Planung und Verhandlung einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft
der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, Susanne Kieckbusch, Oliver Krischer, Dr. Gerhard Schick, Priska Hinz (Herborn), Lisa Paus, Dr. Frithjof Schmidt, Viola von Cramon-Taubadel, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Thilo Hoppe, Nicole Maisch, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mitte Februar 2013 unterschrieben der Präsident der Vereinigten Staaten, Barack Obama, der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, und der Präsident des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy eine gemeinsame Erklärung, in welcher sie sich für die Aufnahme von Verhandlungen zu einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft aussprachen.
Die High Level Working Group des Transatlantic Economic Councils hat zu Beginn dieses Jahres ihren Abschlussbericht über die Potenziale des transatlantischen Handels vorgelegt. Sie empfiehlt die Aufnahme von Verhandlung zwischen der EU und den USA über ein umfassendes Handelsabkommen.
Der Handel zwischen der EU und den USA macht ein Drittel des Welthandels aus und bildet damit die umfangreichste Wirtschaftsbeziehung der Welt. Die EU ist der wichtigste Handelspartner der USA mit einem Anteil am US-amerikanischen Gesamthandel von 17,6 Prozent. Die USA ist zweitwichtigster Handelspartner der EU (Anteil am Gesamthandel 13,9 Prozent). Von 2000 bis 2009 flossen 56 Prozent der amerikanischen Direktinvestitionen nach Europa. Umgekehrt stehen Direktinvestitionen aus Europa für 71 Prozent der gesamten FDI in den USA.
Ein ambitioniertes und umfassendes Abkommen im Sinne einer tiefgreifenden transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft hat eine weit über die wirtschaftlichen Aspekte hinausreichende Dimension, die weitergehende institutionelle und politische Integration bedingen bzw. befördern wird.
Ein solches Abkommen bedarf daher der gründlichen Vorbereitung. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Neben den Chancen gibt es schließlich auch Risiken und Nebenwirkungen, insbesondere in Bereichen, in denen durch ein solches Abkommen die Erosion hoher Standards drohen könnte, wie etwa bei Lebensmitteln, Umwelt- und Verbraucherschutz, Finanzmarktregulierung oder den Sozialstandards. Begründete Vorbehalte und Verbote – etwa gegenüber gentechnisch veränderten Lebensmitteln – dürfen nicht weggewischt werden.
Die Verhandlungen müssen gründlich und transparent verlaufen. Das bedeutet, dass sich die Verhandlungspartner ausreichend Zeit einräumen müssen und dass vor allem eine umfassende Einbindung aller relevanten Akteure, neben den Regierungen und den Parlamenten, insbesondere auch seitens Wirtschaft und Zivilgesellschaft, gewährleistet sein muss.
Ein transatlantisches Handelsabkommen sollte als Impetus für die weitere multilaterale Integration des weltweiten Handels genutzt werden und darf nicht zu einem Hemmschuh werden. Dazu müssen die Auswirkungen auf andere Wirtschaftsräume von Beginn an mit in Betracht gezogen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Ziele und Vorgaben für die Verhandlungsführung soll das Verhandlungsmandat, das der Rat der Europäischen Union der Europäischen Kommission erteilt, enthalten?
2. Wie ist die Bundesregierung in die Erarbeitung des Entwurfs für das Verhandlungsmandat einbezogen? Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung bei ihrer Stellungnahme?
3. Welche zivilgesellschaftlichen Akteure sind in die Ausarbeitung des Verhandlungsmandats für die Europäische Kommission eingebunden?
4. Welchen Umfang soll nach Ansicht der Bundesregierung eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) haben?
5. Welche Lehren aus der Entwicklung des europäischen Binnenmarktes zieht die Bundesregierung für eine TTIP?
6. Welche zeitlichen Ziele steckt sich die Bundesregierung für den Abschluss der TTIP? Wann soll nach Wunsch der Bundesregierung die offizielle Aufnahme von Verhandlungen beginnen? Welche zeitlichen Meilensteine für die Verhandlungen sind schon erkennbar?
7. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass angesichts der Bedeutung und der Komplexität einer TTIP Gründlichkeit und Sorgfalt der Vorbereitung vor zeitlichen Druck gehen muss?
8. Soll es sich nach Ansicht der Bundesregierung um ein gemischtes Abkommen handeln, bei dem sowohl die EU als auch ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien werden? Wer wird auf Seiten der Bundesregierung die Verhandlungen führen?
9. Wie ist die parlamentarische Einbindung während des Verhandlungsprozesses geplant? In welchen regelmäßigen Zeitabständen plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag über den Verlauf der Verhandlungen zu informieren?
10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Verhandlungen transparent verlaufen müssen? Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung volle Transparenz erreicht werden?
11. Wie plant die Bundesregierung, die Einbeziehung von Zivilgesellschaft in den Verhandlungsprozess zu gewährleisten?
12. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Beobachter aus anderen nicht EU-Ländern zugelassen werden sollten? a) Falls ja, welche? b) Falls nein, warum nicht?
13. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung, Beobachter von Partnern, mit denen bereits bilaterale Handelsabkommen bestehen, die Verhandlungen begleiten können?
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Abkommens auf die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen mit anderen wichtigen Partnern, mit denen bereits bilaterale Handelsabkommen bestehen? Welche Schritte sollten aus Sicht der Bundesregierung zur Harmonisierung dieser Abkommen und ggf. der Schaffung eines multilateralen Abkommens von Beginn an gegangen bzw. berücksichtigt werden?
15. Wie steht eine TTIP aus Sicht der Bundesregierung zur NAFTA und den Abkommen zwischen der EU und den anderen NAFTA-Staaten? Welche Schritte sollten aus Sicht der Bundesregierung zur Harmonisierung dieser Abkommen und ggf. der Schaffung eines multilateralen Abkommens von Beginn an gegangen bzw. berücksichtigt werden?
16. Welche bestehenden Handelsabkommen bzw. Elemente aus welchen anderen Handelsabkommen sollten aus Sicht der Bundesregierung als Richtschnur in die Verhandlungen über eine TTIP einfließen?
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen des Abkommens für weitere multilaterale Verhandlungen im Rahmen von WTO und der ISO?
18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wohlfahrts- und Beschäftigungseffekte eines umfassenden transatlantischen Freihandelsabkommens auf Deutschland und die EU? Welche Annahmen liegen dieser Beurteilung zu Grunde?
19. Handelt es sich bei dem erwarteten Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (bisherige Prognosen beziffern den Effekt mit 0,5 Prozent bis 1 Prozent) um einen einmaligen Niveaueffekt, der sich über mehrere Jahre verteilt?
20. Welche Sektoreffekte erwartet die Bundesregierung? Welche Annahmen liegen dieser Beurteilung zu Grunde?
21. Welche Folgenschätzungen wären nach Ermessen der Bundesregierung sinnvoll, um die Auswirkungen des Abkommens auf Wirtschaft, Umwelt und soziale Lage in Deutschland und EU abschätzen zu können?
22. Plant die Bundesregierung, solche Folgenschätzungen durchzuführen? a) Falls ja, in welchem Zeitrahmen? b) Falls nein, warum nicht?
23. Welche Verschiebungen zwischen der Bruttolohnquote und Bruttogewinnquote sind durch die anvisierte Handelsliberalisierung zu erwarten?
24. Ist im Rahmen der TTIP auch eine Liberalisierung der Arbeitnehmerfreizügigkeit geplant? Wenn ja, für welche Berufsgruppen soll dies explizit verhandelt oder ausgenommen werden?
25. Welche Waren und Dienstleistungen sollten von diesem Abkommen aus Sicht der Bundesregierung erfasst werden?
26. Welche Waren und Dienstleistungen sollten von den Verhandlungen aus Sicht der Bundesregierung nicht erfasst werden?
27. Welche Sektoren oder Branchen betrachtet die Bundesregierung als besonders sensibel?
28. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung mit diesen sensiblen Sektoren oder Branchen umgegangen werden?
29. Soll nach Auffassung der Bundesregierung der Zugang von europäischen und deutschen Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen auf lokaler und einzelstaatlicher Ebene in den USA Teil des Abkommens werden?
30. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass ein Abkommen neben Maßnahmen der Liberalisierung von Handel und Investitionen vor allem auch Maßnahmen für eine ambitionierte reziproke Regulierung vor allem in Bereichen Finanzmarkt, Umwelt- und Klimaschutz sowie Verbraucherschutz beinhalten sollte?
31. Welche Bedeutung haben nach Ansicht der Bundesregierung die schwankenden Wechselkurse zwischen Euro und Dollar auf den transatlantischen Handel?
32. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die stärkere Handelsverflechtung in der Eurozone bzw. der EU im Verhältnis zu EU-USA auch mit den Wechselkursturbulenzen zu tun hat, so dass daher eine Wechselkursstabilisierung auch den transatlantischen Handel intensivieren könnte?
33. Sollte nach Auffassung der Bundesregierung auch der stark schwankende Wechselkurs Euro-Dollar als Thema Transatlantischer Kooperation einbezogen werden? a) Falls ja, was sind hier die Ziele der Bundesregierung? b) Falls nein, warum nicht?
34. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei Bestimmungen zum Investitionsschutz?
35. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die hohen Schutzstandards von europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere im Ernährungsbereich, durch das Abkommen nicht infrage gestellt werden dürfen?
36. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Zulassungs- und Kennzeichnungsregelungen inklusive Toleranzgrenzen für gentechnisch veränderte Organismen sowie die europäischen Vorgaben zur Koexistenz durch das Abkommen nicht infrage gestellt werden dürfen?
37. Wie bewertet die Bundesregierung den Jahresbericht der US-Regierung zu sanitären und phytosanitären Handelshemmnissen, in dem u. a. die Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen und das Verbot von Masthormonen scharf kritisiert werden, in Bezug auf die anstehenden Verhandlungen?
38. Setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, im Rahmen der Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass durch das Abkommen a) Steuerflucht multilateraler Unternehmen bekämpft wird, b) die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen stärker umgesetzt werden, c) keine Monopol- und Kartellbildung auf dem Weltmarkt entsteht, d) der globale Umwelt- und Klimaschutz gestärkt wird?
39. Welche Maßnahmen müssen nach Ansicht der Bundesregierung getroffen werden, um in einer neu geschaffenen Freihandelszone auch wettbewerbsrechtliche Grundsätze den neuen Gegebenheiten anzupassen, insbesondere im Kartellrecht?
Fragen39
Welche Ziele und Vorgaben für die Verhandlungsführung soll das Verhandlungsmandat, das der Rat der Europäischen Union der Europäischen Kommission erteilt, enthalten?
Wie ist die Bundesregierung in die Erarbeitung des Entwurfs für das Verhandlungsmandat einbezogen? Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung bei ihrer Stellungnahme?
Welche zivilgesellschaftlichen Akteure sind in die Ausarbeitung des Verhandlungsmandats für die Europäische Kommission eingebunden?
Welchen Umfang soll nach Ansicht der Bundesregierung eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) haben?
Welche Lehren aus der Entwicklung des europäischen Binnenmarktes zieht die Bundesregierung für eine TTIP?
Welche zeitlichen Ziele steckt sich die Bundesregierung für den Abschluss der TTIP? Wann soll nach Wunsch der Bundesregierung die offizielle Aufnahme von Verhandlungen beginnen? Welche zeitlichen Meilensteine für die Verhandlungen sind schon erkennbar?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass angesichts der Bedeutung und der Komplexität einer TTIP Gründlichkeit und Sorgfalt der Vorbereitung vor zeitlichen Druck gehen muss?
Soll es sich nach Ansicht der Bundesregierung um ein gemischtes Abkommen handeln, bei dem sowohl die EU als auch ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien werden? Wer wird auf Seiten der Bundesregierung die Verhandlungen führen?
Wie ist die parlamentarische Einbindung während des Verhandlungsprozesses geplant? In welchen regelmäßigen Zeitabständen plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag über den Verlauf der Verhandlungen zu informieren?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Verhandlungen transparent verlaufen müssen? Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung volle Transparenz erreicht werden?
Wie plant die Bundesregierung, die Einbeziehung von Zivilgesellschaft in den Verhandlungsprozess zu gewährleisten?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Beobachter aus anderen nicht EU-Ländern zugelassen werden sollten?
a) Falls ja, welche?
b) Falls nein, warum nicht?
Sollten nach Ansicht der Bundesregierung, Beobachter von Partnern, mit denen bereits bilaterale Handelsabkommen bestehen, die Verhandlungen begleiten können?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Abkommens auf die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen mit anderen wichtigen Partnern, mit denen bereits bilaterale Handelsabkommen bestehen? Welche Schritte sollten aus Sicht der Bundesregierung zur Harmonisierung dieser Abkommen und ggf. der Schaffung eines multilateralen Abkommens von Beginn an gegangen bzw. berücksichtigt werden?
Wie steht eine TTIP aus Sicht der Bundesregierung zur NAFTA und den Abkommen zwischen der EU und den anderen NAFTA-Staaten? Welche Schritte sollten aus Sicht der Bundesregierung zur Harmonisierung dieser Abkommen und ggf. der Schaffung eines multilateralen Abkommens von Beginn an gegangen bzw. berücksichtigt werden?
Welche bestehenden Handelsabkommen bzw. Elemente aus welchen anderen Handelsabkommen sollten aus Sicht der Bundesregierung als Richtschnur in die Verhandlungen über eine TTIP einfließen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen des Abkommens für weitere multilaterale Verhandlungen im Rahmen von WTO und der ISO?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wohlfahrts- und Beschäftigungseffekte eines umfassenden transatlantischen Freihandelsabkommens auf Deutschland und die EU? Welche Annahmen liegen dieser Beurteilung zu Grunde?
Handelt es sich bei dem erwarteten Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (bisherige Prognosen beziffern den Effekt mit 0,5 Prozent bis 1 Prozent) um einen einmaligen Niveaueffekt, der sich über mehrere Jahre verteilt?
Welche Sektoreffekte erwartet die Bundesregierung? Welche Annahmen liegen dieser Beurteilung zu Grunde?
Welche Folgenschätzungen wären nach Ermessen der Bundesregierung sinnvoll, um die Auswirkungen des Abkommens auf Wirtschaft, Umwelt und soziale Lage in Deutschland und EU abschätzen zu können?
Plant die Bundesregierung, solche Folgenschätzungen durchzuführen?
a) Falls ja, in welchem Zeitrahmen?
b) Falls nein, warum nicht?
Welche Verschiebungen zwischen der Bruttolohnquote und Bruttogewinnquote sind durch die anvisierte Handelsliberalisierung zu erwarten?
Ist im Rahmen der TTIP auch eine Liberalisierung der Arbeitnehmerfreizügigkeit geplant? Wenn ja, für welche Berufsgruppen soll dies explizit verhandelt oder ausgenommen werden?
Welche Waren und Dienstleistungen sollten von diesem Abkommen aus Sicht der Bundesregierung erfasst werden?
Welche Waren und Dienstleistungen sollten von den Verhandlungen aus Sicht der Bundesregierung nicht erfasst werden?
Welche Sektoren oder Branchen betrachtet die Bundesregierung als besonders sensibel?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung mit diesen sensiblen Sektoren oder Branchen umgegangen werden?
Soll nach Auffassung der Bundesregierung der Zugang von europäischen und deutschen Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen auf lokaler und einzelstaatlicher Ebene in den USA Teil des Abkommens werden?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass ein Abkommen neben Maßnahmen der Liberalisierung von Handel und Investitionen vor allem auch Maßnahmen für eine ambitionierte reziproke Regulierung vor allem in Bereichen Finanzmarkt, Umwelt- und Klimaschutz sowie Verbraucherschutz beinhalten sollte?
Welche Bedeutung haben nach Ansicht der Bundesregierung die schwankenden Wechselkurse zwischen Euro und Dollar auf den transatlantischen Handel?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die stärkere Handelsverflechtung in der Eurozone bzw. der EU im Verhältnis zu EU-USA auch mit den Wechselkursturbulenzen zu tun hat, so dass daher eine Wechselkursstabilisierung auch den transatlantischen Handel intensivieren könnte?
Sollte nach Auffassung der Bundesregierung auch der stark schwankende Wechselkurs Euro-Dollar als Thema Transatlantischer Kooperation einbezogen werden?
a) Falls ja, was sind hier die Ziele der Bundesregierung?
b) Falls nein, warum nicht?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei Bestimmungen zum Investitionsschutz?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die hohen Schutzstandards von europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere im Ernährungsbereich, durch das Abkommen nicht infrage gestellt werden dürfen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Zulassungs- und Kennzeichnungsregelungen inklusive Toleranzgrenzen für gentechnisch veränderte Organismen sowie die europäischen Vorgaben zur Koexistenz durch das Abkommen nicht infrage gestellt werden dürfen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Jahresbericht der US-Regierung zu sanitären und phytosanitären Handelshemmnissen, in dem u. a. die Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen und das Verbot von Masthormonen scharf kritisiert werden, in Bezug auf die anstehenden Verhandlungen?
Setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, im Rahmen der Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass durch das Abkommen
a) Steuerflucht multilateraler Unternehmen bekämpft wird,
b) die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen stärker umgesetzt werden,
c) keine Monopol- und Kartellbildung auf dem Weltmarkt entsteht,
d) der globale Umwelt- und Klimaschutz gestärkt wird?
Welche Maßnahmen müssen nach Ansicht der Bundesregierung getroffen werden, um in einer neu geschaffenen Freihandelszone auch wettbewerbsrechtliche Grundsätze den neuen Gegebenheiten anzupassen, insbesondere im Kartellrecht?