[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14029
17. Wahlperiode 17. 06. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke,
Friedrich Ostendorff, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/13594 –
Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in der Schlachtbranche
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im März 2013 hat die belgische Regierung eine Beschwerde gegen
Deutschland wegen mutmaßlichem Sozialdumping bei der Europäischen Kommission
eingelegt. Belgien befürchtet aufgrund niedriger Löhne in der deutschen
Schlachtbranche erhebliche Wettbewerbsnachteile.
Französische Betriebe hatten sich bereits vor Jahren zu einer Initiative gegen
Sozialdumping zusammengeschlossen und die Europäische Kommission
aufgefordert, Deutschland zu einem Mindestlohn für die Schlachtbranche zu
zwingen. Ohne Erfolg.
Der dänische Konzern Danish Crown, eines der größten Schlachtunternehmen
weltweit, verlagerte in den letzten Jahren zigtausende Arbeitsplätze aus
Dänemark nach Deutschland, um von den hier fehlenden Mindestlöhnen zu
profitieren. Die dänische Nahrungsmittelgewerkschaft (NNF) beklagt seit langem,
dass Dumpinglöhne an Schlachthöfen in Deutschland zu
Wettbewerbsnachteilen dänischer Betriebe führen.
Allgemeine Daten zur Branche und zur Beschäftigungssituation
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Unternehmen in der deutschen Schlachtbranche von 2010 bis heute pro Jahr
entwickelt (bitte differenziert nach Unterbranchenkategorien, wie Rinder-,
Schweine- und Geflügelschlachtung, Betriebsgrößen, Bundesländern und
Unternehmen mit und ohne Werkvertragskontingente)?
Aus der Statistik des Produzierenden Gewerbes (Industrie und Großhandwerk)
liegen Angaben für Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten
für den Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ vor. Dabei ist
allerdings außer den Geflügelschlachtereien keine weitere Differenzierung nach
Tierarten wie Rindern und Schweinen möglich. Viele Unternehmen verarbeiten Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
14. Juni 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14029 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeaber sowohl Rinder als auch Schweine. Die Zahl der erfassten Betriebe hat sich
im Zeitraum von 2010 bis 2012 leicht auf 1 347 erhöht (siehe nachfolgende
Tabelle).
Für den Berichtsmonat September werden die Daten auch nach
Beschäftigtengrößenklassen ausgewertet. Mehr als die Hälfte der Betriebe hat unter 50
Beschäftigte, insbesondere Handwerksbetriebe. Weit verbreitet sind auch die
Betriebe zwischen 50 und 249 Beschäftigten. In den oberen Größenklassen sind
nur wenige Betriebe zu finden (siehe nachfolgende Tabelle).
Die vorgenannten Angaben liegen der Bundesregierung nicht in der Gliederung
nach Bundesländern vor. Im Hinblick auf die Frage nach
Werkvertragskontingenten wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Zahl der Betriebe im Wirtschaftszweig "Schlachten und Fleischverarbeitung"
Schlachten u. Fleischverarb. insgesamt 1.316 1.347 1.347
davon:
Schlachten (ohne Geflügel) 290 301 299
Schlachten von Geflügel 51 50 49
Fleischverarbeitung 975 996 999
Quelle: Statistisches Bundesamt
2010 2011 2012Wirtschaftszweig
Betriebe im Wirtschaftszweig "Schlachten und Fleischverarbeitung" nach Beschäftigtengrößenklassen
1 - 49 50 - 99 100 - 249 250 - 499 500 - 999
1 000
und mehr
Schlachten u. Fleischverarb. insges. 786 280 202 61 16 2 1 347
davon:
Schlachten (ohne Geflügel) 176 70 42 10 1 - 299
Schlachten von Geflügel 10 10 17 7 4 1 49
Fleischverarbeitung 600 200 143 44 11 1 999
Schlachten u. Fleischverarb. insges. 782 284 205 54 20 2 1 347
davon:
Schlachten (ohne Geflügel) 180 71 42 7 1 - 301
Schlachten von Geflügel 8 12 19 6 4 1 50
Fleischverarbeitung 594 201 144 41 15 1 996
Schlachten u. Fleischverarb. insges. 762 275 203 55 19 2 1 316
davon:
Schlachten (ohne Geflügel) 171 65 46 7 1 - 290
Schlachten von Geflügel 8 14 17 9 2 1 51
Fleischverarbeitung 583 196 140 39 16 1 975
Quelle: Statistisches Bundesamt
Wirtschaftszweig
Betriebe mit ... bis ... Beschäftigten
Betriebe
insgesamt
September 2012
September 2011
September 2010
Anm.: Berichtskreis sind Betriebe von Unternehmen ab 20 Beschäftigte.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/140292. Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010
bis heute jährlich direkt bzw. als Leiharbeitskräfte in den jeweiligen
Unterbranchen der deutschen Schlachtbranche angestellt (bitte nach Vollzeit,
Teilzeit und Minijobs differenzieren)?
Im Juni 2012 gab es in Betrieben der Wirtschaftsgruppe „Schlachten und
Fleischverarbeitung“ rund 142 300 Personen in sozialversicherungspflichtigen,
etwa 39 300 in geringfügig entlohnten und knapp 600 in kurzfristigen
Beschäftigungsverhältnissen. Der größte Teil der Beschäftigten arbeitet in der
Wirtschaftsklasse „Fleischverarbeitung“. Die Angaben für die Jahre ab 2010
(jeweils Stichtag 30. Juni) in der Differenzierung nach Wirtschaftsklassen und
Beschäftigungsformen können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Hierbei ist zu beachten, dass die geringfügige Beschäftigung (geringfügig
entlohnte und kurzfristige Beschäftigung) entweder ausschließlich oder im
Nebenjob ausgeübt werden kann. Bei den im Nebenjob geringfügig Beschäftigten
kann nicht festgestellt werden, in welchem Wirtschaftszweig die
Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Bei der Bildung einer Summe über die
Beschäftigungsformen sind deshalb Doppelzählungen möglich.
Zudem kommt es bei der Differenzierung nach Arbeitszeit (Vollzeit/Teilzeit) in
der Beschäftigungsstatistik derzeit aufgrund einer Umstellung im
Meldeverfahren zur Sozialversicherung ab Juli 2011 zu Einschränkungen in der
Berichterstattung. Letzte belastbare Daten hierzu liegen in den Statistiken für den
Berichtstermin Juni 2011 vor.
Statistische Angaben zu Zeitarbeitnehmern in der Wirtschaftsgruppe
„Schlachten und Fleischverarbeitung“ liegen nicht vor. Im Rahmen der
Beschäftigungsstatistik können Beschäftigte im Wirtschaftszweig der
Arbeitnehmerüberlassung nicht noch zusätzlich nach dem Wirtschaftszweig ihres Einsatzes
ausgewertet werden.
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T äftigungsformen - Deutschland
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* nen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert
g der einer der Betriebe einen so hohen
Bes zfall).
im
Nebenjob
GeB
ausschließlich
KfB
im
Nebenjob
KfB
6 7 8 9
2.357.911 409.566 354.702 54.864
9.380 826 629 197
1.192 44 * *
271 184 * *
7.917 598 414 184
2.492.559 402.758 344.919 57.839
9.789 668 466 202
1.204 70 * *
254 80 * *
8.331 518 347 171
2.572.839 406.602 339.859 66.743
10.033 596 392 204
1.284 58 * *
248 28 * *
8.501 510 333 177
Kurzfristig
Beschäftigte
davonabelle: Beschäftigte in der Wirtschaftsgruppe "Schlachten und Fleischverarbeitung" nach Besch
uelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus de
eschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn eine Region oder ein Wirtschaftszweig 1 oder 2 Betriebe aufweist o
chäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominan
Vollzeitbeschäftigt
Teilzeitbeschäftigt
ausschließlich
GeB
1 2 3 4 5
Insgesamt 27.710.487 22.306.043 5.388.630 7.274.398 4.916.487
101 Schlachten und Fleischverarbeitung 142.388 128.670 13.689 41.202 31.822
1011 Schlachten (ohne Schlachten v. Geflügel) 19.588 18.547 1.041 3.697 2.505
1012 Schlachten von Geflügel 7.939 7.726 213 937 666
1013 Fleischverarbeitung 114.861 102.397 12.435 36.568 28.651
Insgesamt 28.381.343 22.683.279 5.669.748 7.386.881 4.894.322
101 Schlachten und Fleischverarbeitung 143.116 128.243 14.802 40.307 30.518
1011 Schlachten (ohne Schlachten v. Geflügel) 20.003 18.943 1.058 3.528 2.324
1012 Schlachten von Geflügel 7.815 7.598 217 874 620
1013 Fleischverarbeitung 115.298 101.702 13.527 35.905 27.574
Insgesamt 28.920.588 - - 7.406.900 4.834.061
101 Schlachten und Fleischverarbeitung 142.314 - - 39.304 29.271
1011 Schlachten (ohne Schlachten v. Geflügel) 19.850 - - 3.487 2.203
1012 Schlachten von Geflügel 8.090 - - 829 581
1013 Fleischverarbeitung 114.374 - - 34.988 26.487
30.06.2010
30.06.2011
30.06.2012
Stichtag WZ 2008
Sv-pflichtig
Beschäftigte
darunter
Geringf.
entlohnte
Beschäftigte
davon
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/140293. Wie viele Beschäftigte in den jeweiligen Unterbranchen der deutschen
Schlachtbranche sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 bis
heute jährlich bei Werkvertragsunternehmen angestellt (bitte nach Vollzeit,
Teilzeit und geringfügiger Beschäftigung differenzieren)?
Statistiken zu Beschäftigten, die im Rahmen von Werkverträgen in der
Schlachtbranche arbeiten, liegen nicht vor.
4. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2010 bis heute jährlich im Rahmen der
Werkvertragskontingente in der deutschen Schlachtbranche beschäftigt (bitte nach
Herkunftsländern differenzieren)?
Bereits seit dem Jahr 2005 sind auf der Grundlage der zwischenstaatlichen
Werkvertragsvereinbarungen keine Werkvertragsarbeitnehmer mehr in Fleisch
verarbeitenden Betrieben tätig.
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausbildungsquote in
der deutschen Schlachtbranche von 2010 bis heute jährlich entwickelt?
Die folgende Tabelle informiert über die Entwicklung der Ausbildungsquote
insgesamt und im Wirtschaftszweig „Schlachten und Fleischverarbeitung“ zu
den jeweiligen Stichtagen der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für
Arbeit.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Auszubildende und Ausbildungsquoten
insgesamt und im Wirtschaftszweig Schlachten und Fleischverarbeitung
Sv-pflichtig
Beschäftigte dar.
Auszubildende
Anteil an
Sp. 1 in %
Sv-pflichtig
Beschäftigte dar.
Auszubildende
Anteil an
Sp. 1 in %
1 2 3 4 5 6
31.03.2010 27.398.408 1.607.364 5,9 142.868 9.350 6,5
30.06.2010 27.710.487 1.480.803 5,3 142.388 8.707 6,1
30.09.2010 28.268.615 1.726.168 6,1 143.661 9.016 6,3
31.12.2010 28.033.420 1.693.978 6,0 142.520 8.744 6,1
31.03.2011 28.080.264 1.516.364 5,4 141.752 8.144 5,7
30.06.2011 28.381.343 1.401.194 4,9 143.116 7.574 5,3
30.09.2011 28.983.766 1.673.688 5,8 144.418 7.873 5,5
31.12.2011 28.787.490 1.642.042 5,7 143.825 7.596 5,3
31.03.2012 28.719.242 1.499.006 5,2 142.557 7.104 5,0
30.06.2012 28.920.588 1.375.201 4,8 142.314 6.567 4,6
30.09.2012 29.413.605 1.653.884 5,6 143.393 6.845 4,8
Erstellungsdatum: 29.05.2013, Datenzentrum Statistik © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Stichtag
Insgesamt
dar. Schlachten und Fleischverarbeitung
(Wirtschaftsgruppe 101 WZ2008)
Drucksache 17/14029 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Welche Unternehmen zählen nach Kenntnis der Bundesregierung zu den
zehn größten in der deutschen Schlachtbranche, und wie viele Beschäftigte
sind bei ihnen direkt bzw. als Leiharbeitskräfte oder über Subunternehmer
angestellt (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
Aus den statistischen Erhebungen liegen hierzu keine Angaben vor, da die
Daten einzelner Unternehmen der Geheimhaltung unterliegen.
Die Konzentrationsstatistik des Statistischen Bundesamtes weist für 2010 aus,
dass auf die zehn größten Unternehmen des Wirtschaftszweiges „Schlachten
und Fleischverarbeitung“ 23,9 Prozent des Umsatzes und 8,5 Prozent der
Beschäftigten entfallen.
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsätze und die
Schlachtleistung von 2010 bis heute pro Jahr entwickelt (bitte nach
Bundesländern differenzieren)?
Die Umsätze der in der Statistik des Produzierenden Gewerbes erfassten
Betriebe (siehe Antwort zu Frage 1) stiegen seit 2010 von rund 35,1 Mrd. auf
rund 40,5 Mrd. Euro (siehe nachfolgende Tabelle).
Nach Bundesländern differenzierte Angaben liegen lediglich für die
Schlachtleistung vor (siehe Tabelle unten). Demnach wurden im Jahr 2012 rund 6,6
Millionen Tonnen Schlachtgewicht aus gewerblichen Schlachtungen von Rindern,
Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden sowie weitere rund 1,4 Millionen
Tonnen an Geflügelfleisch erzeugt. Diese Mengenangaben können nicht
unmittelbar in Bezug zu den vorgenannten Umsatzangaben gesetzt werden, da der
Erfassungsbereich der jeweiligen Erhebungen unterschiedlich ist.
Umsatz der Betriebe im Wirtschaftszweig "Schlachten und Fleischverarbeitung"
2010 2011 2012
Schlachten u. Fleischverarb. insgesamt 35.091 37.609 40.462
davon:
Schlachten (ohne Geflügel) 13.412 14.370 15.956
Schlachten von Geflügel 4.015 4.135 4.403
Fleischverarbeitung 17.664 19.103 20.104
Quelle: Statistisches Bundesamt
Wirtschaftszweig
Mio. €
Anm.: Berichtskreis sind Betriebe von Unternehmen ab 20 Beschäftigte.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/140298. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die für die
Schlachtbranche geltenden Werkvertragskontingente, und sieht die
Bundesregierung Änderungsbedarf bei der Höhe der festgelegten Kontingente (bitte
differenziert nach Ländern, für die Kontingente festgelegt wurden)?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Für die Schlachtbranche gelten keine gesonderten
Werkvertragsarbeitnehmerkontingente.
Löhne und Arbeitsbedingungen
9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die
durchschnittlichen Brutto-Stundenlöhne in der deutschen Schlachtbranche für
direkt angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer?
10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Brutto-Stundensätze aktuell für Werkvertragsbeschäftigte sowie für
Beschäftigte, die im Rahmen des Werkvertragskontingents in der deutschen
Schlachtbranche arbeiten?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Amtliche Daten zu Bruttostundenverdiensten differenziert nach
Wirtschaftszweigen können aus der Vierteljährlichen Verdiensterhebung (VVE) des
Statistischen Bundesamtes bereitgestellt werden. Allerdings erfasst die VVE nur
Betriebe mit 10 und mehr Beschäftigten. Die Höhe der aktuellen
Bruttostundenverdienste vollzeit- und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer in der Branche
„Schlachten und Fleischverarbeitung“ – eine genauere Differenzierung ist nicht
möglich – können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Angaben
über Leiharbeitnehmer sowie Werkvertragsarbeitnehmer liegen nicht vor. Da
im Rahmen der Werkvertragsarbeitnehmerkontingente keine
Werkvertragsarbeitnehmer tätig sind, liegen zur Höhe der Brutto-Stundensätze insoweit auch
hier keine Angaben vor.
Schlachtmengen nach Ländern (Tonnen Schlachtgewicht)
Regionale Einheit
2010 2011 2012* 2010 2011 2012
Deutschland 6.682.444 6.781.169 6.617.521 1.379.701 1.423.277 1.427.744
556.954 580.412 570.405 63.946 55.661 53.875
Bayern 847.394 821.811 808.711 138.150 151.717 160.110
Berlin - - - - - -
Brandenburg 163.790 158.010 122.283 87.758 87.588 80.969
Bremen 63.389 74.040 83.054 - - -
Hamburg 616 445 333 - - -
Hessen 69.819 70.792 67.326 (.) (.) (.)
88.739 89.722 87.121 93.766 (.) (.)
Niedersachsen 1.817.925 1.881.911 1.870.884 741.702 792.678 819.467
2.111.802 2.161.303 2.128.592 46.483 49.033 47.558
126.054 132.014 131.802 (.) 87 100
Saarland 2.354 2.278 2.191 (.) (.) (.)
Sachsen 59.511 40.269 17.337 (.) (.) (.)
401.411 403.415 394.133 (.) (.) (.)
187.786 181.426 174.605 (.) 1.839 1.687
Thüringen 184.900 183.318 158.744 (.) (.) (.)
(.): Zahlenwert geheim zu halten. - *) Vorläufig. Quelle: Statistisches Bundesamt
aus gewerblichen Schlachtungen von
Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen
und Pferden
aus Schlachtungen von Geflügel
Drucksache 17/14029 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. In welchen EU-Mitgliedstaaten gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung Mindestlöhne bzw. Tariflöhne in der Schlachtbranche, und wie hoch
sind diese Löhne?
Die EU-Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen sowie deren jeweilige
Höhe, basierend auf Angaben des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen
Instituts (WSI), können der folgenden Tabelle entnommen werden. Angaben zu
europaweiten Tariflöhnen in der Schlachtbranche liegen der Bundesregierung
nicht vor.
* Stand jeweils zum 1. Januar 2013. Umrechnung in Euro zum Jahresdurchschnittskurs 2012;
Quelle: WSI-Mindestlohndatenbank 2013.
Land Höhe des Mindestlohns (in Euro)*
Belgien 9,10
Bulgarien 0,95
Estland 1,90
Frankreich 9,43
Griechenland 3,35
Großbritannien 7,63
Irland 8,65
Lettland 1,71
Litauen 1,76
Luxemburg 10,83
Malta 4,06
Niederlande 9,01
Polen 2,21
Portugal 2,92
Rumänien 0,92
Slowakei 1,94
Slowenien 4,53
Spanien 3,91
Tschechien 1,91
Ungarn 1,95
Hinweis: Einbezogen werden in diesem Wirtschaftszweig Betriebe mit zehn und mehr Arbeitnehmern.
Statistisches Bundesamt
Leistungsgruppen Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst
ohne Sonderzahlungen in Euro
Insgesamt 12,21
Leistungsgruppe 1 "Arbeitnehmer in
leitender Stellung"
28,82
Leistungsgruppe 2 "Herausgehobene
Fachkräfte"
16,51
Leistungsgruppe 3 "Fachkräfte" 11,93
Leistungsgruppe 4 "Angelernte
Arbeitnehmer"
10,49
Leistungsgruppe 5 "Ungelernte
Arbeitnehmer"
9,87
Vierteljährliche Verdiensterhebung im Produzierenden Gewerbe
Durchschnittliche Bruttoverdienste nach Leistungsgruppen im Jahr 2012
Deutschland
Vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer
C101 Schlachten und Fleischverarbeitung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1402912. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Initiative
Niedersachsens, in deren Rahmen sechs große Unternehmen der
Fleischindustrie sowie der Verband der Ernährungswirtschaft Zustimmung zur
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns äußerten, und wird die
Bundesregierung diese Bemühungen unterstützen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
In der Regierungskoalition findet derzeit eine Diskussion statt, ob und
inwieweit branchenspezifische Mindestlöhne durch eine gesetzliche allgemeine
verbindliche und angemessene Lohnuntergrenze flankiert werden sollen. Die
Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen.
13. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Arbeitszeiten in der deutschen Schlachtbranche für direkt Beschäftigte,
Leiharbeitskräfte und Werkvertragsbeschäftigte bzw. Beschäftigte per
Werkvertragskontingent?
Amtliche Daten zu durchschnittlichen Arbeitszeiten differenziert nach
Wirtschaftszweigen können aus der Vierteljährlichen Verdiensterhebung (VVE) des
Statistischen Bundesamtes bereitgestellt werden. Allerdings erfasst die VVE
nur Betriebe mit 10 und mehr Beschäftigten. Die Höhe der aktuellen
Arbeitszeiten vollzeit- und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer in der Branche „Schlachten
und Fleischverarbeitung“ – eine genauere Differenzierung ist nicht möglich –
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Angaben über
Zeitarbeitnehmer und Werkverträge liegen nicht vor.
Drucksache 17/14029 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Wie lange dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung einzelne Schichten
für Beschäftigte in Schlachthöfen maximal dauern, und wie viele Pausen
mit welcher Dauer müssen mindestens eingehalten werden?
Die Arbeitszeitgestaltung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der
Schlachtbranche wird – wie allgemein für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in Deutschland – durch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes begrenzt. Das
Arbeitszeitgesetz schreibt grundsätzlich eine maximale Beschäftigung von acht
Stunden pro Werktag vor. Die Arbeitszeit kann auf zehn Stunden verlängert
werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von
24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten
werden.
Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30
Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45
Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu
unterbrechen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15
Minuten aufgeteilt werden.
Abweichende Regelungen können unter bestimmten im Gesetz festgelegten
Voraussetzungen von den Tarifvertragsparteien vereinbart oder von den
Aufsichtsbehörden genehmigt werden.
15. Zu welchem Anteil werden diese Vorgaben zu Arbeits- und Pausenzeiten
nach Kenntnis der Bundesregierung eingehalten?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Anteile zur Einhaltung
gesetzlicher Vorschriften vor. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der
öffentlich-rechtliche Arbeitszeitschutz von den durch die Länder bestimmten
Arbeitsschutzbehörden kontrolliert wird.
16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Leiharbeitskräfte und
Werkvertragsbeschäftigte häufig viel zu lange Arbeitszeiten hinnehmen
müssen, und welche Maßnahmen sind nach Meinung der
Bundesregierung hier nötig?
Dauer und Lage der Arbeitszeit werden grundsätzlich durch den Arbeitsvertrag
bestimmt. Um „viel zu lange“ Arbeitszeiten zu verhindern, beschränken die
öffentlich-rechtlichen Arbeitszeitschutzvorschriften die Freiheit der
Vertragspartner zur Festlegung der Arbeitszeit (vgl. Antwort zu Frage 14). Dies gilt für alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch für solche, die von
Zeitarbeitsunternehmen oder Werkvertragsunternehmen beschäftigt werden.
17. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung nötig, um
die häufig menschenunwürdige Wohnsituation von
Werkvertragsbeschäftigten und Leiharbeitskräften zu verbessen und um zu verhindern, dass
den Beschäftigten überhöhte Mieten vom Lohn abgezogen werden?
Das geltende Recht enthält wirksame rechtliche Rahmenbedingungen, um
Ausbeutungsstrukturen bei Vermietung und Unterbringung einzudämmen.
Wohnraum muss die Mindestanforderungen des Bauordnungsrechts an erträgliche
Wohnverhältnisse erfüllen. Problematische Wohnsituationen, die auf baulichen
Schäden oder Mängeln beruhen, unterfallen der Bau- oder Wohnungsaufsicht.
Gegen nicht akzeptable, rechtswidrige Wohnverhältnisse können die örtlichen
Aufsichtsbehörden nach Maßgabe der jeweiligen Landesgesetze einschreiten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/14029Arbeitgeber können die Kosten für die Überlassung von Unterkünften vom
Lohn abziehen, wenn sie diese wirksam als Teil des Arbeitsentgelts vereinbart
haben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Sachbezüge (z. B. Überlassung
einer Unterkunft) grundsätzlich nur dann als Teil des Arbeitsentgelts
vereinbaren, wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des
Arbeitsverhältnisses entspricht. Der Wert der vereinbarten Sachbezüge darf die
Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht übersteigen (§ 107
Absatz 2 der Gewerbeordnung).
18. Wie können Subunternehmer auf die Einhaltung sozialverträglicher
Lebens- und Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten verpflichtet
werden, bzw. welche Möglichkeiten haben die beauftragenden Unternehmen
in Deutschland, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
Subunternehmer sind wie andere Unternehmer an das geltende Arbeitsrecht
gebunden, das gerechte und faire Arbeitsbedingungen als Voraussetzung für einen
fairen Umgang im Arbeitsverhältnis gewährleistet. Es gibt gesetzliche
Regelungen und Rechtsprechung, die in diesem Zusammenhang sicherstellen sollen,
dass arbeitsvertragliche Regelungen zwischen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgewogen gestaltet werden. Die Einhaltung dieser
Regelungen können die Arbeitnehmer von den Arbeitsgerichten überprüfen
lassen. Unternehmen der Schlachtbranche, die Subunternehmer beauftragen,
können diese vertraglich dazu verpflichten, bestimmte Arbeitsbedingungen für ihre
Beschäftigten vorzusehen.
19. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus, dass das Prüfrecht, ob es sich um Dienstleistungen oder
illegale Arbeitnehmerüberlassung handelt, bei ausländischen Kräften nicht
von deutschen Stellen ausgeübt wird, sondern von den Heimatländern der
Arbeitskräfte?
Es trifft nicht zu, dass deutsche Behörden nicht prüfen dürfen, ob aus dem
Ausland nach Deutschland entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Werkoder Dienstverträge ihres Arbeitgebers erfüllen oder im Wege der
Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Zollverwaltung (FKS) geht bei ihren Prüfungen auch Anhaltspunkten für den
Verdacht einer (unerlaubten) Arbeitnehmerüberlassung nach. Liegt unerlaubte
Arbeitnehmerüberlassung vor, wird dies von der FKS verfolgt und geahndet.
Nach geltendem Unionsrecht dürfen die Behörden des Aufnahmestaates
lediglich nicht die mit einer A1-Bescheinigung nachgewiesene
Sozialversicherungspflicht eines entsandten Arbeitnehmers überprüfen. Besteht der Verdacht, dass
bei Ausstellung einer Entsendebescheinigung im Ausland beispielsweise das
Ablöseverbot nicht beachtet wurde, können deutsche Behörden ein Dialog- und
Vermittlungsverfahren mit den zuständigen ausländischen
Sozialversicherungsträgern einleiten, um diese zur Rücknahme zu Unrecht ausgestellter
Entsendebescheinigungen zu bewegen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage „Arbeitnehmerrechte ausländischer Pflegehilfskräfte im grauen
Pflegemarkt“ auf Bundestagsdrucksache 17/8373, Fragen 7 und 11).
20. Sollte dieses Recht nach Meinung der Bundesregierung an das
Empfängerland übergehen, und wenn nein, warum nicht?
Sofern sich die Frage auf die Überprüfung ausländischer
Entsendebescheinigungen im Inland bezieht, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die zu
ihrer Ausstellung erforderlichen Tatsachen überwiegend im Ausland feststell-
Drucksache 17/14029 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebare Sachverhalte betreffen. Deutsche Behörden könnten diese Sachverhalte im
Ausland nicht besser ermitteln als die zuständigen Behörden des
Entsendestaates.
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Betriebsräte bzw.
Gewerkschaften Einblick in die Vertragsbedingungen bei Beschäftigten von
Subunternehmer haben sollten, und wenn nein, warum nicht?
Der Betriebsrat im Einsatzbetrieb ist für die Arbeitnehmer von
Subunternehmen grundsätzlich nicht zuständig. Insbesondere die Frage des geschuldeten
Arbeitsentgelts betrifft das Verhältnis der Arbeitnehmer der Subunternehmen zu
ihrem Arbeitgeber, nicht zum Einsatzbetriebs-Arbeitgeber. Daher liefe ein
entsprechendes Einblicksrecht des Betriebsrats im Einsatzbetrieb ins Leere.
Wettbewerbssituation
22. Welche EU-Mitgliedstaaten haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung über Lohn- und Sozialdumping durch die deutsche Schlachtbranche
geäußert, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus diesen Vorwürfen?
Der Bundesregierung sind kritische Äußerungen aus Frankreich, Belgien und
Dänemark bekannt. Angesichts des geringen Anteils der Schlachtkosten an den
Gesamtkosten erscheint der Bundesregierung der Vorwurf, ein mögliches
Lohndumping in deutschen Schlachthöfen verzerre die Wettbewerbssituation in der
europäischen Fleischbranche, nicht plausibel. Insbesondere haben Belgien und
Dänemark nach wie vor deutlich höhere Selbstversorgerquoten mit Fleisch als
Deutschland. Die in der belgischen Beschwerde bislang vorgetragenen
rechtlichen Erwägungen – Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot aus Gründen
der Staatsangehörigkeit und Verstöße gegen die Verordnung 883/2004 –
überzeugen die Bundesregierung nicht. In der unterschiedlichen Entlohnung
ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch ihren ausländischen
Arbeitgeber gegenüber bei deutschen Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist keine Diskriminierung aufgrund der
Staatsangehörigkeit zu sehen. Verstöße gegen die Verordnung 883/2004 sind nicht
ersichtlich – die deutschen Behörden sind an die im Entsendestaat ausgestellten
Entsendebescheinigungen gebunden und nutzen im Verdachtsfall das
vorgesehene Dialog- und Vermittlungsverfahren.
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der
Geschäftspraktiken der deutschen Schlachtindustrie auf das europäische Ausland?
Die Situation bei den Produktionskosten im Bereich Fleisch und
Fleischerzeugnisse ist über die gesamte Erzeugungs- und Vermarktungskette beispielsweise
aufgrund häufig unterschiedlich ausgeprägter nationaler sozial-, tarif-, umwelt-
und steuerrechtlicher Regelungen sowie unterschiedlicher Produktions- und
Vermarktungsstrukturen innerhalb der EU sehr heterogen. Vorteilen eines
Mitgliedstaates in einem Bereich bzw. auf einer Produktionsstufe stehen oft
Nachteile bzw. höhere Kosten in einem anderen Bereich gegenüber. Der bestehende
Wettbewerb in allen Bereichen der europäischen Fleischerzeugung und -
vermarktung gewährleistet einen fairen Ausgleich der Interessen von Erzeugern,
Vermarktern und Verbrauchern auf dem EU-Binnenmarkt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1402924. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der von der belgischen Regierung eingereichten Beschwerde an
die Europäische Kommission, die Deutschland Sozialdumping vorwirft?
Die Beschwerde lässt nicht erkennen, welche gegebenenfalls weitergehenden
Maßnahmen sich die belgische Regierung von deutscher Seite erhofft. Die
Bundesregierung ist an einer strikten Beachtung der Entsendevoraussetzungen
interessiert und nutzt ihren Handlungsspielraum, um Missbräuchen zu begegnen.
Sie hat dazu wiederholt auch Initiativen in der Verwaltungskommission mit
diesem Ziel ergriffen, zuletzt etwa in Bezug auf das Ablöseverbot (Gemeinsame
Note AC 667/11 von Österreich, Deutschland und Ungarn vom 12. Dezember
2011).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
25. Steht die Bundesregierung bereits im Austausch mit der Europäischen
Kommission über die oben genannte Beschwerde, und wenn ja, was sind
die bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt diskutierten Inhalte und
Ergebnisse?
Bislang hat die Europäische Kommission noch nicht erkennen lassen, ob und
inwiefern sie die in der belgischen Beschwerde angeführten Punkte für relevant
hält oder beabsichtigt, daraus Konsequenzen zu ziehen. Insbesondere wurde die
Bundesrepublik Deutschland bislang (Stand: 31. Mai 2013) nicht zur
Stellungnahme aufgefordert.
26. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass in Deutschland
gegenüber Belgien und Dänemark aufgrund von niedrigen Lohnkosten durch
den Einsatz von osteuropäischen Arbeitskräften um etwa 80 Prozent
billiger geschlachtet werden kann?
Die Einschätzung teilt die Bundesregierung nicht. Modellrechnungen zeigen,
dass selbst bei relativ großen Unterschieden bei den Lohnkosten eine Differenz
bei den Schlachtkosten in dieser Größenordnung unrealistisch ist. Darüber
hinaus wird auf die Ausführungen zu Frage 23 verwiesen.
27. Wie viele tote sowie lebende Tiere wurden von 2005 bis heute jährlich zur
Schlachtung bzw. Zerlegung aus dem Ausland importiert (bitte nach
Tierart, Jahren und Herkunftsland aufschlüsseln)?
Die Anzahl an lebenden Tieren, die zur Schlachtung nach Deutschland
importiert wurden, ist nach Daten der Außenhandelsstatistik des Statistischen
Bundesamtes in der folgenden Tabelle nach Tierarten, Jahren und Ursprungsländern
zusammengestellt. Demnach wurden im Jahr 2012 rund 38 700 Schlachtrinder,
rund 4,6 Millionen Schlachtschweine, rund 58 300 Schlachtschafe und -ziegen
sowie rund 36,5 Millionen Stück Schlachtgeflügel importiert. Die Importe
stammen fast ausschließlich aus benachbarten EU-Mitgliedstaaten. Darüber
hinaus wird auch Fleisch zur Zerlegung importiert (vgl.
http://berichte.bmelv-
statistik.de/AHB-0033110-2012.pdf). Wie viele Tiere dafür im Ausland
geschlachtet wurden, lässt sich nicht konkret ermitteln.
Drucksache 17/14029 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Deutsche Einfuhr von lebenden Schlachttieren
Tierart 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Partnerland (vorläufig)
Schlachtrinder (Anzahl) 53.852 68.807 74.693 77.291 95.128 76.226 56.793 38.704
davon aus
EU-27 insgesamt 53.852 68.807 74.693 77.291 95.126 76.226 56.778 38.704
Tschechische Republik 10.558 13.241 17.045 17.192 14.494 10.250 13.028 15.063
Luxemburg 3.285 5.771 6.050 6.085 6.367 7.737 10.565 6.239
Niederlande 16.867 17.469 5.527 6.126 3.335 17.150 11.698 4.541
Österreich 2.396 1.525 296 1.608 1.804 2.190 2.166 3.753
Frankreich 376 291 2.235 6.268 18.164 8.129 14.875 3.150
Belgien 12.153 16.502 17.980 31.546 47.712 28.501 2.840 2.269
Spanien 209 0 0 31 0 0 0 1.901
Italien 333 19 0 3 260 99 0 887
Dänemark 520 4.747 11.475 358 865 532 1.013 349
Lettland 0 0 85 324 200 277 349 228
Polen 7.080 7.850 13.125 7.376 1.825 414 173 186
Ungarn 0 75 118 60 0 947 71 101
Irland 0 0 0 0 0 0 0 37
Estland 35 0 250 0 0 0 0 0
Litauen 20 40 34 93 0 0 0 0
Slowakei 20 1.275 178 0 0 0 0 0
Rumänien 0 2 295 221 100 0 0
Drittländer insgesamt 0 0 0 0 2 0 15 0
Schlachtschweine (Anzahl) 2.884.282 3.769.359 4.316.746 4.733.150 5.051.761 5.038.099 4.645.514 4.615.110
davon aus
EU-27 insgesamt 2.884.196 3.769.359 4.316.746 4.733.150 5.051.606 5.038.098 4.645.507 4.615.103
Niederlande 2.233.780 3.036.237 3.267.942 3.724.752 3.737.249 4.014.511 4.062.302 4.099.283
Belgien 45.981 48.517 37.250 77.571 61.146 47.256 88.306 235.007
Dänemark 433.696 472.586 822.314 780.070 1.110.299 796.452 356.494 187.786
Frankreich 63.902 93.243 67.310 70.248 84.008 81.022 63.620 54.580
Luxemburg 15.235 9.261 8.840 11.520 8.698 16.872 15.388 14.249
Tschechische Republik 37.759 45.636 65.480 33.291 14.491 39.169 38.237 10.939
Schweden 8.454 11.388 15.440 16.494 14.016 19.683 16.491 7.384
Ungarn 567 233 2.509 1.244 1.166 9.895 1.370 4.024
Spanien 16.134 10.005 3.625 1.635 210 396 0 1.177
Polen 6.554 380 949 472 0 0 0 592
Österreich 18.114 22.910 16.774 2.024 3.002 5.630 283 80
Italien 1.838 0 0 2.234 4.226 348 0 2
Slowakei 340 11.766 8.313 1.919 9.452 6.864 3.016 0
Vereinigtes Königreich 1.044 645 0 0 0 0 0 0
Irland 798 6.394 0 0 0 0 0 0
Finnland 0 0 0 9.626 3.643 0 0 0
Litauen 0 158 0 0 0 0 0 0
Slowenien 0 0 0 50 0 0 0 0
Drittländer insgesamt 86 0 0 0 155 1 7 7
Schlachtschafe u. -ziegen (Anzahl) 27.457 87.591 80.831 58.432 57.669 38.777 55.943 58.293
davon aus
EU-27 insgesamt 27.441 87.587 80.823 58.432 57.618 38.777 55.930 58.247
Niederlande 6.358 30.450 30.725 17.845 13.120 14.252 24.056 23.974
Irland 0 0 0 743 14.350 7.764 7.289 10.015
Österreich 992 1.202 297 794 1.395 2.371 8.879 8.849
Spanien 5.333 5.372 6.370 3.248 3.883 4.903 2.489 5.414
Frankreich 5.284 10.066 6.294 4.150 3.894 1.075 4.524 2.520
Vereinigtes Königreich 2.132 17.927 1.343 6.602 5.903 439 3.590 2.365
Rumänien 320 1.694 13.276 4.563 4.100 3.241 0 1.300
Tschechische Republik 0 2.693 2.821 4.900 3.013 1.120 619 1.207
Estland 0 0 0 2.522 2.869 1.429 1.094 1.022
Polen 280 6.637 10.472 4.051 2.670 1.205 900 791
Dänemark 6.623 8.150 5.674 6.948 1.950 480 1.069 713
Luxemburg 8 1.057 0 0 0 22 0 77
Italien 0 0 1.255 1.062 471 472 1.421 0
Griechenland 0 0 170 0 0 4 0 0
Belgien 111 2.339 2.126 1.004 0 0 0 0
Drittländer insgesamt 16 4 8 0 51 0 13 46
Schlachtgeflügel (in 1 000) 10.525,4 11.276,1 25.752,6 33.989,8 37.045,0 24.703,2 30.397,9 36.484,1
davon aus
EU-27 insgesamt 10.455,3 11.231,2 25.672,4 33.915,8 36.896,3 24.427,1 29.847,6 35.954,5
Dänemark 1.214,2 780,8 2.046,7 1.563,5 1.502,6 653,8 2.423,5 12.257,6
Niederlande 4.512,6 5.223,2 10.368,2 14.127,9 10.877,9 8.213,3 9.642,9 8.922,6
Tschechische Republik 2.140,7 2.652,2 8.870,6 13.603,6 16.521,4 9.968,6 11.353,7 8.817,1
Frankreich 2.198,1 2.201,2 3.393,6 3.005,6 2.921,6 2.595,7 3.713,0 2.994,2
Polen 129,4 41,9 567,5 1.106,0 4.435,3 1.338,0 1.574,8 1.845,7
Österreich 240,9 274,5 410,7 423,6 481,5 1.097,6 794,8 710,6
Belgien 18,1 32,8 8,6 40,3 112,0 317,5 213,0 252,7
Ungarn 1,2 14,2 6,3 45,3 44,1 242,6 77,5 88,8
Vereinigtes Königreich 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 54,4 42,2
Schweden 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 20,3
Spanien 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,9
Italien 0,0 10,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Drittländer insgesamt 70,0 44,9 80,2 74,0 148,6 276,1 550,3 529,6
Schweiz 70,0 44,9 80,2 74,0 148,6 276,1 550,3 529,6
Quelle: Statistisches Bundesamt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/14029Kontrollen, Verstöße und Bußgelder
28. Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2010 bis heute jährlich in der Schlachtbranche durch welche Behörden
durchgeführt (bitte nach Unternehmen mit und ohne
Werkvertragskontingente differenzieren)?
Der Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS)
hat in den Jahren 2010 bis 2012 in der Schlachtbranche Prüfungen wie folgt
durchgeführt.
Eine Differenzierung nach Unternehmen mit und ohne Werkvertragskontingent
ist nicht möglich.
Die Träger der Rentenversicherung prüfen nach § 28p Absatz 1 Satz 1 des
Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) bei Arbeitgebern insbesondere die
Richtigkeit von Beitragszahlungen und die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten,
die die Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem
Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu erfüllen haben, mindestens alle vier Jahre. Die Prüfung beschränkt
sich regelmäßig auf Stichproben (§ 11 Absatz 1 der
Beitragsverfahrensverordnung – BVV). Außerhalb des Vier-Jahres-Rhythmus erfolgen sogenannte
Ad-hoc-Prüfungen, insbesondere wegen der Eröffnung von Insolvenzverfahren,
Betriebsschließungen sowie nach § 321 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VI) im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von illegaler
Beschäftigung und Schwarzarbeit. Statistiken, die die jährlichen
Beitragsnacherhebungen branchenspezifisch separat erfassen, werden nicht geführt. Auf die
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10, 11 und 12 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/3013),
in der u. a. die Anzahl der insgesamt durchgeführten Prüfungen der Träger der
Rentenversicherung benannt wird, wird ergänzend hingewiesen.
Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung hat die für die Schlachtbranche
zuständige Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) die
nachfolgend aufgeführten Prüfungen durchgeführt; seit dem Jahr 2012 werden
die Prüfungen grundsätzlich durch die Deutsche Rentenversicherung
vorgenommen. Bei den in der Tabelle aufgeführten Prüfungen mit Beanstandung
handelte es sich überwiegend um falsche Entgeltzuordnungen zu den
unfallversicherungsspezifischen Gefahrklassen. Eine Differenzierung nach
Unternehmen mit und ohne Werkvertragskontingent spielt nach Angaben der BGN in der
Fleischwirtschaft keine Rolle mehr. Bei den Prüfungen wurden regelmäßig nur
Unternehmen aus EU-Mitgliedsstaaten angetroffen, die kein Kontingent
benötigen. Die Altfälle vor dem EU-Beitritt der „MOE-Staaten“ sind bei der BGN
inzwischen abgearbeitet.
Jahr Arbeitgeberprüfungen Personenbefragungen
2010 430 5 098
2011 292 2 346
2012 665 9 557
Prüfungen BGN Bereich Fleischwirtschaft seit 2010
Jahr
Geprüfte
Betriebe
ohne
Beanstandung
mit
Beanstandung
2010 204 120 84
2011 214 118 96
2012 13 13 0
Gesamt 431 251 180
Drucksache 17/14029 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesagentur für Arbeit kann, soweit die Durchführung des AÜG
betroffen ist, die Frage 28 nicht beantworten, da die Statistik nicht ausweist, welche
der geprüften Verleiher entweder selbst der Fleisch-Branche zugehören
(Mischbetriebe) oder in diese überlassen (Zeitarbeitsunternehmen, die nicht der
Schlachtbranche angehören).
Die Bundesregierung verfügt im Bereich des Arbeitsschutzes nicht über
unmittelbare eigene Erkenntnisse zu den durchgeführten Kontrollen in der
Schlachtbranche und zu den diese durchführenden Behörden. Die Kontrolle der
Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen in der Schlachtbranche ist Aufgabe der
Länder (Artikel 30 und 83 des Grundgesetzes, § 21 des Arbeitsschutzgesetzes).
Die Länder nehmen diese Aufgabe als „eigene Angelegenheit“ wahr (Artikel 83
des Grundgesetzes).
29. Wie viele Verstöße wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010
bis heute jährlich in der Schlachtbranche festgestellt, und in welcher
Höhe wurden Bußgelder bzw. Freiheitsstrafen verhängt (bitte nach
Verstößen und Unternehmen mit und ohne Werkvertragskontingente
differenzieren)?
Die FKS hat in den Jahren 2010 bis 2012 bei der Bekämpfung von
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in der Schlachtbranche Verstöße wie folgt
festgestellt:
Hierbei wurden Geldbußen, Geldstrafen und Freiheitsstrafen in folgender Höhe
festgesetzt bzw. verhängt:
Eine Differenzierung nach Unternehmen mit und ohne Werkvertragskontingent
ist nicht möglich.
Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung hat die für die Schlachtbranche
zuständige Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in
den Jahren 2010 bis 2012 in insgesamt 483 Fällen Bußgelder in einer
Gesamthöhe von 98 200 Euro festgesetzt; Grund war die Nichteinreichung von
Lohnnachweisen durch den Arbeitgeber.
Jahr
abgeschlossene
Ermittlungsverfahren wegen
Ordnungswidrigkeiten
abgeschlossene
Ermittlungsverfahren wegen
Straftaten
2010 378 177
2011 245 412
2012 294 171
Jahr
Summe der festgesetzten
Geldbußen
in Euro
Summe der Geldstrafen aus
Urteilen und Strafbefehlen
in Euro
Summe der erwirkten
Freiheitsstrafen
in Jahren
2010 969 336 63 350 27
2011 189 698 49 230 20
2012 136 748 94 550 19
Bußgelder BGN Bereich Fleischwirtschaft seit 2010
Jahr Anzahl Betrag
2010 173 34 860,00 €
2011 163 33 260,00 €
2012 147 30 080,00 €
Gesamt 483 98 200,00 €
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/14029Zur Differenzierung nach Unternehmen mit und ohne Werkvertragskontingent
wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
Die Bundesagentur für Arbeit kann, soweit die Durchführung des AÜG
betroffen ist, die Frage 29 nicht beantworten, da die Statistik nicht ausweist, welche
der geprüften Verleiher entweder selbst der Fleisch-Branche zugehören
(Mischbetriebe) oder in diese überlassen (Zeitarbeitsunternehmen, die nicht der
Schlachtbranche angehören).
Die Bundesregierung verfügt nicht über unmittelbare eigene Erkenntnisse zu
festgestellten Verstößen und verhängten Bußgeldern bzw. Freiheitsstrafen in der
Schlachtbranche. Die Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen
in der Schlachtbranche ist Aufgabe der Länder (Artikel 30 und 83 des
Grundgesetzes, § 21 des Arbeitsschutzgesetzes). Die Länder nehmen diese Aufgabe
als „eigene Angelegenheit“ wahr (Artikel 83 des Grundgesetzes).
30. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die in der
Schlachtbranche durch Kontrollen nachgeforderten Steuern bzw.
Sozialversicherungsbeiträge seit 2010 bis heute jährlich (bitte nach Unternehmen mit
und ohne Werkvertragskontingent differenzieren)?
Die Nacherhebung von Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträgen erfolgt
durch die Landesfinanzbehörden und die Rentenversicherungsträger. Da die
FKS von dort regelmäßig keine Mitteilung über – durch Kontrollen –
nacherhobene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erhält, liegen entsprechende
Daten nicht vor.
Statistiken, die die jährlichen Beitragsnacherhebungen branchenspezifisch
separat erfassen, werden von der Deutschen Rentenversicherung nicht geführt.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10, 11 und 12 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache
17/3013), in der u. a. die Anzahl der insgesamt durchgeführten Prüfungen der
Träger der Rentenversicherung benannt wird, wird ergänzend hingewiesen.
Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung hat die für die Schlachtbranche
zuständige Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in
den Jahren 2010 bis 2012 Beiträge in folgender Höhe nachgefordert:
Die Nachforderungen resultieren überwiegend aus Vorgängen mit
Schwarzarbeitsbezug (Scheinselbständigkeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung,
Scheinentsendung, Lohnsplitting). Die genannten Summen beziehen sich auf die
Beitragsfestsetzungen in den genannten Jahren, wobei sich die Verstöße zum
Teil bereits vor dem maßgeblichen Zeitraum ereignet haben, in ihm aber erst
aufgedeckt bzw. bescheidmäßig entschieden wurden.
Zur Differenzierung nach Unternehmen mit und ohne Werkvertragskontingent
wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
Jahr Betrag
2010 1 625 333,57 €
2011 874 101,53 €
2012 2 114 370,14 €
Gesamt 4 613 805,24 €
Drucksache 17/14029 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode31. Wie lange dauerte es 2012 durchschnittlich, bis andere Mitgliedstaaten
der EU Anfragen aus Deutschland im Hinblick auf die A1- bzw. E101-
Bescheinigungen beantworteten, und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung oder die Europäische Kommission, um die
Beantwortungsdauer weiter zu verkürzen?
Im Jahr 2012 vergingen durchschnittlich drei bis vier Monate, bis die
ausländischen Sozialversicherungsträger Anfragen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
der Zollverwaltung, der Deutschen Rentenversicherung sowie der Träger der
gesetzlichen Unfallversicherung beantwortet haben. Die Bundesregierung
drängt in der zuständigen Verwaltungskommission sowie in konkreten
Einzelfällen auf eine Beschleunigung der Verfahren. Die Europäische Kommission
hat nach einer ersten Evaluierung des neuen Verfahrens nach dem Beschluss
Nr. A1 entschieden, dass vor einer Änderung zunächst weitere Erfahrungen
gesammelt werden sollten.
32. Wie viele der in anderen Mitgliedstaaten der EU ausgestellten A1- bzw.
E101-Bescheinigungen haben sich 2012 als fehlerhaft erwiesen, und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Im Jahr 2012 haben sich 3 041 von insgesamt 169 305 in diesem Jahr bei der
Datenbank der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg registrierten
ausländischen Entsendebescheinigungen als fehlerhaft erwiesen. Hierbei handelt es
sich jedoch überwiegend um formale Fehler bzw. unvollständige Angaben zur
entsandten Person oder zum entsendenden Unternehmen. Darüber hinaus liegen
keine statistischen Erkenntnisse über die Zahl fehlerhafter Bescheinigungen
vor.
EEG-Umlage
33. Wie viele Betriebe aus der Schlachtbranche sind derzeit von der EEG-
Umlage befreit, und mit welcher Begründung (bitte nach Bundesländern
differenzieren)?
Im Jahr 2013 profitieren aus der Branche 10.1 bis 10.13 (Schlachten und
Fleischverarbeitung) nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige des
Statistischen Bundesamtes, WZ 2008 von der Besonderen Ausgleichsregelung
(
www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/publikationen/
index.html) 54 Unternehmen. Ein Unternehmen ist dabei sowohl in
Brandenburg als auch in Sachsen-Anhalt ansässig.
Bundesland Anzahl der Unternehmen
Niedersachen 20
Baden-Württemberg 4
Mecklenburg-Vorpommern 3
Schleswig-Holstein 3
Thüringen 4
Nordrhein-Westfalen 5
Brandenburg 4
Bayern 7
Sachsen-Anhalt 2
Hessen 1
Sachsen 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/14029Diese Unternehmen haben die für die Begrenzung ihrer EEG-Umlage
erforderlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 40 ff. des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
erfüllt. Dies sind insbesondere eine Stromverbrauchsmenge im letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahr von mindestens 1 Gigawattstunde und ein Verhältnis
der vom Unternehmen zu tragenden Stromkosten zur Bruttowertschöpfung von
mindestens 14 Prozent.
Der Bundesregierung liegen keine Angaben vor, wie viele Betriebe aus der
Schlachtbranche das Eigenstromprivileg, das eine Befreiung von der EEG-
Umlage vorsieht, nutzen.
34. Wie hoch war die durch die Befreiung von der EEG-Umlage von
Betrieben der Schlachtbranche eingesparte Summe von 2010 bis heute jährlich?
Die Ersparnis durch die Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung
ist folgender Tabelle zu entnehmen:
Die Unternehmen müssen im Jahr vor der Begrenzung ihrer EEG-Umlage die
im vor der Antragstellung liegenden Geschäftsjahr verbrauchten Strommengen
dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Prüfung der
Tatbestandsmerkmale der §§ 40 ff. des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
übermitteln. Diese Strommengen wurden hier der Berechnung der Einsparungen
zugrunde gelegt. Zur Höhe der tatsächlichen Einsparungen im Begrenzungsjahr
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
35. Trifft es zu, dass der Einsatz von Leiharbeitskräften und
Werkvertragsbeschäftigten in der Schlachtbranche dazu beiträgt, leichter die
Bedingungen zur Befreiung von der EEG-Umlage zu erfüllen, weil diese Kosten als
Sach- und nicht als Personalkosten verbucht werden?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus, dass durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG
ein Anreiz gesetzt wird, Leiharbeitskräfte und Werkvertragsbeschäftigte
in der Schlachtbranche einzusetzen, und sieht die Bundesregierung
deswegen Handlungsbedarf?
Wenn nein, warum nicht?
Mit dem EEG 2003 wurde die Anspruchsvoraussetzung des Verhältnisses der
Stromkosten zur Bruttowertschöpfung bei der Besonderen Ausgleichsregelung
eingeführt. Bei der Ermittlung der Bruttowertschöpfung sind nach der
Systematik der Fachserie 4, Reihe 4.3 des Statistischen Bundesamtes die Kosten für
Zeitarbeitnehmer und durch andere Unternehmen ausgeführte Lohnarbeiten
anders als die Kosten der eigenen Beschäftigten ansatzfähig. Allein aufgrund der
Regelung kann die Bundesregierung derzeit nicht valide einschätzen, ob
Unternehmen tatsächlich verstärkt Zeitarbeitnehmer einsetzen, um die
Voraussetzungen der Besonderen Ausgleichsregelung zu erfüllen. Dieser Frage soll im
Rahmen der Erstellung des EEG-Erfahrungsberichts nachgegangen werden. In
diesem Rahmen wird die Bundesregierung auch entscheiden, ob
Handlungsbedarf besteht.
Begrenzungsjahr
Jahr, das Grundlage für
die Berechnung
der eingesparten Summe ist Ersparnis in €
2010 2008 719 283,72 €
2011 2009 3 292 494,33 €
2012 2010 6 025 642,43 €
2013 2011 27 184 740,00 €
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]