[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14289
17. Wahlperiode 01. 07. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Martin
Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/13986 –
Folgen der Energiewende für die maritime Wirtschaft
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die maritime Wirtschaft kann einen wichtigen Beitrag zur Energiewende
leisten. Mehr als 90 Prozent des Welthandels finden heute auf dem Seewege statt;
der Schiffsverkehr ist für mehr als 3 Prozent der globalen CO2-Emissionen
verantwortlich. Innovative Lösungen im Bereich der erneuerbaren Energien
sind daher ein wichtiger Baustein, um die Klima- und Umweltschutzziele in
der Seeschifffahrt und damit im Verkehrssektor insgesamt zu erreichen. Die
Umstellung der Schiffsflotte auf alternative Antriebe und Kraftstoffe
ermöglicht es den Reedereien aber nicht nur, die neuen Umweltanforderungen
einzuhalten; innovative Schiffskonzepte können auch einen Beitrag zur Senkung
der Schiffsbetriebskosten leisten. Weiterer Handlungsbedarf ergibt sich im
Bereich der Offshore-Windenergie. Um die von der Bundesregierung gesetzten
Ausbauziele zu erreichen, ist neben weiteren Fortschritten bei der
Netzanbindung der Windparkanlagen auf See eine enge Abstimmung zwischen
maritimer Wirtschaft und Offshore-Windbranche notwendig, um die künftigen
Bedarfe zu definieren. Dies betrifft die Ertüchtigung der Hafeninfrastruktur
ebenso wie die landseitige Anbindung der deutschen Seehäfen sowie der
ZARA-Häfen (ZARA: Zeebrügge, Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen) und
die Entwicklung von Schiffskapazitäten für die Offshore-Windindustrie.
Notwendig sind eine abgestimmte Ausbaustrategie für die Häfen und neue
Perspektiven für den Spezialschiffbau, damit die maritime Wirtschaft in
Deutschland die Potenziale der Energiewende nutzen kann und weitere Fortschritte im
Klima- und Umweltschutz möglich sind. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 27. Juni 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14289 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen für eine Korrektur des jetzt
vom Umweltausschuss der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation
(IMO) gefassten Beschlusses, der eine erneute Änderung des
Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch
Schiffe (MARPOL-Konvention) und die Verschiebung schärferer
Stickoxid-Grenzwerte für die Seeschifffahrt bis zum Jahr 2021 vorsieht, und
welche Haltung vertreten nach ihrer Kenntnis die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union in dieser Frage?
Im Rahmen der 65. Sitzung des Meeresumweltausschusses (MEPC) der
Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) wurde der Zeitpunkt des
Inkrafttretens der sog. Tier III-Grenzwerte für Stickoxidemissionen (NOx) von
Seeschiffen diskutiert.
Grundlage der Diskussion war der Bericht einer Korrespondenzgruppe, die
unter Koordination der USA gemäß Regel 13 Absatz 10 aus Anlage VI des
MARPOL-Übereinkommens den Stand der technischen Entwicklung zur
Umsetzung der Tier-III-Vorgaben überprüft hatte. Regel 13 Absatz 10 sah
ausdrücklich die Möglichkeit einer Anpassung des Inkraftsetzungsdatums vor. Die
IMO-Korrespondenzgruppe war jedoch zu dem Schluss gekommen, dass die
technische Entwicklung ausreichend ist und eine Einführung der Tier-III-
Vorgaben wie vorgesehen zum 1. Januar 2016 erfolgen könne.
Diesem Bericht widersprach ein Vorschlag der Russischen Föderation, der die
Reduktionstechnologien als nicht ausgereift bewertete und daher eine
Verschiebung der Einführung bis zum Jahr 2021 forderte. Dieser Vorschlag wurde bei
MEPC 65 von einer Mehrheit unterstützt, darunter auch die EU-Mitgliedstaaten
Estland, Griechenland, Litauen, Malta, Polen und Zypern.
Die Bundesregierung hatte sich indes im Sinne der Korrespondenzgruppe
ausdrücklich für die Beibehaltung des ursprünglichen Datums des Inkrafttretens
eingesetzt und wurde dabei von den EU-Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark,
Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Schweden unterstützt. Der
Beschluss zur Verschiebung bedarf noch der förmlichen Annahme durch
MEPC 66 (31. März bis 4. April 2014).
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das von deutschen
Unternehmen bereits getätigte Investitionsvolumen, um die strengeren
Emissionsgrenzen termingerecht zu erfüllen, und welche Folgen sind in diesem
Zusammenhang bei einer Verschiebung der strengeren
Emissionsgrenzwerte für die maritime Wirtschaft in Deutschland zu erwarten?
Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Zahlen über die Höhe der
getätigten Investitionen vor. Von der Verschiebung betroffen wären insbesondere
die Motoren- und Zulieferindustrie, die im Vertrauen auf die ursprünglich
vorgesehene Inkraftsetzung 2016 die Entwicklung entsprechender Technologien
vorangetrieben hat.
Ein fünfjähriger Aufschub könnte für diese Industriebereiche nicht nur einen
Verlust an Einnahmen bedeuten, sondern auch dazu führen, dass der bislang
vorhandene technologische Vorsprung gegenüber Wettbewerbern aus anderen
Staaten eingebüßt wird.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/142893. Wird der Beschluss der IMO aus Sicht der Bundesregierung Auswirkungen
auf die geplante Ausweisung zusätzlicher Emissions-
Überwachungsgebiete (ECA) in den europäischen Meeresgebieten haben, in denen ab 2016
strengere Anforderungen für die Emissionen von Stickoxiden gelten sollen
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/12707), und wie begründet sie ihre Einschätzung?
Die Bundesregierung setzt sich auch weiterhin im Sinne eines möglichst
einheitlichen und effektiven Meeresumweltschutzes für die Ausweisung weiterer
ECA ein und begrüßt sie als einen Beitrag zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit.
Sollte die IMO den Beschluss zur Verschiebung der Einführung der Tier-III-
Vorgaben annehmen, wird dies dazu führen, dass in neu ausgewiesenen
Emissions-Überwachungsgebieten die Tier-III-Vorgaben erst ab 1. Januar 2021
gelten. Damit werden die durch die strengeren Anforderungen erreichbaren NOx-
Emissionsreduktionen der Seeschifffahrt entsprechend erst später erreicht.
Abgesehen von Nord- und Ostsee werden bislang keine weiteren ECA-
Ausweisungen in europäischen Gewässern vorbereitet.
a) In welchen Meeresgebieten sollen diese zusätzlichen ECA eingerichtet
werden?
Derzeit werden ECA-Ausweisungen für Nord- und Ostsee vorbereitet.
b) Wann werden die abschließenden Ergebnisse der von der
Bundesregierung mitfinanzierten Studien zur Ermittlung der wirtschaftlichen,
ökologischen und verkehrlichen Folgen von ECA-Ausweisungen
vorliegen?
Die Frage bezieht sich auf die Studien zur ECA-Ausweisung der Nordsee.
Die Studien zu ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen wurden im
Juni 2012 veröffentlicht (abrufbar unter
•
www.pbl.nl/en/news/newsitem/2012/benefits-of-nitrogen-reductions-
innorth-sea-shipping-exceed-costs bzw. unter
•
www.mst.dk/Publikationer/Publications/2012/June/978-87-92903-20- 4.htm).
Die Studie zu den wirtschaftlichen Auswirkungen ist in Arbeit und wird
voraussichtlich noch im Laufe dieses Jahres veröffentlicht werden.
4. Sollte Deutschland aus Sicht der Bundesregierung dem Beispiel der USA
folgen und an dem Ziel einer Einführung strengerer Grenzwerte ab dem
Jahre 2016 festhalten, auch wenn die IMO die geplante Verschärfung der
internationalen Emissionsgrenzwerte für Seeschiffe um fünf Jahre
verschiebt?
Die USA haben für MEPC 66 die Einreichung eines Antrags angekündigt, mit
dem unabhängig von einer möglichen Verschiebung für die bereits
ausgewiesenen nordamerikanischen ECA die NOx-Tier-III-Regelungen zum ursprünglich
vorgesehenen Datum 1. Januar 2016 gelten sollen. Der Vorschlag liegt indes
noch nicht vor und kann daher nicht bewertet werden. Er soll sich jedoch
ausdrücklich auf bereits ausgewiesene ECA beziehen. Diese Voraussetzung trifft
weder für die Nord- noch für die Ostsee zu.
Drucksache 17/14289 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Welche Ansatzpunkte bieten sich aus Sicht der Bundesregierung für eine
stärkere Nutzung und Weiterentwicklung der Programme der KfW
Bankengruppe und insbesondere des Umwelt- und Energieeffizienzprogramms
zur Finanzierung von „Green-Shipping“-Maßnahmen, und in welchem
Zeitrahmen will die Bundesregierung die von ihr auf der 8. Nationalen
Maritimen Konferenz zugesagte Prüfung abschließen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7e verwiesen.
6. Plant die Bundesregierung, die gemeinsam mit den maritimen Verbänden
in Umsetzung der Verabredungen auf der 7. Nationalen Maritimen
Konferenz 2011 identifizierten Pilotprojekte noch in dieser Legislaturperiode
umzusetzen, um noch vor Inkrafttreten strengerer Grenzwerte für
Schwefelschadstoffe im Seeschiffsverkehr 2015 den Sachstand und die
Praxistauglichkeit der Abgasentschwefelungsanlagen zum flächendeckenden
Einsatz zu evaluieren und eine beschleunigte Modernisierung der
deutschen Schiffsflotte zu erreichen?
a) Wie begründet sie ihr Vorgehen?
b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Seeverkehrswirtschaft,
dass angesichts des bestehenden Zeitdrucks Pilotprojekte nicht mehr
realisierbar sein könnten, und wie begründet sie ihre Haltung?
Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eine Umsetzung von Pilotprojekten noch in dieser Legislaturperiode ist
aufgrund des erforderlichen Zeitaufwands nicht realistisch.
Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Zahlen über die Höhe der
getätigten Investitionen vor. Von der Verschiebung betroffen wären insbesondere
die Motoren- und Zulieferindustrie, die im Vertrauen auf die ursprünglich
vorgesehene Inkraftsetzung 2016 die Entwicklung entsprechender Technologien
vorangetrieben hat.
7. Wie viele Willensbekundungen auf Förderung von Pilotprojekten zur
Nachrüstung von Abgasentschwefelungsanlagen an Bord bestehender
Schiffe sind bisher nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des
Umweltinnovationsprogramms (UIP) eingegangen, und wie ist der
derzeitige Bearbeitungsstand (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent des
jährlichen UIP-Gesamtvolumens aufschlüsseln)?
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf eingegangene
Förderanträge bezieht. Bisher wurden keine Anträge zur Förderung aus dem
Umweltinnovationsprogramm (UIP) gestellt.
a) Plant die Bundesregierung angesichts der Kritik der
Seeverkehrswirtschaft an der Unerfüllbarkeit der Förderkriterien eine Überarbeitung der
Vorgaben?
Im UIP des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) kann die erstmalige großtechnische Umsetzung neuartiger,
innovativer, umweltfreundlicher Verfahren oder Verfahrenskombinationen gefördert
werden. Das UIP ist nicht speziell auf Vorhaben der maritimen Wirtschaft
ausgerichtet. Das Förderprogramm wurde von der Europäischen Kommission
beihilferechtlich genehmigt. Die Förderungen erfolgt auf Grundlage der
„Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur
Verminderung von Umweltbelastungen“. Eine Änderung der geltenden Richtlinie und der
darin festgelegten Förderbedingungen ist nicht vorgesehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14289b) Zu welchem Ergebnis haben in diesem Zusammenhang die im
September 2012 angekündigten Gespräche zwischen Vertretern des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geführt?
Die Gespräche zwischen den Ressorts dienten der Prüfung, ob das UIP
grundsätzlich als Instrument zur Förderung von Nachrüstungen bestehender Schiffe
mit Abgasentschwefelungsanlagen in Frage kommt.
c) Plant die Bundesregierung eine Fortsetzung des Strukturierten Dialogs
mit der maritimen Wirtschaft zu wirtschaftlichen Folgen strengerer
Schwefelgrenzwerte für Schiffstreibstoffe in
Schwefelemissionsüberwachungsgebieten (SECA) (Schwefel-Dialog) noch in dieser
Legislaturperiode?
Der Strukturierte Dialog wird wie im Rahmen der 8. Nationalen Maritimen
Konferenz vereinbart, fortgesetzt. Die nächste Runde wird voraussichtlich noch
im Laufe der Legislaturperiode stattfinden.
d) Plant die Bundesregierung darüber hinaus, den „Schwefel-Dialog“ auf
die Frage der wirtschaftlichen Folgen der neuen Stickoxid-Grenzwerte
auszuweiten?
Nein.
e) Welche Maßnahmen bieten sich aus Sicht der Bundesregierung darüber
hinaus an, um die flächendeckende Nachrüstung von
Abgasentschwefelungsanlagen zu fördern?
Das BMU, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat sich erfolgreich dafür
eingesetzt, dass die KfW Bankengruppe das KfW- Umweltprogramm für die
Förderung von Abgasnachbehandlungsanlagen öffnet. Da dieses Programm
Breitenförderung zum Ziel hat, werden dort weniger strenge Kriterien als im UIP, das
der Spitzenförderung dient, angelegt.
Zu verweisen ist außerdem auf das „Förderprogramm für emissionsärmere
Dieselmotoren von Binnenschiffen“ (Motorenförderprogramm) des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Das BMVBS
fördert seit April 2007 den Einbau emissionsärmerer Dieselmotoren,
Partikelfiltern und Katalysatoren. Das Motorenförderprogramm ist mit einer neuen
Förderrichtlinie zum 1. Januar 2013 um weitere vier Jahre, d. h. bis Ende des
Jahres 2016, verlängert worden.
Die seit dem 1. Januar 2013 geltende Richtlinie verfolgt einen
technologieoffenen Ansatz. Außer Motoren, Partikelfiltern und Katalysatoren sollen weitere
Schadstoffminderungstechnologien gefördert werden. Die Richtlinie entspricht
somit der Handlungsstrategie der Bundesregierung für den Verkehr,
Effizienzpotenziale im Verkehr auszuschöpfen und alternative Kraftstoffe zum Einsatz
zu bringen. Durch die Aufnahme von Maßnahmen zur Optimierung des
Schiffsbetriebs in die Richtlinie, die eine Senkung des Kraftstoffverbrauchs und der
verbrauchsabhängigen Emissionen ermöglichen, werden außerdem auch diesel-
und gaselektrische Antriebe förderfähig.
Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) im Programm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige
Arbeitsplätze“ die erstmalige industrielle Anwendung innovativer Produkte und
Verfahren beim Neubau, Umbau und bei der Reparatur von Schiffen auf
deutschen Werften. Dieses Programm kommt grundsätzlich auch für Pilotprojekte
bei der Nachrüstung von Schiffen mit Abgasentschwefelungsanlagen in Frage.
Drucksache 17/14289 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die zuständigen Behörden der
Bundesländer seit dem 1. Januar 2013 Verstöße gegen die MARPOL-
Anlage V nicht mehr verfolgen und ahnden können, weil eine Anpassung
der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung nicht erfolgt ist bzw. die
neue Umweltverhaltensverordnung-See noch nicht umgesetzt wurde?
a) Welches ist der Grund für die Verzögerungen?
b) Wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung der neuen
Umweltverhaltensverordnung-See?
Die Verfolgung von Verstößen gegen Anlage V des MARPOL-
Übereinkommens als Ordnungswidrigkeit ist derzeit nur insoweit nicht möglich, als
Verweisungen in der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung nicht mehr passen. Das
gilt zum Beispiel nicht für die Vorschrift dieser Verordnung, nach der auf
Seeschifffahrtsstraßen jegliches Einbringen von Schiffsmüll verboten ist.
Die Anpassung wird im Rahmen des komplexen Rechtssetzungsverfahrens zum
Erlass einer Verordnung über das umweltgerechte Verhalten in der
Seeschifffahrt erfolgen. Darin wird die bisherige MARPOL-
Zuwiderhandlungsverordnung aufgehen, sie wird aber auch Anpassungsvorschriften an das AFS- und
das Ballastwasser-Übereinkommen enthalten und die Richtlinie 2012/33/EU
(Schwefelrichtlinie) umsetzen.
Das Inkrafttreten ist spätestens für den 14. Juni 2014 vorgesehen.
9. Welche Chance bietet aus Sicht der Bundesregierung die Festlegung von
nationalen Infrastrukturzielen zur Marktentwicklung im Bereich
alternativer Kraftstoffe, wie sie die Europäische Kommission jetzt vorgeschlagen
hat, und wie begründet sie ihre Haltung?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für den Aufbau eines
Kernnetzes von LNG-Tankstellen (LNG: Liquified Natural Gas;
verflüssigtes Erdgas) in allen deutschen See- und Binnenhäfen bis
spätestens Ende 2020, und unter welchen Voraussetzungen ist aus ihrer Sicht
eine Förderung durch den Bund möglich?
b) Unterstützt die Bundesregierung das Ziel einer flächendeckenden
Einführung von Landstrom in allen deutschen Seehäfen bis zum Jahr 2016,
und welche Voraussetzungen müssen dafür aus ihrer Sicht gegeben
sein?
Die Bundesregierung begrüßt das allgemeine Ziel des Richtlinienentwurfs zum
Aufbau einer europaweiten Infrastruktur für alternative und umweltfreundliche
Kraftstoffe, weil dies der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der
Bundesregierung entspricht.
Der Entwurf der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über den
Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sieht keinen Aufbau eines
Kernnetzes von LNG-Tankstellen in allen deutschen See- und Binnenhäfen bis
spätestens Ende 2020 vor. Sie sieht vor, die Mitgliedstaaten zu verpflichten,
dass bis 2020 in allen Seehäfen des TEN-V-Kernnetzes und bis 2025 in allen
Binnenhäfen des TEN-V-Kernnetzes LNG-Tankstellen zur Verfügung stehen.
Konkrete Zielvorgaben, die Häfen unabhängig vom Bedarf zur Einrichtung von
LNG-Tankstellen für Schiffe verpflichten, lehnt die Bundesregierung ab. Die
Bundesregierung wird sich bei den anstehenden Abstimmungen zu dem
Richtlinienvorschlag dafür einsetzen, dass den Mitgliedsstaaten bei der Entwicklung
von Infrastrukturen für alternative Energien bzw. Kraftstoffe notwendiger
Gestaltungsspielraum eingeräumt wird.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14289Zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens kann noch keine Aussage über mögliche
Rahmenbedingungen für den Aufbau von LNG-Tankstellen in den betroffenen
See- und Binnenhäfen getroffen werden.
Der Entwurf der Richtlinie sieht keine flächendeckende Einführung von
Landstrom in allen deutschen Seehäfen bis zum Jahr 2016 vor. Die Bundesregierung
unterstützt das Ziel des Entwurfs, landseitige Stromversorgung von Schiffen
dort einzurichten, wo dies sinnvoll ist und sich günstig auf die Umwelt
auswirkt.
10. Wird die Bundesregierung den Fortschrittsbericht „Offshore-
Windenergie – Bedarf, Potenziale und Chancen für Häfen und Schiffe“, der im
Nationalen Masterplan Maritime Technologien für das Jahr 2011
angekündigt wurde, noch in dieser Legislaturperiode vorlegen, und aus
welchen Gründen ist dieser Bericht bisher nicht veröffentlicht worden?
Die BMWi sowie das BMU bereiten derzeit die Veröffentlichung des
Fortschrittsberichts vor. Eine Veröffentlichung des Berichts ist noch vor Ende der
laufenden Legislaturperiode vorgesehen. In dem Fortschrittsbericht sollen unter
anderem auch Ergebnisse einer laufenden Studie der Stiftung Offshore-
Windenergie berücksichtigt werden.
a) Wird die Bundesregierung der Aufforderung auf der 8. Nationalen
Maritimen Konferenz (NMK) nachkommen und das Thema
„Finanzierungsinstrumente“ in den Fortschrittsbericht aufnehmen?
b) Wird sie in diesem Zusammenhang die Empfehlungen der
Expertengruppe „Bauzeit- und Endfinanzierung von Schiffsneubauten
deutscher Werften“ im Hinblick auf die Offshore-Infrastruktur erneut
prüfen?
Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Thema Finanzierungsinstrumente wird in dem Fortschrittsbericht
aufgegriffen werden. Die Expertengruppe „Bauzeit- und Endfinanzierung von
Schiffsneubauten deutscher Werften“ hat die Lage in der Schiffsfinanzierung in
Deutschland analysiert und Vorschläge zur Verbesserung und Optimierung der
Bauzeit- und Endzeitfinanzierung von Schiffbauaufträgen deutscher Werften
geprüft. In den im März 2012 vorgelegten Bericht kommt die Expertengruppe
zu dem Ergebnis, dass mit den bestehenden staatlichen
Finanzierungsinstrumenten dem deutschen Schiffbau grundsätzlich ein guter und wirkungsvoller
Förderrahmen zur Verfügung steht. Die wichtigste Forderung ist daher, dass
Bund und Länder die Flexibilität dieser Instrumente vollständig unter
Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen ausnutzen.
Darüber hinaus hat die Expertengruppe weitere Vorschläge unterbreitet, von
denen ein großer Teil bereits umgesetzt worden ist bzw. grundsätzlich angewandt
werden kann. Bei den übrigen Vorschlägen wird die Bundesregierung auch mit
Blick auf die Offshore-Infrastruktur, wie auf der Nationalen Maritimen
Konferenz erbeten, erneut prüfen, ob ein Umsetzungsbedarf vorliegt und die
Vorschläge umsetzbar sind.
Drucksache 17/14289 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Wird die Bundesregierung die bereits für März 2013 angekündigten
Gespräche mit Vertretern der norddeutschen Bundesländer sowie der
Hafenwirtschaft zu den Möglichkeiten einer Unterstützung der Häfen beim
Ausbau der Offshore-Windenergie noch in dieser Legislaturperiode
aufnehmen, und plant sie die Einrichtung eines regelmäßigen
Gesprächsforums?
Die Bundesregierung plant, die Gespräche noch in dieser Legislaturperiode
aufzunehmen. Ob ein regelmäßiges Gesprächsforum eingerichtet wird, hängt vom
Verlauf der Gespräche ab.
12. Welche der hafenspezifischen Handlungsempfehlungen aus dem
„OffMaster-Projekt“ zu den Chancen und Herausforderungen für die
Hafen- und Werftwirtschaft im Zuge der Offshore-
Windenergieentwicklung sind aus Sicht der Bundesregierung im Lichte der Ergebnisse der
8. Nationalen Maritimen Konferenz weiterzuverfolgen, und an welchen
Stellen sieht sie Möglichkeiten für eine Unterstützung der norddeutschen
Bundesländer bzw. der Hafenwirtschaft durch den Bund?
Die Handlungsempfehlungen des „OffMaster-Projekts“ werden im
Fortschrittsbericht „Offshore-Windenergie – Bedarf, Potenziale und Chancen für Häfen
und Schiffbau“ (Frage 10) aufgegriffen.
13. Wie sieht der Zeitplan für die Erarbeitung des bereits für Ende 2011
angekündigten „Masterplans Offshore-Hafeninfrastruktur“ aus, und wann soll
dieser vorliegen?
Der ursprünglich vorgesehene „Masterplan Offshore-Hafeninfrastruktur“ ist im
Fortschrittsbericht „Offshore-Windenergie – Bedarf, Potenziale und Chancen
für Häfen und Schiffe“ aufgegangen, dessen Veröffentlichung noch in dieser
Legislaturperiode vorgesehen ist (vgl. Antwort zu Frage 10).
14. Wird die Bundesregierung, wie von den Teilnehmern der 8. Nationalen
Maritimen Konferenz gefordert, eine engere Abstimmung zwischen den
beiden Förderprogrammen „Erneuerbare Energien“ und „Maritime
Technologien der nächsten Generation“ prüfen, und welche Programme und
Förderinstrumente kommen aus ihrer Sicht darüber hinaus grundsätzlich
infrage, um die auf der Konferenz geforderte stärkere Unterstützung der
angewandten Offshore-Windenergieforschung durch den Bund zu
leisten?
Im Rahmen der bestehenden Förderprogramme „Erneuerbare Energien“ und
„Maritime Technologien der nächsten Generation“ findet bereits eine
Abstimmung zwischen den zuständigen Ressorts statt. Diese besteht insbesondere in
der gegenseitigen Information über Programmschwerpunkte, der gegenseitigen
Beteiligung an Statusseminaren und Strategiegesprächen sowie in der
anlassbezogenen Abstimmung von Projektvorschlägen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1428915. Welche Ansatzpunkte bieten aus Sicht der Bundesregierung insbesondere
die Straßenverkehrs-Ordnung, um die zunehmenden Beeinträchtigungen
für Schwerlasttransporte zur Verbringung von Bauteilen für
Windparkanlagen und Großkräne zu deren Errichtung auszugleichen, und plant sie hier
eine Anpassung?
a) Wie begründet sie ihre Haltung?
Fahrzeuge und Züge, deren Gesamtmassen die in der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegten Grenzen überschreiten, bedürfen einer
Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Diese Ausnahmegenehmigung
betrifft nur die allgemeine Fahrzeugzulassung. Für den Einsatz des jeweiligen
Fahrzeugs im konkreten Fall ist bei Überschreitung der zulassungsrechtlich
festgelegten Grenzen zusätzlich eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO, Großraum- und Schwerverkehr) erforderlich.
Näheres zu den Voraussetzungen der Erlaubnis und zum Verwaltungsverfahren ist
der die Vorschrift begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-
StVO) zu entnehmen. Die Erlaubnis wird grundsätzlich von der örtlich
zuständigen Straßenverkehrsbehörde erteilt, die in Abhängigkeit u. a. der jeweiligen
Abmessungen und Gesamtmasse des Transportes ab bestimmten Margen u. a.
auch die Geeignetheit des Fahrtweges im Einvernehmen mit den jeweiligen
Baulastträgern festzulegen hat. Das BMVBS verfügt infolge der
Zuständigkeitsregelung in Artikel 83, 84 GG weder über Eingriffs- noch über
Weisungsrechte und vermag u. a. aus diesem Grund auch die Geeignetheit des
Transportweges nicht zu bewerten.
Die StVO regelt das Verkehrsverhalten auf der Straße und setzt infrastrukturelle
Gegebenheiten voraus. Infrastrukturellen Einschränkungen infolge veränderter
Streckenverhältnisse dauerhaft zu begegnen, ist hingegen nicht Aufgabe der
StVO, sodass eine Änderung der StVO für diesen Bereich ausscheidet.
b) Wie viele genehmigungspflichtige Schwertransporte sind nach
Informationen der Bundesregierung wöchentlich zu verzeichnen, und wie
teilt sich deren Zahl nach den Verkehrsträgern Straße und
Wasserstraße auf?
d) Wie viele Bauwerke im Zuge von Autobahnen und vierspurigen
Bundesstraßen sind seit 2011 wegen der Einrichtung von Baustellen für
genehmigungspflichtige Schwertransporte gesperrt worden (bitte in
absoluten Zahlen und in Prozent angeben)?
Die Fragen 15b und 15d werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
wie folgt beantwortet.
Die Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 Absatz 3 StVO fällt in die alleinige
Zuständigkeit der zuständigen Behörden der Länder. Dies gilt auch für die
Festlegung des jeweils geeigneten konkreten Fahrtweges. Eine Berichtspflicht
gegenüber dem Bund zur Anzahl der Erlaubnisse und zur Führung der Großraum-
und Schwertransporte besteht nicht. Aus diesem Grund hat die
Bundesregierung weder Erkenntnisse über die Anzahl der erteilten Erlaubnisse noch über
die Festlegung der konkreten Fahrtwege.
Drucksache 17/14289 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Wie viele Brücken, Tunnel und sonstige Ingenieurbauwerke im Zuge
von Autobahnen und vierspurigen Bundesstraßen sind auf ein
zulässiges Gesamtgewicht von 44 Tonnen abgelastet und damit für
Schwertransporte nicht passierbar, und bei wie vielen Bauwerken ist
die Befahrbarkeit durch Ablastungen zwischen 60 und 155 Tonnen
zulässigem Gesamtgewicht eingeschränkt (bitte in absoluten Zahlen und
in Prozent angeben)?
Brücken werden für den gemeingebräuchlichen Verkehr so bemessen, dass
diese von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen,
Achslasten oder Gesamtgewichte die nach den §§ 32 und 34 StVZO zulässigen
Grenzen nicht überschreiten, uneingeschränkt befahren werden können. Die
zulässigen Grenzen hierfür wurden in den letzten Jahrzehnten jedoch mehrfach
geändert. Zurzeit gelten beispielsweise für 5-achsige Fahrzeugkombinationen
(Sattelschlepper) 40 t bzw. 44 t im kombinierten Verkehr. Infolge dieser
Erhöhungen der zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte sowie darüber hinaus
der Veränderungen bei der Zusammensetzung des Schwerverkehrs und der
allgemeinen Zunahme des Schwerverkehrsanteils einschließlich häufiger
Überladungen mussten u. a. die Lastannahmen der Straßenverkehrslasten für den
Brückenneubau mehrfach angepasst werden.
Genehmigungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, deren
Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die nach den §§ 32 und 34 StVZO
zulässigen Grenzen überschreiten, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung nach
§ 70 StVZO, die die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden nach Anhörung der
betroffenen Straßenbaubehörden gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) erteilen können.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens unterziehen die Straßenbaubehörden der
Länder die Brücken der beantragten Fahrstrecke des genehmigungspflichtigen
Schwerverkehrsfahrzeuges einer stufenweisen statischen Betrachtung, in deren
Ergebnis gegenüber den Straßenverkehrsbehörden entweder eine Zustimmung,
ggf. unter Fahrauflagen (z. B. Alleinfahrt mit polizeilicher Begleitung) oder
eine Ablehnung erteilt wird.
Im Rahmen der regelmäßigen Bauwerksprüfung gemäß DIN 1076 und/oder der
Nachrechnung können Defizite festgestellt werden, die zur Lastbegrenzung
oder einem Ausschluss für den genehmigungspflichtigen Schwerverkehr
führen. Hierzu sind der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) derzeit 77
Teilbauwerke im Zuge von Bundesautobahnen und 78 Teilbauwerke im Zuge von
Bundesstraßen bekannt.
e) Wie stellt sich der Bauwerkszustand der Brücken an den wichtigsten
Hinterlandanbindungen der See- und Binnenhäfen dar (bitte nach
Anzahl der Brücken und Zustandsnote aufschlüsseln), und wie haben sich
die Zustandsnoten seit 2011 entwickelt?
Unter Bezugnahme auf die in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
17/4908 vom 24. Februar 2011 in den Fragen 13 bis 15 genannten wichtigsten
Hinterlandanbindungen (vgl. auch Antwort der Bundesregierung –
Bundestagsdrucksache 17/5325) ist die Veränderung der Zustandsnoten den nachfolgenden
Tabellen zu entnehmen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/14289BAB A 1
BAB A 7
BAB A 8
BAB A 45
Bemerkung: Alle Zahlenwerte beziehen sich auf Teilbauwerke im Zuge der
jeweiligen BAB.
Zustandsnote
01.09.2010 01.03.2013
Anzahl Anzahl
1.0 – 1.4
1.5 – 1.9
2.0 – 2.4
2.5 – 2.9
3.0 – 3.4
3.5 – 4.0
ohne
88
204
386
271
48
4
8
112
187
410
274
43
2
5
Summe 1009 1033
Zustandsnote
01.09.2010 01.03.2013
Anzahl Anzahl
1.0 – 1.4
1.5 – 1.9
2.0 – 2.4
2.5 – 2.9
3.0 – 3.4
3.5 – 4.0
ohne
49
147
513
421
61
12
5
51
176
467
440
67
7
–
Summe 1208 1208
Zustandsnote
01.09.2010 01.03.2013
Anzahl Anzahl
1.0 – 1.4
1.5 – 1.9
2.0 – 2.4
2.5 – 2.9
3.0 – 3.4
3.5 – 4.0
ohne
100
154
263
257
62
2
11
129
132
281
264
62
3
–
Summe 849 871
Zustandsnote
01.09.2010 01.03.2013
Anzahl Anzahl
1.0 – 1.4
1.5 – 1.9
2.0 – 2.4
2.5 – 2.9
3.0 – 3.4
3.5 – 4.0
8
44
164
160
60
10
13
44
153
178
46
10
Summe 446 444
Drucksache 17/14289 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodef) Wie stellt sich die Höhe der in den Haushaltsjahren 2011 und 2012
verausgabten Mittel für die Erhaltung der Bundesfernstraßen
gegenüber der Finanzplanung dar, und wie hoch ist der Anteil, der für den
Erhalt von Bauwerken verwendet wurde (bitte in absoluten Zahlen
und in Prozent angeben)?
Die Ausgaben für die Erhaltung der Bundesfernstraßen betrugen im Jahr 2011
rund 1,91 Mrd. Euro und im Jahr 2012 rund 2,22 Mrd. Euro. Der für die
Erhaltung der Bauwerke verwendete Anteil an den Gesamterhaltungsausgaben
betrug im Jahr 2011 rund 25 Prozent. Die Auswertung der Ausgaben für die
Bauwerkserhaltung für das Jahr 2012 liegt noch nicht vor.
g) Welche Bauvorhaben sollen nach den Plänen der Bundesregierung die
Schiffbarkeit der Bundeswasserstraßen durch Anpassung der
Brückendurchfahrtshöhen, Abladetiefen und Schleusenlängen verbessern,
und welche dieser Projekte sind baureif (bitte tabellarisch auflisten)?
Vor dem Hintergrund der knappen Investitionsmittel ist mit der
Netzkategorisierung der Bundeswasserstraßen ein zusätzliches Priorisierungsinstrument für
Investitionsentscheidungen eingeführt worden. Verbesserungen der
verkehrlichen Infrastruktur (Ausbau- und Optimierungsmaßnahmen) werden
dementsprechend nur noch an Wasserstraßen der Kategorien A und B durchgeführt.
Hier werden im Rahmen von Ersatzinvestitionen auch die
Brückendurchfahrtshöhen i. d. R. für den 2-lagigen Containerverkehr angepasst.
Im Hinblick auf den Vorrang von Erhaltungsinvestitionen vor
Ausbauinvestitionen ist das verbleibende Finanzvolumen durch die bereits laufenden
Maßnahmen des BVWP 2003 bereits soweit gebunden, dass für den Beginn neuer
Maßnahmen – abgesehen von den in der Projektliste zum
Infrastrukturbeschleunigungsprogramm (IBP) II enthaltenen Ausbaumaßnahmen an
Bundeswasserstraßen – wenig Spielraum für Neubeginne besteht.
Die Infrastrukturverbesserung an den Bundeswasserstraßen umfasst i. d. R.
eine Vielzahl von Teilmaßnahmen (Lose), für die jeweils einzeln die Baureife
erlangt wird.
Folgende laufende Maßnahmen zur Verbesserung der
Wasserstraßeninfrastruktur werden beispielhaft genannt:
Anpassung der Mittelweser, Ausbau des Mittellandkanals, Ausbau des
Dortmund-Ems-Kanals, VDE 17, Zweite Moselschleusenkammer in Trier,
Verlängerung der Neckarschleusen, Ausbau des Mains.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]