[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14398
17. Wahlperiode 18. 07. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Valerie Wilms,
Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/14312 –
Ermittlung des Erhaltungsbedarfs im Bundesfernstraßennetz für den
Bundesverkehrswegeplan 2015
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Erhaltungsbedarf für das Bundesfernstraßennetz wird in den kommenden
Jahren stark anwachsen; nach ersten Ergebnissen der
Erhaltungsbedarfsprognose für den Bundesverkehrswegeplan 2015 ergibt sich bereits ab 2019 ein
jährlicher Erhaltungsbedarf in Höhe von 3,7 Mrd. Euro. Von 2011 bis 2025
werden 50,6 Mrd. Euro für den Substanzerhalt im Bestandsnetz benötigt.
In den letzten Jahren lagen die tatsächlichen Erhaltungsinvestitionen bis auf
das Jahr 2009 immer unterhalb der damaligen Prognose zum
Bundesverkehrswegeplan 2003 von 2,5 Mrd. Euro jährlich.
Durch unterlassene und verschleppte Erhaltung in der Vergangenheit hat sich
der Zustand des Bundesfernstraßennetzes deutlich verschlechtert. Dies
belegen sowohl die Verkehrsinvestitionsberichte als auch der jüngst vom
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegte Bericht zur
Strategie bei der Sanierung der Brücken im Bundesfernstraßennetz. Insbesondere
zur Erhaltung und Sanierung des Brückenbestands ist eine massive
Aufstockung der Mittelansätze erforderlich, um kurz- und mittelfristig drohende
Verkehrsbeschränkungen abzuwenden.
Der Erhaltungszustand des Bundesfernstraßennetzes hat sich nicht zuletzt
durch die von den Ländern praktizierte Umwidmung von Erhaltungsmitteln
für den Neu- und Ausbau weiter verschärft.
Bei der im Entwurf vorliegenden Grundkonzeption für den
Bundesverkehrswegeplan 2015 wird dem Erhalt des Bestandsnetzes höchste Priorität
eingeräumt; die dafür notwendigen Mittel gelten demnach vor Neu- und Ausbau als
gesetzt. Dabei will der Bund sich an der Zielvorgabe orientieren, dass der
Zustand des Bundesfernstraßennetzes im Jahr 2025 wieder den Ausgangszustand
2010 erreicht.
Es bleibt abzuwarten, wie dieser Anspruch tatsächlich umgesetzt werden soll. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 17. Juli 2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14398 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Welche Qualitätsverhältnisse und welches Substanzniveau waren zu
Beginn der 90er-Jahre an Autobahnen festzustellen, und in welchem Maße
wurde das im Bundesverkehrswegeplan 2003 formulierte Ziel für 2015
bisher erreicht?
2. Welches Qualitätsniveau und welches Substanzniveau erreichten die
Bundesstraßen im Jahr 2000, und in welchem Maße wurde das im
Bundesverkehrswegeplan 2003 formulierte Ziel bisher eingehalten?
3. Inwieweit wurden bisher einheitliche Fahrbahnqualitäten und
Substanzpotenziale bundesweit erreicht?
4. Zu welchen Ergebnissen kommt die Erhaltungsbedarfsprognose für den
Bundesverkehrswegeplan 2015?
a) Welche Erhaltungsziele liegen dieser Prognose zugrunde?
b) Welcher Erhaltungsbedarf wird in den Jahren 2010 bis 2025
prognostiziert (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
c) Wurde diese Erhaltungsbedarfsprognose dem Deutschen Bundestag
und der Öffentlichkeit bereits zugänglich gemacht?
Wenn nicht, wann ist dies geplant?
d) Ist vorgesehen, für die Bundesverkehrswegeplanung eine
Erhaltungsbedarfsprognose vorzulegen, die den gesamten Zeitraum des neuen
Bundesverkehrswegeplans 2015 bis 2030 abdeckt?
e) Ist vorgesehen, für die Bundesverkehrswegeplanung 2015 ebenfalls
eine alle Bundesverkehrswege abdeckende Erhaltungsbedarfsprognose
vorzulegen?
5. Welcher Erhaltungsrückstand ergibt sich derzeit im Bundesfernstraßennetz
bei Zugrundelegung des Substanzniveaus zu Beginn der 90er-Jahre?
6. Von welchem Substanzniveau geht die Bundesregierung bei der Ermittlung
des Erhaltungsbedarfs als Zielgröße aus?
7. In welchem Zeitraum soll der bestehende Erhaltungsrückstand im
Bundesfernstraßennetz abgebaut werden, und welche Mittel sind dafür notwendig?
8. Von welchen Annahmen ist die Daehre-Kommission bei der Ermittlung des
Erhaltungsrückstands im Bundesfernstraßennetz ausgegangen, und wie
interpretiert die Bundesregierung die dortigen Angaben?
Die Fragen 1 bis 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Erhaltungsbedarf der Bundesfernstraßen wird im Rahmen von Studien
prognostiziert und abgeschätzt, die im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung
bzw. des Investitionsrahmenplans benötigt werden. Die Ergebnisse werden im
jeweiligen Bundesverkehrswegeplan veröffentlicht.
Die Erhaltungsbedarfsprognose für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP)
2003 hatte im Ergebnis einen Erhaltungsbedarf von insgesamt rund 34 Mrd. Euro
(im Mittel 2,26 Mrd. Euro pro Jahr) für die Jahre 2001 bis 2015 ermittelt, um den
Substanzzustand der Bundesautobahnen zum Ausgangszustand 2000 leicht zu
verbessern (Substanzniveau Anfang der 90er-Jahre) und den Ausgangszustand
für die Bundesstraßen bis 2015 wieder zu erreichen. In den Jahren 2001 bis 2004
wurden durchschnittlich nur knapp 1,5 Mrd. Euro in die Erhaltung der
Bundesfernstraßen investiert. In den Jahren 2005 bis 2008 wurden die Mittel dann auf
durchschnittlich 2 Mrd. Euro erhöht. In den Jahren 2009 bis 2012 wurden im
Mittel knapp über 2,6 Mrd. Euro in die Erhaltung der Bundesautobahnen und
Bundesstraßen investiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14398Im Rahmen einer vorbereitenden Studie für den Investitionsrahmenplan wurde
die Erhaltungsbedarfsprognose BVWP 2003 für den Zeitraum 2011 bis 2025
aktualisiert und ergab einen steigenden Erhaltungsbedarf für das
Bundesfernstraßennetz auf zukünftig über 3 Mrd. Euro im Jahr. Zu vergleichbaren
Ergebnissen kommt auch die Erhaltungsbedarfsermittlung der Daehre-Kommission
für die Bundesfernstraßen. Ursachen für den erhöhten Erhaltungsbedarf sind
allerdings nicht nur die verschobenen Erhaltungsinvestitionen aus der
Vergangenheit. Die Kostensteigerungen der letzten Jahre, die Mehrbelastung infolge
des weit über der Prognose liegenden Güterverkehrszuwachs, sowie die
massive Zunahme der Sondertransporte spielen ebenfalls eine Rolle. Auf Grund der
veränderten Rahmenbedingungen lässt sich der Zielerreichungsgrad der
BVWP-Prognose 2003 für das Jahr 2015 nicht eindeutig bestimmen.
Der Erhaltungsbedarf der Bundesfernstraßen nach 2016 wird im Rahmen der
Bundesverkehrswegeplanung auf Grundlage einer aktuellen Datenbasis neu
prognostiziert werden. Die Ergebnisse der neuen Erhaltungsbedarfsprognose
der Bundesfernstraßen für die Jahre 2016 bis 2030 werden Eingang in die
Aufstellung des neuen BVWP finden. Erst am Ende des Abstimmungsprozesses
werden die Ergebnisse als Teil des neuen BVWP veröffentlicht.
Der Bundesverkehrswegeplan 2015 wird zu den Verkehrsträgern Straße,
Schiene und Wasserstraße Erhaltungsbedarfsprognosen für die Jahre 2016 bis
2030 enthalten.
9. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch den
steigenden Erhaltungsbedarf für das Bundesfernstraßennetz auf die Verteilung
der Mittel zwischen Neu- und Ausbau einerseits und
Erhaltungsinvestitionen andererseits?
Aufgrund des vom Bundeskabinett am 26. Juni 2013 beschlossenen Entwurfs
des Bundeshaushalts 2014 und des Finanzplans bis zum Jahr 2017 liegen die
Finanzplanungsansätze im Bundesfernstraßenbereich im Mittel bei rund
5,8 Mrd. Euro. Die Nichtinvestitionen (im Wesentlichen der Betriebsdienst)
können aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht reduziert werden. Das hat zur
Folge, dass innerhalb der Struktur der Investitionsausgaben durch den
steigenden Erhaltungsbedarf für das Bundesfernstraßennetz eine Verlagerung
zugunsten der Erhaltungsmittel erforderlich sein wird.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die in den letzten Jahren feststellbaren
Abweichungen zwischen den Planansätzen für Neu- und Ausbau sowie
Erhalt und dem tatsächlichen Ist-Ausgaben im Haushaltsvollzug, die in
der Regel zu Lasten des Erhalts gegangen sind, und welche Änderungen
plant die Bundesregierung, um diese Zweckentfremdung künftig zu
unterbinden?
Der Vergleich der Soll- und Ist-Angaben in den Bereichen Neubau/Erweiterung
und Erhaltung ist nicht statthaft. Bei den Soll-Angaben handelt es sich um den
Verfügungsrahmen, der den Ländern im Januar eines jeden Jahres mitgeteilt
wird. Die Ist-Angaben umfassen die im jeweiligen Haushaltsjahr bis zum
Jahresende im Neubau/Erweiterung und Erhaltung getätigten Ausgaben. Im
Haushaltsvollzug kommt es in der Regel durch mehrere Faktoren (interner
Mittelausgleich im Bundesfernstraßenbereich und/oder konkrete Zuweisung von EFRE-
Mitteln im Laufe des Jahres) zu Verschiebungen zwischen den Soll-Vorgaben
und den Ist-Ausgaben. Darüber hinaus enthalten Erweiterungsmaßnahmen auch
Erhaltungsinvestitionen. Das gilt auch beim Um-/Ausbau von
Bundesfernstraßen.
Drucksache 17/14398 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeUnabhängig davon waren in den letzten Jahren aufgrund langer Winterperioden
auch Umschichtungen von Erhaltungsmitteln zu Gunsten von
Betriebsdienstmitteln erforderlich.
Mit Verfügungsrahmen vom Januar 2013 wurde den Ländern erstmals ein
genehmigter Umschichtungsbetrag aus der Erhaltung zugunsten der in Bau
befindlichen Bedarfsplanmaßnahmen mitgeteilt. Weitere Umschichtungen zu
Lasten der Erhaltungsmittel dürfen nur mit Zustimmung des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erfolgen. Darüber hinaus strebt das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine schrittweise
Begrenzung der Deckungsfähigkeit der Erhaltungsmittel zugunsten der
Bedarfsplanmittel im Haushaltsvollzug an.
11. In wie vielen Fällen wurden Anträge der Bundesländer auf Umwidmung
von Erhaltungsmitteln für Neu- und Ausbauprojekte im Zeitraum 2005
bis 2012 durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung genehmigt (bitte jährlich aufgeschlüsselt nach Bundesländern
angeben), und was waren die jeweiligen Gründe für die Genehmigungen?
Aufgrund der generellen Deckungsfähigkeit der Erhaltungsmittel zugunsten der
Bedarfsplanmittel wurden entsprechende Anträge nur in Einzelfällen gestellt.
Darüber hinaus wurden von den Ländern im Rahmen von Mittelausgleichen im
laufenden Haushaltsvollzug vorgenommene Umschichtungen zum Jahresende
wieder ausgeglichen, so dass im Jahresverlauf die Grundlage für evtl.
Umwidmungsanträge nicht mehr vorhanden war. Gründe für eine Genehmigung im
Einzelfall waren Wirtschaftlichkeitsüberlegungen bei der Weiterfinanzierung
von Bedarfsplanmaßnahmen oder die Notwendigkeit aus
Verkehrssicherheitsgründen, so wie es vom Grundsatz her bei Genehmigungen von
Umschichtungsanträgen zur Erhöhung der Betriebsdienstmittel die Regel ist.
12. Welche Pilotprojekte für eine Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung – Straße (LuFV-Straße) würden sich aus Sicht der Bundesregierung
anbieten?
13. Welche Länder haben bisher signalisiert, sich an einem Pilotprojekt
„LuFV-Straße“ zu beteiligen?
14. Wie ist der Vorbereitungsstand für die Pilotprojekte „LuFV-Straße“, und
bis wann plant die Bundesregierung deren Start?
15. Welche Parameter sollen bei den Pilotprojekten „LuFV-Straße“ erfasst
werden, und was soll konkret erprobt werden?
Die Fragen 12 bis 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Entwicklung einer „LuFV-Straße“ bedarf der Anpassung an die
Rahmenbedingungen, die durch die Auftragsverwaltung (Artikel 85 des Grundgesetzes)
und die Kompetenzverteilung zwischen Bund (Finanzierung der
Zweckausgaben, Aufsicht, Weisungsrecht, Verantwortung) und Ländern (Verwaltung,
Verkehrssicherungspflicht) im Grundgesetz definiert sind.
Hierzu haben alle Bundesländer Pilotstrecken ausgewählt, an denen
Verfahrensabläufe für eine einheitliche Dokumentation von Erhaltungsmaßnahmen
sowie mögliche Kriterien und Parameter für Zielvereinbarungen derzeit
erarbeitet werden.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]