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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stromnetzausbau für konventionelle Kraftwerke und europäischen Stromhandel

Anteile am gesamten im Bundesbedarfsplangesetz vorgesehenen Netzausbau neben dem Ziel der Integration erneuerbarer Energien, Priorisierung und Ausbauplanung, Vereinbarkeit mit der Energiewende, Interpretationen der aktuellen Rechtslage zu Ansprüchen von Kohle- und Kernkraftwerksbetreibern, Kohleverstromung und Anstieg der CO2-Emissionen, Kosten für Stromkunden, Gefährdung von Netzstabilität und Versorgungssicherheit, Bedeutung von Gaskraftwerken<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

20.06.2013

Antwortdauer

28 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1364423. 05. 2013

Stromnetzausbau für konventionelle Kraftwerke und europäischen Stromhandel

der Abgeordneten Johanna Voß, Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter, Werner Dreibus, Andrej Hunko, Sabine Stüber, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Neben der Integration erneuerbarer Energien werden im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) der Einspeisebedarf neuer konventioneller Kraftwerke und der europäische Stromhandel als Haupttreiber des Netzausbaus benannt. Was die konventionelle Erzeugung anbelangt, hat in Deutschland zuletzt die Kohleverstromung stark zugenommen. Laut dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE (vgl. Süddeutsche Zeitung, 18. April 2013) wurden im ersten Quartal 2013 aus Braunkohle zwei Terawattstunden (TWh) und aus Steinkohle fast sieben TWh mehr Strom gewonnen als im Vorjahresquartal. Die zusätzliche Energie wurde im Inland aber nicht benötigt und hat die deutschen Stromexporte weiter ansteigen lassen. Bis März 2013 sind netto bereits 16 TWh exportiert worden, im gesamten Jahr 2012 waren es noch 23 TWh, 2011 nur etwa sechs TWh. Die wachsende regenerative Erzeugung hat die Großhandelspreise an der deutschen Strombörse sinken lassen und bei niedrigen Brennstoff- und CO2-Zertifikatspreisen wird deshalb Kohlestrom auch verstärkt fürs Ausland produziert.

Auch der Netzentwicklungsplan (NEP) 2013 trägt dieser Entwicklung Rechnung. Er ist eine wichtige Grundlage für den regelmäßig zu prüfenden Anpassungsbedarf des BBPlG an aktuelle Entwicklungen. Die Volllaststunden für Braunkohlekraftwerke sind hier gemessen an den historischen Daten im Leitszenario B 2023 mit 7 371 Stunden pro Jahr (h/Jahr) hoch angesetzt, im Langfristszenario bis 2033 wurden sie sogar von 4 906 (NEP 2012) auf 7 020 h/Jahr angehoben. Auch die Volllaststunden von Steinkohlekraftwerken sind signifikant gestiegen, etwa im Leitszenario B 2023 von 3 953 h/Jahr (NEP 2012) auf 5 839 h/Jahr.

Ein Netzausbau, der neben dem Einbezug der erneuerbaren Energien auch die uneingeschränkte Einspeisung von Strom aus Kohlekraftwerken ermöglicht, konterkariert die Ziele der Energiewende. Der Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien bleibt so zwar auf dem Papier bestehen, faktisch kann er aber umgangen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Liegen der Bundesregierung Einschätzungen darüber vor, welche Anteile am gesamten, im BBPlG vorgesehenen Netzausbau jeweils auf die Ziele a) Integration erneuerbarer Energien, b) Einbezug neuer konventioneller Kraftwerke und c) europäischer Stromhandel entfallen?

Wenn nein, warum nicht – insbesondere da solche Angaben (ausgedrückt in Leitungskilometer pro Ausbauziel) auf europäischer Ebene vorliegen (vgl. Ten-year Network Development Plan 2010–2020, ENTSO-E 2010, S. 15)?

2

Da beim Netzausbau auf europäischer Ebene laut ENTSO-E dem europäischen Stromhandel vor der Integration erneuerbarer Energien und anderer Ausbauziele Priorität eingeräumt wird, welches der genannten Ziele in Frage 1a, 1b und 1c hat nach Auffassung der Bundesregierung bei dem im BBPlG vorgesehenen Netzausbau Priorität, und warum?

3

Wie schlägt sich die in Frage 2 angesprochene Priorisierung konkret in der Ausbauplanung nieder?

4

Welche gesicherte Leistung von regenerativen Erzeugungsanlagen (nach Erzeugungsart) wurde dem NEP 2012 und dem NEP 2013 zugrunde gelegt?

Entsprechen diese Annahmen nach Auffassung der Bundesregierung dem jeweiligen Stand der Technik bestehender und künftiger Anlagen sowie der verbesserten Qualität der Wetterprognose?

5

Der Einspeisebedarf von wie vielen neuen Kohlekraftwerken (im Bau oder in Planung) ist im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) und im BBPlG berücksichtigt worden?

6

An welchen Standorten befinden sich die berücksichtigten Kohlekraftwerke?

Hält die Bundesregierung die Realisierung aller eingeplanten Kraftwerke für realistisch?

7

Ist die aktuelle Rechtslage nach Auffassung der Bundesregierung so zu interpretieren, dass Kohle- und Kernkraftwerksbetreiber bei ausreichender Netzkapazität einen Anspruch auf uneingeschränkte Einspeisung der von ihnen erzeugten Energie haben?

Auf welche Regelungen stützt sich diese Einschätzung?

8

Ist die aktuelle Rechtslage nach Auffassung der Bundesregierung so zu interpretieren, dass Kohle- und Atomkraftwerksbetreiber bei netzbedingter Abregelung ihrer Anlagen generell einen Anspruch auf Netzausbau zur Beseitigung des Engpasses haben?

Wenn ja, wie will die Bundesregierung einen überdimensionierten Netzausbau verhindern, der dann darauf ausgerichtet sein muss, auch bei hoher regenerativer Erzeugung gleichzeitig den ungedrosselten Weiterbetrieb aller konventionellen Kraftwerke zu ermöglichen?

Wie ist eine uneingeschränkte Einspeisung von konventionellem Strom mit den Zielen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) vereinbar, dessen Zweck es nach § 1 Absatz 1 EEG u. a. ist, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern und fossile Energieressourcen zu schonen (bitte im Einzelnen begründen)?

Wenn nein, wie verhält sich diese Auffassung zu der Aussage der Übertragungsnetzbetreiber, das Netz so auszubauen, dass eine gleichzeitige hohe Windeinspeisung und eine hohe Einspeisung aus Kohlekraftwerken ermöglicht wird (NEP 2013, S. 46)?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Einschätzungen von Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin), dass die aktuelle Netzausbauplanung „Standorte mit traditioneller fossiler Kraftwerksstruktur bevorzugt“, insbesondere die HGÜ-Leitungen (HGÜ = Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung in den Korridoren A und D „nicht für die Energiewende notwendig sind und deshalb auch nicht weiter verfolgt werden sollten“ (vgl. Prof. Dr. Christian von Hirschhausen, DIW Wochenbericht Nr. 20+21, 2013)?

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Einschätzungen (bitte im Einzelnen begründen)?

10

Welchen Anteil hat nach Auffassung der Bundesregierung die zunehmende Kohleverstromung daran, dass die deutschen CO2-Emissionen 2012 erstmals seit 1990 wieder gestiegen sind?

Wie bewertet die Bundesregierung dies?

11

Wie gedenkt die Bundesregierung ihren Beitrag zu den deutschen und europäischen CO2-Minderungszielen für den Fall sicherzustellen, dass sich die aktuelle Entwicklung fortsetzt, also niedrige Brennstoff- und CO2-Zertifikatspreise und das Absinken der Stromgroßhandelspreise infolge der Zunahme erneuerbarer Energien (bei in der Tendenz stabiler bleibenden Preisen in den Nachbarländern) die Konkurrenzfähigkeit deutscher Kohlekraftwerke weiter erhöhen?

12

Ist die aktuelle Rechtslage nach Auffassung der Bundesregierung so zu interpretieren, dass Kohle- und Atomkraftwerksbetreiber bei netzbedingter Abregelung ihrer Anlagen infolge eines starken Aufkommens der mit Vorrang einzuspeisenden erneuerbaren Energien einen Anspruch auf Entschädigung haben, etwa durch Redispatching?

Auf welche Regelung stützt sich die Bundesregierung in ihrer Auffassung?

13

Welche Kosten sind den Stromkundinnen und Stromkunden durch Redispatch-Maßnahmen in den Jahren 2010, 2011 und 2012 jeweils entstanden (bitte nach Zahlungen an die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen, Kohlekraftwerken und Atomkraftwerken aufschlüsseln)?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen, in denen die fehlende Drosselung konventioneller Kraftwerke (ausgenommen jene, die für die langfristige Systemstabilität notwendig sind) zu einer Gefährdung der Netze und somit der Versorgungsicherheit in Deutschland geführt hat?

Wenn ja, von welchen Fällen?

Wie will die Bundesregierung Abhilfe schaffen?

15

Welchen Anteil hatte nach Auffassung der Bundesregierung die hohe Einspeisung konventioneller Kraftwerke am 23. Februar 2012 an der Netzüberlastung in der Regelzone von 50Hertz?

16

Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung die gestiegenen Stromexporte der vergangenen Jahre zu einer Gefährdung der Netzstabilität in Deutschland beigetragen?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen, in denen spekulatives Verhalten von Stromhändlern über Ländergrenzen hinweg zur Gefährdung der Netzstabilität in Deutschland beigetragen hat?

Wenn ja, von welchen Fällen?

Wie will die Bundesregierung Abhilfe schaffen?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Haltung der Bundesnetzagentur, die einen Zusammenhang zwischen Spekulation und Netzgefährdung sieht (THE WALL STREET JOURNAL Deutschland, 16. Februar 2012)?

19

Welche Kosten sind den Stromverbraucherinnen und Stromverbrauchern Anfang Februar 2012 durch den Einsatz hoher Mengen an Regelenergie infolge der Unterspeisung des Netzes entstanden?

20

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Umweltexperten (Süddeutsche Zeitung, 5. Januar 2013), dass es für eine Korrektur der Prognosefehler, die am 24. und 25. Dezember 2012 durch eine Überspeisung des Netzes zu negativen Strompreisen führten, ausreichend Zeit gegeben hätte, stattdessen aber die Leistung von Braunkohle- und Atomkraftwerken nicht gedrosselt, sondern am ersten Weihnachtsfeiertag sogar noch gesteigert worden sei, was die Netzstabilität zusätzlich gefährdet habe?

Wenn nein, warum nicht?

21

Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung die fehlende Drosselung von Kohle- und Atomkraftwerken (ausgenommen jene, die für die langfristige Systemstabilität notwendig sind) für das Zustandekommen negativer Strompreise?

22

Welche Kosten sind den Stromverbraucherinnen und Stromverbrauchern in den Jahren 2010, 2011 und 2012 durch negative Strompreise entstanden?

23

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Gaskraftwerken, die schnell regelbar sind und CO2-armen Strom liefern, für das Gelingen der Energiewende bei?

24

Wird nach Auffassung der Bundesregierung die Umsetzung der im BBPlG festgelegten Netzausbauziele den Einsatz und Bau von Gaskraftwerken in den Verbrauchszentren im Süden Deutschland weiter zurückdrängen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht, wo doch Gaskraftwerke teurer produzieren als Kohlekraftwerke und nach der Realisierung der geplanten Netzbauten, Kohlestrom über beliebig weite Strecken engpassfrei in die Verbrauchszentren geliefert werden kann?

25

Wie viele neue Gaskraftwerke sind mit ihrem Einspeisebedarf im EnLAG und im BBPlG berücksichtigt worden?

An welchen Standorten befinden sich diese?

Berlin, den 23. Mai 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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