[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14402
17. Wahlperiode 18. 07. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/14280 –
Die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Türkei vor dem Hintergrund der
Proteste um den Gezi-Park am Taksim-Platz
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 29. Mai 2013 verkündete der Ministerpräsident der Türkei, Recep Tayyip
Erdoğan, bei der Grundsteinlegung für die dritte Brücke über den Bosporus,
dass der Gezi-Park am Taksim-Platz planiert werde. An dessen Stelle soll die
Topcu-Kaserne wieder aufgebaut werden. Bereits am 27. Mai 2013 waren
erste Bulldozer zur Entwurzelung von Bäumen im Gezi-Park am Taksim-Platz
aufgefahren. Mit Beginn des Abholzens versammelten sich auf dem Taksim-
Platz einige hundert Menschen – vor allem Menschen aus den Berufskammern
Maschinenbau-, Elektro- und Bauingenieuren und Architekten und
Nachbarschaftsvereinigungen – und errichteten ein Protestcamp. In der Nacht brannten
Sondereinheiten der Polizei Zelte nieder und schlugen die Protestierenden
brutal zusammen. Am nächsten Tag waren bereits einige tausend Menschen auf
dem Taksim-Platz. Es ging nicht mehr allein um das von Ministerpräsident
Recep Tayyip Erdoğan geplante Vorhaben, sondern um Proteste gegen die
massive Polizeigewalt. Die Polizei ging auch dieses Mal gegen diese
Protestierenden mit massiver Gewalt und Brutalität vor. Doch statt einer
Niederschlagung der Proteste, bewirkte dieses Vorgehen von Polizei und
Sicherheitskräften eine sich ausbreitende Welle der Entrüstung. Die Proteste fanden nun
landesweit Solidarität und weiteten sich aus.
Am 15. Juni 2013 räumte die türkische Polizei gewaltsam den Taksim-Platz
und den Gezi-Park in Istanbul. Bei der gewaltsamen Räumung wurden nach
Angaben der türkischen Protestbewegung in der Nacht zum Sonntag hunderte
Menschen verletzt. Die Polizei habe ihren Einsatz mit einer Gewalt wie im
Krieg geführt, kritisierte das Protestbündnis Taksim-Solidarität, die zu den
wichtigsten Organisatoren der Proteste gehört. Dabei kamen
Gummigeschosse, CS-Gas und Schockgranaten zu einer Zeit zum Einsatz, zu der auch
viele Frauen mit Kindern und ältere Menschen im Park waren. Ärzte, die
Verletzte versorgen wollten, sind durch die Polizei in ihrer Arbeit behindert
worden (dpa-Meldung vom 16. Juni 2013).
Nach Angaben der türkischen Ärztevereinigung wurden bislang bei den
gewaltsamen Polizeieinsätzen gegen die Proteste vier Menschen getötet und
etwa 7 500 verletzt (afp-Meldung vom 17. Juni 2013). Die türkische Men- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Juli 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14402 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeschenrechtsstiftung (TIHV) bilanziert gar fünf Tote und 11 823 Verletzte
(
www.bestanuce1. com). Mittlerweile hat die AKP-Regierung die
Aufstandsbekämpfung militarisiert und setzt paramilitärische Verbände, Gendarmerie
(Jandarma), mit ein. Mindestens zwei Wasserwerfer der Jandarma gingen am
Taksim-Platz gegen Proteste vor. Auf der Brücke über den Bosporus sind am
frühen Morgen des 16. Juni 2013 Jandarma-Angehörige eingesetzt worden,
um Demonstranten daran zu hindern, in den europäischen Teil der Stadt zu
gelangen (
www.heise.de).
Inzwischen verfolgt das AKP-Regime die Protestierenden und es kam zu
Massenverhaftungen von Regimekritikern und Oppositionellen in der Türkei
durch Anti-Terror-Einheiten (dpa-Meldung vom 18. Juni 2013).
Die türkische Polizei ist berüchtigt für die Brutalität, mit der sie gegen
regimekritische Demonstrantinnen und Demonstranten vorgeht. Selbst die
Europäische Kommission, die in der Vergangenheit nicht gerade als Kritikerin der
regierenden AKP aufgefallen ist, hat im Oktober 2012 ihren bisher kritischsten
Bericht zur Lage in der Türkei verfasst („Turkey Progress Report 2012“ der
Europäischen Kommission vom 10. Oktober 2012). Auch Amnesty International
berichtete bereits für das Jahr 2011 über eine besorgniserregende
Menschenrechtssituation in der Türkei. Diese hat sich noch erheblich zugespitzt.
Prozesse gegen den Komponisten Fazil Say und die Schriftstellerin Pinar Selek
stehen exemplarisch für tausende anderer Verfahren gegen Regierungskritiker/
Regierungskritikerinnen. Die AKP unter Ministerpräsident Recep Tayyip
Erdog˘an ist dabei, einen autoritär-islamistischen Unterdrückungsstaat zu
etablieren, in dem die Verfolgung von Journalisten, Gewerkschaftlern, Aleviten und
Kurden auch durch eine von der AKP-kontrollierten Justiz an der
Tagesordnung ist. Trotzdem hat die Bundesregierung bislang an der polizeilichen,
justiziellen und militärischen Zusammenarbeit mit der Regierung Recep Tayyip
Erdoğans festgehalten. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. geht hervor, dass z. B. im Rahmen eines
Besuchsprogramms vom 25. bis 30. November 2012 eine türkische Delegation
bestehend aus acht Angehörigen der türkischen Bereitschaftspolizei im
Rahmen der Polizeilichen Ausbildungshilfe bei der Hamburger
Landesbereitschaftspolizei (LBP) „die Anwendung unmittelbaren Zwanges auf der
Grundlage der Fachanweisung für das Einsatztraining des Landes Hamburg erörtert
und die Einsatzmöglichkeit der Wasserwerfer 9 und 10 dargestellt“ bekamen.
Auch Einsatztaktiken der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten sowie in
Hamburg zugelassene Waffen wie der Einsatzstock (kurz/
Mehrzweckeinsatzstock), die Pistole Walther, P 99Q und Maschinenpistole Heckler und Koch,
MP 5 wurden vorgestellt (Bundestagsdrucksache 17/12971, Frage 17).
Angesichts des erneuten repressiven Vorgehens der türkischen Regierung
gegen Teilnehmer/Teilnehmerinnen regierungskritischer Versammlungen, muss
nicht nur die polizeiliche, justizielle und militärische Zusammenarbeit mit der
Regierung Recep Tayyip Erdoğans auf den Prüfstand. Wenn nicht anders
angegeben, beziehen sich die folgenden Fragen auf den Zeitraum seit der
Regierungsübernahme durch die AKP im Jahr 2003.
1. Welche Abstimmung erfolgt zwischen den zuständigen Ministerien des
Bundes und der Länder bei der Planung und Durchführung der
Zusammenarbeit der Polizeien der Bundesländer mit türkischen Sicherheitskräften,
welche Maßnahmen kamen im Bereich der Ausbildungs- und
Ausstattungshilfe in den Jahren 2007 bis 2012 und auf wessen Initiative zustande,
welche konkreten koordinierenden und ausführenden Aufgaben
übernahmen die zuständigen Bundesbehörden, und inwieweit handelten die
Bundesländer eigenständig (die Maßnahmen bitte entsprechend der Jahre
auflisten)?
Die Koordinierung der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der deutschen
Polizei erfolgt generell durch die Bund-Länder-Koordinierungsstelle (BLK). Dabei
handelt es sich um ein Gremium, in dem in regelmäßigen Sitzungen beabsich-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14402tigte Unterstützungsleistungen der dafür zuständigen Bundes- und
Länderdienststellen zusammengetragen, besprochen und abgestimmt werden. Ferner
werden praktische Erfahrungen ausgetauscht, mit dem Ziel, die Instrumente der
Ausbildungs- und Ausstattungshilfe noch effektiver einzusetzen. Es besteht
keine Verpflichtung zur Teilnahme oder Weiterleitung von Daten. Die
Bundesländer führen Maßnahmen in eigener Zuständigkeit aus. Die Vertreter der
Bundesländer in der BLK haben sich grundsätzlich gegen eine Weitergabe ihrer
Daten im Rahmen parlamentarischer Anfragen auf Bundesebene ausgesprochen
und auf Auskunftsmöglichkeiten über die Länderparlamente hingewiesen.
Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe werden in der Regel von den
Empfängerländern selbst initiiert und dann von den zuständigen Behörden in
Deutschland hinsichtlich einer möglichen Durchführung sowohl in fachlicher
als auch in politischer Hinsicht geprüft.
Der Erfahrungsaustausch unter Federführung des Bundesministeriums des
Innern/Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBP) geht auf das
TAIEX-Programm (Technical Assistance and Information Exchange) der
Europäischen Union zurück. Der Wunsch der türkischen Seite nach weiterer
bilateraler Zusammenarbeit wurde durch das Bundesministerium des Innern und das
Auswärtige Amt geprüft und durch den IBP mit den Vertretern der
Bundesländer abgestimmt. Der IBP übernimmt einen Teil der Organisation und führt
grundsätzliche Absprachen über den thematischen Rahmen, die Zielgruppe und
den Zeitansatz des Erfahrungsaustauschs mit der Republik Türkei durch. Die
konkrete Ausgestaltung obliegt jedoch dem ausführenden Bundesland.
Zu den Einzelmaßnahmen in den Jahren 2007 bis 2012 wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14376
vom 25. Juni 2013 der Fraktion DIE LINKE. (insbesondere auf die Antwort zu
den Fragen 1 und 2) verwiesen.
2. In welchem Umfang wurden von der Bundesregierung Mittel für
Ausbildungs- und Ausstattungshilfen für die türkische Polizei in den Jahren 2007
bis 2012 aufgewandt, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Mittel
bereitgestellt (bitte entsprechend der Jahre auflisten)?
Aus Haushaltskapitel 06 02 Titel 687 89 „Unterstützung der
Grenzschutzbehörden der mittel- und osteuropäischen Staaten, sowie der polizeilichen
Ausbildungs- und Ausstattungshilfe“ wurden für die Türkei nachstehende Mittel zur
Verfügung gestellt (Zahlen gerundet):
2007: 48 300 Euro
2008: 102 000 Euro
2009: 39 200 Euro
2010: 51 000 Euro
2011: 73 490 Euro
2012: 40 000 Euro
2013: 80 000 Euro (Haushaltsansatz – Planung).
Hiervon wurden durch die Bundespolizei verausgabt:
2007: 7 251,10 Euro
2008: 78 633,43 Euro
2009: 9 793,41 Euro
Drucksache 17/14402 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2010: 8 297,84 Euro
2011: 9 448,74 Euro
2012: 10 013,57 Euro.
Aus dem Haushaltskapitel 06 10 Titel 687 01 „Unterstützungsmaßnahmen für
ausländische Polizeien zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des
internationalen Terrorismus Ausland“ wurden für die Türkei nachstehende
Mittel zur Verfügung gestellt:
2007: 36 242,45 Euro
2008: 14 306,41 Euro
2009: 46 353,60 Euro
2012: 12 034,56 Euro.
3. Welche Ausrüstung, die auch militärisch relevant sein könnte und somit in
Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur
Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung – EG Nr. 428/
2009 – genannt werden, sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet
werden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, und
somit in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung – EG Nr. 1236/2005 –
aufgeführt werden, sind in den Jahren 2007 bis 2012 aus Deutschland in die
Türkei exportiert worden (bitte entsprechend nach Umfang und Warenwert
der Ausrüstungsgegenstände sowie unter Angabe der Hersteller auflisten)?
Die Bundesregierung verfügt über Informationen über die für den Export von
ausfuhrgenehmigungspflichtigen Gütern erteilten Ausfuhrgenehmigungen,
jedoch grundsätzlich nicht über alle auf deren Grundlage tatsächlich exportierten
Güter.
Die von der Bundesregierung genehmigten Ausfuhren von in Teil I Abschnitt A
der Ausfuhrliste genannten Gütern in die Türkei für die Jahre 2007 bis 2011
sind den jeweiligen Rüstungsexportberichten zu entnehmen, auf die im Übrigen
verwiesen wird. Darin wurde Folgendes veröffentlicht:
Im Jahr 2007 wurden 210 Ausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von
121 340 847 Euro für Güter der folgenden Ausfuhrlistenposition erteilt: A0001,
A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0010, A0011,
A0013, A0015, A0016, A0017, A0018, A0021, A0022.
Im Jahr 2008 wurden 211 Ausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von
43 693 111 Euro für Güter der folgenden Ausfuhrlistenposition erteilt: A0001,
A0003, A0004, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0010, A0011, A0013,
A0014, A0015, A0016, A0017, A0018, A0021, A0022.
Im Jahr 2009 wurden 237 Ausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von
45 557 844 Euro für Güter der folgenden Ausfuhrlistenposition erteilt: A0001,
A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0010, A0011,
A0013, A0014, A0015, A0016, A0017, A0018, A0021, A0022.
Im Jahr 2010 wurden 267 Ausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von
198 967 974 Euro für Güter der folgenden Ausfuhrlistenposition erteilt: A0001,
A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0010, A0011,
A0013, A0015, A0016, A0017, A0018, A0021, A0022.
Im Jahr 2011 wurden 393 Ausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von
139 547 059 Euro für Güter der folgenden Ausfuhrlistenposition erteilt: A0001,
A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0010, A0011,
A0013, A0014, A0015, A0016, A0017, A0018, A0021, A0022.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14402Eine Aufschlüsselung der einzelnen Ausfuhrlistenpositionen nach Umfang und
Wert ist für die Jahre 2007 bis 2011 aufgrund der zur Verfügung stehenden Zeit
nicht möglich.
Nach vorläufiger Auswertung für das Jahr 2012 hat die Bundesregierung
395 Ausfuhrgenehmigungen mit einem Gesamtwert von 87 717 741 Euro für
Güter der folgenden Ausfuhrlistenpositionen erteilt: A0001, A0002, A0003,
A0004, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0010, A0011, A0013, A0014,
A0015, A0016, A0017, A0018, A0021, A0022. Zudem wird auf die Antwort
der Bundesregierung vom 25. Juni 2013 auf die Schriftliche Frage 23 des
Abgeordneten Jan van Aken auf Bundestagsdrucksache 17/14270 verwiesen.
Endgültige Zahlen für das Jahr 2012 werden im Bericht der Bundesregierung
über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter veröffentlicht.
Ein Überblick zu den erteilten Ausfuhrgenehmigungen für Güter des Anhangs I
der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 in die Türkei ergibt sich aus der
folgenden Übersicht:
Die weiteren Einzelangaben sind in der Anlage 1 zu dieser Frage enthalten.
Eine differenziertere Aufschlüsselung ist innerhalb des Zeitraums, der für die
Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung steht, nicht möglich.
Die von der Bundesregierung genehmigten Ausfuhren von in Anhang III der
Anti-Folter-Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 genannten Gütern sind in den
jährlichen Tätigkeitsberichten der Bundesregierung veröffentlicht. Für die
Türkei wurden in dem genannten Zeitraum folgende Ausfuhrgenehmigungen nach
der Anti-Folter-Verordnung erteilt:
2009 wurde eine Genehmigung für Pfefferspray im Wert von 66 000 Euro und
eine Genehmigung für Oleoresin Capsicum im Wert von 38 000 Euro erteilt.
2010 wurden eine Ausfuhr von Ausbringungsgeräten einer chemischen
Substanz im Wert von 35 000 Euro und eine Ausfuhr von
Pelargonsäurevanillylamid im Wert von 248 Euro genehmigt.
2011 wurde eine Genehmigung für Ausbringungsgeräte einer chemischen
Substanz im Wert von 4 648 Euro, eine Genehmigung für
Pelargonsäurevanillylamid im Wert von 43 Euro und zwei Genehmigungen für Oleoresin
Capsicum im Wert von 58 330 Euro erteilt.
2012 wurden Genehmigungen für fünf Ausfuhren von Barbitursäurederivaten
im Wert von 184 400 Euro und eine Ausfuhr von Pelargonsäurevanillylamid im
Wert von 40 Euro erteilt.
Da Antragsteller einen Anspruch darauf haben, dass Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse nicht unbefugt offenbart werden, kann zu den Herstellern keine
Auskunft erteilt werden.
Jahr Anzahl Genehmigungen Wert in Euro
2007 422 98 121 853
2008 368 55 272 534
2009 311 54 931 159
2010 398 73 580 506
2011 513 146 769 883
2012 (vorläufige Daten) 344 116 391 159
Drucksache 17/14402 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber hinaus über gelieferte
Polizeiausrüstung (Helme und andere Schutzkleidung, Schilder,
Handschellen, Funkgeräte, Fahrzeuge, Waffen), so genannte weniger letale
Waffen, insbesondere Wasserwerfer, deren Komponenten und chemische
Reizstoffe („Tränengas“ etc.) und Technologie, die sich für die Überwachung
des Internets und der Telekommunikation und deren Zensur eignet, in die
Türkei?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse darüber, ob die in der
Frage genannten Güter in die Türkei geliefert wurden.
Die Ausfuhr von Polizeiausrüstung ist zu einem großen Teil nicht
genehmigungspflichtig. Eine Genehmigungspflicht besteht lediglich für Ausrüstung, die
auch militärisch relevant sein könnte und somit in Teil I Abschnitt A der
Ausfuhrliste (Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung) oder in Anhang I der EG-
Dual-Use-Verordnung (EG Nr. 428/2009) genannt ist. Dies gilt zudem für
Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden könnte, und somit in Anhang III
der Anti-Folter-Verordnung (EG Nr. 1236/2005) aufgeführt wird.
Die Ausfuhrgenehmigungen für Güter, die von Teil I Abschnitt A der
Ausfuhrliste (Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung), Anhang I der Dual-Use-
Verordnung (EG) Nr. 428/2009 oder Anhang III der Anti-Folter-Verordnung (EG)
Nr. 1236/2005 erfasst werden, sind in der Antwort zu Frage 3 ausgewiesen.
Eine vollumfängliche Einzelauswertung nach den in der Frage genannten
Gütergruppen ist innerhalb des Zeitraums, der für die Beantwortung einer Kleinen
Anfrage zur Verfügung steht, nicht möglich.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14376 vom 25. Juni 2013 der Fraktion
DIE LINKE., in denen nach Lieferungen von Wasserwerfern oder Modulen für
Wasserwerfer sowie Polizeifahrzeugen gefragt wurde, wird verwiesen.
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 3. Juli 2013 auf
die Schriftliche Frage der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache
17/14333 Bezug genommen. Bei den in der dazugehörigen Anlage aufgeführten
Ausfuhrgenehmigungen für Reizstoffe des Teils I Abschnitt A 0007D der
Ausfuhrliste in die Türkei handelt es sich um kleinere Mengen Laborchemikalien.
5. Inwieweit gab bzw. gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche
Lieferungen von CS-Gas-Kartuschen, Kartuschen-Abschussgewehren,
Tränengas, Blendschockgranaten, Lärmgranaten, Pfefferspray,
Gummigeschossen oder sonstigen Polizeiwaffen an die Türkei bzw. an die
türkische Polizei, die paramilitärische Gendarmerie (Jandarma) und/oder die
türkische Armee (bitte entsprechend nach Umfang und Warenwert der
Ausrüstungsgegenstände sowie unter Angabe der Hersteller und Jahren
auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Von den in der Antwort zu Frage 3
genannten Ausfuhrgenehmigungen für Güter nach der Anti-Folter-Verordnung
betreffen die zwei im Jahr 2009 erteilten Genehmigungen, die Genehmigungen
von Ausbringungsgeräten in 2010 und 2011 sowie die zwei Genehmigungen
von Oleoresin Capsicum 2011, Lieferungen an das türkische Innenministerium
beziehungsweise die Polizei.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/144026. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die unter den
Fragen 3, 4 und 5 aufgelisteten Gegenstände, als von Deutschland an die
Türkei gelieferte Ausrüstung auch im Zusammenhang mit den derzeitigen
Protesten zur Anwendung gebracht wurden bzw. werden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gegen die
Protestierenden eingesetzten Waffen bzw. die Ausrüstung der türkischen Polizei und
Gendarmerie bezüglich der Hersteller (z. B. von HECKLER & KOCH
GmbH, Daimler AG, MAN SE, Krauss-Maffei-Wegmann GmbH & Co.
KG, Siemens AG) und dem Herkunftsland von
a) CS-Gas-Katuschen bzw. -Granaten,
b) Abschussgewehren für die Gas-Katuschen,
c) Gummigeschossen und Abschussgewehren,
d) Pistolen, Maschinenpistolen und Maschinengewehren,
e) Wasserwerfern,
f) gepanzerten Polizeijeeps,
g) Polizeitransportern und Mannschaftswagen und
h) Elektronik bzw. Polizeifunk?
Zur Frage der Ausrüstung der türkischen Polizei und Gendarmerie:
Zu den Unterpunkten a, b und c liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
Zu Unterpunkt d: Das staatseigene türkische Unternehmen MKEK (Makina ve
Kimya Endüstrisi Kurumu) fertigt diverse Kleinwaffen in Lizenz (u. a. MG3,
G3, HK33, MP5). Die türkische Gendarmerie ist nach Kenntnis der
Bundesregierung mit MP5 Maschinenpistolen ausgerüstet.
Zu Unterpunkt e: Berichten zufolge setzte die türkische Polizei Wasserwerfer
vom Typ „Toma“ des türkischen Unternehmens Nurol Makina ein. Dieser
Fahrzeugtyp wird dort seit 2002 gefertigt.
Zu den Unterpunkten f, g und h liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die türkische
Polizei gegen Demonstrantinnen und Demonstranten im Rahmen der
Ereignisse um den Gezi-Park und den Taksim-Platz in Istanbul oder einer
anderen Stadt neben dem CS-Gas auch das weitaus gefährlichere CR-Gas,
welches als chemische Waffe auf der gemeinsamen Militärgüterliste im
Rahmen des Verhaltenskodex der Europäischen Union für
Waffenausfuhren enthalten ist, eingesetzt hat (
www.cicero.de)?
Der Bundesregierung liegen über die Berichterstattung in den Medien hinaus
keine eigenen Erkenntnisse vor.
Drucksache 17/14402 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Zusammenarbeit mit
der Türkei rechtsstaatliche und demokratische Reformen in der Türkei
bewirkt haben bzw. bewirkt und deswegen die Ausbildungsmaßnahmen
gerechtfertigt sind?
Wenn ja, aufgrund welcher konkreten Maßnahmen und welcher
umgesetzten Reformschritte im polizeilichen, justiziellen und militärischen
Bereich in der Türkei ist die Bundesregierung dieser Auffassung?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die polizeiliche, justizielle und
militärische Zusammenarbeit mit der Türkei in ihrer Gesamtheit auch die
weitere rechtsstaatliche und demokratische Entwicklung des Landes befördert.
Zu den wichtigen Reformschritten zählen u. a.: die Abschaffung der
Todesstrafe, die fortdauernde Justizreform (zuletzt das dritte und vierte
Justizreformpaket), die Zulassung der Individualbeschwerde vor dem türkischen
Verfassungsgericht im September 2012 (innerhalb der ersten sechs Monate gingen
3 500 Beschwerden ein), die Stärkung ziviler Kontrolle über das Militär, die
Änderung des Anti-Terrorgesetzes und des Strafgesetzes bezüglich des Delikts
der terroristischen Propaganda, Maßnahmen zur Verhütung und erleichterten
Strafverfolgung beziehungsweise Hemmung der Verjährung von Folter und die
Ermöglichung der Wiederaufnahme von Verfahren nach Urteilen des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Türkei.
Im Übrigen wird zur polizeilichen Zusammenarbeit auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/
14376 vom 25. Juni 2013 der Fraktion DIE LINKE. und zur justiziellen
Zusammenarbeit auf die Antwort der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia
Pieper, vom 12. Juni 2013 auf die Mündliche Frage 51 der Abgeordneten Sevim
Dağdelen der Fraktion DIE LINKE. (Plenarprotokoll 17/245, Anlage 44)
verwiesen.
Zur Ausbildung türkischer Soldaten in Deutschland wird auf die Antworten zu
den Fragen 12 und 13 verwiesen.
10. Waren Einheiten der türkischen Polizei an Schulungen mit der GSG 9 der
Bundespolizei beteiligt, und wenn ja, wie viele Polizeiangehörige welcher
Einheiten, und welche Inhalte wurden bei diesen Schulungen vermittelt?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10877 vom 28. September
2012 wird verwiesen.
11. Wann und im Rahmen welcher Veranstaltungen haben sich seit dem Jahr
2009 Delegationen der türkischen Regierung (Militärdelegationen bzw.
Delegationen, die auf Sicherheitskooperation, Rüstungskooperation o. Ä.
ausgerichtet waren) auf Einladung der Bundesregierung bzw. von
Bundesministerien und anderer Bundesbehörden und Dienststellen in
Deutschland aufgehalten (bitte entsprechend der Jahre auflisten), und
welche Rüstungsgüter wurden den Angehörigen der jeweiligen
Delegationen dabei von der Bundeswehr oder anderen Sicherheitsorganen der
Bundesrepublik Deutschland vorgeführt?
Im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts finden jährlich
sicherheitspolitische Konsultationen und Antiterrorismuskonsultationen mit der Türkei statt.
Hierbei wurden keine Rüstungsgüter vorgeführt.
Dem Bundesministerium des Innern sind keine Veranstaltungen bekannt, bei
denen Delegationen der türkischen Regierung, die sich auf Einladung der Bun-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14402desregierung in Deutschland aufhielten, Rüstungsgüter vorgeführt wurden.
Bezüglich der stattgefundenen Besuche im Rahmen der polizeilichen
Zusammenarbeit wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14376 vom 25. Juni 2013 der Fraktion
DIE LINKE. verwiesen. Hierbei wurden keine Rüstungsgüter vorgeführt.
Im Rahmen der bilateralen Kooperation haben auf Ebene des
Bundesministeriums der Verteidigung seit 2009 jährlich Stabs- bzw. Delegationsgespräche mit
sicherheits- und militärpolitischem Hintergrund zwischen Deutschland und der
Türkei stattgefunden. Vor diesem Hintergrund hielt sich im November 2012
eine türkische Delegation in Deutschland auf. Die Vorführung von
Rüstungsgütern war und ist kein Bestandteil deutsch-türkischer Stabsgespräche.
Auf Basis des deutsch-türkischen Rüstungsrahmenabkommens vom 27. April
2009 finden überdies jährliche Gespräche der deutsch-türkischen
Rüstungskommission statt, abwechselnd in der Türkei und in Deutschland. In diesem
Rahmen hielten sich im April 2010 und im Juni 2012 türkische Delegationen in
Deutschland auf. Rüstungsgüter wurden den Delegationen bei diesen
Veranstaltungen nicht vorgeführt.
Im Juli 2010 und Februar 2011 trafen sich der damalige beamtete Staatssekretär
im Bundesministerium der Verteidigung Otremba und der türkische
Staatssekretär Bayar zu Gesprächen in Berlin.
Am 8. März 2012 besuchte der türkische Staatssekretär Bayar den beamteten
Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung Beemelmans anlässlich
seiner Teilnahme an der DGAP Berlin Conference.
Mit Schreiben vom 30. Juli 2010 hat die Türkei Interesse am Kauf von
Luftfahrzeugen C-160 Transall geäußert. In diesem Zusammenhang besichtigte eine
Delegation der Turkish Air Force in der elften Kalenderwoche 2013 eine C-160
der deutschen Luftwaffe in Penzing. Im Verlauf des Besuchs wurden der
türkischen Delegation außerdem die Wartungs- sowie die Instandsetzungsstaffel und
die Geräteinstandsetzung vorgestellt sowie ein Triebwerksprüflauf vorgeführt.
12. Welche Maßnahmen im Rahmen der Ausbildungskooperationen der
Bundeswehr, der Bundespolizei und anderer Sicherheitsorgane der
Bundesrepublik Deutschland für türkische Sicherheitskräfte hat die
Bundesregierung mit der türkischen Regierung seit 2009 vereinbart, bzw. welche
werden gegenwärtig verhandelt, und welche wurden durchgeführt?
Die geplanten/vereinbarten Ausbildungskooperationen der Bundespolizei seit
2009 können der anliegenden Liste (Anlage II) entnommen werden.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung in ihren Antworten zu den Fragen 1
und 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14376 vom 25. Juni
2013 der Fraktion DIE LINKE. ausführlich zu den durchgeführten
beziehungsweise noch in 2013 geplanten polizeilichen Ausbildungskooperationen mit der
Türkei Stellung genommen.
Mit dem NATO-Mitgliedsland Türkei wurden von der Bundeswehr im Rahmen
bilateraler Programme seit 2009 bis heute 150 Maßnahmen durchgeführt. Diese
umfassten zum einen Stabs-/Fach- und Expertengespräche auf
unterschiedlichen Ebenen und zum anderen Personalaustausch und Informationsbesuche
mit den Inhalten Militär- und Sicherheitspolitik, Presse- und Medienarbeit,
Wehrrecht, Rüstung, Nachrichtenwesen und Sicherheit sowie Luftwaffe und
Marine. Im Rahmen der Ausbildung umfassten die Programme die Ausbildung
von Angehörigen der Marine, des Heeres und des Sanitätsdienstes sowie von
Offizieren des Heeres und der Marine.
Drucksache 17/14402 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDas bilaterale Programm für das Jahr 2013 beinhaltet 27 Maßnahmen (13 in
Deutschland, 14 in der Türkei). Im Rahmen von drei Stabsgesprächen, zwei
Seminaren, einem Informationsbesuch, sieben Fach-/Expertengesprächen und
14 Personalaustauschaktivitäten sollen Inhalte zu den Themenbereichen Marine
(15×), Luftwaffe (4×), Heer (2×), GeoInfo (2×), Transformation/
Neuausrichtung, Wehrrecht, Rüstung und Militärisches Nachrichtenwesen behandelt
werden. Die Aktivitäten wurden aufgrund von Vorschlägen der Türkei
vereinbart. Drei weitere, von Deutschland nachträglich eingebrachte Vorschläge zu
Marineoffizierausbildung und Sanitätsdienst (2×) werden derzeit noch in der
Türkei geprüft.
13. Wie viele und welche Angehörige der türkischen Streitkräfte waren und
sind an welchen Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem
Lehrgang internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI), an
Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr seit 2009 beteiligt (bitte
entsprechend der Jahre mit Lehrgangsbereichen getrennt auflisten)?
Zu den Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr wird auf die Antwort zu
Frage 12 verwiesen.
Seit 2009 haben zwei Angehörige der türkischen Streitkräfte an der
Generalstabs-/Admiralstabsausbildung teilgenommen. Davon befindet sich ein
Angehöriger der türkischen Streitkräfte derzeit zur Ausbildung in Deutschland.
Darüber hinaus haben seit 2009 folgende Ausbildungen stattgefunden:
2009: Teilnahme am „Theatre Airspace Management & Control Course“: ein
Stabsoffizier,
2011: International Course for Aeromedical Evacuation Personnel (ICAEP): ein
Stabsoffizier,
2013: International Course in Aviation Medicine (ICAM): ein Stabsoffizier.
14. Inwieweit erwägt die Bundesregierung angesichts der massiven Brutalität
und den nach Auffassung der Fragesteller gegen Protestierende
begangene Menschenrechtsverletzungen, die durch die türkischen
Sicherheitskräfte begangen wurden, die polizeiliche, justizielle und militärische
Zusammenarbeit mit der Türkei einzustellen?
Eine Einstellung der justiziellen und militärischen Zusammenarbeit mit der
Türkei wird nicht erwogen.
Zur polizeilichen Zusammenarbeit wird auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14376 vom 25. Juni 2013
der Fraktion DIE LINKE. (insbesondere auf die Antwort zu den Fragen 7
und 8) verwiesen. Die Maßnahmen des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien
der Länder (IBP) wurden ausgesetzt.
15. Inwieweit erwägt die Bundesregierung, im Rat der Europäischen Union
die Initiative zu ergreifen, um den Export von zur internen Repression
verwendbarer Ausrüstungen durch die EU-Mitgliedstaaten in die Türkei
zu sanktionieren?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen in der Türkei weiter sehr
sorgfältig und trifft ihre Entscheidungen im Lichte aller aktuellen
Entwicklungen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/14402Verbote der Ausfuhr von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung in
einen Drittstaat sind eine restriktive Maßnahme, mit der die EU in der
Vergangenheit auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, beispielsweise
in der Islamischen Republik Iran, reagiert hat. Diese Verbote sind in einstimmig
gefassten Ratsbeschlüssen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik geregelt. Der Rat hat sie jeweils auf Vorschlag der Hohen
Vertreterin für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Lady Catherine
Ashton, gefasst.
Die Bundesregierung erwägt nicht, die Initiative für einen solchen Beschluss zu
ergreifen.
16. Würde die Bundesregierung einer entsprechenden Verordnung, welche
den Export zur internen Repression verwendbarer Ausrüstungen durch
die EU-Mitgliedstaaten nach Marokko sanktioniert, grundsätzlich
zustimmen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Derzeit gibt es in den zuständigen Ratsgremien der EU keine Beratungen über
ein Verbot der Ausfuhr entsprechender Ausrüstung in das Königreich Marokko.
17. Erwägt die Bundesregierung nach der Drohung durch die türkische
Regierung – namentlich durch Vize-Ministerpräsident Bülent Arinc, auch
das Militär gegen die Protestierenden einzusetzen (afp-Meldung vom
18. Juni 2013), den Export von Rüstungsgütern in die Türkei zu beenden?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Über Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung jeweils im Einzelfall
auf Grundlage der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und dem
„Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union
vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der
Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Die Politischen Grundsätze
und der Gemeinsame Standpunkt benennen dazu Prüfkriterien.
Die Bundesregierung beobachtet die Situation in der Türkei weiter sehr
sorgfältig und trifft ihre Entscheidungen im Lichte aller aktuellen Entwicklungen.
18. Wenn die Bundesregierung „alle Ausfuhrgenehmigungen für die
Lieferung von Rüstungsgütern in die Türkei im Einzelfall u. a. anhand der
Kriterien 2 (Menschenrechte) und 3 (Innere Lage) bzw. 4 (regionale Lage) des
Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember
2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle von
Militärtechnologie und Militärgütern prüft“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu
Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/2207), zu
welchen Schlussfolgerungen kommt sie dann bezüglich der Kriterien 2
und 3, die eine weitere Lieferung von Rüstungsgütern rechtfertigen?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
Drucksache 17/14402 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Inwieweit sieht die Bundesregierung in dem Umstand, dass während
ausländische Medien bereits von Beginn der Proteste an insbesondere über
die Demonstrationen in Istanbul berichteten, im türkischen Fernsehen
Kochshows und Tierdokus liefen (
www.dradio.de), türkische Medien also
versuchten, gar nichts oder zumindest möglichst wenig über die
Ereignisse in der Türkei zu berichten, eine Verschlechterung der Pressefreiheit
in der Türkei verdeutlicht?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass es in der Türkei insbesondere zu Beginn
der Proteste Kritik an der Berichterstattung von Teilen der türkischen Medien
gab.
Die Bundesregierung setzt sich in ihrem politischen Dialog mit der Türkei für
die Meinungs- und Pressefreiheit ein. Sie teilt die im Fortschrittsbericht der
Europäischen Kommission vom 10. Oktober 20121 hierzu enthaltenen
Beobachtungen.
20. Inwieweit sieht die Bundesregierung seit der Beantwortung von Frage 2
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/5650 eine
Verbesserung der Situation, in der sie zum türkischen Recht ausführt, es „enthalte
keine ausreichenden Garantien für die freie Meinungsäußerung im
Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“?
Das in der Frage erwähnte Zitat aus der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/5650
vom 20. April 2011 stammt aus dem zu dem Zeitpunkt vorliegenden
Fortschrittsbericht der EU zur Türkei (Stand 2010).
In der deutschen Sprachversion der Schlussfolgerungen des aktuellen
Fortschrittsberichts der EU zur Türkei2 heißt es inzwischen zu diesem Bereich u. a.:
„Einige Fortschritte wurden im Justizwesen infolge der Annahme des dritten
Justizreformpakets erreicht, mit dem eine Reihe von Verbesserungen des
türkischen Strafjustizsystems eingeführt werden, einschließlich der Lockerung der
Beschränkungen der Medienberichterstattung über strafrechtliche Ermittlungen
und der Streichung der Bestimmung, die dem Staatsanwalt das Verbot von
Veröffentlichungen ermöglichte. Aufgrund des Inkrafttretens der gesetzlichen
Änderungen wurde eine Reihe von Häftlingen freigelassen. Allerdings wurden
durch die Rechtsreformen wesentliche Mängel nicht beseitigt, die die
Hauptgründe für die wiederholte Verurteilung der Türkei durch den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte darstellen.“
Im April 2013 wurde in der Türkei ein viertes Justizreformpaket verabschiedet.
Darin finden sich Änderungen der Artikel 6 und 7 des Anti-Terrorgesetzes
sowie des Artikels 220 des türkischen Strafgesetzbuches, denen zufolge
Meinungsäußerungen und Veröffentlichungen beziehungsweise deren Verbreitung
künftig nur dann noch strafrechtlich verfolgt werden, wenn durch sie Gewalt
oder Drohungen einer terroristischen bzw. kriminellen Vereinigung
gerechtfertigt, gelobt oder explizit angeregt werden.
Das türkische Justizministerium verfolgt nach eigener Aussage mit diesen und
anderen Rechtsreformen das Ziel, die türkische Rechtsprechung in
Übereinstimmung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu bringen.
1
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/tr_conclusions_2012_de.pdf
2
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2012/package/tr_conclusions_2012_de.pdf
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1440221. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es wesentlich
angemessener wäre, statt noch im Juni 2013 ein neues Kapitel der
Beitrittsverhandlungen zu eröffnen, diese Verhandlungen bis auf Weiteres
auszusetzen?
Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten hat am 25. Juni 2013 beschlossen,
dass die Beitrittskonferenz zur Öffnung des Kapitels 22 (Regionalpolitik) erst
nach Vorlage des jährlichen Fortschrittsberichts der Kommission und einer
erneuten Diskussion im Rat terminiert wird. Eine Aussetzung der
Beitrittsverhandlungen wäre aus Sicht der Bundesregierung nicht sinnvoll. Die
Bundesregierung hat großes Interesse an Reformen in der Türkei, insbesondere
hinsichtlich der Stärkung der politischen Freiheiten. Die EU-
Beitrittsverhandlungen haben sich als wirksamer Anreiz und Hebel für Reformen in der Türkei
erwiesen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Materie des
Kapitels 23 (Justiz und Grundrechte) ins Zentrum der Beitrittsverhandlungen mit der
Türkei gerückt wird.
22. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob unter den ca. 7 500
Verletzten auch deutsche Staatsangehörige waren bzw. sind?
Wenn ja, um wie viele handelt es sich?
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren auch deutsche Staatsbürger
unmittelbar von den Auseinandersetzungen am und um den Taksim-Platz in Istanbul
betroffen. Bekannt ist, dass am 31. Mai 2013 in Istanbul eine deutsche
Staatsangehörige bei der Flucht vor den Auseinandersetzungen einen Bänderriss, ein
weiterer Deutscher einen Asthmaanfall erlitten haben. Zu der Zahl der
insgesamt Verletzten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
23. Sofern sie Kenntnisse über Verletzte mit deutscher Staatsangehörigkeit
hat, welche Maßnahmen hat sie zu deren konsularischen Betreuung
ergriffen?
Das Deutsche Generalkonsulat Istanbul hat in einem konkreten Fall Hilfe
geleistet: Ein deutsch-türkischer Journalist wandte sich in der Nacht des 17. Juni
2013 an das Generalkonsulat und wurde kurz behandelt. Hierfür hatte das
Generalkonsulat Istanbul eine Erstversorgung gegen die Auswirkungen von
Tränengas bereitgehalten (Wasser, Augenspülflüssigkeit).
24. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass deutsche
Staatsangehörige, die sich in Istanbul zu touristischen Zwecken aufhielten
und sich mit Staubmasken oder anderen Schutzmasken und
Schwimmbrillen gegen den Gas-Smog schützen wollten (
www.wienerzeitung.at),
von Zivilbeamten der Polizei festgenommen wurden bzw. ihnen diese
abgenommen wurden?
Hierzu verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse.
25. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob unter den
festgenommenen Demonstrantinnen und Demonstranten deutsche
Staatsangehörige waren bzw. sind?
Nach Kenntnis der Bundesregierung befanden sich unter den festgenommenen
Demonstrantinnen und Demonstranten zwei deutsche Staatsangehörige.
Drucksache 17/14402 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Sofern sie Kenntnisse über Festgenommene mit deutscher
Staatsangehörigkeit hat, welche Maßnahmen hat sie zu deren konsularischen
Betreuung ergriffen?
Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen haben sich unmittelbar nach
Bekanntwerden der Festnahme der deutschen Staatsangehörigen mit den
zuständigen türkischen Behörden und den Rechtsanwälten der Betroffenen in
Verbindung gesetzt. Die beiden deutschen Staatsangehörigen konnten zwei Tage
nach ihrer Festnahme ausreisen.
27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse zu Vorwürfen über Folter
und andere Misshandlungen von bei den Protesten Festgenommenen?
Der Bundesregierung liegen über die Berichterstattung in den Medien hinaus
keine eigenen Erkenntnisse vor.
28. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Arbeit der – nach
den vom türkischen Parlament im Juli 2012 verabschiedeten neuen
gesetzlichen Bestimmungen einzurichtenden – nationalen
Menschenrechtsinstitution sowie über angemessene Garantien für die Ermöglichung ihrer
unabhängigen Arbeit?
Die zum 30. Juni 2012 geschaffene neue staatliche Menschenrechtsinstitution
der Türkei hat ihre Arbeit aufgenommen. Nach Informationen von
Organisationen der türkischen Zivilgesellschaft wurde die genannte Institution auch mit
Fällen im Zusammenhang mit den sogenannten Gezi-Park-Protesten befasst,
ohne dass bislang Entscheidungen über diese Eingaben bekannt wären. Es ist
gesetzlich vorgesehen, dass die Institution ihrer Tätigkeit unabhängig
nachgehen kann.
29. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob bzw. inwieweit die
Türkei die Verpflichtungen aus dem Fakultativprotokoll zum UN-
Übereinkommen gegen Folter einhält und die nationale
Menschenrechtsinstitution eine unabhängige Überwachung von Haftzentren durchführen kann?
Die Türkei hat das Fakultativprotokoll zum VN-Übereinkommen gegen Folter
und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder
Strafe (OPCAT) ratifiziert. Die türkische Regierung verweist in diesem
Zusammenhang auf ihre Null-Toleranz-Politik gegenüber Folter. Im Rahmen des
vierten Justizreformpakets vom April 2013 wurde die Verjährung von
Folterdelikten dauerhaft gehemmt. Der Menschenrechtsausschuss des türkischen
Parlaments hat wiederholt Besuche in türkischen Gefängnissen durchgeführt. Der
Bundesregierung ist nicht bekannt, ob die nationale Menschenrechtsinstitution
eine unabhängige Überwachung von Haftzentren durchführen kann.
30. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und inwieweit weitere
unabhängige Mechanismen, die die Regierung zugesagt hatte, wie ein
Verfahren für Beschwerden gegen Polizeibeamte, inzwischen eingerichtet
wurden oder nach wie vor nicht bestehen (
www.amnesty.de)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung können betroffene Personen Strafanzeige
gegen involvierte Beamte erstatten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/1440231. Inwieweit hält es die Bundesregierung für eine gravierende Missachtung
der Grundrechte der Demonstrierenden, wenn beispielsweise von CS-Gas
betroffenen Opfern die medizinische Versorgung durch Sanitäter und
Ärzte versagt wird?
Die Türkei hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 ratifiziert und damit u. a. die
Verpflichtungen aus seinem Artikel 12 Absatz 1 übernommen.
Zusammen mit Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe d („Die von den Vertragsstaaten
zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen
die erforderlichen Maßnahmen […] d) zur Schaffung der Voraussetzungen, die
für jedermann im Krankheitsfall den Genuss medizinischer Einrichtungen und
ärztlicher Betreuung sicherstellen“) ergibt sich hier auch eine Verpflichtung zur
Leistung von medizinischer Versorgung.
32. Inwieweit hält es die Bundesregierung für eine gravierende Missachtung
der Grundrechte der Demonstrierenden, wenn beispielsweise von CS-Gas
betroffene Opfern die medizinische Versorgung durch Sanitäter und Ärzte
versagt wird und somit den Verletzten keine Erste Hilfe zu Teil wird?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
33. Inwieweit hält es die Bundesregierung für einen Verstoß gegen
internationales Recht, wenn die türkische Polizei, Ärztinnen und Ärzte nicht nur
daran hindert, ihren hippokratischen Eid dahingehend zu erfüllen, dass sie
verletzte Demonstrantinnen und Demonstranten versorgen, sondern diese
Ärztinnen und Ärzte wegen Erfüllung des hippokratischen Eides
festgenommen werden (
www.20min.ch)?
Inwieweit sieht die Bundesregierung hierin ein Verstoß gegen die Genfer
Konvention und hier insbesondere das II. Zusatzprotokoll?
Zur ersten Teilfrage wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen. Bezüglich der
zweiten Teilfrage gilt, dass die Genfer Abkommen von 1949 und das II.
Zusatzprotokoll von 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949 auf internationale und
nicht-internationale bewaffnete Konflikte Anwendung finden. Bei den
Protesten um den Gezi-Park am Taksim-Platz handelt es sich nicht um derartige
Konflikte.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung der Auffassung, dass jeder Verletzte ein
Recht auf medizinische Hilfeleistung hat.
34. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Krankenhäuser
vor polizeilichen Angriffen geschützt sein müssen, um die
Funktionsfähigkeit, das im Krankenhaus befindliche Personal sowie die
Patientinnen und Patienten nicht zu gefährden?
Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Äußerungen des Generalsekretärs
des Europarates, Thorbjørn Jagland. Er rief am 16. Juni 2013 im Zusammenhang
mit den Ereignissen in der Türkei die in der Europäischen
Menschenrechtskonvention festgelegten rechtverbindlichen Normen bezüglich der
Versammlungsfreiheit und ihrer Grenzen in Erinnerung. Er verwies auf die eindeutige
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der in mehreren
Urteilen festgestellt habe, dass der Einsatz von Tränengas in engen Räumen,
einschließlich Krankenhäusern, weder notwendig noch verhältnismäßig sei. Die
Drucksache 17/14402 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBehörden müssten in Bezug auf Demonstrationen angemessene Maßnahmen
ergreifen, um deren friedlichen Verlauf und die Sicherheit aller Bürger
sicherzustellen. Die Auffassung, dass Polizeieinsätze in Krankenhäusern generell
unzulässig seien, teilt die Bundesregierung nicht.
Die Bundesregierung begrüßt die von der türkischen Regierung angekündigte
Untersuchung des Polizeieinsatzes im Zusammenhang mit den
Demonstrationen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/14402Anlage I der Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14402
Einzelausfuhrgenehmigungen, endgültige Ausfuhren, Dual-use-Güter
(Anhang I der Dual-use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009, Teil I Abschnitt C
der Ausfuhrliste)
Zeitraum: 2007 bis 2012 (teilweise vorläufige Zahlen)
Sortiert nach: Warenkategorie
01.01.–31.12.2007
Kategorien der EU-Dual-Use-Liste Anzahl Wert in Euro
Kategorie 0 3 7 040
Kategorie 1 236 14 284 418
Kategorie 2 150 65 486 106
Kategorie 3 24 13 259 804
Kategorie 4 2 1 200
Kategorie 5 2 40 488
Kategorie 6 5 4 116 697
Kategorie 7 2 276 100
Kategorie 8 1 650 000
Kategorie 9 – –
Gesamt 422 98 121 853
01.01.–31.12.2008
Kategorien der EU-Dual-Use-Liste Anzahl Wert in Euro
Kategorie 0 8 8 766
Kategorie 1 180 6 241 119
Kategorie 2 140 45 250 249
Kategorie 3 28 2 235 899
Kategorie 4 2 9 680
Kategorie 5 1 20 414
Kategorie 6 9 1 211 717
Kategorie 7 3 294 690
Kategorie 8 – –
Kategorie 9 – –
Gesamt 368 55 272 534
Drucksache 17/14402 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode01.01.–31.12.2009
Kategorien der EU-Dual-Use-Liste Anzahl Wert in Euro
Kategorie 0 2 269
Kategorie 1 192 15 394 614
Kategorie 2 86 30 100 918
Kategorie 3 20 3 437 550
Kategorie 4 1 21 443
Kategorie 5 1 2 109
Kategorie 6 8 5 083 466
Kategorie 7 2 239 200
Kategorie 8 1 651 590
Kategorie 9 – –
Gesamt 311 54 931 159
01.01.–31.12.2010
Kategorien der EU-Dual-Use-Liste Anzahl Wert in Euro
Kategorie 0 14 72 466
Kategorie 1 209 17 342 351
Kategorie 2 139 43 425 542
Kategorie 3 27 5 215 404
Kategorie 4 – –
Kategorie 5 2 53 879
Kategorie 6 13 7 274 984
Kategorie 7 1 60 000
Kategorie 8 1 8 450
Kategorie 9 2 127 430
Gesamt 398 73 580 506
01.01.–31.12.2011
Kategorien der EU-Dual-Use-Liste Anzahl Wert in Euro
Kategorie 0 18 23 733
Kategorie 1 227 60 676 711
Kategorie 2 209 72 908 177
Kategorie 3 46 7 855 102
Kategorie 4 – –
Kategorie 5 2 457 088
Kategorie 6 14 4 741 449
Kategorie 7 2 81 000
Kategorie 8 – –
Kategorie 9 2 26 623
Gesamt 513 146 769 883
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/14402Hinweis:
Die Gesamtzahl der Genehmigungen pro Jahr kann von der Summe der
Genehmigungen pro Warenkategorie divergieren, weil manche Genehmigungen Güter
unterschiedlicher Warenkategorien umfassen können.
01.01.–31.12.2012 (vorläufige Zahlen)
Kategorien der EU-Dual-Use-Liste Anzahl Wert in Euro
Kategorie 0 16 467 062
Kategorie 1 60 5 736 593
Kategorie 2 198 96 383 595
Kategorie 3 26 1 528 341
Kategorie 4 1 27
Kategorie 5 3 517 831
Kategorie 6 43 11 682 979
Kategorie 7 2 69 600
Kategorie 8 – –
Kategorie 9 1 5 131
Gesamt 344 116 391 159
Drucksache 17/14402 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnlage II der Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14402
Geplante Maßnahmen der Zusammenarbeit im Rahmen der Ausbildungs- und
Ausstattungshilfe zwischen der Bundespolizei und der Türkischen
Nationalpolizei (TNP) seit 2009
2009 In Vorbereitung Stipendiatenausbildung – Sprachkurs Deutsch beim Goethe-Institut in der Türkei
Lehrgang „Tatortarbeit bei Großschadensereignissen im Bahnverkehr“ bei der
Generalsicherheitsdirektion Ankara
Hospitation von zwei türkischen Urkundenexperten der Hauptabteilung Polizeiliches
Kriminallabor beim zentralen Urkundenlabor der BPOL Koblenz
Lehrgang „Strategische Auswertung/Schleusungskriminalität“ bei der
Generalsicherheitsdirektion Ankara
(Folgelehrgang zu 2007 „Schleusungskriminalität“)
Lehrgang „Bekämpfung der Urkundenkriminalität“ (Basis- bzw. Fortgeschrittenenlehrgang)
bei der Generalsicherheitsdirektion Ankara
Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet „Computer Based Training“ und Fernlernprogramme bei der
Generalsicherheitsdirektion/TADOC Ankara
Einladung der Leitungsebene der Generalsicherheitsdirektion Ankara in das
Bundespolizeipräsidium (BPOL) zur Weiterentwicklung der bilateralen grenzpolizeilichen Zusammenarbeit
Ausbildungshilfe (ABH): Lieferung eines Docucenters zur kriminaltechnischen
Dokumentenprüfung
(Fa. Projectina)
2010 Reise des Vizepräsidenten des BPOLP nach Ankara – Einladung der Leitungsebene der
Generalsicherheitsdirektion Ankara ins BPOLP zur Weiterentwicklung der bilateralen
grenzpolizeilichen Zusammenarbeit
Erfahrungsaustausch zum Zusammenwirken von Sicherheitsbehörden mit privaten
Sicherheitsunternehmen bei der Luftsicherheit
Lehrgang „Risikoanalyse und Schleusungskriminalität“ durch BPOLAK
Bilaterales Auswerteprojekt des Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration
(GASIM) mit der türkischen Nationalpolizei
Lehrgang „Bekämpfung Urkundenkriminalität“ (Basis/Fortgeschrittenenlehrgang) in Ankara
ABH: Lieferung eines Docucenters für polizeiliches Kriminallabor der türkischen Nationalpolizei
(Fa. Projectina)
ABH: mobiles Urkundenprüfgerät Regula 4177 der Fa. Regula
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/144022011 Arbeitstreffen des Leiters der türkischen Nationalpolizei mit dem Präsidenten BPOLP zur
Koordinierung der weiteren bilateralen Zusammenarbeit
Bekämpfung der Urkundenkriminalität (UK): Fortsetzung der Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung der UK. Durchführung zweier UK-Seminare; Ziel ist die Unterstützung des
Multiplikatorenprogramms der GSD Ankara.
Beratungsmaßnahmen durch GASIM für die GSD Ankara bezüglich bilateraler
Auswerteprodukte und Erstellung eines gemeinsamen Auswerteproduktes (mehrere Maßnahmen im
Jahresverlauf)
Schulungsmaßnahme „Rückführung“ mit der GSD Ankara
Hospitation einer türkischen Expertendelegation in Deutschland zur Umsetzung des
Dokumenten- und Visumberater (DVB) Konzeptes an den relevanten Flughäfen in der Türkei
Besuch einer deutschen Expertendelegation in der Türkei zwecks Beratung der türkischen Seite
zum Thema DVB-Wesen
2012 Fortsetzung des bilateralen Auswerteprojektes aus dem Jahr 2011
Bekämpfung der Urkundenkriminalität; Durchführung eines Urkundenseminars mit dem Ziel,
die Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Kriminallabore weiter auszubauen
Weiterführung der jährlichen Hospitationen/Erfahrungsaustausch von Urkundenexperten des
BPOLP, Referat 33, mit dem Polizeilichen Kriminallabor Ankara der türkischen Nationalpolizei
Einweisung des Hauptabteilungsleiters Ausländer, Grenze, Asyl am Flughafen Frankfurt/Main als
vertrauensbildende Maßnahme und zur Kontaktintensivierung
Durchführung einer Schulungsmaßnahme für die Passkontrolleinheiten der Hauptabteilung
Ausländer, Grenze, Asyl durch die Dokumenten- und Visumberater der BPOL in der Türkei.
Initiierung eines Erfahrungsaustausches zwischen den Entschärfergruppen der türkischen
Nationalpolizei und der Bundespolizei. Ergebnisabhängig wäre die Durchführung gegenseitiger
Besuche bei den jeweiligen Dienstorten möglich.
Erfahrungsaustausch über den Einsatz von Dokumenten- und Visumberatern; Vorbereitung zur
Implementierung von DVB
2013 Erfahrungsaustausch im Bereich der Bekämpfung der Urkundenkriminalität
Schulungen im Bereich der Bekämpfung der Urkundenkriminalität
Erfahrungsaustausch zum Thema Migration und Fortführung des gemeinsamen
Auswerteprojektes
Schulung im Bereich der Aus- und Fortbildung (Vorbereitung auf Internationale Polizeimissionen
nach VN-Standards)
Erfahrungsaustausch/Beratung im Bereich der maritimen Grenzüberwachung
Besuch des Präsidenten der BPOLP in der Türkei
Arbeitspartnerschaft Twinning (Nachhaltigkeit Twinning „Training of Border Police“)
Thema: Fortbildung von Polizeitrainern
Arbeitspartnerschaft Twinning (Nachhaltigkeit Twinning „Training of Border Police“)
Thema: Europarecht/Schengenrecht
Arbeitspartnerschaft Twinning (Nachhaltigkeit Twinning „Training of Border Police“)
Thema: Führung und Einsatz
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]