittstaaten bei Sportveranstaltungen“ und „TE-Anhang zum
Handbuch für Sportgroßveranstaltungen“, die der Rat der Innen- und
Justizminister am 13. Dezember 2012 verabschiedet hatte?
Die Frage bezieht sich vermutlich auf die Tagung des Rates Innen- und
Justizminister der EU am 13. Dezember 2011.
Drucksache 17/13442 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIn dieser Tagung wurden
• der „Anhang zum Leitfaden für die Polizei- und Sicherheitsbehörden zur
Zusammenarbeit bei Großveranstaltungen mit internationaler Dimension“
(EU-Dokument 16933/11 ENFOPOL 402) sowie
• die „Schlussfolgerungen des Rates über den Ausbau der polizeilichen
Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Hinblick auf die Sicherheit bei
Sportveranstaltungen“ (EU-Dokument 17555/11 ENFOPOL 416)
ohne weitere Aussprache als A-Punkte angenommen.
Ziel dieser Dokumente ist es, Sportveranstaltungen mit internationaler
Dimension vorab sorgfältig vorzubereiten, zu planen, Bedrohungslagen zu beurteilen
sowie Risikoanalysen unter Beteiligung zahlreicher nationaler Behörden
durchzuführen. Der oben genannte Anhang zum Leitfaden befasst sich mit dem
Schutz vor terroristischen Anschlägen und schließt somit die Lücke in den
Leitlinien der EU für Sportveranstaltungen.
44. Wer schlug die Maßnahmen vor, wer ist beteiligt, und wie wird sich die
Bundesregierung hierzu einbringen?
Die beiden oben genannten Dossiers gehen auf die Initiative des polnischen
Ratsvorsitzes im zweiten Halbjahr 2011 zurück. Die Bundesregierung hat den
Initiativen zugestimmt.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]