[Deutscher Bundestag Drucksache 17/14435
17. Wahlperiode 25. 07. 2013 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Süßmair,
Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE.
– Drucksache 17/14307 –
Soziale Lage und Lebensqualität in ländlichen Räumen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bis vor knapp zweihundert Jahren waren ländliche Räume in Mitteleuropa den
Städten an Bevölkerung und Wirtschaftskraft deutlich überlegen. Heute
hingegen sind ländliche Räume meist naturnahe, von Land- und Forstwirtschaft
geprägte Siedlungs- und Landschaftsräume mit geringer Bevölkerungs- und
Bebauungsdichte sowie meist niedriger Wirtschaftskraft. Die Dichte sozialer
Netzwerke zwischenmenschlicher Beziehungen ist meist höher als in Städten.
Aufgrund dieser Strukturen werden objektive Versorgungsdefizite gar nicht als
solche wahrgenommen. Dennoch vollzieht sich der soziale Wandel auch in
ländlichen Regionen.
Der ländliche Raum im engeren Sinne (ohne „Zwischenräume“) nimmt 58
Prozent des Bundesgebiets ein. Hier lebt ein Viertel der Bevölkerung.
Oft wird in der Politik und Wissenschaft auch von „strukturschwachen
Regionen“ gesprochen. Meist ist der Begriff der Strukturschwäche an Kriterien wie
Wanderungssaldo, Infrastrukturausstattung, Arbeitsplätze und Sozialprodukt*
gebunden.
Das Grundgesetz (GG) verpflichtet den Gesetzgeber in Artikel 72 Absatz 2
zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Dies ist
auch erklärtermaßen die politische Leitvorstellung der Bundesregierung (siehe
Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume auf
Bundestagsdrucksache 17/8499, im Folgenden: „Fortschrittsbericht“).
Abgesehen von Stadt-Land-Unterschieden unterscheiden sich auch die
Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen untereinander. Auf der einen Seite gibt es
florierende Räume im Süden und Westen Deutschlands, während ländliche
Räume in anderen Regionen ausbluten. Schrumpfung bedeutet dabei nicht nur
die sinkende Zahl von Einwohnerinnen und Einwohnern, sondern vielmehr
* Henkel, Gerhard, 2004. Der Ländliche Raum. Gegenwart und Wandlungsprozesse seit dem
19. Jahrhundert in Deutschland. Berlin und Stuttgart: Gebrüder Borntraeger, 34f. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 23. Juli
2013 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/14435 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeauch einen Rückgang an Infrastrukturangeboten, Kaufkraft und regionalem
Entwicklungspotential.
Für viele Menschen sind das niedrige Lohnniveau und das mangelhafte
Arbeitsplatzangebot die wichtigsten Gründe, ländliche Räume zu verlassen.
Gerade in der Land- und Forstwirtschaft sind Niedriglöhne gang und gäbe.
Aber auch in anderen Bereichen sind die Löhne und Gehälter meist deutlich
niedriger als in den Ballungsräumen. In ländlichen Räumen gibt es in der
Regel nicht nur weniger soziale Schichten – das gesamte „Schichtniveau“ liegt
tiefer. In manchen Regionen kann lediglich der Tourismus als Alternative zur
wirtschaftlichen Verarmung und Entsiedlung angesehen werden. Aber auch
der Mangel an „weichen Standortfaktoren“ – z. B. kulturelles Leben,
Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) – mag schließlich für
erhebliche Teile der Bevölkerung Mitursache sein, ländliche Räume zu verlassen
bzw. sich dort nicht anzusiedeln.
Laut einer Erhebung des Sozialwissenschaftlichen Forschungszentrums
Berlin-Brandenburg e. V. von 2009 sehen 44 Prozent der Bürgerinnen und Bürger
in Städten mit über 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern Mängel beim
Engagement der Bundesregierung für die Gestaltung der Lebensbedingungen
von Familien. In Gemeinden mit weniger als 1 000 Einwohnerinnen und
Einwohnern sind dies 55 Prozent, was auch von Problemen bei Daseinsvorsorge
und Infrastruktur zeugt.
Diese Probleme sind Folge der mittlerweile chronischen Unterfinanzierung
der Kommunen. Bund und Länder wälzten in den vergangenen Jahren immer
mehr Kosten auf die kommunale Ebene ab. Hochverschuldete Gemeinden sind
oft keine Seltenheit – mit verheerenden Folgen für den ländlichen Raum.
Infrastruktur, Dienste der sozialen Vorsorge und kulturelle Güter werden
zunehmend privatisiert oder ganz abgebaut. Gemeindevertreterinnen und -vertreter
sind oft nur noch Verwalterinnen und -verwalter des Notstands. Oft hat
zwischen den Kommunen daher ein Konkurrenzkampf um Investoren und
Fördermittel begonnen, der für die einzelne Kommune „betriebswirtschaftlich“
sinnvoll sein kann, für den ländlichen Raum „volkswirtschaftlich“ aber von
Nachteil ist.
Der Erhalt des ländlichen Raumes in seiner spezifischen Naturbeschaffenheit
und Besiedlungsweise ist ein soziokulturelles Bedürfnis der ganzen
Gesellschaft und insbesondere der Landbevölkerung selbst.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zur Stärkung
ländlicher Räume bekannt. Im Agrarpolitischen Bericht 2011 der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 17/5810) heißt es ebenso wie im „Fortschrittsbericht“,
die ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekte seien mehr als bisher
auf die spezifischen regionalen Erfordernisse zu konzentrieren.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Stadt und Land bleibt politische
Leitvorstellung der Bundesregierung. Dabei wird den peripheren ländlichen
Regionen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Ziel ist es, den Menschen in
allen Regionen eine angemessene Grundversorgung zu bieten. Dazu gehören
insbesondere die öffentliche Daseinsvorsorge, die die Basis für Lebensqualität
sowie Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit einer Region schafft und der
Bildungssektor, für den nach der föderalen Ordnung der Bundesrepublik die
Länder und Kommunen zuständig sind.
Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung der Kommunen und ihrer
Finanzsituation hat die Bundesregierung mit Kabinettbeschluss vom 24. Februar 2010
eine Gemeindefinanzkommission eingesetzt. Mit der in der Kommission
vorbereiteten und im Rahmen des Vermittlungsausschusses zum „Gesetz zur
Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch“ (SGB II und SGB XII) vereinbarten Erstattung der Nettoaus-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14435gaben in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entlastet der
Bund die Kommunen in ihrer Funktion als Kostenträger dieser Leistung von
Sozialausgaben in beachtlicher und künftig noch ansteigender Höhe. Das über
die Länder zur Verfügung gestellte Entlastungsvolumen beträgt allein in den
Jahren 2012 bis 2016 insgesamt fast 20 Mrd. Euro. Darüber hinaus hat der
Bund den Ländern und Kommunen mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz
Finanzhilfen in Höhe von 10 Mrd. Euro gewährt; davon wurden über 75 Prozent für
kommunale Vorhaben verwendet. Damit konnten die Auswirkungen der
Finanz- und Wirtschaftskrise begrenzt und dem immer wieder beklagten
Investitionsstau in den Kommunen entgegengewirkt werden. Auch am
bedarfsgerechten Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren beteiligt sich der Bund
in erheblichem Maße. Mit diesen Maßnahmen leistet der Bund einen deutlichen
und vor allem nachhaltigen Beitrag zur Stabilisierung und dauerhaften
Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen, auch der in den ländlichen
Räumen.
Bei der Beantwortung von Fragen mit Bezug zu statistischen Daten wurde zur
Abgrenzung der ländlichen Räume auf die aktuellen siedlungsstrukturellen
Kreistypen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
abgestellt. Dabei wurden die Kreistypen 3 (ländliche Kreise mit
Verdichtungsansätzen) und 4 (dünn besiedelte ländliche Kreise) als „ländliche Räume“
zusammengefasst. Entsprechend wurden die Kreistypen 1 (Kreisfreie Großstädte)
und 2 (Städtische Kreise) als urbane Räume angesehen. Diese aktuelle
Definition wird auch bei zurückliegenden Datenständen angewendet, damit eine
Vergleichbarkeit der Datengrundlage erreicht werden kann. Tatsächlich könnte sich
aber die Abgrenzung der Kreise, die als ländlicher bzw. urbaner Raum gelten,
im Laufe der Jahre gewandelt haben. Außerdem fanden in den vergangenen
Jahren verschiedene Kreisgebietsreformen statt. Die Zurückrechnung der
aktuellen Gebietsabgrenzung auf vergangene Zeitpunkte (fiktive Gebietsstände)
ist in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit in der Regel nur bis zum Jahr
2007 möglich, weswegen im Folgenden Entwicklungen in städtischen Räumen
und ländlichen Räumen sinnvoll vergleichbar ab 2007 dargestellt werden
können.
Nach ländlichen und städtischen Räumen in der erfragten Differenzierung
aufgegliederte Daten liegen nicht in allen Fällen vor.
1. Wie hat sich das Einkommensniveau in ländlichen Räumen in den Jahren
1990 bis 2012 im Vergleich zu urbanen Räumen entwickelt (bitte nach
Bundesländern aufgliedern)?
Hinsichtlich des Einkommensniveaus in der Landwirtschaft wird auf die
Antwort zu Frage 9 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine
Daten zum Einkommensniveau in ländlichen Räumen vor.
2. Wie haben sich die Armutsrisiken gemäß EU-Standard (60 Prozent des
mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens, neue OECD-
Äquivalenzskala) zwischen 1990 und 2012 in ländlichen Räumen im Vergleich zu
urbanen Räumen verändert?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Drucksache 17/14435 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung von
Unternehmensgründungen zwischen 1990 und 2012 in ländlichen Räumen?
Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn erstellt jährlich das sogenannte
NUI-Regionenranking. Der NUI-Indikator basiert auf der Statistik der
Gewerbeanzeigen und der Fortschreibung des Bevölkerungsstands, gegliedert in
der regionalen Tiefe der Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland. Der NUI-
Indikator setzt jeweils die Zahl der Gewerbeanmeldungen eines Kalenderjahres
ins Verhältnis zur erwerbsfähigen Bevölkerung (Personen im Alter von 18 bis
64 Jahren). Er gibt an, wie viele Gewerbebetriebe pro 10 000 erwerbsfähige
Einwohner in einer Region im entsprechenden Jahr neu angemeldet wurden.
Durch die Bildung einer Rangordnung vom höchsten NUI-Indikatorwert zum
niedrigsten ergibt sich das NUI Regionenranking. Die Gründungsaktivitäten
schließen Existenzgründungen und Nebenerwerbsgründungen ein.
Insbesondere die Energiewende ist ein Treiber für die Zunahme der
Nebenerwerbsgründungen, da die Produktion und Lieferung von Energie als Gewerbe
anzumelden ist. Dies führt im NUI-Ranking zu einer guten Positionierung von
ländlich geprägten Kreisen (
www.ifm-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/statistik/
gruendungen-liquidationen/dokumente/NUI-Regionenranking-2011.pdf).
4. Wie bewertet die Bundesregierung Verlauf und Ergebnisse der im
„Fortschrittsbericht“ aufgeführten Maßnahmen zur Fachkräftesicherung?
Die Bundesregierung hat ihre Ziele und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung
im Fachkräftekonzept dargelegt, das im Juni 2011 vom Kabinett beschlossen
wurde. Das Fachkräftekonzept der Bundesregierung verfolgt einen
umfassenden Ansatz zur Fachkräftesicherung basierend auf fünf Sicherungspfaden. Der
jährliche Fortschrittsbericht, der erstmals im Januar 2013 vom Kabinett
beschlossen wurde, beschreibt anhand von Indikatoren die Fortschritte bei der
Sicherung der Fachkräftebasis und die Weiterentwicklung der Maßnahmen.
Der Fortschrittsbericht 2012 zum Fachkräftekonzept weist aus, dass die
Erwerbsbeteiligung insgesamt und insbesondere von Frauen und Älteren deutlich
gestiegen ist. Auch die Erwerbsbeteiligung und das Arbeitsvolumen von
Müttern steigen. Die verfestigte Sockelarbeitslosigkeit konnte wesentlich und
dauerhaft reduziert werden. Bei den Bildungszielen zeigen sich ebenfalls
Fortschritte: Die Quote der Schulabgänger ohne Abschluss sinkt ebenso wie der
Anteil der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss. Die berufliche
Integration von Personen mit Migrationshintergrund entwickelt sich positiv und die
Zuwanderung – insbesondere von Menschen mit akademischen
Bildungsabschlüssen – ist zuletzt deutlich gestiegen.
Diese Fortschritte in allen fünf Sicherungspfaden deuten auf positive
Ergebnisse der Maßnahmen zur Fachkräftesicherung hin, werden jedoch auch durch
weitere Faktoren beeinflusst. Der Fortschrittsbericht 2013 zum
Fachkräftekonzept wird die Erreichung der Ziele der Fachkräftesicherung anhand aktueller
Daten überprüfen.
5. In welchen ländlichen Räumen gibt es einen Mangel an nachhaltig
existenzsichernden Arbeitsplätzen und zukunftsträchtigen Ausbildungsplätzen,
und worin liegen die Ursachen dafür?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/144356. Wie hat sich die Arbeitsplatzsituation (sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung) in ländlichen Räumen zwischen 1990 und 2012 im Vergleich
zu urbanen Räumen entwickelt (bitte nach Bundesländern und getrennt
nach Geschlecht aufgliedern)?
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (mit Auszubildenden)
in ländlichen Räumen belief sich im Juni 2012 auf 8,05 Millionen und nahm
gegenüber Juni 2007 um 576 000 bzw. 7,7 Prozent zu. Im gleichen Zeitraum
erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten in den städtischen Gebieten um 1,49
Millionen bzw. ebenfalls 7,7 Prozent auf 20,87 Millionen. Damit hat sich die
Beschäftigung in dem betrachteten Zeitraum im ländlichen und städtischen Raum
relativ gesehen gleich entwickelt. Die Zahlen in der Differenzierung nach
Geschlecht können der Tabelle zu Frage 6 entnommen werden. Nach Ländern
aufgegliederte Daten liegen nicht vor.
Tabelle: Bestand an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach
Geschlecht
Deutschland, städtischer und ländlicher Raum1
ausgewählte Stichtage
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; 10.07.2013
1 Raumabgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
7. Wie hat sich die Arbeitsplatzsituation (prekäre Beschäftigung: Leiharbeit
und Minijobs, befristete Arbeitsverträge) in ländlichen Räumen zwischen
1990 und 2012 im Vergleich zu urbanen Räumen entwickelt (bitte nach
Bundesländern und getrennt nach Geschlecht aufgliedern)?
Das in der Fragestellung genannte Merkmal „prekär“ beschreibt eher die
Lebensumstände einer Person, welche von vielen verschiedenen Einflussfaktoren
bestimmt werden und besonders stark vom Haushaltskontext abhängen. So
muss z. B. ein geringer Lohn nicht zwangsweise zu einer prekären
Lebenssituation führen, wenn darüber hinaus Einkünfte weiterer Haushaltsmitglieder
bestehen, die insgesamt ein ausreichendes Haushaltseinkommen sicherstellen. Die
Ausübung der hier angesprochenen Formen atypischer Beschäftigung kann
durchaus den Wünschen der betroffenen Personen entsprechen, weil sich
beispielsweise im konkreten Fall dadurch berufliche und andere persönliche
Interessen besser kombinieren lassen.
Angaben zu den gefragten Beschäftigungsformen können mit Ausnahme der
befristeten Arbeitsverhältnisse aus der Beschäftigungs- und der Förderstatistik
der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden.
Die Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung in der Beschäftigungsstatistik
erfolgt hier durch die Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008. Maßgeblich für
die Zuordnung der Beschäftigten ist der wirtschaftsfachliche Schwerpunkt des
Betriebes (Wirtschaftsgruppen 782 „befristete Überlassung von Arbeitskräften“
und 783 „sonstige Überlassung von Arbeitskräften“), in dem die
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beschäftigt sind. Unter diesen Beschäftigten ist
das „Stammpersonal“ (zusätzlich zu den beschäftigten Leiharbeitnehmern)
enthalten. Die Beschäftigungsstatistik liefert keine Informationen zu Leiharbeit
30.06.2007 30.06.2012 30.06.2007 30.06.2012 30.06.2007 30.06.2012
1 2 3 4 5 6
Deutschland 26.854.566 28.920.588 14.769.842 15.625.855 12.084.724 13.294.733
Städtischer Raum 19.379.772 20.870.237 10.685.582 11.284.372 8.694.190 9.585.865
Ländlicher Raum 7.474.794 8.050.351 4.084.260 4.341.483 3.390.534 3.708.868
Insgesamt Männer Frauen
Region
Drucksache 17/14435 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodein Unternehmen, deren wirtschaftsfachlicher Schwerpunkt nicht ausschließlich
oder überwiegend in der Arbeitnehmerüberlassung liegt. Im Juni 2012 gab es
in ländlichen Räumen 171 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in
der Arbeitnehmerüberlassung, gegenüber Juni 2007 waren das 35 000 bzw.
26,1 Prozent mehr. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich die Zahl in den
städtischen Regionen um 102 000 bzw. 19,7 Prozent auf 621 000
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung.
Tabelle: Bestand an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im
Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung (782+783 WZ2008) nach Geschlecht
Deutschland, städtischer und ländlicher Raum1
ausgewählte Stichtage
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; 10.07.2013
1 Raumabgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Die Zahl der geringfügig Beschäftigten in ländlichen Räumen belief sich im
Juni 2012 auf 2,19 Millionen und nahm gegenüber Juni 2007 um 167 000 bzw.
8,2 Prozent zu. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich die Zahl der geringfügig
Beschäftigten in den städtischen Gebieten um 333 000 bzw. 6,3 Prozent auf
5,62 Millionen.
Relativ betrachtet haben damit die geringfügige Beschäftigung und die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Arbeitnehmerüberlassung in den
ländlichen Gebieten von 2007 auf 2012 stärker zugenommen als in den
städtischen Gebieten.
Die entsprechenden Daten in der Differenzierung nach Geschlecht können den
Tabellen zu Frage 7 entnommen werden. Nach Ländern aufgegliederte Daten
liegen nicht vor.
Tabelle: Bestand an geringfügig Beschäftigte nach Geschlecht
Deutschland, städtischer und ländlicher Raum1
ausgewählte Stichtage
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; 10.07.2013
1 Raumabgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung
30.06.2007 30.06.2012 30.06.2007 30.06.2012 30.06.2007 30.06.2012
1 2 3 4 5 6
Deutschland 654.771 792.233 474.585 563.775 180.186 228.458
Städtischer Raum 519.279 621.351 374.455 440.318 144.824 181.033
Ländlicher Raum 135.492 170.882 100.130 123.457 35.362 47.425
Region
Insgesamt Männer Frauen
30.06.2007 30.06.2012 30.06.2007 30.06.2012 30.06.2007 30.06.2012
1 2 3 4 5 6
Deutschland 7.313.479 7.813.502 2.667.421 2.959.404 4.646.058 4.854.098
Städtischer Raum 5.288.068 5.621.077 1.967.504 2.162.475 3.320.564 3.458.602
Ländlicher Raum 2.025.411 2.192.425 699.917 796.929 1.325.494 1.395.496
Region
Insgesamt Männer Frauen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/144358. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung vom Umfang der
Tarifbindung der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten in den ländlichen
Räumen, und welche sind die zehn am meisten vertretenen
Tätigkeitsbranchen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
9. Welche Veränderung hat es in der Rangfolge der Tätigkeitsbranchen
(Anteile von Land- und Forstwirtschaft, Industrie und Dienstleistungen)
zwischen 1990 und 2012 bezüglich des sozioökonomischen
Strukturwandels gegeben (bitte mit detaillierten Informationen zur Anzahl der Betriebe,
der Beschäftigten und deren Einkommen)?
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht im Rahmen der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wichtige Kenngrößen nach Wirtschaftsbereichen ab
dem Jahr 1991 (vgl. Fachserie 18, Reihe 1 Band 4). In den nachfolgenden
Tabellen sind die Anteile der Wirtschaftsbereiche Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei; Produzierendes Gewerbe (nachrichtlich: Produzierendes Gewerbe
ohne Baugewerbe) und Dienstleistungsbereiche an der gesamten
Bruttowertschöpfung (Tabelle 1), der Erwerbstätigkeit (Tabelle 2) und den Bruttolöhnen
und -gehältern (Tabelle 3) dargestellt. Darüber hinaus ist die Veränderung der
Anteile zwischen 1991 und 2012 bzw. 2000 und 2012 aufgeführt.
Tabelle 1: Anteil einzelner Wirtschaftsbereiche an der nominalen Bruttowertschöpfung aller
Wirtschaftsbereiche (in %)
Quelle: Statistisches Bundesamt (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Fachserie 18, Reihe 1,4; Veröffentlichungsstand: Mai 2013), bei der
Summation sind rundungsbedingte Abweichungen möglich.
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei Produzierendes Gewerbe
Produzierendes Gewerbe
ohne Baugewerbe Dienstleistungsbereiche
1991 1,2 36,3 30,2 62,5
1992 1,1 35,3 28,6 63,6
1993 1,0 33,2 26,3 65,7
1994 1,1 32,9 25,7 66,0
1995 1,1 32,3 25,4 66,6
1996 1,1 31,3 24,8 67,5
1997 1,1 31,0 24,9 67,8
1998 1,1 31,0 25,2 68,0
1999 1,1 30,4 24,8 68,5
2000 1,1 30,5 25,2 68,4
2001 1,2 29,8 24,9 69,0
2002 1,0 29,1 24,4 69,9
2003 0,9 29,0 24,5 70,1
2004 1,1 29,3 25,1 69,6
2005 0,8 29,3 25,2 69,9
2006 0,8 30,1 26,1 69,0
2007 0,9 30,5 26,4 68,6
2008 1,0 30,1 25,9 68,9
2009 0,8 27,7 23,3 71,5
2010 0,8 29,7 25,3 69,5
2011 0,9 30,8 26,2 68,3
2012 1,0 30,6 26,1 68,4
Veränderung von 1991 bis 2012
in Prozentpunkten
-0,2 -5,7 -4,1 5,9
Veränderung von 2000 bis 2012
in Prozentpunkten -0,1 0,1 0,8 0,0
Drucksache 17/14435 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 2: Anteil einzelner Wirtschaftsbereiche an der Erwerbstätigkeit aller Wirtschaftsbereiche (in %)
Quelle: Statistisches Bundesamt (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Fachserie 18, Reihe 1,4; Veröffentlichungsstand: Mai 2013),
bei der Summation sind rundungsbedingte Abweichungen möglich.
Tabelle 3: Anteil einzelner Wirtschaftsbereiche an den Bruttolöhnen und -gehältern aller Wirtschaftsbereiche
(in %)
Quelle: Statistisches Bundesamt (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Fachserie 18, Reihe 1,4; Veröffentlichungsstand: Mai 2013),
bei der Summation sind rundungsbedingte Abweichungen möglich.
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei Produzierendes Gewerbe
Produzierendes Gewerbe
ohne Baugewerbe Dienstleistungsbereiche
1991 3,0 36,1 28,5 60,9
1992 2,7 34,7 26,7 62,6
1993 2,5 33,6 25,2 63,8
1994 2,4 32,8 24,0 64,8
1995 2,3 32,3 23,3 65,4
1996 2,1 31,4 22,7 66,5
1997 2,1 30,6 22,3 67,3
1998 2,1 30,1 22,1 67,8
1999 2,0 29,3 21,6 68,6
2000 1,9 28,7 21,3 69,4
2001 1,8 28,2 21,2 70,0
2002 1,8 27,5 20,9 70,7
2003 1,8 26,9 20,5 71,3
2004 1,8 26,4 20,2 71,9
2005 1,7 25,8 19,9 72,4
2006 1,6 25,5 19,6 72,8
2007 1,7 25,4 19,5 72,9
2008 1,7 25,5 19,6 72,9
2009 1,7 25,0 19,1 73,4
2010 1,6 24,6 18,7 73,8
2011 1,6 24,7 18,8 73,7
2012 1,6 24,7 18,8 73,7
Veränderung von 1991 bis 2012
in Prozentpunkten
-1,4 -11,3 -9,6 12,8
Veränderung von 2000 bis 2012
in Prozentpunkten -0,3 -4,0 -2,4 4,3
Wirtschaftsgliederung
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei Produzierendes Gewerbe
Produzierendes Gewerbe
ohne Baugewerbe Dienstleistungsbereiche
1991 0,9 41,7 33,9 57,4
1992 0,7 41,0 32,8 58,3
1993 0,7 39,6 31,0 59,7
1994 0,7 39,3 30,2 60,1
1995 0,7 38,8 29,8 60,5
1996 0,7 38,0 29,5 61,3
1997 0,6 37,5 29,3 61,9
1998 0,6 37,0 29,3 62,3
1999 0,6 36,4 28,9 63,0
2000 0,6 35,8 28,7 63,6
2001 0,6 35,3 28,7 64,2
2002 0,5 34,6 28,4 64,9
2003 0,5 34,2 28,3 65,3
2004 0,5 34,1 28,3 65,4
2005 0,5 33,7 28,3 65,8
2006 0,5 33,7 28,4 65,8
2007 0,5 34,0 28,6 65,5
2008 0,5 33,9 28,6 65,6
2009 0,5 32,5 27,0 67,0
2010 0,5 32,5 27,0 67,0
2011 0,5 32,8 27,4 66,7
2012 0,5 32,8 27,4 66,7
Veränderung von 1991 bis 2012
in Prozentpunkten
-0,4 -9,0 -6,6 9,3
Veränderung von 2000 bis 2012
in Prozentpunkten -0,1 -3,0 -1,4 3,1
g
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14435Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe hat sich im Zeitablauf deutlich
verringert. Bestanden 1991 noch mehr als 650 000 Betriebe, wurden 2010 nur noch
knapp 300 000 gezählt (letzter verfügbarer Datenstand).
Landwirtschaftliche Betriebe und ihre Flächen
Auf sektoraler Ebene kann u. a. die Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen als
Einkommensindikator herangezogen werden. Für die Erwerbstätigen in der
Land- und Forstwirtschaft stieg der Indexwert von 68,93 (2005=100) im Jahre
1991 auf 111,50 in 2011. In den Jahren dazwischen kam es zu den für die
Landwirtschaft typischen Einkommensschwankungen.
Drucksache 17/14435 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm landwirtschaftlichen Sektor sind die Haupterwerbsbetriebe in der
Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft die
wirtschaftlich bedeutendste Gruppe. Im Durchschnitt dieser Betriebe verbesserten sich
die Einkommen (Gewinn plus Personalaufwand je Arbeitskraft) von rund
15 900 Euro je AK im Wirtschaftsjahr 1990/91 auf 32 142 Euro je AK im
Wirtschaftsjahr 2011/12 (letzter aktuell verfügbarer Datenstand).
10. In welchen Berufen macht sich in den ländlichen Räumen ein
Fachkräftemangel bemerkbar, und wie hat der sich zwischen 1990 und 2012
zahlenmäßig entwickelt (nach Bundesländern)?
Die Bundesagentur für Arbeit bewertet halbjährlich die Fachkräftesituation in
Deutschland. Dabei wird analysiert, in welchen Berufsfeldern und Regionen
Fachkräfteengpässe erkennbar sind. Die aktuelle Fachkräfteengpassanalyse der
Bundesagentur für Arbeit vom Juni 2013 sowie ältere Analysen sind im
Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter dem Link
http://statis-
tik.arbeitsagentur.de abrufbar. Die entsprechenden Veröffentlichungen können
unter der Rubrik „Arbeitsmarktberichte“ → „Fachkräftebedarf und Stellen“ im
Produkt „Aktuelle Fachkräfteengpassanalyse“ eingesehen werden. Eine eigene
Analyse zum Fachkräftemangel für ländliche und städtische Räume führt die
Bundesagentur für Arbeit nicht durch.
In der als Anlage zu Frage 10 beigefügten Tabelle sind Auswertungen zu den
auf Bundesebene identifizierten Engpassberufen in ländlichen und städtischen
Regionen enthalten. Als Engpassindikatoren werden insbesondere die
abgeschlossene Vakanzzeit in Tagen, also der Zeitraum vom gewünschten
Besetzungstermin einer gemeldeten Arbeitsstelle bis zur Abmeldung, und die
Relation von Arbeitslosen zu gemeldeten Arbeitsstellen herangezogen. Dabei
zeigt sich, dass die Besetzung von Arbeitsstellen in den identifizierten
(bundesweiten) Engpassberufen in städtischen Gebieten überwiegend etwas schwerer
fällt als in den ländlichen Räumen. Nennenswerte Ausnahme sind Berufe aus
der Human- und Zahnmedizin; hier fällt die Besetzung offener Arbeitsstellen in
ländlichen deutlich schwerer als in städtischen Gebieten. Weitergehende und
vergleichbare Analysen nach Ländern liegen nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1443511. Kann man generell von einem Fachkräftemangel sprechen, oder existiert
dieser Mangel nur für bestimmte Alterskohorten?
Momentan liegt in Deutschland kein akuter flächendeckender
Fachkräftemangel vor. Allerdings treten in Bezug auf bestimmte Qualifikationen,
Regionen und Branchen Arbeitskräfteengpässe auf (vgl. Antwort zu Frage 10).
Aufgrund der demografischen Entwicklung gibt es in vielen Bereichen bereits
einen Mangel an Jugendlichen, um die von den Betrieben zur Verfügung
gestellten Ausbildungsplätze zu besetzen. Betroffen hiervon sind insbesondere
relativ wenig bekannte bzw. weniger beliebte Ausbildungen. Insbesondere das
Handwerk versucht, mit einer umfassenden Imagekampagne für die Chancen
und Perspektiven einer Berufsausbildung zu werben. In dieser Branche stellt
sich für viele Betriebe die Notwendigkeit, angesichts der Altersstruktur der
Beschäftigten vermehrt Jugendliche für eine Ausbildung zu gewinnen, auch, um
künftige Fach- und Führungskräfte für einen Betriebsübergang heranzubilden.
Die Bundesregierung wirbt bereits seit November 2011 mit einer gemeinsamen
Kampagne des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für die
berufliche Bildung. Durch diese Informationsoffensive „Berufliche Bildung –
praktisch unschlagbar“ sollen insbesondere leistungsstarke Jugendliche für eine
betriebliche Ausbildung gewonnen werden.
12. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Anzahl
bildungsferner Familien in ländlichen Räumen (im Vergleich zu städtischen
Räumen und nach Bundesländern aufgliedern)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
13. Welche Konzepte und Strategien verfolgt die Bundesregierung, um
möglichst vielen Jugendlichen und jungen Erwachsenen im ländlichen Raum
eine Berufsausbildung zu ermöglichen?
Die duale Berufsausbildung findet immer dort statt, wo die Wirtschaft
Ausbildungsplätze bereitstellt. Die Organisation des Berufsschulunterrichts obliegt
den Ländern.
Die Verbesserung der Arbeitsmarkt- und Ausbildungschancen für junge
Menschen hat eine hohe Priorität für die Bundesregierung. Vor diesem Hintergrund
unterstützen auch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter junge Menschen
beim Übergang in Berufsausbildung und Beschäftigung. Neben Beratungs- und
Vermittlungsangeboten werden dabei auch Leistungen zur Förderung der
Berufsausbildung angeboten. Die Fördervoraussetzungen sind an den
jeweiligen Bedarfen der jungen Menschen ausgerichtet, die sich auch aus regionalen
Besonderheiten ergeben können. Ist für eine Auszubildende bzw. einen
Auszubildenden unter 18 Jahren beispielsweise eine auswärtige Unterbringung
aufgrund der weiten Entfernung zwischen Wohnort und Ausbildungsbetrieb
erforderlich, besteht ein Anspruch auf eine Berufsausbildungsbeihilfe, wenn die
erforderlichen Mittel insbesondere zur Dekkung des Lebensunterhalts nicht
anderweitig zur Verfügung stehen.
Ergänzend hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren mit
verschiedenen Förderprogrammen zu einer Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation
gerade auch in ländlichen Räumen beigetragen. Das
Ausbildungsstrukturprogramm „JOBSTARTER – Für die Zukunft ausbilden“ konnte seit 2006 als
offenes und regional orientiertes Programm insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen auch im ländlichen Raum für die duale Berufsausbildung
gewinnen. Mit dem Programm „Passgenaue Vermittlung Auszubildender an aus-
Drucksache 17/14435 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebildungswillige Unternehmen“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie mit Unterstützung des europäischen Sozialfonds ebenfalls die
Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, auch im ländlichen
Raum, durch Unterstützung bei der Rekrutierung von Auszubildenden. Ziel ist
es, eine passgenaue Beratungs- und Vermittlungsleistung für kleine und mittlere
Unternehmen insbesondere im Handwerks- und Dienstleistungsbereich
sicherzustellen und damit einen Beitrag zur Befriedigung des aktuellen bzw.
zukünftigen Fachkräftebedarfs zu leisten.
Flankierend verbessern Bundesregierung und Spitzenverbände der Wirtschaft
zusammen mit der Kultusministerkonferenz im Ausbildungspakt die
Ausbildungschancen junger Menschen. Der Fokus liegt dabei auf der Ausschöpfung
des gesamten Ausbildungspotenzials, insbesondere von Migranten,
Altbewerbern und benachteiligten jungen Menschen.
Für die Zielgruppe der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss zwischen
25 und unter 35 Jahren haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
und die Bundesagentur für Arbeit im Februar 2013 die „Initiative zur
Erstausbildung junger Erwachsener“ („AusBILDUNG wird was – Spätstarter
gesucht“) gestartet. Angestrebt wird, in den kommenden drei Jahren in den
Rechtskreisen SGB II und SGB III 100 000 junge Erwachsene für eine
Weiterbildung mit dem Ziel Berufsabschluss zu gewinnen. Schwerpunkt ist die
zielgerichtete, passgenaue Förderung abschlussorientierter beruflicher
Weiterbildungen. Das Unterstützungsangebot reicht von Zuschüssen zu den
Weiterbildungskosten bei beschäftigten Arbeitnehmern, Zuschüssen zu
Arbeitsentgelten an den zur Qualifizierung freistellenden Arbeitgeber bis zur
Vollfinanzierung abschlussbezogener Weiterbildungen bei arbeitslosen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Zahlung von Arbeitslosengeld bzw.
Arbeitslosengeld II und Übernahme der Weiterbildungskosten (einschließlich
Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten). Hiervon können auch
junge Erwachsene in ländlichen Räumen profitieren.
Im Übrigen wird auf den zweiten Teil der Antwort zu Frage 11 verwiesen.
14. Inwieweit ist es gelungen, mit Hilfe der Bund-Länder-
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den ländlichen
Räumen gewerbliche Investitionen, wirtschaftsnahe
Infrastrukturmaßnahmen und Aktivitäten zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
zu fördern?
Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurden im Zeitraum 2008 bis 2012 rund
4,5 Mrd. Euro für 9 499 Projekte im ländlichen Raum (Klassifizierung des
BBSR) bewilligt. Diese wurden hälftig von Bund und Ländern finanziert.
Dadurch konnten in der gewerblichen Wirtschaft 70 751 Arbeitsplätze
geschaffen und 313 684 Arbeitsplätze gesichert werden. Näheres ist der nachfolgenden
Tabelle zu entnehmen:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/14435Bewilligungsstatistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“
Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand ab dem 3. Oktober 1990
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Die GRW gibt folglich als zentrales Instrument der regionalen
Wirtschaftsstrukturpolitik wichtige Wachstumsimpulse für die ländlichen Räume. Sie trägt zur
Stärkung von Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit und damit zur
Aktivierung des wirtschaftlichen Potenzials der ländlichen Räume maßgeblich bei.
15. Wie hat sich der Anteil von Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -
beziehern in ländlichen Räumen seit 2005 gegenüber allen Erwerbslosen
und gegenüber allen Bewohnerinnen und Bewohnern entwickelt (bitte
nach Geschlecht, Bundesländern und Landkreisen aufgliedern)?
In ländlichen Räumen gab es im Jahr 2012 im Jahresdurchschnitt 891 000
arbeitslose Personen und 1 242 000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte
(= Arbeitslosengeld-II-Bezieher). Bezogen auf die Bevölkerung im Alter von
15 bis unter 65 Jahren waren in ländlichen Räumen damit 5,2 Prozent arbeitslos
und 7,3 Prozent wurden als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gezählt. Im
Jahr 2007 betrugen die entsprechenden Anteile noch 7,4 bzw. und 9,7 Prozent.
Die Zahl der Arbeitslosen sowie die Zahl der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten ist also deutlich zurück gegangen, im ländlichen Raum relativ betrachtet
stärker als im städtischen Raum.
Diese Angaben können der Tabelle zu Frage 15 entnommen werden. Für die
Berechnung der Anteile für 2012 wurden die Bevölkerungsdaten vom
31. Dezember 2011 herangezogen (Bevölkerungsdaten für 2012 sind noch nicht
verfügbar). Nach Geschlecht, Ländern und Landkreisen aufgegliederte Daten
liegen nicht vor.
Tabelle: Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahre, Bestand an Arbeitslosen
Deutschland, städtischer und ländlicher Raum1
Bevölkerung zum 31.12 und Jahresdurchschnitte
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; 10.07.2013
1 Raumabgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Jahr
gewerbliche Wirtschaft wirtschaftsnahe Infrastruktur
Anzahl
der Fälle
Investitionsvolumen
in Mio. €
Dauerarbeitsplätze
Anzahl
der Fälle
Ausgabevolumen
in Mio. €
bewilligte
GRW-Mittel
in Mio. €
bewilligte
GRW-Mittel
in Mio. € zusätzlich gesichert
2008 1 850 6 001 561 18 140 78 950 221 445 246
2009 2 023 4 901 735 15 369 68 036 304 566 314
2010 1 962 4 996 773 13 439 68 743 225 356 211
2011 1 382 3 706 635 11 680 53 142 220 428 209
2012 1 136 4 510 688 12 123 44 813 176 283 150
Gesamt: 8 353 24 114 3 392 70 751 313 684 1 146 2 077 1 130
absolut Anteil an Sp. 1 absolut Anteil an Sp. 2
1 2 3 4 5 6
Deutschland 54.417.397 54.131.105 3.760.076 6,9 2.896.985 5,4
Städtischer Raum 36.979.943 37.111.833 2.469.776 6,7 2.005.712 5,4
Ländlicher Raum 17.437.454 17.019.272 1.290.300 7,4 891.273 5,2
JD 2007 JD 2012
Arbeitslose
Region
Bevölkerung von
15 bis unter 65 Jahre
31.12.2007 31.12.2011
Drucksache 17/14435 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle: Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, und Bestand an
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Deutschland, städtischer und ländlicher Raum1
Bevölkerung zum 31.12 und Jahresdurchschnitte
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; 10.07.2013
1 Raumabgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
16. Wie hoch sind die als angemessen anerkannten und die tatsächlich
ausgezahlten Kosten der Unterkunft und Heizung pro Person bzw.
„Bedarfsgemeinschaft“ (nach jeweiligen Typen der Bedarfsgemeinschaften) in den
ländlichen Räumen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
(bitte nach Bundesländern und Landkreisen aufgliedern)?
Im ländlichen Raum lebten im Dezember 2012 rund 1,73 Millionen Personen in
rund 861 000 Bedarfsgemeinschaften mit laufenden Kosten für Unterkunft und
Heizung (= laufende Wohnkosten). Pro Bedarfsgemeinschaft bzw. pro Person
betrugen die tatsächlichen Wohnkosten 384 Euro bzw. 191 Euro. Bei
Betrachtung der anerkannten Wohnkosten verringern sich die Durchschnittsbeträge im
ländlichen Raum pro Bedarfsgemeinschaft bzw. Person auf 365 Euro bzw.
182 Euro. Die Angaben können den Tabellen zu Frage 16 entnommen werden.
Auswertungen zu Wohnkosten und Bedarfsgemeinschaften nach Ländern,
Landkreisen, Kreisen sowie Typen von Bedarfsgemeinschaften liegen nicht vor.
Tabelle: Tatsächliche Wohnkosten pro BG bzw. pro Person in Euro
Deutschland (397 Kreise mit plausiblen Daten), städtischer und ländlicher
Raum1
Dezember 2012
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; 10.07.2013
Wohnkosten = Leistungen für Unterkunft und Heizung
1 Raumabgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
absolut Anteil an Sp. 1 absolut Anteil an Sp. 2
1 2 7 8 9 10
Deutschland 54.417.397 54.131.105 5.277.639 9,7 4.443.094 8,2
Städtischer Raum 36.979.943 37.111.833 3.583.564 9,7 3.201.387 8,6
Ländlicher Raum 17.437.454 17.019.272 1.694.075 9,7 1.241.707 7,3
erw erbsfähige Leistungsberechtigte
JD 2007 JD 2012
Region
Bevölkerung von
31.12.2007 31.12.2011
Anzahl BG mit
laufenden
Wohnkosten
Anzahl
Personen in
Haushalten mit
laufenden
Wohnkosten
Summe der
tatsächlichen
laufenden
Wohnkosten in
Euro
dar. pro BG in
Euro
dar. pro Person
in Euro
1 2 3 4 5
3.081.456 6.410.028 1.367.510.601 444 213
Städtischer Raum 2.220.630 4.679.627 1.037.194.720 467 222
Ländlicher Raum 860.826 1.730.401 330.315.881 384 191
Region
Deutschland
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/14435Tabelle: Anerkannte Wohnkosten pro BG bzw. pro Person in Euro
Deutschland (397 Kreise mit plausiblen Daten), städtischer und ländlicher
Raum1
Dezember 2012
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; 10.07.2013
Wohnkosten = Leistungen für Unterkunft und Heizung
1 Raumabgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
17. Wie hat sich der Anteil von Beziehenden von Leistungen nach dem
SGB XI (bitte getrennt nach Hilfe zum Lebensunterhalt und
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, dort auch getrennt für Ältere
und Erwerbsgeminderte) in ländlichen Räumen seit 2005 entwickelt (bitte
nach Geschlecht, Bundesländern und Landkreisen aufgliedern)?
18. Wie hoch sind die als angemessen anerkannten und die tatsächlich
ausgezahlten Kosten der Unterkunft und Heizung pro Person bzw.
„Bedarfsgemeinschaft“ (nach jeweiligen Typen der Bedarfsgemeinschaften) in den
ländlichen Räumen nach dem SGB XII (bitte nach Bundesländern und
Landkreisen aufgliedern)?
19. Wie hoch ist die Anzahl der Widersprüche im Bereich des SGB II und im
Bereich des SGB XII in den Jahren 2005 bis 2012 im ländlichen Raum im
Vergleich zum urbanen Raum und zur Bundesrepublik Deutschland
insgesamt (prozentual zur Anzahl aller Leistungsbezieherinnen und -
bezieher und aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Städten), die für die
Widerspruchführenden erfolgreich waren?
Daten zur Leistungsgewährung nach dem SGB XII werden in der erfragten
Differenzierung nach „ländlichen“ und „urbanen“ Räumen in der entsprechenden
Bundesstatistik nicht erfasst und liegen daher der Bundesregierung nicht vor.
Die regionale Differenzierung der Bundesstatistik beschränkt sich auf Länder.
Rechtsgrundlage für die Datenerhebung zur Durchführung der Grundsicherung
für Arbeitsuchende zu statistischen Zwecken ist § 51b SGB II und die dazu
erlassene Rechtsverordnung vom 12. August 2010 (BGBl. I S. 1150). Danach
erheben die zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende laufend
die sich bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
ergebenden Daten über die Zahl der erhobenen und erledigten Widersprüche und
Klagen im SGB II, aufgeteilt nach Sachgebieten und Art der Erledigung (§ 1
Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit Absatz 5 der o. g. Verordnung). Anders
als beispielsweise bei der Erhebung von Daten zu den gewährten Leistungen
und Maßnahmen, z. B. Sanktionen, (vgl. § 1 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung
mit Absatz 2 Nummer 1 und 2 der o. g. Verordnung) ist bei der Erhebung der
genannten Daten zu Widersprüchen und Klagen eine Verknüpfung mit Daten
zum Wohnort nicht vorgesehen. Demnach kann die Statistik in diesem Bereich
nur bezogen auf Jobcenter durchgeführt werden. Diese sind nicht in allen Fällen
deckungsgleich mit den Gebietskörperschaften, so dass es keine automatisierte
Anzahl BG mit
laufenden
Wohnkosten
Anzahl
Personen in
Haushalten mit
laufenden
Wohnkosten
Summe der
anerkannten
laufenden
Wohnkosten in
Euro
dar. pro BG in
Euro
dar. pro Person
in Euro
1 2 6 7 8
3.081.456 6.410.028 1.311.457.599 426 205
Städtischer Raum 2.220.630 4.679.627 997.087.499 449 213
Ländlicher Raum 860.826 1.730.401 314.370.099 365 182
Region
Deutschland
Drucksache 17/14435 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMöglichkeit der Anwendung der siedlungsstrukturellen Kreistypen zur
Abgrenzung von städtischen Räumen und ländlichen Räumen gibt. Eine nicht
automatisierte Auswertung nach Gebietskörperschaften war in der zur Verfügung
stehenden Zeit nicht zu realisieren.
Für einen allgemeinen Überblick über die Widersprüche und Klagen im SGB II
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/14032
verwiesen, in der jedoch eine Differenzierung zwischen städtischem und
ländlichem Raum ebenfalls nicht enthalten ist.
20. Wie hoch ist die Anzahl der Sanktionen gesamt nach § 31 und § 32 SGB
II in den Jahren 2005 bis 2012 im ländlichen Raum im Vergleich zum
urbanen Raum und zur Bundesrepublik Deutschland insgesamt (prozentual
zur Anzahl aller Leistungsbezieherinnen und -bezieher und
aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Städten)?
Dezember 2012 gab es in ländlichen Räumen 38 000 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte (eLb), die mit mindestens einer Sanktion belegt waren; das
entspricht einem Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von
3,2 Prozent. Im Dezember 2007 lag die Quote bei 2,4 Prozent. Im Vergleich
dazu lag im städtischen Raum die Sanktionsquote im Dezember 2012 bzw.
Dezember 2007 mit 3,5 Prozent bzw. 2,6 Prozent etwas höher. Diese Angaben
können der Tabelle zu Frage 20 entnommen werden. Auswertungen für
Landkreise und Städte liegen nicht vor.
Tabelle: Ausgesprochene Sanktionen, sanktionierte erwerbsfähige
Leistungsberechtigte und erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Deutschland, städtischer und ländlicher Raum1
Dezember 2007 und 2012
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; 10.07.2013
1 Raumabgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
21. Wie hoch ist die Anzahl der Leistungseinschränkungen gesamt nach § 26
und § 39 SGB XII sowie die Anzahl der Leistungsverwehrung nach § 41
Absatz 3 SGB XII in den Jahren 2005 bis 2012 im ländlichen Raum im
Vergleich zum urbanen Raum und zur Bundesrepublik Deutschland
insgesamt (prozentual zur Anzahl aller Leistungsbezieherinnen und -
bezieher und aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Städten)?
Zu den erfragten Daten wird auf die Antwort zu den Fragen 17 bis 19
verwiesen.
erw erbsfähige
Leistungsberechtigte
sanktionierte
erw erbsfähige
Leistungsberechtigte
Sanktionsquote
erw erbsfähige
Leistungsberechtigte
sanktionierte
erw erbsfähige
Leistungsberechtigte
Sanktionsquote
1 2 3 4 5 6
5.099.542 130.784 2,6 4.357.214 148.486 3,4
Städtischer Raum 3.488.125 91.369 2,6 3.148.724 110.257 3,5
Ländlicher Raum 1.611.417 39.415 2,4 1.208.490 38.229 3,2
Region
Dezember 2007 Dezember 2012
Deutschland
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/1443522. Wie hoch ist die Anzahl der Widersprüche gegen Sanktionen im SGB II
und Leistungseinschränkungen bzw. Leistungsverwehrungen im SGB XII
in den Jahren 2005 bis 2012 im ländlichen Raum im Vergleich zum
urbanen Raum und zur Bundesrepublik Deutschland insgesamt (prozentual
zur Anzahl aller Leistungsbezieherinnen und -bezieher und
aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Städten), die für die Widerspruchführenden
erfolgreich waren?
Zu den zum SGB II und SGB XII erfragten Daten wird auf die Antwort zu den
Fragen 17 bis 19 verwiesen.
23. Welche spezifischen sozialen Risiko- bzw. Gefährdungslagen kann die
Bundesregierung für ländliche Räume benennen, und welche Expertisen
hat die Bundesregierung zu diesem Thema gefördert oder initiiert, und
welche sonstigen Untersuchungen zum Thema sind der Bundesregierung
bekannt?
Die Bundesregierung ist sich der besonderen Problemlagen der ländlichen
Räume bewusst und verfolgt deshalb einen „Nationalen Strategieplan der
Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume 2007 bis
2013“. Die Bundesregierung will die Wirtschaftskraft der ländlichen Räume
sichern und Arbeitsplätze ausbauen. Ziel ist eine gleichwertige Entwicklung
von Stadt und Land. Der Nationale Strategieplan analysiert die Problemlagen
und die Entwicklungspotenziale.
24. Welche Modellvorhaben der Bundesregierung zur Entwicklung der
ländlichen Räume wurden in den Jahren 1990 bis 2012 begonnen und
umgesetzt (bitte alle Angaben nach Bundesländern und
Gebietskörperschaften)?
a) Wie viele Mittel wurden dafür eingesetzt?
b) Über welche Zeiträume liefen die Modellvorhaben?
c) Konnten in den ländlichen Räumen, in denen Modellvorhaben
umgesetzt wurden, positive Entwicklungseffekte in Bezug auf die
Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt erzielt werden?
Zur Vorbereitung und Unterstützung von Entscheidungen der Bundesregierung
werden u. a. Modellvorhaben zur Entwicklung der ländlichen Räume
durchgeführt, in denen neue Erkenntnisse und Vorstellungen in der Praxis erprobt und
dargestellt werden. Insbesondere sind dies in den vergangenen Jahren folgende
Vorhaben:
REGIONEN AKTIV – Land gestaltet Zukunft
Mit dem Modellvorhaben sollten innovative Wege in der ländlichen
Entwicklung identifiziert werden. Dazu wurden Projekte aus Themenbereichen wie
Vermarktung regionaler Produkte, ländlicher Tourismus, regenerative Energien und
nachwachsende Rohstoffe durchgeführt. Die Projekte dienen der Umsetzung
der in jeder Region partnerschaftlich erarbeiteten integrierten regionalen
Entwicklungsstrategien.
Der erste Zeitraum des Modellvorhabens lief von 2002 bis 2005 rund 46 Mio.
Euro) und die zweite Phase von 2006 bis 2007 (rund 8,5 Mio. Euro).
Drucksache 17/14435 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode„Modell- und Demonstrationsvorhaben „chance.natur –
Naturschutzgroßprojekte und ländliche Entwicklung“
Ziel des Modellvorhabens ist es, zukunftsweisende Konzepte zur Integration
von Naturschutz und ländlicher Entwicklung zu erarbeiten und umzusetzen. Da
die Rahmenbedingungen von Region zu Region unterschiedlich sind, ist jede
Modellregion gefordert, konkrete Projekte für mögliche Wertschöpfungsketten
zwischen Naturschutz und ländlicher Entwicklung zu verwirklichen.
Der Zeitraum des Modellvorhabens erstreckt sich über die Jahre 2009 bis 2016.
Die Haushaltsmittel des BMELV für den Teil der Regionalentwicklung
betragen ca. 5 Mio. Euro.
Modellvorhaben LandZukunft
Ziel des Projekts LandZukunft ist es, neue Wege in der ländlichen Entwicklung
zu erproben, mit denen auch andere Regionen dem demographischen Wandel
begegnen und wirtschaftliche Schwächen überwinden können.
Unternehmerische Menschen sollen motiviert werden, selbst über innovative Projekte und
deren Umsetzung auf der Grundlage eines Regionalbudgets zu entscheiden. Das
Modellvorhaben wird mit 9 Mio. Euro im Zeitraum 2012 bis 2014 gefördert.
Vor 2002 wurden noch weitere Modellvorhaben im Bereich der ländlichen
Entwicklung u. a. als arbeitsmarktpolitische Initiativen durchgeführt. Zudem wird
auf den Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher
Räume verwiesen, der in drei thematisch übergeordneten Handlungsfeldern
aktuellen Maßnahmen der jeweiligen Bundesressorts zusammenführt.
Insbesondere wird hier das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser des BMFSFJ
genannt.
25. Wie bewertet die Bundesregierung das Ausmaß der Nutzung des
„Mikrokreditfonds Deutschland“ durch Kleinunternehmen in ländlichen
Räumen?
Die Nutzung der Mikrokredite im ländlichen Raum ist sehr erfreulich. Bisher
wurden von 13 614 Krediten insgesamt 7 663 im ländlichen Raum vergeben.
Das bedeutet eine Inanspruchnahme im ländlichen Raum in Höhe von
56 Prozent (Stand: Mai 2013). Die Zuordnung der Kreditnehmenden zum
ländlichen Raum erfolgte auf der Grundlage der Jobcentertypen des IAB. Als
ländlicher Raum werden dort die Typen 7 bis 12 definiert.
26. Vor dem Hintergrund, dass im „Fortschrittsbericht“ davon die Rede ist,
dass der Mikrokreditfonds Anfang 2012 einer breiteren Öffentlichkeit
bekannt gemacht werden sollte, in welcher Form und mit welchen
Ergebnissen ist dies erfolgt?
Die Bekanntmachung erfolgt in Form einer Marketingkampagne insbesondere
in elektronischen Medien. Hierzu wurde die Dachmarke „mein mikrokredit“
entwickelt. Zudem wurden auch Testimonials von Kreditkunden genutzt. Die
Kurzfilme sind im Internet unter
www.mein-mikrokredit.de abrufbar. Die
Kampagne wurde Anfang 2012 durch eine Pressemitteilung der Bundesministerin
für Arbeit und Soziales gestartet. Eingesetzt wurden u. a. Text- und
Banneranzeigen auf Gründer- und Unternehmer/innen affinen Internetseiten. Im Zuge der
Kampagne haben sich die Internetzugriffe auf Informationen der
Mikrokreditseite verdoppelt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/1443527. Welche positiven Effekte hätte nach Ansicht der Bundesregierung die
Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes für die
Lebensqualität im ländlichen Raum?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
28. Welche Modellversuche zur Einführung eines Bedingungslosen
Grundeinkommens sind der Bundesregierung weltweit bekannt?
a) Wie schätzt die Bundesregierung deren Ergebnisse bezüglich einer
Hebung der Lebensqualität in ländlichen Räumen ein?
b) Wie schätzt die Bundesregierung die Übertragbarkeit deren
Ergebnisse auf Deutschland ein?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung Modellprojekte in ländlichen
Räumen Deutschlands zu initiieren oder zu unterstützen, und wenn nein,
warum nicht?
Der Bundesregierung sind Versuche in verschiedenen Ländern zur Etablierung
eines Bedingungslosen Grundeinkommens bekannt, ohne dass deren
Ergebnisse eine Aussage zur Lebensqualität in ländlichen Räumen oder zur
Übertragbarkeit auf Deutschland zulassen. Entsprechende Modellprojekte in ländlichen
Räumen Deutschlands sind von der Bundesregierung nicht vorgesehen; der
Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens steht die Bundesregierung
ablehnend gegenüber.
29. Wie bewertet die Bundesregierung so genanntes zinsfreies
„Regionalgeld“, wie zum Beispiel den Chiemgauer und zahlreiche weitere
Regionalgelder?
Die Bundesregierung unterstützt keine Bestrebungen zur Einführung
(regionaler) Parallelwährungen zum Euro als allgemeinem Zahlungsmittel in der
Bundesrepublik Deutschland.
30. Hat der Gebrauch von Regionalgeld das Potenzial, Handel und Wirtschaft
in ländlichen Räumen zu stärken?
Da Regionalgeld kein gesetzliches Zahlungsmittel ist, dürfte das Potenzial,
durch den Gebrauch von Regionalgeld Handel und Wirtschaft in ländlichen
Räumen zu stärken, eng begrenzt sein.
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* B Arbeit gemeldete Arbeitsstellen für sozialversicherungspflichtige
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3 R
Zugang Bestand Vakanzzeit2
10 11 12 13 14 15
Insg 825 1.091.276 273.915 81 2.005.712 732
244 238 27.528 8.058 100 17.791 221
251 344 46.460 13.345 96 37.487 281
252 169 30.858 8.610 93 15.183 176
261 48 12.230 3.975 109 1.857 47
262 54 43.536 14.312 111 6.696 47
263 347 18.850 5.980 105 19.023 318
271 158 1.864 821 140 987 120
272 162 12.243 3.404 91 5.398 159
342 95 25.934 8.079 107 5.690 70
343 246 7.668 2.374 102 5.031 212
431 309 11.302 3.337 93 5.659 170
434 149 7.060 2.590 121 4.115 159
522 64 456 294 175 116 39
813 182 20.694 6.835 113 8.725 128
814 38 3.569 1.414 125 2.525 179
821 368 17.631 6.594 131 24.312 369
Relation1 Arbeitsstellen Arbeitslose Relation1
Deutschland (urbane Räume)
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elle 10: Engpassindikatoren für ausgewählte Berufe mit Fachkräftemangel
tschland, städtischer und ländlicher Raum ddd3
ressumme bzw . Jahresdurchschnitt 2012
erufsgruppen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) ohne Helfer- und Anlerntätigkeiten. Der Bundesagentur für
eschäftigung.
uf 100 Arbeitsstellen kommen … Arbeitslose
urchschnittliche abgeschlossene Vakanzzeit der gemeldeten Arbeitsstellen in Tagen
aumabgrenzung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Zugang Bestand Vakanzzeit2 Zugang Bestand Vakanzzeit2
1 2 3 4 5 6 7 8 9
esamt 1.549.015 385.950 80 2.896.985 751 449.505 107.983 75 891.273
Metallbau und Schw eißtechnik 42.573 12.416 100 27.841 224 14.766 4.232 95 10.050
Maschinenbau- und Betriebstechnik 67.887 18.905 93 56.108 297 21.072 5.418 85 18.621
Fahrzeug-Luft-Raumfahrt-,Schiffbautechn 45.387 12.915 94 22.215 172 14.213 4.151 95 7.032
Mechatronik und Automatisierungstechnik 16.826 5.524 108 2.589 47 4.524 1.509 104 732
Energietechnik 61.739 20.452 111 9.879 48 17.718 5.925 108 3.182
Elektrotechnik 24.663 7.955 106 25.573 321 5.668 1.888 105 6.550
Technische Forschung und Entw icklung 2.363 1.011 136 1.279 127 489 185 119 292
Techn. Zeichnen, Konstruktion, Modellbau 17.198 4.765 91 7.556 159 4.885 1.331 87 2.159
Klempnerei,Sanitär,Heizung,Klimatechnik 36.092 11.447 110 8.716 76 9.810 3.201 105 3.026
Ver- und Entsorgung 10.659 3.266 102 7.131 218 2.895 853 97 2.100
Informatik 13.440 3.971 93 7.579 191 2.103 621 89 1.921
Softw areentw icklung und Programmierung 8.587 3.171 120 4.962 156 1.499 568 115 847
Fahrzeugführung im Eisenbahnverkehr 585 398 184 182 46 129 104 210 66
Gesundh.,Krankenpfl.,Rettungsd.Geburtsh 27.736 8.982 109 12.542 140 6.955 2.103 96 3.817
Human- und Zahnmedizin 5.198 2.606 174 2.974 114 1.613 1.179 272 449
Altenpflege 26.023 9.624 126 35.407 368 8.359 3.011 115 11.095
Arbeitsstellen ArbeitsloseZielberuf (KldB 2010)
Deutschland Deutschland (ländliche Räume)
Arbeitsstellen Arbeitslose Relation1e]