[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13509
17. Wahlperiode 15. 05. 2013Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hermann E. Ot, Bärbel Höhn,
Hans-Josef Fel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/13336 –
Klimaschutzkooperation mit Polen
Vorbemerkung der Fragesteller
Eine europäische Voreiterole im Klimaschutz gelingt nur mit einer starken
gemeinsamen klimapolitischen Positionierung und Strategie auf EU-Ebene.
Wie fatal ein Ausfalen der europäischen Klima-Voreiterole sein kann,
zeigen die dürftigen Ergebnisse vom Weltklimagipfel in Doha. Eine zentrale
Role in der EU-Klimapolitik kommt Polen zu – nicht nur, aber auch als
Gastgeber der COP 19. Vor alem mit Polen als starkem klimapolitischem Partner
kann eine Blockadehaltung in Europa überwunden werden und der
europäische Klimaschutz wieder an Fahrt gewinnen.
1. Warum kommen die derzeitigen europäischen Verhandlungen mit der
polnischen Regierung hinsichtlich ambitionierter EU-Emissionsziele für 2020
und weitergehender Ziele für 2030 zur Ereichung des 2-Grad-Zieles aus
Sicht der Bundesregierung bisher nicht voran?
Polen und Deutschland stehen vor ähnlichen Herausforderungen hinsichtlich
des Umbaus zu einem emissionsarmen Energiesystem. Nichtsdestotrotz ist die
Ausgangslage in beiden Ländern sehr unterschiedlich. Die polnische
Energiewirtschaft basiert zum größten Teil auf Kohleverstromung und die
Energiekosten polnischer Haushalte entsprechen bereits jetzt zehn Prozent des
durchschnitlich verfügbaren Netoeinkommens.
Die Bundesregierung arbeitet sehr vertrauensvol mit den zuständigen
Ministerien in Polen zusammen und ist zuversichtlich, dass sich dieser gute klima- und
energiepolitische Dialog auch in Zukunft positiv auf die europäischen
Verhandlungen auswirkt.Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 13. Mai 2013 übermitelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schriftype – den Fragetext.
Drucksache 17/13509 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Welche Initiativen unternimmt die Bundesregierung, um die Chancen der
Energiewende international publik zu machen, welche weiteren oder
zusätzlichen Initiativen sind in Planung, und wie sieht insbesondere die
Informationsstrategie der Bundesregierung in Richtung Polen aus?
Die deutsche Energiewende stößt international auf großes Interesse. Sie ist daher
ein Schwerpunkt der deutschen politischen Öfentlichkeitsarbeit im Ausland,
sowohl auf Ebene der Ressorts als auch der deutschen Auslandsvertretungen.
Vertreter der Bundesregierung und deutsche Fachexperten erläutern die
deutsche Energiewende regelmäßig auf internationalen und bilateralen
Veranstaltungen sowohl im In- als auch im Ausland. Um den Informationsbedarf im Ausland
zu decken, besteht ein breites Spektrum an fremdsprachigen
Informationsmaterialien der Fachressorts, das auch von den deutschen Auslandsvertretungen im
Rahmen der Öfentlichkeitsarbeit genutzt wird. Daneben kooperiert die
Bundesregierung auf Anfrage mit der einschlägigen ausländischen Presse (siehe hierzu
auch die Antwort zu Frage 3). Diese Initiativen wird die Bundesregierung auch
in Zukunft fortführen.
Die internationale Kommunikation wurde bereits im Steuerungskreis auf
Staatssekretärsebene zur Umsetzung der Energiewende behandelt. Die beteiligten
Ressorts haben zudem einen Arbeitskreis eingerichtet, der die Koordinierung
und Vernetzung der Energiewendekommunikation der Bundesregierung im
Ausland zum Gegenstand hat.
Polen findet im Rahmen dieser algemeinen politischen Öfentlichkeitsarbeit im
Ausland besondere Berücksichtigung (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 3).
3. Welche konkreten, auch fremdsprachigen, Informationsangebote zur
deutschen Energiewende nutzt die Bundesregierung im partnerschaftlichen
Dialog mit der polnischen Regierung und Wirtschaft, um die
ökonomischen und ökologischen Vorteile der Energiewende in Polen darzustelen?
Um über die deutsche Energiewende zu informieren und für die Transformation
hin zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung zu werben, führen Vertreter der
Bundesregierung eine Vielzahl bilateraler Gespräche mit polnischen
Regierungsvertretern. Ferner kommen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten den
zahlreichen Einladungen politischer, wirtschaftlicher und zivilgeselschaftlicher
Akteure zu polnischen und internationalen Fachkonferenzen nach und führen
Hintergrundgespräche mit polnischen Delegationen in Deutschland.
Die englischsprachigen Informationsmaterialien der Fachressorts über die
deutsche Energiewende werden auf öfentlichen Veranstaltungen ausgelegt; darüber
hinaus werden den polnischen Partnern auf Nachfrage weitergehende
Informationen auch schriftlich übermitelt.
Die Bundesregierung ist dazu bereit, auf Wunsch mit der polnischen Presse
zusammenzuarbeiten. So hat die polnische Umweltzeitschrift AURA in ihrer
Ausgabe vom 4. April 2013 ein Interview mit dem Bundesminister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, Peter Altmaier, zur Energiewende
veröffentlicht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/135094. Unterstützt oder organisiert die Bundesregierung Informationsreisen nach
Deutschland für polnische Journalistinnen und Journalisten sowie andere
polnische Multiplikatoren zur Vermitlung von Inhalten und
Entwicklungen der Energiewende, und inwiefern sind solche Reisen geplant?
Die Darstelung der Energiewende ist ein Schwerpunkt im Programm der
Bundesregierung zur Förderung des Deutschlandbildes im Ausland mitels
Einladung ausländischer Journalisten und Multiplikatoren zu Informationsreisen
nach Deutschland (Besucherprogramm).
Alerdings ergeht die Einladung zu solchen „Themenreisen“ an Journalisten
und Multiplikatoren einer Vielzahl von Ländern, die dann zu Gruppen mit
gemeinsamem Reiseprogramm zusammengefasst werden.
In dieser Weise haben im vergangenen Jahr auch Vertreter polnischer Medien an
Informationsreisen zum Thema „The Transformation of Energy Policy in
Germany“ und „Klimaschutz und Energieefizienz“ teilgenommen. Zu der im Juni
dieses Jahres erneut statfindenden Themenreise „Die Energiewende in
Deutschland“ sind ebenfals wieder Teilnehmer aus Polen angemeldet.
Die Bundesregierung wird die Energiewende auch weiterhin durch die
Einladung von Journalisten und Multiplikatoren zu Informationsreisen im Rahmen
des Besucherprogramms der Bundesrepublik Deutschland
informationspolitisch begleiten. Teilnehmer aus Polen sind dabei besonders wilkommen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
unterstützte zudem im Rahmen eines Projektes (Oktober 2012 bis Februar 2013)
eine Informationsreise polnischer Journalisten nach Deutschland.
5. Gibt es gemeinsame deutsch/polnische „Leuchturmprojekte“ in Sachen
Klimaschutz, erneuerbare Energien und Energieefizienz, und fals ja,
welche sind es, und wie sehen diese konkret aus?
Mit Miteln des Umweltinnovationsprogramms Ausland des BMU wird derzeit
die Erichtung einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in der Gemeinde Daszyna,
Woiwodschaft ód, in Mitelpolen gefördert, die ausschließlich mit bisher
nicht genutztem Stroh aus der Umgebung der Gemeinde betrieben werden
kann. Der erzeugte Strom sol in das öfentliche Netz eingespeist und die
Wärme als Heiz- und Kälteenergie oder als Prozesswärme, z. B. zur
Getreidetrocknung, genutzt werden. Das Projekt ist auf viele landwirtschaftlich geprägte
Regionen übertragbar und hat durch dieses hohe Multiplikationspotenzial
Leuchturmcharakter.
Bezüglich weiterer deutsch-polnischer Projekte mit Leuchturmcharakter, siehe
Antworten zu den Fragen 8 und 10.
6. Wie unterstützt die Bundesregierung den Technologieaustausch zwischen
Deutschland und Polen hinsichtlich der erneuerbaren Energien, und was ist
ggf. für die Zukunft geplant?
Die Bundesregierung ist sehr daran interessiert, mit der polnischen Regierung
im Bereich der erneuerbaren Energien zusammenzuarbeiten und die bisherige
Kooperation weiter auszubauen und zu vertiefen. Das deutsch-polnische
Programm der Zusammenarbeit vom Juni 2011, das anlässlich des 20. Jahrestages
des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags verabschiedet wurde, sieht vor,
gemeinsam Projekte durchzuführen, um den Anteil erneuerbarer Energien in
der Energiebilanz zu erhöhen und im Bereich der Gewinnung von erneuerbaren
Energien Erfahrungen auszutauschen.
Drucksache 17/13509 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMit Polen besteht eine dauerhafte Zusammenarbeit durch das Abkommen
zwischen dem BMU und dem Ministerium für Umwelt der Republik Polen über die
Durchführung von gemeinsamen Projekten im Bereich des Umweltschutzes in
der Republik Polen vom 2. Februar 2005. Auf dieser Grundlage können im
Umweltinnovationsprogramm Ausland des BMU Klimaschutzprojekte in Polen
gefördert werden. Förderfähig sind innovative Projekte mit Multiplikatorefekt,
die Investoren zur Nachahmung ermuntern. Bedarfsweise können auch
Fortbildungsmaßnahmen in Deutschland für einheimische Unternehmen begleitend
zu einem Investitionsprojekt gefördert werden. Zu einem Beispiel, siehe
Antwort zu Frage 5.
Unter dem Dach des im April 2011 auf Umweltministerebene vereinbarten
deutsch-polnischen Klima- und Energiedialogs haben bereits zahlreiche
Dialogveranstaltungen in Form von Konferenzen sowie bilaterale Gespräche über
die Förderung erneuerbarer Energien statgefunden, die zum konkreten
Erfahrungsaustausch zwischen beiden Ländern beigetragen haben, zuletzt im
Rahmen der greenPower 2013 in Warschau.
Polen war im Jahr 2011 zudem eines der Schwerpunktländer im Rahmen der
Exportinitiative Erneuerbare Energien des BMWi.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) im Jahr 2009 zusammen mit dem polnischen
Landwirtschaftsministerium die Deutsch-Polnische Arbeitsgruppe zur
energetischen Nutzung von Biomasse „Bio-GEPOIT“ ins Leben gerufen. Die
Arbeitsgruppe sol den Informationsaustausch zwischen dem polnischen und dem
deutschen Landwirtschaftsministerium sowie eine aktive Unterstützung des
Technologie- und Know-How-Transfers im Bereich der Nutzung nachwachsender
Rohstofe der Land- und Forstwirtschaft verstärken. Im Rahmen von GEPOIT
wurden einige gemeinsame Veranstaltungen und Austausche von Experten
organisiert und durchgeführt.
7. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten
einen Erfahrungsaustausch mit Polen über Fördersysteme für erneuerbare
Energie, und wenn ja, in welcher Form?
Anlässlich der Reform des polnischen Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(Einführung von technologiespezifischen Koefizienten im bestehenden Quotensystem
sowie Einführung einer festen Einspeisevergütung für Mikro- und
Kleinanlagen) wurden in Gesprächen zwischen BMU und dem für erneuerbare
Energien zuständigen polnischen Wirtschaftsministerium mögliche
Kooperationsfelder identifiziert.
Dazu gehören die kostenefiziente Ausgestaltung von Fördersystemen, die
Anreizung einer dezentralen Energieerzeugung durch erneuerbare Energien, der
Ausbau der Wind-Ofshore Energie, Markt- und Netzintegration der
erneuerbaren Energien, Kosten-Nutzen-Analysen des Ausbaus erneuerbarer Energien
sowie des Klimaschutzes im Algemeinen.
Konkret war das BMU im März 2013 auf der greenPower 2013 in Warschau
vertreten und berichtete über Erfahrungen und Herausforderungen mit dem
Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) in Deutschland.
Seitens der Bundesregierung besteht großes Interesse, die Zusammenarbeit mit
Polen im Bereich der erneuerbaren Energien weiter zu intensivieren. Eine
gemeinsame Konferenz in Warschau zur zukünftigen Entwicklung und Förderung
der erneuerbaren Energien ist für die zweite Jahreshälfte 2013 geplant.
Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 6.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/135098. Mit welchem finanzielen Einsatz fördern die KfW Bankengruppe, EIB
oder EBWE jeweils erneuerbare Energien, Kohleverstromung und
Energieefizienz in Polen, und welche zukünftige Role strebt die Bundesregierung
für das Engagement der Entwicklungsbanken in diesen drei Bereichen in
Polen an?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat im Jahr 2013 eine Zusage aus
dem Umweltinnovationsprogramm Ausland des BMU über 2,7 Mio. Euro für
erneuerbare Energien (Strohheizkraftwerk) in Polen gegeben (siehe hierzu auch
Antwort zu Frage 5). Darüber hinaus bestehen Globaldarlehensfinanzierungen
mit zwei polnischen Banken in Höhe von insgesamt 55 Mio. Euro in den
Bereichen Energieefizienz und erneuerbare Energien. Die Refinanzierung erfolgte
jeweils in Kooperation mit der Europäischen Union (EU).
Derzeit befindet sich die KfW in diesem Bereich in Verhandlung über zwei
weitere Globaldarlehen in Polen mit einem Volumen von 65 Mio. Euro.
Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat im Zeitraum vom 1. Januar 2008
bis zum 30. April 2013 im Sektor Energie insgesamt 14 Darlehensverträge mit
Polen unterzeichnet. Von den rund 54,94 Mrd. Euro, welche die EIB in dem
genannten Zeitraum insgesamt an Darlehen in diesem Sektor vergeben hat,
entfielen rund 1,6 Mrd. Euro auf Polen. Im Jahr 2012 stelte die EIB 4,5 Mrd. Euro
für Energieprojekte in der EU bereit. Die Bank unterzeichnete im vergangenen
Jahr drei Darlehensverträge für Energieprojekte in Polen. Ein Darlehen dient
dem Bau eines Kombi-Heizkraftwerks (138 Mio. Euro), die beiden anderen
betrefen die Modernisierung und Erweiterung des polnischen
Stromverteilungsnetzes (231 Mio. Euro und 212 Mio. Euro). Ein Ende 2011 unterzeichnetes
Darlehen dient der Finanzierung des Vorhabens, einen kohlebefeuerten
Dampfkessel durch einen Biomassekessel in einem Kraftwerk im Südosten Polens zu
ersetzen. Die EIB hat 2012 keine Projekte zur Stromerzeugung aus Kohle oder
Öl unterzeichnet.
Die Bank orientiert sich im Rahmen der Prüfung, ob ein vorgelegtes Projekt mit
ihren Finanzierungskriterien in Einklang steht, insbesondere beim
Umweltschutz an strengen Grundsätzen. Dies hat dazu geführt, dass in jüngerer
Vergangenheit der wesentliche Teil der EIB-Finanzierungen im Stromerzeugungssektor
auf erneuerbare Energien entfiel.
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EWBE) hat seit
Anfang 2011 drei polnische Projekte für erneuerbare Energien mit einem Umfang
von insgesamt 170 Mio. Euro finanziert. Die EBWE-Planung beinhaltet vier
weitere erneuerbare Energieprojekte in Polen (hauptsächlich on-shore-
Windkraft) mit einer erwarteten EBWE-Finanzierung von insgesamt 190 Mio. Euro.
Seit 2006 sind bei der EBWE keine Projekte für Kohleverstromung (auch nicht
Braunkohle) in der Planung.
2010 genehmigte die EBWE eine nachhaltige Finanzierungsfazilität von
150 Mio. Euro für polnische kleine und mitlere Unternehmen (KMU) (Polnish
Sustainable Energy Financing Facility, „PolSEFF“), die anschließend um
zusätzliche 30 Mio. Euro erweitert wurde. PolSEFF wurde erichtet, um
Kredite an polnische Finanzintermediäre zur Weiterleitung an KMU für nachhaltige
Energieinvestitionen bereitzustelen mit dem Ziel, die Energieefizienz sowie
kleinere Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu fördern. Die
Ergebnisse der PolSEFF umfassen zum 31. März 2013 KMU-Darlehen in Höhe von
insgesamt 87 Mio. Euro mit rund 1 000 finanzierten Projekten. Die Planung von
PolSEFF umfasst 433 neue Projekte mit neuen Verpflichtungen von insgesamt
55,4 Mio. Euro.
Die EBWE ist an der Diversifizierung der polnischen Energieversorgung durch
die Unterstützung des Aufbaus einer Flüssigerdgas-Station beteiligt und arbeitet
Drucksache 17/13509 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodean zwei anderen Projekten im Energiesektor zur Vermeidung von
Energieengpässen; hierzu gehört die Unterstützung von inteligenten Netzlösungen und die
Reduktion des CO2-Ausstoßes. Die EBWE hat den Bau des Stalowa Wola-
Projektes begleitet, Polens erstem großen Gaskraftwerk.
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Potenziale für erneuerbare
Energien in Polen, und wie bewertet sie die ökonomischen Chancen für
den Ausbau der erneuerbaren Energien in unserem Partnerland?
Polen hat sich unter der EU-Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbaren-Richtlinie)
ein nationales Ausbauziel von 15 Prozent erneuerbarer Energie am
Brutoendenergieverbrauch bis 2020 gesetzt.
Polen verfügt über große Potenziale für den Ausbau der erneuerbaren Energien,
vor alem im Bereich Bioenergie und Biokraftstofe. Bei positiven
Ausbaubedingung (Abbau bestehender ‚non-cost bariers‘) kann langfristig (2030) von
einem hohen realisierbaren Erneuerbaren-Potential ausgegangen werden. Von
der EU unterstützte Potenzialrechnungen kommen dabei auf einen
realisierbaren Erneuerbaren-Anteil im Jahr 2030 von über 50 Prozent gemessen an Bruto-
Gesamtenergieverbrauch in 2005 bzw. 36 Prozent bis 46 Prozent gemessen am
zu erwartenden Verbrauch in 2030.
Wie in Deutschland, sieht die Bundesregierung auch in Polen große
ökonomische Chancen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und unterstützt daher
den Austausch und die Kooperation mit Polen in diesem Bereich.
10. Unterstützt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten lokale
polnische Initiativen zur Förderung erneuerbarer Energien, und wenn ja,
in welcher Form?
Um die Potenziale des Ausbaus erneuerbarer Energien für die lokale
Wertschöpfung und damit die regionale Entwicklung aufzuzeigen, hat das BMU von
2009 bis 2012 das von der Umweltstiftung EuroNatur durchgeführte Projekt
„Wertschöpfungsmöglichkeiten durch Biomasse“ gefördert. Im Rahmen dieses
Projekts wurden Landwirte in strukturschwachen Regionen im Nordosten
Polens dabei beraten, Biomasse ressourcenschonend zu erzeugen, eine
„Symbiose“ zwischen Nahrungsmitelanbau und Energieproduktion herzustelen und
die Weiterverarbeitung in der Region zu organisieren. Seit kurzem unterstützt
das BMU ein weiterführendes Vorhaben von EuroNatur in der Wojewodschaft
Podlassien.
11. Wo und in welchem Umfang werden in Polen Erzeugungseinheiten für
erneuerbare Energien (Bauteile für insbesondere Windkraft- sowie Solar-
und Biogasanlagen) produziert, inwiefern sind hier deutsche
Unternehmen beteiligt, und welche Investitionen in diesem Bereich sind in Polen
geplant?
Wirtschaftskooperationen im Bereich Biogas zwischen deutschen und
polnischen Unternehmen werden zurzeit entwickelt; die Aussichten sind
vielversprechend. So solen zehn Biogasanlagen in den kommenden Jahren
partnerschaftlich entwickelt und gebaut werden. Für drei von ihnen wird
voraussichtlich noch im Jahr 2013 der Grundstein gelegt.
Polen war außerdem Partnerland der Messe „BioGasWorld 2012“. Dort wurde
unter dem Moto „Biogas goes East“ ein Signal zu grenzübergreifendem
Informationsaustausch und Kooperation gesetzt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13509Bezüglich der Produktion von Erzeugungseinheiten für erneuerbare Energien in
Polen sowie konkret geplanter Investitionen liegen der Bundesregierung keine
Zahlen vor.
12. In welcher Intensität und mit welcher Tendenz sind nach Informationen
der Bundesregierung polnische Firmen (z. B. Handwerker,
Servicebetriebe, Zulieferer) auf den deutschen Märkten für erneuerbare Energien
und Energieefizienz vertreten?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Zahlen vor.
13. Welche Auswirkungen hat der steigende Anteil erneuerbarer Energien in
Deutschland auf den polnischen Strommarkt, und inwieweit kann auch
Polen vom weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland
profitieren?
Die EU-Richtlinie zu erneuerbaren Energien verlangt von Deutschland und
Polen, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 zu steigern.
Zugleich sind die Stromnetze und die Strommärkte zu alen Nachbarstaaten im
Rahmen des EU-Binnenmarktes und des Emissionshandels zunehmend stärker
gekoppelt und integriert.
Die Marktakteure trefen Investitions- und Einsatzentscheidungen am
Strommarkt bereits seit Jahren mit Blick auf den integrierten EU-Binnenmarkt und
nicht isoliert mit Bezug auf nationale Märkte.
Die Marktakteure kennen die europäischen Ausbauziele für erneuerbare
Energien seit vielen Jahren und passen Investitionen und Betrieb ihrer Anlagen an
den steigenden Anteil erneuerbarer Energien an, u. a. durch die Flexibilisierung
von Kraftwerken.
Vor diesem Hintergrund können die Auswirkungen eines steigenden Anteils
erneuerbarer Energien in Deutschland auf den polnischen Strommarkt nicht
isoliert beschrieben werden.
Algemein gilt, dass Verbraucher und Erzeuger, die flexibel auf fluktuierende
Strompreise und das Angebot von Wind und Sonne reagieren können, vom
Zuwachs der erneuerbaren Energien stärker profitieren als inflexible Verbraucher
und Erzeuger.
14. Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, den Austausch zwischen der
polnischen und deutschen Regierung in Energiefragen auszubauen, und
wenn ja, welche?
Als Nachbarstaaten stehen Deutschland und Polen in engem Austausch zu
Energiefragen. Vor dem Hintergrund gemeinsamer energie- und klimapolitischer
Herausforderungen wurde die deutsch-polnische Zusammenarbeit in
Energiefragen zwischen den zuständigen Fachministerien in Deutschland und Polen im
letzten Jahr intensiviert. Der Deutsch-Polnische Umweltrat unter der Leitung
der Umweltminister beider Staaten und Mitwirkung der Wirtschaftsministerien
hat zuletzt in seiner Sitzung am 6. März 2013 die Fortführung der Kooperation
bekräftigt. Besonderes Interesse besteht an einem Austausch zur
Marktintegration erneuerbarer Energien, Fördersystemen für Energieefizienz sowie dem
Ausbau der Energieinfrastruktur.
Konkret fand im Oktober 2012 ein Workshop zu Klima- und Efizienzpolitiken
in der Europäischen Union bis 2050 stat, bei dem die beteiligten Akteure polni-
Drucksache 17/13509 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesche und deutsche Erfahrungen zu einzelnen Politikinstrumenten im Klima-
und Energiebereich (z. B. System Weißer Zertifikate) austauschten.
Bezüglich des Austauschs zum Ausbau erneuerbarer Energien siehe Antwort zu
Frage 7.
Auch über den bilateralen Rahmen hinaus besteht bereits eine intensive
Energiezusammenarbeit, insbesondere in regionalen Foren wie dem Elektrizitätsforum
Mitel-Ost-Europa, das aus einer gemeinsamen Initiative des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und des polnischen
Wirtschaftsministeriums entstanden ist. Aktiv eingebunden sind dabei deutsche und
polnische Unternehmen der Energiewirtschaft. Ziel des Forums ist, den Ausbau
grenzüberschreitender Netzinfrastrukturen zu koordinieren und im Bereich der
Versorgungssicherheit stärker zusammenzuarbeiten. Das Elektrizitätsforum
Mitel-Ost-Europa liefert einen wichtigen Beitrag zu einem funktionierenden
regionalen Markt. Die Bundesregierung wird sich mit Nachdruck weiter im
Elektrizitätsforum Mitel-Ost-Europa engagieren.
Darüber hinaus arbeiten Polen und Deutschland seit Jahren erfolgreich im
Energieforum BASREC (Baltic Sea Region Energy Cooperation) zu den Themen
Versorgungssicherheit, Stromnetzentwicklung, Energieefizienz und
erneuerbare Energien in der Ostseeregion zusammen.
15. Engagieren sich insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie und das BMWi sowie das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), um polnische Sorgen vor
erhöhten Treibhausgaspreisen abzumildern und Verhandlungslösungen im
Sinne einer Reparatur des Emissionshandels sowie ambitionierter EU-
Emissionsziele zu erarbeiten, und wenn ja, welche konkreten Initiativen
haben die betrefenden Ressorts gestartet?
In die EU-Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG wurden im Wesentlichen
fünf Maßnahmen aufgenommen, um Bedenken einzelner Mitgliedstaaten und
der Industrie aufgrund möglicher überhöhter CO2-Preise Rechnung zu tragen:
Eine weitgehend kostenlose, Benchmark-basierte Zuteilung von Zertifikaten
i. H. v. 80 Prozent im Jahr 2013, abnehmend auf 30 Prozent im Jahr 2020.
Für Carbon Leakage-gefährdete Sektoren beträgt die Zuteilung über die
gesamte 3. Handelsperiode 100 Prozent (Artikel 10a).
Die Möglichkeit, Zertifikate aus Projekten des Clean Development
Mechanism (CDM) und des Joint Implementation (JI) bis zu einem bestimmten
Prozentsatz der kostenlosen Zuteilung nutzen zu können (Artikel 11a).
Die Möglichkeit einer kurzfristigen Erhöhung der Versteigerungsmengen im
Fale eines raschen Preisanstiegs (Artikel 29a).
Die Möglichkeit einer nationalen Ausgleichszahlung für
emissionshandelsbedingte Strompreisanstiege in bestimmten Industriesektoren (Artikel 10a
Absatz 6).
Für die osteuropäischen Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer
übergangsweisen kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten zur Modernisierung der
Stromerzeugung (Artikel 10c).
Darüber hinaus fanden im vergangenen Jahr mehrere vertrauensvole bilaterale
Gespräche zwischen Regierungsvertretern beider Länder stat, im Rahmen
derer Fragen im Zusammenhang mit dem EU-Emissionshandel thematisiert
wurden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1350916. Welche Position vertrit nach Kenntnis der Bundesregierung die polnische
Regierung zur Einführung eines Mindestpreises beim
Emissionszertifikatehandel auf EU-Ebene?
Die Einführung eines Mindestpreises im Emissionshandel ist derzeit nicht
Gegenstand der Diskussion auf EU-Ebene. Der Bundesregierung ist daher keine
entsprechende Position der polnischen Regierung bekannt.
17. Inwieweit engagiert sich die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, selbst,
um gemeinsam mit der polnischen Regierung zu einer engagierteren
europäischen Klimapolitik zu kommen, was ist ggf. konkret geplant?
Die Bundeskanzlerin und das Bundeskanzleramt haben in verschiedenen
hochrangigen Gesprächen mit der polnischen Regierung über eine gemeinsame
ambitionierte Klimapolitik in Europa beraten. Die Bundesregierung unterstützt
Polen bei der Vorbereitung und Ausrichtung der diesjährigen VN-
Klimakonferenz in Warschau; dies hat die Bundeskanzlerin u. a. bei dem Petersberger
Klimadialog vom 5. bis 7. Mai 2013 in Berlin, den Deutschland und Polen
gemeinsam ausgerichtet haben, deutlich gemacht.
18. Sieht die Bundesregierung Chancen in einer engen Energiepartnerschaft
zwischen Polen und Deutschland zu beiderseitigem Nutzen, und was tut
sie konkret dafür?
Aus Sicht der Bundesregierung birgt eine enge Energiepartnerschaft zwischen
Deutschland und Polen das Potenzial, von den im jeweils anderen Land
gemachten Erfahrungen zu lernen und die Energiesicherheit sowie die
Kostenefizienz der Energiesysteme in beiden Ländern zu erhöhen.
Bezüglich konkreter Aktivitäten wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 14
verwiesen.
19. Wird diesbezüglich ein spezifischer Austausch mit deutschen Unternehmen
hinsichtlich der Analyse von Modelen einer Energiepartnerschaft geführt?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
20. Befürwortet die Bundesregierung eine stärkere Verknüpfung und
abgestimmten weiteren Aufbau der nationalen Stromnetze und Stromspeicher
beider Staaten, und wenn ja, welche Initiativen dafür gibt es, oder sind
geplant?
Die Bundesregierung begrüßt ale Initiativen, die einen koordinierten
Netzausbau auf europäischer Ebene voranbringen. Dafür sind auch bereits auf
europäischer Ebene mit dem Ten Years Network Development Plan, der durch die
europäischen Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen der ENTSO-O entwickelt
wird, entsprechende Strukturen geschafen worden.
Darüber hinaus gibt es bilateral intensive Gespräche zwischen dem deutschen
Netzbetreiber 50Hertz, dem polnischen Netzbetreiber PSE-O und den beiden
Regulierungsbehörden über ein abgestimmtes Vorgehen zur Gewährleistung
ausreichender grenzüberschreitender Transportkapazitäten.
Im Übrigen wird der Ausbau der grenzüberschreitenden Netzinfrastruktur
regelmäßig im Rahmen der deutsch-polnischen Energiezusammenarbeit und in
den regionalen Gruppen der EU-Energieinfrastrukturverordnung adressiert.
Drucksache 17/13509 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Wann sol nach Kenntnis der Bundesregierung der drite Interkonnektor
im Stromnetz zwischen Deutschland und Polen fertiggestelt sein, sind
weitere Interkonnektoren zwischen beiden Ländern geplant, und wenn ja,
wann und wo, und welche Auswirkungen auf den polnischen Strompreis,
die Auslastung polnischer Kraftwerke und die Netzstabilität in Polen hat
ein driter (und ggf. ein vierter) Interkonnektor?
Der Interkonnektor zwischen Vieraden und Krajnik ist ein Vorhaben aus dem
Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG-Vorhaben Nr. 3). Er sol laut
Netzentwicklungsplan 2013 der Übertragungsnetzbetreiber im Jahr 2016 fertig gestelt
werden (Startnetzprojekt 50Hertz-003).
Darüber hinaus befindet sich ein weiterer deutsch-polnischer Interkonnektor
zwischen Eisenhütenstadt und Plewiska in Planung. Dieses Vorhaben ist
ebenfals ein Vorhaben des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG-Vorhaben
Nr. 12) und ein Startnetzprojekt des deutschen Netzentwicklungsplans 2013
(50Hertz 011). Die Inbetriebnahme ist für 2021 bis 2022 vorgesehen.
Zu den Auswirkungen der geplanten Interkonnektoren auf den polnischen
Strompreis, die Auslastung polnischer Kraftwerke und die Netzstabilität in
Polen liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor.
22. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die
Instalation von Phasenschiebertransformatoren an der Grenze zu Polen?
Durch abgestimmte Instalation und koordinierten Betrieb von
Phasenschiebertransformatoren (Queregler) kann eine gesicherte Transportkapazität von
Deutschland nach Polen und umgekehrt gewährleistet werden. Zudem können
ungeplante Stromflüsse aus dem deutschen in das polnische Netz besser
kontroliert und begrenzt werden.
23. Steht die Bundesregierung aktuel im Dialog mit der polnischen
Regierung über den Einsatz der Phasenschiebertransformationen, welche
Ergebnisse strebt sie an, und wie ist ggf. der Stand entsprechender
Gespräche?
Die Erichtung von Phasenschiebertransformatoren auf Interkonnektoren
zwischen Deutschland und Polen wurde unter anderem im Rahmen der
deutschpolnischen Energiezusammenarbeit zwischen den zuständigen Ministerien
thematisiert. Für die Umsetzung derartiger Projekte und den koordinierten
Betrieb sind die betrofenen Übertragungsnetzbetreiber zuständig. Hierzu finden
derzeit bilaterale Gespräche zwischen dem deutschen Netzbetreiber 50Hertz
und dem polnischen Netzbetreiber PSE-O stat.
24. Welche zusätzlichen Redispatch-Kosten in Ostdeutschland erwartet die
Bundesregierung durch die Instalation von
Phasenschiebertransformatoren an der Grenze zu Polen, und welche Auswirkungen häte dies auf den
deutschen Strommarkt nach Ansicht der Bundesregierung?
Die zusätzlichen Redispatch-Kosten sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
abzusehen, da diese stark witerungsabhängig sind und vom tatsächlichen
Fortschrit beim Netzausbau und beim Zubau erneuerbarer Energien abhängen. Die
Bundesregierung geht nicht davon aus, dass die Instalation von
Phasenschiebertransformatoren an der Grenze zu Polen spürbare Auswirkungen auf
den deutschen Strommarkt hat.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1350925. Inwiefern fördert die Bundesregierung Investitionen zur Modernisierung
und zum Ausbau des polnischen Stromnetzes?
Für den Ausbau und die Modernisierung des polnischen Stromnetzes sind
vorrangig die polnischen Netzbetreiber zuständig. Durch die Bundesregierung
erfolgt keine unmitelbare finanziele Förderung der Investitionen polnischer
Netzbetreiber in das polnische Stromnetz.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die polnischen Netzbetreiber für
ihre Investitionen EU-Fördermitel, an denen sich die Bundesrepublik
Deutschland im Rahmen ihres Beitrags zum Gesamtbudget der Europäischen Union
beteiligt, beantragen (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 8).
26. Vermitelt die Bundesregierung den polnischen Partnern das hohe
Interesse Deutschlands an einer gestärkten Energieversorgungssicherheit in
Polen, insbesondere bei Strom und Gas?
Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Kontakt mit der polnischen Seite
zu Fragen der Gasversorgungssicherheit. Bessere West-Ost-Verbindungen
wurden sehr früh thematisiert.
27. Inwiefern bietet die Bundesregierung den polnischen Partnern
Unterstützung beim Bau von Gasspeichern in Polen an, und welche Initiativen sind
hier geplant?
Bau, Ausbau und Betrieb von Gasspeichern sind sowohl in Deutschland als
auch in Polen Aufgabe der Unternehmen. Hilfsgesuche von polnischer Seite
sind der Bundesregierung nicht bekannt.
28. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu konkreten
Projekten im Rahmen der Abscheidung, Transport und Verpressung von CO2
(CCS) im Kraftwerks- und Industriebereich in Polen vor, und steht sie
dazu im Austausch mit der polnischen Regierung, nicht zuletzt vor dem
Hintergrund grenznaher CO2-Speichermöglichkeiten Polens?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wird das polnische CCS-
Demonstrationsprojekt in Belchatow nicht weiterverfolgt. Diese Information hat das Global
Carbon Capture and Storage Institute (GCCSI) dem Vernehmen nach auf dem
Netzwerktrefen der europäischen CCS-Demonstrationsprojekte
weitergegeben. Eine ofiziele Miteilung liegt der Bundesregierung hierzu nicht vor.
Die Bundesregierung steht hierzu in keinem Austausch mit der polnischen
Regierung. Bilateral erörtert werden lediglich algemeine Fragen der CCS-
Technologien. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstofe (BGR) steht
mit dem polnischen Geologischen Dienst (PGI-NRI) über die Geologie des
grenznahen Untergrunds in Verbindung.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die für 2013 geplante Einführung des
so genannten Reverse Flow in der Yamal-Gaspipeline, so dass bei Bedarf,
Erdgas von Deutschland nach Polen fließen kann und so die
Versorgungssicherheit Polens erhöht wird?
Die Bundesregierung begrüßt die Reverse Flow-Möglichkeit auf der Yamal-
Pipeline. Damit ist ein weiterer Schrit in Richtung einer besseren West-Ost-
Anbindung des polnischen Gasnetzes getan. Dieses Ziel verfolgen die
Bundesregierung und deutsche Unternehmen schon seit den 90er-Jahren.
Drucksache 17/13509 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode30. Erwägt die Bundesregierung eine Intervention beim Betreiber der
Nordstream-Gasleitung, damit die Pipeline vor der Hafeneinfahrt des für Polen
wichtigen LNG-Gashafens von Świnoujście tief genug verlegt wird,
damit zukünftig auch große Gastankschife den Hafen gefahrlos anlaufen
können und ihren Beitrag zur polnischen Energieversorgung leisten
können, und wenn nein, warum nicht?
Nein, da für ein Eingraben der Nordstream-Gasleitung kein Bedarf besteht. Der
Hafen winoujcie kann über die sogenannte Nordansteuerung und die
Westansteuerung angelaufen werden. Im Zulassungsverfahren für die Gasleitung
war ein Eingraben im Kreuzungsbereich der Nordansteuerung im Gespräch.
Dabei bestand Einigkeit mit der polnischen Seite, dass die Gasleitung dort tief
genug liegt, um die derzeit den Hafen über die Nordansteuerung anlaufenden
Schife nicht zu behindern. Die Wasserstiefe ab der Oberkante der Leitung
beträgt 16 Meter. Im weiteren Verlauf zum Hafen sinken die natürlichen
Wassertiefen auf bis zu 10,7 Meter. Das bedeutet, dass ein Schif, das die Gasleitung
problemlos passieren kann, sich im weiteren Verlauf festfahren würde. Polen
müsste die Ostsee auf einer Länge von etwa 40 Seemeilen und der für die
Schiffahrt erforderlichen Breite um mehrere Meter vertiefen, um die gleiche
Wassertiefe zu erlangen, die im Bereich der Gasleitung besteht. Vor diesem
Hintergrund wäre eine Verpflichtung der Nordstream AG zum Eingraben der
Leitung nicht zu rechtfertigen gewesen, zumal mit der Westansteuerung mit
Wassertiefen von 25 Metern eine bereits heute gerade von tiefgehenden
Schiffen genutzte Route zur Verfügung steht.
31. Ist nach Aufassung der Bundesregierung geplant, dass Gasmengen vom
LNG-Terminal in Świnoujście auch für den deutschen Markt bestimmt
sind?
Ob Gasmengen von dem geplanten polnischen LNG-Terminal nach
Deutschland gelangen, ist eine Frage des Preises, zu dem die Unternehmen dort
anlanden können. Bislang sind keine Pläne deutscher oder anderer Unternehmen
bekannt, über diesen Terminal Erdgas nach Deutschland zu importieren.
32. Welche weiteren Aktivitäten existieren, bzw. welche weiteren
Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, gemeinsam mit Polen, Bedenken
hinsichtlich einer mangelnden Energieversorgungssicherheit des
Nachbarlandes abzumildern?
Bereits seit den 90er-Jahren gibt es eine Reihe von Initiativen deutscher
Unternehmen, das polnische Gasnetz an das westeuropäische anzubinden. Die
polnischen Partner haben sich lange sehr zurückhaltend gezeigt. Die
Bundesregierung begrüßt daher unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit die inzwischen
gewachsene Ofenheit der polnischen Seite gegenüber besseren
Netzverbindungen. Die Netzbetreiber auf beiden Seiten der Grenze sind in gutem Kontakt
über Fragen der grenzüberschreitenden Infrastruktur, beispielsweise zur
besseren Nutzung des Grenzübergangspunktes Lasow und zu Marktuntersuchungen
bezüglich eines möglichen weiteren Ausbaus der Verbindungen. Darüber
hinaus bestehen zwischen der Bundesregierung und der polnischen Seite
intensive Kontakte zur Versorgungssicherheit mit Gas. Beispielsweise sind die
Präventions- und die Notfalpläne jeweils mit der anderen Seite konsultiert
worden. Ofenen Fragen oder Wünsche haben sich bisher daraus nicht ergeben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1350933. Was unternimmt die Bundesregierung, um die polnische und deutsche
Klimawissenschaft besser zu vernetzen?
34. Welche Angebote macht die Bundesregierung zur Intensivierung
bilateraler polnisch-deutscher Forschungsprojekte in den Bereichen
Energieefizienz und Energieeinsparung, erneuerbare Energien, nachhaltiges
Wirtschaften, darunter u. a. zur Erforschung der Möglichkeiten von Windgas
und Carbon Capture and Usage?
35. Wie fördert die Bundesregierung die Kooperation zwischen polnischen
und deutschen Hochschulen sowie den Austausch von Studierenden in
den Bereichen Klimaschutz und erneuerbare Energien, welche
Programme gibt es, und welche neuen oder zusätzlichen Initiativen strebt die
Bundesregierung hier an?
Die Fragen 33 bis 35 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt die Forschung zu Nachhaltigkeit im
Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklungen“ (FONA) und die
Forschung zu erneuerbaren Energien im 6. Energieforschungsprogramm. Die
Förderbekanntmachungen in diesen Programmen stehen prinzipiel auch
deutschpolnischen Kooperationsprojekten ofen.
Im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms werden die Projektpartner auf
deutscher Seite durch das thematisch zuständige Ressort finanziert, die
polnischen Partner erhalten die Förderung von ihren nationalen Institutionen. Die
Initiative für ale FuE-Projekte geht von den Antragstelern aus.
Des Weiteren setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass zukünftig bilaterale
FuE-Projekte neben der jeweiligen nationalen Förderung zusätzliche Mitel der
Europäischen Union im Rahmen des SET-Plans erhalten solen (sog. Berliner
Model).
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
innerhalb des Forschungsrahmenprogramms FONA im Juni 2011 die
Bekanntmachung „Förderung bilateraler Forschungsprojekte auf dem Gebiet der
Nachhaltigkeit in Kooperation mit Polen“ veröfentlicht. Im Rahmen der
Forschungsprojekte arbeiten deutsche und polnische Hochschulen,
Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsunternehmen zusammen an nachhaltigen Innovationen, die
in beiden Ländern zum Einsatz gelangen solen. Es werden in dieser
Fördermaßnahme insgesamt sieben Verbundprojekte mit 3,1 Mio. Euro von deutscher Seite
und etwa der gleichen Summe von polnischer Seite gefördert. Ein expliziter
fachlicher Schwerpunkt der Bekanntmachung war das Thema Klima und
Energie, z. B. Klimaschutztechnologien und Technologien zur Steigerung der
Energieefizienz.
Die Projekte im Bereich Klimaforschung sind im Bereich Mitigation des
Klimawandels einzuordnen, d. h. es werden Innovationen gefördert, die zu einer
Verminderung des Klimawandels beitragen. Durch diese Projekte wird der
Ausstoß von Klimagasen in die Atmosphäre reduziert. Der Klimaforschung sind
insbesondere die beiden Projekte „Deutsch-Polnisches Energieefizienzprojekt“
und „Leichtbau-Strukturen in energiesparenden Anwendungen“ zuzuordnen.
An beiden Projekten sind deutsche und polnische Universitäten beteiligt.
Aufgrund der großen Resonanz auf die Förderbekanntmachung planen BMBF
und das polnische Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen
(MNiSW) eine weitere Fördermaßnahme, u. a. im Themenbereich
„Klimaschutz und Energieefizienz“. Die konkrete Gestaltung der Förderichtlinie
befindet sich derzeit in Abstimmung zwischen Deutschland und Polen.
Drucksache 17/13509 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Rahmen der Förderbekanntmachungen „Auf- und Ausbau innovativer FuE-
Netzwerke im Ostseeraum“ aus den Jahren 2010 und 2011 fördert das BMBF
derzeit neun FuE-Netzwerke im Bereich von Klima, Umwelt und Energie, an
denen Partner in Polen beteiligt sind. Weitere Projekte zu diesem Thema sind
bereits abgeschlossen.
Die Bundesregierung engagiert sich in besonderer Weise für die Vernetzung der
europäischen Klimaforschung. Deutschland ist Federführer der „Joint
Programming Initiative (JPI) Climate“, an der 13 europäische Staaten sich beteiligen
sowie zwei weitere im Beobachterstatus. Polen konnte trotz Bestrebungen von
deutscher Seite bisher nicht als Partner gewonnen werden.
36. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung einen Austausch zu
Klimaschutz und Energiewende im Rahmen von Städtepartnerschaften, lokalen
Klimaschutzinitiativen oder anderen lokalen Aktivitäten?
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) werden neben den
Förderprogrammen strategische Einzelvorhaben finanziert bzw. unterstützt.
Insbesondere zwei dieser strategischen Einzelvorhaben befördern den internationalen
Austausch zum kommunalen Klimaschutz.
Das Vorhaben „Teaming Up to Meet the Targets: Internationaler Vernetzungs-
und Lernprozess zum kommunalen Klimaschutz“ führte u. a. ein Side Event
und einen dinner dialogue zum Thema „Förderung des kommunalen
Klimaschutzes“ während der UNFCCC-Vertragsstaatenkonferenz COP18 in Doha
durch, deren Ergebnisse in einem Konzeptpapier für die Gestaltung des
internationalen Austauschprozesses zusammengetragen wurden. Aufbauend auf
diesen Empfehlungen wird das auf drei Jahre angelegte Vorhaben
„Klimaschutzdialog: Prozessoptimierung, Kommunikation und Mobilisierung im
(kommunalen) Klimaschutz“ sich auch mit dem internationalen Good Practice Austausch
befassen und Workshops in interessierten Ländern durchführen.
Klimaschutzdialog, aber auch andere Vorhaben des BMU zum kommunalen
Klimaschutz wie z. B. das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler
Klimaschutz (SK:KK) arbeiten eng mit dem Klima-Bündnis e. V. zusammen, das
u. a. Städtepartnerschaften und den Prozess des „Covenant of Mayors“ anleitet.
Insofern ist der internationale Informationsaustausch und Wissenstransfer zum
Klimaschutz und zur Energiewende fester Bestandteil der übergeordneten
Strategie zur Umsetzung der NKI.
Gesamtherstelung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Ofsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgeselschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]