[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14291
17. Wahlperiode 01. 07. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Uwe Kekeritz, Cornelia
Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/13988 –
Neue Hinweise auf mögliche gesundheitliche Risiken durch den Herbizid-
Wirkstoff Glyphosat und durch glyphosathaltige Herbizide
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Glyphosat ist der weltweit meistgenutzte Herbizidwirkstoff und wird in
verschiedenen Formulierungen und unter verschiedenen Markennamen (z. B.
Roundup) vertrieben. In Ländern wie Argentinien, Brasilien und Paraguay mit
großflächigem Anbau von gentechnisch verändertem glyphosat-tolerantem
Soja werden glyphosathaltige Totalherbizide in steigenden Aufwandmengen
eingesetzt. Auch in Deutschland wurde die ausgebrachte Menge an
glyphosathaltigen Herbiziden in den letzten Jahren vervielfacht (s. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/7168).
Glyphosat wird beim Anbau einer Vielzahl von Feldfrüchten, aber auch in der
Forstwirtschaft, von Verkehrsunternehmen oder von Hobbygärtnern zur
Unkrautbekämpfung eingesetzt. Vor allem bei ungünstigen
Witterungsbedingungen werden Glyphosat-Herbizide auch wenige Tage vor der Ernte von Getreide
oder Hülsenfrüchten zur Schnellabreifung („Sikkation“) ausgebracht.
Glyphosat ist auch bei hohen Temperaturen stabil und konnte deshalb nicht nur in
Getreide, sondern z. B. auch in daraus hergestellten Backwaren nachgewiesen
werden.
Glyphosat wird in der Praxis nicht als Alleinwirkstoff ausgebracht, sondern in
Kombination mit Zusatzstoffen oder Netzmitteln wie z. B. POE-Tallowaminen
(polyethoxylierte Alkylamine). Durch diese Zusätze wird die Toxizität des
Herbizids erheblich und gezielt verstärkt.
Als Reaktion auf Berichte über toxikologische Effekte durch POE-
Tallowamine in glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln ordnete das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Jahr 2009 bei
glyphosathaltigen Herbiziden, die in Deutschland eingesetzt werden, den
Austausch des Netzmittels POE-Tallowamin bis 2010 an. Weiterhin verbot das
BVL im Januar 2010 die Verwendung von Futtermitteln, bei deren Anbau in
Deutschland Spritzmittel eingesetzt wurden, die Tallowamine enthalten.
Dieses Verbot wurde inzwischen wieder aufgehoben.
Seit der Antwort der Bundesregierung auf die vorgenannte Kleine Anfrage im
September 2011 wurden weitere Studien und Medienberichte zu möglichen Ri- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 27. Juni 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14291 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesiken von Glyphosat in Nord- und Südamerika, aber auch in Europa
veröffentlicht. Die darin enthaltenen neuen Erkenntnisse erhärten den dringenden
Verdacht, dass die weitere Verwendung von Glyphosat-Herbiziden erhebliche
gesundheitliche und ökologische Risiken für Menschen, Haus- und Nutztiere
und die Umwelt birgt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Grundsätzlich werden alle Pflanzenschutzmittelzulassungen auf der Basis der
EU-Genehmigung von Wirkstoffen erteilt. Das Zulassungsverfahren ist durch
strenge EU-Vorgaben geregelt, die Risikobewertung der Wirkstoffe erfolgt
entweder durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) selbst
oder durch mittels Verträgen und Leitlinien für das Verfahren gebundene, in der
Sache unabhängige Behörden oder Agenturen. Für die Risikobewertung von
Wirkstoffen und Pflanzenschutzmitteln ist in Deutschland im Hinblick auf die
menschliche Gesundheit das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
zuständig, für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Überwachung der
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt durch die zuständigen Behörden der
Länder.
Der Bundesregierung ist eine Zulassung auf wissenschaftlicher Basis wichtig.
Hierzu sind an den zuständigen Einrichtungen entsprechend ausgebildete und
erfahrene Experten tätig. Darüber hinaus legt die Bundesregierung Wert auf eine
nachhaltige, Ressourcen schonende und dem Pflanzenschutzgesetz
entsprechend auch für den Naturhaushalt verträgliche Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln. Landwirte müssen Pflanzenschutzmittel immer nach guter fachlicher
Praxis und so anwenden, wie die Mittel zugelassen sind. Möglichen Risiken
wird bei der Zulassung durch geeignete Managementmaßnahmen in Form von
Auflagen und Anwendungsbestimmungen begegnet. Mit dem Beschluss des
Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung im April diesen Jahres wurde den
weiter gehenden Anforderungen der Pflanzenschutzrichtlinie Rechnung
getragen und Zielen im Bereich der Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz
sowie des Schutzes von Mensch und Umwelt noch umfassender Bedeutung
beigemessen, als bisher.
1. Wie hat sich der Absatz von Glyphosat und Glyphosat-Herbiziden in
Deutschland seit 2011 entwickelt?
Die nach § 64 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) an das BVL zu meldenden
Mengen des Inlandsabsatzes von Pflanzenschutzmitteln und den darin
enthaltenen Wirkstoffen für das Jahr 2012 befinden sich noch in der Auswertung. Mit
einer Veröffentlichung wird Anfang August 2013 gerechnet. Für das Jahr 2011
wurden 5 359 Tonnen des Wirkstoffes Glyphosat abgesetzt. Die Zahlen für das
Jahr 2011 sind auf der Internetseite des BVL veröffentlicht (
www.bvl.bund.de/
SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/meld_par_19_2011.pdf?__
blob=publicationFile&v=4).
2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu Glyphosat-
Absatzmengen in den Bereichen Landwirtschaft und Haus- und Kleingärten vor,
und über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich der
mengenmäßigen Verwendung in verschiedenen landwirtschaftlichen
Einsatzbereichen und Kulturen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14291Seit Februar 2012 schreibt der § 64 des PflSchG die Meldung von Inlandsabsatz
und Export von Pflanzenschutzmitteln getrennt nach den Mengen für berufliche
und nichtberufliche Verwender (früher „Haus- und Kleingarten“) vor.
Die nach § 64 PflSchG an das BVL zu meldenden Absatzmengen erlauben keine
Rückschlüsse, welche Mengenanteile auf einzelne Einsatzbereiche oder
Kulturen entfallen. Ab Mitte 2014 werden aus Erhebungen im Rahmen des Nationalen
Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aktuelle
Angaben zur Anwendung von Glyphosat in verschiedenen landwirtschaftlichen
Kulturen zur Verfügung stehen. Zum Umfang der Anwendungen im
Nichtkulturland liegen keine Informationen vor.
3. Welche konkreten Initiativen und Maßnahmen hat die Bundesregierung
ergriffen, um den möglichen steigenden Einsatzmengen bei
glyphosathaltigen Herbiziden zu begegnen und die Entwicklung nichtchemischer
Alternativen für die Haupteinsatzbereiche solcher Herbizide voranzubringen?
Im Rahmen der Novelle des PflSchG wurde die seit 1987 geltende Vorschrift
bestätigt, dass Pflanzenschutzmittel auf befestigten Flächen und Nichtkulturland
grundsätzlich nicht angewendet werden dürfen (§ 12 Absatz 2 PflSchG). Zudem
ist gemäß der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung die Anwendung von
glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf oder unmittelbar an versiegelten
Flächen (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer
unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in
Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle
besteht, verboten. Alternativen wie die mechanische Entfernung oder das
Abflämmen stehen für diese Flächen zur Verfügung. Mit diesen Regelungen wird ein
wertvoller Beitrag zum Schutz und zur Entlastung des Naturhaushaltes geleistet.
Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln (NAP) ist ein geeignetes Instrument, um Risiken, die durch die
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt entstehen
können, zu reduzieren. Eine wichtige Maßnahme im Rahmen des NAP ist die
Praxiseinführung neuer integrierter Pflanzenschutzverfahren. Hierzu finanziert
das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) das Modellvorhaben „Demonstrationsbetriebe integrierter
Pflanzenschutz“. Das Vorhaben ist auch ein Beitrag zur Unterstützung der nationalen
Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der
Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden. Die
„Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz“ sollen die neuesten Erkenntnisse und
Verfahren im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes in die Praxis einführen. Die erste
Phase bis 2013 realisiert die Produktionsbereiche Ackerbau, Weinbau und
Apfelanbau. In einer zweiten Phase sollen ab 2014 die Produktionsbereiche
Feldgemüseanbau und Hopfen folgen. Das Vorhaben beinhaltet – abhängig von den
angebauten Kulturen – auch Ansätze zur Reduzierung von
Glyphosatanwendungen auf das notwendige Maß. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im
Rahmen des NAP auch das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie betont, den
Flächenanteil des ökologischen Landbaus auf 20 Prozent zu erhöhen, in dem
keine Herbizide angewandt werden. Dazu wird u. a. die Forschung zu
alternativen Methoden, auch im ökologischen Landbau unterstützt.
Auch im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung und im Rahmen des
Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger
Landwirtschaft (BÖLN) fördert das BMELV Projekte zur Weiterentwicklung
von Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes.
Drucksache 17/14291 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Inwieweit hält die Bundesregierung den möglichen steigenden Einsatz von
Glyphosat-Herbiziden mit Blick auf den Nationalen Aktionsplan zur
nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und für das darin
verankerte Globalziel einer Senkung der Risiken durch Pflanzenschutzmittel für
Mensch und Naturhaushalt um 30 Prozent bis 2023 für problematisch?
Der Nationale Aktionsplan für die nachhaltige Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln betrachtet die Risiken der Gesamtheit der angewandten
Pflanzenschutzmittel. Hierzu gehört auch Glyphosat. Ob und inwieweit die Zielerreichung allein
durch Glyphosat beeinflusst werden kann, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt
nicht abschätzen.
5. Welche Informationen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der
Einhaltung der vorgeschriebenen Wartefristen zwischen der Anwendung von
Glyphosat-Herbiziden zur Sikkation und der Ernte vor?
Die Überwachung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln fällt in den
Zuständigkeitsbereich der Länder. Berichte über Probleme mit der Einhaltung von
Wartezeiten bei der Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel und
sich daraus ggf. ergebenden Rückständen oberhalb der geltenden
Rückstandshöchstgehalte liegen der Bundesregierung nicht vor.
6. Inwieweit ist der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit bereits für Ende 2010 angemahnte und von einigen Herstellern
angekündigte (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/7168 zu Frage 25) Austausch von Netzmitteln
aus der Gruppe der POE-Tallowamine inzwischen umgesetzt?
Wie viele Glyphosat-Herbizide enthalten nach wie vor diese Netzmittel?
Hierzu wird auf die zitierte Antwort der Bundesregierung an den Deutschen
Bundestag verwiesen (siehe Bundestagsdrucksache 17/7168, Antwort zu Frage 25).
7. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich des Umfangs
und der Ursachen einer offenbar mittlerweile ubiquitären Belastung der
deutschen Bevölkerung mit Glyphosat und seinen Metaboliten vor, die auch
im Beitrag des ZDF-Magazins „ZOOM“ vom 8. Mai 2013 erwähnt werden,
und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen
Informationen?
Repräsentative Daten zur Belastung der deutschen Bevölkerung mit Glyphosat
bzw. Aminomethylphosphonsäure (AMPA) liegen der Bundesregierung nicht
vor. Die kürzlich veröffentlichte „BUND-Studie“ „Determination of Glyphosate
residues in human urine samples from 18 European countries“ liefert jedoch
einen Hinweis darauf, dass es eine allgemeine Hintergrundbelastung europäischer
Bürger mit Glyphosat gibt, die jedoch nach Einschätzung durch das BfR weit
unterhalb eines gesundheitlich bedenklichen Bereichs liegt. Glyphosat-
Rückstände treten im Ergebnis zugelassener Pflanzenschutzmittel-Anwendungen in
Lebens- und Futtermitteln auf und sind bis zur Höhe geltender Höchstgehalte
zulässig. Es ist wahrscheinlich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über
Lebensmittel Glyphosat-Rückstände aufnehmen. Soweit Daten zu Glyphosat
bzw. AMPA aus der Lebensmittelüberwachung vorliegen, sind die Rückstände
jedoch gering und liegen zum Teil weit unter den gesetzlich geltenden
Höchstgehalten (siehe Antworten zu den Fragen 12 und 13). Diese Rückstände stellen
nach Einschätzung des BfR kein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen
und Verbraucher dar. Zu o. g. BUND-Studie hat das BfR ausführlich Stellung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14291genommen:
www.bfr.bund.de/cm/343/glyphosat-im-urin-werte-liegen-unterhalb-
eines-gesundheitlich-bedenklichen-bereichs.pdf.
8. Inwieweit und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung eigene
Untersuchungen zu der Belastung der deutschen Bevölkerung mit Glyphosat-
Herbiziden veranlasst, und welche Institutionen führen ggf. diese Studien
durch bzw. wären geeignet, solche Studien durchzuführen?
Die Bundesregierung hat bislang keine eigenen Untersuchungen zu der
Belastung der deutschen Bevölkerung mit Glyphosat-Herbiziden beauftragt. Zur
Begründung wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem in Frage 7
genannten Beitrag des ZDF-Magazins „ZOOM“ vom 8. Mai 2013, in dem
schwerwiegende Missbildungen bei Kindern aus Tabak- und
Sojaanbaugebieten in Argentinien dokumentiert und in einen ursächlichen
Zusammenhang mit dem Einsatz glyphosathaltiger Herbizide gebracht wurden?
Die Filmaufnahmen und die mitgeteilten Informationen erlauben keine nähere
wissenschaftliche Charakterisierung und auch keinerlei Bezugnahme auf eine
Verursachung durch Glyphosat. Ein Anstieg solcher Fälle in intensiv
landwirtschaftlich genutzten Gebieten Südamerikas konnte bislang wissenschaftlich
nicht verifiziert werden, ebenso wenig wie der postulierte Zusammenhang mit
der Ausbringung von Glyphosat. In den wenigen wissenschaftlichen
Veröffentlichungen zu dieser Thematik, etwa von Benitez-Leite et al.1 (2009) wird zwar
ein Bezug zu landwirtschaftlichen Aktivitäten in der Region, aber nicht explizit
zu Glyphosat hergestellt. Das BfR prüft derzeit in Zusammenarbeit mit
Vergiftungszentralen in Brasilien, ob hier Zusammenhänge ableitbar sind.
10. Sind einige der Erkrankungen aus Sicht der Bundesregierung
möglicherweise durch Kombinationseffekte aus dem in Südamerika häufigen
gleichzeitigen Einsatz von Glyphosat-Herbiziden mit Insektiziden (insbesondere
Endosulfan) zu erklären, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, ob einige in dem TV-
Beitrag gezeigten Erkrankungen möglicherweise durch Kombinationseffekte
aus dem in Südamerika postulierten gleichzeitigen Einsatz von Glyphosat-
Herbiziden mit Insektiziden zu erklären sind. Dazu müssten vor Ort präzise
medizinische Befunde erhoben werden und dem BfR zur Bewertung vorliegen. Zudem
müsste eine spezifische Exposition der Kinder bzw. ihrer Eltern nachweisbar
sein.
In Deutschland werden glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel nicht in
Kombination mit Insektiziden angewendet.
11. Inwieweit geht die Bundesregierung den in Frage 9 dokumentierten
Hinweisen auf mögliche Zusammenhänge zwischen dem gehäuften Auftreten
von Missbildungen und verschiedenen Erkrankungen mit dem massiven
Einsatz von Glyphosat-Herbiziden aktiv nach (z. B. durch Initiativen für
gezielte Forschungsaufträge an öffentliche Forschungsinstitute, die durch
den Bund gefördert werden), und welche Schlussfolgerungen zieht die
1 Benitez-Leite et al. (2009), Malformaciones congénitas asociadas a agrotóxicos, Archives of Pediatrics
80 (3): 377–378.
Drucksache 17/14291 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundesregierung für mögliche Beschränkungen der Anwendung von
Glyphosat-Herbiziden in Deutschland?
Wie in den Antworten zu den Fragen 9 und 10 dargelegt, liegen der
Bundesregierung keine Informationen bezüglich einer tatsächlichen Zunahme von
Missbildungen und Erkrankungen vor. In Deutschland gibt es keine Hinweise
auf solche Effekte.
12. Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Belastung von in die EU
importierten Agrarrohstoffen und insbesondere gentechnisch verändertem
Soja mit Rückständen von Glyphosat, Glyphosat-Metaboliten wie z. B.
AMPA oder POE-Tallowaminen vor?
Im Zeitraum von Januar 2009 bis Juni 2013 wurden von der amtlichen
Lebensmittelüberwachung der Länder insgesamt 3 071 Datensätze zur Untersuchung
von Glyphosatrückständen in Lebensmitteln an BVL übermittelt. Davon wurden
in 76 (2,5 Prozent) der untersuchten Proben quantifizierbare Rückstände
nachgewiesen, in 38 (1,2 Prozent) Proben wurde der zulässige
Rückstandshöchstgehalt überschritten. Bei 34 Proben handelte es sich um im Jahr 2011 untersuchte
getrocknete Linsen (Herkunft: größtenteils Türkei), deren
Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen auf das Fehlen einer EU-Importtoleranz zurückzuführen
waren. Die verbleibenden vier Proben mit Überschreitungen des
Rückstandshöchstgehaltes setzten sich aus Erdnüssen (Herkunft: China), Lauchzwiebeln
(Herkunft: Deutschland), roten Bohnen (Herkunft: unbekannt) sowie nicht
näher definierten Hülsenfrüchten (Herkunft: Libanon) zusammen. Bei den
nachfolgenden Erzeugnissen wurden Glyphosatgehalte unterhalb der geltenden
Rückstandshöchstgehalte festgestellt: Austernseitlinge, Blumenkohl,
Erdbeeren, Grapefruits, Zitronen, Erdnüsse, Feigen, Linsen, Wachtelbohnen,
Kartoffeln, Weizen, Roggen, Gerste und Hafer. In die Europäische Union eingeführt
wurden davon Grapefruits (Herkunft: Südafrika), Erdnüsse (Herkunft: USA),
Feigen (Herkunft: Türkei) sowie Linsen (Herkunft: Türkei).
Bei den im oben genannten Zeitraum untersuchten 25 Proben von
Sojaerzeugnissen (Sojabohnen, Sojaerzeugnisse und Sojaflocken) konnten keine
quantifizierbaren Glyphosatrückstände nachgewiesen werden.
Für den Probenahmezeitraum von Januar 2009 bis Juni 2013 wurden von der
amtlichen Lebensmittelüberwachung der Länder insgesamt 2 233 Datensätze
zur Untersuchung von Rückständen von AMPA in Lebensmitteln an das BVL
übermittelt. Quantifizierbare Gehalte wurden dabei in 41 (1,8 Prozent) der
Proben nachgewiesen. Bei den betroffenen Erzeugnissen handelte es sich um
Austernseitlinge, Kräuterseitlinge, Orangen, Zuchtchampions und Weizenmehl. Von
diesen wurden nur die Kräuterseitlinge (Herkunft: Korea) in die Europäische
Union eingeführt.
Zu Rückständen von AMPA in Sojaerzeugnissen (Sojabohnen) liegen aus dem
oben genannten Zeitraum fünf Untersuchungsergebnisse vor. In keiner der
Proben konnten quantifizierbare Gehalte gefunden werden.
Zum Nachweis von POE-Tallowaminen in Lebens- und Futtermitteln wurde
vom Nationalen Referenzlabor gemeinsam mit einigen Untersuchungslaboren
der Länder eine Methode entwickelt und an verschiedenen Getreidematrices
validiert. Bisher ist aber nur ein qualitativer Nachweis von POE-Tallowaminen
möglich. Bezüglich der Quantifizierung gestaltet sich die Entwicklung eines
„Referenzstandards“ aufgrund der hohen Variabilität von Kettenlänge und
Ethoxylierungsgrad der POE-Tallowamine als schwierig. An der
Weiterentwicklung wird aktuell gearbeitet. Dementsprechend liegen dem BVL derzeit
noch keine Untersuchungsergebnisse zu Rückständen von POE-Tallowaminen
in Lebensmitteln vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14291Nach dem Gemeinschaftsrecht (Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002)
müssen in die Gemeinschaft eingeführte Futtermittel, die in der Gemeinschaft in
den Verkehr gebracht werden sollen, die in der Europäischen Union für
Futtermittel geltenden Anforderungen oder von der Europäischen Union als
zumindest gleichwertig anerkannte Bedingungen erfüllen oder aber, soweit ein
besonderes Abkommen zwischen der Gemeinschaft und dem Ausfuhrland besteht, die
darin enthaltenen Anforderungen. Hinsichtlich des Höchstgehaltes an Glyphosat
bei Futtermitteln besteht kein besonderes Abkommen.
Die amtlichen Futtermittelkontrollen werden gemäß den Bestimmungen der
Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der
Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen
über Tiergesundheit und Tierschutz risikoorientiert durchgeführt und umfassen
die gesamte Futtermittelkette und damit auch importierte Futtermittel. Diese
Kontrollen erfolgen auf der Grundlage des Kontrollprogramms Futtermittel für
die Jahre 2012 bis 2016. Es ist ein Bestandteil des integrierten mehrjährigen
Kontrollplans der Bundesrepublik Deutschland und veröffentlicht unter der
Internetadresse
www.bmelv.de/futtermittel. Im genannten Plan ist festgelegt, dass
Glyphosat zu den vorrangig zu analysierenden Wirkstoffen von
Pflanzenschutzmitteln gehört und vornehmlich Proben von Getreide und Ölsaaten kontrolliert
werden sollten.
Nach den vorläufigen Zahlen für das Jahr 2012 haben die für die
Futtermittelüberwachung zuständigen Länder insgesamt 459 amtliche Futtermittelproben
auf den Gehalt an Glyphosat und 311 Futtermittelproben auf den Gehalt an
Tallowamin, AMPA oder Trimethylsulfonium-Kation untersucht. In keinem Fall
kam es zu einer Beanstandung.
Über die Herkunft der kontrollierten Futtermittel liegen BMELV keine
Informationen vor.
13. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat sich die Bundesregierung um
Ergebnisse von Rückstandskontrollen auf Glyphosat-Herbizide bemüht,
die in den Staaten der Europäischen Union (EU) mit Grenzeinfuhrstellen
für Soja durchgeführt werden müssen (z. B. Niederlande/Hafen von
Rotterdam)?
Zum menschlichen Verzehr bestimmtes Soja unterliegt bei der Einfuhr in die
Europäische Union keinen spezifischen Importkontrollen wie sie beispielsweise
in der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 zur Durchführung der Verordnung (EG)
Nr. 882/2004 im Hinblick auf verstärkte amtliche Kontrollen bei der Einfuhr
bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs geregelt sind.
Die Einfuhr ist damit nicht auf vorher benannte Einfuhrorte beschränkt.
Glyphosat ist Bestandteil des mehrjährigen koordinierten Kontrollprogramms
der Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an
Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und
tierischen Ursprungs, welches genaue Angaben über die in die nationalen
Kontrollprogramme einzubeziehenden spezifischen Proben festlegt. Hierdurch wird
neben den zu untersuchenden Erzeugnissen auch eine Mindestprobenzahl je
Mitgliedstaat vorgeschrieben.
Importierte Futtermittel unterliegen nicht dem Grenzkontrollstellen-Regime.
Sie unterfallen derzeit auch nicht der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 mit der
Folge, dass sie nur über bestimmte Eingangsorte eingeführt werden dürften.
Eine EU-rechtliche Verpflichtung, importiertes Soja im Rahmen eines
Grenzeinfuhr-Regimes auf Rückstände von Glyphosat zu untersuchen besteht damit
nicht.
Drucksache 17/14291 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Welche Langzeitstudien (z. B. Fütterungsstudien über den Zeitraum von
90 Tagen hinaus, Studien zur längerfristigen Glyphosat-Aufnahme über
die Atemluft) sind der Bundesregierung zu möglichen gesundheitlichen
Folgen von Glyphosat bekannt (bitte nach Titel der Studie, Autoren, Jahr,
Fachzeitschrift aufschlüsseln)?
Nach Einschätzung von BfR und BVL sind mit Glyphosat deutlich mehr
Langzeitstudien mit oraler Verabreichung an Ratten, Mäusen und Hunden
durchgeführt worden als mit jedem anderen Pflanzenschutzmittelwirkstoff. Eine
Übersicht über die den zuständigen deutschen Behörden bekannten und hier
bewerteten Studien kann der Anlage 1a entnommen werden. Nicht alle diese
Studien entsprechen den aktuellen wissenschaftlichen Standards. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass weltweit noch weitere Studien existieren, die dem
BfR für die Berichterstattung in der EU-Wirkstoffprüfung nicht vorgelegt
worden oder der wissenschaftlichen Literaturrecherche nicht zugänglich sind.
Die Zahl der Studien über die Atemluft mit wiederholter Verabreichung ist
dagegen beschränkt und ihre Dauer hat vier Wochen in der Regel nicht
überschritten (Anlage 1b).
15. In welcher Art und in welchem Umfang (organisatorisch, finanziell und
personell) waren an den in der Frage 14 angeführten Forschungsarbeiten
bzw. an der Erstellung der Quellen nach Kenntnis der Bundesregierung
Unternehmen direkt oder indirekt beteiligt, die selbst Glyphosat-Herbizide
entwickeln oder vertreiben?
Mit Ausnahme der Publikation von Séralini et al. (2012) sind alle in den
Anlagen 1a und 1b aufgeführten Studien in Labors der Hersteller bzw. in deren
Auftrag in kommerziellen Auftragsforschungsinstituten durchgeführt worden. Die
Hersteller sind gesetzlich (EU-Recht) zur Durchführung dieser Untersuchungen
und zur Vorlage sämtlicher Informationen bei den Behörden verpflichtet.
16. Inwieweit ist ein kombinierter Einsatz von Glyphosat-Herbiziden mit
anderen Pflanzenschutzmitteln und insbesondere Insektiziden oder
Fungiziden auch in Deutschland Praxis, welche Regulierungen existieren für
diesen Bereich, und welche Risiken ergeben sich ggf. aus derartigen
Kombinationen?
Die gleichzeitige Anwendung von glyphosathaltigen Herbiziden mit Fungiziden
und Insektiziden ist für Deutschland nicht bekannt und vor dem Hintergrund der
Wirkung von Glyphosat als Totalherbizid auch nicht sinnvoll. Allenfalls in
glyphosattoleranten Kulturen mit gentechnisch veränderten Pflanzen erscheinen
solche Tankmischungen denkbar.
Da in Deutschland keine Glyphosat-toleranten Kulturen angebaut werden, wird
Glyphosat nur vor dem Auflaufen der Kultur, kurz vor der Ernte oder nach der
Ernte auf der Stoppel angewendet. Besondere Risiken, die sich aus einer
kombinierten Anwendung von Glyphosat mit anderen Wirkstoffen ergeben könnten,
sind der Bundesregierung nicht bekannt.
17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus neuen
Hinweisen, dass durch glyphosathaltige Herbizide Störungen des Gleichgewichts
der Darmflora ausgelöst werden können (z. B. Shehata et al. 2012)?
Eine antimikrobielle Wirkung von Glyphosat ist wissenschaftlich umstritten. Der
Fragestellung, inwieweit sich Glyphosat konkret auf das Wachstum von
möglichen pathogenen Erregern (wie verschiedene Salmonella-Serovare, Clostridium
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14291(C.) perfringens, C. botulinum, Campylobacter spp.) bzw. von apathogenen,
natürlicherweise im Magen-Darm-Trakt beim Geflügel vorkommenden
Bakterienarten, wie Enterococcus spp., Lactobacillus spp., Bifidobacterium und Bacillus
spp. auswirkt, wurde in der Publikation von Shehata et al.2 (2013) nachgegangen.
Im Ergebnis dieser Untersuchungen erwies sich der überwiegende Anteil der
pathogenen Arten (mit Ausnahme von Campylobacter spp.) als resistent gegenüber
Glyphosat, während sich die Zugabe von Glyphosat nachteilig auf das Wachstum
der meisten apathogenen Stämme auswirkte. Die Autorinnen/Autoren
schlussfolgerten aus ihren Ergebnissen, dass es durch die Aufnahme von Glyphosat und
insbesondere aufgrund dessen nachteiligen Effekts auf das Wachstum von
Enterococcus spp. zu einer Dysbiose im Magen-Darm-Trakt kommen könnte,
und dass dies als Prädisposition für den in den letzten Jahren zu verzeichnenden
Anstieg C. botulinum-assoziierter Krankheiten anzusehen sei.
In einer weiteren Studie von Krüger et al.3 (2013) wurde im Ergebnis zum einen
ein antagonistischer Effekt verschiedener Enterococcus (E.) spp. auf das
Wachstum von C. botulinum bzw. die Botulinum-Neurotoxin(BoNT)-Produktion
aufgezeigt. Zum anderen wurde ein inhibitorischer Effekt von Glyphosat (bzw. des
den Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmittels (PSM)) auf das Wachstum
von E. faecalis, aber auch von C. botulinum bzw. die Produktion von BoNT
beschrieben. Die Autorinnen/Autoren schlussfolgerten aufgrund der von ihnen
erzielten Studienergebnisse, dass die Aufnahme von Glyphosat ein bedeutender
Prädispositionsfaktor für die Zunahme der C. botulinum-assoziierten
Krankheiten sei.
Aus der Sicht des BfR ist weder die Studie von Shehata et al. (2013), noch die
Studie von Krüger et al. (2013) geeignet, eine derartige Schlussfolgerung
zuzulassen. Insgesamt wurden in beiden Studien die Wirkungen von Glyphosat nur
an zahlenmäßig wenigen Stämmen pro Bakterienspezies und unter
Berücksichtigung sehr weniger apathogener Bakterienarten getestet. Die Datenlage, auf
denen die gezogenen Schlussfolgerungen basieren, ist aus Sicht des BfR sehr
gering.
Außerdem wurden die Untersuchungen von Shehata et al. (2013) überwiegend
an originär aus dem Geflügel isolierten apathogenen Stämmen durchgeführt,
aber gleichzeitig Rückschlüsse auf eine beim Wiederkäuer auftretende
Erkrankung/Symptomatik gezogen, obwohl hier andere physiologische
Gegebenheiten, insbesondere im Hinblick auf den Magen-Darm-Trakt vorliegen. Weiterhin
wurde bei Shehata et al. (2013) Glyphosat nicht als reiner Wirkstoff, sondern in
Form des PSM „Roundup UltraMax“ (Monsanto, USA) eingesetzt, so dass
mögliche toxische Effekte der Beistoffe, wie sie insbesondere für die Gruppe der
Tallowamine bereits beschrieben sind, die zugeschriebenen Wirkungen auf die
Flora, wenn überhaupt, genauso gut oder vielleicht sogar noch eher ausgelöst
haben könnten. Dies wird sogar indirekt in der Studie von Krüger et al. (2013)
bestätigt, da hier eine stärkere Inhibition des C. botulinum Wachstums bzw. der
BoNT-Produktion bei Zugabe desselben PSM, im Vergleich zu Glyphosat erzielt
wurde. Krüger et al. (2013) widersprechen sich in ihrer Schlussfolgerung zudem
insofern, als dass sie in ihrer Studie einen inhibitorischen Effekt von Glyphosat
bzw. von „Roundup UltraMax“ auf das Wachstum von C. botulinum bzw. die
BoNT-Produktion aufzeigen. Darüber hinaus handelt es sich bei beiden Studien
um In-vitro-Studien, d. h. die Ergebnisse wurden unter (idealen) Laborbedin-
2 Shehata, A. A., Schrödl, W., Aldin, A. A., Hafez, H. M., Krüger, M. (2013): The effect of glyphosate in
potential pathigens and beneficial members of poultry microbiota in vitro. Current Microbiology, 66:
350–358.
3 Krüger, M., Shehata, A. A., Schrödl, W., Rodloff, A. (2013): Glyphosate suppresses the antagonistic effect
of Enterococcus spp. On Clostridium botulinum. Anareobe, in press.
Drucksache 17/14291 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegungen erzielt, müssen sich so aber nicht unmittelbar auf die Verhältnis in-vivo
übertragen lassen.
In der Arbeit von Shehata et al. (2013) weisen die Autoren darauf hin, dass die
Besiedlung des Magen-Darm-Kanals bei Mensch und Tier durch eine Vielzahl
von verschiedenen fakultativ und obligat anaeroben Mikroorganismen
charakterisiert ist. Die Zusammensetzung der Mikroflora weist tierartliche und
individuelle Unterschiede auf. Bei gesunden Tieren befinden sich die Interaktionen
zwischen diesen Mikroorganismen im Gleichgewicht und sind sehr
ausgewogen. Diese physiologischen Gegebenheiten im Magen-Darm-Trakt lassen sich
in-vitro, d. h. unter Laborbedingungen, nur schwer abbilden. Um korrekte
Schlüsse aus vielen offenen oder hypothetischen Fragestellungen ziehen zu
können, hat das BfR eine Studie in Auftrag gegeben, bei der die physiologischen
Bedingungen im Vormagensystem des Rindes simuliert werden. Diese
Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Verdacht vor, dass
ein Zusammenhang zwischen den in der in Frage 17 genannten Studie
dargestellten Stoffwechselveränderungen und dem als „chronischer
Botulismus“ bezeichneten Phänomen besteht, da insbesondere bestimmte
Enterokokken empfindlich auf den Kontakt mit Glyphosat reagieren, die
ansonsten die Toxin-Produktion von Clostridium botulinum begrenzen
können?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Die bisher vorhandenen Studien
geben Hinweise auf mögliche negative Effekte einer Glyphosatkontamination
auf die Magen-Darm-Flora, zum Teil allerdings mit widersprüchlichen
Ergebnissen. Wie in der Antwort zu Frage 17 dargelegt, wird in der Studie von Krüger
et al. (2013) ein inhibitorischer Effekt von Glyphosat bzw. des PSM „Roundup
UltraMax“ auf das Wachstum von C. botulinum bzw. die BoNT-Produktion
festgestellt.
Insgesamt liegen zu wenige Daten vor, um eine Bewertung vornehmen zu
können. Darüber hinaus ist bisher nicht hinreichend gesichert, dass C. botulinum
auch wirklich die Ursache für ein klinisches Geschehen beim Rind ist, das
derzeit als „chronischer“ Botulismus bezeichnet wird. Bei dieser Erkrankung
könnte es sich um ein multifaktorielles Geschehen handeln.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die gesundheitlichen Auswirkungen,
die sich aus einer Fixierung von Spurenelementen und Mineralstoffen wie
Mangan, Calcium oder Magnesium durch chelatbildende Glyphosat-
Rückstände in oder auf Futter- und Lebensmitteln und einer daraus
resultierenden geringeren Verfügbarkeit an diesen Mineralstoffen bzw.
Spurenelementen in Lebens- oder Futtermitteln ergeben können, die aus Pflanzen
hergestellt wurden, die mit Glyphosat-Herbiziden behandelt wurden (z. B.
im Rahmen von Sikkations-Anwendungen)?
Soweit hierzu Informationen vorliegen (z. B. Harris et al.4, 2012, Duke et al.5,
2012), wird das quantitative Verhältnis von Metallkationen (Mineralstoffe,
Spurenelemente) zu Glyphosatanionen in Pflanzen, die mit Glyphosat behandelt
4 Harris, W. R.; Sammons, R. D.; Grabiak, R. C.; Mehrsheikh, A.; Bleeke, M. S.; Computer Simulation of
the Interactions of Glyphosate with Metal Ions in Phloem, J. Agric. Food Chem. 2012, 60, 6077–6087.
5 Duke, S. O.; Lydon, J.; Koskinen, W. C.; Moorman, T. B.; Chaney, R. L.; Hammerschmidt, R.; Glyphosate
effects on plant mineral nutrition, crop rhizosphere microbiota, and plant disease in Glyphosate-resistant
crops, J. Agric. Food Chem. 2012, 60, 10375–10397.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/14291wurden, als sehr groß beschrieben, so dass eine nennenswerte Reduzierung der
Verfügbarkeit an Mineralstoffen bzw. Spurenelementen durch mögliche
Chelatisierungseffekte unwahrscheinlich ist. Computersimulationen zu
Wechselwirkungen von Glyphosat mit Metallkationen im Phloem zeigten, dass Glyphosat
weit weniger effektiv Metallkationen chelatisiert als die natürlich im Phloem
vorkommenden Chelatbildner.
Eine Chelatbildung zwischen Glyphosat und Spurenelementen und
Mineralstoffen in Lebens- und Futtermitteln ist grundsätzlich denkbar. Dieser Prozess kann
zu einer verminderten Absorptionsrate der mit dem Futter aufgenommenen
Spurenelemente und Mineralstoffe führen. Dem BfR sind allerdings keine
vergleichenden Studien bekannt, bei denen auf Basis geeigneter methodischer
Versuchsansätze Unterschiede in der Bioverfügbarkeit von Spurenelementen und
Mineralstoffen im Organismus nachgewiesen wurden, und diese Unterschiede
ursächlich auf das Vorhandensein von Rückständen von Glyphosat oder
glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in oder auf Futtermitteln als Folge der
Behandlung von Glyphosat-Herbiziden aufgezeigt wurden.
Die meisten Spurenelemente und Mineralstoffe unterliegen im Stoffwechsel von
Mensch und Tier einer homöostatischen Regulation, so dass über einen relativ
weiten Bereich eine ausgewogene Versorgung mit Spurenelementen und
Mineralstoffen sichergestellt ist. Ausgeprägte Mangelsituationen, die zu
gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen würden, sind nach Einschätzung des BfR
durch mögliche Glyphosatrückstände in Futter- und Lebensmitteln eher
unwahrscheinlich.
20. Inwieweit ist die Bundesregierung seit 2011 den wissenschaftlichen
Erkenntnissen zu massiven Störungen der frühen Embryonalentwicklung
von verschiedenen Wirbeltieren durch Kontakt mit Glyphosat
nachgegangen (z. B. durch eigene Studien an üblicherweise als Tiermodell
verwendeten Ratten oder Kaninchen oder durch entsprechende
Datenanforderungen an die Antragsteller), in denen die hemmende Wirkung von Glyphosat
auf CYP-Enzyme eine Veränderung des wachstumsregulierenden
Retinsäurespiegels zur Folge hatte (CONICET-Studie von 2010 u. a.)?
Die Publikation „Glyphosate-based herbicides produce teratogenic effects on
vertebrates by impairing retinoic acid signalling“ von Paganelli, Gnazzo,
Acosta, Lopez und Carrasco ist im August 2010 in der Zeitschrift „Chemical
Research and Toxicology“ erschienen. Das BfR hat dazu umfassend Stellung
genommen:
www.bfr.bund.de/cm/343/neue_daten_zu_gesundheitlichen_aspekten_von
_glyphosat.pdf.
Im Herbst 2011 sind die Ergebnisse unter Beteiligung des BMELV, des BVL und
des BfR in Berlin mit Prof. Carrasco und Vertreterinnen/Vertretern der NGO
„Earth Open Source“ diskutiert worden. Das BfR ist bei der Erstellung des
Berichtes für die EU-Wirkstoffprüfung allen verfügbaren wissenschaftlichen
Erkenntnissen zu Störungen der Embryonalentwicklung durch Kontakt mit
Glyphosat nachgegangen, konnte dafür aber keine ausreichende Bestätigung
finden, die unter besonderer Beachtung von Tierschutzaspekten weitere
zusätzliche Studien an üblicherweise als Tiermodell verwendeten Ratten oder
Kaninchen oder durch entsprechende Datenanforderungen an die Antragsteller
rechtfertigen würden.
21. Durch welche wissenschaftlichen Studien wird die Behauptung belegt, die
in Frage 20 aufgeworfene Problematik sei trotz nachgewiesener Plazenta-
Durchgängigkeit von Glyphosat für Säugetierembryonen und
insbesondere menschliche Embryonen nur von „orientierender Bedeutung“
(s. Antwort zu den Fragen 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 17/7168)?
Drucksache 17/14291 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Ergebnisse der Studie an Kaulquappen des Krallenfrosches und
Hühnerembryonen werden nicht bezweifelt, lassen aber nach Einschätzung des BfR keine
Aussagen zur Plazenta-Durchgängigkeit von Glyphosat für
Säugetierembryonen und insbesondere menschliche Embryonen zu. Dies liegt zum einen an der
Art der Verabreichung (z. B. direkte Injektion), die weder die
Expositionsbedingungen der Anwenderinnen/Anwender in der Landwirtschaft noch die
Verbraucherexposition über Rückstände reflektiert, zum anderen daran, dass sich aus
einer Vielzahl von Tierversuchen keine Hinweise auf eine teratogene Wirkung
ergeben haben.
22. In welcher Art und in welchem Umfang (organisatorisch, finanziell und
personell) waren an den in der Frage 21 angeführten Forschungsarbeiten
bzw. an der Erstellung der Quellen nach Kenntnis der Bundesregierung
Unternehmen direkt oder indirekt beteiligt, die selbst Glyphosat-Herbizide
entwickeln oder vertreiben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Die Mehrzahl der Tierversuche
an Ratten und Kaninchen sind in kommerziellen Auftragsforschungsinstituten
durchgeführt worden oder von den Herstellern selbst durchgeführt und in
Auftrag gegeben worden.
23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand,
dass die Glyphosatbedingte Hemmung der Bildung von Phenylalanin,
Tyrosin und insbesondere Tryptophan nicht nur Pflanzenzellen betreffen
könnte, sondern auch Darmbakterien mit Shikimat-Stoffwechsel mit der
Folge, dass dadurch die Verfügbarkeit der essentiellen Aminosäure
Tryptophan einschränkt werden könnte und letztlich durch die draus
resultierende Absenkung des Serotoninspiegels Glyphosat-Herbizide dazu
beitragen könnten, aggressives Verhalten und Depressionen zu fördern?
Der Bundesregierung liegen keine wissenschaftlichen Kenntnisse zu einer
Glyphosat-bedingten Hemmung der Bildung von Phenylalanin, Tyrosin und
insbesondere Tryptophan und den daraus in der Frage abgeleiteten
Schlussfolgerungen vor.
24. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer möglichen Förderung
von Adipositas-Erkrankungen durch eine eventuelle Glyphosatbedingte
Senkung der Tryptophan-Verfügbarkeit und der daraus resultierenden
reduzierten Synthese von Serotonin und Melanin?
Der Bundesregierung liegen keine wissenschaftlichen Kenntnisse zu einem
potentiellen Risiko einer möglichen Förderung von Adipositas-Erkrankungen
durch eine eventuelle Glyphosat-bedingte Senkung der Tryptophan-
Verfügbarkeit vor.
25. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche gesundheitliche
Auswirkungen durch die Glyphosatbedingte Hemmung des Enzyms Aromatase
CYP19A1, das die Umwandlung von Testosteron zu Estradiol und von
Androsten zu Estron katalysiert, und die Folgen einer derart
eingeschränkten Aromatase-Synthese, wie sie u. a. bei Autismus-Patienten beobachtet
wird (z. B. Dougle, Naylor, Cohen, Aghajanian, Henings, Price „Effects of
tryptophan depletion in drug – free adults with autistic disorder“)?
Die Ursachen und Entstehungsweise von Autismus-Spektrum-Störungen (ASS)
sind trotz intensiver Forschung im Wesentlichen noch nicht hinreichend verstan-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/14291den. In den vorliegenden Publikationen wird überwiegend die Meinung
vertreten, dass eine genetische Basis hierfür notwendig ist, wobei weitere endogene
und exogene Einflüsse dafür verantwortlich sein können, ob und in welcher
Weise sich autistische Symptome manifestieren könnten. Ein multifaktoriell
bedingtes Geschehen als auch eine Störung von Neurotransmittersystemen dürfte
bei der Pathogenese eine Rolle spielen.
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, dass eine Aromatasehemmung
zu Autismus führen würde; ebenso wenig kann hieraus ein Zusammenhang mit
einer Glyphosatexposition abgeleitet werden.
26. Welche wissenschaftlichen Studien widerlegen bzw. relativieren aus Sicht
der Bundesregierung einen möglichen Zusammenhang des zunehmenden
Einsatzes von Glyphosat-Herbiziden (u. a. infolge des Anbaus
gentechnisch manipulierter Pflanzen mit Glyphosat-Toleranz) in Lateinamerika
mit den in den Fragen 23 bis 25 erwähnten Erkrankungen?
27. In welcher Art und in welchem Umfang (organisatorisch, finanziell und
personell) waren an den in der Frage 26 angeführten Forschungsarbeiten
bzw. an der Erstellung der Quellen Unternehmen direkt oder indirekt
beteiligt, die selbst Glyphosat-Herbizide entwickeln oder vertreiben?
Die Fragen 26 und 27 werden im Zusammenhang beantwortet:
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, die einen möglichen
Zusammenhang des zunehmenden Einsatzes von Glyphosat-Herbiziden in
Lateinamerika mit den in Frage 23 bis 25 erwähnten Erkrankungen belegen. Es liegen auch
keine Daten etwa zur Prävalenz von aggressivem Verhalten, Autismus,
Adipositas in Lateinamerika im Vergleich zu anderen Kontinenten vor.
28. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, die in den Fragen 23 bis 25
aufgeworfenen wissenschaftlichen Fragestellungen näher untersuchen zu
lassen, und welche Institutionen sollen ggf. entsprechende
Untersuchungen durchführen?
Wie vor dem Hintergrund der Ausführungen zu den Fragen 23 bis 25 ersichtlich,
besteht derzeit keine wissenschaftlich begründbare Notwendigkeit, Studien aus
öffentlichen Mitteln in Auftrag zu geben.
29. In wie vielen Fällen fehlen bei den für die Erstbewertung von Glyphosat
vom Antragsteller vorgelegten Studien die laut den Standards der Guten
Laborpraxis (GLP) vorgeschriebenen Angaben zu den Autoren bzw.
durchführenden Personen, und welchen Anteil machen die Studien mit
unvollständigen Autorenangaben an der Gesamtzahl der vom Antragsteller
vorgelegten Studien aus?
Im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung wurden die Dossiers für die
Erstbewertung von Glyphosat von den Antragstellern im April/Mai 1995 eingereicht. Laut
Arbeitsdokument 7017/VI/95 der Europäischen Kommission ist das Einhalten
der Standards der Guten Labor Praxis (GLP) für vor dem Stichtag 25. Juli 1993
initiierte Studien nicht verpflichtend erforderlich (Fundstelle:
http://ec.europa.eu/
food/plant/plant_protection_products/approval_active_substances/glp_general_
requirements_en.htm). Einige der eingereichten Studien wurden Ende der 80
erbzw. Anfang der 90er-Jahre durchgeführt und fallen deshalb unter diese
Regelung.
Drucksache 17/14291 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAngaben zum GLP-Status jeder einzelnen eingereichten und für valide
befundenen Studie können den Referenzlisten am Ende eines jeden Sektionskapitels in
Volume 3 des von Deutschland erstellten Bewertungsberichts (Monographie
vom 11. Dezember 1998) entnommen werden.
30. Inwieweit sind den zuständigen Bundesbehörden für die Neubewertung
von Glyphosat bereits Studien vom Antragsteller vorgelegt worden?
In welchem Umfang gibt es bei diesen Studien Mängel hinsichtlich GLP-
Kriterien (bitte nach Zahl der Studien insgesamt, Zahl der Studien mit
GLP-Defiziten aufschlüsseln und Erläuterung der Art der Mängel)?
Für die erneute Überprüfung der bestehenden Wirkstoffgenehmigung von
Glyphosat hat der Antragsteller, die Glyphosate Task Force, ein umfangreiches
Dossier eingereicht. Das Dossier umfasst ca. 2 000 Dokumente
(Originalstudien, publizierte wissenschaftliche Literatur, Zusammenfassungen). Die
Bearbeitung ist noch nicht abgeschlossen. Daher sind derzeit keine konkreten
Aussagen möglich.
31. Inwieweit ist die Expertenkommission „Pflanzenschutzmittel“ beim
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in die Neubewertung von Glyphosat
eingebunden?
32. Inwieweit wird dabei ggf. berücksichtigt, dass verschiedene Mitglieder der
Expertenkommission „Pflanzenschutzmittel“ beim BfR enge
Verbindungen zu Herstellern von Pflanzenschutzmitteln haben bzw. teilweise für
diese Unternehmen tätig sind?
Die Fragen 31 und 32 werden zusammen beantwortet:
Risikobewertungen und alle anderen amtlichen Aufgaben des BfR werden
ausschließlich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BfR durchgeführt. BfR-
Kommissionen, so auch die BfR-Kommission für Pflanzenschutzmittel und ihre
Rückstände, werden nicht zur Erarbeitung von Risikobewertungen in
Zulassungsverfahren herangezogen. Hinsichtlich der Unabhängigkeit des BfR und
der Rolle und Zusammensetzung der BfR-Kommissionen wird auf die
diesbezügliche Antwort der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag verwiesen
(Bundestagsdrucksache 17/10373).
33. Welche Beschränkungen in der Anwendung von Glyphosat und
insbesondere im Bereich der Anwendungen zur Sikkation hält die Bundesregierung
angesichts der Hinweise auf gesundheitliche Risiken für notwendig?
Die Sikkationsanwendung ist eine im Rahmen der Zulassung von Glyphosat
hinsichtlich möglicher Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier, für
Verbraucherinnen und Verbraucher und den Naturhaushalt geprüfte Anwendung,
die im Rahmen der Anwendungsvorschriften nicht zu
Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen führt. Somit sind solche Anwendungen grundsätzlich nicht zu
beanstanden, sie sind auf das erforderliche Maß zu begrenzen. In diesem
Zusammenhang wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
Ob und inwieweit die jetzt durchgeführte Neubewertung (Risikobewertung
durch das BfR) insbesondere der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu
einer geänderten Einschätzung führen könnte, kann zurzeit noch nicht
abgesehen werden.
Anlage 1a
zur Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ im
Deutschen Bundestag vom 10.06.2013
1. Langzeitstudien mit Glyphosat an Ratten
Atkinson, C., Strutt, A.V.,
Henderson, W., Fich, J.,
Hudson, P.
1993 Glyphosate - 104 week combined chronic feeding /
oncogenicity study in rats with 52 week interim kill
(results after 104 weeks)
Bhide, M. B. 1988 Carcinogenicity and chronic toxicity study of Glyphosate
(technical)
Bhide, R.M. 1997 Combined chronic toxicity / carcinogenicity of
Glyphosate technical in Sprague Dawley rats
Brammer, A. 2001 Glyphosate Acid: Two Year Dietary Toxicity and
Oncogenicity Study in Rats
Calandra, J. C. 1974 2-year chronic oral toxicity study with CP 67573 in albino
rats
Enomoto, A. 1997 HR-001: 24-Month Oral Chronic Toxicity and
Oncogenicity Study in Rats
Lankas, G.R. 1981 A Lifetime Feeding Study of Glyphosate (ROUNDUP
Technical) in Rats
Milburn, G.M. 1996 Glyphosate Acid: One Year Dietary Toxicity Study in
Rats
Stout, L.D., Ruecker, F.A. 1990 Chronic study of Glyphosate administered in feed to
Albino rats
Suresh, T.P. 1996 Combined Chronic Toxicity and Carcinogenicity Study
with Glyphosate Technical in Wistar Rats
Wood, E., Dunster, J., Watson,
P. Brooks, P.
2009 Glyphosate Technical: Dietary combined chronic toxicity
/ carcinogenicity study in the rat
Zu diesen (unveröffentlichten) Studien mit dem Wirkstoff kommt noch eine
Publikation von Séralini et al. (2012) in der Zeitschrift “Food and Chemical
Toxicology“ unter dem Titel ”Long term toxicity of a Roundup herbicide and a
Roundup-tolerant genetically modified maize“, in der u.a. die Wirkung eines
Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmittels auf allerdings sehr kleine Gruppen von
Ratten bei zweijähriger Verabreichung im Trinkwasser untersucht wurde.
2. Langzeitstudien mit Glyphosat an Mäusen
Atkinson, C.; Martin, T.;
Hudson, P.; Robb, D.
1993 Glyphosate: 104 week dietary carcinogenicity study in
mice
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
Knezevich, A. L. and Hogan,
G. K.
1983 A chronic feeding study of Glyphosate (Roundup
technical) in mice
Kumar, D.P.S. 2001 Carcinogenicity Study with Glyphosate Technical in
Swiss Albino Mice
Reyna, M. S. 1973 18-month carcinogenic study with CP 67573 in swiss
white mice
Sugimoto, K. 1997 HR-001: 18-Month Oral Oncogenicity Study in Mice
Vereczkey,L.; Csanyi, E. 1992 18 month carcinogenicity study of Glyphosate in mice
Wood, E., Dunster, J., Watson,
P., Brooks, P.
2009 Glyphosate Technical: Dietary carcinogenicity study in
the mouse
3. Langzeitstudien mit Glyphosat an Hunden
Brammer, A. 1996 Glyphosate acid: 1 year dietary toxicity study in dogs
Calandra, J. C. 1973 2-year chronic oral toxicity study with CP 67573 in
beagle dogs
Goburdhun, R. 1990 Glyphosate: 52 week oral toxicity study in dogs
Haag, V. 2007 Glyphosate technical: 52-week Toxicity Study by Oral
Route (Capsule)in Beagle Dogs
Nakashima, N. 1997 HR-001: 12-Month Oral Chronic Toxicity Study in Dogs
Reyna, M.S. 1985 Twelve month study of glyphosate administered by
gelatin capsule to beagle dogs
Vereczkey, L.; Csanyi, E. 1992 12 month dietary toxicity study with Glyphosate in dogs
Außerdem liegt eine Studie von Reyna (1983) vor, in der das Isoproplyaminsalz von
Glyphosat über 6 Monate in Form von Gelatine-Kapseln täglich an Hunde verabreicht worden
ist.
Anlage 1b
zur Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion „BÜNDNIS 90/Die GRÜNENB“ im
Deutschen Bundestag vom 10.06.2013
Inhalationsstudien mit wiederholter Verabreichung
Bhide, M. B. 1985 Report on subacute inhalation toxicity in rats (14 days) of
Glyphosate (technical)
Velasquez, D. J. 1983 Four-week study of 33-1/3% use-dilution of Roundup in
water administered to male and female Sprague-Dawley
rats by inhalation]