Integrationsperspektiven von geduldeten und bleibeberechtigten Flüchtlingen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Petra Pau, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem Jahr 2008 wird im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) ein Programm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt – derzeit in der zweiten Förderrunde – finanziert. Daran sind aktuell 28 regionale Netzwerkprojekte mit 230 Partner/ Partnerinnen beteiligt. Das ESF-Bundesprogramm Bleiberecht ist mit vergleichsweise bescheidenen finanziellen Mitteln ausgestattet: über eine Laufzeit von drei Jahren 50 Mio. Euro, die Förderung teilen sich der ESF (27,3 Mio. Euro), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (17,8 Mio. Euro) und die beteiligten Träger (4,9 Mio. Euro). Ziel ist die Integration von Menschen in den ersten Arbeitsmarkt, die als Geduldete oder Flüchtlinge einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt haben oder die nach der Bleiberechtsregelung gemäß § 104a des Aufenthaltsgesetzes („Altfallregelung“) zumindest eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ erhalten haben, darunter zahlreiche Menschen mit vorhergegangener so genannter Kettenduldung, die zur Aufenthaltsverfestigung eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung nachweisen mussten.
Obwohl bei dieser Zielgruppe regelmäßig besondere Potentiale und hohe Motivation festzustellen sind, sind sie mit zahlreichen formalen und rechtlichen Hürden beim Bemühen um Ausbildung und Arbeit konfrontiert (Sammelunterbringung, Residenzpflicht, Arbeitsverbote bzw. nachrangiger Arbeitsmarktzugang, Kettenduldung, Angst vor Abschiebung etc.). Die so bedingten langen Zeiträume erzwungener Untätigkeit führen regelmäßig zu Dequalifizierung.
Den Projektnetzwerken als Schnittstellen von Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsberatungsstellen, potentiellen Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und öffentlicher Verwaltung ist es im Rahmen des Programms hingegen gelungen, erfolgreiche Maßnahmen zur Integration dieser Personengruppe in den Arbeitsmarkt zu initiieren. Unter anderem in einer Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. vom 13. März 2013 wird darauf verwiesen, dass diese Programmtätigkeit auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel in Deutschland von großem Nutzen ist. Ein Drittel der Programmteilnehmer/Programmteilnehmerinnen seien unter 25 Jahre alt und befänden sich an der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf, die mit Hilfe der Bleiberechtsnetzwerke die rechtlichen Hürden zu einer Fachausbildung überwinden konnten. Die Netzwerke unterstützen unter anderem potentielle Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen, die vor der oft monatelangen Prozedur des Arbeitsmarktprüfungsverfahrens zurückschrecken, obwohl ehemals Geduldete oder Flüchtlinge die einzigen geeigneten Bewerber/ Bewerberinnen sind.
Die Arbeitsgemeinschaft kritisiert, dass die Ergebnisse der Arbeit in den bisherigen Programmen gefährdet seien, sollte die Bundesregierung die Programme nicht mehr fortführen. Sie fordert daher die Fortschreibung des XENOS-ESF- Bundesprogramms für Bleiberechtigte und Flüchtlinge mit Arbeitsmarktzugang. Des Weiteren seien Flüchtlinge als Zielgruppe in allen arbeitsmarktlichen Programmen und die Öffnung der entsprechenden nationalen Förderinstrumente wünschenswert.
In einer weiteren Stellungnahme fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V., den Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden und Geduldeten uneingeschränkt zu gewähren oder jedenfalls durch Verkürzung der Fristen für die Vorrangprüfung zum Arbeitsmarkt deutlich zu erleichtern. Auch sollte eine Verletzung der Mitwirkungspflichten nicht zu einem automatischen Arbeitsverbot führen. Derzeit wird im Bundesrat ein Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts beraten, der umfangreiche Neuregelungen vorsieht.
Auf Nachfragen aus dem Deutschen Bundestag bestätigte die Bundesregierung die Einstellung des Programms zur Förderung der Bleiberechtsnetzwerke. Sie verweist stattdessen auf weitere aus dem ESF geförderte Programme, die Drittstaatsangehörigen zugute kommen könnten. Außerdem könnten die Bundesländer das Programm in ihrem Zuständigkeitsbereich fortführen. Dies träfe auch für Roma zu, die 83,4 Prozent der insgesamt 17 Prozent Minderheitenangehörigen unter den bisherigen Programmteilnehmer/Programmteilnehmerinnen stellen (Schriftliche Fragen 56 und 59 des Abgeordneten Raju Sharma, Bundestagsdrucksache 17/13046, Mündliche Frage 27 der Abgeordneten Ulla Jelpke, Plenarprotokoll 17/233, S. 29142). Nach Ansicht der Landesflüchtlingsräte wären allerdings erhebliche Änderungen an den verbleibenden ESF- Programmen vorzunehmen, um an die Erfolge der Bleiberechtsnetzwerke anknüpfen zu können (Gemeinsame Pressemitteilung vom 9. April 2013).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Erfolgen des ESF- Bundesprogramms Bleiberecht im Hinblick auf die Vermittlung von Programmteilnehmern in Ausbildung und Beschäftigung und insbesondere eine damit einhergehende Aufenthaltsverfestigung?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in eigener Zuständigkeit das Bleiberechtsprogramm auch ohne Mittel aus dem ESF fortzuführen?
Inwieweit ist es vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung auf parlamentarische Anfrage auf die Bundesländer verwiesen hat, die eigene Programme nach dem Vorbild des ESF-Bundesprogramms Bleiberecht entwickeln könnten, realistisch, dass die 16 Bundesländer in eigener Verantwortung entsprechende Folgeprogramme auflegen werden, und widerspräche ein föderaler Flickenteppich landesweit unterschiedlichster Programme – soweit es solche überhaupt (bundesweit) geben sollte – nicht dem Anliegen des Bundes an einer wirksamen Arbeitsmarktintegration von (voraussichtlich) bleibeberechtigten Flüchtlingen?
In welchen Bundesländern ist die Auflage eines Programms zur arbeitsmarktlichen Integration von Flüchtlingen und Bleibeberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in Planung?
Welche Überlegungen bestehen in der Bundesregierung zu den Anregungen der Landesflüchtlingsräte zur Öffnung und Umgestaltung der verbliebenen ESF-Bundesprogramme, im Einzelnen
a) im Programm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) nicht nur die Beratung, sondern auch die weiteren Elemente (Qualifizierung, Sprachkurse etc.) für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu öffnen und direkte Arbeit mit der Zielgruppe in das Programm aufzunehmen (abweichend von der bisherigen Strukturorientierung),
b) im neu in den ESF aufgenommenen Schwerpunkt Übergang Schule/ Beruf, insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen und die Programmteilnahme auch über das Erreichen der Volljährigkeit hinaus zu ermöglichen, was insbesondere solchen Flüchtlingen zugute kommt, die vor einer nachholenden Schulbildung ausreichende Deutschkenntnisse erwerben müssen,
c) im Programm „Integration statt Ausgrenzung“ sicherzustellen, dass auch Bezieher von Leistungen nach dem AsylbLG an dem Programm teilnehmen können und ihre von der Hauptzielgruppe (benachteiligte arbeitsferne Erwachsene bis 35 Jahre) abweichenden Vermittlungshemmnisse ausreichend Berücksichtigung finden, z. B. durch den Einbezug von Trägern in die zu fördernden Projektverbünde, die über Erfahrungen mit der Vermittlung junger Flüchtlinge in Schule und Ausbildung haben,
d) im Programm „Anpassung an den demographischen Wandel“ die Zielgruppe Flüchtlinge (Stichwort „inländische Potentiale“) ausdrücklich einzubringen – sowohl im Hinblick auf die Beteiligung an Weiterbildung als auch bei Beratungsangeboten für Unternehmen zur Personalgewinnung,
e) das Programm „Berufsbezogene Sprachförderung“ tatsächlich auch für Flüchtlinge im AsylblG-Bezug zu öffnen und geeignete Fachberatungsstellen in die Begleitung von Programmteilnehmern aus dieser Gruppe einzubeziehen, da die Vermittlung in die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angebotenen Sprachkurse und die bedarfsgerechte Begleitung bislang ausschließlich über die Bleiberechtsprojekte erfolgte,
f) im Programm „Betriebliche Perspektiven für Langzeitarbeitslose“ Flüchtlinge ausdrücklich mit aufzuführen, da sie wegen des Arbeitsverbots im ersten Jahr des Aufenthalts per se als Langzeitarbeitslose Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt finden müssen, aber in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld-II-Leistungen oder Unterstützung durch die Jobcenter haben?
Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zur Anregung der Landesflüchtlingsräte, den Einbezug von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Geduldeten in die ESF-Programme in Bund und Ländern als Querschnittsaufgabe zu betreiben und für die entsprechenden spezifischen Bedarfe der Zielgruppe Fachstellen einzurichten?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Forderung, aus integrationspolitischen Gründen den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu einem Bleiberecht für langjährig Geduldete nicht weiter, aufgrund vorgeworfener Verletzungen der Mitwirkungspflichten, zu verweigern, weil dies letztlich nur zur Fortsetzung der integrationspolitisch nicht wünschenswerten Kettenduldungen führe (beispielhaft in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates, Bundesratsdrucksache 505/12 – der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. vom 6. Mai 2013)?
Hat die Bundesregierung den von den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen zur 920. Sitzung des Bundesratsausschusses für Innere Angelegenheiten eingebrachten Änderungsantrag zur Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts zur Kenntnis genommen, das Beschäftigungsverbot für Geduldete nach § 11 der Beschäftigungsverfahrensverordnung (resp. § 33 der Beschäftigungsverordnung-E) zu streichen, und was entgegnet die Bundesregierung ggf. den dort im Einzelnen vorgebrachten Argumenten?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Empfehlung des Bundesrats (Bundesratsdrucksache 182/13), Asylsuchenden analog zu geduldeten Flüchtlingen nach vier Jahren Aufenthalt in Deutschland gleichrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen und für die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung bereits nach zwölf Monaten?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit für die Situation der Personen im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu sensibilisieren und auf die Möglichkeiten hinzuweisen, die auch das geltende Recht für eine Arbeitsmarktintegration bietet (vgl. auch S. 45 der Zwischenbilanz der Bleiberechtsnetzwerke)?
Wäre es nach Einschätzung der Bundesregierung nicht sogar im Sinne ihres eigenen Konzepts des „Förderns und Forderns“, langjährig geduldeten oder gestatteten Menschen den Zugang zu Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen, damit sie Integrationsanforderungen im Rahmen von Bleiberechtsregelungen auch tatsächlich erfüllen können, resp. nach einer Asylanerkennung schneller unabhängig von Sozialleistungen werden können?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur geringen Erwerbsintegration von geduldeten Flüchtlingen in Deutschland? Wie begründet die Bundesregierung angesichts der Vermittlungserfolge der Bleiberechtsnetzwerke die Einstellung des Bleiberechtsprogramms, insbesondere da die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt auch zu Einsparungen bei den Sozialleistungen führte?