[Deutscher Bundestag Drucksache 17/13688
17. Wahlperiode 03. 06. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert,
Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/13572 –
Gesundheitsgefährdung durch die Mehrfachbelastung mit Schwermetallen sowie
weiteren potentiell toxischen Metallen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Parlamentarische Versammlung (PV) des Europarates hat in der
Resolution 1816 am 27. Mai 2011 auf die Gesundheitsgefährdung durch
Schwermetalle und weitere Metalle aufmerksam gemacht. Die PV äußert sich darin
besorgt darüber, dass die Mitgliedstaaten des Europarates in ihrer
Gesundheitspolitik der Gesundheitsgefährdung durch Metalle unzureichende
Aufmerksamkeit widmen. Nach Auffassung der PV gibt es immer mehr Beweise
dafür, dass die ständige Exposition des Menschen mit kleinen Mengen von
Substanzen wie Aluminium, Cadmium, Quecksilber oder Blei eine der Co-
Determinanten von bestimmten neurologischen, Herz-Kreislauf- oder
Autoimmunerkrankungen sein könnte.
Die PV stellt fest, dass ausreichend wissenschaftliche und medizinische
Kenntnisse vorliegen, die Maßnahmen rechtfertigen, Schwermetalle aus der
menschlichen Umwelt zu reduzieren oder zu eliminieren und damit ihre
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu verringern. Alle
Mitgliedstaaten werden zu einer innovativen politischen Herangehensweise aufgefordert.
Schwermetalle und die von ihnen ausgehende Gesundheitsgefährdung sollen
als vorrangige Anliegen der Gesundheits- und Umweltpolitik erkannt werden.
Die Mitgliedstaaten sollen sich darauf konzentrieren, so viele Schwermetalle
wie möglich aus der menschlichen Umwelt zu entfernen sowie ihre
Bioakkumulation in der natürlichen Umwelt, der Nahrungskette und schließlich im
menschlichen Körper zu verhindern.
Schwermetalle und weitere potentiell toxische Metalle sind nicht abbaubar.
Sie akkumulieren in der Umwelt und führen zur Belastung von Pflanzen,
Menschen und Tieren. Es ist bekannt, dass inzwischen bei allen Menschen in
Deutschland und Europa eine Mehrfachbelastung mit Schwermetallen und
anderen Metallen, bedingt durch Ernährung und Umwelteinflüsse, vorliegt.
Bislang ist man davon ausgegangen, dass die Menge an toxischen Metallen, die
allein durch Aufnahme aus Lebensmitteln, Luft, Wasser und
Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens aufgenommen wird, nicht ausreicht, um
Gesundheitsschäden auszulösen. Dabei wird nach Ansicht von Kritikern aber zu Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 30. Mai 2013
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/13688 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewenig berücksichtigt, dass es sich bei toxischen Metallen in der Regel um
Summationsgifte handelt, die nicht isoliert, sondern als Mehrfachbelastung im
Menschen vorliegen.
Ob Expositionsgrenzwerte bei Exposition gegenüber einer Kombination von
Metallen wirkungsvoll sind, wird verschiedentlich infrage gestellt, etwa von
Institoris L, Kovacs D, Kecskemeti-Kovacs I, et al. Immunotoxicological
investigation of subacute combined exposure with low doses of Pb, Hg and Cd
in rats. Acta Biol Hung (Hungary), Dec 2006, 57(4) p433-9.
Aufgrund ihrer vielfältigen schädlichen Einflüsse auf den menschlichen
Körper kommen potentiell toxische Metalle als Co-Faktoren für die wichtigsten
Zivilisationskrankheiten in Frage. (Jennrich P. Schwermetalle – Ursache für
Zivilisationskrankheiten, Hochheim Deutschland: CO´MED
Verlagsgesellschaft mbH, 2007). Arsen, anorganische Arsenverbindungen, Beryllium und
Berylliumverbindungen, Cadmium und Cadmiumverbindungen, Chrom-VI-
Verbindungen und Nickelverbindungen werden als krebserregend für den
Menschen eingestuft. Anorganische Bleiverbindungen werden als
wahrscheinlich krebserregend eingestuft, Kobalt und Kobaltverbindungen,
Methylquecksilber und Titandioxid als möglicherweise krebserregend (Klassifikation der
IARC/WHO). Blei kann zu einer Verminderung des Intelligenzquotienten,
Verminderung von Lern- und Gedächtnisleistungen, Erhöhung der
Hörschwelle, Blutarmut und Nierenfunktionsstörungen führen. Eine erhöhte
Bleibelastung in der Schwangerschaft kann zudem zu vermehrten Früh- und
Totgeburten, vermindertem Geburtsgewicht und Fehlbildungen führen
(Bayerisches Staatsministerium für Verbraucherschutz,
www.vis.bayern.de/
ernaehrung/lebensmittelsicherheit/unerwuenschte _stoffe/schwermetalle.htm).
Hauptzielorgan der Toxizität organischer Quecksilberverbindungen ist
demnach sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen das zentrale
Nervensystem. Entwicklungs- und Verhaltensstörungen sind Zeichen einer Schädigung
dieses Organs bei Kindern, die bereits vor der Geburt einer
Quecksilberbelastung ausgesetzt waren. Beim Erwachsenen treten z. B. Missempfindungen an
der Haut wie Kribbeln oder ein pelziges Gefühl, Gangunsicherheit, Sprach-
und Hörstörungen sowie Gesichtsfeldeinschränkungen als frühe Zeichen einer
Schädigung des zentralen Nervensystems durch organische
Quecksilberverbindungen auf.
In englischsprachiger Fachliteratur wird der Einfluss einer chronischen
umweltbedingten Bleibelastung als Auslöser von Bluthochdruck und Herz-
Kreislauferkrankungen dargelegt, etwa bei Navas-Acien A, Guallar E, Silbergeld
EK, Rothenberg SE. Lead exposure and cardiovascular disease – a systematic
review, Environ Health Perspect 2007.
Die US-amerikanischen Environmental Protection Agency (EPA) und die
Agency for Toxic Substances and Disease Registry (ATSDR) bewerten beim
Ranking im Rahmen des Comprehensive Environmental Response,
Compensation and Liability Act (CERCLA) Arsen, Blei und Quecksilber aufgrund
ihrer Häufigkeit, ihrer Toxizität und ihres Expositionspotentials für den
Menschen als die gefährlichsten Substanzen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung erachtet den vorsorgenden umweltbezogenen
Gesundheitsschutz und den gesundheitlichen Verbraucherschutz als prioritär, um
mögliche Gesundheitsrisiken und -gefährdungen zu vermeiden. Der Schutz vor
Schwermetallen beispielsweise in der Umwelt, bei Bedarfsgegenständen, in
Arzneimitteln oder Medizinprodukten, im Trinkwasser oder in Lebensmitteln
und damit verbundene mögliche Auswirkungen auf die menschliche
Gesundheit gehört unerlässlich dazu. Dabei steht die Vermeidung und Vorsorge, wie
dies auch in der Resolution Nr. 1816 (2011) „Health hazards of heavy metals
and other metals“ der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zum
Ausdruck kommt, im Vordergrund.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/136881. Hat die Bundesregierung von der Resolution 1816 der PV des Europarates
Kenntnis genommen?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von der Entschließung Nr. 1816 (2011)
„Health hazards of heavy metals and other metals“ der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates. An den parlamentarischen Verfahren zur
Erarbeitung von Entschließungen des Europarates sind die Regierungen der
Mitgliedstaaten nicht beteiligt.
2. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung der
Gesundheitsgefährdung durch Schwermetalle und weitere potentiell toxische Metalle ein?
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vor einer Exposition mit
Schwermetallen, wie Blei oder Cadmium, geschützt werden. Dabei steht der Schutz vor
Verunreinigungen der Umwelt mit Schwermetallen, aber auch eine Exposition
durch Schwermetalle beispielsweise in Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen,
Arzneimitteln oder Medizinprodukten im Vordergrund, um durch
Schwermetalle verursachte Erkrankungen gar nicht erst entstehen zu lassen.
Umweltschutz ist hier vorbeugender Gesundheitsschutz.
3. Erachtet die Bundesregierung bestehende Expositionsgrenzwerte für
Metalle bei der Exposition gegenüber einer Mehrfachbelastung von Metallen
wie Blei und Quecksilber für ausreichend und wirkungsvoll?
Ja.
4. Folgt die Bundesregierung der Einschätzung der PV des Europarates, dass
Schwermetalle und die von ihnen ausgehende Gesundheitsgefährdung als
vorrangige Anliegen der Gesundheits- und Umweltpolitik erkannt und
behandelt werden sollen, und wenn nein, warum nicht?
5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung kurz-, mittel- und
langfristig, um so viele Schwermetalle wie möglich aus der menschlichen Umwelt
zu entfernen, ihre Bioakkumulation in der natürlichen Umwelt, der
Nahrungskette und schließlich im menschlichen Körper zu verhindern und
damit ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu verringern?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es ist seit Jahrzehnten ein Anliegen der Bundesregierung, die Belastung der
Bevölkerung mit Schwermetallen, z. B. Quecksilber, zu verringern. Dieses
Anliegen wird aktuell u. a. durch das Engagement im Rahmen der
Quecksilberkonvention unterstrichen.
6. Plant die Bundesregierung kurz-, mittel- oder langfristig eine
Einschränkung bzw. ein Verbot von bleihaltiger Jagdmunition, und wenn nein,
warum nicht?
Eine Pflicht zur Verwendung bleifreier Jagdmunition besteht bislang (im
Erlasswege) nur auf einigen Bundes- und Landesforstflächen. Ein
bundesgesetzliches Verbot bleihaltiger Jagdmunition setzt die Klärung noch offener Fragen
in Bezug auf die Sicherheitsgefährdung (Abprallverhalten), die
Tötungswirkung und die Kontamination von Wildbret durch Geschossreste bleihaltiger und
bleifreier Jagdmunition voraus. Das Bundesministerium für Ernährung, Land-
Drucksache 17/13688 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewirtschaft und Verbraucherschutz hat darüber hinaus eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Ziel, schnellstmöglich die erforderlichen
Rahmenbedingungen für die Verwendung von Munition zu schaffen, die
entweder bleifrei ist oder keine schädlichen Bleipartikel mehr freisetzt.
7. Plant die Bundesregierung kurz-, mittel- oder langfristig eine
Einschränkung bzw. ein Verbot oder zumindest eine Kennzeichnungspflicht von
Schwermetallen und weiteren potentiell toxischen Metallen in Tonern von
Laserdruckern, und wenn nein, warum nicht?
Die Zusammensetzung der Laserdruckeremissionen im Ultrafeinstaubbereich,
die derzeit im Hinblick auf ihre gesundheitliche Relevanz diskutiert werden,
wurde in zwei aktuellen Forschungsvorhaben der Bundesanstalt für
Materialforschung (BAM) sowie des Fraunhofer Instituts für Holzforschung (WKI)
umfassend untersucht. Es wurden dabei nur sehr kleine Mengen (meist an der
Nachweisgrenze) von Metallen gefunden, die nicht notwendigerweise ihren
Ursprung im Toner finden und keinerlei Regelungsbedarf erkennen lassen.
8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung kurz-, mittel- und
langfristig zur Verbesserung der Vorsorge und der Behandlung von
Krebserkrankungen, die durch Schwermetalle verursacht werden können?
9. Erkennt die Bundesregierung den Einfluss einer chronischen
umweltbedingten Bleibelastung als Auslöser von Bluthochdruck und Herz-
Kreislauferkrankungen an, wenn ja, welche diagnostischen und
therapeutischen Konsequenzen ergeben sich daraus?
Wenn nein, was veranlasst die Bundesregierung zu dieser Einschätzung,
die entgegen der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
medizinischen Literatur stünde?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Therapie von Krebserkrankungen erfolgt im Allgemeinen nicht Ursachen
bezogen, da die Ursachen in den allermeisten Fällen aufgrund der
multifaktoriellen Genese ohnehin nicht genau bestimmt werden können, sondern nach der
jeweiligen Krebsart und dem Tumorstadium. Ähnliches gilt für die allgemeine
Früherkennung von Krebserkrankungen.
Der Einfluss einer chronischen umweltbedingten Bleibelastung ab einer
gewissen Schwellenkonzentration als Auslöser von Bluthochdruck wird gesehen.
Wie der Umwelt-Survey und die Umweltprobenbank des Bundes zeigen, sind in
Deutschland die Konzentrationen von Blei im Blut der Menschen im
Allgemeinen derzeit so gering, dass ein Zusammenhang zwischen einer Bleiexposition
durch Umweltmedien und der Entwicklung von Bluthochdruck nicht
angenommen werden kann. Die wissenschaftliche Datenlage für Herz-Kreislauf-
Erkrankungen ist uneinheitlich.
Der Gesetzgeber regelt im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) die
Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der medizinischen Versorgung in der
gesetzlichen Krankenversicherung. Nach dem gesetzlich festgelegten
Grundsatz haben alle Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen
Anspruch auf eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten
Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende Versorgung, die auch
umweltbedingte Erkrankungen einschließen.
Der konkrete Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherter auf bestimmte
Behandlungen oder Untersuchungen in der vertragsärztlichen Versorgung ist
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13688nicht im Einzelnen durch das SGB V geregelt, sondern wird im Rahmen des
Selbstverwaltungsprinzips von dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in
verbindlichen Richtlinien näher bestimmt. Es ist u. a. Aufgabe des G-BA,
Nutzen, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit neuer
Untersuchungsoder Behandlungsmethoden zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist es auch
die Aufgabe des G-BA, die Evidenz wissenschaftlicher Studien und ihre
Auswirkungen auf die gesundheitliche Versorgung der Versicherten näher zu
beurteilen.
10. Schließt sich die Bundesregierung dem Ranking der US-amerikanischen
EPA und ATSDR an, die Arsen, Blei und Quecksilber für den Menschen
als die gefährlichsten Substanzen bewerten, und wenn nein, welche
Substanzen bewertet die Bundesregierung als für den Menschen am
gefährlichsten unter Berücksichtigung ihrer Häufigkeit, ihrer Toxizität und
ihres Expositionspotentials für den Menschen?
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, das Ranking der US-amerikanischen
Environmental Protection Agency (EPA) und die Agency for Toxic Substances
and Disease Registry (ATSDR) zu bewerten oder sich diesem anzuschließen.
Eine Bewertung von verschiedenen Substanzen hinsichtlich ihres
Gefahrenpotentials für den Menschen im Sinne eines Rankings gibt es nach Wissen der
Bundesregierung in Deutschland nicht.
11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung kurz-, mittel- und
langfristig zur verbesserten Vorsorge und Behandlung chronischer
Erkrankungen, die durch Schwermetalle verursacht werden?
12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich kurz-,
mittel- und langfristig zum speziellen Schutz für die Schwächsten, etwa
Kleinkinder und chronisch Kranke?
13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich kurz-,
mittel- und langfristig zum speziellen Schutz für Frauen im gebärfähigen
Alter und für Schwangere?
Die Fragen 11, 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Wie in der Antwort zu Frage 8 dargestellt, regelt der Gesetzgeber im SGB V die
Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der medizinischen Versorgung in
der gesetzlichen Krankenversicherung. Der konkrete Leistungsanspruch
gesetzlich Krankenversicherter wiederum wird im Rahmen des
Selbstverwaltungsprinzips vom G-BA in verbindlichen Richtlinien näher bestimmt. Dies
geschieht unabhängig von der Ursache der Erkrankung und gilt somit
grundsätzlich auch bei Erkrankungen, die möglicherweise von Schwermetallen mit
beeinflusst werden können. Gleichermaßen gilt dies für alle gesetzlich
Krankenversicherten.
Auch in anderen Bereichen, wie beispielsweise dem Arbeitsschutz, gelten die
bestehenden Regelungen für alle Beschäftigten und werden – einschließlich der
Frauen im gebärfähigen Alter und der Schwangeren – als ausreichend erachtet.
Bei der Festsetzung von Grenzwerten für verbrauchernahe Produkte finden die
Bedürfnisse vulnerabler Bevölkerungsgruppen (u. a. Kinder) ebenfalls bereits
zum gegenwärtigen Zeitpunkt besondere Berücksichtigung.
Drucksache 17/13688 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Plant die Bundesregierung kurz-, mittel- oder langfristig eine
Reduzierung bzw. ein Verbot von Aluminium, das vom Umweltbundesamt als
neurotoxisch bewertet wird, in Impfstoffen für Säuglinge, Kleinkinder
und Schulkinder?
Aluminiumsalze (z. B. Aluminiumhydroxid) werden seit etwa 80 Jahren
erfolgreich als Adjuvanzien in Impfstoffen zur Wirkungsverstärkung eingesetzt, ohne
die eine effektive Impfung mit vielen Totimpfstoffen nicht möglich wäre. Die
Impfantigene (z. B. Diphtherie- oder Tetanustoxoide) sind dabei an
schwerlösliches Aluminiumhydroxid oder -phosphat adsorbiert.
Das Europäische Arzneibuch (Ph. Eur.) begrenzt in der Monographie
„Impfstoffe für den Menschen“ den Aluminiumgehalt auf 1,25 mg pro Dosis. Die in
Deutschland zugelassenen Impfstoffe liegen deutlich unter diesem Grenzwert
(Bereich 0,125 bis 0,82 mg Al/Dosis).
Bei der Frage der möglichen systemischen Toxizität muss bedacht werden, dass
es sich nicht um eine intravenöse, sondern eine intramuskuläre Zufuhr handelt,
dass also zu keinem Zeitpunkt das gesamte Aluminium im Blut verfügbar ist.
Es sind keine wissenschaftlichen Daten bekannt, die eine Gefährdung von
Säuglingen und Kleinkindern durch Impfungen mit aluminiumhaltigen
Adjuvanzien belegen. Neuere Vergleichsberechnungen der US-amerikanischen
Behörde FDA zeigen, dass die Aluminiumbelastung durch gelegentliche
Impfungen sogar deutlich unter der Belastung durch eine noch als toxikologisch
unbedenklich angesehenen kontinuierlichen Exposition mit Aluminium liegt. Das
„Global Advisory Committee for Vaccine Safety“ (GACVS) der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat mehrfach, zuletzt 2012, die wissenschaftliche
Datenlage zu aluminiumhaltigen Impfstoffen beurteilt. Es ergaben sich keine
Hinweise auf erhöhte Risiken.
Derzeit liegen keine Gründe vor, die Praxis der Verwendung von zugelassenen
Impfstoffen, die mit Aluminium adjuvantiert sind, zu ändern.
15. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung kurz-, mittel- und
langfristig zum speziellen Schutz und zur verbesserten Behandlung von
Menschen, die an einer Krankheit leiden, die durch Schwermetalle und andere
Metalle vorwiegend oder teilweise ausgelöst oder verschlechtert werden
kann?
Die Bundesregierung erachtet derzeit über die bereits vorhandenen
Möglichkeiten hinaus keine weiteren Maßnahmen für notwendig.
16. Wie begründet die Bundesregierung, dass in Deutschland ab dem Jahr
2016 noch 3 µg Quecksilber/Nm3 von Kraftwerken emittiert werden
dürfen, während die USA ab dem Jahr 2016 einen Grenzwert von nur
0,025 µg HG/Nm3 vorsehen?
Das Immissionsschutzrecht fordert für Verbrennungsanlagen einheitlich einen
Emissionsgrenzwert für Quecksilber von 0,03 mg/m3 im Tagesmittel. Für
Kraftwerke, die der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und
Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) unterliegen, gilt darüber hinaus für
neue wie für bestehende Anlagen ab dem 1. Januar 2019 ein
Emissionsgrenzwert von 0,01 mg/m3 im Jahresmittel. Die Anforderungen an amerikanische
Steinkohlekraftwerke liegen bei 0,0005 mg/m3 für neue und 0,0015 mg/m3 für
bestehende Anlagen, für neue wie bestehende Braunkohlenkraftwerke bei
0,0045 mg/m3; diese Werte sind jedoch als Monatsmittelwerte festgelegt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13688Derzeit werden auf europäischer Ebene vor dem Hintergrund der auf Ebene der
Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) im Dezember 2012
abgeschlossenen Novellierung des Schwermetall-Protokolls zur UNECE-4
Luftreinhaltekonvention Maßnahmen beraten, mit dem Ziel, den Eintrag von
Quecksilber in die Umwelt weiter zu begrenzen.
Hierzu zählen auch emissionsbegrenzende Anforderungen an die maßgeblichen
Emittenten. Im Zuge der Überprüfung der Richtlinie 2010/75/EU über
Industrieemissionen ist die Europäische Kommission verpflichtet, Berichte darüber
vorzulegen, ob für Quecksilber weitere Emissionsbegrenzungen bei
Großfeuerungsanlagen zu fordern sind.
Weiterreichende Maßnahmen auf nationaler Ebene sind vor diesem Hintergrund
zum jetzigen Zeitpunkt nicht angezeigt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]