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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Produktion und Verbleib von abgereichertem Uran aus der URENCO-Urananreicherungsanlage Gronau sowie Rückstellungen für Stilllegung und Entsorgung

Uran-Verbleibsnachweise der URENCO, anfallende, lagernde und nach Frankreich zu transportierende Mengen, Aufnahme dieser und weiterer radioaktiver Stoffe in das nationale Entsorgungsprogramm und Berücksichtigung beim Endlagersuchgesetz, Endlagerungsmöglichkeiten, Rückstellungen und Kosten einer Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

08.07.2013

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1406118. 06. 2013

Produktion und Verbleib von abgereichertem Uran aus der URENCO-Urananreicherungsanlage Gronau sowie Rückstellungen für Stilllegung und Entsorgung

der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Urananreicherung in Gronau sorgt für große Mengen abgereichertes Uran, über deren letztliche Entsorgung bislang nicht entschieden wurde. Selbst ein Konzept zur Endlagerung liegt nicht vor und Vorsorgemaßnahmen zur Entsorgung sind nicht zu erkennen. Dabei fallen bei voller Produktionsauslastung in Gronau jährlich mehrere Tausend Tonnen abgereichertes Uranhexafluorid an und vergrößern so den Atommüllberg der Bundesrepublik Deutschland.

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/12262 zur Lagerung von Uran in Gronau mitgeteilt, dass der „atomrechtlichen Aufsichtsbehörde jährlich ein Verbleibsnachweis von Tails für sechs Jahre im Voraus vorzulegen ist. Die Prüfung dieses Verbleibsnachweises durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde beinhaltet auch die Frage der Verwertung oder Entsorgung des abgereicherten Urans“.

Die Bundesregierung hat ferner mitgeteilt, dass es derzeit für eine Endlagerung des in Gronau anfallenden abgereicherten Urans im Falle einer Nichtverwertung keine Endlagermöglichkeiten gibt. Im Schacht Konrad könne eine Lagerung nicht erfolgen, weil dieses Atommülllager „für die in Rede stehende Menge von abgereichertem Uran nicht ausgelegt“ sei.

Die Bundesregierung teilt ferner mit, dass noch nicht entschieden wurde, inwieweit „im Rahmen einer Eventualplanung diese Stoffe in einem nationalen Entsorgungsprogramm gemäß EU Richtlinie 2011/70/EURATOM aufgenommen werden sollten“. Zur Stilllegung der Urananreicherungsanlage und zur Entsorgung des angefallenen Atommülls teilt die Bundesregierung mit, dass der Gemeinsame Ausschuss über die URENCO „bei potenziellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Firma rechtzeitig über notwendige Maßnahmen berät“. Außerdem wird mitgeteilt: „Für die Stilllegung und Entsorgung wurden und werden Rückstellungen gebildet. Dies ist auch bei einer sich ändernden Konzernstruktur zwingend.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wann wurde der erste Verbleibsnachweis von der URENCO in Gronau vorgelegt, und welche Angaben hat URENCO in diesem Nachweis für die jeweiligen Jahre hinsichtlich Anfall und Verbleib des Urans gemacht (Angaben bitte je Jahr)?

2

Wann erfolgte der vorerst letzte Verbleibsnachweis, und welche Angaben hat URENCO in diesem Nachweis für die jeweiligen Jahre hinsichtlich Anfall und Verbleib des Urans gemacht?

3

Welche Mengen abgereichertes Uranhexafluorid fällt in Gronau bei maximaler Auslastung von 4 500 Tonnen Urantrennarbeit pro Jahr an?

4

Welche Mengen abgereichertes Uranhexafluorid sollen jeweils in den nächsten sechs Jahren von der Urananlage in Gronau zur Umwandlung in Uranoxid nach Frankreich transportiert werden?

5

Von welchen Mengen Uranhexafluorid und Uranoxid, die in Gronau lagern sollen, geht die Bundesregierung für die Jahre 2014 und 2015 aus? Wie werden sich diese Mengen bis 2020, 2025, 2030 und 2040 nach derzeitigen Schätzungen ändern?

6

Bis wann will die Bundesregierung entscheiden, ob diese radioaktiven Stoffe in das nationale Entsorgungsprogramm aufgenommen werden sollen?

7

Welche Kriterien und Gesichtspunkte sind für die Bundesregierung für eine solche Entscheidung zu beachten und abzuwägen?

8

In welcher Weise werden diese Stoffe im Rahmen des laufenden Verfahrens für ein Endlagersuchgesetz derzeit berücksichtigt, und um welche Mengen handelt es sich dabei?

9

Geht die Bundesregierung davon aus, dass abgereichertes Uran gemeinsam mit hochradioaktivem Atommüll in einem Lager dauerhaft gelagert werden soll? Wenn ja, wie viel Atommüll aus Gronau wird dann in ein solches Lager insgesamt einzulagern sein? Wenn nein, ist auszuschließen, dass für die Endlagerung des abgereicherten Urans womöglich ein eigenes Endlager benötigt wird?

10

Für welche weiteren radioaktiven Materialien in Deutschland steht eine Entscheidung noch aus, diese in ein nationales Entsorgungsprogramm aufzunehmen?

11

Wie hoch waren die Rückstellungen bei der URENCO (oder ihrer Anteilseigner) für die Stilllegung und Entsorgung der Urananreicherungsanlage in Gronau jeweils in den Jahren 2000 bis 2012 (Angaben bitte getrennt für die Stilllegung und für die Entsorgung)?

12

Mit welchen Kosten wird im Falle einer Stilllegung der Urananreicherungsanlage in Gronau gerechnet?

13

In welcher Weise werden die Rückstellungen für die Entsorgung ermittelt, und welche zu entsorgenden Stoffe werden dabei jeweils berücksichtigt?

14

In welcher Weise ist sichergestellt, dass die Höhe der Rückstellungen den Kosten für die Stilllegung und Entsorgung entspricht?

15

Vor dem Hintergrund, dass die URENCO ihren Firmensitz in Großbritannien hat, wie ist sichergestellt, dass die Rückstellungen für die Urananreicherungsanlage in Gronau in Deutschland zur Verfügung stehen, und welche vertraglichen bzw. rechtlichen Vorschriften regeln das?

Berlin, den 18. Juni 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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